STADT BAD MÜNSTEREIFEL -BEGRÜNDUNG-

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STADT BAD MÜNSTEREIFEL -BEGRÜNDUNG-"

Transkript

1 STADT BAD MÜNSTEREIFEL Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eicherscheid gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, Bereich Kohlstraße (Ergänzungssatzung) 1. Rechtsgrundlagen -BEGRÜNDUNG- a) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). b) Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). c) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl I S. 58) geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1075) d) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung -(BauO NRW), i.d.f. der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 1162), zuletzt geändert am (GV. NRW. S. 1005). e) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) - SGV.NRW zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966). 2. Anlass und Ziele der Satzung Die Stadt kann gemäß 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durch Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (sog. Innenbereich) festlegen und dabei einzelne, angrenzende Außenbereichsgrundstücke in den Bebauungszusammenhang einbeziehen, wenn diese durch die bauliche Nutzung der Nachbargrundstücke entsprechend geprägt sind. Die Satzung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein. Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Ausweisung von Bauflächen auf den Grundstücken Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Flurstücke Nr. 237 und 238 an der Kohlstraße in Eicherscheid vor. Die Grundstücke werden heute überwiegend als Parkplatz genutzt. Südlich und westlich sind Wohngebäude vorhanden. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind in der Kohlstraße vorhanden. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar. 2.1 Geltungsbereich / Örtliche Verhältnisse Der Ergänzungsbereich liegt östlich der Kohlstraße und westlich der Erft im Ortsteil Eicherscheid. Der Ergänzungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Flurstück 237 und 238 mit einer Größe von rd m². Die östliche Grenze des Gebietes leitet sich aus den Bauflächendarstellungen des Flächennutzungsplanes für die südlich angrenzenden Flächen ab. Begründung zur Ergänzungssatzung Eicherscheid, Kohlstraße 1

2 Das Gebiet stellt sich als Parkplatz mit einer wassergebundenen Decke dar. Die südliche Grenze bildet eine bewachsene Böschung mit Einzelbäumen (Spitzahorn, Esche) und Sträuchern (Holunder, Heckenrose u. ä.). Parallel zur Erft erstreckt sich außerhalb des Satzungsgebietes - ein Gehölzstreifen mit Weide, Hasel, Spitzahorn und Erle. Vorgelagert ist ein Krautstreifen. Übersicht zum Satzungsgebiet Luftbild Geobasisdaten, Land NRW, Bonn Begründung zur Ergänzungssatzung Eicherscheid, Kohlstraße 2

3 3. Gegenwärtiges Planungsrecht und Bindungen für die Planung 3.1 Regionalplan Der Ortsteil Eicherscheid ist im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich bei Eicherscheid nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung von Eicherscheid ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Bevölkerung abzustellen. 3.2 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist der Bereich der Ergänzungssatzung als Fläche für die Landwirtschaft und dem Symbol Parkplatz dargestellt. Unmittelbar angrenzend sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite weist der Flächennutzungsplan ein Dorfgebiet (MD) aus. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach Aussage der Bezirksregierung Köln nicht notwendig. Um eine Bebauung der Grundstücke zu ermöglichen, ist jedoch die Aufstellung einer Innenbereichssatzung gem. 34 BauGB erforderlich. Auszug aus dem Flächennutzungsplan 3.2 Überschwemmungsgebiete Östlich des Plangebietes verläuft die Erft und nördlich der Kolvenbach. Überschwemmungsgebiete liegen für den Bereich nach der Hochwassergefahrenkarte Erft, 100 jähriges Hochwasser (Bezirksregierung Köln. 2009) nicht vor. 3.3 Landschaftsplan Das Satzungsgebiet liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplanes Bad Münstereifel. Das Gebiet ist aber nicht mit einer Schutzgebietsausweisung belegt. Begründung zur Ergänzungssatzung Eicherscheid, Kohlstraße 3

