Große Kreisstadt Meißen Bebauungsplan Siedlerhöhe in Meißen Einzelfallprüfung der Schutzgüter zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach 13b BauGB
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- Lukas Waldfogel
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1 Große Kreisstadt Meißen Bebauungsplan Siedlerhöhe in Meißen Einzelfallprüfung der Schutzgüter zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach 13b BauGB büro für landschaftsarchitektur umwelt- und landschaftsplanung
2 Große Kreisstadt Meißen Bebauungsplan Siedlerhöhe in Meißen Einzelfallprüfung der Schutzgüter zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach 13b BauGB Auftraggeber: Volker Reinhardt Feldstraße Schwansee Auftragnehmer: -grünzeugbüro für landschaftsarchitektur umwelt- und landschaftsplanung Scariastraße Dresden Dresden,
3 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. EINLEITUNG Anlass der Planung 4 2. STÄDTEBAULICHES KONZEPT 5 3. ERFASSUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN IN NATUR UND LANDSCHAFT Schutzgut Arten und Biotope Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Mensch Schutzgut Landschaftsbild ZUSAMMENFASSUNG DER UMWELTBEEINTRÄCHTIGUNG AUF DIE SCHUTZGÜTER QUELLENVERZEICHNIS ANHANG 13 3
4 1. EINLEITUNG 1.1 Anlass der Planung Am westlichen Stadtrand von Meißen, im Bereich Obermeisa, wurde in den 1990er Jahren ein neuer Wohnstandort geplant und größtenteils realisiert. Der westlichste Abschnitt dieser Siedlung, für den der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 8 Oberes Maisatal, Teilstück 2 aufgestellt wurde, kam nicht mehr zur Vollendung und das Gelände blieb unbebaut. Um für die Restfläche des ehemaligen Vorhaben- und Erschließungsplanes Baurecht herzustellen, soll der Bebauungsplan Siedlerhöhe aufgestellt werden. Das Planverfahren wird nach 13b BauGB durchgeführt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) und es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1. Es kann deshalb im Planverfahren von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen werden. Zur Bewertung der Umweltauswirkungen auf Natur- und Landschaft erfolgt jedoch eine Einzelfallprüfung der Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Luft, Klima, Mensch sowie Landschaftsbild. 4
5 2. STÄDTEBAULICHES KONZEPT (Quelle: Freier Architekt Dr.-Ing. Claus-Dirk Langer, Städtebauliches Konzept für den künftigen, Juli 2017) In dem geplanten Wohngebiet sind einzeln stehende, zwei bis dreigeschossige Mehrfamilienhäuser entlang der vorhandenen Erschließungsstraße Siedlerstraße/Zum Roten Gut vorgesehen. Die Baukörper sowie die Tiefgaragen werden in den Hangbereich hineingebaut. Die Verkehrserschließung erfolgt von der vorhandene Erschließungsstraße Siedlerstraße/ Zum Roten Gut. Die Zuwegung zur künftigen Bebauung kann ebenfalls von der öffentlichen Straße aus erfolgen. Mit der geplanten Bebauung soll die Abrundung der benachbarten, unvollendet gebliebenen Wohnsiedlung geschaffen werden. Hinter der künftigen Bebauung verbleibt bis zur Grenze des Plangebietes ein mindestens 30m breiter Grünbereich, der sowohl für private und halböffentliche Nutzungen vorgesehen ist, als auch Fläche für Maßnahmen für Natur und Landschaft bietet. 3. ERFASSUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN IN- NATUR UND LANDSCHAFT 3.1 Schutzgut Arten und Biotope Im Oktober 2017 erfolgte durch das Planungsbüro grünzeug eine Begehung des Plangebietes und der Bestand wurde erfasst (siehe Bestandsplan). Im Bereich der vorhandenen Böschung wurden Gehölzstrukturen aus vorwiegend heimischen Sträuchern sowie Stauden- und Ruderalfluren festgestellt. Entlang der Böschungsoberkante stehen Jungbäume. Die Bepflanzung von Bäumen und Sträuchern wurde zur Befestigung dieser Böschung an der Siedlerstraße im Jahr 2005 im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben B 101 durch das Straßenbauamt Meißen angelegt. 5
