STADT DETTELBACH. Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges mit integriertem Grünordnungsplan BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT

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1 STADT DETTELBACH Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges mit integriertem Grünordnungsplan BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Stand: Regensburger Straße Nürnberg Tel.: Tiefbautechnisches Ingenieurbüro Glückert

2 INHALTSVERZEICHNIS A. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG 3 B. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION 3 C. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETS 3 D. STÄDTEBAULICHE KONZEPTION UND GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG 4 E. ERSCHLIESSUNG 4 F. GESTALTERISCHE ZIELE DER GRÜNORDNUNG 5 G. IMMISSIONSSCHUTZ 6 H. UMWELTBERICHT 6 I. CHECKLISTE ZUR VEREINFACHTEN VORGEHENSWEISE 7 09/026 Stadt Dettelbach, Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges, /9

3 A. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG Anlass der Planung Die Stadt Dettelbach hat am die Aufstellung des Bebauungsplanes Dettelbach-Ost VI-östlich des Sandweges beschlossen. Erfordernis der Planung Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Bauplätzen soll im Anschluss an das Allgemeine Wohngebiet (WA) Dettelbach-Ost V-östlich des Sandweges ein weiteres Wohngebiet ausgewiesen werden und um sukzessiv den städtebaulichen Lückenschluss zum Mischgebiet Sandäcker herzustellen. Das Allgemeine Wohngebiet Dettelbach-Ost V-östlich des Sandweges ist nahezu bebaut, so dass eine weitere Wohngebietsausweisung erforderlich wird. B. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus, das sich aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Dettelbach entwickelt. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde mit dem Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre erlassen, um das Planungsziel des Bebauungsplanes realisieren zu können. Für das Plangebiet wird ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan erstellt. Mit der Ausarbeitung wurde das Tiefbautechnische Ingenieurbüro Glückert (TIG) in Nürnberg beauftragt. C. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETS Das geplante Wohngebiet schließt im Norden an die bestehende Bebauung Dettelbach-Ost V- östlich des Sandweges an. Das Plangebiet befindet sich in einer Höhenlage von ca. 201,0 212,0 m über NN. Das Gelände fällt von Norden nach Süden. Der räumliche Geltungsbereich beträgt ca. 4,79 ha. Das Plangebiet erstreckt sich von Westen nach Osten über eine Länge von ca. 270 m, von Süden nach Norden über eine Länge von ca. 180 m. Es beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Dettelbach: Flur-Nr (Teilfläche), 3238, 3239, 3240, 3241, 3242 und 3231/16 (Teilfläche). 09/026 Stadt Dettelbach, Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges, /9

4 D. STÄDTEBAULICHE KONZEPTION UND GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG Die städtebauliche Konzeption des Plangebietes orientiert sich am nördlich bestehenden Baugebiet mit einer klassischen Straßenführung innerhalb des Plangebietes und einem von Westen nach Osten quer verlaufenden Grünzug. Es sind 63 Baugrundstücke geplant; die Grundstücksgrößen variieren von ca. 370 m² bis ca. 730 m². Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Sicherung der öffentlichen Belange, insbesondere des Orts- und Landschaftsbildes, werden Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen zur Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse, Höheneinstellung der Gebäude, Dachneigung, Dachformen, Material- und Farbenwahl sowie grünordnerische Festlegungen getroffen. E. ERSCHLIESSUNG Verkehrliche Erschließung: Erschließungsstraßen: Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes ist durch eine innere Erschließung gekennzeichnet, die ihrerseits an den Sandweg sowie an das nördlich bestehende Wohngebiet anbindet. Die Ringerschließungsstraße wird von zwei von Norden nach Süden verlaufenden weiteren Erschließungsstraßen unterbrochen. Die geplante Straßenbreite beträgt ca. 6,50 m. Der nördlich angrenzende Wirtschaftsweg bleibt vom Plangebiet unberührt und für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten und gewährleistet mit dem nord-süd verlaufenden Anwandweg im Osten des Plangebietes eine ungehinderte Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Ruhender Verkehr: Öffentlicher Straßenraum Die Parkplatzsituation in den Erschließungsstraßen wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Privatgrundstücke Bei freistehenden Einzel- und Doppelhäusern ist die Stellplatzsatzung der Stadt Dettelbach zu beachten. 09/026 Stadt Dettelbach, Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges, /9

