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2 Seite 2 Wir bilden, auch aus.

3 Begrüßung 5 Leitgedanken unseres Seminars und unser Rollenverständnis 6 Ziele und Kennzeichen der Ausbildung 7 Kernelemente der Ausbildung 9 Ausbildungselemente, die am ZfsL stattfinden 9 Überfachliche Ausbildung in den Kernseminaren 9 Fachbezogene Ausbildung in den Fachseminaren 11 Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen (PoB-C) 11 Leistungskonzept des Seminars HRSGe 11 Ausbildungselemente, die an der Schule stattfinden 13 Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) in der grundständigen Ausbildung (OVP) bzw. Ausbildungsplanungsgespräch (APG) im Seiteneinstieg nach OBAS 13 Unterrichtsbesuche 14 Unterrichtsnachbesprechungen 15 Unterrichtshospitationen Unterricht unter Anleitung selbstständiger Unterricht 18 Weitere Ausbildungselemente 19 Besondere Seminarveranstaltungen 19 Videografie in der Ausbildung 19 Selbstgesteuertes Lernen in Lerngruppen 22 Portfolio 22 Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen 22 Organisation der Ausbildung 23 Terminplan Seminar HRSGe, ZfsL Jülich, 24 Ausbildungsdurchgang November 2018 bis Mai Die Ausbildung in der Quartalsübersicht 26 Tagesstruktur am Seminartag 27 Checkliste zum Start in die Ausbildung an der Schule 28 Digitale Lern- und Austauschplattformen 30 EDMOND NRW 30 Konferenz der Auszubildenden an einem Seminar 31 Die Staatsprüfung 32 Zusammensetzung des Gesamtergebnisses der Staatsprüfung 32 Zusammensetzung der Langzeitbeurteilungen 32 Ablauf des Prüfungstages 34 Evaluation 35 Verwaltungsleitfaden ZfsL-Struktur sonstige Zuständigkeiten 36 Abkürzungsverzeichnis 45 Anhänge: Rechtliche Grundlagen der Ausbildung 47 Seite 3

4 Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen 47 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung an Schulen OVP 47 Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung OBAS 47 Pädagogische Einführung in den Schuldienst. PE 47 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich - EU-Anpassungslehrgang 47 Seite 4

5 Begrüßung Herzlich willkommen am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Jülich! Liebe Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, im Namen des Kollegiums heiße ich Sie herzlich willkommen am Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe) und wünsche Ihnen einen guten Start in den Vorbereitungsdienst. Die vorliegende Handreichung soll Sie und alle an der Ausbildung Beteiligten über den Vorbereitungsdienst am ZfsL Jülich, Seminar HRSGe informieren und eine erste Orientierung geben. Mit der Vereidigung beginnt die zweite Phase der Lehrerausbildung, die an zwei Systemen, dem ZfsL und der Ausbildungsschule stattfindet. Es ist wichtig, über gute Ausbildungspraxis mit allen Beteiligten im Gespräch zu sein. Daher freuen wir uns auch in diesem Jahrgang wieder auf die bewährte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Seminar und den Schulen. Liebe Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die nächsten 18 Monate werden eine spannende und herausfordernde Zeit, in der Sie Ihre berufsspezifischen Kompetenzen weiter ausbilden und Ihre ganz individuelle Lehrerpersönlichkeit entwickeln können. Wir alle hier am ZfsL Jülich freuen uns auf Sie und werden Sie bestmöglich ausbilden und begleiten. Die Ausbilderinnen und Ausbilder werden bei der Gestaltung der Seminare eine gute Balance zwischen notwendigem Input und praxisbezogenen Anwendungs- sowie Reflexionsphasen anstreben. Ganz entscheidend für den Erfolg Ihrer Ausbildung werden dabei Ihre aktive Mitarbeit und Ihr individuelles Engagement bei der Vertiefung der im Seminar bearbeiteten Themen sein. Gerade am Anfang stellen sich viele Fragen. Kommen Sie einfach auf uns zu! Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nun wünsche ich Ihnen viel Erfolg für Ihre Ausbildung, eine intensive und ertragreiche Auseinandersetzung mit allen pädagogischen und fachlichen Themen in Seminar und Schule, und vor allem viel Freude bei der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in unseren Ausbildungsschulen, die ja bekanntlich die besten Lehrerausbilder sind. Dorothée Annas Direktorin Seminar HRSGe Seite 5

6 Leitgedanken unseres Seminars und unser Rollenverständnis Unser Menschenbild in der Ausbildung You can't change the direction of the wind, but you can adjust your sails to always reach your destination. (H. Jackson Brown Jr.) Der Mensch wird als ganzheitliches Wesen (Kognition, Emotion und Motivation) betrachtet, dessen Ziel die Selbstverwirklichung ist. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Mensch dazu in der Lage ist, seine Fähigkeiten bestmöglich einzusetzen, um all seine Bedürfnisse zu befriedigen. Dies sind Kerngedanken der humanistischen Pädagogik. Sie betont die Freiheit, Wertschätzung, Würde und Integrität der Person. Die Ziele der humanistischen Pädagogik wurden 1978 von der ASCD (Association for Supervision and Curriculum Development) wie folgt formuliert: Die humanistische Pädagogik würdigt die Bedürfnisse des Lernenden und stellt Erfahrungsmöglichkeiten und Programme zusammen, die sein Potential berücksichtigen. Sie erleichtert "Selbst-Aktualisierung" und versucht, in allen Personen ein Bewusstsein persönlicher Wertschätzung zu entwickeln. Sie betont den Erwerb grundlegender Fähigkeiten, um in einer aus vielen Kulturen bestehenden Gesellschaft zu leben. Dies beinhaltet akademische, persönliche, zwischenmenschliche, kommunikative und ökonomische Bereiche. Sie versucht, pädagogische Entscheidungen und Praktiken persönlich zu machen. Zu diesem Zweck beabsichtigt sie, den Lernenden in den Prozess seiner eigenen Erziehung mit einzubeziehen. Sie akzeptiert die wichtige Rolle von Gefühlen und verwendet persönliche Werte und Wahrnehmungen als integrierte Teile des Erziehungsprozesses. Sie entwickelt ein Lernklima, das persönliches Wachstum fördert und das von den Lernenden als interessant, verstehend, unterstützend und angstfrei empfunden wird. Sie entwickelt in den Lernenden einen echten Respekt für den Wert des Mitmenschen sowie die Fähigkeit, Konflikte zu lösen. Auf der Basis von unbedingter Wertschätzung, Empathie und Authentizität (Kommunikationsprinzipien nach Carl Rogers) verstehen wir unsere Arbeit mit Ihnen als gemeinsame stärken- und ressourcenorientierte Ausbildung und Beratung. Sie haben die Verantwortung für Ihr Lernen. Sie kennen Ihre bisherige Lernbiographie, Ihre Kompetenzen, Stärken und Ressourcen am besten. Auf dieser Grundlage können und sollten Sie Schwerpunkte in Ihrer Ausbildung setzen, bewusst einzelne Themen wählen und vor allem alle Fragen, die Sie haben, stellen und beantworten (lassen). Sie formulieren Ihren aktuellen Bedarf in Ausbildungsfragen und erhalten Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Ziele im Ausbildungsprozess und bei der Entwicklung Ihrer beruflichen Identität. Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder möchten Sie in der Entwicklung Ihrer Professionalität begleiten und unterstützen. Seite 6

7 Ziele und Kennzeichen der Ausbildung Zentrale Perspektive der schulpraktischen Lehrerausbildung ist die berufliche Handlungsfähigkeit. Aufbauend auf den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten entwickeln Sie diese weiter, wobei sie sich an den realen Anforderungen des Lehrberufes in den unterschiedlichen Handlungsfeldern orientieren. Die schulpraktische Lehrerausbildung stellt dabei die Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit in den Mittelpunkt. Am Anfang stehen die Bestandsaufnahme des bisherigen Lernweges und die Planung einer individualisierten Ausbildung. Stärken und Entwicklungsbereiche werden in einem individuellen Plan im Rahmen eines Entwicklungs- und Planungsgesprächs festgehalten. Auf der Grundlage des Kerncurriculums mit seinen obligatorisch zu bearbeitenden Handlungsfeldern haben die Ausbilderinnen und Ausbilder unseres Seminars ein Ausbildungsprogramm entwickelt. Dieses gewährleistet eine vergleichbare und verlässliche Ausbildungsqualität in unserem Seminarbezirk. Die Umsetzung dieser Ausbildungsstruktur wird im Wesentlichen durch Personenorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsorientierung, und Standardorientierung erreicht. Abbildung: Elemente des Vorbereitungsdienstes; Quelle: MSW NRW Personenorientierung Im Vorbereitungsdienst werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter als eigenverantwortlich Lernende auf der Grundlage ihrer abgeschlossenen Hochschulausbildung individuell unterstützt. Diese Personenorientierung zieht sich durch die gesamte Ausbildung und zeigt sich u. a. im Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) in den ersten Wochen der Ausbildung in der individuellen fachbezogenen und überfachlichen Ausbildung in der personenorientierten Beratung mit Coachingelementen durch die Kernseminarleitungen in der individuellen Ausbildungsplanung und individuellen Begleitung in Seminar und Schule z. B. durch die Fortführung des Portfolios. in der individuellen und personenorientierten Beratung nach Unterrichtsbesuchen Seite 7

8 Wissenschaftsorientierung Die Ausbildung in Seminar und Schule ist wissenschaftlich fundiert und reflektiert. Vermittlungsprozesse und Lerngegenstände sind am aktuellen Stand der Bildungs- und Fachwissenschaften, an deren Didaktiken und an den Ergebnissen der Unterrichts- und Bildungsforschung ausgerichtet. Im Lehramtsstudium ging es vorrangig um den Erwerb konzeptionell-analytischer Kompetenzen. Die schulpraktische Lehrerausbildung baut darauf auf und zielt vor allem auf den Erwerb von reflexiv gesteuerten Handlungskompetenzen. Es hat sich gezeigt, dass langfristig nur diejenigen Lehrerinnen und Lehrer einen guten Unterricht gestalten, die ihre Handlungskompetenzen nicht nur routiniert einsetzen, sondern darüber hinaus auch sich selbst und ihr Handeln einer theoriegeleiteten und kontinuierlichen Reflexion unterziehen. Hohe Professionalität und dauerhafte Berufszufriedenheit hängen von diesen Fähigkeiten ab. Damit eine fortschreitende Professionalisierung in der schulpraktischen Lehrerausbildung nachhaltig angelegt werden kann, wird die Ausbildung von Beginn an praxisorientiert und reflektierend angelegt. Handlungsfeldorientierung Der Erziehungs- und Bildungsauftrag von Schule ist im Schulgesetz des Landes NRW beschrieben und konkretisiert sich in den typischen, den Lehrerberuf kennzeichnenden Handlungsfeldern: Leitlinie: Handlungsfeld U: Handlungsfeld E: Handlungsfeld L: Handlungsfeld B: Handlungsfeld S: Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen Lernen und Leistung herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten Die schulpraktische Lehrerausbildung ermöglicht einen fortschreitenden Kompetenzaufbau in allen Handlungsfeldern. Diese stehen untereinander in einer engen wechselseitigen Beziehung. Sie sind mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung in allen schulischen Bildungs- und Erziehungsprozessen relevant. Standardorientierung Die OVP benennt die Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und für die Staatsprüfung. Diese Kompetenzen und Standards sind den Handlungsfeldern zugeordnet und beschreiben die Ziele des Vorbereitungsdienstes. Sie bilden die Grundlage für die Ausbildung und die Staatsprüfung. Seite 8

