SATZUNG der Schülervertretung des Alten Gymnasiums

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1 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) SATZUNG der Shülervertretung des Alten Gymnsiums zur Orgnistion der Shülershft ( SV-Stzung ) 1 WESEN UND AUFGABEN Die Shülervertretung (im Folgenden: SV ) ist die im Shulgesetz des Lndes Shleswig-Holstein (im Folgenden: ShulG ) vernkerte offizielle Interessensvertretung der Shülershft einer Shule. Die SV nimmt die Interessen der Shülershft whr und eteiligt sih ktiv n shulishen Entsheidungsfindungsprozessen. fungiert ls Bindeglied zwishen Shülershft und Lehrer- und Elternshft. ereihert ds Shulleen u. A. durh Vernstltungen, Projekte und Aktionen uf kultureller Eene (z. B. Tlented, ProWo). soziler Eene (z. B. Nikolusktion, Soziler Tg, Zeltlger). Die Areitsgrundsätze für die Erfüllung der Aufgen regelt diese Stzung. 2 ÄMTER DER SV In der SV git es u. A. folgende Funktionsträger: 1. pro Klsse zwei Klssenspreher (vgl. 6) 2. mximl 15 SV-Tem Mitglieder (vgl. 8) sehs Vorstndsmitglieder: Shülerspreher ls höhster Shülervertreter der Shule und Leiter des SV-Tems stellvertretender Shülerspreher Kssenwrt Shriftführer zwei Beisitzer mximl 9 weitere Mitglieder 3. einen Shülerprlmentspräsidenten (vgl. 9.1) 4. Delegierte für die Shulkonferenz sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.2) 5. pro Fh zwei Vertreter für die Fhkonferenzen (vgl. 9.3) 6. einen Delegierten für ds Lndesshülerprlment sowie dessen Stellvertreter (vgl. 9.4) 7. zwei Delegierte für den Stdtshülerrt sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.5) 8. zwei Kssenprüfer (vgl. 9.6) 9. in ertender Funktion einen SV-Verindungslehrer sowie dessen Stellvertreter (vgl. 9.7) Delegierte für ds Bertungstem innerhl der Shülershft 3 ORGANE DER SV Der SV stehen u. A. folgende Kommuniktions-, Bertungs- und Beshlussorgne zur Verfügung: 1. Shülerprlment ls oerstes Orgn (vgl. 12) 2. Klssenstufen- zw. Jhrgngsversmmlung 3. Shüler-Vollversmmlung 4. SV-Tem-Sitzung (vgl. 13) 4 WAHLEN / VERGABE VON ÄMTERN Sofern im Rhmen dieser Stzung niht usdrüklih nders erwähnt, gilt für lle Whlen der SV Folgendes: 1 WAHLMODI Whlen erfolgen grundsätzlih geheim mittels Stimmzettel. 1

2 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) Gewählt ist, wer die meisten gegeenen Stimmen erhält (reltive Mehrheit). Muss ein Stellvertreter für die zu esetzende Position gewählt werden, ist gewählt, wer nh dem Whlsieger die meisten gegeenen Stimmen erhält. Git es für ein Amt nur einen Kndidten, muss eine Bestätigungswhl durhgeführt werden, d. h. den Stimmerehtigten stehen die Astimmungsoptionen J, Nein und Enthltung zur Verfügung. Gewählt ist der Kndidt in diesem Fll, wenn er mehr Fürstimmen ( J ) ls Gegenstimmen ( Nein ) erhlten ht. Entsteht eine Pttsitution (mehrere Kndidten hen die gleihe Anzhl n Stimmen erhlten), wird zwishen den etroffenen Kndidten eine Stihwhl durhgeführt. Bringt uh diese keinen Sieger hervor, entsheidet ds Los. d Die Amtszeit eträgt ein Shuljhr. 2 VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG DER WAHLEN Jede Whl wird von einem Whlleiter vorereitet und geleitet. Dieser wird, sofern er niht durh die Stzung eindeutig ennnt ist, vom Sitzungsvorsitzenden eingesetzt. Der Whlleiter drf keine der ei der entsprehenden Whl kndidierenden Personen sein. Weitere unprteiishe Personen ( Klsse 8) können zur Unterstützung des Whlleiters und somit ls Mitglieder der Whlkommission herngezogen werden. Vor jeder Whl verliest der Whlleiter die Aufgen des zu wählenden Amtsträgers us der Stzung und verdeutliht ds für die Ausführung von Ämtern grundsätzlih erforderlihe Mß n Pflihtewusstsein. Ds Ergenis einer Whl wird direkt im Anshluss n die Auszhlung durh den Whlleiter verkündet und zu Protokoll gegeen. d e f Die öffentlihe Verteilung von ls potentielle Bestehungsmittel nzusehenden Dingen (z. B. Süßigkeiten) ist llen kndidierenden Personen und Tems untersgt. Die SV-Tem oder SV-Personen-Whlen sollten niht unmittelr vor oder in unterrihtsfreier Zeit stttfinden. Die SV-Tem oder SV-Personen-Whlen sollten m ersten Wohentg des Dezemers stttfinden (Sollte es sih dei um einen unterrihtsfreien Tg hndeln, wird ds druf folgende nähstmöglihe Dtum gewählt.) 3 WÄHLENDE GREMIEN Von der Shülervollversmmlung oder einzelnen Klssen-/Jhrgngsversmmlungen werden gewählt (vgl. 5.2): ds SV-Tem (vgl. 8) (Sofern mehr ls ein SV-Tem zur Whl steht) der Shülerspreher (vgl. 7) der stellvertretende Shülerspreher (vgl. 7) Vom Shülerprlment werden gewählt (vgl. 5.4): die Zusmmensetzung des SV-Tems (Sofern sih lediglih ein SV-Tem im zeitlihe legitimen Rhmen zur Whl ngemeldet ht, wird die Zusmmensetzung des SV-Tems durh Personenwhl estimmt. Zusmmensetzung heißt in diesem Zusmmenhng niht, dss die Ämter innerhl des SV-Tems (wie z.b Beisitzer) durh die Personenwhl im Shülerprlment estimmt wird.) der Shülerprlmentspräsident (vgl. 9.1) die Delegierten für die Shulkonferenz sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.2) die Vertreter für die Fhkonferenzen (vgl. 9.3) der Delegierte für ds Lndesshülerprlment sowie dessen Stellvertreter (vgl. 9.4) die Delegierten für den Stdtshülerrt sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.5) die Kssenprüfer (vgl. 9.6) die SV-Verindungslehrer lle zwei Jhre (vgl. 9.7) Von der SV-Tem-Sitzung werden gewählt (vgl. 5.3): der Kssenwrt (vgl. 8.4) der Shriftführer (vgl. 8.5) zwei Beisitzer (vgl. 8.6) zwei Delegierte für ds Bertungstem innerhl der Shülershft die SV-Tem-Beuftrgten eines Themenereihes (z. B. Kultur, Soziles, Sport, Musik, Mterilwrt, Wemster, PR-Beuftrgte, Shulgestltung und Geäudewrt) d Von den Klssengemeinshften werden gewählt (vgl. 5.1): die Klssenspreher (vgl. 6) 4 NEUBESETZUNG VON ÄMTERN Ein Amt muss im lufenden Shuljhr shnellstmöglih neu esetzt werden, wenn der isherige Amtsinher mit sofortiger Wirkung zurüktritt. niht mehr Shüler n dieser Shule (ei Klssensprehern: in dieser Klsse ) ist. vom Gremium, ds ihn gewählt ht, mit einer 2/3-Mehrheit gewählt wird (usgenommen Shülerspreher und dessen Stellvertreter, vgl. 5.2e-f). us sonstigen Gründen forml niht mehr Amtsinher sein knn (z. B. ei einem Ausshluss us dem SV-Tem, vgl. 8.7). 2

