Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen)"

Transkript

1 Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand: Frühzeitige Beteiligung

2 M 1 : Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Gemarkung Wyhlen - Abgrenzungslageplan - Planstand: Projekt-Nr: S Bearbeiter: Sam / Wit / Schu Plan FNPÄ PtG ( ).dwg fsp.stadtplanung Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbb Schwabentorring 12, Freiburg Fon 0761/ ,

3 EE PtG M 1 : Ergänzung Legende Flächen für Versorgungsanlagen EE PtG Erneuerbare Energien Power-to-Gas-Anlage Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Gemarkung Wyhlen Planstand: Projekt-Nr: S Bearbeiter: Sam / Wit / Schu Plan FNPÄ PtG ( ).dwg fsp.stadtplanung Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbb Schwabentorring 12, Freiburg Fon 0761/ ,

4 1. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) VERFAHRENSVERMERKE 1) Aufstellungsbeschluss zur Änderung durch Gemeinderat gemäß 2 Abs. 1 BauGB 2) Billigung und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB 3) Frühzeitige Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB 4) Billigung und Beschluss zur Offenlage gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB 5) Offenlage gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB am am vom am vom 6) Feststellungsbeschluss durch Gemeinderat am 7) Genehmigung gemäß 6 Abs. 1 BauGB 8) Die Genehmigung wurde gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht am am Grenzach-Wyhlen, den Dr. Tobias Benz, Bürgermeister Der Planverfasser

5 Gemeinde Grenzach-Wyhlen Stand: punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung Power-to-Gas-Anlage BEGRÜNDUNG Seite 1 von 6 INHALT 1 Anlass und Inhalt der Planänderung Verfahren Lage und Inhalte der Planänderung Übergeordnete Planungen Umweltbericht Standortalternativen Begründung FNPÄ PtG ( ).doc

6 Gemeinde Grenzach-Wyhlen Stand: punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung Power-to-Gas-Anlage BEGRÜNDUNG Seite 2 von 6 1 ANLASS UND INHALT DER PLANÄNDERUNG Im Ortsteil Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen liegt am Ufer des Hochrheins ein Kraftwerksgelände des regionalen Versorgungsträgers EnergieDienst Rheinfelden. Wesentlicher Bestandteil ist das Wasserkraftwerk Wyhlen, welches Teil des Zwillingskraftwerks Augst-Wyhlen ist und bereits über einen mehr als 100- jährigen Betrieb zurückblicken kann. Das gemeinsam bewirtschaftete Stauwehr verbindet die beiden Kraftwerke und versorgt in Südbaden und der Schweiz rund Haushalte mit Strom und energienahen Dienstleistungen aus Wasserkraft. Die Nutzung und Förderung regenerativer Energiequellen ist ein wesentliches Ziel im Rahmen des Klimaschutzes und der Energiewende. Vorgesehen ist, bis zum Jahr % der Energie in Baden-Württemberg aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Wesentliche regenerative Energiequellen sind dabei Wind, Sonne und Wasser. Zur Umsetzung dieses langfristigen Ziels und auch, um die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Energieversorgung weiter zu erhalten, hat sich der ansässige Versorgungsträger entschlossen, weiter in umweltfreundliche und erneuerbare Energien zu investieren und plant nun den Bau einer Elektrolyseanlage (sog. Power-to- Gas-Anlage) zur Produktion von Wasserstoff aus Wasser mittels Elektrolyse. Um die planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau der Power-to-Gas-Anlage zu schaffen hat die Gemeinde Grenzach-Wyhlen am den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Power-to-Gas-Anlage gefasst. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet der Gemeinde Grenzach- Wyhlen die vorgesehenen Flächennutzungen in ihren Grundzügen dar. Bebauungspläne, die bauliche und andere Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind gem. 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Grenzach-Wyhlen wurde am genehmigt und ist seit dem wirksam. Der vorgesehene Bereich der geplanten Power-to-Gas-Anlage ist im wirksamen Flächennutzungsplan vollständig als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität dargestellt, so dass die Gemeinde die Auffassung vertritt, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der eine Power-to-Gas- Anlage festsetzt, noch als auch dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann. Jedoch gibt es auch Meinungen, die eine andere Auffassung vertreten, so dass aus Gründen der Rechtssicherheit der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert werden soll. Auch wenn diese Darstellung der geplanten Nutzung nicht widerspricht, soll die Zweckbestimmung im Flächennutzungsplan dennoch so weit spezifiziert werden, dass die beabsichtigte Nutzung, nämlich der Bau einer Elektrolyseanlage mit der Produktion von Wasserstoff mittels Elektrolyse explizit ablesbar ist. Daher wird parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich einer Spezifizierung der Zweckbestimmung für diesen Bereich erfolgen; dieses Verfahren wird als 1. Flächennutzungsplanänderung eingeleitet. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung ist somit Grundlage für den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Power-to-Gas-Anlage. Mit der Planung werden dementsprechend folgende Einzelziele verfolgt: Sinnvolle Ausnutzung bestehender Flächenpotentiale innerhalb des Betriebsgeländes im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Begründung FNPÄ PtG ( ).doc

