Stadt Neukirchen-Vluyn Änderung des Flächennutzungsplanes hier: FP 83. Änderung, Bereich westl. der Lintforter Straße

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1 1 ENNI - Energie Wasser Niederrhein Abteilungsleiter TD, z. Hd. Herrn Nöfer Postfach Moers : Keine Bedenken. : Nur zur Kenntnis : Nur zur Information.

2 2 Kreis Wesel - Der Landrat Fachgruppe 60-1, Umwelt und Planung Postfach Wesel : auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen bestehen aus der Sicht des Kreises Wesel keine grundsätzlichen Bedenken gegen das beantragte Vorhaben. Fachlich nehme ich wie folgt Stellung: Landschaftsplanung: Der Änderungsbereich liegt zwar im Geltungsbereich des Landschaftsplan (LP) des Kreises Wesel Raum Moers/Neukirchen-Vluyn, widersprechende Darstellungen und Festsetzungen sind dort jedoch nicht getroffen. Hinweis: Die planungsrechtliche Harmonisierung der FNP-Änderung mit den Darstellungen des LP erfolgt im Rahmen des für die Jahre 2009 bis 2012 vorgesehenen Neuaufstellungsverfahrens des LP Raum Moers/Neukirchen- Vluyn. Artenschutz: Hinsichtlich der getroffenen artenschutzrechtlichen Einschätzungen/Beurteilungen bestehen keine Bedenken. : Nur zur Kenntnis : Nur zur Information. kfdksjfkskfljdk

3 3 Regionalverband Ruhr Referat 11 - Flächenentwicklung Kronprinzenstraße Essen : Die räumlichen Geltungsbereiche der o.g. Flächennutzungsplanänderung liegt im bzw. am Rande des Siedlungsbereiches, außerhalb einer Verbandsgrünfläche. Aus Sicht der vom Regionalverband Ruhr zu vertretenden überörtlichen Freiraumbelange bestehen gegen die o.g. Planungen keine Bedenken. Ich bitte, mir nach Abschluss des Verfahrens die Daten der Genehmigung und der ortsüblichen Bekanntmachung der genehmigten Flächennutzungsplanänderungen mitzuteilen. : Die Bekanntmachung wird dem Regionalverband Ruhr nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt. : Die Stellungnahnme wird zur Kenntnis genommen. Eine ist nicht erforderlich.

4 4 LINEG Linksniederrheinische Entwässerungsgen. Friedrich-Heinrich- Allee Kamp-Lintfort : Keine Bedenken. : Nur zur Kenntnis : Nur zur Information.

5 5 Bezirksregierung Arnsberg Abt. Bergverwaltung und Energie in NRW Goebenstr Dortmund : das angezeigte Plangebiet befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld "Ernst-Moritz-Arndt" sowie über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Bewilligungsfeld "Neukirchen-Gas" und über dem auf Erdwärme erteilten Erlaubnisfeld "Erdwärme Neukirchen". Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Ernst-Moritz-Arndt" ist die RAG Aktiengesellschaft, Shamrockring 1 in Herne. Eigentümerin der Bewilligung "Neukirchen-Gas" bzw. "Erdwärme Neukirchen" ist die Minegas GmbH, Rüttenscheider Straße 1-3 in Essen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau innerhalb der Planmaßnahmen dokumentiert. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezügliche empfehle ich Ihnen, auch die o.g. Bergwerkseigentümerin bzw. Inhaberin an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dies nicht bereits erfolgt ist. : Die Bergwerkseigentümerin bzw. Inhaberin an der Planungsmaßnahme wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden beteiligt. : Der Anregung wurde bereits gefolgt.

6 6 Deutsche Telekom AG Netzproduktion Jungfernweg Krefeld : Keine Bedenken. : Nur zur Kenntnis : Nur zur Information.

7 7 Deutsche Steinkohle AG Postfach Herne : Keine Bedenken. Wir regen an, in die Flächennutzungsplanänderung die Information aufzunehmen, dass im Bereich des Plangebietes in der Vergangenheit bergbauliche Einwirkungen aufgetreten sind. : Es wird eine entsprechende Kennzeichnung in den Flächennutzungsplan aufgenommen. : Der Anregung wird gefolgt. Es wird folgende Kennzeichnung vorgenommen: "Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind."

