THEODOR-STORM-SCHULE Städtisches Gymnasium Husum Schülervertretung (SV)

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1 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) THEODOR-STORM-SCHULE Städtishes Gymnsium Husum Shülervertretung (SV) S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule zur Orgnistion der Shülershft ( SV-Stzung ) 1 WESEN UND AUFGABEN Die Shülervertretung (im Folgenden: SV ) ist die im Shulgesetz des Lndes Shleswig-Holstein (im Folgenden: ShulG ) vernkerte offizielle Interessensvertretung der Shülershft einer Shule. Die SV nimmt die Interessen der Shülershft whr und eteiligt sih ktiv n shulishen Entsheidungsfindungsprozessen. fungiert ls Bindeglied zwishen Shülershft und Lehrer- und Elternshft. ereihert ds Shulleen u. A. durh Vernstltungen, Projekte und Aktionen uf kultureller Eene (z. B. Shulfest, Weihnhtssr, Shulälle, Stufenprtys). soziler Eene (z. B. Nikolusktion, Ptenprojekt, AIDS-Aktionswohen). sportliher Eene (z. B. Sportturniere). Die Areitsgrundsätze für die Erfüllung der Aufgen regelt diese Stzung. 2 ÄMTER DER SV In der SV git es u. A. folgende Funktionsträger: 1. pro Klsse zwei Klssenspreher (vgl. 6) 2. mximl 30 SV-Tem-Mitglieder (vgl. 8) ht Vorstndsmitglieder: Shülerspreher ls höhster Shülervertreter der Shule und Leiter des SV-Tems stellvertretender Shülerspreher Kssenwrt Shriftführer vier Beisitzer mximl 22 weitere Mitglieder 3. einen Shülerprlmentspräsidenten (vgl. 9.1) 4. Delegierte für die Shulkonferenz sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.2) 5. pro Fh zwei Vertreter für die Fhkonferenzen (vgl. 9.3) 6. einen Delegierten für ds Lndesshülerprlment sowie dessen Stellvertreter (vgl. 9.4) 7. zwei Delegierte für ds Kreisshülerprlment sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.5) 8. zwei Kssenprüfer (vgl. 9.6) 9. in ertender Funktion einen SV-Verindungslehrer sowie dessen Stellvertreter (vgl. 9.7) Fssung: Seite 1/16 -

2 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) 3 ORGANE DER SV Der SV stehen u. A. folgende Kommuniktions-, Bertungs- und Beshlussorgne zur Verfügung. 1. Shülerprlment ls oerstes Orgn (vgl. 12) 2. Klssenstufen- zw. Jhrgngsversmmlungen 3. Shüler-Vollversmmlung 4. SV-Tem-Sitzung (vgl. 13) 4 WAHLEN / VERGABE VON ÄMTERN Sofern im Rhmen dieser Stzung niht usdrüklih nders erwähnt, gilt für lle Whlen der SV Folgendes: 1 WAHLMODI Whlen erfolgen grundsätzlih geheim mittels Stimmzettel. Gewählt ist, wer die meisten gegeenen Stimmen erhält (reltive Mehrheit). Muss ein Stellvertreter für die zu esetzende Position gewählt werden, ist gewählt, wer nh dem Whlsieger die meisten gegeenen Stimmen erhält. Git es für ein Amt nur einen Kndidten, muss eine Bestätigungswhl durhgeführt werden, d. h. den Stimmerehtigten stehen die Astimmungsoptionen J, Nein und Enthltung zur Verfügung. Gewählt ist der Kndidt in diesem Fll, wenn er mehr Fürstimmen ( J ) ls Gegenstimmen ( Nein ) erhlten ht. Entsteht eine Pttsitution (mehrere Kndidten hen die gleihe Anzhl n Stimmen erhlten), wird zwishen den etroffenen Kndidten eine Stihwhl durhgeführt. Bringt uh diese keinen Sieger hervor, entsheidet ds Los. 2 VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG DER WAHLEN Jede Whl wird von einem Whlleiter vorereitet und geleitet. Dieser wird, sofern er niht durh die Stzung eindeutig ennnt ist, vom Sitzungsvorsitzenden eingesetzt. Der Whlleiter drf keine der ei der entsprehenden Whl kndidierenden Personen sein. Weitere unprteiishe Personen können zur Unterstützung des Whlleiters und somit ls Mitglieder der Whlkommission herngezogen werden. Vor jeder Whl verliest der Whlleiter die Aufgen des zu wählenden Amtsträgers us der Stzung und verdeutliht ds für die Ausführung von Ämtern grundsätzlih erforderlihe Mß n Pflihtewusstsein. Ds Ergenis einer Whl wird direkt im Anshluss n die Auszählung durh den Whlleiter verkündet und zu Protokoll gegeen. d Die öffentlihe Verteilung von ls potentielle Bestehungsmittel nzusehenden Dingen (z. B. Süßigkeiten) ist llen kndidierenden Personen und Tems untersgt. 3 WÄHLENDE GREMIEN Von der Shülervollversmmlung oder einzelnen Klssen-/Jhrgngsversmmlungen werden gewählt (vgl. 5.2): ds SV-Tem (vgl. 8) der Shülerspreher (vgl. 7) der stellvertretende Shülerspreher (vgl. 7) Vom Shülerprlment werden gewählt (vgl. 5.4): der Shülerprlmentspräsident (vgl. 9.1) die Delegierten für die Shulkonferenz sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.2) die Vertreter für die Fhkonferenzen (vgl. 9.3) der Delegierte für ds Lndesshülerprlment sowie dessen Stellvertreter (vgl. 9.4) die Delegierten für ds Kreisshülerprlment sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.5) die Kssenprüfer (vgl. 9.6) der SV-Verindungslehrer sowie dessen Stellvertreter lle zwei Jhre (vgl. 9.7) Fssung: Seite 2/16 -

