Arbeitslos!!! Was passiert mit der Geldanlage??? Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitslos!!! Was passiert mit der Geldanlage??? Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de"

Transkript

1 Arbeitslos!!! Was passiert mit der Geldanlage??? Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de

2 Agenda Arbeitslos Was passiert mit der Geldanlage? 1. Arbeitslosengeld I 2. Arbeitslosengeld II 3. Schutz vor Verwertung 2

3 Agenda Arbeitslos Was passiert mit der Geldanlage? 1. Arbeitslosengeld I 2. Arbeitslosengeld II 3. Schutz vor Verwertung 3

4 Arbeitssuchend/arbeitslos Was ist zu tun? Die ersten Schritte als Arbeitssuchender Meldung 3 Monate vor Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses Sofern der Zeitraum kürzer ist - 3 Tage ab Kenntnis der drohenden Arbeitslosigkeit Auch wenn die Aussicht auf Verlängerung besteht ist die Meldung erforderlich 4

5 Arbeitssuchend/arbeitslos Was ist zu tun? Die ersten Schritte als Arbeitsloser Meldung am 1. Tag der Arbeitslosigkeit frühestens 3 Monate zuvor Dient der Sicherung der finanziellen Ansprüche 5

6 Wer erhält Arbeitslosengeld Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld Rahmenfrist Wer innerhalb von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit Versicherungsplicht 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, Anwartschaft hat seine Anwartschaftszeit erfüllt und bekommt Arbeitslosengeld. Hinweis: Etwaige Sonderregelungen werden hier nicht berücksichtigt. Einzelfälle bitte mit der Arbeitsagentur erörtern. 6

7 Details zur Rahmenfrist/Anwartschaftszeit Mögliche Erweiterung der Fristen Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit Wehr- / Zivildienst Mutterschaftsgeld Krankengeld Erwerbsminderungsrente Kindererziehungszeit Verlängerung der Rahmenfrist Auf bis zu 5 Jahre möglich Bei Rehabilitationsgeld oder Übergangsgeld 7

8 Dauer des Anspruchs Die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung ist Abhängig vom Alter und der Versicherungspflicht innerhalb der letzten 5 Jahre Nach Vers.pflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt min. Und nach Vollendung des Anspruchsdauer in Monaten Kalendertagen Lebensjahren Monaten Kalendertagen

9 Ermittlung des Zahlbetrags Der Leistungssatz beträgt 60% (mit Kind 67%) des pauschalierten Leistungsentgeltes 1. Berechnung des täglichen Bemessungsentgeltes pro Monat x 12 = pro Jahr pro Jahr : 365 Tage = 98,63 Bemessungsentgelt/Tag 2. Berechnung des täglichen Leistungsentgeltes Bemessungsentgelt 98,63 Sozialversicherungspauschale von 21% - 20,71 Lohnsteuer (Klasse I)/Tag - 15,17 Soli - 0,83 Leistungsentgelt 61,92 3. Berechnung des täglichen Leistungssatzes 61,92 x 60% = 37,15 4. Berechnung des monatlichen Zahlbetrags 37,15 x 30 Tage = 1.114,50 Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de 9

10 Zwischenfazit Arbeitslosengeld dient lediglich zur Überbrückung Auszahlungen Das Arbeitslosengeld ist nicht gerade üppig Lebensunterhalt Der Lebensunterhalt kann gedeckt werden Sparverträge Sparverträge können vorerst bedient werden Hartz IV Droht vorerst noch nicht aber wenn, wird es hart Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de 10

11 Agenda Arbeitslos Was passiert mit der Geldanlage? 1. Arbeitslosengeld I 2. Arbeitslosengeld II 3. Schutz vor Verwertung 11

12 ALG II / Hartz IV Wer hat Anspruch auf ALG II / Hartz IV Alle Erwerbsfähigen zwischen 15 und 65/67 Jahren zur Sicherung des Lebensunterhalts! 12

13 Regelbedarf Der Regelbedarf dient der pauschalen Kostendeckung Person Monatlicher Regelbedarf Alleinstehende Alleinerziehende 382 Volljährige mit minderjährigem Partner Volljährige mit volljährigem Partner 345 Unter 6 Jahre 224 Zwischen 6 und 13 Jahre 255 Zwischen 14 und 17 Jahre 289 Ab 18 Jahre bei den Eltern lebend 306 Die Kosten für die Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen sofern angemessen! 13

14 Vermögensverwertung Muss das Vermögen bei Hartz IV verwertet werden? In solch einer Situation käme jeder ins Schwitzen. Aber keine Sorge es gibt eine Lösung!!! Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de 14

15 Agenda Arbeitslos Was passiert mit der Geldanlage? 1. Arbeitslosengeld I 2. Arbeitslosengeld II 3. Schutz vor Verwertung 15

