Ergebnisse aus den Risiko-Checks

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1 Revision SGB III Bericht gemäß 386 SGB III Ergebnisse aus den Risiko-Checks

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung 1 2 Revisionsergebnisse Aktivitäten der AA in der Job-to-Job-Phase Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit Strategische Ausrichtung der AA zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit Kundenkontakte und Vermittlungsaktivitäten Arbeitgeber-Service Bewerberorientierter Ansatz im Arbeitgeber-Service Stellenorientierter Vermittlungsprozess Qualifizierungsberatung Eingliederungszuschüsse 6 Anlage Revisionsumfang und -methode Ergebnisse aus den Risiko-Checks Dezember 2016

3 1 Zusammenfassung Die Interne Revision prüft seit Beginn 2016 im Rahmen von Risiko-Checks, ob die Aktivitäten der Agenturen für Arbeit (AA) und Operativen Services (OS) auf ausgewählte Themenbereiche bezogen für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung geeignet sind. Die für diesen zusammenfassenden Revisionsbericht relevanten Risiko-Checks bestehen aus standardisierten Prüfmodulen für die Themenbereiche Job-to-Job, Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeitgeber-Service (AG-S) und Gewährung von Eingliederungszuschüssen (EGZ). Nach Abschluss der jeweiligen Revision erhielten die geprüften Stellen auf die jeweilige Dienststelle bezogene Revisionsergebnisse. Folgende Erkenntnisse hat die Interne Revision im Rahmen der Risiko-Checks gewonnen: Der Zeitpunkt der Erstgespräche in der Job-to-Job Phase war überwiegend ausreichend für einen schnellen Prozessstart. Allerdings erfolgten teilweise keine oder nur unzureichende Folgeaktivitäten innerhalb der Aktionszeit. Vermittlungsaktivitäten und persönliche Beratungsgespräche für Kundinnen und Kunden mit längerer Arbeitslosigkeit fanden teilweise nur in einem geringen Umfang statt. Bei der Einbindung des AG-S in die Vermittlungsaktivitäten für Langzeitarbeitslose ist Optimierungspotential vorhanden. Die Qualifizierungsberatung hat einen geringen Stellenwert in den AA. Dies spiegelt sich in der niedrigen Anzahl erfolgter Erstberatungen wider. Bei der Betreuung von Arbeitsstellen durch den AG-S besteht Verbesserungsbedarf. Die Anspruchsvoraussetzungen für Eingliederungszuschüsse waren nicht durchgängig nachvollziehbar. Die Übergabequalität der Antragsunterlagen durch die AA an den OS war teilweise nicht optimal. Ergebnisse aus den Risiko-Checks Dezember

