Europäische Wege zur Förderung der Jugendsozialarbeit in Deutschland I

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1 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Europäische Wege zur Förderung der Jugendsozialarbeit in Deutschland I Europäische Rahmenbedingungen für die Förderung der Jugendsozialarbeit Hrsg. Der Paritätische Sachsen Fachveröffentlichung 4/2013

2 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Den Überblick gewinnen. Europäische Strategien und Leitlinien erscheinen manchmal fernab des eigenen Handelns und werden von Praktikern vor Ort eher als trockene Materie empfunden. Und doch sind es gerade diese politischen Vorgaben, die den maßgeblichen Rahmen für die Vergabe von Fördermitteln setzen. Europäische Fördermittel spielen im Finanzierungsmix der Jugendsozialarbeit zunehmend eine Rolle. Letztere leistet einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung europäischer Ziele. Es ist kein Geheimnis, dass der explizite Bezug auf die europäischen Ziele und Strategien bei der Beantragung von Fördergeldern positiv wirkt. Die jeweils einschlägigen politischen Leitlinien können zudem Anstöße für die eigene Projektplanung geben. Die Vielfalt und der Umfang europäischer Dokumente sind insbesondere für kleinere Träger jedoch schwer zu erfassen, da personelle und zeitliche Ressourcen begrenzt sind. Somit entsteht ein Spannungsfeld zwischen der notwendigen Kenntnis der in Brüssel formulierten Zielstellungen und den Ressourcen der Träger vor Ort. Die vorliegende Broschüre möchte helfen, dieses Spannungsfeld aufzulösen. Sie trägt dazu bei, ein Grundverständnis der maßgeblichen Ziele zu entwickeln und diese jeweils verorten zu können. Kristin Höfler Bundeskoordinatorin Jugendsozialarbeit im Paritätischen Gesamtverband Referentin EU-Förderung im Paritätischen Sachsen e.v. 1

3 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Inhalt I. Der Papierdschungel und was sich dahinter verbirgt II. Die Strategie Europa III. Jugendpolitische Initiativen der EU Die EU-Jugendstrategie (2009) Ziele und Maßnahmen Umsetzung in Deutschland Umsetzungsaktivitäten auf Bundesebene Umsetzungsaktivitäten auf Länderebene Ergebnisse und Ausblick Jugend in Bewegung (2010) eine Leitinitiative der Strategie Europa Ziele und Maßnahmen Initiative Chancen für junge Menschen (2011) ein für die Jugendsozialarbeit besonders relevanter Teil von Jugend in Bewegung Die Jugendgarantie (2012) Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2013) 6 Mrd. EUR für einen siebenjährigen Zeitraum Umsetzung in Deutschland Ergebnisse und Ausblick IV. Hinweise zum praktischen Nutzen Kenntnisse der politisch-strategischen Grundlagen für die eigene Arbeit nutzen Europäische Finanzmittel zur Umsetzung der jugendpolitischen Ziele Der Europäische Sozialfonds (ESF) ESF in den Ländern ESF im Bund Erasmus V. Europäische Fördermittel und Jugendsozialarbeit - Umsetzung internationaler Dimensionen in der Jugendsozialarbeit Herausforderungen und Chancen Jugendsozialarbeit macht mobil eine Teilinitiative der jugendpolitischen Initiative JiVE Anhang Impressum

4 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit I. Der Papierdschungel und was sich dahinter verbirgt In Europa sind die Bedingungen für das gelingende Aufwachsen von jungen Menschen sehr unterschiedlich. Es gibt in den einzelnen Mitgliedsstaaten eine große Vielfalt an Definitionen, Zielen und Reichweiten der Jugendpolitik sowie eine Vielzahl unterschiedlicher institutioneller Ausgestaltungen, verfassungsrechtlicher Verankerungen und politischer Praktiken. Die Europäische Union fördert die Zusammenarbeit und Verständigung der Länder untereinander ebenso wie die Weiterentwicklung nationaler Politiken für junge Menschen und mit ihnen. Dabei kooperieren die Mitgliedsstaaten auf freiwilliger Basis und versuchen gemeinsame Ziele zu erreichen sowie durch den Austausch von Best Practice voneinander zu lernen. Diese Prozesse werden von europäischen Institutionen auf verschiedene Weise unterstützt. Auch wenn Begriffe wie Jugend in Bewegung, Jugendgarantie, Initiative Chancen für junge Menschen, Beschäftigungspaket und Beschäftigungsinitiative für junge Menschen den meisten geläufig sind, ist es nicht immer leicht, den Überblick über die Vielzahl an Dokumenten zu behalten. Hier möchte diese Broschüre den Akteuren der Jugendsozialarbeit eine Unterstützung anbieten. Zentral sind dafür die beiden Strategien Europa 2020 und die EU-Jugendstrategie, denen wiederum die obigen Quellen zugeordnet werden können. Diese Broschüre ermöglicht Ihnen eine Verortung der eigenen Tätigkeit in europäische Zusammenhänge. Sie bietet einen Überblick über die für die Jugendsozialarbeit besonders relevanten europäischen Dokumente der jüngsten Zeit. Die jeweiligen Inhalte und Ziele werden kurz erläutert und es wird ein Blick auf das bisher in Deutschland Erreichte geworfen. Die Kenntnis der Inhalte dieses sogenannten Soft Law ist für die praktische Arbeit hilfreich, da es auch einen Rahmen für jugendpolitische Diskussionen in Deutschland setzt und beispielsweise die Förderung der Jugendsozialarbeit aus europäischen Finanzmitteln beeinflusst. Zudem sollten die politischen und strategischen Grundlagen sowohl bei der Beantragung von Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) als auch der europäischen Förderprogramme für die allgemeine und die berufliche Bildung und den Jugendbereich herangezogen werden. Dies gilt für die Beschreibung des Bedarfs, die Erläuterung von beschäftigungspolitischen Hintergründen oder die Darlegung des europäischen Mehrwerts. Ein Bezug auf die europäischen Leitlinien und Strategien kann sich nur positiv auf eine Antragsprüfung auswirken. Im zweiten Teil der Broschüre wird auf die Fördermöglichkeiten der neuen Programmgeneration Erasmus+ und den ESF eingegangen, mit denen die Ziele des politischen Rahmens ab 2014 unterstützt werden sollen. Die Darstellung beschränkt sich dabei auf einen kurzen Abriss der für die Jugendsozialarbeit interessanten Fördermöglichkeiten. Eine gesonderte Fachveröffentlichung bzw. Fachveranstaltung dazu ist für 2014 geplant. Der letzte Abschnitt geht auf die Chancen und Herausforderungen der Partizipation der Jugendsozialarbeit an europäischen Förderprogrammen ein. Eine Übersicht mit weiterführenden Hinweisen sowie interessanten Links finden Sie im Anhang. 3

