Protokoll der 7. Sitzung des Gemeinderates

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1 Protokoll der 7. Sitzung des Gemeinderates vom 31. August 2017, 18:00 Uhr Landsitzung Landwirtschaftsbetrieb Oberalpina Anwesend sind: Herr Rino Padrun Ratspräsident, Vorsitz Herr Markus Berweger Herr Maurizio Cecini Frau Martina Gorfer Herr Adrian Lombriser Frau Karin Metzger Biffi Herr Toni Milicevic Herr Beat Mutschler Herr Fritz Nyffenegger Herr Mario Salis Herr Samuel Schäfli Herr Christoph Schlatter Herr Leandro A. Testa Herr Gian Marco Tomaschett Frau Susi Wiprächtiger Herr Arno Wyss vom Gemeindevorstand: Herr Sigi Asprion Frau Regula Degiacomi Herr Maurizio Pirola Entschuldigt: Frau Prisca Anand Herr Michael Pfäffli Frau Anita Urfer Protokoll: Herr Ulrich Rechsteiner 57 19/0 Gemeinderat / Allgemeines Begrüssung Gemeinderatspräsident Der Gemeinderatspräsident begrüsst die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes, die anwesenden Kadermitarbeiter der Gemeinde, Martin Berthod, Claudio Schmidt, Daniele Rogantini und Alexander Blöchlinger, Jon Duschletta als Vertreter der Presse (Engadiner Post), die heutigen Gastgeber der Landsitzung auf dem Landwirtschaftsbetrieb Oberalpina, Elisabeth und Danco Motti, den Bürgerratspräsidenten Alfred Riederer sowie die anwesenden Zuhörer zur sechsten Sitzung des Gemeinderates im Entschuldigt haben sich Prisca Anand vom Gemeinderat sowie Michael Pfäffli und Anita Urfer vom Gemeindevorstand. Der Gemeinderat ist somit mit 16 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Als Stimmenzähler amten die Gemeinderäte Adrian Lombriser und Markus Berweger. Für das Protokoll ist der Gemeindeschreiber Ulrich Rechsteiner zuständig. 47

2 58 20/0 Gemeindevorstand / Allgemeines Protokoll der 6. Sitzung des Gemeinderates vom Aufgrund fehlender Voten in den Beschlüssen Nr. 50, 51, 54 und 56 wird die Genehmigung des Protokolls vom auf die nächste Sitzung des Gemeinderates vom vertagt und erst dann bei Vorliegen des vollständigen Protokolls zur Genehmigung behandelt /0 Bauwesen - Ortsplanung / Allgemeines Botschaft zur Teilrevision der Ortsplanung Hotel San Gian Aufgrund seiner Funktion als CEO der Genossenschaft Laudinella tritt Christoph Schlatter in den Ausstand. Die Genossenschaft Laudinella ist Pächterin des Hotels Reine Victoria, dessen Eigentümer allenfalls Einsprachen zum Projekt erwägen. Voten zum Eintreten Leandro A. Testa spricht einleitend für die FDP-Fraktion: Es sei unschön, dass im vorliegenden Fall ein Gesetzesbruch nun in zusätzliche Zugeständnisse umgewandelt werden müsse. Die Fraktion ist jedoch der Ansicht, es sei im öffentlichen Interesse, die örtliche Hotellerie zu fördern und, so weit wie möglich, nachhaltig zu sichern. Es sei auch mehr als störend, dass der damals zuständige Gemeindevorstand offensichtlich nicht in der Lage gewesen sei, eine Rückbauverfügung oder mindestens eine angemessene Busse zu erlassen, sowie diese Massnahmen auch durchzusetzen. 260 m² Bruttogeschossfläche seien nicht eben ein kleines Vergehen. Leandro A. Testa führt weiter aus, dass das eine substantielle und vorsätzliche Verletzung des Baugesetzes gewesen sei, welche entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen hätte sollen. Andererseits stellt die Fraktion fest, dass der aktuelle Gemeindevorstand nun versuche, eine pragmatische Lösung herbeizuführen und die Gelegenheit zu nutzen, ein weiteres Hotel in einer Hotelzone nachhaltig zu erhalten. Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag des Gemeindevorstandes, diese Botschaft dem Souverän zur Entscheidung vorzulegen und ist für Eintreten, wenn auch laut zähneknirschend!. Mario Salis ergreift für die SVP/GDU-Fraktion das Wort. Die Fraktion sei sich bewusst, dass ein hohes öffentliches Interesse an einem Weiterbetrieb des Hotels San Gian bestehe. Dagegen habe die Fraktion nichts einzuwenden. Was die Fraktion aber in keiner Art und Weise akzeptieren könne, sei die Art und Weise, wie die Hotel San Gian AG als Eigentümerin der Liegenschaft, abweichend von der Baubewilligung, ihre Hotelzimmer erweitert habe, indem die Balkone in den Warmbereich integriert wurden. Dies, notabene, ohne Vorliegen einer entsprechenden Baubewilligung. Die Fraktion betont, dieses Vorgehen entspreche einem perfiden Rückenschuss gegen die Behörden getreu dem Motto: Machen wir es doch, es wird dann schon bewilligt, respektive der Behörde bleibt ja eh nichts anderes übrig!. Die Fraktion distanziert sich in aller Form von den Machenschaften der Hotel San Gian AG und wird sich in der Detailberatung zur Angelegenheit weiter äussern. Die SVP/GDU-Fraktion ist ebenfalls für Eintreten. Eintreten wird mit 15 Jastimmen genehmigt. Debatte Sigi Asprion erläutert einleitend den Standpunkt des Gemeindevorstandes zum Thema Baubusse und (Verfolgungs-)Verjährung: Gestützt auf Art. 95 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) wird mit Busse zwischen CHF und CHF bestraft, wer dieses Gesetz oder darauf beruhende Erlasse und Verfügungen des Kantons oder der Gemeinden verletzt (Abs. 1 erster Satz); der Strafanspruch ver- 48