5 Abwasserbeseitigung: Die Entwässerung des Plangebietes findet im Trennsystem statt. Schmutzwasser/Niederschlagswasser: Der neu zu erstellende Schmutzwasserkanal ist an den vorhandenen Mischwasserkanal im Sandweg anzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser aus öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken wird über Regenwasserkanäle entwässert. Wasserversorgung: Die Wasserversorgung wird durch die Fernwasserversorgung Franken (FWF) sichergestellt. Durch den Anschluss an die bestehenden Anlagen bzw. deren Erweiterung soll die Wasserversorgung für das neue Baugebiet gewährleistet werden. Stromversorgung: Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die Erweiterung des unterirdischen Leitungsnetzes der Stadtwerke Dettelbach. Fernmeldeanlagen: Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes soll durch den Ausbau des Fernmeldenetzes durch die Verlegung neuer Fernmeldekabel gesichert werden. Flächenbilanz: Nettowohnbaufläche ca m² Öffentliche Straßenflächen (mit Gehwegen usw.) ca m² Öffentliche Grünflächen (incl. Spielplatz) ca m² Sandweg, öffentlicher Wirtschaftsweg ca m² Bruttowohnbaufläche (Geltungsbereich) ca m² F. GESTALTERISCHE ZIELE DER GRÜNORDNUNG Das Plangebiet erhält eine umfassende ringsumlaufende Randeingrünung. Von Westen nach Osten quert eine öffentliche Grünfläche, in deren Aufweitung ein Spielplatz vorgesehen ist, das Plangebiet. Auf den Privatgrundstücken soll durch das Anpflanzen von Gehölzen die aufgelockerte Form beibehalten bzw. fortgeführt werden. 09/026 Stadt Dettelbach, Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges, /9

6 Die ausgewählten Gehölze für die Bepflanzung stellen eine landschafts- und standortgerechte Auswahl dar. Aufgrund des Anschlusses an die freie Landschaft ist es erforderlich, fremdländische Gehölze auszuschließen. G. IMMISSIONSSCHUTZ Das Plangebiet befindet sich ca. 310 m, gemessen von der Straßenachse der B 22, entfernt. Eine erneute überschlägige rechnerische Überprüfung anhand neuer Verkehrszahlen hat die Ergebnisse des Lärmgutachtens, das im Aufstellungsverfahren zum direkt an der B 22 gelegenen Baugebiet Sandäcker erstellt wurde, bestätigt. Danach wurden die Orientierungswerte für ein WA-Gebiet (tags 55 db(a)/nachts 45 db(a)) tagsüber unterschritten und nachts unterschritten bzw. gerade erreicht. Bereits bei einem Abstand von mehr als 100 m von der Straßenachse der B 22 sind demnach keine Festsetzungen bzw. Empfehlungen erforderlich. Von dem südöstlich des Plangebietes benachbarten, rechtskräftigen Bebauungsplan Sportgelände - Östlich des Sandweges, der derzeit noch nicht realisiert ist, gehen keine Emissionen aus, die auf das Plangebiet einwirken. Zum Schutz der Bebauung im geplanten Wohngebiet wurde im Bebauungsplan Sportgelände - Östlich des Sandweges auf der Basis eines in Auftrag gegebenen schalltechnischen Gutachtens vom Juli 1999 auf ein Kleinspielfeld im westlichen Randbereich des Sportgeländes verzichtet und eine zum Sportgelände gehörige Grünfläche ausgewiesen. Die Anordnung und das Heranrücken der Spielfelder an das geplante Wohngebiet ist nur unter Berücksichtigung der Auflagen des schalltechnischen Gutachtens möglich. H. UMWELTBERICHT Die Einarbeitung vielfältiger ökologischer Aspekte in den Bebauungsplan rechtfertigt die Anwendung der vereinfachten Vorgehensweise der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Wie aus der nachfolgenden Tabelle Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise (Leitfaden zur Eingriffsregelung S. 6 und 7) zu entnehmen ist, können alle Fragen mit ja beantwortet werden. Demnach besteht kein weiterer Ausgleichsbedarf. Die entsprechenden Erläuterungen folgen im Anschluss. 09/026 Stadt Dettelbach, Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges, /9

7 I. CHECKLISTE ZUR VEREINFACHTEN VORGEHENSWEISE Fortsetzung nächste Seite 09/026 Stadt Dettelbach, Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges, /9

