Planen für die Zukunft
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- Anke Bruhn
- vor 5 Jahren
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1 Planen für die Zukunft Beratungsangebot für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung Mit freundlicher Unterstützung von:
2 Hintergrund - Worum geht s? Wenn man Kindern ein sicheres, attraktives Wohnumfeld zur Verfügung stellt, nehmen sie es spielend in Besitz und füllen es mit Leben. Fernseher und Computer verlieren schnell an Reiz, wenn draußen andere Kinder toben. Doch oft werden Kinder wegen fehlender Spielräume, einer autofreundlichen Gestaltung des Straßenraums und einer komplexen Verkehrssituation daran gehindert, sich im Wohnumfeld sicher zu bewegen oder Freunde ohne die Hilfe der Eltern zu erreichen. Die negativen Konsequenzen für die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern Bewegungsmangel, unzureichende Orientierung und Identifikation mit dem Wohnumfeld, fehlende soziale Erfahrungen mit Gleichaltrigen sind hinlänglich bekannt. Für eine gesunde psychische, physische und soziale Entwicklung benötigen Kinder, Freiräume, in denen Sie sich sicher und selbständig bewegen können. Sichere Wege, Grünflächen, Spielmöglichkeiten und die fußläufige Erreichbarkeit von Schulen und Kitas sind wichtige Wohnumfeld-Bedingungen, die auch anderen Bevölkerungsgruppen zu Gute kommen. Immer mehr Kommunen erkennen, wie wichtig es ist, die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungen zu berücksichtigen. Familienfreundlichkeit wird zunehmend ein wichtiger Standortvorteil, der durch die städtebauliche Entwicklung (Stadtplanung, Siedlungsgestaltung, Flächenversiegelung, Verkehrsplanung etc.) maßgeblich beeinflusst wird.
3 Erfahrungen aus der Kampagne Mehr Freiraum für Kinder. Ein Gewinn für alle Über einen Zeitraum von gut drei Jahren ( ) wurden im Rahmen der Kampagne Mehr Freiraum für Kinder. Ein Gewinn für alle! insgesamt 22 NRW-Kommunen, die sich familien- und kinderfreundlich positionieren und den Stadt- und Straßenraum als Bewegungs- und Freiraum (nicht nur) für Kinder (zurück) gewinnen wollten, durch das Land NRW unterstützt. Die zentralen Erkenntnisse: Wenn eine Kommune den Aspekt der Kinderfreundlichkeit konsequent geht, heißt das, dass sie die Interessen von Kindern bei allen Planungsschritten, bedeutenden Baumaßnahmen und Entscheidungen zur Stadtentwicklung berücksichtigt. Das Verschränken bzw. Hineinsteuern der Kampagnenziele sowie der Qualitäten einer kinder- und familienfreundlichen Stadtplanung in antizipierte oder geplante Prozesse und Vorhaben der Stadtentwicklung und -erneuerung, der räumlichen Planung und der Verkehrsplanung ist besonders zielführend, weil hier eine frühzeitige zielgerichtete Weichenstellung für adäquate Beteiligung und zielgruppengerechte Entwicklung und Gestaltung möglich ist. Die Förderung setzt daher bei Vorhaben der Stadtentwicklung und -erneuerung und der räumlichen Planung auf den räumlichen Ebenen Straße, Quartier oder Gesamtstadt an. Bei konkreten Vorhaben sollen die spezifischen Anforderungen von Kindern, Jugendlichen und Familien an die Freiraum- und Verkehrsinfrastruktur, an die Gestaltung konkreter Straßenzüge, an Spiel- und Aufenthaltsflächen, an Wegeverbindungen zwischen relevanten Orten etc. rechtzeitig Berücksichtigung finden. Die regelmäßige Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Abteilungen der Verwaltung sensibilisiert für die besonderen Belange von Kindern und trägt zu deren adäquater Berücksichtigung bei. Sie ist zudem von zentraler Bedeutung für Kenntnis- und Ideenvielfalt und die Tragfähigkeit zielführender Ansätze. Eine Prozessberatung und -begleitung durch Fachexperten hat sich als Unterstützungsformat bewährt. Spielstraßen auf Zeit Anregen. Ermöglichen. Vereinfachen.
4 Wir unterstützen Sie! Interessierte Mitgliedskommunen werden durch ausgewiesene Fachexperten dabei unterstützt, die Interessen von Kindern und Jugendliche in städtebaulichen Planungsvorhaben zu berücksichtigen und diese Aufgabe interdisziplinär anzugehen. Planungsanlässe oder -vorhaben, die für eine entsprechende Beratung und Begleitung in Frage kommen: Verkehrsentwicklungspläne, Mobilitätskonzepte, Fuß- und Radverkehrskonzepte (Um-)Bau von (Hauptverkehrs-)Straßen und von verkehrsberuhigten Bereichen Spielleitpläne oder entsprechende Masterpläne Städtebauliche Rahmenpläne B-Planverfahren und städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Baugebiete Wohnumfeld-Verbesserungsmaßnahmen, Platzgestaltungen, Entwicklung und Gestaltung von Grünbereichen/ Parks Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs) Vorhaben im Rahmen von gebietsbezogenen Förderprogrammen wie z. B. Stadtumbau, Soziale Stadt, aktive Stadt- und Ortsteilzentren Was erhalten Sie? Um die Belange von Kindern und Jugendlichen in das Planungsvorhaben zu integrieren, erhalten sie eine individuelle vorhabenbezogene Unterstützung durch die Bereitstellung einer externen Beratung. Die Beratung umfasst ein Sondierungsgespräch sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines kommunalen Workshops. Darüber hinaus können Sie weitere Beratungsleistungen nutzen, die individuell eingesetzt werden können (z. B. zur Durchführung von Ortsbegehungen, weiterer interner Workshops oder zur Organisation und Gestaltung von Beteiligungsprozessen). Insgesamt stehen Ihnen Beratungsleistungen im Umfang von maximal 40 h pro Vorhaben zur Verfügung. Die Kosten werden vom Zukunftsnetz Mobilität NRW übernommen. Das zur Verfügung gestellte Berater-Kontingent ist innerhalb von 12 Monaten abzurufen.
