Protokoll der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am in Bad Doberan

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1 bestätigt i;nit /.ns eru ngen arn 03 /f/f. 2.o.-fS- Kreistag Landkreis Rostock Haushalts- und Finanzausschuss Güstrow, den Protokoll der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am in Bad Doberan Beginn: Ende: 16:30 Uhr 18:10 Uhr Leitung: Herr Dr. Kischel An der Sitzung nahm teil: Herr Dr. Erwin Kischel Frau Birgit Czarschka Herr Veikko Hackendahl Herr Joachim Hünecke Herr Thomas Jenjahn Herr Detlef Kröger Herr Hans Müller entschuldigt fehlten: Herr Wolf-Detlef Schulz Herr Thorsten Semrau Unentschuldigt fehlten: Herr Frank Schröder Verwaltung/Gäste: Herr Dr. Rainer Boldt Frau Marlies Behrens Frau Evelyne Drews Frau Elisabeth Dey Frau Silvia Fromm Frau Monika Mätsch Frau Doris Miske Herr Andreas Lange (Personalrat) Herr Hans-Joachim Lang (Beirat f. Menschen m. Behinderungen) Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der fristgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls vom 16. Juni Information zu Mitgliedschaften 5. Informationen zum KGSt-Gutachten 6. Sonstiges Öffentlicher Teil TOP 1 Herr Dr. Kischel eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Ladung erfolgte fristgemäß. TOP2 Herr Dr. Kischel schlägt vor, den TOP 5 und den TOP 4 zu tauschen. Zudem verweist Herr Dr. Kischel auf die Beschlussvorlage Annahme von Spenden zur finanziellen Unterstützung der 1. Aktionswoche der Seelischen Gesundheit vom Oktober 2015 im Landkreis Rostock" mit Drucksache Nr. Vl-KA , die als Tischvorlage vorliegt. Dies soll im neuen TOP 6 behandelt werden. Der TOP Sonstiges" ist nun TOP 7. Die geänderte Tagesordnung wird bestätigt. 1

2 TOP3 Das Protokoll der Sitzung vom wird mit 1 Stimmenthaltung bestätigt. TOP4 Herr Dr. Kischel gibt einen kurzen Überblick und Einschätzung über die im Kreistag vorgestellten Ergebnisse des KGSt-Gutachtens und weist darauf hin, dass eine umfängliche Darstellung der Ergebnisse im Internet im Internen Bereich eingestellt wurde. Insbesondere hinterfragt Herr Dr. Kischel: 1. Wie kann man die Aussage; dass in der heutigen Zeit immer auch schon die schwierige Finanzsituation der Kommunen für das Gutachten berücksichtigt wird, wie im Vorbericht der Stellenbedarfsanalyse auf S. 8 zu lesen, verstehen? Ist eine optimale Stellenplanung nicht möglich, da nur geringe Mittel zur Verfügung stehen? 2. Warum wurde der Zeitaufwand für die Wahrnehmung von Personalratstätigkeiten durch das KGSt in den Empfehlungen zum Stellenbedarf nicht berücksichtigt? Zudem kritisiert Herr Dr. Kischel, dass zu den im Gutachten herangezogenen Referenzwerten die Herleitungen dieser nicht benannt sind. Zur ersten Frage von Herrn Dr. Kischel teilt Herr Dr. Boldt mit, dass die KGSt ohne expliziten Umsetzungsauftrag eine Analyse erstellte, daher sind die Finanzmittel in diesem Zusammenhang irrelevant. Zur zweiten Frage erläutert Herr Dr. Boldt, dass die Wahrnehmung von Personalratstätigkeiten im 37 Personalvertretungsgesetzt M-V gesetzlich geregelt und verpflichtend ist. Frau Fromm fügt hinzu, dass die zwei hauptamtlichen Vertreter des Personalrates freigestellt und auch vom KGSt berücksichtigt sind. Die weiteren Vertreter des Personalrates wurden vom KGSt nicht berücksichtigt, sind aber nachrichtlich im Stellenplan aufgeführt. Weiterführend informiert Herr Dr. Boldt, dass das Gutachten eine Momentaufnahme der Verwaltung darstellt und das Gutachten zum Stichtag erstellt wurde. Im Stellenplan 2015 wurden bereits Stellen geplant, die im Ergebnis des Gutachtens noch als Defizit aufgeführt sind. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt ein Stellendefizit von 17 Stellen vor, mit Berücksichtigung des aktuellen Mehrbedarfs im Bereich Asyl 25 Stellen. Des Weiteren führt Herr Dr. Boldt aus, dass das Gutachten ein Arbeitsmaterial für die Verwaltung darstelle, welches es gilt zu diskutieren. Die Ergebnisse werden für den Nachtragshaushalt 2016 berücksichtigt, jedoch nicht unkritisch 1: 1 umgesetzt. Eigene Erfahrungs- und Referenzwerte insbesondere in der Stellenbedarfsplanung fließen weiterhin in die Arbeit der Verwaltung ein. Herr Hünecke bittet, dass die Ergebnisse der Stellenbedarfsanalyse um die Zahl der Stellenbesetzungen im Jahr 2015 ergänzt werden und diese Auflistung dem Protokoll beigefügt wird. Frau Miske, Leiterin Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt, berichtet kurz über die Stellenbesetzung des Amtes und teilt mit, dass erstmalig seit 2014 alle im Stellenplan aufgeführten Stellen besetzt sind. Sie betont, dass dennoch Stellenbedarf vorhanden ist. Frau Dey, Leiterin Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, teilt mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt alle Bedarfe gedeckt sind. Die im Gutachten aufgeführten Stellendefizite wurden bereits mit dem Stellenplan 2015 eingeplant und konnten ausgeschrieben und besetzt werden. Herr Dr. Boldt fügt erläuternd hinzu, dass für das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein gesondertes Stellenplanmodell für M-V zur Planung herangezogen wird, welches passgenauer als das Gutachten des KGSt ist. Frau Fromm, Leiterin Amt für Personal und Organisation, informiert über Aufgaben, die es gilt 2

3 zukünftig zu bewältigen und durch weitere Stellen abzusichern sind. Des Weiteren teilt sie mit, dass laut Gutachten im Amt weitere zusätzliche Aufgaben übernommen werden sollen. Dieses gilt es zunächst in Gesprächen mit der Verwaltungsleitung zu diskutieren. Mehrbedarf an Stellen ist auch hier aufzuweisen. Frau Mätsch, Leiterin Sozialamt, informiert, dass zum jetzigen Zeitpunkt fünf Stellen für das Amt ausgeschrieben sind. Diese sind auf Grund der aktuellen Situation kurzfristig im Bereich Asyl befristet für zwei Jahre zu besetzen und sind im Stellenplan nicht berücksichtigt. Des Weiteren teilt Frau Mätsch mit, dass einige Stellen, die im KGSt Gutachten aufgeführt sind, bereits im Stellenplan 2015 berücksichtigt wurden, betont jedoch, dass ein Stellenmehrbedarf immer noch gegeben sei. Zudem äußert Frau Mätsch Kritik an Referenzwerten für die Grundsicherung, die die KGSt im Gutachten verwendet. Ein Rückruf der KGSt diesbezüglich und auch um andere Ansätze zu klären, wird noch erwartet. Frau Behrens, Leiterin Amt für Finanzen und Controlling, teilt mit, dass sie, anders als im KGSt Gutachten aufgeführt, den Mehrbedarf an Stellen nicht in Anspruch nehmen wird. Herr Dr. Boldt betont, dass ein Mehrbedarf an Stellen, der jetzt noch vorhanden ist, erst mit dem Nachtragshaushalt 2016 geplant und diskutiert werden kann. Kurzfristig können nur im besonderen Bereich Asyl Stellen ausgeschrieben werden. Weiterführend informiert Frau Fromm zur Stärken-Schwächen-Analyse und teilt mit, dass 16 Hinweise im Gutachten aufgeführt wurden. Die qualitative Umsetzung der Hinweise benötigt jedoch Zeit. Herr Hünecke fasst zusammen, dass aus dem KGSt Gutachten ersichtlich ist, dass seit 2012 der Landkreis im Stellenplan gut aufgestellt war und ist. Er betont weiterführend, dass Stellenneubesetzungen mit Mehrausgaben der Verwaltung und einer eventuellen Erhöhung der Kreisumlage einhergehen und die Politik entscheiden muss, ob dies so gewollt ist. Frau Behrens teilt mit, dass der Nachtragshaushalt im Zusammenhang mit dem Stellenplan erarbeitet wird. Es wird geprüft, welche Stellenbedarfe mit den Finanzen in Einklang gebracht werden können. 