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1 Niederschrift Seite des Marktgemeinderates Burkardroth am 23. Juni 2017 in der Rhönfesthalle in Stangenroth Sämtliche 20 Mitglieder des Marktgemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender war: Schriftführer war: Erster Bürgermeister Waldemar Bug Verwaltungsrat Gerhard Zeller Anwesend waren: Erster Bürgermeister Waldemar Bug Zweiter Bürgermeister Daniel Wehner Dritter Bürgermeister Egon Keßler die Mitglieder des Marktgemeinderates Michael Frank Egon Gessner Frank Gößwein Steffen Hanft Horst Kirchner Mario Krebs Hartmut Metz Bernd Müller Mario Urschlechter Martin Wehner Frank Voll Marion Zehe Entschuldigt abwesend waren: Markus Alles Florian Eickhoff Siegbert Fehr Martin Hildmann Silvia Metz Martin Warmuth Die Beschlussfähigkeit war gegeben.

2 Seite Tagesordnung 1 Begrüßung 2 Dritter Nationalpark in Bayern 2.1 Vorstellung der möglichen Suchräume/Gebietskulissen in der Bayerischen Rhön durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 2.2 Beantwortung des Fragenkataloges mit anschl. Erörterung und Diskussion 2.3 Bildung von Arbeitsgruppen 3 Sonstiges

3 Seite Begrüßung Der Beginn der Sitzung war für Uhr vorgesehen. Er verschiebt sich. Grund dafür ist die verspätete Ankunft von Staatsministerin Ulrike Scharf, die zuvor auch auf die zahlreich erschienenen Demonstranten zugeht: ca. 100 Personen von der PRO-Seite und ca Personen, die sich einen Nationalpark nicht vorstellen können/wollen und dagegen protestieren, u. a. mit einem durch ganz Stangenroth laufenden Aufmarsch mit ca. 190 Traktoren und nachfolgender Kundgebung (Quelle der Zahlen: Polizei Bad Kissingen). Um Uhr begrüßt Waldemar Bug als Erster Bürgermeister des Marktes Burkardroth und Vorsitzender der Allianz Kissinger Bogen in der mit ca. 600 Personen voll besetzten Rhönfesthalle in Stangenroth Staatsministerin Ulrike Scharf (mit Ursula Schuster und Karl-Friedrich Bartmann vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz), Landrat Thomas Bold, MdL Sandro Kirchner, Birgit Erb (die Vorsitzende des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages im Nachbarlandkreis Rhön- Grabfeld), Bürgermeister und Mandatsträger der gleichzeitig mit tagenden Kommunen von Oberthulba, Bad Bocklet und Nüdlingen, anwesende Bürgermeister und Mandatsträger weiterer Nachbarkommunen (u. a. des Stadtrates Bad Kissingen bzw. der Gemeinde Aura), Mitarbeiter/innen der Verwaltungen, Regierung von Unterfranken, Forstbetriebsgemeinschaft Rhön-Saale, des Landratsamtes Bad Kissingen, Allianzmanagerin Ganna Kravchenko, die interessierten Zuhörer sowie die Vertreter der Presse. In der Folge stellt er einige Regularien (u. a. hinsichtlich Rederecht, Film- und Tonaufnahmen) sowie die (gemeinsame) Tagesordnung vor. Letztere enthält drei Unterpunkte. Die ersten beiden werden vorrangig von der Staatsministerin und ihrem Team bestritten. Mit dem dritten soll das denkbare weitere Vorgehen vorgestellt werden. Wie dies z. B. auch im Nachbarlandkreis Rhön-Grabfeld geplant ist. Die konkrete Entscheidung darüber obliege jedem einzelnen Gremium in einer eigenen Sitzung. Danach führt Bürgermeister Waldemar Bug in das Thema ein. Weitreichende Entscheidungen bedürfen nach seinem Dafürhalten solider Information. Die Sitzung diene der Meinungsbildung der Gremien für ihre späteren Beschlussfassungen. Es sei üblich, sachdienlich, ja verpflichtend, sich vor Entscheidungen, die weit in die Zukunft wirken, entsprechend kundig zu machen: Wir glauben heute, alles zu wissen: Woher wir kommen, wie unsere Natur entstanden ist und vor allem was gut sei für die Zukunft. Ob etwas gut ist, kommt in erster Linie auf die eigene Ansicht, die eigene Sichtweise und wahrscheinlich auch die eigenen Interessen an. Ob eine Entscheidung in der Gegenwart für die Zukunft gut