5 Bausteine der Prozessbegleitung & Beratung: 1. Sondierungsgespräch In einem ca. zweistündigen Sondierungsgespräch mit dem genannten Ansprechpartner (ggf. weiteren kommunalen Vertretern), externem Berater und Vertreter der Koordinierungsstelle werden die Erwartungen der Kommune erörtert und die Ausgangslage der Kommune sondiert (zu berücksichtigende Akteure, Vorerfahrung mit Beteiligungsverfahren, Klärung strategischer Projekteinstiege in vorhandene Förderkulissen etc.). 2. Workshop Ein kommunaler Workshop bietet den Einstieg, die zuständigen Akteure an einen Tisch zu bringen und über das Vorhaben zu informieren. Wichtig ist ein einheitliches Verständnis der Zielsetzung der Kommune in Bezug auf kinder- und familienfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung zu schaffen und Maßnahmen für das entsprechende Planungsvorhaben zu entwickeln. Der Ablauf und die Inhalte des Workshop können je nach Art und Stand des Vorhabens individuell angepasst und z. B. konkrete Erschließungs- bzw. Gestaltungsmöglichkeiten, Entwurfsvarianten sowie Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des Verfahrens diskutiert werden. 3. Weitere Beratungsleistungen Weitere Beratungsstunden. fließen in die Unterstützung bei der Konzeptionierung von Verfahren der Kinderund Jugendbeteiligung sowie in die Verfahrenshinweise zur Verstetigung der interdisziplinären Betrachtung und Kinder- und Jugendbeteiligung bei künftigen räumlichen Planungen. Die restlichen Stunden stehen zur freien Verwendung zur Verfügung. So können bei Bedarf Ortsbegehungen oder kleinere Beteiligungsaktionen durchgeführt werden. Interesse? Sie haben ein konkretes Planungsvorhaben und/oder Interesse, die Belange von Kindern und Jugendlichen in Planungsprozessen zu berücksichtigen, dann bewerben Sie sich gerne! Dazu skizzieren Sie bitte kurz Ihre Motivation, warum Sie sich um die Prozessbegleitung & Beratung bewerben und beschreiben kurz Ihr an-stehendes Planungsvorhaben (siehe Anlage 1 - Bewerbungsunterlagen). Bitte senden Sie ihre Bewerbung per Mail, unter Angabe eines Ansprechpartners, an die für Sie zuständige Koordinierungsstelle (siehe Kontakt). Sie erhalten innerhalb von drei Wochen nach Einreichung eine Mitteilung über die mögliche Förderfähigkeit. Bewerbungen sind jederzeit möglich.
6 Teilnahmevoraussetzungen: Kosten: Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW Interesse, das Thema aktiv anzugehen Ein Konkretes Vorhaben, das entsprechend qualifiziert werden soll Bereitschaft zur interdisziplinären Bearbeitung Benennung eines Ansprechpartners Unterschrift der Dezernatsleitung bzw. den Hauptverwaltungsbeamten (siehe Bewerbungsunterlagen) Vorlage eines Kurzberichtes nach Abschluss (max. 2 Seiten) Alle Kosten für das Berater-Kontingent von 40 h werden vom Zukunftsnetz Mobilität NRW getragen. Bei Fragen melden Sie sich gerne. Für nähere Auskünfte stehen die AnsprechpartnerInnen der regionalen Koordinierungsstellen gerne zur Verfügung: Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe Sitz: Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter Bahnhofstraße 27, Paderborn Ansprechpartnerin: Anke Land Tel.: 05251/ land@nph.de Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr Sitz: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Augustastr. 1, Gelsenkirchen Ansprechpartnerin: Doris Bäumer Tel.: 0209/ Baeumer@vrr.de Koordinierungsstelle Rheinland Sitz: Verkehrsverbund Rhein-Sieg Glockengasse 37-39, Köln Ansprechpartner: Henning Korte Tel.: 0221/ henning.korte@vrsinfo.de Koordinierungsstelle Westfalen Sitz: Westfälische Verkehrsgesellschaft mbh Krögerweg 11, Münster Ansprechpartnerin: Sabrina Spiertz Tel.: 0251/ sabrina.spiertz@wvg-online.de Koordinierungsstelle Westfalen Sitz: Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe Sitz: Partner: Koordinierungs stelle Rhein-Ruhr Gelsenkirchen Münster Paderborn Mit freundlicher Unterstützung von: Köln Koordinierungsstelle Rhein- Sitz: Partner:
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