Kranzberger Einheimischenmodell - Bewerbungsbogen -
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- Alexa Pfeiffer
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1 1 An die Gemeinde Kranzberg Bauamt Untere Dorfstr Kranzberg Absender: Allgemeine Vorbemerkungen Kranzberger Einheimischenmodell - Bewerbungsbogen - Durch die Nähe zur Landeshauptstadt München und der günstigen verkehrsmäßigen Erschließung sind die Preise für Wohnbauland in der Gemeinde Kranzberg erheblich angestiegen. Hinzu kommt der spürbare Siedlungsdruck durch den Bau des Großflughafens München II, der den Wohnungsmarkt weiter verstärkt und ein weiteres Ansteigen der Grundstückspreise zur Folge hat. Besonders benachteiligt von dieser Entwicklung sind kinderreiche Familien, sozial Schwächere, Familien mit Behinderten, Ausländer und alleinstehende Mütter mit Kindern. Nicht nur, daß sie oft bei Vermietern auf Zurückhaltung stoßen; die Benachteiligung, die aus höheren Lebenshaltungskosten und geringerer Beteiligung am Erwerbsleben resultiert, ergibt sich auch aus der geringeren Finanzkraft gegenüber der zuziehenden Bevölkerung. Die Gemeinde Kranzberg ist deshalb bestrebt, die Nachteile aus der unmittelbaren Nähe der Landeshauptstadt München als Ballungsraum sowie vom Großflughafen München II mit seinen Folgewirkungen für seine Bürger möglichst gering zu halten. Eine unkontrollierte Vergabe von Bauland würde überwiegend dazu führen, daß die hierdurch entstehenden Angebote direkt und unmittelbar von der zuziehenden, finanzstärkeren Bevölkerung in Anspruch genommen werden. Ziel der Gemeinde ist es deshalb, durch eine Kontrolle des Bodenmarktes die Bedürfnisse der Bürger, die schon seit längerer Zeit in der Gemeinde wohnen, bzw. wohnten und arbeiten, und die durch die oben angesprochene Entwicklung besonders benachteiligt sind, mit verbessertem Wohnraum in Form von Eigenheimen, bzw. noch bisher überhaupt nicht gedecktem Wohnraum zu befriedigen, indem man ihnen in ihrer Heimatgemeinde zu erschwinglichen Preisen Baugrund zur Verfügung stellt. Gleichzeitig sollen dadurch die Bindungen dieser Bürger an ihre Heimatgemeinde gefestigt und vertieft werden, damit die gewachsene Sozialstruktur geschützt und aufrechterhalten bleibt. Die Gemeinde Kranzberg bewegt sich mit diesem Ziel der Baulandpolitik im Rahmen der ihr durch die Bayerische Verfassung (BV), die Bayerische Gemeindeordnung (GO) und des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) vom zugewiesenen Verpflichtungen und Aufgaben. Nach 4 WoFG sollen die Gemeinden, für den Wohnungsbau, namentlich für eine Bebauung mit Familienheimen, geeignete Grundstücke zu beschaffen, im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen baureif zu machen und als Bauland Bauwilligen zu Eigentum oder in Erbbaurecht zu überlassen. Nach Art. 83 Abs. 1 BV und Art. 57 GO sind u.a. die Ortsplanung und der Wohnungsbau freiwillige Aufgaben der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Schließlich kommt die Gemeinde mit ihrem Einheimischenmodell den Belangen in 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB, die bei der Bauleitplanung insbesondere zu berücksichtigen sind, (nämlich die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei Vermeidung von einseitigen Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Bevölkerungsentwicklung), in vorbildlicher Weise nach.