war, entscheidet sich erst, wenn Zukunft und Gegenwart Vergangenheit geworden sind. Und selbst dann ist es schwierig, weil man nicht weiß, wie es sich bei anderer Entscheidung entwickelt hätte. So betrachtet ist die Zukunft stets ungewiss. Als Mandatsträger ist es aber unsere Pflicht, neben dem Zurückstellen eigener Interessen, die Entscheidung zu treffen, die nach bestem Wissen und Gewissen in der momentanen Situation das Bessere für unsere Region darstellt. Um Uhr eröffnet er offiziell die Sitzung des Marktgemeinderates Burkardroth, stellt die form- und fristgerechte Ladung bzw. die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung erheben sich keine. (In der Folge eröffnen die Bürgermeister von Oberthulba, Bad Bocklet und Nüdlingen ihre Sitzungen.) 2. Dritter Nationalpark in Bayern 2.1. Vorstellung der möglichen Suchräume/Gebietskulissen in der Bayerischen Rhön durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Staatsministerin Ulrike Scharf informiert, dass ein neuer Nationalpark ein hochattraktives Angebot an die Regionen ist. Er sei das höchste Prädikat für die Naturlandschaft Bayerns: Er stärkt die Naturheimat und erhält die Artenvielfalt. Neben den ökologischen Gründen dienen Nationalparks der touristischen Entwicklung. So sind in den beiden bestehenden Nationalparks Bayerischer Wald und Berchtesgaden jedes Jahr ca. 3 Mio. Besucher zu verzeichnen. Er diene der Entwicklung der Region, indem er nicht nur den Tourismus, sondern auch die wirtschaftliche und infrastrukturelle Gesamtentwicklung vorantreibe. Im Bayerischen Wald und in Berchtesgaden sei eine jährliche Wertschöpfung von insgesamt 68 Mio. Euro nachgewiesen, die nur durch das Vorhandensein der Nationalparks erwirtschaftet würde. Neben ca. 100 Arbeitsplätzen, die ein Nationalpark der Rhön bringen würde, stehe eine Haushaltsausstattung von ca. 10 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Notwendige Investitionen in Verwaltungs- und Bildungsstätten würden zusätzlich in die Region fließen und damit für örtliche Baufirmen und Gewerbebetriebe auch die Arbeitsplätze in der Region stärken. Derzeit gäbe es in den anderen Nationalparks viele Investitionsprojekte (wie das Haus der Berge mit 17 Mio. Euro oder das Infozentrum Bayerischer Wald mit 15 Mio. Euro): Diese Einrichtungen wirken wie ein Besuchermagnet und unterstützen die heimischen Gaststätten, Hotels und auch den Einzelhandel.

4 Seite Der Nationalpark würde in der Rhön keine Störung des Biosphärenreservates darstellen, sondern eine Ergänzung. Nach dem bestehenden Zeitplan sollen die Regionen, die derzeit in der Auswahl stehen, bis Ende Juli mitteilen, ob sie in die dritte Phase (die Konzeptphase) einsteigen wollen. Mit dem Einstieg in die Konzeptphase sei keine Entscheidung für oder gegen einen Nationalpark getroffen. In diesem Schritt würden erst konkretere Betrachtungen angestellt, Konzepte erarbeitet und Eckpunkte festgelegt, die der späteren Entscheidungsfindung dienten. Frau Scharf erinnert daran, dass die Diskussionen, die derzeit in der Rhön geführt werden und die Skepsis in der Bevölkerung vor mehreren Jahrzehnten im Bayerischen Wald genauso anzutreffen waren. Heute stünden dort jedoch 95 % der Bevölkerung ganz klar zum Nationalpark. Ein Leiter würde auch keinesfalls Entscheidungen über die Köpfe der Bevölkerung hinweg treffen: Es wird einen kommunalen Nationalparkausschuss geben, in dem die Bürgermeister der Kommunen mit Stimmrecht vertreten sind. Was unter einem Nationalpark zu verstehen ist, erläutert Ursula Schuster vom Staatsministerium. In Europa gäbe es derzeit mehr als 300, in Deutschland 16 und in Bayern zwei: Bayerischer Wald (1970) und Berchtesgaden (1978). Die Bayerische Staatsregierung strebe einen dritten an. Auf entsprechende Weisung des Ministerrats würden aktuell die in Frage kommenden