7 Gemeinde Grenzach-Wyhlen Stand: punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung Power-to-Gas-Anlage BEGRÜNDUNG Seite 3 von 6 Sicherung der Energieversorgung der Bevölkerung mit Energie aus regenerativen Energiequellen Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen 2 VERFAHREN Zur Flächennutzungsplanänderung wird ein zweistufiges Planungsverfahren, bestehend aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB und der Offenlage gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (sog. Scoping) nehmen die Behörden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung Stellung. Verfahrensdaten - (Anschreiben mit Frist bis ).- (Anschreiben mit Frist bis ) Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. punktuellen Flächennutzungsplanänderung. Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. 3 (1) BauGB und 4 (1) BauGB. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu Umfang und Detaillierungsrad der Umweltprüfung Stellung zu nehmen (Scoping). Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planauslage. Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Behörden werden aufgefordert zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Stellung zu nehmen (Scoping). Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen behandelt die in der Frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und fasst den Beschluss zur Offenlage für die 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans. Durchführung der formellen Bürgerbeteiligung gem. 3 (2) BauGB. Durchführung der formellen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen behandelt die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und fasst den Feststellungsbeschluss für die 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans. 3 LAGE UND INHALTE DER PLANÄNDERUNG Wie bereits in Kapitel 1 dargestellt, beabsichtig der EnergieDienst Rheinfelden auf dem bestehenden Kraftwerksgelände eine Power-to-Gas-Anlage zu errichten. Die Elektrolyseanlage soll auf einem Teilbereich des bestehenden Betriebsgeländes Begründung FNPÄ PtG ( ).doc

8 Gemeinde Grenzach-Wyhlen Stand: punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung Power-to-Gas-Anlage BEGRÜNDUNG Seite 4 von 6 errichtet werden. Das Betriebsgelände des EnergieDienstes liegt im südlichen Teil des Ortsteils Wyhlen am Rheinufer. Das Betriebsgelände wird über die Straße Am Wasserkraftwerk erschlossen. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Grenzach-Wyhlen vom (Feststellungsbeschluss) ist das Plangebiet als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung einer Anlage für Elektrizität dargestellt. Die Fläche für Versorgungsanlage hat eine Größe von ca. 4,6 ha. Die Zweckbestimmung soll für die geplante Power-to-Gas-Anlage näher spezifiziert werden, sodass zwar an der Darstellung als Fläche für Versorgungsanlagen festgehalten, folgende Zweckbestimmungen jedoch ergänzt werden: EE: erneuerbare Energien, PTG: Power-to-Gas-Anlage. Die bestehende Darstellung der Fläche für Versorgungsanlagen wird in Lage und Abgrenzung nicht verändert. Ergänzt werden lediglich zwei Zweckbestimmungen, um dem Versorgungsträger weitere Möglichkeiten für zukünftige Entwicklungen und Investitionen im Rahmen der Nutzung erneuerbarer Energien zu eröffnen, um auch in Zukunft einen wirksamen Beitrag im Rahmen des Klimaschutzes leisten zu können. Darstellung im wirksamen FNP 1. Änderung (Frühzeitige Beteiligung) 4 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Nach 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung zur Beachtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne. Zu berücksichtigen sind dementsprechend auch die Inhalte des Regionalplans; im Fall der Gemeinde Grenzach-Wyhlen aufgestellt vom Regionalverband Hochrhein- Bodensee Begründung FNPÄ PtG ( ).doc