8 Fortsetzung Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise zu 1.2 der Checkliste Maß der baulichen Nutzung Die geplante Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,3 und trägt somit einem niedrigen Versiegelungsbzw. Nutzungsgrad Rechnung. zu 2.1 der Checkliste Schutzgut Arten und Lebensräume Das Plangebiet befindet sich am Rand eines der nordbayerischen Hauptverbreitungsgebiete für Feldhamster. Gemäß der Bodenschätzungskarte des Bayerischen Landesamts für Umwelt sind die Äcker im Planbereich für den Feldhamster als nicht optimal einzustufen, da klassische Lössböden fehlen. Ca. 75 % des Plangebietes dominiert mit Lehmböden, die restliche Fläche mit stark-lehmigem Sand sowie Löß-Lehmen. Die Bonität der Böden im Plangebiet liegt zwischen 50 und 70. Bei den Erschließungsmaßnahmen im bereits nördlich bebauten Wohngebiet Dettelbach-Ost V- östlich des Sandweges wurden keine Hamstervorkommen festgestellt, ebenso konnte im südlich gelegenen Mischgebiet Sandäcker der Verdacht auf Feldhamstervorkommen nicht bestätigt werden. Bei den Flächen innerhalb des Plangebietes handelt es sich größtenteils um landwirtschaftliche Nutzflächen, die nach dem Leitfaden zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in die Liste 1a einzustufen sind. Die übrigen Flächen sind versiegelt (Sandweg und nördlicher Wirtschaftsweg) und sind ebenfalls der Liste 1a zuzuordnen. zu 2.2 der Checkliste Maßnahmen zur Durchgrünung und Lebensraumverbesserung Die Anordnung von öffentlichen Grünflächen innerhalb des Plangebietes und entlang der Erschließungsstraßen sowie in die grünordnerischen Festsetzungen eingearbeitete Pflanzgebote für öffentliche wie private Flächen gewährleisten eine gute Durchgrünung des Plangebietes. 09/026 Stadt Dettelbach, Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges, /9

9 Außer den dargestellten geplanten öffentlichen Grünflächen werden im Baugebiet weitere Grünflächen entstehen. Wie im nördlich gelegenen Baugebiet sollen auch hier innerhalb des Straßenraumes Pflanzinseln zur weiteren Durchgrünung des Wohngebietes entstehen. zu 3. der Checkliste Schutzgut Boden Der Versiegelungsgrad wird durch verschiedene Maßnahmen begrenzt. Dazu gehören sowohl die Einplanung von öffentlichen Grünflächen wie auch die Begrenzung der Grundflächenzahl auf 0,3. Die geplante Straßenführung ist dem Geländeverlauf angepasst, so dass keine bzw. nur geringfügige Geländeveränderungen zur Erschließung notwendig sind. In den grünordnerischen Festsetzungen ist, sofern möglich, die Verwendung von versickerungsfähigen Belägen für die Anlage von privaten versiegelten Hof-, Einfahrts- oder Gehwegen vorgeschrieben. zu 4.1 der Checkliste Grundwasserflurabstand Das Bodengutachten, das im Rahmen der Erschließungsplanung des Baugebietes Dettelbach Ost IV erstellt wurde sowie die Erfahrungswerte der Bauherren dort lassen erwarten, dass aufgrund eines großen Grundwasserflurabstandes die künftigen Bauwerke nicht ins Grundwasser eindringen werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, für das aktuelle Baugebiet selbst ein Bodengutachten erstellen zu lassen. zu 4.3 der Checkliste Maßnahmen zum Schutz des Wassers Die grünordnerischen Festsetzungen treffen eine Regelung für die zulässige Art der Versiegelung, wonach für Einfahrten, Hofräume und Gehwege auf Privatgrundstücken, falls sie versiegelt werden sollen, ausschließlich wasserdurchlässige Belagarten zur Ausführung kommen dürfen. zu 6.3 der Checkliste Einbindung in die Landschaft Grünordnerische Maßnahmen, wie z. B. die ringsumlaufende Randeingrünung erzielen eine günstige Einbindung der künftigen Bebauung in die sich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen. Aufgestellt: TIG-Nürnberg, den /026 Stadt Dettelbach, Bebauungsplan Dettelbach Ost-VI Östlich des Sandweges, /9

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