Gebiete näher betrachtet. Ein neuer Nationalpark sei ein Angebot, dass die Naturheimat Bayern stärkt, die Biodiversität erhält sowie die wirtschaftliche, touristische und infrastrukturelle Gesamtentwicklung vorantreibt. Die Auswahl erfolgt nach einem intensiven Dialogprozess mit den jeweiligen Verantwortlichen, wobei vorwiegend Gebiete in Staatseigentum in Betracht kommen. Der neue Nationalpark könnte auch länderübergreifend ausgewiesen werden. In diesem Zusammenhang zitiert sie aus der Regierungserklärung von Ministerpräsident Horst Seehofer vom 28. September 2016: Wir werden im Dialog mit den Bürgern und Verantwortlichen vor Ort die Möglichkeiten für einen dritten Nationalpark in Bayern umfassend prüfen. Dabei kommen vorwiegend Gebiete im Staatseigentum in Betracht. Das ist eine historische Entscheidung für die kommenden Generationen. Deshalb streben wir einvernehmliche Lösungen an. Die rechtlichen Vorgaben seien im Bundes- und Bayerischen Naturschutzgesetz festgelegt. Es handele sich um großflächige Räume, in denen sich die Natur weitgehend ungestört entwickeln kann. Die Gebiete sollen möglichst unzerschnitten und von besonderer Eigenart sein. Die Mindestgröße betrage Hektar. Im überwiegenden Teil des Gebiets sollen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllt sein. Nationalparke dienten auch dem Naturerlebnis der Bevölkerung, der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung und der naturkundlichen Bildung. Gemäß internationalen IUCN- Richtlinien sei der Prozessschutz auf mindestens 75 % der Fläche umzusetzen. Dieses Ziel könne über einen längeren Zeitraum hinweg sukzessive erreicht werden. Ein Nationalpark habe viele Nutzungsmöglichkeiten, über das Naturerlebnis für die Bevölkerung, bis hin zu der Errichtung und Pflege von Wander-/Radwegen, Loipen, Infotafeln, Schutzhütten und Wegweisern im Rahmen eines Wegenetzes. Vorgesehen sei die Einrichtung eines Wildtiermanagements, die Ansiedelungen von Wölfen oder Luchsen aber nicht. Eine sozioökonomische Studie, die in Auftrag gegeben sei, werde zeitnah erwartet. Sie weist darauf hin, dass in einem Nationalpark Mitarbeiter mit den verschiedensten Berufen gebraucht werden, z. B. Waldarbeiter, Schreiner, Verwaltungskräfte und auch Pädagogen. Interessierte Bürger könnten sich zu Waldführern ausbilden lassen. Die Partner eines Nationalparks seien Gastgeber (Hotels, Pensionen, Hütten) sowie Gastronomiebetriebe, Erlebnis- und Reiseanbieter. Das Verfahren sei in drei Phasen gegliedert: Die erste Phase, fachlich geeignete Gebiete zu identifizieren, sei abgeschlossen. Die Besonderheit bei der Rhön sei, dass der Nationalpark in das Biosphärenreservat eingebettet wäre. Es handele sich um eine niedrige bis mittelhohe Mittelgebirgslandschaft und die Flächengröße des konkretisierten Suchraums betrage - auf verschiedene Teilflächen verteilt - rund ha Staatswald. Die Kriterien Naturschutzwürdigkeit und Eignung für Prozessschutz seien überwiegend erfüllbar. Es sei ein hoher Laubholzanteil in Teilbereichen vorhanden, wodurch das naturschutzfachliche Entwicklungspotenzial gegeben sei. Die Rhön repräsentiere Naturraum mit Schutzgütern, der in bestehenden Nationalparken nicht abgebildet wäre. Die Karte einer möglichen Gebietskulisse wird mittels Beamer auf eine große Leinwand projektiert. Aktuell befinde man sich in der zweiten Phase, wo Informationen gegeben und Diskussionen geführt werden. In diesem Zusammenhang verweist sie auf die speziell eingerichtete Internetseite bzw. auf den Tischen verteilte Flyer. Der umfangreiche Fragenkatalog mit den gegebenen Antworten sei dort ebenfalls einsehbar (er ist auch auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht). Die Regionen könnten nun Interesse bekunden und in der Konzeptphase gemeinsam mit der breiten Bürgerschaft weitere Details erarbeiten.

