PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Pflanzenschutzmittel: DIFCOR Antragsnummer: /00 Wirkstoff(e): Difenoconazol Stand: SVA am: Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/ Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 2 von 20 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Decodierung von Auflagen und Hinweisen...18

3 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 3 von 20 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel: DIFCOR Antragsnummer: /00 Antragsart: Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller: GLOBACHEM NV Brustem Industriepark Lichtenberglaan Sint-Truiden BELGIEN Wirkungsbereich: Fungizid Formulierungstyp: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Wirkstoff(e): Difenoconazol(0865) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 250 g/l ja 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/- erzeugnisse/objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Kernobst Schorf (Venturia spp.) zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der in Tschechien zugelassenen Formulierung wurde durch den vorliegenden Zulassungsbericht erbracht. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Difenoconazol in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel DIFCOR mit dem Wirkstoff Difenoconazol (FRAC-Wirkungsgruppe: G1) aus der chemischen Klasse der Azole, zugeordnet den DMI Fungiziden (Sterol Biosynthesis Inhibitors (SBI: Class 1)), wird erstmals gegen Schorf in Kernobst beantragt. Das Mittel kann maximal 4-malig ab BBCH 61 (Beginn der Blüte: etwa 10% der Blüten geöffnet) im Spritz- oder Sprühverfahren im Abstand von 5 bis 10 Tagen eingesetzt werden. Die hinreichende Wirksamkeit einschließlich Grenzaufwand und Pflanzenverträglichkeit sind positiv bewertet. Wirkstoffe aus der Klasse der Triazole sind grundsätzlich resistenzgefährdet. Laut FRAC (Fungicide Resistence Action Committee) hat

4 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 4 von 20 der Wirkstoff ein mittleres Risiko der Resistenzbildung. Aus Resistenzgründen ist die Anzahl der Behandlungen begrenzt, die WW750 und entsprechende Resistenzauflagen werden vergeben. Das Mittel ist nicht-bienengefährlich und kann hinsichtlich der Auswirkung auf Nützlingspopulationen als recht schonend eingestuft werden. Es wird als nichtschädigend für Populationen der Florfliegen, Laufkäfer, Blumenwanzen, Raubmilben, Brackwespen und Wolfsspinnen eingestuft, muss aber als schwach- schädigend für Populationen des Siebenpunkt-Marienkäfers und schädigend für Populationen der Erzwespe gekennzeichnet werden. Die ebenso für die Bodenfruchtbarkeit relevanten Bodenmikroorganismen werden durch die Behandlung mit dem Mittel in ihrer Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Difenoconazol und zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für den Wirkstoff Difenoconazol festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen dieses Wirkstoffs mit der Nahrung nicht zu erwarten. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist nicht mit schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 4 Gefahrstoffverordnung N Xn Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich RK017 RK050 RX022 RX065 SK015 SP001 SX002 SX013 SX026 R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren

5 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 5 von 20 SX035 SX057 SX062 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07 GHS08 GHS09 Ausrufezeichen Gesundheitsgefahr Umwelt S2 Gefahr EUH 066 EUH 401 H302 H304 H319 H400 H410 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Augenreizung. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 NW264 NW468 Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

6 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 6 von 20 Anwenderschutz SB001 SB110 SE110 SF SS110 SS2101 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Wirksamkeit NN261 NN380 WMFG1 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1 Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung

7 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 7 von 20 Hinweise NB6641 NN130 NN134 NN1513 NN165 NN170 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Mit Unterbrechung Analytik Naturhaushalt Phys.chem. Eigenschaften Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie Wirksamkeit Wirkstoff

