Auf der Kumm. Oben auf der Kumm. Verfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auf der Kumm. Oben auf der Kumm. Verfahren"

Transkript

1 N Erste Gewanne hinter der Greuß 38 Zeichenerklärung: E Bereiche gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1BauGB - Innenbereich - (nachrichtlich) Bereich gem. 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB -Ergänzungsbereich- M. 1: Verfahren E Weg F Greußstraße Beschluss zur Aufstellung: Der Rat der hat in seiner Sitzung am die Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Satzung nach 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Frohngau beschlossen. Dieser Beschluss wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Nettersheim, den Der Bürgermeister Öffentliche Auslegung gez. Pracht Die öffentliche Auslegung erfolgte gemäß 34 Abs. 6 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB nach ortsüblicher Bekanntmachung am in der Zeit vom bis einschließlich. Den von der Satzung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben Nettersheim, den Der Bürgermeister gez. Pracht Auf der Kumm 110 P P Satzungsbeschluss Die Satzung gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wurde vom Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am beschlossen. Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit der Auslegung der rechtskräftigen Satzung wurden am ortsüblich bekannt gemacht. Nettersheim, den Der Bürgermeister gez. Pracht I Auf der Kumm IP I S 1 P S S Oben auf der Kumm I 12 I 10 a P Auf der Kumm Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau um eine Teilfläche an der Greußstraße - Ergänzungssatzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB -

2 S A T Z U N G der über die 2. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau um eine Teilfläche an der Greußstraße (Ergänzungssatzung) vom Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2193) in Verbindung mit dem 7 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 966) - jeweils in der zur Zeit des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung - hat der Rat der am folgende Satzung beschlossen. 1 Abgrenzung des Ergänzungsbereiches nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Der Geltungsbereich dieser Ergänzungsatzung in der Gemarkung Frohngau, Flur 3, Teil aus Flurstück 39 und 40 sowie Wegeteilflächen Gemarkung Frohngau, Flur 3, Nr. 6 und 8 wird gemäß den im beigefügten Lageplan (M = 1:1.000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Die in der Karte umgrenzt dargestellten Außenbereichsflächen einschließlich der Wegeflächen mit einer Größe von ca m² werden in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen. 2 Zulässigkeit von Vorhaben Innerhalb des in 1 festgelegten räumlichen Geltungsbereiches richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ( 29 BauGB) nach den Festsetzungen der 3 und 4 dieser Satzung und im Übrigen nach 34 BauGB. Sobald für den nach 1 festgelegten Geltungsbereich ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach 30 BauGB. 3 Art der baulichen Nutzung Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird in Anwendung von 34 Abs. 2 BauGB als Dorfgebiet (MD) gemäß 5 BauNVO festgesetzt.

3 4 Festsetzungen der Ergänzungssatzung Entsprechend 9 BauGB werden für den Geltungsbereich der Ergänzungssatzung folgende Festsetzungen getroffen: 1. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 BauGB) Festgesetzt wird eine zulässige Grundfläche (GR) für die baulichen Anlagen von 200 m² für den Teilbereich des Flurstücks Gemarkung Frohngau, Flur 2, Nr. 39. Zulässig ist eine eingeschossige Bauweise. 2. Bauweise Für den Bereich wird eine offene Bauweise festgesetzt. Zulässig ist die Errichtung eines Einzelhauses. 3. Grünordnung / Ausgleichsmaßnahmen Für den Satzungsbereich ergibt sich nach den vorliegenden Berechnungen ein Biotopwertdefizit von ökologischen Wertpunkten. Zur Kompensation des Ausgleichsbedarfs ist auf einer Teilfläche von 430 m² des Grundstücks Gemarkung Frohngau, Flur 2, Nr. 39, außerhalb des Satzungsgebietes eine Obstwiese anzulegen. Es sind 5 Hochstämme (min cm Stammumfang) zu pflanzen. Die Sorten sind gemäß der Obstsorten-Empfehlung des Landschaftsplanes bzw. des Anhanges auszuwählen. Alternativ kann eine Anpflanzung von Wildobst erfolgen. Die Bäume sind mindestens alle drei Jahre durch einen Erziehungs- bzw. Erhaltungsschnitt zu pflegen. Sie sind dauerhaft zu erhalten und Ausfälle zu ersetzen. Die Wiesenfläche ist mit einer standortgerechten Regio-Saatgutmischung anzusäen. 4. Verkehrsflächen Der Ergänzungsbereich ist über die Greußstraße erschlossen. 5 Örtliche Bauvorschriften gemäß 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit 86 Abs. 4 BauONRW Für die Hauptgebäude sind ausschließlich geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 30 bis 40 zulässig. Die Dachflächen der Hauptgebäude sind in der Farbskala schwarzgrau bis dunkelbraun einzudecken. 6 Hinweise Im Rahmen der Bauausführung sind nachfolgende Hinweise zu beachten: - Nach 202 BauGB in Verbindung mit DIN ist der Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung zu schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wiederverwendung zu lagern und später wieder einzubauen. - Die Gemarkung Frohngau befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-, 2. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau 2