3 jährt innerhalb von fünf Jahren seit Beendigung der strafbaren Handlung (Abs. 4 erster Satz). Die Gemeinden haben hierzu die Befugnisse der Staatsanwaltschaft, das Verfahren richtet sich sinngemäss nach den Vorschriften des Strafbefehlsverfahrens (Art. 357 Strafprozessordnung; StPO) sowie nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege; VRG). Sigi Asprion führt weiter aus, dass es sich bei Art. 95 KRG um eine Bestimmung des Strafrechts (Verwaltungsstrafrecht) handle. Die Gemeinde sei ermächtigt, solche Straftaten zu verfolgen und zu beurteilen. Dazu habe sie in diesem Zusammenhang fünf Jahre Zeit. Erlässt sie innerhalb dieser Zeit keine entsprechende Bussverfügung, so verjährt der Strafanspruch. Diese fünfjährige Frist nenne man Verfolgungsverjährung. Verjährungsfristen gebe es in verschiedenen Rechtsgebieten. Bestimmte Verjährungsfristen können unterbrochen werden (= beginnen wieder neu zu laufen). Im Verwaltungsverfahren genüge dazu ein Schreiben der Behörde, welches das Verfahren weitertreibt. Im Privatrecht könne die Verjährung zum Beispiel durch eine Betreibung unterbrochen werden. Im Strafrecht hingegen bestehen keine solchen Möglichkeiten, die Verfolgungsverjährung zu unterbrechen. Die Frist laufe unabhängig davon, was während dieser Zeit seitens der Behörde unternommen wird (Abklärungen, Untersuchungen etc.). Erlasse die Gemeinde innerhalb der fünfjährigen Frist keine entsprechende Bussverfügung, so darf sie die Straftat nicht mehr beurteilen. Im vorliegenden Fall wurde die Baubewilligung im Juni 2011 erteilt und der Bau im Dezember 2011 abgenommen. Die Verletzung des Baurechts muss in diesem Zeitraum erfolgt sein und löste gleichzeitig die fünfjährige Frist zur Verfolgung dieser Handlung aus. Spätestens im Dezember 2016 verjährte der Strafanspruch in diesem Zusammenhang. Die Gemeinde unterliess es vorliegend, innerhalb der fünfjährigen Frist zur Verfolgung der Baurechtsverletzung eine Bussverfügung zu erlassen. Sie war irrtümlich der Ansicht, dass diese Frist rechtsgültig unterbrochen worden sei und die Baurechtsverletzung später noch verfolgt werden könne, was tatsächlich jedoch nicht (mehr) möglich ist. Das heisst zusammenfassend, der Gemeindevorstand ging irrtümlich davon aus, die Verjährungsfrist sei rechtsgültig unterbrochen worden und eine Busse könne noch ausgefällt werden. Martina Gorfer möchte zusätzlich auf den zweiten Satz des Art. 95 KRG aufmerksam machen, der explizit besagt, dass in besonders schweren Fällen, insbesondere bei Gewinnsucht, die zuständige Behörde an dieses Höchstmass nicht gebunden sei. Widerrechtliche Gewinne werden nach den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches eingezogen. Sie meint, man hätte hier sogar eine höhere Strafe als CHF aussprechen können, weil ihrer Ansicht nach hier ein besonders schwerer Fall vorliege. Mario Salis stellt somit zum Verständnis aller die Frage, ob nun gar nichts mehr passiere, was die Busse betreffe. Sigi Asprion bestätigt ihm, dass man betreffend Busse nichts mehr machen könne. Fritz Nyffenegger stellt die Frage, was denn die Gemeinde in allen anderen Fällen unternehme, dass so etwas nicht passiere bzw. nicht mehr passiere. Claudio Schmidt antwortet, dass die Antwort hierzu hart sei, auch für die Mitglieder der Behörde und vor allem den Gemeindevorstand, dass, wenn solche Fälle festgestellt werden, man eigentlich immer handeln müsse. Da spiele es keine Rolle, ob jemand fahrlässig oder vorsätzlich handle oder gehandelt habe, und ob es ich nur um eine Bagatelle oder eben, wie vorliegend, um ein grösseres Vergehen handle. Das sei beispielsweise genau so, wie wenn die Polizei einem Falschparkierer eine Busse ausstellen müsse oder dann bei einem Raserdelikt den Ausweisentzug einleiten müsse. Bei Bauvergehen sei der Gemeindevorstand als zuständige Behörde in der Pflicht, sofern eine widerrechtliche Handlung festgestellt werde, zu handeln. Vielfach und das nicht nur in der Gemeinde St. Moritz versuchen Behörden bei solchen Fällen meist erst einen Konsens herbeizuführen. Es sei nun aber mittlerweile so, dass man in Zukunft, unter anderem auch aus den Lehren des vorliegenden Falles, solche Konsens-Bereinigungsverfahren nicht mehr vornehmen könne, weil die Behörde verpflichtet sei, die gesetzlichen Normen vorschriftsgemäss umzusetzen. 49

