Gemeinde Cadenberge Cadenberge, 17. September 2009
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- Irma Kaiser
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1 Gemeinde Cadenberge Cadenberge, 17. September 2009 N i e d e r s c h r i f t über die 13. öffentliche Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch, 16. September 2009, Uhr, Ratssaal, Rathaus Cadenberge Anwesend unter dem Vorsitz von Wolfgang Tiedemann waren die Ausschussmitglieder Walter Hölting, Titus Nesper in Vertretung für Jörg von See, Gisela Kühlcke, Wolfgang Heß, Heinrich Wieking und Alfred Hennig. Weiter anwesend war Bürgermeister Hans Georg Heinßen, die Ratsmitglieder Jens-Erwin Kwiatkowski, Carmen Sodtke, Ida Dohrn und Angelika Pieper sowie Gemeindedirektor Jörg Jungclaus, zugleich als Protokollführer. Der Bauausschuss behandelte in seiner Sitzung folgende Tagesordnung: Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift vom Verlagerung des Offshore-Testfeldes (5 Windkraftanlagen) von Cuxhaven in die Gemeinden Cadenberge und Neuhaus (Oste) 5. Bebauungsplan Nr. 5 Marktplatz ; 10. Änderung 6. Bebauungsplan Nr. 7 Zwischen dem Kanal und der B 73, 2. Änderung 7. Bebauungsplan Nr. 16 An der Finkenhörne ; 1. Änderung 8. Berichte, Anfragen und Anregungen 9. Durchführung einer Einwohnerfragestunde 10. Schließung der Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Ausschussvorsitzender Wolfgang Tiedemann eröffnete die Sitzung des Bauausschusses um Uhr, begrüßte die Anwesenden und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest. Quell_Datei_
2 80 2. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt. 3. Genehmigung der Niederschrift vom Die Niederschrift wurde einstimmig bei einer Enthaltung genehmigt. 4. Verlagerung des Offshore-Testfeldes (5 Windkraftanlagen) von Cuxhaven in die Gemeinden Cadenberge und Neuhaus (Oste) Zu diesem Tagesordnungspunkt lag den Ausschussmitgliedern ein entsprechender Vermerk über die Informationsveranstaltung am 24. August 2009 vor. Gemeindedirektor Jörg Jungclaus trug die Ergebnisse dieser Informationsveranstaltung und der bisherigen Gespräche mit der Stadt Cuxhaven nochmals zusammen. Es geht um das Offshore-Testfeld, bestehend aus fünf Windkraftanlagen, im vorhandenen Gewerbegebiet in Cuxhaven. Da die Firma Züblin in diesem Gewerbegebiet in großem Stil ansiedeln möchte, muss die Stadt Cuxhaven einen Ersatzstandort für die fünf Offshore- Testanlagen finden. Ein Ersatzstandort ist unabdingbar, da die Stadt Cuxhaven diese Flächen an die Offshore-Testfeldbetreiber langfristig verpachtet hat. Die Stadt Cuxhaven hat jetzt den Landkreis Cuxhaven um Unterstützung bei der Suche nach einem Ersatzstandort gebeten. Unter Berücksichtigung verschiedener Belange wie Naturschutz, Abstände zur Bebauung usw. kommt eine Fläche in den Gemeinden Cadenberge und Neuhaus (Oste) in Betracht. Die Fläche mit einer Größe von ca. 94 ha wurde den Ausschussmitgliedern mittels einer Folie aufgezeigt. Diese Fläche hält allerdings das Kriterium der Mindestabstände von Windparks untereinander nicht ein, da die Windparks in Belum in einer Entfernung von unter drei Kilometer liegen. Der Landkreis hat jedoch aufgrund der Besonderheit des Falles eine entsprechende Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt. In erster Linie ist hier die Schaffung von vielen Arbeitsplätzen in einer strukturschwachen Region zu nennen. Durch die Ansiedlung der Firma Züblin sollen in einem ersten Schritt bis zu 800 Arbeitsplätze geschaffen werden. Insgesamt geht man jedoch von einer noch weitaus höheren Zahl aus. Entscheidend ist, dass der Zeitplan für die Ansiedlung der Firma Züblin eine Umsetzung der Windkraftanlagen im nächsten Jahr bedingt. Eine Ansiedlung der Unternehmen ohne Verlagerung der Windkraftanlagen ist nicht denkbar. Das jetzige Testfeld umfasst folgende fünf Windenergieanlagen: DeWind 2 Megawatt / 120 m, Enercon E Megawatt / 180 m, Enercon E Megawatt / 180 m und 2 Anlagen REpower 5 M je 5 Megawatt / 180 m.
