Diskussionsveranstaltung zum Entwurf des Schulentwicklungsplans: Schulentwicklung in der Stadt Kassel

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1 Diskussionsveranstaltung zum Entwurf des Schulentwicklungsplans: Schulentwicklung in der Stadt Kassel

2 Schulentwicklungsplan der Stadt Kassel Grundlagen Informationen und Diskussion zum Entwurf des Schulentwicklungsplans zu den drei Schwerpunkten: 1) Grundschulen: Wohin mit den neuen Schüler*innen? 2) Inklusion: Wie kann das gelingen? 3) Schulgebäude: Wie den Sanierungsstau auflösen? 2/26

3 Schulentwicklungsplan der Stadt Kassel Grundlagen Gesetzlicher Auftrag 145 Hessisches Schulgesetz (1) Die Schulträger stellen Schulentwicklungspläne für ihr Gebiet auf. In den Plänen werden der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Für den Schulort ist anzugeben, welche Bildungsangebote dort vorhanden sind und für welche Einzugsbereiche sie gelten sollen. Die Schulentwicklungspläne müssen sowohl die langfristige Zielplanung als auch die Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung enthalten. Sie sind mit den benachbarten Schulträgern und mit anderen Fachplanungen, insbesondere der Jugendhilfeplanung, abzustimmen. (2) Die Schulentwicklungspläne müssen die erforderliche Zahl von Vorklassen an Grundschulen und Förderschulen ( 18 Abs. 2) erfassen. In ihnen ist auszuweisen, welche allgemeinen Schulen für Unterrichtsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen nach den Förderschwerpunkten nach 50 Abs. 1 unterhalten werden ( 51 Abs. 2). Quelle: Hessenrecht 3/26

4 Schulentwicklungsplan der Stadt Kassel Grundlagen (3) Die regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten, dass die personelle Ausstattung der Schulen im Rahmen der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes möglich ist. (5) Schulentwicklungspläne sind innerhalb von fünf Jahren nach der Zustimmung zu ihnen auf die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. (6) Schulentwicklungspläne und ihre Fortschreibung bedürfen der Zustimmung des Kultusministeriums. Quelle: Hessenrecht 4/26

5 Schulentwicklungsplan der Stadt Kassel Grundlagen Schulentwicklungspläne 7. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) der Stadt Kassel für alle Schulformen (vorgelegt im Januar 2010 / genehmigt mit Auflagen im März 2011) 8. Teilfortschreibung des SEP der Stadt Kassel für die Schulen der Sekundarstufe 1 (Februar 2012 / genehmigt mit Auflagen Juli 2013) 9. Teilfortschreibung des SEP der Stadt Kassel für die Kooperativen Gesamtschulen (Oktober 2014 / genehmigt März 2015) 10. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) der Stadt Kassel für alle Schulformen (Vorlage geplant im April/Mai 2018) Quelle: Schulverwaltungsamt, Folienpräsentation am /26

6 Schulentwicklungsplan der Stadt Kassel Grundlagen Aufgabentrennung im hessischen Schulsystem: Schulträger sind i.d.r. die Landkreise und kreisfreien Städte wie z. B. Kassel (zuzüglich Fulda, Gießen, Hanau, Marburg und Rüsselsheim). Schulträger sind für die Hülle zuständig: Grundstück, Gebäude, Sekretariat, Hausmeister etc. Land für den Inhalt: Lehrplan, Lehrer*innen etc. Stadt Kassel ist Träger von 56 Schulen (mit rund Schüler*innen): 25 Grundschulen (mit insgesamt Schüler*innen) 9 Real- oder Gesamtschulen, davon zwei Versuchsschulen (mit insg SuS) 5 Gymnasien / Oberstufengymnasium (mit insgesamt Schüler*innen) 7 Förderschulen (mit insgesamt 839 Schüler*innen) 7 berufliche Schulen (mit insgesamt Schüler*innen) 1 (Abend-) Schule für Erwachsene (224 Schüler*innen, davon 62 auf dem Abendgymnasium) (Rund Schüler*innen besuchen eine Privatschule in Kassel) Quellen: Schulentwicklungsplan, bezogen auf das Schuljahr 2016/17 6/26