8 8 Frau Marion von der Dick für Frau Josefine von der Dick Hanseplatz Hamburg : zu dem oben genannten Bauleitplanverfahren nehme ich, Marion von der Dick, als Bevollmächtigte von Frau Josefine von der Dick, Grundstückseigentümerin in dem bezeichneten Gebiet, hiermit wie folgt Stellung: Auswirkung auf die biologische Vielfalt Wie in der Begründung zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans genannt, käme es durch die Planung zu einer Verbesserung für Natur und Landschaft, was sich wiederum positiv auf die biologische Vielfalt auswirkt. Dies wäre auch ohne die 83. Änderung der Fall, da im Kompensationskonzept bei einer baulichen Überplanung der Fläche bereits eine Verlängerung der vorhandenen Freiflächenplan-Grünzüge in den Bereich vorgesehen war. Lärmbelastung Es herrscht keine hohe Lärmbelästigung in dem genannten Bereich, weder durch die (im Böschungsbereich stark bewachsene) Lintforter Straße noch durch die Tersteegenstraße. Meine Mutter lebt bereits seit 45 Jahren Am Hartschenfeld 14 und auch ich verbrachte dort 25 Jahre meines Lebens. Zudem grenzen große Teile eines bestehenden Neubau-Wohngebietes direkt an die Tersteegenstraße. Wenn hier die Verkehrsbelastung kein Hindernis für die Bebauung darstellte, dann sollte dies in der deutlich weiter entfernten Fläche westlich der Lintorfer Straße umso weniger der Fall sein. Teile des Wohngebietes Roosenstraße liegen im Osten mindestens ebenso nah an der Linforter Straße wie die genannte Fläche im Westen. Wenn also die Orientierungswerte für Wohnen wie in der Begründung zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans angegeben in weiten Teilen der Fläche überschritten werden, wie können sie dann im Bereich der Roosenstraße innerhalb der Norm liegen? Dies erscheint wenig plausibel.

9 Das Thema Verkehrsbelastung ist daher kein Argument, die Fläche östlich der Lintforter Straße von Wohnbaufläche auf Fläche für die Landwirtschaft herabzustufen. Erschließung Die Erschließung der Fläche ist nicht schwierig. Im Gegenteil: Ein erschlossenes Neubau-Wohngebiet grenzt westlich direkt an die betroffene Fläche, inklusive Straße, die lediglich weitergeführt werden müsste. Es stellt auch kein Problem dar, den Verkehr durch vorhandene Wohngebiete zu führen. Diese Notwendigkeit ergibt sich schließlich bei jeder Wohngebieterweiterung. Zudem wäre auch eine Zufahrt von einer anderen Seite denkbar. Flächentausch/Entwicklung Alternativfläche Beide Planbereiche sind nicht als Stadtinnenbereich sondern als Außenbereich gem. 35 BauGB bewertet die Bevorzugung der Flächenentwicklung westlich des Neukirchener Rings gegenüber derjenigen westlich der Lintforter Straße ist dahingehend nicht nachvollziehbar. Sowohl die Stadt als auch die Bezirksregierung betrachten die Abhängigkeit der Wohnbaulandentwicklung ausschließlich von Niederberg als kritisch, da sich die Fläche in der Hand eines einzigen Eigentümers befindet. Dem schließen wir uns an, denn hier ist eine Monopolstellung mit Auswirkung auf die Preisentwicklung zu befürchten. Allerdings wäre zu prüfen, ob das vorgeschlagene Gebiet westlich des Neukirchener Rings nicht ebenfalls nur einen Eigentümer hat. Die Fläche westlich der Lintforter Straße verteilt sich auf mehrere Eigentümer.