16 Schonvermögen Das Schonvermögen (Grundfreibetrag) kann nicht verwertet werden Freibeträge Für wen Freibetrag Freibetrag Grundfreibeitrag Anschaffungsfreibetrag Jede volljährige Person auch in einer Bedarfsgemeinschaft leben Jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind Jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten 150 pro vollendetem Lebensjahr, mindestens In solch einer Situation käme jeder ins Schwitzen. Aber 750 keine Sorge es gibt eine Lösung!!! 16

17 Beispiel zur Ermittlung des Schonvermögens Ein 49-jähriger Mann beantragt Hartz IV. Seine Frau ist 44 Jahre alt. 1. Berechnung des Freibetrags für den Mann Freibetrag für den Mann Für wie viele Jahre Freibetrag insgesamt 150 pro Lebensjahr Berechnung des Freibetrags für die Frau Freibetrag für den Mann Für wie viele Jahre Freibetrag insgesamt 150 pro Lebensjahr Anschaffungsfreibetrag Freibetrag pro Person Personenanzahl Freibetrag insgesamt Grundfreibetrag Summe aller Freibeträge

18 Rentenversicherung Wie werden private Rentenversicherungen behandelt? Private Rentenversicherung Schonvermögen Schutz durch Verwertungsausschluss Verwendung nur zur Alterssicherung Maximale Freibeträge Jahrgang Freibetrag = 750 pro Lebensjahr Freibetrag Bis einschließlich bis Ab

19 Beispiel zum Verwertungsausschluss Der 49-jähriger Mann und seine 44-jährige Frau haben eine Rentenversicherung mit Rückkaufswert 1. Berechnung des Freibetrags Freibeträge Für wie viele Jahre Freibetrag insgesamt 750 pro Lebensjahr für den Mann pro Lebensjahr für die Frau Summe aller Freibeträge Berechnung des verwertbaren Anteils Rückkaufswert Freibetrag Verwertbar Minimierung des verwertbaren Anteils Verwertbar Grundfreibetrag Verwertbar Der Grundfreibetrag kann zum Schutz der Rentenversicherung verwendet werden! 19

20 Zwischenfazit zum Verwertungsausschluss Private Rentenversicherungen können geschützt werden In Es solch ist Land einer Situation Sicht Trotz käme Hartz jeder IV ins Schwitzen. müssen private Aber Rentenversicherungen keine Sorge es gibt eine nicht Lösung!!! zwingend verwertet werden. Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de 20

21 Pfändungsschutz Bei einer Pfändung greift der Verwertungsausschluss nicht. Es gibt eine eigene Regel nach 851 c ZPO - Pfändungsschutz Jährlich in eine Rentenversicherung einzahlbar Alter pfändungsgeschützter Betrag Vom 18. bis zum 29. Lebensjahr Vom 30. bis zum 39. Lebensjahr Vom 40. bis zum 47. Lebensjahr Vom 48. bis zum 53. Lebensjahr Vom 54. bis zum 59. Lebensjahr Vom 60. bis zum 65. Lebensjahr Achtung: Der Pfändungsschutz besteht nur in der Ansparphase. Die Rente im Rentenbezug kann gepfändet werden!!! 21

22 Pfändungsschutz Bei einer Pfändung greift der Verwertungsausschluss nicht. Es gibt eine eigene Regel nach 851 c ZPO - Pfändungsschutz Jährlich in eine Rentenversicherung einzahlbar Alter pfändungsgeschützter Betrag Vom 18. bis zum 29. Lebensjahr Vom 30. bis zum 39. Lebensjahr Vom 40. bis zum 47. Lebensjahr Vom 48. bis zum 53. Lebensjahr Vom 54. bis zum 59. Lebensjahr Vom 60. bis zum 65. Lebensjahr Achtung: Eine Rente allerdings kann immer gepfändet werden! Auch bei einem erst mal pfändungsgeschützten Vertrag. 22

23 Basisrente Basisrente per Gesetz gegen Verwertung und Pfändung geschützt Basisrente Steuerlich gefördert Nur als Rentenleistung Nicht vor dem 62. LJ Nicht beleihbar Nicht verpfändbar Nicht kündigbar 23

24 Fazit Auch bei Arbeitslosigkeit lässt sich die Altersvorsorge fortführen Arbeitslosigkeit und Hartz IV bedeuten einen großen persönlichen und finanziellen Einschnitt Der Gesetzgeber denkt langfristig und hat stets auch die Altersvorsorge im Blick Somit lässt sich die Altersvorsorge ganz oder teilweise schützen, um Altersarmut zu vermeiden Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de 24