3 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) Von der SV-Tem-Sitzung werden gewählt (vgl. 5.3): der Kssenwrt (vgl. 8.4) der Shriftführer (vgl. 8.5) die vier Beisitzer (vgl. 8.6) d Von den Klssengemeinshften werden gewählt (vgl. 5.1): die Klssenspreher (vgl. 6) 4 NEUBESETZUNG VON ÄMTERN Ein Amt muss im lufenden Shuljhr shnellstmöglih neu esetzt werden, wenn der isherige Amtsinher mit sofortiger Wirkung zurüktritt. niht mehr Shüler n dieser Shule (ei Klssensprehern: in dieser Klsse ) ist. vom Gremium, ds ihn gewählt ht, mit einer 2/3-Mehrheit gewählt wird. (usgenommen Shülerspreher und dessen Stellvertreter, vgl. 5.2e-f). us sonstigen Gründen forml niht mehr Amtsinher sein knn (z. B. ei einem Ausshluss us dem SV-Tem, vgl. 8.7). Die Neuesetzung erfolgt uf der nähsten Sitzung des jeweils zuständigen Gremiums (vgl. 4.3) gemäß des für die jeweilige Whl festgelegten Verfhrens (usgenommen Shülerspreher und dessen Stellvertreter, vgl. 5.2e-f). 5 ENTLASTUNG VON AMTSINHABERN Amtsinher gelten ls entlstet, wenn ds zuständige Gremium (vgl. 4.5-) sih mit einfher Mehrheit für diese Entlstung usgesprohen ht. Mit der Entlstung erkennt ds zuständige Gremium die in der letzten Amtsperiode vom jeweiligen Amtsinher geleistete Areit n und kzeptiert diese ls Areit im Sinne der vom Gremium vorgegeenen Ziele und Meinungen. Ds jeweilige Gremium üernimmt somit die Verntwortung für die vom Amtsinher usgeführten Tätigkeiten in der entsprehenden Amtsperiode. Am Ende einer Amtszeit (i. d. R. m Shuljhresende) muss für die Inher der folgenden Ämter vom Shülerprlment eine Astimmung üer deren Entlstung vorgenommen werden: Shülerspreher stellvertretender Shülerspreher Am Ende einer Amtszeit (i. d. R. m Shuljhresende) muss für die Inher der folgenden Ämter des SV-Tem-Vorstnds von der SV-Tem-Sitzung eine Astimmung üer deren Entlstung vorgenommen werden: Kssenwrt Shriftwrt vier Beisitzer 6 ÜBERGANG ZWISCHEN DEN SCHULJAHREN Die Amtsinher leien is zur Neuesetzung ihrer Ämter im folgenden Shuljhr im Amt und führen diese während dieser Üergngszeit weiterhin us. 5 KONSTITUIERUNG DER SV Zu Beginn jedes Shuljhres konstituiert sih die SV nh den folgenden Bestimmungen neu. Zu ehten sind die Grundsätze für Whlen der SV und die Verge von Ämtern (vgl. 4). 1 WAHL DER KLASSENSPRECHER Jede Klsse wählt innerhl der ersten vier Shulwohen zwei gleiherehtigte Klssenspreher, und zwr ein Mädhen und einen Jungen. Kndidturedingungen Wählr sind lle Shüler der Klsse, die ei der Whl nwesend sind und ereit wären, ds Amt uszuführen, oder ihre Kndidturereitshft dem Whlleiter shriftlih mitgeteilt hen. Fssung: Seite 3/16 -

4 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) Whlleitung Die Whl wird vom Klssenlehrer oder im Verhinderungsfll von einer nderen Lehrkrft geleitet. Stimmreht Stimmerehtigt sind lle nwesenden Shüler der Klsse. Jedes Klssenmitglied ht zwei Stimmen, wovon mximl eine n eine weilihe Kndidtin und mximl eine n einen männlihen Kndidten gehen drf. 2 WAHL DES SV-TEAMS INKL. DES SCHÜLERSPRECHER UND DESSEN STELLLVERTRETERS Die Shülershft wählt innerhl der ersten sehs Shulwohen ds SV-Tem inklusive des Shülersprehers und dessen Stellvertreters uf einer Shülervollversmmlung, die optionl in mehrere Jhrgngs- oder Stufenversmmlungen ufgeteilt werden knn. d Kndidturedingungen Wählr sind lle mindestens sieen Tge vor der Whlvernstltung gemeldeten Tems, die den Bedingungen für die Whl zum SV-Tem entsprehen (vgl. 8.1). In der shriftlihen Kndidturmeldung sind lle Temmitglieder und deren Klssenzugehörigkeit zu nennen. Zudem müssen die Kndidten für die Ämter des Shülersprehers und des stellvertretenden Shülersprehers eindeutig ls solhe mrkiert sein. Whlleitung Der noh mtierende Shülerspreher des vergngenen Shuljhres (vgl. 4.6) setzt für diese Whl spätestens in der 1. Shulwohe einen Whlleiter ein, der keinem der kndidierenden Tems ngehören drf und mindestens in der 11. Klsse sein muss. Der Whlleiter muss kein Shüler sein. Der Whlleiter ist für die Vorereitung, Durhführung und Auswertung der Whl verntwortlih. Er ist gleihzeitig der Sitzungsleiter der im Rhmen der Whl stttfindenden Shülervoll- zw. Jhrgngsversmmlungen. Der Whlleiter ildet zusmmen mit fünf von ihm usgewählten Shülern, die mindestens in der 8. Klsse sein müssen und keinem der kndidierenden Tems ngehören dürfen, sowie einer von der Shulleitung dzu euftrgten Lehrkrft die Whlkommission. Die Kommission ist für den ordnungsgemäßen Aluf der Shülervoll- zw. Jhrgngsversmmlungen und der Auszählung verntwortlih. Stimmreht Stimmerehtigt sind lle nwesenden Shüler dieser Shule. Jeder Shüler ht eine Stimme pro Whlktegorie (vgl. 5.2d). Whlktegorien Whlktegorie I: SV-Tem-Whl Üer die ufgestellten Tems wird en lo gestimmt, d. h. mit der Whl eines SV-Tems wählt der Stimmerehtigte utomtish ds Tem in seiner Gesmtufstellung inklusive ller Mitglieder. Wenn ds Tem nur jeweils einen Kndidten für die Ämter des Shülersprehers und des stellvertretenden Shülersprehers ufgestellt ht, sind diese ei einem Whlsieg des zugehörigen Tems utomtish uh ls Träger dieser Ämter gewählt. Whlktegorie II: Shülerspreherwhl (optionl) Die kndidierenden Tems können der Shülershft eine Auswhl us mehreren Kndidten für ds Amt des Shülersprehers ieten. In diesem Fll ist derjenige zum Shülerspreher gewählt, der dem gewählten SV-Tem (= Sieger us Whlktegorie I) ngehört und von den Kndidten dieses Tems für ds Amt des Shülersprehers m meisten Stimmen erhlten ht. Die Person us dem gewählten SV-Tem, die die zweithöhste Anzhl n Stimmen erhlten ht, ist utomtish zum stellvertretenden Shülerspreher gewählt. Whlktegorie III: Whl des stellvertretenden Shülersprehers (optionl) Die kndidierenden Tems können der Shülershft eine Auswhl us mehreren Kndidten für ds Amt des stellvertretenden Shülersprehers ieten. In diesem Fll ist derjenige zum stellvertretenden Shülerspreher gewählt, der dem gewählten SV- Tem (= Sieger us Whlktegorie I) ngehört und von den Kndidten dieses Tems für ds Amt des stellvertretenden Shülersprehers m meisten Stimmen erhlten ht. Fssung: Seite 4/16 -

