SEPA-Leitfaden für Windata Professional 8
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- Jasper Melsbach
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1 SEPA-Leitfaden für Windata Professional 8 1 Voraussetzungen 2 Allgemeine SEPA-Einstellungen am Konto 3 Der SEPA-Zahlungsverkehr 3.1 Die SEPA-Überweisung SEPA Credit Transfer (SCT) 3.2 Überweisungen in SEPA-Überweisungen konvertieren 3.3 SEPA-Lastschriften SEPA Debit Transfer (SDD) Gläubiger-Identifikation / Creditor Identifier (CI) SEPA-Mandate Mandatsverwaltung Erfassen von SEPA Mandaten Bearbeiten von SEPA-Mandaten Drucken und Versenden von SEPA-Mandaten Lastschriften in SEPA-Basislastschriften konvertieren Drucken und Versenden der Vorabinformation SEPA-Lastschriften (SDD Core [Basis] und SDD B2B [Firmen]) Anlegen einer SEPA-Lastschrift Besonderheiten bei SEPA-Lastschriften Besonderheiten bei der Erfassung von SEPA-Lastschriften 3.4 SEPA-Datenverkehr (ehemals Datenträgeraustausch). WICHTIG!!! Einlesen von XML-Dateien Konvertierung von DTA nach SEPA Konvertierung von Aufträgen in DTA-Format 4 Haftungsausschluss SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 1 Stand: Oktober 2013
2 1 Voraussetzungen Diese Anleitung gilt ausschließlich für windata professional 8 Version oder höher. Bitte prüfen Sie in der Menüleiste Info à Jetzt Version prüfen, den Versionsstand Ihrer Software: Ist hier eine niedrigere Version angegeben, führen Sie bitte ein Online-Update durch (über den Button Jetzt aktualisieren ) oder wenden Sie sich an Ihre Bank. Hinweis: Bitte führen Sie vor dem Update eine Datensicherung durch. Nach dem Update aktualisieren Sie bitte IBAN und BIC über den Menüpunkt SEPA-Konverter à Begünstigte/Zahlungspflichtige. Sie erhalten im Anschluss folgende Masken: Maske 1: Diese Meldung bestätigen Sie bitte mit Ja. Maske 2: Häkchen setzen und auf den Button Weiter klicken SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 2 Stand: Oktober 2013
3 Maske 3: Konvertieren auswählen 2 Allgemeine SEPA-Einstellungen am Konto Mit der Version ist Ihre windata Software schon auf den SEPA-Zahlungsverkehr gerüstet und kann bereits jetzt schon verwendet werden. Bitte prüfen Sie vorab in Ihren Kontodetails, ob dort schon IBAN und BIC erfasst ist (Menüpunkt Stammdaten à Auftraggeber à Konto mit Doppelklick auswählen) 3 Der SEPA-Zahlungsverkehr Der SEPA-Zahlungsverkehr in windata wird in den Grundfunktionen wie der bisherige Zahlungsverkehr (national) durchgeführt. Die jeweiligen technischen Änderungen sind in den einzelnen folgenden Zahlungstypen beschrieben. 3.1 Die SEPA-Überweisung - SEPA Credit Transfer (SCT) Die SEPA-Überweisung ist ab für Firmen- und Vereinskunden verpflichtend zu nutzen. Wir empfehlen Ihnen deshalb so früh wie möglich die SEPA-Überweisung zu verwenden und spätestens am vollständig auf SEPA umzustellen. SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 3 Stand: Oktober 2013
4 Die Formulare zur Erfassung von SEPA-Überweisungen können im Menüpunkt Zahlungsverkehr aufgerufen werden. Zur Verfügung stehen folgende Arten von SEPA-Überweisungen: SEPA-Überweisung SEPA-Löhne und Gehälter SEPA-VWL Zahlungen SEPA-Umbuchungen SEPA-Spendenzahlungen Die SEPA-Überweisung ist der Nachfolger der nationalen Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl. Im Aufbau der Eingabemaske ändern sich nur die Empfängerdaten. Statt Kontonummer und Bankleitzahl erscheinen IBAN und BIC (siehe Bild oben). Zusätzlich bietet windata professional einen IBAN-Konverter an, welcher Ihnen eine Kontonummer in IBAN umrechnet. Die weitere Vorgehensweise der SEPA-Überweisung erfolgt analog den Ihnen bekannten heutigen Schritten. 