Nachtrag Nr. 4. Das Wichtigste in Kürze

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachtrag Nr. 4. Das Wichtigste in Kürze"

Transkript

1 Nachtrag Nr. 4 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH vom zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom , Nr. 2 vom und Nr. 3 vom betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Die Breitbandnetz GmbH gibt folgende Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom , Nr. 2 vom und Nr. 3 vom bekannt: Das Wichtigste in Kürze - Konkretisierung der Darstellung der Gesellschafterdarlehen im Hinblick auf den qualifizierten Rangrücktritt - Darlehensvertrag mit der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG (im Folgenden auch WEG genannt) zu günstigem Zinssatz von 2,95 % - Abschluss eines Nachrang-Darlehens zur vorwiegenden Finanzierung der Gemeinden des Amtes Mittleres Nordfriesland - Finanzierung des Netzabschnitts Reußenköge durch Verkauf und gleichzeitiger Rückpacht mit Kaufoption - Ernennung von Herrn Gerd Sigel als 2. Geschäftsführer 1. Redaktionelle Änderung Um alle Finanzierungen kompakt darzustellen, auch solche die nicht durch Fremdkapital erfolgen, wird in der Tabelle auf Seite 14 der Begriff Fremdkapital durch Finanzierung ersetzt. Auf Seite 14, Kapitel 1 des Verkaufsprospekts vom wird der Begriff Fremdkapital durch den Begriff Finanzierung ersetzt. 1

2 2. Qualifiziertes Nachrang-Darlehen In der jüngsten Zeit haben die Geschehnisse um den Anbieter Prokon aus Itzehoe nicht nur für eine Sensibilisierung der Bevölkerung sondern auch der Bundesfinanzaufsicht gesorgt. Um Ihnen eine gründliche Aufklärung Ihrer Anlagemöglichkeiten in unser Unternehmen zu gewährleisten, werden wir in diesem 4. Nachtrag der Sensibilisierung in Bezug auf das mit der Beitrittserklärung abzuschließende Nachrangdarlehen mit einer sog. qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung Rechnung tragen. Die Breitbandnetz GmbH gibt zum im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom , Nr. 2 vom und Nr. 3 vom folgende Ergänzungen bekannt: Darstellung des Gesellschafterdarlehens Bei der Einlage, die die Anleger erbringen können, handelt es sich um eine sogenannte gesplittete Einlage. Das bedeutet, dass die Einlage aus zwei Teilen besteht: einer Kommanditeinlage und einem Gesellschafterdarlehen. Das Gesellschafterdarlehen ist als Nachrangdarlehen ausgestaltet und enthält einen mit insolvenzverhindernder Funktion ausgestatteten Rangrücktritt (sogenannter qualifizierter Rangrücktritt). Dieser qualifizierte Rangrücktritt verhindert, dass die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens an den Kommanditisten der Breitbandnetz GmbH & Co. KG einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführen kann. Die Kommanditisten der Breitbandnetz GmbH & Co. KG können ihre Gesellschafterdarlehen damit nicht zurückfordern, soweit und solange sie mit der Rückforderung ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens darstellen. Risiken der Anleger in Verbindung mit dem Gesellschafterdarlehen Insbesondere im Hinblick auf die für die Anleger bei Zeichnung der Kommanditeinlage bestehenden Risiken, wird erneut hervorgehoben, dass das Gesellschafterdarlehen, das gleichzeitig mit der Kommanditeinlage zu gewähren ist, eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel beinhaltet. Diese hat eine insolvenzverhindernde Funktion inne, so dass die Darlehenssumme wie Eigenkapital behandelt wird. Der Darlehensgeber (Anleger) kann seine Darlehenssumme solange nicht zurückfordern, wie ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren droht. Diesem Kapital kommt kraft der qualifizierten Rangrücktrittsklausel eine Haftungsfunktion für anderweitige Verbindlichkeiten der Breitbandnetz GmbH & Co. KG zu. Der Anleger macht die Befriedigung seiner Ansprüche letztlich vom wirtschaftlichen Überleben des Unternehmens abhängig, dem er sein Geld zur Verfügung stellt. Wenn eine Insolvenz der Breitbandnetz GmbH & Co. KG droht bzw. eintreten sollte, könnte dies für den Anleger zu einem erheblichen Verlust seiner Einlage bis hin zum Totalverlust führen. 2