5 Seite Beantwortung des Fragenkatalogs mit anschließender Erörterung und Diskussion Der umfangreiche Fragenkatalog kann - einschließlich der gegebenen Antworten und einer Übersichtskarte - wie oben bereits ausgeführt auf den beiden im Absatz zuvor genannten Internetseiten eingesehen werden. Staatsministerin Ulrike Scharf bzw. Ursula Schuster stellen ergänzend zur Holznutzung fest, dass sich die Brennholzversorgung der örtlichen Bevölkerung nicht verschlechtern soll: Der Bedarf kann durch das anfallende Brennholz aus der Pflegezone bzw. durch ein bedarfsgerechtes Konzept sichergestellt werden. Letzteres werde gemeinsam mit den Bayerischen Staatsforsten erarbeitet: Mit ihm soll sichergestellt werden, dass sich weder das bisher zur Verfügung stehende Volumen reduziert, noch die Kosten erhöhen. Erforderlich sei zudem ein Wildtiermanagement, nicht zuletzt zur Vermeidung von Schäden auf benachbarten land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die Jagd sei ein wichtiger Pfeiler, die Zusammenarbeit mit der privaten Jägerschaft angestrebt. Zum Themenbereich Arbeitsplätze wird versichert, dass für die Mitarbeiter der Bayerischen Staatsforsten eine Arbeitsplatzgarantie besteht (auch die Eingruppierung bleibe erhalten). Hinsichtlich Nutzungsrechte wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Wegegebote angestrebt seien: Naturerlebnis und die Erholung der Bevölkerung sollen nicht eingeschränkt werden. Im Gegenteil: durch geeignete Angebote, wie einem attraktiven Wegeangebot für Fußgänger oder Radfahrer, soll der Nationalpark erlebbar gemacht werden. Das Sammeln von Pilzen und Beeren ist auch weiterhin möglich. Bezüglich der Landwirtschaft stellt die Umweltministerin fest, dass keine landwirtschaftlichen Flächen in die Nationalparkkulisse integriert sind. Der Staat stelle ausschließlich eigene Waldflächen bereit. Kommunale oder private Flächen seien nicht betroffen. Wenn dies jemand aber freiwillig wolle und anbiete, wären sinnvolle Ergänzungen/Abrundungen natürlich möglich: Es wird keine Enteignungen geben. In der Folge nutzen die Mandatsträger intensiv die Gelegenheit und stellen Fragen. Diese sind nachstehend aufgelistet. Fragen und gegebene Antworten erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie werden z. T. komprimiert, eine genaue wörtliche Wiedergabe erfolgt nicht (es wird ja kein Wortprotokoll geführt). Aufgenommen werden - und das anonymisiert - auch die Fragen der Mandatsträger aus Oberthulba, Bad Bocklet und Nüdlingen, zum einen der Vollständigkeit halber, zum anderen weil vieles aufeinander aufbaut oder an vorangegangenes anknüpft. Fragen 2. Bürgermeister Daniel Wehner: Wo kommen, wenn ha die Mindestgröße ist, die restlichen ha her? Der Nationalpark soll doch zusammenhängend sein. Hier sind es schon 7 Einzelgebiete. Die Buchenwälder sind bereits auf 25 % gesunken. In den 55 % Nadelhölzern ist der Borkenkäfer ein Problem. Anmerkung: Der Wald wurden von den Rhöner Menschen gemacht. Antworten Derzeit wird eine Länderübergreifende Lösung (mit Hessen) geprüft. In der Konzeptphase kann auch - falls von Privateigentümern oder Kommunen Interesse besteht - Land gekauft oder getauscht werden. Aber alles auf freiwilliger Basis. Durch das Offenlandgebiet ist eine zusammenhängende Fläche in der Rhön nicht möglich. Der Nationalpark wäre nach der jetzigen Kulisse zwar in mehrere Teile geteilt, aber dennoch als zusammenhängend zu betrachten. Der Borkenkäfer breitet sich nur in Fichtenbeständen aus (die im Gebiet ca. 20 % betragen). Er wird nach wie vor bekämpft, u. a. in den wirkungsvollen Randzonen. Die Schädigung angrenzender Wälder soll durch ein entsprechendes Abwehrmanagement verhindert werden. Andere Schädlinge (z. B. bei der Kiefer) sind Sekundarschädlinge mit erheblich geringerem Schadpotential. Auf lange Sicht wird die Buche ihre dominante Stellung weiter ausbauen.

6 Seite MGR Marion Zehe: Was bringt der Nationalpark der Bevölkerung? Wo kommt das auch weiterhin benötigte Brennholz her? Was passiert, wenn es brennt? Darf dann gelöscht werden? MGR Martin Wehner: Wer entscheidet und was bedeutet Einvernehmlich? Kann man die Wege weiterhin wirklich dauerhaft nutzen oder kommen Wegegebote? MGR Michael Frank: Ich betrachte die Zeitspanne, die zur Entscheidungsfindung besteht, als zu kurz. Wer trifft die Entscheidung? Ist das Jahresbudget von 10 Mio. Euro dauerhaft garantiert? Was ist, wenn sich die Haushaltslage einmal ändert? Kommen wir bei Bedarf an unsere Quellen für die Trinkwasserversorgung bzw. dürfen neue Brunnen gebohrt werden? MGR aus Bad Bocklet: Warum dürfen sich die