3 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) Die Neuesetzung erfolgt uf der nähsten Sitzung des jeweils zuständigen Gremiums (vgl. 4.3) gemäß des für die jeweilige Whl festgelegten Verfhrens (usgenommen Shülerspreher und dessen Stellvertreter, vgl. 5.2e-f). 5 ENTLASTUNG VON AMTSINHABERN Amtsinher gelten ls entlstet, wenn ds zuständige Gremium (vgl. 4.5-) sih mit einfher Mehrheit für diese Entlstung usgesprohen ht. Mit der Entlstung erkennt ds zuständige Gremium die in der letzten Amtsperiode vom jeweiligen Amtsinher geleistete Areit n und kzeptiert diese ls Areit im Sinne der vom Gremium vorgegeenen Ziele und Meinungen. Ds jeweilige Gremium üernimmt somit die Verntwortung für die vom Amtsinher usgeführten Tätigkeiten in der entsprehenden Amtsperiode. Am Ende einer Amtszeit (i. d. R. m Shuljhresende) müssen für die Inher der folgenden Ämter vom Shülerprlment eine Astimmung üer deren Entlstung vorgenommen werden: Shülerspreher stellvertretender Shülerspreher Am Ende einer Amtszeit (i. d. R. m Shuljhresende) muss für die Inher der folgenden Ämter des SVTem-Vorstnds von der SV-Tem-Sitzung eine Astimmung üer deren Entlstung vorgenommen werden: Kssenwrt Shriftwrt zwei Beisitzer 6 ÜBERGANG ZWISCHEN DEN SCHULJAHREN Die Amtsinher leien is zur Neuesetzung ihrer Ämter im folgenden Shuljhr im Amt und führen diese während dieser Üergngszeit weiterhin us. 5 KONSTITUIERUNG DER SV Zu Beginn jedes Shuljhres konstituiert sih die SV nh den folgenden Bestimmungen neu. Zu ehten sind die Grundsätze für Whlen der SV und die Verge von Ämtern (vgl. 4). 1 WAHL DER KLASSENSPRECHER Jede Klsse wählt innerhl der ersten vier Shulwohen zwei gleiherehtigte Klssenspreher, und zwr ein Mädhen und einen Jungen. (A der Oerstufe tritt jeglihe geshlehtsspezifishe Reglementierung ußer Krft) Kndidturedingungen Wählr sind lle Shüler der Klsse, die ei der Whl nwesend sind und ereit wären, ds Amt uszuführen. Whlleitung Die Whl wird vom Klssenlehrer oder im Verhinderungsfll von einer nderen Lehrkrft geleitet. Stimmreht Stimmerehtigt sind lle nwesenden Shüler der Klsse. Jedes Klssenmitglied ht zwei Stimmen, wovon mximl eine n eine weilihe Kndidtin und mximl eine n einen männlihen Kndidten gehen drf. 2 WAHL DES SV-TEAMS INKL. DES SCHÜLERSPRECHERS UND DESSEN STELLLVERTRETER Die Shülershft wählt innerhl der ersten sehs Shulwohen ds SV-Tem inklusive des Shülersprehers und dessen Stellvertreter uf einer Shülervollversmmlung, die optionl in mehrere Jhrgngs- oder Stufenversmmlungen ufgeteilt werden knn. (Sofern die Bedingungen für die SV-Tem-Whl in der Shülervollversmmlung nh 4.3 gilt) Kndidturedingungen Wählr sind lle mindestens sieen Tge vor der Whlvernstltung gemeldeten Tems, die den Bedingungen für die Whl zum SV-Tem entsprehen (vgl. 8.1). In der shriftlihen Kndidturmeldung sind lle Temmitglieder und deren Klssenzugehörigkeit zu nennen. Zudem müssen die Kndidten für die Ämter des Shülersprehers und des stellvertretenden Shülersprehers eindeutig ls solhe mrkiert sein. Whlleitung Der noh mtierende Shülerspreher des vergngenen Shuljhres (vgl. 4.6) setzt für diese Whl spätestens in der 1. Shulwohe einen Whlleiter ein, der keinem der kndidierenden Tems ngehören drf und mindestens in der 10. Klsse sein muss. Der Whlleiter muss kein Shüler sein. Der Whlleiter ist für die Vorereitung, Durhführung und Auswertung der Whl verntwortlih. Er ist gleihzeitig der Sitzungsleiter der im Rhmen der Whl stttfindenden Shülervoll- zw. Jhrgngsversmmlungen. Der Whlleiter ildet zusmmen mit fünf von ihm usgewählten Shülern ( Klsse 8 und unprteiish), sowie einer von der Shulleitung dzu euftrgten Lehrkrft die Whlkommission. Die Kommission ist für den ordnungsgemäßen Aluf der Shülervoll- zw. Jhrgngsversmmlungen und der Auszählung verntwortlih. 3

4 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) Stimmreht Stimmerehtigt sind lle nwesenden Shüler dieser Shule. Jeder Shüler ht eine Stimme pro Whlktegorie (vgl. 5.2d). d Whlktegorien Whlktegorie I: SV-Tem-Whl Üer die ufgestellten Tems wird en lo gestimmt, d. h. mit der Whl eines SV-Tems wählt der Stimmerehtigte utomtish ds Tem in seiner Gesmtufstellung inklusive ller Mitglieder. Wenn ds Tem nur jeweils einen Kndidten für die Ämter des Shülersprehers und des stellvertretenden Shülersprehers ufgestellt ht, sind diese ei einem Whlsieg des zugehörigen Tems utomtish uh ls Träger dieser Ämter gewählt. Whlktegorie II: Shülerspreherwhl (optionl) Die kndidierenden Tems können der Shülershft eine Auswhl us mehreren Kndidten für ds Amt des Shülersprehers ieten. In diesem Fll ist derjenige zum Shülerspreher gewählt, der dem gewählten SV-Tem (= Sieger us Whlktegorie I) ngehört und von den Kndidten dieses Tems für ds Amt des Shülersprehers m meisten Stimmen erhlten ht. Die Person us dem gewählten SV-Tem, die die zweithöhste Anzhl n Stimmen erhlten ht, ist utomtish zum stellvertretenden Shülerspreher gewählt. Hinweis: Jedes kndidierende Tem knn nur in Whlktegorie II eine Auswhl n Kndidten ufstellen. e Awhl des SV-Tems Ds SV-Tem knn im lufenden Shuljhr gewählt werden. Ein Antrg uf Awhl des SV-Tems wird vom Shülerprlment dnn ehndelt, wenn diesem Antrg ein in einer Untershriftensmmlung festgehltenes Misstruensvotum von mindestens 30% der Shülershft zu Grunde liegt. Ds SV-Tem ist gewählt, sold ds Shülerprlment dem entsprehenden Antrg mit einer 2/3-Mehrheit zustimmt. Tritt dieser Fll ein, sind innerhl der nähsten vier Shulwohen Neuwhlen gemäß den für diesen Whltyp vorgeshrieenen Rihtlinien nzusetzen. Die Einsetzung des Whlleiters nimmt in diesem Fll der SV- Verindungslehrer vor. f Awhl des Shülersprehers oder dessen Stellvertreter Der Shülerspreher und dessen Stellvertreter können im lufenden Shuljhr gewählt werden. Ein Antrg uf Awhl des jeweiligen Amtsinhers wird vom Shülerprlment dnn ehndelt, wenn diesem Antrg ein in einer Untershriftensmmlung festgehltenes Misstruensvotum von mindestens 30% der Shülershft zu Grunde liegt. Der jeweilige Amtsinher ist gewählt, sold ds Shülerprlment dem entsprehenden Antrg mit einer 2/3-Mehrheit zustimmt. Tritt dieser Fll ein, muss ds SV-Tem innerhl der nähsten vier Shulwohen einen neuen Amtsinher nominieren. Dieser muss durh ds Shülerprlment mit einer einfhen Mehrheit estätigt werden. 4

