Etatrede des Stadtkämmerers Bernd Kuse zur Einbringung des Haushalts 2018

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1 Sitzung des Rates der Stadt Straelen am es gilt das gesprochene Wort - Sehr geehrte Damen und Herren des Rates, liebe Pressevertreter, liebe Zuhörer. Spätestens seitdem der nun ausgeschiedene Bundesfinanzminister im Jahr 2015 einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hat, ist der Begriff der Schwarzen Null in aller Munde, wenn von öffentlichen Haushalten die Rede ist. Wie bei vielen umgangssprachlichen Begriffen ist es schwer, genau zu definieren, was eine schwarze Null eigentlich bedeutet. Wikipedia versteht darunter das Ergebnis einer Politik, die es schafft, punktgenau eine Neuverschuldung zu vermeiden. Nach dem Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft ist darunter ein in Planung und/oder Rechnung ausgeglichener öffentlicher Haushalt zu verstehen, wobei noch zwischen enger Begriffsauslegung mit einem exakten Ausgleich und weiter Auslegung auch bei deutlichen Haushaltsüberschüssen differenziert wird. Die Situation des von mir aufgestellten und von Herrn Bürgermeister Linßen bestätigten Haushaltsentwurfs für das Jahr 2018, den ich Ihnen nun vorstellen darf, veranlasst mich dazu, den Gedanken der schwarzen Null in den Mittelpunkt dieser Rede zu stellen. Doch erlauben Sie mir zunächst, noch einmal aufzuzeigen, wie sich die Rahmenbedingungen der städtischen Haushaltswirtschaft in den vergangenen Jahren entwickelt haben

2 Bereits seit der Einführung des NKF bei der Stadt Straelen im Jahr 2008 war in jedem Haushaltsplan mit Ausnahme des Nachtragshaushalts im Jahr 2013 ein Haushaltsausgleich nur durch den Einsatz der in der Bilanz ausgewiesenen Ausgleichsrücklage möglich. Schließlich haben auch im Ergebnis sechs der bisherigen neun Jahresabschlüsse im NKF einen Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Die Haushaltssituation hat sich dann Ende 2015 durch eine aus Sicht der städtischen Finanzen dramatische Firmenverlagerung mit dem Resultat von rund 9,2 Mio. Euro weniger Gewerbesteueraufkommen noch einmal deutlich verschärft. Nachdem bereits einzelne Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung seit dem Jahr 2012 beraten und in geringem Maße auch umgesetzt worden sind, wurden daher zusätzlich im vorletzten Jahr alle variablen Ansätze der Aufwendungen verwaltungsseitig um 20 % gekürzt, sofern es hierzu keiner politischen Beschlüsse bedurfte. Ferner wurden nach einer verwaltungsweiten Personalbemessung im Jahr 2011 in den vergangenen Jahren Personalkosten reduziert, wo dies ohne größere Einschnitte bei der Aufgabenerfüllung möglich war. So weist der Stellenplan 2018 trotz vieler neuer Aufgaben, die die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung seitdem zu übernehmen hatten, insgesamt 4,5 Stellen weniger aus, als dies noch 2013 der Fall war. Durch die genannten Maßnahmen konnte das Haushaltsdefizit bereits dauerhaft um rund Euro pro Jahr reduziert werden

3 In einem nächsten Schritt wurden auch die städtischen Realsteuerhebesätze und somit die Einnahmesituation der Stadt angepasst. Seit 2017 werden bei den Grundsteuern A und B die Hebesätze erhoben, die auch zur Ermittlung der Steuerkraft im kommunalen Finanzausgleich zugrunde gelegt werden. Der Gewerbesteuer-Hebesatz wurde zudem von 335 auf 370 vom Hundert erhöht. Unter diesen Voraussetzungen kommen wir nun zu den wesentlichen Inhalten des Haushaltsplanes für das Jahr 2018, der auch in diesem Jahr wieder einmal 433 Seiten dick ist und der nun auch dank der tatkräftigen Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in der Kämmerei vor Ihnen liegt oder ab morgen früh elektronisch bereitsteht. Im Haushaltsjahr 2018 wirken sich nun die seit 2016 ausbleibenden Gewerbesteuererträge erstmals auch in der Berechnung der durch die Stadt Straelen abzuführenden Umlagen aus. Zudem hat die neue Landesregierung angekündigt, die Solidaritätsumlage zur Finanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen, den sogenannten Kommunal-Soli, mit Ablauf des Jahres 2017 ersatzlos auslaufen zu lassen. Unter diesen Voraussetzungen schließt der Ergebnisplan 2018 nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von Euro ab. Nachdem ich Ihnen im letzten Jahr den ersten NKF-Haushalt vorlegen musste, der zumindest im Entwurf als nicht ausgeglichen gegolten hat, ist der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 somit der erste NKF-Etat der Stadt, der bereits vor Beginn des Haushaltsjahres einen Haushaltsausgleich ausweist

