BGB AT Auflage Skripten. Alpmann. Alpmann Schmidt

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1 S Skripte Alpma BGB AT Auflage 2014 Alpma Schmidt

2 BGB AT Josef A. Alpma Rechtsawalt ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgäge Verlagsges. mbh & Co. KG Müster, Alter Fischmarkt 8, Postfach 1169, Telefo (0251) AS-Olie:

3 Liebe Leseri, lieber Leser, wir sid stets bemüht, usere Produkte zu verbesser. Fehler lasse sich aber ie gaz ausschließe. Sie helfe us, we Sie us über Druckfehler i diesem Skript oder adere Pritprodukte useres Hauses iformiere. geügt a druckfehlerteufel@alpma-schmidt.de Dake Ihr AS-Autoreteam Alpma, Josef A. BGB AT Auflage 2014 ISBN: Verlag Alpma ud Schmidt Juristische Lehrgäge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Müster Die Vervielfältigug, isbesodere das Fotokopiere, ist icht gestattet ( 53, 54 UrhG) ud strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhadlug wird Strafatrag gestellt.

4 Ihalt INHALTSVERZEICHNIS Eileitug...1 A. Die Regeluge, die die atürliche Perso betreffe ( 1 12)...2 B. Verbraucher ud Uterehmer ( 13, 14)...2 C. Rechtsgeschäfte...3 I. Defiitioe...3 II. Arte vo Rechtsgeschäfte Eiseitige ud mehrseitige Rechtsgeschäfte...3 a) Der Vertrag...3 b) Das eiseitige Rechtsgeschäft...4 c) Gesellschaftsverträge ud Beschlüsse Verpflichtugsgeschäfte ud Verfügugsgeschäfte...4 III. Treugsprizip...5 IV. Abstraktiosprizip Äußerliche Abstraktio Eischräkuge des (äußerliche) Abstraktiosprizips Teil: Rechtsgeschäfte Abschitt: Die Willeserklärug...8 A. Der Tatbestad der Willeserklärug...8 I. Der äußere Erklärugstatbestad Der erforderliche geäußerte tatsächliche Hadlugswille Der erforderliche geäußerte Rechtsbidugswille...9 a) Vorbereitug eies Vertrags...9 Fall 1: Preisgüstige Schaufesterauslage Fall 2: Preiswerter Passat b) Das freibleibede Agebot c) Der Rechtsbidugswille bei Auskuft, Rat ud Empfehlug aa) Der fehlede Rechtsbidugswille bei der Auskuft, 675 Abs bb) Der Auskufts- oder Beratugsvertrag d) Der Rechtsbidugswille bei der Gefälligkeit aa) Die alltägliche Gefälligkeit bb) Der Gefälligkeitsvertrag e) Der Vorbehalt, das Schei- ud Scherzgeschäft aa) Der Vorbehalt gemäß bb) Das Scheigeschäft gemäß (1) Das Scheigeschäft gemäß 117 Abs (2) Das verdeckte Rechtsgeschäft gemäß 117 Abs Fall 3: Scheigeschäft aus Sparsamkeit cc) Das Scherzgeschäft gemäß Fall 4: Der ahugslose Verkäufer Der zu äußerde Geschäftswille I

5 Ihalt II. Der iere Erklärugstatbestad, die Zurechug Keie Willeserklärug bei fehledem tatsächlichem Hadlugswille Der iere Geschäftswille weicht vo dem erklärte Geschäftswille ab Der Erklärede wollte keie Willeserklärug abgebe...29 Fall 5: Trierer Weiversteigerug Die uvollstädige ud vo eiem Dritte ausgefüllte Erklärug...33 Fall 6: Blakettvervollstädigug...33 Zusammefassede Übersicht: Tatbestad der Willeserklärug...35 B. Das Wirksamwerde der Willeserklärug...36 I. Die Abgabe der Willeserklärug...36 Fall 7: Abhadegekommee Willeserklärug...36 II. Der Zugag der Willeserklärug Der Zugag uter Awesede Der Zugag uter Abwesede...41 a) Zugag der Willeserklärug uter Eischaltug eies Empfagsbote...41 b) Der Zugag bei Empfagsvorrichtuge Der Widerruf der Willeserklärug...43 Fall 8: Higegebe abgegebe Die Verhiderug des Zugags...46 Fall 9: Nicht abgeholtes Eischreibe...46 Zusammefassede Übersicht: Wirksamwerde der Willeserklärug Abschitt: Der Vertrag...51 A. Vertrag durch Agebot ud Aahme...51 I. Die modifizierte Aahme...51 II. Die fristgerechte Aahme Die vereibarte Frist gemäß Die gesetzliche Aahmefrist, Die verspätet zugegagee, aber rechtzeitig abgesadte Aahmeerklärug Die verspätete Aahme...54 III. Das Wirksamwerde der Aahmeerklärug ohe Zugag, Etbehrlichkeit des Zugags Aahme...55 IV. Der Tod oder die Geschäftsufähigkeit des Abietede...56 Fall 10: Tote brauche keie Azug...56 B. Die Willesübereistimmug zwische Agebot ud Aahme...58 I. Der offee Disses gemäß Fehlede Eiigug über adere Pukte als Hauptleistugspflichte Die magelde Eiigug über wesetliche Vertragsbestadteile...59 Fall 11: Kaufvertrag ohe Kaufpreisabrede Die Awedug des 154 bei eiader widersprechede AGB...61 II