4 Dazu benötige das Bauamt und besonders die Baupolizei die Unterstützung der Behörden und der zuständigen Exekutive. Sigi Asprion ergänzt und fügt klärend an, dass hier nicht nichts unternommen wurde. Der Gemeindevorstand kommunizierte wiederholt und immer schriftlich mit der Bauherrschaft. Dies aber immer in der Annahme, dass die Frist unterbrochen werden könne, bzw. jeweils bereits unterbrochen worden sei, und somit die Möglichkeit immer bestanden habe, eine Busse auszusprechen. Das war aber nun nicht der Fall, wie sich herausgestellt habe. Man ging und das sei hier der Fehler gewesen vom falschen Verfahren aus. Es stimme, dass der Gemeindevorstand teils versuche, konsensbereit zu sein, weil das auch von vielen Akteuren und Bürgern vielfach in deren einzelnen Anliegen erwartet werde. Aufgrund dieses Falles war man aber gezwungen, eine Praxisänderung einzuleiten. Diese wurde bereits anfangs 2017 mit einem Informationsschreiben an alle Architekten und Bauunternehmungen der Region gemacht. Der Gemeindevorstand habe seine Lehren gezogen und entsprechende Massnahmen eingeleitet. Gian Marco Tomaschett empfindet das Vorgehen des Bauherren äusserst arrogant und inakzeptabel. So wie er das jetzt sehe, sei die Strafe, dass dieser nun eine Hotelzone machen könne und damit für seine illegalen Arbeiten noch belohnt werde. Regula Degiacomi erwidert und fügt an, man dürfe die beiden Sachen nicht vermischen. Das Strafverfahren sei das eine, und das sei jetzt eben verjährt. Das andere sei die Hotelförderung in Form einer Umzonung in eine Hotelzone, um einen Hotelbetrieb zu fördern. Auch der Eigentümer des Hotels San Gian habe das Anrecht darauf, gleich behandelt zu werden wie alle anderen Bürger. Und man habe in mehreren anderen Fällen auch Hand geboten für eine Umzonung, um Hotelbetriebe zu fördern. Und wenn Leandro A. Testa fordere, der Betreiber müsse den wirtschaftlichen Vorteil hoch abgelten, müsse man auch hier von realistischen Zahlen (das wurde im Planungsvertrag geregelt) ausgehen. Der Vorteil müsse fair abgegolten werden. Busse und Abgeltung dürfe man nicht vermischen. Gian Marco Tomaschett möchte wissen, ob denn vorliegend keine Kontrollen gemacht wurden, wer hier die Aufsicht über die Baubewilligung hatte, was vernachlässigt wurde, was denn der Architekt gemacht habe, ob jemand dafür verantwortlich gemacht werden könne und ob dieser Fall von der GPK untersucht wurde. Sigi Asprion antwortet, es sei nicht so, dass man während dem Bau nichts erkannt habe. Es sei nicht so, dass man erst drei Jahre später gemerkt habe, was hier abgegangen sei. Während dem Bau wollte man anfangs keinen Baustopp erteilen. Das sei eben das, was Claudio Schmidt mit Konsens meine. Es sei ja nicht so, dass man drei Jahre nichts gemerkt habe. Betreffend der Kontrollen durch die Baupolizei, war es hier so: Der Bauherr hatte keinen Architekten, er habe alles selbst gemacht, das Gebäude sei komplett eingepackt gewesen. Auf dem Bau passiere normalerweise anfangs eine Kontrolle und dann gehe es meist schnell. Bei einer nächsten Kontrolle stehe man dann bereits vor vollendeten Tatsachen, und müsse entscheiden, ob ein Baustopp eingeleitet werde, oder ob nachträglich ein Projektänderungsgesuch eingereicht werden solle. Grundsätzlich müsse man davon ausgehen, dass die Bauherrschaft nach Vorschriften handle, aber wenn das jemand gezielt vertusche, dann könne man nicht direkt Einfluss nehmen. Ausser man verhänge einen Baustopp. Das soll keine Entschuldigung sein, aber beim Erkennen der Vergehen werden dann dem Bauamt und somit dem Gemeindevorstand nachträglich bei vollendeten Tatsachen in Form von Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten etc. Projektänderungsgesuchen die Anpassungen zur nachträglichen Genehmigung eingereicht. Um diese Praxis nun definitiv zu unterbinden, habe der Gemeindevorstand im Frühling 2017, wie bereits erwähnt, reagiert und die Praxisänderung kommuniziert. 50

5 Mario Salis drückt dennoch lautstark seine Verärgerung aus, es sei eine Schweinerei, dass kein Baustopp verfügt wurde. Arno Wyss spricht noch einmal die beiden Punkte an. Das Verpassen der Verjährung sei das eine, ein Fehler. Das andere aber, das sei hier das Schlimme. Dass ein Bauherr absichtlich und willentlich andere über den Tisch gezogen habe, das sei hier schlimm. Und dass der Bauherr nachher den Kopf so aus Schlinge ziehen könne, das sei das Unschöne an der ganzen Sache. Leandro A. Testa erfragt, was denn die Konsequenzen wären, wenn diese Vorlage durch den Gemeinderat abgelehnt werde. Und zudem fragt er, ob denn diese Konsequenzen auch durchsetzbar seien. Die Konsequenzen seien die Einleitung des Wiederherstellungsverfahrens wie auf Seite 15 kurz beschrieben, was konkret Rückbau heisse. Es stelle sich dann natürlich die Frage, ob der Entscheid des Gemeindevorstandes angefochten werde und wie dann die Verhältnismässigkeit beurteilt würde. Wo man schlussendlich landen würde, ob in Chur vor Verwaltungsgericht oder dann in Lausanne vor Bundesgericht, könne man heute nicht sagen. Markus Berweger fügt an, es gehe doch nun darum, was jetzt und in Zukunft das Beste für die Gemeinde sei. Für die Gemeinde sei eine gute Hotellerie das weitaus wichtigste und dazu müsse die Vorlage zur Abstimmung an die Urne. Eine Hotelzone mit den entsprechenden Auflagen und Einschränkungen sei die beste Lösung. Rino Padrun schlägt vor, nun die Unterlagen zu beraten. Diese werden seitenweise behandelt. Antrag: Anpassungen Martina Gorfer Martina Gorfer beantragt, dass in der Kurzfassung auf Seite 3 im zweitletzten Abschnitt noch ein Satz nach wieder Gültigkeit. eingefügt werden solle. Dieser lautet: Im Weiteren hat sich die Hotel San Gian AG verpflichtet, sämtliche ausgewiesenen Kosten zu tragen, welche der Gemeinde durch die projektbezogene Nutzungsplanung entstehen. Ebenfalls soll auf Seite 6 der zweite Satz des zweiten Absatzes wie folgt ersetzt werden: Deshalb hat man sich mit der Hotel San Gian AG geeinigt, eine Bereinigung des vorschriftswidrigen Zustands im Rahmen einer projektbezogenen Anpassung der Nutzungsplanung anzustreben. Das mit der Begründung, dass nicht der Gemeindevorstand über eine Bereinigung entscheide, sondern das Stimmvolk. Und auf Seite 7 im letzten Abschnitt soll das Wort ermöglichen durch legalisieren ersetzt werden. Ebenso auf Seite 19 in Art. 12 Abs. 2 die Formulierung: Die Hotel San Gian AG, Eigentümerin des Hotels San Gian, verpflichtet sich, mit der Formulierung Der jeweilige Eigentümer der Parzelle 2106, verpflichtet sich,. Martina Gorfer möchte im Weiteren klargestellt haben, dass mit der Formulierung in Art. 80e Abs. 1: Die Hotelzone San Gian ist bestimmt für Hotelbetriebe und die dazugehörigen Bauten und Anlagen nur mit diesem Betrieb verbundene und dem Hotel dienende Bauten und Anlagen gemeint sein können. Dieser Passus müsse so ausgelegt werden, dass das Hotel San Gian die dazugehörigen Bauten und Anlagen nicht etwa auch als Personalunterkünfte für andere Betriebe der Hotel San Gian AG oder für andere Hotelbetriebe nutzen könne. 51