4 Auszug aus dem Landschafsplan, Kreis Euskirchen 3.4 Bebauungsplan / Planungsrechtliche Bewertung Das Satzungsgebiet liegt weder im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Eicherscheid und ist damit als Außenbereich gemäß 35 BauGB zu bewerten. Gemäß 34 Abs. 6 BauGB erfolgt die Aufstellung der Satzung im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB. Eine Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung von Ergänzungssatzungen nicht erforderlich. 4. Festsetzungen innerhalb des Satzungsgebietes Für den Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird in Anwendung von 34 Abs. 2 BauGB als Dorfgebiet (MD) - entsprechend der Umgebungsnutzung - festgesetzt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit innerhalb des Satzungsgebietes beurteilt sich im Weiteren nach 34 BauGB. Um den Versiegelungsgrad im Gebiet zu regulieren, wird in Anlehnung an die Umgebungsbebauung die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,4 festgesetzt. 5. Auswirkungen der Planung 5.1 Natur und Landschaft Die geplante Entwicklung des Satzungsgebietes bedingt Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft. Das Gebiet stellt sich heute als geschotteter Parkplatz dar. Da die Grenze der Ergänzungssatzung die Grenzlinie des Dorfgebietes (MD) aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan aufnimmt, werden die Gehölze, die zur Erft liegen, nicht überplant. Um den Anforderungen nach einem qualifizierten Ausgleich nachzukommen, wird der durch die Planung vorbereitete Eingriff dargestellt und bewertet und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Begründung zur Ergänzungssatzung Eicherscheid, Kohlstraße 4

5 Die Bewertung erfolgt anhand der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (LANUV), Stand 03/2008. Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung Tabelle 1: Bestand Flächen- Nr. (Vgl. Plan Ausgangszustand) Code Biotoptyp Fläche m² Gesamtwert (Spalte 5 x 6) Einzelflächenwert (Spalte 4 x 7) Schotterparkplatz Gesamtflächenwert Bestand Tabelle 2: Planung Grundwert A Vgl. Biotoptypenwertliste) Gesamtkorrekturfaktor Flächen- Nr. (Vgl. Plan Ausgangszustand) Code Biotoptyp Fläche m² Grundwert A Vgl. Biotoptypenwertliste) Gesamtkorrekturfaktor Gesamtwert (Spalte 5 x 6) Einzelflächenwert (Spalte 4 x 7) Bebaute Fläche GRZ 0, Zier- und Nutzgarten strukturarm Gesamtflächenwert Planung Defizit Die Bilanzierung zeigt auf, dass der Eingriff in Natur und Landschaft im Satzungsgebiet durch die Anlage von Hausgärten ausgeglichen werden kann, da es sich aktuell um eine Schotterfläche handelt. 6.2 Artenschutz Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom und (seit in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Hinsichtlich der Abwägung, ob streng geschützte, insbesondere in NRW planungsrelevante Arten von der vorliegenden Bauleitplanung betroffen sein könnten, wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Dipl.-Geogr. Ute, Lomb, Bonn, ). Die Liste der planungsrelevanten Arten des LANUV NRW für den 4. Quadranten des Messtischblatts Nr Bad Münstereifel für diesen Lebensraum, die Landesinformationssammlung LINFOS sowie die Rote Liste für den Naturraum Eifel wurden überprüft. Weiterhin wurde ein Ortstermin am wahrgenommen. Begründung zur Ergänzungssatzung Eicherscheid, Kohlstraße 5

6 Eine Bedeutung als Ruhe- oder Fortpflanzungsstätte im Sinne des 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 konnte für den überplanten Abschnitt nicht nachgewiesen werden. Ein Verstoß gegen 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 4 wird ausgeschlossen, da keine wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten im Plangebiet vorkommen. Negative Auswirkungen des Vorhabens im Sinne des 44 BNatSchG werden ausgeschlossen. Da derzeit der Umfang und der Zeitraum der Baufeldräumung nicht bekannt ist, wird die Baufeldräumung auf die Zeit vom bis eines Jahres eingeschränkt. 5. Hinweise Im Rahmen der Bauausführung sind nachfolgende Hinweise zu beachten: - Nach 202 BauGB in Verbindung mit DIN ist der Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung zu schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wiederverwendung zu lagern und später wieder einzubauen. - Die Gemarkung Münstereifel befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. - Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. - Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/ , unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. - Im Plangebiet sind die Belange des Artenschutzes nach BNatSchG zu beachten. Die Baufeldfreimachung hat außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit im Winterhalbjahr in der Zeit zwischen 01. Oktober und 28. Februar eines Jahres zu erfolgen. Sollte das Zeitfenster nicht eingehalten werden können, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen (UNB) rechtzeitig zu melden. aufgestellt: Bad Münstereifel, August 2018 Die Bürgermeisterin Begründung zur Ergänzungssatzung Eicherscheid, Kohlstraße 6

