Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Landkreis Karlsruhe - Weiteres Vorgehen
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- Alexandra Günther
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1 Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: Sitzungsvorlage KT/39/2018 Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Landkreis Karlsruhe - Weiteres Vorgehen TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 11 Kreistag öffentlich 1 Anlage Studie zur künftigen Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Landkreis Karlsruhe, Bericht des Ingenieurbüros Prof. Dr.-Ing Görisch GmbH vom Juni 2018 (Die Studie wurde allen Mitgliedern des Kreistages bereits als Anlage 1 mit Vorlage Nr. AUT/20/2018 an den Betriebsausschuss vom zur Verfügung gestellt). Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt: 1. Sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Bodenaushub und mineralischen Restabfällen werden intensiviert. Hierzu gehört insbesondere auch die Information und Beratung über eine bevorzugte Verwendung von Bodenaushub, eine bevorzugte Verwendung von Bodenaushub aus dem Kreisgebiet für die Rekultivierung der Kreisdeponien und eine Marktrecherche für externe Verwertungsmöglichkeiten für Bodenaushub. 2. Der Kreistag stellt fest, dass im Kreisgebiet für unbelasteten Bodenaushub noch Deponiekapazitäten für ca. 10 Jahre zur Verfügung stehen. Zur Sicherstellung weiterer Kapazitäten wird die Verwaltung aufgefordert: a) die Möglichkeiten einer Erweiterung der Kreiserdaushubdeponie in Karlsbad- Ittersbach zu prüfen sowie b) mit der Hofkammer Württemberg über das vorliegende Angebot zu verhandeln. 3. Der Kreistag stellt fest, dass dem Landkreis in absehbarer Zeit keine Deponiekapazitäten zur Beseitigung mineralischer Restabfälle mehr zur Verfügung stehen werden. Damit der Landkreis künftig seine Entsorgungspflicht erfüllen kann, muss er neue Deponiekapazitäten schaffen. Er fordert die Verwaltung auf, dafür in einem ersten Schritt einen konkreten Bedarfsnachweis zu führen.
2 4. Der Kreistag stellt fest, dass für die im Kreisgebiet beim Rückbau der kerntechnischen Anlagen anfallenden und für eine Beseitigung auf einer Deponie freizugebenden Abfälle keine Entsorgungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. Er fordert die Verwaltung auf, zunächst eine Machbarkeitsstudie für eine Interimslagerung vorzulegen. I. Sachverhalt Die Entsorgung von mineralischen Abfällen wird in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre weitgehend privatwirtschaftlich organisiert. Es besteht seither für diese Abfälle, wenn sie nicht aus privaten Haushalten stammen, ein Vorrang der privatwirtschaftlichen Verwertung vor einer öffentlichen Beseitigung der Abfälle auf Deponien. Seither sind auch die Anforderungen an Deponien stark gestiegen. Die Abfallmengen, die noch auf Deponien beseitigt werden, haben seit Mitte 2005 deutlich abgenommen. Seither dürfen nur noch nicht brennbare oder vorbehandelte Abfälle abgelagert werden. Durch den Vorrang der privatwirtschaftlichen Verwertung ist ein Entsorgungsmarkt für mineralische Abfälle entstanden, an dem sich auch die öffentlichen Deponiebetreiber beteiligen müssen, wenn sie ihre Anlagen wirtschaftlich betreiben wollen. Seit einiger Zeit wird in Deutschland die Forderung aus der Politik und Bauwirtschaft an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger herangetragen, für ausreichend Deponieraum zu sorgen. Dies gilt auch für Baden-Württemberg, obwohl landesweit eine mindestens 10-jährige Entsorgungssicherheit noch gewährleistet ist. Regional