Compliance Kodex. FERI EuroRating Services AG Rathausplatz Bad Homburg v.d.h. +49 (6172) (6172)

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1 Compline Kodex FERI EuroRting Servies AG Rthuspltz Bd Homurg v.d.h. +49 (6172) (6172) Version: 1.04 Geltungsereih: FERI EuroRting Servies AG gruppenweit

2 Inhltsverzeihnis 1 Ziele des Compline Kodex Anwendungsereih des Compline Kodex Verhältnis zu ereits estehenden oder zukünftig hinzutretenden spezifishen Regelungen Die Compline Zwek der Compline Aufu der Compline Aufgen der Compline... 4 ) Compline im engeren Sinne... 5 ) Koordintions-, Kontroll- und Bertungsfunktion für die sonstigen esonders relevnten Bereihe... 5 ) Berihtspflihten der Compline... 6 d) Ansprehprtner für Aufsihtsehörden... 6 e) Mitreiterinformtion und Shulungen... 6 f) Ansprehprtner für die Mitreiter der FER-Gruppe... 6 g) Zusmmenreit zwishen Compline und Rting-Mitreitern Unhängigkeit der Compline Allgemeine Verhltensgrundsätze Redlihes, gesetzeskonformes und diskriminierungsfreies Areitsumfeld Vertrulihe Informtionen/Shutz kundenezogener Dten Verot von Insiderhndel und Insiderempfehlungen Kundeninformtion und Bertung Möglihe Interessenkonflikte Beshwerdemngement Vermeidung von Strftten (z.b. Betrug, Korruption oder Bestehung) Annhme von Einldungen und Geshenken Gewährung von Einldungen und Geshenken Allgemeine Verhltensgrundsätze eine gemeinsme Anstrengung Seite 2 von 11

3 1 Ziele des Compline Kodex Die FERI EuroRting Servies AG (FER) ist gemeinsm mit ihren sämtlihen Tohtergesellshften (nhfolgend insgesmt uh FER-Gruppe gennnt) Die FERI EuroRting Servies AG ist eine der führenden europäishen Rtinggenturen für die Bewertung von Anlgemärkten und Anlgeprodukten und eines der führenden europäishen Wirtshftsforshungs- und Prognoseinstitute. Durh unseren Qulitätsnspruh und unsere Mrktposition setzen wir Mßstäe und erringen Spitzenleistungen. Es entspriht unserem Selstverständnis, diese Position stets weiter uszuuen, um uh in Zukunft unsere Kunden kompetent, umfssend und mit höhster Qulität zu erten. Diesem Anspruh sollen sih die Mitglieder der Geshäftsführungen und der Aufsihtsräte sowie lle Mitreiterinnen und Mitreiter in der FER-Gruppe verpflihtet fühlen. Vor diesem Hintergrund ht die FER eine gruppenweite Compline Orgnistion (Compline) eingerihtet und einen Compline-Beuftrgen (Compline Beuftrgter) ernnnt, dessen wesentlihe Aufgen in diesem Compline Kodex definiert werden. Drüer hinus stellt der Compline Kodex ein Rhmenregelwerk dr, ds die Mindeststndrds llgemeiner Verhltensnforderungen und Grundsätze für eine verntwortungsvolle Unternehmensführung innerhl der FER-Gruppe festlegt. 2 Anwendungsereih des Compline Kodex Der Compline Kodex soll verindlih für lle Mitglieder der Geshäftsführungen und der Aufsihtsräte sowie Mitreiterinnen und Mitreiter innerhl der FER-Gruppe (im Folgenden insgesmt uh nur Mitreiter gennnt) gelten. Die FER-Gruppe setzt sih us der FER und sämtlihen mit ihr i.s.d. 15 ff. AktG verundenen Unternehmen, mit Ausnhme des Mutterunternehmens der FER, zusmmen (nhfolgend sämtlihe Unternehmen, die mit der FER im Sinne der 15 ff AktG verunden sind, ohne Mutterunternehmen für die FER zu sein, und die FER gemeinsm nhfolgend uh nur Unternehmen der FER-Gruppe gennnt). Seite 3 von 11