2 2 Richtlinien für die Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke I. Berücksichtigungsfähiger Personenkreis 1) Zur Bewerbung berechtigt sind nur volljährige Bewerber, die in der Gemeinde Kranzberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder waren. 2) Jede antragsberechtigte Person bzw. jedes Ehepaar kann nur ein Baugrundstück erwerben. 3) Ausgeschlossen sind Bewerber, die noch keine 7 Jahre in der Gemeinde Kranzberg mit ihrem 1. Wohnsitz wohnen, oder früher noch keine 7 Jahre hier mit ihrem 1. Wohnsitz gewohnt haben, oder noch nicht seit 7 Jahren hier arbeiten. II. Auflagen und Bedingungen für den Erwerb von Grundstücken Ein nach Teil I berechtigter Bewerber muß sich mit notariellem Vertrag zur Beachtung folgender Auflagen und Bedingungen verpflichten: 1) daß er das Grundstück zum Zwecke des Eigenbedarfs und überwiegend für Wohnzwecke erwirbt. 2) daß die Gemeinde den Kaufvertrag rückgängig machen kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß das Grundstück zu spekulativen Zwecken erworben wird bzw. wurde. 3) daß er als Käufer das Gebäude selbst bewohnen muß. 4) daß die Bestimmungen der Nrn. 1)-3) 15 Jahre ab der Beurkundung des Kaufvertrages gelten. 5) daß das Wohngebäude innerhalb einer Frist von 7 Jahren nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bezugsfertig (mit Aufbringung des Außenputzes) erstellt sein muß. 6) daß er als Käufer keine Ansprüche wegen Immissionsbeeinträchtigungen aus dem Bauumland, wegen nicht termingerechter Erschließung oder wegen der Bodenbeschaffenheit geltend machen kann. 7) daß der Kaufpreis spätestens 4 Wochen nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch zur Zahlung fällig ist. 8) daß er die Angaben auf dem Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß und richtig gemacht hat. 9) daß der Bewerber bzw. die Bewerber die Angaben über Vermögen, Eigentum und nach der gesetzlichen Erbfolge zu erwartende Erbanteile eidesstattlich erklären müssen. 10) daß die Gemeinde ein Rückkaufsrecht hat, wenn a) der Käufer nicht innerhalb von 7 Jahren nach notarieller Beurkundung das Wohngebäude bezugsfertig (mit Aufbringung des Außenputzes) erstellt hat oder wenn b) der Käufer das Grundstück weiterverkaufen, weitervermieten, weiterüberlassen will bzw. das Grundstück im Wege einer Auseinandersetzung versteigert wird und zwar innerhalb von 15 Jahren nach notarieller Beurkundung; ausgenommen davon ist die Übergabe an Ehegatten und Kinder oder Geschwister, soweit diese selbst zum berücksichtigungsfähigen Personenkreis zählen oder wenn c) der/die Bewerber falsche Angaben bei der Vergabe gemacht haben
3 3 11) daß der Rückkauf des Grundstücks dabei zu dem Preis erfolgt, zu dem es der Eigentümer von der Gemeinde erworben hat, zuzüglich der vom Eigentümer für das Grundstück bereits aufgewendeten Erschließungs- und Anschlusskosten. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Sollte das Grundstück zwischenzeitlich bebaut sein, so wird der Rückkaufswert der Gebäude durch den Gutachterausschuß des Landkreises Freising für beide Teile verbindlich ermittelt. Die Kosten des Gutachterausschusses usw. trägt der Grundstückseigentümer. 12) daß der Gemeinderat in jedem einzelnen Fall beschließen kann, anstelle eines Rückkaufes auch eine sogenannte "Aufpreiszahlung" zu verlangen, d.h. der Käufer behält das Baugrundstück sowie das darauf geschaffene Wohnungseigentum. Er hat aber den Differenzbetrag zwischen dem seinerzeitigen vergünstigten Grundstückskaufpreis und dem aktuellen Marktwert zu zahlen. 13) daß das Rückkaufsrecht der Gemeinde durch Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts an 1. Rangstelle im Grundbuch gesichert wird, dieses Vorkaufsrecht aber im Rang hinter solche Grundpfandrechte zurücktritt, die der Käufer zur Finanzierung des Baugrundstücks bzw. seines Bauvorhabens benötigt. Die Kosten für die Eintragung trägt der Käufer. 14) daß die Gemeinde sich einen Vertragsrücktritt bzw. die Forderung einer Kaufpreisaufzahlung vorbehält (siehe Nr. 12), wobei Zug um Zug gegen Kaufpreisrückerstattung ohne Erstattung von Zinsen zu verfahren ist, wenn der Käufer innerhalb von 6 Jahren nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Bau des Hauses nicht begonnen und innerhalb von 7 Jahren nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages das Gebäude nicht bezugsfertig (mit Aufbringung des Außenverputzes) erstellt hat. Sollten auf dem Grundstück zwischenzeitlich Teilbaumaßnahmen durchgeführt worden sein, so wird der Kaufpreis für diese Maßnahme durch den Gutachterausschuß des Landkreises Freising für beide Teile verbindlich ermittelt. Kosten für das Gutachten usw. trägt der Käufer. 15) daß die Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans bzw. die Bauvorgaben des Gemeinderates eingehalten werden. III. Vergabeverfahren Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in der Reihenfolge der zustehenden bzw. errechneten Punkte. Punkteverteilung Stichtag: Zeitpunkt der Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat 1) Wohnsitz wohnhaft in der Gemeinde Kranzberg - Mindestens 7 Jahre 1 Punkt - zwischen 8 und 10 Jahren 3 Punkte - zwischen 10 und 15 Jahren 6 Punkte - zwischen 15 und 20 Jahren 9 Punkte - bei mehr als 20 Jahren 12 Punkte Maßgebend bei der Bewerbung eines Ehepaares ist der Bewerber, der am längsten in der Gemeinde wohnhaft ist bzw. wohnhaft war.