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.

Mehr

Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung Begründung -gem. 2a BauGB- Teil A - gem. 2a Nr. 1 BauGB - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen 1.0 Rechtsgrundlagen

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN

BEGRÜNDUNG ZUR. 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de ZUR 8. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 17 A - Industriestraße- GEMEINDE ALDENHOVEN STAND: JUNI 2017 Inhalt 1 Anlass, Ziel und

Mehr

STADT VERL. Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum. Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg. Mai 2017

STADT VERL. Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum. Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg. Mai 2017 STADT VERL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 80 Grubenweg Mai 2017 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner Straße

Mehr

Auf der Kumm. Oben auf der Kumm. Verfahren

Auf der Kumm. Oben auf der Kumm. Verfahren 0 10 20 30 40 50 N 64 22 Erste Gewanne hinter der Greuß 38 Zeichenerklärung: E Bereiche gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1BauGB - Innenbereich - (nachrichtlich) Bereich gem. 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB -Ergänzungsbereich-

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Stadt Mechernich. Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem

Stadt Mechernich. Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem Stadt Mechernich Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden,

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich Hülsten Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung 2 Gemeinde Reken Satzung über die

Mehr

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Umspannwerk Merscher Höhe zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500 GEMEINDE UEDEM Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße 11 6. vereinfachte Änderung 0 Bearbeitet: Hardt/Bertram Stand: 06. November 2012 M 1:500 10 15 20 25 30 35 StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbh Stadtentwicklung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr " Nördl.-Victor-Gollancz-Straße " 1. vereinfachte Änderung

Begründung zum Bebauungsplan Nr  Nördl.-Victor-Gollancz-Straße  1. vereinfachte Änderung Begründung zum Bebauungsplan Nr. 80.3 " Nördl.-Victor-Gollancz-Straße " 1. vereinfachte Änderung Stadt Jülich Planungsamt Inhalt 1. Städtebauliche Begründung 3 Seite 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Hinweise und Begründung

Hinweise und Begründung 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 S Berg Seelscheid Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Rhein-Sieg-Kreis Nordrhein-Westfalen Hinweise und Begründung in der Fassung für die erneute Beteiligung gem. 13a

Mehr

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht Anlage Nr. 2 Stadt Soest Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB Darstellung auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte mit Genehmigung des Katasteramtes Soest vom 20.05.2002

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.

Mehr

Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)

Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) GEMEINDE SCHÖPPINGEN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 Rosenweg/Tulpenweg (im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB i. V. m. 13 BauGB) Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2 von 2 Dieser Bebauungsplan

Mehr

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

STADT BAD MÜNSTEREIFEL

STADT BAD MÜNSTEREIFEL STADT BAD MÜNSTEREIFEL 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Flurstückes Gem. Mutscheid, Flur 16, Flurstück Nr. 129 - Ohlerath, Hoffmannstraße - BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT

Mehr

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015 Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter

Mehr

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Buttenhalden GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

GEMEINDE BEELEN. Eingriffsbilanzierung. zum Bebauungsplan Nr. 35 Seehusen 3. Entwurf, Dezember 2017

GEMEINDE BEELEN. Eingriffsbilanzierung. zum Bebauungsplan Nr. 35 Seehusen 3. Entwurf, Dezember 2017 GEMEINDE BEELEN Eingriffsbilanzierung zum Bebauungsplan 35 Seehusen 3 Entwurf, Dezember 2017 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner

Mehr

2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow

2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow 27,3 gi,. LangendarfA.EsWJS» Afouf 29,1. ;',' 3J3C" 4*1^ >5M 2S.5 Ci'iitPHKJ!«. : 1 5-"^ %. 09.02.2006 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow Begrü äsihaltsveneächsiäs

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über Fassung vom 2018-09-26 Projekt Nr.: 2014-044 x. Fertigung Rathausstraße 2 77966 Kappel-Grafenhausen der über Bebauungsplan : Pflegeheim Kappel mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 13 SCH - IM DOPPELAND - GEMEINDE ALDENHOVEN ORTSTEIL SCHLEIDEN

BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 13 SCH - IM DOPPELAND - GEMEINDE ALDENHOVEN ORTSTEIL SCHLEIDEN Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 13 SCH - IM DOPPELAND - GEMEINDE ALDENHOVEN ORTSTEIL SCHLEIDEN STAND: APRIL 2017 Inhalt

Mehr

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm"

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm adt Sendenhorst adtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm" Verfahrensstand: Satzung gemäß 10 BauGB Übersichtsplan M. 1 : 5.000 :\Cad\Projekte\Sendenhorst\Innenbereich_Teigelkamp-Südendamm\B-Plan

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG - ELSDORF BEDBURGER STR. / MITTELSTR.

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG - ELSDORF BEDBURGER STR. / MITTELSTR. STADT ELSDORF BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 72 1. ÄNDERUNG - ELSDORF BEDBURGER STR. / MITTELSTR. - Abteilung 4 / 20 Bauleitplanung Inhalt 1. Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes... 3 2. Räumlicher Geltungsbereich...

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:

Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand: Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen

Mehr

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Satzung der Gemeinde Vörstetten über Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

ringen Östringen Östringen Östringen Östringen Begründung zur Einbeziehungssatzung Neusatz Stadt Östringen Stadtteil Tiefenbach

ringen Östringen Östringen Östringen Östringen Begründung zur Einbeziehungssatzung Neusatz Stadt Östringen Stadtteil Tiefenbach Stadt Ö Stadtteil Tiefenbach Begründung zur Einbeziehungssatzung Neusatz Ö Ö Aufgestellt : Sinsheim, 12.07.2016 /05.09.2016/24.10.2016 Gl/Ru Ö Ö Einbeziehungssatzung Neusatz, Stadt Ö, Stadtteil Tiefenbach

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hosenfeld

Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hosenfeld Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hosenfeld 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 15 Ortsmitte - Herrleinweg Begründung Fassung Satzung: Verfahrensübersicht: 01.02.2018 Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des

Mehr

Satzung der Gemeinde Biberach über

Satzung der Gemeinde Biberach über Fassung vom 2017-05-08 Projekt Nr.: 2017-008 x. Fertigung Hauptstraße 27 77781 Biberach der über Bebauungsplan : Alter Sportplatz mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum

Mehr

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher

Mehr

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West 1. Lage des Plangebietes Im Ortsteil Mauerkirchen des Marktes Bad Endorf wurde 1997 für den westlichen Teil die Ortsabrundungssatzung

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Begründung der. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ibbenbüren Photovoltaikanlage Kohlenwäsche

Begründung der. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ibbenbüren Photovoltaikanlage Kohlenwäsche Begründung der. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ibbenbüren Photovoltaikanlage Kohlenwäsche ENTWURF Bearbeitung: farwick + grote architekten BDA/stadtplaner van-delden-straße 15 48683 ahaus

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße

Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße Stadt Bad Wünnenberg 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Stallbusch II Ortsteil: Haaren Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße Begründung Verfahrensstand:

Mehr

STADT DÜREN. Begründung zur. 40. Änderung des Flächennutzungsplanes Nahversorgung Euskirchener Straße in Düren

STADT DÜREN. Begründung zur. 40. Änderung des Flächennutzungsplanes Nahversorgung Euskirchener Straße in Düren STADT DÜREN Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes Nahversorgung Euskirchener Straße in Düren Übersichtsplan Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Kataster- und Vermessungsamt Kreis