4 3 Verhältnis zu ereits estehenden oder zukünftig hinzutretenden spezifishen Regelungen Der Compline Kodex ist kein shließendes Regelwerk, sondern wird durh spezifishe Regelungen der FER und/oder von nderen Unternehmen der FER-Gruppe ergänzt und uf diese Weise in den jeweils konkreten Areitslltg ller Mitreiter üersetzt. Rihtlinien, Areitsnweisungen, Code of Conduts und sonstige spezifishe Vorgen der einzelnen Unternehmen der FER-Gruppe (nhfolgend uh nur spezifishen Regelungen gennnt) dürfen dei grundsätzlih diesem Kodex niht widersprehen. Bereits estehende spezifishe Regelungen leien freilih weiterhin gültig. Widersprühe zum Kodex sollen durh künftige Anpssung der etroffenen spezifishen Regelung gelöst werden. 4 Die Compline 4.1 Zwek der Compline Mit der Positionierung der FER-Gruppe und ihrer Unternehmen im Mrkt sind esondere Anforderungen n unsere interne Orgnistion sowie n ds Risikomngement und esondere ufsihtsrehtlihe Verpflihtungen, insesondere gemäß Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vom 16. Septemer 2009 üer Rtinggenturen (EU-VO) verunden (z.b. 25 As. 1 KWG, 31 ff. WpHG). Vor diesem Hintergrund ht die FER eine Compline eingerihtet, die den Vorstnd ei der Etlierung geeigneter Mßnhmen und Instrumente zur Einhltung der relevnten Regelungen sowie ei der Shffung einheitliher Konzernstndrds unterstützt und erät. 4.2 Aufu der Compline Die Compline ildet die Spitze der Compline Orgnistion in der FER-Gruppe. Der Vorstnd der FER ernennt einen Compline Beuftrgten, der die in diesem Kodex definierten Aufgen der Compline für die FER-Gruppe whrnimmt. Der Compline Beuftrgte erihtet direkt n den FER-Vorstnd und ist diesem orgnistorish direkt unterstellt. Zudem wird ein Stellvertreter ennnt, der die Aufgen und Befugnisse des Compline Beuftrgten im Verhinderungsflle whrnimmt und ls zusätzliher Ansprehprtner für lle ompline-relevnten Sherhlte dient. 4.3 Aufgen der Compline Der Compline oliegt die Kontrolle der Einhltung der in Verindung mit dem Compline Kodex stehenden Vorshriften. Dei unterstützt und erät sie den FER- Vorstnd ei der Shffung ngemessener Mßnhmen zur Vermeidung von Verstößen und der Identifizierung von Risiken, die us möglihen Verstößen herrühren können. Zudem steht die Compline den Mitreitern für lle Frgestellungen im Zusmmenhng mit dem vorliegenden Kodex zur Verfügung. Hinsihtlih der konkreten Aufgen und Kompetenzen der Compline ist zwishen den originären Compline Bereihen ( Compline im engeren Sinne, siehe nhfolgend lit. ) und den sonstigen relevnten Bereihen ( esonders relevnte Bereihe, siehe nhfolgend lit. ) zu untersheiden. Seite 4 von 11

5 ) Compline im engeren Sinne Zentrle und niht delegierre Aufgen der Compline sind die Siherstellung der ufsihtsrehtlihen Anforderungen, insesondere die Verhltensregeln und Orgnistionspflihten, die Einhltung des Verots von Insidergeshäften sowie die Erfüllung der Aufzeihnungs-, Aufewhrungs- und Meldepflihten. Insoweit unterstützt und erät die Compline den FER-Vorstnd uh ei der Etlierung geeigneter Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und ei der Einhltung der relevnten ufsihtsrehtlihen Vorshriften. Zudem unterstützt die Compline den Aufu ngemessener Präventionsstrukturen zur Vermeidung von Strftten wie z.b. Betrug, Bestehung oder Korruption ( Compline im engeren Sinne ). Für Frgestellungen zu der Compline im engeren Sinne steht die Compline neen dem Vorstnd der FER uh den Geshäftsführungen der ürigen Unternehmen der FER-Gruppe sowie sämtlihen Mitreitern zur Verfügung. Drüer hinus ist die Compline verntwortlih für die Shffung und Aufrehterhltung der einheitlihen Stndrds und Prozesse sowie für die Etlierung des Berihtswesens. ) Koordintions-, Kontroll- und Bertungsfunktion für die sonstigen esonders relevnten Bereihe Des Weiteren nimmt die Compline für die nhfolgend definierten esonders relevnten Bereihe zugleih Bertungs-, Kontroll- und Koordintionsfunktionen whr und unterstützt den FER-Vorstnd dei, etwige Risiken für die FER und die ürigen Unternehmen der FER-Gruppe im Zusmmenhng mit diesen Bereihen frühzeitig zu identifizieren und geeignete Präventionsmehnismen zu instllieren. Besonders relevnte Bereihe in vorgennntem Sinne sind Regultorishe Verpflihtungen gemäß EU-VO, insesondere: o Vermeidung von Strftten (Betrug, Korruption, Interessenkonflikte) o Dtenshutz Risikoontrolling Prozessdokumenttion Internes Kontrollsystem Die Einhltung der regultorishen Anforderungen und Vorshriften in Bezug uf die esonders relevnten Bereihe oliegt unverändert der Geshäftsführung des jeweils etroffenen Unternehmens der FER-Gruppe. Die Compline erät diese im Zusmmenhng mit Frgen zur Einhltung der sie etreffenden gesetzlihen Normen und ist Berihtsempfänger (so gennntes dotted line reporting). Compline unterstützt zudem die Etlierung ngemessener Verfhren zur Einhltung des vorliegenden Kodex. Zu diesem Zwek verfügt der Compline-Beuftrgte üer Cheklisten, die er regelmäßig und/oder stihpunktrtig zureiten ht. Er ht ds Reht, jeden Punkt innerhl des gesmten Rtingprozesses uf seine Vorshriftsmäßigkeit hin zu üerprüfen. Die jeweils verntwortlihen Mitreiter sind zur Koopertion verpflihtet. Seite 5 von 11

6 Üer seine Tätigkeit erstttet der Compline Beuftrge dem Vorstnd regelmäßig Beriht im Sinne der Ziffer 4.2. des vorliegenden Kodex. Im Ürigen ist er für niht- Compline-komptile Vorgänge im Unternehmen voll verntwortlih. ) Berihtspflihten der Compline Compline erihtet dem Vorstnd der FER sowie den unhängigen Mitgliedern des AR montlih üer die Einhltung der unter den Compline Kodex fllenden Normen sowie üer etwige ufgetretene Mängel und üer die zu deren Beheung getroffenen Mßnhmen. In Sonderfällen, insesondere ei shwerwiegenden Verstößen gegen gesetzlihe Vorshriften, gegen die Grundsätze für Mitreitergeshäfte oder ds Insiderreht sowie in sonstigen Bedrfsfällen, unterrihtet der Compline-Beuftrgte den Vorstnd jeweils unverzüglih. d) Ansprehprtner für Aufsihtsehörden Compline ist für die FER hinsihtlih der in dem vorliegenden Kodex definierten Regelungsereihe Ansprehprtner für Aufsihtsehörden und zuständig für die Entgegennhme und Bereitung von Anfrgen und Auskunftsersuhen. e) Mitreiterinformtion und Shulungen Die intensive Aus- und Weiterildung ller Mitreiter entspriht dem Selstverständnis der FER-Gruppe. Compline stellt siher, dss Mitreiter üer die relevnten Vorshriften im Zusmmenhng mit der Compline im engeren Sinne umfssend informiert sind und orgnisiert edrfsgereht Mitreitershulungen. f) Ansprehprtner für die Mitreiter der FER-Gruppe Compline ist jederzeit Ansprehprtner für die Mitreiter der Unternehmen der FER- Gruppe in Bezug uf die in diesem Compline Kodex definierten Regelungsereihe. g) Zusmmenreit zwishen Compline und Rting-Mitreitern Vierteljährlih erfolgt ein Meeting zwishen Compline Beuftrgtem und den Rting- Mitreitern (Rtingnlysten, Mitreiter/ndere ntürlihe Personen, die direkt n der Age von Credit Rtings eteiligt sind). Diese Personengruppe umfsst insesondere den Rtingnlysten, den Senior Anlysten, die Mitglieder des Rting-Komitees sowie die Person, die die Rtings genehmigt. Der Compline Beuftrgte frgt die kritishen Punkte und ist erehtigt und gehlten, die Angen stihpunktrtig zu üerprüfen. Im Rhmen der Whistlelowing-Poliy steht der Compline Beuftrgte jedem Beshäftigten für vertrulihe Gesprähe zur Verfügung. Relevnte Informtionen, die er us solhen Gesprähen gewinnt, muss er unmittelr nhgehen und für Aufklärung sorgen. Der Informnt leit in jedem Fll gegenüer Dritten, uh dem Vorstnd, ungennnt. 4.4 Unhängigkeit der Compline Die Unhängigkeit des Compline Beuftrgten wird durh folgende Regelungen, sihergestellt: Seite 6 von 11

7 d e Der Compline Beuftrgte ist in keiner Weise n Rtingktivitäten eteiligt. Seine Vergütung ist ein Fixgehlt und somit unhängig vom Geshäftserfolg des Unternehmens. Gehltssteigerungen orientieren sih m Durhshnitt der Gehltsnpssungen ller Angestellten. Die Position des Compline Beuftrgten ist mit llen notwendigen Befugnissen usgestttet, insesondere ist der Compline Beuftrgte erehtigt, sämtlihe Areitsläufe der Rtingktivitäten zu kontrollieren und Anmerkungen n die zuständigen Gremien weiterzuleiten (umfssende Einsihtsrehte). Er ist fhlih geeignet, ws durh entsprehende Erfhrung und Fortildung unterstützt wird. Gemäß Areitsvertrg ht der Compline Beuftrgte eine Grntenstellung inne, d.h. hftet für die Nihteinhltung der Compline Rihtlinien. 5 Allgemeine Verhltensgrundsätze Für den Erfolg der FER-Gruppe ist ds Vertruen unserer Kunden, Aktionäre und Mitreiter sowie der Öffentlihkeit in unsere Leistung und Integrität von wesentliher Bedeutung. Dieses Vertruen ist eng dmit verunden, wie sih Mitreiter verhlten und wie sie ihre Qulifiktionen nhhltig zum Nutzen unserer Kunden, Aktionäre und der Unternehmen der FER-Gruppe einsetzen. Vor diesem Hintergrund ht die FER llgemeine Verhltensgrundsätze definiert, deren Ziel es insesondere ist, die Geshäftsinteressen der Unternehmen der FER-Gruppe, unserer Mitreiter und Kunden zu whren, unsere Reputtion zu shützen, lle Mitreiter zu einem verntwortungsvollen, firen und professionellen Geshäftsgeren nzuhlten und siherzustellen, dss unsere geshäftlihen Tätigkeiten im Einklng mit den relevnten gesetzlihen Vorshriften und spezifishen Regelungen stehen. 5.1 Redlihes, gesetzeskonformes und diskriminierungsfreies Areitsumfeld d Mitreiter der Unternehmen der FER-Gruppe ehten in ihrem Areitsumfeld die einshlägigen Gesetze und Vorshriften sowie die ihnen mitgeteilten ereits estehenden und/oder zukünftig hinzutretenden Areitsnweisungen, Rihtlinien und spezifishen Regelungen. Es entspriht unserem Selstverständnis, dss unsere Dienstleistungen mit der erforderlihen Shkenntnis, Sorgflt und Gewissenhftigkeit im Interesse unserer Kunden errht werden. Mitreiter sollen sih in ihrem Areitsumfeld redlih, fir und integer verhlten und Konflikte zwishen privten und geshäftlihen Interessen vermeiden. Die Unternehmen der FER-Gruppe verfolgen ds Ziel, Diskriminierung oder Belästigung im Areitsumfeld, sei es ufgrund von Alter, Behinderungen, Herkunft, Geshleht, politisher Hltung oder gewerkshftliher Betätigung, Rsse, Religion oder sexueller Orientierung niht zuzulssen. Seite 7 von 11

8 5.2 Vertrulihe Informtionen/Shutz kundenezogener Dten d Der Shutz kundenezogener Dten, insesondere die Einhltung ller mßgelihen dtenshutzrehtlihen Vorshriften sowie die Vertrulihkeit sind eine wesentlihe Bsis für ds Vertruen unserer Kunden in die Unternehmen der FER-Gruppe. Vertrulihe Informtionen und Geshäftsunterlgen sind vor dem unefugten Einlik Dritter in geeigneter Weise zu shützen. Erlngt ein Mitreiter Kenntnis dvon, dss jemnd versuht, vertrulihe Informtionen ohne Berehtigung zu erhlten und/oder weiterzugeen, so ist unverzüglih die Compline zu informieren. Weiterführende Informtionen sind den spezifishen Regelungen der einzelnen Unternehmen der FER-Gruppe zu entnehmen. 5.3 Verot von Insiderhndel und Insiderempfehlungen Vertrulihe und kursrelevnte Informtionen dürfen uh innerhl der FER-Gruppe nur weitergegeen werden, wenn hierzu die Befugnis esteht (so gennntes Need to Know-Prinzip). Wer Kenntnis von solhen Informtionen ht, drf Geshäfte in Finnzinstrumente (z.b. Wertppiere, Derivte, et.), deren Preis durh eknnt werden der Informtion eeinflusst werden könnte, weder selst vornehmen noh nderen empfehlen. Üer jede kursrelevnte Informtion ist die Compline unverzüglih zu unterrihten. Besteht Unsiherheit drüer, o eine solhe Informtion vorliegt, soll die Compline zur Prüfung hinzugezogen werden. Weiterführende Informtionen sind den spezifishen Regelungen der einzelnen Unternehmen der FER-Gruppe zu entnehmen. 5.4 Kundeninformtion und Bertung Wir stellen stets hohe Ansprühe n unsere Produkt- & Dienstleistungsqulität. Kunden sollen ezogen uf ds jeweilige Produkt oder die Dienstleistung lle Informtionen erhlten, die für eine Entsheidung uf informierter Bsis notwendig sind. Alle Informtionen, die unseren Kunden zugänglih gemht werden, sollen redlih, eindeutig und niht irreführend sein. 5.5 Möglihe Interessenkonflikte Interessenkonflikte können zwishen Kunden, unseren Mitreitern und den einzelnen Unternehmen der FER-Gruppe entstehen und dem Vertruen unserer Kunden in unsere Mitreiter und die Unternehmen der FER-Gruppe shden oder unsere Integrität und Professionlität in Zweifel ziehen. Möglihe Konflikte sollen dher frühzeitig identifiziert und nh Möglihkeit vermieden werden. Ist dies niht möglih, ist der Interessenkonflikt uf fire Weise zu lösen. Die Ausüung einer Tätigkeit ußerhl der FER-Gruppe knn grundsätzlih einen Interessenkonflikt egründen. Vor diesem Hintergrund edrf die Annhme von Mndten in einem gesetzlih zu ildenden Geshäftsführungs- oder Kontrollorgn oder einem vergleihren Gremium eines Wirtshftsunternehmens ußerhl der FER- Gruppe (eispielsweise Vorstnd, Verwltungs-, Aufsihtsrt, Beirt) der vorherigen Mitteilung n den Vorstnd zw. die Geshäftsführung des für den Mitreiter jeweils zuständigen Unternehmens in der FER-Gruppe. Drüer hinus ist die Compline zu informieren. Die Mitglieder eines Vorstnds/Geshäftsführungsorgns informieren ds zuständige Vorstndsmitglied zw. zuständige Aufsihtsorgn. Seite 8 von 11