10 Wenn die 17 ha des ehemaligen Zechengeländes in dem Band liegen, welches Vluyn und Neukirchen langfristig zusammenwachsen lassen soll, dann liegt der Bereich westlich der Lintforter Straße ebenfalls darin. Er würde in Kombination mit der Bebauung des ehemaligen Zechengeländes sogar zu einem noch schnelleren Zusammenwachsen der beiden Stadtkerne führen. Die Fläche westlich des Neukirchener Rings dagegen liegt nicht in dieser Zone und wäre diesbezüglich also nicht zielführend. Die beabsichtigte Entwicklung des 17 ha umfassenden ehemaligen Zechengeländes soll mit der 66. FNP-Änderung eingeleitet werden. Die Billigung dieser 66. FNP-Änderung muss durch die Bezirksregierung als übergeordnete Planungsbehörde erfolgen und ist gemäß Begründung zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans abhängig von der Rücknahme von 17 ha Vorratsflächen aus dem Flächennutzungsplan. Es ist jedoch völlig willkürlich und unverhältnismäßig, hierfür unter anderem die Fläche westlich der Lintforter Straße heranzuziehen. Hier sollen 8,4 ha Wohnbaufläche auf Fläche für die Landwirtschaft herabgestuft werden und stattdessen gemäß 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Bereich westlich des Neukirchener Rings mit 7,44 ha von Fläche für die Landwirtschaft bzw. Fläche für den Gemeinbedarf auf Wohnbaufläche hochgestuft werden. Die Beibehaltung einer bereits ausgewiesenen Wohnbaufläche ist wesentlich naheliegender als die geplante Alternative. Enteignung/Wertminderung/Kosten Durch die 83. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich westlich der Lintforter Straße, die kein Angebot einer Entschädigung enthält, kommt es quasi zu einer Enteignung der Eigentümer, da sie durch die Herabstufung mit einem fast vollständigen Wertverlust ihrer Grundstücke rechnen müssen. Dies ist unverhältnismäßig und nicht akzeptabel.

11 Durch die geplante Änderung würden die Eigentümer aber nicht nur einen fast vollständigen Wertverlust erleiden, sie müssten in Folge sogar noch für die Erhaltung und Pflege der Fläche aufkommen. Dies ist unzumutbar. : Auswirkung auf die biologische Vielfalt Im Kompensationskonzept würde lediglich ein Grünstreifen parallel zur Lintforter Straße und ein weiterer Grünstreifen quer durch das Gebiet verlaufen. Es ist jedoch für Natur und Landschaft besser, wenn diese gar nicht erst verändert wird. Natürlich handelt es sich um eine Ackerfläche, die nicht unbedingt von einer ausgesprochenen Artenvielfalt geprägt ist, jedoch bieten freie Ackerflächen vielen Tieren die Möglichkeit, sich frei zu bewegen und von einem Lebensraum zum nächsten zu kommen. Wenn die Lebensräume jedoch durch Wohngebiete zerschnitten werden ist dies nicht bzw. nur schwer möglich. Die Bebauung des Bereichs würde somit für Flora und Fauna eine Verschlechterung der Lebensbedingungen bedeuten. Lärmbelastung Es geht nicht um das subjektive Empfinden und die langjährige Gewohnheit an den Lärm, sondern um konkrete Ergebnisse einer Lärmuntersuchung, die in den 90er Jahren durchgeführt wurde. Diese wurde zur damaligen Zeit durchgeführt, um Aussagen über die Bebaubarkeit der Fläche treffen zu können. Dabei wurde ermittelt, dass unmittelbar entlang der Lintforter Straße nachts ein Schallpegel von 55 db(a) erreicht wird. In dem sich weiter westlich anschließenden Bereich werden immer noch Werte von 49/50 db(a) erreicht. Die DIN 18005, die zur Beurteilung von Verkehrslärm herangezogen wird, gibt einen Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 45 db(a) nachts an. Es liegt also eine deutliche Überschreitung vor. In dem erwähnten Neubaugebiet liegt der db(a)-wert nachts überwiegend bei 45, so dass hier die Orientierungswerte der DIN

