V E R H A N D L U N G S S C H R I F T. über die Sitzung des Gemeinderates
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- Victoria Holst
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1 .NS # N 1 #BK1... Briefkopf der Allg. Textverarbeitung Typ 1: # Dieser Briefkopf dient lediglich als Platzhalter in Ihrer # Textdatei und wird vor dem Druck entfernt und ersetzt. # Enthaelt Gemeindewappen, GZ und DATUM (Kein Adressfel d). # Mischvariablen: # In dem nachfolgenden Text koennen folgende Mischvariablen verwendet # werden, wobei dem Namen jeweils ein 'Unterstrich' voranzustellen ist: # A) Adressdaten: # _anrede, _titel, _nachname, _vorname, _strasse, _postlz, _ort # B) Postausgangsdaten: # _datum, _gz, _zsynname, _zsynkomm, _kurzbetreff, _dvrnr #ENDE DES BRIEFKOPFS!...LT...T...T...T...T...T...T...T...J... V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates am im Gemeindeamt Seiersberg, Feldkirchner Straße 21, 8054 Seiersberg Beginn der Sitzung: Uhr Die Einladung erfolgte am durch Einzelladung. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen. Anwesend waren: Bürgermeister: Werner BREITHUBER 1. Vizebürgermeister: Franz RAGGER 2. Vizebürgermeister: DI. Manfred KLEIN Gemeindekassier: Alfred FRATSCHKO GR. Konrad Heinz SCHIRGI GR. Siegfried KURASCH GR. Gerhard HAMMER GR. Sabine FROMMWALD GR. Anna Maria SPRINGLE GR. Erwin POLZHOFER GR. Josef POCK GR. Ingrid SCHERJAU GR. Robert NEUHOLD GR. Helmut PUTZ GR. Werner August RIEGLER GR. Gabriele Ingeborg FINSTER GR. Jürgen HERRAK GR. Günter Josef GRAIN GR. Ing. Josef EIBINGER Entschuldigt waren: GR. Franz DEUTSCH, GR. Fritz Eduard BERNHARD und GR. Helmut Franz GURT (für ihr verspätetes Eintreffen zur Gemeinderatssitzung ebenfalls entschuldigt waren GR. Josef POCK und GR. Sabine FROMMWALD); Nicht entschuldigt war: Protokollführer: AL Werner Hochapfel
2 .PA.PN2.HE2 Seite # des Gemeinderatssitzungsprotokolles v Gz.: _gz Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich. Vorsitzender: Bürgermeister Werner BREITHUBER; Dieses Protokoll wurde gemäß den Bestimmungen der Stmk. Gemeindeordnung 1967, 60, über den Inhalt einer Verhandlungsschrift erstellt. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit; 2.) Genehmigen des öffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolles vom ; 3.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; b) Beratung und Beschlussfassung, Voranschlag 1999; b/1) Festsetzen der Voranschlagsansätze 1999; b/2) Festsetzen der Steuerhebesätze 1999; b/3) Höchstbetrag der Kassenkredite 1999; b/4) Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen 1999 ; b/5) Dienstpostenplan 1999; 4.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; b) Beratung und Beschlussfassung, Gewährung einer Sonder - förderung an die Freiwillige Feuerwehr Seiersberg und Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges; 5.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; b) Beratung und Beschlussfassung, Ehrung eines verdienten Gemeindefunktionärs; 6.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; b) Beratung und Beschlussfassung, Finanzierung Leasing "flexibility to change" - CA Leasing, Abschluss eines Leasingvertrages; 7.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte -
3 gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; b) Beratung und Beschlussfassung, Abschluss eines Wartungsvertrages mit der GE Capital; 8.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; b) Beratung und Beschlussfassung, Zustimmung zur Auftragserteilung Softwarelieferung für die Finanzverwaltung; 9.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; b) Beratung und Beschlussfassung, Abschluss eines Übereinkommens betreffend Zusammenarbeit zur Bewältigung des Schi - liftes mit den Österr. Naturfreunden, Ortsgruppe Seiers - berg; 10.) Beratung und Beschlussfassung, Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Gemeindefunktionäre gemäß dem neuen Stmk. Gemeinde-Bezügegesetz; 11.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; b) Beratung und Beschlussfassung, Erlassung eines Halte - und Parkverbotes im Bereich des Gemeindeweges; 12.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; b) Beratung und Beschlussfassung, Erlassung eines Halte - und Parkverbotes im Bereich der Dorfstraße; 13.) Allfälliges - öffentlich; Die folgenden Tagesordnungspunkte sind infolge datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie der Bestimmungen über das Amtsgeheimnis und der damit gebotenen Vertraulichkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. 14.) Vertraulicherklärung der folgenden Tagesordnungspunk te 15.) bis 21.); 15.) Beratung und Beschlussfassung, Vordienstzeitenanrechnung; 16.) Beratung und Beschlussfassung, Überstellung eines provisorischen öffentlich-rechtlichen Bediensteten in die Verwendungsgruppe B und gleichzeitige Definitivstellung des Dienstverhältnisses; 17.) Beratung und Beschlussfassung, Umwandlung einer Teilzeit - beschäftigung in eine Vollbeschäftigung ab ; 18.) Beratung und Beschlussfassung, Gewährung einer zinsenfreien Ratenzahlung für Wasserleitungsanschlussgebühren; 19.) Beratung und Beschlussfassung, neuerliche Berufungs - entscheidung Beseitigungsauftrag Gedersberg;
4 20.) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolle vom und ; 21.) Allfälliges - vertraulich; 1.) Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit; Der Bürgermeister begrüßte die anwesenden Damen und Herren des Gemeinderates zur letzten Sitzung im Jubiläumsjahr, stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete hierauf die Sitzung. Der Bürgermeister teilte mit, dass folgende Gemeinderatsmitglieder für ihr Fernbleiben entschuldigt sind: GR. Fritz Eduard BERNHARD, GR. Helmut Franz GURT und GR. Franz DEUTSCH. Entschuldigt verspätet zur Gemeinderatssitzung einlangen werden GR. Josef Pock und GR. Sabine Frommwald. Der Bürgermeister stellte fest, dass die Tagesordnung allen Gemeinderatsmitgliedern zeitgerecht zugestellt worden ist und ersuchte hierauf um Wortmeldungen zur Tagesordnung. GR. Siegfried Kurasch stellte hierauf folgende Anträge: 1. ANTRAG: Der Gemeinderat möge in der Sitzung vom die Tagesordnung unter Punkt 3 b/1 erweitern auf b/1a: Neue Festlegung des Voranschlagsatzes (Erhöhung) für die Gruppe 5 - Gesundheit (Ausgaben). a) Der Gemeinderat möge beschließen, dass das Förderungsprojekt - "Die gesunde Gemeinde" vom Amt der steiermärkischen Landesregierung für Gesundheit - für die Gemeinde Seiersberg und ihren Bürgern ab dem Jahr 1999 Anwendung findet. b) 10 Bücher von Dr.med. Matthias Rath (Forscher) - Fachliteratur über Herz-Kreislauferkrankungen, mit klinischen Studien, und 5 Bücher "Heilen" über die Wirbelsäule - nach Dorn und Breuß, zum Gesamtpreis von ATS 2.045,-- sollen angekauft und der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. c) Öffentliche Gesundheitsvorträge über folgende Themen: Beckenschiefstand (kürzerer Fuß) - Beseitigung mittels der Dorn-Breuß-Methode; Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes, Bluthochdruck, Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen, Durchblutungsstörungen, Energiemedizin, Erd - Störfeldsuche mit Elektrosmogmessung. 