4 2 Revisionsergebnisse Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2016 wurden folgende Risiko-Checks durchgeführt: Job-to-Job in 4 AA Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit in 4 AA Arbeitgeber-Service in 4 AA Gewährung von Eingliederungszuschüssen in 4 OS mit angeschlossenen AA Im Einzelnen führten die Prüfungen zu folgenden Ergebnissen: 2.1 Aktivitäten der AA in der Job-to-Job-Phase Nur wenn Erstgespräche zeitnah nach Arbeitsuchend- bzw. Arbeitslosmeldung erfolgen, kann schnell an der Beseitigung möglicher Handlungsbedarfe gearbeitet werden. Darüber hinaus können Bewerberinnen und Bewerber erst dann in den Stellenbesetzungsprozess eingebunden werden, wenn aussagekräftige Stellengesuche 1 vorhanden sind. In allen vier AA fand das Erstgespräch häufig nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Arbeitsuchend- bzw. Arbeitslosmeldung statt. Dennoch war aus Sicht der Internen Revision der Zeitpunkt für die Durchführung von Erstgesprächen in allen geprüften AA in der Mehrzahl der Fälle ausreichend für einen schnellen Prozessstart. In einer AA wurde ein zeitnaher Beginn der Integrationsbemühungen teilweise mit der Durchführung von Erstgesprächen im Rahmen eines Sofortzugang 2 sichergestellt. In den anderen drei AA wurde diese Möglichkeit nur in wenigen Einzelfällen genutzt. In der weit überwiegenden Anzahl von Fällen, in denen während der Job-to- Job-Phase kein Erstgespräch erfolgte, war dies aus Sicht der Internen Revision entweder nicht möglich 3 oder nicht erforderlich. War eine Verlängerung des bestehenden Arbeitsvertrages oder eine Wiedereinstellungszusage wahrscheinlich, wurden diese Kundinnen und Kunden in der Regel während der Job-to- Job-Phase nicht zu einem Erstgespräch eingeladen. Die erwarteten Vertragsverlängerungen bzw. Wiedereinstellungen sind überwiegend eingetreten. Daher ist dieses Vorgehen aus Sicht der Internen Revision grundsätzlich geeignet, die vorhandenen Ressourcen für die Durchführung von Erstgesprächen zielgerichtet einzusetzen. Die im Rahmen des Profiling festgestellten Handlungsbedarfe sowie die Festlegung von Strategien waren größtenteils schlüssig. Zudem erfolgten in allen AA während der Erstgespräche überwiegend Aktivitäten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit bzw. zur schnellstmöglichen Integration der Kundinnen und Kunden (z. B. Erstellung von Vermittlungsvorschlägen, Thematisierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Einleitung von ärztlichen Gutachten). Anschließend ließen die Aktivitäten der AA in der restlichen Job-to-Job-Phase deutlich nach. So fanden in über einem Drittel der Fälle, in denen ein Erstgespräch stattgefunden hatte und weitere Aktivitäten aus Sicht der Internen Revision erforderlich gewesen wären, innerhalb der verbleibenden Job-to-Job- Phase keine ausreichenden Aktivitäten seitens der AA statt. Verzicht auf Erstgespräche nachvollziehbar Erstgespräche inhaltlich zielführend Geringe Folgeaktivitäten in Aktionszeit 1 Aussagekräftige Stellengesuche inkl. beruflichem Werdegang sowie vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten werden i.d.r. im Erstgespräch erstellt. 2 i. d. R. unterminierter Zugang der Kundinnen und Kunden zu einer Vermittlungsfachkraft im Rahmen der persönlichen Arbeitsuchend- bzw. Arbeitslosmeldung in der AA 3 z. B. weil Kundinnen und Kunden in der Aktionszeit keine Termine wahrnehmen konnten Ergebnisse aus den Risiko-Checks Dezember

5 2.2 Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit Strategische Ausrichtung der AA zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit Mehr als die Hälfte der zufallsorientiert in die Prüfung einbezogenen Kundinnen und Kunden war zum Zeitpunkt der Prüfung älter als 55 Jahre und bezog im Prüfzeitraum Arbeitslosengeld. In allen in die Prüfung einbezogenen AA war die Vermeidung bzw. Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit Bestandteil der Geschäftspläne 2016, allerdings in unterschiedlicher Ausprägung. Insbesondere in zwei AA war erkennbar, dass das Thema Vermeidung bzw. Beendigung von Langzeitarbeitslosigkeit bei der geschäftspolitischen Zielsetzung der AA für das Jahr 2016 eine hohe Priorität hatte. Dies spiegelte sich unter anderem in konkreten Konzepten zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit wider. In zwei AA konzentrierte man sich bei Aktivitäten zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit auf diejenigen (potenziell) langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden, bei denen man von absehbaren Integrationschancen ausging 4. Hierdurch besteht das Risiko, dass insbesondere Kundinnen und Kunden, die nur mit verstärkter Unterstützung Chancen auf eine Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt haben, nicht oder nicht in ausreichendem Umfang in die Aktivitäten der Vermittlungsfachkräfte einbezogen werden Kundenkontakte und Vermittlungsaktivitäten In einer AA war zum Zeitpunkt der Prüfung das Kontaktdichtekonzept ausgesetzt, weil man dort den Fokus auf die Durchführung von Erstgesprächen gesetzt hatte. Insbesondere der Zeitraum zwischen Erst- und Folgegespräch war dort mit durchschnittlich 6,1 Monaten sehr lang. In einigen Fällen erfolgten keine persönlichen individuellen Folgegespräche, obwohl das Erstgespräch teilweise bereits in 2014 bzw. Anfang 2015 stattgefunden hatte 5. In den anderen drei AA wurde die Kontaktdichte individuell durch die Vermittlungsfachkräfte festgelegt. In zwei dieser AA war der Umfang von Folgekontakten überwiegend positiv zu werten. In allen vier AA waren die Abstände zwischen den Gesprächen jedoch teilweise zu lang. Dabei reichte die maximale Spanne je AA von 8 bis zu 11 Monaten. Insgesamt waren zudem in knapp der Hälfte der Fälle Defizite hinsichtlich des Inhalts der durchgeführten Kundenkontakte vorhanden. So wurden z. B. festgestellte Handlungsbedarfe nicht oder nur teilweise abgebaut oder von Kundinnen und Kunden eingereichte Nachweise über Eigenbemühungen nur vereinzelt hinsichtlich möglicher Gründe für fehlende Erfolge ausgewertet. Aus Sicht der Internen Revision ist es zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit erforderlich, auch mit Kundinnen und Kunden mit einer längeren Dauer der Arbeitslosigkeit regelmäßig Gespräche zu führen, um Handlungsbedarfe erkennen und abbauen zu können und zielgerichtete Vermittlungsaktivitäten durchführen zu können. Fokus auf potenzialreiche Kundinnen und Kunden Kundenkontaktdichte teilweise unzureichend 4 z. B. erfolgte die Konzentration auf Kundinnen und Kunden unter 55 Jahren 5 Berücksichtigt wurden Angaben in VerBIS bis zum Prüfzeitpunkt im Januar 2016 Ergebnisse aus den Risiko-Checks Dezember