25 Allgemeine Hinweise zur Präsentation Diese Präsentation richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter und Vertriebspartner der Helvetia in Deutschland. Die Präsentation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt keine individuelle Beratung. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle geäußerten Meinungen sind, sofern keine anderen Quellen genannt werden, die des Verfassers zum Erstellungszeitpunkt der Ausarbeitung. Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu. Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand der Steuergesetzgebung und Rechtsprechung. Änderungen der Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Die hier gemachten Steuerhinweise werden nach bestem Wissen jedoch unverbindlich gegeben. Die Präsentation oder Teile von ihr dürfen ohne vorherige Erlaubnis durch die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG weder reproduziert noch veröffentlicht werden. 25

26 Exkurs - Endkundenseminare Wie viel Zeit wenden Sie täglich für die Kundenpflege auf? Quelle: Helvetia Leben Akademie 2013, 213 befragte Makler Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de 26

27 Exkurs - Endkundenseminare Kundenbindung/Neuakquise sehr zeitaufwändig Kundenbindung Intervallmäßige Beratung Kunden-Newsletter Informationen Gesetzliche Änderungen Neuakquise Kaltakquise Empfehlungen Bestandsübertragung Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de 27

28 Exkurs - Endkundenseminare Die Helvetia möchte Sie unterstützen Persönlich Preiswert Zeitsparend Kundenbindung leicht gemacht Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de 28

29 Wie geht das? Plattform: Unabhängig Verschiedene Referenten Fachthemen (aktuell und interessant) KEINE Produktvorstellung KEINE Helvetia-Vermarktung 29

30 Vorgehensweise 1.Helvetia organisiert Seminar 5. Kunden werben Kunden 2. Kupons werden erstellt 4. Kunden melden sich kostenfrei an 3. Berater laden Kunden ein 30

31 Seminar planen, für alle kostenpflichtig zugänglich 1.Helvetia organisiert Seminar 5. Kunden werben Kunden 2. Kupons werden erstellt 4. Kunden melden sich kostenfrei an 3. Berater laden Kunden ein Aktuelle Themen, wie z.b.: Erben und Schenken Kapitalmarkt Inflation 31

32 Seminar auf dem Marktplatz von edudip 32

33 Kupons erstellen 1.Helvetia organisiert Seminar 5. Kunden werben Kunden 4. Kunden melden sich kostenfrei an 3. Berater laden Kunden ein 2. Kupons werden erstellt Angebundene Makler erhalten Kupons Kupons werden erstellt Kupons bieten einen kostenfreien Zugang Beliebig viele Kupons können verteilt werden Kupon 33

34 Anmeldung der Kunden 1.Helvetia organisiert Seminar 5. Kunden werben Kunden 4. Kunden melden sich kostenfrei an 3. Berater laden Kunden ein 2. Kupons werden erstellt Kunden können sich anmelden (mit Kupon kostenfrei) Kuponeingabe 34

35 Anmeldung der Kunden 1.Helvetia organisiert Seminar Kunden erstellt 5. Kunden 2. Kupons werben werden Kunden können sich anmelden 4. Kunden melden sich kostenfrei an 3. Berater laden Kunden ein (mit Kupon kostenfrei) Kunde spart über Sie bis zu 49,99 EUR Teilnahmegebühr! Seminarübersicht 0,00 EUR inkl. MwSt. 35

36 Kunden werben Kunden 1.Helvetia organisiert Seminar 5. Kunden werben Kunden 2. Kupons werden erstellt 4. Kunden melden sich kostenfrei an 3. Berater laden Kunden ein 36

37 Adressdaten Teilnehmerdaten können nicht ausgewertet werden und werden nicht anderweitig genutzt! 37

38 Webseite 38

Betriebsrente für Apotheken

Betriebsrente für Apotheken Betriebsrente für Apotheken Der Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter/-innen Arbeitnehmer-Information Die Helvetia Gruppe ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition

Mehr

Betriebsrente für Apotheken

Betriebsrente für Apotheken Betriebsrente für Apotheken Der Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter/-innen Arbeitgeber-Information Die Helvetia Gruppe ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition

Mehr

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 23 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann,

bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann, bav für mitarbeitende Ehegatten Tipps und Tricks für mehr Vertriebserfolg Bild: Konstantin Gastmann, www.pixelio.de Betriebsrente attraktiv 2 Neue Zielgruppe gesucht Unternehmen GmbH-GGF Bild: Paul-Georg

Mehr

Vertrieb Leben (02/2011)

Vertrieb Leben (02/2011) 1 Basis der Garantiemodelle n Hauptunterscheidung der Garantien n Festverzinsliche Wertpapiere n Optionen 2 Übersicht von Garantiemodellen regelbasierte Modelle Statisches 2-Topf-Hybrid Statisches 2-Topf-Hybrid

Mehr

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages (jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen

Mehr

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 8 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 21 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite 1

Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite 1 Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite Hier sieht man die erste Seite eines Jobcenterbescheides. Oben links ist der Name des Empfängers bzw. des Mitgliedes der Familie / Bedarfsgemeinschaft,

Mehr

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen für Sozialversicherung

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen für Sozialversicherung Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen

Mehr

GA Seite 1 (09/2012) 147. Änderungen

GA Seite 1 (09/2012) 147. Änderungen GA Seite 1 (09/2012) 147 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums wird künftig in der GA zu 136 SGB

Mehr

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten?

