Abgeordneter Wolfgang Roick (SPD) Frederik Otto Bastian Dunkel Stenografischer Dienst (TOP 2-4, TOP 5, TOP 7)

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1 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 6. Wahlperiode Enquete-Kommission 6/1 Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Protokoll 13. Sitzung (öffentlich) 13. Januar 2017 Hotel Fliegerheim, Borkheide Uhr bis Uhr Vorsitz: Abgeordneter Wolfgang Roick (SPD) Protokoll: Frederik Otto Bastian Dunkel Stenografischer Dienst (TOP 2-4, TOP 5, TOP 7) anwesende Kommissionsmitglieder: Wolfgang Roick (SPD) Dr. Ulrike Liedtke (SPD) Udo Folgart (SPD) Simona Koß (SPD) Danny Eichelbaum (CDU) Uwe Liebehenschel (CDU) Anke Schwarzenberg (LINKE) Sven Schröder (AFD) Benjamin Raschke (GRÜNE/B90) Prof. Dr. Klaus Friedrich Prof. Dr. Klaus Müller Dr. Michael Thomas Dr. Gerd Lehmann Iris Schülzke (BVB) Jens Graf (Städte- und Gemeindebund) Dr. Johannes Wagner (Landkreistag Brandenburg) Vertreter der Landesregierung: Torsten Maciuga (Staatskanzlei) Datum der Ausgabe:

2 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 2 Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle 2. Grußworte 3. Themenfeld 1: Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung - Einführung durch die Berichterstattungsgruppe 1 4. Vorstellung der Gemeindeentwicklung Borkheide 5. Anhörung zum Themenfeld 1: Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung hier: Kommunale Sicht und Problemstellungen am Beispiel der Gemeinde Schönwald OT Schönwalde darunter: Amtsdirektor des Amtes Unterspreewald Unterbrechung der Sitzung für Besichtigung von Unternehmen und Einrichtungen in Borkheide 6. Bürgersprechstunde 7. Anhörung zum Themenfeld 1: Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung 7.1. hier: Entwicklungsaspekte des ländlichen Raumes im Kontext des LEP HR (Entwurf) Information zu den Ergebnissen der öffentlichen Beteiligungsverfahren zum Entwurf des LEP HR bis darunter: Landesregierung 7.2. hier: Planungsinstrumente für die Entwicklung des ländlichen Raumes im Auftrag der Regionen Rolle der Regionalen Planungsgemeinschaften darunter: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald 7.3. hier: Entwicklungsmöglichkeiten des ländlichen Raumes aus kommunaler und bürgerschaftlicher Sicht darunter: Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel e.v. 8. Aktuelles aus den Berichterstattungsgruppen darunter u.a.: Antrag zur Durchführung einer auswärtigen Sitzung (16. Sitzung) 9. Inhalte Dialogportal darunter u.a.: Auswertung Beteiligungsverfahren Themen für neue Beteiligungsverfahren 10. Sonstiges darunter u.a.: Zuschriften

3 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 3 Festlegungen: 1. Die Protokolle der 10. Sitzung am und der 11. Sitzung am wurden einstimmig (11/0/1) beschlossen (TOP 1). 2. Der Antrag von Mitgliedern der BEG 3 vom zur Durchführung einer auswärtigen Sitzung samt Anhörungen am in Forst wurde einstimmig (9/0/0) beschlossen (TOP 8). 3. Die BEG 1 führt am ein Fachgespräch mit Herrn Drews (MIL) zum Entwurf des LEP HR durch (TOP 3). 4. Der Entwurf der Positionspapiers wird seitens der BEG 1 nach Durchführung des Fachgespräches und unter Einbeziehung der Anmerkungen und Hinweise der anderen Berichterstattungsgruppen fortgeschrieben (TOP 3). 5. Die 16. Sitzung der EK am wird im Landtag stattfinden und voraussichtlich gegen 13:30 Uhr enden. Thematischer Schwerpunkt der Sitzung wird der Entwurf des LEP HR sein. An dieser Sitzung soll auch Herr Drews (MIL) teilnehmen. In der Sitzung soll das Positionspapier der Kommission zum Entwurf des LEP HR nach Möglichkeit beschlossen werden (TOP 3). 6. Die der EK übermittelten Stellungnahmen von Städten, Gemeinden und Ämtern zum Entwurf des LEP HR sowie themenbezogene Zuschriften an die EK werden im Rahmen der Erarbeitung des Positionspapiers der EK zum Entwurf des LEP HR berücksichtigt (TOP 7). 7. Nach Abschluss des Kommentierungszeitraumes der Themen Selbstbestimmung des ländlichen Raums und lokale Demokratie aus Sicht der Dörfer sowie Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse am wird eine zusammenfassende Auswertung durch das Kommissionssekretariat erfolgen. Inhaltlich werden sich die federführenden Berichterstattungsgruppen 5 bzw. 3 mit den Auswertungen befassen (TOP 9). 8. Die vorliegenden Zuschriften werden thematisch den jeweiligen Berichterstattungsgruppen zugeordnet und an diese übersandt (TOP 10).

4 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 4 Aus der Beratung: Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er begrüßt alle anwesenden Kommissionsmitglieder, Funktionsträger, Anzuhörende und Gäste der Sitzung. Er informiert darüber, dass die Kommissionsmitglieder Schäfer, Wichmann und Liebehenschel entschuldigt seien. Er begrüßt Herrn Eichelbaum als Vertreter des Kommissionsmitglieds Liebehenschel. Er erläutert, dass gegen Uhr eine Unterbrechung der Sitzung und eine Ortsrundfahrt zu verschiedenen Unternehmen geplant sei. Außerdem finde gegen Uhr die Bürgersprechstunde statt. Hierfür lägen im Raum Zettel aus, auf die jeder Bürger bis zu zwei Anliegen aufschreiben könne. Er informiert, dass über die Sitzung ein Protokoll angefertigt werde und für die Belange des Landtages Bildaufnahmen gefertigt würden. Der Vorsitzende informiert, dass es unter dem Tagesordnungspunkt 3 eine Änderung gegeben habe, da Herr Drews von der Gemeinsamen Landesplanung erkrankt sei und nicht vertreten werden könne. Er schlage vor, unter diesem Tagesordnungspunkt den Landkreistag und den Städte- und Gemeindebund mit ihren jeweiligen Stellungnahmen vortragen zu lassen. Die Tagesordnung wird in ihrer geänderten Form einstimmig (12/0/0) beschlossen.

5 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 5 Zu TOP 1: Protokollkontrolle Der Vorsitzende eröffnet Tagesordnungspunkt 1 - Protokollkontrolle. Es lägen die Entwürfe der Protokolle der 10. und 11. Sitzung der Enquete-Kommission 6/1 vor, beide versandt am Er informiert darüber, dass Kommissionsmitglied Wagner im Vorfeld bereits zwei redaktionelle Änderungen bezüglich der Bezeichnung von Kommissionsmitgliedern im Entwurf des Protokolls eingereicht hätte, die bereits geändert seien. Das Protokoll der 10. Sitzung der Enquete-Kommission 6/1 und das Protokoll der 11. Sitzung der Enquete-Kommission 6/1 werden jeweils beschlossen (11/0/1).

6 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 6 Zu TOP 2: Grußworte Vorsitzender: Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 - Grußworte - auf und begrüße nochmals den Landrat Herrn Blasig, Frau Jahn als Vertreterin des Amtes Brück und Herrn Kreibich als Bürgermeister der Gemeinde Borkheide. Zunächst erhält der Landrat für ein Grußwort und eine kurze Vorstellung seines Landkreises das Wort. Bitte schön, Herr Blasig. Herr Blasig: Herr Vorsitzender! Sehr verehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Möglichkeit, ein Grußwort sprechen zu dürfen. Da ich sowohl Landrat von Potsdam- Mittelmark als auch Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg bin, wird meine Rede auch von beiden Ämtern geprägt sein. Begrüßenswert fand ich die Bildung dieser Enquete-Kommission durch den Landtag im Jahr 2015 und befürworte, dass die Politikfelder Daseinsvorsorge, regionale Wertschöpfung und Siedlungsstrukturentwicklung dabei im Mittelpunkt stehen. Weniger glücklich war ich über die klare Auffassung, dass die notwendige Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes davon vollkommen unberührt bleiben sollte. Letztlich entschloss man sich aber doch dafür, die Ergebnisse der Enquete-Kommission darin einfließen zu lassen. Sehr angenehm ist, dass die Enquete-Kommission sich nicht 5/2.1 nennt, sondern sich einem eigenen Feld widmet. Insofern hege ich die Hoffnung, dass die Ergebnisse in das weitere politische Geschehen ungefiltert einfließen können. Letztlich wünsche ich der Enquete-Kommission, einen Bericht zu verfassen, der keine Öffnungsklauseln und Minderheitenvoten zu jedem einzelnen Punkt beinhaltet, sondern der Ergebnisse präsentiert, die das politische Geschehen in den nächsten Jahren in Brandenburg bestimmen können. Der Landesentwicklungsplan gibt bereits den einen oder anderen Hinweis, jedoch habe ich bei vielem, was geschieht, den Eindruck, man betrachte das Land Brandenburg zum Teil wie eine Øre-Münze: ein großes Loch in der Mitte mit scharfen Rändern. So kann man diesen Raum aber nicht verstehen. Auch die gestrige Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin beinhaltete kein Wort zum Nachbarland. Klar muss jedoch sein: Ohne Brandenburg ist Berlin nichts und ohne Berlin ist Brandenburg nichts. Im Übrigen ist Berlin als große kreisfreie Stadt in der Mitte von Brandenburg nicht das Einzige, was die Entwicklung im ländlichen Raum beeinflusst, sondern auch Metropolräume. So hat der Metropolraum Stettin auf die Uckermark klare Einflüsse, die zu berücksichtigen sind. Aber auch im Süden des Landes hat der Raum Dresden/Leipzig einen zunehmend starken Einfluss auf die Entwicklung, und zwar hin bis zur Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorge. Insofern bringen klare Grenzziehungen relativ wenig. Ich hoffe, damit lediglich Bekanntes noch einmal verdeutlicht zu haben, und wünsche der Enquete-Kommission viel Erfolg. Ein sehr positives Signal für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg ist, dass Sie sich in verschiedenen Orten des Landes Brandenburg sehr unterschiedlichen Themen widmen und der Bürgerschaft Frage und Antwort stehen. So kann man sich mit den diversen Situationen im Land bzw. im ländlichen Raum vertraut

7 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 7 machen und Empfehlungen entwickeln. Es gibt kein one size fits all, sondern die unterschiedlichen Strategien müssen im Land Brandenburg entwickelt werden. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist ein kleines Abbild des Landes Brandenburg: ein verdichteter Raum in Berlin- und Potsdam-Nähe und ein sehr dünn besiedelter Raum bis zur sachsen-anhaltischen Grenze, nach UNESCO-Richtlinien sogar als unbesiedelt geltend. Spötter sprechen diesbezüglich von Wolfserwartungsländern. Aufgrund der Struktur von Potsdam-Mittelmark erkennt man die Herausforderungen für die Administration und die Kommunen, nämlich dem verfassungsgemäßen Auftrag nachzukommen, Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Dies geschieht in Potsdam-Mittelmark recht intensiv, was natürlich auch an der finanziellen Ausstattung eines Landkreises liegt. Dabei ist zu betonen, dass Landkreise immer nur so stark sind, wie die kreisangehörigen Kommunen sich entwickeln. Insofern hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark das Privileg, sehr starke Kommunen zu beheimaten, die dafür sorgen, dass der Landkreis solvent ist und sich das eine oder andere leisten kann. So werden unter anderem mit dem Kreisentwicklungsbudget für die ländlichen Räume mit weniger guter finanzieller Ausstattung Mittel bereitgestellt, sodass zumindest Komplementärmittel für Förderprogramme in diesen Kommunen vorhanden sind. Weiterhin sorgen wir für eine intelligente Verknüpfung der verschiedenen Träger des Personenverkehrs. Durch unsere Aufgabe der Organisation des ÖPNV wollen wir die Schiene und den ÖPNV besser miteinander verbinden, denn das ist das Herzstück einer weiteren Siedlungsentwicklung. Der LEP HR geht dabei von einem Strahlenmodell aus. Das funktioniert aber nur, wenn die Verkehrsträger auf diesen Strahlen bzw. auf diesen Achsen auch leistungsfähig sind. Ansonsten ist das System nicht zu halten. Vielmehr werden wir dann einen Siedlungsbrei erleben, wie ihn die großen Metropolen Paris und London schon seit Jahrzehnten erleben müssen. Ich bin natürlich für dieses Modell, aber die darauf liegenden Achsen müssen leistungsfähig bleiben bzw. leistungsfähig werden. Dabei wird erkennbar, wo Nachholbedarf in den Regionallinien und in der Vertaktung besteht. Für den ländlichen Raum ist das eine wesentliche Möglichkeit, 24 Stunden an sieben Tage in der Woche die Metropole bzw. die Landeshauptstadt zu erreichen. Natürlich ist man bereit, eine Stunde Fahrt zur Arbeit oder zu kulturellen Highlights auf sich zu nehmen. Bei allem, was darüber hinausgeht, wird es schwierig. Insofern gehört Potsdam-Mittelmark auch in den entferntesten Gegenden zum Metropolraum, denn eine Entfernung von 87 Kilometern zur Berliner Mitte ist Metropolraum, der aber nur zu erschließen ist, wenn öffentlicher Personennahverkehr und Schienenverkehr funktionieren. Ein wesentliches Ansiedlungskriterium ist natürlich die Versorgung mit leistungsfähigem Internet, worauf ich aber jetzt nicht näher eingehen möchte. Vielleicht noch ein Satz aus langjähriger Planungserfahrung: Nicht wir sind die raumwirksamen Akteure, sondern der raumwirksamste Akteur ist die junge Frau im Alter von 18 bis 45 Jahren, denn sie bestimmt, wo gesiedelt wird und wie sich Ansiedlung entwickelt. Insofern müssen Sie genau diese Punkte der Daseinsvorsorge in den Mittelpunkt stellen.

8 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 8 Als letzten Punkt möchte ich Folgendes erwähnen: Wir nahmen es auf uns, Bahnhöfe bzw. Bahnhofsumfelder gemeinsam mit den betroffenen Kommunen gegen die Strategie der Deutschen Bahn zu entwickeln, und stellten dabei fest, dass das tatsächlich Entwicklungsschwerpunkte werden können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg für heute und für die nächsten Sitzungen und mir einen knackigen Abschlussbericht, der sich in der Politik dieses Landes in den nächsten Jahren widerspiegeln kann. - Ich danke Ihnen. Vorsitzender: Herzlichen Dank. Meiner Erinnerung nach ist es ein Novum, dass jemand inhaltlich sogleich auf die Themen eingegangen ist, die wir heute, aber auch grundsätzlich in der Enquete-Kommission besprechen. Da all dies protokolliert ist, werden wir uns einige Punkte daraus sicherlich herausziehen. Nochmals herzlichen Dank dafür. Nun erhält Frau Jahn als Vertreterin des Amtes Brück das Wort. Bitte schön, Frau Jahn. Frau Jahn: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Vertreter der Kommission! Werter Herr Landrat und Werte Gäste! Ich begrüße Sie hier im Amt Brück und in der schönen Gemeinde Borkheide in meiner Eigenschaft als Vertreterin des Amtsdirektors des Amtes Brück. Leider hat das Amt seit September 2016 keinen Amtsdirektor mehr. Unser 16 Jahre erfolgreich tätiger Herr Großmann wurde zwar im Mai 2016 wiedergewählt, erhielt jedoch keine Ernennungsurkunde durch den Amtsausschuss. Insofern folgten zwei weitere Ausschreibungen. Am vergangenen Montag wurde dann ein neuer Amtsdirektor mit 8 zu 7 Stimmen knapp gewählt, jedoch droht einer der fünf unterlegenen Bewerber, ein Rechtsanwalt, erneut mit Widerspruch und Klage, der dies auch sicherlich durchziehen wird, da seiner Ansicht nach nicht der Beste, sondern der Schlechteste gewählt wurde. Insofern begrüße ich Sie als Vertreterin des amtierenden Amtsdirektors Herrn Nissen, der heute andere Verpflichtungen wahrnehmen muss. Mein Name ist Marion Jahn. Ich bin in der Amtsverwaltung Brück als Fachbereichsleiterin für Bauen und Ordnung tätig, betreue derzeit mangels Amtsdirektor zusätzlich die Gemeinden Borkheide und Borkwalde bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Sitzungen, bin für die Bewirtschaftung unserer zehn kommunalen Friedhöfe zuständig und seit dem Weggang des Amtsdirektors und dem Beginn einer langwierigen Erkrankung meiner Standesbeamtin im Oktober nunmehr die einzige Standesbeamtin im Hause. Dies ist auch für eine vergleichsweise moderate Amtsgröße von etwa Einwohnern eine recht schwer lösbare Herausforderung, die mir so manchen Alptraum verschafft, bei der zum Beispiel die Trauergemeinschaft am Grab steht und keine Grube ausgehoben ist, weil ich vergessen habe, den Gruftmacher zu beauftragen. Deshalb sei es mir nachgesehen, dass ich nicht der gesamten spannenden Veranstaltung beiwohne, sondern bald dem nächsten Termin entgegeneile. In meiner Eigenschaft als Standesbeamtin frage ich junge Paare mitunter, was ich ihnen mit auf den Weg in die junge Ehe geben kann, und halte den Hochzeitstag für sehr geeignet, um dankbar zurückzuschauen und voll Hoffnung in die Zukunft zu blicken, was ich an dieser Stelle kurz tun möchte.

9 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 9 Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels - das heutige Thema. Schaue ich 26 Jahre zurück, so befinden wir uns im Jahr 1991, wenige Jahre nach der politischen Wende. Zu dieser Zeit war ich Bürgermeisterin in Beitz, einem idyllischen, ländlichen 200-Seelen-Ort am Rande der Belziger Landschaftswiesen mit einer aufgelösten LPG, einer sich entwickelnden Naturschutzstation des Landes Brandenburg und Landwirten, die ihre Flächen wieder selbst zu bewirtschaften begannen, mit der Schaffung eines Milchviehbetriebes, eines Reiterhofes und mehreren Nebenerwerbsbetrieben. Auch damals erhielten wir bereits Fördermittel des Landes, um den Ort zu verschönern, und so fragten mich Vertreter des damaligen Umweltministeriums, ob ich nicht meine Gemeinde auf der Grünen Woche vorstellen möchte. Schon damals ging es um die fruchtbringende Verknüpfung von Naturschutz, Landwirtschaft und sanftem Tourismus. Daraufhin verbrachte ich zehn Tage auf der größten Landwirtschaftsausstellung Deutschlands in Berlin und erklärte vielen Menschen die Gemeinde und wie sich der Ort in den zwei Jahren nach der Wende beispielgebend entwickelte. Beitz gibt es nun seit 2002 nicht mehr als eigenständige Gemeinde, sondern wurde im Zuge der damaligen Gemeindegebietsreform Ortsteil der Stadt Brück. Das Amt Brück gibt es in seiner heutigen Konstellation seit Es besteht aus sechs Gemeinden mit insgesamt 15 Ortsteilen. Etwa Einwohner leben in Brück, Borkheide, Borkwalde, Golzow, Linthe und Planebruch. Vier Gewerbegebiete, drei vollbesetzte Grundschulen, eine Oberschule, sieben randvoll besetzte Kitas, drei Ärztehäuser, Anbindung an den RE7 in Borkheide, Brück und Beitz, Abfahrten an der A9 und A2, den Europaradweg R1, der sich durch das Amtsgebiet zieht, sechs große Lebensmitteldiscounter, zwei Naturbäder und Weiteres sind wohl mehr als nur ein örtliches Versorgungszentrum. Allein in Borkheide mit knapp Einwohnern sind Edeka und Netto sehr gut etabliert und stehen den Einwohnern eine Grundschule, ein Ärztehaus, eine Kita, ein Naturbad, ein Flugzeugmuseum, ein Gewerbegebiet, ideale Nahverkehrsanbindungen sowie viele kulturell hochrangige Veranstaltungen zur Verfügung. Seit mehr als zehn Jahren gibt es konstant fast 200 Gewerbetreibende allein in Borkheide. Borkheide ist seit 1995 von auf Einwohner angewachsen, was jährlich etwa 19 Einwohner mehr ausmacht. In der Nachbargemeinde Borkwalde kommen seit 1995 jährlich sogar 26 Einwohner hinzu. Dieser Zuwachs könnte in beiden Gemeinden noch viel mehr sein, wenn der Landesentwicklungsplan und seine Macher nicht festlegen würden, dass im Strahl 11 Michendorf als Berliner Umland ausreichend ist und der sogenannte und fast irreführende Begriff weiterer Metropolenraum sich mit kleineren Brötchen zu begnügen hat. Wir haben uns einmal die Mühe gemacht und nach Postleitzahlen die Zuzüge aus Berlin und dem Berliner Umland sowie die Wegzüge in genau diese Region analysiert. Demnach stammen seit 2010 jährlich zwischen 30 und 38 Prozent aller Zuzüge in unseren Amtsbereich aus Berlin oder dem Berliner Umland, während jeweils weniger Bürger nach Berlin oder ins Umland ziehen. Dies ist ein Grund mehr, weshalb der Regionalverkehr in verkürztem Halbstundentakt bis mindestens nach Brück ausgebaut werden muss. Ich möchte dem Bürgermeister Herrn Kreibich nicht vorgreifen, wenn ich Ihnen sage, wie viele vergebliche Versuche die Gemeinde seit 1999 unternommen hat, um einen

10 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 10 befriedigenden Flächennutzungsplan auf den Weg zu bringen. Umso mehr freue ich mich, dass Sie heute in Borkheide sind. Insofern ist die Problematik im Landtag nicht unbekannt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute, viele lebensnahe Eindrücke, das Ohr der Basis zugewandt und für meinen Amtsbereich eine vorteilhafte Überarbeitung des vorgelegten Entwurfes des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion. Um es als Standesbeamtin auf den Punkt zu bringen: Ich blicke voll Hoffnung in die Zukunft und sehe darin die Möglichkeit der weiteren ungehinderten Entfaltung meines Amtsbereiches. - Danke schön. Vorsitzender: Vielen Dank für die inhaltlichen Anregungen. Im Sinne einer verbesserten Personalsituation hoffe ich für Sie, dass in Kürze wieder jemand die Amtsgeschäfte leiten kann. Nun erhält der Bürgermeister der Gemeinde Borkheide, Herr Kreibich, das Wort. Herr Kreibich: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße die Vertreter der Enquete- Kommission, die Landtagsabgeordneten, die Mitglieder der Landesregierung, den Herrn Vorsitzenden, Herrn Blasig, Frau Jahn sowie alle anwesenden Gäste, Bürger und Interessierten. Heute nun sprechen wir über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion, wobei die konträre Diskussion zwischen den einzelnen Interessengruppen und Vertretern ersichtlich wird, um eine doch möglichst gute Lösung für alle zu finden. Dies ist natürlich schwierig, was allein schon daran erkennbar wird, was Frau Jahn ausgeführt hat. Im Amt Brück sitzen lediglich 15 Amtsausschussmitglieder am Tisch, und selbst dort ist es schon schwierig, einen Konsens zu bekommen. Schließlich sieht sich der nun gewählte Amtsdirektor seit gestern Abend wohl zwei Widersprüchen entgegen. Dies ist für die Amtsverwaltung eine belastende Situation, weil der Leiter im Haus fehlt. Nun eine kurze Vorstellung meinerseits: Mein Name ist Andreas Kreibich. Ich bin 47 Jahre alt, lebe seit 37 Jahren in Borkheide, habe zwei erwachsene Kinder und bin seit fast 28 Jahren verheiratet. Seit Juni 2014 bin ich ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Borkheide. Dieses Gebäude hier ist das Hotel Fliegerheim, eines der ältesten Gebäude in Borkheide. Mit dem Bahnhofsgelände in der näheren Umgebung ist dieses Gebäude quasi der Geburtsort von Borkheide, denn hier begann das Leben in Borkheide. Der Ort entwickelte sich vor 120 Jahren von einer Jagdpacht zu einem prosperierenden Ort. Bei der heute noch anstehenden Rundfahrt werden Sie einen Eindruck von unserem schönen und lebenswerten Ort Borkheide gewinnen. Borkheide lebt von seiner kulturellen Vielfalt. Im Ort sind 16 verschiedene Nationalitäten vertreten, darunter Kanadier, Syrer, Menschen aus Kamerun und aus Bangladesch. Wir verbinden also den Erdkreis und treffen uns in Borkheide. Viele Vereine und engagierte Bürger prägen Borkheide und machen ihn zu einem lebenswerten Ort. Borkheide verfügt über 70 Kilometer Straße und hat eine Achsenausdehnung von Nord nach Süd von etwa 8 Kilometern und von Ost nach West von etwa 5 Kilometern. Das werden Sie ebenfalls auf der Busfahrt sehen können.

11 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 11 Ich hoffe, wir in Borkheide können heute dazu beitragen, dass am Ende der Arbeit in der Kommission unser Ort bzw. ähnlich strukturierte Orte bessere Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung erhalten, als es im gegenwärtigen Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion vorgesehen ist. Zum Abschluss möchte ich Henry Ford zitieren: Zusammenkunft ist ein Anfang, Zusammenarbeit der Erfolg. In diesem Sinne wünsche ich uns eine anregende Diskussion und einen fruchtbaren Verlauf der heutigen Sitzung. Vorsitzender: Herzlichen Dank. Unter Tagesordnungspunkt 4 haben wir noch einmal die Möglichkeit, intensiv auf bestehende Probleme einzugehen, wobei sicherlich konkrete Beispiele, die wir uns heute ansehen werden, benannt werden. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 2.

12 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 12 Zu TOP 3: Themenfeld 1: Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung Einführung durch die Berichterstattungsgruppe 1 Vorsitzender: Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 - Einführung in das Themenfeld 1: Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung - auf. Die Berichterstattergruppe 1 hat den heutigen Tag in Borkheide inhaltlich vorbereitet, wozu ein Positionspapier am verschickt wurde (Anlage 1). Die dafür ursprünglich vorgesehene Verfahrensweise ist aufgrund des Erkrankens von Herrn Drews nun nicht möglich, weshalb ich folgenden Vorschlag unterbreite: Die Berichterstattergruppe 1 würde Herrn Drews zu einem Fachgespräch einladen, das natürlich allen offensteht. Da am die nächste Sitzung anstünde, würden wir diesen Tag Herrn Drews als Fachgespräch anbieten und danach gegebenenfalls das Positionspapier überarbeiten, worin wir die Hinweise aus den anderen Berichterstattergruppen sowie die zahlreichen Stellungnahmen einfließen lassen. Insofern wäre mein Vorschlag - das habe ich vorher mit Herrn Graf abgestimmt -, am , an dem ursprünglich die Berichterstattergruppe 2 ihren Tag organisieren sollte, Herrn Drews offiziell in die Kommission einzuladen und anschließend das Positionspapier zu beschließen. Problematisch ist lediglich, dass aufgrund der Erkrankung des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion die Klausurtagung auf den verschoben wurde, sodass die komplette SPD-Fraktion am ab 14 Uhr fehlen wird. Insofern schlage ich vor, die Sitzung der Enquete-Kommission in Potsdam von 10 bis etwa Uhr mit Herrn Drews zusammen zu gestalten. Gegebenenfalls kann noch ein anderes Thema, das vielleicht nur 30 Minuten in Anspruch nimmt, behandelt werden. Somit hätten wir auch Gelegenheit, die zahlreichen Stellungnahmen noch einmal durchzuschauen und uns intensiver mit ihnen zu befassen. Auch Herr Drews könnte sich somit umfassend die zahlreichen Stellungnahmen - man spricht von etwa zum Landesentwicklungsplan anschauen. Wenn alle damit einverstanden sind, würde ich Herrn Drews zu einem ersten offenen Fachgespräch am einladen und dann am in großer Runde, in der dieses Thema nochmals behandelt werden kann. Bitte, Herr Raschke. Kommissionsmitglied Raschke (B90/GRÜNE): Danke, Herr Vorsitzender. Ich befürworte das alles, würde aber gern noch die Uhrzeiten sowohl für das Fachgespräch am als auch für die Sitzung der Enquete-Kommission am erfahren. Vorsitzender: Für den haben wir meines Erachtens noch keine Uhrzeit festgelegt, können dies aber vielleicht bei der anstehenden Busfahrt beraten und gegebenenfalls am Nachmittag bekanntgeben. Für den nehmen wir die gängige Uhrzeit um 10 Uhr im Landtag. Eine Sitzung im Landtag ist dann sicherlich auch wieder vernünftig, da wir bereits am in Ostbrandenburg sind und am in Forst. Insofern passt das recht gut. Kommissionsmitglied Friedrich (Sachverständiger):

13 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 13 Für den haben wir bereits 14 Uhr verabredet. Wollen wir dabei bleiben? Vorsitzender: Ja, dabei bleiben wir, womit das auch geklärt ist. - Nun erteile ich Herrn Prof. Friedrich als Sprecher der Berichterstattergruppe 1 zur Einführung in das Thema das Wort. Kommissionsmitglied Friedrich (Sachverständiger): Herzlichen Dank, Herr Roick. Ich werde mich relativ kurz halten, weil unser Hauptansprechpartner noch nicht anwesend ist und es jetzt noch darum geht, vor allem innerhalb der Enquete-Kommission das Positionspapier zu überarbeiten, die Bürgerzuschriften und die Stellungnahmen der Gemeinden einzuarbeiten und eigene Positionen hinzuzufügen. In der Berichterstattergruppe 1 - Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung - haben wir uns vorrangig mit diesem Entwurf des Landesentwicklungsplans beschäftigt, weil wir als erste Gruppe den Zwischenbericht noch in diesem Jahr fertigstellen müssen. Insofern müssen wir uns konzentriert damit befassen. Dabei sind wir zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass im einführenden analytischen Teil eine recht fundierte und zielführende Beschreibung der demografischen Entwicklung und der siedlungsstrukturellen Differenzierung nach Strukturräumen erfolgt, jedoch die Unterschiedlichkeit der einzelnen Strukturräume in den raumordnerischen Handlungs- und Steuerungsansätzen etwas zu kurz kommen. Aus diesem Grund haben wir einige Folgerungen und Vorschläge für den metropolenfernen Raum, der im Mittelpunkt unserer Betrachtung steht, herausgearbeitet. Unsere erste Forderung ist die Entwicklung spezifischer planerischer Konzepte aufgrund des besonderen strukturellen Handlungsbedarfs. Wir müssen also differenzierte regionale und ortsspezifische Lösungsansätze und Instrumente auch im Landesentwicklungsplan finden, was wir derzeit noch sehr stark vermissen. Weiteren Nachbesserungsbedarf sehen wir in der Etablierung einer leistungsfähigen zentralörtlichen Ebene unterhalb der Ober- und Mittelzentren. Mit dieser Forderung befassen wir uns seit Einsetzen der Enquete-Kommission. Inzwischen bewegt sich diesbezüglich auch etwas bei der Gemeinsamen Landesplanung. So wurde im Planentwurf das Konzept der Grundfunktionalen Schwerpunkte neu eingeführt, nachdem die Unterzentren im vorherigen Landesentwicklungsplan nicht mehr vorhanden waren. Es fehlen jedoch flankierende Maßnahmen, um die räumliche Ordnung der Daseinsvorsorge und die Leistungsfähigkeit dieser Grundfunktionalen Schwerpunkte zu gewährleisten. Des Weiteren sprachen wir in der Berichterstattergruppe zwei zumindest zu prüfende Alternativen an. So gibt es im Modellvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur langfristigen Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen den Projektansatz Kooperationsräume mit Versorgungszentren und angepassten Mobilitätsangeboten. Im Papier ist dies besser oder genauer beschrieben, weshalb ich darauf verweise. Ich möchte dazu lediglich sagen: Es gibt die zwei Brandenburger Modellregionen Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lausitz, in denen das Konzept erprobt wird. Daran wird man auch erkennen können, ob es tragfähig ist oder nicht. Eine Alternative wäre die Wiedereinführung von Grundzen-

14 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 14 tren im metropolenfernen Raum, was demnach nicht für Gesamtbrandenburg der Fall sein muss. Dies sollte ebenfalls geprüft werden. Das dritte Konzept war Regionale Entwicklungsperspektiven eröffnen. Der metropolenferne ländliche Raum ist nicht nur Residualraum, sondern auch Lebens- und Handlungsraum für nahezu zwei Drittel der Bevölkerung des Landes Brandenburg. Dabei sind neben den wichtigen Funktionen - Naturschutz, Freiraum und Erholungsgebiet für die Stadtbevölkerung - auch andere Funktionen zu erfüllen. So schlugen wir vor, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen weniger restriktiv zu regeln und auch Spielräume auf kommunaler Ebene bei der Ausweisung von Gewerbe und Einzelhandel zu ermöglichen. Selbstverständlich wollen wir dabei keinen Siedlungsbrei haben, wie Herr Blasig es vorhin erwähnte. Auch durch meine Mitarbeit an dem Forschungskonzept REFINA ist es mir ein Anliegen, keine unbeleuchteten Äcker zu schaffen, aber bei Bedarf die richtigen Akzente zu setzen. Einen weiteren zentralen Punkt haben wir überschrieben mit Stellenwert und Engagement regionaler Akteure stärken. Darunter fallen die Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die Aufwertung regionaler Initiativen und Kooperationen sowie die Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Rolle der Regionalen Planungsgemeinschaften. Die Beachtung dieser Punkte wünschen wir uns. Unser letzter Punkt wurde formuliert mit Dörfer als Heimat und Identifikationsräume stabilisieren. Der Begriff Dorf findet sich im Entwurf des Landesentwicklungsplanes nicht, obwohl das Dorf identitätsstiftenden Charakter hat. Schließlich findet dort unter anderem die Bildung regionaler Identität statt, die aus Expertensicht eine kostbare Ressource für das Zusammenleben der Menschen ist, um Sozialräume, kulturelle Stabilität und Integration vor Ort zu sichern. Hier können Konzepte unterstützend wirken, um die laut neuesten Daten zaghaften Ansätze demografischer Konsolidierung zu stärken, was verstetigt werden sollte. Eine Stärkung regionaler Identität führt schließlich auch zur Sicherung von Lebensqualität und wirkt der verbreiteten Abwanderungskultur der Jugend nach ihrem Schulabschluss sowie der Frauen aus ländlichen Regionen entgegen. Mit diesen inhaltlichen Schwerpunkten haben wir uns befasst und hoffen nun auf eine Resonanz von Ihrer Seite und um eine entsprechend gute Erweiterung unserer Konzepte. Danke schön. Vorsitzender: Vielen Dank, Herr Prof. Friedrich, für die inhaltliche Einführung in die heutige Sitzung. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 3.

15 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 15 Zu TOP 4: Vorstellung der Gemeindeentwicklung Borkheide Vorsitzender: Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 - Vorstellung der Gemeindeentwicklung von Borkheide - auf und erteile zunächst Herrn Kreibich das Wort. Herr Kreibich: Vielen Dank. - Nun möchte ich Ihnen unseren Ort vorstellen und dabei etwas zur Historie, zum allgemeinen Leben und zu statistischen Punkten ausführen. Auf dem vorhin ausgelegten Flyer befindet sich das Wort Waldgemeinde. Diesen Namen hat sich Borkwalde, die Nachbargemeinde von Borkheide, gegeben und auch ans Ortsschild angebracht. Insofern lesen Sie auf dem Ortsschild nun Waldgemeinde Borkwalde. Borkheide liegt zwischen den Städten Beelitz und Bad Belzig im Zauche-Gebiet, einem eiszeitlichen Sander. Auf dem Sand wachsen hauptsächlich Kiefern. Daher wird der Ort auch als Waldgemeinde bezeichnet. Die Einwohnerzahl stieg seit 1990 stetig auf nunmehr etwa Einwohner an. Für die Kinderbetreuung und Ausbildung stehen im Ort eine Kita, zwei private Tagesbetreuungsangebote sowie eine Grundschule zur Verfügung. Zwei Supermärkte sowie eine Postagentur, ein Schreibwarengeschäft, eine Gärtnerei mit Verkaufsladen und ein Baumarkt sichern die Versorgung des täglichen Bedarfs. Abgerundet wird dieses Angebot durch kleine Dienstleistungsgeschäfte, wie zum Beispiel Kosmetik und Friseur. Für die medizinische Versorgung stehen ein Ärztehaus mit einer Allgemeinmedizinerin und einer Logopädin, eine Zahnarztpraxis sowie eine physiotherapeutische Praxis zur Verfügung. Die nächste Apotheke befindet sich im zwei Kilometer entfernten Borkwalde. Zudem sind in Borkheide mehrere mittelständische Betriebe ansässig, und es gibt ein Gewerbegebiet. Die Gemeinde Borkheide ist jüngeren Ursprungs. Erst seit 1898 gab es mit Jägern und Jagdpächtern einige Einwohner auf dem Gebiet der jetzigen Gemeinde. Der Startschuss für die Siedlung fiel mit dem Bau eines Bahnhofes an der Berlin- Wetzlarer-Eisenbahnstrecke. Im gleichen Jahr wurde eine Waldschänke, das heutige Fliegerheim, gebaut. Zusammen mit dem Jagdschloss und dem Forsthaus Bork waren sie die ersten festen Gebäude im Ort. Bork begann dann durch die ruhige Waldlage für Immobilienmakler interessant zu werden. Der Geschäftsmann Poppenberg, gebürtiger Niemegker, und Georg Rothgießer erwarben große Flächen des Waldes, um sie zu vermarkten. Diese beiden Herren gelten somit als Gründer der kleinen Waldkolonie. Das Gemeindegebiet in Borkheide vom Ortsschild Borkwalde bis zum Ortsausgangsschild Borkheide ist bereits in den Grundbüchern eingetragen, wobei die Grundstücke einzeln parzelliert sind. In anderen Gemeinden war das nicht der Fall, weshalb viel Geld in die Hand genommen wurde für Vermessung, Parzellierung und Baugebiete. In Borkheide wurde dies auch aufgrund der Landesplanung immer wieder abgelehnt, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind. Viele unserer möglichen verwertbaren Grundstücke befinden sich im sogenannten Außenbereich und können von uns nicht beplant werden. Auch mit dem Flächennutzungsplan, den wir seit nahezu 20 Jahren bekommen wollen, sind große Teile dieses Gebietes ausgenommen. Größtes

16 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 16 Hemmnis am Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans ist hierbei die Forst. Die durchgeführten Gespräche führten letztlich nicht zum Ziel, sodass wir nun über ein Rechtsanwaltsbüro das Gespräch mit der Forst und dem Landkreis suchen werden. Hinsichtlich der Verkehrsanbindung ist Folgendes zu sagen: Wir befinden uns hier an der Bahnstrecke Dessau-Berlin, die früher als Kanonenbahn bzw. Berlin-Wetzlarer- Eisenbahnstrecke bekannt war. Zudem hält auch der Regionalexpress 7, der sogenannte Airport-Express, in unserem Ort einmal stündlich - in Richtung Wünstdorf und in Richtung Dessau. Des Weiteren gibt es einen Autobahnanschluss zur A9 mit der Anschlussstelle Beelitz sowie die Bundesstraße B246, die an unserem Ort vorbeiführt. Touristisch erwähnenswert ist der Europa-Radweg R1, der hier am Haus vorbei an der Bahnstrecke entlang vorbeiführt, und zwar von der französischen Kanalküste Boulogne bis St. Petersburg. Seit dem 3. Oktober 2016 führt auch der Radweg Deutsche Einheit durch Borkheide - von der Kreuzung kommend hier entlang auf den R1. Für den Europaradweg R1 werden wir in Borkheide eine Radstation bauen lassen, die dann die einzige Radstation im gesamten Land Brandenburg sein wird. Wir hoffen auf eine Fertigstellung im Sommer. Diese Radstation wird ausschließlich vom Bund finanziert bzw. bezuschusst, denn die Gemeinde hat lediglich die relativ geringen Bewirtschaftungskosten zu tragen. Nun noch einige Worte zum Gemeindeleben: Das im Jahr 2003 wiedereröffnete Waldbad in Borkheide ist ein künstlich angelegtes, chemiefreies Naturbad. Im Jahr 2016 wurden etwa Besucher im Naturbad gezählt. Das Bad wurde im Jahr 1972 von den damaligen Industriemontagen Merseburg erbaut, da es in Borkheide fünf Ferienlager gab. Dieses Bad wurde natürlich von allen gern genutzt. Jedoch war es dann so sanierungsbedürftig, dass es im Jahr 1998 geschlossen werden musste. Aber glücklicherweise entschied sich die Gemeinde, über einen Verein das heutige Naturbad mit einer Kinderrutsche, einem 3-Meter-Sprungturm und vielem mehr zu bauen, und zwar mit großem Erfolg, was man nicht nur an den Besucherzahlen sieht, sondern auch an den vielen Veranstaltungen, die der Badverein dort organisiert. Unweit des Bades befindet sich der Sportplatz des örtlichen Sportvereins Borkheide SV 90, der in diesem Jahr 70 Jahre alt wird. Zudem gibt es eine aktive Freiwillige Feuerwehr mit einer Jugendgruppe. Weitere Vereine im Ort sind die DLRG, Senioren für Borkheide, die Hans-Grade-Gesellschaft, die Wirbelsäulengymnastik Borkheide, die Arbeiterwohlfahrt, die DFB e.v., eine Modellfluggruppe, ein Seniorentanzkreis, ein Schulförderverein und die Volkssolidarität. Borkheide hat durch den Wald einen großen Erholungszweck, weshalb zahlreiche Jogger und Walker zu sehen sind. Die Pilzsuche hat etwas nachgelassen, da die Wälder leider nicht mehr so gepflegt werden wie früher und durch das Totholz vermehrt ungenießbare Pilze wachsen. Ein großes Pfund in Borkheide ist natürlich unser erster deutscher Motorflieger Hans Grade, der sich im Jahr 1909 hier ansiedelte. Hans Grade bekam nach seinem Tod im Jahr 1946 ein Ehrengrab auf dem örtlichen Friedhof. Das Flugzeug IL-18 wird bei

17 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 17 uns als Museum genutzt. Auf dem Gelände stehen noch weitere Flugobjekte, so zum Beispiel einige Hubschrauber, wovon einer nun endlich modernisiert wurde. Das Gelände wird durch die Gemeinde auch noch etwas verschönert, wobei die Zusammenarbeit mit dem Hans-Grade-Verein intensiviert wird. Das Museum ist vom 1. April bis 31. Oktober jeden Samstag und Sonntag zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet und zählt jährlich etwa Besucher. Hans Grade ist sicherlich nur unter Insidern bekannt. Dennoch wollte sich die Gemeinde den Namen Hans-Grade-Gemeinde geben, was aber die Mehrheit der Bürger in der Bürgerbefragung und die Mehrheit der Gemeindevertretung ablehnten. Des Weiteren haben wir hier noch unsere Edda, die bereits im 19. Jahr den Besonderen Abend organisiert. Dazu kommen stets sehr gute Künstler nach Borkheide, die in diesem Saal ihre Musik oder andere künstlerische Sachen darbieten. Auch in der Schule, in der Kita und im Waldbad finden diverse Veranstaltungen statt, die auch sehr gut besucht werden. Zwischen 200 und 300 Besucher sind bei Konzerten - im Außenbereich sogar noch viel mehr - stets zu verzeichnen. Die Gemeinde finanziert diese Veranstaltungen zum größten Teil - unter anderem aus Spenden -, wird aber auch dankenswerterweise durch den Landkreis bezuschusst. Des Weiteren gibt es in Borkheide eine evangelische Kirchengemeinde mit einem Kirchenhaus. Dieses Kirchenhaus ist sanierungsbedürftig, die Kirche dagegen wurde in den letzten Jahren saniert. Der Friedhof wurde nun gepachtet, wobei die neuen Pächter das Erscheinungsbild des Friedhofs verbessern wollen. Nun noch einige statistische Angaben: Die Fläche der Gemeinde Borkheide beträgt 673 Hektar. Die Einwohnerzahl ist seit dem von zum auf Einwohnern mit festem Wohnsitz und auf insgesamt Einwohner mit Fest- bzw. Zweitwohnsitz gestiegen. Die Schülerzahl stieg ebenfalls von 163 Schülern im Jahr 1994 auf 201 Schüler im Jahr Somit ist die Gemeinde verpflichtet, aufgrund der nicht mehr ausreichenden Kapazität an die Schule anzubauen, was in diesem Jahr auch erfolgen wird. Auch die Sporthalle, die vielmehr eine Gymnastikhalle ist, ist baufällig, da sie als Containerbau errichtet wurde. Dies wurde damals der Gemeinde angeraten, da man davon ausging, dass die Schule hier keine Perspektive hätte. Nun aber platzt die Schule sozusagen aus allen Nähten. In der Kindertagesstätte werden derzeit 79 Kinder betreut und in Tagespflegeeinrichtungen noch einmal zehn Kinder, womit es insgesamt 89 Kinder sind und die eigentliche Kapazität der Kindertagesstätte erreicht wäre. Insofern planen wir derzeit, etwas im Bereich des Anbaus zu tun. Das kostet natürlich Geld, aber wir sind durch das Gewerbegebiet relativ gut aufgestellt. In unserem Gewerbegebiet gibt es 173 Gewerbetreibende mit insgesamt 431 Beschäftigten. Dazu zählen nicht die Beschäftigten in der Gemeinde, in den touristischen Einrichtungen und in den Lebensmittelmärkten, in denen schätzungsweise insgesamt 100 Angestellte tätig sind. Somit kommen wir in unserer Gemeinde auf etwa 530 Arbeitsplätze. Nun noch einige Daten zur Altersstruktur: Mit Stand vom hatten wir 192 Einwohner im Alter zwischen 0 und 12 Jahren, 58 zwischen 13 und 16 Jahren, 85 zwischen 17 und 25 Jahren, 363 zwischen 26 und 45 Jahren, 770 zwischen 46

18 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 18 und 67 Jahren und 445 ab 68 Jahre aufwärts. Darunter befinden sich sogar 15 Einwohner im Alter von 90 Jahren und älter. Insofern wird man in unserem Ort ziemlich alt, was wahrscheinlich an der guten Atmosphäre liegt. Nun zu den Bauanträgen: In den Jahren 2003 bis 2016 gab es insgesamt 129 Anträge auf Bau eines neuen Einfamilienhauses, wovon derzeit bereits die aus den letzten zwei Jahren sind noch nicht ganz fertiggestellt - realisiert sind. Auch in den ersten neun Tagen des Jahres 2017 gab es bereits wieder fünf Anträge auf Bau eines Einfamilienhauses in Borkheide. Ziehen wir die Entwicklungszahl von 0,5 Hektar in zehn Jahren heran, befinden wir uns schon über unserer Kapazität. Bei 0,5 Hektar kommen wir in zehn Jahren vielleicht auf fünf bis sieben Häuser, die bei Flächenausnutzung neu gebaut werden dürften. Dabei ist zu erwähnen, dass sich die Grundstücke größtenteils im privaten Eigentum befinden. Bei Grundstücken ohne Eigentümer versucht die BVVG, diese zu ermitteln, oder die Grundstücke werden versteigert. Wir als Gemeinde haben nur noch vier Grundstücke, die wir im Innenbereich vermarkten können. Insofern wäre uns sehr wichtig, dass dieser Flächennutzungsplan zu einem Abschluss kommt, damit wir Gebiete ausweisen können. Mittlerweile warten auch drei Investoren darauf, dass der Flächennutzungsplan endlich gültig wird. Schließlich haben sie bereits städtebauliche Verträge mit uns abgeschlossen, Möglichkeiten im Innen- und Außenbereich für Grundstücke und möchten natürlich dort gern Einfamilienhäuser bauen. Ein Investor möchte in Borkheide sogar Wohnen im Alter ermöglichen, was natürlich sehr gefragt ist, da die Gemeinde lediglich 16 Wohnungen diesbezüglich zur Verfügung hat. In einem Punkt muss ich dem Landrat widersprechen, der sagte, die Frauen würden in der Regel entscheiden, wohin man zieht. Bei meiner Familie war ich es letztlich, der entschied, wo wir uns niederlassen, nämlich hier in Borkheide. Aber das nur als Nebenbemerkung. Für uns ist wichtig, dass die Entwicklungsoption nicht so ist, dass der Siedlungsbereich bzw. der Entwicklungsstern in Michendorf endet. In Borkheide wird schließlich viel getan, weshalb es auch zu einer Weiterentwicklung kommen wird. Am Ende entscheiden dann eben die Familien, wo sie wohnen möchten: Möchten wir in Berlin, in Potsdam, in Borkheide, Senftenberg oder in Angermünde wohnen? - Insofern sollte so viel Fingerspitzengefühl bei der Landesplanung gezeigt werden, dass jeder eine Entwicklungsoption hat, damit sich die Gemeinden vernünftig entwickeln können. Dabei sollte auch beachtet werden, dass die Fahrtzeiten aus den Gemeinden Oranienburg, Königs Wusterhausen oder Strausberg nach Berlin für die Pendler länger sind als von Borkheide, Brück, Beitz oder Bad Belzig nach Berlin. Früher brauchte der Zug von Bad Belzig bis nach Borkheide etwa 25 bis 30 Minuten, heute nur noch elf. Auch zum Berliner Hauptbahnhof braucht man nur noch 41 Minuten. Natürlich hängt die Einwohnerzahl auch von der Bahn, von der Autobahn und von den Entwicklungsmöglichkeiten der Menschen ab, weshalb wir hier als sogenanntes Grundzentrum - ich überspitze es einmal - tauglich wären. Schließlich haben wir alles, was ein Grundzentrum braucht. Nun stehe ich selbstverständlich für Fragen zur Verfügung. Vorsitzender:

19 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 19 Vielen Dank für den intensiven Vortrag. - Es gibt zwar eine Frage, aber da unsere Busfahrt um Uhr startet, möchte ich die Fragen erst nach dem Vortrag von Herrn Kleine zulassen, der zum Tagesordnungspunkt 5 spricht. In diesem Sinne schließe ich Tagesordnungspunkt 4.