5 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) 3 WAHL DER WEITEREN VORSTANDSMITGLIEDER DES SV-TEAMS Ds SV-Tem wählt innerhl der ersten ht Shulwohen seine Vorstndsmitglieder (usgenommen Shülerspreher und dessen Stellvertreter, vgl. 5.2) uf der 1. SV-Tem-Sitzung. Kndidtur Bedingungen Wählr sind lle SV-Tem-Mitglieder, die mindestens in der 8. Klsse sind, sih für die Ausführung des Amtes ereit erklären würden und den für ihr Amt formulierten sonstigen Kndidturedingungen entsprehen (vgl ). Stimmreht Stimmerehtigt sind lle nwesenden SV-Tem-Mitglieder. Jedes Mitglied ht eine Stimme pro zu vergeendes Amt. 4 WAHLEN AUF DEM 1. SCHÜLERPARLAMENT Auf dem innerhl der fünften is hten Shulwohe des neuen Shuljhres stttfindenden 1. Shülerprlment werden die in 4.3 gennnten Funktionsträger gewählt. Für die Besetzung dieser Ämter (usgenommen SV-Verindungslehrer, vgl. 9.7) gilt: Kndidturedingungen Wählr sind lle Shüler der 7. Klsse, die ei der Whl nwesend sind und ereit wären, ds Amt uszuführen, oder ihre Kndidturereitshft dem Whlleiter shriftlih mitgeteilt hen. Stimmreht Stimmerehtigt sind lle regulär Stimmerehtigten des Shülerprlments (vgl. 12.5). 6 KLASSENSPRECHER 1 ALLGEMEINES Die Klssenspreher sind die offiziellen Shülervertreter einer Klsse, die von der Klssengemeinshft gewählt werden (vgl. 5.1). Jede Klsse ht zwei gleiherehtigte Klssenspreher, und zwr ein Mädhen und einen Jungen. 2 AUFGABEN DER KLASSENSPRECHER SV. Die Klssenspreher vertreten die Anliegen ihrer Mitshüler vor den Lehrkräften und in den Gremien der SV. Sie können Anregungen zur Gestltung des Unterrihts und zu sonstigen die Klsse etreffenden Frgen n die jeweiligen Klssenlehrer und n Lehrkräfte des Klssenkollegiums herntrgen. Die Klssenspreher sind ds Bindeglied zwishen ihrer Klsse und der Die Klssenspreher sind dfür verntwortlih, dss der Klssenrt gemäß den ktuellen, vorgegeenen Rihtlinien gehlten wird. d Die Klssenspreher sind Mitglieder des Shülerprlments, ei dem sie pro Klsse eine gemeinsme Stimme hen. 7 SCHÜLERSPRECHER 1 BEDINGUNGEN FÜR DIE WAHL ZUM SCHÜLERSPRECHER Die Kndidten für ds Amt des Shülersprehers und des stellvertretenden Shülersprehers müssen (ehte uh 5.2 und 8.1). mindestens in der 10. Klsse sein. in den letzten zwei Shuljhren n mindestens zwei Shülerprlmenten oder mindestens zwei SV- TemSitzungen dieser Shule teilgenommen hen. Shülerspreher und Stellvertreter dürfen niht eide us dem Ashlussjhrgng sein, um Kontinuität zu whren. 2 AUFGABEN DES SCHÜLERSPRECHERS Der Shülerspreher ls höhster Shülervertreter der Shule ht die folgenden Aufgen, ei deren Umsetzung er von seinem Stellvertreter unterstützt zw. im Verhinderungsfll vertreten wird Es ist wünshenswert, dss Shülerspreher und Stellvertreter im Tem gieren und sih gegenseitig unterstützen.: Der Shülerspreher trägt ein hohes Mß n Verntwortungs- und Pflihtewusstsein. Er ist uf Seiten der Shülershft der Informtions- und Orgnistionsmittelpunkt der Shule. Er führt und koordiniert ds SV-Tem, delegiert Aufgen und stellt siher, dss üertrgene Aufgen rehtzeitig und zuverlässig whrgenommen werden. Der Shülerspreher hält ständig Verindung zu seinem Tem und unterrihtet dieses lufend üer die Ausführung der Aufgen. 5