4 4 2) Familiäre Situation Zahl der am Stichtag im Haushalt lebenden Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 1 Kind 5 Punkte 2 Kinder 10 Punkte 3 Kinder 15 Punkte 4 Kinder und mehr 20 Punkte Zuschlag je behindertes Kind 6 Punkte Zur Familie ist auch ein Kind zu rechnen, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung innerhalb sechs Monaten erwartet wird. 3) Schwerbehinderte Bewerber - bis zu 20 % behindert 1 Punkt - über 20% bis 40% behindert 3 Punkte - über 40% bis 60% behindert 5 Punkte - über 60% bis 80% behindert 9 Punkte - über 80% behindert 11 Punkte Bei Ehepaaren wird der am stärksten Behinderte bewertet. 4) Arbeitsplatz in der Gemeinde Bewerber ohne Wohnsitz, aber mit vollem (alleinigem) Arbeitsplatz in der Gemeinde über 7 Jahre 1 Punkt und für jedes weitere Jahr ½ Punkt (max. 20 Punkte) 5) Wirtschaftliche Verhältnisse/Einkommen (am Stichtag) a) Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) vom hinsichtlich der Einkommensgrenzen (siehe aktuelle Tabellen nach dem WohnbauG). Maßgebend ist das Einkommen, das für alle im Haushalt lebenden Personen zusammen erzielt wird (Jahreseinkommen) 15 Punkte b) Bewerber, deren Gesamteinkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom bestimmten Einkommensgrenzen nur bis zu 30 % übersteigt (siehe aktuelle Tabellen nach dem WohnbauG) 10 Punkte c) Bewerber, deren Gesamteinkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom bestimmten Einkommensgrenzen nur bis zu 60 % übersteigt (siehe aktuelle Tabellen nach dem WohnbauG) 5 Punkte d) Bewerber, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach c) übersteigt: 0 Punkte
5 5 Das Einkommen ist über die letzten drei Jahre nachzuweisen (Einkommenbzw. Lohnsteuerbescheid). Zum Jahreseinkommen rechnen grundsätzlich nicht die nach 3 Einkommensteuergesetz steuerfreien Einkommen (z.b. Kindergeld). 6) Vorhandenes Immobilieneigentum Vorhandenes Immobilieneigentum - Eigentum eines Einzimmer-Appartements minus 5 Punkte - Eigentum an einer Wohnung ab 2 Zimmer minus 10 Punkte In der Regel sind Bewerber von der Vergabe ausgeschlossen bei: - Eigentum eines Ein- oder Mehrfamilienhauses - Eigentum eines Baugrundstückes (lt. Flächennutzungsplan) oder eines Bauplatzes - Erbanteil in Form eines Baugrundstückes (lt. Flächennutzungsplan) oder eines Bauplatzes Vorhandenes Immobilieneigentum wird nur soweit in Ansatz gebracht, soweit es nicht zur Finanzierung des Baugrundstückes und des Bauvorhabens nach diesem Modell verwendet wird. 7) Zuteilungskriterien - Bei 0 Punkten oder Minuspunkten findet in der Regel keine Vergabe statt. - Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt jeweils an den Bewerber mit der höchsten Punktezahl. Die für die Zuteilung eines Grundstückes zu berücksichtigenden Bewerber können sich grundsätzlich ein Grundstück ihrer Wahl aussuchen. Sind mehrere Bewerber an dem gleichen Grundstück interessiert, entscheidet das Los. - Bei gleicher Punktezahl entscheidet das Los. 8) Ausnahmefälle Der Gemeinderat behält es sich im übrigen vor, in begründeten Ausnahmefällen und in besonderen Härtefällen abweichend von diesem Punktekatalog zu entscheiden. Dazu bedarf es jedoch der Mehrheit der anwesenden Abstimmungsberechtigten. IV. Schlußbestimmungen 1) Diese Richtlinien werden Bestandteil der Notarurkunde (Kaufvertrag). 2) Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Erwerb eines Baugrundstückes. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6 6 V. Inkrafttreten dieser Richtlinien Diese Richtlinien traten nach Beschluß durch den Gemeinderat am in Kraft. Kranzberg, Scholz 1. Bürgermeister