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Neue Rahmenbedingungen Diese Gleichung gilt es zu lösen! Produktlösung CleVesto Allcase 2 Wie viel Sicherheit kann ich

Mehr

Arbeitslosengeld II / Hartz IV. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010.

Arbeitslosengeld II / Hartz IV. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010. Seite 1. Was versteht man unter Arbeitslosengeld II? 3 2. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II? 3 3. Welche Leistungen beinhaltet

Mehr

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Antrag Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Wechsel von der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II Bis 31.12.04 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für alle Bedürftigen, im Anschluss

Mehr

Helvetia PayPlan. Das flexible Rentenkonto für die Generation 50 plus.

Helvetia PayPlan. Das flexible Rentenkonto für die Generation 50 plus. Helvetia PayPlan Das flexible Rentenkonto für die Generation 50 plus. 1 Zitat Früher sprach man bei Bundesschatzbriefen von einer risikolosen Rendite, nun sollte man von einem renditelosem Risiko reden.

Mehr

Inhalt. Vorwort... 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe... 14

Inhalt. Vorwort... 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe... 14 Inhalt Vorwort.............................................................. 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe......................................... 14 Kapitel A: Für wen Arbeitslosengeld II in Frage

Mehr

Kongress Generationenberatung

Kongress Generationenberatung Kongress Generationenberatung Niedrigzinsphase ein Problem für die Generation 50plus? Horst Kurzschenkel/pixelio.de Guntram E. Overbeck 1 Konzeptberatung Die optimierte Auszahlung nach Plan Status quo

Mehr

Beck kompakt. Hartz IV & ALG 2. Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten. Bearbeitet von Claus Murken. 4. Auflage 2016. Buch. 128 S.

Beck kompakt. Hartz IV & ALG 2. Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten. Bearbeitet von Claus Murken. 4. Auflage 2016. Buch. 128 S. Beck kompakt Hartz IV & ALG 2 Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten Bearbeitet von Claus Murken 4. Auflage 2016. Buch. 128 S. Kartoniert Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Wirtschaft > Wirtschaftswissenschaften:

Mehr

1. Übersicht Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsbeziehende (elb) Quelle: Bundesagentur für Arbeit

1. Übersicht Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsbeziehende (elb) Quelle: Bundesagentur für Arbeit 1. Übersicht Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsbeziehende (elb) Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bestand elb gesamt Jahresdurchschnitt 5.277.639

Mehr

Christina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Alles zur Altersteilzeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Rechtliche Grundlagen... 6 2.1 1 AltTZG... 6 2.2 2 AltTZG... 6 2.3 3 AltTZG... 7 2.4 4 AltTZG... 7

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Sozialrecht

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Sozialrecht Klausur 3; Schwierigkeitsgrad Lösungsskizze Zu 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende für Familie Barth -Angaben ohne Nennung des Gesetzes sind solche des SGB II I. Feststellen der Hilfeart Fraglich ist,

Mehr

DER BEFRISTETE ZUSCHLAG AUF DAS ARBEITSLOSENGELD II

DER BEFRISTETE ZUSCHLAG AUF DAS ARBEITSLOSENGELD II Kurzfassung DER BEFRISTETE ZUSCHLAG AUF DAS ARBEITSLOSENGELD II Diese Informationsschrift führt in den befristeten Zuschlag auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) ein. Der befristete Zuschlag ist eingeführt

Mehr

Hartz III und Hartz IV* Hartz IV: Arbeitslosenhilfe ist Vergangenheit. Arbeitslosengeld II

Hartz III und Hartz IV* Hartz IV: Arbeitslosenhilfe ist Vergangenheit. Arbeitslosengeld II 28. November 2003 Schä-Co Ausgabe 3 Thema: Hartz III und Hartz IV Ansprechpartner: Volker Cosfeld Hartz III und Hartz IV* Am 17.10.2003 hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD und Grünen Hartz III und

Mehr

Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen)

Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Derzeit wird vielfach der Eindruck erweckt, durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II würden Familien in finanzielle Bedrängnis geraten

Mehr

Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Kräftig Steuern sparen mit BasisRente.

Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Kräftig Steuern sparen mit BasisRente. Kräftig Steuern sparen mit BasisRente. Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Die Rente ist sicher. Auch für mich? Irgendwann haben Sie das Rentenalter erreicht. Aber reicht dann auch

Mehr

RD NRW Newsletter. Inhaltsverzeichnis. - Leistungsrecht SGB II - Januar 2016

RD NRW Newsletter. Inhaltsverzeichnis. - Leistungsrecht SGB II - Januar 2016 Januar 2016 RD NRW Newsletter - Leistungsrecht SGB II - Inhaltsverzeichnis 1. Neue Leistungssätze auf einen Blick (Regelbedarf, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss)... 1 2. Wohngeld (Wohngeldgesetz WoGG)...

Mehr

GGF-Versorgung Neue Wege aus der Renditefalle. Neuss,

GGF-Versorgung Neue Wege aus der Renditefalle. Neuss, GGF-Versorgung Neue Wege aus der Renditefalle Neuss, 13.09.2016 Versorgungbedarf für GGF GGF SV-frei*: hoher Versorgungsbedarf Normaler Arbeitnehmer Gesetzliche Rente Beitragsbemessungsgrenze * GGF sind

Mehr

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen für Sozialversicherung

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen für Sozialversicherung Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012 Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn **) beziehen, können

Mehr

Ziele des Gründungszuschusses

Ziele des Gründungszuschusses Informationsveranstaltung für Existenzgründer Gründer- und Technologiezentrum 13.07.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch

Mehr

Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung

Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung Sozialausschuss TOP 8 Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung 10. März 2009 1 * Was ist das und wo ist es geregelt? Ausbildungsförderung (BAföG) Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mehr

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Angestelltenlehrgang I Übungsklausur Sozialrecht 04.05.2007 Beispiel für die Ausformulierung einer Lösung 1. Hilfeart/Anspruchsnorm Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben gemäß 7 Abs. 1 Personen,

Mehr

Inhalt Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es?

Inhalt Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Wer kann Arbeitslosengeld II erhalten?... 14 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Spielt das Alter eine Rolle?... 16 Erwerbsfähigkeit Muss ich arbeiten können,

Mehr

Freibetragsrechner zur Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens bei AlgII Seite 1 von 4

Freibetragsrechner zur Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens bei AlgII Seite 1 von 4 Seite 1 von 4 'Arbeitnehmer' allgemeine Eingaben Bruttoeinkommen (mind. 100,01 Euro) Nettoeinkommen Unterhaltsverpflichtungen Grundlage für die Berechnung der Freibeträge ist das Bruttoeinkommen. Liegt

Mehr

Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II

Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II ( 11, 12 SGB II) Die Höhe des Arbeitslosengelds II (ALG II) hängt von der Hilfebedürftigkeit des Arbeitssuchenden ab (siehe auch: Grundsicherung für Arbeitssuchende

Mehr

1/7. Frauen gehen etwas früher in Rente als Männer

1/7. Frauen gehen etwas früher in Rente als Männer 1/7 Durchschnittliches Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart gehen etwas früher in Rente als Rentenzugangsalter von und n nach Rentenart in Deutschland (1993 2012), in Jahren 70 65 60 55 63,1 63,0

Mehr

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV von Brigitte Steck, Dr. Michael Kossens, Dr. Angelika Schmidt, Frank Wollschläger 1. Auflage Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Mehr

Förderung von Existenzgründungen

Förderung von Existenzgründungen Förderung von Existenzgründungen Förderung aus der Arbeitslosigkeit Angaben ohne Gewähr / Irrtümer vorbehalten Förderung aus der Arbeitslosigkeit Leistungen Ihrer Arbeitsagentur: Gründungszuschuss nach

Mehr

Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II

Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II Inhaltsübersicht Allgemein Bedarfe Einkommen Vermögen Sonstiges Seite 1 von 13 Allgemein Was ist Arbeitslosengeld II? Das Arbeitslosengeld II (ALG II

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2011

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2011 13.10.2010 Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2011 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn ** ) beziehen,

Mehr

Hartz & Co. mit HIV erleben

Hartz & Co. mit HIV erleben Hartz & Co. mit HIV erleben REGELLEISTUNG zur Sicherung des Lebensunterhalts ODER Bedarfsdeckung per Gesetz? Regelleistung Im SGB II und SGB XII erhält die betroffene Person oder Familie monatlich neben

Mehr

Invers TL 200 Investment-Sparplan Mehrertrag ohne Mehraufwand

Invers TL 200 Investment-Sparplan Mehrertrag ohne Mehraufwand Invers TL 200 Investment-Sparplan Mehrertrag ohne Mehraufwand Vermögensaufbau - Sparplan Rendite mit dem TL 200 Cost-Average-Effekt Risikostreuung Sicherheit Transparenz Verfügbarkeit Kontrolle Flexibilität