9 Gemeinde Grenzach-Wyhlen Stand: punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung Power-to-Gas-Anlage BEGRÜNDUNG Seite 5 von 6 Ausschnitt aus dem Regionalplan Hochrhein-Bodensee und ungefährer Lage des Plangebiets (rote Umrandung), Quelle: LUBW Es ist ersichtlich, dass das Plangebiet von keiner Signatur bzw. Schraffur des Regionalplans betroffen ist. Insgesamt ergibt sich aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans demzufolge keine konfliktträchtige Darstellung und es wird davon ausgegangen, dass die vorliegende punktuelle Flächennutzungsplanänderung mit den regionalplanerischen Zielen in Einklang steht. 5 UMWELTBERICHT Gemäß 2 BauGB erfordert die Änderung des Flächennutzungsplans eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist Teil der vorliegenden Begründung zur 1. Flächennutzungsplanänderung. Die Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung aufgefordert, sich zu Inhalt, Umfang und Detaillierungsgrad des vorgelegten Umweltberichts zu äußern. Die Inhalte werden soweit erforderlich eingearbeitet. 6 STANDORTALTERNATIVEN Für die vorgesehene Power-to-Gas-Anlage wurde die Verlagerung der Anlage auf das Areal der BASF Grenzach im Ortsteil Grenzach diskutiert. Auch hier könnten Synergien der bestehenden Anlagen effektiv genutzt werden, wie z.b. bestehende Erschließung, Gleisanschlüsse, Sicherheitskonzepte oder auch eine Direktabnahme über die BASF. Die vorgesehene Power-to-Gas-Anlage basiert allerdings auf einer direkten Zusammenarbeit mit dem bestehenden Wasserkraftwerk. Durch eine direkte Abnahme und Nutzung regenerativ hergestellter Energie kann die Produktion von Wasserstoff klimaneutral betrieben werden. Das für das Vorhaben Begründung FNPÄ PtG ( ).doc

10 Gemeinde Grenzach-Wyhlen Stand: punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung Power-to-Gas-Anlage BEGRÜNDUNG Seite 6 von 6 in Anspruch genommene Werksgelände der EnergieDienst ist bereits im Eigentum des Vorhabenträgers, so dass hier keine zusätzlichen Kosten für Erschließung, neue Leitungstrassen bzw. Leitungsrechte oder Netzentgelte anfallen. Durch die Nähe zu den bestehenden Betriebsgebäuden und Anlagen zur Energieerzeugung und durch die bestehenden Eigentumsverhältnisse ergeben sich für die geplante Power-to-Gas-Anlage daher keine direkten Standortalternativen. Grenzach-Wyhlen, den Dr. Tobias Benz, Bürgermeister Der Planverfasser Begründung FNPÄ PtG ( ).doc

11 Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Umweltbericht Freiburg, den Frühzeitige Beteiligung Freie Landschaftsarchitekten bdla Freiburg Merzhauser Str Heidelberg Franz-Knauff-Str Rottweil Eisenbahnstr Stuttgart Industriestr

12 L:\gop\569-Genzach-Wyhlen, power to-gas-anlage\text\2-vorentwurf\ub_fnp_offenlage\gop569_grenzach-wyhlen_p2g_umweltbericht_fnp_ docx Abbildung: Ausschnitt aus dem gültigen FNP Abbildung: Ausschnitt aus dem geänderten FNP Kurzdarstellung des Vorhabens und der geplanten FNP-Änderung Der regionale Versorgungsträger Energiedienst Holding AG plant im Ortsteil Wyhlen der Gemeinde Grenzach- Wyhlen auf dem Gelände eines Wasserkraftwerks den Bau einer Elektrolyseanlage (sog. Power-to-Gas-Anlage ). In dieser Anlage soll durch das bestehende Wasserkraftwerk gewonnene Elektrizität zur umweltfreundlichen Produktion von Wasserstoff genutzt werden. Hierdurch kann Elektrizität energetisch zwischengespeichert werden. Auf einem Teilbereich des Werksgeländes von ca. 0,2 ha ist ein eingeschossiges Betriebsgebäude (Unterstellhalle) zur Herstellung von Wasserstoff, mehrere Trafostationen, Rückkühl- und Speicherelemente sowie drei Abfüllstationen geplant. Hierzu hat die Gemeinde Grenzach-Wyhlen am den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Power-to-Gas-Anlage gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) zwar als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität dargestellt. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll der FNP in einem Parallelverfahren zum Bebauungsplan jedoch insofern geändert werden, dass die Zweckbestimmung der Errichtung einer Elektrolyseanlage (Zweckbestimmungen: 1. EE = erneuerbare Energien und 2. PtG = Power-to-Gas-Anlage) im FNP dargestellt wird. Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Regionalplan: Es sind keine Grünzäsuren von der Planung betroffen. Das Plangebiet liegt in der Nähe einer Landesentwicklungsachse. Der Bau der geplanten Power-to-Gas-Anlage widerspricht nicht den Zielen der Regionalplanung. Bestandsaufnahme (mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern) 2 3 Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit: 1 besondere / 2 allgemeine / 3 geringe Bedeutung Mensch: Lärm: Es bestehen Lärmimmissionen vom südwestlich des Plangebiets gelegenen Wasserkraftwerk und den nördlich gelegenen Verkehrsflächen. Die Empfindlichkeit in gegenüber Lärmimmissionen wird als allgemein eingestuft. Erholung: Das Plangebiet selbst besitzt keinen Erholungswert. Südlich des Plangebiets verläuft ein Weg, der von Spaziergänger (Naherholung) genutzt wird. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 1