6 Ihalt II. Der versteckte Disses gemäß Die icht erkate Uvollstädigkeit Der Erklärugsdisses Der Scheikoses C. Das Zustadekomme der Eiigug ohe Agebot ud Aahme I. Die Eiigug durch gemeisame Erklärug Gemeisame Zustimmug zu eiem Vertragsetwurf Die Eiigug ach Verhadluge über eizele Vertragsbestadteile II. Der Vertragsschluss durch sostiges Verhalte Die Fortsetzug des beedete Vertrags a) Die Fortsetzug des beedete Miet- ud Diestvertrags ( 545, 625) b) Fortsetzug sostiger Verträge Der Vertragsschluss bei Iaspruchahme vo Leistuge im Rahme der Daseisvorsorge Das Zustadekomme des Vertrags durch Schweige a) Das Schweige als Willeserklärug kraft Vereibarug b) Fälle, i dee das Schweige kraft Gesetzes als Willeserklärug gilt c) Das Schweige als Willeserklärug, weil gemäß 242 eie Rechtspflicht zur Gegeerklärug besteht Fall 12: Schweige ach verspäteter Aahme des Versicherugsatrags d) Das Schweige auf ei kaufmäisches Bestätigugsschreibe Fall 13: Bestätigug mit Gegezeichug Zusammefassede Übersicht: Vertragsschluss Abschitt: Das eiseitige Rechtsgeschäft ud die geschäftsähliche Hadluge A. Die eiseitige Rechtsgeschäfte I. Die eiseitige Rechtsgeschäfte im BGB AT II. Die eiseitige Rechtsgeschäfte im Schuldrecht Auslobug Die rechtsgestaltede Erkläruge III. Die eiseitige Rechtsgeschäfte im Sacherecht IV. Die eiseitige Rechtsgeschäfte im Erbrecht B. Die Wirksamkeitsvoraussetzuge des eiseitige Rechtsgeschäfts I. Die Awedug der Regel über Rechtsgeschäfte II. Die Besoderheite beim eiseitige Rechtsgeschäft C. Geschäftsähliche Hadluge Abschitt: Auslegug A. Vorrag des erkate Willes...79 B. Die ormative Auslegug vom Empfägerhorizot I. Auslegug vom Empfägerhorizot des Vertragsparters Fall 14: Geschekt oder geliehe? II. Die Auslegug, we ei Empfagsvertreter eigeschaltet ist III

7 Ihalt C. Ausahme vom Grudsatz der Auslegug aus der Sicht des Empfägers...82 I. Der Empfäger hat die Erklärug vorformuliert...83 Fall 15: Billiger Urlaub ach Werbeprospekt...83 II. Fälschug der vorformulierte Erklärug...84 D. Die ergäzede Vertragsauslegug...85 Fall 16: Zweitkäufer ohe Gewährleistugsasprüche Teil: Die Bedigug ud Befristug Abschitt: Die Bedigug...87 A. Der Begriff der Bedigug...87 I. Die aufschiebede ud auflösede Bedigug...87 II. Die kasuelle Bedigug, die Potestativbedigug ud die Wollesbedigug...88 III. Die Rechtsbedigug ist keie Bedigug i.s.d B. Die Zulässigkeit der Bedigug...89 C. Die Rechtsfolge des bedigte Rechtsgeschäfts...89 I. Folge des Eitritts der Bedigug...89 II. Der Schutz des bedigt Berechtigte ach Die Haftug des Verpflichtete währed der Schwebezeit gemäß Der Schutz vor Verfüguge gemäß Der Schutz des Berechtigte gemäß Abschitt: Die Befristug...92 A. Der Begriff der Befristug...92 B. Befristet oder betagt?...92 C. Die etsprechede Awedug der Regel der Bedigug...92 Zusammefassede Übersicht: Bedigug ud Befristug Teil: Die Vertretug Abschitt: Die Zulässigkeit der Vertretug...94 A. Rechtsgeschäfte...95 B. Die höchstpersöliche Rechtsgeschäfte Abschitt: Eigee Willeserklärug im fremde Name...96 A. Vertreter oder Bote...96 I. Vertretug auch bei der gebudee Marschroute...97 II. Der Hadelde tritt icht so auf, wie ihm aufgetrage worde ist Das getätigte Rechtsgeschäft wird vo der Bote- bzw. Vertretugsmacht gedeckt Das getätigte Rechtsgeschäft wird vo der Bote- bzw. Vertretugsmacht icht gedeckt...98 B. Das Hadel im fremde Name gemäß I. Die Offekudigkeit Das Hadel für eie och zu beeede Dritte Ermittlug des Vertragsparters durch Auslegug IV

8 Ihalt a) Uterehmesbezogee Geschäfte Fall 17: Irrtum über de Betriebsihaber b) Die Auslegugsregel des 164 Abs Fall 18: Güstiger Mercedes II. Die Eischräkuge des Offekudigkeitsgrudsatzes Das Geschäft für de, de es ageht Fall 19: Kauf für eie adere Das Hadel uter fremdem Name Fall 20: Ugewollte Uhr Abschitt: Die Vertretugsmacht A. Erteilug der Vollmacht ud das Grudverhältis I. Die Erteilug der Vollmacht Die Art ud Weise der Vollmachtserteilug Der Umfag der Vollmacht Die Form der Vollmacht II. Die Vollmacht ud das zugrude liegede Rechtsgeschäft Die Uabhägigkeit der Vollmacht vom Grudgeschäft Die Bedeutug der Weisug im Ieverhältis B. Die Vollmacht bei eiseitige Rechtsgeschäfte C. Das Erlösche der Vollmacht I. Das Erlösche, weil das zugrude liegede Rechtsgeschäft erlischt II. Das Erlösche der Vollmacht durch Widerruf Der Widerruf der Vollmacht Die uwiderrufliche Vollmacht III. Die Afechtug der Vollmacht Fall 21: Rückwirked ohe Vertretugsmacht D. Der gute Glaube a die Vollmacht I. Der Schutz des Erklärugsempfägers gemäß II. Die Duldugs- ud Ascheisvollmacht Die Duldugsvollmacht Die Ascheisvollmacht Fall 22: Die teure Werbeagetur E. Die gesetzliche Vertretug I. Die Begrüdug der gesetzliche Vertretug II. Die Awedug der 164 ff. auf die gesetzliche Vertretug Zusammefassede Übersicht: Stellvertretug I F. Die Beschräkug der Vertretugsmacht I. Die Beschräkug der Vertretugsmacht gemäß Die ach dem Wortlaut des 181 uzulässige Rechtsgeschäfte Die Awedug des 181 über de Wortlaut hiaus Fall 23: Gelöschte Zwagshypothek II. Der Missbrauch der Vertretugsmacht Kollusio Allgemeier Missbrauch der Vertretugsmacht a) Voraussetzuge des (allgemeie) Missbrauchs der Vertretugsmacht V