6 Sowohl die anwesenden Vertreter des Bauamts wie auch der Rechtskonsulent, Alexander Blöchlinger, verweisen darauf, dass der hier vorliegende Wortlaut auch bei der Hotelzone La Margna verwendet wurde. Es liege hier eine Standardformulierung vor, die inhaltlich klar einschränke, was man machen dürfe und was eben nicht. Sinn und Zweck der Bestimmung seien eigentlich klar, und man müsse hier keine weiteren Präzisierungen vornehmen, man wisse, um was es gehe. Mit dazugehörigen Bauten und Anlagen seien nur mit dem Hotel verbundene und dem Hotel dienende Bauten und Anlagen gemeint. Antrag: Anpassungen Gemeindevorstandes Dank eines Hinweises der FDP-Fraktion konnte der Gemeindevorstand den Gemeinderat bereits per auf einen Fehler auf Seite 14 der Botschaft hinweisen. Der Gemeindevorstand beantragt, die Formulierung ab Seite 14 letzter Satz wie folgt anzupassen: Die Hotel San Gian AG hat sich verpflichtet, sämtliche ausgewiesenen Kosten zu tragen, welche der Gemeinde durch die projektbezogene Nutzungsplanung [Bisher] entstehen. Im Planungsvertrag wird des Weiteren geregelt, dass die im Jahre 2011 vorschriftswidrig erweiterten Hotelzimmer durch die vorliegende projektbezogene Nutzungsplanung sanktioniert werden, wenn sie in Kraft tritt. Die Hotel San Gian AG hat sich mit der Vertragsunterzeichnung dazu verpflichtet, den Vorteil für die widerrechtlich gebaute Fläche pro Jahr mit CHF /m² BGF abzugelten. Die Gemeinde hat dafür eine Akontozahlung in Rechnung gestellt, welche bereits beglichen wurde. [neu:] durch externe Berater und Gutachten entstehen bzw. bereits entstanden sind. Die Hotel San Gian AG hat sich mit der Vertragsunterzeichnung dazu verpflichtet, den Vorteil für die widerrechtlich gebaute Fläche pro Jahr mit CHF abzugelten (pro m2 illegal gebaute BGF CHF 12.50). Bei einer voraussichtlichen Umsetzung im Jahre 2018 ergibt dies einen Gesamtbetrag von CHF Die Gemeinde hat bereits eine Akontozahlung in Rechnung gestellt, welche zwischenzeitlich beglichen wurde. Im Planungsvertrag wird des Weiteren geregelt, dass die im Jahre 2011 vorschriftswidrig erweiterten Hotelzimmer durch die vorliegende projektbezogene Nutzungsplanung sanktioniert werden, wenn sie in Kraft tritt. Abschliessend merkt Sigi Asprion an, dass auch der Gemeindevorstand mehrmals und wiederholt zu diesem Geschäft intensive Diskussionen geführt habe und dass der eingeschlagene Weg für die Gemeinde und im Sinne der Hotellerie, von der man nun mal in St. Moritz lebe, und von der auch das Gewerbe und die vielen Nebenbetriebe profitieren, eine akzeptable und praktikable Lösung sei. Mario Salis kann sich mit der Vorlage nicht einverstanden erklären und kündigt an, dass er Nein stimmen werde. Rino Padrun beendet die Debatte und leitet die Abstimmung ein. Antrag Der Gemeindevorstand beantragt, der Teilrevision der Ortsplanung Hotel San Gian zuzustimmen und die Botschaft San Gian mit den obigen Anträgen, den Anpassungen Martina Gorfer und den Anpassungen Gemeindevorstand zuhanden der Volksabstimmung vom zu verabschieden. Abstimmung Der Antrag wird mit 14 Jastimmen und einer Neinstimme angenommen. 52

7 60 40/1 Schulwesen / Gesetze etc. Botschaft Schulgesetz der Gemeinde St. Moritz Vorschlag des Gemeinderatspräsidenten Aufgrund der Abwesenheit der zuständigen Vorsteherin des Departements Bildung, Soziales und Kultur, Gemeindevorstandsmitglied Anita Urfer, sowie der noch ausstehenden definitiven Empfehlung des Schulrates an den Gemeinderat zum Geschäft, unterbreitet Rino Padrun dem Gemeinderat den Vorschlag, das Geschäft zwar heute inhaltlich zu behandeln, die definitive Verabschiedung der Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom aber erst an der kommenden Sitzung des Gemeinderates vom vorzunehmen. Abstimmung Der Vorschlag wird einstimmig angenommen. Eintreten wird einstimmig genehmigt. Die Unterlagen werden seitenweise beraten. Regula Degiacomi, als Stellvertreterin von Anita Urfer, führt zum Art. 8 Sonderpädagogische Massnahmen im niederschwelligen Bereich aus, dass unter den Behörden auch seitens des Schulrates Einigkeit darüber herrsche, dass die Gemeinde St. Moritz in Zukunft wieder Einführungsklassen führen können solle. Dazu müssten jedoch zuerst die gesetzlichen Grundlagen im kantonalen Recht geändert werden. Dies dürfte in absehbarer Zeit der Fall sein, weil der Grosse Rat bereits einen entsprechenden Auftrag an die Regierung überwiesen habe (Auftrag Claus). Damit das Schulgesetz der Gemeinde nicht nachträglich wieder angepasst werden müsse, soll die entsprechende Grundlage für Einführungsklassen in der Gemeinde St. Moritz schon heute geschaffen werden. Auf Wunsch des EKUD schlägt der Gemeindevorstand neu vor, Art. 8 Abs. 2 des Schulgesetzes der Gemeinde St. Moritz wie folgt zu ergänzen (Ergänzung kursiv): 2 Die Gemeinde kann Einführungsklassen führen, sofern dies im Rahmen des übergeordneten Rechts zulässig ist. Betreffend die Kann-Formulierung in Art. 2 Abs. 2 erfragt Karin Metzger Biffi, ob der Besuch des Kindergartens nicht für alle fremdsprachigen Kinder direkt im Schulgesetz obligatorisch erklärt werden könne, wie das in der Gemeinde Pontresina der Fall sei, anstatt die entsprechende Kompetenz an den Schulrat zu delegieren Es sei richtig, antwortet Alexander Blöchlinger, dass eine solche Anpassung hier vorzunehmen wäre. Es wäre aber sinnvoll, diesen Punkt, da er in der aktuellen Formulierung in die Kompetenz des Schulrates falle, durch diesen nochmals klären zu lassen. Regula Degiacomi schlägt vor, dass der von Karin Metzger Biffi eingebrachte Punkt zur nochmaligen Prüfung von Art. 2 Abs. 2 aufgenommen und dem Schulrat zur Prüfung zugestellt wird, damit die Stellungnahme des Schulrates bei der zweiten Lesung am vorliegt. Zudem werden noch weitere Fragen betreffend die Tagesstrukturen und die zahnärztliche Verordnung gestellt, welche vom Gemeindevorstand beantwortet werden. Rino Padrun beendet die Debatte und verweist auf den eingangs angenommenen Vorschlag. Demzufolge wird das Geschäft an der Sitzung des Gemeinderates vom erneut behandelt. 53