20 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 20 Zu TOP 5: Anhörung zum Themenfeld 1: Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung hier: Kommunale Sicht und Problemstellungen am Beispiel der Gemeinde Schönwald OT Schönwalde Vorsitzender: Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 - Kommunale Sicht und Problemstellungen am Beispiel der Gemeinde Schönwald OT Schönwalde - auf. Kurz als Erklärung für unsere Zuschauer dazu: Am 23. September 2016 fand eine Sitzung der Enquete-Kommission in Schönwalde statt, auf der ebenfalls Probleme vorgetragen wurden. Herr Kleine erwähnte damals, er käme mit einem gewichtigen Projekt für die Gemeinde Schönwald nicht voran, weil insbesondere die Planung dagegen spräche. Insofern bin ich sehr gespannt, wie die weitere Entwicklung diesbezüglich war und ob das Projekt angeschoben werden konnte. Herr Kleine, Sie haben das Wort. Herr Kleine: Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Zunächst danke ich Ihnen, dass Kommunen hier überhaupt angehört werden. Schließlich ist das nicht selbstverständlich. Aber bei partizipativen Prozessen wie diesem hier haben einige Anzuhörende oftmals den Eindruck, sie könnten mit entscheiden. Das ist natürlich hier nicht der Fall. Aber zumindest wird man angehört, weshalb der oft anklingende Satz, man höre uns gar nicht mehr, hier nicht zutrifft. Begrüßenswert ist zudem, dass Sie Interesse daran haben, was aus den vor Ort geschilderten Problemen geworden ist. Eine solche Wertschätzung erlebe ich selten. Es gibt nun auch etwas sehr Schönes zu berichten. Nach einem erneuten Gespräch mit der gemeinsamen Landesplanung haben wir nun endlich eine Lösung gefunden, nach der wir ein B-Plan-Gebiet aufgeben, was wir auch schon getan haben, und dafür die Wohnentwicklung dort durchführen können. Zudem werden wir Selbstbindungsbeschlüsse fassen, weil die finanzielle Situation der Gemeinden trotz der sehr guten wirtschaftlichen Situation sehr schlecht ist und wir deshalb unsere Flächennutzungspläne derzeit nicht überarbeiten können. Somit werden wir uns in unserer Planungshoheit selbst beschränken. Natürlich fiel uns das nicht leicht, aber die Gesprächsebene war sehr gut, sodass wir einen guten Weg entwickeln können. Nun zur Gemeinde Schönwalde: Die Gemeinde hat etwas mehr als Einwohner, wovon in dem Ortsteil, den Sie im September besuchten, 900 Einwohner davon leben. Die Probleme sind ähnlich wie in der Gemeinde von Herrn Kreibich. Auch bei uns geht es um Siedlungsentwicklung. Ich nehme auch gern wahr, was Herr Prof. Friedrich vorhin bereits für die Berichterstattergruppe 1 gesagt hat. Insofern schließen meine Ausführungen daran an, dass aus Sicht der amtsangehörigen Gemeinden im Amt Unterspreewald sowie der Gemeinde Schönwald und des Amtes die Notwendigkeit besteht, unterhalb der bisherigen zentralen Funktionen, die man Orten zuweist, noch eine weitere Funktion zu etablieren, sonst wird man dem nicht gerecht. Nun schlage ich wieder den Bogen zu Herrn Blasig und Herrn Kreibich: Brandenburg ist nicht homogen, sondern differenziert, und zwar vor allem im ländlichen Bereich. Ich danke Ihnen dafür, dass ich notwendige und gewünschte Entwicklungen vor die-

21 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 21 sem Hintergrund hier darstellen darf und knüpfe dabei an den Landesentwicklungsplan, LEP HR, an, der uns im Entwurf vorliegt. Es gab in der Vergangenheit den LEP BB, bei dem mir auffiel, dass der Konsens mit den Kommunen nicht gut ist. Das damalige Beteiligungsverfahren - das war schon damals sehr frustrierend - begleitete ich auch, da ich bereits mehr als elf Jahre Amtsdirektor bin. Insofern hoffe ich, dass es dieses Mal anders verläuft und setze diesbezüglich auf Sie als Enquete-Kommission, dass Sie sich im Nachgang einbringen können. Es ist begrüßenswert, dass Sie sich mit dem Thema Landesentwicklungsplan auseinandersetzen. Schließlich ist es genau das, was die Kommunen in ihrer kommunalen Selbstverwaltung massiv steuert bzw. leitet. Mehr als 14 Gemeinden klagen derzeit noch gegen den LEP BB. Grund der Klagen ist das Gefühl der Gemeinden, dass sie unangemessen beeinträchtigt würden. Ich hoffe, dass dies auch mit Ihrem Wirken für den LEP HR vermieden werden kann. Jedoch werden im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes einige der bestehenden Konfliktfelder aus dem vorherigen Plan weitergeführt, die nun zur Diskussion stehen. Aufgrund der begrenzten Zeit werde ich nur einige wenige herausgreifen. Für eine ausführliche Darstellung habe ich Ihnen zwei jeweils elfseitige Stellungnahmen mitgebracht - eine vom Amt Unterspreewald direkt und eine vom Amt Unterspreewald für die Gemeinde Schönwald. Diese Darstellung kann sich jedes Kommissionsmitglied mitnehmen. Darin geht es unter anderem ab Seite 3 um die Grundfunktionalen Schwerpunkte mit meinen diesbezüglichen Befindlichkeiten und Vorschlägen. Darin finden Sie viele Punkte, die eine Überarbeitung des derzeitigen LEP notwendig machen, aber auch einige, bei denen ich die Grundeinschätzung teile. Zum Teil ziehe ich aber auch andere Schlüsse aus diesen Grundprämissen. Bei den Prämissen sind wir auch sehr nah beim demografischen Wandel, den niemand abstreiten kann. Dabei ist festzustellen - das wurde vom Städte- und Gemeindebund in seiner Einführung zu diesem LEP sehr schön herausgearbeitet -: Das Land Brandenburg hat eine sehr gute Entwicklung genommen. Wir reden immer vieles schlecht, aber im Grunde haben wir uns sehr gut entwickelt. Wir haben die niedrigsten Arbeitslosenzahlen im Land Brandenburg seit langem und eine tolle Entwicklung in der Wirtschaftskraft der Kommunen genommen. Der Vertreter von Borkheide hat gerade die Entwicklung bei den Einwohnern beschrieben. Diese neuen Entwicklungen stimmen mit dem, was uns die Demografie Anfang der 2000er-Jahre beim LEP BB als Einschätzung gab, nicht mehr ganz überein. Natürlich gilt das noch in einigen Räumen, aber ich spreche hier über den weiteren Metropolenraum. Wie Sie wissen, gibt es Berlin, berlinnah und den weiteren Metropolenraum. In den Gemeindevertretungen höre ich oft, wir seien der Rest. Nein, es ist der weitere Metropolenraum. Sicherlich ist er nicht so homogen, wie er beschrieben wird, sondern eher sehr differenziert, weshalb es auch einer differenzierten Betrachtung dieses weiteren Metropolenraums bedarf. Diese ist im LEP HR-Entwurf aber nicht im erwarteten Maß enthalten, weshalb noch Luft nach oben besteht. Das knüpft an das an, was Herr Prof. Friedrich vorhin sagte und was ich unumwunden teile.

22 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 22 Auf der Sitzung im September nannte ich Ihnen Eckdaten des Amtes Unterspreewald - diese finden Sie auf Seite 2 der verteilten Unterlagen -, die die wirtschaftliche Stärke dieses Amtes aufzeigten. Diese wirtschaftliche Stärke hebt sich sogar deutlich vom direkt daneben liegenden Mittelzentrum ab. Das verdeutlicht die bestehenden Unterschiede, die im Plan nicht berücksichtigt werden. Der LEP HR geht vielmehr von Prognosen aus, die dem nicht Rechnung tragen. Dies beginnt bei einer Fokussierung an Berlin und am berlinnahen Raum. Der weitere Metropolenraum bzw. der ländliche Raum wird dabei nicht hinreichend differenziert betrachtet und gewertet. Ich erwähne das, weil das Land nicht homogen ist. Eine Landesentwicklung muss für den ländlichen Raum angemessene Perspektiven aufzeigen und den dort ansässigen Kommunen die Entwicklungsmöglichkeiten bieten, die den strukturellen Rahmenbedingungen entsprechen, so zum Beispiel Steuerkraft, Beschäftigungsdichte, Anbindung an den regionalen Bahnverkehr bzw. an die Bundesautobahn - eben die Schnelligkeit zu Berlin und zum berlinnahen Raum - sowie die Ausstattung mit sozialer Infrastruktur. Warum muss differenziert werden? - Ein Beispiel dafür: Die Gemeinde Schönwald liegt mit Einwohnern im Mittelbereich Lübben. Das Mittelzentrum Lübben ist Quadratkilometer groß, damit größer als die Landkreise Barnim und Oberspreewald-Lausitz und soll für diesen Mittelbereich Wirkung entfalten. Dies wird noch dadurch verschärft, wenn man sich vor Augen hält, dass das Amt Unterspreewald mit 379 Quadratkilometern das zweitgrößte Flächenamt in Brandenburg ist. Oberspreewald liegt mit 400 Quadratkilometern auch in dem Bereich. Diese enormen Flächen müssen von diesem Mittelzentrum versorgt werden. Insofern kann es nicht richtig sein, zu sagen, dass nur dieses Mittelzentrum zentrale Funktionen habe. Schließlich bestehen dort Wertungswidersprüche. So gibt es in Schönwald eine wachsende Grundschule, eine Kita, einen Fleischer, einen Bäcker, einen Lebensmittelmarkt, einen Arzt und einen Verwaltungsstandort. Nach Ihrem Besuch dort wissen Sie, wie lebendig dieser Ort ist. Daneben gibt es aber auch andere Gemeinden im Amt, womit wir bei der Differenzierung des ländlichen Raumes sind. So hat zum Beispiel die Gemeinde Krausnick- Groß Wasserburg in der Nachbarschaft 600 Einwohner, keine Kita und keine Schule, sondern lediglich ein Dorfgemeinschaftshaus. Die Stadt Luckau im Mittelbereich hat dagegen zum Beispiel zusätzlich ein Krankenhaus und weiterführende Schulen. Genau hier sind wir bei den Wertungswidersprüchen. Die Stadt Luckau, die Gemeinde Schönwald und die Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg sind so unterschiedlich, wie ich sie eben beschrieben habe, werden aber landesplanerisch einheitlich gewertet. Das kann nicht richtig sein. Insofern teile ich das, was Herr Prof. Friedrich berichtet hat und was Herr Raschke damals in seinem Thesenpapier auf der Sitzung in Schönwald meinte, indem er sagte, dass etwas geschehen müsse. Es wird also offensichtlich Ungleiches gleich behandelt, obwohl eine Differenzierung erforderlich ist. Unterhalb der Mittelzentren muss eine Kategorie eingefügt werden, die weiter differenziert. Nun kann man sicherlich sagen, der Plangeber habe dies erkannt und deshalb Grundfunktionale Schwerpunkte eingeführt. Das Problem ist jedoch, dass es keine weiteren Ausführungen dazu gibt. Man weiß zwar, dass man weitere Entwicklungsperspektiven erhält, aber es stellt sich zunächst die ungeklärte

23 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 23 Frage nach der Rechtsnatur dieses Grundfunktionalen Schwerpunktes, woraus weitere Probleme erwachsen. Eine neue Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts besagt, dass Mittelzentren nach der Änderung im BauGB nun Abwehrmöglichkeiten gegen die Orte hätten, die keine zentrale Funktion innehaben. Wenn wir aber keinen Rechtsstatus dort haben, müssen wir diesen Grundfunktionalen Schwerpunkten diese Klagerechte zubilligen, weil sie sonst ihre Rechtsposition nicht wahrnehmen könnten. Möglicherweise müssen Klein- und Grundzentren wieder eingeführt werden, wie es sie in den meisten anderen Bundesländern gibt. Aber dafür könnte eine weitere Differenzierung erforderlich sein. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage: Ab wann wird man Grundfunktionaler Schwerpunkt? - Wenn dies durch einen Regionalplan geregelt werden soll, muss es im Regionalplan eingearbeitet werden. Jedoch hat die Regionale Planungsgemeinschaft einen solchen Regionalplan nicht. Was ist in der Zwischenzeit? Ist man in der Zwischenzeit Grundfunktionaler Schwerpunkt oder nicht? Wichtig sind auch die Fragen: Wie wird man Grundfunktionaler Schwerpunkt? Gibt es im Amt Unterspreewald mit 400 Quadratkilometern einen Grundfunktionalen Schwerpunkt oder mehrere? - Schließlich gibt es dort mehrere Verwaltungsstandorte, mehrere Grundschulen, mehrere Orte mit Ärzten, Infrastruktur in Form von Kitas, eines Freibades und Ähnlichem. Wie soll das ablaufen? Gibt es eine nachfolgende und erforderliche Finanzausstattung? - Infrastruktur muss schließlich finanziert werden. Inzwischen besteht aber auch eine gewisse Offenheit der Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg für die Probleme von Schönwald. Zu der Frage, wie man mit der Siedlungsstruktur umgehen kann, habe ich Ihnen in der Stellungnahme relativ viel geschrieben. Diesbezüglich gibt es drei Punkte, die in irgendeiner Art und Weise verortet werden sollten. Ändert man bei der Siedlungsstrukturentwicklung den Maßstab, wie vorgesehen, in Richtung Wohnungen und nicht mehr in Richtung Einwohner, muss man klären, wie man damit umgeht, wenn dort 5 Prozent ausgewiesen sind. Aus meiner Sicht ist aber eher 10 Prozent auskömmlich, die es früher auch schon gab. Dabei muss diskutiert werden, ob eine Anrechnungsmöglichkeit besteht. Gemäß dem derzeitigen Entwurf werden bestehende B-Plan-Gebiete auf diese Entwicklungsoption angerechnet. Bei einer solchen Anrechnung von bestehenden B- Plan-Gebieten kann es dazu kommen, dass eine Gemeinde keine Entwicklungsmöglichkeit mehr hat, sondern diese auf einen Status quo eingefroren wird. Damit könnte eine Situation wie in Schönwald entstehen, sodass man für eine Weiterentwicklung den bestehenden B-Plan aufgeben muss. Das wiederum eröffnet große Probleme mit denjenigen, die dort Baurecht erhielten. Deren geschützte Rechtsposition wird den Kommunen große Probleme bereiten. Als Vorschlag habe ich Ihnen unterbreitet, diese Entwicklungsoption auf zehn Jahre zu betrachten. Meiner Erfahrung nach - auch aus dem letzten Jahr - sind zehn Jahre aber zu lang. Da fünf Jahre aber zu kurz sind, wäre vielleicht ein Mittelwert von sieben Jahren begrüßenswert. Aber zehn Jahre sind, wie gesagt, aufgrund der großen Veränderungen deutlich zu lang. Zum Beispiel aufgrund der Flüchtlingssituation verändern sich schon allein die Einwohnerzahlen.

24 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 24 Nun noch kurz zur Windkraft. Diese betrifft den ländlichen Raum massiv. Gemäß dem LEP HR soll die Windkraft über die Regionalpläne geregelt werden. Da stellt sich die Frage: Wo sind da die Kommunen? - Im Jahr 2008 wurden Teilflächennutzungspläne beschlossen. Unter anderem in der Gemeinde Schönwald wurden konsensual riesige Windparks entwickelt ohne eine einzige Bürgerinitiative. Die Entwicklungsziele, die das Land Brandenburg für den ländlichen Raum bezüglich der Windkraft formuliert, sind bei weitem überschritten, und zwar ohne Bürgerinitiativen, die dagegen waren. Das alles wurde durch Planrecht erreicht und findet sich im LEP HR nicht wieder. Insofern sind neben Kränkungspotenzial auch Wertungswidersprüche hinsichtlich der kommunalen Selbstverwaltung zu erwarten. In diesem Sinne danke ich Ihnen, dass ich hier zumindest angehört werde. Vorsitzender: Herzlichen Dank, Herr Kleine, für die fundierten Mitteilungen und für das ausgehändigte Papier. - Ich eröffne nun die Fragerunde und erteile zunächst Herrn Friedrich das Wort. Kommissionsmitglied Friedrich (Sachverständiger): Vielen Dank, Herr Roick. Herr Kreibich, Sie sprachen von der beeindruckenden Anzahl an Bauanträgen. Betrifft das Bauanträge aus der Gemeinde oder Zuzügler in die Gemeinde? Wie ist das Verhältnis dabei? Herr Kreibich: Die von mir genannten 129 Anträge sind die Gesamtzahl aus den letzten drei Jahren. Davon sind etwa 10 Prozent aus der Gemeinde und 90 Prozent von außerhalb, schwerpunktmäßig aus Potsdam, gefolgt von Berlin, von der Stadt Beelitz aus der näheren Umgebung und aus den neuen Bundesländern, wenn auch nur in sehr geringem Maße. Herr Kleine: In unserer Gemeinde verhält es sich ähnlich, auch wenn die Bauanträge hauptsächlich aus der Gemeinde aufgrund der starken Verwurzelung kommen. Auf Seite 7 unserer Stellungnahme habe ich dazu geschrieben, dass im Amt Unterspreewald entgegen der Ausführung im LEP HR kein wachsender Wohnungsleerstand oder gar Wohnungsrückbau zu verzeichnen ist. Den höchsten Wert an Baufertigstellung gibt es im Amt Unterspreewald im Mittelbereich Lübben. In den Jahren 2011 bis 2014 waren es insgesamt 120 Wohneinheiten, also 13,1 je Einwohner. Somit liegt dieser deutlich höher als etwa im Mittelzentrum mit lediglich 135 Wohneinheiten, was 9,8 pro Einwohner entspricht. Insofern existiert die zentrale Funktion des Mittelzentrums nicht. Dies kann jedoch zu einem Problem führen, was ich vorhin bereits mit dem OVG- Urteil ansprach. Lübben hat künftig einen klagbaren Abwehranspruch gegen uns und wird womöglich gegen unseren weiteren Wohnungsbau vorgehen. Ohne gesicherte Rechtsposition wird das zum Problem, selbst wenn wir Grundfunktionaler Schwerpunkt werden sollten. Das kann auch auf Sie zukommen, Herr Kreibich. Vorsitzender:

25 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 25 Vielen Dank. - Die nächste Fragerunde eröffnet Herr Schröder, gefolgt von Herrn Raschke, Herrn Folgart und Frau Schülzke. - Bitte schön, Herr Schröder: Kommissionsmitglied Schröder (AfD): Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich selbst bin auch Borkheider und seit 2014 in der Gemeindevertretung tätig, weshalb ich Herrn Andreas Kreibich auch weiterhin duze. Meine Frage richtet sich an dich, aber auch an Herrn Kleine, weil er von einem großen Konsens hinsichtlich des Windkraftausbaus in seiner Amtsgemeinde bzw. seinem Amt sprach. Andreas, gib uns bitte einmal einen Einblick, wie sich die Dinge in Borkheide bzw. im Amt Brück gestalten? Welche Probleme bestehen derzeit? Was ist an Maßnahmen vorgesehen? Kommissionsmitglied Raschke (B90/GRÜNE): Herr Kleine, gemäß Ihrer Aussage müsste es in Ihrem Amt mehrere Grundfunktionale Schwerpunkte oder Grundzentren - wie auch immer man es nennen mag - geben. Von wie vielen sprechen Sie diesbezüglich bzw. wie hoch ist der Bedarf im Land? Des Weiteren sagten Sie, es gehe im neuen Landesentwicklungsplan um Wohnungen und nicht um Einwohner bei der Frage, ob man neue Baugebiete ausweisen dürfe. Welche Auswirkungen hat das für Schönwalde oder auch andere Orte? Ermöglicht dies den Spielraum, den die Landesregierung hier sieht, oder muss nachgearbeitet werden? Kommissionsmitglied Folgart (SPD): Herr Kleine, einleitend lobten Sie die Kommission hinsichtlich ihrer Befassung mit Problemstellungen, die sie bei Besuchen in anderen Regionen, Kommunen und Ämtern in Brandenburg erfährt. Zudem wiesen Sie darauf hin, dass Sie aufgrund der Selbstbindungsbeschlüsse der Gemeinden in der gemeinsamen Verabredung mit der Landesplanung nun doch eine Lösung haben. Können Sie das anhand eines Beispiels erklären? Kommissionsmitglied Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER): Ich danke Ihnen für Ihre sehr interessanten Vorträge. Auf der gestrigen Sitzung des Innenausschusses stellte Minister Schröter bei der Finanzierung von Pflichtaufgaben im Bereich der Feuerwehr - unter anderem die Erweiterung der Fahrerlaubnis für kleinere Feuerwehrautos - dar, dass die finanziellen Probleme in den Gemeinden gar nicht so gravierend seien, sodass diese zusätzliche Aufgabe auch finanziert werden könne. Zudem sei es in den Gemeinden, die Ähnliches regelmäßig nicht finanziell leisten könnten, symptomatisch. Schließlich sei es nicht korrekt, dass man immer sagen würde, die Gemeinden hätten kein Geld. Sie dagegen sagen, die finanzielle Entwicklung der Gemeinden sei trotz der wirtschaftlich guten Entwicklung mies. Können Sie das etwas genauer erläutern? Begrüßenswert fand ich Ihre Darstellung bezüglich der Selbstbindungsbeschlüsse und des B-Plans, der nun aufgegeben werden soll bzw. muss. Wie teuer ist ein solcher B-Plan? Wie lange dauert die Aufstellung eines solchen B-Plans? - Danke schön. Herr Kreibich:

26 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 26 Zunächst zur Windenergie: In Borkheide gibt es eine damals gegen Windkraft in den Wäldern gegründete, noch immer bestehende Bürgerinitiative, die sich nun Waldkleeblatt nennt. Derzeit gibt es mehrere Baugenehmigungen für mehrere Windräder, die den Bereich Borkheide tangieren. Dabei geht es um Flächen der Stadt Beelitz. Meines Erachtens sind gegenwärtig sechs Windräder für die Reesdorfer Heide geplant. Die Gemeinde Borkheide hat sich dazu entschlossen, gegen dieses Verfahren zu klagen, weil in unserem Bereich nicht genug für den Brandschutz getan wird. Zudem werden übermäßig viele Flächen im Wald versiegelt - für ein Windrad sind das 0,6 Hektar. Bei 40 Windrädern gemäß der ersten Planung ist das enorm viel Fläche. Dazu kommt noch die Zuwegung dorthin, die ebenfalls versiegelt werden muss. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, solche Hektargrößen zu versiegeln. Ein Bauherr dagegen muss beim Bau seines Hauses einen Ausnahmeantrag stellen, wenn er über die 0,2 oder 0,3 der Grundflächenzahl liegt, was etwa 30 bis 40 Zentimetern entspricht. Es stellt sich auch die Frage, wer diese Windräder eines Tages abbaut oder die Fundamente aus dem Boden entfernt. Diese werden sicherlich nur bis zu einem Meter entfernt und bedeckt werden. Die Fundamente aber bleiben in der Erde, weshalb die Fläche für immer versiegelt sein wird. Das zerstört sehr viel Natur. Des Weiteren hat laut verschiedenen Publikationen ein Windrad bei einem Brand einen Funkenflug von 2 Kilometern, was einem Abstand der geplanten Windräder bis zum Wohnbereich in Borkheide entspricht. Ein Kronenbrand brennt wie Zunder, wie ich in meinen Kindertagen selbst erleben musste. Da hat man keine Chance, wenn man die Fluchtmöglichkeiten aus dem Ort betrachtet. In Borkheide kann man lediglich über die Hauptstraße nach rechts und links fliehen. Insofern würde sich alles zentrieren. Ein solches Szenario muss natürlich nicht stattfinden, dennoch sollte dies zum Nachdenken anregen, was man hier mit der Natur macht, ob wirklich so viel Fläche versiegelt werden muss oder ob es nicht noch Alternativen zur Windenergie gibt. Zudem werden sicherlich auch einige Vögel ihr Leben dabei geben müssen, weil die Windräder ihre Flugrouten kreuzen und sie bei schlechter Sicht nicht ausweichen können. Natürlich sind erneuerbare Energien wichtig, aber man kann es am Ende des Tages nicht dem Bürger mit einer entsprechenden Erhöhung der EEG-Umlage auflasten. Irgendwann wird nämlich auch das Portemonnaie des Bürgers leer sein. Herr Kleine: Herr Raschke, wie viele Grundfunktionale Schwerpunkte, Kleinzentren, Grundzentren oder Orte mit zentraler Funktion es im Amt Unterspreewald gibt, steht auf den Seiten 4 und 5 meiner Stellungnahme. Dennoch möchte ich es Ihnen im Detail natürlich noch einmal sagen, muss dafür aber ein wenig in die Geschichte gehen. Das Amt Unterspreewald ist vor vier Jahren aus zwei Ämtern aufgrund einer einzigartigen freiwilligen Neubildung in Brandenburg zusammengewachsen. Zehn Gemeinden mit mehr als 100 Gemeindevertretern wollten dies. Dadurch gibt es natürlich zwei ehemalige Amtssitze: in der Stadt Golzen und in Schönwalde. Mit Neu Lübbenau im Norden des Amtes üben auf einer Fläche von 400 Quadratkilometern drei Orte eine zentrale Funktion aus, in denen sich eine Spreewald-Bank,

27 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 27 eine Sparkasse, eine Grundschule, eine Kita, eine Arztpraxis, eine Zahnarztpraxis, eine Apotheke, großflächiger Einzelhandel sowie Verwaltungsstandorte - mit Ausnahme von Neu Lübbenau, wo es keinen Verwaltungsstandort gibt - wiederfinden sowie die Einpendlung von Bürgern zur Arbeit zu verzeichnen ist. Insofern kämen drei Orte in Betracht, auch wenn ich zwei - Schönwalde und Golzen - für erforderlich ansehen würde. Bei der Veränderung des Maßstabes bezüglich der Siedlungspotenziale von den Einwohnerwerten hin zu den Wohnungswerten kann ich aufgrund mangelnder Erfahrung keine Auswirkungen nennen. Erfahrungen sammelten wir natürlich mit den Einwohnerwerten. Bei den Wohnungen sehe ich ein großes Problem in der Anrechnungsproblematik, dass man bestehende B-Plan-Gebiete anrechnet und dann von den sich erschließenden Wohnungspotenzialen abrechnet. Meines Erachtens wendet lediglich Schleswig-Holstein diesen Wohnungsmaßstab an, weshalb man sich eventuell in Schleswig-Holstein nach deren Vorgehensweise erkundigen könnte. Die meisten Bundesländer stellen jedenfalls auf den Einwohnerwert ab, was relativ gut zu betrachten und auch relativ gut zu handhaben ist. Nun zu den Fragen von Herrn Folgart und Frau Schülzke bezüglich der Selbstbindungsbeschlüsse und der B-Pläne. Den Selbstbindungsbeschluss haben wir noch nicht gefasst, werden ihn aber so in die Gemeindevertretung einbringen. Die Gemeinde Schönwald hat zum Beispiel mit Schönwalde, dem Hauptort, und dem Ortsteil Waldow zwei Ortsteile. In Waldow gibt es in der innerörtlichen Lage noch bebaubare Bereiche. Dort werden wir Selbstbindungsbeschlüsse fassen, sodass wir in diesem Bereich keinerlei Planungsrecht für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren haben werden. Das werden wir als Selbstbindung der Gemeinde so beschließen. Dies ist sowohl für uns als auch für die Gemeinsame Landesplanung etwas Neues, aber damit wollen wir zeigen: Wir werden dort nicht weiterentwickeln. Insofern beschränken wir uns selbst. Des Weiteren werden wir einen B-Plan aufheben und dort keine Baugebiete mehr ausweisen, um uns in dem Bereich gegenüber der Grundschule eine Option für altersgerechtes Wohnen zu schaffen. Wir geben also etwas auf, um Neues zu erhalten. Die Kosten für einen B-Plan sind sehr unterschiedlich, hängen natürlich von den B- Plänen ab und können von Euro bis zu mehr als Euro plus X betragen. Das ist abhängig von der Größe des Plangebiets und von dem, was ich in dem Plan regele. Zudem sind die Laufzeiten für die Schaffung eines B-Plans unterschiedlich. Sehr schnell wird ein B-Plan oft beschlossen, wenn es um Wirtschaft geht. Dies wird meistens auch vom Landkreis unterstützt. So ist bei einer Gewerbeentwicklung ein B-Plan innerhalb von sechs bis neun Monaten erstellt. Vorhin erwähnte ich bereits Krausnick-Groß Wasserburg. Dort versuchen wir seit drei Jahren, einen B-Plan für drei Wohnhäuser - also ein günstiger B-Plan - voranzutreiben, den wir aber aufgrund einer Veränderung bezüglich der Ansicht über Landschaftsschutzgebiete nicht fertigstellen können. Dieses Problem, dass B-Pläne in Landschaftsschutzgebieten liegen - das gibt es nur in Brandenburg -, ist enorm. Hunderte von Verfahren in Brandenburg warten auf eine Lösung. Vor kurzem wurde mir vom zuständigen Minister Herrn Vogelsänger und vom Abteilungsleiter signali-

28 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 28 siert, dass eine Lösung in Erarbeitung sei. Insofern ist das Problem erkannt, und man versucht, es zu lösen. Wie gesagt, bei einem B-Plan ist das immer differenziert. Es kann einen sehr hohen Aufwand und ein sehr langes Verfahren geben, aber es kann auch sehr günstige B- Pläne in Höhe von Euro und mit einer Dauer von einem Dreivierteljahr geben. Nun noch einiges zu den Finanzen bzw. warum wir finanziell trotz einer sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung mies aufgestellt sind. Bei den Pro-Kopf- Steuereinnahmen liegen sehr weit vorn, weshalb ich sogar einen Anruf von der MOZ erhielt, ob wir in den Kitas nun goldene Wasserhähne anbauen würden. Diese Steuereinnahmen hören sich gut an, aber das Geld ist weg. Die Abwasserzweckverbände sind im ländlichen Raum sehr marode, weshalb die von denen erhobenen Umlagen alles zunichtemachen. Die Gemeinden sind durch die Abwasserzweckverbände sozusagen ausgeblutet, auch wenn uns das Land mit sehr hohen Beträgen aus dem Schuldenmanagementfonds hilft. Schließlich wird damit die Grundproblematik nicht beseitigt, dass das Abwasser zum Teil mehr als 30 Kilometer gepumpt werden muss. Diese Anlagen werden mit Hilfe des Landes nun erneuert, aber die Probleme bleiben im ländlichen Raum erst einmal bestehen, weil auch die Abwasserpreise extrem hoch sind. So ist zum Beispiel Schönwald deshalb finanziell angeschlagen, weil die Bürger eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 20 Euro und für einen Kubikmeter Abwasser 5 Euro zahlen müssen. Solche Summen findet man selten in Brandenburg. Diese Punkte beeinflussen natürlich die Zukunftsfähigkeit eines Raumes. Des Weiteren haben wir immer noch Probleme mit der Einführung der Doppik im Nachgang. Viele Kommunen haben noch immer nicht ihre Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse auf einem aktuellen Stand. Eine diesbezügliche Kleine Anfrage im letzten oder vorletzten Jahr wurde wohl aufgearbeitet. Dennoch verweigert die Kommunalaufsicht deshalb Kredite, womit Investitionen nicht mehr möglich sind. Dies trifft dann zum Beispiel auch die Feuerwehr. Weil wir trotz der relativ geringen Pro-Kopf-Verschuldung der Einwohner keine Investitionskredite mehr zugebilligt bekommen, wird es schwer, für einige Kommunen große Feuerwehrautos zu kaufen. Bezüglich der Windkraft haben Bundesgesetzgeber und Landesgesetzgeber versucht, uns damit die Möglichkeit der Generierung von Gewerbesteuern zu geben. Wenn ich Ihnen jetzt konkret sagen würde, wer Gewerbesteuer zahlt, würde ich das Abgabengeheimnis brechen. Bei uns in der Gegend gibt es so viele Windkraftanlagen wie kaum anderswo. So ist zum Beispiel die Dubener Platte eines der größten Windeignungsgebiete in Südbrandenburg. Die Gewerbesteuereinnahmen kommen aber zumeist von unseren großen Unternehmen und verschwindend gering aus der Windkraft. Insofern ist die Akzeptanz für Windkraftanlagen - diesbezüglich hatte ich ein Gespräch mit Herrn Graf beim MLUL - sehr gering, weil das Argument, man bekäme dafür Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, nicht mehr zieht. Aufgrund der Veränderung einer Verordnung im März letzten Jahres soll das nun durch Zahlungen an den Naturschutzfonds abgegolten werden. Damit entfallen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Somit fällt das beste Argument, man würde den ländlichen Raum durch Gehölze aufwerten, weg.

29 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 29 In den Gemeinden wird nun sogar die Meinung vertreten, man sei Bittsteller beim Naturschutzfonds und könne dort das Geld beantragen, das für Eingriffe im ländlichen Raum eingezahlt wird. Natürlich will man sich darum kümmern, aber das Problem besteht nun erst einmal. Vorsitzender: Vielen Dank. Der letzte Punkt wurde innerhalb der Fraktion bereits besprochen, und zu diesem Erlass wird es eine Änderung geben. Nun lade ich Sie sehr herzlich zu unserer Busfahrt ein, bei der Herr Kreibich die Führung übernehmen wird. Insofern danke ich Ihnen und unterbreche die Sitzung bis Uhr zur Bürgersprechstunde. Unterbrechung der Sitzung: Uhr

30 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 30 Zu TOP 6: Bürgersprechstunde Vorsitzender: Sehr geehrte Damen und Herren, ich eröffne den Tagesordnungspunkt 6, die sogenannte Bürgersprechstunde. Wie die meisten vielleicht auch wissen, aber extra nochmal für die Gäste: Wir führen im Rahmen unserer Sitzung eine Bürgersprechstunde durch. Die Kommission hat vom Landtag den Auftrag bekommen, Vorschläge zu entwickeln, wie im Land Brandenburg eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der ländlichen Regionen, gerade vor dem Hintergrund des Demografischen Wandels, unterstützt und vorangetrieben werden kann. Wir wollen also von Ihnen wissen: Was macht das Leben in Ihrer Region besonders lebenswert? Welche Probleme gibt es? Wo könnte konkret etwas verändert werden? In der Regel können wir nicht sofort Lösungen präsentieren, aber wir wollen Ihre Anregungen bei der Erarbeitung dieser Lösungen nutzen. Dafür haben wir bis Ende 2018 Zeit. Der Landtag und die Landesregierung werden dann im Anschluss über unsrer Voraschläge entscheiden, zum Teil vermutlich auch erst nach der Landtagswahl Die Kommission entscheidet also nicht selbst, z.b. über Änderungen von Gesetzen und Vorschriften oder die Verteilung von Geld, soll aber dazu Vorschläge erarbeiten. Ähnlich ist es ja aktuell so, dass die Vorschläge aus der EK 5/2, die sich mit der Verwaltungsstruktur beschäftigt, in dieser Legislatur jetzt umgesetzt werden. Zur Zusammensetzung und Arbeitsweise unserer Kommission können Sie sich anhand der ausgelegten Flyer auch nochmal informieren und dann natürlich auch Kontakt zu uns aufnehmen. Zum Ablauf der Bürgersprechstunde: Wer es am Anfang noch nicht mitbekommen hat, bzw. noch nicht da war, Ich habe hier schon einen großen Stapel Zettel liegen. Wer sich also jetzt noch dazu entscheidet, etwas zu fragen, möglichst dann, über die ausgelegten Zettel. Wir werden dann alphabetisch nach dem Nachnamen die Fragenden aufrufen und bitten Sie natürlich, ganz kurz Ihre Frage nochmal für alle zu wiederholen und dann werden wir gucken, ob sie gleich beantwortet werden kann, ansonsten werden sie, wie auch vorhin schon gesagt, protokolliert und entsprechend auch mitgenommen. Zwischendurch wird es auch so sein, dass jemand von unseren Mitarbeitern hier von der Kommission ein Foto macht. Wer dagegen etwas hat, muss das bitte kenntlich machen. Ich habe hier eine ganze Menge Fragen liegen. Es ist auch erstmalig so einen große Resonanz, das ist schön. Ich würde mit Herrn Stefan Backes beginnen. Kommen Sie bitte ans Mikro. Sie haben das Wort. Herr Backes: Guten Tag. Vielen Dank, dass wir die Gelegenheit haben, hier zu sprechen. Ich spreche für die Gemeinde Kloster Lehnin. Eine Gemeinde hier im Landkreis Potsdam- Mittelmark, früher Grundzentrum, heute kein Grundzentrum mehr. Wir haben im Rahmen zur Stellungnahme zum LEP HR eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben zu den einzelnen Themen. Zwei wesentliche Themen waren, dass die dritte Stufe wieder eingeführt wird, also dass neben der Metropole, den Oberzentren, den Mittelzentren auch Grundzentren wieder eingeführt werden. Damit auch der weitere Metropolenraum, wie er genannt wird, entsprechend Funktion übernehmen kann bzw. Funktionen die vorhanden sind, auch entsprechend gewürdigt werden. Der zweite Punkt unter anderem in dieser Stellungnahme war der Zuwachs an Einwoh-

31 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 31 nern bzw. die zugebilligte Entwicklung der Gemeinden. Hier wird also dem ländlichen Raum eine ganz geringe Funktion zugewiesen, mit maximal 5 % Zuwachs. Dieser Zuwachs ist nach unserer Auffassung zu gering bemessen. Es sollte auch auf diese Bestrebung, die enthalten ist, dass vorhandene Bebauungspläne oder Baulücken in Satzungen in Zukunft mit angerechnet werden sollen, verzichtet werden. Das würde die Möglichkeiten einer Gemeinde gegen Null fahren. Das betrifft auch nicht nur die Gemeinde Kloster Lehnin. Ich bin auch Einwohnern der Gemeinde Borkheide und hier ist auch dieses Problem eklatant und wurde bereits vorgetragen. Das nur in Kürze. Wir hoffen, dass unsere Anregungen im Rahmen des LEP HR auch betrachtet werden. Danke. Vorsitzender: Vielen Dank. Das war eher ein Hinweis. Das nehmen wir mit, und die Enquete- Kommission wird sich zum vorgelegten Landesentwicklungsplan auch äußern und dann werden wir das, was gesagt wurde, auch aufnehmen. So, dann eine Frage von Frau Britta Bayer. Bitteschön. Frau Bayer: Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Britta Bayer. Ich bin die Sprecherin der Bürgerinitiative Borkheide - Borkwalde im Gegenwind. Wir haben uns vor mehr als drei Jahren gegründet, als bekannt wurde, dass in diesem Wald 15 Windräder der Firma Juwi installiert werden sollten. Wir versuchen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um auch mit der Politik ins Gespräch zu kommen und deshalb begrüßen wir auch, dass die Enquete-Kommission heute hier in Borkheide tagt. Das freut uns sehr. Ich habe auch schon eine zweiseitige Ausfertigung (Anlage 2) abgegeben. Ich weiß, ich muss mich hier auf zwei Fragen beschränken. Ich möchte also die erste Frage stellen: Gibt es im Land Brandenburg den Status Waldgemeinde und wenn ja, wo ist der definiert und wie ist er definiert? Gibt es eine Statistik, die eigentlich auch mal zeigt, wie viele Waldgemeinden es im Land Brandenburg gibt? Und meine zweite Frage bezieht sich auf den Regionalplan Havelland-Fläming vom (im Amtsblatt Nummer 43 veröffentlicht). Da wird geschrieben: Wald mit besonderen Waldfunktionen, das wäre also ein restriktives Kriterium, um Windräder nicht in den Wald zu stellen. Sie haben die Mittagspause nutzen können, um sich Borkheide mal anzusehen. Wir sind also eine Waldgemeinde, ein Teil des Waldes. Meine Frage ist: Sollte nicht so ein restriktives Kriterium auch für eine solche Waldgemeinde zutreffen? Hier sind Schulen, Betriebe, Kindergärten und Wohnhäuser, hier sind Menschen! Das sind meine Fragen. Vielen Dank. Ich würde auch gerne mit Ihnen weiter im Gespräch bleiben als Bürgerinitiative. Vorsitzender: Vielen Dank, Frau Bayer. Kann jemand zur Waldgemeinde etwas sagen? Ich sehe Kopfschütteln. Das müssen wir dann auch so mitnehmen. Zu der zweiten Frage: Begrüße ich ganz herzlich den Geschäftsführer der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, Herrn Klauber. Ich hoffe, dass er dann nachher dazu vielleicht etwas ausführen kann. Dann kommen wir zur nächsten Frage: Herr Frederik Bewer, Stadt Angermünde. Herr Bewer:

32 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 32 Könnte ich mir meinen Fragezettel ganz kurz nochmal holen? Ich habe mir Mühe gegeben, bei der Formulierung. Vorsitzender: Wir können es ganz unkompliziert machen: Ich lese es einfach vor. Frage 1: Wie finden die Ergebnisse der Kommission Berücksichtigung in der Landesentwicklungsplanung? Wie wird sichergestellt, dass dies überhaupt der Fall ist? Und Frage 2: Wie wird mit tatsächlich vorhandener Mittelzentraler Infrastruktur umgegangen an Standorten, welche keine mittelzentralen Funktionen übernehmen sollen? Also diese beiden Dinge. Ich denke mal, zu Frage 1 können wir das zumindest mal so sagen, dass wir als Kommission eine Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan abgeben. Der Landesentwicklungsplan wird sicherlich in den Fraktionen diskutiert und dann sicherlich beschlossen durch die regierungstragenden Fraktionen, also DIE LINKE und die SPD. Es gibt beim Beschluss nachher auch nur ein Ja oder Nein, also Änderungen oder Ergänzungen müssen vorher geklärt werden. Inwiefern dann die Dinge, die wir hier aufschreiben, Berücksichtigung finden, wird davon abhängen, wie stark wir innerhalb der Fraktion sind und gegebenenfalls in diesen Landesentwicklungsplan Änderungen herbeiführen können. Immer wohlwissend, dass wir nur ein Partner sind beim Landesentwicklungsplan. Der andere Partner ist Berlin. Herr Bewer: Also kann es auch passieren, dass es gar keine Berücksichtigung findet? Vorsitzender: Es gibt ja Dinge, die hier heute gesagt werden, die auch bei den 900 Stellungnahmen, die der Landesentwicklungsplan in der ersten Auslagestufe bekommen hat. Da überschneidet sich ja viel. Da wird, denke ich, einiges schon dabei sein. Sicherlich nicht alles. Das mit den MittelzentrenT Herr Bewer: Das würde ich vielleicht noch ein bisschen aus der Sicht von Angermünde erläutern können. Also, Guten Tag erstmal in die Runde. Mein Name ist Frederik Bewer, Bürgermeister von Angermünde seit sechseinhalb Monaten. Somit ein bisschen ins kalte Wasser geworfen bei solch wichtigen Themen, die auch Angermünde betreffen. Ich werde auch gleich nochmal unsere Stellungnahme, weil mir Angermünde so am Herzen liegt, hier austeilen, damit sie nochmal vorliegt (Anlage 3). Die zwei Punkte daraus, sind wichtige Fragen, die wir uns gestellt haben, als wir die Stellungnahme erarbeitet haben. Was ist die Aufgabe von uns als Kommune gewesen, bei dieser Erarbeitung? Schlichtweg die Formulierungen, die jetzt im Entwurf drin sind, auf - wie in einem strategischen Spiel - auf Angermünde anzuwenden und zu schauen, was passiert, wenn das, was dort steht umgesetzt wird, ab dem Tag, ab dem er gilt und dann auch in Zukunft. An zwei Beispielen möchte ich das deutlich machen: Angermünde ist nicht als Mittelzentrum in der Uckermark vorgesehen, das ist Schwedt, Templin und Prenzlau. In Mittelzentren sind z.b. weiterführende Schulen angesiedelt. In Angermüde gibt es weiterführende Schulen. Wir haben eine Oberschule, ein Gymnasium und eine Freie Schule. Wenn ich den so anwende und deshalb haben wir es so konkret formuliert. Da gab es schon, sag ich mal, politische Auseinandersetzungen, auch bei uns in der Stadt-

33 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 33 verordnetenversammlung. Aber meine Aufgabe ist ja eine ganz nüchterne: Wenn man das anwendet, führt es dazu, dass in Angermünde Gymnasium, Oberschule und Freie Schule - und jetzt ist die große Fragen - geschlossen werden, abgebaut werden, nicht mehr weiterentwickelt werden. Wenn man jetzt sagt: Nein, das werden wir nicht tun, frage ich mich: Wozu dann der Landesentwicklungsplan? Was bedeutet das jetzt für Funktionen, die ein Mittelzentrum hat? Tatsächlich haben wir diese Funktionen, aber sie dürfen dann sozusagen, eigentlich nicht mehr bestehen. Die gleiche Frage gilt für unsere zwei Krankenhäuser. Wir haben zwei Krankenhäuser, die sind in Mittelzentren nicht vorgesehen. Was passiert jetzt damit? Die Leute fragen mich, die Bürger fragen mich und dann muss man ja eine Antwort geben. Was mir dann auch deutlich geworden ist, wenn man diesen Landesentwicklungsplan durcharbeitet und da kommen wir jetzt nochmal ein bisschen zur Schnittstelle zur Kreisgebietsreform. Die Betrachtungsweise, gerade für Angermünde an der Grenze zum Barnim, endet an dieser Grenze. Die tatsächlichen Lebensbeziehungen von Angermünde gehen in den Barnim hinein. Also Gemeinden aus dem Barnim kommen zu uns nach Angermünde. Im Rahmen der Kreisgebietsreform ist diese Grenze nicht mehr vorhanden. Wir haben beide Themen zeitlich ja jetzt parallel, und einmal setzen wir die Grenzen und einmal wollen wir sie aufheben. Angermünde leidet momentan im Rahmen des Landesentwicklungsplans genau unter dieser Grenze, weil die Betrachtungsweise schlichtweg an einem Strich in der Landschaft aufhört. Das mit der tatsächlichen Funktion (und das waren auch die Ausführungen vorhin von Herrn Kleine und Herrn Kreibich) und die differenzierte Sichtweise auf die einzelnen Besonderheiten (und hier in dem Falle von Angermünde) wird dem dann meines Erachtens nach nicht mehr gerecht. Aber, vielleicht, und das würde mich jetzt interessieren, wie wird denn damit umgegangen? Was passiert mit diesen Schulen oder auch dem Krankenhaus? Vorsitzender: Okay, vielen Dank. Ich habe hier zwei Wortmeldungen und gegebenenfalls dazu Antworten. Das ist einmal Herr Graf und dann Frau Schwarzenberg. Bitte, Herr Graf. Kommissionsmitglied Graf (Städte- und Gemeindebund): Also Herr Bürgermeister Bewer, ich darf Ihnen erst einmal ganz herzlich danken, dass Sie trotz dieses schlechten Wetters sich heute aus Angermünde auf den Weg gemacht haben, hier nach Borkheide. Also vielen Dank und das zeigt einfach, dass diese Frage der Zentralen Orte in den größeren Gemeinden doch große Sorgen hervorrufen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie gerade aus Angermünde hergekommen sind, denn Angermünde ist wirklich neben Luckau eines der Beispielorte, wo man sieht, dass eine ehemalige Kreisstadt mit einer Ausstattung einer Kreisstadt Anfang der 90er Jahre, dass die genauso eingestuft wird im System der Landesplanung wie ein Ort ohne übergemeindliche wirksame Einrichtungen. Es ist sehr gut, dass Sie uns allen nochmal die Stellungnahme mitgebracht haben, denn an Angermünde kann man das wirklich sehen. Das ist so einer der Zuspitzfälle dieses Systems, wie wir es jetzt haben. Das, was die Kommission momentan macht, ist das sie erstmal Stoff sammelt. Die Kommission muss sich dann, nachdem sie - wir haben ja über 20 Stellungnahmen von Städten und Gemeinden bekommen - diese Stellungnahmen hier auch in der Berichterstattungsgruppe ausgewertet hat, muss sie eben prüfen, ob die Modelle, die jetzt vorgelegt worden sind, sachgerecht sind. Dass so Orte, wie Angermünde, dass die in der Raumordnung richtig eingestuft sind. Aber, wenn Sie jetzt

34 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 34 nicht hier gewesen wären, dann hätten wir dieses plastische Beispiel nicht gehabt. Das ist wirklich ein Beispielort, wo man sieht, das ist eine Stadt, deren Wirkung reicht weit über das Gemeindegebiet hinaus. Sie wird trotzdem genauso behandelt, wie eine Gemeinde, die über keinerlei überörtlichen wirksamen Einrichtungen verfügt. Das ist einer der Orte, wo wir einfach prüfen müssen, ob das Modell, was wir jetzt haben, ob das passt. Bei Ihnen ist zum Beispiel die Frage, was wäre denn, wenn Sie jetzt dieser neue Ortstyp wären, also wenn man sagt, alle Ihre Einrichtungen müssen im Zentrum wirken und da würde es immer noch so sein, dass sie übergemeindlich wirken. Ja? Also, dieses Modell der grundfunktionalen Schwerpunkte geht ja davon aus, dass die Wirkung innerhalb der Gemeinde ist und Angermünde ist eben ein Beispiel, wo die Wirkung über den Kreis hinausgeht. Das ist so ein Fall, wo man sagen muss, braucht man da vielleicht ein oder zwei Modelle. Vielen Dank, dass Sie gekommen sind. Vorsitzender: Das war jetzt nicht direkt eine Antwort, aber trotzdem schön. Es ist ja wichtig, dass wir die Probleme hier diskutieren. Die Stellungnahme ist ja schon bei uns eingetroffen und ist eigentlich auch schon verteilt. Aber wenn Sie sie jetzt ohnehin in Papierform mithaben, dann können sie die natürlich gern verteilen. So, Frau Schwarzenberg, bitte. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE): Ich kann es zurückziehen. Herr Graf hat eigentlich sehr gut die Situation erklärt, in der wir uns befinden. Das heißt, wir stehen noch vor diesem Entscheidungsprozess und wir sammeln wirklich noch an den verschiedensten Stellen praktisch die Problemlagen. Herr Bewer: Vielen Dank. Also ich stehe auch jederzeit, wenn noch Fragen der Mitglieder sind, zur Verfügung. Angermünde ist immer eine Reise wert. Ich entführe Sie gern auch in unser UNESCO-Weltkulturerbe Buchenwald Grumsin und erkläre Ihnen die Besonderheiten Angermündes beim wunderbaren Waldspaziergang. Das ist übrigens das einzige Weltnaturerbe in Brandenburg. Insofern kann man sich auch darum mal kümmern und genießen. Vorsitzender: Vielen Dank. Die nächste Fragende wäre Frau Edda Haage. Die ist gerade nicht im Raum. Dann fahren wir fort. Die nächste Fragende wäre Frau Renate Krüger. Bitteschön, Frau Krüger. Frau Krüger: Meine Frage ist erst mal ziemlich allgemein. Ich möchte gerne wissen, bei all den Problemen, die wir heute auch schon gehört und erörtert haben, was so Landesentwicklungsplanung mit sich bringt. Es interessiert mich, ob es überhaupt notwendig ist, die Landesentwicklungsplanung so detailliert bis in die Gemeinden hinunter vorzugeben? Ich halte das für unsere Gemeinde, ich bin Bürgermeisterin von Borkwalde, für sehr ungünstig. Uns werden dadurch wirklich jegliche Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten.