9 Ihalt b) Rechtsfolge des Missbrauchs der Vertretugsmacht c) Das Mitverschulde des Erklärugsgegers Abschitt: Die Rechtsfolge wirksamer Vertretug A. Die Rechtsfolge i der Perso des Vertretee B. Willesmägel, Ketis ud Keemüsse I. Die Regelug des 166 Abs Fall 24: Vergesslicher Eikäufer II. Die Regelug des 166 Abs Fall 25: Der arglistige Maschieverkäufer Abschitt: Der Vertreter ohe Vertretugsmacht A. Die Beseitigug des Schwebezustads gemäß 177, I. Die Geehmigug des Vertrags durch de Vertretee II. Die Verweigerug der Geehmigug sowie der Widerruf gemäß B. Die Haftug des Vertreters ohe Vertretugsmacht, I. Ausahme vo der Haftug gemäß II. Die Rechtsfolge aus C. Das eiseitige Rechtsgeschäft des Vertreters ohe Vertretugsmacht Abschitt: Die Utervollmacht A. Die Erteilug der Utervollmacht B. Die fehlede Utervollmacht C. Die fehlede Hauptvollmacht Fall 26: Amietug eies Pkw durch Zeitschriftewerber Zusammefassede Übersicht: Stellvertretug II Teil: Die Zustimmug, isbesodere die Ermächtigug Abschitt: Die Zustimmug, 182 ff A. Die maßgebliche Regeluge B. Die Wirkug der Eiwilligug C. Die Geehmigug I. Die Erklärug der Geehmigug Fall 27: Ubewusste Geehmigug II. Die Rückwirkug der Geehmigug Fall 28: Zweimal abgetrete III. Die Verweigerug der Geehmigug Abschitt: Die Ermächtigug A. Die Ermächtigug zu eier Verfügug, 185 Abs B. Die Eiziehugsermächtigug C. Die Verpflichtugsermächtigug Stichwortverzeichis VI

10 Eileitug Eileitug Die Vorschrifte der eizele Rechtsgebiete ethalte ur die gebietstypische Regeluge. Die allgemeie, für alle Rechtsgebiete gültige Regel sid im BGB AT ( ) ethalte. Die allgemeie Regel sid also vor die Klammer gezoge ud gelte im gesamte Zivilrecht, soweit keie vorragige Soderregel eigreife. 1 Beispiele: Für das Zustadekomme des Kaufvertrags durch Agebot ud Aahme gelte die 145 ff. Bei der Berechug der Verjährugsfrist des 438 gelte die 186 ff. Hemmug oder Neubegi der Verjährug ist ach 203 ff. möglich. Wird der Veräußerer bei der Übertragug eier bewegliche Sache gemäß 929 S. 1 arglistig getäuscht, ka er seie Erklärug gemäß 123 afechte. Bei der Übereigug eies Grudstücks ach 873, 925 köe sich die Parteie gemäß 164 ff. vertrete lasse. 925, der die gleichzeitige Aweseheit des Veräußerers ud des Erwerbers vor dem Notar verlagt, schließt eie Vertretug icht aus. 2 Eheverträge i.s.d ff. dürfe weder gege gesetzliche Verbote verstoße ( 134) och sittewidrig sei ( 138). Ist ei Teil eies Ehevertrags ichtig, richtet sich die Frage der Wirksamkeit des Vertrags isgesamt ach 139. Das Testamet muss de Erforderisse eier Willeserklärug geüge. Nach h.m. ist der geheime Vorbehalt gemäß 116 ubeachtlich. Asoste gelte für das Testamet Soderregel. Die Testierfähigkeit ist i 2229 geregelt. Eie Vertretug gemäß 164 ff. oder durch eie gesetzliche Vertreter ist durch die Soderregelug des 2064 ausgeschlosse. Die Afechtug eies Testamets richtet sich icht ach de 119 ff., da i de 2078 ff. vorragige Regeluge bestehe. Die Regeluge des BGB AT im Überblick: Auch we die Vorschrifte des BGB AT für das gesamte Zivilrecht gelte, gibt es doch Abschitte ud Titel, die sich ihaltlich besser i bestimmte Rechtsgebiete eifüge. Das Recht der juristische Persoe ( 21 89) gehört dogmatisch zum BGB AT; eie juristische Perso ka z.b. schuldrechtliche Verträge i.s.d. 241 ff. abschließe oder Ei- 2 1 ohe Gesetzesagabe sid solche des BGB. 2 Paladt/Bassege 925 Rdr. 5. 1

11 Eileitug getümer i.s.d. 903 ff. sei. Ihaltlich ka ma isbesodere das Vereisrecht jedoch besser dem Gesellschaftsrecht zuorde. Die 90 ff. sid etspreched ihrem Regelugsgehalt dem Sacherecht zugeordet. Die Ausübug der Rechte ( ) wird im Recht der uerlaubte Hadlug behadelt. Die Sicherheitsleistug gemäß ist icht ausbildugsrelevat. Die Regel über Rechtsgeschäfte stelle de eideutige Schwerpukt des Allgemeie Teils des BGB dar. A. Die Regeluge, die die atürliche Perso betreffe ( 1 12) 3 Mit der Volledug der Geburt erwirbt die Perso die Rechtsfähigkeit ( 1), d.h. sie ka Trägeri vo Rechte ud Pflichte sei. Das Kid ka Gläubiger oder Schulder eies Schuldverhältisses sei: Kaufpartei, Mietpartei. Es ka Ihaber vo Rechte a eier Sache sei: Eigetümer, Hypothekegläubiger ud es ka Erbe sei, Mitglied eier Gesellschaft oder eies Vereis. Mit der Volledug des 18. Lebesjahres ist die Perso volljährig ( 2). Sie ka selbststädig Kaufverträge abschließe ud über ihre Rechte verfüge, idem sie diese aufhebt, überträgt, belastet oder ihaltlich verädert. Sie ka mit adere eie Gesellschaft, eie Verei grüde. Die volljährige Perso ka i vollem Umfag eigeveratwortlich auf alle Rechtsgebiete rechtsverbidlich hadel. Die Hadlugsfähigkeit der Miderjährige ist gesodert geregelt: Miderjährige, die das siebete Lebesjahr volledet habe, köe durch Abgabe vo Erkläruge ur uter de Voraussetzuge der 105 ff. rechtsverbidlich hadel. Sie köe grudsätzlich keie rechtlich belastede Erkläruge allei abgebe. Miderjährige, die das siebete Lebesjahr volledet habe, sid gemäß 828 Abs. 2 für uerlaubte Hadluge ur da veratwortlich, soweit sie über die erforderliche Eisicht verfüge. I de 7 11 ist der Wohsitz der Perso geregelt ud i 12 das Namesrecht. B. Verbraucher ud Uterehmer ( 13, 14) 4 Die 13 ud 14 ethalte Defiitioe des Verbrauchers ud des Uterehmers. Diese sid vo eormer Bedeutug, de auf sie bezieht sich das gesamte Verbraucherrecht, uter aderem die 241a, 286 Abs. 3, 288 Abs. 2, 310 Abs. 3, 312 ff., 355 ff., 474 ff., 481 ff., 489, 491 ff., 499 ff., 505 ff., 655a ff. Da die Begriffe utrebar mit dem Verbraucherschutzrecht verbude sid, sid die Defiitioe im Skript Schuldrecht AT 2 im Zusammehag mit dem Verbraucherschutz erörtert. 2