Mehr

STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER

STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER STADTPLANUNGSAMT Erfassung und Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Maßnahmen zum Ausgleich i. S. des 1a (3) BauGB bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Begründung. - Vorentwurf -

Begründung. - Vorentwurf - Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,

Mehr

GEMEINDE EVERSWINKEL

GEMEINDE EVERSWINKEL GEMEINDE EVERSWINKEL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan 56 Königskamp II Vorentwurf, Mai 2014 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Markt Nandlstadt. Landkreis Freising. Außenbereichssatzung. Zulehen. gemäß 35 Abs. 6 BauGB

Markt Nandlstadt. Landkreis Freising. Außenbereichssatzung. Zulehen. gemäß 35 Abs. 6 BauGB Markt Nandlstadt - Außenbereichssatzung für den Gemeindeteil Zulehen, Seite 1 von 8 Markt Nandlstadt Landkreis Freising Außenbereichssatzung Zulehen gemäß 35 Abs. 6 BauGB Fassung vom 03.07.2014 Planer:

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim 1. Änderung Bebauungsplan In den Borngärten - Satzung - Aufgestellt im Auftrag der Stadt Nidderau Stand: 30.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 3 1.1. Lage und

Mehr

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet

Mehr

Innenbereichssatzung V der Stadt Sulingen, OT Nordsulingen Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung nördlich der Bocksgründener Straße -

Innenbereichssatzung V der Stadt Sulingen, OT Nordsulingen Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung nördlich der Bocksgründener Straße - Innenbereichssatzung V der Stadt Sulingen OT Nordsulingen, über die Festlegung bebauter Bereiche im Außenbereich und die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

SATZUNG NACH 34 (4) S. 1 NR. 3 STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1. Inhaltsverzeichnis

SATZUNG NACH 34 (4) S. 1 NR. 3 STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1. Inhaltsverzeichnis STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1 Inhaltsverzeichnis der Begründung zur 11. Änderung der Satzung der Stadt Bad Laasphe gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Niederlaasphe,

Mehr

B E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet:

B E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet: Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg B E G R Ü N D U N G für den Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Güster Gebiet: nördlich der Straße Am Prüßsee, westlich Dorfstraße Grundstück alte Schule Stand:

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

"Abschnitt I a unterhalb der Ringstraße", 3. Änderung

Abschnitt I a unterhalb der Ringstraße, 3. Änderung Bebauungsplan "Abschnitt I a unterhalb der Ringstraße", 3. Änderung der Ortsgemeinde Textfestsetzungen gem. 9 Abs. 8 BauGB Ortsgemeinde: Gemarkung: Flur: 14 Planfassung für die Verfahren gemäß 3 Abs. 2

Mehr

Stadt Isselburg. Bebauungsplan Isselburg Nr. 10 Schul-, Sport- und Erholungszentrum 3. Änderung. Begründung zum Entwurf.

Stadt Isselburg. Bebauungsplan Isselburg Nr. 10 Schul-, Sport- und Erholungszentrum 3. Änderung. Begründung zum Entwurf. Bebauungsplan Isselburg Nr. 10 Schul-, Sport- und Erholungszentrum 3. Änderung Begründung zum Entwurf Planverfasser: 11. September 2017 Inhaltsverzeichnis: 1 Veranlassung, Erforderlichkeit und Ziele...

Mehr

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3

Mehr

Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 "Heuers Moor - West" Satzungstext (Entwurf)

Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 Heuers Moor - West Satzungstext (Entwurf) Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 "Heuers Moor - West" Satzungstext (Entwurf) E-Mail: osnabrueck@pbh.org Telefon (0541) 1819-0 Telefax (0541) 1819-111 Internet: www.pbh.org Gemeinde Lotte Bebauungsplan

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1/121 Flach-Fengler-Straße Nord Planungsstand 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB Erstellt durch die Stadt Wesseling, Fachbereich Stadtplanung Stand: Dezember

Mehr

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe: T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr