Abgrenzung von Aufwand und Anschaffungs- / Herstellungskosten. 23

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1 Abgrenzung von Aufwand und Anschaffungs- / Herstellungskosten 23

2 Aktivierung bei Neuschaffung: Auch bei Wesensänderung Neuschaffung nach Vollverschleiß Aktivierung bei Erweiterung: Substanzmehrung Zusätzlicher Nutzraum Aktivierung, wenn über den ursprünglichen Zustand hinausgehend wesentlich verbessert wird: Zeitreise zum ursprünglichen Zustand Verbesserung des gesamten Vermögensgegenstands Über die zeitgemäße Erneuerung hinaus 24

3 Aufwand Austausch vorhandener Bestandteile Technischer Fortschritt ist unerheblich Werterhöhung steht dem Aufwand nicht entgegen Fortbestehen der technischen Funktionsfähigkeit ist unerheblich 25

4 Anschaffungskosten Aufwendungen zum Erwerb und bis zur (objektiven) Betriebsbereitschaft Zeitpunkt der Aktivierung: Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten 26

5 Herstellungskosten Herstellkosten beinhalten auch kalkulatorische Kosten Herstellungskosten: nur tatsächlich angefallene Kosten Umfang der Herstellungskosten: Pflichtansatz für: MEK und MGK, FEK und FGK sowie verursachte Abschreibungen Wahlbestandteile: Allgemeine Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Leistungen, Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung, Fremdkapitalkosten 27

6 Steuerrecht Im Steuerrecht sollten die vorgenannten Wahlbestandteile (bis auf die Fremdkapitalkosten) mit den neuen EStR aktivierungspflichtig werden Wurde jedoch (bisher) nicht umgesetzt 28

7 BFH-Urteil vom 18. August 2010, X R 30/07 Anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls prüfen Anschaffungskosten bis zur objektiven Betriebsbereitschaft Betriebsbereit, wenn entsprechend der Zweckbestimmung genutzt werden kann 29

8 Immobilien Bei gebrauchten (leer stehenden) Immobilien sind Modernisierungsaufwendungen (Schönheitsreparaturen und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen und im Wesentlichen funktionierenden Installationen) nur dann Anschaffungskosten, wenn der Ausstattungsstandard in mindestens drei der vier funktionswesentlichen Bereichen (Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) angehoben wird (BFH-Urteil vom 22. September 2009, BFH/NV 2010, S. 846) 30

9 HGB und Steuerrecht Verbot: Vertriebskosten Forschungskosten HGB: Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können aktiviert werden Dann: Ausschüttungssperre für den Betrag der aktivierten Entwicklungskosten des AV nach Abzug von passiven latenten Steuern, 268 Abs. 8 HGB gilt nur für Kapitalgesellschaften 31

10 Anschaffungsnahe Herstellungskosten 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG, für Gebäude Wenn mehr als 15 % der AK innerhalb von 3 Jahren in Instandhaltung bzw. Renovierung investiert werden Wird die Grenze überschritten, erfolgt eine (vollständige) Aktivierung Grund: Kaufpreis wurde durch den Instandhaltungsstau beeinflusst Änderung der Steuerbescheide, da diese grundsätzlich unter 164 AO dadurch Wegfall des Aufwands, somit HK und Abschreibungen 32

11 Herstellungskosten HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Steuerbilanz Einzelkosten Pflicht Pflicht Pflicht Fertigungsbezogene Gemeinkosten Anteilige allg. Kosten der Verwaltung und sozialer Maßnahmen Vertriebskosten, Forschungskosten Untergrenze Wahlrecht Pflicht Pflicht Wahlrecht Obergrenze Untergrenze Wahlrecht Entwicklungskosten (Wahlrecht) Obergrenze (Untergrenze) Wahlrecht, aber mögliche Änderungen i.d. Zukunft Obergrenze Verbot Verbot Verbot 33

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