2. ANTRAG: Erweiterung um einen Tagesordnungspunkt unter "vertraulich": Beratung und Beschlussfassung einer Bediensteten - Zulage. Zum 1. Antrag von Herrn GR. Siegfried Kurasch, eine weitere Unterteilung zum Thema Gesundheitswesen im Voranschlag 1999 aufzunehmen, kamen die Mitglieder des Gemeinderates im Einvernehmen mit dem Antragsteller einhellig überein, dieses Thema
5 im Zusammenhang mit der Voranschlagserörterung generell zu behandeln. Dies deshalb, da der weitere Ankauf von Büchern bzw. die Veranstaltung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Gesundheit im Vorstand zu genehmigen, auszuführen bzw. durchzuführen sind. Insbesondere ein Umbau des Voranschlages sei hierzu nicht erforderlich, da im Rahmen der vorhandenen Mittel vorgegangen werden könne. Zum 2. Antrag von GR. Kurasch beschloss der Gemeinderat einstimmig die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern: 16.) b) Zuerkennung einer Mehrleistungszulage an eine Bedienstete der Amtsleitung; Der 2. Vizebürgermeister beantragte die Aufnahme folgenden zusätzlichen Tagesordnungspunktes: 16.) c) Zuerkennung einer qual. Verwendungszulage von zwei Vorrückungsbeträgen für den Leiter der Finanzverwaltung; Die Erweiterung der Tagesordnung wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. Zum Antrag von GR. Günter Josef Grain, einen Tagesordnungspunkt betreffend der Frage des Standortes für ein Seniorenwohnhaus aufzunehmen, kamen die Mitglieder des Gemeinderates einhellig überein, dieses Thema unter "Allfälliges" zu erörtern. Der Bürgermeister ersuchte ferner, dass die einzeln und individuell zu den Tagesordnungspunkten vorgegebenen Dringlichkeitsbeschlüsse nicht zusätzlich einzeln zur Abstimmung gelangen, sondern - wie in den Sitzungen zuvor - generell die Zustimmung erteilt wird. Sollte hingegen zu einem solchen Tagesordnungspunkt ein Einwand bestehen, so wird dies vom jeweiligen Gemeinderatsmitglied bzw. der Fraktion geltend gemacht. Dieser Vorgangsweise wurde - wie in den Sitzungen zuvor - seitens des Gemeinderates die Zustimmung erteilt. 2.) Genehmigen des öffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolles vom ; Gz.: 2/004-1/GR.Sitzg / Der Bürgermeister erinnerte die Mitglieder des Gemeinderates daran, dass den Schriftführern das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom zeitgerecht zugestellt worden ist und ersuchte um Wortmeldungen zum genannten Protokoll. Zu Wort meldete sich GR. Gerhard Hammer, welcher darum ersuchte, auf Seite 19, Tagesordnungspunkt 5.) c), beim letzten Satz hinsichtlich des Begriffes "Gemeindevorstand" eine Korrektur auf
6 "Gemeinderat" vorzunehmen. Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge das öffentliche Gemeinderatssitzungsprotokoll vom in der korrigierten Fassung genehmigen. Die Mitglieder des Gemeinderates genehmigten hierauf einstimmig das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom in der korrigierten Form. Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag, die Korrektur verweisend zum Protokoll vom , in diesem, anzumerken; 3.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge die folgenden Tagesordnungspunkte 3.b) bis 3.b/5) insofern für dringlich erklären, als die zeitgerechte Beschlussfassung des Voranschlages 1999 für die weitere Handlungsfähigkeit der Gemeinde Seiersberg unbedingt erforderlich ist, während die Festlegung eines Voranschlagsprovisoriums keinesfalls dienlich wäre. Es ist daher unbedingt erforderlich, insbesondere hinsichtlich der im Jänner 1999 abzuwickelnden Zahlungen, den Voranschlag 1999 zeitgerecht zu beschließen, um dessen Inkrafttreten per gewährleisten zu können. Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine. Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag. Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig. 3.b) Beratung und Beschlussfassung, Voranschlag 1999; Gz.: 2/902/-/VA1999/ Die Mitglieder des Gemeinderates kamen einhellig überein, die Tagesordnungspunkte 3.b/1) bis 3.b/5) im Gesamtzusammenhang zu diskutieren, zu erörtern und zu beschließen. Hinsichtlich des Dienstpostenplanes 1999 beschlossen die Mitglieder des Gemeinderates einstimmig, den aufgrund einer einstimm igen Empfehlung des Personalausschusses vom geänderten Dienstpostenplan (im Zusammenhang und auf Basis der Kernkompetenzen, Beilage A)) in der nunmehr vorliegenden Form, Beilage B), zur Beratung und Beschlussfassung anzunehmen. Einleitend erklärte der Bürgermeister, dass es politisch erforderliche Umsetzungsnotwendigkeit ist, im Jahre 1999 die Aufschließung des Gemeindezentrums hinsichtlich Straße, Volksschule Pausenhof, Lauffläche, Kanal etc. durchzuführen. Sollten daher die Bedarfszuweisungsmittel nicht in der erhofften Höhe zur Verfügung stehen, so können die Erlöse aus den Grundverkäufen nicht in jenem Ausmaß für die Kautionseinbringung
7 zur Verfügung gestellt werden als dies beabsichtigt ist. Diesfalls müssen diese Mittel teilweise auch für diese infrastrukturellen Umsetzungsnotwendigkeiten verwendet werden. Zu dieser Erklärung erfolgte ein Wortmeldung des 2. Vizebürgermeisters ohne Antragstellung. Zum Antrag von GR. Siegfried Kurasch führte der Bürgermeister aus, dass er Herrn GR. Siegfried Kurasch ersuche, gemeinsam mit dem Kultur- und Sozialausschuss eine entsprechende Empfehlung zu beraten bzw. zu erarbeiten, welche dem Gesundheitsansinnen in Form eines Programmes entsprechen und vom Vorstand in der Folge genehmigt werden könne. Zu dieser Erklärung erfolgte eine Wortmeldung von GR. Siegfried Kurasch ohne Antragstellung. Um Uhr traf GR. Josef Pock entschuldigt verspätet zur Gemeinderatssitzung ein. Der 2. Vizebürgermeister ersuchte den Gemeindekassier um Bekanntgabe des Kassenstandes der Gemeinde, insbesondere hinsichtlich der Höhe des aushaftenden Kassenkredites. Der Gemeindekassier erstattete folgenden Bericht: Raika Seiersberg ZW 3 per ,55 Bank Austria ZW 2 per ,53 PSK ZW 4 per ,54 Handkassa ZW 1 per , ,41 Fa. Reiner ,-- Hierauf wurde der Gesamtschuldendienst bzw. die Verwaltungsforderungen (Verbindlichkeiten der Gemeinde) wie folgt