5 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) e f Hinweis: Jedes kndidierende Tem knn nur in Whlktegorie II oder Whlktegorie III eine Auswhl n Kndidten ufstellen. Awhl des SV-Tems Ds SV-Tem knn im lufenden Shuljhr gewählt werden. Ein Antrg uf Awhl des SV-Tems wird vom Shülerprlment dnn ehndelt, wenn diesem Antrg ein in einer Untershriftensmmlung festgehltenes Misstruensvotum von mindestens 30% der Shülershft zu Grunde liegt. Ds SV-Tem ist gewählt, sold ds Shülerprlment dem entsprehenden Antrg mit einer 2/3-Mehrheit zustimmt. Tritt dieser Fll ein, sind innerhl der nähsten vier Shulwohen Neuwhlen gemäß den für diesen Whltyp vorgeshrieenen Rihtlinien nzusetzen. Die Einsetzung des Whlleiters nimmt in diesem Fll der SV-Verindungslehrer vor. Awhl des Shülersprehers oder dessen Stellvertreters Der Shülerspreher und dessen Stellvertreter können im lufenden Shuljhr gewählt werden. Ein Antrg uf Awhl des jeweiligen Amtsinhers wird vom Shülerprlment dnn ehndelt, wenn diesem Antrg ein in einer Untershriftensmmlung festgehltenes Misstruensvotum von mindestens 30% der Shülershft zu Grunde liegt. Der jeweilige Amtsinher ist gewählt, sold ds Shülerprlment dem entsprehenden Antrg mit einer 2/3-Mehrheit zustimmt. Tritt dieser Fll ein, muss ds SV-Tem innerhl der nähsten vier Shulwohen einen neuen Amtsinher nominieren. Dieser muss durh ds Shülerprlment mit einer einfhen Mehrheit estätigt werden. 3 WAHL DER WEITEREN VORSTANDSMITGLIEDER DES SV-TEAMS Ds SV-Tem wählt innerhl der ersten ht Shulwohen seine Vorstndsmitglieder (usgenommen Shülerspreher und dessen Stellvertreter, vgl. 5.2) uf der 1. SV-Tem-Sitzung. Kndidturedingungen Wählr sind lle SV-Tem-Mitglieder, die mindestens in der 8. Klsse sind, sih für die Ausführung des Amtes ereit erklären würden und den für ihr Amt formulierten sonstigen Kndidturedingungen entsprehen (vgl ). Stimmreht Stimmerehtigt sind lle nwesenden SV-Tem-Mitglieder. Jedes Mitglied ht eine Stimme pro zu vergeendes Amt. 4 WAHLEN AUF DEM 1. SCHÜLERPARLAMENT Auf dem innerhl der fünften is hten Shulwohe des neuen Shuljhres stttfindende 1. Shülerprlment werden die in 4.3 gennnten Funktionsträger gewählt. Für die Besetzung dieser Ämter (usgenommen SV-Verindungslehrer und dessen Stellverteter, vgl. 9.7) gilt: Kndidturedingungen Wählr sind lle Shüler der 7. Klsse, die ei der Whl nwesend sind und ereit wären, ds Amt uszuführen, oder ihre Kndidturereitshft dem Whlleiter shriftlih mitgeteilt hen. Stimmreht Stimmerehtigt sind lle regulär Stimmerehtigten des Shülerprlments (vgl. 12.5). 6 KLASSENSPRECHER 1 ALLGEMEINES Die Klssenspreher sind die offiziellen Shülervertreter einer Klsse, die von der Klssengemeinshft gewählt werden (vgl. 5.1). Jede Klsse ht zwei gleiherehtigte Klssenspreher, und zwr ein Mädhen und einen Jungen. 2 AUFGABEN DER KLASSENSPRECHER Die Klssenspreher vertreten die Anliegen ihrer Mitshüler vor den Lehrkräften und in den Fssung: Seite 5/16 -

6 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) d Gremien der SV. Sie können Anregungen zur Gestltung des Unterrihts und zu sonstigen die Klsse etreffenden Frgen n die jeweiligen Klssenlehrer und n Lehrkräfte des Klssenkollegiums herntrgen. Die Klssenspreher sind ds Bindeglied zwishen ihrer Klsse und der SV. Von der Klssenstufe 8 n nehmen die Klssenspreher n der Klssenkonferenz teil, soweit diese niht ls Zeugnis-, Versetzungskonferenz o. Ä. tgt. Die Klssenspreher sind Mitglieder des Shülerprlments, ei dem sie pro Klsse eine gemeinsme Stimme hen. 7 SCHÜLERSPRECHER 1 BEDINGUNGEN FÜR DIE WAHL ZUM SCHÜLERSPRECHER Die Kndidten für ds Amt des Shülersprehers und des stellvertretenden Shülersprehers müssen (ehte uh 5.2 und 8.1) mindestens in der 8. Klsse sein. in den letzten drei Shuljhren n mindestens zwei Shülerprlmenten oder mindestens zwei SV-Tem-Sitzungen dieser Shule teilgenommen hen. 2 AUFGABEN DES SCHÜLERSPRECHERS Der Shülerspreher ls höhster Shülervertreter der Shule ht die folgenden Aufgen, ei deren Umsetzung er von seinem Stellvertreter unterstützt zw. im Verhinderungsfll vertreten wird: d Der Shülerspreher trägt ein hohes Mß n Verntwortungs- und Pflihtewusstsein. Er ist uf Seiten der Shülershft der Informtions- und Orgnistionsmittelpunkt der Shule. Er führt und koordiniert ds SV-Tem, delegiert Aufgen und stellt siher, dss üertrgene Aufgen rehtzeitig und zuverlässig whrgenommen werden. Der Shülerspreher hält ständig Verindung zu seinem Tem und unterrihtet dieses lufend üer die Ausführung der Aufgen. Der Shülerspreher setzt die Beshlüsse der Shülervertretung um. Er ist für die shlihe Erledigung der Aufgen verntwortlih. Die Verntwortung knn für einzelne Themenereihe ggf. n ndere SV-Mitglieder im Vorus üertrgen werden. Der Shülerspreher nimmt utomtish ls Mndtsträger m Shülerprlment und n der Shulkonferenz teil. Zusätzlih knn er uf Weisung der Shule n shulüergreifenden Versmmlungen wie dem Kreis- und Lndesshülerprlment teilnehmen. Auf dem Shülerprlment git der Shülerspreher einen Beriht üer die Tätigkeiten des SV-Tems für den Zeitrum seit dem letzten Shülerprlment. e Der Shülerspreher ist ls Sitzungsvorsitzender der SV-Tem-Sitzungen für die ordnungsgemäße Einerufung, Vorereitung, Durhführung und Nhereitung der SV- Tem-Sitzungen verntwortlih. Er ht somit den Huptteil der Modertion der SV-Tem-Sitzungen inne. Im Flle von Whlen uf den SV-Tem-Sitzungen setzt er den Whlleiter ein (vgl. 4.2). 8 SV-TEAM Ds SV-Tem ist ds Exekutivorgn der Shülervertretung. 1 BEDINGUNGEN FÜR DIE WAHL ZUM SV-TEAM Die kndidierenden Tems müssen (ehte uh 5.2) us mindestens ht Personen estehen, von denen wenigstens zwei den Bedingungen für die Whl zum Shülerspreher und zum stellvertretenden Shülerspreher entsprehen müssen (vgl. 7.1) und wenigstens sehs den Kndidturedingungen für weitere Vorstndsmitglieder entsprehen müssen (vgl. 5.3), sodss lle Vorstndsposten esetzt werden können. Fssung: Seite 6/16 -