35 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 35 Das Problem, dass heute auch schon mehrfach angesprochen wurde, ist zum Beispiel die Siedlungsentwicklung. Wir haben rechtlich gesicherte Bauflächen. Wir haben zwei Investoren, die hier unheimlich stark anfangen zu arbeiten. Das hängt bestimmt auch damit zusammen, dass in Potsdam die Grundstückspreise so hoch geworden sind, dass sich das kaum noch einer leisten kann. Also kommt der Druck weiter zu uns auch in Richtung Borkwalde. Wir haben Investoren, die ihre Grundstücke jetzt vorbereiten. Und wir haben mit dieser Entwicklungsoption, die dann kommen wird mit dem Landesentwicklungsplan, eigentlich gar keine Möglichkeiten mehr, dass sich die Leute bei uns ansiedeln können. Diese 5 % Entwicklungspotenzial in 10 Jahren. Wir haben im Moment schon rechtlich gesicherte Bauflächen, die die zehnfache Möglichkeit haben. Was passiert dann, wenn jetzt die Bauanträge kommen? Werden diese nicht mehr genehmigt? Die Leute haben dann schon Geld ausgegeben, weil es einen Landesentwicklungsplan gibt und danach geht ja dann gar nichts mehr. Das verstehe ich nicht und insofern verstehe ich auch nicht, warum die Gemeinden so restriktiv im Prinzip behandelt werden. Ihnen wird so vieles aufoktroyiert wird, was sie selber gar nicht wollen. Es geht weiter mit der Flächennutzungsplanung. Wir haben dieselben Probleme wie Borkheide in Borkwalde. Wir kriegen keinen Flächennutzungsplan hin, weil die gemeinsame Landesplanung erhebliche Einwendung hat und weil auch der Forst erhebliche Einwendung hat. Wir haben Straßen, da sind die Grundstücke so definiert: eines Außenbereich, eines Innenbereich, noch einmal Innenbereich und dann kommt wieder Außenbereich. Wir haben Probleme, die Straßen zu bauen, weil die Bürger auf die Barrikaden gehen. Die, die im Außenbereich sind, brauchen keine Erschließungsbeiträge bezahlen, die anderen müssen aber. Da sind also wirklich auch Probleme für die gemeindliche Entwicklung bei uns im Inneren drin, die wie gesagt, von keinem verstanden werden. Deswegen hatten wir Bürgerbegehren gegen den Straßenausbau, weil diese ungerechte Behandlung keiner so hinnehmen will. Solche Wirkung hat das letztendlich, was oben angesetzt wird in der Landesentwicklung, und wie es dann unten in den Gemeinden ankommt. Habe ich noch was? Nein, bis dahin erst einmal. Vorsitzender: Vielen Dank. Eine Sache kann ich zu mindestens insofern beantworten, als dass das gesamte Land Brandenburg beplant wird. In welcher Tiefe ist natürlich unterschiedlich, aber es darf keine Fläche nicht in dem Plan kommen. Also so wie das gesamte Land Berlin beplant wird, wird auch das gesamte Land Brandenburg beplant werden. Was jetzt Änderungen in diesem vorgelegten Entwurf betrifft, da sind wir dabei und nehmen all das, was heute hier gesagt wird, natürlich auf. So, und jetzt ist Frau Haage da und sie hat jetzt das Wort. Bitteschön. Frau Haage: Ja, da haben sie ja schon mal eine Antwort vorweg genommen, nämlich meine Frage war: Was nehmen sie mit? Welche Eindrücke? Was an Anregungen? Und was machen Sie daraus? Wie werden sie das umsetzen, diese Anregungen? Werden sie sie überhaupt umsetzen? Und die Probleme waren ja ganz klar eben mehrmals definiert. Sie haben unsere Gewerbetreibenden gehört. Sie wollen ja genauso, und die Landesregierung muss es eigentlich auch wollen, dass sich dieses schöne Brandenburg entwickelt. Deshalb ganz kurz diese beiden Fragen. Vorsitzender:

36 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 36 Vielen Dank. Ich schau in die Runde, ob gegebenenfalls jemand antworten möchte. Ich sehe jetzt keinen Arm, aber dann würde ich zumindest sagen, weil das ja auch Teil meiner vorherigen Berufslaufbahn war: Alle drei Betriebe haben uns natürlich gesagt, dass sie im Wald/Forstbereich ihre Probleme haben, also in der Nutzung des Waldes. Wir haben ja aufgrund der Verwaltungsstrukturreform auch eine Änderung des Waldgesetzes vor. Aufgrund dessen, dass dann andere Behörden andere Ebenen haben. Wir werden mal gucken, ob wir in der Hinsicht eine Formulierung finden, die dem, was hier draußen passiert gerecht, wird. Frau Haage: Aber das kann ja nicht das einzige sein, was sie jetzt mitnehmen. Sie haben ja Vielfältiges erfahren und ich denke mal, das muss ein bisschen mehr sein, was sie mitnehmen und was sie vielleicht auch weitergeben. Nur das Bauen, nur dass unser Land schön ist, das kann sicherlich nicht das Einzige sein, was wir erfahren haben. Es wurden ja von den Firmen und auch von uns ein paar Dinge angesprochen. Das kann jetzt nicht alles sein. Was nehmen Sie mit? Vorsitzender: Das ist wohl wahr. Das ist jetzt das, was ich für mich mitnehme. Jetzt habe ich aber gesehen, dass sich Frau Schwarzenberg und Frau Koß auch gemeldet haben. Bitteschön. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE): Ich glaube, wir haben mehr mitgenommen, ganz vielfältig. Das will ich erst mal sagen und möchte mich auch bedanken, dass wir auf so viel Offenheit gestoßen sind, dass man also mit uns auch darüber offen spricht. Was ich mitnehme, sind die Fragen, die sich also ums Mittelzentrum drehen, die sich um grundfunktionale Schwerpunkte o- der Grundzentren drehen. Die Diskussion, ist also ein ganzer Teil, mit dem wir uns beschäftigen werden. Wir werden die Frage der Siedlungsentwicklung mitnehmen, das hat sich auch noch mal herauskristallisiert. Damit hängt natürlich auch die Frage zusammen, was ist ein Außenbereich und was ist ein Innenbereich. Das ist zu mindestens erkennbar, welche Problemlage sich dahinter verbirgt. Wir haben ja auch ganz viele Stellungnahmen von anderen Gemeinden bekommen. Nun sind sie eine Gemeinde, eine wachsende Gemeinde. Wenn wir in Gemeinden fahren, die schrumpfen - also weiter weg sind -, die haben noch ganz andere Probleme. Unsere Aufgabe ist es jetzt, abzuwägen zwischen den Problemen, die also eine wachsende Gemeinde hat und Problemen, die eine Gemeinde, die es etwas schwieriger mit Abwanderung und Demografiebetroffenheit hat. Dort müssen wir also gucken, dass wir einen Landesentwicklungsplan hinkriegen, der sozusagen die Vielfalt, die ja auch eingefordert ist, das differenzierte Betrachten des ländlichen Raumes auch berücksichtigt. Das ist eigentlich die schwierige Kunst, sozusagen beiden Polen, dazwischen gibt es ja auch noch ganz viel, da auch gerecht zu werden. Also das nehmen wir auf jeden Fall mit. Wir werden in der Enquete-Kommission Thesen erarbeiten, und daraus werden sich Handlungsempfehlungen ergeben, die wir dann hier beraten und sicherlich auch beschließen werden. Das ist zwar wie eine Stellungnahme, aber wir sind ja eine Kommission. Wir sind von den Parlamentariern eingesetzt worden, hier auch was zu machen. Also ich denke, wenn wir als Kommission im Landtag sagen, das ist uns wichtig, hat das schon ein bisschen Gewicht.

37 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 37 Kommissionmitglied Koß (SPD): Ich mache es relativ kurz: Das, was wir hier gehört und gesehen haben, ist noch mal der Casus knacksus, den wir in anderen Bereichen ja auch haben. Es gibt verschiedene Dinge, die sich weiter entwickeln, die trotzdem ländlicher Bereich genannt werden und jetzt im Endeffekt durch den Landesentwicklungsplan, den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans, eigentlich gehemmt werden, durch diese 5 % Regelung und anderes mehr. Sie haben heute noch mal den Finger in die Wunde gelegt und mir speziell mit auf dem Weg gegeben, das auch in der Fraktion anzusprechen, die entsprechenden Stellungnahmen, die uns vorliegen dann auch so zu werten und noch mal genauer hinzuschauen. Das fand ich heute nochmal sehr erhellend, weil ich dachte immer, das ist der nur bei uns. Das stimmt aber natürlich nicht. Also es gibt ja verschiedene Bereiche und dann haben wir verschiedene Beispiele und können das mitnehmen. Was für mich heute so ein Punkt war, der auch korrespondiert mit den anderen Bereichen in den Innensatzungen, wenn zum Beispiel jemand im Naturschutzgebiet liegt, wie kann man da dann im Innenbereich bauen oder nicht. Wenn Sie hier das Forstgebiet haben, es gibt sowohl als auch dafür Bemerkungen. Wir haben ja verschiedene Dinge auf dem Tisch zu liegen, also wie geht man damit um? Wie kann man eine vernünftige Entwicklung der Wirtschaft in Naturnähe auch gewährleisten? Das sind Dinge über die wir auch nicht nur hier nach Enquete, sondern auch in den entsprechenden Ausschüssen diskutiert werden. Frau Haage: Ich freue mich über Ihre Antworten. Und das Stichwort war: In die einzelnen Fraktionen! Sie gehören ja alle irgendeiner Partei an. In die einzelnen Fraktionen gehen, das tatsächlich sagen. Es ist schön, dass diese Enquete überhaupt auf das flache Land kommt. Jetzt muss ich auch was Positives sagen. Ich will damit nicht schwadronieren. Also Dankeschön für die Antworten. Es ist ganz positiv und wenn es dann nur ein kleiner Bruchteil ist, der umgesetzt wird, sind wir schon mal froh. Danke. Kommissionsmitglied Schröder (AfD): Also im Grunde ist es so, dass ja jetzt schon hier vieles von den Kollegen gesagt wurde. Es zieht sich jetzt bei den Stellungnahmen, soweit sie mir jetzt bekannt sind, wie ein roter Faden letztendlich durch, dass eine vernünftige bzw. eine andere Siedlungsstrukturpolitik vorgenommen werden muss. Dass diese Geschichte mit den 5 %, dass es tatsächlich auch Hemmnisse gibt auch im Landesentwicklungsplan, im alten wie auch im neuen. Diese Hemmnisse müssen natürlich ausgeräumt werden. Wir brauchen wesentlich mehr Entscheidungsfreiheit für die einzelnen Kommunen. Das hat was mit Subsidiarität zu tun aus meiner Sicht, die hier wesentlich mehr in den Vordergrund rücken muss. Und wer kann besser darüber entscheiden, als die Kommunen selber, wie sie sich entwickeln können und wie sie das auch wollen. Ohne dabei natürlich einer Zersiedelung Vorschub zu leisten, das ist völlig klar. Da braucht man entsprechende Rahmenbedingungen, das ist auch logisch. Ansonsten tendiere ich zu der Meinung, oder ich würde sogar vorschlagen zu sagen, wir haben es nicht mit einem metropolfernen Raum zu tun oder mit einem ländlichen Raum, sondern mit mehreren davon. Denn die Unterschiede, so haben wir es auch festgestellt, sind deutlich. Hier nur mit einem Plan, der sich wie so ein Bettlaken über alles ausbreitet, zu arbeiten, halte ich für wenig zielführend. Ich denke, das wird auch die weitere Arbeit der Kommission beeinflussen, dieses Denken. Insofern sehe ich dem Ergebnis unserer Kommission positiv entgegen.

38 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 38 Vorsitzender: Danke Herr Schröder. Die nächste Fragende wäre Frau Dr. Anke Goette. Bitteschön. Frau Dr. Goette: Mein Name ist Anke Goette und ich bin Einwohnerin von Borkheide. Sie werden sich im Laufe ihrer Arbeit wahrscheinlich die einzelnen Regionen anschauen und die einzelnen Gemeinden und nach Stärken suchen in diesen Gemeinden. Was macht die Region besonders attraktiv oder was macht die Gemeinde besonders attraktiv? Es geht ja im Grunde genommen darum, die Gemeinden lebendig zu erhalten. Diese Stärken zu fördern. Wir haben heute Morgen schon von Herrn Kreibich gehört, dass wir durchaus also eine Gemeinde sind, die noch Zuzug zu verzeichnen hat, was ja heutzutage nicht ganz verständlich ist auf dem Land. Im Grunde sind wir eine sehr zukunftsfähige Gemeinde. Wir haben auch von Herrn Kreibich kann ich gehört, dass die Gemeinde sehr viel zu bieten hat. Sie ist in einer sehr guten Lage, sie hat kulturelle und sportliche Angebote. Aber was macht den kleinen Unterschied aus zu anderen Gemeinden, die ähnlich strukturiert sind? Das ist natürlich ihre Lage. Das ist ganz klar. Das ist das, was die Aufmerksamkeit der Interessenten, der Bürger die hier zuziehen wollen, auf sich lenkt und unter Umständen eben auch den Ausschlag gibt. Das ist die Lage mitten im Wald. Das betrifft alle sogenannten Waldgemeinden. Also sowohl Borkheide als auch Borkwalde und Fichtenwalde und das ist das große Plus. Meines Erachtens, gilt es das zu erhalten und zu stärken. Frau Beyer hat es vorhin schon gesagt, unser großes Problem ist, dass dieser Wald, der ja im Grunde genommen für diese drei Gemeinden identitätsstiftend ist, durch die Errichtung von Windindustrieanlagen zerstört werden soll. Meine Frage lautet also: Wie wollen Sie auf der einen Seite den Wunsch nach Zukunftsfähigkeit (und hier haben Sie eine zukunftsfähige Gemeinde) vereinbaren, mit der Absicht der Landesregierung die Windindustrie auszubauen und speziell an diesem Standort auszubauen? Für mich ist das ein ganz klarer Widerspruch. Mich würde interessieren, wo sie da die Prioritäten setzen und vor allem auch mit welchen Argumenten Sie diese Prioritäten setzen. Meine zweite Frage schließt sich dann gleich daran an, nämlich: Wenn es denn zu der Errichtung der Windindustrieanlagen kommt, ist diese Region entwertet. Sie verliert ein ganz großes Plus und für viele Interessenten eben auch den Anreiz, auch hierher zu ziehen. Das habe ich auch in vielen Gesprächen feststellen können, dass das tatsächlich ein Hinderungsgrund wäre, sich hier niederzulassen. Wie wollen Sie diese Entwertung ausgleichen? Mit welchen Maßnahmen wollen sie dieser Entwertung entgegenwirken? Das waren meine zwei Fragen. Vielen Dank. Vorsitzender: Vielen Dank. Gibt es jemanden, der da jetzt schon Antworten geben kann? Ich schaue in die Runde. Frau Schwarzenberg, bitteschön. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE): Ich fange mal an mit der Energiewende. Wir haben in Brandenburg eine Energiestrategie, und in der Energiestrategie sind sozusagen die Ziele festgehalten und die hat sich Brandenburg nicht alleine ausgedacht. Das wissen Sie ja, dass es auf Bundesebene den Klimaschutzplan gibt, der dann sozusagen auf die einzelnen Bundesländer runtergebrochen wird. Ich komme nun aus einem Bereich, wo viele Braunkohle

39 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 39 gefördert wird und sie können sich vorstellen, dass dort die Bürger stehen und sagen, das wollen wir nicht mehr. Dann fahren wir hier in die Gegend hin und dann kommen die Bürger und sagen, das belastet uns auch. Das ist alles verständlich. Das Ziel der Energiewende ist es, praktisch irgendwann aus den fossilen Energieträgern auszusteigen. Was das Datum angeht, da überschlagen sich alle, aber da hängen auch technische Dinge dran - Netzausbau, Speicher und was so alles ist. Damit soll auch der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Wie macht man das? Wir haben eine Regionalplanung, in der die Bürgermeister und Landräte sind. Wo in der Regionalplanung Vorbehaltsflächen festgelegt werden. Wo kann man Windkraftanlagen also errichten? Wo sind die wenigsten Konflikte zu erwarten? Das wiederum geht danach, dass man sagt, in der Energiestrategie so und so viel erneuerbare Energie braucht man und das verteilt man sozusagen auf die Fläche. So ist das formale Wesen. Das Mitspracherecht liegt dann sozusagen beim Bürgermeister, Landrat - also in der regionalen Planungsgemeinschaft. Das macht also nicht das Land. Das Land gibt lediglich diese Planungsebene vor. Frau Dr. Goette: Aber das Land gibt natürlich erstens die Vorgaben, zweitens muss ich dazu sagen, dass wir in der Regionalplanung, also speziell jetzt in unserer Gemeinde, überhaupt kein Mitspracherecht hatten. Wir haben trotzdem bei der Erstellung des Regionalplans Einwendungen gemacht. Ich denke eigentlich, wenn Einwendungen gegen einen Regionalplan einfach unberücksichtigt bleiben, stimmt irgendetwas nicht beim Mitbestimmungsrecht. Aber das ist gar nicht meine Frage. Ich kenne das Procedere durchaus und ich weiß, wie das gestaffelt ist. Sondern mich interessiert, wie sie als Kommission die Schwerpunkte setzen und die Prioritäten. Sagen Sie dann einfach, gut, wir sind an den Regionalplan gebunden und das in dem Moment, wo eine Gemeinde im Grunde genommen das bringt, was wir wünschen. Wo eine Gemeinde sich wirklich entwickeln kann? Ist uns das egal? Hauen wir da rein? Sollen sie sehen, wo sie bleiben. Mit welchen Argumenten? Das ist das große Problem. Ich weiß, dass es diesen Regionalplan gibt, nur da stimmt irgendetwas nicht in der Planungsstrategie. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE): Übrigens ist das ein Punkt, den wir auch mitnehmen. Darüber habe schon lange geredet, dass Gemeinden kleiner Einwohner ja bei der Regionalplanung kein Mitspracherecht haben. Das ist ja so ein Thema, was man sozusagen nicht im Landesentwicklungsplan regeln muss, sondern in einem anderen Gesetz. Das ist so ein Problem, was wir mitgenommen haben und was sicherlich auch als Handlungsempfehlung irgendwo stehen wird. Frau Dr. Goette: Ja, das ist ein ganz großes Problem! Wir hatten keinerlei Mitspracherecht in dieser Hinsicht. Dieser unser Wald, den wir nutzen. Und ich bitte Sie übrigens mal, die Bilder anzugucken, wie es in unserem Wald aussieht, ganz unabhängig davon, wie der in irgendwelche Kategorien eingeteilt wird oder so. Das ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt, von dem was man sehen kann, was man erleben kann. Das ist wunderschön. Das ist sehr wertvoll, auch wenn das nur ein Kieferstangenforst ist. Dazu haben wir Ihnen mal die Bilder ausgedruckt. Die sind alle aus unserem Wald und zwar alle aus

40 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 40 dem Vorhabensgebiet. Da kann man, auch wenn sie genau hinschauen und sie wissen ganz bestimmt, was Zeigerpflanzen sind und welche Tiere und Pflanzen relevant sind, wenn Sie sich vorstellen, dass es ganz erstaunlich ist, dass das ein Windindustrievorhabensgebiet ist, bei dem, was dort oben zu finden ist. Wir sehen zum Beispiel diesen ganz unscheinbaren Schmetterling. Das ist ein Rote-Liste -Schmetterling. Das Vorkommen ist direkt bei den geplanten Windrädern usw. Das ist nicht gut. Denn das ist unser ganz, ganz großer Schwerpunkt hier. Ich bitte, das doch mal zu berücksichtigen und auch zu bedenken, was da kaputt gemacht wird. Vorsitzender: Dann haben wir hier weitere Antworten. Herr Dr. Thomas und danach Herr Prof. Dr. Müller. Kommissionsmitglied Thomas (Sachverständiger): Ich möchte nur ganz kurz ergänzen, das geht ja mit der ersten Frage, nach den besonderen Funktionen etwas konform. Wir hatten in der Einführung, die Herr Prof. Friedrich gemacht hat, ja dieses Stichwort, die Differenzierung. Unter diesem Stichwort nehmen wir das schon sehr ernst. Wir müssen sagen, kommunale Selbstverwaltung, Differenzierung und damit umzugehen. Ich kann Ihnen keine Antwort geben, wie die Antwort aussieht. Aber die Frage finde ich richtig gestellt und die müssen wir quasi versuchen, mit Ihnen zusammen zu beantworten. Wir finden ja hier nur vieles bestätigt, was in vielen Stellungnahmen sich findet. Es verdichtet sich auf fünf oder sechs übergreifende Fragen. Und dazu gehört bitteschön diese Frage mit dazu. Da kann ich nur sagen, der müssen wir uns ernsthaft stellen. Also das müssen wir mitnehmen, klar. Kommissionsmitglied Prof. Dr. Müller (Sachverständiger): Vielen Dank. Ich möchte auch noch mal den Versuch einer Antwort wagen. Aber auch eine klare Ansage diesbezüglich machen. Ich glaube nicht, dass es Aufgabe der Kommission ist, auf die konkret ausgewiesenen Windeignungsgebiete in den jetzigen Planungswerken Einfluss zu nehmen. Was wir aber alle mitgenommen haben, das ist, dass an dem Regelwerk unter dem Regionalpläne entstehen und unter dem Windeignungsgebiete ausgewiesen werden, dass man da vielleicht zukünftig mal nachjustieren muss auf der Basis, der in den verschiedenen Regionen gehörten Argumente. Vorsitzender: Jetzt hatte sich Herr Schröder gemeldet. Bitteschön. Kommissionsmitglied Schröder (AfD): Es ist tatsächlich so, dass sich die Kommission hier mit Energiefragen befasst. Zum Beispiel in der Berichterstattungsgruppe 2, da wird die Wirtschaftlichkeit von alternativen Energiegewinnungsanlagen betrachtet. Das heißt also, wie ist die regionale Wertschöpfung von Standorten dieser Anlagen zu betrachten und da werden wir also im Februar ein entsprechendes nicht öffentliches Fachgespräch führen mit entsprechenden Akteuren. Wir werden dort zu entsprechenden Erkenntnissen kommen, die dann sicherlich auch in die Betrachtung mit einfließen werden. Das ist also auch ein wichtiger Punkt, die Wirtschaftlichkeit. Wir hatten das vorhin auch schon von Herrn Kleine gehört, dass sich da so Einiges dann doch in Schieflage begeben hat, was sich vorher etwas anders dargestellt hat, was die Beteiligung an den Gewinnen dort

41 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 41 darstellt. Das werden wir auch näher betrachten und insofern ist das schon auch Thema. Vorsitzender: Eine Sache ist mir es auch gerade noch aufgefallen, was die Regularien betreffend einer Erarbeitung eines Windeignungsgebietes oder eines Windplanes betrifft. Die Regierungskoalition haben sich auch vorgenommen, das Regionalplangesetz zu ändern, weil im bisherigen Gesetz drin steht, dass Bürgermeister von Gemeinden, die oberhalb von Einwohnern sind, geborene Mitglieder in dieser regionalen Planungsgemeinschaft sind. Da aber viele Gemeinden in der Fläche diese magische Zahl unterschritten haben, sind die dann eben auch nicht mehr Vertreter in der Regionalplanungsgemeinschaft und konnten ihre Dinge aus ihrer Gemeinde heraus nicht mehr ausreichend mitteilen. Deswegen wird es dahingehend auch eine Gesetzesänderung geben. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Dr. Hans-Joachim Mueller. Bitteschön. Dr. Mueller: Ich bin hier in mehrfacher Hinsicht interessiert. Ich bin hauptberuflich Geowissenschaftler und nebenberuflich habe ich etwas mit Forstfragen zu tun, und ich bin auch Anlieger. Meine Wohnung ist so etwa 10 km Luftlinie von hier. Ich würde gerne einen ganz anderen Aspekt in die Diskussion einbringen: Das Problem Klimaschutz. Ich bin in zunehmendem Maße beunruhigt. Wir haben ja, aus meiner Sicht, recht epochenmachende Beschlüsse gehabt. Das ist das, was in der Politik so gerne mit dem Kürzel COP 21 belegt wird. Konkret ist damit gemeint, diese UN- Klimatagung in November/Dezember 2015 in Paris. Wir sind daran in doppelter Hinsicht gebunden. Das hat das EU-Parlament ratifiziert und das hat der Bundestag ratifiziert. In meiner wissenschaftlichen Analyse (ich bin nicht der Einzige), bin ich überzeugt, dass diese Ziele richtig sind und dass sie sogar überlebenswichtig sind. Ich stelle aber fest, dass unsere seit 20 Jahren gepflegte Energiepolitik nicht ausreichen wird, diese Ziele zu erreichen. Nicht, weil sie zu schwach oder energisch genug ist, sondern weil es grundsätzlich nicht geht. Meine erste Frage zielt also darauf ab, wie weit ist das Nachdenken darüber? Das bricht ja dann auch sozusagen Button up über uns ein. Wie weit ist das Nachdenken, dass wir unsere sogenannte Energiewende in eine Klimawende umwandeln? Man muss sich da einfach auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse berufen. Die Energiewende beruht letztendlich auf den ehrenwerten Wunsch des Ausstiegs aus der Kernenergie, der auch immer noch sehr vernünftig ist. Aber sie basiert im Wesentlichen auf wissenschaftlichen Grundlagen, die 20 Jahre alt sind, die heute in Vielem überhaupt nicht mehr gelten. Und die zweite Frage scheint zunächst etwas anderes zu sein, hängt aber im engen Maße zusammen. Inwieweit sind der Enquete- Kommission beispielsweise die Cornell-Studien aus dem Jahre 2014 bekannt? Ich will es kurz machen. Es geht um die Klimawirksamkeit der breiten gesellschaftlichen Anwendung von Erdgas, und der wirksame Stoff da drin ist Methan. Da kommt eben eindeutig raus, dass die Methananwendung dringend zu minimieren ist. Ich sehe aber nach wie vor, dass wir nach wie vor, Leitung bauen und sagen: Liebe Bürger, freut Euch - hier wird umweltfreundlich bald geheizt. Das ist so nicht mehr haltbar. Das wären meine Fragen. Ich bin gerne dazu bereit, wenn es Zusatzfragen gibt, ich gebe zu, dass ich damit sicherlich ein dickes Brett auf den Tisch gepackt habe, aber ich halte es doch für wesentlich. Danke für die Aufmerksamkeit.

42 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 42 Vorsitzender: Vielen Dank Herr Dr. Mueller. Gibt es da Antworten? Herr Prof. Müller bitte. Kommissionsmitglied Prof. Müller (Sachverständiger): Auch hier will ich den Versuch einer Antwort unternehmen. In der Kommission gibt es sechs verschiedene Berichterstattungsgruppen und in der Berichterstattungsgruppe 6 spielt der Aspekt der Nachhaltigkeit eine Rolle. Dort werden wir Ihren Punkt, der jetzt auch protokolliert ist, entsprechend versuchen aufzugreifen. Welche Bedeutung das dann nachher erlangt, kann ich zu dem jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht einschätzen. Aber es ist praktisch abgedeckt durch den Rahmen wie die Kommission konstituiert ist. Über das, was in Berichterstattungsgruppe 6 unter dem Aspekt Nachhaltigkeit subsumiert ist. Vorsitzender: Wunderbar, so ist das. Das ist eine gute Idee, das in der Berichterstattungsgruppe 6 zu behandeln. Wir kommen zum nächsten Fragenden: Herr Ludwig. Ich gehe mal davon aus, dass es wieder um Windkraftanlagen geht. Das Thema hatten wir eigentlich schon. Von daher bitte ich Sie, sich möglichst kurz zu halten. Herr Ludwig: Erstens ja. Ich muss Ihnen leider widersprechen, Herr Vorsitzender. Wir haben das per fairerweise ein paar Tage vorher eingereicht (Anlage 4). Ich glaube, ich habe von der Verwaltung schon gehört, also Danke nochmal dafür, dass den Kommissionsmitgliedern das Material bekannt ist. Auch danke, Herr Vorsitzender und der Verwaltung, dass wir unsere kleinen Argumentationsmaterialen hier auf den Tisch legen durften. Insofern, Herr Vorsitzender, nehme ich das auf. Ich verzichte, hier nochmal auf die grundsätzliche Fragestellung einzugehen. Mir seien trotzdem zwei Anmerkungen erlaubt. Wir reden ja hier von einer Enquete-Kommission Ländliche Regionen. Ich bilde mir ein, wir sind hier in dem größten geschlossenen Waldgebiet Brandenburgs, jedenfalls noch. In allen Ehren, die Probleme der Lausitz sind uns natürlich bekannt. Uns sind allerdings auch die Probleme bekannt, dass sie mit der Braunkohle leider - oder Gott sei Dank - eine Energieform haben, die stetig ist. Mit Wind sieht das nicht ganz so aus, glaube ich jedenfalls. Das wird auch Jahre lang noch nicht so aussehen. Also da haben wir schon einen kleinen Unterschied. Nur eine ganz kleine Geschichte würde ich herausheben wollen. Die haben wir auch als Frage formuliert. Mal unabhängig von der Energiepolitik ist unseres Erachtens Wind im Wald das Allerschlimmste, was man eigentlich machen kann. Selbst wenn man Windräder baut, wenn ich sie in den Wald baue, vernichte ich Fläche zweifach. Ich vernichte Fläche in Wäldern, und ich vernichte Fläche in Gebieten, wenn ich es wirklich mache. Das heißt, ich vernichte dauerhaft in Wäldern Flächen und ich vernichte dauerhaft irgendwo anders eine Fläche. Das ist volkswirtschaftlich gesehen, das dümmste was man machen kann. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ich denke mal, hinter dem stehen wir, gerade den weiteren Flächenentzug drastisch runter zu schrauben. Wir machen aber genau das Gegenteil. Wenn ich ein Windrad auf ein Feld stelle, kann der Bauer noch 10 m ran fahren. Ich mache jetzt keine Windenergiediskussion, nur mal eine nackte Flächendiskussion. Das Ding ist auf dem Acker genauso unwirtschaftlich, weil es nicht den ganzen Tag arbeitet, weil wir keine Leitung haben. Nur mal das so nebenbei. Wie gesagt, die

43 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 43 Fragen liegen ihnen vor. Der Abgeordnete Schröder hatte vorne erwähnt, es gibt eine nicht öffentliche Anhörung. Wir haben ja das gleiche Problem, wie die kleinen Gemeinden, Bürgerbeteiligung immer so ein schöne Sache, nicht öffentlich heißt aber schon wieder, wir machen uns da Gedanken, die Leute betreffen. Aber die Betreffenden sind nicht dabei. Also das müsste man mal hinterfragen, ob das vernünftig ist. Dankeschön. Vorsitzender: Ohne jetzt direkt darauf eingehen zu wollen, aber zumindest eine kurze Sache: ich komme auch aus der Bergbauregion. Haben Sie schon mal erlebt, wie da Wälder abgeholzt werden, weil darunter Kohle liegt? Das sieht auch nicht gerade toll aus. Herr Ludwig: Ich habe es ja versucht, zu sagen. Es ist eine Frage, der Sinnhaftigkeit. Ich habe es ja versucht, darzustellen. Natürlich ist das Vernichten von Wald und das Flächenvernichten für Braunkohle genauso ein Problem. Aber ich habe damit eine grundlastfähige Energieform. Punkt! Vorsitzender: Mit allen Folgen! Gut, jetzt war Herr Raschke dran, der wollte auch dazu was sagen. Kommissionsmitglied Raschke (B90/Die Grünen): Dankeschön. Wir haben daher bekanntermaßen Dissens, sowohl was die Einschätzung der Braunkohle als auch des Klimawandels angeht. Ich möchte aber dabei den Gedanken des Fragestellenden vor Ihnen aufgreifen: Ich glaube, wir sind uns einig, dass jede Energieform Nachteile hat und dass das Beste, was wir machen könnten, einsparen wäre. Da ist Brandenburg nicht besonders gut. Da haben wir zwar den Vorsatz, dass wir eine Einsparstrategie haben wollen, aber da sind wir noch nicht besonders weit. Vielleicht können wir in der Enquete-Kommission und vielleicht auch die entsprechende Arbeitsgruppe den Gedanken noch mal mitnehmen und überlegen, was wir da noch machen können. Ich würde mir auch wünschen, dass die ganze Arbeit, die sie in dem Protest gegen Windkraft im Wald stecken, einen Teil davon abzweigen und in die Diskussion mit einfließen lassen, was können wir denn wirklich tun, um Energie einzusparen. Ohne an Wohlstand zu verlieren. Vorsitzender: Ich denke, das haben die Mitglieder der BEG 6 mitgenommen. Herr Schröder, bitteschön. Kommissionsmitglied Schröder (AfD): Herr Ludwig, so wie sie es gerade dargestellt haben, hört sich das so an, dass ein internes Fachgespräch Bürgerbeteiligung im Grunde schon ausschließt. Dem ist natürlich nicht so. Aber das was sie tun müssen und was wir auch tun wollen, was wir tun werden, ist natürlich ein Erkenntnisgewinn herbeizuführen. Der lässt sich natürlich nicht mit breiten Diskussionen erzielen, sondern in der Regel erst mal damit, sich Fachexpertise zu verschaffen, und das geht natürlich dann am allerbesten, wenn man die Öffentlichkeit an dieser Stelle nicht beteiligt. Das schließt aber nicht aus, dass dann im Nachgang auch die Öffentlichkeit mit beteiligt werden kann. Das nur so zur Ehrenrettung unserer Berichterstattungsgruppe, wenn das falsch verstanden wurde.