8 erörtert: Auftrags des Bürgermeisters wurde vom Leiter der Finanzverwaltung, Herrn R. Pöttler, der Voranschlag 1999 visuell mittels Beam den Mitgliedern des Gemeinderates präsentiert. Zu Wort meldeten sich der 2. Vizebürgermeister, welcher hinsichtlich der Schuldenbelastung ausführte, dass diese sich nur dann so darstelle, wenn die Erlöse aus dem Grundverkauf als Kautionseinbringung eingebracht werden. Ebenfalls meldete sich GR. Ing. Josef Eibinger zu Wort, welcher dem Leiter der Finanzverwaltung zu dessen übersichtlicher Präsentation des Voranschlages 1999 aufrichtig gratulierte. Der Bürgermeister dankte insbesondere den Mitgliedern des Personalausschusses für deren konstruktive Zusammenarbeit, welche letztlich auch zum Gelingen des Voranschlages erheblich beigetragen hat. Der 2. Vizebürgermeister bedauerte in diesem Zusammenhang, dass ein Dienstposten für einen EDV-Fachmann fehle. Der Bürgermeister stellte dazu fest, dass er diesem Bedauern zustimme, andererseits es aber die finanzielle Lage es zur Zeit nicht erlaube. Es ist jedoch nunmehr gelungen, die Aufnahme eines Lehrlings im Verwaltungsbereich zu klären und zu fixieren, während im technischen Dienstleistungsbereich (Gas-, Wasser- u. Heizungsinstallateur) versucht werden müsse eine Kooperation mit einem Privatunternehmen zu finden, da gemeindeseits nicht alle Ausbildungserfordernisse abgedeckt werden können. Eine derartige Kooperation erfordere, dass der Lehrling 2-3 Monate im Jahr bei diesem Unternehmen arbeite. Weitere Wortmeldungen erfolgten keine. Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge den Voranschlag 1999 wie folgt beschließen: A. Ordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen S ,00 Summe der Ausgaben S ,00 Überschuss-Abgang S 0,-- B. Außerordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen S ,00 Summe der Ausgaben S ,00 Überschuss-Abgang S 0,--
9 II Festsetzung der Steuerhebesätze 1999 Die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag ist im Haushaltsjahr 1999, soweit es die Erklärung aus dem Jahr 1993 betrifft, mit einem Hebesatz v. 172 v.h. zu erheben. Grundsteuer: für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.h. der Messbeträge für sonstige Grundstücke 500 v.h. der Messbeträge; Die Kommunalsteuer (KommStG 1993) wird mit 3 v.h. der Bemessungsgrundlage, gemäß BGBL Nr. 819 vom 30. November 1993 in der geltenden Fassung, erhoben. Die Getränkeabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom und den Novellierungen vom , und festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 1999 weiter erhoben. Die Speiseeisabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom und den Novellierungen vom , und festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 1999 weiter erhoben. Die Lustbarkeitsabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 1999 weiter erhoben. Die Hundeabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 1999 weiter erhoben. III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 1999 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit S ,-- (1/6 v. S ,--) festgesetzt.
10 IV. Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf S 0,-- festgesetzt. V. Der Dienstpostenplan Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig. Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung; Der Vervielfältigungsstelle im Hause mit dem Auftrag zur Veröffentlichung in der nächstfolgenden Bürgerinformation; 4.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden Tagesordnungspunkt 4.) b) insofern für dringlich erklären, als der Ankauf eines zweiten Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Seiersberg zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit unbedingt erforderlich und damit im öffentlichen Interesse gelegen ist. Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortme ldungen erfolgten keine. Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag. Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig. 4.) b) Beratung und Beschlussfassung, Gewährung einer Sonder - förderung an die Freiwillige Feuerwehr Seiersberg und Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges; Gz.: 2/163/Sonderförderung/ Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass für die Bedeckung der Kosten für den Ankauf eines zweiten Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Seiersberg (welches dringend benötigt wird) die zugesagten
11 Förderungsmittel seitens des Landesfeuerwehrverbandes, welche für die Errichtung des Rüsthauses zuerkannt werden und sich auf rund S ,-- für das Objekt und auf S ,-- für die Sirene, somit auf rund S ,-- belaufen, herangezogen und als Sonderförderung der Freiwilligen Feuerwehr Seiersberg zuerkannt werden. Aus diesem Grund können daher diese Mittel nicht für eine weitere Kautionseinbringung bei der CA Leasing verwendet werden. Weiters erklärte der Bürgermeister, dass seitens des Landes Steiermark voraussichtlich eine Förderung zum Ankauf des Tanklöschfahrzeuges in Höhe von S ,-- erwartet wird und von der CA Leasing schon seit längerer Zeit eine Förderung für einen sozialen Zweck zugesichert wurde, welche sich auf ca. S ,-- bis S ,-- belaufen wird. Durch diese weiteren Förderungen kann daher die Finanzierung zum Ankauf dieses Löschfahrzeuges als relativ gesichert bezeichnet werden. Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Eine Wortmeldung erfolgte seitens GR. Günter Josef Grain. Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag. Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig. Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung; Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag ein entsprechendes Verständigungsschreiben zu konzipieren und dem Bürgermeister zur Unterfertigung vorzulegen; 5.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden Tagesordnungspunkt 5.)b) insofern für dringlich erklären, als die Durchführung der Ehrung im Sinne der Richtlinien des Gemeinderates erfolgt und bereits am anlässlich der Gemeindeweihnachtsfeier durchgeführt werden soll. Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine. Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag. Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig. 5.) b) Beratung und Beschlussfassung, Ehrung eines verdienten Gemeindefunktionärs; Gz.: 2/062-1/Ehrungen/ Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Gewerbe-, Wirtschafts- u.