3 Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 2. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf die Gesellschafterdarlehen in dem Verkaufsprospekt vom insbesondere auf: Seite 13 f., Kurzdarstellung Mindestzeichnungssumme, Prognostizierte Rückflüsse ; Geplantes Kommanditkapital/Gesamthöhe des Gesellschafterdarlehens (Mindestbetrag), Ergebnisverteilung ; Seite 15, Kapitel 1.1; Seite 16, Kapitel 1.2; Seite 17, Kapitel 1.3; Seite 18, Kapitel 1.7 und 1.8; Seite 19, Kapitel 1.9; Seite 23, Kapitel 2.2.7; Seite 29, Kapitel 5.1.1; Seite 30, Kapitel und 5.1.4; Seite 64, Kapitel 11 und 11.1; Seite 66, Kapitel ; Seite 67 bis 71., Kapitel und ; Seite 75/76, Kapitel ; Seite 77, Kapitel ; Seite 87, Kapitel ; Seite 94, Kapitel 14.1 Einzahlung Seite 97, Kapitel ; Seite 102, Kapitel ; Seite 103, Kapitel ; Seite 106, Kapitel ; Seite 129, Kapitel 17 Gesellschafterdarlehen, Seite 135, Kapitel 18.2; Seite 136, Kapitel 18.4; Seite 139 Kapitel 19 4 Satz 1 Nr.1, sowie im Nachtrag Nr. 1 vom unter: Punkt 1, Seite 3; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom auf: Seite2, Ziffer 3 steuerliche Grundlagen ; Seite 33, Ziffer 29; Seite 41, Ziffer 33; und Seite 44, Ziffer 35; und im Nachtrag Nr. 3 vom auf: Seite 2 f., Ziffer 3. Insbesondere werden in dem Verkaufsprospekt vom in Kapitel 17 Abkürzungen und Glossar folgende neue Erläuterungen eingefügt: Seite 132: Nachrangdarlehen Bei einem Nachrangdarlehen wird die Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen durch eine Rangrücktrittserklärung gegenüber anderen Gläubigern des Darlehensnehmers für den Fall der Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers nachrangig gestellt. Seite 133: Qualifizierter Rangrücktritt 3

4 Ein um eine insolvenzverhindernde Funktion aufgestockter Rangrücktritt. Das heißt die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung der Darlehenssumme wird solange und soweit ausgeschlossen, wie die Rückzahlung ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführte. 3. Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG In der Gesellschafterversammlung vom haben die Gesellschafter den Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Heinrich Andresen, beschlossen. Der Darlehensvertrag wurde am unterzeichnet. Die Konditionen dieses Darlehensvertrags weichen von den bisher gemachten Angaben zur Finanzierung ab. Die wesentlichen Konditionen werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt: Bauabschnitt Das Darlehen dient der Finanzierung des Ausbaus der Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll. Darlehenssumme Das Darlehen wird in Höhe von ,00 zur Verfügung gestellt. Auszahlung Die Auszahlung erfolgt gemäß dem Baufortschritt, Rechnungsvorlage und der Vorlage des Investitions- und Liquiditätsplans des Darlehensnehmers, Rechnungsvorlage durch den Darlehensnehmer und des Liquiditäts- und Investitionsplans. Eine Bereitstellungsprovision entsteht dabei nicht. Auszahlungsvoraussetzung auf Seiten der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG ist die rechtswirksame Bestellung der Gesellschafter-Bürgschaften, der an der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG beteiligten Windparkgesellschaften. Diesen sind je nach Gesellschaftsvertrag die für das Darlehen der Banken erforderlichen Beschlüsse vorzulegen. Je nach Gesellschaftsvertrag handelt es sich dabei um Beschlüsse der Geschäftsführung, des Aufsichts-/Beirats sowie der Gesellschafterversammlung. Ferner umfasst die Vorlagepflicht: die Vorlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG über die Darlehensaufnahme in Höhe von ,00 ; 4

