N I E D E R S C H R I F T
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1 N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Benediktbeuern vom im Sitzungssaal des Rathauses Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder; also mehr als die Hälfte. 1. Kiefersauer Hans 2. Lugauer Anton 3. Steffens Margarete 4. Guggemos Thomas 5. Hammerl Clemens 6. Schwabenland Marcus 7. Geiger Stefan 8. Klingler Marcus 9. Hundegger Leonhard jun. 10. Bacher Bruno 11. Ortlieb Anton 12. Mühlhans Rudolf 13. Rauchenberger Bernhard 14. Hauptmann Ingrid 15. Seifert Ralph 16. Dr. Allgäuer Cölestin Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Entschuldigt fehlte(n) 1 Mitglied(er), nämlich: Unentschuldigt fehlte(n) Mitglied(er), nämlich: Dr. Seller Hanns-Frank Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) hat/haben das/die Gemeinderatsmitglied(er): Geiger Stefan an der Beratung und Beschlussfassung - des Gegenstandes TOP 5 Hundegger Leonhard jun. an der Beratung und Beschlussfassung - des Gegenstandes TOP 6 nicht teilgenommen. Das/Die Gemeinderatsmitglied(er) Klingler Marcus war(en) bei der Beratung und Beschlussfassung über Gegenstand TOP 1 nicht anwesend. Zur Sitzung war(en) außerdem geladen und erschienen: Hans Fischhaber Sebastian Wiggenhauser (TOP 2) Anton Maier (TOP 2) Vorsitzender: Hans Kiefersauer Schriftführer: Sabine Steiger Unterschrift Unterschrift
2 A) Öffentlich: Seite: 1 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Energiecoaching: Vorstellung des Schlussberichts durch das Büro Steinbacher Consult 3. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Farbengeschäfts in eine Wohnung, Asamstraße 17, Fl.Nr. 228/3, BA 18/ Antrag auf Baugenehmigung zur Gebäudeerweiterung durch Aufstockung der Garage mit Einbau einer dritten Wohneinheit, Dietrich-Bonhoeffer-Weg 4, Fl.Nr. 2093/2, BA 20/ Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalles mit Güllegrube und Umbau des Altstalles, Mariabrunnweg 39, Fl.Nr. 115/0, BA 21/ Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines vakuumisolierten Stickstoff-Speicherbehälters / Kaltvergaser, Mondscheinweg 10, Fl.Nr. 1000/12, BA 22/ Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage, Kocheler Straße 40, Fl.Nr. 487/4, BA 23/ Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan Beschlussfassung über die Kindergartengebührensatzung 10. Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderats-Sitzung 11. Verschiedenes, Kenntnisnahmen
3 A) Öffentlich: Seite: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom zu. Anschließend belehrt Bürgermeister Kiefersauer die Anwesenden, dass während der Sitzung keine Tonbandaufzeichnungen gemacht werden dürfen Energiecoaching: Vorstellung des Schlussberichts durch das Büro Steinbacher Consult Herr Wiggenhauser von der Steinbacher Consult Ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG stellt mittels PowerPoint-Präsentation den Ergebnisbericht zum Energiecoaching vor. Empfohlen wird für das Rathaus, das Verkehrsamt und den Kindergarten einen Energieausweis erstellen zu lassen und diesen zu veröffentlichen. Der Verbrauch der geprüften gemeindlichen Liegenschaften samt Straßenbeleuchtung ist eher gering Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Farbengeschäfts in eine Wohnung, Asamstraße 17, Fl.Nr. 228/3, BA 18/2016 Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach 34 BauGB. Geplant ist die Nutzungsänderung eines Farbengeschäfts in eine Wohnung. Die notwendigen Stellplätze werden mit 5 Stellplätzen und 4 Garagen nachgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. gemeindliche Einvernehmen zu erteilen Antrag auf Baugenehmigung zur Gebäudeerweiterung durch Aufstockung der Garage mit Einbau einer dritten Wohneinheit, Dietrich-Bonhoeffer-Weg 4, Fl.Nr. 2093/2, BA 20/2016 Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach 34 BauGB. Geplant ist die Gebäudeerweiterung durch Aufstockung der Garage mit Einbau einer dritten Wohneinheit. Die notwendigen Stellplätze werden mit 2 Stellplätzen und 3 Garagen nachgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
4 Seite: 3 gemeindliche Einvernehmen zu erteilen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalles mit Güllegrube und Umbau des Altstalles, Mariabrunnweg 39, Fl.Nr. 115/0, BA 21/2016 Das Baugrundstück ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und beurteilt sich nach 35 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Michviehstalles mit Güllegrube und Umbau des Altstalles. gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Gemeinderatsmitglied Stefan Geiger nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines vakuumisolierten Stickstoff- Speicherbehälters / Kaltvergaser, Mondscheinweg 10, Fl.Nr. 1000/12, BA 22/2016 Das Baugrundstück ist im FNP als Gewerbegebiet (GE) dargestellt und liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Gewerbegebiet. Geplant