6 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) Der Shülerspreher setzt die Beshlüsse der Shülervertretung um. Er ist für die shlihe Erledigung der Aufgen verntwortlih. Die Verntwortung knn für einzelne Themenereihe ggf. n ndere SV-Mitglieder im Vorus üertrgen werden. d Der Shülerspreher nimmt utomtish ls Mndtsträger m Shülerprlment und n der Shulkonferenz teil. Zusätzlih knn er uf Weisung der Shule n shulüergreifenden Versmmlungen wie dem Stdtshülerrt und Lndesshülerprlment teilnehmen. Auf dem Shülerprlment git der Shülerspreher einen Beriht üer die Tätigkeiten des SV-Tems für den Zeitrum seit dem letzten Shülerprlment. Üer die einzelnen Projekte git llerdings der jeweils Zuständige Auskunft. e Der Shülerspreher ist ls Sitzungsvorsitzender der SV-Tem-Sitzungen für die ordnungsgemäße Einerufung, Vorereitung, Durhführung und Nhereitung der SV-Tem-Sitzungen verntwortlih. Er ht somit den Huptteil der Modertion der SV-Tem-Sitzungen inne. Im Flle von Whlen uf den SV-Tem-Sitzungen setzt er den Whlleiter ein (vgl. 4.2). 8 SV-TEAM Ds SV-Tem ist ds Exekutivorgn der Shülervertretung. 1 BEDINGUNGEN FÜR DIE WAHL ZUM SV-TEAM Die kndidierenden Tems müssen (ehte uh 5.2) us mindestens sehs Personen estehen, von denen wenigstens zwei den Bedingungen für die Whl zum Shülerspreher und zum stellvertretenden Shülerspreher entsprehen müssen (vgl. 7.1) und wenigstens vier den Kndidturedingungen für weitere Vorstndsmitglieder entsprehen müssen (vgl. 5.3), sodss lle Vorstndsposten esetzt werden können. mindestens ein Mitglied enthlten, ds innerhl der letzten zwei Shuljhre n wenigstens zwei SV-Tem-Sitzungen dieser Shule teilgenommen ht. mindestens vier Mitglieder enthlten, die innerhl der letzten zwei Shuljhre n wenigstens zwei Shülerprlmenten teilgenommen hen. Die Mitglieder der kndidierenden Tems müssen mindestens in der 9. Klsse sein. Für die Gründung und Aufstellung der Tems sowie die Neuufnhme und den Ausshluss von Mitgliedern zum Shuljhresnfng sind die Tems in Eigenregie verntwortlih. 2 ZUSAMMENSETZUNG DES SV-TEAMS Ds SV-Tem ist unterteilt in sehs Vorstndsmitglieder: Shülerspreher ls höhster Shülervertreter der Shule und Leiter des SV-Tems stellvertretender Shülerspreher Kssenwrt Shriftführer zwei Beisitzer Keine Person drf mehrere dieser Vorstndsämter gleihzeitig usführen (keine Ämterhäufung). mximl 24 weitere Mitglieder 3 AUFGABEN DES SV-TEAMS Ds SV-Tem nimmt lltäglih nfllende Aufgen whr. vertritt die Anliegen und Interessen der Shülershft zw. setzt die Beshlüsse des Shülerprlmentes um. sihert den Kontkt zu Shülern, Lehrern und Shulleitung. plnt SV-Vernstltungen, -Aktionen und -Projekte, führt diese durh und wertet diese us. nimmt m Shülerprlment teil, woei nur die Vorstndsmitglieder stimmerehtigt sind (vgl. 12.5). 4 KASSENWART Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.3) Die Kndidten für ds Amt des Kssenwrts müssen mindestens 18 Jhre lt sein oder eine Erklärung der Erziehungserehtigten vorlegen, nh der sih diese ereit erklären, im Flle seiner Whl für vom Kssenwrt zu verntwortende Fehleträge ufzukommen. Aufgen Aufge des Kssenwrts ist die vertruensvolle, exkte Verwltung der Finnzen der SV. So veruht er z. B. jede Einnhme oder Ausge mit Beleg. Der Kssenwrt git uf dem Shülerprlment einen Ksseneriht üer die Finnzewegungen seit dem letzten Shülerprlment. Die dem SV-Tem zur Verfügung stehenden Mittel sind usshließlih für zwekgeundene Aufgen zu verwenden. 6

7 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) 5 SCHRIFTFÜHRER Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.3) Die Kndidten für ds Amt des Shriftführers sollten wortgewndt sein und im Fh Deutsh eine mindestens efriedigende Note vorweisen können. Aufgen Der Shriftführer führt in der Regel ei llen Sitzungen der SV ds Protokoll (huptshlih SV- TemSitzungen und Shülerprlmente). Weiterhin ist er für die Verwltung der SV-Mitgliedsdten verntwortlih. Er hält gewählte Vertreter mit Nme, Vornme, Klsse und E-Mil-Adresse fest und rhiviert die ddurh entstehenden Dtennken. Sollten von dem SV-Tem usgehende Shriftstüke geshrieen worden sein, kontrolliert er diese, evor sie n Externe geleitet werden. 6 BEISITZER Aufgen Die Beisitzer unterstützen die nderen Vorstndsmitglieder ei der Bewältigung nfllender Aufgen, die ufgrund ihrer Wihtigkeit vom Vorstnd usgeführt werden sollten. Sie koordinieren ds SV-Tem in Koopertion mit den restlihen Vorstndsmitgliedern. 7 AUSSCHLUSS UND AUFNAHME VON MITGLIEDERN WÄHREND DES SCHULJAHRES Sollte durh entsprehendes Verhlten die Mitgliedshft einzelner Personen im SV-Tem während des Shuljhres niht mehr trgr sein, knn uf Antrg eines SV-Tem-Mitglieds hin ei der nähsten SVTem-Sitzung eine Astimmung üer den Ausshluss us dem Tem erfolgen. Die etroffene Person ist us dem Tem usgeshlossen, wenn eine 2/3-Mehrheit sih für diesen Antrg usspriht. Ist ein kurzfristiges Eingreifen erforderlih und die nähste SV-Tem-Sitzung liegt niht in unmittelrer zeitliher Nähe, knn der SV-Tem-Vorstnd mehrheitlih eshließen, ein Mitglied des SV-Tems für den Zeitrum is zur nähsten Sitzung vom Dienst zu suspendieren. Auf der nähsten SV-Tem-Sitzung wird dnn entshieden, o lediglih eine Verwrnung usgesprohen wird oder ein Ausshluss us dem SV-Tem erfolgt. Die Neuufnhme von Mitgliedern in ds SV-Tem während des Shuljhres ist unzulässig, d diese niht durh die Whl der Shülershft legitimiert wren. 9 WEITERE FUNKTIONSTRÄGER 1 SCHÜLERPARLAMENTSPRÄSIDENT Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt des Shülerprlmentspräsidenten müssen reguläres Mitglied des Shülerprlments sein. Die Kndidten für ds Amt des Shülerprlmentspräsidenten sollten in der Lge sein, die Shülerprlmente kompetent und gemäß der SV-Stzung und insesondere der Geshäftsordnung zu leiten. Grundsätzlihe Vorussetzungen dfür sind Redegewndtheit, Durhsetzungsvermögen und die Vertrutheit mit der SV-Stzung. Außerdem sollte der Shülerprlmentspräsident üer usreihende Kenntnisse üer die SV-Areit n dieser Shule verfügen. Die Ämter des Shülerprlmentspräsidenten und Shülersprehers dürfen niht von derselen Person ekleidet werden. Aufgen Der Shülerprlmentspräsident ist ls Sitzungsvorsitzender des Shülerprlments für die ordnungsgemäße Einerufung, Vorereitung, Durhführung und Nhereitung der Shülerprlmente verntwortlih. Er ht somit den Huptteil der Modertion der Shülerprlmente inne. Im Flle von Whlen uf dem Shülerprlment setzt er den Whlleiter ein (vgl. 4.2). 2 DELEGIERTE FÜR DIE SCHULKONFERENZ Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt der Shulkonferenzdelegierten sollten in der Lge sein, Interessen in der Shulkonferenz kompetent zu vertreten. Nh Möglihkeit sollte dieses Amt deswegen von erfhrenen und wortgewndten Shülervertretern ekleidet werden. Aufgen Die Delegierten für die Shulkonferenz vertreten die Interessen, Wünshe und Vorstellungen der Shülershft uf der Shulkonferenz und esitzen ein hohes Mß n Entsheidungsmitestimmung, d sie uf der Shulkonferenz ls höhste Konferenz der Shule den gleihen Stimmennteil esitzen wie uh jeweils die Lehrer- und die Elternshft. Alles für die Shülershft Relevntes muss von den Vertretern shlih und informtiv protokolliert werden. Durhführung der Whl (teils weihend von 4.1) Die Whl wird ls Listenwhl durhgeführt, d. h. lle Kndidten werden gelistet und jeder Stimmerehtigte knn für eine estimmte Anzhl n Kndidten stimmen. Diese Anzhl orientiert sih n der Gesmtzhl der zu wählenden Delegierten, die je nh Shülerzhl von Shuljhr zu Shuljhr vriieren knn und im ShulG festgelegt ist. Jeder Stimmerehtigte drf mximl hl so viele Stimmen geen, wie es Delegiertenplätze git. 7