8 61 35/2/1 Leichtathletikplatz (früher Polowiese) Kredit für den Neubau der Gebäudeinfrastruktur für das Höhentrainings- und Wettkampfzentrum (HTWZ) auf Parzelle 504 über CHF 1'596'000 (+/- 10%) Voten zum Eintreten Samuel Schäfli spricht für die SVP/GDU-Fraktion: Wenn man über Wikipedia mit dem Wort Höhentraining eine Suche startet, erscheine auf der Frontseite ein dynamisches Bild von Spitzenathleten, welche auf der Tartanbahn bei der Polowiese in St. Moritz trainieren. Die Bedeutung für Spitzenathleten, nach St. Moritz bzw. ins Engadin zu kommen und an ihrer Trainingsform zu feilen, sei unbestritten. Durch diese Tatsache sei es in der Leichtathletik allgemein bekannt, dass man sich auf dieser optimalen Höhenlage, gut für Wettkämpfe vorbereiten könne. Dies bedinge aber seitens St. Moritz über ein Angebot mit guter Infrastruktur zu verfügen. Die daraus resultierende Wertschöpfung für St. Moritz, und auch für das Oberengadin, dürfe man nicht vernachlässigen. Mit vorliegendem neuen Projekt könne ein weiterer wichtiger Schritt getan werden, um die touristischen Einrichtungen zu verbessern und auszubauen. Um dem Ruf Top of the World gerecht zu bleiben, ist die SVP/GDU-Fraktion bereit, den Antrag zu unterstützen und ist für Eintreten. Leandro A. Testa ergreift das Wort für die FDP-Fraktion: Die Infrastruktur für die Athleten sei wichtig und nachdem die letzte Botschaft mit einer permanenten Infrastruktur im November 2013 abgelehnt wurde, sei dieses Projekt aus der Sicht der FDP-Fraktion eine gute Alternative. Die Infrastruktur des HTWZ werde intensiv genutzt. Unter anderem auch von Spitzenathleten, was entsprechend Beachtung in den weltweiten Medien finde und so für St. Moritz wertvolle, positive Medienpräsenz generiere. Dazu kommen, so habe die FDP- Fraktion von Martin Berthod erfahren, rund bis Anzahl Logiernächte. Darunter seien auch viele junge Athleten, die dann in ihrem späteren Lebensabschnitt gerne wieder nach St. Moritz kommen. Somit unterstützt die FDP-Fraktion den Antrag des Gemeindevorstandes, die Botschaft dem Souverän vorzulegen, und ist für Eintreten. Regula Degiacomi fügt als Vizepräsidentin der Tourismuskommission an, dass vorliegendes Projekt auch aus der Sicht dieser Kommission allerhöchste Priorität habe und auch die Kommission dem Gemeinderat empfehle, dem Vorhaben zuzustimmen und dieses zu verabschieden. Eintreten wird einstimmig genehmigt. Fritz Nyffenegger erfragt, ob es die Finnenbahn am Lej Alv noch gebe. Martin Berthod informiert, dass die Finnenbahn im Rahmen des Baus des neuen Speichersees von der Engadin St. Moritz Mountains AG neu gebaut wurde und ziemlich stark frequentiert sei. Zudem wird zur Hammerwurfanlage die Frage gestellt, ob diese noch benutzt werde. Martin Berthod antwortet, dass die Anlage grundsätzlich einsatzfähig sei, aber eher wenig bis fast nicht benutzt werde, da es bekanntlich sehr wenige Sportler gebe, die diese Sportart (noch) ausüben. Leandro A. Testa fügt an, dass bei solchen Geschäften in Zukunft in den Abstimmungsunterlagen mehr Aussagen betreffend Wertschöpfung und Anzahl Logiernächte enthalten sein sollten. Dem Stimmbürger würden solche Aussagen, mit wirtschaftlichen Daten hinterlegt, als Entscheidungs-grundlagen sicher zusätzlich dienen. Adrian Lombriser erfragt, warum es sich denn nur um eine temporäre Baute handle, die erstellt werde und ob diese auch noch anderweitig genutzt werden könne. Beispielsweise auch im Winter und/oder für andere 54