5 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit II. Die Strategie Europa 2020 Die Kenntnis der Strategie Europa 2020 bildet eine wichtige Grundlage zum Verständnis und für die Einordnung der folgend dargestellten Strategien, Leilinien und Initiativen. Grundsätzlich gilt: Gefördert wird das, was zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele der Strategie Europa 2020 beiträgt. Ziel von Europa 2020 ist die Schaffung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum. intelligentes Wachstum durch wirksamere Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation nachhaltiges Wachstum durch eine entschlossene Ausrichtung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft und eine wettbewerbsfähige Industrie integratives Wachstum durch die vorrangige Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Armut. Fünf Ziele bilden den Kern der Strategie. Sie umfassen die Bereiche Beschäftigung, Forschung, Bildung, Armutsbekämpfung und Klima/Energie: 1. Beschäftigung 75 % der 20- bis 64-Jährigen sollen in Arbeit stehen. 2. Forschung und Entwicklung 3 % des BIP der EU sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden. 3. Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % (oder sogar um 30 %, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber 1990 Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % Steigerung der Energieeffizienz um 20 % 4. Bildung Verringerung der Quote vorzeitiger Schulabgänger auf unter 10 % Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 %. 5. Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll europaweit um mindestens 20 Millionen gesenkt werden. Für die Zielerreichung wurden sieben Leitinitiativen aufgestellt: Leitinitiativen für das intelligente Wachstum: Digitale Agenda für Europa Innovationsunion Jugend in Bewegung Leitinitiativen für das nachhaltige Wachstum: Ressourcenschonendes Europa Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung 4 Leitinitiativen für das integrative Wachstum: Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

6 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit III. Jugendpolitische Initiativen der EU 1. Die EU-Jugendstrategie (2009) Die EU-Jugendstrategie kann als Ergänzung der Leitinitiative Jugend in Bewegung der Strategie Europa 2020 verstanden werden. Der EU-Jugendbericht stellte fest, dass die Lebensbedingungen der meisten jungen Europäer mittlerweile ein gutes Niveau erreicht haben. Gleichwohl fordern Themen wie Jugendarbeitslosigkeit, bildungs- und ausbildungsferne Jugendliche, Jugendarmut, geringe Mitwirkung und Vertretung junger Menschen im demokratischen Prozess sowie gesundheitsbezogene Problemlagen weiterhin große Anstrengungen im nationalen und europäischen Handeln. Um diesen Anforderungen zu begegnen, haben die Jugendminister(innen) aller EU-Mitgliedstaaten im November 2009 eine Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit im Zeitraum 2010 bis 2018 angenommen. Diese Entschließung wird in Deutschland kurz als EU- Jugendstrategie bezeichnet. Entschließungen des Rates besitzen keine rechtliche Verbindlichkeit. Vielmehr sind sie Ausdruck gemeinsamer Auffassungen und Absichten, die im Hinblick auf die europäische Integration sowie über konkrete Aufgaben innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft notwendig sind. Die EU-Jugendstrategie ist als ein erster Konsens zwischen den nationalstaatlichen Positionen mit gemeinsamen Zielen zu verstehen. Sie beschreibt ein umfassendes jugendpolitisches Konzept für die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich sowie für die Ausgestaltung bzw. Neuausrichtung nationaler Jugendpolitiken. Die Neunjahresstrategie ist in drei Zyklen gegliedert. Die Mitgliedstaaten berichten am Ende jeder Drei- Jahres-Arbeitsphase über die Umsetzung von Maßnahmen an die Europäische Kommission (sog. Nationale Berichte). Auf dieser Basis wird jeweils ein EU-Jugendbericht erstellt, in dem die Ergebnisse bewertet und neue Prioritäten für die Folgejahre vorgeschlagen werden. Die Umsetzung der laufenden zweiten Phase der EU-Jugendstrategie endet Ziele und Maßnahmen In der Zeit bis einschließlich 2018 soll die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa auf die folgenden allgemeinen Ziele ausgerichtet sein: Mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt Förderung des gesellschaftlichen Engagements, der sozialen Eingliederung und der Solidarität aller jungen Menschen Die Ziele sollen durch die Entwicklung und die Förderung von Initiativen erreicht werden, d.h. durch Maßnahmen und Aktionen, die gezielt auf junge Menschen ausgerichtet sind und solche, die die durchgängige Berücksichtigung von Jugendbelangen in allen Bereichen der Politik in den Blick nehmen. Alle Initiativen sollen sich vor allem auf acht Aktionsfelder beziehen, die in der Anlage zu der Entschließung ausführlicher beschrieben werden. Die acht Aktionsfelder der EU-Jugendstrategie lauten: allgemeine und berufliche Bildung Beschäftigung und Unternehmergeist Gesundheit und Wohlbefinden Teilhabe Freiwilligentätigkeit soziale Eingliederung Jugend in der Welt Kreativität und Kultur Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Umsetzung der benannten Ziele obliegt allein den jeweiligen Mitgliedstaaten. 1.2 Umsetzung in Deutschland Für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie wurde eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern beschlossen. Im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit (Bund-Länder-AG) stehen die Abstimmung und der Austausch über geeignete, für die deutsche Kinderund Jugendhilfe zukunftsweisende, europarelevante Fragen sowie über die notwendigen Rahmenbedingungen. Über konkrete Maßnahmen entscheiden Länder und Bund in eigener Verantwortung. Für die erste Arbeitsphase wurden drei Themenkorridore festgelegt, in denen Bund und Länder eigene Aktivitäten implementieren wollen. 5 1 Im Jahr 2009 erschien der erste europäische Jugendbericht Strategien für die Jugend, in dem erstmals ein umfassender Überblick über die Lage der Jugend in der europäischen Union gegeben werden konnte.