12 18005 eingehalten und gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden können. Für den nördlichen Teil der Roosenstraße gibt es einen Bebauungsplan. In diesem wurde geregelt, dass zum Schutz gegen Straßenverkehrslärm an bestimmten Fassadenseiten passive Schallschutzmaßnahmen (Fenster bestimmter Schallschutzklassen und Lüftungsanlagen) erforderlich sind. Hiervon sind einige wenige Bereiche betroffen. Bei der Fläche westlich der Lintforter Straße gibt es jedoch Überschreitungen für annähernd die gesamte Fläche. Für eine derart große Fläche passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen ist nicht zu rechtfertigen, zumal die Stadt über sehr große Areale verfügt, die nicht dieser Lärmbelastung unterliegen und die für eine Wohnflächenentwicklung sowohl insgesamt geeignet sind als auch zur Verfügung stehen. Für den südlichen Teil der Roosenstraße gibt es keinen Bebauungsplan. Hier handelt es sich um eine ältere Bebauung, bei der die nun relevanten Schallwerte, die als Grundlage zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse herangezogen werden, noch nicht existierten. Hinsichtlich eines Wohngebiets westlich der Lintforter Straße ist zu berücksichtigen, dass das vorhandene Lärmgutachten bereits über 10 Jahre alt ist. Bereits damals gab es deutliche Überschreitungen gegenüber den Orientierungswerten. Da das Verkehrsaufkommen allenthalben sogar kontinuierlich steigt, ist heute eher noch von höheren als den im Gutachten ermittelten Werten auszugehen. Daher ist die Fläche sowohl unter damaligen als auch unter heutigen Gesichtspunkten für eine Wohnbaulandentwicklung ungeeignet. Erschließung Die Erschließung ist grundsätzlich möglich, jedoch ist eine genauere Untersuchung der Erschließungsmöglichkeiten auf der Ebene des

13 Flächennutzungsplans nicht erforderlich. Derzeit geht es nicht um die Machbarkeit der Erschließung, da der Bereich ohnehin nicht als Wohnbaufläche geeignet ist. Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche stammt aus dem Jahr 1968 (in diesem Jahr wurde der Flächenutzungsplan rechtskräftig). Inwieweit die Eignung der Fläche für eine Wohnbaulandentwicklung damals geprüft wurde, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden. Selbst als Niederberg noch betrieben wurde und der Druck auf dem Wohnungsmarkt noch viel größer war ist die Fläche westlich der Lintforter Straße nicht ernsthaft für eine Entwicklung in Betracht gezogen worden, da die Untersuchung aus den 90er Jahren ergeben hat, dass die Lärmorientierungswerte für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Aus der Tatsache, dass sich dort seit 40 Jahren kein Wohnbauland entwickelt hat, lässt sich das Problempotenzial der Fläche ableiten. Flächentausch/Entwicklung Alternativfläche Bei der Fläche westlich der Lintforter Straße handelt es sich ebenso wie bei der Fläche westlich des Neukirchener Rings um eine Außenbereichsfläche. Im Flächennutzungsplan werden überwiegend bislang unerschlossene, "neue" Flächen für eine eventuelle spätere Nutzung z.b. als Gewerbefläche oder Wohnbaufläche dargestellt. Dies soll die stadtplanerische Zielsetzung einer Kommune für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren widerspiegeln. Jedoch lässt sich die Entwicklung über einen so langen Zeitraum nicht vorhersehen. Im Laufe der Zeit kann die Erkenntnis gewonnen werden, dass sich andere Flächen doch besser eignen als die mit einer Darstellung belegten oder dass es Flächen mit Wiedernutzungspotenzial gibt. Diese sind natürlich "neuen" Flächen vorzuziehen, da diese meist bereits versiegelt und erschlossen sind. Dies entspricht auch 1a Baugesetzbuch, in dem es heißt: "Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend

14 umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen". Dem wird durch die beabsichtigte Entwicklung der Niederberg-Fläche entsprochen. Hier hat sich durch die Stilllegung der Zeche ein Flächenpotenzial von insgesamt knapp 100 ha ergeben, auf das die Stadt nun zurückgreifen kann. Jedoch bekommt Neukirchen-Vluyn die ehemalige Zechenfläche nicht zusätzlich, sondern die Stadt wurde - wie in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung geschildert - dazu verpflichtet, für die auf Niederberg entstehenden 17 ha Wohnbauland dieses Flächenpotenzial an anderer Stelle zu streichen. Eine Stadt in der Größenordnung Neukirchen-Vluyns hat innerhalb des für die Siedlungsentwicklung relevanten Zeitrahmens von ca. 20 Jahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinen Bedarf an 34 ha Wohnbauland. Dies zeigt sich u.a. daran, dass selbst kleinere Bereiche nicht direkt am Markt "weggekauft" werden. Um die Entwicklung Niederbergs nicht zu gefährden ist die Stadt daher verpflichtet, 17 ha Wohnbaufläche zu streichen. Dazu werden selbstverständlich die jenigen Flächen mit der geringsten Eignung herangezogen (s.o.). Bezüglich der Abhängigkeit bei der Wohnbaulandentwicklung von einem Eigentümer geht es darum, dass die Fläche Niederberg einen Eigentümer hat. In der Begründung wird auf die Monopolstellung durch diesen Eigentümer verwiesen, denn mit diesem Eigentümer steht und fällt gleichzeitig die Entwicklung Niederbergs, da die Stadt finanziell nicht in der Lage ist, die Fläche eigenständig zu entwickeln. Es ist nicht relevant, wie viele Eigentümer die anderen Flächen haben.

15 Das Zusammenwachsen der Ortsteile Neukirchen und Vluyn soll durch die Entwicklung Niederbergs erfolgen. Davon ausgehend, dass die Niederberg- Fläche eines Tages entwickelt sein wird, ist auf Grund der schlechten Eignung der Fläche westlich der Lintforter Straße und der vermutlich nicht bestehenden Nachfrage auch dann nicht von einer Entwicklungschance auszugehen. Die Entscheidung, die Fläche westlich des Neukirchener Rings als Wohnbaufläche auszuweisen, rührt aus der besseren Eignung der Fläche für eine Wohnbaunutzung, da diese nicht durch Lärmwerte geprägt ist, die eine Wohnnutzung ohne Schallschutzmaßnahmen unmöglich machen. Die Entscheidung, welche Fläche hier "naheliegender" ist, muss objektiven Gründen folgen, da bei der Aufstellung der Bauleitpläne die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. 1 Abs. 6 Baugesetzbuch) zu berücksichtigen sind. Enteignung/Wertminderung/Kosten Der Flächennutzungsplan ist keine Satzung (wie etwa der Bebauungsplan). Als nur vorbereitender Bauleitplan ohne Normcharakter ist der Flächennutzungsplan dem Bürger gegenüber ohne unmittelbare Verbindlichkeit. Er verleiht keinen Anspruch auf Umsetzung seiner Darstellungen in einem Bebauungsplan oder auf Erteilung einer seinem Inhalt entsprechenden Baugenehmigung. Der Flächennutzungsplan verleiht auch nicht per se einen höheren Wert. Das Stufenmodell des Bodenpreises hat sich in Jahrzehnten des Wachstums entwickelt. Mangels unmittelbarer Rechtswirkungen begründet er nach außen kein Rechtsverhältnis. Da der Flächennutzungsplan als nur vorbereitender Bauleitplan keine unmittelbare Verbindlichkeit nach außen entfaltet, kann er unmittelbar keine Rechte verletzen. Er dokumentiert lediglich die Absichten der Gemeinde über ihre

16 zukünftige Entwicklung. Es handelt sich bei dem betroffenen Bereich derzeit um landwirtschaftliche Fläche. Da hier derzeit kein Baurecht besteht kommt es für die Eigentümer auch nicht zu einem Wertverlust. Da es keine Garantie für eine Entwicklung gibt (die es auch in den letzten 40 Jahren nicht gab), ist der Eigentümer natürlich - wie eh und je - selbst für die Erhaltung und Pflege seiner Flächen verantwortlich. Eigentum ist nicht nur ein ideeller und monetärer Vorteil, sondern auch mit Verpflichtungen (Art. 14 Abs. 2 GG) verbunden. : Den Anregungen wird nicht gefolgt.