9 Sportarten/Anlässe. Claudio Schmidt beantwortet die Frage mit Verweis auf den Punkt 14 Drittnutzung auf Seite 13 der Botschaft. Auf eine Drittnutzung wurde explizit verzichtet. Doppelnutzungen im Sommer seien natürlich möglich. Christoph Schlatter regt an, dass Möglichkeiten im Rahmen von Projekten, die das HTWZ wissenschaftlich begleiten würden, doch noch abgeklärt werden sollten. Das wäre eine zusätzliche Chance und er sehe hier zusätzliches Potenzial, um wissenschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Claudio Schmidt und auch Martin Berthod verweisen, dass die Räumlichkeiten so geschaffen seien, dass diese auch für Doppelnutzungen geeignet sind. Auch für solche, wie von Christoph Schlatter vorgeschlagen. Markus Berweger erfragt, ob vom Kanton auch eine finanzielle Unterstützung (KASAK-Gelder) erfolge. Sigi Asprion informiert, dass dieser Antrag beim Kanton platziert wurde, es fehle aber noch eine Antwort. Antrag Der Gemeindevorstand beantragt, dem Kredit für den Neubau der Gebäudeinfrastruktur für das Höhentrainings- und Wettkampfzentrum (HTWZ) auf Parzelle 504 über CHF 1'596' (+/- 10%) zuzustimmen und die Botschaft zuhanden der Urnenabstimmung vom zu verabschieden. Abstimmung Der Antrag wird mit 16 Jastimmen einstimmig angenommen /1 Bauwesen - Hochbau / Gesetze etc. Gemeinderätliche Verordnung über die Beheizung von Aussenflächen der Gemeinde St. Moritz (Verordnung Aussenflächenheizungen) Eintreten wird einstimmig genehmigt. Die SVP/GDU-Fraktion begrüsst das Vorgehen des Gemeindevorstandes, nicht vom kantonalen Recht abweichende weitere Vorschriften zu erlassen. Die Fraktion bemerkt aber, dass der Art. 11 Abs. 1 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden (BEG) für Berggemeinden wie auch für St. Moritz sehr unglücklich und nicht oder nur schwer umsetzbar sei. Um die Sicherheit von Personen, Tieren und Sachen gewährleisten zu können seien solche elektrische Heizungen im Freien oft zwingend. Hierzu aber nur Ausnahmebewilligungen zu erteilen, wie im Gesetzesartikel beschrieben, sei gemäss Meinung der Fraktion oft unverhältnismässig. Hierzu sollte man bei der Regierung um mehr Spielraum bitten. Antrag Gestützt auf Art. 49 Abs. 2 Baugesetz und Art. 36 Abs. 1 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung beantragt der Gemeindevorstand, der Gemeinderätlichen Verordnung über die Beheizung von Aussenflächen der Gemeinde St. Moritz zuzustimmen. Abstimmung Der Antrag wird mit 16 Jastimmen einstimmig angenommen. 55

10 63 20/0 Gemeindevorstand / Allgemeines Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes für den Monat Juli Toni Milicevic äussert sich enttäuscht über die Antworten des Gemeindevorstandes zu seinem Anliegen betreffend die Reitwege und zu den Vorschlägen und getroffenen Massnahmen, die ihm in Form eines Briefes durch den Gemeindevorstand zugestellt wurden (siehe dazu dritter Abschnitt des Tätigkeitsberichtes vom ). Es sei sehr wohl möglich, auch auf St. Moritzer Boden den Typ Bergün und nicht nur den Typ Surses (verschieden Typen von Querabschlägen zur Entwässerung auf Waldstrassen) schrittweise einzubauen. Er bittet den Gemeindevorstand erneut zur nochmaligen Prüfung und Behandlung seines Anliegens. Sigi Asprion bestätigt ihm, das Geschäft erneut im Gemeindevorstand zu behandeln. Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes für den Monat Juli zur Kenntnis /0 Diverses Car-Terminal beim Bahnhof Fussgängerführung Kreisel Mario Salis richtet die Anfrage der SVP/GDU-Fraktion in obiger Sache an den Gemeindevorstand: Die Fraktion habe sich mir der heutigen Situation rund um den Car-Terminal, auf der Höhe des St. Moritzer Bahnhofs, der Fussgängerüberquerung, sprich dem Fussgängerstreifen zum Seeufer, wie auch mit dem damit verbundenen Verkehrsfluss befasst. Die Fraktion beurteile die Situation als unbefriedigend und zum Teil als sehr gefährlich. Gemäss Auskunft des Tiefbauamtes Graubünden (TBA) sei dieser Strassenabschnitt einer der am stärksten befahrenen Abschnitte des kantonalen Strassennetzes. Nachdem nun die Fussgängerüberführung abgebrochen und durch einen Fussgängerstreifen ersetzt wurde, ergebe sich heute eine neue Situation. Die neue Fussgängerführung habe zur Folge, dass sich das Gefahrenpotenzial für die Fussgänger verschärft habe. Für Automobilisten von Celerina her entstehe bei tiefliegender Sonne das Risiko, die Nutzer des Fussgängerstreifens erst im letzten Augenblick zu erkennen, was zu gefährlichen Situationen führen könne. Mario Salis führt weiter aus, die neue Fussgängerführung beeinträchtige zudem den Verkehrsfluss auf der Kantonsstrasse. Der Verkehr staue sich dem See entlang, wie auch aus Richtung Celerina. Diese Situation sei, auch wenn angeblich alles den Normen entspreche, aus Sicht der SVP/GDU-Fraktion, sehr gefährlich und nicht zu verantworten. Probleme zeigen sich auch bei der östlichen Zufahrt zum Car-Terminal. Eine Zufahrt, sprich ein Abbiegen für Fahrzeuge aus Richtung St. Moritz Bad, sei nicht erlaubt und auch nicht möglich, ausser der Chauffeur versuche mit mehrmaligen Manövern (vor und zurück; hin und her) in den Car-Terminal ein- /abzubiegen. Folge dabei sei, der Verkehrsfluss werde erneut behindert. Die Fraktion sei nach wie vor der Meinung, dass ein Kreisel diese Situation entschärfen würde. Zudem würde das Einmünden vom Quartier Punt da Piz her, was heute auch nicht ungefährlich sei, erheblich erleichtert, was einen flüssigeren Verkehrsablauf zur Folge hätte. Demzufolge bittet die Fraktion den Gemeindevorstand um die Beantwortung folgender Fragen: Wie beurteilt der Gemeindevorstand die heutige Situation ganz allgemein rund um den Car-Terminal? Dies auch in Bezug auf die Gefährlichkeit der Fussgängerführung? die Möglichkeit einer Fussgängerunterführung? die Möglichkeit der östlichen Zufahrt zum Car-Terminal und der Kapazität dieser Zufahrt? die Möglichkeit, den durch den Souverän am abgelehnten Kreisel in Bezug auf einen besseren Verkehrsflusses verbunden mit einer Entschärfung des Gefahrenpotenzials ganz allgemein noch einmal zu überprüfen? Der Gemeindevorstand nimmt die Anfrage der SVP/GDU-Fraktion zur Beantwortung entgegen. 56

