Anwesend sind unter dem Vorsitz von Frau Bezirksbürgermeisterin Gabriela Ebert:
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- Georg Brandt
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1 Geschäftsführung BV Uellendahl-Katernberg Es informiert Sie Telefon (0202) Fax (0202) Datum Anja Rohde Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg (SI/2086/16) am Anwesend sind unter dem Vorsitz von Frau Bezirksbürgermeisterin Gabriela Ebert: von der CDU-Fraktion Herr Burkhard Buse, Herr Daniel Eichler, Frau Eva Rösener, Herr Lars Schäfers, Herr Ralf Wagener, von der SPD-Fraktion Herr Yannick Bartsch, Herr Guido Gehrenbeck, Herr Ulrich Ippendorf, Herr Andreas Zenz, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Cornelia Krieger, Herr Christian Limbach, Frau Sylvia Meyer, von der FDP-Fraktion Herr Dr. Michael Daemgen, von der Fraktion DIE LINKE Frau Petra Mahmoudi, von der WfW-Fraktion Frau Gerlinde Kiel, berat. Teilnehmer 36 VI u. VII GO NRW Frau Maria Schürmann, als Vertreter/in des Oberbürgermeisters Herr Panagiotis Paschalis,
2 - 2 - Bezirksdienststelle der Polizei, Herr Winkelius Nicht anwesend ist: Herr Lüppken von der CDU-Fraktion Schriftführerin: Anja Rohde Beginn: 18:32 Uhr Ende: 19:33 Uhr
3 - 3 - I. Öffentlicher Teil 1 Berichte und Mitteilungen Berichte und Mitteilungen zur Sitzung am Videoinstallationen im öffentlichen Raum - Schreiben Oberbürgermeister Andreas Mucke vom Busse am Eckbusch - Schreiben Oberbürgermeister Andreas Mucke vom Stellungnahme WSW vom Anfrage von Herrn Zenz in der Sitzung vom zur Radverkehrssituation In der Beek - Antwort Ressort Verkehrslenkung vom Herr Zenz merkt hierzu an, dass im letzten Absatz der Antwort suggeriert werde, dass die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg beschlossen habe, den Radverkehr grundsätzlich über die Straße zu führen. Dies sei nicht richtig! Auszug aus der Sitzung vom : Herr Zenz hält die Straße In der Beek für Familien, die den Radwanderweg benutzen sollen, abschnittsweise in keinster Weise Form geeignet, dass dort Radverkehr mit dem Straßenverkehr mitschwimme. Er bittet die Verwaltung, alle planerischen Möglichkeiten zu prüfen, um hier doch eine Lösung zu finden, dass abseits der Straße eine Radwegeverbindung gesucht werde, die auch die Qualität eines Radwanderweges habe, der hier ausgewiesen sei. 2 Anfragen und Anregungen an die Verwaltung 01. Frau Rösener fragt, ob bei dem Umbau des Norwegischen Holzhauses eine Erweiterung in das Landschaftsschutzgebiet vorgesehen sei. 02. Des Weiteren fragt Frau Rösener, wann der Neubau der Kita Kohlstraße fertiggestellt sein werde, wann Kinder dafür angemeldet werden können und was für den Straßenverkehr vorgesehen sei. Ob es dort eine Querungshilfe oder eine Tempo 30-Zone am besten für die ganze Kohlstraße - geben werde. 03. Frau Rösener möchte gerne einen Sachstandbericht zum Gefahrenpunkt Hans-Böckler-Straße/Kohlstraße um prüfen zu können, ob hier eine Entschärfung des Gefahrenpunktes möglich sei. 04. Herr Schäfers berichtet über viele Schlaglöcher in der Straße Am Jagdhaus im unteren Teil und möchte wissen, ob hier Reparaturarbeiten durchgeführt werden können.
4 Herr Schäfers berichtet über die Auskunft einer Anwohnerin im Bereich Katernberg, die eine Veränderung des Stadtbildes im Stadtteil durch Lückenbebauung festgestellt habe. Herr Walter vom Ressort Bauen und Wohnen beantwortet die Anfrage zur Lückenbebauung dahingehend, dass es erst einmal sehr schwierig sei, so allgemein gehaltene Anfragen ohne genaue Straßenangabe zu beantworten. Grundsätzlich sei es so, dass Grundlage für Bebauung auch für Lückenbebauung entweder der rechtsverbindliche Bebauungsplan, oder eben die Grundlage des 34 BauGB sei. Für konkrete Einzelfälle müsste man diese natürlich kennen, um diese entsprechend beantworten zu können. Herr Schäfers fragt nach, welche Maßnahmen möglich wären, wenn man die Art und Weise der Bebauung steuern wolle. Herr Walter erläutert nochmal die Steuerungselemente hinsichtlich des Bebauungsplanes, der Art und Maß der baulichen Nutzung regele oder aber den 34 BauGB, der aussagt, dass sich zukünftige Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen müsse. 06. Herr Gehrenbeck erinnert an seine Anfrage vom bezüglich der Zuständigkeit für die Reinigung von Straßenschildern. Bisher liege noch keine Antwort vor. 3 Jugendrat Es war kein Mitglied des Jugendrates anwesend. 4 Die Drucksache wird in der Sitzung am behandelt. Westfalenweg 11 Errichtung einer Querungshilfe Vorlage: VO/1778/ Einrichten einer Tempo-30-Strecke Am Jagdhaus Vorlage: VO/0064/16 Herr Zenz schlägt vor, die Tempo-30-Strecke zu den Betriebszeiten von Montag bis Freitag von Uhr Uhr einzurichten. Die Verwaltungsdrucksache wird wie folgt (geändert) beschlossen Einrichten einer Tempo-30-Strecke für den Bereich Kreuzung Am Eckbusch/Birkenhöhe/Am Jagdhaus bis zur Kreuzung Nevigeser Straße zu den Betriebszeiten Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr.