4 Das geplante Jahresergebnis 2018 ist somit um rund 4,8 Mio. Euro besser als das im Jahre 2017 in der mittelfristigen Ergebnisplanung für 2018 prognostizierte Ergebnis. Damit komme ich zurück auf die einleitenden Anmerkungen zur schwarzen Null. Nach den eingangs gemachten Ausführungen trifft die umgangssprachliche Bezeichnung auf den ersten Blick somit auch auf den vorliegen Haushaltsentwurf zu. Doch, meine Damen und Herren, wie ich im Folgenden erläutern werde, ist nach meinem Verständnis die hier ausgewiesene Null nicht schwarz. Der ausgewiesene Jahresüberschuss ist in einem erheblichen Maße auf Einmaleffekte aus Grundstücksverkäufen zurückzuführen, ohne die das Jahresergebnis um über 3,5 Mio. Euro schlechter ausfallen würde. Man kann daher unseren Haushalt zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls als strukturell ausgeglichen bezeichnen. Doch betrachten wir zunächst die Inhalte des Ergebnisplanes im Einzelnen: Ein besonderes Augenmerk liegt naturgemäß auch weiterhin auf der Gewerbesteuer, stellt sie doch nach wie vor die wichtigste Ertragsquelle unserer Stadt dar. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der regelmäßigen Gespräche mit den größten Steuerzahlern und im Übrigen unter Anwendung der Planungsrichtwerte des Städte- und Gemeindebundes ist im Vergleich zum aktuellen Aufkommen 2017 mit nochmals zurückgehenden Erträgen aus der Gewerbesteuer zu rechnen

5 Für das kommende Jahr wird somit ein Aufkommen in Höhe von 12,7 Mio. Euro erwartet. Bei der Bestimmung der Anteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer für die Planungsjahre 2018 bis 2021 konnten erstmals nicht die sonst anzuwendenden Orientierungsdaten der Landesregierung zu Grunde gelegt werden, da sie bis gestern noch nicht vorlagen. Der Städte- und Gemeindebund ist daher eingesprungen und hat den Kommunen Planungsrichtwerte an die Hand gegeben, die auf der Steuerschätzung aus Mai 2017 beruhen. Demnach steigt das Aufkommen aus der Einkommensteuer im Vergleich zum Vorjahr um Euro auf nun rund 7,3 Mio. Euro. Die Höhe des städtischen Anteils an der Umsatzsteuer erhöht sich noch einmal deutlich durch die weitere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen. Während der Anteil an der Umsatzsteuer hierfür im Jahr 2017 bundesweit um insgesamt 1,5 Mrd. Euro erhöht wurde, werden 2018 insgesamt 2,76 Mrd. Euro bereitgestellt. Daraus ergeben sich für die Stadt Straelen im kommenden Jahr zunächst Mehrerträge aus der Umsatzsteuer in Höhe von rund Euro im Vergleich zum Vorjahr. Dazu ist anzumerken, dass die Verteilung zwischen den Kommunen durch so genannte Schlüsselzahlen ab 2018 neu berechnet wird. Während sich der Einkommensteueranteil dadurch leicht um Euro erhöht hat, fällt der Umsatzsteueranteil um rund Euro geringer als in früheren Jahren aus. Auf der Einnahmenseite ergibt sich im kommenden Jahr schließlich ein positiver und so nicht erwarteter Effekt für den städtischen Haushalt aus - 5 -

