STADT BAD MÜNSTEREIFEL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STADT BAD MÜNSTEREIFEL"

Transkript

1 STADT BAD MÜNSTEREIFEL 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Flurstückes Gem. Mutscheid, Flur 16, Flurstück Nr Ohlerath, Hoffmannstraße - BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT

2 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 1 Inhalt Teil A. Städtebauliche Begründung Rechtsgrundlagen Ausgangslage / Problemdarstellung Übergeordnete Planungen Landesplanung Flächennutzungsplan Landschaftsplan Inhalt der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Auswirkungen der Planung Städtebauliche Auswirkungen Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung Umweltauswirkungen / Umweltbericht... 4 Teil B. Umweltbericht Allgemeines Beschreibung des Projektes Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planung Standort des Vorhabens Planerische Bindungen Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einwirkungsbereich der Planung Naturräumliche Grundlagen Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch Schutzgut Tiere und Pflanzen Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschafts- / Ortsbild Kulturgüter und sonstige Sachgüter Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen... Lösungsmöglichkeiten Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) Abschließende Zusammenfassung und Bewertung... 11

3 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 2 Teil A. Städtebauliche Begründung 1.0 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). 2.0 Ausgangslage / Problemdarstellung Der Änderungsbereich umfasst Teilbereiche des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 129 in einem Umfang von rd. 850 qm. Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich der 29. Änderung Der von der geplanten Änderung betroffene Bereich des Flurstückes liegt gemäß 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Landschaftsschutz liegt für diesen Bereich nicht vor. Die Erschließung ist sichergestellt. Die Grundstückeigentümer / Antragsteller beabsichtigen, dass in dem v.g. Bereich bereits vorhandene landwirtschaftliche Gebäude in Wohnraum für den Eigenbedarf, nämlich die erwachsenen Kinder, umzubauen. Geplant ist, das vorhandene Pultdach in seiner bisherigen Ausrichtung um 180 zu drehen, wobei dann eine Erhöhung der westlich (in Richtung freies Feld) gelegenen Gebäudeseite erforderlich wird. Es ergibt sich in diesem Bereich eine ma-

4 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 3 ximale Gebäudehöhe von 4,5 m über natürlichem Gelände. Die östlich gelegene Gebäudeseite bleibt mit derzeit 3,50 bis 4,0 m Bestandshöhe unverändert. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Vorhabens zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Dorfgebiet (MD) erforderlich. Im Weiteren soll die Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath (Ergänzungssatzung) gem. 34 BauGB erweitert werden. 3.0 Übergeordnete Planungen 3.1 Landesplanung Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt - Region Aachen -, Der Ortsteil Ohlerath ist im gültigen Regionalplan nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der Bevölkerung abzustellen. 3.2 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist der geplante Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine bei der Bezirksregierung Köln gestellte landesplanerische Anfrage gem. 34 LPlG zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwischenzeitlich positiv beschieden. Auszug aus dem Flächennutzungsplan 3.3 Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplanes Bad Münstereifel. Das Gebiet ist nicht mit einer Schutzgebietsausweisung belegt.

5 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Inhalt der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Auszug aus dem Landschaftsplan Die 29. Flächennutzungsplanänderung beinhaltet gemäß 5 Abs.2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO die Änderung der derzeit gültigen Darstellung Fläche für die Landwirtschaft in die Darstellung Dorfgebiet. 5.0 Auswirkungen der Planung 5.1 Städtebauliche Auswirkungen Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der Ergänzungssatzung für diesen Bereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung eins landwirtschaftlichen Gebäudes, angrenzend an den bestehenden Siedlungszusammenhang, geschaffen werden. Negative Auswirkungen auf die vorhandenen Nutzungen in der näheren Umgebung sind nicht zu erwarten. 5.2 Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung Die Versorgung mit Trinkwasser und Elektrizität erfolgt über die Anschlüsse an die bestehenden Leitungsnetze. Gleiches gilt für die Kanalisation. 5.3 Umweltauswirkungen / Umweltbericht Die detaillierten Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen des gemäß 2a BauGB erarbeiteten Umweltberichtes, der gesonderter Teil dieser Begründung ist, ermittelt, beschrieben und bewertet.

6 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 5 Teil B. Umweltbericht 1. Allgemeines Aufgrund des Artikel 6 des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) in der seit geltenden Fassung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die Umweltbelange, auf die eine Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil der Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB. Folgende Umweltschutzgüter werden betrachtet: Mensch (incl. menschlicher Gesundheit) Pflanzen und Tiere Boden / Wasser Klima / Luft Landschaftsbild / Erholung Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge. Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes ist die Umweltprüfung nicht in der Detailschärfe erforderlich wie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, trotzdem sind auch auf dieser Ebene alle Umweltmedien und -belange zu prüfen, die im 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführt sind. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, dessen Aufbau durch die Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB vorgegeben ist. 2. Beschreibung des Projektes 2.1 Ziel und Zweck sowie Erforderlichkeit der Planung Die Antragsteller beabsichtigen, ein vorhandenes landwirtschaftliches Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Flurstück 129 in Wohnraum für den Eigenbedarf umzubauen. Angestrebt wird, das vorhandene Pultdach in seiner bisherigen Ausrichtung um 180 zu drehen, wobei dann eine Erhöhung der westlich (in Richtung freies Feld) gelegenen Gebäudeseite erforderlich wird. Es ergibt sich in diesem Bereich eine maximale Gebäudehöhe von bis zu 4,5 m über natürlichem Gelände. Die östlich gelegene Gebäudeseite bleibt mit derzeit 3,50 bis 4,0 m Bestandshöhe unverändert. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Vorhabens zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes von bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche in Dorfgebiet (MD) erforderlich. Im Weiteren soll die Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath (Ergänzungssatzung) gem. 34 BauGB erweitert werden.

7 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Standort des Vorhabens Der Änderungsbereich umfasst Teilbereiche des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 129 in einem Umfang von rd. 850 qm. 2.3 Planerische Bindungen Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt - Region Aachen -, Der Ortsteil Ohlerath ist im gültigen Regionalplan nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der Bevölkerung abzustellen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist der geplante Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Landschaftsplanes Bad Münstereifel. Das Gebiet ist nicht mit einer Schutzgebietsausweisung belegt. 2.4 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Baugesetzbuch (BauGB): Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Vermeidung und Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Festsetzungen von Maßnahmen die dem Klimawandel entgegenwirken als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Erhaltung landschaftlicher Strukturen; Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher und natürlicher Gewässer; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Geringhalten schädlicher Umwelteinflüsse durch landschaftspflegerische Maßnahmen; Ausgleich von Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen. Landschaftsgesetz (LG): Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung landschaftlicher Strukturen; sparsame, schonende und nachhaltige Nutzung der Naturgüter; Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen Gewässer; Geringhalten von schädlichen Umwelteinwirkungen; Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Erhaltung und Entwicklung von Naturbeständen im besiedelten Bereich; Erhaltung unbebauter Bereiche und Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung. Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG): Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen; sparsame Verwendung des Wassers; Bewirtschaftung

8 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 7 der Gewässer, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG): Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. 3.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einwirkungsbereich der Planung 3.1 Naturräumliche Grundlagen Das Plangebiet liegt im Naturpark NTP-008 Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn- Eifel ( ) und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG Mutscheider Hochfläche ( ). Die Ortslage ist ausgegrenzt und unterliegt keiner Schutzausweisung. In ca. 900 m Luftlinie im Westen verläuft das Naturschutzgebiet EU-164 NSG Broemmersbach ( ). Schutzgebiet von europäischem Interesse, Vogelschutz- bzw. FFH-Gebiete liegen nicht in unmittelbarer Nähe. 3.2 Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Mensch Luftbild Geobasis.NRW Bestand: Für den Menschen sind wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn- und Lebensqualität, der Erholungs- und Freizeitwert, aber auch Aspekte des Immissionsschutzes und wirtschaftlich / infrastrukturelle Funktionen (z.b. Versorgung, Angebot an Gemeinbedarfseinrichtungen) von Bedeutung.

9 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 8 Prognose: Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet, da lediglich ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude umgenutzt werden soll. Für die geplante zukünftige Wohnnutzung an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich besteht ein verminderter Schutzanspruch bzw. ein höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft. Maßnahmen: Keine Maßnahmen auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung erforderlich. 3.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen Der Änderungsbereich ist heute bereits baulich, durch das landwirtschaftliche Gebäude, genutzt. Nachhaltige Eingriffe in Natur und Landschaft werden somit nicht vorbereitet. Blick auf das Gebäude von Westen und Osten

10 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 9 Artenschutz Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom und (seit in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Hinsichtlich der Abwägung, ob streng geschützte, insbesondere in NRW planungsrelevante Arten von der vorliegenden Bauleitplanung betroffen sein könnten, wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Dipl.-Geogr. Ute Lomb, Bonn). Die Artenschutzprüfung (ASP) orientiert sich an der Handlungsempfehlung des MWEBWV (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW) & MUNLV (Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW) 2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. In Stufe I (Vorprüfung) wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die entsprechenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Der Umbau des landwirtschaftlichen Gebäudes, Stallung sowie Futterlager, zu Wohnzwecken beansprucht keine zusätzlichen Flächen. Die Wohnnutzung erfordert das Drehen des Pultdaches um 180. Da keine Vegetation, Bäume, Sträucher, Säume, Grün- oder Ackerland, von der Planung berührt werden, konzentriert sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf landwirtschaftliche Gebäude. Anlässlich des Ortstermins wurde es auf eine Quartiersnutzung durch Vögel oder Fledermäuse untersucht und die Auftraggeber befragt. Fazit Das Bauvorhaben in der Ortslage Ohlerath, Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken wurde im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 untersucht und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Es wurde ein Ortstermin am wahrgenommen. Die Liste der zu erwartenden planungsrelevanten Arten des LANUV NRW für das MTB Hönningen und die im Naturraum Eifel zu erwartenden, gefährdeten Rote Liste Arten wurden überprüft. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass von dem Bauvorhaben kein Verstoß im Sinne des 44 BNatSchG ausgelöst wird. (Die Artenschutzrechtliche Prüfung ist Anlage zu den Verfahrensunterlagen). Mit Einreichung des Bauantrages ist die artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit nochmals zu überprüfen. 3.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden Bestand: Für den Änderungsbereich liegen keine Eintragungen in dem gemäß 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen vor. Für das Plangebiet liegt keine Ausweisung für schutzwürdige Böden vor.

11 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 10 Prognose: Da durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Eingriffe in den Boden vorbereitet werden, werden keine umweltrelevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden erwartet. 3.5 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine umweltrelevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser erwartet. 3.6 Schutzgut Klima / Luft Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine umweltrelevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft erwartet. 3.7 Schutzgut Landschafts- / Ortsbild Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts- und Ortsbild erwartet. 3.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter erwartet. Folgender Hinweis wird auf Anregung des LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland in die Planungsunterlagen aufgenommen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/ , unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 4.0 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung 4.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Im Rahmen der Umweltprüfung ist die Betroffenheit insbesondere der in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und 1a BauGB aufgeführten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu untersuchen und zu bewerten. Die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen bzw. des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt durch die gedankliche Verknüpfung der vom Planungsvorhaben ausgehenden Wirkungen mit den Wert- und Funktionselementen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie den weiteren Schutzgütern. Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes im Außenbereich geschaffen werden. Damit soll eine wohnbauliche Nutzung für die erwachsenen Kinder der Antragsteller ermöglicht werden. Eine zusätzliche Versiegelung ist nicht geplant.

12 Stadt Bad Münstereifel / 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 11 Bei einem Verzicht auf die Umnutzung des Gebäudes würde dieses weiterhin leer stehen. Ggfs. würden an anderer Stelle Neuversiegelungen stattfinden. 4.2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen Ein Eingriff in Natur und Landschaft findet nicht statt. Ein Auslösen von Verbotstatbeständen gemäß 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1-3 durch das Vorhaben wird ausgeschlossen. Ein Auslösen von Verbotstatbeständen gemäß 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 4 durch das Vorhaben wird ausgeschlossen. Es wurden keine Pflanzen der besonders geschützten Arten festgestellt. 5.0 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes sind nicht zu beschreiben. 6.0 Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten Entfällt aufgrund der funktionalen Zuordnung. 7.0 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) Eine Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt erfolgt im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht. 8.0 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel soll für einen Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Flurstück 129 die Darstellung Fläche für die Landwirtschaft in Dorfgebiet zu ändern. Geplant ist der Ausbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Wohnraum. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Vorhabens zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Weiteren soll die Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath (Ergänzungssatzung) gem. 34 BauGB erweitert werden. Schutzwürdige Biotope oder städtische Biotopverbundflächen sind von den Änderungsabsichten nicht betroffen. Hinweise auf das Vorkommen von Lebens- oder Ruhestätten gesetzlich geschützter, planungsrelevanter oder gefährdeter Arten liegen für die Änderungsbereiche nicht vor. Die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter werden insgesamt als nicht erheblich eingestuft. aufgestellt: Bad Münstereifel, November 2016 ergänzt: Februar 2017 Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung

Bebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung STADT PORTA WESTFALICA Bebauungsplan Nr. 10 3. Änderung und Teilaufhebung Bocksköppen Umweltbericht Sachgebiet Stadtplanung ENTWURF Stand: 19.08.2013 aktualisiert Februar 2014 1. Einleitung Gemäß 2a BauGB

Mehr

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G STADT PULHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR. 14.8 DANSWEILER B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 14.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des südlichen

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf 16.08.2017 INHALT SEITE 1. Planungserfordernis... 1 2. Situation... 1 2.1 Planungsgebiet...

Mehr

Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung Begründung -gem. 2a BauGB- Teil A - gem. 2a Nr. 1 BauGB - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen 1.0 Rechtsgrundlagen

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes

Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes C 1 Anlage C Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtliche Vorgaben Untersuchungsinhalte Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten Projekt 0338_BP Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten - im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB - Begründung Verfahrensstand:

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN! ÄNDERUNGSPLAN 3 (vereinfachte Änderung nach 13 BauNVO) ERLÄUTERUNGEN JULI 2001 Bauhof der Verbandsgemeinde im Bereich der ehemaligen Bezirksstelle der Pfalzwerke

Mehr

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS. 1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland

Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland Vortrag im Rahmen der Workshopreihe Urban Planning Laboratory

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Teil B Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan B - I Begründung zum Bebauungsplan Satzungsfassung gem. GR Beschluss vom 20.11.2012 Seite 1 Teil B - Begründung B Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2

BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2 STADT BAD HÖNNINGEN BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2 - BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Hönningen 2 Auftraggeber: Stadt Bad Hönningen Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere

Mehr

Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I"

Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa Gartenstadt Karlshorst I Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" Informationsveranstaltung am 9. Februar 2012 Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren Inhalt 1. Bearbeitungsgebiet (Lage im Raum, Luftbild, angrenzende

Mehr

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg

Mehr

im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich zwischen der Linderner Straße und dem Brunnenweg sowie des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung A n l a g e z u r B E G R Ü N D U N G Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Vorentwurf gem. 3 (1) / 4 (1) Fassung

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms 2013 Mecklenburg Regionaler Planungsverband Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms - Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergie

Mehr

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand:

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 1. Änderung BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 15.02.2016 Teilbebauungspläne 23.1. 23.7 sowie 23.9 und 23.10. bleiben unverändert rechtsgültig! BP-Nr. 23.1.

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Gemeinde Mildstedt. Stand August 2017

Gemeinde Mildstedt. Stand August 2017 Gemeinde Mildstedt Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Mildstedt für das Gebiet östlich Engelscher Weg, südlich Hübbrüchweg und nördlich Luruper Weg Stand August 2017 Verfasser:

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

bis einschließlich

bis einschließlich 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr) im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wetter (Ruhr) Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße"

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Begründung der. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ibbenbüren Photovoltaikanlage Kohlenwäsche

Begründung der. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ibbenbüren Photovoltaikanlage Kohlenwäsche Begründung der. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ibbenbüren Photovoltaikanlage Kohlenwäsche ENTWURF Bearbeitung: farwick + grote architekten BDA/stadtplaner van-delden-straße 15 48683 ahaus

Mehr

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Gemeinde Gossersweiler-Stein Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann Raumeinheiten Für die Bearbeitung des Landschaftsplans wurde das Kreisgebiet in vier Raumeinheiten aufgeteilt. Raumeinheit A: Städte Mettmann,

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

bis einschließlich

bis einschließlich Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der

Mehr

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht Anlage Nr. 2 Stadt Soest Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB Darstellung auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte mit Genehmigung des Katasteramtes Soest vom 20.05.2002

Mehr

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:

GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 31.07.2007 Entwurf: 05.12.2011 17.04.2013 16.09.2014 12.04.2017 Planung: Huber Planungs-GmbH

Mehr

3. Änderung des Flächennutzungsplanes Biogasanlage Poitzen

3. Änderung des Flächennutzungsplanes Biogasanlage Poitzen Gemeinde Faßberg Landkreis Celle 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Biogasanlage Poitzen Begründung Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

EU-Recht in der Stadtplanung

EU-Recht in der Stadtplanung Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung GeoForum Leipzig 13.06.2006 EU-Recht in der Stadtplanung Dr. iur. Gerold Janssen Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.v., Dresden Gliederung

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege. zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) 2035 der Stadt Bergisch Gladbach

Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege. zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) 2035 der Stadt Bergisch Gladbach Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) 2035 der Stadt Bergisch Gladbach Stabsstelle 6-1 Untere Denkmalbehörde Ansprechpartner: Tim Rademacher Rathaus

Mehr

Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung

Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung 1. Allgemeine Zulässigkeit - Wenn eine Privilegierung nach BauGB gegeben ist, sofern die größtmögliche Schonung des Außenbereichs beachtet wird.

Mehr

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben

Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Einblicke in die laufende Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie Dr. Christof Sangenstedt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

bis einschließlich

bis einschließlich Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wetter (Ruhr) Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße" hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH

Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Die Strategische Umweltprüfung der ung apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Rechtsgrundlagen der SUP für Lärmaktionspläne Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen

Mehr

83. Änderung Flächennutzungsplan. Begründung Entwurf

83. Änderung Flächennutzungsplan. Begründung Entwurf 83. Änderung Flächennutzungsplan Verfahren nach 2-7 BauGB Begründung Entwurf 1 Änderungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 Inhaltsverzeichnis 2 Planungsanlass und Planungsziel 3 3 Derzeitige Situation

Mehr

Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz

Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB im Rahmen der 209. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum gleichnamigen Bebauungsplanverfahren

Mehr

B E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet:

B E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet: Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg B E G R Ü N D U N G für den Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Güster Gebiet: nördlich der Straße Am Prüßsee, westlich Dorfstraße Grundstück alte Schule Stand:

Mehr