13 2 Arten und Biotope: Das Plangebiet ist für Vögel, Reptilien und Fledermäuse von geringer Bedeutung. Aktuell liegt im Plangebiet eine Magerwiese vor, die mit wenigen jungen und ökologisch geringwertigen Obstbäumen bestanden ist. Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichs-Regulierung ist als Biotop-Bestand ein "Kiesbiotop"/Ruderalvegetation (durch den BPlan Fallberg Ost festgesetzte Ausgleichsmaßnahme) zu berücksichtigen, das überplant wird. Etwa 120 m östlich des Plangebiets liegt das FFH-Gebiet Wälder bei Whylen, ca. 110 m östlich des Plangebiets liegt das NSG Altrhein Whylen. Das Plangebiet ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope 1 Boden: Die im Plangebiet vorhandenen Böden sind nicht natürlich entstanden, sondern im Rahmen der Bebauung des Kraftwerkareals aufgeschüttet worden. Deshalb wird die Bodenfunktion/Leistungsfähigkeit als gering bewertet. Das Plangebiet ist aufgrund der mit dem Vorhaben verbundenen Flächenversiegelung von besonderer Bedeutung für das Schutzgut Boden. 2 Wasser: Es liegen keine Überschwemmungsgebiete (HQ 100- oder HQ extrem-flächen) und keine Wasserschutzgebiete im Bereich des Plangebietes. Das Plangebiet ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut Wasser. 2 Klima / Luft: Das Plangebiet stellt eine Kaltluftentstehungsfläche dar und liegt im Bereich des lokale Südostwinds Möhlin Jet. Es liegt eine geringe Vorbelastung der Luft durch Immissionen von nördlich des Plangebiets liegenden Verkehrsflächen vor. Das Plangebiet ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut Klima / Luft. 3 Landschaftsbild: Die Landschaftsbildqualität im Plangebiet wird aufgrund der Vorbelastung durch das Umfeld: Bestehende Funktionsgebäude des Wasserkraftwerks und angrenzende asphaltierte Fahrwege mit "gering" bewertet. Das Plangebiet ist von geringer Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild. 2 Kultur- / Sachgüter: Es sind derzeit keine Kulturgüter im Plangebiet bekannt. Das Plangebiet ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut Kultur- / Sachgüter. 3 Wechselwirkungen: Es sind keine Wechselwirkungen zu erwarten, die über die bei den einzelnen Schutzgütern aufgeführten Auswirkungen hinausgehen. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 2

14 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung: Maß der Beeinträchtigung: E = hoch, erheblich e = mittel, erheblich g = gering, nicht erheblich Mensch Lärm g Bezüglich Lärmimmissionen durch das Vorhaben wurde ein Lärmgutachten erstellt. Es ist damit zu rechnen, dass durch passive Lärmschutzmaßnahmen und eine zeitliche Beschränkung der Lkw-An- und-abfahrten erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden können. Dies wird auf Ebene des Bebauungsplans detailliert beschrieben. Erholung g Aufgrund der geringen aktuellen Bedeutung des Plangebietes für die Erholung ergibt sich vorhabensbedingt keine nachteilige Veränderung der Erholungseignung. Arten und Biotope E Durch die zulässige Nutzung wird die Überplanung der als Bestand anzunehmenden Ruderalvegetation (Kiesbiotop) ermöglicht. Eine Grundflächenzahl von 0,7 auf der Plangebietsfläche ergibt eine maximal zulässige Überbauung bzw. Versiegelung von 70 %. Es bestehen potentielle artenschutzrechtliche Konflikte. Durch die Rodungsmaßnahmen besteht die Gefahr des Eintretens von Tötungsverbotstatbeständen bei Vögeln. Es sind keine Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Wälder bei Whylen und des ca. 110 m östlich gelegenen NSG Altrhein Whylen durch den geplanten Bau der Power-to-Gas-Anlage zu erwarten. Boden E Die Planung ermöglicht eine zulässige Versiegelung und Bebauung von bis zu etwa 70 % des Plangebiets. Dies ist verbunden mit einem vollständigen Verlust aller Bodenfunktionen auf diesen Flächen. Betroffen sind dabei Böden von geringer Leistungsfähigkeit. Wasser e Es ist mit einem Verlust der Grundwasserneubildung durch Niederschlagswasser im Bereich zukünftig vollständig versiegelter Flächen zu rechnen. Kultur- und Sachgüter Klima / Luft e Kaltluftentstehungsflächen im Plangebiet gehen verloren. Es besteht eine geringe Betroffenheit der kühlenden Wirkung des Südostwinds Möhlin Jet durch das Vorhaben. Durch die Versiegelung/Bebauung ergeben sich dadurch mittlere Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima/Luft. Landschaftsbild Wechselwirkungen g E g Durch die bestehenden Vorbelastungen sind die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds gering. Es sind derzeit keine Kulturgüter im Plangebiet bekannt. Da keine Wechselwirkungen bekannt sind, ist diesbezüglich nicht mit Auswirkungen zu rechnen. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 3

15 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im Gebiet V = Vermeidung, Minimierung Erläuterung der Maßnahme: K = Kompensation (Ausgleich, Ersatz) Schutzgut / Funktion: V Passive Lärmschutzmaßnahmen Mensch/Erholung V K V K V Rodungszeitbeschränkung gem. 39 BNatSchG (Anfang Oktober bis Ende Februar) Extensive Dachbegrünung der Unterstellhalle mit Substratschicht von mindestens 12 cm Nicht versiegelte Flächen im Plangebiet sind zu begrünen und dauerhaft zu pflegen. Kompensation der Eingriffe in Boden und Biotope durch Kompensationsmaßnahmen auf externen Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto Bei Bauarbeiten Zwischenlagerung des Oberbodens und Verwendung des Aushubs für Geländemodellierung in den nicht überbauten Flächen Arten Boden, Arten, Biotope, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild Mensch, Boden, Arten, Biotope, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild Boden, Arten, Biotope Boden V Teilweise Retention des Niederschlagswassers vor Ort Wasser Voreinschätzung, ob ein Ausgleich innerhalb der Vorhabenfläche ermöglicht werden kann: Durch die internen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen kann ein Teil der potentiell erheblichen Beeinträchtigungen vermieden, vermindert bzw. ausgeglichen werden. Die erheblichen Beeinträchtigungen der Arten, Biotope und Boden müssen durch externe Kompensationsmaßnahmen aus dem vorhandenen Ökokonto ausgeglichen werden. Die Ausgleichsmaßnahmen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan konkretisiert. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 4

16 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: Bei einem Verzicht auf die Ausweisung des Gebietes sind kurzfristig keine oder nur unwesentliche Änderungen des Flächenzustands zu erwarten. Insbesondere bedeutsame naturschutzfachliche Aufwertungen innerhalb des Plangebietes sind nicht zu erwarten. Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Standortalternativen) Es ist im Gemeindegebiet keine Fläche mit ähnlich guter Eignung für das Vorhaben vorhanden. Kein Alternativstandort weist eine ähnlich optimale Lage zum Wasserkraftwerk auf und ist landschaftlich bereits ähnlich vorbelastet. Für weitere Bereiche im Gemeindegebiet bestehen teilweise Schutzgebietskulissen oder es handelt sich um Wohnbebauung oder intakte Ortsränder. Eine detailliertere Beschreibung der Standortalternativen findet sich in der Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Verwendete technische Verfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse Grundlagen dieses Umweltberichts sind folgende Daten: digitale Orthophotos (Quelle: LGL) Bebauungspläne, Flächennutzungsplan (Quelle: Automatisiertes Raumordnungskataster des Landes Baden-Württemberg) Landesentwicklungsplan, Regionalplan (Quelle: PlanAtlas des Landes Baden-Württemberg) Geodaten zu den Themen: FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiete, geschützte Biotope, Hochwassergefahrenkarte, Umgebungslärmkartierung (Quelle: LUBW) Bodenkarte 50 (Quelle: LGRB) Schalltechnische Untersuchung (Quelle: Dr. Wilfried Jans, 2016) Zusätzlich wurden durchgeführt: Biotopkartierung und faunistische Übersichtsbegehung (Quelle: faktorgruen 2017) Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Quelle: faktorgruen 2017) Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring) Maßnahmen zur Umweltüberwachung werden im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan festgelegt. Hinweise zur Abschichtung Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt. Ebenso erfolgt dort eine Vorprüfung zur Verträglichkeit mit dem angrenzenden FFH- Schutzgebiet sowie eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 5