9 Kernelemente der Ausbildung Ausbildungselemente, die am ZfsL stattfinden Während des Vorbereitungsdienstes werden Sie in regelmäßigen Fachseminarsitzungen Ihrer Unterrichtsfächer fachlich und in Ihren Kernseminargruppen überfachlich ausgebildet. Begleitet werden Sie dabei durch ein Ausbildungsteam, wobei Ihnen drei feste Ausbilderinnen bzw. Ausbilder zugeordnet sind. Eine Kernseminarleitung, die für die überfachlichen Ausbildungsveranstaltungen (Kernseminare) verantwortlich ist, für die personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen (PoB- C) zur Verfügung steht und mit der Sie alle Fragen zur Ausbildung klären können. Die Kernseminarleitungen sind nicht an der Beurteilung beteiligt. Pro Fach jeweils eine Fachseminarleitung, die für die fachbezogenen Veranstaltungen (Fachseminare) verantwortlich ist und die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Seminar und in der Schule (Unterrichtsbesuche) fachlich und personenorientiert berät. Die Fachleitungen erstellen am Ende der Ausbildung einen Beurteilungsbeitrag. Unser Seminartag ist der Donnerstag. Deshalb ist mit den Ausbildungsschulen vereinbart, Sie donnerstags von jeglichen schulischen Verpflichtungen freizustellen. Vertiefungstage werden für die Arbeit in selbstständigen Lerngruppen (SeLe), Portfolioarbeit, kollegiale Beratung und Gruppenhospitationen genutzt. Überfachliche Ausbildung in den Kernseminaren Die überfachliche Ausbildung findet in den Kernseminaren statt. Lerngegenstände und Fragestellungen, die für alle Auszubildenden gleichermaßen von Bedeutung sind, werden in diesen überfachlichen Ausbildungsgruppen bearbeitet. Auf der Grundlage des verbindlichen Kerncurriculums werden in den Kernseminargruppen die Handlungsfelder unter einem überfachlichen bzw. fächerverbindenden Blickwinkel mit dem Ziel erschlossen, die allgemeinen, für alle Lehrkräfte gleichermaßen grundlegenden Wissensbestände und Kompetenzen aufzubauen. Schwerpunkt ist die theoriegestützte reflexive Auseinandersetzung mit Praxissituationen unter allgemein didaktischen, lernpsychologischen und pädagogischen Aspekten. Die Kernseminare sind die Taktgeber für die Ausbildung, indem sie die Handlungssituationen der jeweiligen Quartale aufgreifen und den Fachseminaren sowie den Ausbildungsschulen die Möglichkeit eröffnen, sich inhaltlich daran zu orientieren. Ausbildungsprogramm Kernseminar , Schwerpunkte 1. Quartal - Wahrnehmung der eigenen, individuellen Lehrerrolle, Erziehungs- und Bildungsauftrag, Leitlinie Vielfalt und Handlungsfelder, Merkmale guten Unterrichts - Kompetenzorientierung, Lernziele, Richtlinien und Lehrpläne - Unterrichtsbeobachtung, Reflexion beruflicher Erfahrungen (z.b. EPG), didaktische Grundfragen - Unterrichtsplanung - Dienstrecht - Leistungsmessung und beurteilung 2. Quartal - Methoden - Didaktische Modelle (Erweiterung und Vertiefung) - Differenzierung und Individualisierung, Grundlagen von Inklusion Seite 9

10 - Grundlagen schulischer Beratung/Elternarbeit - Kommunikation in Unterricht und in der Beratung - Aktionsformen 3. Quartal - Medien - Offener Unterricht und verschiedene Formen der Öffnung (Grundlagen) - Außerschulischer Lernort, Planung von Unterrichtsgängen und Wanderfahrten - Leistungsmessung (Vertiefung) und Diagnostik - Sprachsensibler Unterricht - Intelligentes Üben 4. Quartal - Offener Unterricht (Vertiefung) - Reformpädagogik - fächerübergreifender Unterricht 5. Quartal - Inklusion - Kooperation mit externen Partnern - Schulentwicklung und Schulprogrammarbeit 6. Quartal - Schulische Gremien - Prüfungsvorbereitung mit Kompakttagen - Evaluation spiralcurricular in allen Quartalen - Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen - Lernen und Motivation - Schulgesetz und Schulrecht - Umgang mit Unterrichtsstörungen - Förderung der deutschen Sprache in allen Fächern - Gesprächsführung - Motivation und Neurodidaktik - Lernen mit digitalen Medien - Professionalisierung der schriftlichen Unterrichtsplanung - Seite 10

11 Fachbezogene Ausbildung in den Fachseminaren Die professionelle und lernförderliche Gestaltung von Fachunterricht zählt zu den Hauptaufgaben im Lehrerberuf. Die fachdidaktische Ausbildung findet in fachbezogenen Ausbildungsgruppen, den Fachseminaren, statt. Das Ziel ist der Erwerb von Kompetenzen in den verschiedenen Handlungsfeldern zur Realisierung eines guten Fachunterrichts, denn die Fachlehrkräfte sind Expertinnen und Experten für das Lehren und Lernen in den jeweiligen Fächern. Entsprechend werden in den Fachseminaren die Handlungsfelder und Handlungssituationen des Kerncurriculums unter fachdidaktischen und fachmethodischen Aspekten bearbeitet. Die Arbeit in den Fachseminaren ist dabei eng mit der überfachlichen Arbeit im Kernseminar verknüpft. Weiterführende Informationen zur Arbeit in den Fachseminaren finden Sie auf der Homepage des Seminars: Seminar HRSGe Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen (PoB-C) Die PoB-C ist zentraler Bestandteil unseres Ausbildungskonzeptes, das einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Es handelt sich hierbei um ein professionelles Beratungsformat, das von den Kernseminarleitungen durchgeführt wird, die dafür umfangreich qualifiziert wurden. PoB-C hat Ihre berufliche Entwicklung und Professionalisierung zum Ziel und dient insbesondere der Ausbildung Ihres professionellen Selbstkonzepts. Die Gespräche unterliegen absoluter Verschwiegenheit und finden im benotungsfreien Raum statt. PoB-C ist dabei ressourcenorientiert und nicht vorrangig auf Krisenintervention fokussiert, sondern unterstützt Sie insbesondere bei der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit persönlichen professionsbezogenen Standortbestimmung Entwicklung von persönlichen Zielen und Perspektiven im Professionalisierungsprozess Bewältigung des komplexen Arbeitsalltags Rollenklärung unter Einbeziehung der eigenen auch der geschlechtsspezifischen Erwartungen und Vorstellungen Analyse und Weiterentwicklung des eigenen Lehrerverhaltens Entwicklung geeigneter Problemlösungs- und Umsetzungsstrategien Positionsbestimmung in Entscheidungssituationen Einnahme eines Perspektivwechsels Stärkung der Reflexionskompetenz Anlässe für die PoB-C können sich aus allen Ausbildungszusammenhängen ergeben und orientieren sich immer an der Frage: Was brauchen Sie persönlich in Ihrer individuellen Ausbildungssituation? PoB-C kann von allen an der Ausbildung Beteiligten angeregt werden. Zwei Beratungsgespräche innerhalb Ihrer Ausbildung sind verpflichtend. Leistungskonzept des Seminars HRSGe Das Leistungskonzept des Seminars Jülich HRSGe beschreibt Grundsätze und Vereinbarungen zur Beobachtung und Beurteilung von Leistungen, die die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in unterschiedlichen Ausbildungskontexten erbringen. Es basiert rechtlich auf den aktuell gültigen Vorgaben der OVP und des Kerncurriculums für den Vorbereitungsdienst sowie den Leitlinien der Bezirksre- Seite 11

12 gierung Köln für die Erstellung der Leistungskonzepte. Das Leistungskonzept möchte die Kompetenzerwartungen transparent machen und durch systematische und transparente Kompetenzerfassung die Nachvollziehbarkeit der Leistungsbewertung und somit deren Akzeptanz fördern. Erläuterungen zu den in der Grafik genannten Bereichen Leistung ermöglichen 1 Leistungsrelevant sind kontinuierliche qualitative und quantitative Mitarbeit in Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Seminarsitzungen Kenntnis, Anwendung und Reflexion fachlicher und erzieherischer Aspekte in realen Handlungssituationen Selbstorganisation und Ressourcenmanagement (individuelles und selbstgesteuertes Lernen, Kooperationsfähigkeit, Verlässlichkeit, Organisationsfähigkeit, zweckdienlicher Einsatz von Arbeitsmitteln) Leistung kommunizieren 2 Grundsätze der Leistungsrückmeldung Leistungsrückmeldungen orientieren sich immer an den Standards der Anlage 1, OVP (Beschlüsse der KMK, Kerncurriculum). Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst basiert auf einem ausgewogenen Verhältnis von Lernund Leistungssituationen. Mit zunehmender Ausbildungsdauer gewinnen die Unterrichtsbesuche als Leistungssituation an Bedeutung. Seite 12

13 Die bei einem Unterrichtsbesuch festgestellten Kompetenzen werden in den Zusammenhang der gesamten Ausbildung gestellt. Ab dem 3. Unterrichtsbesuch findet im Rahmen der Beratung je Fach eine Rückmeldung zum aktuellen Leistungsstand unter Nennung eines Notenbereichs statt (Gesamteinschätzung). Ab dem 3. Unterrichtsbesuch wird zusätzlich eine Rückmeldung je Fach im Notenbereich zur gesehenen Unterrichtsstunde angeboten (als orientierende Rückmeldung zu Prüfungsstandards). Die Gewichtung der i.d.r. 5 Unterrichtsbesuche/ Fach obliegt dem Beurteilungsermessen der Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder (siehe Hinweise des Landesprüfungsamtes). 3 siehe Beratungskonzept bei Unterrichtsnachbesprechungen (siehe Seite 16) Leistung erfassen 4 Im Verlauf der Fachseminararbeit wird von den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern erwartet, besondere Ausarbeitungen/Aufgaben nach Absprache mit der jeweiligen Fachleitung zu übernehmen und aktiv an der Gestaltung der Seminarveranstaltungen mitzuwirken. Vorschläge erhalten Sie in den Fachseminaren. Leistung beurteilen und benoten 5 Am Ende der Ausbildung erstellen die Fachleitungen Beurteilungsbeiträge, auf deren Basis auf die im Kerncurriculum und der OVP genannten Kompetenzen und Standards bezogene Langzeitbeurteilung durch das ZfsL Jülich erstellt wird. Ausbildungselemente, die an der Schule stattfinden Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) in der grundständigen Ausbildung (OVP) bzw. Ausbildungsplanungsgespräch (APG) im Seiteneinstieg nach OBAS Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt zu Beginn der Ausbildung ein Eingangs- und Perspektivgespräch mit einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder unter Beteiligung der Schule. Es dient dazu, auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen weitere Perspektiven zu entwickeln und Beiträge aller Beteiligten dazu gemeinsam zu planen. Das Gespräch soll in den ersten sechs Wochen der Ausbildung geführt werden. Es beruht auf einer von der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter gehaltenen Unterrichtsstunde. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter dokumentiert die Gesprächsergebnisse schriftlich. Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern ergänzt werden. Eine Benotung erfolgt nicht. Die Planungen sollen im Verlaufe der Ausbildung fortgeschrieben werden (vgl. 15 (1) OVP). In der Regel in den ersten sechs Wochen der Ausbildung findet mit jeder Lehrkraft in Ausbildung (LiA)ein Ausbildungsplanungsgespräch unter der Leitung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung statt, an dem Vertreterinnen oder Vertreter der schulischen Ausbildung mitwirken. Ausgangspunkt des Gesprächs ist eine von der Lehrkraft in Ausbildung in jedem Fach geplante und durchgeführte Unterrichtseinheit an der Ausbildungsschule. Das Gespräch dient der Bestandsaufnahme vorhandener schulpraktischer und fachbezogener Kompetenzen sowie der Vereinbarung eines individuellen Ausbildungsplans. Das Gesprächsergebnis wird von der Lehrkraft in Ausbildung dokumentiert. Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern ergänzt werden (vgl. 11 (6) OBAS). Die Vereinbarungen des APG werden im Ausbildungsverlauf kontinuierlich im Rahmen der entsprechenden Beratungssituationen wieder aufgenommen. Das EPG/APG ist als vernetzendes Element der Ausbildung von Seminar und Schule zu verstehen. Für das EPG/APG erfolgt eine zeitliche und personelle Abstimmung zwischen Seminar und den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern. Vor dem EPG/APG findet eine Einsicht in eine geplante und Seite 13