12 Rechtsmittelausschusses vom beschließen, dass Herrn Georg Franz TAMM durch Verleihung der bronzenen Ehrennadel eine besondere Ehrung für Verdienste um die Gemeinde Seiersberg im Rahmen seiner 7-jährigen Zugehörigkeit zum Gemeinderat zuteil werden soll. Diese Ehrung soll im Rahmen der Weihnachts feier der Gemeinde am vorgenommen werden. Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine. Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag. Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig. Dem Referat Bürgerservice im Hause mit dem Auftrag für die zeitgerechte Fertigstellung der Urkunde und Ehrennadel für den zu sorgen; Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme; 6.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden Tagesordnungspunkt 6.) b) insofern für dringlich erklären, als der Abschluss eines Mobilienleasingvertrages "flexibility to change" für den erforderlichen Hardwareaustausch dringend erforderlich ist. Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine. Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag. Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstim mig. 7.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden Tagesordnungspunkt 7.) b) insofern für dringlich erklären, als der Abschluss eines Wartungsvertrages für die neu angeschaffte Hard- u. Software für die Aufrechterhaltung des EDV-Betriebes in der Gemeindeverwaltung dringend erforderlich ist. Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine. Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag. Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters ei nstimmig.
13 8.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechte - gesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden Tagesordnungspunkt 8.) b) insofern für dringlich erklären, als die Zustimmung zur Auftragsvergabe zum Abschluss eines Programmnutzungsvertrages Finanzverwaltungsprogramm und Personalverwaltungsprogramm sowie eines Softwarewartungsvertrages für die Aufrechterhaltung des weiteren ordentlichen Dienstbetriebes in der Gemeindeverwaltung ab Jänner 1999 dringend erforderlich ist. Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wor tmeldungen erfolgten keine. Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag. Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig. 6.) b) Beratung und Beschlussfassung, Finanzierung Leasing "flexibility to change" - CA Leasing, Abschluss eines Leasingvertrages; 7.) b) Beratung und Beschlussfassung, Abschluss eines Wartungs - vertrages mit der GE Capital; 8.) b) Beratung und Beschlussfassung, Zustimmung zur Auftrags - erteilung Softwarelieferung für die Finanzverwaltung; Gz.: 2/016-2/EDVAnlage/ Die Mitglieder des Gemeinderates kamen einhellig überein, diese Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln. Zu diesen Tagesordnungspunkten wurde seitens der Bediensteten Reinhard Pöttler, Software, und Herbert Zenz, Finanzierung/Hardware und Wartung, erläuternde Referate gehalten, deren Inhalt in Form von Hardcopys die Beilage C) zu diesem Protokoll bildet. Die Sitzung wurde während der Behandlung dieser Tagesordnungspunkte zwischen Uhr und Uhr für fraktionelle Beratungen unterbrochen. Während des Beratungs- und Beschlussfassungsteiles begab sich GR. Helmut Putz infolge Befangenheit aus dem Gemeinderatssitzungssaal. Seitens des Bediensteten Herbert Zenz wurde berichtet, dass im Rahmen der Ausschreibung durch die CA-Leasing folgende Hard- und
14 Softwareangebote eingeholt werden konnten: GE-Capital S 1, ,-- Debis S 2, ,-- (1, ,--) Bull S 2, ,-- Ferner wurde von dem genannten Bediensteten berichtet, dass seitens der Firma Bull ein Nachtrag zu deren Anbot am heutigen Tag ( , um ca Uhr) erstattet wurde, welcher seitens des Leasinggebers noch zu überprüfen sein wird. Seitens des 2. Vizebürgermeisters wurde hierauf festgestellt, dass die Ausschreibung der Finanzierung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, da die CA-Leasing an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen mitgewirkt habe, die Ausschreibung daher so gestaltet wurde, dass lediglich dieses Unt ernehmen zur Erstellung eines Angebotes in der Lage war. Es sei daher ein kühner Schluss, nunmehr nach verwerfen der Ausschreibung mit der CA-Leasing ein Verhandlungsverfahren einzugehen, da auch deren Anbot gemäß 14 Abs. 3 des Stmk. Vergabegesetzes 1998 auszuscheiden war und somit kein Anbot vorliegen könne. Seitens des Bediensteten Zenz wurde darauf hingewiesen, dass der Wartungsvertrag im Rahmen der Ausschreibung lediglich eine Beilage darstellte. Die CA-Leasing sei zudem der einzige Anbieter für die den Vorstellungen der Gemeinde entsprechende Finanzierungsform gewesen und hätte eine neuerliche Ausschreibung kein besseres Ergebnis erbracht. Der 2. Vizebürgermeister kritisierte die seiner Meinung nach nicht zielführende Form der Ausschreibung und Finanzierung. Er erklärte, dass grundlegend seitens der Gemeinde ausgeschrieben werden sollte, was diese will und nach Bekannt werden des finanziell hiefür erforderlichen Bedarfes, die Finanzierung auszuschreiben ist. Auf diese Weise könne sowohl für den Hard - und Softwarebedarf, als auch für die Finanzierung ein Bestbieter ermittelt werden. Die Gemeinde hingegen habe im konkreten Fall den umgekehrten Weg eingeschlagen und sich hinter der Ausschreibung der Finanzierung versteckt. Damit habe sie den Vorteil im tatsächlichen Beschaffungsbereich der Anschaffung verloren. Dadurch und der weiteren Tatsache, dass sich die Bedingungen der Ausschreibung nachträglich wesentlich geändert haben, könne er einer solchen Vorgehensweise, insbesondere als Landesbeamter, nicht zustimmen bzw. könne damit nicht einverstanden sein. In weiterer Folge wurde der Vertrag mit der FEKÖ betreffend der Software Focus 2000 seitens des 2. Vizebürgermeisters in die Diskussion eingebracht, wobei insbesondere die Frage des Schadenersatzes für die Gemeinde zur Diskussion gestellt wurde. Dazu erinnerte der Bürgermeister daran, dass seitens der Gemeinde