8 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 8 von 20 Ohne Unterbrechung Analytik Naturhaushalt KIIA 7.12 (1,2,4-Triazol) Für den Metaboliten 1,2,4-Triazol sind Ergebnisse eines mehrjährigen Grundwassermonitorings gemäß 15 Abs. 5. PflSchG erforderlich. Entsprechende Aktivitäten wurden bereits durch die TDMG (Triazole Derivate Metabolite Group) initiiert, es liegen jedoch noch keine Abschlussberichte vor. In der TDMG sind die Firmen BASF AG, Bayer CropScience AG, Dow AgroSciences LLC, Isagro S.p.A. und Syngenta Crop Protection AG vertreten. Die Ergebnisse sind jährlich zu berichten. Phys.chem. Eigenschaften Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie Wirksamkeit Wirkstoff 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 4. Oktober 2012 erklärt BFR 18. Juni 2013 erklärt UBA 30. September 2013 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoffe Taspa Syngenta Agro GmbH EC Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt

9 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 9 von 20 Propiconazol(0624) Difenoconazol(0865) 250 g/l 250 g/l SPYRALE Syngenta Agro GmbH EC Difenoconazol(0865) Fenpropidin(0881) 100 g/l 375 g/l Duaxo Universal Pilzspritzmittel Difenoconazol(0865) Compo GmbH & Co. KG EC 16,7 g/l DYNALI Syngenta Agro GmbH DC Difenoconazol(0865) Cyflufenamid(1045) 60 g/l 30 g/l LANDOR CT Syngenta Agro GmbH FS Tebuconazol(0784) Difenoconazol(0865) Fludioxonil(0887) 5 g/l 20 g/l 25 g/l SYD F Syngenta Agro GmbH FS Difenoconazol(0865) Fludioxonil(0887) 25 g/l 25 g/l Duaxo Rosen-Pilz Spray Compo GmbH & Co. KG AL Difenoconazol(0865),167 g/l REVUS TOP Syngenta Agro GmbH SC Difenoconazol(0865) Mandipropamid(1085) 250 g/l 250 g/l Toprex Syngenta Agro GmbH SC Paclobutrazol(0758) Difenoconazol(0865) 125 g/l 250 g/l ASKON Syngenta Agro GmbH SC Difenoconazol(0865) Azoxystrobin(0902) 125 g/l 200 g/l SCORE Syngenta Agro GmbH EC Difenoconazol(0865) 250 g/l

10 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 10 von Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar.

11 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 11 von 20 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Produktanalytik Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Difenoconazol Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften siehe Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden keine Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Dies ist auch nicht notwendig, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung in Tschechien bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Difenoconazol und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden im Rahmen einer Äquivalenzprüfung bewertet und als valide befunden. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Difenoconazole mittels GC-MS bestimmt. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Eine CIPAC-Methode steht nicht zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Difenoconazol in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung.

12 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 12 von Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel DIFCOR mit dem Wirkstoff Difenoconazol (FRAC-Wirkungsgruppe: G1) aus der chemischen Klasse der Azole, zugeordnet den DMI Fungiziden (Sterol Biosynthesis Inhibitors (SBI: Class 1)), wird erstmals gegen Schorf in Kernobst beantragt. Das Mittel kann maximal 4-malig ab BBCH 61 (Beginn der Blüte: etwa 10% der Blüten geöffnet) im Spritz- oder Sprühverfahren im Abstand von 5 bis 10 Tagen eingesetzt werden. Die hinreichende Wirksamkeit einschließlich Grenzaufwand und Pflanzenverträglichkeit sind positiv bewertet. Wirkstoffe aus der Klasse der Triazole sind grundsätzlich resistenzgefährdet. Laut FRAC (Fungicide Resistence Action Committee) hat der Wirkstoff ein mittleres Risiko der Resistenzbildung.Aus Resistenzgründen ist die Anzahl der Behandlungen begrenzt, die WW750 und entsprechende Resistenzauflagen werden vergeben. Das Mittel ist nicht-bienengefährlich und kann hinsichtlich der Auswirkung auf Nützlingspopulationen als recht schonend eingestuft werden. Es wird als nichtschädigend für Populationen der Florfliegen, Laufkäfer, Blumenwanzen, Raubmilben, Brackwespen und Wolfsspinnen eingestuft, muss aber als schwach- schädigend für Populationen des Siebenpunkt-Marienkäfers und schädigend für Populationen der Erzwespe gekennzeichnet werden. Die ebenso für die Bodenfruchtbarkeit relevanten Bodenmikroorganismen werden durch die Behandlung mit dem Mittel in ihrer Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoffe Difenoconazol und Pflanzenschutzmittel "DIFOR" wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels "DIFOR" und des darin enthaltenen Wirkstoffs Difenoconazol liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen im Erntegut zu Rückständen, die durch die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzten Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Eine verfeinerte Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (IEDI, EFSA PRIMo) ergibt eine maximale Ausschöpfung des ADI-Werts (Difenoconazol: 0,01 mg/kg KG) von maximal 93 %. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verbrauchers ist nicht zu erwarten. 2.8 Naturhaushalt Der Wirkstoff Difenoconazol wird im Boden nur sehr langsam abgebaut. Die Halbwertszeiten liegen unter Laborbedingungen im Bereich bis zu 182 Tagen (der Median aus 7 normierten Studien beträgt 118 Tage) und unter Freilandbedingungen im Bereich bis 265 Tage. Für die Risikobewertung wurde eine Plateaukonzentration, bezogen auf eine 5 cm Bodenschicht von max. 0,0645 mg/kg berücksichtigt. In den Bodenabbaustudien wird der Metabolit CGA71019 (1,2,4-Triazol) mit