14 durchgeführte Unterrichtseinheit statt, zu der nur eine einfache Unterrichtsskizze erwartet wird. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter laden hierzu den/die ABB und eine Kernseminarleitung ein. Die Unterrichtseinsicht ist bewertungsfrei und dient als Ausgangspunkt für die personenorientierte Beratung. Die Vorbereitung des EPG/APG erfolgt durch die Kernseminare. Im Rahmen der Kernseminararbeit erhalten Sie Reflexionsanregungen, mit deren Hilfe Sie das EPG/APG eigenständig vorbereiten. Insgesamt dient das EPG/APG als eine Art Bestandsaufnahme dazu, auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen weitere Perspektiven zu entwickeln. Gemeinsam wird geplant, wer in welchen Handlungsfeldern Unterstützung leisten kann, damit die angestrebten Ziele planvoll im Prozess erreicht werden können. Das Gespräch soll in der Regel nicht länger als 60 Minuten dauern. Die Dokumentation verbleibt bei Ihnen. Der formale Nachweis wird zur Akte genommen. Unterrichtsbesuche Wesentliches Element des Professionsaufbaus der Auszubildenden ist die konkrete Begleitung durch die fachliche Ausbildung. Unterrichtsbesuche sind daher herausgehobene Lernanlässe, bei welchen die Standard-, Personen-, Handlungsfeld- und Wissenschaftsorientierung eine konkrete Umsetzung erfahren. Die Fachleiterinnen und Fachleiter besuchen Sie in Ihrer Ausbildung entsprechend der Vorgaben Ihrer Ausbildungsordnung (OVP bzw. OBAS) in beiden Fächern in der Regel insgesamt zehn Mal. Demnach werden in der Regel fünf Besuche pro Fach stattfinden. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und der Beurteilung (siehe 11 (3) OVP). Jeder Unterrichtsbesuch schließt mit einer Nachbesprechung ab und trägt zur Notenfindung Ihrer Langzeitbeurteilung bei, die am Ausbildungsende anhand der von Ihnen erreichten Kompetenzen erstellt wird. Kernseminarleiterinnen und Kernseminarleiter nehmen zweimal Einsicht in den Unterricht der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Die Besuche dienen dazu, Sie entsprechend Ihrer Ausbildungsordnung ( 10 (5) und 11 (3) OVP) an den Kompetenzen und Standards der Ausbildung orientiert zu beraten und Rückmeldungen zu Ihrem Ausbildungsstand geben zu können. Die Einsichtnahmen in Unterricht durch die Kernseminarleiterinnen und Kernseminarleiter sind benotungsfrei. Es sind sowohl Einladungen zu gemeinsamen Besuchen mit den Fachleiterinnen und Fachleitern als auch separate Einladungen zu gesonderten Unterrichtseinsichten möglich. Sie entscheiden, ob Sie einen gemeinsamen Besuch von Fachleitung und Kernseminarleitung wünschen oder die Kernseminarleitung alleine in Ihren Unterricht einladen. Zudem findet in den ersten Wochen der Ausbildung das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) statt, welches auf der Grundlage einer eingesehenen Unterrichtsstunde durchgeführt wird. Zu diesem Zweck wird die Kernseminarleitung entsprechend ebenfalls Einsicht in Ihren Unterricht nehmen. Die langfristige Planung unter Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten und rechtzeitige Vereinbarung der Termine mit allen Beteiligten (Schulleitung, ABB, Mentoren und Mentorinnen, Fachleitungen und gegebenenfalls Kernseminarleitungen) liegt in der Hand der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Angestrebt und dringend empfohlen wird ein Unterrichtsbesuch pro Fach in jedem der ersten fünf Quartale. Dabei sollte im Interesse der persönlichen Weiterentwicklung der Zeitraum von vier Unterrichtswochen zwischen zwei Unterrichtsbesuchen im selben Fach möglichst nicht unterschritten werden. Zu jedem Unterrichtsbesuch legen Sie eine kurz gefasste schriftliche Planung vor. Der Umfang dieser Planungen wird in den Fachseminaren abgesprochen. Dort erhalten Sie auch Anregungen zur Erstellung der Planungen. Seite 14

15 Unterrichtsnachbesprechungen Wir nehmen Sie als autonome, sich selbst gegenüber verpflichtete Lernerin bzw. Lerner ernst und schreiben Ihnen somit ein hohes Maß an Selbstverantwortung für Ihre eigene Ausbildung zu. Im Sinne einer individuellen, progressiven Ausbildung sollten Unterrichtsbesuche von Ihnen immer im Hinblick auf bestimmte Entwicklungsschritte innerhalb Ihrer (Fach-) Ausbildung geplant und durchgeführt werden. In den Unterrichtsnachbesprechungen bilden diese individuellen Entwicklungsschritte in der Regel das Zentrum der Besprechung. Die Gesprächsgegenstände orientieren sich demnach an Ihrem jeweiligen Bedarf natürlich auf Grundlage des gesehenen Unterrichts. Praktisch bedeutet das, dass Sie im Sinne eines selbstreflexiven Vorgehens die zu besprechenden Aspekte, die zum jeweiligen Zeitpunkt Ihre Lehrerpersönlichkeit am ehesten weiterentwickeln können, selbstständig wählen und zur Beratung benennen. Dadurch erhalten Sie in den Unterrichtsnachbesprechungen die Chance, die bisherigen Fähigkeiten zu reflektieren, den eigenen Unterricht kritisch zu sehen und eigene Stärken und Schwächen zu erkennen, sich direkt mit dem erkannten Bedarf zu befassen und daraus letztlich neue Zielsetzungen für Ihre persönliche Entwicklung auszuweisen. Somit sollen die Unterrichtsnachbesprechungen zur Förderung Ihrer Lehrerpersönlichkeit beitragen. Wir orientieren uns in Unterrichtsnachbesprechungen an professionellen Beratungskonzepten. Die Unterrichtsnachbesprechungen verlaufen in strukturierten, allen Beteiligten vorher bekannten und transparenten Kommunikationsabläufen. Dabei bieten wir Ihnen trotz der gegebenen Bewertungssituation einen möglichst spannungsfreien Raum an, in dem wir uns gemeinsam mit Ihnen um eine symmetrische Kommunikation bemühen. In jedem Fall gestalten Sie den kommunikativen Lernprozess als eigenverantwortliche/r Lernerin/Lerner mit. Die wichtigste Bedingung für eine gelingende Kommunikation ist dabei eine wertschätzende Einstellung zum Gesprächspartner und gegenseitige Akzeptanz. Die Herstellung von Transparenz hinsichtlich des Ziels und des Ablaufs der Beratung trägt dazu bei, Störungen in der Kommunikation zu vermeiden. Im Vorfeld des Gesprächs werden daher eine Offenlegung der Beratungsstruktur und ein Klären gemeinsamer Absichten im Hinblick auf die konkrete Ausbildungssituation erfolgen. In der Regel haben Sie nach der Klärung der Formalia (z. B. zeitlicher Rahmen) die Gelegenheit, kriteriengeleitet Ihre Unterrichtsstunde zu reflektieren (siehe Hinweise für eine strukturierte Stundenreflexion S. 16). Im nachfolgenden Gespräch werden alle Beteiligten die Stunde würdigen und einschätzen, die Stärken und Schwächen und Planung und Durchführung im Hinblick auf die Standards und Handlungsfelder benennen und gewichten. Orientiert an Ihrem persönlichen Beratungsbedarf werden auf dieser Grundlage die benannten Aspekte gleichberechtigt im Sinne eines Beratungsgesprächs besprochen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, dass Sie selbstständig im Gespräch mit den anderen an der Ausbildung Beteiligten Alternativen und Lösungsoptionen im Hinblick auf die Besprechungsaspekte entwickeln. Die Formulierung des Lernertrages, Überlegungen zur Weiterarbeit und auch eine Metakommunikation zum Beratungsgespräch sind Elemente zum Gesprächsabschluss. Insgesamt wird für dieses Gespräch ein Zeitfenster von ca. 60 Minuten benötigt. Seite 15

16 Die nachfolgende Übersicht zeigt einen möglichen Ablauf des Beratungsgespräches. Seite 16

17 Strukturierte Stundenreflexion (siehe Übersicht: Was ich zuerst einmal sagen möchte ) Die Reflexion Ihrer Stunde nach einem Unterrichtsbesuch gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihre Wahrnehmungen und Einschätzung der Stunden darzulegen und ggf. Ihre schriftlichen Aussagen zu ergänzen. Am Tag der Staatsprüfung wird die Reflexion Bestandteil der Unterrichtspraktischen Prüfungen sein: Der Prüfling und der Prüfungsausschuss führen vor Bewertung der UPP ein Gespräch von etwa 15 Minuten Dauer, in dem Planung und Durchführung des Unterrichts reflektiert werden. OVP, 32 (7) Ihre pädagogische und fachliche Kompetenz beweisen Sie: durch eine sinnvoll strukturierte Reflexion und Schwerpunktsetzung indem Sie vorab einen Überblick über die Struktur der Reflexion geben, das Erreichen der Lernziele/ des Lernzuwachses sowie das Lernkonzept und das Verhalten der Lerngruppe einschätzen. indem Sie überzeugend ihre getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen einschätzen und daraus schlüssige Konsequenzen für die Weiterarbeit ziehen (richtige Entscheidungen verstärken, ggf. Alternativen entwickeln, Fortsetzung der Stunde in den Blick nehmen) Hierbei sollten Sie darauf achten, nicht die Aussagen des schriftlichen Unterrichtsentwurfes zu wiederholen und nicht den Ablauf der Stunde nachzuerzählen. Wir verstehen die Entwicklung der Reflexionskompetenz als Prozess, bei dem Sie von Ihren Fachleitungen kontinuierlich begleitet und unterstützt werden. Seite 17