Mehr

Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Gesamtbetrag 735D D D Einkommen aus Erwerbstätigkeit Brutto Netto

Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Gesamtbetrag 735D D D Einkommen aus Erwerbstätigkeit Brutto Netto Bedarfsgemeinschaft 98802//0000004 Anlage zum Bescheid vom 07.02.2017 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Januar 2017 bis Dezember 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Eingang: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Bitte geben Sie an, für welche Person (Kind / Jugendliche

Mehr

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen 4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe 8 " Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende? 9 " Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 11 " Wer erhält

Mehr

Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Altersrente für schwerbehinderte Menschen Die Regelaltersrente Möchten Sie ohne Abstriche bei Ihrer Rente in den Ruhestand gehen, ist eine bestimmte Altersgrenze Voraussetzung. Diese steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an.

Mehr

CleVesto Allcase als Rückdeckung Pensionszusagen flexibel und innovativ ausfinanzieren

CleVesto Allcase als Rückdeckung Pensionszusagen flexibel und innovativ ausfinanzieren CleVesto Allcase als Rückdeckung Pensionszusagen flexibel und innovativ ausfinanzieren Pensionszusagen Der Klassiker der bav Früher die Standardlösung Für die Arbeitnehmerversorgung großer Belegschaften

Mehr

80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme

80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme Bedarfsgemeinschaft 98802//0000018 Anlage zum Bescheid vom 15.07.2016 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Juli 2016 bis Juni 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe

Mehr

BASTA! Erwerbsloseninitiative Meißen

BASTA! Erwerbsloseninitiative Meißen Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein

Mehr

1/8. Frauen nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige Altersrente wahr

1/8. Frauen nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige Altersrente wahr 1/8 Rentenzugang von und n nehmen häufig ihren Anspruch auf vorzeitige wahr Rentenzugang nach Rentenart von und n in Deutschland (1993 2012), absolute Zahlen in Tausend 800 700 600 500 400 300 200 100

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2226 4. Wahlperiode 16.05.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Höhe des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II

Mehr

Partnerabsicherung mit CleVesto Allcase

Partnerabsicherung mit CleVesto Allcase Partnerabsicherung mit CleVesto Allcase Ausgangslage Was würden Sie bei folgender Ausgangslage anbieten? Ehepaar mit gemeinsamen Business sucht Alters- und BU-Schutz! 2 Großes Potenzial Zielgruppe Gemeinsame

Mehr

Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Dienststelle Tag der Antragstellung Team Eingangsstempel Nummer der Bedarfsgemeinschaft

Mehr

Das Beste an meinem Chef? Er kümmert sich um meine Rente!

Das Beste an meinem Chef? Er kümmert sich um meine Rente! Das Beste an meinem Chef? Er kümmert sich um meine Rente! Unsere betriebliche Altersvorsorge bietet eine sichere, attraktive Zusatzrente im Alter. Eines ist sicher: Ihr Arbeitgeber kümmert sich um Ihre

Mehr

GB im. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro. Gesamtbedarf Vorname Hans Gertrud Hanna Familienname Geburtsdatum

GB im. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro. Gesamtbedarf Vorname Hans Gertrud Hanna Familienname Geburtsdatum GB im Modul 6.63.7 3 BG mit 3 Personen Sie halten unser Gehaltsberechnungsmodul in den Händen, das in Sachen Anwendungsgeschwindigkeit neue Maßstäbe setzt. Auch wenn das Programm sich nahezu ohne rechtliche

Mehr

16 Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt 16 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung 18 Mutterschaftsgeld vom Bundes

16 Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt 16 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung 18 Mutterschaftsgeld vom Bundes 6 Inhalt 01 Finanzielle Hilfen für Eltern und Kinder 16 Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt 16 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung 18 Mutterschaftsgeld vom Bundes versicherungsamt

Mehr

Durchschnittliche Entgeltpunkte je Versicherungsjahr

Durchschnittliche Entgeltpunkte je Versicherungsjahr RE RENTE Durchschnittliche je Versicherungsjahr sammeln weniger Entgeltpunklte Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal sammeln deutlich weniger als Grafik RE_07.1

Mehr

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG. Ein starker Partner!

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG. Ein starker Partner! Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Ein starker Partner! Helvetia ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition und Expertise aus über 150 Jahren Fast 5

Mehr

B e r e c h n u n g s b o g e n

B e r e c h n u n g s b o g e n Seite 4 von 9 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 16.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung

Mehr

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005

Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Beitragsfreistellung

Mehr

Vom Sozialamt zum Jobcenter

Vom Sozialamt zum Jobcenter Informationen für ehrenamtliche Helfer Vom Sozialamt zum Jobcenter 15.06.2016 Allgemeine Hinweise Die Antragstellung soll in der Regel persönlich erfolgen. Das Jobcenter Deutsche Weinstraße gliedert sich

Mehr

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen.