13 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 13 von 20 max. 23,4 %, der Metabolit M4 (nicht identifiziert) mit 8,6 % und der Metabolit CGA mit 2 x > 5 % (max. 9,7 %) im Boden nachgewiesen. Aufgrund der hohen Beständigkeit des Wirkstoffes müssen mögliche längerfristige Effekte auf Regenwürmer besonders beachtet werden. Aufgrund der Kfoc-Werte >400 kann für den Wirkstoff und den Metaboliten CGA von einer niedrigen Mobilität im Boden ausgegangen werden. Der Metabolit CGA ,2,4-Triazol weist mit einem Koc-Wert von eine potentiell höhere Mobilität auf. Unter Berücksichtigung des Anwendungsmusters kann aufgrund der FOCUS-Pelmo Modellierungen für den Wirkstoff und den Metaboliten CGA ein Eintrag > 0,1 µg/l ins Grundwasser weitestgehend ausgeschlossen werden. Für den Metaboliten CGA sind Einträge bis maximal 0,067 µg/l modelliert worden. Da der Metabolit toxikologisch relevant ist und potentiell aus verschiedenen Azol-Fungiziden entstehen kann, wird die Durchführung eines zulassungsbegleitenden Monitorings für erforderlich gehalten. Der Wirkstoff ist im Wasser/Sediment-System Hydrolyse-stabil und Photolyse- stabil (unter umweltrelevanten Bedingungen). Der Wirkstoff wird schnell von der Wasserphase ins Sediment verlagert (DT 50-Werte: 1-2,6 Tage). Dort ist er schon nach 14 Tagen mit Gehalten bis zu 99,8 % zu finden. Der Abbau im Gesamtsystem ist sehr langsam mit einer Halbwertszeit von bis zu 1090 Tagen. Als relevanter Metabolit entsteht CGA mit >10 % im Gesamtsystem und zeigt ein ähnliches Umweltverhalten wie der Wirkstoff mit einer deutlichen Anreicherung im Sediment. Effekte auf Sedimentorganismen sind daher zu prüfen. Eine relevante Exposition über den Luftweg ist aufgrund des niedrigen Dampfdruckes von 3,32 x 10-8 Pa und der Ergebnisse der Verflüchtigungsstudien unwahrscheinlich. Der Wirkstoff weist mit einer NOAEC bei der Ratte von 17 mg/kg KG/d und einer NOEC von 9,71 mg/kg KG/d bei der Wachtel gegenüber Vögeln und Säugern eine hohe längerfristige Toxizität auf. Die akute Toxizität ist vergleichsweise niedriger. Auch bei den Gewässerorganismen zeigt sich gegenüber akuten Tests die stärkere Empfindlichkeit bei längerfristigen Tests. Dabei zeigten sich Fische (ELS) und Daphnien ähnlich sensitiv mit NOEC-Werten von 7,6 und 5,6 µg/l. Die akuten Endpunkte liegen bei Fischen um den Faktor 100 und bei den Daphnien um den Faktor 30 höher. Sedimentorganismen wurden mit dem Wirkstoff und dem Metaboliten CGA getestet und erwiesen sich nicht als empfindlicher. Die Ergebnisse zum Metaboliten CGA zeigen gegenüber Fischen eine vergleichbare akute Toxizität. Längerfristige Untersuchungen liegen zu diesem Metaboliten nicht vor. Der weitere Metabolit CGA71019 (1,2,4-Triazol) zeigt eine deutlich geringere Toxizität. Aufgrund der zu erwartenden endokrinen Effekte dieses Azol-Fungizids liegt auch eine Fisch FLC-Studie vor, aus der eine NOEC von 3,6 µg/l abgeleitet werden konnte. Die unbedenkliche Gewässerkonzentration beträgt unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors von 10 daher 0,36 µg/l. Der Biokonzentrationsfaktor liegt bei 330. Ein mögliches Risiko lässt sich aus dem vorliegenden ELS- und FLC Test an Fischen bewerten. Zur Risikobewertung von Nichtzielarthropoden wird auf die Mittelunterlagen verwiesen. Hier ist eine ER 50 von 111,6 g as/ha (2D-Design) relevant. Es liegen auch Untersuchungen an Springschwänzen vor, die für den Wirkstoff ein geringe und für den Metaboliten CGA71019 (1,2,4-Triazol) eine hohe Empfindlichkeit mit einer NOEC von 1,8 mg/kg zeigen. Gegenüber Regenwürmern zeigen sowohl Wirkstoff als auch der 1,2,4-Triazol-Metabolit eine niedrige akute Toxizität. In den chronischen Tests allerdings weisen der Wirkstoff mit einer NOEC von 1,7 mg/kg (ermittelt mit der Soloformulierung) und der Metabolit mit einer NOEC von 1 mg/kg niedrige Werte auf.