17:30 Uhr Herr Hackendahl verlässt die Sitzung. Herr Jenjahn betont, dass für den Nachtragshaushalt auch die Stellenplangespräche von großer Bedeutung sind, denn hier ist individuell für die Ämter ersichtlich, welche Probleme im Bereich der Stellenplanung und -besetzung vorliegen. 17:35 Uhr Herr Hünecke verlässt die Sitzung. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Kischel berichtet Frau Behrens, dass die Auszahlungen an die Asylbewerber an die OSPA ausgelagert wurden. Seit Anfang des Jahres erfolgt diese nun durch Mitarbeiter der OSPA. Herr Dr. Boldt fügt hinzu, dass die Auszahlung schwierig sei und wir an räumliche Grenzen stoßen. Gespräche mit der OSPA diesbezüglich erfolgen fortlaufend. Herr Dr. Kischel fasst zusammen, dass die Ergebnisse des KGSt-Gutachtens diskutiert werden müssen und der Nachtragshaushalt 2016 sowie die aktuelle Entwicklung abgewartet werden müssen. Er schließt den TOP. TOPS Herr Dr. Kischel äußert sich lobend über die vorliegende Übersicht über die Mitgliedschaften und bedankt sich bei Frau Drews für die gute und umfangreiche Erarbeitung der Übersicht. Auf Nachfrage von Herrn Jenjahn weist Frau Drews daraufhin, dass die Gesamtsumme aller Ausgaben für Mitgliedschaften im Haushaltsplan 2015/2016 ersichtlich ist. 3

4 TOPS Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig die Spenden zur finanziellen Unterstützung der 1. Aktionswoche der Seelischen Gesundheit vom Oktober 2015 im Landkreis Rostock anzunehmen. TOP7 Herr Dr. Boldt informiert über die geplante Schließungen der Internate an der Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung" Graal-Müritz sowie an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen" in Bad Doberan mit dem Ablauf des Schuljahres 2015/2016. Eine Tischvorlage hierzu liegt dem Protokoll bei. Herr Dr. Boldt geht ausführlich auf die Tischvorlage ein und erläutert Gründe für die Schließung der Internate. Herr Dr. Boldt teilt mit, dass die Mitarbeiter der Internate über die geplante Schließung informiert wurden. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Kischel teilt Herr Dr. Boldt mit, dass die betroffenen Eltern noch nicht informiert wurden, die Verwaltung für Gespräche diesbezüglich offen ist, auch um gemeinsame Lösungen zu finden. Herr Dr. Kischel beendet die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses. Die nächste reguläre Sitzung findet am 03. November 2015 statt. /} ;/ / ;4 '1 1, Dr.!(!Win Kischel Au chussvorsitzender I hl Protokollantin 4

5 Das Internat an der Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung" Graal Müritz wird mit dem Ablauf des Schuljahres 2015/2016 geschlossen. Das Internat an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen" Bad Doberan wird mit dem Ablauf des Schuljahres 2015/2016 geschlossen. Begründung 1. Fortsetzung der Konsolidierungsanstrengungen für den Kreishaushalt Der Haushalt des Landkreises Rostock konnte auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes vom 04. September 2013 inzwischen weitgehend ausgeglichen gestaltet werden. Gleichwohl hat der Kreistag mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2015/2016 am 29. April 2015 festgelegt, den erfolgreichen Konsolidierungsweg fortzusetzen und weitere Einsparungen u.a. durch Einzelbeschlüsse umzusetzen. Durch die Fortführung der Haushaltskonsolidierung will der Landkreis Rostock nach dem Willen des Kreistags finanzielle Möglichkeiten für dringend erforderliche Investitionen und Werterhaltungsmaßnahmen vorrangig an Schulen und Kreisstraßen erwirtschaften. Gleichzeitig soll auf die finanziellen Belange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch Festsetzung einer weiterhin moderaten Kreisumlage Rücksicht genommen werden. Die Verwaltung ist damit verpflichtet, dem Kreistag Vorschläge für weitere Konsolidierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen. 2. Internate an den Förderschulen - gegenwärtige Situation Der Landkreis Rostock hält gegenwärtig am Standort Bad Doberan, Bollhäger Weg 2 für die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen" und am Standort Graal-Müritz, Dr.