3 81 In dem Informationstermin legte der Leiter der Agentur für Wirtschaftsförderung der Stadt Cuxhaven, Herr Dr. Stietzel, die möglichen Gewerbeeinnahmen dar. Ab dem achten Betriebsjahr fallen ca bis Euro je Megawatt und Jahr an Gewerbesteuer an. Die Stadt Cuxhaven ist bestrebt eine Regelung zu erzielen, wonach 100 % der Gewerbesteuer am Standort der Windkraftanlagen verbleiben. Nach den vorgestellten Richtwerten ergeben sich für die fünf Windkraftanlagen unter der Annahme von Euro je Megawatt eine Gewerbesteuereinnahme in Höhe von Euro pro Jahr. Nach den aktuellen Umlagezahlen und Berechnungen der Schlüsselzuweisungen verbleiben jeder Gemeinde bei einer fünfzigprozentigen Aufteilung Nettogewerbesteuereinnahmen in Höhe von Euro. Sofern man einen Gewerbesteuerertrag in Höhe von Euro je Megawatt zugrunde legt, verbleiben Euro in der Gemeinde. Herr Stietzel wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass die Stadt Langen ein großes Interesse an der Ansiedlung des Offshore-Testfeldes hat. Allerdings bevorzugt die Stadt Cuxhaven den Standort Cadenberge / Neuhaus, da dieser erhebliche logistische Vorteile hat. Der überwiegende Teil der neuen Arbeitnehmer (Betonbauer) wird zukünftig in der BBS Cadenberge qualifiziert. Die BBS Cadenberge ist in die Vorbereitung der Ansiedlung mit eingebunden und wird daher erheblich von den geplanten Gewerbeansiedlungen profitieren. Optional könnte die Stadt Cuxhaven sich auch noch die Errichtung eines Informationspavillons vorstellen, der für den Tourismus genutzt werden kann. Die Stadt Cuxhaven wirbt in Anbetracht der enormen wirtschaftlichen Bedeutung dieses Projektes um Unterstützung bei den Gemeinden und Neuhaus (Oste). Der Tagesordnungspunkt wird heute Abend zeitgleich im Flecken Neuhaus (Oste) beraten. Im Hinblick auf weitere Windparks hat Erster Kreisrat Jochimsen erklärt, dass zukünftige Windparks z. B. in den Gemeinden Geversdorf und Oberndorf wieder den vollen Abstand (4 km) zum Offshore-Testfeld einhalten müssten. Gemeindedirektor Jörg Jungclaus wies darauf hin, dass es heute formalrechtlich um eine vorweg genommene Einvernehmenserklärung geht. Sofern die Gemeinden Cadenberge und Neuhaus ihr Einvernehmen zu diesem Projekt erteilen, kann ein entsprechendes Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. Die Stadt Cuxhaven hat in der Vorstellung des Projektes keine Nachteile benannt. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass diese Anlagen mit einer Höhe von 180 m um ca. 80 m höher sind als die vorhandenen Anlagen im Landkreis.