3.2 Überweisungen in SEPA-Überweisungen konvertieren Über den SEPA-Konverter können in windata professional 8 angelegte IZV-Überweisungen (Inlandszahlungsverkehrszahlungen) in SEPA-Überweisungen konvertiert werden. Somit müssen nicht alle Zahlungen als SEPA-Zahlungen neu erfasst werden. Folgende Überweisungsarten können konvertiert werden: Einzelüberweisungen Sammelüberweisungen Spendenzahlungen Umbuchungen Überweisung Referenzkonto SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 4 Stand: Oktober 2013
5 Bevor Windata professional 8 eine Konvertierung der angelegten Zahlungen durchführen kann, muss folgender Hinweis (Haftungsausschluss) bestätigt werden: Folgende Änderungen werden durchgeführt: Nationale Bankverbindungen werden in das SEPA-Format (IBAN und BIC) geändert. Es erfolgt eine automatische Umrechnung der Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC. Nach der Konvertierung stehen die Zahlungen nicht mehr im nationalen (bisherigen) Format zur Verfügung, sondern nur noch als SEPA-Zahlungen. Verwendungszweckinformationen können verloren gehen: Das SEPA-Format unterstützt nur noch 4 Verwendungszweckzeilen zu je 35 Zeichen. Wurden im bisherigen Format mehr als 4 Verwendungszweckzeilen genutzt, werden diese bei der Konvertierung abgeschnitten. Hinweis: Bitte prüfen Sie vor der Ausführung der Zahlungen, ob die automatisch ermittelten Daten (IBAN und BIC) korrekt sind und ob die übernommenen Verwendungszweckangaben ausreichend sind. Nach der Konvertierung finden Sie die angelegten Zahlungen im Menüpunkt Zahlungsverkehr unter SEPA-Überweisungen. 3.3 Die SEPA-Lastschrift - SEPA Direct Debit (SDD) Die SEPA-Lastschrift baut auf das bisherige Lastschriftverfahren auf. Jedoch müssen hier vorab Grundlagen und Voraussetzungen erfüllt werden, bevor Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen können. Hierzu benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und ein Mandat des Zahlungspflichtigen, welches Sie als Zahlungsempfänger zum Einzug einer Forderung berechtigt. SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 5 Stand: Oktober 2013
6 3.3.1 Gläubiger-Identifikation Creditor Identifier (CI) Die Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der deutschen Bundesbank beantragen. Windata professional 8 stellt Ihnen den Link zur deutschen Bundesbank zur Verfügung. Über das Menü Stammdaten Gläubiger-ID (Bild 1), gelangen Sie in die Verwaltung der Gläubiger- Identifikationsnummer (Bild 2). Bild 1 Bild 2 Über den Link gelangen Sie direkt zur Internetseite der deutschen Bundesbank, um Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer zu beantragen. Der Button Neu leitet Sie direkt zur Erfassungsmaske der Gläubiger-Identifikationsnummer (Bild 3) Bild 3 Zur Nutzung der SEPA-Lastschrift nehmen Sie bitte noch ein paar vorbereitende Schritte vor: Rufen Sie über das Menü Stammdaten à Auftraggeber Ihre persönlichen Konten auf und hinterlegen Sie dort bitte Ihre Gläubiger- ID. Öffnen Sie das betreffende Konto mit Doppelklick und wechseln auf die Registerkarte Gläubiger-ID. Anschließend öffnen Sie bei Gläubiger-Identifikations-Nr. die Auswahlliste und wählen die vorher angelegte Gläubiger-ID aus. SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 6 Stand: Oktober 2013