17 10 Herrn Martin Maas Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Martin Maas bezweifelt, dass die Lärmbelastung westlich der Lintforter Straße bis heute zugenommen habe. Da die Zechenlaster nicht mehr führen, sei weniger Lärmbelastung vorhanden. : 1998 war das Bergwerk noch aktiv. Damals nutzten die Lkw mit dem Bergematerial die Lintforter Straße. In Relation zur Gesamtverkehrsstärke war die Belastung durch die Lkw jedoch vergleichsweise gering. Neu hinzugekommen ist die Anbindung an die A 42. Darüber hinaus hat sich die Verkehrsstärke insgesamt erhöht. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

18 11 Herrn Erhard Maas Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Laut Herrn Erhard Maas sei die Erhöhung zur Straße nicht so gravierend. Eine Lärmschutzeinrichtung sei seiner Meinung nach vorstellbar. : Die Straße liegt zum Teil mehr als 4 Meter hoch. Eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall müsste nochmals einige Meter hoch werden, um eine Schutzfunktion zu erfüllen. Dies ist städtebaulich jedoch nicht gewünscht. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

19 12 Herrn Udo Wehren Sittermannstraße 24a Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Wehren gibt zu bedenken, dass die A 42 eines Tages verlängert werde. Dann gehe der Verkehr wieder zurück. Dies sei bestimmt merklich hörbar. : Zum einen weiß niemand, wann die Verlängerung der A 42 erfolgt. Zum anderen ist der hinzukommende oder wegfallende Lärm durch die A 42 nicht von entscheidender Bedeutung. Entscheidend ist die grundsätzliche Belastung der Fläche durch den Lärm der Lintforter Straße, der deutlich höher ist als die Lärmbelastung anderer potentieller Wohnbauflächen in Neukirchen-Vluyn. Niederberg weist nicht annähernd so viel Lärm auf. Dieser Vergleich ist wesentlich. Die absolute Zahl der Pkw und Lkw spielt keine Rolle, da eine Verdopplung der Verkehrsstärke "nur" zu einer Erhöhung der Geräuschbelastung um 3 db(a) führt. Entscheidend ist, ob es im Vergleich dazu Flächen gibt, die besser für eine Wohnbebauung geeignet sind, was u.a. für Niederberg zutrifft. Die Fläche westlich der Lintforter Straße ist seit 1968 als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt, es hat jedoch auf Grund der Lärmbelastung bis heute keine bauliche Entwicklung dort stattgefunden. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

20 13 Frau Helga Karbstein Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Frau Karbstein erkundigt sich, ob auf ihrer Fläche nach wie vor ein Anbau an das vorhandene Gebäude möglich sei. : Bei dieser Fragestellung ist der Flächennutzungsplan nicht von Belang. Das Wohngrundstück der Familie Karbstein befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 60. Dieser überschneidet sich nicht mit dem Geltungsbereich der 83. Änderung. : Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine ist nicht erforderlich.

21 Herrn Karl-Heinz Karbstein Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Karbstein betont, dass die Flächennutzungsplanänderung mit Niederberg zu tun habe. Der Lärm im Bereich der Lintforter Straße könnte eventuell wieder zurückgehen, was passiere dann mit der Fläche? 14 : Es gibt die Planung für Niederberg. Niederberg zu entwickeln ist sinnvoller als der Bereich westlich der Lintforter Straße. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Lärm dort zurückgeht liegt wegen der allgemeinen Verkehrszunahme bei Null. Daraus lässt sich die Vermutung ableiten, dass die Fläche nicht mehr entwickelt wird. Selbst wenn der Bereich nach wie vor als Wohnbaufläche dargestellt bliebe, wäre eine Entwicklung nach heutigem Kenntnisstand sehr unwahrscheinlich. Auch ist eine grundsätzliche Änderung in der Siedlungsentwicklung erkennbar: es werden weniger Grundstücke nachgefragt und die Entwicklung geht wieder vermehrt in die größeren Städte. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