7 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit 6 Themenkorridore der EU-Jugendstrategie in Deutschland: Integration sozial benachteiligter junger Menschen in das Regelsystem von Bildung, Ausbildung und Arbeit durch die Ermöglichung neuer Lernfelder und Kompetenzen für Jugendliche und Fachkräfte die wirksame Beteiligung Jugendlicher durch die Ansprache neuer Zielgruppen und die Implementierung neuer Formate die Aufwertung und Anerkennung informeller und nicht formaler Bildung unter Wahrung der Standards und Konzepte der Jugendarbeit Ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie wird besonders da geleistet, wo eine europäische Dimension einbezogen wird. Dazu gehört neben der Förderung der europäischen Mobilität von Fachkräften, dem europäischen Fachaustausch und dem Einbringen europäischer Debatten in die Fachpraxis auch, das Lernfeld Europa für benachteiligte Jugendliche zu erschließen Umsetzungsaktivitäten auf Bundesebene Im Nationalen Bericht Deutschlands an die Europäische Kommission vom 6. Februar 2012 über die erste Phase der Zusammenarbeit (Nationaler Bericht Deutschlands 2012) werden viele Unterstützungsleistungen des Bundes genannt, die bereits vor dem Start der EU-Jugendstrategie im Januar 2010 von der Bundesregierung unterstützt oder gefördert wurden. Die wenigsten Initiativen zur Umsetzung der EU- Jugendstrategie wurden nach ihrem Inkrafttreten ins Leben gerufen. Dies gilt auch für viele Programme, die besonders (oder auch) die Jugendsozialarbeit betreffen, so z. B. den Kinder- und Jugendplan des Bundes, die besondere Förderung von benachteiligten Jugendlichen im FSJ und FÖJ, ausbildungsfördernde Leistungen der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Aber auch ESF-Bundesprogramme wie die Initiative JUGEND STÄRKEN, IdA Integration durch Austausch, JOBSTARTER Für die Zukunft ausbilden oder die Initiative JiVE. Jugendarbeit international Vielfalt erleben zählen dazu. Einige Initiativen wurden allerdings zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie neu bzw. zeitgleich gestartet oder intensiviert. Auch diese betreffen mehr oder weniger deutlich die Aufgaben und Arbeitsgebiete der Jugendsozialarbeit. Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik Bis zum Sommer 2014 sollen Leitlinien für eine eigenständige Jugendpolitik entwickelt und das jugendpolitische Handeln in Deutschland mit konkreten Empfehlungen strategisch umrahmt werden. Außerdem ist für 2014 angedacht, eine Allianz für Jugend zu gründen, in der alle entscheidenden gesellschaftlichen Gruppen und Akteure mitwirken. Einführung der Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist es, den direkten Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. Die Zielgruppe bilden Jugendliche, deren Hauptbeziehungsweise Förderschulabschluss gefährdet ist und/oder die voraussichtlich Schwierigkeiten haben, eine Ausbildungsstelle zu finden. Die Berufseinstiegsbegleitung wurde 2009 zunächst als befristetes Instrument in den Leistungskatalog der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen und an allgemein bildenden Schulen erprobt. Der Deutsche Bundestag hat im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beschlossen, die Berufseinstiegsbegleitung zu entfristen. Sie wurde als Regelinstrument ab April 2012 mit 49 in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) aufgenommen. Dabei gilt jedoch die Maßgabe, dass sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen Umsetzungsaktivitäten auf Länderebene Laut dem nationalen Bericht Deutschlands 2012 wurden die jugendpolitischen Schwerpunkte in Deutschland auf lokaler und regionaler Ebene durch die EU- Jugendstrategie vor allem dadurch beeinflusst, dass die Länder neben der Verstärkung der bereits beschlossenen Schwerpunkte ihre eigenen länderspezifischen Angebote entwickelt haben und in unterschiedlichem Ausmaß Leistungen anbieten, wie z.b. Informationsservice für die Kommunen und Träger zu den Themen und Handlungsoptionen der EU- Jugendstrategie Unterstützung querschnittlicher jugendpolitischer Ansätze auf der kommunalen Ebene Beratung der regionalen und lokalen Akteure der Jugendhilfe zu allen Fragen der Europäisierung der Jugendhilfepraxis Fortbildung der jugendpolitischen regionalen und lokalen Akteure (Qualifizierung zu Themen wie Mobilität, EU-Förderinstrumente etc.)