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen. Hier sehen Sie die zuständige Geschäftsstelle in Ihrem Stadtbezirk, die für die Leistungsbewilligung sowie Ihre Beratung und Vermittlung zuständig ist. Ihr Vorteil: Alle Fragen zur Arbeitsvermittlung und

Mehr

Mehr-Bedarf. Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Mehr-Bedarf. Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit RD BB / FB 230 - Groffik BildrahmenBild einfügen: Mehr-Bedarf Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis

4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis Kapitel 4.5 / Seite 8 Leistungsfall, 136 ff SGB III: Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138 SGB III ist d.h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht

Mehr

Rundschreiben Nr. 1/2014

Rundschreiben Nr. 1/2014 Münster, 04.02.2014 Auskunft erteilt: Frau Völmeke Herr Albring Telefon: 0251 238-2073 Telefon: 0251 238-3016 E-Mail: Evelyn.Voelmeke@drv-westfalen.de E-Mail: Thomas.Albring@drv-westfalen.de Telefax: 0251

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18 Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 10. August 2018 Fachbereich: WD 6: Arbeit

Mehr

GobAV 2017 Update und neue Vertriebstipps

GobAV 2017 Update und neue Vertriebstipps GobAV 2017 Update und neue Vertriebstipps Ihr Referent Spezialist bav Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Weißadlergasse 2, 60311 Frankfurt T 069/1332-232, F 069/1332-896 michael.schaefer@helvetia.de

Mehr

KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente

KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente Information für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung Inhaltsverzeichnis

Mehr

Altersrente für Frauen ohne Abschlag mit 65 Jahren mit Abschlag ab Allgemeine Wartezeit. Altersrente für. mit Abschlag (auf Regelaltersgrenze)

Altersrente für Frauen ohne Abschlag mit 65 Jahren mit Abschlag ab Allgemeine Wartezeit. Altersrente für. mit Abschlag (auf Regelaltersgrenze) Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze Ohne Abschlag Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag (auf Regelaltersgrenze) Altersrente für

Mehr

SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende

SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende Grundzüge Gesetzesinhalte: SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende 2 SGB II Fördern und Fordern Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Übernahme zumutbarer Arbeitsgelegenheiten Einsatz

Mehr

Prof. Dr. Timo Hebeler SS Examinatorium Sozialrecht. Veranstaltung am

Prof. Dr. Timo Hebeler SS Examinatorium Sozialrecht. Veranstaltung am 1 Prof. Dr. Timo Hebeler SS 2017 Examinatorium Sozialrecht Veranstaltung am 25.4.2017 Lösungshinweise zu Fall 2: I. Anspruch auf Leistungen nach SGB III 1. Arbeitnehmer i.s.v. 136 I SGB III - A vorher

Mehr

Geförderte Vorsorge. neue leben. basisrente. neue leben. basisrente invest. Die lebenslange Rente ab 62 mit den Steuervorteilen ab heute.

Geförderte Vorsorge. neue leben. basisrente. neue leben. basisrente invest. Die lebenslange Rente ab 62 mit den Steuervorteilen ab heute. Geförderte Vorsorge neue leben basisrente neue leben basisrente invest Die lebenslange Rente ab 62 mit den Steuervorteilen ab heute. Ihre Zukunft hat mehr verdient, als der Staat Ihnen gibt. Sie stehen

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 102 Nummer

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt Ihr Zeichen: 26-XY Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 112

Mehr

Wesentliche Änderungen 41

Wesentliche Änderungen 41 Wesentliche Änderungen 41 Fachliche Hinweise zu 41 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Gesetzestext aktualisiert Rz. 41.13: Anpassung an die Rechtslage ab 01.01.2011: grundsätzlich

Mehr

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale - Fahrtkostenzuschuss Wichtig! Der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss ist an den Anspruch auf die Pendlerpauschale ab dem Tag der

Mehr

LV-Marktreport. Fondsrenten-Vergleich. FRV im Vergleich. Informationen für Vertriebspartner. August 2012 Seite 1

LV-Marktreport. Fondsrenten-Vergleich. FRV im Vergleich. Informationen für Vertriebspartner. August 2012 Seite 1 August 2012 Seite 1 FRV im Vergleich Ein sehr gutes Produkt bietet mehr Eine gute fondsgebundene Rentenversicherung bietet gute Leistungen. Eine sehr gute bietet zudem FLEXIBILITÄTEN insbesondere bei Kapitalentnahmen,