5 den Beschluss der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG über die Gewährung von Kapital an die Breitbandnetz GmbH & Co. KG; die endgültigen Entwürfe der zwischen der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG zu schließenden Verträge, insbesondere die Darlehensverträge und der Sicherheitentreuhandvertrag. Laufzeit Die Darlehenslaufzeit beträgt 25 Jahre ab dem Tag der ersten Auszahlung. Fremdkapitalzins Das Darlehen wird zu einem Zinssatz von 2,95 % und einer Zinsbindung von 10 Jahren bereitgestellt. Nach Ablauf der Zinsbindung ist der Darlehensgeber berechtigt, den Zinssatz gemäß der Veränderung des Referenzzinssatzes anzupassen. Dieser beträgt + 0,25 % auf 3 Monats-EURIBOR. Tilgung Die ersten 3 Jahre sind tilgungsfrei. Ab dem vierten Jahr wird das Darlehen in monatlichen Raten getilgt. Es sind kostenfreie Sondertilgungen in Höhe von 10 % p.a. möglich. Sicherheiten Das Anlageobjekt wird für die Finanzierung der Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll mit folgenden Sicherheiten belastet: Raumsicherungsübereignung des zu erstellenden Leerrohr- und Glasfasernetzes inkl. der zugehörigen Peripherie in den Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll und eine Globalabtretung der gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Betrieb des zu erstellenden Leerrohr- und Glasfasernetzes. Ist eine Durchleitung auf einem privaten Grundstück erforderlich, so wird die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Unterhaltung und Betrieb des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie der zugehörigen Peripherie inklusive einer Vormerkung für Dritte gefordert. Die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten hat gleichrangig und ohne wertmindernde Vorlasten in Abt. II und ohne Vorlasten in Abt. III des jeweiligen Grundbuches zu erfolgen. Ist eine Durchleitung auf öffentlichen Grundstücken erforderlich, so ist der Abschluss eines Gestattungsvertrags nebst Eintrittsrecht für Dritte zur Verlegung, Betrieb und Unterhaltung des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie der zugehörigen Peripherie in den vorbenannten Gemeinden des Bauabschnitts 3 erforderlich. 5

6 Eintrittsrechte in sämtliche Nutzungs-, Pacht-, Gestattungs- oder sonstige Verträge der Breitbandnetz GmbH & Co. KG bezüglich aller Kabelgrundstücke, der Standorte des PoPs und weiterer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Leerrohr- und Glasfasernetzes in den Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll notwendiger und genutzter Grundstücke. Globalabtretung aller Forderungen, insbesondere aus Pachterlösen, gegen alle Drittschuldner mit dem Anfangsbuchstaben A-Z für die Teilnetze in den Gemeinden Klixbüll, Braderup, Uphusum, Sönnebüll, Bordelum und Klanxbüll; aktueller Drittschuldner ist die KielNet Gesellschaft für Telekommunikation mbh; Die Sicherheiten werden von der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG in einen Sicherheitentreuhandvertrag mit der VR Bank eg Niebüll und der Investitionsbank Schleswig- Holstein eingebracht, nach dem die drei Kapitalgeber die Sicherheiten aller bisher belasteten Netzabschnitte gemeinsam verwerten. Die Verwertung der auf Grund dieses Vertrags durch die VR Bank eg Niebüll treuhänderisch gehaltenen Sicherheiten erfolgt im Namen der VR Bank eg, jedoch zugleich für Rechnung und im Auftrag der anderen Beteiligten. Die Besicherung in dem Sicherheitentreuhandvertrag erfolgt gleichrangig quotal für das dem Darlehensnehmer von den ihn finanzierenden Banken sowie von dem Darlehensgeber zur Verfügung gestellte Fremdkapital. Kündigung Der Darlehensgeber kann das Darlehen nur aus wichtigem Grund vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich der Darlehensnehmer mit mindestens 6 Zins- oder Tilgungsraten in Verzug befindet, über das Vermögen des Darlehensnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der Darlehensnehmer selbst Insolvenzantrag stellt. Personelle Verflechtungen Herr Hans-Heinrich Andresen, Geschäftsführer der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG, ist ebenfalls Geschäftsführer der Gründungskommanditisten: Windpark Struckum II GmbH & Co. KG, Windpark Osterdahl GmbH & Co. KG, Windpark Ligedeler GmbH & Co. KG, Windpark Vollstedt GmbH & Co. KG, Windpark Breklum, Windpark Struckum GmbH, Bauernwindpark Struckum GmbH, Windpark Bredstedt-Land GmbH, Windpark Vollstedt II GmbH. 6