7 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) mindestens ein Mitglied enthlten, dss innerhl der letzen drei Shuljhre n wenigstens zwei SV-Tem-Sitzungen dieser Shule teilgenommen ht. mindestens vier Mitglieder enthlten, die innerhl der letzten drei Shuljhre n wenigstens zwei Shülerprlmenten teilgenommen hen. mindestens vier Mitglieder enthlten, die innerhl der letzten drei Shuljhre n wenigstens zwei Shülerprlmenten teilgenommen hen. Die Mitglieder der kndidierenden Tems müssen mindestens in der 7. Klsse sein. Für die Gründung und Aufstellung der Tems sowie die Neuufnhme und den Ausshluss von Mitgliedern zum Shuljhresnfng sind die Tems in Eigenregie verntwortlih. 2 ZUSAMMENSETZUNG DES SV-TEAMS Ds SV-Tem ist unterteilt in ht Vorstndsmitglieder: Shülerspreher ls höhster Shülervertreter der Shule und Leiter des SV-Tems stellvertretender Shülerspreher Kssenwrt Shriftführer vier Beisitzer Keine Person drf mehrere dieser Vorstndsämter gleihzeitig usführen (keine Ämterhäufung). mximl 22 weitere Mitglieder 3 AUFGABEN DES SV-TEAMS Ds SV-Tem nimmt lltäglih nfllende Aufgen whr. vertritt die Anliegen und Interessen der Shülershft zw. setzt die Beshlüsse des Shülerprlmentes um. sihert den Kontkt zu Shülern, Lehrern und Shulleitung. plnt SV-Vernstltungen, -Aktionen und -Projekte, führt diese durh und wertet diese us. nimmt m Shülerprlment teil, woei nur die Vorstndsmitglieder stimmerehtigt sind (vgl. 12.5). 4 KASSENWART Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.3) Die Kndidten für ds Amt des Kssenwrts müssen mindestens 18 Jhre lt sein oder eine Erklärung der Erziehungserehtigten vorlegen, nh der sih diese ereit erklären, im Flle seiner Whl für vom Kssenwrt zu verntwortende Fehleträge ufzukommen. Aufgen Aufge des Kssenwrts ist die vertruensvolle, exkte Verwltung der Finnzen der SV. So veruht er z. B. jede Einnhme oder Ausge mit Beleg. Der Kssenwrt git uf dem Shülerprlment einen Ksseneriht üer die Finnzewegungen seit dem letzten Shülerprlment. 5 SCHRIFTFÜHRER Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.3) Die Kndidten für ds Amt des Shriftführers sollten wortgewndt sein und im Fh Deutsh eine mindestens efriedigende Note vorweisen können. Fssung: Seite 7/16 -

8 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) Aufgen Der Shriftführer führt in der Regel ei llen Sitzungen der SV ds Protokoll (huptsählih SV- Tem-Sitzungen und Shülerprlmente). Weiterhin ist er für die Verwltung der SV-Mitgliedsdten verntwortlih. Er hält gewählte Vertreter mit Nme, Vornme, Klsse und E-Mil-Adresse fest und rhiviert die ddurh entstehenden Dtennken. Sollten von der SV usgehende Shriftstüke geshrieen werden müssen, verfsst diese, sofern niht nders eshlossen, der Shriftführer. 6 BEISITZER Aufgen Die Beisitzer unterstützen die nderen Vorstndsmitglieder ei der Bewältigung nfllender Aufgen, die ufgrund ihrer Wihtigkeit vom Vorstnd usgeführt werden sollten. Sie koordinieren ds SV-Tem in Koopertion mit den restlihen Vorstndsmitgliedern. 7 AUSSCHLUSS UND AUFNAHME VON MITGLIEDERN WÄHREND DES SCHULJAHRES Sollte durh entsprehendes Verhlten die Mitgliedshft einzelner Personen im SV-Tem während des Shuljhres niht mehr trgr sein, knn uf Antrg eines SV-Tem-Mitglieds hin ei der nähsten SV-Tem-Sitzung eine Astimmung üer den Ausshluss us dem Tem erfolgen. Die etroffene Person ist us dem Tem usgeshlossen, wenn eine 2/3-Mehrheit sih für diesen Antrg usspriht. Ist ein kurzfristiges Eingreifen erforderlih und die nähste SV-Tem-Sitzung liegt niht in unmittelrer zeitliher Nähe, knn der SV-Tem-Vorstnd mehrheitlih eshließen, ein Mitglied des SV-Tems für den Zeitrum is zur nähsten Sitzung vom Dienst zu suspendieren. Auf der nähsten SV-Tem-Sitzung wird dnn entshieden, o lediglih eine Verwrnung usgesprohen wird oder ein Ausshluss us dem SV-Tem erfolgt. Die Neuufnhme von Mitgliedern in ds SV-Tem während des Shuljhres ist unzulässig, d diese niht durh die Whl der Shülershft legitimiert wären. 9 WEITERE FUNKTIONSTRÄGER 1 SCHÜLERPARLAMENTSPRÄSIDENT Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt des Shülerprlmentspräsidenten müssen reguläres Mitglied des Shülerprlments sein. Die Kndidten für ds Amt des Shülerprlmentspräsidenten sollte in der Lge sein, die Shülerprlmente kompetent und gemäß der SV-Stzung und insesondere der Geshäftsordnung zu leiten. Grundsätzlihe Vorussetzungen dfür sind Redegewndtheit, Durhsetzungsvermögen und die Vertrutheit mit der SV-Stzung. Außerdem sollte der Shülerprlmentspräsident üer usreihende Kenntnisse üer die SV-Areit n dieser Shule verfügen. Die Ämter des Shülerprlmentspräsidenten und Shülersprehers dürfen niht von derselen Person ekleidet werden. Aufgen Der Shülerprlmentspräsident ist ls Sitzungsvorsitzender des Shülerprlments für die ordnungsgemäße Einerufung, Vorereitung, Durhführung und Nhereitung der Shülerprlmente verntwortlih. Er ht somit den Huptteil der Modertion der Shülerprlmente inne. Im Flle von Whlen uf dem Shülerprlment setzt er den Whlleiter ein (vgl. 4.2). 2 DELEGIERTE FÜR DIE SCHULKONFERENZ Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt der Shulkonferenzdelegierten sollten in der Lge sein, Interessen in der Shulkonferenz kompetent zu vertreten. Nh Möglihkeit sollte dieses Amt deswegen von erfhrenen und wortgewndten Shülervertretern ekleidet werden. Fssung: Seite 8/16 -