17 Allgemein verständliche Zusammenfassung Der regionale Versorgungsträger Energiedienst Holding AG plant im Ortsteil Wyhlen der Gemeinde Grenzach- Wyhlen auf dem Gelände eines Wasserkraftwerks den Bau einer Elektrolyseanlage (sog. Power-to-Gas-Anlage ). In dieser Anlage soll durch das bestehende Wasserkraftwerk gewonnene Elektrizität zur umweltfreundlichen Produktion von Wasserstoff genutzt werden. Auf einem Teilbereich des Werksgeländes von ca. 0,2 ha ist ein eingeschossiges Betriebsgebäude (Unterstellhalle) zur Herstellung von Wasserstoff sowie kleinere Nebenanlagen geplant. Parallel zum Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Power-to-Gas-Anlage soll der FNP insofern geändert werden, dass die Zweckbestimmung der Errichtung einer Elektrolyseanlage im FNP dargestellt wird. Bezogen auf das Schutzgut Mensch/Erholung ergibt sich durch das Vorhaben keine Verschlechterung der Erholungsfunktion. Nicht versiegelte Flächen im Plangebiet werden begrünt und dauerhaft gepflegt. Der Grünordnungsplan wird detaillierter im Rahmen der Umweltprüfung für die Aufstellung des Bebauungsplans beschrieben. Bezüglich des Schutzguts Mensch/Lärm ist bei Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen. Es ist durch die geplante zulässige Bebauung mit erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten, Biotope, Boden, Wasser und Klima/Luft zu rechnen. Diese können durch interne und externe Vermeidungs-, Minimierungsund Kompensationsmaßnahmen verhindert, vermindert oder ausgeglichen werden. Die Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden kann nur schutzgutübergreifend durch Maßnahmen der Biotopentwicklung ausgeglichen werden. Gemäß der im Rahmen des Bebauungsplans durchgeführten artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung ist nicht mit der Erfüllung von Verbotstatbeständen des 44 BNatSchG zu rechnen, wenn die erforderlichen Rodungszeitbeschränkungen durchgeführt werden. Freiburg, den Dipl. Biol. Dr. Thomas Hahn / hahn@faktorgruen.de faktorgruen Umweltbericht, Gemeinde Grenzach-Wyhlen, 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Seite 6

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand:

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand: Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (Gemarkung Wyhlen) Stand: 18.07.2017 Offenlage EE PtG M 1 : 5.000 Ergänzung Legende Flächen für Versorgungsanlagen EE PtG Erneuerbare

Mehr

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Umweltbericht

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Umweltbericht Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Umweltbericht Freiburg, den 18.07.2017 Offenlage Freie Landschaftsarchitekten bdla www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser Str. 110

Mehr

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand:

Gemeinde Grenzach-Wyhlen. 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Power-to-Gas-Anlage (Gemarkung Wyhlen) Stand: Gemeinde Grenzach-Wyhlen 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (Gemarkung Wyhlen) Stand: 24.10.2017 Feststellung EE PtG M 1 : 5.000 Ergänzung Legende Flächen für Versorgungsanlagen EE PtG Erneuerbare

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Frühzeitige Beteiligung

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)

Mehr

VG Löffingen-Friedenweiler. 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen. Umweltbericht

VG Löffingen-Friedenweiler. 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen. Umweltbericht G Löffingen-Friedenweiler 5. Punktuelle FNP-Änderung Solarpark Löffingen Umweltbericht Freiburg, den 18.10.2017 Offenlage Partnerschaftsgesellschaft mbb Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure

Mehr

INHALT. GVV Kenzingen-Herbolzheim Stand: Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Spöttfeld

INHALT. GVV Kenzingen-Herbolzheim Stand: Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Spöttfeld BEGRÜNDUNG Seite 1 von 7 INHALT 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 2 1.2 Lage des Planungsgebiets / Geltungsbereich... 2 1.3 Verfahren... 3 2 INHALTE DER PLANUNG... 4 3 STÄDTEBAULICHE

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:

GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf: GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Stadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018

Stadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018 Entwurf Erläuterungswerk zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Niederstetten Stadt Niederstetten Main-Tauber-Kreis Stand: 18. Juli 2018 I n h a l t 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Gemeinde Martinsheim

Gemeinde Martinsheim Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 3. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 06-10-2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens

Mehr

Gemeinde Horben. Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe. Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets

Gemeinde Horben. Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe. Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets Gemeinde Horben Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets Horben Freiburg, den 30.01.2018 Landschaftsarchitekten bdla Beratende

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222

Mehr

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)

Mehr

Gemeinde Schluchsee. Umweltbericht

Gemeinde Schluchsee. Umweltbericht Gemeinde Schluchsee 9. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Umweltbericht Freiburg, den 12.12.2014 Stand: Offenlage Freie Landschaftsarchitekten bdla www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser Str. 110 0761-707647-0

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 05.02.2018 Verfasser: Architektur- und Ingenieurbüro Dipl.-Ing.