-Leber-Str. 14 für die Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung" Internate vor. Die Internate haben eine Betriebserlaubnis in Bad Doberan für 73 Plätze und in Graal-Müritz für 60 Plätze. In den Internaten sind Schüler der Klassenstufen 3 bis 10 der genannten Schulen während der Schulzeit jeweils von montags bis freitags untergebracht. In den Ferien sowie an Wochenenden und Feiertagen erfolgt keine Betreuung der Kinder. Zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 sind keine Neuaufnahmen von Schülern mehr erfolgt, da es dazu an der erforderlichen Rechtsgrundlage mangelt (siehe Ziffern 3 und 4). Darüber hinaus fehlen in Graal-Müritz die Schüler der Klassenstufe 10, da diese aufgrund der geringen Schülerzahl an der Schule nicht gebildet werden konnte. Die Nutzung der Internate ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Gegenwärtig werden sie nur noch von einem geringen Teil der Schüler in Anspruch genommen. Dazu folgende Angaben: a) Internat Bad Doberan Schuljahr Anzahl der Schüler (Schule mit dem davon: Auslastung des 2002/2003 Förderschwerpunkt Lernen") Internatsschüler 60 Internats (73 Plätze) 82% 2013/ / / voraussichtl (27 %) (24 %) (17 %) 58% 53 % 37% 1

6 b) Internat Graal-Müritz Schuljahr 2002/2003 Anzahl der Schüler (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen = L" und geistige Entwicklung = G" davon: Internatsschüler 62 Auslastung des Internats (60 Plätze) 103 % 2013/ / / (L= 88, G=37) 135 (L = 100, G = 35) voraussieht!. 115 (L = 87, G = 28) (31 %) (28 %) (17 %) 65% 63 % 33 % (Schülerzahlen 2015/2016 gemäß Planungsstand ) Von allen Schülern der Förderschulen wohnen jeweils nur 17 % in den Internaten. Alle anderen Schüler wohnen entweder am Schulstandort oder erreichen die Schulen mit dem eingerichteten Schülertransport. Da der Schülertransport im gesamten Einzugsbereich der Schulen flächendeckend ausgebaut ist, können auch die im Internat untergebrachten Schüler die Schulen mit diesem Verkehrsmittel problemlos erreichen. 3. Internate an den SFZ - keine Pflichtleistungen nach dem Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern Die Vorhaltung von Internaten für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehört gemäß 102 Abs. 3 Schulgesetz M-V bei Schulen mit regionaler Bedeutung nicht zu den Pflichtaufgaben des Landkreises als Schulträger. Den betroffenen Schülerinnen und Schülern kann, wie bei den anderen Förderschulen des Landkreises an den Standorten Güstrow, Teterow und Bützow, die tägliche Fahrt zur Schule im Rahmen des eingerichteten Schülerverkehrs zugemutet werden. 4. Keine erzieherische Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) In der Vergangenheit wurden aufgrund einer internen Festlegung des Jugendamtes des ehemaligen Landkreises Bad Doberan Kinder und Jugendliche auf Empfehlung des Jugendamtes" zur Vermeidung von weitergehenden Erziehungshilfen in den Internaten untergebracht. Als Rechtsgrundlage dafür ist der 27 Abs. 2a SGB VIII zitiert worden. Für mehrere Schüler werden allerdings den Personensorgeberechtigten zusätzlich zur Internatsunterbringung weitere Hilfen zur Erziehung gewährt. a) Internat Bad Doberan davon: Schuljahr Internatsschüler EmQfehlung Jugendamt 2002/ / / /2016 voraussieht! b) Internat Graal-Müritz davon: Schuljahr Internatsschüler EmQfehlung Jugendamt 2002/ / / /2016 voraussieht! (Schülerzahlen 2015/2016 gemäß Planungsstand ) 2