8 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) Gewählt ist neen dem Shülerspreher, der utomtish Mitglied der Shulkonferenz ist (vgl. 7.2d), wer in der nhnd der erhltenen Stimmen erstellten Rngliste die vorderen Plätze is zum Erreihen der Gesmtzhl der zu wählenden Delegierten elegt. Die sehs folgend Pltzierten sind utomtish ls Stellvertreter gewählt. 3 VERTRETER FÜR DIE FACHKONFERENZEN Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt der Fhkonferenzvertreter sollten in der Lge sein, Interessen in der Fhkonferenz kompetent zu vertreten. Nh Möglihkeit sollte dieses Amt deswegen von wortgewndten Shülervertretern ekleidet werden, die Interesse m jeweiligen Unterrihtsfh hen und üer usreihend Kenntnisse in diesem Fh verfügen. Eine Person sollte mximl in 3 Fhkonferenzen Delegierter oder Vertreter sein. Aufgen Die Vertreter für die Fhkonferenzen (zwei pro Fh) vertreten die uf die jeweiligen Unterrihtsfäher ezogenen Interessen, Wünshe und Vorstellungen der Shülershft uf den Fhkonferenzen. Sie nehmen ls ertendes Mitglied n den Fhkonferenzen teil, hen jedoh kein Stimmreht. Alles für die Shülershft Relevntes muss von den Vertretern shlih und informtiv protokolliert werden. Durhführung der Whlen (teils weihend von 4.1) Die Whlen der Fhkonferenzvertreter können, sofern keine Gegenrede von einem stimmerehtigten Mitglied des Shülerprlments erhoen wird, ei llen oder einzelnen Unterrihtsfähern offen per Hndzeihen erfolgen. 4 DELEGIERTER FÜR DAS LANDESSCHÜLERPARLAMENT Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt des Lndesshülerprlmentsdelegierten sollten in der Lge sein, Interessen der loklen SV uf Lndeseene zu vertreten. Zudem müssen sie ereit sein, zu den teils weiter entfernten Tgungsorten zu reisen und Freizeit für die ggf. n Wohenenden stttfindenden Lndesshülerprlmente zu opfern. Aufgen Der Delegierte für ds Lndesshülerprlment nimmt mit Sitz-, Rede-, Antrgs- und Stimmreht n den Lndesshülerprlmenten der Gymnsien in Shleswig-Holstein teil. Dort ist es seine Aufge, die lokle SV uf Lndeseene zu vertreten. Alles für die Shülershft Relevntes muss von den Vertretern shlih und informtiv protokolliert werden. 5 DELEGIERTE FÜR DEN STADTSCHÜLERRAT Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt den Stdtshülerrtsdelegierten sollten in der Lge sein, Interessen der loklen SV uf Stdteene zu vertreten. Zudem müssen sie ereit sein, Freizeit für die ggf. n Wohenenden stttfindenden Stdtshülerrt zu opfern. Aufgen Die zwei Delegierten für den Stdtshülerrt nehmen mit Sitz-, Rede-, Antrgs- und Stimmreht m Stdtshülerrt der Stdt Flensurg teil. Dort ist es ihre Aufge, die lokle SV uf Stdteene zu vertreten. Alles für die Shülershft Relevntes muss von den Vertretern shlih und informtiv protokolliert werden. 6 DELEGIERTE FÜR DAS BERATUNGSTEAM INNERHALB DER SCHÜLERSCHAFT Amtsspezifishe und Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Der Delegierte der SV muss Mitglied im SV-Tem sein. Sinnvoll ist es, ds Amt von 2 Shülern usüen zu lssen, welhe ein Grundinteresse n der Koopertion mit ndern shülergeführten Institutionen welhe einen guten Üerlik üer ds Geshehen im SV-Tem hen (z.b. der Shülerspreher und sein Stellvertreter). Aufgen Die Delegierten der SV nehmen gemeinsm mit denen des TURMs, des SSDs, der Tehnik und weiteren AGs n regelmäßigen Treffen (i.d.r. 1 Ml pro Mont) des Gremiums teil. Es hndelt sih um ein shulinter nes Bertungs- und Koopertionsgremium, ds zwishen den einzelnen Bereihen der Institutionen für einen esseren Austush gewährleiten soll. 7 KASSENPRÜFER Amtsspezifishe Kndidturedingungen (ehte uh 5.4) Die Kndidten für ds Amt des Kssenprüfers sollten Grundkenntnisse in Mthemtik vorweisen und in der Lge sein, ggf. kompliziertere finnzielle Vorgänge zu verstehen. 8