Mehr

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6

Mehr

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G

- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G STADT PULHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR. 14.8 DANSWEILER B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 14.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des südlichen

Mehr

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mehr

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"

S a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Buttenhalden GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 6. Änderung Flächennutzungsplan Bad Salzungen Stadt Bad Salzungen Zusammenfassende Erklärung Erklärung zum Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Fassung zum Planbeschluss nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB

Fassung zum Planbeschluss nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Änderung des Flächennutzungsplans in Quierschied - Ortsteil Fischbach- Camphausen ADAC-Verkehrsübungsplatz Sonderbaufläche-Verkehrsübungsplatz statt Wald Begründung Stand: Fassung zum Planbeschluss nach

Mehr

B e g r ü n d u n g z u r 1 1. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n e s. G e m e i n d e B i e b e l r i e d

B e g r ü n d u n g z u r 1 1. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n e s. G e m e i n d e B i e b e l r i e d B e g r ü n d u n g z u r 1 1. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n e s G e m e i n d e B i e b e l r i e d Landkreis Kitzingen, Bayern A u f g e s t e l l t. 16. 0 7. 2 0 1 8 G

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

Öffentlicher Teil Vorlage Bearbeiter: Bgm. Dr. Jürgen Louis / Stefanie Burg, fsp Telefon: 07643/ Az

Öffentlicher Teil Vorlage Bearbeiter: Bgm. Dr. Jürgen Louis / Stefanie Burg, fsp Telefon: 07643/ Az Gemeinderatssitzung am 26.07.2017 Öffentlicher Teil Vorlage 2017-06-04 Bearbeiter: Bgm. Dr. Jürgen Louis / Stefanie Burg, fsp Telefon: 07643/9107-12 Az. 621.41 TOP 4 Bebauungsplan Bürgerzentrum : Erste

Mehr

Umweltbericht. spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept

Umweltbericht. spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept Viehweid, Gewerbe und Sport Umweltbericht mit spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept Gemeinderat Gottenheim 21.09.2009 Umweltbericht Viehweid, Gewerbe und Sport Dipl. Ing. Horst Dietrich

Mehr

Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr

Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr Stadt Ettlingen Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr. 170162152803 Stuttgart, den 20.07.2018 Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag,

Mehr

zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm

zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm Auftraggeber: Nachbarschaftsverband Ulm Auftragnehmer: Baron Landschaftsarchitekt BDLA/SRL Schillerstaße 1/4 89077 Ulm

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Steinig - Begründung - (Vorentwurf) - 2 - Erläuterungen zur frühzeitigen Beteiligung der

Mehr

Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Stadt Neutraubling Deckblattänderung Nr. 9

Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Stadt Neutraubling Deckblattänderung Nr. 9 Stadt Neutraubling Regensburger Str. 9 93073 Neutraubling Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Stadt Neutraubling Deckblattänderung Nr. 9 Begründung mit Umweltbericht 09.11.2017 Entwurf PrNr. 529215

Mehr

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0

Mehr

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II

Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II Änderung des Flächennutzungsplans in Großrosseln Ortsteile St. Nikolaus & Nassweiler Schachtanlage Merlebach Nord II "Sonderbaufläche Photovoltaik" und "Wald" statt "Grünfläche" und Fläche für die Landwirtschaft"

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Teil B Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan B - I Begründung zum Bebauungsplan Satzungsfassung gem. GR Beschluss vom 20.11.2012 Seite 1 Teil B - Begründung B Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen

Mehr

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

BEGRÜNDUNG Seite 1 von 9 1 ANLASS ZUR PLANÄNDERUNG... 2

BEGRÜNDUNG Seite 1 von 9 1 ANLASS ZUR PLANÄNDERUNG... 2 BEGRÜNDUNG Seite 1 von 9 INHALT 1 ANLASS ZUR PLANÄNDERUNG... 2 2 ÄNDERUNGSBEREICH DER 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS... 2 2.1 Lage des Änderungsbereichs und angrenzende Nutzungen... 2 2.2 Bisherige

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar Pleidelsheim bestehend aus der Stadt Freiberg am Neckar und der Gemeinde Pleidelsheim Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020 KMB Ludwigsburg Verfahrensablauf

Mehr

2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN. BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB

2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN. BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB 1 GEMEINDE OBERAU 2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Schongau, den 23.11.2009 geändert: 14.04.2010 Planung ARCHITEKTURBÜRO HÖRNER BAUERNGASSE 27 86956 SCHONGAU Landschaftsplanung

Mehr

STADT TRENDELBURG BEBAUUNGSPLAN TRENDELBURG NR. 5 "DOMÄNE"

STADT TRENDELBURG BEBAUUNGSPLAN TRENDELBURG NR. 5 DOMÄNE STADT TRENDELBURG BEBAUUNGSPLAN TRENDELBURG NR. 5 "DOMÄNE" ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG (gem. 10a (1) BAUGB) Dem Bebauungsplan ist gem. 10 Abs. 4 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung mit folgenden Angaben

Mehr

63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern -

63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern - Anlage 03 zur VO/0296/14 Ressort Bauen und Wohnen 63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern - Begründung Feststellungsbeschluss Stand: Juli 2014, ergänzt gemäß Auflagen zur Genehmigung Stand:

Mehr

Begründung. - Vorentwurf -

Begründung. - Vorentwurf - Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,

Mehr

Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf. Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf

Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf. Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... II Abbildungsverzeichnis...