4 Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. - Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. - Es wird darauf hingewiesen, dass für das geplante Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich ein verminderter Schutzanspruch bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft besteht. - Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/ , unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Ergänzung nach der öffentlichen Auslegung: - Zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sind bei den jeweiligen Bauvorhaben Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und nutzung (z.b. Sammlung von Niederschlagswasser zur Bewässerung, z.b. in Zisternen o.ä.) vorzusehen. - Die Zuwegungs- und Hofflächen sind in versickerungsfördernden Materialien wie z.b. Ökopflaster, Schotterrasen oder Rasengittersteinen anzulegen. Alternativ ist auch eine Einleitung in den vorhandenen Niederschlagswasserkanal möglich. 6 Anlagen Die beigefügte Karte ist Bestandteil dieser Satzung. Die Satzung über die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung ist eine Begründung in der Fassung vom beigefügt. 7 Inkrafttreten Diese Ergänzungssatzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Aufgestellt: Juli 2017 Ergänzt: September 2017 Nettersheim, den gez. Pracht Wilfried Pracht, Bürgermeister, 2. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau 3

5 Anlage zur Ergänzungsatzung für den Ortsteil Frohngau Artenliste der zu pflanzenden Gehölze 1. Bäume 1. Ordnung: Stieleiche (Quercus robur) Esche (Fraxinus excelsior) Winterlinde (Tilia cordata) Feldahorn (Acer campestre) Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Spitzahorn (Acer plantanoides) Hainbuche (Carpinus betulus) Vogelkirsche (Prunus avium) Eberesche (Sorbus aucuparia) Traubeneiche (Quercus petraea) Walnuss (Juglans regia) 2. Obstbäume: Apfel (Lokalsorte) Birne (Lokalsorte) Kirsche (Lokalsorte) Pflaume (Lokalsorte) Pfirsich (Lokalsorte) Walnuß (Lokalsorte) Quitte (Lokalsorte) 3. Sträucher: Hasel (Corylus avellana) Weißdorn (Crataegus Monogyna) Pfaffenhütchen (Enonymus europaeus) Hundsrose (Rosa canina) Schneeball (Viburnum opulus) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Feldahorn (Acer campestre) Faulbaum (Rhamnus Fragula) Zweigriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata) Schlehe (Prunus spinosa) Die v.g. Artenliste kann um einheimische, standortgerechte Gehölze erweitert werden., 2. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau 4

6 GEMEINDE NETTERSHEIM KREIS EUSKIRCHEN Satzung der über die 2. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau um eine Teilfläche an der Greußstraße ERGÄNZUNGSSATZUNG Geobasisdaten, Land NRW, Bonn Begründung

7 1 1.0 Rechtsgrundlagen Der Satzung liegen folgende Rechtsvorschriften zu Grunde: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO-) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) - SGV.NRW zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966). Jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. 2.0 Geltungsbereich Die zur Ergänzung vorgesehene Fläche liegt am nordwestlichen Ortsrand von Frohngau und umfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Frohngau, Flur 3, Nr. 39 und 40 sowie Wegeteilflächen der Flurstücke Nr. 6 und 8. Die Fläche stellt im Bestand eine Pferdeweide dar. Entlang der Greußstraße ist eine Gehölzstruktur vorhanden Der Ergänzungsbereich umfasst ohne die öffentlichen Wegeflächen rd. 500 m² innerhalb des Flurstück 39 und 180 m² innerhalb des Flurstücks 40. Östlich und südlich angrenzend ist eine Wohnbebauung vorhanden.