12 1. Teil Zusammefassede Übersicht Wirksamwerde der Willeserklärug Abgabe Abgabe eier empfagsbedürftige Willeserklärug liegt vor, we die Erklärug vom Erklärede so i de Verkehr gebracht wird, dass ohe sei weiteres Zutu der Zugag eitrete ka. Nicht empfagsbedürftige Willeserkläruge werde mit ihrer Äußerug wirksam. Zugag Gelage i de Machtbereich des Empfägers Uter Awesede geht die schriftliche Willeserklärug mit Aushädigug zu; die müdliche Erklärug geht zu, we der Empfäger sie akustisch veromme hat ud der Erklärede damit reche kote, dass sie verstade wurde (abgeschwächte Verehmugstheorie). Uter Abwesede gelagt die Erklärug i de Machtbereich, we sie eiem Empfagsbote ausgehädigt wird oder i eie Empfagsvorrichtug verbracht wird. Für de Zugag eies Eischreibes ist ach h.m. das Abhole durch de Empfäger erforderlich. Möglichkeit der Ketisahme Die Erklärug geht erst da zu, we bei Zugrudelegug gewöhlicher Verhältisse mit der Ketisahme durch de Empfäger zu reche ist. Auch bei der Übermittlug uter Eischaltug eies Empfagsbote ist der Zugag erst da bewirkt, we mit der Weiterübermittlug vom Empfagsbote a de Geschäftsherr zu reche ist. Kei Wirksamwerde der Willeserklärug durch Zugag, we dem Empfäger vorher oder gleichzeitig ei Widerruf zugeht ( 130 Abs. 1 S. 2). Zugagsverhiderug Bei grudloser Aahmeverweigerug oder arglistiger Zugagsverhiderug wird der Zugag figiert. Sostige Zugagsverhiderug Es muss eie Verpflichtug zur Ermöglichug des Zugags bestehe (z.b. bestehede Geschäftsverbidug, Betriebsverlegug, kaufmäischer Verkehr). Erforderlich ist ei ereuter Zustellugsversuch, der auf de Zeitpukt des erste Zustellugsversuchs zurückwirkt. 50

13 Der Vertrag 2. Abschitt 2. Abschitt: Der Vertrag Der Vertrag ka durch Agebot ud Aahme geschlosse werde. Der Vertrag ka auch durch gemeisame Erklärug oder durch sostiges Verhalte zustade komme. 97 Der Eitritt der mit der Eiigug erstrebte Rechtsfolge ka och vo weitere Voraussetzuge abhägig sei. So ist für eie Übereigug beweglicher Sache ach 929 S. 1 ebe der Eiigug och die Übergabe erforderlich. Die Übereigug vo Grudstücke erfordert außer der Auflassug och die Eitragug im Grudbuch ( 873, 925). Die Wirksamkeit vo Rechtsgeschäfte ka auch vo der Zustimmug Dritter, eier Behörde oder eies Gerichts abhäge. A. Vertrag durch Agebot ud Aahme Das Agebot (Atrag) ist eie eiseitige Willeserklärug, die auf Vertragsschluss gerichtet ist. Die Erklärug muss ihaltlich so bestimmt oder zumidest bestimmbar sei, dass die Aahme durch ei eifaches Ja erfolge ka Die Aahme ist die ueigeschräkte Zustimmug zu dem Agebot. Agebot ud Aahme sid Willeserkläruge ud müsse als solche dere Aforderuge geüge. Es muss ei Geschäftswille geäußert werde ud dieser äußere Tatbestad muss dem Erklärede zumidest zurechebar sei. Die Erkläruge werde mit Abgabe ud Zugag wirksam. Doch sid achstehede Besoderheite zu beachte: Ihaltlich ist die Aahme auf ueigeschräkte Zustimmug zu dem Agebot gerichtet. Eie Aahme uter Äderuge gilt als Ablehug, verbude mit eiem eue Agebot ( 150 Abs. 2). Die Aahme des Agebots muss ierhalb der vereibarte oder gesetzliche Frist erfolge, Ist die Aahmeerklärug rechtzeitig abgegebe, aber verspätet zugegage, so gilt 149. Wird die Aahmefrist versäumt, erlischt das Agebot gemäß 146. Die verspätete Aahme eies Atrags gilt als euer Atrag ( 150 Abs. 1). Der Zugag der Aahmeerklärug ist uter de Voraussetzuge des 151 etbehrlich. Verstirbt der Abietede ach Abgabe des Agebots oder wird er geschäftsufähig, ist die Aahme gemäß 153 grudsätzlich weiterhi möglich. I. Die modifizierte Aahme Wird ei Agebot icht ueigeschräkt, soder i abgeäderter Form ageomme, so gilt 150 Abs. 2: Die Aahme gilt als Ablehug des Agebots verbude mit ei Paladt/Elleberger 145 Rdr. 1; MüchKomm/Busche 145 Rdr

14 1. Teil Rechtsgeschäfte em eue Agebot. Das bedeutet, dass ei Vertrag ur da zustade kommt, we das eue Agebot seierseits ageomme wird. Beispiel: K bestellt bei V Ware im Wert vo V bestätigt de Auftrag schriftlich mit dem Hiweis darauf, dass er ur uter Eigetumsvorbehalt liefer werde. Bald darauf werde die Ware vo V a K übersadt. Habe die Parteie eie Kaufvertrag mit Eigetumsvorbehalt ( 449) abgeschlosse? I. K hat ei Agebot zum Abschluss eies Kaufvertrags mit dem Ihalt abgegebe, dass ubedigtes Eigetum übertrage werde soll ( 433 Abs. 1). II. Das Agebot hat V i der Auftragsbestätigug modifiziert, idem er zum Ausdruck gebracht hat, dass er ur uter Eigetumsvorbehalt ( 449) leiste will. Damit hat V ei eues Agebot zum Abschluss eies Eigetumsvorbehaltskaufes abgegebe ud bei der Lieferug seie Wille, bedigtes Eigetum zu übertrage, zum Ausdruck gebracht. III. Dieses Agebot hat K mit der widerspruchslose Etgegeahme der Ware ageomme. BGH NJW 1995, 1671: Wie der BGH wiederholt etschiede hat, ka bei eier modifizierte Auftragsbestätigug i der widerspruchslose Etgegeahme der Vertragsleistug eie stillschweigede Aahme des geäderte Atrags ( 150 Abs. 2 BGB) isbesodere da gesehe werde, we die Gegeseite vorher deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie ur uter ihre Bediguge zur Leistug bereit ist Erklärt der Empfäger eies bestimmte Agebots, dass er eie Vertrag über eie größere Mege erstrebt, gilt grudsätzlich 150 Abs. 2. Beispiel: V bietet K 10 t Kohle zum Kauf a. K erklärt, er wolle 15 t Kohle kaufe. Durch Auslegug ka sich jedoch ergebe, dass i der Aahmeerklärug eie Teilaahmeerklärug hisichtlich der agebotee kleiere Mege ethalte ist. 135 Dies ist z.b. der Fall, we der Geschädigte gegeüber eiem Vergleichsvorschlag der Versicherug erklärt, er ehme a, möchte aber zusätzlich och die Awaltskoste erstattet bekomme Auch we der Empfäger erklärt, dass er ur eie Teil der agebotee Leistug aehme, fällt dies grudsätzlich uter 150 Abs Die Auslegug ka jedoch ergebe, dass eie Teilaahme möglich sei soll. 137 Beispiel: V will sei Weilager räume. Er bietet dem Weigroßhädler K das Lager am uter Beifügug der Ivetarliste zum Kauf a. Das Agebot soll 20 Tage verbidlich sei. Am teilt K dem V mit, er ehme das Agebot bezüglich der deutsche ud frazösische Weie a. A de italieische Weie sei er icht iteressiert. V, der bereits eie adere Iteressete gefude hat, der das gesamte Lager abehme will, schließt umehr de Kaufvertrag mit diesem ab. Als K vo V am Lieferug verlagt, macht V gelted, dass ei Vertrag icht zustade gekomme sei, da K sei Agebot icht ageomme habe. K ka vo V Lieferug verlage, we ei Vertrag über die Teilmege zustade gekomme ist. Dies muss im Wege der Auslegug ermittelt werde. I. We V für das Lager eie Gesamtpreis verlagt hat oder erkebar war, dass er dem K ur ei Agebot gemacht hat, um icht mit eier Vielzahl vo Verkäufer verhadel zu müsse, da kote der K ach de gesamte Umstäde ur davo ausgehe, dass V eie Gesamtabahme des Lagers erstrebte ud a eier ueigeschräkte Aahme seies Agebots iteressiert war. Für diese Fall bleibt es bei der Regelug des 150 Abs. 2. Das eue Agebot des K hat V icht ageomme, sodass kei Vertrag zustade gekomme ist. II. We V i seiem Aschreibe oder i de Vorverhadluge zum Ausdruck gebracht hat, dass er icht i erster Liie a eier Gesamtabahme iteressiert sei ud i der Ivetarliste die Eizelpreise agegebe hat, da durfte K die Erklärug des V dahi verstehe, dass V auch bereit war, über gerigere Mege de Vertrag abzuschließe. Für diese Fall ergibt also die Auslegug, dass i seiem um- 135 Staudiger/Bork 150 Rdr Medicus AT Rdr. 381; Staudiger/Bork 150 Rdr BGH NJW 1986, 1983, 1984; Paladt/Elleberger 150 Rdr. 2; Medicus AT Rdr

15 Der Vertrag 2. Abschitt fagreiche Agebot das Agebot über eie gerigere Mege ethalte ist. Es ist da ei Kaufvertrag über die gerigere Mege abgeschlosse. Ist eie Sukzessivlieferug agebote, stellt der ueigeschräkte Abruf der erste Lieferug eie Aahme des uterbreitete Komplettagebots dar. 138 II. Die fristgerechte Aahme 1. Die vereibarte Frist gemäß 148 Der Abietede ka im Agebot eiseitig bestimme, ierhalb welcher Frist die Aahme erfolge muss. Er ka de Fristbegi regel ud bestimme, ob für die Eihaltug der Frist die Aahmeerklärug ausreiched ist oder der Zugag für die Fristwahrug maßgebed ist. Der Abietede ka die Frist ach seiem Beliebe bestimme. Eie zu kurz bemessee Frist setzt keie agemessee Frist i Lauf. 102 Beispiel: V bietet dem K am sei Eizelhadelsgeschäft, zu dem kei Grudstück gehört, zum Kauf a. Kaufpreis: Frist: K fährt zu V ud sieht die Bilaz ei, gleichzeitig beatragt er bei seier Hausbak eie Kredit. Die Bak sagt de Kredit am zu. K erklärt daach die Aahme des Agebots. Der Kaufvertrag ist icht zustade gekomme, weil K das Agebot icht ierhalb der Frist ageomme hat. Zwar war die Aahmefrist äußerst kurz, doch wird keie agemessee Frist i Lauf gesetzt. V hätte ja vo dem Agebot gaz absehe köe. Da muss er auch berechtigt sei, eie uagemesse kurze Frist zu setze. Uter Berücksichtigug des Ihalts ud der Bedeutug des Vertrags ud der Iteresse der Vertragsparter ka eie vertraglich vereibarte Aahmefrist vo vier Woche bei eiem Kaufvertrag über ei hochwertiges techisches Gerät wirksam sei Die gesetzliche Aahmefrist, 147 Fehlt eie ausdrückliche oder kokludete Fristbestimmug, gilt Folgedes: 103 Das Agebot uter Awesede ka gemäß 147 Abs. 1 ur sofort ageomme werde. Das Agebot a eie (awesede) Vertreter eies (abwesede) Dritte ist ei Agebot uter Awesede. Auch ei Agebot, das a eie vollmachtlose Vertreter gerichtet ist, ka gemäß 147 Abs. 1 S. 1 ur sofort ageomme werde. 140 Der Vertrag ist allerdigs bis zur Geehmigug durch de Vertretee schwebed uwirksam ( 177 Abs. 1). Die sofortige Aahme uter Awesede setzt voraus, dass die Aahme so schell wie objektiv möglich erfolge muss. Auch schuldloses Zöger schadet. 141 Der eiem Abwesede gemachte Atrag ka ur bis zu dem Zeitpukt ageomme werde, i welchem der Atragede de Eigag der Atwort uter regelmäßige Umstäde erwarte darf, 147 Abs. 2. Aders als beim Empfagsvertreter ist die Erklärug gegeüber dem Empfagsbote eie Erklärug uter Abwesede. 138 OLG Köl, Urt. v U 97/02, NJW-RR 2004, OLG Düsseldorf, Urt. v U 68/04, NJW 2005, 1515, BGH NJW 1996, Paladt/Elleberger 147 Rdr