8 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Anpassung der länderspezifischen Förderinstrumente Inwieweit die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in den Ländern zur Initiierung neuer Angebote oder zur Stärkung und Verstetigung bestehender Aktivitäten und Programme geführt hat, ist für jedes Land zu recherchieren. In den wenigsten Bundesländern gibt es zum Redaktionsschluss im Dezember 2013 zusammenfassende Informationen zur Umsetzung der EU- Jugendstrategie. Eigene Internetauftritte zum Thema mit gebündelten Informationen haben z.b. Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Informationen zu Umsetzungsaktivitäten in den Ländern finden sich auch auf der Homepage der Nationalen Agentur JUGEND für Europa. Die praktische Relevanz der EU-Jugendstrategie, gerade auch im Hinblick auf die Jugendsozialarbeit, wird vor allem im Bereich der Strukturförderung erkennbar, da sich die Ziele der EU-Jugendstrategie in ESF- Landesprogrammen widerspiegeln (z.b. Jugendwerkstätten, produktionsschulorientierte Beschäftigungsund Qualifizierungsprojekte, Modelle assistierter Ausbildung). 1.3 Ergebnisse und Ausblick Keine politische Neuausrichtung Verstärkung von bestehenden Schwerpunkten keine ergänzenden öffentlichen Mittel für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie Im nationalen Bericht Deutschlands 2012 wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der notwendigen Einsparungen öffentlicher Haushalte von Bund und Ländern keine ergänzenden öffentlichen Mittel für die Umsetzung der EU-Jugendstrategie zur Verfügung gestellt werden konnten. Soziale Inklusion soll in Zukunft stärker in den Vordergrund der jugendpolitischen Zusammenarbeit rücken. Der EU-Jugendbericht 2012 enthält den Hinweis, dass der erneuerte Rahmen in seinem zweiten dreijährigen Arbeitszyklus ( ) sich in erster Linie mit den Herausforderungen befassen sollte, denen sich junge Menschen infolge der Krise gegenübersehen: Basierend auf ihrer bereichsübergreifenden Perspektive und ihrer Schwerpunktsetzung auf die Teilhabe aller junger Menschen an verschiedenen gesellschaftlichen Aspekten behandelt die EU-Jugendstrategie eine Vielzahl von Herausforderungen, die mit Ausgrenzung, Entfremdung und den Bemühungen junger Menschen um eine unabhängige Lebensweise verbunden sind. In den kommenden Jahren sollte die Strategie noch stärker auf die Folgen der gegenwärtigen Krise und ihre Auswirkungen auf die soziale Eingliederung und die Gesundheit sowie das Wohlbefinden junger Menschen ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck muss der Schwerpunkt nachdrücklicher auf die Beteiligung an demokratischen und gesellschaftlichen Aktivitäten gelegt und muss die Jugendarbeit 2 ausgebaut werden, wenn es darum geht, lebenspraktische Fähigkeiten bei jungen Menschen auszubauen, ihr persönliche Entwicklung insgesamt zu fördern und ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit zu der Gesellschaft, in der sie leben, zu wecken. (Auszug aus KOM/2012/495/Final) Für aktuelle Informationen zur Schwerpunktsetzung der Bund-Länder AG für die kommenden Jahre wird auf die Homepage von JUGEND für Europa verwiesen. 2 Hinweis zum verwendeten Begriff Jugendarbeit : in der Englischen Originalfassung wird der Begriff youth work verwendet. Laut IATE (der mehrsprachigen Terminologie-Datenbank der EU, Karte Nr ) werden Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit synonym verwendet. Der Begriff Jugendarbeit schließt die Jugendsozialarbeit ein. Es wird daher keine semantische Notwendigkeit gesehen, im Deutschen das Element sozial ausdrücklich zu erwähnen, solange auch im Englischen nicht der explizitere Ausdruck youth social work gebraucht wird. 7

9 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit 8 2. Jugend in Bewegung (2010) eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020 Jugend in Bewegung ist eine der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa Sie zielt darauf ab, die Bildung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu verbessern und die Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe zu erhöhen. Es geht also vor allem um die Unterstützung Jugendlicher, damit sie in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Jugend in Bewegung umfasst alles in allem 4 Handlungsschwerpunkte: Europa muss mehr jungen Menschen Zugang zum Lernangebot verschaffen und das Spektrum der Möglichkeiten erweitern. Europa muss dafür sorgen, dass mehr junge Menschen eine Hochschule oder vergleichbare Bildungseinrichtung besuchen. Europa fördert die Mobilität zu Lernzwecken. Europa muss dringend die Beschäftigungschancen junger Menschen verbessern. Die Jugendsozialarbeit leistet Ihren Beitrag insbesondere im Rahmen des Handlungsschwerpunktes der Verbesserung der Beschäftigungschancen von Jugendlichen, wozu vor allem auch die Erhöhung der beruflichen Chancen sowie die Schaffung von Lernmöglichkeiten gehören, die den sozialen Aufstieg für benachteiligte junge Menschen fördern. Zur Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen heißt es in Kapitel 5.2 der Mitteilung: Die Indikatoren zur Bestimmung der Leistung des Jugendarbeitsmarktes erfassen nicht in vollem Maße, dass erstaunliche 15 % der Jährigen (die sogenannten NEET -Gruppe unter den jungen Menschen: not in employment, education or training ) weder im Erwerbsleben stehen noch eine Ausbildung absolvieren und Gefahr laufen, auf Dauer vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und zum Leistungsempfänger zu werden. Um hier Abhilfe schaffen zu können, sind zuallererst adäquate Möglichkeiten zu schaffen, wie diese jungen Menschen wieder in das allgemeine und berufliche Bildungswesen integriert bzw. an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können. In Bezug auf junge Menschen mit Behinderungen oder Gesundheitsproblemen sollte alles daran gesetzt werden, dass so viele wie möglich von ihnen am Erwerbsleben teilnehmen, um die Gefahr eines künftigen Abgleitens in Inaktivität und soziale Ausgrenzung einzudämmen. Den öffentlichen Arbeitsverwaltungen kommt bei der Förderung und Koordinierung der einschlägigen Maßnahmen eine tragende Rolle zu. Eine Möglichkeit sind Partnerschaften und Vereinbarungen mit den Arbeitgebern, denen im Hinblick auf die Einstellung besonders gefährdeter junger Menschen besondere Unterstützung gewährt wird. 2.1 Ziele und Maßnahmen Trotz der national unterschiedlich gestalteten Systeme beruflicher Aus- und Weiterbildung sind die Probleme ähnlich gelagert. Jugend in Bewegung sieht konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Länder bei der Bewältigung ihrer Probleme im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung vor. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowohl finanziell als auch auf dem Weg der offenen Koordinierungsmethode. Dazu gehört die Förderung des wechselseitigen Lernens sowie von Peer-Reviews unter Einbeziehung der nationalen Regierungen, regionaler und lokaler Entscheidungsträger sowie sonstiger Stakeholder und Fachleute aus der Praxis. Hinzu kommen die regelmäßige Überwachung der ESF- Programme und die damit verbundene Zusammenarbeit. Im Folgenden sollen nur einige der in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen zitiert werden, die explizit Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im Blick haben: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Senkung der Schulabbrecherquote: In dieser Empfehlung wird der Rahmen für wirksame Politikmaßnahmen abgesteckt, mit denen die unterschiedlichen Ursachen für die hohe Schulabbrecherquote bekämpft werden sollen. Einsetzung einer hochrangigen Expertengruppe zum Thema Lese- und Schreibfähigkeit, die in den Mitgliedstaaten angewandte wirksame Verfahren zur Verbesserung der Lesefähigkeit von Schülern und Erwachsenen ermitteln und entsprechende Empfehlungen aussprechen soll. Vorschlag für einen Entwurf einer Empfehlung des Rates im Hinblick auf die Förderung und die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens mit der die in den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Anerkennung der durch diese Lernerfahrungen erworbenen Qualifikationen vorangetrieben werden sollen.