8 2 Geltungsbereich Kreis Euskirchen, Amt für Geoinformation und Kataster

9 3 2.0 Veranlassung und Bedarf Für das Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 3 Nr. 39 liegt eine Anfrage zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus auf einer Fläche vor. Das Grundstück liegt an der Greußstraße und befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau; grenzt aber an diese unmittelbar an. Der Bereich befindet sich am nordwestlichen Ortsrand Gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile durch Satzung einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Diese Vorgaben können auf das geplante Bauvorhaben angewandt werden. Eine grundsätzliche positive Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist bereits erfolgt. Mit der Ergänzungssatzung soll die vorgenannte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Frohngau einbezogen werden. Die geplante Arrondierung entspricht den städtebaulichen Zielvorstellungen, in einem kleinen Rahmen weitere Wohnbauflächen für den örtlichen Bedarf zu entwickeln. Die wege- und entsorgungsmäßige Erschließung zum beantragten Bauvorhaben ist gewährleistet. 3.0 Gegenwärtiges Planungsrecht Die zur Ergänzung vorgesehene Fläche liegt weder im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Frohngau. Sie ist damit als Außenbereich gemäß 35 BauGB zu bewerten. 3.1 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der ist der zur Ergänzung vorgesehene Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der Aufstellung der Ergänzungssatzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes, nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln, nicht erforderlich. 3.2 Landschaftsplan Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplanes Nettersheim. Der Landschaftsplan trifft für das Gebiet die Festsetzung Landschaftsschutzgebiet Blankenheimer Kalkrücken Nordost Der Blankenheimer Kalkrücken bildet in seiner Westhälfte eine flachwellige, intensiv landwirtschaftlich genutzte Hochfläche, während die östliche Hälfte stärker zertalt ist und neben landwirtschaftlichen Nutzflächen auch durch kleine Waldgebiete und Feldgehölze charakterisiert wird. Südwestlich angrenzend ist Geschützter Landschaftsbestandteil Baumreihen am Wirtschaftsweg zwischen Engelgau und Frohngau dargestellt.

10 4 Auszug aus dem Landschaftsplan Nettersheim Kreis Euskirchen Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans treten mit dessen Rechtsverbindlichkeit widersprechende Darstellungen gemäß 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW und Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Plan nicht widersprochen hat. Entsprechendes gilt für Satzungen nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch. 4.0 Planungsrechtliche Festsetzungen Grundsätzlich müssen sich Vorhaben im Geltungsbereich einer Ergänzungssatzung in die Umgebung einfügen. Es ist zusätzlich möglich einzelne Festsetzungen nach 9 BauGB zu treffen. Daher werden Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung für die neuen Bauflächen getroffen. Die zulässige Grundfläche (GR) der baulichen Anlagen wird für das Flurstück Gemarkung Frohngau, Flur 3 Nr. 39 auf 200 m² (500 m² x 0,4) begrenzt. Zusätzlich werden gestalterische Festsetzungen zur Dachform, Dachneigung und Material/ Farbe getroffen. Vom Gebietscharakter ist der Bereich entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Dorfgebiet einzustufen. Der Gebietscharakter wird geprägt durch das Nebeneinander von Wirtschaftsstellen landund fortwirtschaftlicher Betriebe, von Wohnnutzung sowie von Handwerk und Gewerbe. Für das geplante Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich besteht ein verminderter Schutzanspruch bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber

11 5 Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z.b. Landwirtschaft. 5.0 Auswirkungen der Planung 5.1 Umweltprüfung Gemäß 34 Abs. 6 BauGB erfolgt die Aufstellung der Satzung im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB. Eine Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung von Satzungen gemäß 34 BauGB nicht erforderlich. 5.2 Arten- und Biotopschutz Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom und (seit in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Im Zuge dieser Prüfung, bezogen auf die bestehenden naturräumlichen und ökologischen Gegebenheiten, wurden die Informationen aus der des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Abteilung Naturschutzinformationen (Auskunft 2016) ausgewertet. Vorkommen von planungsrelevanten Arten sind nicht dokumentiert. Entlang der Greußstraße ist ein Gehölzstreifen vorhandenen, der im Wesentlichen innerhalb der Wegeparzelle liegt. Dieser Gehölzbestand soll bis auf die erforderliche Zufahrt erhalten werden. Rodungen sind nur in der Zeit vom bis eines Jahres zulässig. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können danach weitgehend ausgeschlossen werden. 5.3 Natur und Landschaft Die Bebauung der bisherigen Außenbereichsflächen stellt Eingriffe in Natur und Landschaft dar, welche durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen sind. Die Bewertung erfolgt anhand der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten Nordrhein-Westfalen (LÖBF NRW), Stand 03/2008. Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung Tabelle 1: Bestand Flächen- Nr. Code Biotoptyp (Vgl. Biotoptypenwertliste) Versiegelte Fläche (Wege) Fläche m² Grundwert A Vgl. Biotoptypenwertliste) Gesamtkorrekturfaktor Gesamtwert (Spalte 5 x 6) Einzelflächenwert (Spalte 4 x 7) Schotterweg Intensivwiese (Pferdewiese) Baumreihe, Baum