5 - 5-6 Umsetzung der endgültigen Haltestellenpositionen Am Eckbusch nach Verkehrsversuch und Anlegen von Kurzzeitparkplätzen aufgrund der Öffnung eines Nahversorgers (CAP-Markt) Vorlage: VO/0070/16 Herr Bartsch steht der Nahversorgung im Quartier Am Eckbusch sehr positiv gegenüber. Eine kleine Kritik möchte er aber dennoch weitergeben. Es gebe eine Einladung zur Infoveranstaltung der Nahversorgung im Quartier Am Eckbusch für die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg für Montag, den , in der Gutachten vorgestellt würden, die Basis für die Erstellung dieser Drucksache seien. Es wäre besser gewesen, wenn erst die Infoveranstaltung und dann die Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg stattgefunden hätte. Herr Eichler und Frau Krieger begrüßen das durch die Proviel GmbH beabsichtigte Nahversorgungsangebot am Quartier Am Eckbusch. Frau Meyer merkt an, dass laut Verwaltungsvorlage 2 Gutachten vorlägen, welche die Voraussetzungen zur Tragfähigkeit eines solchen Marktes aufzeigten. Diese würde die Fraktion gerne einsehen. Frau Bezirksbürgermeisterin Ebert schlägt vor, zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg am 10. März 2016 Herrn Nieder von der Proviel GmbH einzuladen. Dieser könne dann auch die angesprochenen Gutachten vorlegen. Die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg stimmt dem Vorschlag einvernehmlich zu. 1. Umwandlung der provisorischen Haltestellenposition Am Eckbusch/Am Ringelbusch in eine dauerhafte Regelung. 2. Einrichtung von 5 Kurzzeitparkplätzen für die Dauer von 30 Minuten von Montag bis Samstag in der Zeit von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr. 7 Bebauungsplan Maßregelvollzugsklinik Kleine Höhe - (Parallelverfahren zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes) - Aufstellungsbeschluss - Vorlage: VO/2098/15 Die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg lehnt die Verwaltungsvorlage ab. Stimmenmehrheit (gegen die FDP-Fraktion). Herr Bartsch schlägt folgenden Beschluss vor: Wir fordern die Stadtverwaltung auf, von einer Erschließung und Bebauung der Kleinen Höhe in jeglicher Form abzusehen und den temporären Landschaftsschutz in einen dauerhaften umzuwandeln. Stimmenmehrheit (gegen die FDP-Fraktion).
6 Änderung des Flächennutzungsplanes (Maßregelvollzugsklinik Kleine Höhe) (Parallelverfahren zum Bebauungsplan 1230) - Aufstellungsbeschluss - Vorlage: VO/2100/15 Die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg lehnt die Verwaltungsvorlage ab. Stimmenmehrheit (gegen die FDP-Fraktion). 9 Bebauungsplan Vogelsangstraße/ Vogelsangbach - - Offenlegungsbeschluss - Vorlage: VO/2099/15 Verwaltungsdrucksache wird gemäß Vorlage beschlossen. 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1200 Vogelsangstraße/ Vogelsangbach wird zum Offenlegungsbeschluss auf das Grundstück Vogelsangstraße 144 (Gemarkung Elberfeld Flur 36, Flurstücke 41 und 67) reduziert (s. Anlage 01). 2. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen fließen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung in den Bebauungsplan Vogelsangstraße/ Vogelsangbach - ein. 3. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Vogelsangstraße/ Vogelsangbach - einschließlich der Begründung wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 10 Bebauungsplan Uellendahler Straße / nordöstl. Bornberg - - Aufstellungsbeschluss - Vorlage: VO/1616/15 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1224 wird im Norden durch die
7 - 7 - Uellendahler Straße, im Osten durch die angrenzende Bebauung Uellendahler Straße 212, im Süden durch die rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Bornberg und im Westen durch die Straße Bornberg begrenzt. Der Geltungsbereich erstreckt sich konkret auf die Flurstücke 215, 147, 117, 216, 140, 12, 222, 13/18, 106, 13/14, 229, 230, 228, 224, und 223 der Flur 31, Gemarkung Elberfeld sowie auf die Flurstücke 102 und 135 der Flur 24, Gemarkung Elberfeld. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 1224 Uellendahler Straße / nordöstlich Bornberg wird für den unter Punkt 1. genannten Geltungsbereich gemäß 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 3. Das Planverfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gemäß 4c BauGB ist nicht anzuwenden. 4. Von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 11 Fluchtlinienplan Am Katernberg - (Teilaufhebung) - Satzungsbeschluss - Vorlage: VO/2132/15 Nachfragen von Herrn Eichler werden von Herrn Walter beantwortet. Die Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes 774 Am Katernberg wird einschließlich der Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 12 Fluchtlinienplan Am Katernberg - (Teilaufhebung) - Satzungsbeschluss - Vorlage: VO/2133/15
8 - 8 - Die Teilaufhebung des Fluchtlinienplanes 751 Am Katernberg wird einschließlich der Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 13 Fluchtlinienplan Nördlich Nüller Straße - Aufhebung - Satzungsbeschluss - Vorlage: VO/2134/15 Die Aufhebung des Fluchtlinienplanes 794 Nördlich Nüller Straße wird einschließlich der Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Gabriela Ebert Vorsitzende Anja Rohde Schriftführerin
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