16 1. Teil Rechtsgeschäfte 104 Zur Fristwahrug ist der Zugag der Aahmeerklärug erforderlich. Beispiel: V bietet dem M schriftlich eie vo M besichtigte Mietwohug a. M schreibt ach acht Tage, dass er die Wohug zu de agebotee Bediguge überehme. Das Schreibe geht eie Tag später bei V ei. V atwortet icht, er hat die Wohug bereits a X vermietet. M meit, V sei ihm gegeüber verpflichtet. I. Ei Agebot des V ist i seiem Schreibe a M ethalte. II. M hat dieses Agebot ueigeschräkt ageomme. Doch da die Aahme erst ach acht Tage erklärt ud am eute Tag zugegage ist, stellt sich die Frage, ob eie rechtzeitige Aahme vorliegt. V kote ach de Umstäde Wohuge sid kapp, V ist a eier alsbaldige Vermietug iteressiert, uter Berücksichtigug der Verkehrssitte erwarte, dass M spätestes ach vier bis füf Tage die Aahme erklärte. 142 Sie ist deshalb icht rechtzeitig erfolgt. 3. Die verspätet zugegagee, aber rechtzeitig abgesadte Aahmeerklärug 105 Nach 149 muss der Atragede dem Aehmede, der die Aahmeerklärug rechtzeitig abgesadt hat, de verspätete Zugag uverzüglich azeige. Aderefalls gilt die Aahme als icht verspätet. Beispiel: V bietet dem K de Kauf eies Gemäldes a ud bestimmt eie Aahmefrist bis zum Am erhält V die Aahmeerklärug des K. Das Schreibe ist vo K auf de datiert ud trägt de Poststempel vom V muss dem K die Verspätug des Schreibes uverzüglich azeige. Uterlässt er dies, gilt das Schreibe des K gemäß 149 als fristgerecht zugegage. 4. Die verspätete Aahme 106 Eie verspätete Aahmeerklärug gilt gemäß 150 Abs. 1 als eues Agebot. Isbesodere bei eier ur gerigfügige Überschreitug der Frist ka das Schweige auf dieses Agebot als kokludete Aahme gewertet werde. 143 III. Das Wirksamwerde der Aahmeerklärug ohe Zugag, Gemäß 151 ka der Zugag der Aahmeerklärug etbehrlich sei. Nach dem eideutige Wortlaut der Vorschrift ist allerdigs ur der Zugag, icht aber die Aahme selbst etbehrlich. 144 Ei Vertrag ka ausahmsweise auch durch Schweige auf ei Agebot zustade komme. Ob Schweige als Aahme zu werte ist, ist aber kei Problem des Etbehrlichkeit des Zugags 108 Der Zugag der Aahmeerklärug ist gemäß 151 etbehrlich, we der Atragede darauf verzichtet hat oder ach der Verkehrssitte icht mit dem Zugag der Aahmeerklärug zu reche ist. 142 KG, Urt. v U 304/99, MDR 2001, BGH NJW-RR 1994, 1163, BGH, Urt. v XI ZR 101/02; Jauerig/Jauerig 151 Rdr Zum Zustadekomme des Vertrags durch Schweige vgl. ute Rdr. 146 ff. 54

17 Der Vertrag 2. Abschitt Eie etsprechede Verkehrssitte besteht ach dem Vorbild des 516 Abs. 2 im Allgemeie bei uetgeltliche Zuweduge ud für de Atragsempfäger lediglich vorteilhafte Rechtsgeschäfte. 146 Beispiele: Aahme eies selbststädige Garatieverspreches, eies Schuldbeitritts oder eier Bürgschaft, Aahme eies Agebots zur Abtretug eier Forderug. 147 Fraglich ist, ob bei der Buchug eies Hotelzimmers eie Verkehrssitte dahigehed 109 besteht, dass dem Gast die Aahme seies Agebots icht mitgeteilt wird. Dies wurde früher bei der Buchug für eie kürzere Aufethalt weitgehed bejaht. 148 Das Agebot des Gasts wird daach mit der Reservierug des Zimmers im Zimmerpla ageomme. Diese Verkehrssitte wird agesichts beschleuigter Kommuikatiosmöglichkeite durch Telefo, Fax ud zu Recht bezweifelt. 149 Es ist mittlerweile üblich geworde, auch die Buchug eies kürzere Aufethalts zu bestätige ud damit die Aahme des Vertrags gegeüber dem Gast zu erkläre. Ist gesetzlich bestimmt, dass der Zugag erforderlich ist (z.b. 492 Abs. 1), ist 151 icht awedbar Aahme 111 Grudsätzlich ist eie eideutige, ach auße erkebare Willesbetätigug erforderlich, die de Schluss auf eie Aahmewille zulässt. Dabei ist magels Empfagsbedürftigkeit der Aahme icht auf de Empfägerhorizot abzustelle. Etscheided ist, ob vom Stadpukt des ubeteiligte Dritte aus dem Verhalte des Agebotsempfägers aufgrud aller äußere Idizie der Aahmewille erkebar ist Für die Aahme eies lediglich rechtlich vorteilhafte Agebots (isbesodere: Aahme eies Agebots auf Abtretug eier Forderug) reicht es regelmäßig aus, dass dieses zugeht ud icht durch eie ach auße hi erkebare Willesbetätigug abgeleht wird Umstritte ist die Rechtsatur der Aahme i.s.d. 151: Teilweise wird die Auffassug vertrete, es hadele sich um eie echte, icht empfagsbedürftige Willeserklärug bzw. -äußerug. 153 Die Gegeasicht immt a, es hadele sich um eie Willesbetätigug, auf die jedoch die Regel der Willeserklärug azuwede sid. 154 Der Streit hat keie praktische Bedeutug. 155 Die Aahme muss i der Frist des 151 S. 2 erklärt werde. Dabei ka die Aahmefrist bei eiem Vertragsatrag a eie große Hadelsgesellschaft mehrere Woche betrage BGH NJW 1999, 1329; 2000, 276, BGH NJW 2000, 276, Staudiger/Bork 151 Rdr. 7; Medicus AT Rdr. 382; Soergel/Wolf 151 Rdr Wolf/Neuer 37 Rdr. 39; MüchKomm/Busche 151 Rdr OLG Düsseldorf, Urt. v U 178/00, OLG-Report 2002, BGH, Urt. v III ZR 166/05, Rdr. 18, NJW 2006, 3777; Paladt/Elleberger 151 Rdr. 2; Staudiger/Bork 151 Rdr. 15; Medicus AT Rdr BGH, Urt. v XI ZR 24/99, NJW 2000, 276; OLG Bradeburg, Urt. v W 69/ Paladt/Elleberger 151 Rdr. 1; Staudiger/Bork 151 Rdr. 14; Brehmer JuS 1994, 386, BGH, Urt. v XI ZR 101/02; BGH NJW 2000, 276, 277; Bydliski JuS 1988, 36, MüchKomm/Busche 151 Rdr. 3; Schultz MDR 1995, BGH, Urt. v XI ZR 152/99, NJW 2000,