7 Inhalt des Schulentwicklungsplanes (597 Seiten): Allgemeines und Rahmenbedingungen Qualitative Schulentwicklung Schulformen Datenblätter der Schulen Medienentwicklungsplan Schwerpunkte (heute): Grundschulen: Wohin mit den neuen Schüler*innen? Inklusion: Wie kann das gelingen? Schulgebäude: Wie den Sanierungsstau auflösen?

8 Grundschulen: Wohin mit den neuen Schüler*innen? Entwicklung der Schülerzahlen Schuljahr 2011/12: Schuljahr 2017/18: Schuljahr 2021/22: Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen Schüler*innen (d.h. ca. 32 zusätzliche Klassen verteilt auf 27 Schulstandorte) Quellen: Schulentwicklungsplan, Seite 21

9 Grundschulen: Wohin mit den neuen Schüler*innen? 9/26

10 Grundschulen: Wohin mit den neuen Schüler*innen? 10/26

11 Grundschulen: Wohin mit den neuen Schüler*innen? 11/26

12 Grundschulen: Wohin mit den neuen Schüler*innen? Allgemeine Lösungsvorschläge aus dem Schulentwicklungsplan: Erhöhung der Klassenstärke Bessere Raumausnutzung Veränderung der Grundschulbezirke Keine qualitative Verbesserung! Schulersatzbauten Umwandlung von Förderschulen in Grundschulen: Osterholzschule, Wilhelm-Lückert-Schule (teilw.), Astrid-Lindgren-Schule (teilw.) 12/26

13 Grundschulen: Wohin mit den neuen Schüler*innen? Konkrete Lösungsvorschläge aus dem Schulentwicklungsplan: Grundschule Am Wall Insgesamt 56,9 % der Einwohnerinnen und Einwohner im Grundschulbezirk der Schule Am Wall haben einen Migrationshintergrund, 211 [der 250] Schülerinnen und Schüler der Schule hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit (Statistik vom ) Schuljahr 2011/12: Schuljahr 2017/18: Schuljahr 2021/22: 216 Schüler*innen 250 Schüler*innen 350 Schüler*innen Notwendige Maßnahmen: Die Entwicklung im Bereich Schülerzahlen und Ganztag ist weiterhin zu prüfen. Abwarten als Lösung? Steigende Schülerzahlen könnten zu einer steigenden Nachfrage nach Betreuung im Ganztag führen. Für diesen Fall muss über andere Raumnutzungskonzepte und Doppelnutzung von Räumen nachgedacht werden. Die Entwicklung der Schülerzahlen wird halbjährlich durch den Schulträger geprüft und bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Quelle: Schulentwicklungsplan, Seiten 83 / 86 13/26

14 Inklusion: Wie kann das gelingen? Die inklusive Beschulung findet somit als Regelform in der allgemeinen Schule statt. Dem Wahlrecht der Eltern kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu: Sie können sich für die inklusive Beschulung ihres Kindes entscheiden oder dafür, dass ihr Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf eine Förderschule besucht. Für jeden Förderschwerpunkt wird es auch in Zukunft in Kassel ein Förderschulangebot geben, aber nicht jede Förderschule wird bestehen bleiben. Förderschulangebote, die nicht mehr benötigt werden, laufen schrittweise aus. Inklusiver Unterricht zeichnet sich dabei dadurch aus, dass jedes Kind ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einem gemeinsamen Unterricht individuell nach seinen persönlichen Fähigkeiten gefördert wird. Durch die verstärkte individuelle Förderung erhöht sich die Lernwirksamkeit bei allen Kindern. Gleichzeitig verbessern alle Schülerinnen und Schüler ihre Sozialkompetenz. Quelle: Schulentwicklungsplan, Seiten 46 / 47