12 6 gruppe mit lebensraumtypischen Baumarten 50% Gesamtflächenwert Bestand Tabelle 2: Planung Flächen- Nr. Code Biotoptyp (Vgl. Biotoptypenwertliste) Versiegelte Fläche Gebäude incl. Nebengebäude Fläche m² Grundwert A Vgl. Biotoptypenwertliste) Gesamtkorrekturfaktor Gesamtwert (Spalte 5 x 6) Einzelflächenwert (Spalte 4 x 7) Wegeflächen / Zufahrt versiegelt Zier- und Nutzgarten Intensivwiese (Pferdewiese) Schotterweg Baumreihe, Baumgruppe mit lebensraumtypischen Baumarten 50% Gesamtflächenwert Planung Defizit Die Bilanzierung zeigt auf, dass der Eingriff in Natur und Landschaft im Satzungsgebiet selbst nicht ausgeglichen werden kann. Für den Satzungsbereich ergibt sich nach den vorliegenden Berechnungen ein Biotopwertdefizit von ökologischen Wertpunkten.

13 7 Der zu erwartende Eingriff in Boden, Natur und Landschaft wird durch die Anlage einer Obstwiese (Code 3.8) auf einer Teilfläche der Restflurstücks Gemarkung Frohngau, Flur 2, Flurstück 39 kompensiert. Bei einer Aufwertung um 3 Biotopwertpunkte ergibt sich ein Flächenbedarf von 430 qm. Innerhalb der Fläche sind 5 Hochstämme (min cm Stammumfang) zu pflanzen. Die Sorten sind gemäß der Obstsorten-Empfehlung des Landschaftsplanes bzw. der Artenliste (Anhang zur Satzung) auszuwählen. Alternativ kann eine Anpflanzung von Wildobst erfolgen. Die Bäume sind min. alle drei Jahre durch einen Erziehungs- bzw. Erhaltungsschnitt zu pflegen. Sie sind dauerhaft zu erhalten und Ausfälle zu ersetzen. Die Wiesenfläche ist mit einer standortgerechten Regio-Saatgutmischung anzusäen. 5.4 Boden Hinweise auf schädliche Altablagerungen liegen nicht vor. 6.0 Hinweise Im Rahmen der Bauausführung sind nachfolgende Hinweise zu beachten: - Nach 202 BauGB in Verbindung mit DIN ist der Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung zu schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wiederverwendung zu lagern und später wieder einzubauen. - Die Gemarkung Frohngau befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. - Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.

14 8 - Es wird darauf hingewiesen, dass für das geplante Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich ein verminderter Schutzanspruch bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft besteht. - Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/ , unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Ergänzung nach der öffentlichen Auslegung: - Zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sind bei den jeweiligen Bauvorhaben Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und nutzung (z.b. Sammlung von Niederschlagswasser zur Bewässerung, z.b. in Zisternen o.ä.) vorzusehen. - Die Zuwegungs- und Hofflächen sind in versickerungsfördernden Materialien wie z.b. Ökopflaster, Schotterrasen oder Rasengittersteinen anzulegen. Alternativ ist auch eine Einleitung in den vorhandenen Niederschlagswasserkanal möglich. Aufgestellt: Juli 2017 Ergänzt: 05. September 2017 gez. Lanzerath Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Euskirchen

STADT BAD MÜNSTEREIFEL -BEGRÜNDUNG-

STADT BAD MÜNSTEREIFEL -BEGRÜNDUNG- STADT BAD MÜNSTEREIFEL Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eicherscheid gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, Bereich Kohlstraße (Ergänzungssatzung)

Mehr

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.