6 Insgesamt wurden bei ca. der Hälfte der geprüften Fälle nur in einem geringen Umfang 6 Vermittlungsvorschläge erstellt. Zudem waren regelmäßige Stellensuchläufe durch die bewerberorientierten Vermittlungsfachkräfte in allen AA nicht durchgängig erkennbar. Bei den zwei AA, in denen der Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit konzeptionell eine hohe geschäftspolitische Bedeutung beigemessen wurde (vgl. Ziffer 2.2.1), war ersichtlich, dass die Vermittlungsaktivitäten intensiver erfolgten als in den anderen beiden AA. Maßnahmen zur Aktivierung/beruflichen Eingliederung, der beruflichen Weiterbildung sowie Leistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung 7 wurde in durchschnittlich zwei Dritteln der Fälle nicht durchgeführt, allerdings gab es große Unterschiede zwischen den einzelnen AA 8. Alle geprüften AA nutzten spezielle Maßnahmen bei Trägern (MAT) für (potenziell) langzeitarbeitslose bzw. ältere Kundinnen und Kunden. Sofern Maßnahmen für Kundinnen und Kunden bewilligt wurden, handelte es sich in allen AA überwiegend um MAT. Optimierungsbedarf wird aus Sicht der Internen Revision insbesondere bei EGZ und Maßnahmen bei Arbeitgebern (MAG) gesehen: In allen AA wurden die Kundinnen und Kunden zwar teilweise im Beratungsgespräch über die Möglichkeit von EGZ und MAG beraten, eine Einstellung mit EGZ erfolgte aber in keinem der geprüften Fälle. Eine Information an die arbeitgeberorientierten Vermittlungsfachkräfte über förderfähige Kundinnen und Kunden zur gezielten Ansprache potenzieller Arbeitgeber (z. B. im Rahmen der Stellenbesetzung) erfolgte in drei AA in der Regel nicht. Nur in einer AA wurden teilweise entsprechende Informationen an den AG-S weitergegeben. Nur in dieser AA haben die arbeitgeberorientierten Vermittlungsfachkräfte angegeben, Betrieben teilweise gezielt EGZ für förderfähige langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden anzubieten. Die geringe Initiative seitens des AG-S zeigt sich auch in den Erkenntnissen des Risiko-Checks EGZ (s. auch Ziffer 2.4). In nur 3 % der geprüften Fälle ging die Initiative für die Förderung mit EGZ von arbeitgeberorientierten Vermittlungsfachkräften aus 9. Insbesondere bei der aktuell guten Arbeitsmarktlage sollte aus Sicht der Internen Revision die Chance ergriffen werden, durch gezielte Ansprache von Unternehmen durch den AG-S auch Bewerberinnen und Bewerber mit Vermittlungshemmnissen durch das Angebot von MAG oder EGZ in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Verbesserungspotenzial bei Vermittlungsaktivitäten Geringer Produkteinsatz 2.3 Arbeitgeber-Service Bewerberorientierter Ansatz im Arbeitgeber-Service Bei der Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit spielt der AG-S aus Sicht der Internen Revision eine zu passive Rolle (vgl. Ziffer 2.2.2). Der Fokus des AG-S lag in allen vier geprüften AA auf der erfolgreichen Besetzung von Stellen. In 6 Die Interne Revision bewertete in insgesamt 48 % der Fälle die Erstellung von Vermittlungsvorschlägen (VV) - inkl. Stelleninformationen und Stellenanzeigen- als unzureichend. In 85 % dieser Fälle wurden maximal 5 VV durch die jeweilige AA über den gesamten Prüfzeitraum erstellt, darunter wurden in 31 % der Fälle keine VV erstellt. 7 Maßnahmen bei Trägern, Maßnahmen bei Arbeitgebern, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse 8 Spanne von 50 % bis 81 % ohne durchgeführte Maßnahmen 9 In 87 % der Fälle ging hingegen die Initiative vom jeweiligen Unternehmen aus. Ergebnisse aus den Risiko-Checks Dezember