10 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Einführung einer Jugendgarantie. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die rechtlichen und verwaltungstechnischen Hürden zu identifizieren, die möglicherweise verhindern, dass junge Menschen, die aus anderen Gründen nicht am Erwerbsleben teilnehmen als der Absolvierung einer Ausbildung, diese Maßnahmen in Anspruch nehmen können, und diese zu beseitigen. Hierzu wird es in vielen Fällen nötig sein, die von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen gewährte Unterstützung mithilfe von Instrumenten auszubauen, die speziell auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten sind. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass der ESF junge Menschen und die Umsetzung der Ziele im Rahmen von Europa 2020 rasch unterstützt. Die Kommission wird vorbildliche Verfahren ermitteln, wie sich die Mittel zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Jugendlichen effizient einsetzen lassen und die Mitgliedstaaten dazu anregen, in ihren Programmen stärker davon Gebrauch zu machen Initiative Chancen für junge Menschen (2011) ein für die Jugendsozialarbeit relevanter Teil von Jugend in Bewegung Hintergrund für die Initiative ist die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa. In der Mitteilung heißt es: Um diese Schwierigkeiten zu bewältigen, muss Europa in seine jungen Menschen investieren und wirksame Sofortmaßnahmen vorschlagen, um hohe Jugendarbeitslosenquoten zu verhindern und zu bekämpfen. Wachstumsfördernde Maßnahmen sind notwendig, um neue Arbeitsplätze zu schaffen, könnten allein aber nicht ausreichen, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu lösen. Aus diesem Grund schlägt die Kommission eine Initiative Chancen für junge Menschen vor, die sich vor allem an junge Menschen richtet, die weder im Erwerbsleben stehen noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Im Rahmen der Initiative sind die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, frühzeitige Schulabgänge zu verhindern, jungen Menschen die Entwicklung der für den Arbeitsmarkt relevanten Kompetenzen zu erleichtern, ihnen das Sammeln von Berufserfahrung und eine innerbetriebliche Ausbildung zu ermöglichen sowie sie bei der Suche nach einem guten ersten Arbeitsplatz zu unterstützen. Die Hauptverantwortung für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird bei den Mitgliedstaaten einschließlich ihrer regionalen und kommunalen Ebenen gesehen: Ihre Behörden finanzieren Bildungs- und Sozialprogramme und verfügen über die politischen Instrumente und die Mittel, um Beschäftigungsprogramme für junge Menschen zu fördern. Die Sozialpartner auf nationaler oder Branchenebene spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, besonders in den Bereich Lehrstellen, Berufsbildung und Arbeitspraxis. Als Teil der Initiative wird vorgeschlagen, dass stärkere Anstrengungen unternommen werden sollten, die EU-Finanzhilfen und -Instrumente umfassend zu mobilisieren, d.h. den ESF oder andere Maßnahmen der Kommission stärker für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen zu nutzen. Dies gilt vor allem für die Mitgliedstaaten mit einer überdurchschnittlichen Jugendarbeitslosigkeit. Wenn auch kein Kausalitätszusammenhang nachgewiesen werden kann, zeigen die verfügbaren Daten, dass mehrere Mitgliedstaaten mit besonders hoher Jugendarbeitslosigkeit ihre ESF-Programme nicht in ausreichendem Maße auf junge Menschen ausrichten. Im Zusammenhang mit der Initiative Chancen für junge Menschen werden von Seiten der EU Finanzmittel für die Förderung der Ziele zur Verfügung stehen. So sollen die EU-Länder z.b. auf Mittel in Höhe von 30 Mrd. Euro aus dem ESF zurückgreifen können, die gegen Ende der Förderperiode noch keinen Projekten für zugewiesen wurden, um sie gezielt für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einzusetzen. Mit 4 Mio. EUR werden die Mitgliedstaaten unterstützt, damit sie die geforderten Jugendgarantie - Systeme einführen können. Die Mitgliedstaaten wurden seitens der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für vorbereitende Maßnahmen Jugendgarantie (Unterstützung von Partnerschaften für Aktivierungsmaßnahmen zugunsten junger Menschen mittels Projekten im Kontext von Jugendgarantieprogrammen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene) aufgefordert Die Jugendgarantie (2012) Im November 2012 hat die Kommission das Jugendbeschäftigungspaket ( Junge Menschen in Beschäftigung bringen ) vorgelegt. Hierin wird eine Reihe kon- 9 3 Ergebnisse des Aufrufs finden Sie unter: (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2012/12, Haushaltslinie )

