Nachtrag Nr. 4. Das Wichtigste in Kürze
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- Harald Kopp
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1 Nachtrag Nr. 4 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH vom zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom , Nr. 2 vom und Nr. 3 vom betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Die Breitbandnetz GmbH gibt folgende Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom , Nr. 2 vom und Nr. 3 vom bekannt: Das Wichtigste in Kürze - Konkretisierung der Darstellung der Gesellschafterdarlehen im Hinblick auf den qualifizierten Rangrücktritt - Darlehensvertrag mit der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG (im Folgenden auch WEG genannt) zu günstigem Zinssatz von 2,95 % - Abschluss eines Nachrang-Darlehens zur vorwiegenden Finanzierung der Gemeinden des Amtes Mittleres Nordfriesland - Finanzierung des Netzabschnitts Reußenköge durch Verkauf und gleichzeitiger Rückpacht mit Kaufoption - Ernennung von Herrn Gerd Sigel als 2. Geschäftsführer 1. Redaktionelle Änderung Um alle Finanzierungen kompakt darzustellen, auch solche die nicht durch Fremdkapital erfolgen, wird in der Tabelle auf Seite 14 der Begriff Fremdkapital durch Finanzierung ersetzt. Auf Seite 14, Kapitel 1 des Verkaufsprospekts vom wird der Begriff Fremdkapital durch den Begriff Finanzierung ersetzt. 1
2 2. Qualifiziertes Nachrang-Darlehen In der jüngsten Zeit haben die Geschehnisse um den Anbieter Prokon aus Itzehoe nicht nur für eine Sensibilisierung der Bevölkerung sondern auch der Bundesfinanzaufsicht gesorgt. Um Ihnen eine gründliche Aufklärung Ihrer Anlagemöglichkeiten in unser Unternehmen zu gewährleisten, werden wir in diesem 4. Nachtrag der Sensibilisierung in Bezug auf das mit der Beitrittserklärung abzuschließende Nachrangdarlehen mit einer sog. qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung Rechnung tragen. Die Breitbandnetz GmbH gibt zum im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom , Nr. 2 vom und Nr. 3 vom folgende Ergänzungen bekannt: Darstellung des Gesellschafterdarlehens Bei der Einlage, die die Anleger erbringen können, handelt es sich um eine sogenannte gesplittete Einlage. Das bedeutet, dass die Einlage aus zwei Teilen besteht: einer Kommanditeinlage und einem Gesellschafterdarlehen. Das Gesellschafterdarlehen ist als Nachrangdarlehen ausgestaltet und enthält einen mit insolvenzverhindernder Funktion ausgestatteten Rangrücktritt (sogenannter qualifizierter Rangrücktritt). Dieser qualifizierte Rangrücktritt verhindert, dass die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens an den Kommanditisten der Breitbandnetz GmbH & Co. KG einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführen kann. Die Kommanditisten der Breitbandnetz GmbH & Co. KG können ihre Gesellschafterdarlehen damit nicht zurückfordern, soweit und solange sie mit der Rückforderung ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens darstellen. Risiken der Anleger in Verbindung mit dem Gesellschafterdarlehen Insbesondere im Hinblick auf die für die Anleger bei Zeichnung der Kommanditeinlage bestehenden Risiken, wird erneut hervorgehoben, dass das Gesellschafterdarlehen, das gleichzeitig mit der Kommanditeinlage zu gewähren ist, eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel beinhaltet. Diese hat eine insolvenzverhindernde Funktion inne, so dass die Darlehenssumme wie Eigenkapital behandelt wird. Der Darlehensgeber (Anleger) kann seine Darlehenssumme solange nicht zurückfordern, wie ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren droht. Diesem Kapital kommt kraft der qualifizierten Rangrücktrittsklausel eine Haftungsfunktion für anderweitige Verbindlichkeiten der Breitbandnetz GmbH & Co. KG zu. Der Anleger macht die Befriedigung seiner Ansprüche letztlich vom wirtschaftlichen Überleben des Unternehmens abhängig, dem er sein Geld zur Verfügung stellt. Wenn eine Insolvenz der Breitbandnetz GmbH & Co. KG droht bzw. eintreten sollte, könnte dies für den Anleger zu einem erheblichen Verlust seiner Einlage bis hin zum Totalverlust führen. 2