ist die Errichtung eines vakuumisolierten Stickstoff-Speicherbehälters / Kaltvergaser. Beantragt wird die Befreiung von der im Bebauungsplan Gewerbegebiet festgesetzten Wandhöhe von max. 6,50 m. gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und der beantragten Befreiung nicht zuzustimmen, da der Tank wie eine Wand wirkt und zu wuchtig ist. Beschluss: 9 : 6 Gemeinderatsmitglied Leonhard Hundegger nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage, Kocheler Straße 40, Fl.Nr. 487/4, BA 23/2016 Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach 34 BauGB. Geplant ist die Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage am Gebäude. gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Beleuchtung ist in der Zeit von 22h00
5 bis 7h00 nicht erlaubt. Seite: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 Die abschließende Beratung des Haushalts 2016 mit Bekanntgaben sowie Nachfragen über (restliche) Details erfolgt im Rahmen des ausführlichen Vorberichtes durch Kämmerer Fischhaber Im Anschluss daran beschließt der Gemeinderat den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung sowie die Festsetzung des Haushaltsplanes mit den darin enthaltenen Ansätzen, Zahlen und sämtlichen Anlagen. Haushaltssatzung der Gemeinde Benediktbeuern Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Benediktbeuern folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,-- und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,-- ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,-- festgesetzt. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
6 4 1) Seite: 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v. H. b) für die Grundstücke (B) 320 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,-- festgesetzt ) Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. 1) a) Falls die Hebesätze für die Grundsteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden ( 25 Abs. 2 GrStG), ist die Festsetzung in 4 zu streichen. Die Hebesätze können in die nachrichtlichen Angaben (siehe Buchstabe c) mit einbezogen werden. b) Entsprechend ist zu verfahren, wenn Hebesätze für die Gewerbesteuer in einer Hebesatz-Satzung festgesetzt wurden ( 16 Abs. 2 und 25 Abs. 5 Satz 2 GewStG). c) Die hier nicht festzusetzenden gemeindlichen Abgaben können am Ende der Haushaltssatzung nachrichtlich aufgeführt werden. 2) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z. B. zu 25 bis 27 und zu 36 KommHV) und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Benediktbeuern beschließt die oben genannte Haushaltssatzung 2016 samt ihren Anlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen. Rudi Mühlhans bittet um Prüfung, ob der genehmigte Vorbericht auf der Homepage veröffentlicht werden kann Beschlussfassung über die Kindergartengebührensatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Benediktbeuern beschließt die mit der Einladung
7 versandte Gebührensatzung für den Kindergarten. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses. Seite: 6 Dem Vorschlag der Verwaltung die Kinderkrippengebühr bei der Buchungszeit bis 4 Stunden nur um 15,00 anzuheben, wird zugestimmt. Grund für die Anpassung ist die 10 % Grenze, die bei der Staffelung von Gebühren eingehalten werden muss, ausgehend von der ersten Buchungsstufe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderats-Sitzung TOP entfällt Verschiedenes, Kenntnisnahmen Bürgermeister Kiefersauer informiert über den zu erwartenden Zuschuss zum Umbau / Sanierung des Rathauses in Höhe von ,00. Er bedankt sich ausdrücklich bei Herrn Martin Bachhuber, bei allen beteiligten Fachplanern und bei Kämmerer Fischhaber für seine Unterstützung. Bürgermeister Kiefersauer informiert über die Zusage des Straßenbauamts für die barrierefreie Umrüstung der beiden Ampelanlagen. Die Arbeiten wurden bereits beauftragt. Die Kosten liegen bei ca ,00 und werden vom Straßenbauamt getragen. Er bedankt sich ausdrücklich bei Ralph Seifert für seine Bemühungen, sowie beim Straßenbauamt für die Umsetzung. Die Bürgerversammlung findet am um 19h00 im Postsaal statt. Bürgermeister Kiefersauer informiert über die neuen Schilder mit Wappen und QR-Code für die Sitzbänke im Dorfgebiet. Der Tourismusverein beteiligt sich an den Kosten. Stefan Geiger lobt die Arbeit des Bauhofs für die Instandsetzung der Sitzbänke im Gemeindegebiet und Schilder am Lainbach etc.. Ralph Seifert regt an, am Bahnhof eine weitere Bushaltestelle einzurichten, ebenso wie eine Verbindung ins Gewerbegebiet Pessenbach (analog zum Antrag der Gemeinde Kochel). Die Verwaltung wird dies in Abstimmung mit dem Landratsamt (ÖPNV) beim RVO anregen. Rudi Mühlhans verteilt vor dem Hintergrund der Veranstaltung am in der Gemeinde, in der ein freier Journalist ggf. die Zusammenhänge nicht gekannt hat, eine Richtigstellung an alle Gemeinderäte und den Bürgermeister.