7 Bis zum war Herr Andresen Vorsitzender des Aufsichtsrats der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Dieses Amt hat er zum niedergelegt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 3. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf die Finanzierung der Errichtung des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie die Vertragspartner und personelle Verflechtungen in dem Verkaufsprospekt vom auf: Seite 14, Kapitel 1 Finanzierung (siehe Ziffer 1 dieses Nachtrags), Seite 18, Kapitel 1.8, Seite 66, Kapitel , Seite 78, Kapitel , in der Tabelle Fall 4 und 5, Seite 81, Kapitel 12,Seite 108 Kapitel , Seite 141 Kapitel 19, 9 Abs. 2 Nr. 3; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom auf: Seite 5, Punkt 8 zu Kapitel 1.8 Kapitalherkunft, Seite 24, Punkt 29 zu Kapitel , Seite 38, Punkt 29 zu Kapitel ; und im Nachtrag Nr. 3 vom unter: den Punkten 2 und Abschluss eines Nachrang-Darlehensvertrags mit der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG Die Breitbandnetz GmbH & Co. KG hat mit der Windenergie Goesharde GmbH Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Heinrich Andresen, ein weiteres Darlehen am vorrangig über die Finanzierung der Gemeinden des Amtes Mittleres Nordfriesland abgeschlossen. Bei dem Darlehen handelt es sich um ein sogenannte Mezzanine- Finanzierung, das sowohl Elemente des Eigenkapitals als auch des Fremdkapitals aufweist. Das Nachrang-Darlehen wird hier in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen. Auch dieser Nachrang-Darlehensvertrag weicht mit seinen Konditionen von den bisher gemachten Angaben ab. Die Konditionen werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt: Bauabschnitt Das Nachrang-Darlehen dient vorwiegend der Mitfinanzierung des Ausbaus der Gemeinden des Amtes Mittleres Nordfriesland. Dies umfasst die Gemeinden Ahrenshöft, Almdorf, Bargum, Bohmstedt, Bordelum, Bredstedt (Stadt), Breklum, Drelsdorf, Goldebek, Goldelund, Högel, Joldelund, Kolkerheide, Langenhorn, Lütjenholm, Ockholm, Sönnebüll, Struckum und Vollstedt. 7

8 Darlehenssumme Das Nachrang-Darlehen wird in Höhe von ,00 gewährt. Auszahlung Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt des Darlehensnehmers, Rechnungsvorlage und der Vorlage des Investitions- und Liquiditätsplans des Darlehensnehmers, Rechnungsvorlage durch den Darlehensnehmer und des Liquiditäts- und Investitionsplans. Auszahlungsvoraussetzung auf Seiten der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG ist die rechtswirksame Bestellung der Gesellschafter-Bürgschaften, der an der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG beteiligten Windparkgesellschaften. Diesen sind je nach Gesellschaftsvertrag die für das Darlehen der Banken erforderlichen Beschlüsse vorzulegen. Je nach Gesellschaftsvertrag handelt es sich dabei um Beschlüsse der Geschäftsführung, des Aufsichts-/Beirats sowie der Gesellschafterversammlung. Ferner umfasst die Vorlagepflicht: die Vorlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG über die Darlehensaufnahme in Höhe von ; den Beschluss der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG über die Gewährung von Kapital an die Breitbandnetz GmbH & Co. KG; die endgültigen Entwürfe der zwischen der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG zu schließenden Verträge, insbesondere die Darlehensverträge und der Sicherheitentreuhandvertrag. Laufzeit Das Nachrang-Darlehen hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Zins Der Zinssatz setzt sich aus einem gewinnunabhängigen Zinssatz (fester Zinssatz) und einem gewinnabhängigen Zinssatz zusammen. Der feste Zinssatz beträgt 4,75 % p.a. bei einer Zinsbindung von 10 Jahren. Der gewinnabhängige Zinssatz beträgt 0,5 % p.a.. Nach Ende der Zinsbindung beträgt der gewinnunabhängige Zins + 0,25 % auf 3-Monats-EURIBOR. Tilgung Die tilgungsfreie Zeit beträgt 3 Jahre. Ab dem vierten Jahr ist das Darlehen in monatlichen Raten zu tilgen. Nachrangigkeit Bei dem Darlehen handelt es sich um ein Nachrang-Darlehen, das mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet ist. 8