Mehr

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d - 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung Begründung -gem. 2a BauGB- Teil A - gem. 2a Nr. 1 BauGB - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen 1.0 Rechtsgrundlagen

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung) Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 28.06.2000 05.09.2000 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e

Mehr

ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE

ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE ORTSGEMEINDE HÖCHSTENBACH VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG WESTERWALDKREIS BESTANDTEILE DER SATZUNG SATZUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANZEICHNUNG Fassung zur Beteiligung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

- UR 8 - Satzung. über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide

- UR 8 - Satzung. über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide -6- Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß 56 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung für den Bereich Maschener und Horster Heide Aufgrund der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung

Mehr

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich Hülsten Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung 2 Gemeinde Reken Satzung über die

Mehr

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Satzung der Gemeinde Vörstetten über Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses

Mehr

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-

Mehr

GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705

GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705 KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG NACH 34 ABS. 4 NR. 1 UND 3 BauGB GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705 Der Lageplan wurde unter Zugrundelegung einer amtlichen Flurkarte

Mehr

Kirchberg 1. Änderung

Kirchberg 1. Änderung Anlage 2 Bebauungsplan Kirchberg 1. Änderung Gemarkung Ernsbach Textlicher Teil: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Hinweise Satzung Planstand: 29.04.2019 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über Fassung vom 2018-09-26 Projekt Nr.: 2014-044 x. Fertigung Rathausstraße 2 77966 Kappel-Grafenhausen der über Bebauungsplan : Pflegeheim Kappel mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

STADT VERL. Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum. Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg. Mai 2017

STADT VERL. Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum. Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg. Mai 2017 STADT VERL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg Mai 2017 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner Straße

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500 GEMEINDE UEDEM Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße 11 6. vereinfachte Änderung 0 Bearbeitet: Hardt/Bertram Stand: 06. November 2012 M 1:500 10 15 20 25 30 35 StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbh Stadtentwicklung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN

BEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de ZUR 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN STAND: JUNI 2017 Inhalt 1 Anlass, Ziel und

Mehr

3. A B R U N D U N G S S A T Z U N G

3. A B R U N D U N G S S A T Z U N G 3. A B R U N D U N G S S A T Z U N G der Stadt Jülich über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Barmen (Rechtskraft: 16.03.2007) Aufgrund des 34 Absatz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom

Mehr

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark

Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark Stadt Barsinghausen Region Hannover Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark Zeichnerische und textliche Festsetzungen Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 13a i. V. m. 3(1) BauGB

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 07.07.2005 13.09.2005 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Stadt Mechernich. Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem

Stadt Mechernich. Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem Stadt Mechernich Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden,

Mehr

Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 "Heuers Moor - West" Satzungstext (Entwurf)

Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 Heuers Moor - West Satzungstext (Entwurf) Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 "Heuers Moor - West" Satzungstext (Entwurf) E-Mail: osnabrueck@pbh.org Telefon (0541) 1819-0 Telefax (0541) 1819-111 Internet: www.pbh.org Gemeinde Lotte Bebauungsplan

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Buttenhalden GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung der Gemeinde Biberach über

Satzung der Gemeinde Biberach über Fassung vom 2017-05-08 Projekt Nr.: 2017-008 x. Fertigung Hauptstraße 27 77781 Biberach der über Bebauungsplan : Alter Sportplatz mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb

Mehr

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB 1. Änderung Schelmenwasen Seite 1/3 1. Bebauungsplan 11.05.2016 Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, Landkreis Reutlingen 2-0827 Schriftlicher Teil (Teil B) 1. Bebauungsplan 1. Änderung Schelmenwasen

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht Anlage Nr. 2 Stadt Soest Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB Darstellung auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte mit Genehmigung des Katasteramtes Soest vom 20.05.2002

Mehr

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015 Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA)

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des. Bebauungsplanes. Am Inchenberg

Begründung zur 1. Änderung des. Bebauungsplanes. Am Inchenberg Stadt Neu Anspach, Stadtteil Anspach Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Inchenberg Planstand 17.11.2009 Satzung Bearbeitet: Dipl.-Ing. Elisabeth Schade, Städtebauarchitektin AKH Planungsbüro

Mehr

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N TRUNKELSBERG-OST 99 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU Rechtsverbnic F Bekannt gemacht am Memmingen, i AUFTRAGGEBER: Gemeinde Trunkelsberg Schulstraße 1 87779