7 7 Wir bitten Sie um umfassende, genaue und vollständige Beantwortung aller gestellten Fragen. Wir versichern Ihnen dabei, daß die Vertraulichkeit all Ihrer Mitteilungen gewahrt bleibt, d.h. keine Daten und Fakten außer für den genannten Verwendungszweck verwandt werden. I. Antragsteller: Name, ggf. Geb.-Name Vorname Anschrift Geb.Datum Beruf beschäftigt bei/selbständig in (Ort des Firmensitzes) Ehegatte/ Lebensgefährte(in): Name, ggf. Geb.-Name Vorname Anschrift Geb.Datum Beruf beschäftigt bei/selbständig _ in (Ort des Firmensitzes) Telefon: Privat: Dienst: II. a) Wohnsitz in der Gemeinde Kranzberg (mit 1. Wohnsitz) seit in Datum Ortschaft von bis Monat/Jahr Monat/Jahr in
8 8 b) Berufstätig in der Gemeinde Kranzberg (auszufüllen, wenn kein 1. Wohnsitz bei vorstehendem Buchstaben a) angekreuzt wurde) seit Datum Arbeitgeber: Ausgeübter Beruf: Das Beschäftigungsverhältnis ist unbefristet befristet bis III. Kindergeldberechtigte Kinder, die im gemeinsamen Haushalt mit dem/den Antragsteller(n) leben: Name Name Name Name geboren am geboren am geboren am geboren am IV. Sonstige, im Haushalt mit dem Antragsteller wohnende Personen (z.b. Eltern Großeltern): Name, Anschrift sowie Verwandschaftsverhältnis, etc. bitte angeben: V. Liegt eine gesundheitliche Behinderung der unter Ziffer I, III und IV genannten Personen vor? Wenn ja Name der Person: Welche Behinderung: Wieviel Prozent: (Bescheid des Versorgungsamtes bitte in Kopie beilegen) VI. Vorhandenes Immobilieneigentum a) Besitzen Sie eine Immobilie? ja nein Falls ja welche Immobilie: Eigentum eines Einzimmer-Appartements Eigentum an einer Wohnung ab 2 Zimmer Eigentum eines Ein- oder Mehrfamilienhauses Eigentum eines Baugrundstückes (lt. Flächennutzungsplan) oder eines Bauplatzes Erbanteil in Form eines Baugrundstückes (lt. Flächennutzungsplan) oder eines Bauplatzes ggf.: wieviele: Größe(n):
9 9 b) Angabe, wo die Immobilie(n) gelegen ist/sind: Orte(e) VII. Bauzeit und Lage sowie Nutzung des Baugrundstückes Würden Sie ein Grundstück für Einfamilienhaus Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung bevorzugen. VIII. Wir erklären verbindlich, daß wir vorhandenes bzw. anrechenbares Immobilieneigentum nach vorstehender Nr. VI. bis spätestens zur Bezugsfertigkeit des neuen Wohneigentums (längstens 7 Jahre nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags) verkaufen werden: ja nein Ich/wir bestätigen durch die nachfolgende(n) Unterschrift(en), daß ich/wir die Richtlinien des Kranzberger Einheimischenmodells - Stand vollinhaltlich zur Kenntnis genommen habe(n). Ich/wir versichern, daß sämtliche Angaben im Fragebogen, vollständig sowie nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Mir/uns ist bekannt, daß die Gemeinde Kranzberg von dem Recht des Rückkaufes (II. 10 und 11 der Richtlinien) bzw. einer Aufpreisnachzahlung (II. 12 der Richtlinien) Gebrauch machen kann, wenn sich eine der in diesem Fragebogen gemachten Angaben während der Laufzeit der grundstücksrechtlichen Bindewirkung als unvollständig oder unrichtig herausstellen sollte. Ort/Datum Unterschrift des/der Antragsteller P.S.: Bitte nur vollständig ausgefüllte Anträge zurückgeben, da ansonsten keine Bewertung und Berücksichtigung vorgenommen werden kann.!
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