9 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) Aufgen Die Delegierten für die Shulkonferenz vertreten die Interessen, Wünshe und Vorstellungen der Shülershft uf der Shulkonferenz und esitzen ein hohes Mß n Entsheidungsmitestimmung, d sie uf der Shulkonferenz ls höhste Konferenz der Shule den gleihen Stimmennteil esitzen wie uh jeweils die Lehrer- und die Elternshft. Durhführung der Whl (teils weihend von 4.1) Die Whl wird ls Listenwhl durhgeführt, d. h. lle Kndidten werden gelistet und jeder Stimmerehtigte knn für eine estimmte Anzhl n Kndidten stimmen. Diese Anzhl orientiert sih n der Gesmtzhl der zu wählenden Delegierten, die je nh Shülerzhl von Shuljhr zu Shuljhr vriieren knn und im ShulG festgelegt ist. Jeder Stimmerehtigte drf mximl hl so viele Stimmen geen, wie es Delegiertenplätze git. Gewählt ist neen dem Shülerspreher, der utomtish Mitglied der Shulkonferenz ist (vgl. 7.2d), wer in der nhnd der erhltenen Stimmen erstellten Rngliste die vorderen Plätze is zum Erreihen der Gesmtzhl der zu wählenden Delegierten elegt. Die sehs folgend Pltzierten sind utomtish ls Stellvertreter gewählt. 3 VERTRETER FÜR DIE FACHKONFERENZEN Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt der Fhkonferenzvertreter sollten in der Lge sein, Interessen in der Fhkonferenz kompetent zu vertreten. Nh Möglihkeit sollte dieses Amt deswegen von wortgewndten Shülervertretern ekleidet werden, die Interesse m jeweiligen Unterrihtsfh hen und üer usreihend Kenntnisse in diesem Fh verfügen. Aufgen Die Vertreter für die Fhkonferenzen (zwei pro Fh) vertreten die uf die jeweiligen Unterrihtsfäher ezogenen Interessen, Wünshe und Vorstellungen der Shülershft uf den Fhkonferenzen. Sie nehmen ls ertendes Mitglied n den Fhkonferenzen teil, hen jedoh kein Stimmreht. Durhführung der Whlen (teils weihend von 4.1) Die Whlen der Fhkonferenzvertreter können, sofern keine Gegenrede von einem stimmerehtigten Mitglied des Shülerprlments erhoen wird, ei llen oder einzelnen Unterrihtsfähern offen per Hndzeihen erfolgen. 4 DELEGIERTER FÜR DAS LANDESSCHÜLERPARLAMENT Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt des Lndesshülerprlmentsdelegierten sollten in der Lge sein, Interessen der loklen SV uf Lndeseene zu vertreten. Zudem müssen sie ereit sein, zu den teils weiter entfernten Tgungsorten zu reisen und Freizeit für die ggf. n Wohenenden stttfindenden Lndesshülerprlmente zu opfern. Aufgen Der Delegierte für ds Lndesshülerprlment nimmt mit Sitz-, Rede-, Antrgs- und Stimmreht n den Lndesshülerprlmenten der Gymnsien in Shleswig-Holstein teil. Dort ist es seine Aufge, die lokle SV uf Lndeseene zu vertreten. 5 DELEGIERTE FÜR DAS KREISSCHÜLERPARLAMENT Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt des Kreisshülerprlmentsdelegierten sollten in der Lge sein, Interessen der loklen SV uf Kreiseene zu vertreten. Zudem müssen sie ereit sein, zu den teils weiter entfernten Tgungsorten zu reisen und Freizeit für die ggf. n Wohenenden stttfindenden Kreisshülerprlmente zu opfern. Aufgen Die zwei Delegierten für ds Kreisshülerprlment nehmen mit Sitz-, Rede-, Antrgs- und Stimmreht n den Kreisshülerprlmenten der Gymnsien in Nordfrieslnd teil. Fssung: Seite 9/16 -

10 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) Dort ist es ihre Aufge, die lokle SV uf Kreiseene zu vertreten. 6 KASSENPRÜFER Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt des Kssenprüfers sollten Grundkenntnisse in Mthemtik vorweisen und in der Lge sein, ggf. kompliziertere finnzielle Vorgänge zu verstehen. Aufgen Die zwei Kssenprüfer prüfen m Ende des Shuljhres die Buhführung des Kssenwrtes üer die finnziellen Vorgänge des lufenden Shuljhrs. 7 SV-VERBINDUNGSLEHRER Kndidturedingungen Wählr sind lle Lehrer der Shule, die ei der Whl nwesend sind und ereit wären, ds Amt uszuführen, oder ihre Kndidturereitshft dem Whlleiter shriftlih mitgeteilt hen. Aufgen Der SV-Verindungslehrer erät und unterstützt die Shülervertreter ei der Ausführung ihrer Aufgen und htet dei insesondere uf die Einhltung vorgegeener Rihtlinien. Durhführung der Whl (ehte uh 4.1-2) Die Whl des SV-Verindungslehrers findet regulär lediglih lle zwei Jhre sttt. 10 RECHTE UND PFLICHTEN DER FUNKTIONSTRÄGER 1 TEILNAHMEPFLICHT Alle Funktionsträger sind zur Teilnhme n den Sitzungen der Gremien, denen sie gemäß ihres Amtes ls Mitglied ngehören, verpflihtet. Sind sie zum Zeitpunkt der Sitzung durh Krnkheit o. Ä. verhindert, informieren sie frühstmöglih ihren Stellvertreter, der für diese Sitzung erstzweise ds Mndt üernimmt oder, wenn es keinen Stellvertreter git oder dieser niht erreihr ist, ds SV-Tem, ds drufhin einen kommissrishen Stellvertreter entsenden (lssen) knn. 2 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT Alle Funktionsträger sind zur Vershwiegenheit üer ihnen im Rhmen ihrer Tätigkeit von Mitshülern nvertruten privten, vertrulihen Informtionen verpflihtet, sofern diese Vershwiegenheitspfliht niht durh nderweitig geltendes Reht eingegrenzt wird. Die Weiterge der Informtionen zwishen einzelnen Shülervertretern ist dnn erlut, wenn dies für die Bereitung des entsprehenden Prolemflls erforderlih ist. 3 FREIES MANDAT Alle Funktionsträger verfügen in den Gremien, denen sie ls Mitglied ngehören, üer ein freies Mndt und sind somit n eventuelle Weisungen der Shülergruppen, die sie vertreten, niht geunden, sondern können entgegen dieser Weisungen stimmen, wenn sie die Meinung der ihnen untergeordneten Shülergruppen niht mit ihrem Gewissen vereinren können. Trifft ein Shülervertreter diese Entsheidung, nimmt er dmit llerdings in Kuf, ggf. gewählt zu werden (vgl. 4.4). 4 HAFTBARKEIT Für sämtlihe Tätigkeiten eines Funktionsträgers, die niht ls logishe Konsequenz uf Bsis eines Beshlusses des jeweils weisungsefugten SV-Gremiums usgeführt werden, oder solhe, die niht eindeutig im Rhmen der festgelegten Aufgen dieses Funktionsträgers liegen, ist llein der jeweilige Shülervertreter verntwortlih. Die SV knn für solhe ls privte Hndlungen geltenden Tätigkeiten niht hftr gemht werden. 11 SITZUNGEN: GESCHÄFTSORDNUNG Für lle Sitzungen der SV gelten, sofern niht im Rhmen dieser Stzung usdrüklih nders erwähnt, die folgenden Bestimmungen: Fssung: Seite 10/16 -