14 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 14 von 20 Bei Bodenmikroorganismen zeigen sich keine relevanten Effekte bzw. Effektkonzentrationen. Es liegt des Weiteren ein Streuabbautest vor. Studien an Nichtzielpflanzen (Soloformulierung) zeigten eine ER 50 von 100 g as/ha. Hinweis zur Kennzeichnung des Wirkstoffes Difenoconazol: N und R50/53 (GHS09, H400, H410) Einschätzung gemäß der PBT-Kriterien: P und T - Kandidat Zum Mittel Difcor liegen keine Untersuchungen an Vögeln oder Säugern vor. Bewertungsrelevant sind die Ergebnisse der langfristigen Wirkstoffstudien. Ein akzeptables Risiko für Vögel und Säuger kann unter Berücksichtigung der zu erwartenden Expositionsverhältnisse demonstriert werden. Eine sekundäre Vergiftung über die Nahrungskette kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Studien zum Mittel Score zeigen, verglichen mit dem enthaltenen Wirkstoff, eine geringe Toxizität gegenüber Gewässerorganismen. Die Risikobewertung auf Grundlage der Wirkstoffdaten kommt nur unter Berücksichtigung von Risikominderungsmaßnahmen zu einem akzeptablen Ergebnis. Auch unter Berücksichtigung der hohen Beständigkeit des Wirkstoffes und Metaboliten im Sediment ist mit keinem unannehmbaren Risiko für Sedimentorganismen zu rechnen. Die vorliegenden Informationen zu Nichtzielarthropoden ergeben als empfindlichsten Endpunkt eine LR 50 von 421 g/ha aus einem 2-D Labortest. Unter Berücksichtigung der beantragten Anwendungen kann ein annehmbares Risiko ermittelt werden. Zum Mittel Score liegt ein chronischer Test an Regenwürmern vor, der eine NOEC von 12,2 mg/ha zeigt und zur Bewertung herangezogen wird. Das Risiko, das vom Mittel und dem enthaltenen Wirkstoff, sowie dessen Metaboliten ausgeht; ist akzeptabel. Es liegt des Weiteren ein Streuabbautest vor. Ein nachhaltiges Risiko für die Zersetzergemeinschaft kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Die vorliegenden Untersuchungen an Nichtzielpflanzen ergeben einen Endpunkt von >400 g/ha. Ein Risiko für Nichtzielpflanzen kann nur unter Berücksichtigung von Risikominderungsmaßnahmen weitestgehend ausgeschlossen werden. Aufgrund der Wirkstoffdaten ist ein Risiko für Bodenmikroorganismen wenig wahrscheinlich. Hinweis zur Kennzeichnung des Präparates Difcor: R50/53 (GHS09, H400, H410)