7 einer AA, in der konsequent bewerberorientierte Akquise durchgeführt wurde, standen daher überwiegend marktnahe Bewerberinnen und Bewerber im Fokus der Aktivitäten, da hier aus Sicht der AA ein höheres Potenzial zur Besetzung offener Stellen vorhanden ist. Um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, sollte die Zusammenarbeit der arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung mit dem AG-S insbesondere für schwer in den Arbeitsmarkt zu integrierende Kundinnen und Kunden verstärkt werden. Gerade diese bedürfen in der Regel aufgrund der vorhandenen Vermittlungshemmnisse einer besonderen Unterstützung Stellenorientierter Vermittlungsprozess Die Aktivitäten des AG-S bei der Aufnahme von Stellenangeboten (z. B. Verschlüsselung der von Unternehmen gewünschten Kenntnisse, Bewerbersuchläufe im Rahmen der Erstreaktion) erfolgten in den vier geprüften AA in einer guten Qualität. In unterschiedlicher Ausprägung je AA waren die durchgeführten Arbeitgeberkontakte in Bezug auf Umfang und Inhalt nicht durchgängig geeignet, eine optimale Stellenbesetzung zu gewährleisten. So fanden Folgekontakte zu den Unternehmen teilweise mit großen zeitlichen Abständen statt (bis zu mehreren Monaten). Eine Analyse von möglichen Problemen bei der Stellenbesetzung sowie eine individuelle Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber waren für die Interne Revision nicht durchgängig ersichtlich. Die AA begründeten die unzureichende Kontaktdichte mit personellen Engpässen (aufgrund von Neustrukturierung, längeren Krankheitszeiten, einer hohen Anzahl zu betreuender Stellenangebote). Sobald eine gemeinsam mit dem Unternehmen festgelegte Obergrenze von Vermittlungsvorschlägen erreicht wird oder hinsichtlich des Stellenangebots einen Monat kein Kontakt zwischen AA und Unternehmen besteht, werden Stellenangebote automatisch nicht mehr in der Jobbörse veröffentlicht und den arbeitnehmerorientierten Vermittlungsfachkräften teilweise bei Suchläufen nicht mehr angezeigt. Die für die Betreuung des Stellenangebots zuständige Vermittlungsfachkraft im AG-S erhält in diesen Fällen eine systemseitig generierte Information ( Aufgabe ) über den geänderten Veröffentlichungsstatus des Stellenangebotes. Insbesondere in zwei AA wurden diese Aufgaben nicht zeitnah bearbeitet, so dass die betroffenen Stellenangebote über einen längeren Zeitraum nicht oder nur zum Teil im Vermittlungsprozess berücksichtigt werden konnten. Die AA sehen überwiegend die erhöhte Arbeitsbelastung im AG-S aufgrund von Vertretungssituationen im Urlaubs- oder Krankheitsfall als Ursache an. Aus Sicht der Internen Revision ist es erforderlich, dass die Aufgaben zur Aktualität und Obergrenze von Vermittlungsvorschlägen zeitnah bearbeitet werden, da durch die teilweise fehlende oder eingeschränkte Veröffentlichung von Stellenangeboten in der Jobbörse nicht alle Möglichkeiten zur Besetzung von Stellen ausgeschöpft werden. Da auch die Aktivitäten der arbeitnehmerorientierten Vermittlungsfachkräfte zum Erfolg bei der Stellenbesetzung beigetragen hatten, verringerten die AA durch die fehlende Bearbeitung dieser Aufgaben ihre Chance, Stellen erfolgreich zu besetzen. Die geprüften AA verzichteten nach Abschluss der Stellenangebote überwiegend auf eine Rückmeldung der Unternehmen zu vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerbern sowie auf ein Feedback bezogen auf den gesamten Stellenbesetzungsprozess. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begründeten dies damit, dass ein gutes Verhältnis zu den Unternehmen bestehe und diese bei Bedarf auch ungefragt eine Rückmeldung geben würden. Weiterhin wurde im Stellenaufnahme ohne Auffälligkeiten Optimierungsbedarf bei laufender Stellenbetreuung Durchgängige Veröffentlichung von Stellenangeboten nicht sichergestellt Kaum Reflektion des Stellenbesetzungsprozesses mit den Betrieben Ergebnisse aus den Risiko-Checks Dezember