18 Unterrichtshospitationen Unterricht unter Anleitung selbstständiger Unterricht Ein Kernelement der Ausbildung der Unterricht findet in den Schulen statt. Auszubildende haben gegenüber der Schule einen Anspruch auf Ausbildung in allen im Kerncurriculum genannten Handlungsfeldern und Handlungssituationen. Ausbildung findet im Unterricht und im außerunterrichtlichen Bereich statt. Ausbildungsunterricht der Auszubildenden ist in den beiden Ausbildungsfächern im Umfang von durchgehend 14 Wochenstunden vorgesehen. Er umfasst Unterrichtshospitationen bei Lehrkräften der Ausbildungsschule, Unterricht unter Anleitung, selbstständiger Unterricht (früher: bedarfsdeckender Unterricht bdu) in wechselnden Anteilen in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand. Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für die Ausbildung in der jeweiligen Schule. Sie entscheiden über den unterrichtlichen Einsatz der Auszubildenden und weisen die Auszubildenden den Ausbildungslehrkräften zu. Dabei werden sie von den schulischen Ausbildungsbeauftragten unterstützt. Die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter erstellen am Ausbildungsende auf der Grundlage der eigenen Beobachtungen und der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer die Langzeitbeurteilung der Schule. Die oder der Ausbildungsbeauftragte ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Ausbildungsschule und dem ZfsL und in dieser Tätigkeit Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für eine enge Abstimmung der Ausbildungsaufgaben. Die Ausbildungsbeauftragten nehmen im Auftrag der Schulleitungen die Ausgestaltung der Ausbildungspartnerschaft mit dem ZfsL wahr, koordinieren an ihrer Schule die Ausbildungsaufgaben, sind beteiligt an der Entwicklung und Fortschreibung des Ausbildungsprogramms der Schule und fördern auf der Basis des mit dem ZfsL abgestimmten Ausbildungsprogramms im Dialog mit den Ausbildungslehrkräften die Qualität der schulischen Ausbildung. Ausbildungsbeauftrage sollen am Eingangs- und Perspektivgespräch teilnehmen. Der bzw. die Ausbildungsbeauftragte soll vor abschließender Erstellung der Langzeitbeurteilung durch die Schulleitung Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis haben. Am Prüfungstag wird in der Regel der/die Ausbildungsbeauftragte die Prüfungskommission zu ausbildungs- und prüfungsrelevanten Aspekten kurz informieren ( 32 (6) OVP 2016). Die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer an den Schulen sind im Rahmen der Ausbildungspartnerschaft zuständig für die Ausbildungsaufgaben am Ausbildungsort Schule. Diese Ausbildungslehrkräfte unterstützen den Professionalisierungsprozess der Auszubildenden durch kompetenz- und standardorientierte Begleitung und Beratung im Ausbildungsunterricht und in weiteren schulischen Kontexten. Sie eröffnen den Auszubildenden Lernmöglichkeiten für die unterschiedlichen Aspekte des Lehrerhandelns. Zur Langzeitbeurteilung der Auszubildenden durch die Schule tragen die Ausbildungslehrkräfte durch kritisch-konstruktive und an den zu erreichenden Kompetenzen orientierte Beurteilungsbeiträge maßgeblich bei. Seite 18

19 Weitere Ausbildungselemente Besondere Seminarveranstaltungen Sie werden im Verlauf Ihrer Ausbildung an besonderen Seminarveranstaltungen verpflichtend teilnehmen, die einem Themenschwerpunkt gewidmet sind und/oder eine vertiefende und intensive Auseinandersetzung mit den Ausbildungsinhalten ermöglichen. Dazu gehören Gruppenhospitationen, Kompakttage und Thementage. Zu Beginn und gegen Ende Ihrer Ausbildung finden jeweils Kompakttage statt. Die Kompakttage am Ausbildungsbeginn finden am 12. und im Naturzentrum Eifel in Nettersheim statt. Dabei haben Sie Gelegenheit, die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder und die anderen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter kennenzulernen. Sie erhalten einen organisatorischen, inhaltlichen und zeitlichen Überblick und beginnen mit Arbeitsschwerpunkten des Kernseminars. Gegen Ende der Ausbildung dienen die Kompakttage dazu, die unterschiedlichen Inhalte nochmals zu durchdringen und im Sinne einer Prüfungsvorbereitung vernetzend zu wiederholen. Die Vertiefungstage sind regulärer Bestandteil der Ausbildungsarbeit im Seminar und finden in regelmäßigen Abständen ca. alle vier Wochen statt. Sie werden für unterschiedliche Ausbildungsformate der Kern- und Fachseminare genutzt. Solche Ausbildungsformate können sein: kollegiale Beratung selbstgesteuertes Lernen in Lerngruppen (SeLe) Gruppenhospitationen Vertiefung von Seminarinhalten Exkursionen Die Schlussphase Ihrer Ausbildung wird mit besonderen Angeboten gestaltet. Videografie in der Ausbildung 1 Wir sind bestrebt, zum Zweck der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Ausbildung die Videografie einzusetzen. Die erforderlichen Formulare für die Genehmigungen erhalten Sie bei ihren Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern. Die Videografie ist ein unterstützendes Element in der Lehrerausbildung und kann im Besonderen zum Aufbau persönlicher Kompetenzen im Vorbereitungsdienst genutzt werden. Für den Einsatz der Videografie gibt es vielfältige Gründe: Die Selbstreflexionskompetenz kann wirkungsvoll gesteigert werden, dies eröffnet Möglichkeiten für Handlungsalternativen und Kompetenzentwicklung. Die Lehrerpersönlichkeit und das Lehrerhandeln und ihre Bedeutung für das Unterrichtsgeschehen werden einer Betrachtung zugänglich. Die Qualität der Nachbereitung von Unterricht und damit die ausbildungsdidaktische Wirkung kann erhöht werden. Personenorientierte Beratung kann in besonderer Weise genutzt werden. Die Fortschritte in der Ausbildung können dokumentiert werden, eine zielgerichtete Professionalisierung wird so möglich. Die Verbesserung der Qualität von Unterricht wird als gemeinsame Sache erlebbar, das Unterrichtsgeschehen wird einer solidarischen Betrachtungsweise zugänglich. 1 Quelle: Materialien und Formulare des ZfsL Siegburg Vielen Dank! Seite 19

20 Die Chancen eines Unterrichtsmitschnitts liegen u.a. in der Vorbereitung der Nachbesprechung: Die Nachbesprechung einer videografierten Unterrichtsstunde wird auf einen späteren Zeitpunkt verlegt, damit der Lehramtsanwärter bzw. die Lehramtsanwärterin (LAA) ggf. gezielt Videoausschnitte auswählen und sich so dem Beratungsbedarf entsprechend auf die Nachbesprechung vorbereiten kann. Der Videomittschnitt bleibt Eigentum der durchführenden Lehrperson und wird zunächst von dieser alleine angeschaut. durch die Integration in die Nachbesprechung des Unterrichts: die übliche Nachbesprechungsstruktur kann beibehalten werden. Eine Beratungssituation mit Unterstützung eines Unterrichtsmitschnitts ist zugleich eine Übung mit Anleitung zur Steigerung der eigenen Reflexionskompetenz und damit eine wichtige Voraussetzung für eine langfristig angelegte Lehrerbildung. Begleitende Fragen zur Auswertung des Unterrichtsmittschnitts können u.a. sein: Handle ich so, wie ich bin? Wie wirke ich auf andere- ist dies so meine Absicht? Welche Aufgaben ergeben sich für meinen weiteren Weg der Professionalisierung? Diese Fragen können meist erst in einem diskursiven Prozess ergiebig beantwortet werden. Weitere pädagogische und rechtliche Aspekte Im Ausbildungszusammenhang muss die Schulleitung über den Einsatz und die Zielperspektive der Videografie informiert und das Einverständnis eingeholt werden; dies gilt ebenso für die Schülerinnen und Schüler (SuS) der videografierten Klasse und deren Erziehungsberechtigte. Üblicherweise wird eine auf einem Stativ fest installierte Videokamera eingesetzt, die in der Regel den bzw. die LAA fokussiert. Schülerinnen und Schüler kommen von daher eher beiläufig ins Bild. Gezielte Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern bedürfen der Einwilligung der Erziehungsberechtigten und in Abhängigkeit vom Alter ggf. auch der SUS selbst. Dies ist besonders dann zu beachten, wenn es darum geht, Aktivitäten in schülerorientierten Unterrichtsverfahren (z.b. Gruppenarbeit, Präsentationen, ) zu dokumentieren. Nach einer entsprechenden Information und Begründung sowie einer rechtlich abgestimmten Vorgehensweise ist kaum mit Einsprüchen seitens der Eltern zu rechnen. Eine unterschriebene Selbsterklärung der/des LAA sowie die Genehmigung des Ministeriums sind eine weitere Voraussetzung für den Einsatz der Videografie. Die videografierte Person hat das Urheberrecht an dem Material. Nach dem Filmen ist ihr konsequenterweise der Datenträger (z.b. Speicherkarte) auszuhändigen 2. Checkliste zur Vorgehensweise Die/der LAA spricht mit der entsprechenden Seminarausbilderin/ dem entsprechenden Seminarausbilder über die Möglichkeit eines Unterrichtsmittschnitts mit anschließendem Beratungsgespräch. Die/der LAA informiert die Schulleitung und die/den Ausbildungsbeauftragten, holt das Einverständnis der Schulleitung mündlich ein und trifft Absprachen bezüglich der Lerngruppe, Raum und Termin. Weiterhin ist abzusprechen, wer die Aufnahme durchführt. 2 Quelle: Dorlöchter, Heinz; Krüger, Ulrich; Stiller, Edwin; Wiebusch, Dieter: Videografie in der Lehrer(aus)bildung, Oktober 2005 Seite 20

21 Die/der LAA informiert die SuS der Lerngruppe und die Erziehungsberechtigten über Intention, Funktion und Ablauf der Videografie und holt schriftlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten ein. Die Einverständniserklärung kann für die gesamte Ausbildungszeit zum Beginn der Ausbildung oder für jede Videografie eingeholt werden (siehe Formular Information und Einverständnis der Erziehungsberechtigten Ausfertigung für die Schulleitung). Der/die LAA füllt die Selbsterklärung aus (siehe Formular Videografie Selbsterklärung der LAA). Nachdem das Einverständnis aller Beteiligter eingeholt und die Selbsterklärung ausgefüllt ist, wird die Videografie vorab per Mail beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW beantragt (ausgefüllte Formulare als pdf-datei anhängen). Dies kann durch die/den LAA oder die Seminarausbilder erfolgen. In der Regel wird diese unkompliziert genehmigt (siehe Formulare Antrag auf Genehmigung - Ausfertigung für Seminarausbilder Ausfertigung für LAA). Der Mail wird neben dem ausgefüllten Antrag auf Genehmigung die Selbsterklärung und ein blanko-exemplar der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten angehängt. Mailadresse: anette.busse@msb.nrw.de Mit der Seminarausbilderin/ dem Seminarausbilder wird ein Termin für das anschließende Beratungsgespräch vereinbart. Technischer Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, eine Videokamera mit Bluetooth-Mikrofonen im Seminar auszuleihen. Die Speicherkarte ist Eigentum der/des LAA. Für den Mitschnitt einer Unterrichtseinheit sind Speichermedien mit mindestens 8 MB erforderlich. Die Ausbilderinnen und Ausbilder im Seminar sind überzeugt, dass die Videografie einen großen Erkenntnisgewinn und Nutzen im Rahmen der Lehrerausbildung darstellt. Sie unterstützen die LAA gerne, dieses sinnvolle Ausbildungselement zur Anwendung zu bringen. Mit der Bereitstellung der in der Checkliste aufgeführten Texte und Formulare möchten wir Ihnen die Beantragung der Videografie erleichtern. Während der ersten drei Ausbildungsquartale besteht die Möglichkeit, einen Unterrichtsbesuch pro Fach durch eine Videografie zu ersetzten, die anschließend für die Arbeit im Fachseminar zur Verfügung gestellt wird. Sprechen Sie bei Interesse Ihre Fachleitung rechtzeitig an. Seite 21