9 Weiteres zu Interessenkonflikten knn in einer esonderen Interessenkonflikt-Rihtlinie und/oder einem Code of Condut geregelt werden. 5.6 Beshwerdemngement Die Zufriedenheit unserer Kunden ht für die Unternehmen der FER-Gruppe einen entsheidenden Stellenwert. Beshwerden unserer Kunden oder ehemliger Kunden werden dher im Rhmen der jeweils mßgelihen Gesetze und spezifishen Regelungen zügig und interessengereht ereitet. 5.7 Vermeidung von Strftten (z.b. Betrug, Korruption oder Bestehung) Die Unternehmen der FER-Gruppe ergreifen ngemessene Mßnhmen, um möglihes strfrehtlihes Verhlten, wie z.b. etrügerishe Hndlungen, Korruption oder Bestehung zu vermeiden. Unhängig dvon lssen sih im Geshäftslltg Situtionen niht gänzlih unterinden, die zwr niht strfrehtlih relevnt, er doh geeignet sind, die Interessen von Mitreitern, Kunden oder einzelner Unternehmen der FER-Gruppe zu eeinträhtigen oder die Urteilsfähigkeit unserer Mitreiter zu gefährden. In solhen Fällen, muss die Compline hinzugezogen werden. Zudem sollen die folgenden Ziffern 5.8 und 5.9 den Mitreitern helfen, derrtige Situtionen zu vermeiden. Sofern Mitreiter Kenntnis von strfrehtlih relevnten Hndlungen innerhl der einzelnen Unternehmen der FER-Gruppe erhlten, ist die Compline, die Interne Revision oder die Rehtsteilung zwingend zu informieren. Weiterführende Informtionen sind den spezifishen Regelungen der einzelnen Unternehmen der FER-Gruppe zu entnehmen. 5.8 Annhme von Einldungen und Geshenken Geshenke und Einldungen von Geshäftsprtnern entsprehen is zu einem gewissen Umfng den llgemein ülihen Geshäftsprktiken. Sie ergen jedoh zugleih ds Risiko einer Interesseneeinträhtigung und können der Reputtion von Unternehmen der FER-Gruppe Shden zufügen. Dies gilt insesondere ei Zuwendungen von eträhtlihem Wert. Dher ist die Annhme von Geshenken und nderen Vergünstigungen grundsätzlih nur dnn erlut, sofern die Interessen der einzelnen Unternehmen der FER-Gruppe hierdurh niht negtiv eeinträhtigt und die professionelle Unhängigkeit der Mitreiter niht gefährdet wird. Liegen die nhfolgenden Vorussetzungen vor, ist vorehltlih des letzten Unterstzes dieses lit. die Annhme von Geshenken und nderen Vergünstigungen zulässig: Einldungen zu Geshäftsessen, kulturellen-, Sport- und/oder Aendvernstltungen, wie uh Seminren oder Konferenzen ohne primären Geshäftshrkter, können grundsätzlih ngenommen werden, wenn die Teilnhme n einer solhen Vernstltung der ülihen Geshäftsprxis entspriht und einen Wert von 25 niht üersteigt. Ein Indiz hierfür ist z.b., dss der Gstgeer nwesend ist oder die Teilnhme niht häufig wiederholt wird. Vor der Teilnhme n der Vernstltung ist ds zuständige Vorstnds- oder Geshäftsführungsmitglied sowie die Compline zu informieren. Seite 9 von 11