8 Einholen eines Feedbacks ein zu hoher zeitlicher Aufwand gesehen. In nur einem Team einer AA war erkennbar, dass auf Veranlassung der Teamleitung ein regelmäßiges Feedback eingeholt wurde. Nach Ansicht der Internen Revision ist eine an den Wünschen der Unternehmen ausgerichtete Verbesserung der Dienstleistung nicht oder nur bedingt möglich, wenn keine Reflektion der Vorgehensweise im Stellenbesetzungsprozess erfolgt Qualifizierungsberatung Durch die Qualifizierungsberatung soll sich der AG-S als kompetenter Ansprechpartner, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in den Kernfragen der betrieblichen Personalarbeit positionieren. Zielrichtung hierbei sind unter anderem die Sicherung des Fachkräftebedarfs und die Prävention von Arbeitslosigkeit durch Sensibilisierung und Aktivierung von Betrieben zur betrieblichen Weiterbildung 10. In den geprüften AA nahm die Qualifizierungsberatung im AG-S nur einen geringen Stellenwert ein. So wurden seit bundesweiter Einführung der Qualifizierungsberatung 11 in allen vier geprüften AA insgesamt nur 46 Erstberatungen durchgeführt. Davon wurden 25 Fälle von einer geprüften AA durchgeführt. Die AA begründeten die geringe Zahl an Erstberatungen mit dem mangelnden Interesse seitens der Unternehmen. Der vertiefte Einstieg in die Module der Qualifizierungsberatung gelang insgesamt in 14 Fällen. Geringer Stellenwert der Qualifizierungsberatung in den AA Die geringe Inanspruchnahme der Qualifizierungsberatung spiegelte sich auch in den Strategien und den hierfür angesetzten personellen Ressourcen der AA wider. Für den Bereich Qualifizierungsberatung waren entweder keine oder sehr niederschwellige Ziele festgelegt. Die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte Qualifizierungsberatung waren in der Regel nicht für diese Aufgabe freigestellt, sondern erledigten diese zusätzlich zu ihren originären Aufgaben im AG-S. 2.4 Eingliederungszuschüsse In je ca. 10 % der Fälle waren entweder in der Person liegende Vermittlungshemmnisse oder auf den konkreten Arbeitsplatz bezogene Minderleistungen nicht aus den Eintragungen in den IT-Verfahren 12 ersichtlich bzw. inhaltlich nicht nachvollziehbar. Dies betraf Entscheidungen von AA in allen vier geprüften OS. Eine individuelle Ermessensentscheidung hinsichtlich der Dauer und Höhe der gewährten Förderung war in nur knapp zwei Dritteln der geprüften Fälle dokumentiert. Wenn die Fördervoraussetzungen nicht nachvollziehbar sind, besteht das Risiko, dass Eingliederungszuschüsse ggf. zu Unrecht gewährt werden. Antragsunterlagen wurden von den AA in insgesamt 18 % der Fälle nur unvollständig oder mit nicht plausiblen Angaben an die OS weitergeleitet. Hierdurch wird den OS eine schnelle und kundenorientierte Bearbeitung von Anträgen erschwert. Die Interne Revision hat bereits in der Vergangenheit Mängel bei der Übergabequalität von den AA zum OS festgestellt 13. Die OS haben Mängel hinsichtlich der Vollständigkeit bzw. Plausibilität der Antragsunterlagen in einem unterschiedlich hohen Umfang erkannt. Die Spanne reichte von 18 bis 77 Prozent. Anspruchsvoraussetzungen nicht durchgängig nachvollziehbar Übergabequalität der Antragsunterlagen nicht optimal Bearbeitungsqualität in den OS unterschiedlich 10 vgl. Handbuch Qualifizierungsberatung für Unternehmen, Stand , Zentrale, IF 22, Ziffer siehe HEGA 12/2012 lfd. Nr. 1: Qualifizierungsberatung als Dienstleistung des (gemeinsamen) AG-S soll ab dem in allen Agenturen für Arbeit angeboten werden. 12 z. B. VerBIS, elektronische Akte (eakte) 13 Bericht der Internen Revision Zusammenarbeit zwischen Agenturen für Arbeit und Operativen Services Ergebnisse aus den Risiko-Checks Dezember