15 Inklusion: Wie kann das gelingen? Laut Schulentwicklungsplan arbeiten alle öffentlichen Kasseler Schulen inklusiv! Was das konkret heißt (z. B. hat die Schule ein eigenes Konzept um gemeinsamen Unterricht, ist Inklusion im Schulprogramm verankert oder hat sie Schwerpunkte in einen besonderen Bereich) bleibt unklar. 15/26

16 Inklusion: Wie kann das gelingen? Inklusion: Weitere Punkte Modellregion Inklusive Bildung ( ) Inklusive Schulbündnisse (ab 2019) Zwei Versuchsschulen im Stadtgebiet mit langjährigen Erfahrungen mit der inklusiven Beschulung. 16/26

17 Inklusion: Wie kann das gelingen? Förderschulen Anzahl der Schüler*innen Schuljahr 2011/12: 995 Schüler*innen an Förderschulen Schuljahr 2017/18: 757 Schüler*innen an Förderschulen Schuljahr 2021/22: 584 Schüler*innen an Förderschulen -411 Schüler*innen Schuljahr 2011/12: 425 an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen Schuljahr 2017/18: 202 an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen Schuljahr 2021/22: 143 an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen -282 Schüler*innen Schuljahr 2011/12: 220 Schüler*innen an der Wilhelm-Lückert-Schule Schuljahr 2017/18: 184 Schüler*innen an der Wilhelm-Lückert-Schule Schuljahr 2021/22: 91 Schüler*innen an der Wilhelm-Lückert-Schule -129 Schüler*innen Der Rückgang der Förderschüler*innen erklärt sich allein durch die Verkleinerung des Angebotes, nicht durch Wunsch / Wahl der Schüler*innen. Quellen: Schulentwicklungsplan, Seiten 403 / 404 / 452 / /26

18 Inklusion: Wie kann das gelingen? Förderschulen Astrid-Lindgren-Schule Mönchebergschule Osterholzschule Beratungs- und Förderzentrum, teilweise Nachnutzung durch die angrenzende Grundschule kein Förderschwerpunkt Lernen mehr nur noch Schule für kranke Schüler*innen wird aufgelöst Nachnutzung durch die Losseschule. Wilhelm-Lückert-Schule wird neue Grundschule bzw. Außenstandort einer Grundschule, Förderschule bleibt teilweise erhalten (keine Landkreiskinder mehr, Förderschwerpunkt Sprache nur noch als Grundstufe) 18/26

19 Inklusion: Wie kann das gelingen? Barrierefreiheit Inklusion braucht, unabhängig vom Förderbedarf einzelner Kinder, ein ganzheitliches Konzept um inklusive Ganztagsschulen zu bauen. Die Stadt Kassel plant, schrittweise bedarfsgerechte Schulgebäude und Außenflächen bereitzustellen und dabei auch notwendige, durch die pädagogisch konzeptionelle Entwicklung an Schulen bedingte Veränderungen zu berücksichtigen. Die zur Umsetzung der inklusiven Beschulung notwendigen Bau- und Ausstattungsmaßnahmen beinhalten nicht nur die Barrierefreiheit. Räume für Differenzierungsmaßnahmen, Beratung, Ruhe und Rückzug, die Medienausstattung, die Gestaltung der Aufenthaltsräume und Schulhöfe sowie zusätzliche Räume für den Ausbau der inklusiven Ganztagsgestaltung sind für eine gelingende schulische Inklusion von großer Wichtigkeit. Die Datenblätter des vorliegenden Schulentwicklungsplans greifen den aktuellen Stand der einzelnen Schulen im Bereich Barrierefreiheit auf. Dort nur pauschale Angaben (wie z. B. teilweise barrierefrei ) ohne echten Wert. Quellen: Schulentwicklungsplan, Seiten 50 / 51 19/26