Forstleute der Bayerischen Staatsforsten nicht im Dialogprozess äußern? Für das Biosphärenreservat Rhön gibt es immer noch kein Wildtiermanagement. Naturerlebnis, Erholung, Arbeitsplätze, Wertschöpfung. Es wird in ausreichender Menge garantiert. Es kommt aus der Pflegezone und aus bayerischen Wäldern. Angedacht ist ein Brennholzkonzept. Dafür sind die Bayerischen Staatsforsten bzw. das Landwirtschaftsministerium fest an Bord. Natürlich darf gelöscht werden, die Prioritäten sind da ganz klar. Nationalparkausschuss, in dem auch die Bürgermeister mit Stimmrecht vertreten sein würden. Derzeit haben wir keine besonders störungsempfindlichen Tierarten, die ein Wegegebot erfordern. Der Wald soll erlebbar sein, Bürger und Besucher gerade nicht ausgesperrt werden. Es stellt sich aktuell nur die Frage, ob man sich vorstellen kann, in die nächste Phase einzusteigen. Mit dieser jederzeit revidierbaren Entscheidung ist weder ein Ja noch ein Nein zum Nationalpark verbunden. Abschließende Entscheidungen treffen die Gremien erst später. Sie sollte in der Region von einer größtmöglichen Zustimmung begleitet sein. Eine rechtliche Grundlage gibt es nicht. Es werden die Landkreise und Gemeinden beteiligt und gefragt. In den letzten 40 Jahren war im Staatshaushalt immer das Budget für die Nationalparks vorhanden. Das soll auch in Zukunft so sein. Im Bayerischen Wald beziehen viele Gemeinden nach wie vor ihr Trinkwasser auch aus Quellen des Nationalparks. Für bestehende Quellen besteht Bestandschutz. Es ist auch später möglich, neue Quellen zu erschließen. Das Verfahren wäre das gleiche wie außerhalb eines Nationalparks. Seitens des Umweltministeriums darf sich jeder äußern. Wie es sich innerhalb der Bayerischen Staatsforsten verhält, fällt in die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das stimmt nur für den Teil der Bayerischen Staatsforsten. Für die Kommunalen Flächen ist das Wildtiermanagement bereits vor drei Jahren erstellt worden. Für das Wildtiermanagement des Nationalparks arbeitet ein Expertenkreis aus Unterer Jagdbehörde und Jägerschaft zusammen. In diesem Zusammenhang weist Gotthard Schlereth (1. Bürgermeister des Marktes Oberthulba) darauf hin, dass es in seiner Gemeinde auf einer Fläche von 46 ha einen nicht mehr hinnehmbaren Wildverbiss gibt. Das Wildtiermanagement sei in den kommunalen Kernzonen umgesetzt worden, die Staatsforsten hätten das nicht getan. Allein im Revier in Oberthulba seien 31 Stück Rotwild erlegt worden. MGR Mario Krebs: Die Rhön ist fachlich nicht geeignet. Das hat der WWF in einem Artikel geäußert, es handele sich um einen Discountnationalpark. Greenpeace und die GRÜNEN des Landkreises sehen das genauso. Wir kennen die Zahlen des WWF nicht und stützen uns auf eigene, lokale Quellen. Die lassen den Schluss zu, dass die Rhön sehr wohl Nationalparkwürdig ist.

7 Seite Was ist aus dem Fragenkatalog des BJV geworden? Für mich ist das Wildtiermanagement eine Black-Box! MGR aus Oberthulba: Wenn für die Beschäftigten der Bayer. Staatsforsten der Arbeitsplatz garantiert ist, zu welchen Bedingungen? Welche forstwirtschaftlichen Aufgaben fallen in der Pflegezone an? Es sind 48 Unternehmen mit 90 Arbeitsplätzen im Nationalparkgebiet tätig. Was wird aus diesen Arbeitsplätzen? Wer kommt für die Wildschäden auf? Werden durch die Haushaltsmittel des Nationalparks andere Fördermittel für die Region gekürzt? Das sozioökonomische Gutachten kommt zu spät. Wir kennen es nicht, sollen aber entscheiden. Es braucht mehr Zeit. 3. Bürgermeister Egon Keßler: Nach der Gebietskulisse ist Oehrberg eine Enklave. Der Ort ist komplett umzingelt! Ist das nur gemacht, um Oberthulba mit dazu nehmen zu können? Wäre es nicht sinnvoller, die Schwarzen Berge zu integrieren? Dürfen wir noch in die umliegenden Wälder? Ich befürchte erhebliche Finanzierungslücken bei den Jagdgenossenschaften. MGR aus Bad Bocklet: Wenn es eine zusätzliche Wertschöpfung gibt, wie setzt diese sich zusammen, wer verliert, wer profitiert? MGR aus Nüdlingen: Die Rhön ist nicht geeignet. Das Gebiet wird von privaten Tälern und Wiesen durchschnitten. Gibt es eine Flurbereinigung? Sollen die Flächen Staatseigentum werden? MdL Peter Winter, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, will den Park nicht. Er sagt hinsichtlich des Brennholzes, dass nicht unter Wert verkauft werden darf. Die Antworten werden in Kürze veröffentlicht. Dieser wichtige Komplex könnte z. B. ein Kernthema sein, dass man in der nächsten Phase gemeinsam intensiv erörtert. Und da muss die private Jägerschaft eingebunden werden. Das geht nicht ohne sie, sondern nur mit