9 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) Aufgen Die zwei Kssenprüfer prüfen m Ende des Shuljhres die Buhführung des Kssenwrtes üer die finnziellen Vorgänge des lufenden Shuljhrs. 8 SV-VERBINDUNGSLEHRER Gewählt werden eine Lehrkrft und dessen Stellvertreter. Kndidtur Bedingungen Wählr sind lle Lehrer der Shule, die ei der Whl nwesend sind und ereit wären, ds Amt uszuführen. Aufgen Der SV-Verindungslehrer erät und unterstützt die Shülervertreter ei der Ausführung ihrer Aufgen und htet dei insesondere uf die Einhltung vorgegeener Rihtlinien. Er ist ds Bindeglied zwishen der Shüler- und Lehrershft. Durhführung der Whl (ehte uh 4.1-2) Die Whl des SV-Verindungslehrers findet regulär lediglih lle zwei Jhre sttt. 10 RECHTE UND PFLICHTEN DER FUNKTIONSTRÄGER 1 TEILNAHMEPFLICHT Alle Funktionsträger sind zur Teilnhme n den Sitzungen der Gremien, denen sie gemäß ihrem Amt ls Mitglied ngehören, verpflihtet. Sind sie zum Zeitpunkt der Sitzung durh Krnkheit o. A. verhindert, informieren sie frühestmöglih ihren Stellvertreter, der für diese Sitzung erstzweise ds Mndt üernimmt oder, wenn es keinen Stellvertreter git oder dieser niht erreihr ist, ds SVTem, ds drufhin einen kommissrishen Stellvertreter entsenden (lssen) knn. 2 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT Alle Funktionsträger sind zur Vershwiegenheit üer ihnen im Rhmen ihrer Tätigkeit von Mitshülern nvertruten privten, vertrulihen Informtionen verpflihtet, sofern diese Vershwiegenheitspfliht niht durh nderweitig geltendes Reht eingegrenzt wird. Die Weiterge der Informtionen zwishen einzelnen Shülervertretern ist dnn erlut, wenn dies für die Bereitung des entsprehenden Prolemflls erforderlih ist. 3 FREIES MANDAT Alle Funktionsträger verfügen in den Gremien, denen sie ls Mitglied ngehören, üer ein freies Mndt und sind somit n eventuelle Weisungen der Shülergruppen, die sie vertreten, niht geunden, sondern können entgegen dieser Weisungen stimmen, wenn sie die Meinung der ihnen untergeordneten Shülergruppen niht mit ihrem Gewissen vereinren können. Trifft ein Shülervertreter diese Entsheidung, nimmt er dmit llerdings in Kuf, ggf. gewählt zu werden (vgl. 4.4). 4 HAFTBARKEIT Für sämtlihe Tätigkeiten eines Funktionsträgers, die niht ls logishe Konsequenz uf Bsis eines Beshlusses des jeweils weisungsefugten SV-Gremiums usgeführt werden, oder solhe, die niht eindeutig im Rhmen der festgelegten Aufgen dieses Funktionsträgers liegen, ist llein der jeweilige Shülervertreter verntwortlih. Die SV knn für solhe ls privte Hndlungen geltenden Tätigkeiten niht hftr gemht werden. 11 SITZUNGEN: GESCHÄFTSORDNUNG Für lle Sitzungen der SV gelten, sofern niht im Rhmen dieser Stzung usdrüklih nders erwähnt, die folgenden Bestimmungen: 1 LEITUNG DER SITZUNGEN Die Sitzungen der SV leitet im Regelfll der Vorsitzende des tgenden Gremiums, der somit ls Sitzungsvorsitzender fungiert. Der jeweilige Sitzungsvorsitzende ist für die ordnungsgemäße Einerufung, Vorereitung, Durhführung und Nhereitung der entsprehenden Sitzungen verntwortlih. Er ht somit den Huptteil der Modertion inne und insesondere uf die Einhltung der Geshäftsordnung zu hten. Zudem entsheidet er, wnn Störungen des Sitzungslufs vorliegen und üt ds Husreht us. Flls Whlen uf der jeweiligen Sitzung stttfinden, setzt der Sitzungsvorsitzende den Whlleiter ein (vgl. 4.2). Der Sitzungsvorsitzende knn einzelne Shülervertreter zu seiner Unterstützung ls Assistenten der Sitzungsleitung einsetzen. 2 EINLADUNG Der jeweilige Sitzungsvorsitzende lädt mit einer Frist von sieen Tgen vor der Sitzung lle Mitglieder des entsprehenden Gremiums sowie ggf. weitere Personen in shriftliher Form ein. Der Einldung liegen die vorläufige Tgesordnung und die zur Astimmung stehenden Anträge ei (usgenommen Inititivnträge, vgl. 11.8). 3 BESCHLUSSFÄHIGKEIT Ein Gremium ist eshlussfähig, wenn die Einldung ordnungsgemäß versendet wurde und mindestens 50% der stimmerehtigten Mitglieder nwesend sind. Die Beshlussfähigkeit wird zu Beginn jeder Sitzung vom Sitzungsvorsitzenden förmlih festgestellt. 9

10 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) Sollte die Frist für den Versnd der Einldung untershritten worden sein oder die zur Astimmung stehenden Anträge zw. die vorläufige Tgesordnung gefehlt hen, knn ein Gremium sih mit einer 2/3-Mehrheit trotzdem für die Beshlussfähigkeit ussprehen. 4 TAGESORDNUNG Jede Sitzung läuft gemäß der in der Tgesordnung festgelegten Reihenfolge der Tgesordnungspunkte (im Folgenden: TOP ). Zu Beginn der Sitzung wird die mit der Einldung versendete vorläufige Tgesordnung ls offizielle Tgesordnung genehmigt, sofern keine Gegenrede erhoen wird. Im Fll der Gegenrede ist üer die strittigen Punkte zustimmen. Die offizielle Tgesordnung knn nh der Beendigung jedes TOPs per Astimmung erweitert oder verkürzt werden. 5 PROTOKOLL Es wird ein (Ergenis-)Protokoll geführt. Sinn des Protokolls ist es die SV-Areit zweifelsfrei für ds ktuelle Areiten sowie für folgende Genertionen nhweisr zu mhen und Beshlüsse sowie Whlergenisse festzuhlten. Der Protokollnt - in der Regel der Shriftführer der SV - wird zu Beginn der Sitzung vom Sitzungsvorsitzenden festgelegt. Ds Protokoll wird spätestens 14 Tge nh der jeweiligen Sitzung n lle stimmerehtigten Teilnehmer versendet und ggf. nderweitig veröffentliht (Aushng, Sozile Netzwerke et.). Ds Protokoll wird uf der nähsten Sitzung des jeweiligen Gremiums ggf. veressert/ergänzt und per Akklmtion vershiedet, wenn keine Gegenrede erhoen wird, oder ndernflls mit einfher Mehrheit. Es wird im SV-Arhiv rhiviert. 6 SITZUNGSORDNUNG Wortmeldungen sind durh Hndzeihen n den Sitzungsvorsitzenden zu rihten. Ds Redereht ht usshließlih derjenige, dem es vom Sitzungsvorsitzenden erteilt worden ist. Der Sitzungsvorsitzende lässt, flls notwendig, eine Rednerliste führen. Diese legt die Reihenfolge fest, nh der die Wortmeldungen zureiten sind. Diese Reihenfolge drf nur durh Worteitrge des Sitzungsvorsitzenden, ei Verständnisfrgen (vgl. 11.8) oder durh Anträge zur Geshäftsordnung (vgl. 11.9) unterrohen werden. Eine Störung zw. destruktives Verhlten esteht z. B... in Zwishenrufen und in der Misshtung des Rederehts. in eleidigenden verlen oder nonverlen Äußerungen. in einem destruktiven Missruh des Rehts, Anträge zur Geshäftsordnung stellen zu dürfen. in respektlosem Verhlten gegenüer dem Sitzungsvorsitzenden. in unerlutem Verlssen des Sitzungsrumes. 7 ABSTIMMUNGEN Astimmungen erfolgen grundsätzlih offen per Hndzeihen. Eine Meinung gilt ls ngenommen, wenn sih die einfhe Mehrheit der Stimmerehtigten für diese usspriht, ndernflls ist sie gelehnt. Für einige Astimmungen gelten Ausnhmen. Ein Stimmerehtigter ht uf einer Sitzung grundsätzlih nur Anspruh uf eine Stimme, uh wenn er mehrere Ämter usführt. 8 ANTRÄGE Anträge müssen mit einer Frist von fünf Tgen vor der Sitzung in shriftliher Form n den Sitzungsvorsitzenden gerihtet werden. Anträge, die nh Aluf der Frist eingereiht werden, gelten ls Inititivntrge, die ein Them ehndeln müssen, ei dem sih kurzfristig eine neue Lge ergeen ht oder kuter Hndlungsedrf esteht. Erkennt ds tgende Gremium diesen inititiven Chrkter des Antrgs mit einer einfhen Mehrheit n, wird er trotz Untershreitung der Antrgsfrist ehndelt. Ein zu spät eingereihter Antrg knn uh ehndelt werden, wenn kein Inititivhrkter erkennr ist, er m Ende der Sitzung noh usreihend Tgungszeit zur Verfügung steht. In diesem Fll ist für die Behndlung eenflls eine einfhe Mehrheit erforderlih. Die Astimmung üer einen Antrg erfolgt nh der Vorstellung des Inhlts durh den Antrgsteller und eine eventuelle Dette. Bei der Dette können direkte Frgen n den Antrgsteller gerihtet werden. Ist dies der Fll, drf der Antrgsteller ohne Behtung der Rednerliste direkt im Anshluss n die Frge eine Antwort geen. Vor der Astimmung lässt der Sitzungsvorsitzende den Antrg im Originlwortlut verlesen. d Direkt im Anshluss n die Astimmung git der Sitzungsvorsitzende formlih eknnt, mit welhem Ergenis der Antrg ngenommen zw. gelehnt wurde. Der Wortlut des Antrgs und ds Astimmungsergenis sind drufhin unmittelr im Protokoll zu vermerken. e Ein ngenommener Antrg gilt eenso wie die Alehnung eines Antrges is üer einen Antrg mit derselen Asiht regelgereht gestimmt wird. f Ein ereits gestimmter Antrg drf im lufenden Shuljhr nur dnn erneut zur Whl gestellt werden, wenn die stimmerehtigten Mitglieder des tgenden Gremiums zunähst mit einer 2/3-Mehrheit forml feststellen, dss sih die dem Antrg zugrunde liegende Shlge entsheidend geändert ht. g Werden mehrere Anträge zu einen Them gestellt, wird ls erstes üer den Antrg gestimmt, der zuerst eingegngen ist (vgl ). 10