9 Sicherheiten Sicherheiten wurden nicht vereinbart. Kündigungsmöglichkeit Eine Kündigung des Nachrang-Darlehens ist vor Ablauf der 25 Jahre Laufzeit nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Darlehensnehmer trotz Vorliegen eines Jahresüberschusses, eines Liquiditätsüberschusses oder eines weiteren, die sonstigen Verbindlichkeiten der Breitbandnetz GmbH & Co. KG übersteigenden freien Vermögens in Verzug befindet. Das Recht des Darlehensgebers zur fristlosen Kündigung gemäß 490 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Personelle Verflechtungen Herr Hans-Heinrich Andresen, Geschäftsführer der Windenergie Goesharde GmbH & Co. KG, ist ebenfalls Geschäftsführer der Gründungskommanditisten: Windpark Struckum II GmbH & Co. KG, Windpark Osterdahl GmbH & Co. KG, Windpark Ligedeler GmbH & Co. KG, Windpark Vollstedt GmbH & Co. KG, Windpark Breklum, Windpark Struckum GmbH, Bauernwindpark Struckum GmbH, Windpark Bredstedt-Land GmbH, Windpark Vollstedt II GmbH. Bis zum war Herr Andresen Vorsitzender des Aufsichtsrats der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Dieses Amt hat er zum niedergelegt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 4. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf die Finanzierung der Errichtung des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie die Vertragspartner und personelle Verflechtungen in dem Verkaufsprospekt vom auf: Seite 14, Kapitel 1 Finanzierung (siehe Ziffer 1 dieses Nachtrags), Seite 18, Kapitel 1.8, Seite 66, Kapitel , Seite 78, Kapitel , in der Tabelle Fall 4 und 5, Seite 81, Kapitel 12, Seite 108 Kapitel ; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom auf: Seite 5, Punkt 8 zu Kapitel 1.8 Kapitalherkunft, Seite 24, Punkt 29 zu Kapitel , Seite 38, Punkt 29 zu Kapitel ; und im Nachtrag Nr. 3 vom unter: 9

10 Punkt 6, letzter Absatz. Die Angaben zur Finanzierung der Bereiche 1 und 2 unter Punkt 2 dieses Nachtrags bleiben hiervon unberührt. 5. Verkauf und gleichzeitige Pacht des Leerrohr- und Glasfasernetzes der Gemeinde Reußenköge an die und von der Breitbandbeteiligungsgesellschaft Reußenköge GmbH & Co. KG Finanzierung Die Breitbandnetz GmbH & Co. KG hat am das passive Leerrohr- und Glasfasernetz an die Breitbandbeteiligungsgesellschaft Reußenköge GmbH & Co. KG, die zugleich auch Gründungsgesellschafterin der Breitbandnetz GmbH & Co. KG ist, zu einem Kaufpreis von ,00 verkauft und pachtet diesen Netzabschnitt gegen Zahlung eines Pachtzinses zurück. Dieser setzt sich aus einer Pacht und einem Zins in Höhe von 2,75% zusammen. Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren, an dessen Ende der Anbieterin eine Kaufoption zusteht, das Netz zum Restbuchwert zurück zu erwerben. Das wirtschaftliche Eigentum bleibt durch diese Konstruktion bei der Anbieterin. Durch den Verkauf des Netzabschnitts in der Gemeinde Reußenköge generiert die Anbieterin kurzfristig Eigenkapital in Höhe von ,00. Es handelt sich bei dieser Vertragsgestaltung um eine Form der Finanzierung, ohne dass weiteres Fremdkapital aufgenommen werden muss. Das uneingeschränkte Nutzungsrecht der Breitbandnetz GmbH & Co. KG an dem Leerrohr- und Glasfasernetz bleibt erhalten. Durch die Gewährung der Kaufoption am Ende der Vertragslaufzeit kann der Netzabschnitt auf alleinige Willenserklärung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG wieder in deren Eigentum übergehen. Durch den Verkauf des Teilnetzes Reußenköge wird die Finanzierung der VR Bank eg Niebüll und der Investitionsbank Schleswig-Holstein hinsichtlich der Gemeinde Reußenköge abgelöst. Dementsprechend werden die entsprechenden Belastungen des Teilnetzes aufgehoben. Personelle Verflechtungen Die Breitbandbeteiligungsgesellschaft Reußenköge GmbH & Co. KG ist Gründungsgesellschafterin der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Herr Dirk Albrecht ist Mitglied des Aufsichtsrats der Breitbandnetz GmbH & Co. KG und Geschäftsführer der Breitbandbeteiligungsgesellschaft Reußenköge GmbH & Co. KG. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 5. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf die Finanzierung der Errichtung des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie die Vertragspartner und personelle Verflechtungen in dem Verkaufsprospekt vom auf: 10