18 1. Teil Rechtsgeschäfte 114 a) Wer bei eiem Versadgeschäft eie Bestellug aufgibt, erwartet icht, dass er vo der Aahme seies Agebots gesodert uterrichtet wird. Er will lediglich, dass die bestellte Ware zugesadt wird. Brigt der Ihaber des Versadgeschäfts die Ware zum Versad, so betätigt er damit seie Aahmewille. Daher kommt der Kaufvertrag bereits mit dem Versede der Ware zustade. Zugleich mit der Aahme des Kaufagebots macht der Ihaber des Versadgeschäfts auch ei Agebot zum Abschluss des digliche Vertrags, durch de der Besteller Eigetümer der Ware wird. Mit der Etgegeahme der Ware ud ihrer Billigug immt der Besteller dieses Eiigugsagebot a. Der Ihaber des Versadgeschäfts seierseits hat auf de Zugag dieser Aahmeerklärug verzichtet. Der Besteller wird Eigetümer der Ware durch Eiigug ud Übergabe gemäß 929 S Zum Übergag des Eigetums kommt es ur da icht, we die Parteie eie Eigetumsvorbehalt vereibare. I diesem Fall ist die digliche Eiigug aufschiebed bedigt durch die Zahlug des Kaufpreises, 449 Abs. 1. Der Besteller wird erst Eigetümer, we er de Kaufpreis zahlt. 115 b) Die Zusedug ubestellter Ware wurde vor Ikrafttrete des 241a als Agebot zum Abschluss eies Kaufvertrags ud zur Übereigug agesehe. Diese Agebote wurde durch Igebrauchahme oder sostige Aeigugshadluge ageomme. Numehr stellt 241a Abs. 1 klar, dass durch die Lieferug eier Sache vo eiem Uterehmer a eie Verbraucher keie Asprüche begrüdet werde. Dies bedeutet, dass auch Aeigugshadluge icht als Aahme i.s.d. 151 gewertet werde köe. 158 IV. Der Tod oder die Geschäftsufähigkeit des Abietede 116 We der Abietede ach der Abgabe des Agebots, aber vor der Aahme stirbt oder geschäftsufähig wird, greife folgede gesetzliche Regeluge ei: Das Agebot bleibt gemäß 130 Abs. 2 wirksam. Gemäß 153 bleibt die Aahme weiterhi möglich, es sei de, es ist ei aderer Wille des Atragede azuehme. Fall 10: Tote brauche keie Azug A bestellt beim Versadhaus V eie Azug. Eie Tag später stirbt er. Zeh Tage später liefert die Firma V de Azug aus. Frau A, die Alleierbi des A ist ud vo der Bestellug ichts gewusst hat, verweigert Abahme ud Bezahlug. Rechtslage? 117 I. Dem V köte gege Frau A ei Aspruch aus 433 Abs. 2 zustehe. 1. Frau A selbst hat kei Agebot abgegebe. Als Alleierbi des Maes tritt sie i desse Rechtsstellug ei ( 1922, 1967), sodass ei vo A abgegebees Agebot auch gege Frau A wirkt. 157 MüchKomm/Busche 151 Rdr Paladt/Grüeberg 241a Rdr. 6; MüchKomm/Fikeauer 241a Rdr

19 Der Vertrag 2. Abschitt a) A hat durch Absede der Bestellug ei Kaufagebot abgegebe. b) Dieses Agebot ist V auch zugegage ( 130 Abs. 1). Selbst we A zu diesem Zeitpukt scho gestorbe war, ist die Willeserklärug wirksam geworde. 130 Abs. 2 bestimmt, dass es auf die Wirksamkeit der Willeserklärug ohe Eifluss ist, we der Erklärede ach der Abgabe stirbt oder geschäftsufähig wird. Das bedeutet, dass die Willeserklärug auch dem Erbe gegeüber wirksam wird. 2. Das Versadhaus V hat mit dem Verpacke ud Absede die Aahme des Agebots erklärt. Ei Zugag der Aahme war etbehrlich, weil ach der Verkehrsaschauug der Besteller icht erwartet, dass ihm die Aahmeerklärug zugeht. Doch hat die Aahmeerklärug ur da zum Zustadekomme des Vertrags geführt, we im Zeitpukt der Aahme och ei aahmefähiges Agebot des A vorgelege hat. Nach 153 steht der Tod des A der Aahmefähigkeit seies Agebots grudsätzlich icht etgege. Jedoch kommt ei Vertrag da icht zustade, we ei aderer Wille des Atragede azuehme ist. Dies ist der Fall bei eier Bestellug für de persöliche Bedarf. Da es sich bei eiem Azug um eie solche hadelt, lag somit hier kei aahmefähiges Agebot mehr vor ud es ist kei Vertrag zustade gekomme. II. V köte gege Frau A eie Aspruch auf Ersatz der Koste habe. 1. Ei solcher Aspruch wird teilweise auf eie Aalogie zu 122 gestützt. 159 Der Verstorbee habe zwar die ueigeschräkte Geltug des Rechtsgeschäfts erklärt, doch werde durch 153 der hypothetische Wille des Verstorbee uabhägig vo desse Erkebarkeit berücksichtigt ud der erklärte Wille beseitigt. Dies rechtfertige eie Aalogie zu der Rechtslage ach der wirksame Afechtug. 2. Adere Autore lehe eie aaloge Awedug des 122 grudsätzlich ab. Ei Schadesersatzaspruch aalog 122 soll sich aber ausahmsweise da ergebe, we der Atragsempfäger uter Berücksichtigug der ihm erkebare Umstäde vo eiem wirksame Vertragsschluss ausgehe durfte Überwieged wird jedoch eie aaloge Awedug des 122 abgeleht. 161 Die Frage, ob ei aderer Wille des Atragede azuehme ist, ist durch Auslegug des Agebots zu ermittel. Nach de Regel der Auslegug eier empfagsbedürftige Willeserklärug muss der hypothetische Wille dem Erklärugsgeger somit erkebar sei. 153 verwirklicht ur de erklärte Wille des Verstorbee. Eie Willesäderug ach Tod des Erklärede liegt folglich im Risikobereich des Erklärugsempfägers. Ihm ka kei Vertrauesschade etstehe. Diese Situatio ist mit der Rechtslage ach erfolgter Afechtug icht vergleichbar. Ei Aspruch des V besteht daher icht Paladt/Elleberger 153 Rdr. 2; Erma/Armbrüster 153 Rdr Staudiger/Bork 153 Rdr Flume 35 I 4; MüchKomm/Busche 153 Rdr. 4; Medicus AT Rdr