15 das Notariat Dr. W. Perscha mit den dazu erforderlichen Arbeiten beauftragt wurde. Zum Hinweis des 2. Vizebürgermeisters, dass mit Schreiben der Gemeinde Seiersberg vom an Dr. Hohenberg bereits eine einvernehmliche Vertragsauflösung erfolgt ist, wurde festgestellt, dass eine Anregung gemacht wurde, eine Vertragsauflösung bis dato jedoch nicht erfolgt ist. Seitens des 2. Vizebürgermeisters wurde hierauf dieser Kauf - und Kooperationsvertrag wörtlich als "Scheißvertrag" bezeichnet, dessen Abschluss vor 10 Jahren zu bedauern sei und er die Auffassung vertrete, dass die FEKÖ durch das Schreiben der Gemeinde vom aus dem Zwang entlassen wurde. Hinsichtlich des Schadenersatzes erklärte der 2. Vizebürgermeister auf die diesbezügliche Frage von GR. S. Kurasch, dass der Einsparungseffekt für die Gemeinde, welchen er mit jährlich rund S ,-- bezifferte, verloren gehe und dieser Einsparungseffekt von Dr. Hohenberg einzufordern ist. Der Bürgermeister stellte dazu fest, dass dies sicher im Feber 1999 ein Thema im Rahmen der erforderlichen Gespräche mit der FEKÖ sein wird. Zusammenfassend meinte der 2. Vizebürgermeister, dass die Gemeinde sicherlich in sehr großen Terminschwierigkeiten stecke und es für die Finanzverwaltung unbedingt notwendig ist, zu handeln. Allerdings werde im Rahmen der derzeitigen Vorgehensweise wirklich gehudelt. Es ist noch alles auszuverhandeln. In den Angeboten seien keine Stundensätze angeboten. Für den Fall von Terminverlusten sind keine Sanktionen vorgesehen. Aus all diesen Gründen könne er seinerseits für den Bereich der Softwareanschaffung seine Zustimmung nur geben, wenn er den diesbezüglichen Vertrag gelese n habe. Bis zu diesem Zeitpunkt der Diskussion beteiligten sich folgende Mitglieder des Gemeinderates an derselben: GR. Siegfried Kurasch, der Gemeindekassier, GR. Werner August Riegler und der Bürgermeister. Im weiteren Verlauf meldete sich GR. Siegfried Kurasch zu Wort und fragte, warum das bisherig verwendete Betriebssystem ab nicht mehr brauchbar sei. Dazu teilte der Leiter der Finanzverwaltung, Herr Pöttler, mit, dass die derzeit im Einsatz befindliche Philips P4000 bis zum verwendbar ist. Dessen ungeachtet müssen jedoch im Vorfeld entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Insbesondere die Problematik de s Jahres 2000 ergebe einen möglichst frühzeitig zu bewältigenden Handlungsbedarf, welcher zu Jahresbeginn bewältigt werden müsse, da im Jahresverlauf die zeitliche Bewältigung immer risikoreicher wird. GR. Siegfried Kurasch erklärte, dass die Vorgehensweise als zu schnell empfunden werde und er solche "Ruck-Zuck"-Aktionen ablehne.
16 Der 1. Vizebürgermeister brachte seine Meinung insofern zum Ausdruck, als er erklärte, dass das leidige Thema EDV in unzähligen Vorstandssitzungen diskutiert worden ist, Angebote eingeholt und Vorschläge erarbeitet wurden. Nunmehr erneut eine Entscheidung zu verschieben sei seiner Auffassung nach nicht zielführend. Der 2. Vizebürgermeister erklärte, dass er der Meinung des Leiters der Finanzverwaltung beipflichte, dies ändere jedoch nichts daran, dass ihm der Wartungsvertrag am vergangenen Wochenende zum Studium versprochen wurde und er tatsächlich nur einen Zettel vorgefunden hat, welchem das Einlangen des Wartungsvertrages am Montag entnommen werden konnte. Für ihn werden die Dinge erst konkret, wenn er einen Vertrag sehe. Er erinnere an die kühnen Träume, die im IBM-Gebäude im Februar gehegt wurden, welche jedoch nunmehr daneben gegangen sind. Der 1. Vizebürgermeister bemängelte die mangelnde Identifikation des 2. Vizebürgermeisters mit den Belangen der Gemeinde. GR. Günter Josef Grain erklärte, zwar wenig Ahnung zu haben, habe jedoch schon lange 14 Jahre stets von neuen Visionen gehört und haben diese ständigen Ideen und Visionen ein regelrech tes Trauma in ihm ausgelöst, welches sich nunmehr angesichts des vorliegenden totalen Chaos als berechtigt erweise. Für ihn erhebe sich die Frage, was denn andere Gemeinden mit bis zu Einwohnern machen würden. Dazu erklärte der 1. Vizebürgermeister, dass die Fa. Bull auf entsprechende Referenzgemeinden verweisen könne. Der Bürgermeister erläuterte hierauf anhand des Ausschreibungsergebnisses die Situation der verschiedenen Softwareanbieter, insbesondere unter Bezug auf deren Tätigkeitsgebiet. Frau GR. Anna Maria Springle erklärte, dass sie Laie ist und daher darum bitte, für die nächste Gemeinderatssitzung diese Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung zu bringen und die Verträge durch kompetente Sachverständige erläutern zu lassen. Hierauf könne vom Gemeinderat die weitere Beratung durchgeführt werden. Der Bürgermeister machte darauf aufmerksam, dass der Terminlauf und die damit verbundenen Lieferfristen eine rasche Entscheidung erforderlich machen. Dazu meinte der 2. Vizebürgermeister, dass es auch andere Anbieter geben würde und die Fa. Bull eben den besseren Vertreter gehabt habe. Ferner habe die Lieferung der Finanzsoftware nicht unbedingt einen Zusammenhang mit einer Beendigung des Vertragsverhältnisses Focus 2000 zur FEKÖ hin zu tun. Dies deshalb, da seitens der FEKÖ bisher kein Finanzverwaltungspaket geliefert wurde. Hinsichtlich der Entwicklung in der FEKÖ habe er schon lange z uvor darauf hingewiesen, dass diese keinen Erfolg zeitigen werde. Niemand habe ihm im Zuge dieser Hinweise geglaubt. Lediglich vor zwei Jahren, als eine Zusammenarbeit mit einem deutschen Anbieter begonnen hat, habe Hoffnung bestanden, welche sich mittlerweile