7 Eine Überprüfung der Rechtslage hat ergeben, dass 27 Abs. 2a SGB VIII keine Grundlage für derartige Empfehlungen" oder Entscheidungen des Jugendamtes sein kann. Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur nach Maßgabe der 28 bis 35 SGB VIII gewährt und sind dort eindeutig definiert (z.b. 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen"). Beide Internate verfügen nicht über die erforderliche Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII zur Gewährung solcher Hilfen. Das Jugendamt des Landkreises Rostock hat deshalb zum Schuljahr 2015/2016 keine neuen Empfehlungen zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in die Internate ausgesprochen. Die bisher auf dieser Grundlage aufgenommen Schüler verbleiben vorerst in den Einrichtungen. Bei einer Schließung ist in Einzelfällen damit zu rechnen, dass für diese Kinder künftig verstärkt ambulante und stationäre Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden könnten. Aus den Erfahrungen mit der Schließung der Internate an den Förderschulen in Bützow, Güstrow und Teterow wird eingeschätzt, dass dieser Anteil gering ist. 5. Keine Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten Für den Besuch der Internate werden von den Personensorgeberechtigten keine Kostenbeiträge nach den 91 ff. SGB VIII erhoben, obwohl das zumindest bei Eltern, die keine Sozialleistungen erhalten nach entsprechender Einkommensprüfung bis zur vollen Höhe möglich wäre ( 94 SGB VIII). Auch eine Anrechnung der häuslichen Ersparnis bei Sozialleistungsempfängern findet nicht statt. Es werden lediglich Verpflegungskosten von Schülern erhoben, die nicht auf Empfehlung des Jugendamtes in den Internaten sind. Von daher gibt es für die Eltern der betroffen Kinder und Jugendlichen erhebliche finanzielle Anreize zur Unterbringung der Kinder in den Internaten. Darüber hinaus werden die Eltern von ihrem Recht und von ihrer Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder entbunden (Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz und 1 Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII). 6. Erhebliche finanzielle Belastung des Kreishaushalts als freiwillige Leistung Insgesamt erbringt der Landkreis Rostock für die beiden Internate in Graal-Müritz und Bad Doberan freiwillige Leistungen in Höhe von über 1 Million EURO. Haushaltsjahr Zuschuss Bad Doberan Zuschuss Graal-Müritz Zusammen ,7 T 503,2 TE 1.000,9 TE ,4T 481,7 TE 999,1 TE ,7 T 521,5 TE 1.022,2 TE ,0 TE 532,0 TE 1.045,0 TE Der Zuschussbedarf steigt damit um etwa 1,5% ( ) pro Jahr. Gleiche Steigerungsraten vorausgesetzt wird der Bedarf im Jahr 2020 bei TE und 2025 bei TE liegen. Bei gegenwärtig 47 Schülern in den beiden Internaten beträgt der Zuschuss des Landkreises EUR pro Schüler im Jahr (1.812 EUR pro Schüler im Monat). 3

8 7. Weitere Verwendung der Internatsgebäude Mit der Schließung der Internate ist über die weitere Verwendung der Gebäude zu entscheiden. a) Internat Bad Doberan Der gesamte Komplex der Förderschule einschließlich Internat ist in den Jahren 2009/2010 aus Mitteln des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder teilsaniert worden. Die Bindung der Fördermittel läuft bis Bei der Sanierung wurde lediglich die Fassade nach Energieeinsparverordnung hergestellt. Die Gebäudeinstallation, Wand-, Boden- und Deckenbelege, Innentüren und Sanitärobjekte sind noch weitgehend im Zustand der Errichtung (ca. 1980). Der Instandhaltungs bedarf hat sich in den letzten Jahren erhöht. Das Internat ist baulich weitgehend von der Schule getrennt und kann eigenständig genutzt werden. Über die Nachnutzung ist in den kommenden Jahren zu entscheiden. Bis dahin ist das Gebäude weiter zu