Mehr

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB

BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB GEMEINDE WIELENBACH 6. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HAUNSHOFEN WEST BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Gefertigt am: 10.12.2015 Geändert: 31.08.2017 Geändert: 18.01.2018 : Städtebaulicher Teil ARCHITEKTURBÜRO

Mehr

Bebauungsplan Schelmenäcker, Nord Planbereich 25-13/2

Bebauungsplan Schelmenäcker, Nord Planbereich 25-13/2 Anlage 4 zur Vorlage 078/ 2017 Stadt Leinfelden-Echterdingen Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau Bebauungsplan Schelmenäcker, Nord Planbereich 25-13/2 Scopingpapier zur Umweltprüfung Bebauungsplanverfahren

Mehr

Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße

Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße Stadt Bad Wünnenberg 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Stallbusch II Ortsteil: Haaren Plangebiet: Nördlich und westlich der Straße Kermelsgrund, südlich der Bürener Straße Begründung Verfahrensstand:

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Gemeinde Martinsheim

Gemeinde Martinsheim Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 4. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 25-03-2011 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Gemeinde Grenzach-Wyhlen

Gemeinde Grenzach-Wyhlen Gemeinde Grenzach-Wyhlen Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Power-to- Gas-Anlage" Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung und Grünordnungsplan Freiburg, den 18.07.2017 Offenlage Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME

7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME 7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME Auftraggeber: Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9 23795 Bad Segeberg Verfasser: PLANUNG

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der. Gemeinde Burgwald. Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald

Amtliche Bekanntmachung der. Gemeinde Burgwald. Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Burgwald Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald 16. Flächennutzungsplanänderung Kindergarten Ernsthausen, Ortsteil Ernsthausen und Bebauungsplan Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen,

Mehr

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS. 1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt

Mehr

AUFHEBUNGSPLAN ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN SONDERGEBIET FOTOVOLTAIK OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSPLAN ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN SONDERGEBIET FOTOVOLTAIK OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSPLAN ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN SONDERGEBIET FOTOVOLTAIK OBERPÖRINGERMOOS BEGRÜNDUNG AUFHEBUNGSPLAN STAND: 26.04.2018 GEMEINDE OBERPÖRING: vertreten durch: 1. Bgm.

Mehr

FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLAN

FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLAN Stadt Neumarkt - Sankt Veit FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLAN ÄNDERUNG DURCH DECKBLATT NR. 6 LANDKREIS MÜHLDORF AM INN REG.-BEZIRK OBERBAYERN Inhaltsverzeichnis 1. Ausschnitt rechtswirksamer Flächennutzungs-

Mehr

Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020

Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020 Anlage 8 zur Drucksache G-10/132 Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020 1. Ausgangslage Am 09.04.2009 hat der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2020

Mehr

Stadt Wiesensteig Bebauungsplan " Schöntal Süd"

Stadt Wiesensteig Bebauungsplan  Schöntal Süd Stadt Wiesensteig Bebauungsplan " Schöntal Süd" Externer Ausgleich des Schutzgutes Boden - Bodenauftrag auf Ackerflächen - AUFTRAGGEBER Stadt Wesensteig 73349 Wiesensteig AUFTRAGNEHMER mquadrat kommunikative

Mehr

STADT SCHWABMÜNCHEN. 12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Änderungsbereich: WOHNBAUFLÄCHE NORDOST

STADT SCHWABMÜNCHEN. 12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Änderungsbereich: WOHNBAUFLÄCHE NORDOST STADT SCHWABMÜNCHEN 12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Änderungsbereich: WOHNBAUFLÄCHE NORDOST und BEBAUUNGSPLAN NR. 39 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN WOHNBAUGEBIET NORDOST III ZUSAMMENFASSENDE

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08. 2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die

Mehr

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms 2013 Mecklenburg Regionaler Planungsverband Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms - Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergie

Mehr

Designer Outlet Center Remscheid Lennep

Designer Outlet Center Remscheid Lennep Designer Outlet Center Remscheid Lennep ISR Stadt + Raum GmbH & Co. KG Zur Pumpstation 1 42781 Haan Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Stadtplaner AKNW Jan Roth Bürgerinformation 18.07.2013 Übersicht 1. Bestandssituation

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

9. Änderung des Flächennutzungsplans

9. Änderung des Flächennutzungsplans KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans

Mehr

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung

Mehr