betrachtet gilt dies allerdings nur eingeschränkt. Im Landkreis Karlsruhe werden nach dem Atomausstieg die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe in Eggenstein-Leopoldshafen (KTE-Anlagen) und das Kernkraftwerk in Philippsburg (KKP) zurückgebaut. Beim Rückbau fallen Abfälle an, die für eine Beseitigung auf einer Deponie freigegeben werden können. Dafür ist in Baden-Württemberg derjenige Landkreis entsorgungspflichtig, in dessen Gebiet die kerntechnische Anlage liegt und diese Abfälle anfallen. Der Landkreis Karlsruhe verfügt derzeit über keine geeigneten Deponiekapazitäten zur Beseitigung dieser Abfälle. In der Sitzung am hatte der Betriebsausschuss die Kreisverwaltung beauftragt, in einem Gesamtkonzept Vorschläge für die künftige Entsorgung aller mineralischen Abfälle zu erarbeiten und vorzulegen, die dem Landkreis zur Ablagerung auf einer Deponie überlassen werden. Das Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH wurde beauftragt, eine Studie für die Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub, von mineralischen Restabfällen und für die zur Beseitigung auf einer Deponie freigegebenen Abfälle aus dem Rückbau der im Kreisgebiet liegenden kerntechnischen Anlagen zu erarbeiten. Die Studie kommt zu folgenden wesentlichen Ergebnissen und Empfehlungen: Seite 2
3 1. Unbelasteter Bodenaushub Der im Landkreisgebiet anfallende nicht mit Schadstoffen belastete Bodenaushub wird heute zum überwiegenden Anteil verwertet. Nur etwa 15 Prozent des Aushubs werden auf Deponien abgelagert. Im Landkreis ist noch 15 Städten und Gemeinden die Entsorgung von Bodenaushub als eigene Aufgabe übertragen. Sie betreiben dafür 7 eigene Deponien für Bodenaushub. Der Landkreis verfügt für die Entsorgung des Bodenaushubs aus den restlichen 17 Städten und Gemeinden über die Kreiserdaushubdeponie in Karlsbad-Ittersbach. Die im Landkreis Karlsruhe für die Beseitigung von Bodenaushub auf Deponien zu zahlenden Abfallgebühren liegen unter dem Durchschnitt in der Region Karlsruhe und deren Umgebung. Insgesamt stand im Landkreis Karlsruhe Ende 2016 noch ein Deponievolumen für Bodenaushub von m³ zur Verfügung, das bei gleich bleibendem Aufkommen noch für etwa 10 Jahre ausreichen würde. Dem Landkreis steht die Kreiserdaushubdeponie in Karlsbad-Ittersbach bei den zu erwartenden Anlieferungsmengen allerdings nur noch für 7 Jahre, also etwa bis zum Jahr 2025 zur Verfügung. Dann wird sie verfüllt sein. Der Pachtvertrag mit den Grundstückeigentümern endet bisher im Jahr Über andere Wege verfügt der Landkreis derzeit nicht. Einige der 15 Städte und Gemeinden verfügen nur noch über geringe Deponiekapazitäten und werden die Entsorgungsaufgabe in den nächsten Jahren an den Landkreis abgeben. Durch abnehmende Verwertungsmöglichkeiten und strengere gesetzliche Vorgaben des Bundes ist künftig mit steigenden Anlieferungsmengen auf den Deponien zu rechnen. Daher muss auch der Landkreis in Zukunft mit steigenden Mengen rechnen, die ihm zur Ablagerung auf der Kreiserdaushubdeponie überlassen werden. Angesichts des langen Zeitraums für die Schaffung von neuen Deponiekapazitäten besteht deshalb ein Handlungsbedarf. Damit die Entsorgungssicherheit über das Jahr 2025 hinweg weiter gewährleistet ist, wird in der Studie empfohlen: - Durch den Landkreis soll in Kooperation mit den Städten und Gemeinden darauf hingewirkt werden, dass Bodenaushub soweit als möglich vermieden oder bereits vor Ort wieder verwendet wird und nicht auf Deponien beseitigt werden muss. - Bei der noch ausstehenden endgültigen Rekultivierung der ehemaligen Hausmülldeponien in