bewirtschaften, dafür werden Kosten von pro Jahr veranschlagt. Als mögliche Nachnutzungen kommen in Betracht: Nutzung durch die Förderschule Die anliegende Förderschule nutzt bereits Teile des Internats für schulische Aufgaben. Über den künftigen Raumbedarf der Schule ist im Zusammenhang mit der Perspektive von Förderschulen zu entscheiden. Dazu sind die verbindlichen Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention für den Bereich inklusive Schule" abzuwarten. Wohnheim für Schüler der kreislichen Berufsschule Bad Doberan Der Berufsschulstandort Bad Doberan soll langfristig erhalten bleiben. Aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs der Schule ist der Landkreis Rostock als Schulträger nach 104 Schulgesetz M-V verpflichtet, genügend Wohnheimplätze vorzuhalten. Die Auszubildenden werden zur Zeit in einer Pension in Bad Doberan untergebracht. Mittelfristig wird der Unterbringungsbedarf für die Berufsschule auf etwa 24 Wohnheimplätze geschätzt. Dieser Bedarf kann im Gebäude des jetzigen Internats Bollhäger Weg 2 in Bad Doberan abgesichert werden. Für die Unterbringung sind kostendeckende Beiträge zu kalkulieren, die von den Bewohnern (Auszubildenden) erhoben werden. Kreisvolkshochschule - Standort Bad Doberan Die Kreisvolkshochschule (KVHS) soll mit einer Arbeitsstelle langfristig am Standort Bad Doberan präsent bleiben. Das gegenwärtige genutzte Gebäude Neue Reihe 50 (in unmittelbarer Nachbarschaft zum Internat) ist räumlich sehr begrenzt und baulich/energetisch in einem schlechten Zustand. Außerdem ist der relativ abgelegene Standort für die Nutzer der KVHS schwierig zu erreichen. Die KVHS wünscht deshalb aus schulorganisatorischen Gründen (Erreichbarkeit besonders in den Abendstunden) eine Ansiedlung 1m Stadtzentrum von Bad Doberan. Hier verfügt der Landkreis allerdings über keine geeigneten Immobilien. Die Unterbringung der KVHS im Gebäude des Internats ist aus baulicher Sicht möglich. Insgesamt würden. sich dadurch die räumlichen Bedingungen für die KVHS verbessern. Darüber hinaus werden die Betriebskosten durch einen besseren energetischen Standard sinken. Das Problem der Erreichbarkeit ist damit jedoch nicht gelöst. Bei einer Nutzungsaufgabe des von der KVHS genutzten Gebäudes Neue Reihe 50 kann eine Teilfläche der Liegenschaft mit einer Größe von m2 verkauft werden. Entsprechendes Interesse wurde dem Landkreis bereits signalisiert. Der Bodenrichtwert beträgt zur Zeit 60,00 /m2 4

9 b) Internat Graal-Müritz Das Gebäude befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Eine von der Schule getrennte Nutzung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kaum möglich. Vorstellungen für eine künftige Nachnutzung bestehen deshalb gegenwärtig noch nicht. Auch ein separater Verkauf des Internats scheidet aus. Über die Verwendung der gesamten Liegenschaft (Schule und Internat) ist im Zusammenhang mit der künftigen Perspektive von Förderschulen zu entscheiden. Dazu sind die verbindlichen Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Bereich inklusive Schule" abzuwarten. Für das nicht mehr genutzte Internat Graal-Müritz sind zum Erhalt der Substanz Bewirtschaftungskosten von pro Jahr zu veranschlagen. 8. Einsatz des Personals In den Internaten sind laut Stellenplan 2015 insgesamt 18 Mitarbeiter/innen mit 16, 1 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt (7,925 VZÄ in Bad Doberan und 8,175 VZÄ in Graal-Müritz, davon eine Stelle mit 0,925 VZÄ unbesetzt). 