11 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) 1 LEITUNG DER SITZUNGEN Die Sitzungen der SV leitet im Regelfll der Vorsitzende des tgenden Gremiums, der somit ls Sitzungsvorsitzender fungiert. Der jeweilige Sitzungsvorsitzende ist für die ordnungsgemäße Einerufung, Vorereitung, Durhführung und Nhereitung der entsprehenden Sitzungen verntwortlih. Er ht somit den Huptteil der Modertion inne und insesondere uf die Einhltung der Geshäftsordnung zu hten. Zudem entsheidet er, wnn Störungen des Sitzungslufs vorliegen und üt ds Husreht us. Flls Whlen uf der jeweiligen Sitzung stttfinden, setzt der Sitzungsvorsitzende den Whlleiter ein (vgl. 4.2). Der Sitzungsvorsitzende knn einzelne Shülervertreter zu seiner Unterstützung ls Assistenten der Sitzungsleitung einsetzen. 2 EINLADUNG Der jeweilige Sitzungsvorsitzende lädt mit einer Frist von sieen Tgen vor der Sitzung lle Mitglieder des entsprehenden Gremiums sowie ggf. weitere Personen in shriftliher Form ein. Der Einldung liegen die vorläufige Tgesordnung und die zur Astimmung stehenden Anträge ei (usgenommen Inititivnträge, vgl. 11.8). 3 BESCHLUSSFÄHIGKEIT Ein Gremium ist eshlussfähig, wenn die Einldung ordnungsgemäß versendet wurde und mindestens 50% der stimmerehtigten Mitglieder nwesend sind. Die Beshlussfähigkeit wird zu Beginn jeder Sitzung vom Sitzungsvorsitzenden förmlih festgestellt. Sollte die Frist für den Versnd der Einldung untershritten worden sein oder die zur Astimmung stehenden Anträge zw. die vorläufige Tgesordnung gefehlt hen, knn ein Gremium sih mit einer 2/3- Mehrheit trotzdem für die Beshlussfähigkeit ussprehen. 4 TAGESORDNUNG Jede Sitzung läuft gemäß der in der Tgesordnung festgelegten Reihenfolge der Tgesordnungspunkte (im Folgenden: TOP ). Zu Beginn der Sitzung wird die mit der Einldung versendete vorläufige Tgesordnung ls offizielle Tgesordnung genehmigt, sofern keine Gegenrede erhoen wird. Im Fll der Gegenrede ist üer die strittigen Punkte zustimmen. Die offizielle Tgesordnung knn nh der Beendigung jedes TOPs per Astimmung erweitert oder verkürzt werden. 5 PROTOKOLL Es wird ein (Ergenis-)Protokoll geführt. Sinn des Protokolls ist es die SV-Areit zweifelsfrei für ds ktuelle Areiten sowie für folgende Genertionen nhweisr zu mhen und Beshlüsse sowie Whlergenisse festzuhlten. Der Protokollnt - in der Regel der Shriftführer der SV - wird zu Beginn der Sitzung vom Sitzungsvorsitzenden festgelegt. Ds Protokoll wird spätestens zehn Tge nh der jeweiligen Sitzung n lle stimmerehtigten Teilnehmer versendet und ggf. nderweitig veröffentliht (Aushng, Homepge et.). Ds Protokoll wird uf der nähsten Sitzung des jeweiligen Gremiums ggf. veressert/ergänzt und per Akklmtion vershiedet, wenn keine Gegenrede erhoen wird, oder ndernflls mit einfher Mehrheit. Es wird im SV-Arhiv rhiviert. 6 SITZUNGSORDNUNG Wortmeldungen sind durh Hndzeihen n den Sitzungsvorsitzenden zu rihten. Ds Redereht ht usshließlih derjenige, dem es vom Sitzungsvorsitzenden erteilt worden ist. Der Sitzungsvorsitzende lässt, flls notwendig, eine Rednerliste führen. Diese legt die Reihenfolge fest, nh der die Wortmeldungen zureiten sind. Diese Reihenfolge drf nur durh Worteiträge des Sitzungsvorsitzenden, ei Verständnisfrgen (vgl. 11.8) oder durh Anträge zur Geshäftsordnung (vgl. 11.9) unterrohen werden. Eine Störung zw. destruktives Verhlten esteht z. B.... in Zwishenrufen und in der Misshtung des Rederehts. in eleidigenden verlen oder nonverlen Äußerungen. in einem destruktiven Missruh des Rehts, Anträge zur Geshäftsordnung stellen zu dürfen. Fssung: Seite 11/16 -

12 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) in respektlosem Verhlten gegenüer dem Sitzungsvorsitzenden. in unerluten Verlssen des Sitzungsrumes. 7 ABSTIMMUNGEN Astimmungen erfolgen grundsätzlih offen per Hndzeihen. Eine Meinung gilt ls ngenommen, wenn sih die einfhe Mehrheit der Stimmerehtigten für diese usspriht, ndernflls ist sie gelehnt. Für einige Astimmungen gelten Ausnhmen. Ein Stimmerehtigter ht uf einer Sitzung grundsätzlih nur Anspruh uf eine Stimme, uh wenn er mehrere Ämter usführt. 8 ANTRÄGE d e f Anträge müssen mit einer Frist von zehn Tgen vor der Sitzung in shriftliher Form n den Sitzungsvorsitzenden gerihtet werden. Anträge, die nh Aluf der Frist eingereiht werden, gelten ls Inititivnträge, die ein Them ehndeln müssen, ei dem sih kurzfristig eine neue Lge ergeen ht oder kuter Hndlungsedrf esteht. Erkennt ds tgende Gremium diesen inititiven Chrkter des Antrgs mit einer einfhen Mehrheit n, wird er trotz Untershreitung der Antrgsfrist ehndelt. Ein zu spät eingereihter Antrg knn uh ehndelt werden, wenn kein Inititivhrkter erkennr ist, er m Ende der Sitzung noh usreihend Tgungszeit zur Verfügung steht. In diesem Fll ist für die Behndlung eenflls eine einfhe Mehrheit erforderlih. Die Astimmung üer einen Antrg erfolgt nh der Vorstellung des Inhlts durh den Antrgsteller und eine eventuelle Dette. Bei der Dette können direkte Frgen n den Antrgsteller gerihtet werden. Ist dies der Fll, drf der Antrgsteller ohne Behtung der Rednerliste direkt im Anshluss n die Frge eine Antwort geen. Vor der Astimmung lässt der Sitzungsvorsitzende den Antrg im Originlwortlut verlesen. Direkt im Anshluss n die Astimmung git der Sitzungsvorsitzende förmlih eknnt, mit welhem Ergenis der Antrg ngenommen zw. gelehnt wurde. Der Wortlut des Antrgs und ds Astimmungsergenis sind drufhin unmittelr im Protokoll zu vermerken. Ein ngenommener Antrg gilt eenso wie die Alehnung eines Antrges is üer einen Antrg mit derselen Asiht regelgereht gestimmt wird. Ein ereits gestimmter Antrg drf im lufenden Shuljhr nur dnn erneut zur Whl gestellt werden, wenn die stimmerehtigten Mitglieder des tgenden Gremiums zunähst mit einer 2/3-Mehrheit forml feststellen, dss sih die dem Antrg zugrunde liegende Shlge entsheidend geändert ht. 9 ANTRÄGE ZUR GESCHÄFTSORDNUNG Anträge zur Geshäftsordnung (im Folgenden: GO-Anträge ) können jederzeit von jedem stimmerehtigten Mitglied der Sitzung gestellt werden (Meldung mit eiden Armen, ggf. mit Ausruf GO-Antrg ). Sie müssen, unehtet der Rednerliste, direkt im Anshluss n den ktuell lufenden Redeeitrg ehndelt werden. GO-Anträge werden vom Antrgsteller kurz egründet. Wird ein GO-Antrg gestellt, so drf nh der Begründung des Antrgstellers (vgl. 11.9) noh je ein Sitzungsteilnehmer für und einer gegen diesen Antrg sprehen. Anshließend ist sofort förmlih üer den Antrg zustimmen. Ds Astimmungsergenis wird vom Sitzungsvorsitzenden unverzüglih mitgeteilt und im Protokoll vermerkt. Werden mehrere GO-Anträge gleihzeitig gestellt, so ist üer den jeweils weitestgehenden Antrg zuerst zustimmen. In Zweifelsfällen estimmt der Sitzungsvorsitzende die Reihenfolge der Astimmung. Fssung: Seite 12/16 -