ihnen. Es besteht eine Besitzstandswahrung, keiner kann sich verschlechtern. Im Gegenteil, die Beschäftigen von Nationalparks sind in der Regel in hohen Tarifgruppen angesiedelt. Es können aber von den Beschäftigten weitere Qualifizierungsmaßnahmen verlangt werden. Die 25 % des Gebietes als Pflegezone stehen am Ende des Übergangszeitraumes von 30 Jahren. Es wird nichts fertig da sein, sondern soll sich entwickeln. Arbeiten wie Pflanzungen, Wegepflege und evtl. Tierfreigehegenbetreuung fallen an. Es handelt sich hierbei nicht nur um Holzrücker. Zudem erfolgt die Reduzierung über einen sehr langen Zeitraum. Durch das Wildtiermanagement mit der Region werden die Schäden nicht anwachsen, eine Bejagung wird weiter stattfinden. Nein. Das Gutachten wird schnellstmöglich bekanntgegeben. Der Sitzungstermin für die Behandlung im Landtag steht auch noch nicht fest. Die Staatswaldflächen grenzen an die Gemarkung Oberthulba an. Die jetzt gefundene Gebietskulisse ist eine erste Arbeitsgrundlage. Die kann in der nächsten Phase noch verändert werden, z. B. Flächen weg rücken. Auch die maßgeschneiderte Zwischenpufferung von Pflegezonen ist denkbar. Selbstverständlich. Ich wiederhole noch einmal ausdrücklich: Es würde keine Käseglocke übergestülpt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir setzen auf ein funktionierendes Wildtiermanagement. Das ist wie schon gesagt, keine Black-Box. Die Schäden in den umliegenden Bereichen sollen nicht steigen. Das ist eine klare Vorgabe. Das dazu Notwendige soll gemeinsam bedarfsgerecht entwickelt werden. Ich kann mir vorstellen, dass ein Netz mit doppeltem Boden gefunden wird. Es soll keine Verlierer geben. Die Studie von Herrn Prof. Dr. Job bleibt abzuwarten. Es wird keine Enteignungen geben. Es sind nur Staatswaldflächen in die Gebietskulisse eingearbeitet. Es betrifft also nur eigene Flächen. Die Eigentumsverhältnisse bleiben unangetastet. Private oder Kommunale Flächen sind nicht erfasst. Herr Winter hat sich positioniert. Die Haushaltsmittel werden im Haushaltsausschuss zur Verfügung gestellt.

8 Seite MGR Hartmut Metz: Ich befürchte erhebliche Einschränkungen bei freizeitlichen Aktivitäten. Muss zwingend ein weiterer Nationalpark kommen? Was ist, wenn aus allen vier Suchbezirken Ablehnung kommt? 2. Bürgermeister Daniel Wehner: Berchtesgaden und der Bayer. Wald haben Berge und Schnee. Bei uns fehlt das, genauso wie ein See, Spaßbad oder anderes mit Magnetwirkung. Ich sehe die Wege in Gefahr, denen z. B. nach Starkregenereignissen nicht mehr die gebotene Aufmerksamkeit zukommt. Wie hoch wird die Mitarbeiterzahl? Sie sind in den beiden andern Parks sehr unterschiedlich. Ich sehe die Mandatsträger als überfordert bzw. nicht ausreichend informiert. Als besonders schlecht empfinde ich es, dass vier Regionen gleichzeitig rebellisch gemacht, z. T. tief gespalten werden. MGR Mario Krebs: In der Rhön ist der Schwarzstorch oder der Rotmilan ansässig. Würde deswegen ein Wegegebot erlassen? Ist es angedacht, nicht mehr vorhandene Tierarten, z. B. Birk-/Auerwild, anzusiedeln? Schwindet bei einem Umbau in einen Buchennationalpark die Biodiversität. Drohen bei einem Kläranlagenneubau an alter Stelle oder der Verlegung notwendiger Leitungen durch den Talgrund Mehrkosten? Es wird heute schon vielfach geregelt, was verträglich zueinander passt. Auf diese Fragen wurde in der nachfolgenden Sammelbeantwortung nicht eingegangen. Der Nationalpark ist ein Angebot an die Region auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bayer. Naturschutzgesetzes. Der Freistaat stellt dafür einen Teil seiner Fläche zur Verfügung. Es besteht die Verantwortung der Mandatsträger über die notwendig erachteten Projekte zu sprechen. Ein Nationalpark ist für den Menschen da, er ist ökonomisch und ökologisch ein Gewinn. Natürlich werden die Wege weiterhin gepflegt und unterhalten. Ziel ist es ja gerade, offen und zugänglich zu sein. Wege innerhalb eines Nationalparks werden sogar auf einem besonders hohen Niveau gehalten. Das hängt vom Vorhandensein der Einrichtungen ab, nicht allein von der Größe. Deshalb wird von einem maßgeschneiderten Nationalpark gesprochen. In der Konzeptphase erarbeiten Vereine und Verbände ein Nutzungskonzept. Wir wollen die Aufgabe nicht über die Köpfe der Bürger hinweg abgehoben entscheiden, sondern mit den Beteiligten erörtern. Das möchten wir überall auch gerne gelassen und sachlich tun. Die Kraft sollten wir haben und die notwendigen Dinge gemeinsam angehen. Das könnte, wenn man es als notwendig erachten würde, auch jetzt schon, also ohne Nationalpark, erlassen werden. Es ist