11 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) 9 ANTRÄGE ZUR GESCHÄFTSORDNUNG Anträge zur Geshäftsordnung (im Folgenden: GO-Anträge ) können jederzeit von jedem stimmerehtigten Mitglied der Sitzung gestellt werden (Meldung mit eiden Armen, ggf. mit Ausruf GO-Antrg ). Sie müssen, unehtet der Rednerliste, direkt im Anshluss n den ktuell lufenden Redeeitrg ehndelt werden. GO-Anträge werden vom Antrgsteller kurz egründet. Wird ein GO-Antrg gestellt, so drf nh der Begründung des Antrgstellers (vgl. 11.9) noh je ein Sitzungsteilnehmer für und einer gegen diesen Antrg sprehen. Anshließend ist sofort förmlih üer den Antrg zustimmen. Ds Astimmungsergenis wird vom Sitzungsvorsitzenden unverzüglih mitgeteilt und im Protokoll vermerkt. Werden mehrere GO-Anträge gleihzeitig gestellt, so ist üer den jeweils weitest gehenden Antrg zuerst zustimmen. In Zweifelsfllen estimmt der Sitzungsvorsitzende die Reihenfolge der Astimmung. d Die Genehmigung der folgenden GO-Anträge edrf der einfhen Mehrheit: GO- Antrg uf... Vertgung des TOPs uf die nähste Sitzung. Begrenzung der Redezeit für Wortmeldungen ller Teilnehmer in der lufenden Dette uf jeweils XY Minuten. Shließung der Rednerliste, d. h. lediglih die uf der Rednerliste stehenden Mitglieder dürfen in der lufenden Dette noh zu Wort kommen, woei unmittelr nh Beshluss des GO Antrges noh Personen zur Liste hinzugefügt werden dürfen. Streihung der Rednerliste, d. h. es werden keine weiteren Redeeitrge zu diesem Them zugelssen, uh niht die ereits in der Rednerliste vermerkten. Streihung der Rednerliste und sofortige Astimmung, flls üer einen oder mehrere Antrge verhndelt wird oder eine nderweitige Astimmung vorgesehen ist. Erteilung eines Ordnungsrufes n den Sitzungsteilnehmer XY, flls dieser durh störendes Verhlten uffällt (vgl. 11.6). Sitzungsunterrehung für XY Minuten. e Die Genehmigung der folgenden GO-Antrge edrf einer 2/3-Mehrheit: GO-Antrg uf... sofortige Shließung/Aruh der Sitzung. Ausshluss eines Sitzungsteilnehmers, woei diesem entweder drei Ordnungsrufe oder ein ekltnter Ordnungsverstoß wie z.b. die Anwendung körperliher Gewlt zw. uh deren Androhung vorusgehen muss. geheime Astimmung per Stimmzettel. 12 SCHÜLERPARLAMENT Ds Shülerprlment (im Folgenden: SP ) ist ds oerste Orgn der SV in der Shule. Es tgt mindestens zwei Ml pro Shulhljhr. 1 ZUSAMMENSETZUNG DES SCHÜLERPARLAMENTS Ds SP setzt sih zusmmen us... dem Shülerprlmentspräsidenten ls Sitzungsvorsitzender (vgl. 9.1). den Klssensprehern (vgl. 6). dem SV-Tem (vgl. 8.3). den Antrgstellern. den zur Whl stehenden Kndidten. den sonstigen geldenen Gsten oder Fhkräften. 2 AUFGABEN DES SCHÜLERPARLAMENTS Die Funktion des SPs esteht im Informtionsustush, in der Meinungsildung sowie der Whl von Delegierten und Vertretern. Ds SP erät sih zu ktuellen shulishen Themen, ertshlgt üer Themen der Shulkonferenz, führt die Whlen zu den folgenden Ämtern durh (vgl. 4, 5.4): Shülerprlmentspräsident (vgl. 9.1) Delegierte für die Shulkonferenz sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.2) pro Fh zwei Vertreter für die Fhkonferenzen (vgl. 9.3) Delegierter für ds Lndesshülerprlment sowie dessen Stellvertreter (vgl. 9.4) Delegierte für den Stdtshülerrt sowie deren Stellvertreter (vgl. 9.5) zwei Kssenprüfer (vgl. 9.6) SV-Verindungslehrer sowie dessen Stellvertreter lle zwei Jhre (vgl. 9.7) eshließt Stzungsänderungen mit 2/3-Mehrheit. 3 DURCHFÜHRUNG DES SCHÜLERPARLAMENTS 11

12 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) Die Durhführung des SPs erfolgt gemäß den Grundsätzen zur Durhführung von Sitzungen der SV (vgl. 11). 4 KONSTITUIERENDES 1. SCHÜLERPARLAMENT Ds erste SP des Shuljhres, ei dem u. A. zhlreihe Whlen nstehen, findet innerhl der fünften is hten Shulwohe des neuen Shuljhres sttt und wird vom neu gewählten Shülerspreher einerufen und vorereitet. Im Anshluss n die sitzungseröffnenden Formlien (Feststellung der Beshlussfähigkeit, Genehmigung der Tgesordnung usw.) muss shnellstmöglih die Whl des Shülerprlmentspräsidenten stttfinden, der drufhin die Leitung der Sitzung üernimmt. 5 STIMMRECHT Stimmreht esitzen... die Klssenspreher (vgl. 6), woei die eiden Klssenspreher einer Klsse nur eine gemeinsme Stimme esitzen. Mitglieder des SV-Tem-Vorstnds (vgl. 8.2). der Shülerprlmentspräsident (vgl. 9.1). 13 SV-TEAM-SITZUNG Die SV-Tem-Sitzung ist die regelmäßig stttfindende Sitzung des SV-Tems (i. d. R. einml pro Mont). 1 ZUSAMMENSETZUNG DER SV-TEAM-SITZUNG Die SV-Tem-Sitzung setzt sih zusmmen us... den Mitgliedern des SV-Tems (vgl. 8.2). den sonstigen geldenen Gsten oder Fhkräften. 2 AUFGABEN DER SV-TEAM-SITZUNG Auf der SV-Tem-Sitzung werden lle die Aufgen des SV-Tems etreffenden Themen erten, insesondere zur Vor- und Nhereitung der... SV-Vernstltungen, -Projekte und Aktionen. Shulkonferenzen. Shülerprlmente. lltäglih nfllenden Aufgen. 3 DURCHFÜHRUNG DER SV-TEAM-SITZUNG Die Durhführung der SV-Tem-Sitzungen erfolgt gemäß den Grundsätzen zur Durhführung von Sitzungen der SV (vgl. 11). 4 KONSTITUIERENDE 1. SV-TEAM-SITZUNG Die erste SV-Tem-Sitzung, ei dem u. A. zhlreihe Whlen nstehen, findet nh der Whl des SV-Tems innerhl der ersten ht Shulwohen des neuen Shuljhres sttt. 5 STIMMRECHT Stimmreht esitzen... lle Mitglieder des SV-Tems (vgl. 8.2). 14 KOMMUNIKATIONSWEGE DER SV Die Shülervertreter nutzen neen dem persönlihen Gespräh u. A. folgende Möglihkeiten der Informtionsweiterge und Kommuniktion mit den Mitshülern, Lehrern und Eltern: die entsprehenden Gremien und deren Sitzungen. Informtionslätter. die usgewiesenen, von der Shulleitung genehmigten Flähen für SV-Aushänge. den SV-Rum ls Büro, der während der großen Pusen grundsätzlih geöffnet ist und ls Kontktstelle der Shülervertreter genutzt wird. ds Internet, z. B. üer sozile Netzwerke, E-Mil. Sämtlihe Veröffentlihungen, Einldungen et., die in shriftliher Form n eine estimmte Personengruppe verreitet werden müssen, können nsttt in der gedrukten Fssung uh in elektronisher Form versendet werden. 15 ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN 1 SYNONYME Die in dieser Stzung genutzten Ausdrüke weihen teils von den im ShulG erwähnten Bezeihnungen. Es wird us diesem Grund uf die folgenden Entsprehungen hingewiesen: Shülerprlment = SV-Versmmlung = Klssenspreherversmmlung SV-Stzung/Stzung der SV = SV-Sttut/Sttut der SV SV-Verindungslehrer = Vertruenslehrer 12

13 S A T Z U N G der Shülervertretung des Alten Gymnsium ( SV-Stzung ) 2 WIRKSAMKEIT FÜR DIE GESCHLECHTER Um eine sprhlihe Vereinfhung zu erreihen, wird in dieser Stzung generell für weilihe und männlihe Personen die männlihe grmmtiklishe Form enutzt. Diese Form gilt jedoh, sofern niht usdrüklih nders erwähnt, für sowohl männlihe ls uh weilihe Personen. 3 ERGÄNZUNGEN Die SV knn jederzeit ergänzende Bestimmungen zur Stzung in seprten Erlssen o. A. genehmigen. 16 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen dieser Stzung gnz oder teilweise ungültig sein, so erührt ds die Wirksmkeit der ürigen Bestimmungen niht. Die vorliegende Version der SV-Stzung tritt mit sofortiger Wirkung in Krft, sold sie durh ds Shülerprlment genehmigt wurde. Letzte Stzungsänderung: Tom Dierkx Üerreitung und Ergänzung A N H A N G Eliseth Friedrih, Pris Krimlou und Mrth Dethleffsen Üerreitung und Ergänzung Mrth Dethleffsen und Jule Reinke Neustrukturierung Hilfe und Hinweise zur Benutzung Ws ist diese Stzung hier eigentlih? Diese Stzung regelt die Grundsätze der Shülervertretungsreit m Alten Gymnsium Flensurg. Sie knn lso ls Gesetz der SV n dieser Shule ngesehen werden. Alle Shülervertreter müssen sih ei der Ausführung ihres Amtes n die in der Stzung stehenden Regeln hlten. Außerdem gelten ntürlih lle üergeordneten Gesetze, woei für die SV-Areit esonders ds Lndesshulgesetz wihtig ist. Nur weil es in der SV-Stzung niht veroten ist, drf ein Shülervertreter lso z. B. niht einfh uf dem Shulgelände ruhen, weil ihm dies j ein nderes geltendes Reht verietet. Wofür ruht die SV eine Stzung? Ziel der Stzung ist es u. A., für Kontinuität und Qulität der SV-Areit zu sorgen und den Genertionenwehsel für die jeweiligen Nhfolger zu erleihtern, indem sie die wihtigsten Vorgänge der SV-Konstituierung und des druf folgenden SV-Alltgs genu eshreit. Außerdem sorgt eine Stzung dfür, dss ei Sitzungen z. B. während einer Whl klr ist, wie diese Whl zulufen ht, ws mn drf und ws veroten ist. Wurden die wihtigsten Regeln zu diesen Punkten nirgendwo geshrieen stehen, gäe es vermutlih sehr viel mehr Streitigkeiten und Diskussionen, welhe vom Erreihen des eigentlihen Ziels der Sitzungen nur unnötig hlten wurden. Wie ist die Stzung ufgeut und ws edeutet dieses komishe vgl. X? Die einzelnen Bestimmungen dieser Stzung sind nh Prgrphen ( ) sortiert. Diese Prgrphen sind teilweise wiederum in Unterpunkte ufgeteilt, meistens nh Zhlen oder Buhsten. An estimmten Stellen wird uf ndere Prgrphen dieser Stzung verwiesen ( vgl. X ). Diese Verweise sind ls Hilfe gedht und mhen druf ufmerksm, dss n der gennnten Stelle noh mehr zum jeweiligen Them zu finden ist. Der Hinweis (vgl. 8.2) hinter dem Begriff SV-Tem-Vorstnd edeutet lso z. B., dss in Prgrph 8 in Ashnitt 2 unter Astz mehr Infos zum SV-Tem-Vorstnd zu finden sind. Mir ist ds Gnze zu kompliziert! Leider sind Stzungen oftmls in sehr shliher und komplizierter Sprhe geshrieen. Ds muss leider so sein, weil es hierei j um Regeln geht, die klr und mit möglihst treffenden Wörtern und een teilweise uh mit Fhwörtern eshrieen sein müssen. Aer lss dih von der Ausdruksweise und der Fülle n Informtionen niht shreken! Dein SV-Tem hilft dir siher gerne, wenn du Frgen zu einzelnen Prgrphen hst. Wenn du möhtest, dss die SV ein Interesse von dir oder deiner Klsse vertritt, er us der Stzung niht lesen knnst, ws du tun musst, frge einfh eim SV-Tem nh, wenn du dir eispielsweise niht siher ist, o du einen Antrg stellen musst und wie ds nun genu funktioniert. 13

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1 152.17. 1. Gegenstand und Zweck 5.7. März 0 Verordnung üer die Klssifizierung, die Veröffentlihung und die Arhivierung von Dokumenten zu Regierungsrtsgeshäften (Klssifizierungsverordnung, KRGV) Der Regierungsrt des Kntons Bern, gestützt

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