7 3.3.2 SEPA-Mandate Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind gültige SEPA-Lastschriftmandate. Bitte beachten Sie daher, dass Ihnen vor dem erstmaligen Einzug per SEPA-Basislastschrift diese Mandate vorliegen bzw. dass Sie Ihre Zahlungspflichtigen über den Wechsel von Einzugsermächtigung auf SEPA-Basislastschrift informiert haben müssen (auch Umdeutung genannt). Eine Information zur Umdeutung von Einzugsermächtigungen, sowie Musteranschreiben und Mandatstexte finden Sie bei uns im Internet ( Mandatsverwaltung Zur Verwaltung der Mandate stellt Ihnen windata professional 8 eine integrierte Mandatsverwaltung zur Verfügung. Sie können aus windata professional 8 direkt Mandatstexte und Vorabinformationen ausdrucken. Beachten Sie: Bei der Vorabinformation handelt es sich um einen fest definierten Text Erfassen von SEPA-Mandaten Über Stammdaten à Zahlungspflichtige können Sie neue SEPA-Lastschrift-Mandate erfassen. Ist bei einem Zahlungspflichtigen noch kein SEPA-Lastschrift-Mandat hinterlegt (siehe 1. Maske), können Sie den Zahlungspflichtigen mit Doppelklick zum Bearbeiten öffnen. Hinweis: Es empfiehlt sich, hier (2. Maske) gleich die Adressdaten des Zahlungspflichtigen zu ergänzen, damit diese auf dem später auszudruckenden Lastschrift-Mandat erscheint. 1.Maske SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 7 Stand: Oktober 2013
8 2. Maske 3. Maske In der Registerkarte Mandate können Sie die erforderlichen Mandatsdaten erfassen (3. Maske) Feld Bezeichnung: Im Feld Bezeichnung erfassen Sie eine lokale Beschreibung für Ihren Zahlungspflichtigen. Diese wird nur innerhalb von windata professional 8 verwendet. Wenn Sie das Feld leer lassen, befüllt windata professional 8 das Feld automatisch mit der Mandatsreferenznummer. Feld Mandatsreferenz: Hier erfassen Sie die Mandatsreferenznummer für den Zahlungspflichtigen. Diese darf nur einmalig vergeben werden. Feld Typ: Wählen Sie aus, ob eine Basis-Lastschrift oder eine Firmenlastschrift für dieses Mandat zugeordnet werden soll. Feld Art: Wählen Sie hier aus, ob es sich um ein einmaliges oder wiederkehrendes Mandat handelt. Feld Gläubiger-Identifikationsnummer: Wählen Sie hier die Gläubiger-Identifikationsnummer aus, die Sie bereits in windata professional 8 erfasst haben (siehe Seite 6). Button Vorlage erstellen: Hier haben Sie die Möglichkeit den Mandatstext abzuändern bzw. zu ergänzen. Hinweis: Da der hinterlegte Text rechtlich geprüft ist, raten wir vor einer Änderung des Textes ab. SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 8 Stand: Oktober 2013
9 Bearbeiten von SEPA-Mandaten Um ein Mandat zu bearbeiten, klicken Sie unter SEPA-Mandate auf Mandate. Durch Doppelklick auf das entsprechende Mandat, gelangen Sie zur Mandatsbearbeitung (siehe 3. Maske). Beachten Sie bitte: Eine evtl. Mandatsänderung muss zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen schriftlich vereinbart werden. Ändert sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers, muss zwingend ein neues Mandat erstellt werden. Dies gilt auch bei einem Bankverbindungs-Wechsel Drucken und Versenden von SEPA-Mandaten Markieren Sie das gewünschte Mandat und klicken Sie auf den Button Mandate versenden per. Nun können Sie auswählen, ob das Mandat ausgedruckt oder per versendet werden soll Lastschriften in SEPA-Basis-Lastschriften konvertieren Über den SEPA-Konverter können in windata professional 8 angelegte Lastschriften in SEPA- Lastschriften konvertiert werden. Somit müssen nicht alle Lastschriften als SEPA-Lastschriften neu erfasst werden. Folgende Lastschriftarten können hier konvertiert werden: Einzellastschriften Sammellastschriften SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 9 Stand: Oktober 2013