17 zerschlagen und zu einem schlagartigen "Aus" für das Projekt geführt hat. Der Bürgermeister verwies auf die Referenzen der Bull Software, insbesondere in Wolfsberg, wo er mit dem Bürgermeister dieser Stadt ein persönliches Gespräch geführt hat. Aus all diesen Zusammenhängen könne man erkennen, dass es sich bei diesem Lösungsansatz um eine effiziente Möglichkeit handelt, den Gemeinderat von künftigen EDV-Diskussionen zu entlasten, deren Bewältigung als relativ mühsam zu empfinden wäre. GR. Siegfried Kurasch erklärte zum Thema EDV in Seiersberg bisher nur negatives gehört zu haben und müsse nunmehr erneut feststellen, dass im "husch/pfusch" eine Lösung angestrebt wird, die im privaten Bereich keiner der Anwesenden anstreben würde. GR. Gerhard Hammer fragte, ob es hinsichtlich der Finanzierungsausschreibung eine exakte Rechtsauskunft gibt, wonach diese in Ordnung ist. Hierauf brachte der Bedienstete Herbert Zenz das Schreiben der RA Kanzlei Scherbaum, Schmied & Seebacher vom vollinhaltlich wie folgt zur Kenntnis: "A) SACHVERHALT: Über kurzfristige Terminvereinbarung mit Herrn Hochapfel teilt der juristische Mitarbeiter der Gemeinde Seiersberg, Herr Zenz, mir nachstehenden Sachverhalt mit: Die Gemeinde Seiersberg habe die Lieferung von Hardware im Leasingwege in einem offenen Verfahren nach dem neuen Steiermärkischen Vergabegesetz 1998 ausgeschrieben; dies mit einem Auftragsvolumen von ursprünglich S 1,5 Mio. Auf diese Ausschreibung hin haben sich zwar zahlreiche Interessenten die Unterlagen abgeholt, jedoch sei letztlich nur die CA Leasing als Bewerberin aufgetreten. In weiterer Folge habe sich herausgestellt, dass mit dem ursprünglich ausgeschriebenen Auftragsvolumen nicht das Auslangen gefunden werden kann und eine Erhöhung des Auftragsvolumens auf ca. S 1,9 bis S 2 Mio. erforderlich sei. Es sei daraufhin das Ausschreibungsverfahren im Sinne des 53 Stmk. VergabeG 1998 widerrufen worden. Dies vor dem Hintergrund der durch 56 Abs 5 Z 6 Stmk. VergabeG eingeräumten Möglichkeit, in diesem Falle ein Verhandlungsverfahren abzuführen. Die Gemeinde Seiersberg fragt nun an, ob diese Vorgangsweise vor dem Hintergrund des geltenden Vergaberechts korrekt ist." Der 2. Vizebürgermeister erhob hierauf erneut den Vorwurf, dass die Ausschreibung nicht Rechtens gewesen sei, da die CA-Leasing an der Finanzierungsausschreibung beteiligt war und daher der Kommentar eines Gutachters erforderlich ist. GR. Werner August Riegler stellte fest, dass ohne vorliegenden
18 Vertrag kein Beschluss im Gemeinderat zustandekommen könne. Ein solcher Vertrag sei zudem von einem Notar zu prüfen. Auf Aufforderung des Bürgermeisters an den 2. Vizebürgermeister doch einen Vorschlag zu unterbreiten, welcher Schritt nunmehr zu setzen wäre, erklärte der 2. Vizebürgermeister, dass der Ausschreibungsakt und -vorgang von einem unabhängigen Gutachter geprüft werden sollte. Das Urteil dieses Experten sei dann bindend. Auf die Frage des Bürgermeisters, welcher Experte in Betracht gezogen werden könnte, wurde keine Antwort gegeben. Der Gemeindekassier brachte den Vorschlag ein, seitens des Gemeinderates einen Grundsatzbeschluss zu fassen, welcher die rechtlichen Bahnen vorgeben soll. GR. Werner August Riegler wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beide Belange, sowohl die Technik als auch die Rechtssphäre, zu bedenken sind. Nach der eingangs bereits dargestellten Sitzungsunterbrechung und Wiedereröffnung derselben brachte der Bürgermeister den Vorschlag ein, der Gemeinderat möge eine Gesamtumstellung der verwendeten Software Focus 2000 auf Bull - ÖKOM genehmigen und gleichzeitig eine Neuausschreibung der Finanzierung anordnen. In diesem Grundsatzbeschluss soll ebenfalls die Müllverwiegung bzw. die dazu erforderliche Programmierung berücksichtigt werden. Hinsichtlich Finanzierung und Wartung soll jedoch eine neuerliche Ausschreibung erfolgen. Daraufhin könne eine neuerliche Diskussion durchgeführt werden, welche sich auf Ausschreibungsunterlagen und Verträge stützen könne, welche von einem Rechtsanwalt erstellt und geprüft wurden, sowie hinsichtlich der Technik durch den 2. Vizebürgermeister vorberaten und geprüft sein könnten. Der 2. Vizebürgermeister fragte wie ein Zeitplan für eine solche Vorgehensweise aussehen sollte, sei doch die Versorgung der Finanzverwaltung und der Lohnverrechnung mit Software als dringlich zu bezeichnen. Es müsse doch davon ausgegangen werden, dass eine zeitgerechte Beschaffung erfolge, da ansonsten im nächsten Jahr nichts mehr funktioniere. Dazu teilte der Leiter der Finanzverwaltung, Herr Pöttler, mit, dass nicht nur die Software von Bull sondern auch die Hardware in Form des Servers benötigt wird. Daher ist eine Zwischenfinanzierung erforderlich. Der Ankauf der Software wurde ohnedies nicht über Leasing sondern direkt durch die Gemeinde geplant. Es bestehe die begründete Befürchtung, dass im Jahr 1999 keine ausreichende Programmierleistung zur Verfügung stehen wird. Hervorgerufen durch eine derartige Verzögerung bestehe die weitere Gefahr, dass der Kassenkredit der Gemeinde noch mehr ausgeschöpft werden müsse. Die Vorschreibung der Hausbesitzabgaben erbringe im Vierteljahr Einnahmen in der Größenordnung von 3-4 Millionen Schilling. Jede Verzögerung des Einlangens dieser Einnahmen verursache eine Aufstockungsnotwendigkeit für den Kassenkredit von 9 Millionen auf 13 Millionen Schilling. Hinsichtlich der eigentlichen