10 d Shgeshenke, deren Wert unter einer Orientierungsgröße von etw 25 liegt, sind stets zulässig. Diesen Rihtwert üersteigende Vergünstigungen oder Geshenke, die im Hinlik uf die estehende Geshäftseziehung niht gelehnt werden können, sollten einem gemeinnützigen Zwek zur Verfügung gestellt werden. In jedem Fll ist der Compline Beuftrgte zu unterrihten und dieser entsheidet üer die Verwendung. Vorstehendes gilt niht, wenn ufgrund gesetzliher Vorgen und/oder Bestimmungen in spezielleren Anordnungen (z.b. Interessenkonflikt Rihtlinie, Areitsvertrg et.) strengere Regelungen enthlten sind. In diesem Fll sind diese strengeren Regelungen zu ehten. Geshenke und ndere Vergünstigungen n Mitreiter können der persönlihen Einkommenssteuer unterliegen. Dher sind ei Annhme von Geshenken und nderen Vergünstigungen die einshlägigen Steuergesetze und Vorshriften der Finnzverwltung zu ehten. Im Wege der sofortigen Weiterleitung von Geshenken ls Spende n eine gemeinnützige Orgnistion, knn eine etwige Steuerpfliht regelmäßig vermieden werden. 5.9 Gewährung von Einldungen und Geshenken d Die Gewährung von Geshenken, Einldungen oder sonstigen Vergünstigungen zu Vernstltungen ohne primär geshäftlihen Chrkter (Unterhltungsvernstltungen) sind ein ülihes und grundsätzlih zulässiges Mittel zum Aufu und der Intensivierung geshäftliher Beziehungen. Einldungen oder sonstige Vergünstigungen können dher gewährt werden, wenn sie der ülihen Geshäftsprxis entsprehen und weder in der Asiht erfolgen noh den Anshein erweken, dss sie usgesprohen werden, um hierdurh unredlihe geshäftlihe Vorteile zu erlngen oder gezielt zu geshäftlihem Nutzen einen Interessenkonflikt hervorzurufen. Vertreter öffentliher Institutionen, Amtsträger, Bemte, Angestellte des öffentlihen Dienstes und Politiker dürfen grundsätzlih weder direkt noh indirekt Geshenke, Zuwendungen oder Einldungen zu Vernstltungen erhlten, die ihre Unhängigkeit von Geshäftsinteressen in Frge stellen könnten. Wer diesem Personenkreis für die Dienstusüung einen Vorteil nietet, verspriht oder gewährt, knn sih strfr mhen, insesondere der Vorteilsgewährung. Andererseits können Zuwendungen, die nur den ngemessenen Respekt vor dem öffentlihen Amt oder der politishen Rolle zum Ausdruk ringen, uh zulässig sein. Vor diesem Hintergrund dürfen Einldungen oder Geshenke n den vorgennnten Personenkreis nur durh oder in Astimmung mit einem in dem jeweiligen Unternehmen der FER-Gruppe zuständigen Vorstnds- zw. Geshäftsführungsmitglied sowie der Compline erfolgen. Geshenke, die den Rihtwert von 25 üersteigen sowie Einldungen zu Unterhltungsvernstltungen, die üer ein gewöhnlihes Geshäftsessen hinusgehen, sind grundsätzlih mit dem zuständigen Vorstnds- zw. Geshäftsführungsmitglied zustimmen. Die Mitglieder der Vorstände/Geshäftsführungsorgne der einzelnen Unternehmen der FER-Gruppe informieren die Compline. Mitreiter sollen druf hten, dss Geshenke oder sonstige Vergünstigungen n Dritte den Verhltens- oder Compline-Regeln des jeweiligen Empfängers niht widersprehen Allgemeine Verhltensgrundsätze eine gemeinsme Anstrengung Die vorstehend definierten Ziele können nur unter ktiver Beteiligung ller Mitreiter erreiht werden. Dher sind lle Mitreiter ngehlten, sih mit den vorstehenden Re- Seite 10 von 11

11 gelungen vertrut zu mhen. Die Vorgesetzten sollen druf hten, dss die Mitreiter ihres Verntwortungsereihs diesen Verhltenskodex ehten. Bei Frgen oder Prolemen, die im Zusmmenhng mit diesen Regelungen uftuhen, steht die Compline ereit, zu deren Aufge j gerde die Bertung ller Mitreiter im Hinlik uf die Vorshriften des Compline Kodex gehört. Seite 11 von 11

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