6 der Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2016: Nach zuletzt rund 2,11 Mio. Euro in 2017 werden nun für 2018 Erstattungen in Höhe von 2,84 Mio. Euro aus der Abrechnung der Einheitslasten eingeplant. Diese Summe liegt um rund 1,3 Mio. Euro höher als dies in der mittelfristigen Planung des letztjährigen Haushalts angenommen wurde. Werfen wir nun einen Blick auf die Aufwandsseite. Wie bereits angedeutet, wirkt sich die deutlich geringere Steuerkraft der Stadt Straelen nun auch erstmals wenn auch noch nicht in voller Höhe bei der Berechnung der durch die Stadt zu leistenden Umlagen aus. Die Transferaufwendungen machen dennoch nach wie vor mit ca. 20,3 Mio. Euro rund 48,8 % und damit auch im Jahr 2018 nahezu die Hälfte der ordentlichen Aufwendungen aus. Die Kreisumlage stellt nach wie vor die größte und damit wichtigste Ausgabeposition der Stadt Straelen dar. Der Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 des Kreises Kleve liegt bisher nicht vor. Das eingeleitete Benehmensverfahren mit den kreisangehörigen Kommunen zur Haushaltsaufstellung sieht jedoch für die Jahre 2018 und 2019 aufgrund der deutlich erhöhten Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden im Kreis bei nahezu gleichbleibendem Umlagevolumen eine Verringerung des Hebesatzes von 31,71 v. H. auf 29,88 v. H. bei der allgemeinen Kreisumlage vor. In Verbindung mit der deutlich verminderten Steuerkraft der Stadt müssen daher rund 2,7 Mio. Euro weniger allgemeine Kreisumlage an den Kreis Kleve abgeführt werden. Auch der Hebesatz für die differenzierte Jugendamtsumlage geht nach den teils deutlichen Erhöhungen in den letzten Jahren nun von 19,52 v.h. auf 17,62 v.h. zurück; für das Jahr 2019 wird dann seitens des - 6 -

7 Kreises Kleve eine Festsetzung auf 17,72 v.h. vorgesehen. Auch hier ergeben sich in Verbindung mit der verminderten Steuerkraft deutlich reduzierte Zahlbeträge für die Stadt. Zudem ist für das kommende Jahr eine Erstattung der überzahlten Jugendamtsumlage aus dem Jahr 2016 in Höhe von rund Euro zu erwarten. Doch auch nach diesen deutlichen Rückgängen sind nach wie vor zusammen mit den Umlagen zur Finanzierung des ÖPNV und der Förderschulen über 14,1 Mio. Euro an den Kreis Kleve abzuführen. Es bleibt daher auch in den Beratungen zum Kreishaushalt, die Anfang des kommenden Jahres anstehen, zu hoffen, dass der Kreistag im Sinne der Kommunen weiterhin eine zurückhaltende Haushaltswirtschaft walten lässt. Positiv für die Stadt Straelen und die anderen abundanten Kommunen des Landes ist wie bereits erwähnt die Entwicklung in Bezug auf den Kommunal-Soli. Von der zugrunde gelegten überschießenden Finanzkraft wurden seitens der Stadt Straelen in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt rund 9,66 Mio. Euro in den Stärkungspakt eingezahlt. Nun hat die neue Landesregierung angekündigt, die ursprünglich bis 2022 vorgesehene Solidaritätsumlage ab dem Jahr 2018 ersatzlos entfallen zu lassen. Für die Stadt Straelen ergibt sich hieraus bezogen auf das Haushaltsjahr 2018 im Vergleich zur bisherigen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung eine Einsparung in Höhe von rund 1,24 Mio. Euro. Dennoch wird davon unabhängig weiterhin gegen die bereits gezahlten Beträge prozessiert. Abzuwarten bleibt, wie das Bundesverfassungs-gericht über die dort anhängige Verfassungsbeschwerde gegen den Kommunal-Soli entscheiden wird