aber nicht geschehen. Experimente wird es keine geben. Es müssen natürlich immer tierartenspezifische Lebensraumvoraussetzungen vorherrschen. Nationalparks sind Hotspots der Artenvielfalt, das ist erwiesen. Es siedeln sich viele neue Arten an, die in einem Wirtschaftswald keine Lebensgrundlage (Totholz) finden, oft sogar Arten der Roten Liste. Für bestehende Abwasseranlagen gilt Bestandschutz. Sie könnten ggf. auch vorsorglich in eine Verordnung aufgenommen werden und das mit ausreichenden Abstandsflächen. Für neue Anlagen gelten grundsätzlich die gleichen Verfahrensvorgaben (z. B. FFH- Verträglichkeitsprüfung) wie außerhalb eines Nationalparks. In diesem Zusammenhang weist 1. Bürgermeister Waldemar Bug ergänzend darauf hin, dass die Premicher Kläranlage und die Rohrleitungen außerhalb der Gebietskulisse und damit des Geltungsbereiches im Talgrund liegen. MGR Marion Zehe: Werden Wege geändert, umgelegt oder aufgelassen? Darf man mit dem Nationalpark werben? Es wird über ein Wegekonzept gemeinsam festgelegt, was wo notwendig ist. Es verschwinden sicherlich keine benötigten Wege. Nur in besonderen Fällen werden Wege ggf. zurückgebaut, aber nur dann, wenn sie definitiv nicht mehr benötigt werden oder nicht einfach abgestuft erhalten bleiben. Selbstverständlich. Das läuft über freiwillige Kooperationen.

9 Seite MGR Horst Kirchner: Warum wurden die Schwarzen Berge wieder herausgenommen? Im Bayerischen Wald ist ein Reitverbot erlassen. Kommt das bei uns auch? MGR aus Nüdlingen: Wie sieht das Mitbestimmungsrecht aus? Gibt es das auch für Gemeinderäte? MGR Bernd Müller: Was bedeutet länderübergreifend? Die Lücke nach Hessen ist doch viel zu groß. 3. Bürgermeister Egon Keßler: Noch einmal die Frage: Ist der Zuschnitt gemacht, um den Markt Oberthulba mit hineinzunehmen? Die sind sicher nicht dagegen. MGR aus Oberthulba: Beträgt die Wertschöpfung, die in den beiden Bayerischen Nationalparks allein auf diese zurück zu führen sind, wirklich 68 Mio. Euro im Jahr? Am Mittwoch äußerte Prof. Dr. Küster in seinem Vortrag, dass die Artenvielfalt in einem Nationalpark zurückgehe? Stimmt das? 2. Bürgermeister Daniel Wehner: Kann man weiterhin verlässlich in seinen Privatwald und dort agieren, wie man möchte? Wann waren die Landräte das erste Mal in München? Wann wurden die Bürgermeister informiert? Gab es bereits finanzielle Zusagen? Stimmt es, dass Landrat Habermann per Mail gemeldet hat, dass die Rhön zur Verfügung steht? Es bestand der Wunsch, dieses Gebiet heraus zu nehmen. Das zeigt, dass die Findung der Gebietskulisse noch im Fluss, aktuell noch nichts in Stein gemeißelt ist und auf berechtigte bzw. sinnvolle Einwendungen Rücksicht genommen wird. Davon ist mir nichts bekannt. Unter Umständen kann es aber die Notwendigkeit geben, dass mehrere Nutzer unter einen Hut gebracht werden müssen (Fußgänger, Wanderer, Fahrradfahrer oder Reiter). Das gibt es jetzt auch schon und müsste eventuell individuell geregelt werden. Im förmlichen Verfahren und der Verordnung wird dies bestimmt. Es gibt einen kommunalen Nationalparkausschuss, in dem die Bürgermeister Stimmrecht haben werden. Die Option in Richtung Hessen wird derzeit geprüft. Eine Anbindung in Richtung Thüringen halte ich für ausgeschlossen. Nein, es wurde nicht an Gemeinden festgemacht. Es stellt sich die Frage, wo sind zusammenhängende Staatswaldgebiete. Der Neuwirtshauser Forst ist dazu weniger geeignet. Somit konnte die Autobahn im Nationalpark vermieden werden. Ja. Dieser Aussage kann nicht zugestimmt werden. Die Erfahrungen aus den anderen Nationalparks beweisen genau das Gegenteil. Ein Nationalpark hat keine Auswirkungen auf Flächen, die außerhalb seiner Grenzen liegen. Private Wälder können also wie bisher genutzt und bewirtschaftet werden. Das gilt im Übrigen auch hinsichtlich der Landwirtschaft. Am waren die Landräte deshalb in München. Gleich danach erfolgte ein Pressegespräch um die Bevölkerung zu informieren. Dabei wurden auch die Bürgermeister informiert. Am fand die Verbändeanhörung statt. Landrat Habermann hat keine dieses Inhalts geschrieben. Bürgermeister Waldemar Bug gibt in diesem Zusammenhang ergänzend bekannt, dass Umweltministerin Ulrike Scharf am 15. März 2017 die Bayerische Rhön befahren hat. Das erfolgte gemeinsam mit dem Landratsamt und rund vierzig Vertretern verschiedenster Gemeinden. Für den Markt Burkardroth nahm seinerzeit 3. Bürgermeister Egon Keßler teil, der dann auch in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates (am 04. April 2017) einen ausführlichen Bericht über Ablauf, Route, Suchraum und die geführten Diskussionen gab.