10 Um Lastschriften zu konvertieren müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden: Mindestens eine Gläubiger-ID muss in windata professional 8 gespeichert sein. Diese muss zudem auch beim Auftraggeberkonto hinterlegt sein. Für jede SEPA-Lastschrift muss ein SEPA-Lastschrift Mandat mit eindeutiger ID vorhanden sein. Es gibt zwei Möglichkeiten wie windata professional 8 das erzeugte Mandat / die erzeugte Umwidmung ausgeben kann: Drucken oder Versand per Mail Bevor windata professional 8 eine Konvertierung der angelegten Zahlungen durchführen kann, muss folgender Hinweis (Haftungsausschluss) bestätigt werden: Anschließend erhalten Sie die folgende Auflistung: SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 10 Stand: Oktober 2013
11 Im unteren Teil des Konvertierungsfensters können Sie auswählen, wie mit den einzelnen Lastschriften verfahren werden soll. Jede Möglichkeit muss mit einem Klick auf den Button Konvertieren bestätigt werden: Umwidmung (Voraussetzung: eine gültige Einzugsermächtigung liegt vor) Neue Mandate erstellen Folgende Änderungen werden nun durchgeführt: Nationale Bankverbindungen werden in das SEPA-Format (IBAN und BIC) geändert. Es erfolgt eine automatische Umrechnung der Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC. Nach der Konvertierung stehen die Zahlungen nicht mehr im nationalen (bisherigen) Format zur Verfügung, sondern nur noch als SEPA-Zahlungen. Verwendungszweckinformationen können verloren gehen: Das SEPA-Format unterstützt nur noch 4 Verwendungszweckzeilen zu je 35 Zeichen. Wurden im bisherigen Format mehr als 4 Verwendungszweckzeilen genutzt, werden diese bei der Konvertierung abgeschnitten. Hinweis: Bitte prüfen Sie vor der Ausführung der Zahlungen, ob die automatisch ermittelten Daten (IBAN und BIC) korrekt sind und ob die übernommenen Verwendungszweckangaben ausreichend sind. Nach der Konvertierung finden Sie die angelegten Zahlungen nun im Menüpunkt Zahlungsverkehr unter SEPA-Basislastschriften Drucken und Versenden der Vorabinformation Windata professional 8 bietet Ihnen in der Mandatsverwaltung zudem noch den Druck der Vorabinformation an. In dieser Auflistung werden Ihnen alle Zahlungen angezeigt, die in spätestens 14 Tagen fällig sind und für die Sie eine Vorabinformation ausdrucken können. Über den Button Versenden per können Sie zwischen dem direkten Ausdruck oder dem Versand per wählen SEPA-Lastschriften (SDD Core [Basis] und SDD B2B [Firmen]) Anlegen einer SEPA-Lastschrift Die SEPA-Lastschriften (kurz SDD) unterscheiden sich zum Einzugsermächtigungsverfahren, vor allem durch Ihre Art der Ausführung, der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz. Um sicher zu gehen, ob Sie alle Voraussetzungen zum SEPA-Lastschriftverfahren einhalten, sollten Sie mit Ihrem Berater die Details hierzu vorher klären. Die SEPA-Basislastschrift (kurz SDD core), findet bei Verbrauchern und Unternehmen Anwendung. Die SEPA-Firmenlastschrift (kurz SDD B2B), darf nur zwischen Unternehmen angewandt werden. Weiterhin darf eine SEPA-Lastschrift nur zu einem festen Belastungstermin erfolgen, welche dem Zahlungspflichtigen spätestens 14 Tage vor Belastung mitgeteilt werden muss. Eine sogenannte vorautorisierte Zahlung. SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 11 Stand: Oktober 2013