13 Mitarbeiter/innen haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag, die weiteren Verträge sind mit dem Grund Bestehen des Internats" befristet. Alle unbefristet eingestellten Beschäftigen erhalten ein Angebot zur Weiterbeschäftigung innerhalb der Verwaltung des Landkreises Rostock. Dazu ist in einigen Fällen eine Nachqualifikation erforderlich. Der Einsatz des Personals erfolgt auf vorhandenen Stellen für ausscheidende Mitarbeiter bzw. auf solchen Stellen, die aufgrund des nachgewiesenen Personalbedarfs neu einzurichten sind. Die dadurch entstehenden Personalkosten sind den jeweiligen Produkten zuzuordnen, eine Mehrbelastung des Haushalts entsteht dadurch nicht. Befristet eingestellte Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich auf freie Stellen beim Landkreis Rostock zu bewerben. Für Qualifizierungsmaßnahmen und eventuelle Abfindungen ist mit Aufwendungen von insgesamt zu rechnen. 9. Mehraufwendungen für den Schülertransport und zusätzliche Erziehungshilfen Schüler, die gegenwärtig im Internat leben, nutzen nach der Schließung den Schülertransport nach den Regelungen der Schülertransportsatzung des Landkreises Rostock. Es wird mit jährlichen Mehrkosten im Produkt Schülertransport" in Höhe von gerechnet, davon 23,4 T im Bereich öffentlicher Schülertransport und 40 T für zusätzliche Individualtransporte. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist für den Schülertransport von jährlichen Kostensteigerungen von 3,0% auszugehen. Für zusätzliche Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach den 27 ff. SGB VIII wird (sehr großzügig!) mit jährlichen Kosten von im Teilhaushalt 08 (Jugend) gerechnet. 10. Einsparungen und zusätzlichen Aufwendungen bei einer Schließung der Internate Die Schließung der Internate ist zum 31. Juli 2016 vorgesehen. Für die finanzielle Betrachtung wird deshalb der Zeitraum vom 01. August bis 31. Dezember 2021 gewählt ( 5 Jahre und 5 Monate), das entspricht dem mittelfristigen Finanzplanungszeitraum des Landkreises Rostock. Zur Vereinfachung der Rechnung wurden, wenn möglich, die Werte für beide Internate zusammengefasst. 5

10 a) Prognose des Zuschussbedarfs bei einem Weiterbetrieb der Internate Der geplante Zuschussbedarf 2016 beträgt 1.045,0 TE, damit von August bis Dezember 435,4 T. Für die Folgejahre wird von einer jährlichen Steigerung von 1,5 % ausgegangen (siehe Ziffer 6). Damit ergeben sich folgende Bedarfe: Gesamt 435,4 T 1.060,6 T 1.076,5 T 1.092,6 T 1.109,0 T 1.125,6 T 5.899,7 T Zuschuss Kreishaushalt bei Weiterbetrieb der Internate : b) Prognose der zusätzlichen Aufwendungen bei einer Schließung der Internate Bewirtschaftung des Internats Bad Doberans ( /Jahr) Aufwendungen Kreishaushalt : Bewirtschaftung des Internats Graal-Müritz Aufwendungen Kreishaushalt Aufwendungen für die Qualifizierung des Personals und eventuelle Abfindungen Aufwendungen Kreishaushalt (mehrere Haushaltsjahre) Aufwendungen für den zusätzlichen Schülertransport Ausganswert sind jährliche Kosten von 63,4 TE, für 2016 damit 26,4 TE. Jährliche Steigerung 3,0% ,4 T ,3 TE ,3 T ,3 T ,4 T T Gesamt 373,2 T Aufwendungen Kreishaushalt Aufwendungen für zusätzliche Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung Ausganswert sind jährliche Kosten von 75,0 T, für 2016 damit 31,3 T. Jährliche Steigerung 2,0% ,3 TE ,5 T ,0 T ,6 TE ,2 T T Gesamt 429,4 T Aufwendungen Kreishaushalt

11 11. Saldo der Einsparungen und zusätzlichen Aufwendungen Durch die Schließung der Internate entfallen ab dem 01. August 2016 die erforderlichen Zuschüsse. Das ergibt bis zum 31. Dezember 2021 Einsparungen in Höhe von 5.899,7 T. Die erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen werden auf geschätzt. Daraus ergibt sich im betrachteten Zeitraum 01. August 2016 bis 31. Dezember 2021 ein positiver Saldo in Höhe von , der unmittelbar dem Kreishaushalt zugute kommt. Diese Entwicklung setzt sich in den Folgejahren fort. 7

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