6 Unmittelbar an diese Böschung schließt sich im Westen Ackerland an. Ein Teilbereich im Norden des Plangebietes wird derzeit als Gartenland genutzt. Nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde befindet sich kein gesetzlich geschütztes Biotop gemäß 30 BNatSchG bzw. 21 SächsNatSchG auf der Vorhabenfläche. UMWELTAUSWIRKUNGEN Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich aus dem anlagebedingten Verlust von Gehölzstrukturen und Einzelbäumen. Die vorhandenen Gehölzstrukturen im Bereich der Böschung können als wichtige Lebens- und Nahrungsräume für Brutvögel angesehen werden. Die von Strauchbewuchs offenen Flächen an der Böschung (Staudenfluren) könnten potentielle Lebensräume für Zauneidechsen sein. Deshalb wird von der Unteren Naturschutzbehörde ein Artenschutzfachbeitrag zum Vorkommen von Zauneidechsen und Brutvögel im Vorhabengebiet gefordert, welcher 2018 erarbeitet werden soll. BEWERTUNG Durch das geplante Bebauungskonzept werden die vorhandenen Gehölzstrukturen größtenteils zerstört. Im geplanten ist entlang der westlichen Plangebietsgrenze auf der vorhandenen Ackerfläche ein Grünstreifen, bestehend aus Baum- und Strauchpflanzung, vorgesehen. Dadurch könnte der Verlust der Gehölze kompensiert werden. Ein Ausweichen der Brutvögel auf diese Flächen ist möglich. Die zu erwartenden Beeinträchtigung für das Schutzgut Biotope wird als wenig erheblich eingeschätzt. Die Beeinträchtigung für mögliche streng bzw. besonders geschützte Tiere kann nicht abschließend festgestellt werden, dazu ist der Artenschutzbeitrag notwendig. 6
7 3.2 Schutzgut Boden Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich eines anthropogen beeinflussten pleistozänen Hanges über tiefer liegendem Festgestein. Auf der Fläche des Plangebietes wurde 2005 von der angrenzenden Baustelle der Umgehungsstraße B 101 für eine Geländeregulierung Bodenaushub in einer Mächtigkeit von 2 bis 3 Metern aufgebracht, so dass zur Siedlerstraße die bis 6 Meter hohe Böschung entstand. Im Mai 2017 wurden Baugrunduntersuchungen im Plangebiet durchgeführt (siehe IBU Coswig, Geotechnischer Bericht, ). Dabei wurde festgestellt, dass die Auffüllung aus überwiegend örtlich vorkommenden, wiederverfüllten oder umgelagerten Lehmböden besteht. Örtlich sind geringe Bauschuttmengen (v.a. Ziegelreste) enthalten. Die Auffüllung liegt über einer 2 bis 6 Meter dicken natürlich gewachsenen Schicht aus Lößlehm. Durch die geplante Bebauung wird eine Fläche von ca m² versiegelt. Die Nebenflächen, wie Zufahrten und Stellplätze werden teilversiegelt bzw. bleiben unversiegelt (ca. 500 m²). UMWELTAUSWIRKUNGEN Es kommt durch die geplante Bebauung zum Verlust von Bodenfläche. Der Umfang der Versiegelung beträgt ca. 20% des Plangebietes (Gesamtfläche des Plangebietes ca m²). BEWERTUNG Da es sich in einem Großteil des Plangebietes um wiederverfüllten und umgelagerten Boden handelt, ist davon auszugehen, dass der vorhandene Boden in seinen Funktionen bereits verändert ist. Die geplante Bebauung ist entlang der Siedlerstraße vorgesehen, der überwiegende Teil des Plangebietes bleibt unversiegelt. Es wird von einer wenig erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden ausgegangen. 7