22 15 Herrn Karl-Heinz Karbstein Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Karbstein erinnert an das Argument zur Zeit der Durchführung der FNP-Änderung zu Wohnbaufläche, dass ortskernnahe Flächen entwickelt werden sollten. : Es gibt günstigere Flächen für eine Entwicklung. Dazu gehören Niederberg und auch die Bereiche Mentorstraße und Drüenstraße. Auch die Fläche westlich des Neukirchener Rings bietet mehr Vorteile als der Bereich westlich der Lintforter Straße. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

23 16 Herrn Erhard Maas Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Erhard Maas meint, dass die Fläche westlich der Lintforter Straße für Bauherren sicherlich beliebter sei als Niederberg, da sie sich an bereits besiedelte Fläche anschließe. : Die Erschließung ist grundsätzlich möglich, jedoch ist eine genauere Untersuchung der Erschließungsmöglichkeiten auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht erforderlich. Derzeit geht es nicht um die Machbarkeit der Erschließung, da der Bereich ohnehin nicht als Wohnbaufläche geeignet ist. Die Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche stammt aus dem Jahr 1968 (in diesem Jahr wurde der Flächenutzungsplan rechtskräftig). Inwieweit die Eignung der Fläche für eine Wohnbaulandentwicklung damals geprüft wurde, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden. Selbst als Niederberg noch betrieben wurde und der Druck auf dem Wohnungsmarkt noch viel größer war ist die Fläche westlich der Lintforter Straße nicht ernsthaft für eine Entwicklung in Betracht gezogen worden, da die Untersuchung aus den 90er Jahren ergeben hat, dass die Lärmorientierungswerte für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Aus der Tatsache, dass sich dort seit 40 Jahren kein Wohnbauland entwickelt hat, lässt sich das Problempotenzial der Fläche ableiten. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

24 17 Frau Elis. Hohl Barlachstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Frau Hohl regt an, die Fläche zu Bauland zu entwickeln. : siehe zu lfd. 16 : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

25 Herrn Udo Wehren Sittermannstraße 24a Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Wehren argumentiert, dass das wichtigste Kriterium im Vergleich zum ruhigeren Niederberg-Gelände der Lärm sei. Die Bauherren wollen seiner Meinung nach jedoch eine gewachsene Nachbarschaft und kalkulierbare Entfernungen zu Infrastruktureinrichtungen. Er glaubt nicht an die Entwicklung von Niederberg. Die Wohnstandortqualität ergebe sich nicht nur aus der Lärmbelastung. 18 : Es ist städtebauliches Ziel der Stadt, Niederberg zu entwickeln. Langfristig sollen Neukirchen und Vluyn zusammenwachsen. Der Bereich nördlich der Niederrheinallee ist weniger durch Lärm belastet als die Fläche westlich der Lintforter Straße. Die Entwicklung Niederbergs ist aktuelle Zielvorgabe, was durch einen Ratsbeschluss und durch viele öffentliche Diskussionen manifestiert wurde. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

26 19 Herrn Udo Wehren Sittermannstraße 24a Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Wehren gibt zu bedenken, dass Niederberg mit dem Risiko behaftet sei, dass sich kein Investor finde. : Im Flächennutzungsplan sollen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren genügend Wohnbauflächen bevorratet werden. Falls es nicht zu einer Entwicklung Niederbergs käme, würde die Fläche westlich der Lintforter Straße ebenfalls nicht entwickelt werden, da die Investitionen für die Infrastruktur sich nicht tragen würden. Daher geht die Entwicklung in Bereiche, wo es bereits Einrichtungen gibt (Mentorstraße, Drüenstraße). Falls Niederberg nicht entwickelt werden sollte, würden Flächen in guten Lagen entwickelt werden. Die Streichung der Fläche aus dem Flächennutzungsplan führt somit nicht zu Nachteilen für die Stadtentwicklung. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

27 20 Herrn Martin Maas Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Martin Maas gibt zu bedenken, dass die Landwirtschaft dort bald nicht mehr möglich sei, da die Fläche zu klein sei. : Die Aussage wäre nachvollziehbar, wenn sich eine landwirtschaftliche Bearbeitung auf einzelne Grundstücke beschränken würde. Jedoch ist es üblich, mehrere (kleine) Grundstücke zu einer einzigen Bearbeitungsfläche zusammenzufassen. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

28 21 Herrn Erhard Maas Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Erhard Maas weist darauf hin, dass es bei einer Bebauung im Norden für die Feuerwehr und den Baubetriebshof keine Zuwegung mehr auf die Fläche gebe. : Dieser Punkt muss im Bauleitplanverfahren für den Kombistandort besprochen werden. Im Bebauungsplan 123 kann eine Zufahrt berücksichtigt werden. : Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und in die Planungen für den Baubetriebshof/Feuerwehr eingespielt. Eine ist nicht erforderlich.