22 Selbstgesteuertes Lernen in Lerngruppen Die Selbstlerngruppen werden in den Kernseminaren gebildet und bilden die Grundlage für die Nutzung der Vertiefungstage. Portfolio Das Portfolio ist ein verbindliches Element des reformierten Vorbereitungsdienstes und begleitet und dokumentiert den gesamten Ausbildungsprozess der Auszubildenden. Angelehnt an das Portfolio Praxiselemente für die erste Phase der Lehrerausbildung" (LABG 2009, 12(1) LZV, 13), ist das Portfolio im Vorbereitungsdienst ein individuelles Lern- und Entwicklungsinstrument, das bei der eigenen Lernund Berufsbiografie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ansetzt und als durchgängiges Selbstreflexionselement das selbstverantwortliche Lernen sowie die unterschiedlichsten Beratungsanlässe unterstützt. Somit ist das Portfolio ein Dialoginstrument zur Vernetzung dieser Bereiche. Es wird eigenständig von den Auszubildenden erstellt. Das Portfolio umfasst Informations-, Dokumentationsund Reflexionsteile. Seinen Zielsetzungen entsprechend gliedert sich das Portfolio grundsätzlich in einen öffentlichen Dokumentations- und in einen privaten Reflexionsbereich. Der Dokumentationsbereich ist offen für alle an Ihrer Ausbildung Beteiligten. Die Dokumentation beschreibt vor allem den Lernweg innerhalb der Erweiterung der Kompetenzen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern in den einzelnen Bereichen des Lehrerhandelns; sie ist zugleich Überblick und Nachweis über den individuellen Lernprozess. Hier erfolgen z. B. die Dokumentation der verpflichtenden Ausbildungsschritte wie EPG/APG, weiterer Ausbildungsanlässe wie die Teilnahme an Klassenfahrten, an Sprechtagen usw. Der Reflexionsbereich gilt als geschlossener Bereich, und enthält z.b. Protokolle und Reflexionen aus Unterrichtsnachbesprechungen. Nur Sie selbst bestimmen darüber, ob und in welchem Umfang Sie Elemente des Reflexionsbereiches anderen Personen zugänglich machen. Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen Gemäß OVP 12 sollen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter während ihrer Ausbildung Einsicht in Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe nehmen. Dabei gibt es unserem Seminar die Regelung, dass diese Einsichtnahme in die Aufgaben anderer Schulformen im ersten Ausbildungsquartal (bis spätestens Ende Januar 2019) durchgeführt und im Kernseminar reflektiert wird. Dazu erstellen die Auszubildenden einen Bericht, der Teil der Portfolioarbeit ist. Der zeitliche Umfang der Hospitation beträgt mindestens zwei Tage á sechs Stunden. Seite 22

23 Organisation der Ausbildung Gemäß den Vorgaben der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) bzw. der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) gibt es zwei Säulen der Ausbildung das sind die Ausbildungsschule und das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. In der Folge werden wir Sie mit dem organisatorischen Rahmen Ihrer Ausbildung vertraut machen. Die inhaltliche Orientierung über die einzelnen Elemente der Ausbildung erhalten Sie in Kapitel Kernelemente der Ausbildung. Seite 23

24 Terminplan Seminar HRSGe, ZfsL Jülich, Ausbildungsdurchgang November 2018 bis Mai Quartal Vereidigung Allerheiligen Start in der Schule - kompakt Pädagogische Tage im Jugendgästehaus Nettersheim (Kernseminar) Umgang mit Störungen mit Schauspieler Rudi Rhode, anschl. Kernseminare Vertiefungstag Quartal Weihnachtsferien Vertiefungstag Didacta Bildungsmesse Köln Vertiefungstag Vertiefungstag Vertiefungstag 3. Quartal Exkursionstag Osterferien Christi Himmelfahrt Vertiefungstag Fronleichnam Seite 24

25 Sommerferien Quartal Exkursionstag Tag der deutschen Einheit Herbstferien Quartal Vertiefungstag Vertiefungstag Weihnachtsferien Kompakttage Prüfungsvorbereitung (Kernseminar) Quartal Vertiefungstag Vertiefungstag Schlussphase mit besonderem Angebot Osterferien Schlussphase mit besonderem Angebot Zeugnisausgabe Seite 25

26 Die Ausbildung in der Quartalsübersicht Ausbildungsabschnittt 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 5. Quartal 6. Quartal Unterricht unter Anleitung * selbstständiger Unterricht * Ausbildung am ZfsL Unterrichtsbesuche Personenorientierte Beratung mit Coaching-elementen Besonderheiten 14 Std. 14 Std. 14 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std. 5 Std Std. 9 Std. 9 Std. 9 Std. 9 Std. 9 Std. 9 Std. 9 Std. 9 Std. 9 Std. 9 Std. 9 Std Stunden Seminar 7 Stunden Seminar 7 Stunden Seminar pro Quartal ein Unterrichtsbesuch in jedem Ausbildungsfach mit den jeweiligen Fachleitungen insgesamt zwei Unterrichtseinsichten mit den Kernseminarleitungen (gemeinsam mit den Fachleitungen oder zu gesonderten Terminen) 14 Std. 14 Std. Prüfungsphase mindestens zwei personenorientierte Beratungsgespräche mit Coachingelementen (PoB-C) durch die Kernseminarleitungen sind im Ausbildungsverlauf je Lehramtsanwärterin bzw. Lehramtsanwärter verbindlich; individuelle Beratungsgespräche Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) in den ersten sechs Wochen der Ausbildung Einsichtnahme in Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe Langzeitbeurteilungen durch die Schule und durch das ZfsL Staatsprüfung 14 Std. * Die angegebenen Stundenzahlen beziehen sich auf Unterrichtsstunden von 45 Minuten und werden bei alternativen Stundenrastern entsprechend umgerechnet.

27 Seminartag Donnerstag Tagesstruktur am Seminartag Sitzungsplan Seminar HRSGe Raum KS (Kernseminar) FS (Fachseminar) Herr Backhaus 2.3 Mathematik Herr Backhaus Herr Mommertz/ 1.6 Chemie Frau Annas Frau Dr. Schink Frau Dr. Schink 1.2 Geschichte Herr Palmen Herr Schneider 2.4 Französisch Frau Hündgen Herr Simons 1.5 Sport Herr Sohrab Prakt. Philosophie Herr Haake Deutsch Herr Rauh Kunst Frau Düppers Raum FS (Fachseminar) FS (Fachseminar) Physik 3.4 Sowi (14-tägig) Herr Haake Frau Grund Niederländisch 1.3 Herr Topoll Erdkunde 1.4 Herr Brück Englisch 1.6 Frau Rath Technik 1.1 Herr Mommertz Raum FS (Fachseminar) 2.3 Geschichte Herr Rauh 1.2 Mathematik Herr Dr. Jüntgen 1.5 Musik Frau Philippen 1.1 Deutsch Frau Tajbakhsh 3.5 Evang. Religionslehre Herr Harm 3.4 Kath. Religionslehre Frau Kaun 3.3 Biologie Frau Ott 1.4 Raum 1.6 Raum Das Fachseminar Hauswirtschaft bei Frau Koch-Schulte findet in Blockveranstaltungen in Köln nach Absprache statt. Das Fachseminar Textilgestaltung bei Frau Gockel findet 14tägig an Freitagnachmittagen (15 18 Uhr) im ZfsL Köln statt.

28 Checkliste zum Start in die Ausbildung an der Schule Diese Checkliste ist nach den zeitlichen Notwendigkeiten sortiert - ggf. sind nicht alle Punkte relevant. Erkundigen Sie sich nach Ansprechpartnern und schulinternen Regelungen! In den ersten Tagen bzw. in der ersten Woche Schulleitung ABB Sekretärin(nen) Hausmeister Öffnungszeiten Sekretariat Terminliste für das laufende Schuljahr Platz im Lehrerzimmer/Sitzordnung? Postfach persönliches Fach für Materialien? Kopierregelung Schlüssel Schulbücher Lehrerhandbücher (Ausleihmöglichkeit?) Toiletten (SuS und Lehrer) Kollegiumsliste evtl. mit Abkürzungen und Fächern Parkplatzregelung Stundenraster der Schule mit ZEITEN PC-Zugang für Lehrer + internes Lehrerzimmer bzw. interner Bereich (Passwort) WLAN-Passwort Rundgang durch die Schule Innerhalb der ersten zwei Wochen Plan des Gebäudes MIT Raumnummern Erstellung des Stundenplans Struktur des Vertretungsplanes nachvollziehbar? Hausaufgabenregelungen Hausordnung (incl. Konferenzbeschlüssen zu Fragen wie fehlende Hausaufgaben, Rauchen...) Seite 28

29 Klassenbuch/Kursbuch (Transport durch SuS?) Mentorinnen und Mentoren (Fächer!) ABB-Sprechstunde Regelungen Raumnutzung allgemein Besondere Räumlichkeiten und Zugang sowie Nutzungsmöglichkeiten Kopien des Stundenplanes an wen? Medienbeschaffung/-ausleihe ggf. Sicherheitsbelehrungen (LAA in Ch, Ph, Bi, Ku, Tx, HW, Tc) ggf. besondere Einweisung in spezifische Räume (z.b. Sp, If, Tc ) Innerhalb der ersten vier Wochen, mindestens aber vor Beginn des eigenen Unterrichts Aufbau von Klassenbuch und Kursheften Ansprechpartner für Termine bei Unterrichtsbesuchen Absprachen zum Ordnungsrahmen (Dienste in den Klassen, Klassenregeln ) Eintragung geplanter Klassenarbeiten (vorgegeben?, zentrale Liste?, Klassenbuch?) Noteneintragung von Klassenarbeiten Regelungen zur Notengebung schriftliche Fächer & mündliche Fächer Absprachen zur Heftführung/ u.a. Hefter? Inhaltsverzeichnisse? Benotung? Formulare und Umgang damit - Krankmeldung von SuS - Nacharbeiten - Vergessene Hausaufgaben - Handy/MP3-Player - Lob - Fehlverhalten Alarmpläne + Plan bei Amokalarm mit Fluchtwegen Busregelung Klassenfahrten Lehrerkalender? Namens- und Notenlisten der eigenen Lerngruppen Geplante Feste/besondere Aktivitäten (Tag der offenen Tür, Projektwoche...) Who is who (Übersicht Funktionsstellen und Koordinatoren, Schulleiter vom Dienst) Einweisung Lernplattform Seite 29

30 Modalitäten zur Genehmigung bei Unterrichtsgängen Schulinterne Lehrpläne der eigenen Fächer Bei Schulen mit mehreren Schulstandorten Regelungen zum Gebäudewechsel der SuS Regelungen zum Verhalten im Krankheitsfall Zugriff auf Telefonlisten aller Klassen von allen Schulstandorten Digitale Lern- und Austauschplattformen Im Seminar werden viele Informationen auf elektronischem Wege ausgetauscht. Dazu nutzt das Seminar verschiedene digitale Plattformen. In Absprache mit den jeweiligen Kern- und Fachseminarleitungen klären Sie, welche Plattform genutzt wird. In jedem Fall weist das ZfsL ausdrücklich darauf hin, beim Hochladen und Nutzen der Plattformen das Urheberrecht zu beachten! Die datenschutzrechtlichen Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen in allen Bereichen des professionellen Handelns berücksichtigt werden. Bei der Nutzung von sozialen Netzwerken mit Schülerinnen und Schülern ist besondere Vorsicht geboten. Lehrpersonen und damit auch Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter stehen in einem dienstlichen Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern, welches gebietet, eine professionelle Distanz zu den Schülerinnen und Schülern zu wahren. Auch unter Datenschutzgesichtspunkten (DS-GVO) empfiehlt es sich von der dienstlichen Kommunikation über soziale Netzwerke Abstand zu nehmen. Die rechtlichen Aspekte werden Gegenstand der Kernseminararbeit sein. EDMOND NRW EDMOND NRW Was ist EDMOND NRW? EDMOND steht für die Elektronische Distribution von Medien ON Demand in NRW. Es ermöglicht den Download von Lehr- und Spielfilmen, Fotos, Texten, Unterrichtsmaterialien, hat aber auch eine Reservierungs- und Bestellfunktion (mit Warenkorb). EDMOND NRW bietet Medien für den Unterricht - für alle Fächer von der Primastufe bis zur gymnasialen Oberstufenunterricht. Die Angebote orientieren sich an den Lehrplänen der Schulen in NRW. Das Angebot umfasst: Medienangebote namhafter Produzenten die Schulfernsehsendungen der öffentlichen rechtlichen Sendeanstalten die Videopodcasts der Landeszentrale für politische Bildung NRW ausgewählte Hörbücher des Leipziger Internetangebots "Vorleser.net" Seite 30