11 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit 10 kreter Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der inakzeptablen Jugendarbeitslosigkeitsquoten und der damit zusammenhängenden sozialen Ausgrenzung unterstützen sollen. Das Jugendbeschäftigungspaket enthält auch den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie und die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, den Vorschlag rasch anzunehmen. Kernaussage der Jugendgarantie ist die Empfehlung an die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungsbzw. Praktikumsplatz angeboten wird. Anfang 2013 einigten sich die 27 nationalen Arbeitsund Sozialminister(innen) im Rat der EU politisch auf die Einführung einer EU-weiten Jugendgarantie. Es liegt in nationaler Verantwortung, die getroffenen EU- Beschlüsse umzusetzen. Da die EU keinen Durchgriff auf die nationale Arbeitsmarktpolitik hat, handelt es sich bei der EU-Jugendgarantie aus Sicht der betroffenen Jugendlichen leider nicht um eine echte Garantie im eigentlichen Sinne. Als vorbildlich im Hinblick auf die Umsetzung der Jugendgarantie werden vor allem Österreich und Finnland genannt Beschäftigungsinitiative für junge Menschen 6 Mrd. EUR für einen siebenjährigen Zeitraum (2013) Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen soll besonders denjenigen zugutekommen, die sich weder in einer Ausbildung befinden noch einen Arbeitsplatz haben und in Regionen der Union wohnen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 über 25 % lag. Im Mittelpunkt steht die Integration dieser jungen Menschen in den Arbeitsmarkt. Insbesondere werden den Mitgliedstaaten Mittel zur Finanzierung solcher Maßnahmen zur Verfügung gestellt, mit denen sie die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie durchführen wollen. Dafür sollen zwischen 2014 und 2020 rund 6 Mrd. EUR bereitgestellt werden. 2.2 Umsetzung in Deutschland Die Zielsetzungen der Initiative Jugend in Bewegung werden bereits in der laufenden Förderperiode im Rahmen mehrerer europäischer Programme unterstützt, an denen Deutschland als Mitgliedstaat partizipiert. Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sind dies das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm Jugend in Aktion (ab 2014 Erasmus+). Außerdem stehen die Ziele bei zahlreichen ESF Bundes- und Länderprogramme im Fokus. Nach Aussage der Bundesregierung verfügt Deutschland bereits über Instrumente, die alle zuständigen Stellen in die Lage versetzen, arbeitslosen jungen Menschen konkrete Angebote im Sinne der Jugendgarantie zu machen. Mit Stand Juni 2013 sieht die Bundesregierung daher keinen Anlass, zusätzliche Maßnahmen zur Erfüllung der Jugendgarantie in Deutschland zu initiieren. 4 Die finanziellen Mittel der Initiative Chancen für junge Menschen sowie der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützen Regionen mit einer überdurchschnittlichen Jugendarbeitslosigkeit. Demnach erhält Deutschland keine Mittel aus diesen Initiativen. 2.3 Ergebnisse und Ausblick Die Senkung der Schulabbrecherquote ist für Deutschland im Hinblick auf die Zielerreichung der Europa 2020 Strategie von zentraler Bedeutung hatten EU-weit 14 % der 18- bis 24-Jährigen frühzeitig die Schule verlassen. Besonders hoch waren die Abgängerquoten in den südeuropäischen Staaten Malta (34 %), Spanien (27 %) und Portugal (23 %). Den geringsten Anteil früher Schulabgänger hatten 2011 Slowenien (4 %) sowie die Tschechische Republik und die Slowakei (je 5 %). In Deutschland lag der Anteil mit 12 % zwar unter dem EU-Durchschnitt, ist aber höher als in 15 anderen EU-Staaten. 5 Ein zweites großes Thema ist die Gestaltung der Übergänge von Schule in Ausbildung sowie von der Ausbildung in einen Beruf. Junge Menschen müssen bei der Eingliederung in die Berufsausbildung bestärkt und Maßnahmen gefördert werden, die das Erreichen einer dauerhaften und den Lebensunterhalt sichernden Beschäftigung ermöglicht. (Verringerung von Abbruchquoten bei Ausbildungen, Begleitung auf den Weg in eine und während der betrieblichen Ausbildung). 4 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josip Juratovic, Willi Brase, Kerstin Griese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/13585 Europäische Jugendgarantie umsetzen Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland bekämpfen 5 Europa 2020, Die Zukunftsstrategie der EU, Fakten und Trends zu Deutschland und den anderen EU Mitgliedstaaten, Hrsg. Statistisches Bundesamt, 2013

12 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Jugendpolitische Bezugspunkte für die Förderung der Jugendsozialarbeit mittels Europäischer Finanzmittel Strategie Europa 2020 Wachstumsstrategie der EU für das laufende Jahrzehnt EU Jugendstrategie umfassendes jugendpolitisches Konzept für die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich sowie für die Ausgestaltung bzw. Neuausrichtung nationaler Jugendpolitiken Initiative Jugend in Bewegung eine der 7 Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 Jugendgarantie Chancen für Junge Menschen Beschäftigungsinitiative für junge Menschen 11

13 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit IV. Hinweise zum praktischen Nutzen 1. Kenntnisse der politisch-strategischen Grundlagen für die eigene Arbeit nutzen Die Kenntnis der europäischen Ziele ist bei der Beantragung und der Umsetzung von Projekten unerlässlich. Dabei geht es weniger um Detailkenntnisse als vielmehr um die Fähigkeit darzustellen, zu welchen übergeordneten Zielen ein Projekt seinen Beitrag leisten wird. Bei einem Projekt sollte deutlich werden, welche langfristige Auswirkung erreicht werden soll, bzw. wozu das Projekt im gesamtgesellschaftlichen Kontext beitragen wird. Bei der Beantragung von ESF-Mitteln oder der über Brüssel bzw. die durch die nationalen Agenturen verwalteten Programme können und sollten die inhaltlichen Aussagen und Zielformulierungen aus den jeweils einschlägigen Dokumenten herangezogen werden, um zu beschreiben, warum ein Projekt realisiert werden soll. Die Jugendsozialarbeit leistet ihren Beitrag vor allem in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Beispiel für den ESF: Als ersten Schritt sollte man sich die Zeit nehmen und die Rechtsgrundlage studieren. In Kapitel 1, Artikel 2, Abs. 1 der ESF Verordnung werden die Aufgaben des ESF beschrieben: Der ESF fördert hohe Beschäftigungsniveaus und die Qualität der Arbeitsplätze, verbessert den Zugang zum Arbeitsmarkt, unterstützt die geografische und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte und erleichtert ihnen die Anpassung an den Strukturwandel und den Wandel von Produktionssystemen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, fördert ein hohes Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung für alle und unterstützt junge Menschen beim Übergang von einem Ausbildungs- in ein Beschäftigungsverhältnis, bekämpft die Armut, begünstigt die soziale Inklusion und fördert die Gleichstellung der Geschlechter, die Chancengleichheit und die Nichtdiskriminierung; auf diese Weise trägt er zu den Prioritäten der Union im Hinblick auf die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhangs bei. In Artikel 2 wird deutlich, dass die Mitgliedstaaten bei der Verfolgung der Prioritäten und Kernziele der Strategie Europa 2020 unterstützt werden. Die Unterstützung erfolgt unter Berücksichtigung der maßgeblichen integrierten Leitlinien und den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen ( ), sowie gegebenenfalls auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung der nationalen Reformprogramme sowie anderer maßgeblicher nationaler Strategien und Berichte. Jetzt kann das eigene Projekt verortet werden, z.b. bei den Kernzielen Beschäftigung und Bildung, konkretisiert durch die in Jugend in Bewegung formulierten Ziele, ergänzt durch spezifische Ziele der EU- Jugendstrategie. (Hier lohnt sich z.b. der Blick in den Anhang I der EU-Jugendstrategie. Er enthält eine Zusammenfassung der jugendpolitischen Ziele zu den einzelnen oben unter Punkt 1.1. genannten Aktionsfeldern). Ergänzender Hinweis: In den jährlich erstellten Nationalen Reformprogrammen stellen die Mitgliedstaaten dar, mit welchen Reformmaßnahmen sie die Ziele der Europa 2020-Strategie und die sogenannten Integrierten Leitlinien (Grundzüge der Wirtschaftspolitik, beschäftigungspolitische Leitlinien) national erreichen wollen und welche Fortschritte hierbei im letzten Berichtszeitraum erzielt wurden. Interessant ist also auch der Blick in das jeweils aktuelle nationale Reformprogramm. Dieses Vorgehen ist auf andere Förderungen, z.b. Erasmus+ (die Verordnung lag zum Redaktionsschluss noch nicht in deutscher Sprache vor) übertragbar. 12