29 22 Frau Helga Karbstein Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Frau Karbstein erinnert daran, dass es Planungen gegeben habe, die Fläche zu Wohnbauland zu entwickeln. : Es existiert eine Rahmenplanung aus dem Jahr Darin wurden Möglichkeiten der Erschließung der Fläche durchgespielt. Es sollte die Frage beantwortet werden, ob die Fläche isoliert entwickelt werden kann oder an die vorhandene Bebauung/Erschließung angegliedert werden sollte für den Fall, dass die Fläche jemals entwickelt würde. Die Fläche war seit 1968 als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan. Zu diesem Zeitpunkt hat es die Autobahn und auch die Lintforter Straße noch nicht gegeben, trotzdem hat bis heute keine bauliche Entwicklung stattgefunden. Aus planerischen Überlegungen/Prüfungen leitet sich keine tatsächliche Entwicklung ab. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

30 Herrn Karl-Heinz Karbstein Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Karbstein wirft die Frage auf, ob man über die Lärmbelastung sprechen würde, wenn Niederberg noch aktiv wäre. Der Lärm sei nur ein vorgeschobenes Argument, die Fläche aus dem Entwicklungspool herauszunehmen. 23 : Niederberg ist zwar der Auslöser für die Flächennutzungplanänderungen, jedoch ändert sich nichts an der Problematik der Fläche (Lärmbelastung). Auch eine Darstellung als Wohnbaufläche ändert nichts an den Schwierigkeiten dieses Bereichs. Die 17 ha, die gestrichen werden müssten, müssen nach sinnvollen Kriterien ausgewählt werden. Es wird eine Fläche aufgehoben, die ohnehin nicht zu entwickeln ist. Neben der Lärmproblematik gibt es noch weitere Aspekte wie z.b. Innenentwicklung, Wiedernutzung von Brachflächen vor der Expansion in landwirtschaftliche Flächen. Es ist sinnvoller, mit Niederberg eine bereits genutzte Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen als eine neue Fläche zu erschließen. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

31 24 Herrn Udo Wehren Sittermannstraße 24a Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Herr Wehren hält Niederberg für einen Mythos. Der Waldring markiere eine Trennung von den Ortsteilen. Er sieht keine Vorteile in der Entwicklung Niederbergs. Herr Wehren fragt, ob im Stadtentwicklungsausschuss abgefragt werde, wie die Fläche dargestellt werden solle. Er plädiert dafür, die Darstellung bei Wohnbaufläche zu belassen. Dafür könne bei Niederberg ein entsprechend großer Teil der Wohnbauflächendarstellung herausgenommen werden. : Es gibt einen Ratsbeschluss für Niederberg. Außerdem ist das Gesamtkonzept des Flächentauschs beschlossen worden. Damit stimmt die Politik den Tauschflächen grundsätzlich zu. : Die Bedenken werden zurückgewiesen.

32 25 Frau Helga Karbstein Döpperstraße Neukirchen- Vluyn Bürgeranhöru ng : Frau Karbstein erkundigt sich, warum es auf Niederberg 17 ha Wohnbaufläche geben soll. : Man kann ein Industriegebiet nicht stückweise planungsrechtlich ändern und daneben Wohnbauflächen entwickeln. Die Zielvorstellung, Niederberg komplett zu entwickeln, gilt für einen Zeitraum von vielen Jahren. Es ist nicht vorhersehbar, ob bis dahin die Fläche vollgelaufen sein wird. Es gibt ein Stufenkonzept, einzelne Abschnitte nach Bedarf zu entwickeln. : Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine ist nicht erforderlich.

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