31 die Sendungen des Telekollegs Multimedial - ausgestrahlt von BR alpha die Eigenproduktionen der beiden Landesmedienzentren Viele Medien stehen nach erfolgter Registrierung zum Download zur Verfügung. Außerdem betreiben viele Medienzentren einen Kurierdienst, der bestellte Medien (z.b. CDs) an die Schule bringt und diese nach Ende der Ausleihfrist (max. zwei Wochen) auch wieder abholt. EDMOND-Medien liegen oftmals als Datei vor. Das ermöglicht Wege einer neuen, handlungsorientierten Mediennutzung durch Schülerinnen und Schüler. Sie haben somit die Möglichkeit, Unterrichtsthemen mit Hilfe von audiovisuellen Medien eigenständig zu erarbeiten und medial zu bearbeiten. EDMOND NRW bietet den dazu erforderlichen urheberrechtlich geschützten Rahmen. Die genauen und sehr weitreichenden Nutzungsrechte sind auf der Website von EDMOND NRW einsehbar. EDMOND NRW steht ausschließlich Lehrerinnen und Lehrern an den allgemein- und berufsbildenden Schulen in NRW zur Verfügung. Um EDMOND NRW nutzen zu können, müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Medienzentrum registrieren. Hinweis: Die Zuständigkeit bezieht sich auf Ihren Schulstandort (nicht Wohnort) im Kreis oder der kreisfreien Stadt. Sie melden sich mit einem online-formular an. Das zuständige Medienzentrum überprüft nach Eingang Ihrer Anmeldung durch Rückfrage bei Ihrer Schule die Richtigkeit Ihrer Angaben. Die erfragte Kundennummer der Schule ist die offizielle Schulnummer dies ist eine siebenstellige Zahl, mit dieser beginnt die dienstliche offizielle -Adresse der Schule. Nach erfolgter Registrierung können Sie direkt und umfassend in der Schule, auf mobilen Geräten und auch am heimischen PC auf die umfangreiche Datenbank zugreifen. Das Angebot von EDMOND NRW ist sehr breit gefächert. Für jedes Unterrichtsfach steht ein umfangreiches Angebot zur Verfügung. Eine Anmeldung wird daher dringend empfohlen. Wer zunächst ohne Anmeldung einmal stöbern möchte, kann auf der Website über die Verlinkung zur Mediensuche auf dem Startbildschirm sein Medienzentrum auswählen und dann über die (erweiterte) Suchfunktion das Angebot für das Fach, das Fachgebiet oder das Thema aufrufen. Ohne eine Registrierung erhalten Sie lediglich einen Überblick über das Angebot und die Möglichkeiten, ein Abspielen oder der Download ist dabei aber nicht möglich. Konferenz der Auszubildenden an einem Seminar Der Konferenz der Auszubildenden gehören alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie die Lehrkräfte in Ausbildung eines Seminars an. Die Konferenz nimmt deren Interessen wahr und wählt aus ihrem Kreis eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Konferenz berät und beschließt über Vorschläge zur Gestaltung der Ausbildung in Seminar und Schule sowie über Anträge an andere Konferenzen. Die Konferenz wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder und deren Vertreterinnen und Vertreter für andere Konferenzen (Seminarkonferenz, ZfsL-Konferenz). Am Seminar HRSGe des ZfsL Jülich hat es sich bewährt, einen Sprecherrat der Auszubildenden zu wählen. Dieses Gremium trifft sich in regelmäßigen Abständen mit der Seminarleitung, um sich über Belange der Auszubildenden und der Ausbildung auszutauschen. Für alle Anliegen sind die Sprecherinnen und Sprecher der Auszubildenden über eine eigene -Adresse erreichbar: seminarsprecher-hrsge.juelich@web.de Seite 31

32 Die Staatsprüfung Zusammensetzung des Gesamtergebnisses der Staatsprüfung In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Prüflinge die Ziele des Vorbereitungsdienstes gemäß 1 OVP erreicht und Handlungskompetenzen für den Lehrerberuf erworben haben. Die Staatsprüfung besteht aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen mit zwei Schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium an einem Prüfungstag. Dazu müssen Sie sich fristgemäß beim Prüfungsamt zur Staatsprüfung anmelden. Das Gesamtergebnis der Staatsprüfung wird nach unten dargestellter Regelung ermittelt. Für jeden Prüfling wird ein Prüfungsausschuss gebildet, der sich zusammensetzt aus: 1. einer Schulleiterin oder einem Schulleiter oder deren Stellvertreterin oder Stellvertreter oder einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten als vorsitzendem Mitglied 2. und zwei Seminarausbilderinnen oder Seminarausbildern. In den Prüfungsausschuss sind mindestens zwei Personen zu berufen, die an der Ausbildung des Prüflings nicht beteiligt waren; der Prüfling kann mit der Meldung zur Prüfung ein an seiner fachbezogenen Ausbildung beteiligtes Mitglied (also eine Fachleitung) vorschlagen. Zusammensetzung der Langzeitbeurteilungen Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung beurteilen Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes jeweils mit einer Langzeitbeurteilung, die mit einer Note gemäß 28 der OVP in den Fächern der Ausbildung sowie mit einer Endnote abschließt. Die Beurteilungsbeiträge werden dabei kompetenzorientiert durch die an der Ausbildung Beteiligten erstellt. Das Prüfungsamt NRW gibt auf seiner Website Hinweise für die Erstellung der Beurteilungsbeiträge und stellt auch entsprechende Formulare zur Verfügung. Seite 32

33 Beurteilungsteile Was geschieht im Prozess? Ergebnis erstellt durch das ZfsL Beurteilungsbeitrag Fach 1 wird erstellt durch FL 1 endet mit einer ganzen Note Beurteilungsbeitrag Fach 2 wird erstellt durch FL 2 endet mit einer ganzen Note ggf. weitere Beurteilungsbeiträge von FL z.b. bei Fachleiterwechsel (ganze Note) erstellt durch die Ausbildungsschule Beurteilungsbeitrag/-beiträge Fach 1 werden jeweils beim Wechsel der Ausbildungslehrkraft durch diese erstellt ohne Note Beurteilungsbeitrag/-beiträge Fach 2 werden jeweils beim Wechsel der Ausbildungslehrkraft durch diese erstellt ohne Note Beobachtungen der Schulleiterin/des Schulleiters bei der Begleitung der Auszubildenden in allen schulischen Handlungsfeldern Beratung von FL 1 und FL 2 und gemeinsamer Vorschlag für die Langzeitbeurteilung an die ZfsL- Leitung (Vorschlag endet mit einer ganzen Note oder 1,5; 2,5 bzw. 3,5) Der/Dem Ausbildungsbeauftragten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis zu geben. Langzeitbeurteilung des ZfsL wird gezeichnet durch die ZfsL-Leitung Endnote als ganze Note oder 1,5; 2,5 und 3,5 geht mit 25% in das Gesamtergebnis der Staatsprüfung ein Langzeitbeurteilung der Schule wird erstellt durch die Schulleiterin/den Schulleiter Endnote als ganze Note oder 1,5; 2,5 und 3,5 geht mit 25% in das Gesamtergebnis der Staatsprüfung ein Seite 33

34 Ablauf des Prüfungstages Vorab: Raum für den Prüfungsausschuss (und Schlüssel für diesen Raum) Raum für die/den LAA zur Vorbereitung auf die Gespräche nach den UPP-Stunden Klären, wer zu den ausbildungs- und prüfungsrelevanten Aspekten gehört wird (i.d.r. ABB) Klären, welche Gäste aus dienstlichem Interesse an der UPP teilnehmen wollen (Entscheidung trifft die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses) Was? Wann? Wer? Dauer Vorlage der Schriftlichen Arbeiten für beide Fächer (4-fach, Versicherung, Unterschrift) spätestens 60 Minuten vor Beginn der ersten UPP LAA Konstituieren des Prüfungsausschusses Lesen der Schriftlichen Arbeiten Anhörung der/des ABB zu den ausbildungs- und prüfungsrelevanten Aspekten Erste Unterrichtspraktische Prüfung Gesprächsvorbereitung für das Gespräch zur ersten UPP Gespräch zur ersten Unterrichtspraktischen Prüfung Beratung und Bewertung von Fach 1 (UPP und Schriftliche Arbeit) Zweite Unterrichtspraktische Prüfung Gesprächsvorbereitung für das Gespräch zur zweiten UPP Gespräch zur zweiten Unterrichtspraktischen Prüfung Beratung und Bewertung von Fach 2 (UPP und Schriftliche Arbeit) PAUSE - LAA hat Anrecht auf 60 min PAUSE Kolloquium Beratung und Bewertung des Kolloquiums und Ermittlung des vorläufigen Gesamtergebnisses spätestens 60 Minuten vor Beginn der ersten UPP nach dem Konstituieren des Prüfungsausschusses, vor Beginn der ersten UPP gemäß den Angaben, i.d.r. zweite Schulstunde nach der entspr. Vorbereitungszeit nach der ersten UPP nach der ersten UPP gemäß den Angaben, i.d.r. vierte Schulstunde nach der entspr. Vorbereitungszeit nach der zweiten UPP nach der zweiten UPP Mitglieder des Prüfungsausschusses Prüfungsausschuss ABB oder eine Vertretung LAA Prüfungsausschuss LAA LAA Prüfungsausschuss Prüfungsausschuss LAA Prüfungsausschuss LAA LAA Prüfungsausschuss Prüfungsausschuss LAA Prüfungsausschuss Prüfungsausschuss i.d.r min mind. 40 min, max. 60 min max. 15 min max. 15 min mind. 40 min, max. 60 min max. 15 min 15 min 45 min Seite 34

35 Mitteilung der Noten und des vorläufigen Gesamtergebnisses LAA Prüfungsausschuss Evaluation Regelmäßige Evaluationen stellen ein wertvolles Instrument zur Qualitätssicherung und -entwicklung auf allen Ebenen der Seminararbeit dar. Diese können in kleinem Rahmen und selbst organisiert stattfinden (z.b. am Ende einer Seminarsitzung) oder auch für die gesamte Ausbildungsgruppe verbindlich durch das Seminar veranstaltet werden. Durch die regelmäßigen Evaluationen werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter auch mit ihrer Lehreraufgabe des Evaluierens vertraut gemacht. Um den Ansprüchen einer qualifizieren und nachhaltigen schulpraktischen Lehrerausbildung gerecht werden zu können, werden alle Ausbildungsformate und alle Ausbildungsinhalte fortlaufend einer internen Qualitätssicherungsprüfung unterzogen. Die Seminarausbilder und Seminarausbilderinnen evaluieren die Umsetzung der verschiedenen Ausbildungselemente kontinuierlich, um aus der Sicht aller an der Ausbildung Beteiligten Erkenntnisse zur Weiterentwicklung und Optimierung der Ausbildung zu sammeln. Seite 35