14 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit 2. Europäische Finanzmittel zur Umsetzung der jugendpolitischen Ziele 2.1 Der Europäische Sozialfonds (ESF) Die zwei für die ESF-Förderung relevanten Verordnungen (es gibt eine allgemeine Verordnung für alle Strukturfonds und eine ESF-Verordnung) bilden die Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung der Förderprogramme in den Mitgliedstaaten. Der von der EU vorgegebene inhaltliche und finanzielle Rahmen zur Umsetzung des ESF wird von den Mitgliedstaaten aufgegriffen und in der Gestaltung der Operationellen Programme umgesetzt. Grundlage für die Themenwahl sind die sog. Investitionsprioritäten. Investitionsprioritäten im ESF (vgl. Art. 3 der ESF- Verordnung): (a) Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (i) Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte; (ii) dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, insbesondere von solchen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, darunter junge Menschen, denen soziale Ausgrenzung droht und die Randgruppen angehören, ins Erwerbsleben, einschließlich durch die Durchführung der Jugendgarantie; (iii) Selbstständigkeit, Unternehmergeist und Gründung von Unternehmen, einschließlich von innovativen Kleinstunternehmen sowie innovativen kleinen und mittleren Unternehmen; (iv) Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit; (v) Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel; (vi) aktives und gesundes Altern; (viii)modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen, wie etwa öffentliche und private Arbeitsverwaltungen, und Verbesserung der Anpassung an den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt, unter anderem durch Maßnahmen der Förderung der transnationalen Mobilität der Arbeitskräfte sowie durch Mobilitätsprogramme und die bessere Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und den maßgeblichen Interessenträgern; (b) Förderung der sozialen Inklusion und Be-kämpfung von Armut und jeglicher Diskri-minierung (i) Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; (ii) Sozioökonomische Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma; (iii) Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Förderung der Chancengleichheit; (iv) Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse; (v) Förderung des sozialen Unternehmertums und der beruflichen Eingliederung in Sozialunternehmen und der Sozial- und Solidarwirtschaft zwecks Erleichterung des Zugangs zur Beschäftigung; (vi) auf örtlicher Ebene betriebene Strategien für lokale Entwicklung; (c) Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (i) Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung, darunter (formale, nicht formale und informale) Bildungswege, mit denen eine Rückkehr in die allgemeine und berufliche Bildung ermöglicht wird; (ii) Verbesserung der Qualität und Effizienz von, und Zugang zu, Hochschulen und gleichwertigen Einrichtungen zwecks Steigerung der Zahl der Studierenden und der Abschlussquoten, insbesondere für benachteiligte Gruppen; (iii) Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen; (iv) Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanis- 13

15 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit 14 men für die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege (d) Verbesserung der institutionellen Kapazitä-ten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung (i) Investitionen zugunsten der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Hinblick auf Reformen, bessere Rechtsetzung und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln. (Diese Investitionspriorität gilt nur in Mitgliedstaaten, die für eine Förderung durch den Kohäsionsfonds in Frage kommen, bzw. in solchen mit mindestens einer Region auf NUTS-Ebene 2 gemäß Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.); (ii) Aufbau der Kapazitäten aller Interessenträger, die in den Bereichen Bildung, lebenslanges Lernen, Weiterbildung sowie Beschäftigung und Sozialpolitik tätig sind, unter anderem durch sektorale und territoriale Bündnisse, um Reformen auf den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen anzustoßen. Die Mittel konzentrieren sich im Rahmen der Operationellen Programme auf eine begrenzte Anzahl von Investitionsprioritäten. Welche das in Deutschland sind, ist den Operationellen Programmen (Bund/ Länder) zu entnehmen. In Deutschland wird es auch in der Förderperiode eine Reihe von ESF-Programmen geben, die schwerpunktmäßig auf die Zielgruppe junger Menschen abstellen und unter anderem gezielt benachteiligte, arbeitsmarktferne Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund fördern. Ziel der Förderung ist eine bessere Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt sowie ein besserer Übergang vom Schul- ins Berufsleben ESF in den Ländern In fast allen Bundesländern werden Mittel aus dem ESF für Projekte der Jugendsozialarbeit bereitgestellt. Ein Blick in die Entwürfe der Operationellen Programme in den Bundesländern kann Aufschluss darüber geben, wie stark die Zielgruppe des 13 SGB VIII bei den Planungen für die kommende Förderperiode berücksichtigt wird. Für die neue Förderperiode wird es darauf ankommen, auf welche in der ESF-Verordnung vorgegebenen Investitionsprioritäten sich ein Bundesland festlegt. Eine hohe Relevanz für die Jugendsozialarbeit haben vor allem die Investitionsprioritäten, die auf eine dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, soziale Inklusion, die Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs und den gleichen Zugang zum lebenslangen Lernen gerichtet sind ESF im Bund Die Bundesregierung in Verantwortung des federführenden Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verfolgt auf der nationalen Ebene die Umsetzung der EU-Jugendstrategie und sieht vor, auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 junge Menschen aus Mitteln des ESF zu fördern. Zu nennen sind hier beispielsweise: Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung JUGEND STÄRKEN im Quartier Integration statt Ausgrenzung Jobstarter plus 2.2. Erasmus+ Das neue Programm ERASMUS+ löst das Programm für lebenslanges Lernen, JUGEND IN AKTION sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab. Der Beginn der neuen Fördergeneration ist gleichzeitig auch das Ende eines eigenständigen Jugendprogramms. Der Start von Erasmus+ ist für Januar 2014 vorgesehen. Zum Redaktionsschluss lag der rechtlich bindende Beschluss zu ERASMUS+ noch nicht vor. Es zeichnete sich jedoch Folgendes ab: Der Jugendbereich wird ein eigenes Kapitel enthalten, der eine enorme Mittelsteigerung erfahren wird (Voraussichtlich ca. 1,48 Mrd. Euro, d.h. 40 % mehr als in der laufenden Förderperiode). Es wird unter anderem Aktionen im Bereich der Mobilität für Einzelpersonen und Fachkräfte (Jugendaustausch, Fachkraftaustausch) und strategische Partnerschaften zwischen Organisationen im Jugendbereich geben. Ein starker Fokus liegt auf der Partizipation von Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf (d.h. die Partizipation bzw. deren Verstärkung ist erwünscht, Projekte mit dieser Zielgruppe genießen Priorität). Das Bundeskoordinatorenteam wird auf Grundlage der rechtskräftigen Dokumente im Jahr 2014 sowohl über die Fördermöglichkeiten von Erasmus+ für die Jugendsozialarbeit (einerseits für Jugendliche, andererseits für Fachpersonal) informieren als auch über die für die Jugendsozialarbeit relevanten ESF- Bundesprogramme.