44 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 44 Vorsitzender: Danke Herr Schröder. Frau Schwarzenberg bitte. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE): Herr Ludwig, ich möchte mich bedanken, für die differenzierte Betrachtung auch zum Flächenverbrauch. Genau dieser Spannungslage bewegen wir uns. Wir wollen die Nachhaltigkeitsziele, die die Bundesregierung festgelegt hat bezüglich der Versiegelung der Flächen. Das ist genau der Punkt, dass das gesenkt werden muss. Wir als Enquete-Kommission hören, hier muss ein Eigenheim gebaut werden, dort muss ein Eigenheim gebaut werden, da muss was versiegelt werden. Wir stehen jetzt in diesem Spannungsfeld und müssen eine Entscheidung treffen. Insofern bin ich etwas dankbar, damit wissen Sie auch, in welcher schwierigen Lage wir stehen und was entscheiden müssen, um praktisch dem Nachhaltigkeitszielen gerecht zu werden, aber auch den Bedürfnissen einer Gemeinde oder eines Bürgers. Vorsitzender: Dankeschön Frau Schwarzenberg. Wir kommen zur nächsten Fragenden: Frau Ines Schröter. Frau Schröter: Mein Name ist Schröter. Ich bin Bürgerin von Borkheide. Ich wohne im Fuchspass. Das ist in Borkheide ein Außenbereich. Das Grundstück ist seit Anfang der vierziger Jahre bewohnt. Das heißt also, wenn man nachrechnet, etwas über 70 Jahre. Es wird nach dem neuen Flächennutzungsplan Wald werden. Das ist für mich eine Entwertung meines Grundstücks. Wir haben dort ein Haus. Das ist mein Lebensplan. Irgendwann werde ich auch mal alt werden, so ich hoffe. Dann kann ich dieses Grundstück vielleicht nicht mehr alleine bewohnen. Dann muss ich es verkaufen. Mit dem Wald, der über meinem Grundstück schwebt, mit dieser Flächennutzung, darf ich mein Grundstück bzw. mein Wohnhaus lediglich erhalten. Ich darf also nichts Neues mehr errichten, nichts Neues mehr machen. Das ist eine absolute Entwertung meines Grundstücks. Ich fühle mich hier enteignet. Bitte noch einen zweiten Punkt dazu: Warum nutzt man nicht die Möglichkeit, die das Baugesetzbuch bietet, nämlich dass die Gemeinde eine Satzung erarbeitet? Ich bin ja nicht alleine, die im Außenbereich wohnt. Es gibt im Borkheide ganz, ganz viele Bürger, die das betrifft. Dass man als Gemeinde eine Satzung erarbeitet, die es uns ermöglicht, unsere Grundstücke, die wir jetzt haben, zu erhalten. Die sind ja da. Die sind nicht neu errichtet oder so. Ich habe jetzt kein Stückchen Wald gekauft, habe es abgeholzt und hab da mein Haus aufgestellt, sondern das Haus steht seit Warum ist es jetzt nicht möglich, für diese Grundstücke eine Satzung zu erarbeiten, die es uns ermöglicht, diese Grundstücke weiter als ganz normale Wohngrundstücke zu bebauen? Wir wollen doch die Flächen nicht versiegeln mit Beton. Wir wollen dort leben. Im Grünen. Wir tun ja nichts Schlimmes, gar nichts. Im Gegenteil. Wir erhalten auch viel, viel Umwelt. Jetzt kommt der zweite Aspekt, der ist schon ganz oft genannt worden, das sind nämlich die Windräder. Ich gehöre auch zu den Bürgerinnen, die hier zu jeder Bürgerbefragung eine Stellungnahme abgeben, eine Einwendung schreiben. Antworten erhalte ich leider nie. Ich habe von den vielen, die ich bis dato geschrieben habe, noch nicht eine offizielle Antwort erhalten. Warum auch immer. Ein Schelm, wer Bö-

45 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 45 ses dabei denkt. Ich denke mir meinen Teil, ich sage es aber lieber nicht. Ich habe mir die Sache mit den Windrädern sehr genau durchgelesen. Ob ich alles verstanden habe, weiß ich nicht. Aber so viel habe ich verstanden: Wenn die Flächen im Wald hier abgeholzt werden für die Windräder, gibt es Zuwegungen für die Leitung und für die Fahrzeuge. Diese Zuwegungen sollen errichtet werden, ungepflastert, also wieder als Sandflächen. Die Zuwegungen errichten die Eigentümer der Windkraftanlagen. Unterhalten sollen das die Kommunen. So steht es da drin. Das finde ich ein Unding. Das heißt, meine Steuergelder werden dazu genutzt, dass diese Zuwegungen erhalten werden, die unsere Natur zerstören und zwar langfristig. Für immer eigentlich. Das bezahlen wir, aber auf der anderen Seite haben wir in Außenbereichen von Borkheide 60 km unbefestigte Straßen und Wege. Wir überlegen, wie wir mit unseren Fahrzeugen oder auch zu Fuß zu unseren Grundstücken gelangen. Ich finde, das ist eine Diskrepanz und auch das ist eine Sache der Politik, sich diesen kleinen Bürgerfragen bitte auch einmal anzunehmen. Wie werden wir dann behandelt als kleine Bürger von kleinen Grundstücken, die wirklich in diesen Waldgebieten leben und wohnen. Es ist sehr schön hier. Ich kann nur meine Vorredner noch mal unterstützen, ob es die Bürgermeisterin von Borkwalde, die Gleiches geschildert hat oder der junge Mann, der über die Windräder dort gesprochen hat bzw. über die Flächenvernichtung. Mich trifft es persönlich. Im Prinzip enteignen sie mich. Wenn auch nicht grundsätzlich, aber in gewissen Prozenten enteignen sie mich mit meiner Lebensplanung. Ich habe dort alles, was ich habe, in dieses Grundstück gesteckt und so geht es vielen anderen auch. Dann stehe ich aber da, hab einen Wald und darf mein Haus nur noch erhalten. Das ist keine Lebensplanung. Entschuldigung, aber das ist falsch. Vorsitzender: Vielen Dank. Ich gehe davon aus, dass zu diesen einzelnen Örtlichkeiten eher der Bürgermeister was sagen kann, weil die Gemeine letztendlich ja den Flächennutzungsplan aufgestellt hat. Ich kann es nicht sagen, wo welche Quadratmeter in der Zukunft wie genutzt werden. Insofern würde ich dem Bürgermeister das Wort erteilen. Bitteschön. Bürgermeister Kreibich: Dankeschön. Also, erst mal möchte ich die Verfahrensweise beschreiben. Eine Satzung erarbeiten ist immer möglich, wenn man die Genehmigung der Satzung erteilt kriegt. Der Landkreis hat uns die Erarbeitung der Satzung ohne den Flächennutzungsplan untersagt. Der Flächennutzungsplan ermöglicht kein Baurecht, der Flächennutzungsplan stellt lediglich die Flächennutzung der Gemeinde für ca. die nächsten 30 Jahre dar. In der Gestaltung des Flächennutzungsplanes ist es nicht möglich, einzelne Flächen herauszunehmen. Die Darstellung grün ist weit. In dem ersten Entwurf des Flächennutzungsplanes hat die Gemeinde Borkheide probiert, alle vorhandenen Siedlungsflächen in die Entwicklungsmöglichkeiten Bebauung oder Wochenendnutzung zu geben. Dieser Entwurf ist uns von der gemeinsamen Landesplanung abgelehnt worden, aufgrund der zu großen Flächennutzung. Explizit wurden Straßen genannt, die aus der Nutzung rausfallen sollen oder Gebiete, nördlich der Bahn, das Gebiet um den Fuchspass und das Gebiet an der Reesdorfer Straße und Teile des Kaniner Weges. Diesen sind wir nachgekommen, haben trotzdem noch Flächen drin gelassen. Es wurde dann wieder von der gemeinsamen Landesplanung bemängelt, dass

46 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 46 immer noch 2 ha zu viel sind. Diese Zeiger sind jetzt noch mal reduziert worden, im Bereich der Beelitzer Straße, um hier konkret zu werden. Es liegt aber noch keine Genehmigung für den Flächennutzungsplan vor. Es ist momentan wieder so, dass der Aufstellungsbeschluss zurückgenommen worden ist, aufgrund der Diskrepanz mit dem Forst. Das Genehmigungsverfahren wird sich sicherlich noch dieses Jahr und das nächste Jahr hinziehen. So viel zu dem Verfahren der Möglichkeit der Darstellung. Sie haben natürlich ein Nutzungsrecht für das Haus. Es ist ja ein Wohnhaus, das ist ja völlig klar. Sie sagen, sie können es nicht baulich verändern, das ist nicht ganz richtig. Es ist möglich, auch noch baulich zu verändern. Dazu muss man natürlich einen entsprechenden Bauantrag stellen. Es ist auch öfter hier im Außenbereich schon passiert, dass Häuser erweitert werden konnten. Ich muss allerdings dazu sagen, das liegt natürlich im Ermessen der Genehmigungsbehörde des Landkreises, nicht im Ermessen der Gemeinde. Das ist jetzt meine Sache, die ich zu dem Flächennutzungsplan sagen kann. Vorsitzender: Vielen Dank an den Bürgermeister. Ich denke mal, dieses Problem des Flächennutzungsplanes bzw. dieses nicht vorhandenen Flächennutzungsplanes ist ein Problem, dass sie definitiv auch mitnehmen. Dann kommen wir zum nächsten Fragenden: Frau Seidel. Frau Seidel: Ich bin Kreistagsmitglied, wohne in Beelitz, bin dort Stadtverordnete. Ich möchte ihr Augenmerk mal auf ein anderes Thema lenken. Die Energiewende ist das eine, aber was ich heute über Energiewende gehört habe, umfasst lange nicht alle Punkte, die zu Energiewende gehören. Ich bitte Sie wirklich, bei ihrer Anhörung, denn ich gehe davon aus, dass es vorrangig um Wind geht, dass sie nicht nur Wind betrachten, sondern alle anderen erneuerbaren Energien oder Möglichkeiten, der vorübergehenden Kraft-Wärme-Kopplung usw. mit einzubeziehen. Ich würde mich freuen, wenn solche Veranstaltungen der Kommission auch mal zur Energiewende öffentlich wären und wenn man das auch erführe. Aber eigentlich wollte ich mich dem ländlichen Raum und dem demographischen Wandel von der Seite des Wasserhaushalts nähern. Sie haben jetzt das Wassergesetz geändert, was dem Wasserhaushalt in Brandenburg nicht sehr förderlich ist. Ich frage sie, ob sie in ihrem Bericht noch mal extra auf das Thema Wasser, Trinkwasser usw. eingehen oder ob Sie eine Veranstaltung machen oder ob sie in diesem Bericht vielleicht zukunftsfähige Gedanken mit aufnehmen. So zum Beispiel, dass sie über den Anschluss- und Benutzerzwang unbedingt reden müssen, der in der Kommunalverfassung ja festgeschrieben ist. Das gehört aufgehoben. Sie sollten in ihrem Bericht die dezentralen Lösungen für Abwasser, für Wärmeproduktion, für virtuelle Kraftwerke und sonstiges für die Kommunen in Kooperation mit Nachbargemeinden vorsehen. Ich weiß nicht, ich werde mich wahrscheinlich ein bisschen überschlagen und das nicht deutlich genug getrennt nennen, aber ich meine, der Anschluss- und Benutzerzwang gehört aufgehoben, damit auch die Abwasserzweckverbände die Möglichkeit haben, Kanäle zu beenden. Dann geht es mir um die virtuellen Kraftwerke oder Wärmeversorgung der Gemeinden, die also durch Kooperation miteinander, ich weiß, ich bin Medizinerin, ich weiß dass die Netze auch

47 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 47 begrenzt werden können, so ist es ja in der Medizin auch. Der Körper macht es nicht ganz genauso, dass man virtuelle Kraftwerke für die erneuerbaren Energien unbedingt fördern muss und auch den Kommunen die Möglichkeit geben muss, diese zu errichten. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe. Ansonsten bin ich gerne bereit, darüber öfter mehr zu reden. Das wäre der eine Punkt, den ich einbringen wollte und der zweite: Wir haben heute Vormittag sehr nachdrücklich gehört, wie Schönwald sich entwickelt hat und wie der Amtsdirektor hier war und berichtet hat, wie nach ihrem ersten Besuch er mit der GL verhandelt hat und jetzt zum zweiten Besuch Ihnen berichten kann, dass sich was getan hat. Nun wäre meine Frage bzw. mein Interesse, wie können Sie diese Erfahrung in ihren Bericht einbringen, damit nicht jede Kommune über solchen extra Umweg, Vitamin B und Bekanntschaften oder sonst irgendwas in die Diskussion kommen kann, sondern dass jeder Kommune in ihrem Bericht dann zugestanden wird, dass die Kommune unkonventionelle Lösung mit der gemeinsamen Landesplanung dann auch besprechen kann und nicht gleich abgewiesen wird. Ich hoffe, dass ich mich verständig ausgedrückt habe. Danke. Vorsitzender: Vielen Dank Frau Seidel. Ich gehe mal davon aus, Herr Kleine würde jetzt wahrscheinlich ein bisschen protestieren, dass sie ihm jetzt Vitamin B oder sowas unterstellt haben. Alle Dinge, die hier genannt werden, so hatte ich es auch schon im Eingang gesagt, werden protokolliert und die einzelnen Berichterstattungsgruppen werden dann entscheiden, wie es in den Abschlussbericht kommt und was in den Abschlussbericht kommt. Darüber hinaus will ich zumindest zum Wassergesetz eine Antwort geben, weil wir da aktuell dabei sind. Da ist noch nichts beschlossen. Es ist noch in der Diskussion, allerdings kann ich selbst, weil ich da ja auch mit dran arbeite, diesen Vorwurf nicht ganz unterschreiben, dass da im Naturschutzfachlichen bisher irgendwelcher Unsinn gemacht worden ist oder irgendwelche Dinge verletzt worden sind. Da sind wir nach wie vor der Diskussion. Es gibt jetzt einen Verbändevorschlag, der relativ fundiert ist. Da muss man gucken, wie man damit weiter umgeht. So, jetzt hatte sich aber zu diesem Wasserbereich, was Abwasser angeht, Frau Schwarzenberg gemeldet, weil sie das in der Berichterstattungsgruppe auch bearbeitet. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE): Ich wollte nur den Hinweis geben: Wir sind in der Arbeitsweise der Enquete- Kommission aufgesplittet in verschiedene Berichterstattungsgruppen, und die Frage der Siedlungswasserwirtschaft wird in der Berichterstattungsgruppe 3 behandelt und bearbeitet. Das Thema wird im März bearbeitet. Wir sind jetzt dabei, auch eine Anhörung dazu vorzubereiten. Und auch dazu wird es dann Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission geben, sobald sie fertig sind. Wir haben ja bis Ende 2018 Zeit. Das bloß als Hinweis. Die Anhörung ist übrigens öffentlich und findet in Forst statt, am 10. März. Vorsitzender: Vielen Dank Frau Schwarzenberg. Herr Graf, bitteschön. Kommissionsmitglied Graf (Städte-und Gemeindebund):

48 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 48 Frau Dr Seidel hat den Vortrag von Herrn Kleine angesprochen und hat deutlich gemacht, ob man sich nicht der Frage stellen müsste, dass es in Brandenburg öfter so ist, wenn man so ein kompliziertes Problem hat, dass man das dann erst beseitigen kann, wenn man jetzt Parlamentarier als Unterstützer hat oder Minister oder andere Politiker. Frau Dr. Seidel, ich kann Ihnen schon berichten, dass diese Frage der Auswirkung der Landesplanung auf solche Einzelfälle, wie wir sie in Schönwald gehört haben oder die heute vorgetragen wurden, uns eigentlich bei allen Außensitzung vorgetragen worden ist. Deswegen beschäftigt sich die Kommission ja auch heute den ganzen Tag mit diesem Thema. Ein Punkt wird eben sein, zu klären wie intensiv die Landesplanung in die regionale und kommunale Bauleitplanung eingreift. Das kann man, glaube ich, hier in Borkheide sehr schön sehen und insoweit wollen wir eigentlich als Kommission schon einen Weg finden, dass man eben als Gemeinde nicht mit jedem Punkt immer gleich nur dann weiterkommt, wenn man einen politischen Fürsprecher an seiner Seite hat. Vorsitzender: Dankeschön Herr Graf. Also, ob das dann am Ende so war, wage ich zu bezweifeln. Ich weiß nicht, ob er sozusagen uns benutzt hat, um sein Problem durch zu kriegen. Sei es drum. Dann kommen wir zum nächsten Fragenden: Herr Ullmann. Herr Ullmann: Hallo, ich bin Niklas Ullmann. Ich wohne hier in Borkwalde und ich gehe in Potsdam zur Schule. Dort mache ich mein Abitur. Ich habe im letzten Jahr eine Seminararbeit geschrieben zum Thema Windkraftanlagen. Vor allen Dingen zum Thema Nachhaltigkeit von Windkraftanlagen. Ich muss sagen, ich bin zu den gleichen Schlüssen gekommen wie Herr Kreibich und zwar: Einerseits die Brandgefahr und andererseits auch die Versiegelung der Böden, aber auch die Probleme mit den Vögeln. Natürlich war es auch Inhalt meiner Arbeit, eine Art Lösung zu präsentieren, und ich bin auf die Lösung des Repowerings gestoßen. Für alle, die es nicht wissen, Repowering ist das Verfahren, bei dem zum Beispiel kleinere ältere Windkraftanlagen durch größere effektivere ersetzt werden. Meiner Meinung nach könnte man dadurch verhindern, dass zum Beispiel Windkraftanlagen in Borkheide oder Borkwalde in den Wald gesetzt werden. Ich wollte einfach mal fragen, warum das Land Brandenburg nicht auf Repowering setzt, sondern immer wieder neue Windkraftanlagen erbaut? Vorsitzender: Vielen Dank. Also soweit mir bekannt ist, ich war ja auch mal Regionalrat in der Regionalplanungsgemeinschaft, wird das gemacht. Definitiv. Ich denke mal, in welcher Größenordnung, darüber werden die beiden Kollegen, die von der Planungsgemeinschaft hier sind, sicherlich etwas sagen können. Da geht es weit ins Planungsrecht, weil nicht jeder Standort, der aktuell mit Windrädern bestückt ist, dies auch in Zukunft sein muss. Da ist es dann oftmals auch so, dass Standorte auslaufen oder werden sozusagen zurückgebaut. Gut, aber ich denke mal, die beiden Kollegen können da durchaus etwas dazu sagen. Von mir aus auch gleich. Herr Maluszczak: Können wir gleich machen. Repowering entscheidet der Vorhabenträger, der Investor entscheidet das. Nicht das Land Brandenburg und die Planungsbehörden oder der Emissionsschutz. Wenn sie kleine Anlagen an einem Standort ersetzen, dann kom-

49 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 49 men Sie mit den Abstandsflächen sozusagen in der Form nicht mehr hin, weil die Anlagen, die wir landläufig vor 15 Jahren bei uns zu stehen hatten, E45, natürlich von dem was wir jetzt kennen, von der Höhe und den Blättern nur ein Drittel sind. Sie müssen als Vorhabenträger bei bestimmten Leuten erst mal sehen, ob sie innerhalb eines Eignungsgebietes sind. Sie müssen sehen, ob sie eine Zuführung kriegen. Sie müssen die Fläche kriegen. Sie müssen völlig neue Verträge machen. Also sie müssen das System völlig neu aufrollen. Das ist Aufgabe des Privaten. Er muss entscheiden, ob er nach den dem Laufzeit einer Anlage von 15 Jahren sagt: Jetzt hätte ich da oben lieber gerne ein neues Getriebe oder das bringt alles nichts mehr, ich brauch eine andere Anlage. Aber dann geht das ganze System von vorne los. Eine einfache Antwort zum Thema Repowering gibt es aus Verantwortung der öffentlichen Hand zu diesem Thema nicht. Der Vorhabenträger macht im Rahmen einer BIm- SchG-Genehmigung sozusagen mit seinen Altanlagen Tabula rasa und sagt, aus 15 alten machen wir vom Energieertrag vielleicht sieben neue. Das rechnet sich alles gut. Aber sie müssen es natürlich auch raumordnerisch und emissionsschutzrechtlich hinbekommen. Das ist kompliziert. Herr Klauber: Ich würde noch ein Beispiel ergänzen wollen. Ein an sich sinnvolles Repowering- Vorhaben im Bereich der Stadt Nauen ist letztlich daran gescheitert, dass man die höheren Anlagen nicht haben wollte. Vorsitzender: Okay, dann hast Du heute doch sehr qualifizierte Antworten bekommen. Dankeschön und wir kommen zum nächsten Fragenden: Herr Wardin. Herr Wardin: Meine Damen und Herren, ich wusste nicht genau, wie die Fragestellung zu machen ist und ob man eine oder mehrere hat. Deshalb habe ich die ein bisschen gekettet. Ich will vorweg mich den Worten von Frau Dr. Seidel anschließen und auch die des Herrn Raschke, der ja auch im Wesentlichen die Energieeinsparung als eigentlich bedeutendste Quelle benannt hat. Was hier aber wesentlich und wichtig ist, sind die Windindustrieanlagen, die über km hinaus die Landschaft zerstören. Frage also: Warum lassen Sie, damit meine ich jetzt die Politiker, politisch Verantwortlichen bzw. das Land Brandenburg, vor dem Hintergrund des demographischen Wandels im ländlichen Raum das gesamte Land in unmittelbarer Nähe der Dörfer und Landstädte Windindustrieanlagen aufstellen? Obwohl die technogene Entstellung durch Meter hohe Windindustrieanlagen - das ist so hoch wie der Fernsehturm - die Panoramaebene dort nicht auf 2 % der Landesfläche begrenzt sind, sondern praktisch den gesamten ländlichen Raum treffen. Obwohl unsere Landschaft, unsere schöne Heimat dadurch zerstört wird, obwohl Infraschall nachgewiesenermaßen gesundheitsschädlich sein kann, obwohl jährlich auch geschützte Vogelarten, wie zum Beispiel Kranich, Rotmilan oder zigtausend Fledermäuse von der Windindustrie getötet werden, obwohl Brandenburg schon jetzt weltweit mit die höchsten Strompreise hat, obwohl die hohen Strompreise unsozial sind und die Deindustrialisierung befördern, obwohl die Wertschöpfung nicht in Brandenburg stattfindet, obwohl es keine Speichermöglichkeiten gibt und es keine wirtschaftlichen Speicher absehbar in den nächsten Jahrzehnten geben wird und obwohl nicht einmal eine CO2-Reduzierung und eine Klimaverbesserung erreicht wird oder zu erwarten ist.

50 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 50 Vorsitzender: Vielen Dank. Ich denke mal, das war so umfangreich, dass wir das erst mal nur mitnehmen können. Es sei denn, hier findet sich jemand, der eine Antwort geben kann. Ich gehe davon aus, dass sich einige Fragen davon, es wird ja protokolliert, auch durch die Änderung der Energiestrategie erledigen werden. Herr Wardin: Also ich hab da keine Hoffnung. Da müssten ganz andere Sachen passieren. Ich biete an, falls jemand eine Frage hat, zu den Unterpunkten gern auch Quellen zu benennen - welcher Professor, welches Institut, welche Hochschule, welche Erkenntnis hat. Das ist alles nicht nur auf meinem Mist gewachsen. Vorsitzender: Okay, das kann natürlich gerne zugesandt werden. Herr Prof Müller hatte heute schon gesagt, dass wir uns insbesondere mit der Nachhaltigkeit in der Berichterstattungsgruppe 6 beschäftigen und erwähnte, diese Themen natürlich auch mitzunehmen. Frau Schülzke, bitteschön. Kommissionsmitglied Schülzke (BVB/Freie Wähler): Vielen Dank Herr Vorsitzender. Aber um diese vielen Fragen zu beantworten, kann ich nur auf diesen Satz verweisen, den der Vorsitzende vorhin gesagt hat: Weil es die regierungstragenden Fraktionen so beschließen und so festlegen. Das ist einfach so. Wir führen ja diese Sitzung durch, um zu hören, was draußen passiert. Wie ist die Situation? Die Entwicklung der letzten 2-3 Jahre, wenn ich das jetzt so verfolge und ihre vielen Hinweise gehört habe und das, was sie hier draußen gesehen haben hat sich ja intensiv verschärft. Wenn Sie jetzt sagen, Herr Wardin - sie waren ja Hauptverwaltungsbeamter, ich war das auch - es ist wenig Hoffnung. Deswegen kann ich nur sagen und mich an Sie als Bürger richten: Sie müssen das weiter verstärken! Auch die Landtagsabgeordneten darüber weiter informieren, ganz besonders der regierungstragenden Fraktionen, damit da ein anderer Kurs eingeschlagen wird. Der wird regelmäßig beantragt. Ich glaube auch nicht, dass alle das so mittragen bis ins letzte Detail, bei dem was hier so passiert. Vielen ist auch nicht bewusst, die Entwicklung die hier entstanden ist. Dass die Gemeinden völlig enteignet wurden, völlig entmündigt wurden, kaum noch Mitspracherechte haben. Sie haben das ja heute auch gehört in den regionalen Planungsgemeinschaften. Gemeinden unter Einwohnern sowieso nicht. Die müssten das dann ertragen, was die anderen dort geregelt haben. Hier muss grundsätzlich eine ganz andere Gangart her. Ich bin auch sehr überrascht von Frau Dr. Seidel, dass man darüber nachdenken muss, dezentrale Anlagen wieder voranzutreiben. Im Land Bayern wird das eher so gemacht bis zur Heizung, bis zur Energieversorgung. Man kann sich das dort auch anschauen und abgucken. Wir haben die höchsten Energiepreise, und die haben dort die niedrigsten. Das wird immer noch ignoriert. Herr Roick hat das Verwaltungsstrukturreformgesetz angesprochen. Es gibt von vielen Seiten die Hinweise, die Verwaltungsverfahren müssen vereinfacht werden, damit Unternehmer ordentlich bauen können und damit naturschutzrechtliche Sachen ordentlich umgesetzt werden können. Das ist auch unser Anliegen. Man muss an Strukturverfahren ran und nicht an die Flächengrößen der Kreise. Das ist der größte Blödsinn, den man machen kann.

51 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 51 Man muss endlich ran, die Verfahren so zu vereinfachen, dass sie händelbar sind, für Gemeinden händelbar sind. Das wird auf der ganzen Welt so gemacht. Das muss auch unsere Aufgabe sein. Ich kann sie bloß ermutigen, immer wieder auch sehr deutlich bei solchen Runden, wie es heute hier passiert, darauf hinzuweisen und auch klar darzulegen, was hier passiert. Also ich sage es noch mal, Herr Roick hat ja eingangs gesagt: Weil die regierungstragenden Fraktionen das so festgelegt haben, darum finde das so statt. Dankeschön. Vorsitzender: Danke Frau Schülzke. Herr Prof. Müller hatte sich gemeldet. Kommissionsmitglied Herr Prof. Müller: Ich bin beeindruckt, dass Frau Schülzke zum jetzigen Zeitpunkt schon scheinbar weiß, was die Auswirkungen der Kommissionsarbeit auf die zukünftige Regierungsarbeit ausmacht. Insofern würde ich erst mal den Wert der Kommission nicht kleinreden wollen, sondern würde mich auf die Facharbeit hier konzentrieren. Polemisieren können wir später. Wir haben sehr vieles mitgenommen in den Diskussionen. Es wurde mehrfach gesagt: Wir haben mitgenommen, dass in den ländlichen Räumen große endogene Potenziale (und mit endogenen Potenziale meine ich völlig losgelöst von dem Metropolraum) vorhanden sind. Dass diese dort auch schon genutzt werden und dass ländliche Räume häufig schlechter geredet werden als sie sind. Was wir alle mitgenommen haben, und ich glaube, da waren die Regierungsfraktionen auch nicht gerade taub, ist, dass das Land Brandenburg und die ländlichen Räume, die heterogenen ländlichen Räume, Rahmenbedingungen brauchen, die es ihnen ermöglichen, auch bisher noch nicht genutzte endogene Potenziale zu erschließen. Da ist - und da komme ich jetzt auf den LEP Entwurf zurück - die Einführung der grundfunktionalen Schwerpunkte zunächst mal ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir haben alle mitgenommen, dass man hier vielleicht mal weiter denken muss, dass man das schärfen muss und wir nehmen die Argumente mit und warten dann mal ab, wie wir hier in der Kommission dazu sozusagen zu einer einstimmigen Meinung kommen werden, wenn möglich. Denn dann hat das auch mehr Gewicht, als wenn wir verschiedene Minderheitsvoten haben. Dann gucken wir mal, was daraus wird, was für Entwicklungsmöglichkeiten sich vor Ort dann auch ergeben. Denn wir haben auch alle mitgenommen, dass vor Ort die Entwicklungsmöglichkeiten gestärkt werden müssen. Danke. Vorsitzender: Ja, vielen Dank und jetzt hatte sich Herr Schröder noch gemeldet. Bitteschön. Kommissionsmitglied Schröder (AfD): Vielen Dank Herr Vorsitzender. Ich möchte nur im Grunde auf Prof. Dr. Müller reagieren: Wenn Sie sagen, dass das, was Frau Schülzke hier geäußert hat, polemisieren sei, dann möchte ich dem hier deutlich widersprechen. Frau Schülzke hat lediglich auf die Erkenntnisse eines durchaus auch spezialisierten, bzw. in einem bestimmten Fachgebiet spezialisierten Bürgers entsprechend geantwortet. Nicht alles, was Bürger äußern, hat direkt mit der Arbeit der Kommission zu tun. Das möchte ich gerade jetzt noch mal anmerken. Das ist so. Aber wir machen hier eine Bürgersprechstunde und die hat keine Vorgaben und das, was die Menschen hier bewegt und interessiert, das müssen sie vortragen und darauf muss man reagieren können. Da kann man

52 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 52 sagen, das wäre polemisch, ist es aus meiner Sicht nicht, sondern das war eine direkte Antwort. Ich denke, die war auch berechtigt. Vorsitzender: Okay. Es sind gleich Frau Schwarzenberg und dann Frau Koß dran. Aber jetzt erst einmal eine Bemerkung von mir: Als Herr Kleine heute ging, hat er gesagt, er fände die konstruktive Art und Weise, wie wir in der Kommission miteinander umgehen sehr gut. Deswegen appelliere ich, dass wir entsprechend der Empfindungen Herrn Kleines weiterhin handeln. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE): Ich möchte auch, dass wir konstruktiv arbeiten und da finde ich Ihre Bemerkung, Frau Schülzke, die finde ich ehrlich gesagt eine verkürzte Darstellung dessen, was man als Regierungsfraktion oder als Opposition oder auch die Regierungsfraktionen im Bundestag oder in Europa machen wollen. Die Problemstellungen, die wir haben, gerade zur Energiewende, die sind derart komplex, dass das Land nicht alleine die Richtung bestimmt. Da spielen ganz, ganz viele Faktoren eine Rolle. Angefangen, dass sie die Weltklimakonferenz haben und und undt Ich empfinde es wirklich als eine verkürzte Darstellung, wenn sie sagen, das was wir hier festlegen, deswegen wären wirt Das funktioniert so nicht. Sie haben das ganz verkürzt gesagt, weil die regierenden Fraktionen das so beschließen. Das haben sie gesagt. Das ist es nicht. Das ist verkürzt dargestellt. Der Prozess ist ein viel komplexerer und da sind viel, viel mehr Ebenen noch eingebunden, Entscheidungsebenen und auch Problemstellungen in der Gesellschaft, auf die wir als Politik reagieren müssen. Ich denke mal nur an die Frage, wir haben eine Klimakrise, wir haben eine Energiekrise, wir hatten eine Finanzkrise und und undt Darauf versuchen wir alle Antworten zu finden, um sozusagen, so zu gestalten, dass auch soziale Gerechtigkeit in diesem Land bleibt. Kommissionsmitglied Koß (SPD): Einige Anmerkungen noch dazu, Frau Schwarzenberg hat jetzt viele schon dazu ausgeführt. Ich glaube, dass wir jetzt tatsächlich zu dem Konstruktiven zurückkommen sollten. Klar ist, dass die Enquete-Kommission Festlegungen trifft, für die weitere Arbeit ab Klar ist aber auch, dass wir als Fraktionen hier vertreten sind und das in unsere Diskussionen in den Fraktionen mit aufnehmen. Klar ist auch, dass es zu den verschiedensten Themen natürlich auch verschiedenste Auffassungen gibt und wir heute hier noch mal gebeten worden sind, zu überdenken, wie das mit den entsprechenden Windkrafträdern ist. Das, was Frau Schwarzenberg gesagt hat, muss man natürlich mit einbeziehen. Man darf das nicht nur von einer Seite sehen, sondern von den verschiedensten Seiten. Das tun wir auch und ich glaube, wir sollten jetzt zur Sachlichkeit wieder zurückkommen. Danke. Vorsitzender: Ich denke, das ist ein gutes Schlusswort für die Beendigung dieser Bürgersprechstunde. Wir haben leider nur 1 Stunde und wir sind jetzt leider schon 15 Minuten drüber. Ich höre jetzt gerade, hier gibt es noch eine kurze Frage und wer fehlt dann noch? Okay, dann lass ich es noch zwei Fragen zu. Bitte fassen Sie sich kurz, weil wir heute noch einen langen Plan vor uns haben. Herr Kreibich:

53 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 53 Ich habe hier eine Anfrage von Herrn Seibicke, der mein stellvertretender Bürgermeister ist und leider heute nicht anwesend sein kann. Er wäre gerne hier gewesen. Ich verlese mal: Borkheide befindet sich in einer komischen Lage bezüglich der Landesplanung. Demografieprognosen sagen einerseits Einwohnerrückgang, andererseits steigen die Zahlen leicht. Auch die Schülerzahlen steigen entgegen der Schulplanung. Eigentlich das Gegenbild von einem aussterbenden Land. Aber auch gewünscht? Verfügbare Baugrundstücke sind in Borkheide quasi ausverkauft. Der Kampf um Erweiterung sehr zäh. Unser RMP ist zwar auf der Zielgeraden, aber eventuell prozentuale Beschränkungen einer neuen, dann gültigen Landesplanung wären gar nicht hilfreich. Wir müssen dann die Leute, die ebenso, wie Bundesbauministerin an preiswerten Bauen interessiert sind, mit Verweis auf die Landesplanung in Richtung teurer oder weniger gut erschlossene Regionen wegschicken. Ist das das Ziel? Einerseits sollen Entwicklung sternförmig entlang der Infrastrukturachsen zugelassen werden. Andererseits verlaufen die Planungsgrenzen ringförmig um Berlin, statt sternförmig. Diese Grenzen, die in allen Papiern und Studien auftauchen, basieren teils noch auf Kreisgrenzen aus DDR-Zeiten. Sie erlauben keine Differenzierung, aber sie finden Eingang in alle untergeordneten Planungen. Wieso orientieren sich diese Planungsgrenzen an oft großflächigen Verwaltungsgrenzen und nicht an konkreten Ortslagen? Wieso spiegelt sich die sternförmige Infrastruktur darin nicht wieder? Das wären seine Fragen gewesen. Vorsitzender: Vielen Dank. Ich selbst kann dazu nicht antworten, vielleicht Herr Prof. Friedrich. Wir werden die Fragen auf jeden Fall in der BEG 1 diskutieren. Aber bitteschön, der Sprecher hat das Wort. Kommissionsmitglied Friedrich (Sachverständiger): Herr Kreibich, das ist wieder das Problem der Differenzierung, was wir angesprochen haben. Das war auch der Grund dafür, dass wir zumindest in einem Aspekt, nicht auf der Infrastruktur und Siedlungsentwicklungsebene, die sie gerade angesprochen haben, aber auf der Ebene des demographischen Wandels jetzt ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, dass ich eben gerade dieser differenzierten Betrachtung (eine Betrachtung, die nicht an den Kreisgrenzen endet, sondern die auf die Gemeindegrenzen heruntergeht) in den Mittelpunkt stellen soll. Dieses Gutachten soll herausfinden, ob es so ist, wie sie es gerade dargestellt haben. Ich glaube, das könnte ein Schritt für uns sein, hier etwas sinnvoller zu argumentieren und sinnvoller zu planen als bisher. Vorsitzender: Vielen Dank Herr Prof. Friedrich. Als nächstes wäre dann Frau Plarre dran. Bitte schön. Frau Plarre: Mein Name ist Waltraud Plarre. Ich bin Mitglied des Umweltvereins Waldkleeblatt und leite die Bürgerinitiative Kloster Lehnin. Ich werde versuchen, beide Fragen zusammenzufassen und etwas zu kürzen. Außerdem gehe ich davon aus, dass die meisten von Ihnen gestern über den Bericht des Bundesrechnungshofes Kenntnis erhalten haben, der letzten Endes die Energiewende überhaupt nicht infrage stellt, was wir auch nicht tun, aber die Umsetzung kritikwürdig findet. Ein ganz wichtiger

54 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 54 Punkt ist darin, dass gesagt wird, dass mit dieser Form der Energiewende eine Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist. Das bitte ich, Herr Roick, der sicher die Probleme der Lausitz richtig vertritt und auch Herrn Raschke zur Kenntnis zu nehmen. Diese Form, wie jetzt die Energiewende durchgeführt wird, führt nicht zu einer Versorgungssicherheit und um die muss es uns ja wohl in erster Linie gehen. Es sind im Gegensatz dazu sehr, sehr viele Auswüchse erläutert worden, die wir ja auch hier täglich spüren. Und ich denke mal auch, diese Probleme, die hier genannt wurden mit der Windindustrie sind ein Beispiel dafür, für eine - ich will nicht sagen - ungelenke Regionalplanung, sondern für ein falsches herangehen der Politik an diese ganze Frage. Mit sehr viel Aktionismus, was inzwischen so viel Geld kostet, dass man überlegt, wie man das in Zukunft bezahlen muss. Es wurde bestätigt, dass es keine Speicher gibt, die uns weiterhelfen. Bloß mal das dazu. Wir haben aber zu dieser Frage, demographischer Wandel, das Interview von Herrn Minister Görke vom , das er dem Neuen Deutschland gegeben hat, gelesen und haben da Kenntnis erhalten, dass man davon ausgeht, dass 45%, also fast die Hälfte der Bevölkerung Brandenburgs, in 20 Jahren im Berliner Umland lebt. Also fast die Hälfte lebt im Berliner Umland. Es ist nicht gefragt und nicht gesagt, von welchen Annahmen man da ausgeht. Also es kann noch nicht ein Geburtenrückgang sein, wie gemeinhin angenommen wird, wenn es um demographischen Wandel geht. Das beste Beispiel ist dafür die Stadt Brandenburg, wo eine Geburtssteigerung von 1995, da waren wohl 500 und etwas Neugeborene, bis 2016 auf 1069 gestiegen ist. Ich weiß von vielen anderen Kommunen, dass da auch Geburtenzunahmen erfolgt sind. Da ist es unsere Frage, wie werden diese Prognosen fortgeschrieben? Wie werden diese Prognosen geprüft? Wenn ich höre, dass ein Gutachten Auftrag gegeben worden ist, umso besser. Das lässt hoffen, dass man bestimmte Verwerfungen, die meines Erachtens auch politisch mitunter nicht unbedingt hinterfragt werden, dabei herausfindet. Dieser demographische Wandel ist aber auch mehr oder weniger eine Nötigung der Bürger, in dieses Brandenburger Umland zu ziehen. Die Menschen ziehen nicht freiwillig aus ihren ländlichen Gegenden weg. Im Gegenteil. Es gibt sehr, sehr viel Interesse der Stadtbevölkerung, aufs Land zu ziehen. Das wissen Sie auch. Viele Gemeinden haben auch sehr viel in Vorbereitung getan, zum Beispiel Kloster Lehnin. Viele Bürger würden gerne aufs Land ziehen und auch auf bestimmten Komfort verzichten, wenn sie in einer angenehmeren Umgebung leben. Es gibt doch einen Bericht vom Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung dass es dringend geraten ist, die Entflechtung der Städte vorzunehmen. Wenn man von den Folgen des Klimawandels ausgeht, ist eine ganz brisante Situation zu erwarten. Also wäre dem doch eigentlich dahingehend Folge zu leisten, dass man die ländlichen Gemeinden, die ländlichen Regionen stärkt und nicht einfach annimmt, dass alle eben ihrem Arbeitsplatz hinterher ziehen. Das ist meines Erachtens ein ganz großes Problem. Der Ausbau der Windindustrie, der heute schon die Leute sehr stark im ländlichen Raum belastet, der wird nicht weniger. Wenn man sich die Sektorenkopplung anguckt, die von einigen Wissenschaftlern und Parteien vorangetrieben wird (Sektorenkopplung: Sollten Sie sich vielleicht mal darüber informieren.), bedeutet das, dass man ein ungefähr Fünffaches der Windkraft an Land vorsieht. Ein Fünffaches. Da geht das Land Brandenburg nicht dran vorbei. Man könnte jetzt also - das ist meine Frage - zu dem Schluss kommen, kann es damit zusammen-

55 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 55 hängen, dieser Zuzug des Berliner Umlandes und die Entvölkerung der anderen Regionen, dass hier ein Industrieland geschaffen werden soll? Warum auch immer. Ein Industrieland, das den Leuten überhaupt nicht mehr möglich ist, in ihrer angestammten Heimat weiterzuleben. Sehen wir uns dazu diese Energiestrategie an. Es wurde vorhin gesagt, Brandenburg ist nicht sehr führend in Energieeinsparungen. Wir haben bis 2030 ein Einsparungspotenzial von rein 23 % in unserer Energiestrategie Brandenburg. Wenn das, wie es heute läuft mit der Energiewende so weitergeht, erfüllen wir das. Auf eine ganz wundersame Art und Weise, weil wir nämlich auf die Art und Weise eine Deindustrialisierung einleiten und die ist bereits von vielen Politikern, auch von der SPD, bestätigt worden. In Brandenburg haben wir Beispiele. Die hohen Energiepreise verlagern die Produktion vieler Betriebe in Billiglohnländer. Die mittelständischen Betriebe haben ganz große Probleme. Vielleicht haben sie das heute bei ihren Besuchen auch erfahren, dass es alleine in diesen Bereichen Wettbewerbsverzerrungen gibt durch hohe und überhöhte Strompreise. Das wäre unsere Frage, ob sie hier einen Zusammenhang sehen. Wir können natürlich auf die Art und Weise eine Einsparung erreichen, die niemanden von uns nutzt und dann ziehen die Leute ins Berliner Umland. Mindestens 45 %, weil sie nämlich genötigt sind, ihren Arbeitswerte hinterher zu ziehen. Das kann nicht Ziel der Energiewende sein. Auf gar keinen Fall! Es hilft niemandem und es hilft nicht unserem Land! Vorsitzender: Vielen Dank. Gibt es da jemanden, der darauf antworten kann? Aufgenommen sind die Fragen. Sind ja auch schriftlich vorliegend (Anlage 5). Herr Folgart bitte. Kommissionsmitglied Folgart (SPD): Also ich glaube, das haben einige Mitglieder der Kommission heute schon gesagt. Wir nehmen hier schon mit, bei diesen Lernreisen, dass Sie punktuelle Probleme, punktuelle Problemlagen vor Ort haben. Aber wir werden hier nicht so komplexe Fragen, wie es heute auch diskutiert wurde, hier gleich mit einer Antwort untersetzen können. Egal ob Regierungskoalitionsvertreter oder Nichtregierungskoalitionsvertreter hier in der Enquete-Kommission. Wir werden uns mit einem Gesamtpaket auseinanderzusetzen haben, was die Zukunft ländlicher Räume in Brandenburg betrifft. Unter anderem auch mit der Frage, Herr Graf, in der Arbeitsgruppe in der wir sind, wo wir über Wertschöpfung im ländlichen Raum sprechen. Lebenswertigkeit von Lebensverhältnissen im ländlichen Raum und Wertschöpfung auch im ländlichen Raum am Ende des Tages. Dazu gibt es auch schon vorgedachte Anhörungen und Gutachten, die auch auf den Weg gebracht worden sind, auch zu diesem Thema. Wir werden uns auch mit dem Thema Energie, Energieversorgung, Energieproduktion im ländlichen Raum, auch dezentral, in dem Themenkomplex Wertschöpfung auseinandersetzen müssen. Ich will das nur mal sagen. Wir können heute hier glaube ich, aus dieser Anhörung mitnehmen, dass wir komplexe Fragestellungen auch hier erfahren haben. Alle Lernreisen, die wir bisher gemacht haben, die Kommissionsreisen innerhalb Brandenburgs waren genauso wertvoll, wie die eine, die wir ins Ausland durchgeführt haben, nämlich nach Spanien. Ich sage mal, für einen Außenstehenden hört sich das vielleicht auch ein bisschen komisch an, warum fahrt Ihr nach Spanien. Aber mitgenommen haben wir in Spanien, dass wir in gar nicht weit entfernten Regionen von Madrid Regionen erlebt haben, wo sechs Einwohner pro Quadratkilometer leben. Sechs!

56 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 56 Und wir reden heute hier in Brandenburg noch über 40 und vielleicht knapp unter 40 in bestimmten Regionen. Wir haben dort mitgenommen, dass sich dort der gesellschaftliche Auftrag darin zeigt, dass diese Dörfer durch die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger erhalten werden, dass darum auch Politik organisiert werden muss. Das ist auch, glaube ich, ein Ergebnis, das wir mitnehmen sollten. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, im Ergebnis heute auch dieser Fragestunde, das auch so mit nach Hause zu nehmen. Wir werden auch diesen Tag hier heute in Borkheide in den jeweiligen Berichterstattungsgruppen sehr, sehr verantwortungsvoll, sehr, sehr intensiv diskutieren und es gibt Folgeveranstaltung, die sich über Anhörungen und Gutachten letztendlich dann auch noch mit der Thematik auseinandersetzen. Das wollte ich hier vielleicht noch mal so als Klammer noch mal zu diesem Tagesordnungspunkt sagen. Dankeschön Vorsitzender: Vielen Dank Herr Folgart. Herr Dr. Thomas hat das Wort. Kommissionsmitglied Thomas (Sachverständiger): Ich will einfach mal darauf hinweisen, wir haben ja vor einiger Zeit in das Dialogportal Thesen eingestellt, zur Entwicklung der Dörfer. Dabei haben wir versucht, Dörfer und Ortsteile besonders in den Fokus zu stellen. Das ist ja wirklich eine Frage, wo wir auch im weitgehenden Konsens, auch aus Spanien heraus sozusagen hier zu Erkenntnissen gekommen sind, die uns wichtig sind. Ich würde sagen, dass das Problem mit der Energiewende ja ähnlich ist. Es geht um die Art und Weise. Wir haben ja in Brandenburg dieses wirklich hervorragende Potenzial und wenn der Schellnhuber den Papst berät, kann er auch vielleicht in unserer Enquete mit uns eine gemeinsame Diskussion machen. Also insofern, würde ich sagen, das scheint ja so ein Querschnittsthema zu sein, dass sich durch alle Themen zieht. Sowohl über kommunale Ermächtigung als auch Wertschöpfung. Wichtig war mir der Hinweis, dass wir wirklich versuchen, eine Perspektive auf den ländlichen Raum auch öffentlich zu machen mit dem Dialogportal, über die man sinnvoll diskutieren kann, egal welcher Koalition oder Fraktion man angehört. Vorsitzender: Vielen Dank. Der Hinweis auf das Dialogportal ist natürlich wichtig, genauso wie der Hinweis auf den Papst. Dieses Dialogportal dient dazu, unabhängig von unseren Außentermin mit uns als Kommissionsmitglieder ins Gespräch zu kommen. Wenn es dann eben auch nicht analog, sondern digital stattfindet. Aber zumindest können Sie auch darüber Anregungen oder Information an uns weitergeben. So, jetzt die letzte Frage in dieser Bürgersprechstunde: Herr Müller. Herr Müller: Ich bedanke mich ganz herzlich für die Möglichkeit, das war mir sehr wichtig. Ich habe mir im Nachhinein so ein bisschen vorgeworfen, dass ich mit meinem Beitrag von vorhin vermutlich so ein bisschen zu sehr im Theoretischen geblieben bin. Das heißt also, ich bleibe im Wesentlichen bei dem Thema, aber ich möchte das vielleicht mehr auf die praktischen Bedingungen, für die wir zuständig sind, herunterbrechen. So kurz wie möglich, was steht in Korb 41 drin? Das sieht einfach drin, dass wir in den Jahren bis 40/50 es geschafft haben müssen, alle Emission von Treibhausgasen auf null zu bringen. Ich unterstreiche das: Absolut Null! Und der allerinteressanteste Teil,

57 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 57 ist der, dass wir ab 50 massive negative Emission haben müssen, und dieses Programm muss bis etwa 85 abgeschlossen sein, sonst wird ein Überleben auf diesem Planeten wohl nicht möglich sein. Was sind negative Emissionen? Das hat sich auch schon wieder sehr theoretisch an. Das heißt ganz einfach, das Zeug, was wir hochgeblasen haben, zurückholen. Was haben wir dafür für Möglichkeiten? Da gibt es eine, die können wir sofort machen und die sollten wir auch tun (freut jeden Forstmann). Das ist mörderische Aufforstung. Daran ist schön, dass man das erstens sofort machen kann, zweitens ist das vergleichsweise zudem, was ich als Zweites sage, unheimlich billig. Drittens, es bringt jede Menge positive Nebenwirkungen. Man kriegt den Wertstoff Holz dafür, manche Verbesserung der Wasserressourcen, Luft, Ökologie usw., muss ich nicht weiter ausführen. Das allein reicht aber nicht. Es ist allerdings nur empfehlenswert, das zu tun so schnell und so gründlich wie möglich, um eben ein bisschen Zeit zu kaufen. Die andere Sache heißt, das kann man natürlich theoretisch auch technisch tun. Die Lösungen werden dafür gerade erarbeitet. Ich will da nicht auf Details eingehen. Das geht letzten Endes über Auswaschungen, Pyrolyse und anschließend baut man das auf in ein lagerstabilen Stoff, beispielsweise Kohlenstoff, die man dann wieder hat. Damit hat man dann sozusagen die Braunkohleverstromung rückwärts laufen lassen. Dieser Prozess, unabhängig davon was dafür technische Probleme sind, kostet unvorstellbare Mengen Energie. Das heißt also, es ist dringend empfehlenswert, die Menge dessen, was man da tut, einzuschränken. Deshalb: Wenn jemand von Einsparungen spricht, dann unterstütze ich das voll. Man darf sich allerdings nicht der Illusion hingeben, dass wir den Klimawandel noch mit der Einsparung ausbremsen. Der Sinn der Einsparung ist nur, ein bisschen flapsig gesagt, was wir heute nicht rausblasen, müssen wir morgen nicht zurückholen. Die Lösung ist das nicht. Und nun ganz konkret, was heißt das für uns? Wenn wir gesagt haben, Aufforstung. Wir müssen letzten Endes im Prinzip damit an Nahrungsmittelerzeugungsflächen herangehen, denn wir können ja nicht die Räume, die wir besiedelt haben, die können wir nicht sozusagen rückbauen. Das heißt aber, dass für diese Strategie der Zukunft es ein absolutes No-Go ist, irgendwelche Technologien zu fördern, die dazu führen, dass entweder real existierender Wald abgeholzt wird oder Flächen, die wir für die Aufforstung dringend brauchen, anderweitig verstellt werden. Jeder kann sich überlegen, welche Technologien da wohl zukunftstauglich sind und welche nicht. Ich finde, wenn man sich da einfach auf diese wissenschaftlichen Daten bezieht, und übrigens: Wenn Sie sagen, Herrn Schellnhuber, kann ich Ihnen nur sagen, ich bin bestenfalls seine Westentaschenausführung. Laden Sie sich den ein, dann haben Sie eine exzellente Adresse. Ich finde, viele unserer erbitterten Diskussionen untereinander von Anhängern und Gegnern der Energiewende lösen sich damit im Prinzip eigentlich auf. Das Programm ist klar. Was sozusagen zukunftstauglich ist und was nicht. Wenn jemand innerhalb dieser Veranstaltung irgendwann später an mich Fragen hat, ich bin gerne zu jeder Diskussion und zu allen Meinungsäußerungen bereit. Ich bedanke mich nochmals. Vorsitzender: Vielen Dank. Ich denke, der Appell war eindeutig. Das werden wir dann natürlich auch in der Berichterstattungsgruppe 6 diskutieren und bewerten. Der Hinweis auf Professor Schellnhuber ist ja gegeben worden. Insofern besteht da natürlich auch

58 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 58 eine Möglichkeit, sich noch weiteres Fachwissen anzueignen. So, damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 6.

59 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 59 Zu TOP 7: Anhörung zum Themenfeld 1: Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung Vorsitzender: Ich eröffne Tagesordnungspunkt 7 - Planungsrecht und Siedlungsstruktur - und rufe zunächst Tagesordnungspunkt 7.1 auf.