Bruchsal und Karlsruhe-Grötzingen sollte ab dem Jahr 2023 bevorzugt geeigneter Bodenaushub aus dem Landkreis Karlsruhe eingesetzt werden. Mit der dafür erforderlichen Menge könnte die Entsorgung von Bodenaushub durch den Landkreis rechnerisch über 10 Jahre sichergestellt werden. Allerdings wird sich dafür nicht jeder Aushub eignen. - Mit einer Marktrecherche soll ermittelt werden, welche externen Verwertungsmaßnahmen und örtlichen Auffüllungen zu welchen Kosten ab dem Jahr 2020 dem Landkreis zur Verfügung stehen würden, um künftig eventuell stark steigende Anliefermengen verwerten zu können. Seite 3
4 - Um nicht verwertbares Material beseitigen und die Entsorgungssicherheit im Landkreis für Bodenaushub langfristig gewährleisten zu können, soll eine Erhöhung der Kreiserdaushubdeponie in Karlsbad-Ittersbach weiter verfolgt werden. Durch eine mögliche Erhöhung des Deponiekörpers stünde im Raum Karlsbad ab 2025 zusätzliche Deponiekapazität für weitere 6 Jahre, also bis zum Jahr 2031 zur Verfügung. In einem ersten Schritt sind dafür eine Bedarfsermittlung und eine Machbarkeitsstudie erforderlich, mit der die Genehmigungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht werden soll. - Das von der Hofkammer Württemberg angebotene und etwa ab Mitte der 2020er Jahre ggf. für den Landkreis Karlsruhe verfügbare Kontingent von ca m³/a in der geplanten Erdaushubdeponie Liebenstein bei Neckarwestheim sollte genutzt werden, um die Entsorgung von Bodenaushub sicherstellen zu können, falls eine Erhöhung der Kreiserdaushubdeponie nicht möglich sein sollte. Dazu sollte der Landkreis mit der Hofkammer entsprechende Verhandlungen aufnehmen. Die Hofkammer muss zunächst den Bedarf für die geplante Erdaushubdeponie nachweisen. Dazu hält das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg eine Vereinbarung mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern für erforderlich, die für die Beseitigung von Bodenaushub in ihrem Gebiet zuständig sind und die erklären, dass sie die geplante Erdaushubdeponie künftig nutzen wollen und in ihr Abfallwirtschaftskonzept und in die Abfallwirtschaftssatzung aufnehmen werden. Der Nachweis soll ferner eine Mengenprognose enthalten, die für die Rechtfertigung der Deponieplanung notwendig sei. 2. Mineralische Restabfälle Bis zum wurden brennbare und nicht brennbare Restabfälle aus dem Landkreis Karlsruhe auf der Hausmülldeponie in Bruchsal abgelagert. Die Hausmülldeponien Karlsbad-Ittersbach und Karlsruhe-Grötzingen wurden davor bis 1993 bzw zur Ablagerung genutzt. Seit Mitte 2005 dürfen nur noch nicht brennbare Abfälle auf Deponien abgelagert werden. Deshalb gingen die im Landkreis noch auf einer ehemaligen Hausmülldeponie abzulagernden Abfallmengen erheblich zurück. Nachdem für die Hausmülldeponie in Bruchsal bereits im Frühjahr 2003 in der Deponiebewirtschaftungsplanung für Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umweltschutz eine Beendigung der Abfallablagerung empfohlen wurde, hat der Landkreis überprüft, ob ein Weiterbetrieb nach 2005 als Deponie für mineralische Restabfälle bei den gestiegenen technischen Anforderungen und den geringen Abfallmengen noch wirtschaftlich möglich wäre. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich wäre. Deshalb entschied sich der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am für eine Beendigung der Müllablagerung auf der Deponie Bruchsal zum und sprach sich für eine Kooperation mit einem Nachbarlandkreis zur Entsorgung der nicht brennbaren Abfälle aus. In der Folge hat der Kreistag in seiner Sitzung am für die Entsorgung der nicht brennbaren Restabfälle aus dem Landkreis Karlsruhe eine zeitlich unbefristete Kooperation nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) mit dem Enzkreis zur Mitbenutzung dessen Deponie Hamberg in Maulbronn beschlossen. Für Seite 4