8 Der Personalaufwand der Stadtverwaltung liegt im kommenden Jahr bei knapp 8,1 Mio. Euro. Die bereits im Jahr 2017 beschlossene Anpassung der Beamtenbesoldung sieht eine Erhöhung der Bezüge um 2,35 % zum vor. Zudem läuft der derzeit geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die tariflich Beschäftigten zum 28. Februar 2018 aus; hier wurde von einer Steigerung der Gehälter in Höhe von 2,4 % ab dem ausgegangen. Gleichzeitig verringert sich die Zahl der im Stellenplan insgesamt ausgewiesenen Stellenanteile aufgrund der Umsetzung von kw- Vermerken und weiterer nicht neu besetzter Stellen insgesamt um rund 3,5 Stellen von 137,238 auf nun 133,883 Stellen, obwohl gleichzeitig auch 3,5 neue Stellen ausgewiesen werden. Darüber hinaus wurde ein weiterer, neuer kw-vermerk in den Stellenplan aufgenommen. Die Zahl der ausgewiesenen Stellen ist damit wie bereits erwähnt seit dem Jahr 2013 um rund 4,5 Stellen zurückgegangen, und das obwohl seitdem zahlreiche neue Aufgaben zum Beispiel und in erster Linie bei der Flüchtlingsbetreuung von der Stadt Straelen übernommen werden mussten. Schließlich haben auch die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge, die Integration der anerkannten Asylbewerber und der finanzielle Umgang der Landesregierung mit lediglich geduldeten Menschen großen Einfluss auf die städtische Haushaltswirtschaft. Nachdem die für die Jahre 2016 und 2017 zunächst erwarteten Zahlen nicht eingetreten sind, wird nunmehr davon ausgegangen, dass im Jahresdurchschnitt rund 100 Flüchtlinge in Straelen unterzubringen und zu betreuen sein werden

9 Gemäß den zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Absprachen werden dabei seit dem Jahr Euro je Monat und tatsächlich zugewiesenem Flüchtling an die jeweiligen Kommunen überwiesen. Allerdings gilt diese Regelung bei abgelehnten Asylbewerbern, deren Aufenthalt anschließend geduldet wird, nur in den ersten drei Monaten der Duldung. Dies hat zur Folge, dass für die rund 30 geduldeten Flüchtlinge in Straelen trotz der eigentlich zugesicherten Kostenübernahme keine Zahlungen seitens des Landes erfolgen. Zudem gilt seit Dezember 2016 für anerkannte Asylbewerber die Auflage, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in der Kommune, der sie zugewiesen wurden, zu nehmen. Diesen Menschen gelingt es nicht immer, zeitnah auf dem freien und eh schon angespannten Wohnungsmarkt eine Unterkunft anzumieten. Eine große Anzahl der anerkannten Flüchtlinge muss daher zunächst weiter in den Unterkünften der Stadt untergebracht werden. Zwar werden hierfür teilweise die Kosten durch den Bund und den Kreis übernommen, dennoch verbleibt auch hieraus ein Kostenanteil bei der Stadt Straelen. Unter den genannten Voraussetzungen ergibt sich somit eine Netto- Belastung des Haushalts in Höhe von rund 1,17 Mio. Euro. Unter den Aufwendungen wird schließlich auch der Zuschuss der Stadt Straelen zum kreisweiten Breitbandausbau in den unterversorgten Außengebieten ausgewiesen. Nach der Bewilligung der Bundes- und Landesförderung soll mit dem Ausbau des Breitbandnetzes im Laufe des Jahres 2018 begonnen werden. Hierfür stehen als städtischer Eigenanteil wie bereits im Stadtrat Anfang des Jahres 2017 vorgestellt und beschlossen Euro bereit

10 Sehr geehrte Damen und Herren, beim Blick auf den Finanzplan zeigt sich, dass weiterhin rege in die Zukunft unserer Stadt Straelen investiert wird. Den Schwerpunkt bilden dabei wie im Vorjahr die Maßnahmen des vom Rat Anfang November 2016 beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes. Die verschiedenen investiven Maßnahmen, die in den Jahren 2018 bis 2021 vorgesehen sind, ergeben ein Investitionsvolumen in Höhe von über 7,1 Mio. Euro. Von der genannten Summe hat die Stadt Straelen 50 % aus eigenen Mitteln aufzubringen. Der Finanzplan für das Jahr 2018 weist nun zunächst Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von Euro aus. Für Baumaßnahmen ist davon ein Betrag von annähernd 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Als größte Einzelmaßnahme ist hier die Erneuerung der Annastraße mit einem Volumen von rund 1,29 Mio. Euro als Maßnahme aus dem Handlungskonzept zu nennen. Hinzu kommt die Neuerrichtung eines Trauerhauses auf dem Straelener Friedhof mit Euro. Fortgesetzt werden ferner mit den Umbauten von Nordwall und Ostwall sowie mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Brüxken Maßnahmen aus dem Jahr 2017, für die die bereitgestellten Haushaltsmittel ins kommende Jahr übertragen werden. Zudem werden mit der Herstellung einer Baustraße im Gebiet Streutgens Kamp III und mit der Erstellung der Verkehrsanlagen Auf dem Brand die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Erschließung weiterer Wohn- und Gewerbeflächen geschaffen. Zu diesem Zweck ist schließlich auch ein pauschaler Ansatz in Höhe von jährlich 1,0 Mio. Euro ausgewiesen, der für den Kauf von Grundstücken im Sinne eines aktiven Grundstücksmanagements zur Verfügung steht