3 Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 2. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf die Gesellschafterdarlehen in dem Verkaufsprospekt vom insbesondere auf: Seite 13 f., Kurzdarstellung Mindestzeichnungssumme, Prognostizierte Rückflüsse ; Geplantes Kommanditkapital/Gesamthöhe des Gesellschafterdarlehens (Mindestbetrag), Ergebnisverteilung ; Seite 15, Kapitel 1.1; Seite 16, Kapitel 1.2; Seite 17, Kapitel 1.3; Seite 18, Kapitel 1.7 und 1.8; Seite 19, Kapitel 1.9; Seite 23, Kapitel 2.2.7; Seite 29, Kapitel 5.1.1; Seite 30, Kapitel und 5.1.4; Seite 64, Kapitel 11 und 11.1; Seite 66, Kapitel ; Seite 67 bis 71., Kapitel und ; Seite 75/76, Kapitel ; Seite 77, Kapitel ; Seite 87, Kapitel ; Seite 94, Kapitel 14.1 Einzahlung Seite 97, Kapitel ; Seite 102, Kapitel ; Seite 103, Kapitel ; Seite 106, Kapitel ; Seite 129, Kapitel 17 Gesellschafterdarlehen, Seite 135, Kapitel 18.2; Seite 136, Kapitel 18.4; Seite 139 Kapitel 19 4 Satz 1 Nr.1, sowie im Nachtrag Nr. 1 vom unter: Punkt 1, Seite 3; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom auf: Seite2, Ziffer 3 steuerliche Grundlagen ; Seite 33, Ziffer 29; Seite 41, Ziffer 33; und Seite 44, Ziffer 35; und im Nachtrag Nr. 3 vom auf: Seite 2 f., Ziffer 3. Insbesondere werden in dem Verkaufsprospekt vom in Kapitel 17 Abkürzungen und Glossar folgende neue Erläuterungen eingefügt: Seite 132: Nachrangdarlehen Bei einem Nachrangdarlehen wird die Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen durch eine Rangrücktrittserklärung gegenüber anderen Gläubigern des Darlehensnehmers für den Fall der Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers nachrangig gestellt. Seite 133: Qualifizierter Rangrücktritt 3
4 Ein um eine insolvenzverhindernde Funktion aufgestockter Rangrücktritt. Das heißt die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung der Darlehenssumme wird solange und soweit ausgeschlossen, wie die Rückzahlung ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführte. 3. Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG In der Gesellschafterversammlung vom haben die Gesellschafter den Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Heinrich Andresen, beschlossen. Der Darlehensvertrag wurde am unterzeichnet. Die Konditionen dieses Darlehensvertrags weichen von den bisher gemachten Angaben zur Finanzierung ab. Die wesentlichen Konditionen werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt: Bauabschnitt Das Darlehen dient der Finanzierung des Ausbaus der Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll. Darlehenssumme Das Darlehen wird in Höhe von ,00 zur Verfügung gestellt. Auszahlung Die Auszahlung erfolgt gemäß dem Baufortschritt, Rechnungsvorlage und der Vorlage des Investitions- und Liquiditätsplans des Darlehensnehmers, Rechnungsvorlage durch den Darlehensnehmer und des Liquiditäts- und Investitionsplans. Eine Bereitstellungsprovision entsteht dabei nicht. Auszahlungsvoraussetzung auf Seiten der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG ist die rechtswirksame Bestellung der Gesellschafter-Bürgschaften, der an der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG beteiligten Windparkgesellschaften. Diesen sind je nach Gesellschaftsvertrag die für das Darlehen der Banken erforderlichen Beschlüsse vorzulegen. Je nach Gesellschaftsvertrag handelt es sich dabei um Beschlüsse der Geschäftsführung, des Aufsichts-/Beirats sowie der Gesellschafterversammlung. Ferner umfasst die Vorlagepflicht: die Vorlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG über die Darlehensaufnahme in Höhe von ,00 ; 4