10 Seite MGR aus Bad Bocklet: Im Bayerischen Wald gibt es das Rachen- Lusen-Gebiet. Dort sind jede Menge Baumleichen. Dieses Horrorgebiet wird auf keinen Bildern gezeigt. Die Bilder sind nach einem Borkenkäferbefall entstanden. Die Weiterentwicklung fand über eine Naturverjüngung statt. Der daraus entstehende Wald ist durchaus sehr schön geworden und entspannt das Thema. In der Rhön gibt es keine größeren Flächen mit Fichten. Landrat Thomas Bold erklärt, dass er bzw. der Kreis nicht die Entscheidung übernimmt. Das könne nur durch bzw. mit der Bevölkerung und aufgrund detaillierter Informationen erfolgen. Das sei so in einer Demokratie. Die endgültige Entscheidung habe nach Abwägung aller vorliegenden Zahlen, Daten und Fakten zu erfolgen. In den Gemeinden seien in der dritten Phase Bürgerversammlungen vorgesehen, in dem das Stimmungsbild in der Bevölkerung abgefragt werden könne. 2.3 Bildung von Arbeitsgruppen Birgit Erb (die Vorsitzende des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages im Nachbarlandkreis Rhön-Grabfeld) informiert darüber, dass im dortigen Landkreis bereits die Bildung von Arbeitsgruppen beschlossen wurde. Diese werden sich aus Gemeinderäten und Bürgern zusammensetzen. Ihre Größe soll 8 bis 10 Personen nicht überschreiten um leichter ergebnisorientiert arbeiten zu können. Ob die Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen dabei eingebunden werden, bleibt nun den Gremien hier zur Entscheidung überlassen. Gotthard Schlereth (Bürgermeister von Oberthulba und Vorsitzender des hiesigen Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages) schlägt vor, die Arbeitsgruppen für die beiden Landkreise Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen gemeinsam zu besetzen, ggf. mit einer Doppelspitze. Die einzelnen Arbeitskreise sollten eine(n) Bürgermeister(in) als Leiter und mindestens eine Person als fachliche Begleitung haben. Birgit Erb berichtet, dass im Landkreis Rhön-Grabfeld folgende Arbeitsgruppen vereinbart bzw. mit nachstehenden Personen besetzt wurden: a) Tourismus/Freizeit/Nutzungsrechte/Infrastruktur Leitung: 1. Bürgermeisterin Birgit Erb Fachliche Begleitung: Thorn Plöger (Rhön GmbH) b) Forst/Landwirtschaft Leitung: Fachliche Begleitung: c) Jagd/Nutzungsrechte Leitung: Fachliche Begleitung: 1. Bürgermeister Rudi Zehe Matthias Klöffel (BBV Kreisvorsitzender) Landrat Thomas Habermann Enno Piening (Vizepräsident Bayer. Jagdverband) d) Lebensraum/Biodiversität/Umweltbildung/Bildung Leitung: 1. Bürgermeisterin Sonja Reubelt Fachliche Begleitung: Christoph Wehner (Förster) Bernd Fischer (Umweltbildungsstätte Oberelsbach) e) Arbeitsplätze/Handwerk/Industrie/Gastronomie Leitung: 1. Bürgermeister Georg Seiffert Fachliche Begleitung: Handwerksobermeister Bruno Werner Es werden keine Beschlüsse oder Entscheidungen getroffen: weder für oder gegen von Arbeitsgruppen, noch deren eventuelle personelle Besetzung. Das alles bleibt ausdrücklich späteren Sitzungen des Marktgemeinderats vorbehalten. Um Uhr schließt Bürgermeister Waldemar Bug die Sitzung des Marktgemeinderates. (In der Folge schließen dann auch die Bürgermeister von Oberthulba, Bad Bocklet und Nüdlingen ihre Sitzungen.) Der Vorsitzende: Schriftführer: Waldemar Bug Erster Bürgermeister Gerhard Zeller Verwaltungsrat

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