8 3.3. Schutzgut Wasser Im Plangebiet gibt es keine Oberflächengewässer. Bei den Bodenuntersuchungen wurde bis in 6m Tiefe kein geschlossener Grundwasserspiegel vorgefunden. Das gesamte Plangebiet ist bisher unversiegelt, deshalb ist auch derzeit von einer natürlichen Versickerung auszugehen. UMWELTAUSWIRKUNGEN Durch die geplante Bebauung und die daraus resultierende Versiegelung gehen Flächen für die Grundwasserneubildung verloren. BEWERTUNG Durch die vorgesehene Versiegelung wird ebenfalls geringfügig in das Schutzgut Grundwasser eingegriffen, da die Fläche für die Versickerung von Regenwasser verringert wird und somit auch Fläche für Grundwasserneubildung verloren geht. Da die Größe der geplanten Baufläche relativ gering im Vergleich zur umgebenden Freifläche ist, kann von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung für das Schutzgut Wasser ausgegangen werden Schutzgut Luft und Klima Durch das Bauvorhaben geht keine lufthygienische Beeinträchtigung aus. Die Versiegelung durch die geplante Bebauung kann aufgrund der geringen Größe bei der Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima vernachlässigt werden. BEWERTUNG Für die Schutzgüter Luft und Klima bestehen keine Beeinträchtigungen. 8
9 3.5 Schutzgut Mensch Für den Menschen sind im Zusammenhang mit der angestrebten Planung Auswirkungen auf das Wohn- und Arbeitsumfeld (Lärm, Immissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen) und die Erholungsfunktion (Lärm und Landschaftsbild) von Bedeutung. Der Nachweis zur Einhaltung der Orientierungswerte der DIN für Verkehrslärm im Bebauungsgebiet wird durch die Untere Immissionsschutzbehörde gefordert. UMWELTAUSWIRKUNGEN Die Lärmbelastung, die durch die westlich des Plangebietes verlaufende Umgehungsstraße B 101 auf das Plangebiet einwirkt, wird durch die vorhandene Lärmschutzwand/ Lärmschutzwall eingedämmt. Die an die geplante Bebauung angrenzende Siedlerstraße ist eine Wohngebietsstraße mit einem geringen Verkehrsaufkommen. Die Lage des geplanten Wohngebietes am westlichen Stadtrand von Meißen mit der geplanten lockeren Bebauung und den großen Grünbereichen wirkt sich positiv auf die Attraktivität und den Erholungswert des Standortes aus. BEWERTUNG Für das Schutzgut Mensch bestehen keine Beeinträchtigungen. 9
10 3.6. Landschaftsbild Die geplante Bebauung dient als Siedlungsrandbebauung im Übergang zum Außenbereich. Von einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Bebauung ist nicht auszugehen. Die geplanten Baukörper werden sich in die vorhandene Böschung einfügen und passen sich somit der Bebauung der Umgebung an. BEWERTUNG Für das Schutzgut Landschaftsbild bestehen keine Beeinträchtigungen. 10
11 4. ZUSAMMENFASSUNG DER UMWELTBEEINTRÄCHTIGUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER Die Einstufung erfolgt gemäß der vorangegangenen Begründungen zu den Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter. Zu erwartende Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter: Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit Mensch Beeinträchtigung durch Verkehrslärm _ Pflanzen Zerstörung der Gehölzstrukturen Fällung von Einzelbäumen * Tiere Verlust von Lebensräumen ** Boden Wasser Verlust der Bodenfunktion durch Versiegelung, Bodenbewegung und Verdichtung Verlust von Oberflächenwasserversickerung und verdunstung * _ Luft keine Umweltauswirkungen _ Klima keine Umweltauswirkungen _ Landschaftsbild keine Umweltauswirkungen _ Erheblichkeitsstufen: *** sehr erheblich ** erheblich * wenig erheblich - nicht erheblich Bei der Erarbeitung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan Siedlerhöhe in Meißen werden grünordnerische Festsetzungen, die der Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Beeinträchtigung der Schutzgüter dienen, vorgeschlagen. 11
12 5. QUELLENVERZEICHNIS (1) Freier Architekt Dr.-Ing. Claus-Dirk Langer, STÄDTEBAULICHES KONZEPT FÜR DEN KÜNFTIGEN BEBAUUNGSPLAN SIEDLERHÖHE IN MEISSEN, Juli 2017 (2) IBU Coswig, GEOTECHNISCHER BERICHT,
13 6. ANHANG Bestandsplan M 1:500 (i.o.) Plan-Nr. 1 13
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