11 Seite 14, Kapitel 1 Finanzierung (siehe Ziffer 1 dieses Nachtrags), Seite 18, Kapitel 1.8, Seite 66, Kapitel , Seite 82, Kapitel 12, Seite 108 Kapitel ; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom auf: Seite 24, Punkt 10 zu Kapitel auf Seite 66 des Verkaufsprospekts, Seite 60, Punkt 64 zu Kapitel 19 8 Abs. 1 Nr. 1 auf Seite 141 des Verkaufsprospektes und im Nachtrag Nr. 3 vom unter: Punkt 2, Punkt 6, letzter Absatz. Anlageobjekt Durch die zuvor dargestellte Vertragsgestaltung/Finanzierung kommt es zu einer Veränderung des Anlageobjekts. Das Leerrohr- und Glasfasernetz der Gemeinde Reußenköge wird nach seiner Errichtung verkauft und scheidet somit aus dem Anlagevermögen der Breitbandnetz GmbH & Co. KG aus. Eine Vermietung/Verpachtung an Dritte findet nicht statt. Der Netzabschnitt Reußenköge wird vielmehr mit anschließender Kaufoption an die Breitbandnetz GmbH & Co. KG zurück verpachtet. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 5. ergänzen bzw. ersetzen die Angaben im Hinblick auf das Anlageobjekt in dem Verkaufsprospekt vom auf: Seite 5, Vorwort, Seite 13, Kapitel 1 Anlageobjekt, Seite 15, Kapitel 1.1, Seite 49, Kapitel 8.1, Seite 109, Kapitel , Seite 135, Kapitel 18.2, Seite 141, Kapitel 19, 8 Abs. 1 Nr. 1; sowie im Nachtrag Nr. 2 vom : Seite 2 zu Kapitel 1 Anlageobjekt, Seite 4, Punkt 4 zu Kapitel 1.1 auf Seite 15 des Verkaufsprospekts, Seite 7, Punkt 11 zu Kapitel auf Seite 22 des Verkaufsprospekts, Seite 10, Punkt 21 zu Kapitel 8.1 auf Seite 49 des Verkaufsprospekts 6. Erweiterung der Geschäftsführung Mit Handelsregistereintrag vom wurde Herr Gerd Sigel als 2. Geschäftsführer der Breitbandnetz GmbH & Co. KG neben Frau Ulla Meixner ernannt. Er übt diese Tätigkeit an 2,5 Tagen in der Woche aus. Ebenso wie Frau Meixner ist auch Herr Sigel allein geschäfts- und vertretungsberechtigt. Entsprechend ist Herr Sigel auch 2. Geschäftsführer der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Die Geschäftsanschrift von Herrn Sigel lautet: Husumer Str. 61, Breklum. Gerd Sigel erhält als Mitglied der Geschäftsführung der Breitbandnetz GmbH & Co. 11