13 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) d e Die Genehmigung der folgenden GO-Anträge edrf der einfhen Mehrheit: GO-Antrg uf... Vertgung des TOPs uf die nähste Sitzung. Begrenzung der Redezeit für Wortmeldungen ller Teilnehmer in der lufenden Dette uf jeweils XY Minuten. Shließung der Rednerliste, d. h. lediglih die uf der Rednerliste stehenden Mitglieder dürfen in der lufenden Dette noh zu Wort kommen, woei unmittelr nh Beshluss des GO- Antrges noh Personen zur Liste hinzugefügt werden dürfen. Streihung der Rednerliste, d. h. es werden keine weiteren Redeeiträge zu diesem Them zugelssen, uh niht die ereits in der Rednerliste vermerkten. Streihung der Rednerliste und sofortige Astimmung, flls üer einen oder mehrere Anträge verhndelt wird oder eine nderweitige Astimmung vorgesehen ist. Erteilung eines Ordnungsrufes n den Sitzungsteilnehmer XY, flls dieser durh störendes Verhlten uffällt (vgl. 11.6). Sitzungsunterrehung für XY Minuten. Begründung der Astimmung ohne die Möglihkeit seine Begründung zu verweigern, indem mn uf einen Vorredner verweist. Die Genehmigung der folgenden GO-Anträge edrf einer 2/3-Mehrheit: GO-Antrg uf... sofortige Shließung/Aruh der Sitzung. Ausshluss eines Sitzungsteilnehmers, woei diesem entweder drei Ordnungsrufe oder ein ekltnter Ordnungsverstoß wie z.b. die Anwendung körperliher Gewlt zw. uh deren Androhung vorusgehen muss. geheime Astimmung per Stimmzettel. 12 SCHÜLERPARLAMENT Ds Shülerprlment (im Folgenden: SP ) ist ds oerste Orgn der SV in der Shule. 1 ZUSAMMENSETZUNG DES SCHÜLERPARLAMENTS Ds SP setzt sih zusmen us... dem Shülerprlmentspräsidenten ls Sitzungsvorsitzender (vgl. 9.1). den Klssensprehern (vgl. 6). dem SV-Tem (vgl. 8.3). den Antrgstellern. den zur Whl stehenden Kndidten. den sonstigen geldenen Gästen oder Fhkräften. 2 AUFGABEN DES SCHÜLERPARLAMENTS Die Funktion des SPs esteht im Informtionsustush, in der Meinungsildung sowie der Whl von Delegierten und Vertretern. Ds SP erät sih zu ktuellen shulishen Themen, ertshlgt üer Themen der Shulkonferenz, führt die Whlen zu den folgenden Ämtern durh (vgl. 4, 5.4): Shülerprlmentspräsident (vgl. 9.1) Delegierte für die Shulkonferenz sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.2) Fssung: Seite 13/16 -

14 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) pro Fh zwei Vertreter für die Fhkonferenzen (vgl. 9.3) Delegierter für ds Lndesshülerprlment sowie dessen Stellvertreter (vgl. 9.4) Delegierte für ds Kreisshülerprlment sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.5) zwei Kssenprüfer (vgl. 9.6) SV-Verindungslehrer sowie dessen Stellvertreter lle zwei Jhre (vgl. 9.7) eshließt Stzungsänderungen mit 2/3-Mehrheit. 3 DURCHFÜHRUNG DES SCHÜLERPARLAMENTS Die Durhführung des SPs erfolgt gemäß den Grundsätzen zur Durhführung von Sitzungen der SV (vgl. 11). 4 KONSTITUIERENDES 1. SCHÜLERPARLAMENT Ds erste SP des Shuljhres, ei dem u. A. zhlreihe Whlen nstehen, findet innerhl der fünften is hten Shulwohe des neuen Shuljhres sttt und wird vom neu gewählten Shülerspreher einerufen und vorereitet. Im Anshluss n die sitzungseröffnenden Formli (Feststellung der Beshlussfähigkeit, Genehmigung der Tgesordnung usw.) muss shnellstmöglih die Whl des Shülerprlmentspräsidenten stttfinden, der drufhin die Leitung der Sitzung üernimmt. 5 STIMMRECHT Stimmreht esitzen... die Klssenspreher (vgl. 6), woei die eiden Klssenspreher einer Klsse nur eine gemeinsme Stimme esitzen. Mitglieder des SV-Tem-Vorstnds (vgl. 8.2). der Shülerprlmentspräsident (vgl 9.1). 13 SV-TEAM-SITZUNG Die SV-Tem-Sitzung ist die regelmäßig stttfindende Sitzung des SV-Tems. 1 ZUSAMMENSETZUNG DER SV-TEAM-SITZUNG Die SV-Tem-Sitzung setzt sih zusmen us... den Mitgliedern des SV-Tems (vgl. 8.2). den sonstigen geldenen Gästen oder Fhkräften. 2 AUFGABEN DER SV-TEAM-SITZUNG Auf der SV-Tem-Sitzung werden lle die Aufgen des SV-Tems etreffenden Themen erten, insesondere zur Vor- und Nhereitung der... SV-Vernstltungen, -Projekte und Aktionen. Shulkonferenzen. Shülerprlmente. lltäglih nfllenden Aufgen. Wird ein GO-Antrg gestellt, so drf nh der Begründung des Antrgstellers (vgl. 11.9) noh je ein Sitzungsteilnehmer für und einer gegen diesen Antrg sprehen. Anshließend ist sofort förmlih üer den Antrg zustimmen. Ds Astimmungsergenis wird vom Sitzungsvorsitzenden unverzüglih mitgeteilt und im Protokoll vermerkt. 3 DURCHFÜHRUNG DER SV-TEAM-SITZUNG Die Durhführung der SV-Tem-Sitzungen erfolgt gemäß den Grundsätzen zur Durhführung von Sitzungen der SV (vgl. 11). Fssung: Seite 14/16 -