16 GESAMTVERBAND Bundeskoordination Jugendsozialarbeit V. Europäische Fördermittel und Jugendsozialarbeit Umsetzung internationaler Dimensionen in der Jugendsozialarbeit 1. Herausforderungen und Chancen Die Integration benachteiligter junger Menschen unterschiedlicher Herkunft und ihre umfassende Teilhabe sowie die Öffnung der deutschen Gesellschaft und ihrer Institutionen sind wichtige Herausforderungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Für die Entwicklung europäischer Tätigkeiten und Projekte steht den Trägern der Jugendsozialarbeit eine Vielfalt von EU-Programmen zur Verfügung. Im Vordergrund stehen die Verbesserung der Teilhabe junger Menschen vor allem an Bildung und am Arbeitsleben, der Fachkraft- und Erfahrungsaustausch sowie der Erwerb internationaler Erfahrungen und interkultureller Kompetenzen. Ab 2014 beispielsweise im Jugendkapitel von Erasmus+. Die Teilnahme junger Menschen an Projekten der internationalen Jugendarbeit (Internationale Jugendbegegnungen und Freiwilligendienst) hat positive und nachhaltige Wirkungen auf ihre Persönlichkeitsentwicklung. Internationale Jugendarbeit trägt zur Erlangung sozialer und interkultureller Kompetenzen bei, die im beruflichen Alltag und im sozialen Zusammenleben in einer kulturell vielfältigen Gesellschaft immer wichtiger werden. Auch Fachkräfte können in diesem Sinne von internationalen Programmen profitieren: Der fachliche Austausch mit Kolleg(inn)en aus anderen Ländern erweitert den professionellen und persönlichen Horizont und trägt zur Sensibilisierung und zur interkulturellen Qualifizierung der eigenen Arbeit im Feld der Kinder- und Jugendhilfe bei. Nicht selten fehlen Trägern der Jugendsozialarbeit jedoch die finanziellen, personellen und/oder zeitlichen Ressourcen zur Durchführung von Projekten mit einer europäischen Dimension. Dies betrifft sowohl Projekte, an denen die Jugendlichen selbst partizipieren, den Austausch von Fachkräften der Jugendsozialarbeit oder auch europäische Kooperationen mit Organisationen in anderen Ländern. Es ist leichter gesagt als getan, Europa in der Alltagsarbeit mitzudenken und Wege zu finden, wie das Lernfeld Europa für die Zielgruppe des 13 SGB VIII erschlossen werden kann. Selbst wenn der Mehrwert erkannt wird, den eine Partizipation an den Förderprogrammen für den durchführenden Träger und die Jugendlichen hat, bleibt am Ende immer die Frage der Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen. Hierzu finden sich auch entscheidende Feststellungen im aktuellen Bericht zur vierten Phase der wissenschaftlichen Begleitung von JUGEND IN AKTION in Deutschland: Es häufen sich kritische Anmerkungen der Träger zu den strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der internationalen Jugendarbeit in Deutschland, die eine qualitative und langfristig erfolgreiche Arbeit in diesem Bereich erst möglich machen. Weiterhin kritisch zu beobachten bleibt die offensichtlich immer stärker zurückgehende Zahl angestellter Mitarbeitender in den Projekten und die Zunahme der ehrenamtlich Tätigen. Die Verknappung strukturell gesicherter Humanressourcen aufgrund fehlender Förderungsmöglichkeiten von Personalkosten drückt sich auch darin aus, dass die Mitarbeitenden immer mehr organisatorische Aufgaben übernehmen müssen. Es gibt Handlungs- und Diskussionsbedarf zu folgender These: Die Frage von Inklusion oder Exklusion von Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf in den Projekten wird zunehmend vor allem durch die finanziellen Kapazitäten eines Trägers entschieden. Während einerseits beabsichtigt ist, dass die Projekte als offene Angebote für alle konzipiert werden und die Partizipation von Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf ausdrücklich erwünscht ist, wird festgestellt, dass hinsichtlich der Beteiligung benachteiligter Jugendlicher ein Wert von maximal einem Viertel aller Teilnehmenden plausibel zu sein scheint. 2. Jugendsozialarbeit macht mobil, eine Teilinitiative der jugendpolitischen Initiative JiVE Im Kapitel zur EU-Jugendstrategie wurde bereits die Initiative JiVE erwähnt, die sich auf der Bundesebene mit der Umsetzung der strategischen Ziele der EU- Jugendstrategie beschäftigt. Die Initiative wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus Mitteln des EU-Programms JUGEND IN AKTION gefördert. 15

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