12 KG eine Geschäftsführervergütung in Höhe von , die nach 8 des Gesellschaftsvertrags zu den Auslagen der persönlich haftenden Gesellschafterin (Breitbandnetz Verwaltungs GmbH) gehört und dementsprechend von der Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin umfasst ist. Darüber hinaus stehen Gerd Sigel keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 4 ist Gerd Sigel weder für Unternehmen tätig noch an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, die dem Emittenten Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Gerd Sigel ist über seine Geschäftsführertätigkeit hinaus auch nicht gesondert mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Auch stellt er der Breitbandnetz GmbH & Co. KG kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt dies oder erbringt im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen. Gerd Sigel stand oder steht außerdem nicht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu. Auch steht ihm nicht aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu (vgl. Kapitel auf Seite 109 des Verkaufsprospekts). Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 6. ergänzen die in dem Nachtrag Nr. 3 vom im Hinblick 2013 im Hinblick auf den Verkaufsprospekt vom sowie den Nachtrag Nr. 1 vom und Nr. 2 vom zur Frage der Geschäftsführung auf: Seite 1, Punkt Bestand der Kommanditisten Zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtrags Nr. 4 sind 120 Gesellschafter mit einem Kommanditkapital von ,00 an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beteiligt. Die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer 7. ersetzen die in dem Nachtrag Nr. 3 vom im Hinblick auf den Verkaufsprospekt vom sowie den Nachtrag Nr. 1 vom und Nr. 2 vom auf: Seite 5, Punkt 7. 12

13 Breklum, Breitbandnetz Verwaltungs GmbH gez. Ulla Meixner Ulla Meixner Als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin 13

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Exclusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften WEG Finanzierung leicht gemacht

Exclusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften WEG Finanzierung leicht gemacht Exclusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften WEG Finanzierung leicht gemacht Ohne Sonderumlage zum Ziel Kennen Sie schon das WEG Baugeld? Das WEG Baugeld der WEG Bank AG ist die clevere Finanzierung für

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

«Anlegernr» MS Patmos GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren «Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG

Mehr

Beteiligungserklärung

Beteiligungserklärung GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage

Mehr

Darlehensvertrag (partiarisches Nachrangsdarlehen)

Darlehensvertrag (partiarisches Nachrangsdarlehen) - info@skml-ottobrunn.com Darlehensvertrag (partiarisches Nachrangsdarlehen) zwischen Solarkraftwerke München-Land GmbH Daimlerstr. 15 85521 Ottobrunn nachstehend Darlehensnehmerin genannt und Name. Anschrift

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Das erste Annuitätendarlehen ,00 von 5,5%

Das erste Annuitätendarlehen ,00 von 5,5% Nachtrag Nr. 3 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH vom 12.02.2013 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 23.12.2010 einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 23.06.2011

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

UDI Energie FESTZINS 10

UDI Energie FESTZINS 10 UDI Energie FESTZINS 10 Nachtrag Nr. 1 nach 11 Vermögensanlagengesetz der UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG vom 10.3.2016 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 21.12.2015 betreffend das

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO MAP MULTI ASSET PORTFOLIO Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 zu dem Verkaufsprospekt der MULTI ASSET PORTFOLIO GmbH & Co. KG mit Datum der Prospektaufstellung vom 5.

Mehr

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung Darlehen - als Möglichkeit der.... -Finanzierung Situation: Bestattungsinstitut Thomas Bayer e. K. benötigt für ein Investitionsprojekt 0.000 Euro. Die Hausbank bietet dieses Darlehen mit folgenden Konditionen

Mehr

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht 1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Godehard Kayser Vorsitzender Richter am BGH Jahrestagung 3.6.2016 Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

Mehr

eines partiarischen Nachrangdarlehens

eines partiarischen Nachrangdarlehens Beteiligungsvertrag in Form eines partiarischen Nachrangdarlehens Zwischen der Eiskimo Berlin GmbH Baseler Straße 2-4, 12205 Berlin als Darlehensnehmer (nachfolgend Eiskimo genannt) und als Darlehensgeber

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen 124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER

Mehr

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Kiri Fonds III Spanien

Kiri Fonds III Spanien Kiri Fonds III Spanien Nachtrag Nr. 2 We Grow Investition in den schnellsten Edelholzbaum der Welt Nachtrag Nr. 2 gemäß 11 VermAnlG der WeGrow GmbH vom 31. März 2015 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN zwischen Tel.: Mobil: E-Mail: - im folgenden Darlehensgeber genannt - und XiLLeR GmbH Deutschherrnstrasse 47a 90429 Nürnberg Tel.: 0911 4801317 Mobil: 0177 8033260 E-Mail:

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

ready to use companies - GmbH & Co. KG -

ready to use companies - GmbH & Co. KG - ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Glasfaser für schnelles Internet? Das war eine Frage aus dem Jahr 2011!