15 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) 4 KONSTITUIERENDE 1. SV-TEAM-SITZUNG Die erste SV-Tem-Sitzung, ei dem u. A. zhlreihe Whlen nstehen, findet nh der Whl des SV- Tems innerhl der ersten ht Shulwohen des neuen Shuljhres sttt. 5 STIMMRECHT Stimmreht esitzen... lle Mitglieder des SV-Tems (vgl. 8.2). 14 KOMMUNIKATIONSWEGE DER SV Die Shülervertreter nutzen neen dem persönlihen Gespräh u. A. folgende Möglihkeiten der Informtionsweiterge und Kommuniktion mit den Mitshülern, Lehrern und Eltern: die entsprehenden Gremien und deren Sitzungen. Informtionslätter. die usgewiesenen, von der Shulleitung genehmigten Flähen für SV-Aushänge. den SV-Rum ls Büro, der während der großen Pusen grundsätzlih geöffnet ist und ls Kontktstelle der Shülervertreter genutzt wird. ds Internet, z. B. üer sozile Netzwerke, E-Mil und die eigene Homepge. Sämtlihe Veröffentlihungen, Einldungen et., die in shriftliher Form n eine estimmte Personengruppe verreitet werden müssen, können nsttt in der gedrukten Fssung uh in elektronisher Form versendet werden. 15 ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN 1 SYNONYME Die in dieser Stzung genutzten Ausdrüke weihen teils von den im ShulG erwähnten Bezeihnungen. Es wird us diesem Grund uf die folgenden Entsprehungen hingewiesen: Shülerprlment = SV-Versmmlung = Klssenspreherversmmlung SV-Stzung/Stzung der SV = SV-Sttut/Sttut der SV 2 WIRKSAMKEIT FÜR DIE GESCHLECHTER Um eine sprhlihe Vereinfhung zu erreihen, wird in dieser Stzung generell für weilihe und männlihe Personen die männlihe grmmtiklishe Form enutzt. Diese Form gilt jedoh, sofern niht usdrüklih nders erwähnt, für sowohl männlihe ls uh weilihe Personen. 3 ERGÄNZUNGEN Die SV knn jederzeit ergänzende Bestimmungen zur Stzung in seprten Erlssen o. Ä. genehmigen. 16 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen dieser Stzung gnz oder teilweise ungültig sein, so erührt ds die Wirksmkeit der ürigen Bestimmungen niht. Die vorliegende Version der SV-Stzung wurde durh ds Shülerprlment der Theodor-Storm-Shule m unter TOP 8 genehmigt und tritt mit sofortiger Wirkung in Krft. Husum, d g e z e i h n e t / f. d. R. Mihel Shröder Brin Zue - Shülerprlmentspräsident - - Shülerspreher - Fssung: Seite 15/16 -

16 S A T Z U N G der Shülervertretung der Theodor-Storm-Shule ( SV-Stzung ) Die letzten Stzungsänderungen: - A N H A N G f. d. R. Lutz Oliver Thomsen, SPP; Momme Buhholz, SSpr Völlige Neuereitung durh Brin Zue (Ltg.)., Jsper Erihsen, Jn Junghnns, Johnn Shökel, Mihel Shröder und Len Tolkmitt. >> Fssung gültig : Shuljhr 2009/ f. d. R. Mihel Shröder, SPP; Brin Zue, SSpr Sprhlihe Üerreitung, vereinzelte Streihungen >> Fssung gültig : f. d. R. Mihel Shröder, SPP; Brin Zue, SSpr Neustrukturierung, einzelne inhltlihe Änderungen >> Fssung gültig seit: , 11:45 Uhr Hilfe und Hinweise zur Benutzung Ws ist diese Stzung hier eigentlih? Diese Stzung regelt die Grundsätze der Shülervertretungsreit n der Theodor-Storm-Shule. Sie knn lso ls Gesetz der SV n dieser Shule ngesehen werden. Alle Shülervertreter müssen sih ei der Ausführung ihres Amtes n die in der Stzung stehenden Regeln hlten. Außerdem gelten ntürlih lle üergeordneten Gesetze, woei für die SV-Areit esonders ds Lndesshulgesetz wihtig ist. Nur weil es in der SV-Stzung niht veroten ist, drf ein Shülervertreter lso z. B. niht einfh uf dem Shulgelände ruhen, weil ihm dies j ein nderes geltendes Reht verietet. Wofür ruht die SV eine Stzung? Ziel der Stzung ist es u. A., für Kontinuität und Qulität der SV-Areit zu sorgen und den Genertionenwehsel für die jeweiligen Nhfolger zu erleihtern, indem sie die wihtigsten Vorgänge der SV-Konstituierung und des druf folgenden SV-Alltgs genu eshreit. Außerdem sorgt eine Stzung dfür, dss ei Sitzungen z. B. während einer Whl klr ist, wie diese Whl zulufen ht, ws mn drf und ws veroten ist. Würden die wihtigsten Regeln zu diesen Punkten nirgendwo geshrieen stehen, gäe es vermutlih sehr viel mehr Streitigkeiten und Diskussionen, welhe vom Erreihen des eigentlihen Ziels der Sitzungen nur unnötig hlten würden. Wie ist die Stzung ufgeut und ws edeutet dieses komishe vgl. X? Die einzelnen Bestimmungen dieser Stzung sind nh Prgrphen ( ) sortiert. Diese Prgrphen sind teilweise wiederum in Unterpunkte ufgeteilt, meistens nh Zhlen oder Buhsten. An estimmten Stellen wird uf ndere Prgrphen dieser Stzung verwiesen ( vgl. X ). Diese Verweise sind ls Hilfe gedht und mhen druf ufmerksm, dss n der gennnten Stelle noh mehr zum jeweiligen Them zu finden ist. Der Hinweis (vgl. 8.2) hinter dem Begriff SV-Tem-Vorstnd edeutet lso z. B., dss in Prgrph 8 in Ashnitt 2 unter Astz mehr Infos zum SV-Tem-Vorstnd zu finden sind. Mir ist ds Gnze zu kompliziert! Leider sind Stzungen oftmls in sehr shliher und komplizierter Sprhe geshrieen. Ds muss leider so sein, weil es hierei j um Regeln geht, die klr und mit möglihst treffenden Wörtern und een teilweise uh mit Fhwörtern eshrieen sein müssen. Aer lss dih von der Ausdruksweise und der Fülle n Informtionen niht shreken! Dein SV-Tem hilft dir siher gerne, wenn du Frgen zu einzelnen Prgrphen hst. Wenn du möhtest, dss die SV ein Interesse von dir oder deiner Klsse vertritt, er us der Stzung niht lesen knnst, ws du tun musst, frge einfh eim SV-Tem nh, wenn du dir eispielsweise niht siher ist, o du einen Antrg stellen musst und wie ds nun genu funktioniert. Fssung: Seite 16/16 -

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