19 Umstellung erbringe jede Verzögerung eine Erschwernis insofern, als die Übernahme noch umfangreicher und komplizierter wird. Je früher, also in den ersten beiden Monaten des Jahres, mit einer Übernahme begonnen wird, umso einfacher könne diese gestaltet werden. Zu diesem Zeitpunkt seien noch relativ wenig Bewegungsdaten vorhanden. Die Belange Müll, Wasser, Kanal und Grundsteuer werden erst später vorgeschrieben. Wird hingegen ein Programmeinsatz verzögert, so ergeben sich allein im Bereich von Aufrollungen enorme Mehraufwände. Dasselbe gelte für die Belange der Lohnverrechnung, in deren Bereich ebenfalls ein neues Programm unbedingt erforderlich ist. GR. Siegfried Kurasch stellte dazu fest, dass für eine Inbetriebnahme der neuen Software zum das Programm schon jetzt stehen müsste. Es wird also nicht möglich sein bis zum über die Runden zu kommen. Wenn nunmehr im Rahmen der Installation sich ein Wurm einschleiche, so könne diese Fehlerhäufigkeit noch viel mehr an Mehrarbeit verursachen. Es sei daher besser das alte Programm in der Übergangszeit länger zu verwenden, um mittels Neuausschreibung eine effizientere Lösung erzielen zu können. Parallel dazu könne nach Auftragserteilung das neue Programm aufgebaut werden. Um Uhr langte Frau GR. Sabine Frommwald zur Gemeinderatssitzung ein. GR. Ing. Josef Eibinger fragte zu Tagesordnungspunkt 8.) inwieweit die Softwarebeschaffung für die Finanzverwaltung unabhängig von den sonstigen Problemen einer Lösung zugeführt werden könne bzw. wie sich der Kostenfaktor für diese gesonderte Beschaffung darstelle. Der Leiter der Finanzverwaltung teilte dazu mit, dass sich die Kosten auf rund S ,-- exkl. Ust. belaufen würden, deren Bezahlung aus dem Gemeindebudget vorgesehen ist. GR. Ing. Josef Eibinger fragte weiters, ob die Ausschreibung zu Tagesordnungspunkt 8.) ordnungsgemäß erfolgt sei. Der Leiter der Finanzverwaltung antwortete, dass im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung fünf Firmen eingeladen wurden, wovon vier Firmen ein Angebot abgegeben haben. Alle Leistungen aus diesen Angeboten wurden verglichen und der Bestbieter ermittelt. GR. Ing. Josef Eibinger fragte hierauf, ob aufgrund dieser Ausschreibung anzunehmen ist, dass eine halbwegs termingerechte Lieferung erfolgen kann und damit eine zeitgerechte und ordnungsgemäße Übernahme ermöglicht ist. Ferner erkundigte sich GR. Ing. Josef Eibinger, welche Hardwareerfordernisse für die Finanzverwaltung bestehen. Dazu teilte der Leiter der Finanzverwaltung mit, dass die bestehenden Workstations aufzurüsten sind und ein zusätzlicher Server benötigt werden wird. Hinsichtlich der termingerechten Fertigstellung bestehe wenig Sorge, sofern die Beschaffung zeitgerecht erfolge. Auf die Frage von GR. Ing. Josef Eibinger nach den Kosten der Hardwarebeschaffung antwortete der Leiter der Finanzverwaltung, dass die Kosten des Servers sich auf rund S , -- belaufen
20 werden und durch eine Zwischenfinanzierung zu bedecken wären. GR. Ing. Josef Eibinger erklärte hierauf zusammenfassend, dass es der Gemeinde Seiersberg möglich wäre, hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 6.) und 7.) eine Neuausschreibung zu veranlassen. Diese Neuausschreibung soll von einem versierten Anwalt vorgenommen werden und von einem Techniker auf die sachliche Tauglichkeit hin geprüft werden. Die momentan erforderliche Bedeckung für den Ankauf von Hardware soll in Form einer Zwischenfinanzierung ermöglicht werden, wobei diese Hardware im Zuge der Leasingfinanzierung im Sinne eines "Sale and lease back" wieder in das Vorhaben eingebracht werden kann. Inklusive der Hardwarebeschaffung für Frau Ehgartner werden sich die Gesamtkosten hierauf auf rund S ,-- für Hardware belaufen. Der eingangs erwähnte Vortrag des Leiters der Finanzverwaltung zum Thema Softwarebeschaffung erfolgte zu diesem Zeitpunkt. Anschließend stellte der Bürgermeister fest, dass aufgrund der Wortmeldung von GR. Ing. Josef Eibinger der Gemeinderat dieser Lösungsmöglichkeit folgen könnte und eine Neuausschreibung der Tagesordnungspunkte 6.) und 7.) verfügen bzw. den Ankauf der Bull Software samt erforderlicher Hardware genehmigen könnte. Dazu erklärte der 2. Vizebürgermeister, dass er einem solchen Lösungsvorschlag nicht uneingeschränkt folgen könne, da zuvor für ihn der endgültige Vertrag mit der Fa. Bull bekannt sein müsse. Derzeit ist ihm nur bekannt, dass kein Pönale vereinbart wurde und eine Arbeitsaufnahme zum lediglich zugesagt und nicht garantiert wird. Es ist daher in Frage zu stellen, ob die Lieferung pünktlich oder in einem Zeitraum von 6 Monaten erfolgt. Solange also kein konkreter Zeitplan vorhanden ist und damit fixe Bedingungen vorgegeben sind, könne er einem derartigen Vorschlag nicht zustimmen. Außerdem wies der 2. Vizebürgermeister darauf hin, dass der Arbeitsumfang der Finanzverwaltung auch in der Softwareinanspruchnahme rund 30 % des Gesamtvolumens ausmache. Es müsse daher auch an die restlichen 70 % der insgesamt 100 % gedacht werden. Es sei daher erforderlich eine Ausschreibung für die Gesamtverwaltung zu veranlassen, nachdem - wie der Bürgermeister ausgeführt hat - eine Überprüfung am bestehenden System Focus 2000 betreffend dessen Jahrtausendfähigkeit rund S ,-- kosten würde. GR. Siegfried Kurasch trat dafür ein, die Terminplanung auf August abzustellen, um Punkt für Punkt die vertraglichen Voraussetzungen abstimmen und prüfen zu können. In diese Richtung gedacht könnte auch dem Vorstand ein Pouvoir erteilt werden. Zur Sorge der Terminplanung des 2. Vizebürgermeisters teilte der Leiter der Finanzverwaltung mit, dass die stufenweise Ausführung nicht mit den Lieferfristen des Softwarelieferanten im Zusammenhang zu sehen, sondern vielmehr von der manuell durchgeführten Eingabe der Stammdaten durch die Bediensteten abhängig ist. Diese manuelle Übernahme der Stammdaten verbillige die Gesamtkosten, da seitens der Fa. Bull für diesen Vorgang ein Aufwand von rund S ,-- in Rechnung gestellt würde. Außerdem biete diese Form der Dateneingabe mehr Sicherheit und funktioniere schneller. Altlasten könnten bei einer solchen Übernahme gleichzeitig entsorgt werden.