5 diese Kooperation besteht seit Mitte 2005 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die von beiden Seiten mit einer Frist von 24 Monaten zum Jahresende gekündigt werden kann. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe am genehmigt. Neben dem Landkreis Karlsruhe nutzen auch die Stadt Karlsruhe und der Landkreis Rastatt die Deponie Hamberg. Dem Landkreis Karlsruhe wird aktuell nur eine geringe Menge von ca Mg an mineralischen Restabfällen überlassen, die auf der Deponie Hamberg des Enzkreises entsorgt wird. Die Deponie Hamberg verfügt nur noch über eine Restlaufzeit von etwa 5 Jahren, weil neben den Mengen von den beteiligten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, für eine wirtschaftliche Betriebsführung auch privatwirtschaftliche Mengen angenommen werden müssen. Über andere Entsorgungswege für mineralische Restabfälle verfügt der Landkreis Karlsruhe nicht. Er hat dafür auch keine eigene Deponie. Angesichts der sehr langen Zeit für die Schaffung von neuen Deponiekapazitäten besteht deshalb ein Handlungsbedarf. Das Aufkommen an zu beseitigenden mineralischen Restabfällen, die dem Landkreis Karlsruhe jährlich überlassen werden ist heute mit ca Mg sehr gering. Aus dem Landkreis Karlsruhe wird jedoch eine Menge von ca Mg pro Jahr an mineralischen Abfällen auf anderen Deponien in Baden-Württemberg entsorgt, ohne dass sie dem Landkreis angedient werden. Bei einer Verknappung der Deponiekapazitäten in Baden-Württemberg ist damit zu rechnen, dass die Deponiebetreiber bevorzugt ihre eigenen Mengen entsorgen werden und diese Menge dem Landkreis Karlsruhe wieder angedient wird. Diese Situation betrifft auch die Stadt Karlsruhe und den Landkreis Rastatt, denen heute ebenfalls nur geringe Mengen an mineralischen Restabfällen überlassen werden. Allerdings werden auch aus deren Gebiet mineralische Restabfälle auf anderen Deponien in Baden-Württemberg entsorgt. Insgesamt ist aus dem Raum Karlsruhe mit jährlich Mg zu rechnen, die in Zukunft wieder auf einer eigenen Deponie abgelagert werden müssten, wenn die Deponie Hamberg verfüllt sein wird und andere Deponiebetreiber in Baden-Württemberg sie nicht mehr annehmen werden. Mit den heutigen Mengen aus dem Enzkreis wären dies sogar Mg pro Jahr. Für die Schaffung neuer Deponiekapazitäten sind heute für umfangreiche Untersuchungen (beispielsweise für einen Bedarfsnachweis, die Standortsuche mit Raumordnungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung), für die eigentliche Deponieplanung, für langwierige Genehmigungs- und Rechtsverfahren durch mehrere Gerichtsinstanzen, für die Vergabe der Bauleistungen und für die Bauarbeiten lange Zeiträume erforderlich, so dass etwa 10 bis 20 Jahre nötig sein werden, bis sie ausgebaut zur Verfügung stehen. Durch die zeitlich begrenzte Laufzeit der Deponie Hamberg kann die Beseitigung der mineralischen Abfälle aus dem Landkreis Karlsruhe auf Dauer nicht mehr durch die mit dem Enzkreis bestehende Kooperation sichergestellt werden. Damit die Entsorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist, wird in der Studie empfohlen: - Durch Beratung und Aufklärungsarbeit bei Planern, Baufirmen, Bauherren etc. soll auf die Vermeidung von mineralischen Restabfällen hingewirkt werden. Bei der für Seite 5