8 Seite: 7 Gemeinde Benediktbeuern Anlage 1 Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätte Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Benediktbeuern folgende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätte: 1 Gebührenerhebung Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätte Benutzungsgebühren. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten (Eltern) des Kindes, das die Kindertagesstätte besucht. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 3 Gebührentatbestand (1)Benutzungsgebühren werden für den regelmäßigen Besuch der Kindertagesstätte erhoben. Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall vorübergehender Erkrankung fort, es sei denn, dass das Kind wegen der Erkrankung aus der Kindertagesstätte entlassen wird. (2)Die Gebührenpflicht entfällt, wenn Personensorgeberechtigte den Betreuungsvertrag für ihr Kind gegenüber der Leitung der Kindertagesstätte oder des Trägers gekündigt haben. Die Kündigung hat nach den Bestimmungen gem. 6 der Benutzungssatzung zu erfolgen. 4 Höhe der Gebühr Die Gebühr beträgt bei einer vereinbarten Betreuungszeit (1)in der Kinderkrippe für die Buchungskategorie 8.30 Uhr Uhr (bis 4 Std.) 150, Uhr Uhr (mehr als 4 Std.) 170, Uhr Uhr (mehr als 5 Std.) 185, Uhr Uhr (mehr als 6 Std.) 200, Uhr Uhr (mehr als 7 Std.) 215, Uhr Uhr (mehr als 8 Std.) 230, Uhr Uhr (mehr als 9 Std.) 245,-- (2)im Kindergarten für die Buchungskategorie 8.00 Uhr Uhr (mehr als 4 Std.) 85, Uhr Uhr (mehr als 5 Std.) 95, Uhr Uhr (mehr als 6 Std.) 105, Uhr Uhr (mehr als 7 Std.) 115, Uhr Uhr (mehr als 8 Std.) 125, Uhr Uhr (mehr als 9 Std.) 135,--
9 Seite: 8 (3)Zusätzlich zu den in den Absätzen 1 und 2 genannten Gebühren ist ein Spielgeld in Höhe von 5,00 monatlich zu entrichten. (4)Die Gebühren werden für 12 Besuchsmonate eines Jahres erhoben. 5 Ermäßigung (1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte, so wird die Gebühr für das zweite Kind und die weiteren Kinder um 10,00 ermäßigt. (2) Ermäßigung aus sozialen Gründen kann darüber hinaus auf Antrag gewährt werden, wenn die Erhebung der vollen Gebühr unbillig wäre ( 131 AO). Dem Antrag ist eine Bescheinigung über das Einkommen beizufügen (Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuerbescheid). 6 Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die gemeindliche Kindertagesstätte. Vorübergehende Abwesenheit lässt die Gebührenpflicht unberührt. (2) Die Gebühr ist spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Die Bezahlung ist zu bewirken durch Überweisung bzw. Abbuchung. Die für letztere erforderliche Einzugsermächtigung ist mit der Anmeldung abzugeben. Bareinzahlung der Gebühr bei der Leitung der Kindertagesstätte ist nicht zulässig. (3) Werden Kurse abgehalten oder Ausflüge unternommen, so werden je nach Anfall Kostenbeiträge erhoben. 7 Auskunftspflichten Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Veränderungen Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere, soweit Ermäßigungen beansprucht werden ( 5). 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft.
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