21 Hierauf wurde vom Bürgermeister folgender Antrag formuliert: Der Gemeinderat möge beschließen, dass aufgrund der Bedenken des 2. Vizebürgermeisters, das Angebot der CA-Leasing hinsichtlich der Finanzierung "Flexibility to change" im Sinne von 14 Abs. 3 des Stmk. Vergabegesetzes 1998, StVergG, nicht zulässig ist und zu den Tagesordnungspunkten 6.) und 7.) eine neuerliche Ausschreibung der Finanzierung und des Wartungsvertrages anordnen möge. Diese Neuausschreibung hat durch einen mit den Gegebenheiten vertrauten und versierten Rechtsanwalt aus rechtlicher Sicht zu erfolgen, während der Teil der technischen Beratung - sofern angenommen und möglich - durch den 2. Vizebürgermeister auszuführen wäre. Sollte dies seitens des 2. Vizebürgermeisters nicht erfolgen, so ist seitens der Gemeinde ein geeigneter Techniker beizuziehen. Der Gemeinderat möge ferner den Ankauf der Bull AG, Linke Wienzeile 192, 1150 Wien, Software, ÖKOM, laut Angebot vom , samt erforderlichem Server und Aufrüstung der Hardware im Bereich der Finanzverwaltung, zum Auftragswert von rund S ,-- exkl. Mehrwertsteuer (für Hardware zusätzlich), genehmigen. Damit im Zusammenhang äußerte der Bürger meister an den 2. Vizebürgermeister die Bitte, das Vertragswerk auf seine Einhaltbarkeit und gegebenenfalls Einklagbarkeit bzw. Vollziehbarkeit hinsichtlich Pönale und Ersatzvornahme zu prüfen. Die auf diese Weise beschaffte Hardware ist nach Abschluss des neuerlichen ausgeschriebenen Leasingfinanzierungsverfahrens, im Sinne von "flexiblen Tausch bzw. Wechsel", in dieses Leasingverfahren ähnlich "sale und lease back" einzubringen. GR. Siegfried Kurasch bemerkte hierzu noch, dass keinerlei "Hintertürl" offen bleiben dürfe. Die Mitglieder des Gemeinderates beschlossen bzw. genehmigten diesen Antrag des Bürgermeisters einstimmig. Der Amtsleitung, Herrn Zenz, im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung; Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung; 9.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idf. LGBl. Nr. 75/1995; Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden Tagesordnungspunkt 9.) b) insofern für dringlich erklären, als zur Bewältigung des Schiliftbetriebes in der Wintersaison 1998/99 hinsichtlich der notwendigen Zusammenarbeit mit den Österr. Naturfreunden, Ortsgruppe Seiersberg, im
22 öffentlichen Interesse der Abschluss eines entsprechenden Übereinkommens unbedingt erforderlich ist. Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine. Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag. Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig. 9.) b) Beratung und Beschlussfassung, Abschluss eines Übereinkom - mens betreffend Zusammenarbeit zur Bewältigung des Schi - liftes mit den Österr. Naturfreunden, Ortsgruppe Seiersberg; Gz.: 2/898/Schilift/ Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den Abschluss des folgenden Übereinkommens mit den Österreichischen Naturfreunden, Ortsgruppe Seiersberg, hinsichtlich des Schiliftbetriebes auf der Kasperwiese in Gedersberg, genehmigen: " Übereinkommen hinsichtlich des Schiliftbetriebes auf der Kasperwiese in Gedersberg ================================== 1.) Die Gemeinde Seiersberg, 8054 Seiersberg, Feldkirchnerstraße 21, vertreten durch die Mitglieder des Vorstandes, Bürgermeister Werner BREITHUBER, 1. Vizebürgermeister Franz RAGGER, 2. Vizebürgermeister Dipl.-Ing. Manfred KLEIN und Gemeindekassier Alfred FRATSCHKO, im folgenden kurz Gemeinde genannt und die Österreichischen Naturfreunde, Ortsgruppe Seiersberg, vertreten durch den Obmann, Herrn Kurt RODLER, 8054 Seiersberg, Josef Kölblweg 13, im folgenden kurz Naturfreunde genannt, treffen für den Betrieb des Schiliftes der Gemeinde Seiersberg, auf der Kasperwiese in Gedersberg gelegen, folgendes Übereinkommen: 2.) Grundlage dieses Übereinkommens ist der Aktenvermerk des Bürgermeisters vom , Gz.: 1/898/-/Schilift/37296/1998/Bgmstr/Hs, die gewerberechtliche Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom , Gz.: /96, sowie der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom und die Pistenordnung vom
23 3.) Der Betrieb des Schiliftes hat unter Einhaltung der im Punkt 2.) genannten Vorgaben im Sinne des zitierten Aktenvermerkes wie folgt zu erfolgen:...lt...j... a) In der Zeit von Montag bis Freitag wird der Liftbetrieb seitens der Gemeinde Seiersberg mit eigenen Bediensteten gewährleistet. b) Die Betriebszeiten sind von Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr. c) An Vormittagen wird nach gesonderter Voranmeldung der Liftbetrieb aufgenommen. d) Als Betriebsleiter für den Schilift wird Herr Ing. Lichtenegger benannt. e) Als Liftwarte bzw. dessen Stellvertreter des Betriebsleiters werden die Herren Schlacher Peter, Frommwald Michael, Leitl Michael und Smöch Gerhard festgelegt. Seitens dieser wird der oben angeführte Liftbetrieb abgehalten und sofern außerhalb der normalen Dienstzeit gelegen als Überstunden abgegolten. f) An Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird der Liftbetrieb seitens der Naturfreunde Seiersberg durchgeführt. Die Betriebszeiten sind von 9.00 Uhr bis Uhr....LT......J... 4.) a) Den Naturfreunden wird für deren Mitarbeit nach Pkt. 3. f) pro Tag am Schilift eine Subvention in Höhe von S 800, -- zuerkannt. Mit dieser Subvention erklären sich die Naturfreunde zufrieden und stellen ausdrücklich und rechtsverbindlich fest, aus dieser Tätigkeit, welche auf freiwilliger Vereinsbasis abgewickelt wird, keine weiteren Ansprüche zu stellen. b) Den Naturfreunden wird ferner das Betriebsgebäude in jenem Zeitraum zur Verfügung gestellt, in welchem der Liftbetrieb seitens der Naturfreunde abgewickelt wird. In diesem Zeitraum ist es den Naturfreunden gestattet, Getränke und Imbisse auszugeben. Wobei seitens der Naturfreunde ausdrücklich und rechtsverbindlich erklärt wird, dass diese Bewirtung kostenlos erfolgt und lediglich freiwillige Spenden zugunsten des Vereines entgegengenommen werden. c) Die Naturfreunde erklären ebenso rechtsverbindlich das Ausmaß für die Verantwortlichkeit im Betrieb des Schiliftes zu kennen und diesbezüglich die Gemeinde Seiersberg schad - und klaglos zu halten. Hinsichtlich der Handhabung des Schiliftes wurde eine ordnungsgemäße Schulung seitens der Gemeinde durchgeführt und erklären die Naturfreunde über die notwendigen Kenntnisse zum Betrieb des Schiliftes zu verfügen....lt...j... 5.) Dieses Übereinkommen wird vorerst für die Dauer eines Jahres
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