6 Bodenaushub vorgeschlagenen Beratung durch den Landkreis sollte deshalb auch auf die Vermeidung von mineralischen Abfällen hingewirkt werden. Die Auswirkungen auf die Beseitigungsmenge werden aber voraussichtlich gering sein. - Die Verwertung von mineralischen Abfällen wird bereits umfassend privatwirtschaftlich organisiert. Der Landkreis sollte die Verwertung von mineralischen Abfällen deshalb dadurch fördern, dass er vor einer Beseitigung auf einer Deponie einen Nachweis verlangt, ob Verwertungsmöglichkeiten vom Abfallerzeuger ausreichend geprüft wurden. Dafür sollte sich der Landkreis ab einer Menge von 500 Mg vor einer Annahme der Abfälle nachweisen lassen, dass eine Verwertung nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. - Nachdem mit einer Kooperation die Beseitigung von mineralischen Restabfällen aus dem Landkreis Karlsruhe nicht dauerhaft sichergestellt werden kann, sollte der Landkreis damit beginnen neue Deponiekapazitäten zu schaffen und dazu in einem ersten Schritt einen Bedarfsnachweis führen. Ein solcher Nachweis ist für die Rechtfertigung einer Deponieplanung erforderlich und beinhaltet insbesondere eine Prognose der künftigen Ablagerungsmengen mit verschiedenen Mengenszenarien, eine Ermittlung des erforderlichen Deponievolumens und eine Berechnung, ob ein wirtschaftlicher Betrieb einer Deponie möglich wäre. Wegen der begrenzten Laufzeit der heute vom Landkreis Karlsruhe genutzten Deponie Hamberg des Enzkreises und des sehr langen Zeitraums von 10 bis 20 Jahren bis neue Deponiekapazitäten zur Verfügung stehen, sollte bereits jetzt mit den nötigen Schritten begonnen werden. 3. Abfälle mit zweckgerichteter Freigabe Im Landkreis Karlsruhe werden nach dem Atomausstieg die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe in Eggenstein-Leopoldshafen und das Kernkraftwerk in Philippsburg zurückgebaut. Dabei fallen bis in die 2040er Jahre etwa Mg überwiegend Betonabfälle an, die für eine Beseitigung auf einer Deponie der Klasse I oder II zweckgerichtet freigegeben werden können und die der Landkreis beseitigen soll. Auch hierfür hat der Landkreis derzeit keine Entsorgungsmöglichkeit, so dass Handlungsbedarf besteht. Mit dem Freimessen von Abfällen aus kerntechnischen Anlagen wird über die Freigabe dieser Abfälle entschieden, das heißt über deren Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung. Beim Vorgang des Freimessens wird die radioaktive Strahlung von Abfällen geprüft. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, gilt als freigemessen und kann nach 29 Strahlenschutzverordnung freigegeben werden. Danach fällt das Material nicht mehr unter das Atomrecht, sondern unter das Abfallrecht. Ein Teil der beim Rückbau anfallenden mineralischen Abbruchabfälle kann für eine Beseitigung auf einer Deponie zweckgerichtet freigegeben werden. Die zweckgerichtete Freigabe setzt voraus, dass die freigegebenen Abfälle die geltenden Werte einhalten und auf einer dafür geeigneten Deponie abgelagert oder eingebaut werden. Eine Verwertung oder Wiederverwendung außerhalb einer Deponie sowie der Wiedereintritt der Stoffe in den Wirtschaftskreislauf muss ausgeschlossen sein. Seite 6