15 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 15 von 20 3 Anwendungen 001 Kernobst - Schorf (Venturia spp.) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Obstbau Schorf (Venturia spp.) Kernobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab 61 Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je Jahr 4 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen oder sprühen 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Kennzeichnungsauflagen WH950 WW7091 WW750 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Wartezeiten 14 Tage Freiland: Kernobst

16 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 16 von 20 Anwendungsbestimmungen NT105 NW607-1 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)

17 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 17 von 20 Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb der für Difenoconazol in Kernobst festgesetzten Rückstandshöchstgehalte (0.2 mg/kg übriges Kernobst, 0.4 mg/kg Quitte, 0.5 mg/kg Apfel, Birne) zu erwarten sind.

18 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 18 von 20 4 Decodierung von Auflagen und Hinweisen NN261 NN380 NT105 NW262 NW264 NW468 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

19 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 19 von 20 NW607-1 RK017 RK050 RX022 RX065 SB001 SB110 SE110 SF SK015 SP001 SS110 SS2101 SX002 SX013 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten

20 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 20 von 20 SX026 SX035 SX057 SX062 WH950 WMFG1 WW7091 WW750 S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. NB6641 NN130 NN134 NN1513 NN165 NN170 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

21 BVL-Bewertungsbericht ZAU /00 DIFCOR Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 250 g/l Difenoconazol (0865) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Difenoconazol:

22 ISO common name Difenoconazol BVL No CIPAC No. 687 CAS No EEC No. H 3 C O Cl O CH 2 O Cl Function Fungicide N N N Molecular formula and molar mass C 19 H 17 Cl 2 N 3 O g/mol Chemical name (IUPAC) Chemical name (CA) 3-Chloro-4-[(2RS,4RS;2RS,4SR)-4-methyl-2-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-2-yl]phenyl 4-chlorophenyl ether 1-{[2-[2-Chloro-4-(4-chlorophenoxy)phenyl]-4-methyl-1,3-dioxolan-2-yl]-methyl}-1H-1,2,4-triazole FAO Specification -- Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufatured 940 g/kg (Reg. (EU) No 540/2011) --

23 Physical and chemical properties of the active substance Difenoconazole Section (Annex point) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) Study Melting point, freezing point or solidification point Purity [%] 99.3 EEC A 1 (capillary) Method Results Comments Reference C LOEP Das, R., 1999, (CHE2001-2) (E ) Boiling point 99.3 EEC A C at 3.7 mpa LOEP Das, R., 1997, (CHE ) Temperature of decomposition or sublimation Relative density (E ) 99.3 EEC A C LOEP Das, R., 1997, (CHE ) (E ) 91.3 OECD 113 No thermal effect up to 150 C Schürch, H., 1993, (CHE ) (E ) 99.3 OECD 109 d 22 4 = 1.39 Füldner, H.H., 1999, (CHE2001-3) (E ) 94.9 OECD 109 d 20 4 = 1.40 Minder, 1993 (CHE ) LOEP Rordorf, B.F., 1988, (CHE ) (E ) Vapour pressure 99.0 EEC A x 10 8 Pa (25 C) extrapolated from measurements between 78 C and 181 C Volatility, Henry's law constant Appearance: physical state Calculation 9 x 10 7 Pa m 3 mol 1 (25 C) LOEP Burkhard, N., 1998, (CHE ) (E ) 99.3 Visual assessment 94.9 Visual assessment fine crystalline powder LOEP Das, R., 1999, (CHE2001-4) (E ) powder LOEP Das, R., 1993, (CHE ) (E )