9 Die Schlussrechnung 14 wurde in den OS überwiegend ordnungsgemäß durchgeführt. In einem OS wurde teilweise auf das Anfordern einer Weiterbeschäftigungserklärung verzichtet, wenn aus VerBIS ersichtlich war, dass die Kundinnen und Kunden sich nicht erneut arbeitslos gemeldet haben. Dieses Verfahren birgt das Risiko einer Fehlannahme bezüglich einer erfolgten Weiterbeschäftigung. Prozentual verblieben Kundinnen und Kunden, die von Zeitarbeitsunternehmen mit EGZ eingestellt wurden, in fast dem gleichen Umfang in diesen Beschäftigungsverhältnissen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderer Branchen 15. Besonderheiten bei EGZ an Zeitarbeitsunternehmen Diese Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchgeführt. 14 Im OS erfolgt zum Ende der Förderung eine Schlussrechnung unter anderem dahingehend, ob sich das für die Bemessung des EGZ zu berücksichtigende monatliche Arbeitsentgelt verändert hat. Änderungen (z. B. geringerer Lohn als im Antrag angegeben oder Zahlungsunterbrechungen) werden mit der letzten Rate der Förderung verrechnet. 15 Die Aussage bezieht sich auf die Teilprüfung der schlussgerechneten Fälle, hier wurde durch die Interne Revision ermittelt, inwieweit zum Zeitpunkt der Prüfung das Beschäftigungsverhältnis, für das EGZ gezahlt wurde, weiter fortbestand. Ergebnisse aus den Risiko-Checks Dezember

10 Anlage Revisionsumfang und -methode Risiko-Checks Vermittlung und Leistung werden von der Internen Revision seit dem 1. Halbjahr 2016 standardmäßig durchgeführt (vgl. Nr. 8 des Prüfungsplans für das 1. Halbjahr 2016). Im Rahmen der Risiko-Checks Vermittlung und Leistung wurden im Zeitraum von Januar bis Oktober 2016 insgesamt 12 AA und 4 OS mit insgesamt 17 AA geprüft. Die Interne Revision hat bei allen Risiko-Checks Einzelfallprüfungen anhand von Daten in VerBIS und weiteren IT-Verfahren (z. B. eakte, COSACH) durchgeführt. Bei den Risiko-Checks Vermittlung wurden für den Themenbereich Job-to-Job 200 Einzelfälle geprüft, beim Risiko-Check Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit wurden 130 Fälle in die Prüfung einbezogen. Hinsichtlich der Erfolgsfähigkeit des Arbeitgeber-Services wurden 170 Arbeitsstellen und 46 erfolgte Qualifizierungsberatungen berücksichtigt. Beim Risiko-Check Leistung wurden insgesamt 340 laufende und 170 schlussgerechnete EGZ-Fälle durch die Interne Revision geprüft. Die Fallauswahl erfolgte anhand von revisionsspezifischen DORA-Abfragen (Risiko-Check Vermittlung) bzw. anhand von COSACH (Risiko-Check Leistung). Neben der Überprüfung von Einzelfällen und der Auswertung ergänzender Unterlagen wurden Interviews in den Agenturen für Arbeit geführt. Darüber hinaus erfolgte, sofern sinnvoll, eine Verprobung weiterer Aspekte. Zeitraum der Revision: Januar bis Oktober 2016 Ergebnisse aus den Risiko-Checks Dezember 2016

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