12 Hinweis: Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorlaufzeiten der jeweiligen SEPA-Lastschrift Art. Die Erfassung einer SEPA-Lastschrift, erfolgt analog der Einzugsermächtigung über Zahlungsverkehr SEPA-Basislastschriften. Im Feldbereich Zahlungstermin, erfassen Sie den gewünschten Fälligkeitstermin. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorlauffristen der jeweiligen Lastschriftart. Windata proffesional 8 gibt bei unterschreiten der Vorlauffristen einen entsprechenden Hinweis aus. Hinweis: Um die SEPA-Firmenlastschrift zu nutzen, ist die Aktivierung dieser Lastschriftart notwendig ( Extras à Optionen à Reiter Erfassung à Häkchen bei im Menü Zahlungsverkehr SEPA- Firmenlastschrift aktivieren setzen à Button Übernehmen anklicken). Windata professional 8 prüft beim Speichern einer erfassten SEPA-Lastschrift, ob alle notwendigen Angaben vorhanden sind und ob die hinterlegten Angaben plausibel sind: Stimmt die Kombination IBAN und BIC überein Sind alle notwendigen Angaben zum Mandat getroffen Ist die angegebene Mandat-Nr. bisher in keinem der angelegten Mandate verwendet Ist der angegebene Ausführungstag ein Buchungstag des Kreditinstituts Liegt der angegebene Ausführungstag in der Zukunft Liegt das Erstelldatum des Mandats nicht in der Zukunft windata speichert das erfasste Mandat beim entsprechenden Zahlungspflichtigen Besonderheiten bei SEPA-Lastschriften Im Europäischen Zahlungsverkehrsrat wurde festgelegt, dass SEPA-Lastschriften immer unter Angabe eines Ausführungsdatums, d.h. terminiert eingereicht werden müssen. Unabhängig vom Übertragungsweg (HBCI oder DFÜ) werden SEPA-Lastschriften somit zunächst gleich behandelt. Die im Programm benutzte Bezeichnung Erfassung: Fälligkeitstermin bei SEPA-Lastschriften bezieht sich immer auf das Datum, zu dem der Auftrag von der Bank ausgeführt werden soll. Werden SEPA-Lastschriften eingereicht, müssen in Abhängigkeit von der Auftragsart (Basis-Lastschrift oder Firmen-Lastschrift) und der Lastschriftsequenz (einmalig, erstmalig oder wiederkehrend) hinsichtlich des Ausführungsdatums unterschiedliche Vorlauffristen beachtet werden. Aus diesem Grund wird bei der Neuerfassung von SEPA-Lastschriften das Feld am unter dem Punkt Zahlungsweise nicht mehr wie bisher mit dem Tagesdatum, sondern mit dem frühestmöglichen Ausführungsdatum vorbelegt. Um die unterschiedlichen Vorlauffristen transparent zu machen, wird nach der Eingabe oder Änderung eines Fälligkeitsdatums das zugehörige späteste mögliche Versanddatum berechnet und in der Erfassungsmaske angezeigt (siehe Bild unten). Eine Nichtbeachtung der Vorlauffristen führt beim Speichern eines Auftrags zu einer Fehlermeldung. SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 12 Stand: Oktober 2013
13 Besonderheiten bei der Erfassung von SEPA-Lastschriften SEPA-Lastschriften werden in dem Moment zur Übertragung angeboten, in dem das Versanddatum erreicht ist. Die ausgewählten SEPA-Lastschriften werden u.u. automatisch auf mehrere Aufträge verteilt, da immer nur SEPA-Lastschriften mit einheitlichen Kriterien (Auftraggeberkonto, Auftragsart, Ausführungsdatum, Lastschriftsequenz) in einer Datei versandt werden dürfen. Wird der Übertragungsweg HBCI genutzt und der Geschäftsvorfall terminierte SEPA-Sammellastschrift von einer Bank nicht unterstützt, werden die Aufträge als terminierte Einzelaufträge versandt. 3.4 SEPA-Datenverkehr (ehemals Datenträgeraustausch) Einlesen von XML-Dateien Dateien im SEPA-Format können Sie über die Menüleiste Import/Export à Importieren einlesen. In der folgenden Maske wählen Sie beim Punkt zu importierende Dateien à Zahlungsaufträge aus und beim Punkt Importformate à SEPA-Zahlungen (XML). Anschließend klicken Sie auf Weiter. Nun wählen Sie Ihre XML-Datei aus und öffnen diese. In der nächsten Maske erhalten Sie eine kurze Übersicht der zu importierenden Daten. Klicken Sie in dieser Maske auf den Button Importieren. SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 13 Stand: Oktober 2013