5 den Beschluss der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG über die Gewährung von Kapital an die Breitbandnetz GmbH & Co. KG; die endgültigen Entwürfe der zwischen der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG zu schließenden Verträge, insbesondere die Darlehensverträge und der Sicherheitentreuhandvertrag. Laufzeit Die Darlehenslaufzeit beträgt 25 Jahre ab dem Tag der ersten Auszahlung. Fremdkapitalzins Das Darlehen wird zu einem Zinssatz von 2,95 % und einer Zinsbindung von 10 Jahren bereitgestellt. Nach Ablauf der Zinsbindung ist der Darlehensgeber berechtigt, den Zinssatz gemäß der Veränderung des Referenzzinssatzes anzupassen. Dieser beträgt + 0,25 % auf 3 Monats-EURIBOR. Tilgung Die ersten 3 Jahre sind tilgungsfrei. Ab dem vierten Jahr wird das Darlehen in monatlichen Raten getilgt. Es sind kostenfreie Sondertilgungen in Höhe von 10 % p.a. möglich. Sicherheiten Das Anlageobjekt wird für die Finanzierung der Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll mit folgenden Sicherheiten belastet: Raumsicherungsübereignung des zu erstellenden Leerrohr- und Glasfasernetzes inkl. der zugehörigen Peripherie in den Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll und eine Globalabtretung der gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Betrieb des zu erstellenden Leerrohr- und Glasfasernetzes. Ist eine Durchleitung auf einem privaten Grundstück erforderlich, so wird die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Unterhaltung und Betrieb des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie der zugehörigen Peripherie inklusive einer Vormerkung für Dritte gefordert. Die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten hat gleichrangig und ohne wertmindernde Vorlasten in Abt. II und ohne Vorlasten in Abt. III des jeweiligen Grundbuches zu erfolgen. Ist eine Durchleitung auf öffentlichen Grundstücken erforderlich, so ist der Abschluss eines Gestattungsvertrags nebst Eintrittsrecht für Dritte zur Verlegung, Betrieb und Unterhaltung des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie der zugehörigen Peripherie in den vorbenannten Gemeinden des Bauabschnitts 3 erforderlich. 5
6 Eintrittsrechte in sämtliche Nutzungs-, Pacht-, Gestattungs- oder sonstige Verträge der Breitbandnetz GmbH & Co. KG bezüglich aller Kabelgrundstücke, der Standorte des PoPs und weiterer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Leerrohr- und Glasfasernetzes in den Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll notwendiger und genutzter Grundstücke. Globalabtretung aller Forderungen, insbesondere aus Pachterlösen, gegen alle Drittschuldner mit dem Anfangsbuchstaben A-Z für die Teilnetze in den Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll; aktueller Drittschuldner ist die KielNet Gesellschaft für Telekommunikation mbh; Die Sicherheiten werden von der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG in einen Sicherheitentreuhandvertrag mit der VR Bank eg Niebüll und der Investitionsbank Schleswig- Holstein eingebracht, nach dem die drei Kapitalgeber die Sicherheiten aller bisher belasteten Netzabschnitte gemeinsam verwerten. Die Verwertung der auf Grund dieses Vertrags durch die VR Bank eg Niebüll treuhänderisch gehaltenen Sicherheiten erfolgt im Namen der VR Bank eg, jedoch zugleich für Rechnung und im Auftrag der anderen Beteiligten. Die Besicherung in dem Sicherheitentreuhandvertrag erfolgt gleichrangig quotal für das dem Darlehensnehmer von den ihn finanzierenden Banken sowie von dem Darlehensgeber zur Verfügung gestellte Fremdkapital. Kündigung Der Darlehensgeber kann das Darlehen nur aus wichtigem Grund vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich der Darlehensnehmer mit mindestens 6 Zins- oder Tilgungsraten in Verzug befindet, über das Vermögen des Darlehensnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der Darlehensnehmer selbst Insolvenzantrag stellt. Personelle Verflechtungen Herr Hans-Heinrich Andresen, Geschäftsführer der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG, ist ebenfalls Geschäftsführer der Gründungskommanditisten: Windpark Struckum II GmbH & Co. KG, Windpark Osterdahl GmbH & Co. KG, Windpark Ligedeler GmbH & Co. KG, Windpark Vollstedt GmbH & Co. KG, Windpark Breklum, Windpark Struckum GmbH, Bauernwindpark Struckum GmbH, Windpark Bredstedt-Land GmbH, Windpark Vollstedt II GmbH. 6