20 Stichworte STICHWORTVERZEICHNIS Abgabe...65 Abstraktiosprizip...14 Aktewisse...290, 292 Afechtug...18 Vollmacht Afechtugsgeger Agebot...98 freibleibedes... 32, 149 Aahme...98 Friste modifizierte... 99, 156 Aahmeerklärug Etbehrlichkeit des Zugags Aahmeverweigerug...89 grudlose...94 Aahmewille...111, 114 Ascheisvollmacht Atrag...98 Awartschaftsrecht Artvollmacht Ausfüllugsermächtigug...63 Auskuft...33 Auslegug ormative Auslobug Außevollmacht...228, 251 Bedigug kasuelle Potestativbedigug Wollesbedigug Befristug Beachrichtigugsschei...90 Beratugsvertrag...34 Bestätigugsschreibe Bestimmbarkeit...50 Bestimmtheit...50 Blakett...62 Blakobürgschaft...63 Blakoerklärug...62 Botemacht...205, 207 Daseisvorsorge Disses logischer offeer versteckter Duldugsvollmacht Eilieferugsachweis...90 Eischreibe...90 Eiseitiges Rechtsgeschäft Eiwilligug...310, 314 Eizelvollmacht Eiziehugsermächtigug Empfägerhorizot Empfagsbote... 77, 163, 201 Empfagsvertreter... 75, 163, 201 Empfagsvorrichtug Ergäzede Auslegug , 176 Erklärugsbewusstsei...56, 317 aktuelles potezielles Erklärugsdisses Ermächtigug Evidez des Missbrauchs falsa demostratio o ocet Fehleridetität...18, 234 Fortsetzug eies Vertrags Freibleibedes Agebot...32, 149 Gattugskauf Gattugsvollmacht Gefälligkeit alltägliche Gefälligkeitsverhältis Gefälligkeitsvertrag Gegeleistug Geehmigug , 316 Rückwirkug Geehmigugsfiktio Geeralvollmacht Geschäft, we es ageht Geschäftswille... 49, 55 Gesetzesverstoß Haakjörigsköd Hadel uter fremdem Name Hadlugsfähigkeit...3 Hadlugswille... 21, 53 Hauptvollmacht Idetitätstäuschug Ievollmacht , 235 Isichgeschäft Iteret Versadhadel ivitatio ad offeredum Kaufmäisches Bestätigugsschreibe Kollusio Leistugsbestimmug Lottospielgemeischaft Mehrvertretug Miderjährige

21 Stichworte Missbrauch der Vertretugsmacht Namestäuschug Offekudigkeitsprizip Eischräkuge Olie-Auktio Potestativbedigug protestatio facto cotraria Pseudobote Rechtsbedigug Rechtsbidugswille Rechtsgeschäft...5 eiheitliches eiseitiges Rechtsmissbrauch Rechtsscheishaftug Rechtsscheisvollmacht Repräsetatiosprizip Schaufesterauslage Scheigeschäft Scheikoses , 133 Scherzgeschäft Schweige Selbstbedieugslade Selbstbedieugstakstelle Selbstkotrahiere Sittewidrigkeit Skripturakt Software Bereitstelle im Iteret Sozialtypisches Verhalte Totaldisses Treugsprizip Trierer Weiversteigerug Typezwag Übergabe-Eischreibe UN-Kaufrecht , 128 Uterehmesbezogee Geschäfte Uterehmer...4 Utervollmacht , 303 Verbraucher...4 Verbraucherdarlehesvertrag Verfügugsgeschäft Verhiderug des Zugags Verehmugstheorie Verpflichtugsermächtigug Verpflichtugsgeschäft...10 Versadgeschäft Vertragsauslegug ergäzede Vertragsbestadteile wesetliche Vertragsfortsetzug Vertreter Vertreter ohe Vertretugsmacht...249, 299 Vertretug gesetzliche Rechtsfolge Vertretugsmacht Missbrauch Verweigerug der Geehmigug Vollmacht Abstraktiosprizip Afechtug bei eiseitige Rechtsgeschäfte Erteilug Form guter Glaube isolierte postmortale Vorbehalt geheimer...43 Vorformulierte Erklärug Wesetliche Vertragsbestadteile... 50, 122 Widerruf...84 Widersprechede AGB Willeserklärug... 6, 19 Abgabe...65 äußerer Erklärugstatbestad...20 fehlerfreie...52 Midesttatbestad...61 Zugag...73 Willesmägel...282, 294 Willesübereistimmug Wissesaufspaltug Wissesvertreter...289, 291 Wisseszurechug Wollesbedigug Zeitugsiserat...24 Zugag...73 Zugagshiderisse...89 Zugagsverhiderug...89 arglistige...94 Zusedug ubestellter Ware Zustimmug Zwischeverfügug

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