7 Als Deponien für die Beseitigung freigegebener Stoffe sind nur solche Entsorgungsanlagen geeignet, die mindestens den Anforderungen der Deponieklassen I bis IV der Deponieverordnung entsprechen und eine Jahreskapazität von mindestens Mg oder m³ im Kalenderjahr für die eingelagerte Menge von Abfällen, gemittelt über die letzten drei Jahre, aufweisen. Auf Deponien der Klasse 0 oder auf Erdaushubdeponien dürfen keine freigegebenen Abfälle abgelagert werden. Vor einer Freigabe werden nicht nur die Abfälle auf die Einhaltung der Freigabewerte durch Messungen, sondern auch die dafür vorgesehene Deponie auf ihre Eignung überprüft. Bei voller Ausschöpfung der Freigabewerte können auf einer Deponie jährlich maximal Mg freigegebene Abfälle abgelagert werden. Erfahrungsgemäß werden die Freigabewerte aber nur zur Hälfte bis zu einem Drittel ausgeschöpft, so dass jährlich eine im Verhältnis höhere Menge von bis Mg freigegeben und abgelagert werden kann. Durch die jährlich begrenzte Freigabemenge wird die Beseitigung dieser Abfälle in jedem Fall lange Zeit in Anspruch nehmen, so dass die Betreiber der kerntechnischen Anlagen keinesfalls darauf vertrauen können, dass die beim Abbruch anfallenden Abfälle immer zeitnah und umfassend entsorgt werden können. Jede Charge kann nur dann für eine Beseitigung freigegeben werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und eine geeignete Deponie zur Verfügung steht. Im Landkreis Karlsruhe wurde mit dem Rückbau der vorhandenen kerntechnischen Anlagen begonnen. Dabei fallen bereits Abfälle an, die für eine Beseitigung auf einer Deponie der Klasse I und II zweckgerichtet freigegeben werden könnten und die der Landkreis beseitigen soll. Da im Landkreis keine geeignete Deponie vorhanden ist und die Deponie Hamberg des Enzkreises für die freizugebenden Betonabfälle nicht zugelassen ist, bedarf es kurzfristig einer Beseitigung durch andere Deponiebetreiber. Eine europaweite Ausschreibung hat allerdings ergeben, dass in Deutschland kein Deponiebetreiber daran interessiert ist, die freizugebenden Abfälle aus dem Landkreis Karlsruhe freiwillig zu übernehmen. Der Landkreis Karlsruhe verfügt deshalb kurzfristig über keine Entsorgungsmöglichkeit. Nachdem mit ca. 10 bis 20 Jahren zu rechnen ist, bis neuer Deponieraum zur Verfügung stehen würde, müssten jetzt die Voraussetzungen für eine Interimslagerung der zur Beseitigung freigegebenen mineralischen Abfälle geprüft werden, falls sie nicht am Standort der Anlagen verbleiben sollen. Ein Lager könnte ohnehin erforderlich werden, weil jährlich nur eine begrenzte Menge dieser freigegebenen Abfälle auf einer Deponie abgelagert werden darf. Für ein solches Interimslager gelten die folgenden wesentlichen Voraussetzungen: - Durch das langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren für Deponien wäre mit einer notwendigen Laufzeit eines Lagers von etwa 15 Jahren zu rechnen. In dieser Zeit werden etwa bis Mg der beim Rückbau der kerntechnischen Anlagen für eine Ablagerung auf einer Deponie freizugebenden Abfälle angefallen sein, so dass sie in Big-Bags verpackt gelagert werden müssten. Seite 7
8 - Für die hohe Anzahl an Big-Bags wäre eine große Lagerfläche erforderlich. Mögliche Standorte müssten deshalb relativ groß sein, in dafür geeigneten Gebieten (z.b. Industriegebiet) liegen und wären nicht nur auf das Kreisgebiet beschränkt. - Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hält es für rechtlich zulässig, die betreffenden Abfälle mit einem Einzelfallnachweis für eine Interimslagerung freizugeben, wenn durchgehend sichergestellt ist, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikro- Sievert im Kalenderjahr auftreten kann und eine Rückführung der freigegebenen Stoffe in den Wertstoffkreislauf ausgeschlossen ist. Es wäre, z.b. durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Karlsruhe und dem Land abzusichern, dass die Abfälle mit zweckgerichteter Freigabe nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen können und der Kreis die finale, für die Freigabe geeignete Entsorgungslösung sicherstellt, also dafür