7 Bis zum war Herr Andresen Vorsitzender des Aufsichtsrats der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Dieses Amt hat er zum niedergelegt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 3. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf die Finanzierung der Errichtung des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie die Vertragspartner und personelle Verflechtungen in dem Verkaufsprospekt vom auf: Seite 14, Kapitel 1 Finanzierung (siehe Ziffer 1 dieses Nachtrags), Seite 18, Kapitel 1.8, Seite 66, Kapitel , Seite 78, Kapitel , in der Tabelle Fall 4 und 5, Seite 81, Kapitel 12,Seite 108 Kapitel , Seite 141 Kapitel 19, 9 Abs. 2 Nr. 3; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom auf: Seite 5, Punkt 8 zu Kapitel 1.8 Kapitalherkunft, Seite 24, Punkt 29 zu Kapitel , Seite 38, Punkt 29 zu Kapitel ; und im Nachtrag Nr. 3 vom unter: den Punkten 2 und Abschluss eines Nachrang-Darlehensvertrags mit der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG Die Breitbandnetz GmbH & Co. KG hat mit der Windenergie Goesharde GmbH Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Heinrich Andresen, ein weiteres Darlehen am vorrangig über die Finanzierung der Gemeinden des Amtes Mittleres Nordfriesland abgeschlossen. Bei dem Darlehen handelt es sich um ein sogenannte Mezzanine- Finanzierung, das sowohl Elemente des Eigenkapitals als auch des Fremdkapitals aufweist. Das Nachrang-Darlehen wird hier in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen. Auch dieser Nachrang-Darlehensvertrag weicht mit seinen Konditionen von den bisher gemachten Angaben ab. Die Konditionen werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt: Bauabschnitt Das Nachrang-Darlehen dient vorwiegend der Mitfinanzierung des Ausbaus der Gemeinden des Amtes Mittleres Nordfriesland. Dies umfasst die Gemeinden Ahrenshöft, Almdorf, Bargum, Bohmstedt, Bordelum, Bredstedt (Stadt), Breklum, Drelsdorf, Goldebek, Goldelund, Högel, Joldelund, Kolkerheide, Langenhorn, Lütjenholm, Ockholm, Sönnebüll, Struckum und Vollstedt. 7
8 Darlehenssumme Das Nachrang-Darlehen wird in Höhe von ,00 gewährt. Auszahlung Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt des Darlehensnehmers, Rechnungsvorlage und der Vorlage des Investitions- und Liquiditätsplans des Darlehensnehmers, Rechnungsvorlage durch den Darlehensnehmer und des Liquiditäts- und Investitionsplans. Auszahlungsvoraussetzung auf Seiten der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG ist die rechtswirksame Bestellung der Gesellschafter-Bürgschaften, der an der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG beteiligten Windparkgesellschaften. Diesen sind je nach Gesellschaftsvertrag die für das Darlehen der Banken erforderlichen Beschlüsse vorzulegen. Je nach Gesellschaftsvertrag handelt es sich dabei um Beschlüsse der Geschäftsführung, des Aufsichts-/Beirats sowie der Gesellschafterversammlung. Ferner umfasst die Vorlagepflicht: die Vorlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG über die Darlehensaufnahme in Höhe von ; den Beschluss der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG über die Gewährung von Kapital an die Breitbandnetz GmbH & Co. KG; die endgültigen Entwürfe der zwischen der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG zu schließenden Verträge, insbesondere die Darlehensverträge und der Sicherheitentreuhandvertrag. Laufzeit Das Nachrang-Darlehen hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Zins Der Zinssatz setzt sich aus einem gewinnunabhängigen Zinssatz (fester Zinssatz) und einem gewinnabhängigen Zinssatz zusammen. Der feste Zinssatz beträgt 4,75 % p.a. bei einer Zinsbindung von 10 Jahren. Der gewinnabhängige Zinssatz beträgt 0,5 % p.a.. Nach Ende der Zinsbindung beträgt der gewinnunabhängige Zins + 0,25 % auf 3-Monats-EURIBOR. Tilgung Die tilgungsfreie Zeit beträgt 3 Jahre. Ab dem vierten Jahr ist das Darlehen in monatlichen Raten zu tilgen. Nachrangigkeit Bei dem Darlehen handelt es sich um ein Nachrang-Darlehen, das mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet ist. 8