60 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 60 Zu TOP 7.1.: hier: Entwicklungsaspekte des ländlichen Raumes im Kontext des LEP-HR (Entwurf) Information zu den Ergebnissen der öffentlichen Beteiligungsverfahren zum Entwurf LEP-HR bis Vorsitzender: Als Ersatz für den erkrankten Herrn Drews folgen nun Erläuterungen von Herrn Dr. Wagner und Herrn Graf zu den jeweiligen Einsprüchen bzw. Stellungnahmen zum LEP (Anlage 6), auch wenn wir es intensiv erst beim Fachgespräch am behandeln werden. Bitte schön, Herr Graf. Kommissionsmitglied Graf (Städte- und Gemeindebund): Gestern Abend um 18 Uhr erhielt ich einen Anruf mit der Bitte, heute einen Vortrag zu halten, weshalb ich gestern Nacht noch eine Präsentation erstellte. Nun möchte ich gern auf einzelne Punkte der Planungsgemeinschaften eingehen. Insofern bitte ich Sie um fünf Minuten Ihrer Aufmerksamkeit, weil ich einige Fragen der Abgeordneten mit meinem Vortrag beantworten kann. Der aktuelle Landesentwicklungsplan ist eine Antwort auf das Oberverwaltungsgericht aus dem vergangenen Jahr. Damals klagten sehr viele Gemeinden gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, weil sie nicht mehr als Grundzentrum ausgewiesen wurden. Dabei ist zu erwähnen, dass dieser Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg in einer Zeit der Konsolidierungspolitik entstand. Das Land Brandenburg ging damals davon aus, dass die Landesfinanzen auf etwa 8 Milliarden Euro zurückgehen werden, nun sind wir bei 12 Milliarden Euro. Damals wurden vielfältige Sparmaßnahmen durchgeführt, so zum Beispiel die Polizeireform, die Schulamtsreform und die erste Forstamtsreform. Ein Aspekt für die Abschaffung der Grundzentren war, dass man im Finanzausgleichsgesetz Geld sparen wollte. Mit der Abschaffung der Grundzentren bei den Gemeinden wollte man den Anspruch auf bestimmte infrastrukturelle Ausstattung verhindern. Das Konzept Streichung der Grundzentren war damals eine Sparaktion, weil man dachte, die Bevölkerung gehe zurück und das Land müsse sich dringend konsolidieren. Das führte zu einem Zusammenschluss des ländlichen Raums zu einer einzigartigen Initiative. Der damals ergangene offene Brief wurde von einem großen Teil des ländlichen Raums unterzeichnet. Die Frage, die sich dabei stellt, ist: Warum ist das Landesparlament einer so breit getragenen Initiative nicht gefolgt? - So stellten unter anderem alle Hauptverwaltungsbeamten der Uckermark die Forderung auf, dass die grundzentrale Ebene nicht gestrichen werden dürfe. Bei der heute geführten Diskussion hat es sich sehr stark auf die Frage fokussiert: Was soll die Planungsgemeinschaft tun? Dabei wurde noch nicht darüber gesprochen - die Bürger stellten heute aber diesbezügliche Fragen -, wie viel Planungshoheit die einzelne Gemeinde hat und dass die Eingriffe durch die Landesplanung und die Regionalplanung verhältnismäßig, geeignet und vor allem erforderlich sein müssen. Nach einigen Aussagen heute haben wir zum Teil den Eindruck, die Eingriffe seien zu weitgehend. Wir als Kommission sollten uns darüber im Klaren sein, dass sich die Rahmenbedingungen, die damals zu den Sparaktionen führten, massiv geändert haben. So wurde die Abwanderung vielfach gestoppt, es ist die höchste Geburtenrate seit Gründung

61 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 61 des Landes Brandenburg zu verzeichnen, die Wanderungssalden steigen entgegen den Prognosen, die Einwohnerzahlen steigen, und es gibt die höchsten Steuereinnahmen. Zudem orientieren wir uns auch nicht mehr nur nach Berlin. Dennoch ist der Plan in seinem Grundkonzept genauso wie der LEP BB, indem das Sparprogramm fortgeführt wird. Zu erwähnen ist, dass der äußere Entwicklungsraum sehr vielfältig ist. Er besteht eben nicht nur aus ländlichen Gebieten, sondern es gibt auch richtige Industriestandorte und große mittelständische, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die diesen ländlichen Raum tragen. Der Ansatz der Berichterstattergruppe, dass die Wertschöpfung unter anderem durch Landwirtschaft und Tourismus erfolgt, sehen Sie an der Beschäftigtendichte und an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Ort. Insofern ist der äußere Raum sehr viel differenzierter, als dass man ihn in einen Planungsraum ordnen sollte. Wichtig ist mir auch der Punkt Zentrale Orte. Aus dem Beitrag von Herrn Klauber gewann man den Eindruck, es mache keinen Unterschied, ob eine Gemeinde nun ein grundzentraler Schwerpunkt oder ein Zentraler Ort sei. Der Bürgermeister Weber warf diesbezüglich zu Recht die Frage auf: Was geschieht dort für mich? Gemäß dem LEP HR sind die übergemeindlich wirkenden Angebote der Daseinsvorsorge vorrangig in den Zentralen Orten zu konzentrieren. Wenn also irgendwo Einrichtungen zurückgebaut werden, erfolgt das zum Beispiel in Angermünde oder in anderen Orten, weswegen es schon einen Unterschied macht, ob man Zentraler Ort oder Grundfunktionaler Schwerpunkt ist. Bestätigt wird dies durch eine Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung zum System der Zentralen Orte aus dem März Darin wird noch einmal verdeutlicht, was das System der Zentralen Orte ist. Demnach orientiert sich die Stufenfolge an Grund-, Mittel- und Oberzentren, und es sind keine Grundfunktionalen Schwerpunkte als Zentrale Orte zu sehen. Zentrale Orte sind Orte, in denen Einrichtungen gebündelt sind. In Brandenburg kommt hinzu, dass sehr viele Förderprogramme in den Richtlinien stehen, wonach die Mittel nur an regionale Wachstumskerne bzw. Zentrale Orte ausgekehrt werden können. Unsere Position als gemeindlicher Verband ist, dass das Netz der Zentralen Orte, also der Mittel- und Oberzentren, zu weitmaschig ist. So fehlen unter anderem die Orte Angermünde und Luckau, in denen sich die zentrale Infrastruktur nach Auffassung des Plangebers konzentrieren soll. Wenn man sagt, es gebe diese Schwerpunkte, bedeutet das nur, die Funktionen, die eine Gemeinde ohnehin ausübt, sollen in einem bestimmten Dorf stattfinden. Legen Sie die Infrastruktureinrichtungen übereinander, sehen Sie, dass das Grundschulnetz bzw. das Netz der weiterführenden Schulen dichter als das Netz der Zentralen Orte ist. Dabei tauchen Orte wie Luckau oder Angermünde immer wieder auf. Insofern müssen solche Funktionen auch vom Plangeber anerkannt werden, und zwar in einer rechtlich verbindlichen Form. Zur Siedlungsentwicklung tauchte die Frage auf: Was bedeutet das mit den Wohnungen? - Auf einer diesbezüglichen Veranstaltung fragten wir die Bürgermeister - insgesamt waren dort 70 Teilnehmer -: Wie viele Wohnungen habt ihr denn? - Dies konnte uns niemand beantworten. Daraufhin teilte die Landesplanungsabteilung dem

62 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 62 Städte- und Gemeindebund in einem Schreiben mit, die Zahl der Wohnungen entspreche einem statistischen Bericht zur Fortschreibung der Wohnstättenzählung. Insofern konnten die Gemeinden aus den bisherigen Planunterlagen nicht entnehmen, was mit Wohnung überhaupt gemeint war. Beim Freiraumverbund könnte für den ländlichen Raum eine große Einschränkung auftreten, weil der Freiraumverbund als Ziel der Raumordnung festgelegt wurde und er daher von den lokalen Planungen nicht durchbrochen werden kann. Für die Gemeinden ist der aktuell durch einen Algorithmus festgelegte Freiraumverbund völlig undurchschaubar, weil auf der großen Karte sehr viele Einzelschutzbereiche einbezogen wurden. Die Frage, wie sich das konkret auswirkt, ist derzeit nicht nachvollziehbar. Insofern besteht die große Gefahr einer Entwicklungsblockade. Schließlich geht der Freiraumverbund zum Teil unmittelbar an die Ortslagen heran. Für diejenigen im Freiraumverbund, ist das fast schon eine rote Ampel für die weitere Ortsentwicklung. Aus diesem Grund sollte man bereits im Landesentwicklungsplan Abstandsflächen des Freiraumverbundes zur Siedlungskante festsetzen, um solchen Effekten - unter anderem, dass vorhandene Unternehmen sich nicht erweitern können - zu begegnen. Die Entwicklungsoption von 5 Prozent der Wohnungen dürfte jedenfalls in sehr vielen Gemeinden zu einem Entwicklungsstillstand führen. Das ist einfach zu wenig. Das waren einige zentrale Punkte, die durch die Berichterstattergruppe bitte berücksichtigt werden. Vorsitzender: Vielen Dank, Herr Graf. Das Angebot, am teilzunehmen, besteht nach wie vor. Die Stellungnahme wird dort auf jeden Fall einfließen. Herr Dr. Wagner, Sie haben das Wort. Kommissionsmitglied Wagner (Landkreistag): Viele der heute erwähnten Punkte finden sich in unserer Stellungnahme wieder. Insofern bitte ich Sie, sich diese Stellungnahme etwas genauer anzuschauen und das mit dem zu vergleichen, was wir hier gehört haben. In dieser Woche sprach ich mit Mitgliedern aus dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte bzw. Grundstückswertermittlung, die in den aktuellsten Befragungen - sie befragen durchaus auch Käufer - feststellten, dass die lokale Infrastruktur, zum Beispiel Arztpraxen, für die Kaufentscheidung wichtig ist, wo man sich niederlässt, und dementsprechend auch wertsteigernd sein kann. Gemäß den aktuellen Entwicklungen wird aber auch mehr und mehr darauf geschaut, wie die Verkehrsanbindung und insbesondere die Regionalbahnverbindung und -anbindung ist. Konkret wurde der Bereich Wildau mit einem S-Bahn-Anschluss und Bestensee mit einem Regionalbahnanschluss untersucht. Sicherlich ist diese Untersuchung nicht repräsentativ, aber diesbezüglich wurde berichtet, dass viele Bürger Bestensee aufgrund des Regionalbahnhalts - damit gehen bessere und schnellere Verbindungen ins Zentrum von Berlin einher - bevorzugen. Insofern sind Mobilität und Verkehrsachsen von großer Bedeutung, weshalb ein wichtiger Fokus darauf zu legen ist, wie man die Einrichtungen und Angebote für Daseinsvorsorge an diesen Siedlungsstern anbindet, um unter anderem die Entwick-

63 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 63 lung an diesem Siedlungsstern zu ermöglichen, indem man viele Haltepunkte beibehält, gleichzeitig aber das Ganze durch schnellere Anbindungen nach Berlin verstärkt bzw. intensiviert. Das sollte von der Enquete-Kommission in der Stellungnahme eventuell berücksichtigt werden. Vorsitzender: Vielen Dank. Wenn es dazu keine weiteren Hinweise gibt, schließe ich Tagesordnungspunkt 7.

64 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 64 Zu TOP 7.2.: hier: Planungsinstrumente für die Entwicklung des ländlichen Raumes im Auftrag der Regionen Rolle der Regionalen Planungsgemeinschaften Vorsitzender: Ich rufe Tagesordnungspunkt Planungsinstrumente für die Entwicklung des ländlichen Raumes im Auftrag der Regionen - auf. Als erster Anzuhörender erhält Herr Maluszczak für die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald das Wort. Herr Maluszczak: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Die Präsentation, die ebenso für die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gilt, dient den Ausschussmitgliedern und Sachverständigen im Nachgang eventuell dazu, das eine oder andere noch einmal zu diskutieren. (Präsentation anhand von Folien, Anlage 7) Zum Thema Landesentwicklungsplanung hörten wir auch in Reflexion durch die anwesenden Gäste heute bereits vieles. Ich möchte nun erläutern, wie sich Punkte von der kommunalen Bauleitplanung und Regionalplanung als Konkretisierung der Landesplanung sowie der Bundesraumordnung herleiten und beeinflusst werden, um die Logik dieses Systems zu veranschaulichen. Einige Punkte wurden nicht auf Ebene des Landes oder der Regionen herausgearbeitet, sondern wurden auf Ebene der Bundesraumordnung festgeschrieben. So ist im Raumordnungsgesetz fixiert, wo und für welchen Teil des Raumes Regionalpläne aufzustellen sind. Herr Klauber von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming und ich stellten uns die Frage, woher eigentlich die inhaltlichen Schwerpunkte kommen. Schließlich ist das Raumordnungsgesetz eine relativ abstrakte Sache. Diesbezüglich findet aber eine Ministerkonferenz für Raumordnung mit den zuständigen Fachministern statt. In diesem Sinne schauten wir uns an, wo bestimmte Themen im Rahmen dieser Enquete-Kommission Demografischer Wandel und ländlicher Raum eine Rolle spielen, wie sie begründet und hergeleitet werden. Dazu gibt es gewisse, relativ aktuell fortgeschriebene Leitbilder der Raumordnung des Bundes. Die Erarbeitung solcher Punkte ist etwas schwierig. Insofern sind die für die Ausschussmitglieder dieser Enquete-Kommission unseres Erachtens relevanten Punkte auf der Folie rot gekennzeichnet. Aus der Reflexion der gehörten Beiträge und Fragen kann bestätigt werden, dass diese aufgezeigten Punkte in den Diskussionen eine Rolle spielen werden. Auf Ebene der Bundesraumordnung wird gewünscht, dass bestimmte Themen durch die Länder und die Regionen konkretisiert werden. Einzelne Punkte dabei werden untersetzt und betreffen unter anderem das Zusammenwirken von Metropolregionen und ländlichen Räumen. Mit Berlin in der Mitte hat Brandenburg eine besondere Situation. Wichtige Punkte sind auch Räume mit besonderem strukturellem Handlungsbedarf sowie die Vernetzung strukturschwacher und wirtschaftsstärkerer Teilräume. Vergleicht man, was in den Leitbildern der Raumordnung niedergeschrieben ist und wel-

65 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 65 che Ansätze sich hier bzw. im Rahmen des neuen Landesentwicklungsplanes, LEP HR, finden, kann man feststellen, ob man alle Punkte wiederfindet oder ob im gegenwärtigen Entwurf noch etwas Luft nach oben ist, sodass im Rahmen der Fortschreibung noch nachgearbeitet werden muss. Weitere wesentliche Punkte sind die Daseinsvorsorge, die grundzentralen Schwerpunktorte, die Gestaltung der Kulturlandschaft, die sicherlich jeder etwas anders interpretiert, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, das heißt, für bestimmte Freiraumnutzung Räume zur Verfügung zu stellen, sowie die Gestaltung von Klimawandel und Energiewende. Dazu sind gewisse Fragen sicherlich sehr diskussionswürdig, die sowohl die Politik als auch die Fachwelt beschäftigen werden. Einige Punkte werden natürlich auf Ebene des Bundes erarbeitet. Zudem werden die Zusammenhänge weltweit komplexer. Den demografischen Wandel erlebten die Ausschussmitglieder auf ihren Exkursionen, wobei es auch darum geht, die Bürgerbeteiligung effektiver zu gestalten. Die gesetzlichen Grundlagen auf Ebene des Landes sind klar gefasst. Herr Roick erwähnte bereits das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung. In diesen Rechtsgrundlagen sind unsere Aufgaben mit inhaltlichem Rahmen festgehalten. Bei den derzeitigen Pflichtaufgaben gibt es den formalen Begriff einer Darstellungsrichtlinie. Darin steht, was die Regionalen Planungsgemeinschaften gegenwärtig als Aufgabenschwerpunkte der Landesplanung umsetzen dürfen. Identifizieren wir also gewisse Dinge als sinnvoll, sind wir zunächst an ein bestimmtes Regelwerk gehalten und müssen die Pflichtaufgabe erfüllen, also uns mit einigen Themen auseinandersetzen, bei denen wir eventuell sagen würden: Die lassen wir jetzt erst einmal sein. Die fünf Planungsgemeinschaften bilden sich in Fläche und Einwohnern im Land ab und hatten in den Jahren 2015 und 2016 auf der Ebene der verabschiedeten Pläne relativ gute Jahre. Das hat etwas damit zu tun, dass wir im Rahmen der Zuständigkeiten mit den Abgeordneten die Mittelzuweisung stabilisieren konnten, um für diese Aufgaben einen Festangestellten für zwei Jahre einzustellen, der nicht gleich wieder von einer Windkraftfirma abgeworben wurde. Dies bewährte sich, sodass der rechtskräftige Regionalplan Havelland-Fläming im Jahr 2015 festgeschrieben werden konnte. Der aktuellste Plan wurde im letzten Jahr für Uckermark-Barnim und Lausitz- Spreewald verabschiedet. Das sind schon sehr komplexe Geschichten und langwierige Verfahren mit einer Dauer von 4,5 oder 5 Jahren oder sogar noch länger. In der Uckermark waren diesbezüglich drei verschiedene Verfahren zu durchlaufen. Die Mitbestimmung im Koalitionsvertrag ist sehr interessant. Bei einer Kommune mit Einwohnern müssen die geborenen Regionalräte pflichtig vertreten sein. Im Rahmen des demografischen Wandels in der Region Lausitz-Spreewald mit dem größten Anteil an Landmasse und peripher gelegen war zu verzeichnen, dass wir in den letzten 15 Jahren acht Bürgermeister als Mitglieder der Regionalversammlung verloren haben. Insofern wurde die Anzahl der Regionalräte durch in den Kreistagen tätige Mitglieder ergänzt.

66 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 66 Bei Herrn Klauber ist diese Entwicklung andersherum. Die Kommunen wachsen auf mehr als Einwohner an, aber die Zahl der Kreistagsmitglieder schwindet, weil die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder in der Regionalversammlung definiert ist. Bei der Abbildung der Vertretung mit geborenen Regionalräten und Einwohnern in einer Kommune im Land Brandenburg hat sich der Koalitionsvertrag reichlich vorgenommen. Dazu stellten wir einen Vergleich mit und mit Einwohnern an. Im Grunde genommen müsste man dafür sorgen, dass zumindest der Rahmen von Einwohnern erreicht wird, wenn man nicht sogar in Anlehnung an Herrn Graf vom Städte- und Gemeindebund dafür sorgt, dass alle Hauptverwaltungsbeamten in der Regionalversammlung vertreten sind. Damit hätten die Geschäftsstelle und unsere Vorstände kein Problem. Schließlich kennen sich Bürgermeister und Landräte. Eine wichtige Frage dabei ist die bessere Gestaltung der Mitbestimmung. Der Automatismus greift weitestgehend in den berlinnahen Regionen. Bei der sich diesbezüglich stellenden Frage, wo sich Ressourcennutzung, Energiewende und Klimawandel abspielen, ist die Antwort: vorzugsweise in den ländlichen Regionen und nicht im inneren S-Bahn-Ring. Insofern bedarf es einer Lösung - wenn man das Regionalplanungsgesetz im Rahmen der Mitbestimmung ändern möchte -, die ein ausgewogenes Verhältnis von Bürgermeistern und Kreistagsabgeordneten im Rahmen dieser Teilräume ermöglicht. Schwierig wird es dadurch, weil das System eine gewisse Dynamik hat. Es gibt einen Wachstumsraum, gewisse sich stabilisierende Räume, aber auch schrumpfende Räume, was in einigen Bereichen - auch in unserer Region - nahe null geht. Insofern muss man als Raumordnung reagieren. Schließlich wird zunächst Wohnbaufläche angefragt, bevor sich das in tatsächlichen Wanderungssalden niederschlägt. Deshalb gibt es einen Handlungsbedarf, wofür wir konkrete Diskussionsvorschläge zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung aus dem Bereich unterbreitet haben. Derzeit befinden wir uns in einem Wechselspiel zwischen Bürgermeistern und Landkreisen. Dabei müssen wir in unserem Parlament einen Interessenausgleich herbeiführen. Das hat sich in unseren Regionen bewährt, und mittlerweile sind wir im Sinne der Mitbestimmung meines Erachtens bei der 140. Vorstandssitzung und 40. Regionalversammlung. Insofern befassen sich die Abgeordneten seit vielen Jahren unter anderem mit Rohstoffabbau, Landwirtschaft und Windkraft. Nun zur Frage, wie bestimmte Dinge im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes aussehen. Wir wissen, dass Ober- und Mittelzentren die nachrichtliche Übernahme aus dem Landesentwicklungsplan sind - zunächst im alten Plan, dem LEP BB, und nun auch im neuen Plan, dem LEP HR. Insofern ist es der richtige Ansatz, sich noch einmal mit der Frage Grundzentraler Schwerpunkte zu befassen, welche derzeit nach Aussage der Gemeinsamen Landesplanung im Land Brandenburg aber noch nicht zu den zentralen Orten gezählt werden. Man sagt jedoch, das Land Brandenburg hätte ein dreistufiges System mit der Metropole Berlin in der Mitte. Des Weiteren müssen wir uns auch damit befassen, welche Freiheitsgrade die Kommunen in ihrem Bereich zur Verfügung haben. Im derzeitigen Plan ist ein Ansatz von 5 Prozent der Wohneinheiten zur Eigenentwicklung veranschlagt. Die Gemeinsame Landesplanung hat etwa 46 Mittelbereiche in Brandenburg mit großem Aufwand bereist, wobei die Erläuterung hinsichtlich der Pläne vor Ort ein

67 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 67 sehr wichtiger Punkt war und von den Bürgermeistern und allen anderen in den Kommunen der Region wahrgenommen wurde. Dabei sind in der noch etwas periphereren Region Lausitz-Spreewald für den einen oder anderen Bürgermeister an der Grenze zu Sachsen die Verflechtungsbeziehungen nicht zu Berlin, sondern zu Dresden. Man bekommt auch am Ortsrand keinen Vierseitenhof mehr in irgendeiner Form, denn alles wird hinterfragt, vor allem, wenn die Kollegen der Gemeinsamen Landesplanung, die im Rahmen der Bauleitplanung das Raumordnungskataster führen konnten, belegen, dass gewisse Kommunen die Eigenentwicklung noch im alten Plan - dort gab es den Flächenansatz - ausgeschöpft haben. Insofern muss man hier noch einmal schauen, wie das Modell Siedlungsstern bzw. die Ansprache einzelner Punkte mit 5 Prozent bzw. 2,5 Prozent hinsichtlich der Grundfunktionalen Schwerpunkte ist. Diesbezüglich hätte man dann 7,5 Prozent mehr Wohneinheiten auf zehn Jahre ab dem Zeitraum des Inkrafttretens des Planes. Wenn dieser neue Plan in den Jahren 2018 oder 2019 rechtskräftig wird, dann ist das Jahr 2019 das Basisjahr der Wohneinheiten für die Kommunen, wobei zu beachten ist, wie der Rahmen der Eigenentwicklung hier zu deuten ist und ob wir in Bedrängnis kommen oder lebensfähig sind. Im Rahmen der Kulturlandschaften gibt es unter anderem weiche Planungsinstrumente, die sich als Arbeitsrahmen bei der Lokalen Aktionsgruppe sicher gut wiederfinden könnten. Diese Abbildung von Landschaftsräumen im Rahmen einer Landeskunde hat mit Grundsätzen und Zielen der Raumordnung zunächst nichts zu tun. Schließlich sind das keine Vorbehalts- und Vorrangflächen für irgendwelche Landschaften. Vielmehr ist es ein Orientierungsrahmen für nachgeordnet Handelnde auf regionaler Ebene, zum Beispiel Kreise, Länder oder gar übergreifend Handelnde. Dieser Rahmen ist auf jeden Fall begrüßenswert. Diese weichen Instrumente der Raumordnung auf Ebene des Bundes dienen dazu, nicht alles nur mit relativ abstrakten Punkten abbilden zu müssen. Als Planungsgemeinschaft befinden wir uns seit Jahren in einer fachlichen Diskussion mit der Landesplanung, wobei wir die Meinung vertreten, die Freiraumkategorie im Rahmen des Landesentwicklungsplanes - sowohl des LEP BB als auch des LEP HR - wollen wir insoweit konkretisieren, als dass wir die konkreten Freiraumnutzer mit ihren Bedarfen in der Wirtschaft und in ihrer Schutzfunktion ansprechen. Wir wollen also das Thema Landwirtschaft dahin gehend konkretisieren, dass landwirtschaftliche Böden, die eine Klimarelevanz abbilden, wieder in Vorrang- und Vorbehaltsflächen zu unterteilen sind. Seit etwa zehn Jahren führen wir dazu auch Gespräche mit Landtagsabgeordneten, unter anderem mit Herrn Folgart. Jedoch scheute man sich davor aus verschiedenen Gründen. In anderen Ländern ist das Usus und wird in jeder Planfortschreibung umgesetzt. Dort weiß man, was die Fläche in der Landwirtschaft für die Landwirte im Sinne der Wertschöpfung wert ist. Ähnliche Belange gibt es im Bereich der Forstwirtschaft, insbesondere hinsichtlich des Waldumbaus im qualitativen Kontext. Das Landeswaldgesetz ist wohl dort nicht für alle Punkte zuständig. Natur und Landschaft sind dagegen durch das Fachgesetz relativ stark geschützt.

68 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 68 Der Hochwasserschutz als Raumnutzung mit temporärer und zum Teil drakonischer Wirkung ist natürlich ein sehr emotionales Thema. Derzeit befinden wir uns bei einigen Flussgebietssystemen in einer Fortschreibung der Hochwasserkarten, so zum Beispiel HQ 100 bzw. HQ extrem. Dies ist noch nicht überall erreicht, wird aber sehr intensiv mit der Gemeinsamen Landesplanung diskutiert. In bestimmten Bereichen wollen wir eine monofunktionale Freiraumkategorie, wozu wir noch in einem erheblich fachlichen Dissens mit den Kollegen der Landesplanung sind. Insofern müssen wir abwarten, was wir diesbezüglich noch erreichen können. Beim Klima gibt es noch Handlungsoptionen, die für uns eine Rolle spielen werden. Inzwischen geht man davon aus, dass sich alle integrierten Pläne damit befassen. Auch mit Akteuren aus der Region Uckermark-Barnim wurden gewisse Datenlagen in sehr umfangreich erarbeitet. Dabei ist es immer schwierig, unter anderem Niederschlag und Temperatur auf einer Fläche abzubilden. Herr Müller sagte mal den schönen Satz, wir müssten auch aufpassen, dass wir nicht Probleme lösen, die niemand hat. Insofern müssen die Instrumente maßvoll angewandt werden. Schließlich ist es relativ schwer, verbindlichen Raumordnungsplänen Klimageschichten nachzuweisen. Die besten Partner sind dabei immer noch die Landwirte, die mit dem Boden arbeiten. Diese wissen, was sie eventuell in ihrer Fruchtfolge oder in ihren Bearbeitungstechniken ändern müssen. Das bringt schlussendlich auch einen Erkenntnisgewinn. Mit den Kollegen vom Bauernverband arbeiten wir relativ eng zusammen, um in der Landesplanung für gewisse Themen in der Landwirtschaft zu werben. Der demografische Wandel ist für uns sicherlich immer ein Thema. Im Rahmen der Planungsgemeinschaften waren wir mit bestimmten Modellvorhaben der Bundesraumordnung vor etwa zehn oder 15 Jahren dabei zu erarbeiten, welche demografischen Folgen auch das Älterwerden unserer Ärzte für die Region haben wird. Diese Erkenntnisse hatten wir also schon vor mehr als zehn Jahren. Diesbezüglich erhielten wir relativ viele Antworten von parlamentarischen Staatssekretären des Bundes. Insofern hat man sich damit befasst, kommt aber leider nur dann weiter, wenn man das auf irgendwelche Zulassungsverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung herunterbricht. Dazu berieten wir uns auch im Rahmen eines Ausschusses Demografie in der Region mit anderen Akteuren und erhielten dabei einen Mehrwert. Jedoch muss erst einmal der ermittelt werden, der die Verhältnisse auch tatsächlich ändern kann. Natürlich gibt es nicht eine Regionalplanung speziell für den ländlichen Raum, sondern in der Regionalplanung müssen verschiedenen Teilgebiete der Regionen mit den vorhandenen Instrumenten geplant werden. Darunter fallen eben auch Metropolräume, Verdichtungsräume und eben die ländlichen Räume. Das Instrumentarium besteht in gesetzlichen Vorschriften, wie zum Beispiel Vorbehalts- und Vorrangflächen, sowie in Grundsätzen und Zielen. Bei einem regionalen Entwicklungskonzept kann man sich mit den Akteuren des Teilraumes beraten und projektbezogen agieren. Natürlich gibt es auch noch die grenzüberschreitende Abstimmung zum Thema Raumordnung mit Polen, wozu das Konzept vor kurzem beschlossen wurde. Da stellt sich natürlich die Frage, was unter anderem in Forst, Guben, Słubice oder Stettin

69 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 69 möglich ist. Als Raumordnung muss man das auch auf regionaler Ebene im Kontext betrachten. - In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vorsitzender: Vielen Dank, Herr Maluszczak. Ich eröffne die Fragerunde mit Herrn Graf, gefolgt von Herrn Raschke und Herrn Dr. Lehmann. Bitte schön, Herr Graf. Kommissionsmitglied Graf (Städte- und Gemeindebund): Vielen Dank, Herr Maluszczak, für Ihren sehr instruktiven Vortrag. Ich habe mich sehr gefreut, dass Sie das Thema der demokratischen Absicherung der Planungsgemeinschaften ansprachen. Zudem legten Sie verschiedene Rechenmodelle vor. Jedoch verdeutlichten die von Ihnen vorgelegten Karten, dass die insbesondere von der Windkraftplanung betroffenen Regionen auch bei dem 5 000er-Modell noch nicht berücksichtigt wurden. Wenn ich das Raumordnungsgesetz richtig verstanden habe, ist die Regionalplanung auf Landesebene in einer Organisation von Verbänden definiert, die von Gemeinden und Gemeindeverbänden getragen wird. Insofern wäre vorstellbar, dass die Planungsgemeinschaften zu Körperschaften umgewandelt werden, die dann auch von den Gemeinden mitgetragen werden. Das könnte insofern interessant werden, als dass die Landesregierung beabsichtigt, Landkreise zu bilden, die Planungsgemeinschaften entsprechen, so zum Beispiel Uckermark-Barnim. Dazu stellt sich folgende Frage: Wer wäre, wenn dieser Großkreis entstanden ist, Träger dieser Planungsgemeinschaft? - Es wäre schließlich nur noch eine Körperschaft. Was hielten Sie von dem Vorschlag - dies bedarf sicherlich einer Gesetzesänderung -, dass die Planungsgemeinschaften nicht nur aus Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger gebildet werden, sondern von den kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis? Des Weiteren sprachen Sie über die Entwicklungsoptionen und gingen dabei vom Wohnungsbestand aus. Nach meinem Verständnis geht Brandenburg nach Schleswig-Holstein den Weg, die Entwicklungsoptionen anhand der Wohnungen festzulegen. Brandenburg hat dies so ausgestaltet, dass auch leerstehende Wohnungen bzw. Wohnungen unabhängig von der Raumgröße immer als ein Entwicklungspunkt dargestellt werden würden. Was bedeutet es konkret am Beispiel einer Gemeinde, wenn die bisherige Einwohneroption zur Wohnungsoption verändert wird? Hat sie dann mehr Möglichkeiten o- der ist es gar komplizierter für die Gemeinde? Kommissionsmitglied Raschke (B90/GRÜNE): Herr Maluszczak, Sie haben die Freiraumkategorie in mono- und multifunktional unterschieden. Was hat das für praktische Auswirkungen, wenn Sie zum Beispiel ein Gebiet für Landwirtschaft ausweisen und das Gebiet daneben für Hochwasserschutz? Des Weiteren habe ich im gesamten Landesentwicklungsplanentwurf nichts gelesen zu Planungen für Dörfer oder Zuwanderung. Liegt das daran, dass dies planerisch nicht möglich ist, besteht kein Bedarf oder besteht Bedarf und wir sollten es noch einbinden?

70 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 70 Kommissionsmitglied Lehmann (Sachverständiger): Meine Frage geht in Richtung Windkraftanlagen. Im Landesentwicklungsplan gibt es die Schutzkategorien Kulturlandschaften und Freiräume. Aus Sicht des ländlichen Raums sind das sicherlich auch Entwicklungschancen, wenn man sie richtig gestaltet. Müsste bei diesen monofunktionalen Flächennutzungen bei der Landwirtschaft und Forstwirtschaft die Nutzung der Windenergie nicht auch eine Rolle spielen? - Schließlich haben diese doch erhebliche Auswirkungen auf die Landschaftsqualität. Ein Diskussionspunkt ist dabei sicherlich, dass diese Nutzung keine Gewerbesteuereinnahmen bringt. Diese wichtige Dimension der Windenergieanlagen - das vernahm ich bei verschiedenen Gesprächen landauf und landab - führte dazu, dass die Stellung der Regionalplanung in den einzelnen Regionen zum Teil angezweifelt wird, weil sie als Umsetzer und nicht mehr als Vertreter betrachtet wird. Hinzu kommt, dass sie sich aufgrund der personellen Situation nicht um jede Angelegenheit kümmern kann. Ich wünsche mir, dass die Regionalplanung die Entwicklung der ihnen anvertrauten Regionen vergleichbar behandelt, wie die Landesplanung das Land Brandenburg behandeln sollte. Oder bin ich diesbezüglich auf dem falschen Weg? Herr Maluszczak: Herr Dr. Lehmann, die Eignungsgebiete für Windkraft werden als eigene Flächennutzungskategorien ausgewiesen. Das Thema Monofunktionalität ist noch etwas anderes. Sicherlich sind es relativ wenige Kategorien, so zum Beispiel Rohstoffe - unter anderem Kiesabbau -, Windkraft und der Freiraumverbund, wobei es sich um mehr oder weniger geschützte Landschaftsbestandteile im Rahmen eines Verbundsystems handelt. In Brandenburg gibt es derzeit keine Absprache für Landwirtschaftsfläche, Forstfläche und Hochwasser. Das wollen wir als Raumordnung auf regionaler Ebene separat behandeln. Im LEP steht bisher, dass die Landwirtschaft mit besonderem Gewicht zu berücksichtigen sei, was die Bedeutung dieser Fläche aufzeigt. Steht dieser Satz darin, kann jemand, der einem Vorhaben etwas entgegenstellen möchte, nichts tun. Damit hat man nämlich nicht nur ein Kreuz gemacht, an dem keine Einwände steht, sondern mit diesem bedeutungsschweren Satz weist man nach, dass er einer Rechtsverordnung entspringt. Damit kann man der Landwirtschaft in keiner Weise etwas Gutes tun. Insofern muss man damit stets maßvoll umgehen. Derzeit sind wir in unseren Überlegungen an einem Punkt, dass wir sagen: Landwirtschaftsfläche bewegt sich in den Regionen. Dabei muss jeder seine Kriterien für sich definieren, schließlich hat die Uckermark nicht den gleichen Boden wie die Lausitz. Das betrifft etwa 4 bis 8 Prozent der Landwirtschaftsflächen, die bezüglich ihrer Qualität eine hohe Wichtigkeit genießen. Die Eignungsgebiete hinsichtlich der Windkraftnutzung werden von den Regionen im Rahmen der Kriterien identifiziert. Dabei müssen wir uns davon verabschieden, im Rahmen einer Energiestrategie des Landes steuern zu können, ob irgendwo eine Windmühle entsteht. Das können wir nicht, sondern das richtet sich nach der Privilegierung des Baugesetzbuches. Entweder haben Sie entgegenstehende Belange, um

71 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 71 das zu verhindern, oder Sie haben diese nicht. In einer Energiestrategie steuern Sie maximal Ihre Interpretation, an welcher Stelle man noch etwas tun kann. Vor nicht allzu langer Zeit versuchten Dietmar Woidke und Sachsens Ministerpräsident Tillich im Rahmen einer Bundesratsinitiative mehrmals vergeblich, die Privilegierung aufzuheben. Im Sinne der Privilegierung wurde also versucht, unter anderem das Thema Strompreise in eine andere Richtung zu drehen. Mit dem sogenannten atmenden Deckel Megawatt im Jahr - verfolgt man nun einen anderen Ansatz. Da heißt es abwarten, ob das Wirtschaftsministerium wirklich nicht weiß, was im eigenen Haus vonstattengeht. Herr Graf, hinsichtlich der Träger der Regionalplanung in unterschiedlichen Belangen sind wir derzeit noch nicht in der Lage zu sagen, wie sich das mit der Mitbestimmung bewährt. Schließlich sind wir nicht der Gesetzgeber. Aus unserer Sicht ist ein Modell zu bevorzugen, bei dem alle Hauptverwaltungsbeamten Mitglieder der regionalen Planungsgemeinschaft sind. Ob sie dann im Regionalplanungsgesetz zugleich zu Trägern des Verbandes werden, muss kommunalrechtlich begutachtet werden. Gegenwärtig werden lediglich die Landkreise als Träger bezeichnet. Aber die Frage, ob dann einzelne Landkreise gegebenenfalls Planungsgemeinschaften ersetzen und die Aufgaben automatisch irgendwohin gehen, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. In Sachsen sind die Planungsgemeinschaften in derselben räumlichen Konfiguration wie die Landkreise. Dennoch gibt es separate Planungsgemeinschaften, weil innerhalb der Planungsgemeinschaften sowohl die Bürgermeister als auch die Abgeordneten der Kreistage vertreten sein sollen. Im Moment steht die Mitgliedschaft der Bürgermeister in den Kreistagen meines Erachtens der Kommunalverfassung entgegen. Das ist der Hintergrund in Sachsen, warum man die Planungsebene als Verband gelassen hat, obwohl es raumordnerisch identisch ist. Man braucht das Wechselspiel zwischen Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung. Das ist anders nicht möglich. Dabei muss man mit den Abgeordneten der Kreistage, die auch untere Landesbehörden darstellen, seine Partner haben, um fachliche Punkte zu besprechen. Auf beides kann man nicht verzichten. Herr Klauber: Zur Frage hinsichtlich der Kulturlandschaften gab es eventuell ein kleines Missverständnis. Die Kulturlandschaften gemäß LEP HR haben nicht den Sinn, die Landschaft zu schützen, sondern werden als Kooperationsräume verstanden. Man wünscht sich also in diesen Räumen eine kommunale Kooperation. Dabei ist die Abgrenzung eher etwas folkloristisch anstatt an topographischen Gegebenheiten orientiert. Zum Thema, wie wir mit der Landschaft auch in Bezug auf die Windenergieplanung umgehen, kann ich lediglich Folgendes sagen: Mit Landschaft haben wir uns sehr intensiv beschäftigt. 40 Prozent der Ausschlussgründe und damit der größte Ausschlussfaktor für die Errichtung von Windenergienutzung ist der Landschaftsschutz. Die Kategorie dafür nennt sich Empfindliche Teilräume regionaler Kulturlandschaften, die wir zusätzlich zu den bestehenden Landschaftsschutzgebieten ausgewiesen haben, um dort die Errichtung von Windenergieanlagen zu verhindern.

72 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 72 Betroffen macht mich vor allem, wenn es um den Verlust von Identität durch Landschaftszerstörung mittels Windenergie geht. Natürlich sind die 15 Windenergieanlagen in Borkheide nicht einfach so abzutun, aber schaut man sich den Fläming oder die Nauener Platte an, stößt man tatsächlich an einen Punkt, an dem Identitätsverlust droht. Wir als Regionalplanung - für dieses Verständnis werbe ich - können dabei genau das tun, was der Name schon sagt: Raum ordnen und somit die Nutzung an bestimmte Stellen schieben. Wenn wir also hochbelastete Regionsteile haben, dann ist es auch notwendig, bislang unbelastete Teile ebenso zu belasten, um die hochbelasteten Regionen zu entlasten. Das trifft in unserer Region dann sicherlich auch die Zauche. Im zweiten Zug der Weiterentwicklung der Windenergienutzung müssen bislang nicht beanspruchte Räume auch beansprucht werden. Wohin die diesbezügliche Entwicklung gehen wird, kann ich nicht sagen, weil wir irgendwann an einen Punkt kommen, an dem wir die Identität von Landschaft tatsächlich infrage stellen. Ich muss dies aber auch nicht beantworten, weil der Plan vorliegt, der in seiner jetzigen Fassung einen Kompromiss darstellt, einerseits der Erforderlichkeit und dem gesetzlichen Auftrag zu genügen, Flächen zur Verfügung zu stellen, und andererseits zu einer Konzentration und zu einer räumlichen Verteilung zu gelangen, die man noch als gerecht ansehen kann. Genau das war unsere Intention. Uns kann man jedenfalls nicht vorwerfen, wir hätten uns mit der Landschaft und dem Landschaftsbild nicht beschäftigt. Eine weitere Frage richtete sich auf die Wohnungs- und die Flächenoption. Welches von denen besser ist, lässt sich schwer beantworten. Nach unseren wenigen, stichprobenartigen Berechnungen scheint die Wohnungsoption besser zu sein, weil dabei für die Gemeinden letztlich etwas mehr herauskommt. Aber aufgrund der erneuten Änderung der Regeln - die 34er-Satzungen sowie die Potenziale in bestehenden Bebauungsplänen müssen angerechnet werden - wird sich das für die einzelne Gemeinde individuell darstellen. Meines Erachtens wird es aber für die meisten Gemeinden keine Verschlechterung zum Status LEP BB sein. Als Regionale Planungsgemeinschaft sind wir über den One size fits all -Ansatz auch nicht sehr glücklich, weil bei dem, was als weiterer Metropolenraum begriffen wird, sehr unterschiedliche Gegebenheiten vorliegen. Bei dem berühmten Strahlenmodell in Borkheide könnte man diese Strahlen systemkonform sowohl hinsichtlich der Länge als auch der Breite hinterfragen: Warum reicht der Strahl nicht bis Borkheide und bis Brück? Das sind sicherlich berechtigte Fragen an das Planwerk. Das Gleiche gilt für die Anhalter Bahn: Warum sind Thyrow, Trebbin und Woltersdorf nicht mehr auf dem Strahl, obwohl sie einen Bahnhof haben und auf der Achse liegen? Insofern ist durchaus zu hinterfragen, ob es sachgerecht ist, solche Standorte ähnlich zu behandeln. Natürlich kann man über Standorte mit einer besonderen Lage - etwa an der Autobahn - nachdenken. Aber ob das gewollt ist, weiß ich nicht, wenn man die aktuelle Situation auf der Autobahn betrachtet. Dennoch gibt es dabei sicherlich Optimierungspotenzial. Nun zur Zentralität: Das Planwerk sieht die Metropole und die Achsen vor. Als Verknüpfungs- und Ankerpunkte im ländlichen Raum gibt es die Mittelzentren, was sicherlich sinnvoll ist. Bereits im LEP BB bzw. nun im LEP HR wurde eine relativ hohe

73 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 73 Zahl an Mittelzentren ausgewiesen, und zwar etwa die doppelte Anzahl als in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, die etwa 20 davon haben, wir nun 43. Damit ist es ein engmaschigeres Netz als in anderen Raumordnungsplänen. Gleichwohl gibt es unterhalb der Ebene der Mittelzentren eine weitere Versorgungsstruktur, und zwar die Struktur der Grundversorgung, für die es nun das Instrument der Grundfunktionalen Schwerpunkte gibt. In unserem rechtsgültigen Regionalplan sind diese bereits dargestellt. Eine philosophische Frage dabei ist: Ist das nun ein Zentraler Ort oder nicht? Auf diese Theorie möchte ich nicht weiter eingehen. Schließlich geht es darum, mit welcher pragmatischen Politik man das untersetzt. Das Netz ist derzeit noch relativ eng. Wir sind zum Beispiel etwa 4 Kilometer vom nächsten grundzentralen Schwerpunkt entfernt. Da stellt sich die Frage: Möchte man das erhalten, ausbauen oder größere Netzmaschen zulassen? Diese Frage wird von der praktischen Politik und nicht mehr von der Raumordnung zu beantworten sein. Die Raumordnung kann das Netz lediglich zeichnen, aber letztlich ist es eine pragmatische Entscheidung, ob man den Schulstandort erhalten möchte, obwohl er sich der Grenze der Unwirtschaftlichkeit nähert. Des Weiteren wurde nach der Zuwanderung gefragt. Meinten Sie damit die Zuwanderung aus dem Ausland oder aus dem Inland? Kommissionsmitglied Raschke (B90/GRÜNE): Aus dem Ausland!) Der LEP BB enthält sich bei diesem Punkt. Zudem ist es in der gegenwärtigen Situation planerisch schwer zu greifen, wäre aber grundsätzlich ein raumordnerisches Thema. Kommissionsmitglied Raschke (B90/GRÜNE): Eine weitere Frage von mir ging in die Richtung, wie man die Dörfer stärken kann. Ist das raumordnerisch möglich bzw. sollte man dies tun? Herr Klauber: Herr Prof. Müller hat, glaube ich, heute einen Satz gesagt, der mir aus dem Herzen gesprochen hat: Man soll den ländlichen Raum jetzt aber auch nicht schlechtreden. Nach unseren Untersuchungen aus dem Jahr 2005, die wir zum Teil im Jahr 2016 wiederholten, konnten wir für den Bereich der Untersuchungen keine wesentliche Verschlechterung des Zustands unserer Dörfer feststellen, sondern eher eine kleine Verbesserung. Sicherlich gibt es Tendenzen, die ländliches Leben wieder attraktiver machen. Die starke Verdichtung in Berlin wird in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch stärker ausgeprägt sein. Aber es ist auch eine stärkere Verdichtung im Umland zu erwarten. Dadurch wird es auch veränderte Lebensbedingungen im Umland geben, wie zum Beispiel mehr Verkehr und mehr Lärm. Möglicherweise erwachsen daraus auch wieder Tendenzen. Auf jeden Fall gibt es gewisse Anzeichen dafür, dass ländliches Leben wieder stärker attraktiv wird. Für die nächsten zehn bis 15 Jahre mache ich mir relativ wenige Gedanken darüber, dass unsere Dörfer verschwinden könnten - zumindest in unserer Region. Wie das in 20 oder 30 Jahren aussieht, ist schwer zu sagen, weil sich bis dahin der demografische Faktor sicherlich noch einmal erheblich verändern wird. Herr Maluszczak:

74 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 74 Um eine Differenzierung vorzunehmen, muss man sich natürlich jeden Ort anschauen. Oft ist der ländliche Raum die erste Kategorie, an dem man Probleme festmacht. Wir wollen aber nicht - das ist für den Ausschuss sicherlich auch wichtig -, dass die ländliche Raumstruktur als schwach wahrgenommen, denn es gibt durchaus attraktive ländliche Räume mit einer stabilen wirtschaftlichen Lage, mit sehr guter Lebensqualität und verfügbaren Ressourcen. Diesen gleichwertigeren Lebensbedingungen auf allen Ebenen müssen wir uns annähern und nicht den ländlichen Raum als ein Schimpfwort bedienen. Wichtig dabei ist herauszuarbeiten, ob der Raum selbsttragend ist, eine bestimmte Entwicklungsqualität und gewisse Strukturmerkmale hat und welche Handlungsbedarfe sich daraus ergeben. Die Raumqualität des ländlichen Raumes muss im Sinne seiner Aufgaben gestärkt werden, wofür man ins Detail gehen kann. Insofern schreiben wir als Planungsgemeinschaften Bittbriefe an die Gemeinsame Landesplanung, welches Raumordnungskonzept wir an der einen oder anderen Stelle noch gern hätten. Entweder erhält man darauf dann eine Antwort oder nicht. Als Raumordnung reicht es aber nicht aus, nur einen Plan und eine Karte vorzulegen, sondern man muss mit den Bürgern und Verantwortlichen vor Ort über die bestehenden Probleme sprechen. Irgendeinen Träger in den Orten, der das Leben voranbringt, gibt es meistens, und das muss man nutzen. Aber natürlich können wir mit den Plänen nicht alle glücklich machen, weshalb man darauf achten muss, wen man aus der Fachabteilung - ob nun unter anderem Schule, Wasser, Naturschutz oder Tourismus, beim Land oder beim Kreis - anspricht. Das ist dann Netzwerkarbeit. Vorsitzender: Ich danke Ihnen, Herr Maluszczak und Herr Klauber. - Die nächste Fragerunde zu diesem Tagesordnungspunkt eröffnet Frau Schwarzenberg, gefolgt von Frau Schülzke und Herrn Dr. Wagner. - Bitte schön, Frau Schwarzenberg. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE): Mir geht es zunächst noch einmal um die Aufgabe der Planungsgemeinschaft bezüglich der Sicherung der Daseinsvorsorge. Die von Ihnen geschilderten Funktionen bei den Zentralen Orten muss ich nun aber mit den in den Kreisen zu erarbeitenden Nahverkehrsplänen verbinden. Dort wiederum sind Punkte wichtig wie der Standort eines Krankenhauses oder eines großen Supermarktes. Wie binden Sie das in die Planung ein? Wie entsteht dabei der Nahverkehrsplan? Ein weiterer Punkt ist der demografische Wandel und die Abwanderung aus dem ländlichen Raum, weshalb es in einigen Dörfern auch leerstehende Gehöfte gibt. Gibt es eine Studie darüber, wonach im Jahr 2030 in einigen Dörfern 30 bis 40 Prozent Leerstand an Gehöften zu verzeichnen ist? Haben Sie sich als Planungsgemeinschaft damit beschäftigt? Mein letzter Punkt betrifft die Digitalisierung. Inwieweit sind Sie diesbezüglich in die Planung eingebunden? - Schließlich müssen beim Ausbau von Breitband Leitungen gelegt und Funkmasten errichtet werden. Spielt das in der Planung eine Rolle? Müssen wir daran denken, dass dies raumordnerisch geregelt und gesteuert wird? Kommissionsmitglied Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER): Vorhin wurde schon einmal das Pariser Klimaabkommen erwähnt. Dabei ist eine der wichtigsten Aufgaben der Erhalt und die Erweiterung von Waldflächen. Gibt es Vor-