4 82 Von daher werden sie das Landschaftsbild gerade in der relativ offenen Landschaft zwischen Cadenberge und Neuhaus prägen. Im Hinblick auf die geschätzten Gewerbesteuereinnahmen wurde die Stadt Cuxhaven im Informationstermin gebeten, die bislang insgesamt produzierte Strommenge der fünf Windkraftanlagen zu ermitteln. Auf nochmalige Nachfrage hat die Stadt Cuxhaven diese Information bis heute nicht vorgelegt. Hier unterbrach Ausschussvorsitzender Wolfgang Tiedemann mit Zustimmung aller Ausschussmitglieder die Sitzung, um Herrn Leonhardt, der als Zuhörender anwesend war, das Wort zu erteilen. Herr Leonhardt erklärte, dass der Windpark bei einer angenommenen Volllastzeit von 3000 Stunden im Jahr ca. 66 Millionen Kilowatt erzeugt. Bei einer angenommenen Vergütung von 9 Cent/Kilowatt ergibt dies einen jährlichen Umsatz in Höhe von 5,4 Millionen Euro brutto. Im Anschluss an diese Information eröffnete Ausschussvorsitzender Wolfgang Tiedemann wieder die Sitzung und stellte den Vortrag zur Diskussion. Ausschussmitglied Walter Hölting wies darauf hin, dass keine anderen Bürgerwindparks im Umkreis mehr möglich sind, sofern das Offshore-Testfeld verwirklicht wird. Er kann daher auch nicht verstehen, warum hier eine spezielle Abstandsregelung in Aussicht gestellt wird, Darüber hinaus hegt er den Verdacht, dass die Steuern nicht in der Höhe anfallen, wie sie prophezeit werden. Ausschussmitglied Alfred Hennig schloss sich den Ausführungen an und wies darauf hin, dass das Verfahren nach seiner Auffassung viel zu schnell läuft und eine abschließende Meinungsbildung nur schwer möglich ist. Ausschussmitglied Wolfgang Heß erklärte, dass bei den hohen Umsätzen zu wenig Ertrag an Gewerbesteuer bei der Gemeinde verbleibt. Darüber hinaus befürchtet er, dass die 180 m hohen Anlagen das Ortsund Landschaftsbild in Cadenberge erheblich beeinträchtigen. Im Übrigen verwies er auf die Stadt Langen, die den Windpark gerne in ihrer Gemeinde ansiedeln möchte. Ausschussmitglied Gisela Kühlcke hegte Befürchtungen wegen des neuen Baugebietes Westlich der Bahnhofstraße. Eine Vermarktung ist wesentlich schwieriger, wenn in Sichtweite 180 m hohe Windkraftanlagen entstehen. Ausschussmitglied Titus Nesper erklärte, dass die zu schaffenden Arbeitsplätze einen wichtigen Faktor in dieser strukturschwachen Region darstellen. Allerdings gab er zu bedenken, dass die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes im Hinblick auf die Windenergie bereits übererfüllt sind. Das Regionale Raumordnungsprogramm sieht eine installierte Leistung von 300 Megawatt vor. Zurzeit sind im Landkreis Cuxhaven 375 Megawatt installiert. Mit dem neuen RROP werden wahrscheinlich bis zu 700 Megawatt aus Windenergie möglich sein. Im Übrigen stellen Offshore-Windparks die Zukunft dar.