36 Verwaltungsleitfaden ZfsL-Struktur sonstige Zuständigkeiten Kontakt: Bastionstraße 11-19, Jülich Tel / , Fax Organisation des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL): komm. Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL): Seminarleiterin Gy/Ge (Sek II): Seminarleiter Sonderpädagogik: Seminarleiterin HRSGe (Sek I): Herr Heinz Schick Frau Monika Noël Herr Heinz Schick Frau Dorothée Annas Verwaltung: Zentrale Frau Carmen Straußfeld federführend Lehramt HRSGe Frau Andrea Holzweiler federführend Lehramt GyGe Frau Heike Römer federführend Lehramt SF Vorgesetzter: Der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) ist der Vorgesetze aller Referendarinnen und Referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Die Seminarleiter sind gleichfalls weisungsbefugt. Seite 36

37 Dienststelle: Für Referendarinnen/Referendare bzw. Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter: Für Auszubildende nach OBAS: PE-Seiteneinsteiger/innen in der pädagogischen Einführung EU-Anpassungslehrgang das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) die jeweilige Schule die jeweilige Schule ZfsL Zuständige Behörden: Ausbildungsbehörde: Bezirksregierung Köln Kontakt: Bezirksregierung Köln, Dezernat 47.2, Köln, Tel. 0221/147-0, bezreg-koeln.nrw.de, Homepage: bezreg-koeln.nrw.de Dezernat 23: Beihilfeangelegenheiten Dezernat 46: Ausbildungsdezernat Dezernat 47: Personaldezernat Prüfungsbehörde: Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Kontakt: Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, Otto-Hahn-Str. 37 D Dortmund Tel , Homepage: Oberste Dienstbehörde: Ministerium für Schule und Bildung (MSB) in Düsseldorf. Kontakt: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger-Straße 49, Düsseldorf, Tel. 0211/ , poststelle@msb.nrw.de, Homepage: Seite 37

38 Vergütung Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Kontakt: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Johannstraße 35, Düsseldorf, Tel. 0211/ , sh. Homepage unter der Rubrik Ihre zuständige Sachbearbeitung, Homepage: lbv.nrw.de Dokumente zu Beginn der Ausbildung (sofern noch nicht abgegeben): ein aktuelles Passbild eine Zeugniskopie der Ersten Staatsprüfung Anerkennungsbescheid, sofern Sie in einem anderen Bundesland als NRW studiert haben Änderung der Anschrift: Anschriftenänderungen sind unbedingt in der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich bekannt zu geben (z.b. per , durch persönliche Vorsprache). Außerdem sind von der bzw. dem Auszubildenden unverzüglich und auf direktem Weg das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW und die Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. Änderung des Familienstands: Eine Änderung des Familienstands ist bei der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich anzuzeigen. Außerdem müssen von der bzw. dem Auszubildenden auf direktem Weg das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW und die Bezirksregierung Köln benachrichtigt werden. Angabe oder Änderung der Telefonnummer/ -Adresse: Oftmals ist es erforderlich, Informationen auf einem verkürzten Kommunikationsweg weiterzugeben. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Telefonnummer, ggf. Mobilfunknummer und Ihre -Adresse in der Verwaltung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich bekannt geben. Ihre Kommunikationsdaten sollten immer auf einem aktuellen Stand sein. Daher ist es wichtig, dass sie bei Änderungen die Verwaltung entsprechend unterrichten. Änderung des Namens: Bei einer Namensänderung (z.b. aufgrund von Eheschließung) ist von der bzw. dem Auszubildenden die entsprechende Urkunde (z.b. Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch) in der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich vorzulegen. Des Weiteren sind von der bzw. dem Auszubildenden auf direktem Weg das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW und die Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. Ausbildungsbescheinigung: Seite 38

39 Sollten Sie eine Ausbildungsbescheinigung (z.b. zwecks Vorlage bei Behörden, Büchereien, öffentlichen Einrichtungen) benötigen, so wenden Sie sich hierzu bitte an die Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich. Beihilfe: Antragsformulare können im Internet unter Rubrik Formulare heruntergeladen werden. Außerdem wird mit jedem Beihilfebescheid ein teilweise ausgefülltes Antragsformular zugesandt. Alle Anträge, Belege und sonstigen Schriftverkehr müssen Sie an folgende Anschrift senden: Zentrale Scanstelle Beihilfe, Detmold. Sämtliche Unterlagen werden elektronisch erfasst und dann der Bezirksregierung Köln zwecks weiterer Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Zweitschriften oder Kopien einzureichen. Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach abgeschlossener Bearbeitung vernichtet. Kopien sind nur einseitig zu erstellen, wobei auf jedem Blatt nur ein Beleg (z.b. Rezept) kopiert werden darf. Die Belege sind dem Antrag lose beizufügen. Belege dürfen nicht an den Antrag geheftet, geklammert oder geklebt werden. Bei Ehegatten mit jeweils eigenem Beihilfeanspruch sind Beihilfeanträge in separaten Umschlägen einzureichen. Ebenso sollten Anfragen, Widersprüche u.ä. mit separater Post an die Scanstelle gesandt werden. Bei Auslandsrechnungen ist dem Beihilfeantrag eine Kopie des Erstattungsnachweises der Krankenversicherung (ggf. Auslandskrankenversicherung, z.b. ADAC) beizufügen. Die Angabe der Dienststellennummer im Antragsformular ist entbehrlich. Weitere beihilferechtliche Informationen erhalten Sie im Internet unter Bezüglich des Scanverfahrens können Ihre Fragen unter der Hotline 0211/ (montags bis donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr) beantwortet werden. Beratungsangebote außerhalb des Seminars Die Personalräte bei der Bezirksregierung Köln stehen den Auszubildenden mit gewählten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zur Seite. Darüber hinaus gibt es Schwerbehindertenvertretungen für Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen im Regierungsbezirk Köln, die bei Bedarf informieren, unterstützen und sich für Ihre Interessen einsetzen. Dienstunfall: Dienstunfälle (= sowohl in der Schule als auch im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) von Referendarinnen bzw. Referendaren sowie von Lehramtsanwärterinnen- und Lehramtsanwärter sind in der Verwaltung zu melden. Dort ist ein entsprechendes Formular auszufüllen. Dieses wird auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet. Dienstweg: In allen dienstlichen Angelegenheiten ist der Dienstweg unbedingt einzuhalten. Eingaben, Meldungen etc. an die v.g. Behörden sind der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich vorzulegen. Seite 39

40 Elternzeit: Grundsätzlich können alle LAA Elternzeit beantragen, die ein Kind unter drei Jahren haben oder Adoptiv-/ Pflegekinder betreuen. Der Antrag muss vor Inanspruchnahme gestellt werden. Entsprechende Formulare stehen auf der Homepage der Bezirksregierung Köln ( Download bereit oder sind in der Verwaltung erhältlich. Freistellung von Seminarveranstaltungen: Auf Antrag können Sie sich maximal zwei Mal für schulische Veranstaltungen von den Seminarveranstaltungen befreien lassen (z.b. Teilnahme an Konferenzen, Fortbildungen etc.). Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage des Seminars. Gleichstellung: Bei Beratungsbedarf zu Fragen der Gleichstellung können Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftrage des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich Frau Katharina Düppers wenden. Ein Beratungsgespräch kann bei Bedarf vereinbart werden. Beratungsbereiche sind unter anderem: Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (u. a. zu Teilzeitbeschäftigung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst) Probleme aufgrund sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (nicht als Beschwerdestelle im Sinne des 13 AGG) Kontakt: Krankmeldung: Bei einer Erkrankung an Schultagen oder am Seminartag ist umgehend eine telefonische Krankmeldung (oder per ) bei der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich erforderlich (Telefon-Nr. siehe oben). Die Schule ist ebenfalls durch Sie zu informieren. Dauert die Krankheit mehr als zwei Kalendertage, so ist spätestens am dritten Kalendertag ein ärztliches Attest (= im Original) bei der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung vorzulegen. Dieses muss auch die ersten beiden Tage umfassen. Küchennutzung durch die Auszubildenden: In den Etagen 1 und 3 des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich können die Auszubildenden eine Küche nutzen. Zur Küchennutzung gehört zwingend das Ein- und Ausräumen der Spülmaschinen. Lebensmittel in den Kühlschränken dürfen nicht über den Seminartag hinaus gelagert werden. Auf der Etage 2 befindet sich ein Getränke- und Snackautomat. Mehrarbeit: Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu drei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts. (OVP 2016, 11) Mitteilungspflicht: Bei Änderungen persönlicher Art z.b. Änderung des Familienstandes, der Wohnungsanschrift etc. hat die Lehramtsanwärterin bzw. der Lehramtsanwärter wie folgt zu verfahren: Änderungen des Familienstandes (Eheschließung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tod des Ehegatten oder Kindes) sind dem LBV auf dem Dienstweg bekannt zu geben. Beglaubigte Urkunden sind jeweils beizufügen. Seite 40 zum

41 Jede Änderung der Anschrift ist von der Lehramtsanwärterin und dem Lehramtsanwärter der Ausbildungsschule und dem LBV direkt und der Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg mitzuteilen. Von Änderungen des Überweisungsweges (z. B. Wechsel des Geldinstitutes) ist das LBV direkt in Kenntnis zu setzen. Änderung der Telefonrufnummern müssen dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich umgehend bekannt gegeben werden. Bei einem Wohnungswechsel ins Ausland (z.b. in die Niederlande) ist das Seminar vor dem Umzug zu verständigen. Mutterschutz: Im Falle einer Schwangerschaft ist Folgendes zu beachten: Informieren Sie Ihren Arzt/ Ihre Ärztin darüber, welchen Beruf Sie ausüben. Lassen Sie sich eine Schwangerschaftsbescheinigung ausstellen. Der voraussichtliche Geburtstermin muss ersichtlich sein. Bitte melden Sie sich noch am gleichen Tag persönlich im ZfsL (Schwangerschaftsbescheinigung nicht vergessen!). Informieren Sie Ihre Ausbildungsschule über die Schwangerschaft. Anschließend wird die Seminarleitung ein Beschäftigungsverbot aussprechen (Achtung: Seminarveranstaltungen müssen weiterhin wahrgenommen werden. Das Beschäftigungsverbot betrifft alle Tätigkeiten an der Schule). Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich macht eine Meldung an die Bezirksregierung Köln und berechnet den Beginn der Mutterschutzfrist anhand des voraussichtlichen Geburtstermins. Schwangere Lehramtsanwärterinnen müssen sodann umgehend einen Termin zur Vorsorgeuntersuchung mit dem zuständigen BAD vereinbaren: BAD Aachen Rotter Bruch Aachen Telefon: 0241/ Telefax: 0241/ Über die Seminarleitung erfahren Sie, ob Sie wieder an der Schule tätig werden dürfen. In den letzten 6 Wochen vor der Entbindung dürfen Lehramtsanwärterinnen nach 2 Abs.2 der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen im Lande NRW (MuSchVB) vom (SGV.NW.20303) nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Dienst- und Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach 4 Abs. 1 (MuSchVB) dürfen junge Mütter in den ersten 8 Wochen nach der Entbindung nicht zur Dienstleistung herangezogen werden. Diese Frist verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen. Bei früheren Entbindungen verlängern sich die 8 Wochen zusätzlich um den Zeitraum, der nach 2 (2) MuSchVB nicht vorher in Anspruch genommen werden konnte. Nebentätigkeit: Anträge auf Nebentätigkeit sind direkt in der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich vorzulegen. Ein entsprechendes Formular finden Sie als Download unter folgendem Link: oder ist als Vordruck in der Verwaltung erhältlich. Niederkunft: Bei Niederkunft ist eine Geburtsurkunde des Kindes (bzw. bei Mehrlingsgeburten der Kinder) in der Verwaltung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich vorzulegen. Seite 41