Deponiekapazitäten schafft. - Die Interimslagerung der nicht gefährlichen Abfälle ist bei der zu erwartenden Dauer und Lagermenge immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Es wäre ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Es ist wahrscheinlich, dass dabei eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich würde. - Bis zur Inanspruchnahme eines Interimslagers wäre für die Planung und den zahlreichen nötigen Untersuchungen, dem Einzelfallnachweis sowie dem umfangreichen Genehmigungsverfahren realistisch von 5 bis 10 Jahren auszugehen. Hierbei ist mit Einwendungen aus der betroffenen Bevölkerung und einer gerichtlichen Nachprüfung zu rechnen. Die Realisierung einer externen Interimslagerung von freigegebenen Abfällen würde in dieser Form erstmalig praktiziert und wäre mit erheblichen zeitlichen Risiken verbunden. Durch die große Menge der freizugebenden Abfälle wäre eine Lagerung mit anschließender Deponierung wahrscheinlich eine aufwändige und vergleichsweise kostspielige Lösung. Es wird deshalb empfohlen: - Festzustellen, dass für die im Kreisgebiet beim Rückbau anfallenden und für eine Beseitigung auf einer Deponie freizugebenden Abfälle keine Entsorgungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen werden. - Für die Übergangszeit sollte mit einer Machbarkeitsstudie eine Interimslagerung der freizugebenden Abfälle geprüft werden, damit möglicherweise bereits in 5 bis 10 Jahren externe Lagerkapazitäten zur Verfügung stehen könnten. Seite 8
9 4. Weiteres Vorgehen Für den Landkreis ergeben sich folgende Maßnahmen, die jetzt unternommen werden müssten: - Die Information und Beratung durch den Landkreis zur Förderung der Vermeidung und Wiederverwendung von Bodenaushub sowie zur Vermeidung und Verwertung von mineralischen Restabfällen zu intensivieren. - Eine Marktrecherche durchzuführen, welche externen Verwertungsmaßnahmen und örtlichen Auffüllungen zu welchen Kosten ab dem Jahr 2020 dem Landkreis zur Verfügung stehen würden, um künftig eventuell stark steigende Bodenaushubmengen verwerten zu können, die dem Landkreis dann angedient werden. - Die Verhandlungen mit der Hofkammer Württemberg zur Nutzung eines Kontingents an der geplanten Erdaushubdeponie Liebenstein bei Neckarwestheim aufzunehmen. - Eine Erhöhung der Kreiserdaushubdeponie in Karlsbad-Ittersbach zu prüfen und dafür in einem ersten Schritt einen Bedarfsnachweis für die künftige Planrechtfertigung und eine Machbarkeitsstudie zu erarbeiten. - Einen konkreten Bedarfsnachweis für neue Deponiekapazitäten für mineralische Restabfälle zu führen. - Eine Interimslagerung für die freizugebenden Abfälle aus den kerntechnischen Anlagen zu prüfen und dafür eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses am vorberaten und dem Kreistag mit einer Änderung der Beschlussempfehlung in Ziffer 1. einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Für die in einem ersten Schritt erforderlichen Untersuchungen für eine Erhöhung der Kreiserdaushubdeponie Karlsbad-Ittersbach, die Marktrecherche für eine Verwertung von Bodenaushub, den Bedarfsnachweis für Deponiekapazitäten für mineralische Restabfälle und die Machbarkeitsstudie für eine Interimslagerung von freigegebenen Abfällen ist mit Kosten von etwa Euro (brutto) zu rechnen. III. Zuständigkeit Der Kreistag legt nach 5 Nr. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe die Grundsätze der Abfallwirtschaft fest und Seite 9
10 Az entscheidet damit über das weitere Vorgehen für die künftige Entsorgung der mineralischen Abfälle.
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