75 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 75 bereitungen für eine großflächige Aufforstung von Waldflächen, die zum Beispiel vor 30 oder 40 Jahren wegen Beregnungsanlagen abgeholzt wurden? - Diese Flächen werden landwirtschaftlich nicht genutzt und stünden zur Verfügung. Wäre eine Aufforstung leicht vorzunehmen? - In Mühlberg zum Beispiel bemüht man sich um die Aufforstung gewisser Flächen. Des Weiteren wurde im vergangenen Herbst auf der Weltklimakonferenz festgestellt, dass aufgrund der Konzentration vieler Menschen in den Großstädten immer mehr Probleme auftreten und 70 bis 80 Prozent des CO 2 -Ausstoßes nur durch die Großstädte verursacht werden. Dort wurde der höchste Energieverbrauch verzeichnet. Insofern wurde dringend geraten - Deutschland war daran beteiligt -, eine dezentrale Organisation in den Ländern voranzutreiben, womit eine Unterteilung in Ober-, Mittel-, Grund- und Kleinzentren und das Vorhalten entsprechender Infrastrukturen gemeint ist. Arbeiten Sie mit diesen Instrumenten? Inwieweit fließen die Empfehlungen der Weltklimakonferenz in die Planung ein? Zudem wurde der Freiraumverbund genannt, der vorrangig Kooperationen zwischen den Kommunen befördern soll. Laut der Aussage von Herrn Kleine besteht nun aber die Möglichkeit, dass zum Beispiel das Mittelzentrum Lübben aufgrund des Wohnungsbaus gegen Unterspreewald klagen kann. So kann also auch Schwedt gegen Angermünde klagen usw. Befördern die aktuellen Entwicklungen dies? - Es sollen doch die Kooperationen gefördert werden, aber durch die gegenwärtige Planungsentwicklung entsteht genau das Gegenteil. So habe ich es zumindest aus den heutigen Darstellungen empfunden. Ist dem tatsächlich so? - Meines Erachtens ist das Zustandekommen einer Kooperation schwierig, wenn eine Stadt zwar Entwicklungspotenzial, aber finanzielle Probleme mit dem Krankenhaus oder mit einer Schule hat und deshalb gegen die Nachbarstadt vorgeht. Das halte ich schon für abenteuerlich. Wie stellt sich das planungsrechtlich dar? Kommissionsmitglied Wagner (Landkreistag): Mir geht es vor allem noch einmal um die Grundfunktionalen Schwerpunkte und um deren Festlegung durch die Regionalplanung. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie die Festlegung von Grundfunktionalen Schwerpunkten bereits getroffen haben. Würden Sie dies auch künftig tun oder würden Sie Änderungen an dem System vornehmen? Wie viele Grundfunktionale Schwerpunkte wären insoweit in Ihrem Bereich zu erwarten? Wie ist die Herangehensweise generell? Des Weiteren meinten Sie zu Recht, die Raumordnung setze das Grundnetz fest. Zudem gibt es politische, sich daran anschließende Entscheidungen - zum Beispiel etwaige Schulschließungen - und auch Fachplanungen. Vorhin tauchte die Frage nach möglichen Schulschließungen in Angermünde auf. Wie sehen Sie das aufgrund eines eventuell zu erwartenden Grundfunktionalen Schwerpunkts Angermünde? Wie wäre damit umzugehen? Würden dort Schulschließungen drohen? Zudem würde ich gern wissen, wie sich die Ämterstruktur zu der Frage der Zentralen Orte bzw. der Grundfunktionalen Schwerpunkte verhält. Ist es grundsätzlich ein Problem, in Ämtern, in denen es weniger Zentralität gibt als bei Einheitsgemeinden, das zentrale System - Grundzentrum bzw. Grundfunktionaler Schwerpunkt - zu verorten? Herr Maluszczak:

76 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 76 Frau Schwarzenberg, jemand, der einen Nahverkehrsplan erarbeitet, wird theoretisch auch in einen Zentralortplan schauen. Leider gibt es in Brandenburg diesbezüglich nicht viel zu schauen, weil auf Ebene der Mittelzentren Schluss ist. Insofern muss man sich andere Quellen besorgen. Diese Orte gibt es auch nach wie vor, denn es gibt Gesetze zur Förderung kleiner Städte, was finanziell untersetzt wird. Man hat dies also getan, auch wenn sie nicht in einem Raumordnungsplan enthalten sind. Genau das ist auch der Ansatz der Raumordnung. Wir wollen für die Fachbehörden einen Ansatzpunkt liefern, dass sie ihre einzelnen sektoralen Netze anschließen können. Schwierig wird es dann, wenn die Ministerien ihre eigenen Netze gründen wollen. Da all dies mittelalterlich geprägt ist, kommt das Netz der Zentralen Orte irgendwie funktional von hinten hervor. Jedoch wurde es nirgendwo abgebildet, weil die Kommunen in ihrer Wirkung vorhanden sind. Daran wird aber gearbeitet. Bezüglich der Frage der Leerstandsquote kann ich Folgendes sagen: Wir führten einmal ein Planspiel mit einem Büro durch, um anhand von demografischen Entwicklungen und dem, was uns die Bürger vor Ort sagen, herauszubekommen, ob wir in zehn oder 15 Jahren sagen können, es besteht ein Problem oder es besteht keines. Dieser Feldversuch wurde abgebrochen, weil die Datenlage und die wichtigen Systeme nicht ermittelbar waren. Demnach konnten gewisse Punkte nicht eingepflegt werden. Schließlich wissen Sie nicht, wie die Enkel in einer Erbengemeinschaft reagieren. Natürlich kann man Quoten bilden: Hier wohnen 30 Personen, zehn davon wollen den Hof ihren Kindern geben, zehn wollen verkaufen und zehn ist es egal, was passiert. Davon können keine allgemeingültigen signifikanten Kriterien festgelegt werden. Hinsichtlich der Digitalisierung wurden wir in unserer Region von einem Landkreis als Träger der Raumordnung dazu eingeladen, an dem Prozess auf Ebene der Landkreise - Landkreis Spree-Neiße und Stadt Forst - federführend mitzuwirken. Insofern sind wir im Sinne der Daseinsvorsorge punktuell dabei. Herr Klauber: Im Jahr 2005 führten wir eine Leerstandsuntersuchung durch und betrachteten dabei auch den Zustand der Gebäude von außen: Wie ist der Sanierungsgrad? Ist das Dach erneuert? Sind neue Fenster und neue Türen vorhanden? - Diese Untersuchung führten wir an Orten durch, die am wenigsten Berlin zugewandt sind, und dabei speziell in den Ortskernen bzw. im historischen Dorf. Dort stellten wir letztlich fest: Der Zustand der Gebäude ist eher besser als schlechter und der Leerstand eher geringer als höher. Konkret sprechen wir dabei von einem Leerstand von unter 30 Prozent. Jedoch kann nicht abgeschätzt werden, wie das in zehn Jahren aussieht. Herr Maluszczak: In der Raumordnung gibt es Kategorien mit dem Namen Waldmehrung bzw. Flächen für die Waldmehrung. Unter anderem in Westsachsen gibt es dies in den Regionalplänen. Aber natürlich ist dabei zu beachten, dass Westsachsen mit Leipzig und Umgebung zum Beispiel einen Waldanteil von 17 Prozent hat und unsere Region in Brandenburg von 40 Prozent und mehr. Mir ist keine Stellungnahme der Forstbehörde an uns als Träger der Raumordnung oder an die Gemeinsame Landesplanung bekannt, in der steht, eine Ausweisung von Flächen für die Waldmehrung wäre wichtig.

77 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 77 Derzeit diskutieren wir über den Waldumbau, weil wir den Klimawandel mit den Arten noch nicht konkret eingepflegt haben. Das, was in zwei Generationen an Baum in 50 Jahren irgendwo steht, wird sich unter anderen Bedingungen behaupten müssen. Zum Teil handelt es sich bereits jetzt um Grenzstandorte, die bepflanzt werden. Zum Thema Weltklimaabkommen und Siedlungsentwicklung gibt es bisher eine fachliche Sitzung, in der darüber gesprochen wird, wie wir mit den Erkenntnissen umgehen. Mit einer Zentralortplanung bzw. einer Siedlungsstrukturplanung haben wir uns noch nicht befasst, da dieser Handlungsauftrag durch das Land oder den eigenen Vorstand bisher nicht an uns ergangen ist. Es ist aber ein Entwicklungsprodukt. Frau Schülzke, zum Freiraumverbund im Sinne von Kooperation gibt es wahrscheinlich ein Missverständnis. Der Freiraumverbund im Landesentwicklungsplan ist eine Flächenkategorie. Sie meinten aber sicherlich Mittelbereichskonzepte, oder? Kommissionsmitglied Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER): Ich habe an die Information Ihres Kollegen angebunden, der meinte, die Verbünde sollen dazu dienen, die Kooperationen oder die Kulturlandschaften zwischen den Kommunen zu befördern. Herr Klauber: Ich habe nur das erwähnt, was im LEP HR steht. Meine Meinung dazu habe ich nicht kundgetan. Nun möchte ich aber noch gern auf die Aufforstung zu sprechen kommen. Sie meinen sicherlich die Aufforstung im Sinne von Kohlenstoffbindung bzw. der positiven Beeinflussung des Klimas. Diesbezüglich sehe ich in Brandenburg den Mooraufbau viel stärker als den Waldaufbau. Dies wäre für mich in Brandenburg auch die bessere Lösung. Herr Maluszczak: Herr Wagner, die Grundfunktionalen Schwerpunkte bilden in gewisser Weise das ab, was in den Teilregionalplänen Zentralörtliche Gliederung durch die Region bereits getan wurde. Insofern führen wir nicht etwas völlig Neues durch, sondern das entspricht im Wesentlichen dem, was in den Teilregionalplänen Zentralörtliche Gliederung in den Regionen bereits getan wurde und was bei Herrn Klauber im integrierten Plan enthalten ist. Ob der Grundfunktionale Schwerpunkt als Zentralort oder nicht als Zentralort gesehen wird, hat für uns schon eine Bedeutung und wurde auch bereits diskutiert. Wenn in jedem Amt, in jeder amtsfreien Gemeinde oder in jeder Großgemeinde ein Grundfunktionaler Schwerpunkt sein soll, dann führt das zu einer erheblich höheren Zahl an Grundzentralen Schwerpunkten, wie wir sie früher als klassische Grundzentren hatten. Bei diesem Widerspruch müssen wir mit der Landesplanung im Sinne der Folgenabschätzung noch einmal diskutieren, ob das tatsächlich gewollt ist. Natürlich tut man den Bürgern damit viel Gutes, weil man den Eindruck erweckt, jeder dürfe in unmittelbarer Nähe zum nächsten Zentralort alles tun, was mit der Bündelung von Ressourcen, mit Landesgeld bzw. Steuergeld nichts zu tun hat. Wir müssten jedoch anhand raumordnerischer Kriterien herausarbeiten, wo der Knoten bzw. die Schnittstelle des Verkehrs, der Siedlungsentwicklung, der Medizin und der Bildung ist. Viel hilft viel ist dabei der falsche Ansatz, der wohl aus der juristischen

78 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 78 Bewertung zum LEP BB und 17 Klagen kommt, wobei man relativ viel abarbeiten musste. Fachlich habe ich dazu jedoch eine andere Auffassung. Herr Klauber: Ich stimme meinem Kollegen vollkommen zu und möchte ergänzen: Der LEP HR hängt sich hinsichtlich der Grundzentralität immer an dem Prinzip der Einräumigkeit der Verwaltung auf. Er sieht eine Gemeinde als eine Gemeinde, die sich grundsätzlich selbst versorgt. Insofern erklärt der LEP HR lediglich die Grundversorgung zu einer kommunalen Aufgabe. Wir als Raumordner denken aber anders und suchen sozusagen das aktuell sogar relativ dichte Netz der Versorgung, das wir auch haben. Es stellt sich lediglich die Frage, ob man das so erhalten möchte oder nicht. Ich plädiere dafür, es zu erhalten. Ein zentraler Punkt dabei sind die Schulen. Würde man den Erhalt des Netzes der Grundschulen über eine längere Zeit erhalten, wäre das eine gute Sache, weil man dadurch auch die jungen Bürger im ländlichen Raum halten kann. Zu den nicht steuerbaren Punkten gehört unter anderem die medizinische Versorgung. Die Antwort darauf, wie man dies dennoch steuern könnte, werden Sie nicht aus der Raumordnung erhalten. Wir können Ihnen lediglich eine Antwort darauf geben, wo Einrichtungen erhalten und konzentriert bleiben sollen, damit eine halbwegs ausgewogene und vernünftige Versorgung besteht. Beim Mittelzentrum Dahme/Luckau könnte man sich zum Beispiel auch vorstellen, dass das dortige mittelzentrale Netz noch ergänzungsfähig wäre. Vorsitzender: Die letzte Fragerunde eröffnet Herr Kreibich, gefolgt von Herrn Dr. Lehmann, Herrn Raschke und Herrn Prof. Müller. Bitte schön, Herr Kreibich. Herr Kreibich: Meine ersten Fragen beziehen sich auf die Möglichkeit, sich zu vergrößern - etwa um 5 Prozent der vorhandenen Wohnungen. Wie definiert sich der Begriff Wohnung aus Ihrer Sicht? Ist jedes Haus eine Wohnung? Hat ein Zweifamilienhaus zwei Wohnungen mit der Option, eine dritte Wohnung zu bauen? Meine zweite Frage ist: Sind mit Leerstand auch leerstehende Häuser gemeint? - Schließlich ist für die Gemeinden wichtig, wie sie sich entwickeln können. Zu konkretisieren dabei wäre: Wer legt das fest? Wer nimmt die Zählung vor? - Geht man nur von zu vermietenden Wohnungen aus, sind die Gemeinden natürlich benachteiligt. Kommissionsmitglied Lehmann (Sachverständiger): Wir waren viel im Land unterwegs und haben Orte und Dörfer mit aktivem Kern bereist. Dabei wurde deutlich, dass dort, wo die Aktivität ist, auch die Entwicklung entsteht, die Raum braucht, den Sie am Ende auf der Ebene ordnen. In den letzten Jahren wurde aber auch deutlich, dass sich solche Entwicklungen relativ schnell verlagern können. Betrachtet man Ihre Planungszeiträume, bis zum Beschluss des Plans, der dann zehn Jahre lang wirken soll, stellt sich die Frage: Wie könnte man mit diesen schnellen Veränderungen, die manchmal nur teilräumlich sind, umgehen? Gibt es da Konfliktpotenzial?

79 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 79 Der ländliche Raum Brandenburgs besteht aus vielem Unterschiedlichen und verschiedenen Entwicklungen. Ihre definierten Ordnungsmaßstäbe gelten dann aber nur für Ihre Planungsregion, weshalb die Frage auftaucht, wie man damit umgehen kann. Nun noch kurz zu LEADER. LEADER setzt auf die Initiative der Menschen vor Ort, die von dem nicht ordnenden Prinzip, sondern von dem Initiative-Prinzip stammt. Sie sind dabei die Ordnenden. Gibt es dort eine Schnittstelle bzw. ist eine solche nötig? Zudem finde ich es äußerst schlecht, dass in der Landesplanung zwar die Stadt- Umland-Gebiete enthalten sind und regionale Entwicklungspläne bzw. -konzepte für diese Region benannt werden, aber für den ländlichen Raum nicht, wobei LEADER das älteste Instrument ist, das wir haben. Kommissionsmitglied Raschke (B90/GRÜNE): Zunächst einmal bin ich von dem beeindruckt, was Sie machen. Herr Maluszczak, bevor ich Ihre Gemeinde besuchte, nahm ich an, Sie würden sich nur um die Windkraft kümmern, habe mich dann aber eines Besseren belehren lassen. Nun sieht es so aus, als würde der neue Landesentwicklungsplan noch mehr Aufgaben vorsehen. Wie sieht es diesbezüglich mit dem Personal aus? Haben Sie tatsächlich mehr Aufgaben mit dem neuen Landesentwicklungsplan? Wenn dem so ist, reicht das Personal dafür aus? Kommissionsmitglied Müller (Sachverständiger): Meine Frage bezieht sich auf die Verortung bzw. Festlegung Grundfunktionaler Schwerpunkte. Man hört immer mal wieder, je Amt soll es einen Grundfunktionalen Schwerpunkt geben. Das Ganze könnte natürlich sehr konfliktträchtig laufen. Nach der Aussage von Herrn Kleine entspricht dabei die Aufgabenteilung nicht immer derjenigen in der Ausgangssituation. Könnten Sie sich vorstellen, dass es zu einer Aufteilung der Grundfunktionen und deren Verortung an verschiedenen räumlichen Punkten kommt und man sagt: Im Dorf A gibt es die medizinische Versorgung, im Dorf B die Schulversorgung? Wie würden Sie das bewerten? Könnte so etwas konfliktminimierend wirken? Ist das überhaupt leistbar, oder sehen Sie das eher als problematisch an? Herr Maluszczak: Zunächst zu den Wohneinheiten: Das, was die Wohneinheit ist, sollte der Planträger erläutern können, und der Planträger ist die Gemeinsame Landesplanung. Derzeit arbeitet lediglich Schleswig-Holstein mit den Wohneinheiten, alle anderen arbeiten nach dem Prinzip mit den Einwohnern. In einer gemeinsamen Beratung mit dem Städte- und Gemeindebund sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Ermittlung der Zahl der Wohneinheiten durchaus möglich ist. In welcher Form aber die verschiedenen Interpretationen zu sehen sind, muss derjenige beantworten, der die Kriterien für den Plan erstellt hat. Wir stehen diesbezüglich auch nur in der dritten Reihe, und uns wurde gesagt, das sei eben ein Systemwechsel von Einwohnern zu Wohneinheiten. Nun zum Bereich LEADER. Seit etwa 20 Jahren bin ich in meiner Tätigkeit auch Mitglied in den Vorständen dieser Aktionsgruppen. Dort wussten wir immer recht gut, was der eine oder andere bei dieser projektbezogenen Arbeit macht. Wir haben na-

80 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 80 türlich an einigen Stellen geschaut, ob man etwas vermitteln könnte, aber sie handhaben das auf der projektbezogenen Ebene gut. Zu beachten dabei ist, dass wir normativ zuständig sind, womit sie dort in den meisten Fällen nichts zu tun haben. Wir warnten an gewissen Punkten lediglich, als LEA- DER-Gruppen anfingen, sich zu Experten für Wanderung und Demografie zu entwickeln, und sagten, es gibt bereits Experten, die Bevölkerungsprognosen durchführen, bei denen es dann auch projektbezogen bleiben soll. Ansonsten klappt das aber alles wunderbar. Nun noch zum Personal: Derzeit haben wir 5,8 Vollzeitbeschäftigte, weshalb man natürlich nicht weltumspannend tätig sein kann. Zum Teil haben wir aber Verfahren über 4,5 Jahre gestemmt. So kämpften wir gemeinsam mit den Abgeordneten dafür, dass der Haushaltsansatz 2017 und 2018 so bleibt, womit wir nun zum ersten Mal in unserer Arbeit seit etwa drei Jahren strukturiert handlungsfähig sind. Vorher waren wir lediglich improvisiert handlungsfähig. Herr Klauber: Beim Thema LEADER stimme ich meinem Kollegen zu. Dies gehört sicherlich weniger ins Normative, auch wenn bei einigen Regionen das fest verbunden ist mit der Regionalplanung. So hat zum Beispiel der Landkreis Altmark die Regionale Planungsstelle LEADER. Wir dagegen haben die lokalen Aktionsgruppen, was gut funktioniert. Insofern ist das lediglich eine Organisationsfrage, birgt aber kein Konfliktpotenzial. Der angesprochene Punkt aktive Kerne, aktive Dörfer ist tatsächlich sehr entscheidend. Dazu führten wir unter anderem das europäische Projekt Hinterland durch, wo wir versuchten zu initiieren: Schaut auf eure Potenziale, organisiert euch selbst. Wo liegen eure Stärken, wo eure Schwächen? Was macht euer Dorf interessant und das Leben in eurem Dorf lebenswert? Schwierig wird es, solche Prozesse weiter zu begleiten, obwohl es an der Finanzierung mangelt. Dennoch ist einiges davon noch vorhanden. Oftmals hängt das natürlich von Personen ab und ist somit nichts Stetiges, sondern kann auch schnell wechseln. Tatsächlich gab es aber einmal die Idee, in einem Regionalplan Sternchen für aktive Dörfer zu verteilen. Das wurde dann aber nicht umgesetzt, weil man es nicht normativ darstellen kann. Insofern endet dort die Wirkung der Raumordnung. Zur Verortung kann ich sagen, dass wir eine ganz einfache Methode haben, um diese Grundfunktionalen Schwerpunkte zu finden. Diese wurde nun auch sinnvollerweise durch den LEP HR für alle anderen Regionen vorgegeben: Man schaut einfach, wo sich die entsprechende Zahl von Einrichtungen konzentriert. Interessanterweise sind viele Einrichtungen aus der Historie heraus in diesen kleinen Städtchen vorhanden, auch wenn es immer mal einen Ausreißer gibt, wo der Schulstandort ein anderer ist. Dabei gingen wir sehr restriktiv vor und haben sie nicht ausgewiesen, weil denen die Schule gefehlt hat. Dies taten wir aber eigentlich nur, weil wir uns daran gewöhnten, den Versuch zu unternehmen, methodisch möglichst unangreifbar zu sein und unsere Kriterien möglichst einheitlich einzuhalten. Schließlich wissen wir mittlerweile, dass uns die Richter auch gern rügen, wenn wir ungerechtfertigte Ausnahmen zulassen.

81 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 81 Insofern ist die reale Situation, dass diese Schwerpunkte aufgrund des Vorhandenseins der Einrichtungen aufgefunden werden können. Damit besteht kein wesentliches Problem. Die Frage, ob man Abweichungen zulassen möchte oder nicht, muss jeder für sich entscheiden, auch wenn ich eher für die Abweichung plädiere. Aus methodischen Gründen ist es dennoch schwierig, weshalb wir versuchen, das Einfallsrisiko für Klagen zu vermeiden. Herr Maluszczak: Herr Prof. Müller, mit der Uckermark veranstalteten wir ein Planspiel, zu welcher Kulisse wir mit den Kriterien im LEP kommen. Natürlich ist dabei die Raumstruktur der Lausitz völlig anders als die der Uckermark. Diesbezüglich kommen wir noch zu relativ vielen, gut ausgestatteten Grundfunktionalen Schwerpunkten oder Zentralen Orten der Nahbereichsstufe und zu einem flächendeckenden Netz in allen Regionsteilen. In der Uckermark finden Sie bestimmte Funktionen nicht mehr in allen Orten. Um diese inhaltliche Kategorie auszufüllen, müssten Sie die raumspezifischen Bedingungen teilen. Das ist methodisch in der Raumordnung möglich, aber die Dosis macht das Gift. Wenn man alles teilt, macht das schließlich auch keinen Sinn. Aber es gibt eben Bereiche, bei denen das methodisch unabdingbar ist, weil sonst ein Raum mit zu viel Leere entsteht. Vorsitzender: Da es zu diesem Thema keine weiteren Anmerkungen gibt, begrüße ich nun Frau Vogel als Vereinsvorsitzende der LAG Fläming-Havel und bitte sie um ihren Vortrag.

82 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 82 Zu TOP 7.3.: hier: Entwicklungsmöglichkeiten des ländlichen Raumes aus kommunaler und bürgerschaftlicher Sicht Frau Vogel: Ich bedanke mich für die Einladung und komme von den Höhen der Planung, mit denen Sie sich eben beschäftigten, zu den Tiefen der Ebene, nämlich zur praktischen Arbeit im und für den ländlichen Raum. (Präsentation anhand von Folien, Anlage 8) Mein Name ist Eveline Vogel. Ich bin seit 2006 Vorsitzende unserer Lokalen Aktionsgruppe Fläming-Havel, LAG, lebe in einem kleinen Dorf in der Gemeinde Wiesenburg/Mark und arbeite beim Landkreis. Die LEADER-Region Fläming-Havel umfasst weite Teile unseres Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie Dörfer - das sage ich bewusst -, die heute Stadtteile der Stadt Brandenburg an der Havel sind. Somit bilden wir in Gänze den kompletten Bereich mit einem Metropolbezug und unmittelbaren Grenzen zu Berlin und Potsdam bis hin zum entfernten ländlichen Raum ab. Aus meiner Sicht beinhaltet der LEP HR lediglich ein Stück Nabelschau, nämlich Brandenburg auf Berlin. Andere Räume, die auf unsere Region und konkret auf Potsdam-Mittelmark wirken, fehlen, wie zum Beispiel die Ballungsräume Leipzig und Magdeburg, die Metropolen Poznań oder Stettin oder auch Hamburg im Norden. Insofern fehlt mir im gegenwärtigen Entwurf des LEP HR ein wenig der Weitblick. Aber auch Ziele und die Erreichbarkeit dieser Ziele vermisse ich im LEP HR. Die Geschichte unserer LAG ist eine Erfolgsgeschichte, die auf die Gründung unserer Lokalen Aktionsgruppe im Jahr 2001 zurückgeht. Seit dieser Zeit sind wir für die Entwicklung im ländlichen Raum aktiv und befassen uns vor allem mit der Umsetzung von Projekten, um den ländlichen Raum weiterhin attraktiv zu halten. Dabei nutzen wir die Förderkulisse, die sich dem ländlichen Raum bietet, und nicht nur den Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER. Somit konnten wir als LAG auch Träger für viele Projekte sein, die gemeinsam mit unseren Kommunen auf den Weg gebracht wurden. Nicht ohne Stolz sage ich, dass wir uns in den letzten Jahren zu einem wichtigen Träger in der Entwicklung des ländlichen Raums, insbesondere in der LEADER- Region Fläming-Havel, entwickelt haben. In der letzten Förderperiode schafften wir es, mit mehr als 280 Projekten insgesamt 32 Millionen Euro für sehr sinnvolle Projekte in unseren ländlichen Raum zu holen. Die von mir angeschnittene positive Entwicklung unserer LAG spiegelt sich auch in der kontinuierlich gewachsenen Mitgliederzahl - inzwischen mehr als wider, was eine gute Basis für die Arbeit im ländlichen Raum ist. Darunter sind so wichtige Mitglieder wie der Kreisbauernverband und unsere Kommunen, die zum ländlichen Raum gehören, und zwar zu gleichen Teilen. Zudem gibt es Mitglieder aus Unternehmen und Vereinen, aber auch Privatpersonen. Im Mittelpunkt unserer aktuellen Aktivitäten steht natürlich die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie durch konkrete Projekte. Jedoch verstehen wir uns nicht nur als Projektumsetzer für viele Förderpunkte, sondern sind selbst aktiv bei der Organisation von verschiedenen Veranstaltungen. Dazu gehört seit Jahren der Flämingmarkt oder die Aktion 48 Stunden Fläming, wozu wir inzwischen viele Nach-

83 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 83 ahmer im Land Brandenburg gewannen. Damit soll insbesondere unseren Hauptstädtern gesagt werden: Der ländliche Raum ist nah für euch, liebe Berliner. Inhaltliche Schwerpunkte unserer gegenwärtigen Entwicklungsstrategie liegen vor allem darin, dass wir in der zurückliegenden Förderperiode unter anderem dafür etwas getan haben, um die Lebensqualität, die Dorfentwicklung und das bürgerschaftliche Engagement - unser wichtigstes Handlungsfeld derzeit - zu unterstützen. Dazu gehörte eben auch die Unterstützung des Dorfzentrums in Seddin, das neben einer Einkaufsmöglichkeit auch eine Bibliothek hat und nun ein kommunaler Treffpunkt geworden ist. Zudem brachten wir den Bürgerbus in Potsdam-Mittelmark voran. Besonders stolz sind wir dabei auf die Burgenbuslinie, die abgestimmt ist mit den ankommenden Zügen, der Regionalbahnlinie RE 7, in Bad Belzig und in der Region im Stundentakt verkehrt. Ursprünglich war dieses Projekt angedacht, um die touristische Entwicklung in der Region zu befördern. Inzwischen erfreut sich diese Linie auch wachsendem Zuspruch bei unseren Einwohnern, womit wir einen wesentlichen Punkt zur Verbesserung der Mobilität unserer Einwohner in der Region erzielten. Ein weiteres Handlungsfeld in unserer regionalen Entwicklungsstrategie ist die Naherholung und der ländliche Tourismus. Im Bereich der touristischen Infrastruktur realisierten wir besonders viele und interessante Projekte in unterschiedlicher Trägerschaft, führen entsprechende Projekte weiter und unterstützen die gewerbliche Wirtschaft, die sich im Bereich der Beherbergungsstätten ansiedelt. Die regionale Wirtschaft, der Ressourcenschutz und die erneuerbaren Energien sind ebenfalls eines unserer Handlungsfelder. Hierbei geht es darum, neben dem Tourismus auch das lokale Handwerk und die Dienstleistungen vor Ort zu unterstützen, die eine wichtige Funktion für das Wirtschaften im ländlichen Raum einnehmen und somit für Arbeitsplätze im ländlichen Raum sorgen. Die LEADER-Mittel sollen dabei Impulse für die ländliche Entwicklung bringen. Jedoch wird in den zurückliegenden Jahren aufgrund der Finanzschwäche vieler Gemeinden bei uns im ländlichen Raum auf dieses Förderinstrument zurückgegriffen, um Kindergärten, Schulen und Sportstätten zu errichten oder zu erhalten. Die auskömmliche Finanzausstattung unserer Gemeinden darf von der Landespolitik nicht vergessen werden. Insofern sollte man über eine künftige Umverteilung oder Neuausrichtung der Finanzausstattung in den Gemeinden nachdenken. Eine Stärke unserer LAG ist die Transparenz nach innen sowie die Veranstaltungen mit und für unsere Bürger. Im Mittelpunkt steht dabei neben der Informationsvermittlung auch der Meinungsaustausch. Insofern haben an der Erarbeitung unserer regionalen Entwicklungsstrategie mehr als 300 Bürger mitgewirkt, weshalb ich davon überzeugt bin, dass wir eine gute regionale Entwicklungsstrategie als Handlungsgrundlage für die nächsten Jahre auf den Weg gebracht haben, wofür die genannten Beispiele ein wichtiges Zeichen sind. Auf unserem 17. Forum für den ländlichen Raum, das wir als LAG in den letzten Jahren weiterentwickelt haben, stellten wir uns im vergangenen Jahr die Frage, die auch sicherlich der Ansatzpunkt der Aufgabe der Enquete-Kommission ist: Welche Grundausstattung brauchen wir in den Dörfern?

84 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 84 Neben Ideen und eigenen Aktivitäten, die wir für unsere künftige Arbeit abgeleitet haben, wurden dort auch die Wünsche unserer Teilnehmer an die Politik zusammengefasst. Dabei geht es unter anderem um das Mitspracherecht von Dörfern und ländlichen Kommunen bei sie betreffenden Entscheidungen sowie um schnelles Internet in der Fläche, um den Erhalt von Bildungseinrichtungen auch bei geringen Kinderzahlen, um eine gute Erreichbarkeit von medizinischer Versorgung, aber auch darum, Mobilität ohne das Auto zu sichern und eine bedarfsgerechte und für die Einwohner tragfähige Infrastruktur vorzuhalten. Ein wichtiger Haltefaktor für die Menschen im ländlichen Raum ist, einen Treffpunkt für das Dorf dort zu erhalten, wo es ihn bereits gibt, bzw. ihn dort zu schaffen, wo es ihn nicht gibt. Diese Forderungen sowie die Ergebnisse unserer Arbeit im zurückliegenden Zeitraum habe ich Ihnen in Form einer Broschüre mitgebracht, sodass Sie dies noch einmal nachlesen können. Abschließen möchte ich meinen Beitrag mit einem Zitat von Gerhard Henkel, dem wohl profiliertesten Forscher zum ländlichen Raum. Er wurde gefragt: Was muss geschehen, damit sich der Trend umkehrt und mehr Menschen die Stadt verlassen und wieder aufs Land ziehen? Wobei hier kurz zu erwähnen ist - das kann ich auch für unsere LEADER-Region sagen -, dass es bereits eine kleine Trendwende gibt. Der Professor antwortet auf diese Frage wie folgt: In Städten geben die Einwohner 25 bis 45 Prozent ihres Einkommens für die Miete aus, in manchen ländlichen Regionen sind es nur acht Prozent. Die Eigenheimquote liegt hier bei über 80 Prozent. In der Landbevölkerung herrscht auch dadurch ein relativ hoher Wohlstand. Hinzu kommt, dass die Lebenshaltungskosten deutlich geringer sind als in der Stadt. Das Dorf ist prinzipiell zukunftsfähig. Die Dorfbewohner haben seit Jahrhunderten immer wieder bewiesen, dass sie ihre lokalen Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen und verwalten können. Ich fordere die Entscheider in Politik und Gesellschaft daher auf: Gebt den Dörfern diese Kraft und damit ihren Stolz zurück! In diesem Sinne danke ich Ihnen, dass Sie mir zugehört haben. Vorsitzender: Vielen Dank, Frau Vogel. Gibt es dazu Fragen? Zunächst erhält Herr Folgart das Wort, gefolgt von Herrn Raschke, Herrn Graf und Frau Schwarzenberg. Kommissionsmitglied Folgart (SPD): Herzlichen Dank, Frau Vogel, für den interessanten und sehr inhaltsreichen Bericht Ihrer Arbeit. Die sieben Punkte am Ende Ihrer Präsentation, die sogenannte Kuhlowitzer Erklärung, können für die Arbeit der Kommission sehr wichtig sein, weshalb wir das auch als Anregung des heutigen Tages mitnehmen werden. Nun aber zu meiner Frage: LEADER wird stets mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER in Verbindung gebracht. Sie sagten vorhin in einem Beisatz, dass Sie nicht nur ELER-Mittel eingeworben, sondern sich auch anderen Förderquellen bedient hätten. Welche waren das, wenn nicht die anderen europäischen Fonds? Kommissionsmitglied Raschke (B90/GRÜNE):

85 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 85 Vielen Dank für Ihren Beitrag. Meine Frage ist: Sie wiesen darauf hin, dass viele Kommunen Sachen über Ihre Mittel bezahlt bekommen wollen, die darüber nicht finanziert werden sollten, so zum Beispiel Schulen und Kindergärten. Wie oft wird so etwas angefragt? Wie groß ist das Problem diesbezüglich? Nun habe ich noch eine Einladung für Sie: Einer Ihrer sieben Punkte am Ende des Vortrags ist mehr Mitspracherecht für die Ortsteile und Kommunen. Eine Berichterstattergruppe in der Enquete-Kommission beschäftigt sich genau damit. Auf einigen dazu stattfindenden Terminen schauen wir uns unter anderem Sachsen an, um einen Vergleich anstellen zu können. Wenn Sie also Interesse daran haben, können Sie gern daran teilnehmen. Kommissionsmitglied Graf (Städte- und Gemeindebund): Auch ich danke Ihnen, Frau Vogel, für Ihren interessanten Vortrag. Besonders in Erinnerung blieb mir Ihr Satz zur auskömmlichen Finanzierung der Kommunen. Ich meine, mich daran zu erinnern, dass mit der Abschaffung der Ebene der Grundzentren auch eine Konzentration der Förderprogramme auf die sogenannten regionalen Wachstumskerne und auf die zentralen Orte - auf die Mittel- und Oberzentren - verbunden war. Die Botschaft an die übrigen Gemeinden, also an die nicht-zentralen Orten, auf vielen Veranstaltungen war, sie seien nicht verloren und nicht abgekoppelt, sondern deren Förderbedarf werde über LEADER abgewickelt. Ist das bei Ihnen auch so angekommen oder haben die Kommunen zu LEADER andere nicht-zentrale Förderalternativen? Frau Vogel: Herr Folgart, um die Antwort auf Ihre Frage, welche anderen Finanzquellen wir neben dem Europäischen Sozialfonds genutzt haben, praktisch zu unterlegen, kann ich Ihnen Folgendes sagen: In der zurückliegenden Förderperiode gab es die Möglichkeit, kleine lokale Initiativen zu unterstützen, was dann förderrechtlich aber nicht mehr möglich war. Mit LEADER gibt es nun aber wieder die Möglichkeit, kleinteilige Projekte zu unterstützen, auch wenn das natürlich einen enormen Aufwand für unsere Mitarbeiter im Verein verursacht. Wir als eine der wenigen LEADER-Gruppen im Land Brandenburg sind Arbeitgeber für unser Regionalmanagement. Viele LEADER-Gruppen nutzen dagegen Büros für die Erledigung ihrer Arbeit. Wir aber sind Arbeitgeber, binden damit natürlich auch Menschen an uns und schaffen somit in der Region als LAG Arbeitsplätze, wenn auch nur wenige. Zu dem angesprochenen Projekt haben wir die Überlegung übernommen, wobei wir von der Unterstützung kleiner Orte sprechen, die initiativ sind und aktive Kerne haben. So unterstützen wir unter anderem eine Dorfgemeinschaft mit Bedarf an einer Tischtennisplatte. Dafür gibt es normalerwiese keine Förderung. Wenn dann auch noch der kommunale Haushalt so angespannt ist, dass es daraus nicht finanziert werden kann, nutzen wir die Fördermöglichkeit im Rahmen von LEADER. Sicherlich ist das nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein, aber es leistet zumindest einen kleinen Beitrag zur Identifizierung der Bürger mit ihrem Ort. Konkret haben wir als LAG Fläming-Havel, als Landkreis Potsdam-Mittelmark und als Verkehrsgesellschaft in Bad Belzig bezüglich des Projekts Burgenbus mit dem Na-

86 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 86 turparkverein Hoher Fläming zusammengearbeitet und dieses Projekt gemeinsam auf den Weg gebracht. Die LAG begleitete es über ein gefördertes Projekt aus LEA- DER marketingtechnisch, um die Initiative zunächst bekannt zu machen. Die finanzielle Ausstattung haben wir gemeinsam als Landkreis und Verkehrsgesellschaft auf den Weg gebracht. Im Jahr 2014 lagen die Fahrgastzahlen noch bei Nutzern, im Jahr 2016 bereits bei Fahrgästen. Diese Linie sucht im ländlichen Raum ihresgleichen. Insofern bin ich stolz auf die gute Auslastung, was ein kleiner Beitrag dazu ist, dass sich solche Projekte eventuell selbst tragen können. Herr Raschke, das letzte große Förderprojekt bezüglich der Daseinsvorsorge war eine Kita in Brielow im Amt Beetzsee, die mit 1,4 Millionen Euro sehr viel Geld gekostet hat. Dies wurde nicht alles gefördert, sondern die Gemeinde musste schon einen gewissen Eigenanteil aufbringen. Als LAG erhielten wir jetzt aber vom Land für die aktuelle Förderperiode ein Budget zwischen 20 und 24 Millionen Euro, wenn man die Projekte von landesweiter Bedeutung hinzunimmt. Insofern stellt sich schon die Frage bei einem Projekt, das auch dem Vorstand der LAG als Entscheidungsgremium sehr wichtig ist, ob das noch gut ist oder ob nicht solche Einrichtungen aus der Finanzausstattung, für die das Land die Verantwortung trägt, künftig finanziert werden können. Natürlich kann man Impulse setzen mit LEA- DER und der Burgenbuslinie, aber es gibt keine Grundausstattung, dass kommunale Aufgaben erfüllt werden können. Kommissionsmitglied Graf (Städte- und Gemeindebund): Meine Frage war noch unbeantwortet, ob es nach Abschaffung der Grundzentren mit dem Konzept Stärken stärken zu einer Konzentration der Fördermittel in vielen Richtlinien auf Zentrale Orte gekommen ist, und zwar Zentrale Orte im Sinne des Raumordnungsrechts, also Ober- und Mittelzentren. In den dazu durchgeführten Veranstaltungen wurde meines Erachtens vonseiten der Regierung kommuniziert: Ihr werdet nicht abgehängt, sondern für euch findet die Förderung durch LEADER statt. Meine Frage diesbezüglich ist: Wieso sagen die LEADER-Personen, dass sie damit nicht einverstanden seien, wenn das Ziel der Landespolitik war, die Konzentrationspolitik auf die Mittel- und Oberzentren des Fördermitteleinsatzes zu ermöglichen und die LEADER-Mittel als Ergänzung für den ländlichen Raum zu lassen? Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE): Frau Vogel, Sie sprachen vorhin vom Beteiligungsprozess zur regionalen Entwicklungsstrategie. Zu einer Strategie gibt es nun aber nicht immer eine 100%ige Zustimmung. Bei Ihnen haben 300 Bürger mitgewirkt. Da stellt sich die Frage: Wie gehen Sie mit Einwendungen um? Was geschieht dann? - LEADER ist schließlich ein bürgerschaftliches Engagement. Frau Vogel: Bei der Frage von Herrn Graf bin ich etwas zwiespältig. Natürlich ist LEADER ein Ansatz, im ländlichen Raum zu wirken, aber LEADER-Mittel dürfen natürlich nicht dazu genutzt werden, um die Daseinsvorsorge im ursächlichen Sinn bzw. um Pflichtaufgaben zu finanzieren. Das ist ein falscher Ansatz.

87 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 87 Frau Schwarzenberg, es gab überhaupt keine Einwände. Der Prozess der Vorbereitung auf die aktuelle Förderperiode wurde rechtzeitig begonnen. Potsdam-Mittelmark bzw. unsere LEADER-Region ist sehr groß, weshalb wir die Region in drei Bereiche teilten. So waren wir im Havelland, in Nuthe-Nieplitz und im Hohen Fläming und fragten dort nach, was den Bürgern dort wichtig ist. Dies subsumierten wir dann und werteten es in einem Beteiligungsprozess aus. Anschließend haben wir mit den Akteuren gemeinsam Schwerpunkte setzen lassen, aus denen die drei von mir genannten Handlungsfelder hervorgingen. In unserer Regionalentwicklungsstrategie, RES, haben wir mit Handlungsfeld 1 die Lebensqualität. Dies muss sehr bürokratisch gehandhabt werden, womit unsere Kollegen in der Geschäftsstelle viel Arbeit haben. Wer im Handlungsfeld 1 ein Projekt in diesem Kontext einreicht, erhält 15 Punkte. Im Handlungsfeld 2, dem Tourismus, erhält man 12,5 Punkte, wobei weitere Kriterien erfüllt werden müssen, und im Handlungsfeld 3, die regionale Wirtschaft, gibt es 10 Punkte als Grundausstattung. Diese Schwerpunkte wurden demokratisch festgelegt, worüber auch nach wie vor Konsens besteht. Derzeit befinden wir uns in der Mitte der aktuellen Förderperiode und evaluieren nun die erreichten Punkte. Dabei setzten wir uns in der regionalen Entwicklungsstrategie auch Ziele, die wir erreichen wollen. Zur Halbzeit müssen wir uns dann die Frage stellen: Sind wir auf einem guten Weg, diese Ziele zu erreichen, oder müssen wir unsere Handlungsfelder bzw. Kriterien überarbeiten, um die gesetzten Ziele auch zu erreichen? Die Bürger bei uns in der Region werden dabei auf dem Laufenden gehalten. Unser monatlich erscheinender Fläming-Havel-Brief sorgt für Transparenz. Zudem findet jeden ersten Montag im Monat unsere Vorstandssitzung statt. Unser Vorstand ist groß, wobei jeder seine Multiplikationsaufgabe wahrnimmt und somit in den Schichten wirkt, die er in unserer LAG vertritt - ich nannte bereits die Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen. Damit haben wir eine Nähe zu den Einwohnern in unserer LEADER-Region. Vorsitzender: Vielen Dank, Frau Vogel. Nun möchte Herr Kreibich eine kleine Ergänzung zu diesem Thema anbringen. Herr Kreibich: Als Gemeinde sind wir Mitglied in der LAG. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen, Frau Vogel, Herrn Bansen und dem gesamten Team dort zu danken. Es wird stets und ständig transparent gehalten. Jeder hat die Möglichkeit, bei den Auswahlverfahren bedingt dabei zu sein, und jeder, der ein Projekt eingereicht hat, kann dieses auch vorstellen. Sehr gut ist unter anderem auch die Information über Neuheiten und Neuerungen hinsichtlich anderer Fördermöglichkeiten, die wir als Gemeinde ansonsten sehr spärlich erhalten würden. In diesem Sinne danke ich Ihnen.

88 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 88 Zu TOP 8: Aktuelles aus den Berichterstattungsgruppen Der Vorsitzende eröffnet Tagesordnungspunkt 8 - Aktuelles aus den Berichterstattungsgruppen. Es läge ein Antrag von Mitgliedern der Berichterstattungsgruppe 3 zur Durchführung einer auswärtigen Sitzung samt Anhörung am in Forst (Lausitz) vor (Anlage 9). Die Sprecher der Berichterstattungsgruppen 1 und 2 haben nichts zu berichten. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE) erläutert für die Berichterstattungsgruppe 3, dass im vorliegenden Antrag noch keine Personen für die Anhörung benannt worden seien. Es gäbe aber bereits Vorstellungen, die noch in der Berichterstattungsgruppe 3 abgesprochen werden müssten. Sie bitte um Zustimmung zu dem Antrag. Weiterhin erklärt sie, dass die Berichterstattungsgruppe 3 die Auswahl der Gutachten für das Gutachten der Berichterstattungsgruppe 6 als Problem erkannt hätte. Es sei der Auftrag gewesen, fünf Gutachten auszuwählen, aber durch die Vielzahl der Themen der Berichterstattungsgruppe 3, unter anderem Mobilität und Siedlungswasserwirtschaft, könne nicht ein Gutachten für jedes Thema gewählt werden. Die Berichterstattungsgruppe 3 habe mehrere Gutachten benannt und bitte darum, noch einmal darüber nachzudenken, ob die Grenze von fünf Gutachten nötig sei, da die Gefahr bestehe, dass es Themen gäbe, für welche keine Gutachten benannt werden könnten. Der Vorsitzende sagt, dass er denke, dass, wenn es statt fünf Gutachten sechs oder sieben seien, diese noch abgearbeitet werden könnten. Die Berichterstattungsgruppe 6 habe am kommenden Dienstag ein Treffen und dort würde das Thema nochmals besprochen. Kommissionsmitglied Raschke (GRÜNE/B90) fragt, ob es bei der Sitzung in Forst (Lausitz) keine Bürgersprechstunde gäbe. Der Vorsitzende erläutert, dass die Bürgersprechstunde Usus sei und auch in der Sitzung in Forst (Lausitz) eine Bürgersprechstunde stattfände. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE) ergänzt, dass es nicht die Aufgabe der Berichterstattungsgruppe 3 gewesen sei, die gesamte Tagesordnung zu erstellen. Sie gehe davon aus, dass dies zu gegebenem Zeitpunkt geschehe. Der Vorsitzende versichert, dass dies so sei und die Sitzung ähnlich gefüllt werde wie die kommende 14. Sitzung. Der Antrag wird einstimmig (9/0/0) beschlossen. Die Sprecher der Berichterstattungsgruppen 4 und 5 haben nichts zu berichten. Der Vorsitzende erläutert für die Berichterstattungsgruppe 6, dass am kommenden Dienstag eine Sitzung stattfinden werde, bei der auch der Stand der Gutachtenvergabe Thema sein werde. Der Vorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt.

89 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 89 Zu TOP 9: Inhalte Dialogportal Der Vorsitzende eröffnet Tagesordnungspunkt 9 - Inhalte Dialogportal. Er informiert darüber, dass die beiden Beteiligungsverfahren zu den Schlussfolgerungen Schönwalde und Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse bis zum verlängert worden seien, da es bis zum ursprünglichen Stichtag noch relativ wenig Beteiligung gegeben hätte. Nach dem Ende der Beteiligungsphase würden die beiden zuständigen Berichterstattungsgruppen der Kommission Vorschläge zum Umgang mit den Kommentaren erarbeiten. Als weiteres Thema schlägt er das Positionspapier zum LEP HR vor, welches man nach der Zuarbeit durch die Berichterstattungsgruppen und den Informationen aus dem Fachgespräch einstellen könne.

90 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 90 Zu TOP 10: Sonstiges Der Vorsitzende eröffnet Tagesordnungspunkt 10 - Sonstiges. Die eingegangen Zuschriften lägen als Übersicht als Tischvorlage vor (Anlage 10). Auf dieser Übersicht sei auch die entsprechende Berichterstattungsgruppe, welche sich mit der jeweiligen Zuschrift befassen solle, genannt. Kommissionsmitglied Schwarzenberg (DIE LINKE) fragt, wann das vorgesehene Gespräch der Sprecherinnen der Berichterstattungsgruppen, bei dem es um die Strukturierung des Zwischenberichts gehen solle, stattfände. Der Vorsitzende erklärt, dass die Berichterstattungsgruppe 6 dies in ihrer kommenden Sitzung diskutieren werde. Es werde nicht vergessen. Einen konkreten Termin für das Treffen der Sprecherinnen werde es zu einem späteren Zeitpunkt geben. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Anwesenden für die gute Sitzung und interessante Ortsbegehung, wünscht eine gute Fahrt nach Hause, ein schönes Wochenende und schließt die Sitzung. (Dieses Protokoll wurde durch Beschluss der Enquete-Kommission gemäß 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT in der 17. Sitzung am bestätigt.)

91 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 S. 91 Anlagen Anlage 1: Positionspapier der Berichterstattungsgruppe 1 zum Entwurf LEP-HR (TOP 3) Anlage 2: Anfragen der Bürgerinitiative Borkheide-Borkwalde (TOP 6) Anlage 3: Stellungnahme der Stadt Angermünde zum Entwurf LEP-HR (TOP 6) Anlage 4: Fragenkatalog des Vereins Waldkleeblatt Natürlich Zauche e.v. (TOP 6) Anlage 5: Fragenkatalog einer Bürgerin (TOP 6) Anlage 6: Liste der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf LEP-HR (TOP 7) Anlage 7: Präsentation RAG Lausitz-Spreewald (TOP 7) Anlage 8: Präsentation LAG Fläming-Havel (TOP 7) Anlage 9: Antrag von Kommissionsmitgliedern der Berichterstattungsgruppe 3 (TOP 8) Anlage 10: Zusammenfassung der Zuschriften an die Enquete-Kommission 6/1 (TOP 10)

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93 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 Anlage öffentliche Sitzung Stenogr. Dienst-otto-schae-sto Anlage 1: Positionspapier der Berichterstattungsgruppe 1 zum Entwurf LEP-HR (TOP 3)

94 Landtag Brandenburg BEG Enquete-Kommission 6/1 Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Positionspapier der BEG 1 zum vorläufigen Entwurf des LEP HR Die nachfolgende Stellungnahme zum vorläufigen Entwurf des LEP HR fokussiert gemäß der thematischen Zielsetzung der BEG 1 Planungsrecht und Siedlungsstrukturentwicklung - primär dessen Aussagen zu den zentralörtlichen und siedlungsstrukturellen Erfordernissen sowie planerischen Strategien und Instrumenten im metropolenfernen ländlichen Raum in Brandenburg. Nach Ergänzung und Präzisierung durch die anderen BEGs werden weitere Schlussfolgerungen integriert. Im einführenden analytischen Teil (der Bestandsaufnahme) befasst sich der Entwurf des LEP HR inhaltlich recht fundiert und zielführend mit der demographischen Entwicklung und siedlungsstrukturellen Differenzierung in Brandenburg sowie in den Strukturräumen des Berliner Umlands und des metropolenfernen Raumes. Zu Recht wird betont, dass die Unterschiedlichkeit der einzelnen Strukturräume unterschiedliche raumordnerische Handlungsund Steuerungsansätze erfordern (S. 26). Im Planentwurf der bereits im Titel die allzu starke Exponierung Berlins betont wird dies für den ländlichen Raum allerdings nicht konsequent weiterverfolgt. Daraus leiten sich unsere nachfolgenden Forderungen und Vorschläge für den metropolenfernen Raum ab: Spezifische planerische Konzepte aufgrund des besonderen strukturellen Handlungsbedarfs entwickeln Der metropolenferne Raum Brandenburgs ist vom demographischen Wandel und dessen Konsequenzen am stärksten betroffen, wie aus der einführenden Bestandsaufnahme im vorläufigen Entwurf des LEP HR hervorgeht. Um diese Herausforderungen planerisch effizient gestalten zu können, bedarf es differenzierter regionaler und ortsspezifischer Lösungsansätze und Instrumente. Aus Sicht der BEG können sich diese durchaus von denen des Strukturraumes Berliner Umland unterscheiden, da dieses mit anderen Herausforderungen konfrontiert ist. Wie zuvor ausgeführt wurde, geht der Planentwurf jedoch nicht weiter differenziert auf die planerischen Erfordernisse im ländlichen Raum ein. Neben der Notwendigkeit, generell die Finanzausstattung der ländlichen Gemeinden zu verbessern, sehen wir weiteren Nachbesserungsbedarf in folgenden Bereichen, auf die nachfolgend näher eingegangen wird: Etablierung einer leistungsfähigen zentralörtlichen Ebene unterhalb der Ober- und Mittelzentren Eröffnung von regionalen Entwicklungsperspektiven Stärkung von Stellenwert und Engagement regionaler Akteure Stabilisierung der Dörfer Leistungsfähige zentralörtliche Ebene unterhalb der Ober- und Mittelzentren etablieren Die Sicherung der Daseinsvorsorge ist nach Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 GG eine verfassungsrechtlich geschützte gemeindliche Angelegenheit. Sie soll im Bereich der Grundversorgung nach dem Entwurf des LEP HR flächendeckend gewährleistet werden. Dies erfolgt jedoch für die Siedlungen zwischen den Infrastruktur- und Hauptentwicklungsachsen nur unzureichend.

95 Landtag Brandenburg BEG Enquete-Kommission 6/1 Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Die gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg verzichtete bislang als einzige Landesplanung aller deutschen Flächenländer auf die Ausweisung Zentraler Orte der grundzentralen Ebene. Deshalb begrüßt die BEG grundsätzlich, dass nach den Vorstellungen des Planentwurfs hierfür nunmehr Grundfunktionale Schwerpunkte sowie Grundversorgungsbereiche (seitens der Regionalplanung, S. 52) ausgewiesen werden sollen. Für diese werden auch konkrete Standortvorgaben (in Z 3.7) festgelegt und Entwicklungsoptionen für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung zugestanden. Aus Sicht der BEG 1 fehlen jedoch flankierende Maßnahmen, um die räumliche Ordnung der Daseinsvorsorge sowie die Leistungsfähigkeit der Zentren zu gewährleisten: Angaben zu den Ausweisungskriterien, zur räumlichen Gültigkeit (für Brandenburg oder den metropolenfernen Raum), ihrer Rechtswirkung sowie zum Mehrbelastungsausgleich. Es wird vorgeschlagen, diese Kriterien ähnlich wie in Sachsen-Anhalt oder Sachsen den RPGn bzw. Regionalen Planungsverbänden (welchen die Verantwortung der konkreten Ausweisung von Grundzentren obliegt; vgl. Ziel 39 LEP Sachsen-Anhalt; LEP Sachsen 2013 Z 1.3.8) als verpflichtende Vorgaben im LEP HR zu formulieren. Zwei weitere Alternativen sind aus Sicht der BEG zu prüfen: a. Modellvorhaben des BMVI zur langfristigen Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen mit dem Projektansatz Kooperationsräume mit Versorgungszentren und angepassten Mobilitätsangeboten. Es geht dabei um eine Neuausrichtung der Raumordnungspolitik, nämlich der Rückkehr zur Einheit von Siedlungsentwicklung und Verkehr in Anlehnung an das Zentrale-Orte-Konzept, aber deutlich flexibler ausgestaltet. Der strategische Ansatz: freiwillige Kooperation von Gemeinden sowie Akteuren der Zivilgesellschaft und Anbietern von Daseinsvorsorgeangeboten durch Ausweisung von Versorgungszentren an zentralen Standorten sowie ein darauf abgestimmtes innovatives Mobilitätskonzept damit Infrastruktur für alle Bürger in angemessener Zeit erreichbar ist. Das Vorhaben wird u.a. in den beiden Brandenburger Modellregionen Ostprignitz-Ruppin und Spree- Neiße/Oberspreewald-Lausitz erprobt: b. Aus unserer Sicht ist die Wiedereinführung von Grundzentren für den metropolenfernen ländlichen Raum insbesondere auch vor dem Hintergrund der Verabschiedung der Leitbilder und Handlungsstrategien der Raumentwicklung in Deutschland der Ministerkonferenz für Raumordnung vom März 2016 zu prüfen. Darin wird das dreistufige System der Zentralen- Orte zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen durch Sicherung der Daseinsvorsorge präferiert. Dabei soll die Grundversorgung mit Gütern und Leistungen des täglichen Bedarfs in Grundzentren erhalten werden (S. 10). Zudem ist aktuell das bewährte dreistufige zentralörtliche System von Ober-Mittel- und Unterzentren in den LEP zahlreicher Bundesländer verankert. Regionale Entwicklungsperspektiven eröffnen Der metropolenferne ländliche Raum ist innerhalb der Hauptstadtregion nicht lediglich Residualraum sondern Lebens- und Handlungsraum für nahezu zwei Drittel der Bevölkerung des Landes. Er hat nicht nur Funktionen als Naturschutzraum/Freiraum und Erholungsgebiet für die Stadtbevölkerung. Er hat deutlich mehr Funktionen zu erfüllen, für seine Einwohner und

96 Landtag Brandenburg BEG Enquete-Kommission 6/1 Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Berliner Bevölkerung. Insgesamt geht es darum, endogene Entwicklungspotenziale zu stärken. Die Funktionen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft als wirtschaftliche Grundlagen im ländlichen Raum müssen angemessen herausgestellt und mit nachhaltigen integrierten Entwicklungsoptionen versehen werden. Ebenso wird die im LEP HR betonte besondere Rolle der Kulturlandschaften als gestaltende Kraft regionaler Identität und wirtschaftlicher Handlungserfordernisse begrüßt. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen erhalten und schaffen Arbeitsplätze und sind mit ihren Steuerabgaben eine Grundlage der Gemeindefinanzierung im ländlichen Raum. Diese kleinteilige Wirtschaft bedarf der weiteren Unterstützung durch die Landesregierung. Die Entwicklung von Gewerbeflächen sollte weniger restriktiv geregelt werden. Insbesondere muss auch den in nicht zentralen Orten ansässigen Unternehmen weiteres Wachstum durch erweiterte Spielräume der kommunalen Ebene bei der Ausweisung von Gewerbe und Einzelhandel ermöglicht werden. Stellenwert und Engagement regionaler Akteure stärken Die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort hängen auch entscheidend von den Akteuren der Regionalentwicklung ab. Dies spricht für eine stärkere Betonung ihrer Eigenverantwortung. Aus Expertensicht stellt die Bewältigung der anstehenden demographischen Herausforderungen die bisherigen sektoralen Steuerungsinstrumente infrage. Es bedarf insbesondere für den ländlichen Raum einer verstärkten Einbindung der zivilgesellschftlichen Akteure in den Partizipationsprozess sowie teilweise neue Governance- Strukturen in Form kooperativer Steuerung durch Politik, Verwaltung und Gesellschaft (vom fürsorgenden zum aktivierenden Staat). Hierfür bieten sich z.b. die folgenden Maßnahmenkonzepte an: Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, Aufwertung regionaler Initiativen und Kooperationen, Einbeziehung kollektiver Akteure (Vereine, Unternehmen und Verbände). Insgesamt spricht viel dafür, die in den metropolenfernen Regionen stark vernetzte Akteurskulisse ebenso wie die kleineren Gemeinden einzubinden, um tragfähige Lösungsansätze zu erarbeiten. Des Weiteren vgl. hierzu die Schlussfolgerungen der BEG 5. In diesem Zusammenhang halten wir es als unabdingbar, die Rolle der Regionalplanung als Instrument der Entwicklungsplanung für den strukturschwachen ländlichen Raum und die Position der Regionalen Planungsgemeinschaften zu sichern, zu stärken und weiter zu entwickeln. Regionale Planungsgemeinschaften sollen nach den Vorstellungen des LEP HR die Ausweisung der Grundfunktionalen Schwerpunkte vornehmen. Hierdurch würden diese gestärkt und ihre bedeutsamen Funktionen kämen deutlicher zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang sollte es den RPGn künftig besser möglich sein, im Einklang mit den Vorgaben des LEP gestaltend im ländlichen Raum wirken zu können. Dafür ist das Verhältnis zwischen Regionalplanung und der Gemeinsamen Landesplanung neu zu regeln.

97 Landtag Brandenburg BEG Enquete-Kommission 6/1 Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Dörfer als Heimat und Identifikationsräume stabilisieren Im Entwurf LEP HR findet sich der Begriff Dorf an keiner Stelle wieder. Dies wird aus Sicht der BEG 1 bemängelt, da insbesondere die Bezeichnung Dorf identitätsstiftenden Charakter aufweist und seitens der Landesplanung darauf stärker Bezug genommen werden sollte. Gleiches gilt auch für historische Dorfkerne, die ebenso keine Erwähnung im vorliegenden Entwurf des LEP HR finden. Aus Expertensicht ist regionale Identität eine kostbare Ressource für das Zusammenleben der Menschen, da sie soziokulturelle Stabilität und Integration vor Ort zu sichern vermag. Aus der kleinräumigen Zeitreihenbetrachtung der Bevölkerungsdaten im metropolenfernen Raum Brandenburgs lassen sich in jüngerer Zeit gewisse demographische Konsolidierungsansätze ablesen. Diese beziehen sich nicht nur auf die Zentralen Orte, sondern gelten teilweise auch für periphere Siedlungsstandorte. Um diese positiven demographischen Ansätze zu verstetigen, muss aus Sicht der BEG für die Dörfer eine siedlungsstrukturelle Entwicklung aus dem eigenen Potenzial sowie aus realisierten Zuwanderungsgewinnen bedarfsgerecht ermöglicht werden. Ebenso sollten Konzepte zur Förderung regionaler Identität und endogener Potenziale seitens der Planungsverantwortlichen offensiv unterstützt werden. Solche Maßnahmen verringern die latente Gefahr der weiteren demographischen und sozialen Erosion der Dörfer. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der demographische Situation und Lebensqualität vor Ort, indem sie beispielsweise der verbreiteten Abwanderungskultur der Jugend nach ihrem Schulabschluss sowie von Frauen aus ländlichen Regionen entgegenwirken

98 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 Anlage öffentliche Sitzung Stenogr. Dienst-otto-schae-sto Anlage 2: Anfragen der Bürgerinitiative Borkheide-Borkwalde (TOP 6)

99 / 1.?fll7 Anfragender Bürgerinitiative Borkheide-Bokwalde Im Gegenwind an die EnqJet 1Köhirni.ssion... Sitzung am in Borkheide im Hotel Fliegerheim" Vor mehr als drei Jahren hat sich nach Bekanntwerden der Bauanträge der Firma Juwi zum Bau von 15 ca. 200 m hohen Windkraftanlagen im Beelitzer Stadtwald Reesdorfer Heide (WEG 25) die Bürgerinitiative Borkheide Borkwalde Im Gegenwind" gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten neben vielen Einwohnern auch mehrere Gemeindevertreter sowie die Bürgermeister aus beiden Waldgemeinden. Auch der für die Region zuständige und inzwischen verstorbene Landtagsabgeordnete der CDU, Ludwig Burkhardt, war anwesend. Wegen der bestehenden akuten Waldbrandgefahr (höchste Stufe Al gleichrangig wie Griechenland und Portugal!) besonders im meist trockenen auf sandigem Boden stehenden Kiefernwald (die Kiefer brennt nicht, sie explodiert!) und die Gefährdung von Menschen (mehr als 6000!) und Tieren u.a. (Fledermäuse, Rotmilan, Wölfe), die massenhafte Vernichtung von Bäumen (ca m2) und die großflächige Versiegelung von Waldboden (ca. 400 m2 pro Fundament) ist die Tätigkeit der BI insbesondere darauf gerichtet, die Genehmigung und den Bau von WKA im Wald (weitere Bauanträge für WKA sind gestellt bzw. sind noch zu erwarten) auf der Zauche zu verhindern! Dieser Wald wird u.a. umgeben von den Waldgemeinden Borkheide, Borkwalde, Fichtenwalde, Beelitz-Heilstätten und der Autobahn A9. Das Gebiet der Zauche ist eingerahmt von den zwei vielbefahrenen dreispurigen Autobahnen A2 und A9, der Bahnstrecke Berlin-Dessau und dem Truppenübungsplatz der NATO bei Lehnin. Dies alles zusammen ist nach Auffassung der Bürger schon jetzt eine außerordentliche Belastung für die hier wohnenden Menschen geworden. Zu Recht wird demnächst auch noch mehr Flugverkehr durch den BER und ein zunehmender Lärm von der Autobahn, durch den Kahlschlag für die WKA und die Rotorblätter der WKA, befürchtet. Vorrangig soll darauf Einfluss genommen werden, dass keine Vernichtung unserer Natur und Umwelt zugelassen wird, da es sich bei dem uns umgebenden Wald um ein ausgedehntes gesundes Waldgebiet handelt, das nicht nur von den Anwohnern, sondern auch durch Potsdamer, Berliner und Erholungsuchende aus dem Raum Halle! Leipzig als Erholungswald stark frequentiert wird. Die BI-Borkheide-Borkwalde arbeitet mit allen Gleichgesinnten der Umgebung, wie der BI- Fichtenwalde (der gemeinsame Wald verbindet uns!), der BI-Kloster-Lehnin und der BI Bliesendorf im Verein Waldkleeblatt- natürlich Zauche e.v. und mit dem Landes Verband der Volksinitiative Rettet Brandenburg" sowie dem Bundesverband Vernunftkraft' eng zum Schutz der Menschen zusammen, um die Erhaltung des Waldes und seiner Flora und Fauna auf der Zauche nachdrücklich bei Landesund Bundesregierung einzufordern und das Gespräch mit Experten und Politikern zu suchen. Die Bürgerinitiative begrüßt die Austragung der Sitzung der Enquette-Kommission in Borkheide und hat folgende Fragen bzw. Anregungen an die Kommission. Frage 1: Waldgemeinden" das sind Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten etc. im Wald Gibt es im Land Brandenburg den Status Waldgemeinde" und wenn ja, wo und wie ist er definiert? Existiert eine Statistik darüber wieviele Waldgemeinden es im Land Brandenburg gibt? Frage 2: Das Land Brandenburg hat viele touristische Attraktionen die auch über das Land Brandenburg hinaus bekannt sind wie z.b. den Spreewald oder das Baumblütenfest in Werder. Wie könnte der Gemeinde Borkwalde dazu verholfen werden, noch bekannter zu machen, dass sich hier die größte Schwedenhaussiedlung in Europa außerhalb Schwedens befindet?

100 Frage 3: Die Waldgemeinden Borkheide, Borkwalde, Fichtenwalde, Beelitz-Heilstätten befinden sich in einem intakten zusammenhängenden Waldgebiet bestehend auf Kiefernwald. Für den Bau von Windkraftanlagen (ca. 50 WKA sind geplant) wird dieser Wald löchrig wie ein Schweizer Käse werden Es ist damit zu rechnen, dass durch die Abholzung großer Baumbestände und die tief in den Sandboden eingebauten Fundamente der Windkraftanlagen, der Grundwasserspiegel sinken und dadurch die Trockenheit des Waldes sowie die Waldbrandgefahr weiter ansteigen werden. Für die Einwohner der Waldgemeinden ist ein Waldbrand die größte Bedrohung. Wer übernimmt die politische Verantwortung? Frage 4: Heute ist bekannt, dass der Kiefernwald eine zu 100% desinfizierende Wirkung hat und die Kiefer der am besten für den Klimawandel geeignete Baum ist, da er mit Trockenheit gut umgehen kann. Es ist kein Zufall, dass sich die Kiefer auf dem märkischen Sandboden verbreitet hat und nicht umsonst wurde in Beelitz die Lungen-Heilstätte errichtet. Warum wird durch die Ausweisung des WEG 25 und den Bau von WKA der Betrieb der RECURA- Klinik gefährdet? Frage 5 Die Ausweisung von Windeignungsgebieten erfolgte durch den Regionalplan Havelland-Fläming 2020 der mit Bescheid vom mit Amtsblatt Nr.43 vom bekannt gemacht wurde und in Kraft getreten ist. Unter der Teilüberschrift Eignungsgebiete für Windenergienutzung werden restriktive Kriterien für die Windenergienutzung aufgeführt u.a. Schutzbereiche von Fortpflanzungsund Ruhestätten bedrohter Vogelarten...sowie Wald mit besonderen Waldfunktionen." Für die Bürgerinitiative Borkheide-Borkwalde Im Gegenwind" hat der uns umgebende Wald eine besondere Funktion; er ist das Zuhause" der Einwohner bzw. die Einwohner sind Teil des Waldes! Daher dürften laut Regionalplan keine WKA in einem von Menschen bewohnten Wald errichtet werden! Britta Bayer Sprecherin der Bürgerinitiative Borkheide-Borkwalde Im Gegenwind"

101 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 Anlage öffentliche Sitzung Stenogr. Dienst-otto-schae-sto Anlage 3: Stellungnahme der Stadt Angermünde zum Entwurf LEP-HR (TOP 6)

102 Gemeinsame Landespianungsabteilung Berlin-Brandenburg Standort Potsdam Henning-nun-Tresckew-Str Potsdam Tz,,ErrEt nrvl Ert'.töv.u' d Stellungnahme zum Entwurf Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin - Brandenburg (LEP HR( v Sehr geehrte Damen und Herren STADT im Ruhmes des Aufstellungsverfahrens für den LEE 2016 haben Sie den betroffenes Städten und Gemeinden die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. 1-tiemun möchte ich für die Stadt Angermünde Gebrauch machen. germüfde 1)111 IILlllil:5\lLlSl lii Der LEE - Entwurf 2016 basiert auf dem LEP gegen den die Stadt Angermünde, wie andere Gemeinden in Brandenburg auch, Bedenken geäußert tratten. Einige dieser Gemeinden hatten im Nachgang Klageverfahren geführt, die zeitweise zur Unwirksamkeit des LEP geführt haben und ein ergänzendes Verfahren notwendig machten. Hintergrund waren nur allem die Vorgaben zum zentralörtlichen System. Die klagenden Gemeinden hatten hier wegen des Wegfalls der Grundzentren Bedenken bezüglich der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung insbesondere im berlinfernen Raum. Ass Sicht der Stadt Angermünde sind die Vorgaben des OVG Berlin- Brandenburg (Urt. V. 16, Juni 2014 OVG 10 A 0.10) trotz der Einführung nun Grundfunktionalen Schwerpunkten' (Ziffer 3.7 des Entwurfes) nicht umgesetzt. Hierzu werde ich unter dem Packt Zentralörtliches System genauer asstöhren. Lassen Sie mich einige Gruediefcrmatienee zur Stadt Angermünde einfügen. Die Stadt Angermünde ist eine ehemalige Kreisstadt im Nordosten des Landes Brandenburg. EIN GEGANJfN 6 10, JAN Sie gehört heute zum Landkreis Urkermork. Zuiv sind laut Melderegister Einwohner itrit Hauptwohnsitz in Aevveda e evrculdur Die entsprechenden Zahlen des Amtes für Sttistik twrlimbtnndnnburg im Zensus wurden von der Stadt Angermünde angefochten und sind wegen des ausstehenden Abschlusses des Verfahrens derzeit nicht bestandskräftig. Die angesetzte Prognose zur Bevölkerungsentwicklung, die auf des Zahlen basierte, ist folglich ebenso wenig anwendbar. Insoweit ist bereits eine unzutreffende Entscheidungsbasis (vergleichende Untersuchung zur ldentitizlemng der funktionsstärksten Gemeinde S. 23) gegeben. Jedoch ist auch aus dieser Aufstellung ersichtlich, dass die demographische Entwicklung der Stadt Angermünde nicht negativ verlaufen wird, wie vom Amt für Statistik prognostiziert. Dies resultiert nicht unwesentlich aus der guten verkehrsmäßigen Anbindung der Stadt Angermünde na die Metropole Sudle (hierzu s. u.(. Die Stadt Angermünde gehört mit 320,44 qkm zu des flächenmäßig größten Gemeinden in Deutschland (Stand : 15.-größte Gemeinde). Mit einer Nord-Süd-Ausdehnung, nun ca. 26 km ist bereits die innerstädtische' Erreichbarkeit der Kernstadt von einigen Ortsteilen aus mit nicht unwesentlichen Wegen bzw. Fahrzeiten verbanden. Die Stadt Angermuede verfügt derzeit über 23 Ortsteile, die ihrerseits wiederum über bis zu 3 bewohnte Gemeindeteile vertagen. Sie stellt neben der zentralen Funktion für diese eigenen Ortsteile zentrale Teilfsnktiuneu für anliegende Gemeinden anderer Ämter zur Verfügung. Dies wird insbesondere aus den Herkunftsorten nun Schülern der Grund- und weiterführenden Schalen sichtbar. Es sind dies insbesondere, aus dem Amt Juachimsthal. Groß Ziethen Klein Ziethen aus dem Not Britz Chorin. Pnrsteinseo Lunuw-Stölzenhugen aus dem Amt Oder- Weise: Pinnuw Felchow teilweise Mark-Landin Bezüglich der Einzelhandelsversorgung und der medizinischen Versorgung gibt es Versorgungsbeziehungen auch nach Oderberg. Die Ausstattung mit entsprechender öffentlicher Infrastruktur (weiterführende Schulen! Krankenhäuser) zur Versorgung dieses Bereiches ist gut und sollte im LEE Niederschlag herne. So verfügt die Stadt Angermünde über ein Gymnasium, eine Oberschule und 2 Krankenhäuser, (speziell 1 Fachkrankenhaus für Innere Medizin und Psychiatrie! Psychotherapie und eine im Rahmen des Krankenhausplanes Braedenbutg mit einem Fachbereich Neurologische Fröhrehubilitatiun etablierte Rnha-Klinik). 0 Die Stadt Angermunde ist derzeit im Rahmen der Stadtentwicklangskonzeptian auf örtliches Gewerbe, Wohnen > Bildung sowie auf Tourismus ausgerichtet. Sie liegt am Schnittpunkt zsseinr Großschutzgebiete (Nationalpark Unteres Odertal und Biuspharenreuernat Schorfheide-Chorin) und beheimatet das einzige UNESCO-Welteaturerbe Brandenburgs. den Buchenwald Grumsin. Angetenönde ist aktives Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischem Stadtkern' des Landes Brandenburg. Lassen Sie mich nun zu einzelnen Punkten des Entwurfes LEP Stellung nehmen: tt. A Rahrnenbediegnngen und raumstrukturelle Entwicklungstrends für die Hanptstadtregtont tt.b Entwickturugs- und Steuerungsansätze LEE Der Orientierung der Hauptstadtregion Berlin - Brandenburg auf den Metropolenraum Berlin ist grundsätzlich zuzustimmen Die Entwicklung der Hauptstadt Berlin stellt dabei einen Motor für die Entwicklung der gesamten Hauptstadtregion dar. Bei der Erarbeitung des LEE ist im weiteren Metropolenraum der Hauptstadt Berlin Bezog auf andere Metropolen zu nehmen. So sind einzelne Entwicklungen in diesem Raum nur ans dem Verständnis des Bezuges auf andere Metropolen (im Nordosten der Uckermark der Metropolenraum Szczecin - Vgl.: zweckdienliche Unterlagen'- ZU3 Steuerung der Siedlungsentwicklung Tab. 5 Wanderungssaldo: Nordosten Uclrermark( verständlich. Dies sollte im LEP-Entwurf ggf. berücksichtigt werden. Der LEE-Entwurf geht nun der Prämisse wachsender Kern- und schrumpfender Rand' Im Rahmen der demographischen Entwicklung aus, ohne Möglichkeiten und Werkzeuge aufzuzeigen, dieser Entwicklung entgegenzuwirken! Weilte man dem feigen, hieße dies für die Zukunft, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse (Art. 72 GG) gefährdet ist. Der vorliegende Entwurf des LEE gibt zudem auf diese Prämisse gerade keine Antwart. Das System der zentralen Orte im weiteren Metrupolenraaur mit der Konzentration auf die Mittelzentren hat es im vergangenen Planungszeitraum gerade nicht vermacht, diese Entwicklung zu beeinflussen. Auf zweckdienliche Unterlagen- ZU3 Steuerung der Oiedlungsnntorieklung Tab. SWanderungssaldn' möchte ich hierzu verweisen. Viele der Mittelzentren im äußeren Verflechtungsraum zeigten negative Entwicklungen im Wanderungssaldo auf, Angermünde nicht! Diese tatsächliche Entwicklung ist zu berücksichtigen. Vielmehr ergibt sich aus der bisherigen Entwicklung (siehe: ebenda) ein umfassender Bezug auf die Metropole Berlin, wobei sich überwiegend (mit Ausnahmen regionaler Besonderheiten) die Bereiche entwickelt haben, die mit dem Metropolenraum verkehrlich gut verbunden sind und die sich neuem Raum bewusst zugewendet haben. So hat z. B. die Stadt Angermünde, die über eine Bahnverbindung im Ein-Stundentakt mit einer Fahrzeit zum Bahnhof Berlin Gesandbrunnen nun 50 Min. verfügt, bewusst Park & Ride-Plätze für Auspendlar geschaffen. Die Stadt Angermünde hat als eine der wenigen Gemeinden im weiteren Metropolenraum sich so ein positives Wanderungssaldo erhalten können. Einschnitte im Verhältnis,Geburten/Sterbefälle' werden durch ein positives Wanderungssaldo ausgeglichen Nach dem Melderegister ergaben sich in den letzten Jahren folgende Zahlen : : , : : : An diese tatsächliche Entwicklung der Vergangenheit bezüglich der Wanderungssalden (siehe ebenda) soll aus Sicht der Stadt Angermünde stärker angeknüpft und diese weiter in den äußeren Metropalrnurn (z. B. durch Ausbau günstiger ÖPt'tV-Verbindungen) hinausgetragen werden. Entgegen der bestehenden Konzentration auf die Metropole Berlin und das unmittelbare Umland sowie die festgelegten Mittelzentren sollten die Wucttstunrsimpulse der Metropole Berlin über die Festlegung von künftigen Eetwickluugslisien, die weiter in den äußeren Verflechtungsraum hineinreichen, auch in die äußeren Regionen geleitet werden. Es sollte im LEE Raum für künftige Enhsiektursgumögttchkeiten (,2. Reihe") gelassen und diese Entwicklung festgesetzt werden. Dieses Entwicklungspotential hat die Landesregierung auch im Rahmen der Kreisgebietoreform (,Tortenmodell') erkannt. Es findet sich jedoch im Entwurf des LEE keine Entsprechung. Die Weiterleitung von Wachstumsimpulsen in den berlinfernen Raum Iraf zwei positive Aucwirköngen: - Die negative demographische Entwicklung im weiteren Verflechtungsraum kann - zumindest im verkehrsmäßig an die Metropole angebundenen Raum - in ihren Auswirkungen gemindert werden. - Der Siedlungsdruck den engeren Verflechtungsraumes (Fläche ES) eilt entsprechenden negativen Auswirkungen (Verdichtung, wachsendes lndividnnlnerbntirsnafknmwen, Ruumnutzungskenflikle, Entwicklung Grundstückspreise etc.) kann gemindert werden, Die 2. Reihe" oder besser Sledtungsschwerpunkte im weiteren Metropolenraum mit günstiger Verkehrsanbindung an die Metropole" nullte als gesonderte Raumkategorie im LEE unter Benennung der-entsprechenden Schwerpunktorte ausgewiesen werden. Demzufolge sollten für diese ausgewählten Orte - die nicht Mittelzentren sind, (somit - grundfunktionale Schwerpunkte (GSP» - an den Entwicklungslinien entsprechende Ausnahmen bezüglich Wohnungsbau-, Gewerbe-, Einzelhandelsund tnfruntrukturentwtcklung zugelassen werden. Durch Einfügung dieser Kategorie mit einer Verkehrsanbindung ÖPNV an die Metropole Berlins 60 Minuten kann vermieden werden, dass künftige geplante Enhsicklnngsliuien durch evtl. Restriktionen nun Festsetzungen des LEE negativ beeinflusst werden und diene später wieder neu entwickelt werden massen. Der Orientierung auf die Entwicklung nach innen, unter Schonung der umgebenden Freiräume sowie die Konzentration der Wehnsindlangsfächnn auf den Berliner Siedlungskern, die Ober- und Mittelzentren, sowie festzulegende grundtunktinrraln Schwerpunkte wird dabei ausdrücklich zugestimmt.

103 III. Festlegungen 11.2 Wirtschaftliche Entwicklung Die Festlegung regionaler Entwicklungskenzepte für Gebiete mit starkem wirtschaftlichem Strukturwandel wird grundsätzlich begrüßt Jedoch ist aus der Festlegung keine irgendwie geartete Steuerung oder Förderung durch das Land ersichtlich. Richtig ist es, regionale Erfahrungen oder Interessen in solche Konzepte einfließen zu lassen. Soweit jedoch die Erstellung und Umsetzung nur den vom Strukturwandel betroffenen Regionen überlassen bleibt und nicht vom Land gefördert werden, sind solche Konzepte zorn Scheitern verurteilt. Die Festsetzung G 2.1 bedarf der Ergänzung - wer solche Konzepte entwickelt - und wie die entwickelten Maßnahmen umgesetzt und gefördert werden. Ggf. sollten auf Basis solcher mit den Planungsgemeinschaften abgeslimmler- Konzepte Ausnahmen von des Restriktionen des LEP zugelassen werdew Bezüglich großflächiger gewerblich-industrieller Vorsorgestandorte sollten für die ausgewiesenen Mittelzentren Entssicklangsräame beibehalten werden. Dies gilt insbesondere auch tur den Erweiterungsstandort des PCK Schwedt (Oder), der im bisherigen LEP, nicht mehr jedoch im aktuellen LEP, enthalten tut. Das PCK Schwedt (Oder) ist als einer der größten Arbeitgeber der Region Motor einer regionalen wirtschaftlichen Entwicklung. Zu den übrigen Festsetzungen des Pkt gibt es keine Hinn,eise. Allerdings werden Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung des peripheren Raums vermisst Zentrale Orte Wie bereits in der Einführung erwähnt, begegnet das System der zentralen Orte inselnur derzeitigen Ausprägung nach wie vor erheblichen Bedenken. Die Einteilung Metropole, Oberzentrum und Mittelzentrum begegnet dabei keinen Bedenken. Jedoch ist die Frage der Sicherung der Grundversorgung euch aktuell nicht ausreichend gelöst. Der Leitsatz zum Urteil des OVG - Berlin Brandenburg vom 16. Juni 2014 hatte hierzu folgenden Inhalt:,Bei der künftigen Ausgestaltung des Zerrlr'ale-Orte-Systerris im Landesentwicklungsplan hat der Vernrdnungogeberzu beachten, dass die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Oaneinsvnrsorgu, insbesondere die Erreichbarkeit von Eintichlungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen zur Sieherang von Chancengleichheit (Unterstreichung der Verfasser) in den Teilräumen in angemessener Weise zu gewährleisten ist; dies gilt euch in dünnbesiedelten Regionen. Die Grundversorgung mass nicht in jeder Gemeinde erbracht werden, sondern kann sich auf die unterste Ebene zentraler Orte beschränken, wobei allerdings deren Erreichbarkeit auch in dünnbesiedelten Regionen durch ein hinreichend dichtes Netz gewährleistet nein muss. Der LEP versucht dies aufzulösen, indem innerhalb jeder Verwaltungseinheit )öznhi amtsfreie Gemeinde) im Rahmen der Regionalplanung ein grundfunktionaler Schwerpunkt festgelegt werden soll, wobei bestimmte Siedlungsteile bereits durch LEE.vorbestimmt' sind )Orfslagen der vor 2003 vorhandenen Kernstädte, funktionsstärkste Gemeinde eines Amtes). Der LEP weist damit die Sicherung der Grundversorgung den jeweiligen Verwallnngneinkertev zu, ohne jedoch im Einzelfall deren Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Funktion und bestehende Versorgungsbeziehungen zu beachten. Er greift unkritisch auf die bestehenden Verwaltungsstrukturen der unteren Ebene sowie der Kreisebene zurück. Der vorliegende Entwarf des LEP zementiert insoweit note Land Brandenburg heruito als ineffektiv erkannte Strukturen. Es wird deshalb angeregt, die Empfehlungen der Enquete Kommission 612 (u, a. Teil 3 Ziffer 1 des Abschlussberichtes) sowie die Ergebnisse der Kreisgebietsreforrn in den LEP einzubringen. Daneben sollte den Regionalen Planungsgemeinschaften die Möglichkeit zu abweichender Festlegung von Versorgungsbereichen eingeräumt werden bzw. bestehende tatsächliche Versorgungsbeziehungen unabhängig von bestehenden administrativen Strukturen beachtetwerden, Nur so können im Land Brandenburg zakunfts- und tragfähige Verwaltungs- und Versorgungsstrukturen aufgebaut werden. Lassen Sie mich dies am Beispiel der Stadt Angermünde verdeutlichen: Die Stadt Angermünde hallt. Melderegister aktuell Einwohner. Hiervon leben ca Einwohner in der Kernstadt. Wie bereits geschildert, hat die Kernstadt bereits seit Langem Versorgungsfunktionen für die inzwischen eingeghiederten Gemeinden des Amtes Angermünde-Land und darüber hinaus auch für räumlich nahliegende Gemeinden anderer Ämter. Dies geht in den tatsachlichen Beziehungen auch über derzeit bestehende Kreisgrenzen hinaus. Zum hatte das nahegelegene fa-nt Oder-Welse Einwohner. Der zentrale Ort der Verwaltung, die Gemeinde Pinnow, hatte na diesem Datum 655 Einwohner' Der überwiegende Teil der Nahversorgsngsisfrastratmtur ist auf Angermünde orientiert. Die vorhandene Grundschule ist einzügig mit Klassenstärken zvaschen 13 und 21 Schülern (gesamt 105 Schüler)! Wollte man die Festlegungen des LEE wortgetreu aal den Sachverhalt übertragen, würde sich das Land Brandenburg beider Aufrechterhaltung von Strukturen. z B. auch von Schulstrukturen, selbst binden und gezwungen sein, mögliche svnffektiue Strukturen aufrecht zu erhalten! Etwas andern verhält es sich mit der Orientierung 000 Gemeinden des Amtes Britz- Chnün. Hier wurde das Amt Oderberg aus widnchaftlichva Gründen dem Amt Britz- Chnrin angegliedert. Es entstehen jedoch von den Gemeinden im Nordosten des Amtes erhebliche Wege zum künftigen grundfunktionalen Schwerpunktbereich (von Lunuss - Stotzenhagen nach Bnitz 35 km). Auch aus der Stadt Oderberg gibt es nur eine gebrochene Verbindung )Umsteigenotwendigkeit) in den zentralen Ort des Amtes. Tatsächlich wird Angermünde im alltäglichen Leben von dienen Gemeinden als Schsserpunkfnrl Versorgung und medizinische Dienstleistungen und z. T. auch Schulen, genutzt. Im Entwurf des LEE wird nun pauschal und abweichend von tatsachlichen Beziehungen eine Festsetzung getroffen. Die regionalen Planungskommissionen sind wegen der Festlegung Z 3.7 gebunden und können keine abweichende Entscheidung nach den örtlichen Bedingungen treffen. Dem sollte durch Einräumung einer Ausnahvremegelang im LEP abgeholfen werden. Die tatsächlichen (und auch historisch entwickelten) Vernorgungsbezieftongnn sollten dabei unbedingt Beachtung finden. Wie die tatsächliche Entwicklung seil Jahrzehnten zeigt, richten sich Menschen auf die nächstgelegenen Versorgungsmöglichkeiten - unabhängig von deren vemwaltungsmäßiger Zuordnung - aus. Durch den LEP-Entwurf wird der dort bislang vorgesehene grundfunktionale Schwerpunktbereich Kennstadt Angerrsüede als ehem. Kreisstadt mit einer Einwohnerzahl und einer Infrastruktur, die manchem festgesetzten Mittelzentrum gleichwertig oder überlegen ist, pauschal kleineren Verwaltungseinheiten gleichgesetzt. Es kann hier ein Eingriff in Art. 20 Grundgesetz vorliegen. Soweit es den festzusetzeeden Verwaltungseinheiten an entsprechender Leistungsfä. higkeit fehlt, kann die Chancengleichheit i. S. denn g. Urteils den OVG Berlin- Brandenburg gefährdet nein. Auch die Erreichbarkeit und Netzdichte der zentralen Orte (hier Mittelzentren) spielt für die vom OVG Berlin-Brandenburg geforderte Chancengleichheit ebenfalls eine erhebliche Rolle. Hei Betrachtung der Festlegungskarte zum LEE fällt auf, dass es in Brandenburg in 3 Bereichen eine geringere Netzdichte der Mittelzentren gibt. Dies betrifft die Bereiche - zwischen den Mittelzentren Schvredt (Oder). Prenzlaa. Templin, Ebersssa!de - zwischen den Mittelzentren Lübben, Lbbbenou, Finsterwalde, Herzberg, Jüterbog, Lsckenwalde, Zossen, Königs-Wusterhausen, Beeskew - zwischen den Mittelzentren Kyritz, Neuruppin, Oranienburg, Nauen, Ratheeow Den Mittelzentren sollen die überörtlichen Versorgungseinrichtungen u. a. im Bildungsund Gesundheitsbereich zugeordnet werden. Das heißt, Einwohner sind nach den Vorvtellungen des LEE bei allen Belangen, die die Grundversorgung übersteigen, auf die Mittelzentren angewiesen. Für Angermünde bedeutet dies nach dem bisherigen Leitbild des LEP die Schließung als Standort weiterführender Schalen, Darüber hinaus fordern wir Sicherung und Erhalt der bestehenden Schullandschaft. Die Regionalwissenschaft hat mit den Empfehlungen der MKRO (Vgl.: zweckdienliche Unterlage 5 S. 56 ff) Kriterien der Erreichbarkeit entwickelt, denen der Plangeber nur bedingt folgt. (Vgl.: Ebenda S. 60). Doch auch an diese Kriterien halt sich der Plangeber in seinen konkreten Festlegungen nicht. Nach der Begründung zu Ziffer 3.5 soll das Mittelzentrum im Regelfall in 30 Minuten erreichbar sein. Dies mag im konkreten Fall für die Kemotadt Angermünde - die selbst über entsprechende Infrastruktureinrichtungen verfügt - zutreffend sein. Für einige Ortsteile oder bewohnte Gemeindeteile der Stadt Angermünde ergeben sich im Extremfall Fahrzeiten von bis zu 50 Minuten. Das vom Plangeber gesetzte Regel-Ausnahmeverhältnis (30 Min. als Regelzeit, in dünnbesiedelten Bereichen 45 Min. als Ausnahme) trifft hier nicht zu. Durch die Lage der Kernstadt Angermünde als ehem. Kreisstadt mit entsprechender Versorgungsinfrastruktur kann von der Ausnahme dünnbesindeltes Gebiet' keine Rede samt Im Übrigen kann das Abstellen auf die Erreichbarkeit im Individualverkehr ebenfalls Einfluss auf die vom OVG Berlin-Brandenburg geforderte Chancengleichheit haben. Viele Einwohner - insbesondere gerade ältere Einwohner und Schüler - sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Insbesondere bei sogenannten gebrochenen Verbindungen (Verbindung mit Umsteigenotwendigkeit) erhöhen sich die Fahrzeiten erheblich. Diese können im Beispielsfall aus Odsteilen dar Stadt Angermünde bis zum Mittelzentrum Schwedt bis zu 1 h 40 Min. )bei nur geringen Bedienfrequenzen des ÖPNV( betragen. Hinzu kommt, dass der Tragen des ÖPNV (der Landkreis Uckermark( aktuell dabei ist, das Netz den ÖEHV ass wirtschaftlichen Gründen auszudünnerf. So sollen beim beauftragten Unternehmen des Landkreises Uckermark Fahrkilometer entfallen. Insoweit stellt dos vorhandene System der Mittelzentren im berlinfernen Raum gerade nicht den vom LEE-Entwurf gewollten Anker im Raum dar. Die Chancengleichheit bezüglich üseitedöhrender Bildung und Gesundheitsversorgung ist dadurch gefährdet. Für den Bereich der Stadt Angermünde ist die geschilderte Diskrepanz des LEP- Entwurfes dadurch auflösbar, dass ein eigenständiger Mittelbereich Angermünde, basierend auf den tatsächlichen Gegebenheiten über administrative Grenzen hinweg, gebildet wird. Ausweislich der Untersuchung zu funktionsstärksten Gemeinden )zsvnckdinnliche Unterlagen ZU 2) verfügt die Stadt Angermünde über entsprechende Potentiale, die die einiger festgesetzter Mittelzentren sogar übersteigen. Die Stadt Angermünde nrar historisch Zentrum einen eigenständigen Kreisen, der in der Geschichte verschiedene Gestaltungen erlebt. Diese historischen Strukturen sind im Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch in den tatsächlichen Versorgungsbeziehungen noch heute erhalten Insoweit kann die Stadt Angermünde einen eigenständigen Mittelbereich mit ca Einwohnern )Angerrnünde aktuell Einwohner, Lunow-Stolzenhugen : 1208 Einwohner, Earsteinsee : 556 Einwohner, Oderberg : 2189 Einwohner, ZiethnnbBernim : 449 Einwohner) bilden. Auch bezüglich der Gemeinden Einnow ( : 853 Einwohner) und SchönebnrglUckermark ( : 851 Einwohner) bestehen auf Grund der räumlichen Nähe, den Historie und der Versorgungsbeziehungen enge Beziehungen. Im dünnbesiedelten ländlichen Raum muss anders als im engeren Metrupulenraum ein großzügigerer Maßstab für die Bildung von Mittelzentren (auch unter 25,000 Einwohnern zulässig) gebildet werden. Selbst folgende Teillösungen würden den tatsächlichen Lage nicht im Gesamten Rechnung tragen* a) bereits praktizierte Funktionsteilung von Mittelzentren (hier Schwedl -Angermunde) b) Bildung einer Kategorie grundfunktionaler Schwerpunktbereich mit Teilfunktionen einen Mittelzentrums' im LEP c) Die Stadt Angnnmnunde und die Stadt Sckssedt (Oder) kooperieren diesbezüglich bereits seit Jahren. Dies betraf sussolil gemeinsame Nutzung von Infrastruktureinrichtungen als auch gw weissame Projekte sowie die Abstimmung der städtebaulichen Entwicklungen. Da jedoch der LEE verbindliche landesplanerische Vorgaben macht, reicht hier eine Kooperationsvereinbarung gern. Ziffer III. 5 zur Sicherung mittelzentraler Funktionen im dünnbesiedelten Umfeld der Stadt Angermünde nicht ans. Die Bereitstellung mittelzentraler Infrastruktur setzt euch eine entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. die