42 Über die Niederkunft ist gleichfalls das Landesamt für Besoldung und Versorgung zwecks Neu-berechnung zu informieren. Parken am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung: Bitte nutzen Sie die im Stadtgebiet für den Innenstadtbereich ausgeschilderten Parkplätze. In den Nebenstraßen rund um das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich ist Parken mit Parkscheibe möglich, bitte achten Sie auf das Zeitfenster. Die Nutzung der Parkplätze hinter dem Gebäude ist nicht gestattet. Prüfungsnoten: Nach bestandener Prüfung erstellt das Prüfungsamt einen Einzelnotenbeleg. Dieser wird dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung zugeschickt. Die Einzelnotenbelege können bei Bedarf in der Verwaltung abgeholt werden. Prüfungspläne: Ihre Wunschprüfungstermine sowie die von Ihnen ausgewählte bekannte Seminarausbilderin bzw. der von Ihnen ausgewählte bekannte Seminarausbilder müssen fristgerecht in der Verwaltung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung bekannt gegeben werden. Der Abgabetermin hierfür wird Ihnen rechtzeitig über Ihre Kernseminarleitung mitgeteilt. Sobald die Prüfungstermine inkl. Seminarausbilderinnen bzw. Seminarausbilder vom Prüfungsamt genehmigt wurden und die Bestellung des Prüfungsausschusses erfolgte, erfolgt auch der Aushang des Prüfungsplanes an der Informationstafel Ihres jeweiligen Lehramtes. prüfungsrelevante Vordrucke: Der Antrag Unterrichtspraktische Prüfungen (Themenmitteilung gem. 34 Abs. 4 OVP) ist 14 Tage vor dem Prüfungstermin (= 2. Staatsexamen) bei der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung einzureichen. Das Formular steht als Download auf der Homepage des Prüfungsamtes zur Verfügung (Link: Der Antrag Unterrichtspraktische Prüfungen (Dauer der unterrichtspraktischen Prüfung Verlängerung von 45 auf 60 Minuten) ist spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin (= 2. Staatsexamen) bei der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung einzureichen. Das Formular steht als Download auf der Homepage des Prüfungsamtes zur Verfügung. Link s.o. Eine Begründung ist beizufügen! Der Antrag, in der Unterrichtspraktischen Prüfung von der Regelung hinsichtlich der Lerngruppen abzuweichen, ist spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin (= 2. Staatsexamen) bei der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung einzureichen. Das Formular steht als Download auf der Homepage des Prüfungsamtes zur Verfügung. Link s.o. Eine Begründung ist beizufügen! Rauchverbot im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich: Im gesamten Gebäude herrscht ein absolutes Rauchverbot. Ein Raucherbereich befindet sich im Innenhof hinter dem Gebäude. Schwangerschaft: Stellt der Arzt/ die Ärztin bei Ihnen eine Schwangerschaft fest, so ist der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich ein entsprechendes Attest vorzulegen. Die weiteren Schritte erfolgen dann über die Dienststelle, die Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Nachweise und amtsärztliche Untersuchung durch B.A.D- können Sie sich gern Auskunft in der Verwaltung einholen. Seite 42

43 Schwerbehinderung/Nachteilsausgleich: Für schwerbehinderte Menschen gilt nach 83 SGB IX die Integrationsvereinbarung der Bezirksregierung Köln. ( Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit einer Behinderung haben und/oder planen, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Seminarleitung oder an die Schwerbehindertenvertretung der Bezirksregierung Köln. Ihre/n Ansprechpartner/in je nach Schulform finden Sie unter Sonderurlaub: Nach der Verordnung über den Sonderurlaub der Beamten und Richter im Lande NRW (SUrlV) ist u. a. eine Beurlaubung auf Antrag, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, möglich. Genehmigungen erteilt die Seminarleitung des jeweiligen Lehramtes. Entsprechende Anträge (Vordrucke) sind auf der Homepage und in der Verwaltung erhältlich. Ausgefüllte Anträge bitte rechtzeitig in der Verwaltung zwecks Einhaltung des Dienstweges abgeben. In dringenden Fällen empfiehlt sich die Rücksprache mit der Leitung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung oder des Seminars und bei Unterrichtsausfall mit der Schulleitung. Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten: Schulwanderungen und Schulfahrten werden über die Ausbildungsschule und das Ausbildungsprogramm durchgeführt. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern wird Gelegenheit gegeben, bei der Begleitung dieser Veranstaltungen Erfahrungen zu gewinnen. Die Teilnahme an einer einoder mehrtägigen Schulwanderung oder Schulfahrt beantragen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bei der Seminarleitung. Genehmigt wird die Teilnahme an einer mehrtägigen Veranstaltung während des Vorbereitungsdienstes. Eintägige Schulwanderungen und Schulfahrten werden in der Regel dann genehmigt, wenn sie nicht den Seminartag betreffen. Entsprechende Anträge (Vordrucke) sind auf der Homepage und in der Verwaltung erhältlich. Teilzeit: Nach 64 LBG besteht die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Informationen zu den Bedingungen und zur Antragsstellung erhalten Sie bei der Seminarleitung. Themenmitteilung zur UPP: Die Themenmitteilung zur der unterrichtspraktischen Prüfung (= UPP) ist 14 Tage vor dem Prüfungstermin in der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung einzureichen. Alsdann erfolgt durch die Verwaltung die Einladung des Prüfungsausschusses zur Abschlussprüfung. Vergütungsbescheinigungen: Bescheinigungen über die Vergütung kann nur das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (kurz LBV NRW) ausstellen. Adresse: s.o. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage unbedingt Ihre Personal-Nr. an. Verkürzung des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes: Gem. 7 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung OVP) kann auf Antrag der Vorbereitungsdienst verkürzt oder verlängert werden. Seite 43

44 Der Antrag ist in der Verwaltung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich einzureichen und wird nach Zustimmung der zuständigen Seminarleiterin bzw. des zuständigen Seminarleiters der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Das Ergebnis wird Ihnen und dem Prüfungsamt mitgeteilt. Seite 44

45 Abkürzungsverzeichnis a.d.d. ADO ABB APG BASS BB BVO EPG FL FS HRSGe KS KSL LAA LABG LBG LBV L.i.A. LZB LZV LPA MSB OBAS OVP PE PoB-C SuS SL SU UB UPP U.u.A. VD ZfsL auf dem Dienstweg Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen Ausbildungsbeauftragte bzw. Ausbildungsbeauftragter Ausbildungsplanungsgespräch (für OBAS-Kandidaten) Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften Beurteilungsbeitrag Beihilfeverordnung Eingangs- und Perspektivgespräch (für LAA) Fachleiterin bzw. Fachleiter Fachseminar Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (Lehramtsbezeichnung) Kernseminar Kernseminarleiterin bzw. Kernseminarleiter Lehramtsanwärterin bzw. Lehramtsanwärter Lehrerausbildungsgesetz Landesbeamtengesetz Landesamt für Besoldung und Versorgung Lehrkraft in Ausbildung Langzeitbeurteilung Lehramtszugangsverordnung Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Pädagogische Einführung (Seiteneinstieg) Personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen Schülerinnen und Schüler Schulleitung oder Seminarleitung Selbständiger Unterricht (früher BdU = bedarfsdeckender Unterricht) Unterrichtsbesuch Unterrichtspraktische Prüfung Unterricht unter Anleitung Vorbereitungsdienst (= Referendariat) Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Seite 45

46 Redaktion 3. Auflage Roter Faden (2018): Der Rote Faden wird immer besser und immer umfangreicher. Er ist als Informationsquelle für alle an der Ausbildung Beteiligten gar nicht mehr wegzudenken. Ein ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an Gitta Ott, die den Roten Faden inhaltlich und gestalterisch betreut, alle Veränderungen und Weiterentwicklungen im Blick hat und mit großem Engagement, Gewissenhaftigkeit, Ideenreichtum und Kreativität die dritte Auflage erstellt hat. Für die Covergestaltung, Layout und Satz danke ich Dr. Max Jüntgen. Die humorvolle Illustration auf Seite 2 verdanken wir Eva-Helena Straußfeld. Vielen Dank für Idee und kreative Umsetzung! Vielen Dank! Impressum: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe) Dorothée Annas Bastionstraße 11-19, Jülich Tel.: poststelle@zfsl-juelich.nrw.de Seite 46

47 Anhänge: Rechtliche Grundlagen der Ausbildung Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung an Schulen OVP Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung OBAS Pädagogische Einführung in den Schuldienst. PE Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich - EU-Anpassungslehrgang Seite 47

48 Informationen zum Kerncurriculum Die Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP) regelt die zweite Phase der Lehrerausbildung in NRW. Anlage 1 der OVP legt mit den dort aufgeführten Kompetenzen und Standards die verbindlichen Ziele des Vorbereitungsdienstes fest. Ausgehend von diesen durch die Kultusministerkonferenz benannten Standards 1 wurden für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst in NRW für alle Lehrämter einheitliche, obligatorische Handlungsfelder konfiguriert, zugeordnete berufsspezifische Handlungssituationen beschrieben und Erschließungsfragen formuliert. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst in NRW folgt dem Grundprinzip einer spiralcurricularen Kompetenzentwicklung in allen Handlungsfeldern. Ausgewählte Handlungssituationen (und Erschließungsfragen) dienen den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (LAA) als Zugang und Orientierung, den selbstverantworteten Kompetenzerwerb zu erfahren bzw. zu leisten; hierbei erhalten sie von Schule/n und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Anleitung, Unterstützung und Begleitung. Die an der Ausbildung Beteiligten stimmen sich dabei - auf der Grundlage der Vorgaben durch das Kerncurriculum - ab, legen Priorisierungen fest und wirken zusammen. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Lehrerinnen und Lehrern erschließt sich unter steter Ausrichtung an dem als Leitlinie fungierenden Handlungsfeld Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen in diesen beruflichen Handlungsfeldern: Handlungsfeld Handlungsfeld Handlungsfeld Handlungsfeld Handlungsfeld Leitlinie U E L B S Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen Unterricht für heterogene Lerngruppen gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen Lernen und Leisten herausfordern, dokumentieren, rückmelden und beurteilen Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten Das Kerncurriculum konturiert und strukturiert die schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Die aufgeführten Kompetenzen und Standards beschreiben die Kompetenzerwartungen an LAA zum Ende des Vorbereitungsdienstes. Handlungssituationen Den Handlungsfeldern (U, E, L, B, S) sind berufsspezifische Handlungssituationen zugeordnet. In der obligatorischen Auseinandersetzung mit den Handlungssituationen erwerben und vertiefen LAA im Vorbereitungsdienst die Kompetenzen, die sie benötigen, um in ihrem Beruf professionell agieren zu können. Erschließungsfragen Erschließungsfragen dienen den LAA zur ausbildungsbezogenen Orientierung in den Handlungsfeldern und sind auf die Handlungssituationen bezogen. Ausbilderinnen und Ausbilder nutzen Erschließungsfragen für die Gestaltung der Ausbildung in Schule und ZfsL. Inhaltliche Bezüge Die den Handlungsfeldern zugeordneten inhaltlichen Bezüge sind zu einem großen Teil bereits Gegenstand der universitären Lehrerausbildung 1,2,3. Die Studieninhalte werden im Vorbereitungsdienst unter schulpraktischer Perspektive aufgenommen und neu akzentuiert. Tabelle 1: Erläuterung zur Darstellungsweise der Handlungsfelder 1 KMK-Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften für die theoretischen Ausbildungsabschnitte (KMK ) 2 Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (KMK ) 3 Lehrerbildung für die Schule der Vielfalt - Gemeinsame Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz (HRK, KMK 2015) Seite 2 von 9

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