14 Als Alternative zum Import bietet windata professional 8 die Funktion Fremddatei senden an. Mit dieser Funktion kann die vorliegende SEPA-XML-Datei im Original zur Bank übertragen werden. Der Inhalt der Datei kann optional in die Statistik von windata professional 8 übernommen werden Konvertierung von DTA nach SEPA Das bisherige Format DTAUS kann mit der aktuellen Version von windata professional 8 den Datenbestand von windata professional 8 bzw. externen Programmen (Überweisungen oder Lastschriften) in ein SEPA-Format konvertiert werden. Fehlende Informationen (wie z.b. das Mandat bei Lastschriften) werden automatisch ergänzt bzw. ermittelt Konvertierung von Aufträgen in DTA Dateien / WICHTIG!!! Über den Menüpunkt Import/Export à Importieren hat der Kunde die Möglichkeit seine DTA- Datei einzulesen. In der Importmaske müssen Sie bei zu importierende Daten à Zahlungsaufträge und bei Importformate à Datenträgeraustausch DTA (Inland) auswählen. Anschließend klicken Sie auf den Button Weiter und wählen die entsprechende DTA-Datei aus. In der nächsten Maske erhalten Sie eine kurze Übersicht der zu importierenden Daten. Klicken Sie in dieser Maske auf den Button Weiter. Zur Konvertierung der Aufträge gehen Sie bitte wie in Kapitel beschrieben vor. SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 14 Stand: Oktober 2013
15 Weitere Informationen rund um windata professional 8 und SEPA finden Sie im Handbuch des Programmes. Dieses bildet auch die Grundlage zu dieser Verfahrensanleitung. Weiterführende Informationen rund um den SEPA-Zahlungsverkehr, erhalten Sie auf unserer Homepage unter: Alle Angaben in dieser Verfahrensanleitung wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und anhand der aktuellen Version von windata professional 8 getestet, dennoch sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Die Volksbank eg Schwarzwald Baar Hegau kann weder eine juristische Verantwortung, noch irgendeine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückgehen, übernehmen. 4. Haftungsausschluss Mit dem in windata professional 8 integrierten IBAN-Konverter haben Sie die Möglichkeit aus der Bankleitzahl und der Kontonummer automatisch die IBAN für den Euro-Zahlungsverkehr (SEPA) errechnen zu lassen. Die Berechnung der IBAN erfolgt nach den dokumentierten Verfahren der ISO- Norm Einige Banken halten sich aber nicht immer an diese Normierung. Die Umstellung wurde daher nach den bekannten Methoden der Banken vorgenommen. Einige Banken bestimmen die IBAN abweichend von dieser Norm. Soweit die Methoden für die jeweiligen Banken bekannt sind, werden diese abweichend zur ISO-Norm verwendet. Für alle Banken, welche die IBAN abweichend von der ISO-Norm vergeben wurde und deren Methoden nicht offen gelegt sind, wird durch die Verwendung verschiedenster Methoden, die wahrscheinlichste Kombination für IBAN und BIC ermittelt. Für die Richtigkeit der ermittelten Daten für IBAN und BIC wird von der genossenschaftlichen FinanzGruppe keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere, wenn die eingegebenen Ausgangsdaten nicht korrekt sind. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie immer über eine aktualisierte Programmversion verfügen. Wir empfehlen Ihnen die automatisch erstellten Werte für BIC und IBAN vor der Verwendung zu überprüfen. Für alle mittelbaren und/oder unmittelbaren Schäden, die durch die Verwendung der ermittelten IBAN und BIC verursacht werden, wird vom Lizenzgeber keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie auch die Hilfetexte! SEPA-Leitfaden Windata Professional 8 15 Stand: Oktober 2013
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