20 Inklusion: Wie kann das gelingen? nicht barrierefrei: 8 Grundschulen teilweise barrierefrei: 14 Grundschulen überwiegend barrierefrei: eine Grundschule (Fasanenhof) Gebäude komplett barrierefrei: eine Grundschule (Wolfsanger/Hasenhecke) Da noch nicht alle beruflichen Schulen barrierefrei ausgebaut sind, stößt insbesondere die inklusive Beschulung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an ihre Grenzen. Das kann eine Berufsausbildung (für Menschen, die es selten leicht haben, einen Ausbildungsplatz zu finden) schlichtweg verhindern. Quelle: Schulentwicklungsplan, Seite /26

21 Schulgebäude: Wie den Sanierungsstau auflösen? Sanierungsbedarf Schulgebäude in Kassel 2013: 2017: 91,3 Mio. Euro 144,9 Mio. Euro Investitionen in den Gebäudeunterhalt von Schulen : 171,2 Mio. Euro 6,1 Mio. Euro / Jahr Euro / Jahr und Schule KIP (Kommunalinvestitionsprogramm) KIP 2 (KIP macht Schule) Quellen: Gebäudesanierungsprogramm 2013, Seite 6 / Haushaltsplan, Seite 67

22 Schulgebäude: Wie den Sanierungsstau auflösen? Quelle: Haushaltsplan, Seite 66 22/26

23 Schulgebäude: Wie den Sanierungsstau auflösen? Keine Maßnahmen notwendig? Das Hauptgebäude war in den letzten Sommerferien drei Tage gesperrt die NaWi-Räume? Quellen: Haushaltsplan, Seite 66 / Schulentwicklungsplan, Seite /26

24 Schulgebäude: Wie den Sanierungsstau auflösen? Gesetzlicher Auftrag 145 Hessisches Schulgesetz (1) Die Schulträger stellen Schulentwicklungspläne für ihr Gebiet auf. In den Plänen werden der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Für den Schulort ist anzugeben, welche Bildungsangebote dort vorhanden sind und für welche Einzugsbereiche sie gelten sollen. Die Schulentwicklungspläne müssen sowohl die langfristige Zielplanung als auch die Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung enthalten. Sie sind mit den benachbarten Schulträgern und mit anderen Fachplanungen, insbesondere der Jugendhilfeplanung, abzustimmen. Dieser Teil ( langfristige Zielplanung als auch die Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung ) des Schulentwicklungsplanes fehlt! Quelle: Hessenrecht 24/26

25 Der Schulentwicklungsplan: Eine interessante Datenbasis. Beispiel: Übergänge Grundschüler auf weiterführende Schulen Anteil des Wechsels auf ein Gymnasium in den einzelnen Grundschulen im Schuljahr 2017/18 Grundschule Abgänger Klasse 4 davon in ein Gymnasium Anteil Am Heideweg ,3 Am Lindenberg ,1 Am Wall ,8 Am Warteberg ,1 Auefeldschule ,6 Bossental ,4 Brückenhof-Nordshausen ,5 Carl-Anton-Henschel ,2 Dorothea-Viehmann-Schule ,1 Eichwäldchen ,3 Ernst-Leinius-Schule ,1 Fasanenhofschule ,0 Fridjof-Nansen-Schule ,5 Friedrich-Wöhler-Schule ,5 Harleshausen ,7 Herkulesschule ,4 Hupfeldschule ,7 Jungfernkopf ,5 Kirchditmold ,3 Königstor ,4 Losseschule ,6 Schenkelsberg ,8 Unterneustädter Schule ,0 Grundschule Waldau ,6 Wolfsanger/Hasenhecke ,6 Gesamt ,0

26 Stichwort: Bildungsgerechtigkeit! 26/26

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