11 Bergsturz bei Bondo Unterstützung der Gemeinde Bergell Mario Salis richtet eine weitere Anfrage an den Gemeindevorstand: Wie allen bereits bekannt, wurde die Gemeinde Bergell, konkret ihre Fraktion Bondo, in den letzten Tagen von Naturgewalten unbeschreiblichen Ausmasses heimgesucht. Das Leid um vermisste Personen, wie aber auch um materielle Verluste, könne nicht mit Worten beschrieben werden. Das Tal stehe im Ausnahmezustand. In diesem Zusammenhang stellt die SVP/GDU-Fraktion dem Gemeindevorstand folgende Fragen: - Steht der Gemeindevorstand mit den Verantwortlichen der Gemeinde Bergell in Kontakt? - Ist seitens der Gemeinde vorgesehen, in irgendeiner Art, sei dies finanziell oder materiell, die Gemeinde Bergell zu unterstützen? - Wurde eine Zusammenarbeit, respektive eine gemeinsame Unterstützung der Gemeinden der Region Maloja für das Bergell diskutiert? - Ist der Gemeindevorstand auch der Meinung, dass St. Moritz, in welcher Art auch immer, das Bergell unterstützen muss? Sigi Asprion beantwortet die Fragen wie folgt: Seit dem ersten Tag sei er in stetigem Austausch mit Anna Giacometti, der Gemeindepräsidentin. Unterstützung sei sicher vorgesehen bzw. die Gemeinde hatte schon Personal im Bergell und der Gemeinde auch signalisiert, bei Bedarf noch weitere Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Das habe gut funktioniert und man sei weiterhin in Kontakt. Eine finanzielle Hilfe und/oder Unterstützung in anderer Form durch die Gemeinde St. Moritz sei vorgesehen und das Thema werde auch an der Gemeindepräsidentenkonferenz der Region Maloja vom diskutiert, es sei bereits traktandiert. Die letzte Frage wird mit einem Ja beantwortet. Finanzausgleich 2018 Sigi Asprion informiert, dass der Gemeindevorstand das offizielle Schreiben des kantonalen Amtes für Gemeinden (AFG) vom zum Finanzausgleich 2018 zur Kenntnis genommen habe. Dazu laufen noch zusätzliche Abklärungen. Es gehe darum, ob der Betrag über CHF (Ressourcenausgleich; als Finanzierung an den Kanton zu entrichten) in dieser Höhe wirklich stimme. Man sei dazu auch mit dem Amt im Austausch. Der Gemeindevorstand wird den Gemeinderat erneut informieren. Polowiese Sigi Asprion beantwortet die Anfrage vom von Arno Wyss, der Gemeindevorstand solle sich Gedanken darüber machen, wie die Polowiese zum Wohle von St. Moritz wieder attraktiv gemacht werden könne, mit folgendem der Gemeinde am zugestellten Sachverhalt des Bundesamts für Sport (BASPO): Mit dem öffentlich-rechtlichen Beitragsvertrag vom 22./ im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (NASAK) hat sich die Gemeinde St. Moritz gegenüber der Eidgenossenschaft verpflichtet, die Leichtathletikanlage Polowiese bis zu betreiben und den nationalen Sportverbänden zur Verfügung zu stellen. Gemäss dem vom BASPO genehmigten Benützungsvertrag im Rahmen des NASAK zwischen der Gemeinde St. Moritz und Swiss Olympic steht die Leichtathletikanlage Polowiese in erster Priorität den Kaderathleten nationaler Sportverbände (Inhaber/innen von Swiss Olympic Cards) für ihre Trainingsaktivitäten zur Verfügung. Andere Nutzungen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten, insbesondere ausserhalb der Hauptsaison, sind zulässig, die Aktivitäten gemäss Benützungsvertrag haben aber Priorität. Als Investitionshilfe für den Ausbau der Leichtathletikanlage Polowiese ist im Rahmen des NASAK ein Betrag von CHF reserviert. Sollte die Polowiese als Reit- und Eventplatz umgenutzt und die Leichtathletikanlage andernorts neu erstellt werden, wäre das ein Vertragsbruch, der von der Eidgenossenschaft und Swiss Olympic nicht akzeptiert werden könnte. In diesem Fall würden ausserdem keine NASAK-Mittel zur Verfügung stehen. 57

12 Elektronsicher Datenverkehr Zustellung der Unterlagen Sigi Asprion informiert den Gemeinderat, dass die Unterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderates neu auch in elektronischer Form zugestellt werden können. Dazu bittet er jeden Gemeinderat, abzuklären, ob sie/er die Zustellung der Unterlagen wie bis anhin in Papierform (traditionell) oder neu in elektronsicher Form erhalten möchte. Voraussetzung für die elektronische Form sei ein dementsprechendes Gerät, das jeder selbst zur Verfügung stellen müsse. Die Gemeindekanzlei wird die Umstellungen einleiten und auch, wie bis anhin, den Versand in Papierform sicherstellen. Anliegen zur Kunst in St. Moritz Leandro A. Testa richtet ein Anliegen zur Kunst in St. Moritz an den Gemeindevorstand und führt aus: In den letzten Jahren habe St. Moritz über verschiedene Kanäle und Wege viel Kunst von teilweise renommierten Künstlern erhalten. Er habe in den letzten Jahren leider feststellen müssen, dass viele Bürger (einschliesslich Mitarbeiter der Gemeinde, Politiker und andere Entscheidungsträger) nicht immer Verständnis für Kunst haben. Dies erkenne man beispielsweise an Skulpturen von Oliver Kruse oder Hubert Kiecol, welche die Gemeinde entfernen wolle oder sogar schon entfernt habe. Gemäss seiner Erfahrung haben Kunstwerke von Künstlern mit internationalem Renommee durch ihre Präsenz in den Printmedien und Sozialen Medien grosses Potential, für St. Moritz nachhaltig zu wirken. Leandro A. Testa kenne die Stammtischsprüche natürlich gut, dass eine Betontreppe, wie diese von Hubert Kiecol, oder die begehbare Skulptur von Oliver Kruse am See von jedem Maurer oder Schreinerlehrling gemacht werden könne, und Leandro A. Testa ergänzt fragend, wie viele Personen diese Skulpturen fotografieren würden, wenn sie auch tatsächlich von einem unbekannten Erschaffer, also zum Beispiel einem Lehrling stammen würden? Er vermutet, niemand. Deshalb regt Leandro A. Testa beim Gemeindevorstand an, dass über den Medienverantwortlichen der Gemeinde gelegentlich abgeklärt werden solle, wie oft die herumstehenden Kunstobjekte mit Bezug zu St. Moritz in den Medien präsent seien. Und dazu ergänzend im Vergleich, wie oft jene Skulpturen, welche nicht von Künstlern mit internationalem Renommee erschaffen wurde, in den Medien erscheinen (Text und Bild). Weiter macht Leandro A. Testa beliebt, sobald über Dekorationen von Kreiseln oder anderen Bauten mit Kunst nachgedacht werde, die Resultate aus dem vorerwähnten Auftrag und die möglichen positiven Wirkungen von Kunst für den Tourismus ernsthaft in Betracht gezogen werden. Möglicherweise komme man zum Schluss, dass es sinnvoll sein könne, Kunstinstallationen von international renommierten Künstlern zu fördern und zu erhalten, insbesondere wenn diese Objekte der Gemeinde praktisch geschenkt werden. Und wenn die Gemeinde selbst ein dekoratives Objekt benötige, dass mit international renommierten Künstlern zusammen gearbeitet werden könne, um etwas zu schaffen, was international Beachtung finde und sich so nachhaltig positiv auf St. Moritz und die Wirtschaft vor Ort auswirke. Runder Tisch zur Thematik Kutscherei- versus Taxibetriebe Maurizio Cecini richtet sich auch aufgrund der heutigen Landsitzung auf dem Landwirtschaftsbetrieb Oberalpina und seinen Erinnerungen aus der Jugendzeit auf Oberalpina mit seinem Votum an den Gemeinderat und speziell an die beiden Gastgeber Elisabeth und Danco Motti. Er führt aus: Vor mehr als 30 Jahren durfte ich eine wunderschöne Zeit auf Oberalpina verbringen. Als schon sehr junger Bursche konnte ich meine Freizeit wie auch die Ferien auf und um den Hof der Familie Motti senior verbringen. Die Zeit hat mich sehr geprägt, sie blieb mir in bester Erinnerung. Wir hatten viel körperliche Arbeit zutun und die ergab ein grosses Gemeinschaftsgefühl, welches mich noch heute mit der Familie Motti verbindet. Wenn es mir zeitlich möglich ist besuche ich die Familie Motti heute noch, meist mit meinen zwei Kindern. Auch beim Heuen und Edelweissschneiden helfen wir gerne mit. Natürlich bleibt auch das Kind im Mann, wenn ich mit dem Traktor im steilen Hang fahren kann. 58

