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1 Lesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB! Schritt 1: Abstrakte Aktivierungs-/Passivierungsfähigkeit. a) Was ist ein Vermögensgegenstand, eine Schuld bzw. ein RAP? b) Ist der Sachverhalt dem Kaufmann zuzurechnen? c) Ist der Sachverhalt dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzurechnen? Schritt 2: Konkrete Aktivierungs-/Passivierungsfähigkeit. Welche speziellen Ansatzvorschriften bestehen im Gesetz? Folie 56

2 Abstrakt Konkret Ergebnis Beispiel Ansatz Keine Vorschrift Ansatz Maschine Kein Ansatz Keine Vorschrift Kein Ansatz Geldstrafe Ansatz Kein Ansatz Kein Ansatz 248 Abs. 2 Satz 2 HGB Kein Ansatz Ansatz Ansatz 246 Abs. 1 Satz 4 HGB 99,9999% der Sachverhalte Folie 57

3 Folie 58 Ansatzvorschriften Vermögensgegenstand Gut, das nach der Verkehrsauffassung einzeln verwertbar ist Z.B. Kauf, Tausch usw.

4 Vermögensgegenstand Wirtschaftliche Zurechnung ( 246 Abs. 1 Satz 2 HGB): Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen. Mietgegenstände Leasing Sicherungsübereignung Eigentumsvorbehalt Treuhandgeschäfte Kommissionsgeschäfte Schwebende Geschäfte Folie 59

5 Sachliche Zurechnung - Handelsrechtlich Einzelkaufmann Zuordnung grds. nach dem Willen des Kaufmann Vermutung, dass bei Kauf von einem Kaufmann der Gegenstand dem Betrieb zuzurechnen ist ( 344 Abs. 1 HGB) Personengesellschaften VG müssen zum Gesamthandsvermögen zählen Grundsätzlich nicht: Steuerliches Sonderbetriebsvermögen Folie 60

6 Sachliche Zurechnung - Steuerlich Betriebliche Nutzung R 4.2 EStR Privatvermögen Gewillkürtes Betriebsvermögen Betriebsvermögen < 10% 10% bis 50% > 50% Wirtschaftsgüter, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, können [ ] als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden. Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Stpfl. genutzt werden oder dazu bestimmt sind, sind notwendiges Betriebsvermögen. Gilt auch für Sonderbetriebsvermögen Detaillierte Vorschriften für Grundstücke. Getrennte Behandlung bei unterschiedlicher Nutzung eines Grundstücks (eigenbetrieblich / fremdbetrieblich; eigene / fremde Wohnzwecke). Folie 61

7 Vermögensgegenstände Nicht-Vermögensgegenstände Konkrete Aktivierungsfähigkeit Selbst geschaffene Marken, Drucktitel usw. des AV Sonst. selbstgeschaffene imm. Vermögensgegenstände des AV HGB Verbot ( 248 Abs. 2 Satz 2 HGB) Wahlrecht ( 248 Abs. 2 Satz 1 HGB) Geschäfts- oder Firmenwert Pflicht ( 246 Abs. 1 Satz 4 HGB Aktive latente Steuer Pflicht, Wahlrecht für Aktivüberhang ( 274 HGB) Disagio (RAP) Wahlrecht ( 250 Abs. 3 HGB) Steuerrecht Verbot ( 5 Abs. 2 EStG) Verbot ( 5 Abs. 2 EStG) Pflicht -- Pflicht ( 5 Abs. 5 EStG; BFH ) Folie 62

8 Außenverpflichtung: Eintrittswahrscheinlichkeit > 50% Wirtschaftliche Belastung: Nettovermögensminderung Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen Quantifizierbar: Punktuell oder innerhalb einer Bandbreite. Schuld Außenverpflichtung sicher und punktuell quantifizierbar? Ja Verbindlichkeit Nein Rückstellung Folie 63

9 Schuld Zivilrechtliche Zurechnung 246 Abs. 1 Satz 3 HGB: Schulden sind in die Bilanz des [zivilrechtlichen] Schuldners aufzunehmen. Folie 64

10 Konkrete Passivierungsfähigkeit Schulden Nicht-Schulden Pensionsverpflichtungen mit Zusage vor dem 1. Januar 1987 HGB Wahlrecht (Art. 28 EGHGB) Mittelbare Pensionszusagen Wahlrecht (Art. 28 EGHGB) Aufwandsrückstellungen Unterlassende Instandhaltung Abraumbeseitigung Pflicht ( 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) Investitionszuschuss Abzug von AKHK sofort Ertrag oder Passivposten Steuerrecht Wahlrecht, soweit Voraussetzungen des 6a EStG vorliegen Verbot Maßgeblichkeitsprinzip Abzug von AKHK oder sofort Einnahme Folie 65

11 Folie 66 Ansatzvorschriften Rechnungsabgrenzungsposten - Definition Rechnungsabgrenzungsposten Im Gesetz geregelt. Siehe 250 HGB

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