5 83 Im neuen Regionalraumordnungsprogramm wird auf dem Gebiet der Samtgemeinde Am Dobrock wahrscheinlich ein neuer Standort möglich sein. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile gegen- und untereinander bleibt festzuhalten, dass für die Gemeinde Cadenberge die Nachteile überwiegen. Geringe Gewerbesteuereinnahmen, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die Sorge um die Weiterentwicklung der neuen Baugebiete führen zum Ergebnis, dass er der Verlagerung des Testfeldes nach Cadenberge nicht zustimmen kann. Ein entscheidender Faktor ist, dass die Stadt Langen und hier sowohl die Kommunalpolitik als auch die Einwohner dem Offshore-Testfeld positiv gegenüber stehen. Daher sollte die Stadt Cuxhaven das Offshore-Testfeld in Langen ansiedeln. Die vordringlichen Ziele, die Ansiedlungen der Firmen im Gewerbegebiet in Cuxhaven und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Produktion sauberer Energie, sind damit gesichert. Der Bauausschuss empfahl einstimmig, das Einvernehmen zur Verlagerung des Offshore- Testfeldes Cuxhaven nicht zu erteilen. 5. Bebauungsplan Nr. 5 Marktplatz ; 10. Änderung Mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Marktplatz sollen die Flächen östlich und nordöstlich des Marktplatzes neu gegliedert werden. Die Bebauungsplanänderung und erweiterung wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung durchgeführt. Der Bebauungsplan hat im Sommer einen Monat lang öffentlich ausgelegen. Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange liegen von der Deutschen Telekom, Kabel Deutschland, EWE, Handwerkskammer Lüneburg-Stade, der IHK und dem Landkreis Cuxhaven vor. Die Inhalte der Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind als Anlage beigefügt. Sofern den Abwägungsvorschlägen gefolgt wird, ist der Plan inhaltlich zu ändern. Dies betrifft in erster Linie die Festsetzungen zum Wald und den angrenzenden Baugrenzen im nördlichen Planbereich. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob auch für das Grundstück Am Markt 2 noch Änderungen erforderlich sind.
6 84 Auch die inhaltlichen Planänderungen machen eine erneute öffentliche Auslegung und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange notwendig. Der Bauausschuss empfahl einstimmig, a) die vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen. b) den geänderten Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Marktplatz erneut öffentlich auszulegen. 6. Bebauungsplan Nr. 7 Zwischen dem Kanal und der B 73, 2. Änderung Ziel der Planänderung ist gemeinsam mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 An der Finkenhörne die Ausweitung einer gewerblichen Fläche für die Erweiterung des Betriebes Hartmann. Weiterhin ist die Verlegung einer Gehwegfläche geplant. Die Öffentlichkeit wurde über die Planinhalte in einer Informationsveranstaltung informiert. Anschließend wurde der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung und Bürgerbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Seitens der Träger öffentlicher Belange haben die Landwirtschaftskammer Hannover, die Deutsche Telekom, EWE Netz, das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven, die Handwerkskammer Lüneburg-Stade und der Landkreis Cuxhaven Stellungnahmen abgegeben. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge zu diesen Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt. Als wesentliches Ergebnis der Abwägung bleibt festzuhalten, dass versehentlich eine falsche textliche Festsetzung zu den Schallimmissionswerten gewählt wurde. Die so gewählte Festsetzung ist überflüssig. Zur Klarstellung des immissionsschutzrechtlichen Anspruches der Nachbarschaft werden die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte der TA-Lärm als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Da es sich hierbei um eine inhaltliche Änderung des Bebauungsplanes handelt, wird eine eingeschränkte öffentliche Auslegung gem. 4 a Abs. 3 BauGB und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
7 85 Der Bauausschuss empfahl einstimmig, a) die vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß der Abwägungsvorschläge zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen. b) den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 Zwischen dem Kanal und der B 73, 2. Änderung, gem. 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. 7. Bebauungsplan Nr. 16 An der Finkenhörne ; 1. Änderung Der Sachverhalt der Bebauungsplanänderung gleicht inhaltlich den Ausführungen zum Bebauungsplan Nr. 7, 1. Änderung. Die Abwägungsvorschläge sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Da dieser Plan ebenfalls inhaltlich geändert werden muss, ist eine erneute eingeschränkte Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Der Bauausschuss empfahl einstimmig, a) die vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen. b) den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 An der Finkenhörne, 1. Änderung, gemäß 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. 8. Berichte, Anfragen und Anregungen Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor. 9. Durchführung einer Einwohnerfragestunde Eine Einwohnerfragestunde wurde durchgeführt. 10. Schließung der Sitzung Ausschussvorsitzender Wolfgang Tiedemann schloss die Sitzung des Bauausschusses um Uhr. Ausschussvorsitzender Gemeindedirektor, zugleich Protokollführer
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