13 Ich empfinde es als sehr wichtig, dass die Landwirtschaftsbetriebe in St. Moritz als Ganzjahresbetriebe betrieben werden können. Dazu zählen unter anderem die Bewirtschaftung der Wiesen und der Alpbetrieb auf der Alp Giop im Sommer, wie auch die Kutscherei im Winter. Wir stehen später in einem wunderschönen Museum, welches auch der Kutscherei gewidmet ist. Doch der Gedanke, dass die Kutscherei, die mit den Taxibetrieben in grosser Konkurrenz steht, und wir vielleicht die Kutschen im Winter und das Glockengeräusch in Salastrains nie mehr so hören werden, wie wir das noch in Erinnerung haben, stimmt mich traurig. Auch meine Kinder sollen diese Landschaft mit dieser schönen Tradition noch erleben dürfen und nicht in einigen Jahren in einem Taximuseum stehen müssen. Ich bin auch der Meinung, dass auf dieser Strasse Taxi und Kutschen sich nicht ergänzen, sondern sich stören. Darum möchte ich, dass die beteiligten Hoteliers, Taxi- und Kutschereibetreiber sowie die Gemeinde an einen Tisch sitzen, um eine Lösung auszuarbeiten, wie zum Beispiel eine zeitlich definierte Aufteilung der Zufahrten. So wäre meiner Meinung nach allen gedient. Feuerwehrdepot Islas Arno Wyss fragt an, ob die Betonwand des neuen Feuerwehrdepots Islas in irgendeiner Art und Weise entweder begrünt, als Werbefläche, als Dekoration genutzt oder anderweitig gestaltet werden könne. Er sei zu diesem Thema von mehreren Seiten angegangen worden. Sigi Asprion wird das Thema aufnehmen. Mietverhältnis der St. Moritz Bäder AG mit der MTZ Heilbad St. Moritz AG Christoph Schlatter erkundigt sich betreffend dem aktuellen Stand zum laufenden Konflikt, der Kündigung des Mietvertrages durch die St. Moritz Bäder AG an die MTZ Heilbad St. Moritz AG. Regula Degiacomi beantwortet die Frage soweit, dass der Fall aktuell vor Gericht sei, da schlussendlich bei allen vorangegangen Verhandlungen und auch bei einer vorgerichtlichen Schlichtung zwischen den beiden Parteien keine Einigung erzielt werden konnte. Solange die Sache vor Gericht nicht entschieden sei, wisse auch der Gemeindevorstand nicht mehr als alle anderen. Derzeit habe der Gemeindevorstand keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Edy Susi Wiprächtiger fragt an, ob die Gemeinde zur Unterstützung von Edy an den Förderverein Save Edy noch einen Beitrag sprechen werde. Sigi Asprion antwortet, dass das bei der Gemeinde eingegangene Baugesuch aktuell durch die kantonalen Stellen beurteilt werde und der Gemeinde auch eine Stellungnahme seitens einer Umweltschutzorganisation vorliege, die den geplanten Standort auf Salastrains ablehne. Da es sich beim Standort auf Salastrains um ein BAB-Verfahren (BAB = Bauten ausserhalb der Bauzonen) handle, entscheide die zuständige kantonale Behörde bei diesem Bauvorhaben, ob dieser Standort zonenkonform sei oder ob eine Ausnahmebewilligung erteilt werden könne. Eine finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde bis dato nicht vorgesehen. Zweitwohnungsbesitzer Susi Wiprächtiger regt an, dass die Gemeinde mehr auf die Anliegen der Zweitwohnungsbesitzer eingehen solle und fragt an, was in dieser Richtung unternommen werde. Sigi Asprion informiert, dass die Gemeinde hier bereits aktiv sei und die Anliegen der Zweitwohnungsbesitzer auch regelmässig in der Tourismuskommission behandelt werden. Masterplan Bike Abschliessend zur heutigen Landsitzung auf Oberalpina referiert Darco Cazin, Gründer von Allegra Tourismus ( über die rasanten Entwicklungen des Mountainbikings im Engadin in der letzten Dekade, der aktuellen Situation in und rund um St. Moritz und den Trends und weiteren Herausforderungen auch im Rahmen des Masterplans Bike in der Region Maloja. 59

14 Abschluss Die Landsitzung wird mit einer Führung und einem Apéro der Familie Motti abgeschlossen. Schluss der Sitzung: Uhr Der Gemeinderatspräsident: Der Protokollführer: 60

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