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3

Mehr

GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 06/2010 20. Jahrgang 05. März 2010 Inhaltsverzeichnis 26 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Genehmigung

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp. Forstwirtschaftlicher Ausgleich. bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße Legden

Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp. Forstwirtschaftlicher Ausgleich. bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße Legden Bebauungsplan Nr. 35 Roggenkamp Forstwirtschaftlicher Ausgleich bearbeitet für: Gemeinde Legden Der Bürgermeister Amtshausstraße 1 48739 Legden bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr. 13 48155 Münster Tel.:

Mehr

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe: T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Gemeinde Vettweiß Bebauungsplan Nr. VE 16 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BAUGB) 9 Abs. 1 BauGB i.v.m. BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 1

Mehr

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich Nachtigall an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße vom 07.03.2008 1 Räumlicher Geltungsbereich... 2 2 Sachlicher Geltungsbereich/ Zulassungsvoraussetzung... 2 3 Inkrafttreten...

Mehr

Merkblatt. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen

Merkblatt. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen Der Landrat Merkblatt Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen Die Verlegung von Leitungen im baulichen Außenbereich stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow

2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow 27,3 gi,. LangendarfA.EsWJS» Afouf 29,1. ;',' 3J3C" 4*1^ >5M 2S.5 Ci'iitPHKJ!«. : 1 5-"^ %. 09.02.2006 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow Begrü äsihaltsveneächsiäs

Mehr

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Gemeinde Gossersweiler-Stein Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

4. Änderung der Satzung zur Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Schwirzheim

4. Änderung der Satzung zur Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Schwirzheim 4. Änderung der Satzung zur Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Schwirzheim Planfassung gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 04.10.2017 SATZUNG Der 4. Änderung der Satzung

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG

AUSSENBEREICHSSATZUNG AUSSENBEREICHSSATZUNG der Gemeinde Gutach (Ortenaukreis) für den Bereich "Am Bühl" Fertigung:... Anlage:...1... Blatt:...1 5... Verfahren nach 35 Abs. 6 BauGB i.v.m. 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)

Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) GEMEINDE SCHÖPPINGEN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 Rosenweg/Tulpenweg (im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB i. V. m. 13 BauGB) Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2 von 2 Dieser Bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplan Auf dem Meisensohl

Bebauungsplan Auf dem Meisensohl Gemeinde Bromskirchen Ortsteil Bromskirchen Bebauungsplan Auf dem Meisensohl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Teil A: Teil B: Teil C: Begründung Textliche Festsetzungen Planteil Entwurf

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE HÄMELHAUSEN Samtgemeinde Grafschaft Hoya LANDKREIS NIENBURG / WESER B E B A U U N G S P L A N Nr. 3 Am Hämelseeweg 2. Änderung Verfahren der Innenentwicklung gem. 13a BauGB D a t u m November

Mehr

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Mitterfels,

Mitterfels, Anlage zur Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Haselbach am 25. Juni 2014, zu TOP 5 AUFSTELLUNG Der Gemeinderat von Haselbach hat in seiner Sitzung am 22. April 2013 den Erlass einer Außenbereichssatzung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG STADT SINZIG BAULEITPLANUNG BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG - TEXTFESTSETZUNGEN - Stadt Sinzig 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax: 02654/964574 west-stadtplaner@t-online.de

Mehr

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit 1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung - Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB

Mehr

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm"

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm adt Sendenhorst adtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm" Verfahrensstand: Satzung gemäß 10 BauGB Übersichtsplan M. 1 : 5.000 :\Cad\Projekte\Sendenhorst\Innenbereich_Teigelkamp-Südendamm\B-Plan

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod Der Bürgermeister TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod Stand 13.06.2018 Stadt Alsdorf A 61 Amt für Planung & Umwelt TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An

Mehr

Gemeinde Stemwede Satzung gem. 34 BauGB "Heitkampsort" Begründung Entwurf

Gemeinde Stemwede Satzung gem. 34 BauGB Heitkampsort Begründung Entwurf Gemeinde Stemwede Satzung gem. 34 BauGB "Heitkampsort" Begründung Entwurf Bearbeitungsstand: 20.02.2018-2 - - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Anlass, Erfordernis und Ziel der Planung 2. Beschreibung und Abgrenzung

Mehr

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter

Mehr