9 Sicherheiten Sicherheiten wurden nicht vereinbart. Kündigungsmöglichkeit Eine Kündigung des Nachrang-Darlehens ist vor Ablauf der 25 Jahre Laufzeit nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Darlehensnehmer trotz Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Liquiditätsüberschusses oder eines weiteren, die sonstigen Verbindlichkeiten der Breitbandnetz GmbH & Co. KG übersteigenden freien Vermögens in Verzug befindet. Das Recht des Darlehensgebers zur fristlosen Kündigung gemäß 490 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Personelle Verflechtungen Herr Hans-Heinrich Andresen, Geschäftsführer der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG, ist ebenfalls Geschäftsführer der Gründungskommanditisten: Windpark Struckum II GmbH & Co. KG, Windpark Osterdahl GmbH & Co. KG, Windpark Ligedeler GmbH & Co. KG, Windpark Vollstedt GmbH & Co. KG, Windpark Breklum, Windpark Struckum GmbH, Bauernwindpark Struckum GmbH, Windpark Bredstedt-Land GmbH, Windpark Vollstedt II GmbH. Bis zum war Herr Andresen Vorsitzender des Aufsichtsrats der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Dieses Amt hat er zum niedergelegt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 4. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf die Finanzierung der Errichtung des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie die Vertragspartner und personelle Verflechtungen in dem Verkaufsprospekt vom auf: Seite 14, Kapitel 1 Finanzierung (siehe Ziffer 1 dieses Nachtrags), Seite 18, Kapitel 1.8, Seite 66, Kapitel , Seite 78, Kapitel , in der Tabelle Fall 4 und 5, Seite 81, Kapitel 12, Seite 108 Kapitel ; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom auf: Seite 5, Punkt 8 zu Kapitel 1.8 Kapitalherkunft, Seite 24, Punkt 29 zu Kapitel , Seite 38, Punkt 29 zu Kapitel ; und im Nachtrag Nr. 3 vom unter: 9
10 Punkt 6, letzter Absatz. Die Angaben zur Finanzierung der Bereiche 1 und 2 unter Punkt 2 dieses Nachtrags bleiben hiervon unberührt. 5. Verkauf und gleichzeitige Pacht des Leerrohr- und Glasfasernetzes der Gemeinde Reußenköge an die und von der Breitbandbeteiligungsgesellschaft Reußenköge GmbH & Co. KG Finanzierung Die Breitbandnetz GmbH & Co. KG hat am das passive Leerrohr- und Glasfasernetz an die Breitbandbeteiligungsgesellschaft Reußenköge GmbH & Co. KG, die zugleich auch Gründungsgesellschafterin der Breitbandnetz GmbH & Co. KG ist, zu einem Kaufpreis von ,00 verkauft und pachtet diesen Netzabschnitt gegen Zahlung eines Pachtzinses zurück. Dieser setzt sich aus einer Pacht und einem Zins in Höhe von 2,75% zusammen. Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren, an dessen Ende der Anbieterin eine Kaufoption zusteht, das Netz zum Restbuchwert zurück zu erwerben. Das wirtschaftliche Eigentum bleibt durch diese Konstruktion bei der Anbieterin. Durch den Verkauf des Netzabschnitts in der Gemeinde Reußenköge generiert die Anbieterin kurzfristig Eigenkapital in Höhe von ,00. Es handelt sich bei dieser Vertragsgestaltung um eine Form der Finanzierung, ohne dass weiteres Fremdkapital aufgenommen werden muss. Das uneingeschränkte Nutzungsrecht der Breitbandnetz GmbH & Co. KG an dem Leerrohr- und Glasfasernetz bleibt erhalten. Durch die Gewährung der Kaufoption am Ende der Vertragslaufzeit kann der Netzabschnitt auf alleinige Willenserklärung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG wieder in deren Eigentum übergehen. Durch den Verkauf des Teilnetzes Reußenköge wird die Finanzierung der VR Bank eg Niebüll und der Investitionsbank Schleswig-Holstein hinsichtlich der Gemeinde Reußenköge abgelöst. Dementsprechend werden die entsprechenden Belastungen des Teilnetzes aufgehoben. Personelle Verflechtungen Die Breitbandbeteiligungsgesellschaft Reußenköge GmbH & Co. KG ist Gründungsgesellschafterin der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Herr Dirk Albrecht ist Mitglied des Aufsichtsrats der Breitbandnetz GmbH & Co. KG und Geschäftsführer der Breitbandbeteiligungsgesellschaft Reußenköge GmbH & Co. KG. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 5. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf die Finanzierung der Errichtung des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie die Vertragspartner und personelle Verflechtungen in dem Verkaufsprospekt vom auf: 10