11 Für den Erwerb von Finanzanlagen stehen insgesamt Euro bereit. Davon entfallen Mittel in Höhe von Euro auf die Erhöhung der Anteile der Stadt an der GWS Wohnungsbaugenossenschaft zur Finanzierung günstigen Mietwohnungsbaus in Straelen. Aus dieser Kapitalerhöhung und aus den zuvor genannten Investitionen in die Straßeninfrastruktur ergibt sich die Möglichkeit, auch in den kommenden Jahren Einzahlungen und Erträge aus dem Verkauf von Gewerbe- und Wohnbauflächen zu generieren. Hieraus sind in den Jahren 2018 bis 2020 über den Verkaufserlös für den Parkplatz am Ostwall hinausgehend 2,87 Mio. Euro aus dem Verkauf von Flächen Auf dem Brand und im Bereich Streutgens Kamp III sowie am Soatspad vorgesehen. Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen sind schließlich rund 1,06 Mio. Euro an Auszahlungen eingeplant. Größte Einzelmaßnahmen sind hier die Anschaffung eines Einsatzleitwagens für die Freiwillige Feuerwehr sowie die Umrüstung der Fahrzeuge der Feuerwehr auf Digitalfunk und die Anschaffung zahlreicher Fahrzeuge und Maschinen für den Baubetriebshof. Bezüglich der weiteren Ansätze im Haushalt verweise ich auf die umfangreichen Erläuterungen unterhalb der jeweiligen Teilpläne sowie den Einzelausweis sämtlicher Investitionen mit einem Volumen von über Euro. Abschließend möchte ich auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung blicken und dabei noch einmal auf den Begriff der schwarzen Null zurückkommen

12 Wie bereits betont, kommt der Jahresüberschuss im kommenden Jahr nur durch Einmaleffekte zustande, die so nicht wieder zu erwarten sind. Dementsprechend wird für das Jahr 2019 auch ein Jahresfehlbedarf in Höhe von Euro ausgewiesen. Auf der anderen Seite läuft die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Lasten der Deutschen Einheit nach den geltenden Gesetzesbestimmungen Ende des Jahres 2019 aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist auch tatsächlich damit zu rechnen, dass nach dem Jahr 2019 die Abfinanzierung des Fonds abgeschlossen sein wird. Für die Stadt Straelen ergibt sich hierdurch in der mittelfristigen Ergebnisund Finanzplanung ab 2020 eine Verbesserung in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro pro Jahr. Zudem ist nach dem jetzigen Kenntnisstand mit weiter steigenden Steuererträgen zu planen. Aktuell ist der Presse zu entnehmen, dass die so genannten Wirtschaftsweisen ihre Erwartungen nach oben korrigiert haben und bis mindestens Ende 2018 mit stabilem Wirtschaftswachstum rechnen. Entsprechende Zahlen sehen auch die Planungsrichtwerte des Städte- und Gemeindebundes für die Entwicklung des Steueraufkommens bis einschließlich 2021 vor. Dies hat zur Folge, dass nach dem negativen Jahresergebnis in 2019 im Jahr 2020 wie bereits in der Planung des letzten Jahres ein Jahresüberschuss von rund Euro in der mittelfristigen Ergebnisplanung ausgewiesen werden kann ist dann ein Jahresüberschuss in Höhe von rund Euro vorgesehen. In diesen Ergebnissen ist bereits berücksichtigt, dass Herr Bürgermeister Linßen und ich Ihnen mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf

13 vorschlagen, auf die für 2019 vorgesehene weitere Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer zu verzichten, sofern die erwarteten Entlastungen im Bereich der Umlagen und die prognostizierten Steigerungsraten bei den Steuererträgen tatsächlich so eintreten. Damit zeigt sich die Stadt Straelen weiterhin als verlässlicher Partner der Gewerbetreibenden, der nach wie vor für eine moderate Belastung der Steuerzahler einsteht. Bezieht man sich auf das geltende kommunale Haushaltsrecht und den damit verbundenen Haushaltsausgleich, so kann man in den Jahren 2020 und 2021 die ausgewiesene Null dann auch tatsächlich schwarz nennen. Aber auch hier möchte ich auch vor dem Hintergrund der nun aufkommenden Begehrlichkeiten seitens erster Vereine, über die Sie im Rahmen der Haushaltsberatungen zu befinden haben werden warnen. Zunächst ist anzumerken, dass die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung mit erheblichen Unsicherheiten versehen ist. Wie bereits erwähnt, sind uns die Orientierungsdaten der Landesregierung, die wir eigentlich der mittelfristigen Planung zugrunde legen müssen, erst heute zugegangen. Ferner liegt uns bisher kein Haushalt des Kreises Kleve mit den entsprechenden Informationen für die Jahre 2020 und 2021 vor. Es ist zudem fraglich, ob die ausgewiesene Entlastung durch den Wegfall der Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit tatsächlich so eintreten wird, und ob die Steuererträge tatsächlich weiter so sprudeln werden wie dies in den Planungsrichtwerten angenommen wurde. Zudem muss bei der Betrachtung der Jahresergebnisse berücksichtigt werden, dass die Abschreibungen auf die Finanzanlage Aqua Fit

14 GmbH, die sich aus dem zahlungsunwirksamen Eigenkapitalverzehr der Gesellschaft aufgrund des Betriebs des Schwimmbades ergeben, ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Für die Jahre 2020 und 2021 ergibt sich somit die Situation, dass zwar in der mittelfristigen Ergebnisplanung Überschüsse ausgewiesen werden, sich in Summe aber dennoch eine Verringerung des städtischen Eigenkapitals ergibt. Damit dann im Jahr 2020 tatsächlich ein strukturell ausgeglichener Haushalt und somit eine echte schwarze Null vorgelegt werden kann, sind weiterhin alle Anstrengungen und Zurückhaltung bei der Mittelbewirtschaftung notwendig. Schließlich ist es auch erklärtes Ziel des Stadtrates, unseren Haushalt bis 2020 strukturell und nachhaltig auszugleichen. Erlauben Sie zum Schluss dann noch eine kurze Bemerkung zur Liquiditätssituation: Die 2 und 5 der Haushaltssatzung sehen Ermächtigungen zur Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten in Höhe von insgesamt Euro vor. Die ausgewiesenen Ermächtigungen dienen jedoch ausschließlich der Finanzierung der Maßnahmen aus dem Landesprogramm Gute Schule Darüber hinaus wird auch im gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung keine Kreditaufnahme seitens der Stadt Straelen erforderlich sein. Doch damit steht die Stadt auf der anderen Seite vor dem Problem, welches die allgemeine Zinslage mit sich bringt. Nachdem davon auszugehen ist, dass auch die zweite unserer beiden Hausbanken im kommenden Jahr Verwahrentgelte erheben wird, müssen wir mit

15 Aufwendungen in Höhe von bis zu Euro für die Verwahrung unserer Geldbestände rechnen. Risikoreiche Geldanlagen kommen aus Sicht der Verwaltung für uns weiterhin nicht in Betracht. Es ist daher zu hoffen, dass in absehbarer Zeit eine Wende in der Zinspolitik eingeleitet wird, zumal die Stadt ja auch in anderen Bereichen bereits negativ von den Entwicklungen im Bankensektor betroffen ist. Sehr geehrte Damen und Herren. Auf der Basis meiner Ausführungen darf ich den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 nun zur Beratung in Ihre Hände geben. Dabei stehe ich Ihnen auch dieses Mal wieder gerne für Ihre fraktionsinternen Haushaltsberatungen oder darüber hinausgehende Fragen zur Verfügung. Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass es auch in diesem Jahr und zwar am kommenden Mittwoch, dem 15. November wieder eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Haushalt geben wird. Darüber hinaus erscheint im Laufe der nächsten Wochen auch wieder eine Informationsbroschüre, in der der Haushalt in verständlicher Weise für die Bürgerschaft aufgearbeitet wird. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und werben Sie bei den Bürgerinnen und Bürgern für diese beiden Angebote. Nun wünsche ich dem Rat, seinen Ausschüssen sowie den einzelnen Fraktionen gute und erfolgreiche Haushaltsberatungen. Ich bedanke mich für Ihr aufmerksames Zuhören

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