Mehr

Rente für Hinterbliebene Stand: Januar 2016

Rente für Hinterbliebene Stand: Januar 2016 Rente für Hinterbliebene Stand: Januar 2016-1 - Rente für Hinterbliebene Eine Hinterbliebenenrente wird gezahlt, wenn die Wartezeit von 60 Umlagemonaten erfüllt ist und die versicherte Person noch keine

Mehr

Zur Vermögensberücksichtigung

Zur Vermögensberücksichtigung 1 Zur Vermögensberücksichtigung Nach 12 Abs. 1 SGB II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Das Gesetz unterscheidet zwischen vom nicht geschonten Vermögen abzusetzenden

Mehr

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 6797923 Sehr geehrte Versicherte, Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Sie haben Anspruch auf - Ärztliche Betreuung, insbesondere auf Vorsorgeuntersuchungen

Mehr

64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten?

64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? 64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? sich jedoch um einen unabweisbaren Bedarf handeln also einen solchen, der keinen Aufschub duldet. In 24 Absatz 1 SGB II heißt es: 24 Absatz 1 SGB II Kann

Mehr

Zu prüfen ist im 2. Schritt, ob konkret Hilfebedürftigkeit besteht, d.h. ob der Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.

Zu prüfen ist im 2. Schritt, ob konkret Hilfebedürftigkeit besteht, d.h. ob der Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Lösungshinweise A I Prüfungsklausur Teil 1 (Anteil an der Bewertung ca. 80 %) 1. Anspruchsvoraussetzungen ALG II / Sozialgeld ( 7 Abs. 1) 1.1 Altersvoraussetzung (Nr. 1) 1.1.1 Vollendung 15. Lebensjahr

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen

Mehr

Zur Vermögensberücksichtigung

Zur Vermögensberücksichtigung Zur Vermögensberücksichtigung Nach 12 Abs. 1 SGB II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Das Gesetz unterscheidet zwischen vom nicht geschonten Vermögen abzusetzenden

Mehr

Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland

Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. März

Mehr

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags 1202 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2015 Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Vom 16.

Mehr

Steuerlich geförderte Altersvorsorge

Steuerlich geförderte Altersvorsorge Ihr Partner für Absicherung und Vorsorge Die Basis Rente: Steuerlich geförderte Altersvorsorge gesetzliche Anforderungen Beiträge und Zuzahlungen in eine private Basis-Rentenversicherung sind als Basisvorsorge-

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung Grundsicherung für Arbeitsuchende 65 können. Auch insoweit ist eine Abfederung des Übergangs nicht mehr erforderlich (...). Kranken- und Pflegeversicherung Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, sind Sie

Mehr

Direktanlage versus Fondspolice

Direktanlage versus Fondspolice Direktanlage Fondspolice Direktanlage versus Fondspolice Wo liegt das Geld der Deutschen? Aufteilung des Anlagevermögens der priv. Haushalte (in Mrd. EUR) 2.217 1.727 Versicherungen, bav Aktien, Zertifikate

Mehr

Anhang: Vergleich Arbeitslosenunterstützung D A CH

Anhang: Vergleich Arbeitslosenunterstützung D A CH Anhang: Vergleich Arbeitslosenunterstützung D A CH Übersicht über Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Arbeitslosenunterstützung in Österreich, Deutschland und der Schweiz Springer Fachmedien Wiesbaden

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Qualifizierung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsbegleitung am 24.02.2016 1 Übersicht 1. Zielsetzung des SGB II 2. Leistungsberechtigte

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Infoveranstaltung SGB II 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Qualifizierung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsbegleitung am 31.05.2016 1 Übersicht 1. Zielsetzung

Mehr

Das schwedische Rentensystem. Einführung. Einführung. Das schwedische Rentensystem. Das alte Rentensystem

Das schwedische Rentensystem. Einführung. Einführung. Das schwedische Rentensystem. Das alte Rentensystem Einführung Das alte Rentensystem Der Reformbedarf Erfahrungen und Empfehlungen Fazit Einführung Demografie-Probleme Ende des 19. Jahrhunderts absehbar Erste Studie zu Altersfürsorge bereits 1914 Allgemeine,

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4356 19. Wahlperiode 23.10.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Kienscherf (SPD) vom 16.10.09 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?

Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte

Mehr

VERSICHERN IST DAS NEUE SPAREN

VERSICHERN IST DAS NEUE SPAREN VERSICHERN IST DAS NEUE SPAREN ANLAGEMODELLE: EIN ÜBERBLICK SPAREN SIE NOCH ODER SIND SIE SCHON ABGESICHERT? Klassische Anlagemodelle bieten im aktuellen Zinsumfeld nur magere Zinsen. Es ist fraglich,

Mehr

Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9

Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9 Schnellübersicht Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8 Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9 Beitragspflicht zur Krankenversicherung 9 Leistungsansprüche gegen

Mehr