11 Seite 14, Kapitel 1 Finanzierung (siehe Ziffer 1 dieses Nachtrags), Seite 18, Kapitel 1.8, Seite 66, Kapitel , Seite 82, Kapitel 12, Seite 108 Kapitel ; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom auf: Seite 24, Punkt 10 zu Kapitel auf Seite 66 des Verkaufsprospekts, Seite 60, Punkt 64 zu Kapitel 19 8 Abs. 1 Nr. 1 auf Seite 141 des Verkaufsprospektes und im Nachtrag Nr. 3 vom unter: Punkt 2, Punkt 6, letzter Absatz. Anlageobjekt Durch die zuvor dargestellte Vertragsgestaltung/Finanzierung kommt es zu einer Veränderung des Anlageobjekts. Das Leerrohr- und Glasfasernetz der Gemeinde Reußenköge wird nach seiner Errichtung verkauft und scheidet somit aus dem Anlagevermögen der Breitbandnetz GmbH & Co. KG aus. Eine Vermietung/Verpachtung an Dritte findet nicht statt. Der Netzabschnitt Reußenköge wird vielmehr mit anschließender Kaufoption an die Breitbandnetz GmbH & Co. KG zurück verpachtet. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 5. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf das Anlageobjekt in dem Verkaufsprospekt vom auf: Seite 5, Vorwort, Seite 13, Kapitel 1 Anlageobjekt, Seite 15, Kapitel 1.1, Seite 49, Kapitel 8.1, Seite 109, Kapitel , Seite 135, Kapitel 18.2, Seite 141, Kapitel 19, 8 Abs. 1 Nr. 1; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom : Seite 2 zu Kapitel 1 Anlageobjekt, Seite 4, Punkt 4 zu Kapitel 1.1 auf Seite 15 des Verkaufsprospekts, Seite 7, Punkt 11 zu Kapitel auf Seite 22 des Verkaufsprospekts, Seite 10, Punkt 21 zu Kapitel 8.1 auf Seite 49 des Verkaufsprospekts 6. Erweiterung der Geschäftsführung Mit Handelsregistereintrag vom wurde Herr Gerd Sigel als 2. Geschäftsführer der Breitbandnetz GmbH & Co. KG neben Frau Ulla Meixner ernannt. Er übt diese Tätigkeit an 2,5 Tagen in der Woche aus. Ebenso wie Frau Meixner ist auch Herr Sigel allein geschäfts- und vertretungsberechtigt. Entsprechend ist Herr Sigel auch 2. Geschäftsführer der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Die Geschäftsanschrift von Herrn Sigel lautet: Husumer Str. 61, Breklum. Gerd Sigel erhält als Mitglied der Geschäftsführung der Breitbandnetz GmbH & Co. 11
12 KG eine Geschäftsführervergütung in Höhe von , die nach 8 des Gesellschaftsvertrags zu den Auslagen der persönlich haftenden Gesellschafterin (Breitbandnetz Verwaltungs GmbH) gehört und dementsprechend von der Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin umfasst ist. Darüber hinaus stehen Gerd Sigel keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 4 ist Gerd Sigel weder für Unternehmen tätig noch an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, die dem Emittenten Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Gerd Sigel ist über seine Geschäftsführertätigkeit hinaus auch nicht gesondert mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Auch stellt er der Breitbandnetz GmbH & Co. KG kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt dies oder erbringt im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen. Gerd Sigel stand oder steht außerdem nicht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu. Auch steht ihm nicht aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu (vgl. Kapitel auf Seite 109 des Verkaufsprospekts). Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 6. ergänzen die in dem Nachtrag Nr. 3 vom im Hinblick 2013 im Hinblick auf den Verkaufsprospekt vom sowie den Nachtrag Nr. 1 vom und Nr. 2 vom zur Frage der Geschäftsführung auf: Seite 1, Punkt Bestand der Kommanditisten Zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtrags Nr. 4 sind 120 Gesellschafter mit einem Kommanditkapital von ,00 an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beteiligt. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 7. ersetzen die in dem Nachtrag Nr. 3 vom im Hinblick auf den Verkaufsprospekt vom sowie den Nachtrag Nr. 1 vom und Nr. 2 vom auf: Seite 5, Punkt 7. 12
13 Breklum, Breitbandnetz Verwaltungs GmbH gez. Ulla Meixner Ulla Meixner Als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin 13
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