104 ebenfalls nicht einer Kooperationsvereinbarung gern Ziffer Überlassen werden kann, voraus > d( Diese Festlegung von Teilfunktionen ist den regioneiplanerischen Festlegungen nicht fremd (Grundzentrum mit Teiffunktinnen eines Mi(tnlzentrums'), Aus den vorliegenden örtlichen Verhältnissen folgt zwingend, dass zur Umsetzung der vom OVG Berlin-Brandenburg geforderten Chancengleichheit und zur Sicherung der Daseinsvorsorge im bisher von der Stadt Angermünde versorgten ländlichen Raum, mittelzentrate Funktionen in Angermünde verbleiben müssen. Die Bindung großflächiger Einzelhandelssortimente an zentrale Ode folgt den Bedenken zur Erreichbarkeit bezüglich der öffentlichen Grundversorgung. Allerdings ist weder im Plan such in der Begründung festgelegt, was neutraler Versorgungsbereich i.5. Abs. 1 in Abgrenzung zu den allgemeinen grundfunktionalen Schwerpunktbereichen in Abs. 2 ist Es sollte insoweit eine Definition erfolgen oder die Festsetzung im Rahmen der Regionalplanung (Freigabe der Entscheidung durch LEP) erfolgen. 111,4 Kulturlandschaften Die Stadt Angermünde, die aktives Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischem Stadtkern" den Landes Brandenburg und teilweise im Binsptrürenresernat Schorfheidu-Chnrirr und um UNESCO Welinaturerbe Buchenwald Grumsin liegt, begrüßt die Festlegungen zu den Kulturtondnchahen. Insbesondere die koordinierende und moderierende Rolle der regionalen Planungsgemeinschaften ist Rahmen von Knrrflrklbewültigung bei der Erstellung kulturlandschaftlicher Handlungskonzepte wird begrüßt. Inder Erstellung und Umsetzung kulturlandschaftlicher Konzepte wird von der Stadt Angermünde ein Weg gesehen, die Identitäten auch den düenbesiedelten ländlichen Raumes zu wahren und zu entwickeln. Bei der Umsetzung dieser Konzepte wird es neben den Anstrengungen der lokalen Akteure auch auf die Unterstützung durch planerische Entscheidungen und ggf. öffentliche Förderung ankommen. 111,6 Siedlungsentwicklung Die schwerpunktmäßige Orientierung auf die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden wird von Seiten der Stadt Angermünde butürwuffef. Die Stadt Angermünde hat ihre zentralen Eetwicktuegsbemühungen in den vergangenen 2 Jahrzehnten verstärkt auf das Stadtzentrum (Sanierungsgebiet Attnt adt Angermünde) gelenkt. Es bildet nach wie nur den Entwicklungsschwerpunkt städtebaulicher Maßnahmen in der Stadt Angermunde. Wohrrgebiete im Bereich der Kernstadt haben sich an vorhandene Bereiche angeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die Vernichtung auch in den Ortsteilen über das Instrument der jnnunbereichssatzung umgesetzt wird. Schwerpunkt der Wahnentwicklung wird in Übereinstimmung mit den Intentionen des LEP die Kernstadt Angermünde sein, Inder demographischen Entwicklung innerhalb der Stadt hat nunmehr eine Umkehr der Entwicklung Flucht ins Umland' stattgefunden, Die Kernstadt entwickelt sich gegenüber den umliegenden Difinleileu besser, Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der in der Äußerung zu den Rahnronbedingun. gen angeregten Weiterführung der Siedlungsentwicklung an festgelegten Entzricklungusträngen wird vorgeschlagen, dann gemeindeintern In Gemeindeteilen nicht te Estwickluegspotentiate auf die grundfunktionalen Schwerpunktorte übertragen wurden können. Festsetzung 25.7 Abs. 2 bezieht sich auf Gemeinden und Gornoindeteile. Hier wird angeregt, klarzustellen, dass sich die Begrenzung der Errtwicklung (5%) auf die Gesamtgemeinde bezieht und für GSP 2,5% von deren Wohnungsbestand hinzukommen können. Insoweit würden durch die in der Vergangenheit bereits in der tatsachlichen demographischen Entwicklung zu beobachtenden Konzentrationen auf den Schwerpunktbereich (in Angermünde Kernstadt( Grenzen der Innentwicklung der Gemeinde gosetzt. Gemeindeinterne Wanderungsbewegungen in den Schwerpuvktboreieh würden ggf. die dort zulässige Eigenentwicklung (Ziff. 5.7 Abs. 2 und 3) aufsaugen und dessen Eigenentwicklung erschweren. Insoweit wäre durch den LEP die kommunale Planungshoheit verletzt. Es nullte in den Festlegungen des LEP bezüglich der Siedlungsevttsicklang auch auf die künftigen im weiteren Metropolenraum liegenden Siedlungsscfrwerpuvkte der 2. Reihe eingegangen und entsprechende Regelungen getroffen werden Freiraumeetwicklung Der Freiraumenhsrchlung wird auch von Seiten der Stadt Angermünde eine bube Bedenlung zugemessen. Die Stadt Angermünde liegt an der Schnittstelle zweier Großschutzgebiete, die bezüglich des Freiraumes einen über den LEP hinausgehenden besonderen Schutzstatus aufweisen. Die Entwicklung der Stadt Angermünde zu einem unerkannten Erholungsort basiert nicht unwesentlich auf den vorhandenen natürlichen Gegebenheiten. Das Welinaturorbe Buchenwald Grumuln" spielt als einzige Weltnaturerbestütte in Brandenburg hierbei eine herausgehobene Rolle. Durch die Freiraumenhsicblung dürfen abgestimmte touriatische Entwicklungskonzepte u. a. zur touristischen Nutzung von Randgebieten den Weltnalurerbes und der Schutzgebiete nicht beeinträchtigt werden. Der LEP sollte durch Setzung eines entsprechenden Rahmens diesbezüglich zur Bewältigung eventueller Nutzungskonflikte beitragen. Es wird angeregt, dann die Ausnahmen 1. S. Z 6.2 Absatz 2 insoweit erweitert werden, dass auch Projekte von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinden (ggf. mit Festsetzung im Rahmen der Regionalplanung) ermöglicht werden sollen. Neben derwuhnuiedlungsentwicklung der Gemeinden können auch andere entwicklungserheblrche und nicht im Einzelnen beneunbarn Projekte treten. Hintergrund sind Erfahrungen der Stadt Angermünde bei der Planung eines zentralen Projektes im Rahmen der Tourismuskonzeption der Stadt. Soweit es beider strikten Ausnahmeregelung bleibt, könnte die kommunale Planungshoheit bezüglich zentraler kommunaler Projekte, die standortbeschränkt sind, eingeschränkt sein. Die Ausnahmeregelungen betreffen derzeit nur überörtliche raumbedeutsame Projekte und Wohngebiete. Es sollte bei der Festsetzung der Freiraumabgrenzung auch auf künftige zentrale Projekte der wirtschaftlichen Entwicklung (regionale Projekte die mit Freiranmentwicklung kollidieren können. Erweiterungsfläche PCK Schwedt, Nuten Schwedl( eingegangen werden. Ggt sollte bei Konflikten den regionalen Planungsgemeinschaften eine stärkere Rolle (ggf. Ausnahmegenehmigungen) eingeräumt werden, du die regionalen Planungsgemeinschaften die konkrete Lage nur Ort zielgenauer einschätzen können Es wird darauf hingewiesen, dass es durch den LEP nicht zu einer Aushöhlung der kommunalen Planungshoheit kommen darf. Bezüglich der Freiraumentnricklung sollte auch auf die Rolle der Landwirtschaft eingegangen werden. Diese spielt im weiteren Metropolenbereich - und auch in der Stadt Angernründe - eine nicht unerhebliche Rolle. Hier gab es in der Vergangenheit durchaus Nutzungukonfikte Der LEP könnte für den Freiraemnerbund - der nunmehr eine eigenständige Schutzkategorie im Sinne der Landesplanung darstellt - Regeln für die Auflösung dieser Nutzungskonflikte aufstellen Verkehrs- und Infrantrukturentwicklung Maßgeblich für die Stadt Angermünde sind hier lediglich die Festlegungen den Punktes Hier wird aus Erfahrungen der Vergangenheit (360KV Uckermarkleitung( angeregt 0.7,4. Abs. 1 mit einer weiteren Ausnahme zu versehen, Eine Ausnahme sollte auch möglich sein, wenn eine neue Linienführung zu geringeren Eingriffen in Naturund Umwelt führen würde. Im vorgenannten Verfahren wären so Linienführungen möglich gewesen, die weder Grußschutzgebiete noch im Bereich der Stadt Angermünde den Bereich des anerkannten Erholungsortes berührt hülle. Dies sollte landeuplanerisch offengehalten werden. In Ergänzung zu 07.4 Abs. 3 des LEP-Entwurfes (funktionsgerechte Anbindung an das Verkehrsnetz) wird angeregt, über eine zeitlich dichtete Anbindung der 2. Reihe' an die Metropole Berlin (insbesondere Taktung des hier relevanten Regionalexpresses RE 3( nachzudenken. Hierzu euch die bereits um Anfang erwühnle Initiative zum 30- Minuten-Takt Dies würde die oben genannten Impulse der Metropole Berlin für die weitere Metropolenregion verstärken und auch zur Verminderung des Individualverkehrs nun Einpendlern nach Berlin beitragen Klima Hochwasser Energie Unter Raumsertraglichkeil zahlt die Stadt Angermünde in diesem Zusammenhang auch unter fallende Festsetzungen, wie z. B. die Festsetzung eines Gebietes als staatlich anerkannter Erholunguorr. Es wird angeregt, hier auch die Ziele Natur- und Umweltverträglichkeit aufzunehmen und ggf. Regele für Zielkonflikte aufzustellen. Es wird bezüglich der Festlegung in Z.5.2. (Festlegung Windenergienutzung durch Regionalpläne), angeregt, hier Grundsätze wie z. B. Abstände zu bewohnten Gebieten. oder Verhältnis.Anfagerilrühel Abstände zu bewohnten Gebieten' vorzugeben. Inder Praxis erscheinen die Nutzungskonflikte aus der Siedlungsentwicklung und der Festlegung Windkraftnutzung so lösbarer zu werden Interkommunale und regionale Kooperation Maßgeblich für die Stadt Angermünde ist lediglich die Ziffer Grundsätzlich wird die Pflicht zur Erstellung von Stadt-Umland-Konzepten und die daraus folgende Zusammenarbeit Miltelzenfrnrm und Verflechtungsbereich sehr begrüßt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass zwischen den Mittelzentren und den Gemeinden des Verflechtungsbereiches ein erhebliches Gefälle in der Durcbvetzüngufuhigkeit besteht. Die Durchsetzung legitimer Entwicklungs- und Versorgungsinteressen der Umlandgemeinden ist durch dienen Punkt nicht abschließend gesichert. Zusammenfassung Landesentwicklusgsplanung Findet für die in der Region lebenden Menschen statt. Sie m050 sich an den tatsächlichen Lebensumständen dieser Menschen orientieren und darf nicht an Verwallungngrenzen ausgerichtet werden. Der sehr aufwendige Prozess dienst Planung wird bisher diesen tatsächlichen Umständen, weiche das Lebensumfeld von Angermünde gestatten, nicht gerecht. Die Festlegung nun Mittelzentren muss sich am tatsächlichen Einzugsbereich und der tatsächlichen vorhandenen Bedeutung und Infrastruktur orientieren. Sie darf nicht dazu führen, dass vorhandene, gewachsene und funktionierende Strukturen, an denen sich die Bevölkerung ausgerichtet hat, zerstört werden. Eine Anwendung von starren Kriterien wird der tatsächlichen Situation für Angermünde nicht gerecht. Wie oben aufgezeigt, führt dies dazu, dass Angermünde als Mittelzentmm einzuordnen ist. Die Sladtuernrduetenversuremlung der Stadt Angermünde hat diene Stellungnahme in ihrer Sitzung sons einstimmig gebilligt. Mit freundlichen Größen Die Einschränkung des Ausbaus von Slromöbettragungs- und Verteilnetzen sowie Speichere auf Bedarfsgerechtigkeit und Raumverträglichkeit (0.9.1 Abs. 3) wird unter der Maßgabe des zu Gesagten befürwortet.

105 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 Anlage öffentliche Sitzung Stenogr. Dienst-otto-schae-sto Anlage 4: Fragenkatalog des Vereins Waldkleeblatt Natürlich Zauche e.v. (TOP 6)

106 Waldkleeblatt Natürlich Zauche e.v. c/o Dr. Winfried Ludwig Wilmersdorfer Str Beelitz OT Fichtenwalde Tel.: Waldkleeblatt Natürlich Zauche e.v. c/o Dr. W. Ludwig * Wilmersdorfer Str. 24 * Fichtenwalde Enquete-Kommission "Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels" (EK 6/1) Per ek6-1demografie@landtag.brandenburg.de Fichtenwalde, Fragen zur Bürgersprechstunde / / Enquetekommission des Landtages 1. Wie stehen Sie zu einer Erhöhung der Mindestabstände von Windkraftanlagen (WKA) zur Wohnbebauung und zu Straßen? Hintergrund: Umgekippte Windkrafträder, abgebrochene Rotorblätter so etwas hat es zuletzt vermehrt in Norddeutschland gegeben. Aber auch in Thüringen und Sachsen gab es ähnliche Fälle. Der TÜV sieht die Betreiber in der Pflicht. Die sprechen allerdings von Ausnahmen. Quelle = mdr Aktuell. Und hier können Sie das aktuelle Störfallregister einsehen. Sehenswert ist dazu auch der Beitrag des ARD-Mittags-Magazins. Die Schlussfolgerung aus diesen Unfällen kann nur darin bestehen, die Mindestabstände von WKA zu Wohnbebauungen auf mindestens m sowie zu Autobahnen und Straßen auf mindestens 600 m zu erhöhen. Die Erfahrungen vom Rotorbruch in Lehnin (Mai 2016) und auch aktuell aus der Uckermark haben gezeigt, dass 2 m große Teile des Rotorblattes mehr als 500 m weit geflogen sind. Würden sie auf ein Fahrzeug treffen, wären die Insassen in Lebensgefahr. Die Anbauverbots-und Anbaubeschränkungszone an Bundesstraßen für den Fernverkehr umfasst derzeit lediglich einen Korridor von 100 Metern entlang von Bundesautobahnen bzw. 40 Metern von Bundesstraßen. Stehen solche hohen Windenergieanlagen an Straßen, sind die Risiken im Brandfall, bei Eisabwurf und bei statischen Problemen nicht ausreichend beherrschbar. 2. Wie stehen Sie dazu, dass brennende Windkraftanlagen nicht löschbar sind und es aktuell verstärkt technisch bedingte Unfälle von Windkraftanlagen gibt und sie dennoch in großer Stückzahl in Wäldern errichtet werden sollen? Sehen Sie damit einer wirkungsvollen Daseinsvorsorge entsprochen? Hintergrund: Gemäß Studie von Prof. Dr. Michael Müller, TU Dresden, sind Kiefernwälder besonders sensibel und nicht für die Aufstellung von Windrädern geeignet. Ca. 80 ha Wald Waldkleeblatt Natürlich Zauche e.v. /Vorsitzender: Dr. Winfried Ludwig Anerkannte Umweltvereinigung nach 3 Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (lt. Bescheid vom ) Zuerkennung der Gemeinnützigkeit lt. Bescheid vom / Steuernummer Finanzamt Brandenburg 048/141/10473 Vereinsregister: Potsdam VR 7942 P Spendenkonto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse/IBAN: DE /BIC: WELADED1PMB

107 Waldkleeblatt Natürlich Zauche e.v. werden abgebrannt sein, bevor eine Feuerwehr vor Ort ist! Süd-Brandenburg ist bei der Brandgefährdung vergleichbar mit Mittelmeer-Staaten. 3. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass der Flächenverbrauch von Windkraftanlagen im Wald am unwirtschaftlichsten und klimaschädigendsten ist? Hintergrund: Es werden sowohl Waldflächen unwiderruflich vernichtet (je WKA einschl. Zuwegung mindestens 1,5 ha davon 0,75 ha bleibende Versiegelung =ein Fußballfeld). Die gleiche Fläche wird nochmals verbraucht, wenn tatsächlich Ersatzpflanzungen vorgenommen werden sollten. Ihren Waldfunktionen wird die Ersatzpflanzung erst in Jahren gerecht werden. 4. Wie bewerten Sie den Einfluss von Infraschall und Lärm durch WKA auf die menschliche Gesundheit und die mangelnd erfüllte Prüfpflicht durch die Behörden? Hintergrund: Auch bei Beauflagung, ein Jahr nach Inbetriebnahme der WKA eine Nachmessung durchzuführen, ist das in vielen Fällen nicht erfolgt. Lärm ist anerkannter Schadstoff und erfordert daher dringende Überprüfung der Prognosen. Die heute verfügbaren Messinstrumente für Infraschall gestatten im Interesse der Anwohner eine Beauflagung der entsprechenden Messungen vor Installation und nach Inbetriebnahme der Anlagen. 5. Am begründete Herr Minister Görke im Neuen Deutschland die geplante Kreisreform mit der Prognose, dass in 20 Jahren ca. 45 % der brandenburgischen Bevölkerung im Berliner Umland leben werden. Welche Annahme veränderter Lebensgewohnheiten oder -qualitäten der ländlichen Bevölkerung begründet diese Aussage und welche Gegenmaßnahmen werden ergriffen, um eine wirkliche nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der ländlichen Regionen gemäß Zielstellung der Enquetekommission zu erreichen? Hintergrund: Im Entwurf des LEP HR wird weitestgehend die Regionalplanung für Windeignungsgebiete ausgeklammert, die nach aktuellen Plänen eine Verdoppelung des derzeitigen Bestandes an Windkraftanlagen in Brandenburg vorsehen. In den Planungen für die Sektorenkopplung wird eine Steigerung von Wind an Land auf 200 GW vorgeschlagen, d.h. eine Steigerung auf 408 % bezogen auf die heute installierte Leistung ( Anlagen in D) und auf 500 % bezogen auf die geringste Einspeisung 2016.

108 Waldkleeblatt Natürlich Zauche e.v. Dez 2016 Load D Wind Solar Wind + Solar Proz. der Nennleist. inst. Nennleistung MW MW MW Max MW MW MW MW 39,69% Mittelwert MW MW 1.064MW MW 14,96% Min MW 365MW 0MW 365MW 0,40% Summe Monat GWh 9.261GWh 792GWh GWh 23,73% Es kann davon ausgegangen werden, dass große Regionen auch im Land Brandenburg nicht mehr uneingeschränkt bewohnbar sein werden. Die überhöhten Strompreise im Land Brandenburg werden zusätzlich zu einer Deindustrialisierung verbunden mit Arbeitsplatzverlusten führen und im Ergebnis die Bürger näher an die Arbeitsangebote der Hauptstadt zwingen. gez. Dr. Winfried Ludwig Vorsitzender gez. Eveline Kroll Stellvertretende Vorsitzende gez. Waltraud Plarre Vorstand gez. Britta Bayer Vorstand

109 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 Anlage öffentliche Sitzung Stenogr. Dienst-otto-schae-sto Anlage 5: Fragenkatalog einer Bürgerin (TOP 6)

110 Schäfer Carolin EI N G EGĀ NG EN 8k 6 q 6- «g7 09, JAN Von: Plarre <Plarre@t-online.de> Gesendet: Montag, 9. Januar :01 An: Enquetekommission 6/1 Landtag Brandenburg Betreff: demografische Entwicklung ländlicher Räume Anlagen: Bevölkerungsvorhersage problematisch odt; Brdg Energiestrategie_2030.pdf Sehr geehrte Damen und Herren, gehen wir mal davon aus, dass die Meinung der Bürger zum Thema überhaupt so viele Abgeordnete des Landtages interessiert, dass auf eine Berücksichtigung unserer Hinweise auch nur annähernd gehofft werden kann. Aus beigefügtem Artikel von Dr. Hansjörg Walther können Sie einige Varianten der nicht sehr zuverlässigen Berechnung der demografischen Entwicklung Deutschlands entnehmen. Eingeleitet wird dieser Artikel mit folgendem Zitat: Was ökonomisch richtig und was politisch opportun ist, ist selten identisch. John Kenneth Galbraith, , amerikanischer Ökonom, Sozialkritiker, Präsidentenberater, Romancier und Diplomat Warum ist es in Deutschland/Land Brandenburg jedoch "politisch opportun", in dieser und anderen Prognosen immer von "alarmierenden" Ergebnissen auszugehen? Beispiele: - Die ländliche Bevölkerung des Landes Brandenburg wird als schrumpfend prognostiziert und der Anteil der Rentner 2030 als bedenklich hoch erwartet. - Für den Endenergieverbrauch wird eine jährliche Einsparung von 1,1 % pro Jahr bis 2030 erwartet - insgesamt 23 % bezogen auf das Jahr 2007 (auch für ganz D). Auf den ersten Blick hängen diese beiden Annahmen vielleicht nicht zusammen, aber sie tun es. Das angebliche Schrumpfen der ländlichen Bevölkerung ist im wahren Leben durch nichts gerechtfertigt - im Gegenteil: die Landsehnsucht und die gesunde Umgebung wecken sowohl den Wunsch vieler junger Eltern als auch den von Rentnern, ihren Wohnsitz in beschauliche Dörfer zu verlegen bzw. dort zu bleiben. Sie verzichten dafür auf einigen Komfort, den die Stadt bietet. Die Statistik der Geburtenrate der Stadt Brandenburg beweist, dass Vorhersagen nicht unbedingt wissenschaftlich untermauert sind: Im Jahre 1995 gab es 565 Neugeburten, im Jahre 2000 waren es 701, im Jahre 2013 stieg die Zahl auf 879 und im Jahre 2016 auf Dir Politik ging von einer rückläufigen Entwicklung der Bevölkerung aus und zieht daraus die Schlussfolgerung für die Notwendigkeit einer Gebietsreform - eine Überprüfung der realen Entwicklung scheint auch in anderen Städten/Kommunen angebracht zu sein.

111 Es gäbe viele Gründe für die Politik, einiges zur Entflechtung der großen Städte zu tun und die Kommunen bei der Aufnahme von Neubürgern zu unterstützen bzw. den jungen Leuten das Bleiben zu erleichtern. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburgs schlägt solche Entwicklung zwar vor, ihre Umsetzung scheitert jedoch auf dem Land an fehlender Infrastruktur, fehlendem Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen (Industrie, Landwirtschaft, Obstanbau, Tourismus u.a.), an unzureichender medizinischer Versorgung und anderem mehr. Die Regionalplanung hat diese Themen nicht erkennbar in Bearbeitung, obwohl sie dort fachlich angesiedelt sein müssten. Die Regionalplanungen im Land Brandenburg konzentrieren sich seit fast 20 Jahren auf die Entwertung des dörflichen Lebens und setzen dieses Ziel aktuell mit besonderer Intensität um, indem sie unter Vorgabe im "besonderen öffentlichen Interesse" zu handeln, den gesunden Lebensraum mit "Windeignungsgebieten" überplanen. Der Politik ist längst bekannt, dass die Form der Energiegewinnung mit Windkraftanlagen keine Alternative für eine sichere Stromversorgung und den Klimaschutz ist, dass die notwendigen Rahmenbedingungen bereits für die schon in Brandenburg vorhandenen ca Anlagen nicht erfüllt sind und dass die überhöhten Energiepreise ein Abwandern der Industrie in Billiglohnländer forcieren. Die belegten negativen Folgewirkungen des Windkraftausbaus stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Ergebnis und werden sich auch auf lange Sicht nicht zum Positiven wenden können. Trotzdem werden die Dörfer mit weiteren Anlagen umstellt, die gesunden Wälder für Windräder fragmentiert, der Artenschutz unterlaufen und dem Ausbau des Tourismus die Basis entzogen. Eine verjüngende Ansiedlung in den betroffenen Dörfern (und es sind bald fast alle) ist nicht zu erwarten. Den Kommunen wird mit Phrasen von "Teilhabe" an den EEG-Umlagen aus den Taschen der Bürger und mit ungesetzlichen Zuwendungen der Windinvestoren das Einverständnis entlockt und wenn sie es nicht geben, wird trotz Veränderungssperre dieses "Einverständnis" vom LfU ersetzt. Der Biodiversität wird irreparabler Schaden zugefügt und für die Dorfbewohnern das Leben immer unattraktiver und belastender. Die Felder werden für Biogasanlagen vorrangig mit Mais bestellt und der ausufernde Spargelanbau darf ca. 7 Monate mit Folien bedeckt werden, obwohl hinreichend bekannt ist, dass beide Formen dieser Landnutzung den Boden auslaugen und kein Leben von Insekten zulassen - im Ergebnis stirbt auch hier die Vogelwelt genau wie im Wirkkreis von Windkraftanlagen. Die Rentner können ihre Häuser, ihre gewohnte Umgebung, nicht so einfach verlassen. Sie bleiben notgedrungen und Folge ist eine unnatürliche, von der Politik genötigte, demografische Entwicklung. Der aktuelle Entwurf des LEP Hauptstadtregion blendet die flächenfressenden Windparkplanungen aus und spricht stattdessen von geplanten Freiräumen zwischen den Achsen. Fazit: Die Betrachtung der demografischen Entwicklung der ländlichen Räume ist Ausdruck einer politischen Doppelmoral, denn Nutznießer dieser letztlich gesteuerten Entwicklung, das gesamte Land als Energieproduzenten zu nutzen und dafür flächendeckend zu zerstören, ist neben einigen privatwirtschaftlichen Profiteuren unser Staat. Über die Strompreise entzieht er den Bürgern auf diesem Wege jährlich ca. 25 Mrd. ohne eine sichere Energieversorgung zu haben. Die schwersten Verwerfungen als Folge dieser Politik werden sich in einigen Jahren zeigen, wenn nicht nur die Dörfer wüst fallen, sondern auch die Städte infolge des Abbaus der Industriearbeitsplätze. Damit bekommt auch die Zielstellung der Energiestrategie 2030 der Brandenburger Landesregierung eine Aussicht auf "Erfolg", denn die energieintensive Industrie, die Deutschlands Reichtum ausmachte, wird nicht mehr da sein und das

112 "Tafelsilber" der schönsten Landschaften ebenfalls nicht mehr. Somit kann sogar von einer vorfristigen Übererfüllung des Ziels von 23 % weniger Stromverbrauch ausgegangen werden - leider. Waltraud Plarre, Neuhäuser Str. 18, Kloster Lehnin

113 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 Anlage öffentliche Sitzung Stenogr. Dienst-otto-schae-sto Anlage 6: Liste der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf LEP-HR (TOP 7)

114 Landtag Brandenburg Enquete-Kommission 6/1 Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Stellungnahmen zum Entwurf LEP HR Die nachfolgenden Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf des LEP HR sind im Kommissionssekretariat eingegangen, an die EK-Mitglieder weitergeleitet und in die Dateiablage des Dialogportals hochgeladen worden. Ämter Elsterland Gramzow Kleine Elster Seelow-Land Unterspreewald Brück Städte/Gemeinden Angermünde Bestensee Borkheide Fehrbellin Forst Heideland Kloster Lehnen Lübben Luckau Mellensee Mittenwalde Prenzlau Rückersdorf Schilda Schorfheide Schönborn Sonnewalde Tröbitz Vetschau Verbände Landkreistag Brandenburg Städte- und Gemeindebund Brandenburg Rat der Angelegenheiten der Sorben/Wenden

115 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 Anlage öffentliche Sitzung Stenogr. Dienst-otto-schae-sto Anlage 7: Präsentation RAG Lausitz-Spreewald (TOP 7)

116 Die Bedeutung der Regionalen Planungsgemeinschaften für die Entwicklung des ländlichen Raumes Carsten Maluszczak Enquete-Kommission 6/1, , Borkheide

117 Quelle: Grundprinzipien der Raumordnung in Deutschland

118 Gesetzliche Grundlagen der Regionalplanung auf Bundesebene: Raumordnungsgesetz (ROG) "Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist 8 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne (1) In den Ländern sind 1. ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet (landesweiter Raumordnungsplan) und 2. Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne) aufzustellen. [ ] (2) Die Regionalpläne sind aus dem Raumordnungsplan für das Landesgebiet zu entwickeln. [ ]

119 Neue Leitbilder der Raumordnung des Bundes (9. März 2016) 4 Hauptthemen mit Wiedererkennungswert: Wettbewerbsfähigkeit stärken Daseinsvorsorge sichern Raumnutzung steuern und nachhaltig entwickeln Klimawandel und Energiewende gestalten Die Weiterentwicklung der Leitbilder greift in den Leitbildern von 2006 nicht ausreichend thematisierte Handlungsfelder und -strategien auf, z. B.: Sicherung der Mobilität und Logistik partnerschaftliches Miteinander von Stadtregionen und ländlichen Räumen raumplanerische Anforderungen an den Klimaschutz und die Energiewende maritime Raumordnung und Raumnutzung unter Tage Belange der digitalen Infrastruktur wurden bisher nur angedeutet

120 Neue Leitbilder der Raumordnung des Bundes (9. März 2016) I. Wettbewerbsfähigkeit stärken Metropolregionen Weiterentwickeln Fortführung und Vertiefung der Zusammenarbeit in den Metropolregionen Förderung und Nutzbarmachung der vorhandenen Entwicklungsziele aller Teilräume Schaffung von Synergien zwischen städtischen und ländlichen Teilräumen Erhöhung der Wahrnehmbarkeit der ländlichen Räume innerhalb der Metropolregion Zusammenarbeit und Vernetzung von Räumen stärken Stärkung von Wirtschafts-, Innovations- und Technologiestandorten Unterstützung von Räumen abseits von Metropolregionen (im Sinne von Regiopolen) Räume mit besonderem strukturellen Handlungsbedarf unterstützen Nutzung und Weiterentwicklung regionalspezifischer Ressourcen Vernetzung strukturschwacher Räume mit wirtschaftsstärkeren Teilräumen Ausbau vorhandener Entwicklungskerne (insb. in zentralen Orten) zu Ankerpunkten Infrastrukturanbindung und Mobilität sichern Priorisierung von Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan 2015 (Substanzerhaltung und Beseitigung von Engpässen im Güterverkehr) Berücksichtigung der begrenzten Inanspruchnahme von Natur und Landschaft Verbesserung der Lebensqualität in Städten und Regionen

121 Neue Leitbilder der Raumordnung des Bundes (9. März 2016) II. Daseinsvorsorge sichern Zentrale-Orte-System konsequent anwenden Versorgung dünn besiedelter ländlicher Räume sichern III. Raumnutzung steuern und nachhaltig entwickeln großräumige Freiraumverbünde schaffen Kulturlandschaften gestalten Flächenneuinanspruchnahme reduzieren IV. Klimawandel und Energiewende gestallten Ausbau der erneuerbaren Energie und Netze steuern räumliche Strukturen an den Klimawandel anpassen

122 Neue Leitbilder der Raumordnung des Bundes (9. März 2016) Die Weiterentwicklung der Leitbilder erfolgte auf Grund von veränderten Rahmenbedingungen wie: demografischer Wandel Vermeidungs- und Minderungsstrategien sowie Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel die Energiewende (Bereitstellung von ausreichenden Flächen zur Energieerzeugung und deren koordinierten Ausbau) effektiverer Bürgerbeteiligung (Bereitstellung verständlicher Informationen über Vorhaben, Folgen und Verfahrensschritte, Weiterentwicklung der Instrumente der Bürgerbeteiligung) fortschreitende Globalisierung (wachsende Verkehrsströme erfordern effiziente und leistungsfähige Mobilitäts- und Logistiksysteme)

123 Gesetzliche Grundlagen der Regionalplanung auf Landesebene: Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) vom 18. Mai 1993 (Neufassung vom ) Abschnitt 1 Regionalplanung 1 Regionalplanung Regionalplanung ist die übergeordnete und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region. Die Regionalpläne ( 2) geben den überörtlichen Rahmen sowie die Grundsätze und Ziele der Raumordnung vor. Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Fortschreibung und Aufhebung der Regionalpläne wirken Land, Regionale Planungsgemeinschaften ( 4), Gemeindeverbände und Gemeinden nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen. 9 Regionale Planungsstelle In jeder Region wird eine Regionale Planungsstelle eingerichtet, deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Regionalen Planungsgemeinschaft eingestellt werden. Ihr obliegt die Erfüllung der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft gemäß 4 Absatz 2 sowie die planerische und organisatorische Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse und Aufträge der Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft.

124 Derzeitige Pflichtaufgaben der Regionalplanung in Brandenburg gemäß Darstellungsrichtlinie des MIL vom 03. Juli 2009 Der Träger der Regionalplanung hat die Aufgabe, Regionalpläne aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern oder zu ergänzen. Regionalplanung befasst sich regelhaft mit raumbedeutsamen Themen der Region, wie Siedlungs-, Freiraum und Infrastrukturentwicklung. Ausweisung von: - Siedlungsbereichen (Vorzugsraum Siedlung) - Vorranggebieten Freiraumverbund - Eignungsgebieten für die Windenergienutzung - Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe - Vorranggebieten für den Hochwasserschutz - Vorbehaltsgebieten hochwassergefährdeter Bereiche - regionalen Straßenverbindungen / Verknüpfungspunkte zw. Verkehrssystemen des Personenverkehrs

125 Regionen und zugehörige Flächengrößen Einwohner Landkreise / kreisfreie Städte in km² Region Prignitz-Oberhavel km² LK Prignitz km² LK Ostprignitz-Ruppin km² LK Oberhavel km² Region Uckermark-Barnim km² LK Uckermark km² LK Barnim km² Region Oderland-Spree km² LK Märkisch-Oderland km² LK Oder-Spree km² Stadt Frankfurt (Oder) 148 km² Region Havelland-Fläming km² LK Havelland km² LK Potsdam-Mittelmark km² LK Teltow-Fläming km² Stadt Brandenburg a.d.h 230 km² Stadt Potsdam 188 km² Region Lausitz-Spreewald km² LK Dahme-Spreewald km² LK Elbe-Elster km² LK Spree-Neiße km² LK Oberspreewald-Lausitz km² Stadt Cottbus 165 km²

126 rechtskräftiger Sachlicher Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und gewinnung rechtskräftig seit rechtskräftiger Regionalplan "Windenergienutzung" (2003) rechtskräftiger Regionalplan "Rohstoffsicherung" (2012) Regionalplan "Freiraum und Windenergie" (Entwurf) rechtskräftiger Sachlicher Teilregionalplan "Windenergienutzung (2004) (gegenwärtig Fortschreibung) rechtskräftiger Regionalplan Havelland-Fläming 2020 vom sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung rechtskräftig seit rechtskräftiger sachlicher Teilregionalplan II "Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe Aufstellungsbeschluss für einen integrierten Regionalplan im November 2014

127 Gewährleistung von umfassender Mitbestimmung Realisierung der Mitbestimmung gemäß Koalitionsvertrag unerlässlich Umsetzung notwendiger Maßnahmen, wie der Erhöhung der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung, um die Mitbestimmung der Kommunen zu stärken! bisher nur Kommunen mit mehr als Einwohnern als stimmberechtigte Mitglieder der Regionalversammlung (siehe nachfolgende Folie)

128 Verteilung der Regionalräte in gesamt Brandenburg (Stand 11/2014) Kommunen ohne geborene Regionalräte (weniger als EW) Kommunen mit geborenen Regionalräten (mehr als EW) Vertretung für km² von km² Gesamtfläche = 25,6%

129 Aufgabenstellung aus dem Koalitionsvertrag Vertretung für km² von km² Gesamtfläche = 36,9 % der Gesamtfläche Vertretung für km² von km² Gesamtfläche = 49,3 % der Gesamtfläche

130 Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaften als unverzichtbare Schnittstelle zwischen den Entscheidern aus den Kreistagen und den stimmberechtigten Bürgermeistern! Bürgermeister C Bürgermeister D Bürgermeister B Bürgermeister A Landkreis B Landkreis A Regionale Planungsgemeinschaft Interessenausgleich als eine der wichtigsten Aufgaben der Regionalplanung.

131 Zukünftige Handlungsoptionen für die Regionalplanung in Brandenburg Themenkomplex: Daseinsvorsorge/Steuerung Siedlungsflächenentwicklung Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung Beschreibung der Region Ausweisung von Räumen mit besonderem Steuerungsbedarf (vorhandene Entwicklung raumverträglich steuern bzw. Entwicklungspotenziale aktivieren) Daseinsvorsorge Ausweisung von zentralen Orten - Oberzentren (nachrichtliche Übernahme aus dem LEP B-B) - Mittelzentren (nachrichtliche Übernahme aus dem LEP B-B) - Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) keine zentralen Orte! Berliner Umland muss bezüglich der Ausweisung von GSP anders betrachtet werden als der äußere Entwicklungsraum, Festlegung von Versorgungs- und Siedlungskernen (Hauptortproblematik)

132 Bearbeitung des Zentrale-Orte-Systems Neu: Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) (Festlegung durch Regionalplanung) GSP sind keine zentralen Orte! je Amt oder amtsfreier Gemeinde ein GSP keine GSP-Festlegung in OZ und MZ zusätzlich 2,5 % Wohneinheiten zu den 5% WE als Eigenentwicklung qm zentrenrelevanter großflächiger Einzelhandel zusätzlich GSP in einem Amt GSP in einer amtsfreien Gemeinde

133 Regionalplanerische Ausweisung von Kulturlandschaften weiches Planungsinstrument Handlungsauftrag zur Ausgestaltung an regionale Akteure

134 Zukünftige Handlungsoptionen für die Regionalplanung in Brandenburg Themenkomplex: Freiraum multifunktionale Freiraumkategorie (gegenwärtig!) monofunktionale Freiraumkategorie (zukünftig?) Landwirtschaft Forstwirtschaft Freiraum Natur und Landschaft Hochwasserschutz Warum? Ausschluss von Konkurrenzen zwischen verschiedenen Freiraumkategorien

135 Zukünftige Handlungsoptionen für die Regionalplanung in Brandenburg Themenkomplex: Klimaadaption Anpassung des regionalplanerischen Instrumentariums in Inhalt und Umfang an die Herausforderungen des Klimawandels Entwicklung einer raumbezogenen Gesamtstrategie zur planerischen Anpassung an die zu erwartenden Folgen des Klimawandels flexible Instrumente und Raumnutzungsstrategien zur planerischen Risiko-Vorsorge müssen an den Schwachstellen des Raumes ausgerichtet und als widerstandsfähige Raumbestandteile bewahrt werden verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Planungsebenen und den politischen Entscheidungsträgern gezielte Information und Sensibilisierung der beteiligten Akteure Best-Practice-Beispiele: welche Ansätze verfolgen andere Planungsregionen / andere Länder?

136 Zukünftige Handlungsoptionen für die Regionalplanung in Brandenburg Themenkomplex: Demografie Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg Quelle: Landesamt für Bauen und Verkehr / Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

137 Zukünftige Handlungsoptionen für die Regionalplanung in Brandenburg Themenkomplex: Demografie Anpassung des regionalplanerischen Instrumentariums in Inhalt und Umfang an die Herausforderungen des Demografischen Wandels Stärkung regionaler Entwicklungspotenziale und Verbesserung räumlicher Rahmenbedingungen Stabilisierung von betroffenen Räumen durch bessere Vernetzung mit wirtschaftsstärkeren Teilräumen Sicherung der Tragfähigkeit von Einrichtungen und Angeboten der Daseinsvorsorge (das Grundgerüst bildet das Zentrale-Orte-System) Best-Practice-Beispiele: welche Ansätze verfolgen andere Planungsregionen / andere Länder?

138 Zukünftige Handlungsoptionen für die Landes- und Regionalplanung in Brandenburg. Themenkomplex: Grenzüberschreitende Raumentwicklung Gemeinsames Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum 2030 (beschlossen im Dezember 2016) Ausarbeitung von gemeinsamen programmatischen Vorstellungen der Raumentwicklung für die deutsch-polnische Grenzregion Stärkung eines funktional verflochtenen und kooperierenden Raumes im europäischen Maßstab Grundlage: polnische Konzeption der räumlichen Entwicklung des Landes (KPZK) und der deutschen Leitbilder der Raumentwicklung des Bundes in 2017 wird ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung der vereinbarten Ziele und Visionen entwickelt Quelle:

139 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Carsten Maluszczak Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald Gulbener Straße Cottbus

140 Landtag Brandenburg P-EK 1-6/13 Anlage öffentliche Sitzung Stenogr. Dienst-otto-schae-sto Anlage 8: Präsentation LAG Fläming-Havel (TOP 7)

141

142 Die LEADER Region Fläming-Havel ( ) Eiszeitlich geformte Landschaft, Endmoränen, Niederungen eher ertragsschwache Böden hoher Waldanteil (38,5%) große Teile Naturpark (51%) strukturschwach Einwohner auf km² (50 Einwohner/km²) 18 Ämter/ Gemeinden Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

143 Die Geschichte Gründung Verein Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel e.v. Ziel ist die Förderung der ländlichen Entwicklung mit breiter Beteiligung von Kommunen, Vereinen, Unternehmen und engagierten Bürgern Umsetzung und Förderung von Projekten aus dem Regionalen Entwicklungskonzept aus der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER Umsetzung und Förderung von Projekten aus der gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie aus dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds) Weitere Aktivitäten im Bereich der ländlichen Entwicklung mit ESF-Förderung und ohne Förderung seit 2014 Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie bis 2020 Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

144 Mitgliederentwicklung LAG Fläming-Havel Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

145 Aktuelle Aktivitäten der LAG Umsetzung der gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie durch Projektförderung aus dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds) Begleitung des Entwicklungsprozesse durch ein Regionalmanagement und regelmäßige öffentliche Veranstaltungen Forum für den ländlichen Raum Netzwerk Tourismus im Hohen Fläming im Rahmen des Regionalmanagements unterstützt durch Ehrenamtler Förderung kleinteiliger touristischer Maßnahmen als Dienstleister für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Fläming-INFO Verteilsystem für touristische Werbekärtchen Flämingmarkt und 48 Stunden als jährliche Marketingaktion für die Region Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

146 Handlungsfelder der aktuellen Entwicklungsstrategie I. Lebensqualität, Dorfentwicklung, bürgerschaftliches Engagement II. Naherholung und ländlicher Tourismus III. Regionale Wirtschaft, Ressourcenschutz, Erneuerbare Energien Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

147 Inhalte Regionale Entwicklungsstrategie (RES) Handlungsfeld 1: Lebensqualität, Dorfentwicklung, bürgerschaftliches Engagement Infrastruktur und Daseinsvorsorge gewährleisten und ausbauen Dörfliche Gemeinschaften erhalten und unterstützen Ortsbilder und Naturraum erhalten und entwickeln Erreichbarkeit der Orte innerhalb der Region verbessern Interkommunale/ regionale Projekte stärken Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

148 Inhalte Regionale Entwicklungsstrategie (RES) Handlungsfeld 2: Naherholung und ländlicher Tourismus Touristische Infrastruktur pflegen und verbessern Touristische Angebote schaffen, die Qualität erhöhen und bündeln Regionale touristische Information, Zusammenarbeit und Vermarktung ausbauen Touristisches Wegenetz erhalten und verbessern Wanderwege-Infrastruktur Gästebetten im Loths-Hof in Rädigke Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

149 Inhalte Regionale Entwicklungsstrategie (RES) Handlungsfeld 3: Regionale Wirtschaft, Ressourcenschutz, Erneuerbare Energien Erzeugung und Vermarktung regionaler Produkte ausbauen Regionale Beschäftigung und Wertschöpfung sichern und fördern Regionale Energien und Ressourcen umweltverträglich nutzen und regional in Wert setzen Einsparpotenziale von Energien und Ressourcen nutzen Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

150 Kommunikation in der Region Regelmäßige Infos mit dem Fläming-Havel-Brief per Arbeitsgruppen im Rahmen der Projektauswahl Weiterbildungsveranstaltungen Forum für den ländlichen Raum für fachlichen Austausch und gemeinsame Ideenfindung Forum für den ländlichen Raum Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

151 Ergebnisse 17.Forum Welche Grundausstattung brauchen wir Forderungen der Teilnehmer/innen des Forums an die Politik (aus dem Forum am in Kuhlowitz) Mitspracherecht von Dörfern und ländlichen Kommunen bei Entscheidungen, die sie betreffen Schnelle Internetversorgung auch auf dem flachen Land Bildungseinrichtungen auch bei geringen Kinderzahlen erhalten Gute Erreichbarkeit medizinischer Versorgung Mobilität ohne Auto sichern Bedarfsgerechte für die Einwohner tragfähige Infrastruktur Einen Treffpunkt für das Dorf erhalten/ (wieder) schaffen Vorstellung LAG Fläming-Havel e.v

152 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit: Eveline Vogel, Vorsitzende (033841/91-250, Regionalbüro der LAG Fläming-Havel: Schlossstraße 1b, D Wiesenburg/ Mark Telefon ++49 (0) / , Telefax ++49 (0) / Internet: lag@flaeming-havel.de

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