24 Section (Annex point) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) B (IIA 2.5) Study Appearance: colour Appearance: odour Spectra of purified active substance Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Purity [%] 99.3 Visual assessment 94.9 Visual assessment 99.3 Olfactory assessment 94.9 Olfactory assessment 99.3 Method Results Comments Reference white LOEP Das, R., 1999, (CHE2001-4) (E ) off-white LOEP Das, R., 1993, (CHE ) (E ) odourless LOEP Das, R., 1999, (CHE2001-4) (E ) slightly sweet LOEP Das, R., 1993, (CHE ) UV/VIS ph λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] neutral acidic basic IR, NMR, MS UV-VIS, IR, NMR, MS Spectra are consistent with given structure of Difenoconazole. No toxicologically, ecotoxicologically or environmentally significant components. LOEP (E ) Oggenfuss, P., 1999, (CHE2001-6) (E )

25 Section (Annex point) B (IIA 2.6) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.10) Study Solubility in water Solubility in organic solvents Partition coefficient Purity [%] Method Results Comments Reference 99.0 EEC A 6 15 mg/l (ph 7.2, 25 C) LOEP Stulz, J., 1994, (CHE ) (E ) 94.6 CIPAC MT PAS Hydrolysis rate 99.2 radiochem. Direct phototransformat ion in purified water Quantum yield of direct photodegradation Dissociation constant Stability in air, indirect phototransformation 100 radiochem. EEC A 8 OECD 107 EPA analog. EEC C7 OECD (97) [ 14 C-triazole] acetone > 500 dichloromethane > 500 ethyl acetate > 500 hexane 3.0 methanol > 500 octanol 110 toluene > 500 all values in g/l at 25 C log P o/w = 4.36 (ph 8) log P o/w = 4.2 (ph 6.4) stable to hydrolysis at ph 5, 7 and 9, 25 C DT 50 > 3 a stable to photolysis (30 d, Xe lamp 52 W/m 2, λ>290 nm, ph 7, 25 C) LOEP Kettner, R., 1999, (CHE2001-8) (E ) LOEP Kettner, R., 1999, (CHE2001-9) (E ) Jäkel, 1988 (CHE800956) Atkins, R.H., 1991, (CHE ) (E ) Van der Gaauw, 2002, (CHE ) (E ) 99.3 φ = Hennecke, D., 2002, (CHE ) (E ) 99.3 OECD 112 pk a = 1.07 (20 C) LOEP Hörmann, A., 1999, (CHE ) (E ) Atkinson calculation DT 50 = 5 h k = x cm 3 molecules 1 s 1 (OH-radical-conc.: 1.5 x 10 6 molecules cm 3 ) Stamm, E., 1998, (CHE ) (E )

26 Section (Annex point) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) Study Purity [%] Method Results Comments Reference Flammability 89.3 EEC A 10 Difenoconazole technical was not considered to be highly flammable. Auto-flammability 89.3 EEC A 16 Test substance did not ignite below or at the melting point of 78 C. Flash point EEC A 9 not required Explosive properties 89.3 EEC A 14 not explosive (heat: Koenen; shock: fall hammer; friction: friction test apparatus) Surface tension 94.6 EEC A mn/m (90 % saturated aqueous solution; 20 C) Oxidising properties LOEP: List of Endpoints of the Draft Assessment Report LOEP Schürch, H., 1992, (CHE ) (E ) LOEP Schürch, H., 1992, (CHE ) (E ) LOEP Schürch, H., 1992, (CHE ) (E ) LOEP Martin, N., 1999, (CHE ) (E ) 89.3 EEC A 17 non-oxidising LOEP Schürch, H., 1992, (CHE ) (E ) Anonymous, 2008, (E )

27 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III Dichte, relative 1,06 III Dichte, relative 1,06 Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen Experimental testing of the products physico-chemical and technical characteristics: This is an application for mutual recognition according to 15b; experimental testing did not take place

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