Glasfaser für schnelles Internet? Das war eine Frage aus dem Jahr 2011! Glasfaser für schnelles Internet? Das war eine Frage aus dem Jahr 2011! Glasfaser für schnelles Internet! 2013 ist das gar keine Frage mehr! Zitat shz vom 03.01.2013 Langfristig macht Unternehmen und Haushalte

Mehr

maximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse

maximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse Unsere örderprogramme für das Agribusiness Ab dem 10.6.2010 gelten diese Konditionen für aufgeführte örderprogramme der Rentenbank. 10.06.2010 Zinsübersicht zur Kondition "LR-Top" Diese Konditionen gelten

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Baufinanzierung mit Wohnriester

Baufinanzierung mit Wohnriester 12 finanzplanung konkret 1/2009 Finanz-Training Von Prof. Heinrich Bockholt Baufinanzierung mit Wohnriester 1. Kurzer Produktüberblick Seit dem 1.1.2008 ist rückwirkend das Eigenheimrentengesetz (=Wohnriester)

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n Über die Gewährung von Zuwendungen ( Zuschüsse und Darlehen ) an Vereine vom 19. Juni 1978 Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12. Juni 1978 werden folgende Richtlinien erlassen: Abschnitt

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner 1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

maximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse

maximale Zinssätze für Endkreditnehmer in Preisklasse Unsere örderprogramme für das Agribusiness Ab dem 21.1.2010 gelten diese Konditionen für aufgeführte örderprogramme der Rentenbank. 21.01.2010 Zinsübersicht zur Kondition "LR-Top" - Wachstum Junglandwirte

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name

Mehr

ROTTERDAM. Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes

ROTTERDAM. Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes www.woelbern-invest.de Holland ROTTERDAM 72 Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 16.04.2012 betreffend

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee?

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? ERP-INNOVATIONSPROGRAMM Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? Die Zukunftsförderer Jedes Projekt beginnt mit einer guten Idee Innovationen sind in der Regel mit einem erheblichen finanziellen

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 1. Halbjahr 2010 Termin: 4. Februar 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden

Mehr

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter 5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht Der Bauträgervertrag in der Insolvenz des Unternehmers (Rechtslage in Deutschland) Prof. Dr. Florian Jacoby Gliederung I. Überblick über

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011 MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Daten & Fakten zur Ihrer Gesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufpreis: 2.500 EURO inkl. 1.000 EURO Stammkapital mit übernahmefähigem Konto Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mehr

Antrag auf Verwendung des gebildeten Altersvorsorgevermögens nach 92b Absatz 1 in Verbindung mit 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Antrag auf Verwendung des gebildeten Altersvorsorgevermögens nach 92b Absatz 1 in Verbindung mit 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Postanschrift: 10868 Berlin Hotline 03381 21222324 Telefax 03381 21223300 zulagenstelle@drv-bund.de www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Mehr

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg Bau einer Windkraftanlage Finanzierung Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg I. Anlagebeschreibung Es werden insgesamt 2 Windräder errichtet (WEA-P01 + WEA-P03),

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe

Bundesministerium der Finanzen. Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe. Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe Vom 1. August 2006 Die Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS

Mehr

ENERGIE- FINANZIERUNG MIT DER VON ESSEN BANK

ENERGIE- FINANZIERUNG MIT DER VON ESSEN BANK ENERGIE- FINANZIERUNG MIT DER VON ESSEN BANK Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen Nicht für den Verbraucher bestimmt Kennen Sie folgende Situationen? SIE möchten Ihre Energie in mehreren Teilmengen verkaufen.

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr