Statement im Rahmen der Europäischen Konferenz der Universität Siegen 15./16. März 2005

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1 72.01 Köln, MPD L. Flemming, 6435 Personenzentrierte Planung und Finanzierung von Diensten für Menschen mit geistiger Behinderung aus der Perspektive des Landschaftsverbandes Rheinland Statement im Rahmen der Europäischen Konferenz der Universität Siegen 15./16. März 2005 Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin als Leiterin des Dezernates Soziales und Integration des Landschaftsverbandes Rheinland gebeten worden, über unsere Erfahrungen bei der Einführung personenzentrierter Planungsansätze zu berichten. Von besonderem Interesse sind dabei natürlich die Wirkungen, die diese Art der Planung erzeugt. Ich bin der Einladung sehr gerne gefolgt und möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen in aller gebotenen Kürze die Grundgedanken, wesentlichen Instrumente und die erkennbaren Effekte unseres Handelns im Bereich der Eingliederungshilfen hier vor allem der Hilfen zum selbständigen Wohnen für Menschen mit Behinderungen vorzustellen. Der Begriff der personenzentrierten Planung erfasst aus meiner Sicht nur unzureichend den Prozess, in dem wir uns als überörtlicher Träger der Sozialhilfe seit einigen Jahren befinden. Er hat einen gewissen technokratischen Beiklang, so als sollten Personen zentriert und verplant werden. Genau das Gegenteil ist aber der Fall, der Leistungsträger Sozialhilfe organisiert sich seine eigenen Strukturen und Arbeitsweisen so, dass Menschen mit Behinderungen in der Lage sind, im Rahmen ihrer jeweils individuellen Möglichkeiten über ihre Lebensgestaltung selber zu entscheiden. Teil davon ist auch die Verhandlung auf Augenhöhe über die individuell

2 - 2 - erforderlichen Assistenzleistungen mit den Trägern und Erbringern dieser Leistungen. Zielvorstellung dabei ist, dass der Mensch mit Behinderung nicht passiver Empfänger von gewährten Hilfen ist, sondern aktiv die für ihn erforderlichen Leistungen steuert. Der Sozialhilfeträger befindet sich somit in einer Dienstleistungsfunktion, ohne natürlich die Rahmenbedingungen seines Handelns zu verleugnen, die von ihm eine sorgfältige Prüfung verlangen, ob überhaupt Leistungen der Sozialhilfe erforderlich sind, welchen Inhalt und Umfang sie haben müssen und in welcher Form sie am wirtschaftlichsten zu erbringen sind. Gerade die extrem angespannte Situation der öffentlichen Haushalte, die Erwartung kontinuierlich steigender Fallzahlen in der Eingliederungshilfe und die damit verbundenen Kostensteigerungen bei den insbesondere stationären Angeboten für Menschen mit Behinderungen haben diese Neuorientierung der Eingliederungshilfe befördert, ganz im Sinne eines von Klaus Dörner geprägten Wortes, dass es darum gehe, aus leeren Kassen Kapital zu schlagen : Seit Mitte des Jahres 2003 hat der Landschaftsverband Rheinland die Instrumente in der Hand oder selber geschaffen, die ihm personenzentriertes Handeln im oben genannten Sinne ermöglichen: die zunächst bis 2010 befristete Zuständigkeit für alle Hilfen zum Wohnen, also nicht nur wie bisher die stationären Hilfen, sondern auch die ambulanten Hilfen die für Menschen mit Behinderung geleistet werden, um selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern die Ausfüllung dieser ambulanten Zuständigkeit mit Hilfe einer flexiblen, individuellen Finanzierung über sog. Fachleistungsstunden, welches rheinlandweit gilt mit einem einheitlichen Stundensatz von 47,50 die Unterstützung der individuell zu beantragenden Hilfen beim Wohnen durch regionale Koordinierungsleistungen, Angebote des Kontaktes und der niedrigschwelligen Beratung in speziellen Anlaufstellen

3 - 3 - die regionale Weiterentwicklung der erforderlichen Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen im Sinne von ambulant vor stationär durch sog. Regionalkonferenzen die Umstrukturierung des für die Steuerung der Eingliederungshilfeleistungen zuständigen Rheinischen Sozialamtes in meinem Dezernat in Sinne einer regionalisierten Teamstruktur mit Fallmanagerinnen und managern als verlässlichen Ansprechpartnern für alle am Leistungsprozess Beteiligten. Diese Rahmenbedingungen sind aus meiner Sicht unverzichtbar für die angestrebte Neuorientierung, aber das Herzstück eines personenzentrierten Arbeitsansatzes ist unser Verfahren zur individuellen Hilfeplanung. Der Landschaftsverband hat, begleitet von intensiven Diskussionen, Schulungsmaßnahmen und wechselseitigem Sammeln von Erfahrungen ab Sommer 2003 sein eigenes Hilfeplanungs-Instrument eingeführt und zum Jahreswechsel 2004/2005 eine überarbeitete Version vorgestellt. Dieser Hilfeplan ist verbindlicher Teil jedes Antrages auf Leistungen der Eingliederungshilfe an den Landschaftsverband. Und dies unabhängig davon, welche Art von Behinderung vorliegt, ob sich der Betreffende erstmals an den Sozialhilfeträger wendet oder bereits Leistungen erhält, zum Beispiel für das Wohnen in einem Wohnheim. Wir gehen davon aus, dass der Mensch mit Behinderung dort, wo er Beratung und/oder Assistenz erhält, bei der Erstellung seines Hilfeplanes unterstützt wird. Unser Hilfeplaninstrument ist als dialogisches Verfahren angelegt, es dient nicht als Antragsformular, sondern als Grundlage eines intensiven Austausches über die Ziele, Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe des Menschen mit Behinderung. Seine persönliche Sicht ist Ausgangs- und Bezugspunkt der Hilfeplanung, Sichtweisen der Professionellen ergänzen diese; es ist nahe liegend, dass die Sichtweisen häufig nicht übereinstimmen werden, aber genau diese Transparenz und das Verhandeln über die für alle Beteiligten vorstellbaren Zielsetzungen und Maßnahmen ist von uns ausdrücklich gewünscht. Folgerichtig benötigen wir für die fachkompetente Beratung über den vom Menschen mit Behinderung formulierten Hilfebedarf und die Möglichkeit ein entsprechendes Angebot zu machen, ein taugliches Instrument. Wir gehen nicht davon aus, dass die Entscheidung auf der Basis vorgelegter Hilfeplan-Unterlagen von Sozialhilfe- Sachbearbeitern im stillen Kämmerlein getroffen werden soll, sondern von den

4 - 4 - Fallmanagern nach einer Besprechung in der sog. Hilfeplankonferenz. Eingereichte Hilfepläne werden von den Fallmanagern vorgeprüft und in die Konferenz eingebracht; diese findet in eng umgrenzter regionaler Zuständigkeit vor Ort statt, es nehmen Vertreter des örtlichen Sozial- und Gesundheitsamtes sowie der regionalen Leistungsanbieter teil. Die Teilnehmerzahl ist möglichst gering zu halten, um den Menschen mit Behinderung die Teilnahme und Vertretung ihrer Interessen in der Konferenz nicht erschwert wird. In der Konferenz wird also auf der Basis vorgeprüfter Hilfepläne beraten welche Hilfen erforderlich sind ob es sich um Leistungen der Sozialhilfeträgers oder anderer Leistungsträger handelt ob diese Leistungen von einem Fachdienst erbracht werden müssen oder z.b. im sozialen Umfeld leistbar sind welchen Umfang erforderliche Hilfen haben müssen welche Hilfeform angemessen ist und wo und durch wen die Hilfen erbracht werden können. In der Regel trifft der Vertreter des Landschaftsverbandes nach dieser Beratung seine Verwaltungsentscheidung in der Sitzung. Dieses Verfahren ist aufwändig und wir sind bereit, unseren Anteil zu leisten, um flächendeckend diese Konferenzen aufzubauen. Wir wollen mit diesen Konferenzen erreichen, dass Verwaltungsentscheidungen auf einer gemeinsam entwickelten fachlichen Basis getroffen werden, dass die beteiligten Leistungsträger und Leistungserbringer zusammen ihre Verantwortung für eine adäquate Unterstützung jedes Menschen mit Behinderung in ihrer Region praktisch wahrnehmen, dass eine große Transparenz über die Angebote und Entwicklungsnotwendigkeit in der Region entsteht, dass sich Entscheidungswege verkürzen und dass vor allem die Leistungsberechtigten selber ihre Interessen in anderer Form als bisher vertreten können.

5 - 5 - Wo stehen wir in der Umsetzung dieser ehrgeizigen Zielvorstellungen nach etwa 2 Jahren intensivster Arbeit? Dazu will ich Ihnen nicht viele Zahlen, sondern vor allem Eindrücke mit in die Diskussion geben: Das sog. Betreuten Wohnens ist von einer pauschal finanzierten freiwilligen Leistung mit festen Personalschlüsseln und kontingentierten Platzzahlen umgestellt auf das System der Fachleistungsstunden je nach individuellem Bedarf Derzeit nehmen diese Leistung etwa 6300 Menschen in Anspruch, die Zahl steigt langsam, aber stetig; ca. 400 von ihnen haben vorher in einem Wohnheim gelebt; sie erhalten im Durchschnitt 3,5 Fachleistungsstunden wöchentlich zur Unterstützung beim selbständigen Wohnen; für diese Leistungen stehen ihnen im Rheinland knapp 450 Anbieter zur Verfügung in nur einem Jahr ist es gelungen, flächendeckend die Grundlagen für die Einrichtung von Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit geistiger Behinderung zu schaffen es werden weiterhin keine zusätzlichen Heimplätze außer bereits längerfristig bewilligten geschaffen, im Gegenteil werden die Bemühungen intensiviert, gemeinsam mit den Heimträgern alle Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Heimsystems im Sinne von Wohnverbünden mit zunehmendem ambulanten Anteil auszuloten und zu unterstützen der Hilfeplan ist als Grundlage eines Antrages auf Leistungen der Eingliederungshilfe eingeführt, er löst vor allem intensive wechselseitige Bemühungen aus, ihn im Sinne der Menschen mit Behinderung zu nutzen; unbestreitbar existiert aber noch das Missverständnis, er sei lediglich eine neue Antragsvariante zur Erlangung eines Heimplatzes oder zur Realisierung von Einnahmen unabhängig vom individuellen Hilfebedarf die Kontakte zwischen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sowohl den Menschen mit Behinderung als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienste und Einrichtungen vor Ort nehmen ständig zu; dabei geht es natürlich vorrangig um die Klärung von Fragen im Einzelfall, aber man trifft sich auch zu gemeinsamen Diskussions- und Fortbildungsveranstaltungen sowie anderen Formen des Erfahrungsaustausches man lernt sich

6 - 6 - zunehmend persönlich kennen, nachdem man evtl. schon lange miteinander zu tun hatte die ersten Runden der Regionalkonferenzen sind durchgeführt, auch hier war die wesentliche Erkenntnis, dass man zunächst mit gesunder Vorsicht betrachtet, mit welchen Absichten der Landschaftsverband hier tätig wird; es ist für alle Beteiligten eine neue Arbeitsweise, nicht mehr in bilateralen Verhandlungen über den Ausbau der Versorgungsangebote zu reden, sondern dies als Auftrag einer sozialräumlichen Planung zu verstehen und die trägerspezifischen Interessen hierin einzubinden die Umorganisation des Rheinischen Sozialamtes ist in vollem Gange, in der zweiten Jahreshälfte werden die neuen Regionalteams mit den Fallmanagerinnen und -managern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und vor Ort wirken die Hauptaufgabe in den nächsten Monaten ist der konsequente Aufbau der Hilfeplankonferenzen; seit dem letzten Jahr sind wir ein wesentliches Stück auf dem Wege zu einem flächendeckenden Aufbau vorangekommen, vielerorts nachhaltig unterstützt von unseren Partnern beim örtlichen Sozial- und Gesundheitsamt und den Fachleuten der Dienste und Einrichtungen; aber es werden ebenso noch heftige Diskussionen in einigen Städten und Kreisen über die Erfordernis, die Effektivität und Effizienz der Konferenz geführt; meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich stehen zu diesen Diskussionen zur Verfügung, wir waren und sind immer bereit, flexibel regionale Strukturen zu berücksichtigen, aber das Ziel ist unverändert: die Hilfeplankonferenzen als wesentliches Steuerungsinstrument für Leistungen der Eingliederungshilfe vor Ort einzusetzen und dabei die regionalen Partner zu beteiligen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass personenzentrierte Arbeitsweisen aus Sicht des Landschaftsverbandes vor allem anderen eine durch Strukturen und Instrumente unterstützte Veränderung von Haltungen ist: hin zu einem aktiven, persönlichen Kontakt zwischen den Beteiligten, zu einem Verhandeln auf Augenhöhe über erforderlich Leistungen. Und dabei wird nicht bestritten, sondern transparent gemacht, unter welchem enormen finanziellen Druck der Landschaftsverband sein Handeln gestaltet.

7 - 7 - Ich bin ganz sicher, dass wir auf dem eingeschlagenen Wege einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung unserer Arbeitsweisen das gewünschte Ergebnis erzielen werden: die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen besser bündeln, den Menschen mit Behinderung einen Zugewinn an Lebensqualität ermöglichen und trotzdem Geld sparen aus leeren Kassen Kapital schlagen eben!

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