Innovationstag Ernährungswirtschaft Berlin - Brandenburg
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- Matilde Fried
- vor 7 Jahren
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1 09. September 2014 Innvatinstag Ernährungswirtschaft Berlin - Brandenburg Neue Anfrderungen für die Kennzeichnung vn Lebensmitteln durch die Lebensmittelinfrmatinsverrdnung Annett Reinke, Rechtsreferentin, Verbraucherzentrale Brandenburg e.v.
2 09. September 2014 Der rte Faden durch den Vrtrag Lebensmittelinfrmatinsverrdnung (LMIV): Warum ntwendig? Wfür gültig? Wer ist betrffen? Was ist anders als bisher? Wie kennzeichnen? Wann geht s ls? Anlass Reglungsbereich Verantwrtlichkeiten Neue Vrschriften im Detail Kennzeichnungstipps Übergangsregelungen
3 LMIV: Warum ntwendig? dpyyaqa Quelle: Infrmatinsplattfrm LMIV-Services
4 9. September 2014 LMIV: Warum ntwendig? Die LMIV = Verrdnung (EU) Nr. 1169/2011 gilt ab (Nährwertangaben ab , Angaben zu Hackfleisch/Faschiertes bereits seit dem ) Sie regelt auf eurpäischer Ebene Kennzeichnung, Aufmachung, Bezeichnung, Werbung und den Fernabsatz vn Lebensmitteln neu. Damit werden natinale Vrschriften, insbesndere die Lebensmittelkennzeichnungsverrdnung (LMKV), die Nährwertkennzeichnungsverrdnung (NKV) und Elemente der Fertigpackungsverrdnung (FPackV) bzw. der Zusatzstffzulassungsverrdnung (ZZulV) miteinander verbunden und eurpaweit einheitlich geregelt.
5 Geltungsbereich: LMIV: Wfür gültig? Lebensmittel in Fertigpackungen für den Endverbraucher vrverpackte Lebensmittel auf jeder Stufe, als auch wenn diese weiterverarbeitet werden (bspw. in der Gemeinschaftsverpflegung, Restaurants) Fernabsatz ggf. auch für lse abgegebene Lebensmittel (beispielsweise Allergenkennzeichnung, natinale DurchführungsV)
6 LMIV: Wer ist betrffen? Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette, sfern ihre Tätigkeiten die Bereitstellung vn Infrmatinen über Lebensmittel an den Knsumenten betreffen (Art.1 Abs. 3 LMIV) Wer ist Lebensmittelunternehmer? Alle, die dafür verantwrtlich sind, dass die Anfrderungen des Lebensmittelrechts erfüllt werden - als sämtliche Hersteller und Händler (auch Imprteure) vn Lebensmitteln swie Gemeinschaftsverpfleger Verantwrtlich ist, wer vermarktet! Sfern der Verantwrtliche seinen Sitz nicht in der EU hat ist der Imprteur verantwrtlich
7 LMIV: Wer ist betrffen? Umfang der Verantwrtlichkeit (Art. 8 LMIV) Vrhandensein und Richtigkeit aller Infrmatinen gem. EU-Recht und natinalem Recht für LM-Infrmatinen Verbt der Weitergabe bei unzutreffenden Infrmatinen Haftung bei subjektivem Wissen der Wissen müssen Wareneingangskntrlle genügt Vertrauensgrundsatz, dass auch die übrigen am Verkehr Beteiligten sich rdnungsgemäß verhalten, gilt weiter Pflicht zur Richtigstellung bei Änderung vn Infrmatinen (z.b. MHD) Erleichterung der Infrmatinsweitergabe bei Prdukten für die Gemeinschaftsverpflegung, die drt verarbeitet werden bei Prdukten, die auf einer dem Verkauf an den Endverbraucher vrangehenden Stufe vermarktet werden
8 LMIV: Was ist anders als bisher? Schwerpunkte im Bereich des Allgemeinen Kennzeichnungsrechts: Verbt vn Infrmatinen mit Irreführungsptential Hinweis auf die Verwendung vn Nanpartikeln Klarstellung der Verantwrtlichkeiten der verschiedenen LM-Unternehmer innerhalb der Lieferkette Einführung einer Mindestschriftgröße Infrmatinspflichten beim Versandhandel vn Lebensmitteln Infrmatinen über allergene Zutaten bei lser Ware Ausnahme eines Zutatenverzeichnisses vn alkhlischen Getränken Pflicht zur Herkunftskennzeichnung, wenn der Verbraucher hne diese Kennzeichnung in die Irre geführt werden kann Pflicht zur Herkunftskennzeichnung für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch Prüfung einer verpflichtenden Herkunftsangabe für andere Fleischarten, Milch, Milch als Zutat und Fleisch als wesentliche Zutat (> 50%) durch die Kmmissin
9 LMIV: Was ist anders als bisher? Schwerpunkte im Bereich der Nährwertangaben: Verbindliche Nährwertangaben ab Angaben zum Brennwert, Fettgehalt, Gehalt an gesättigten Fettsäuren, an Khlenhydraten, speziell an Zucker und an Salz je 100g/100ml Unter bestimmten Vraussetzungen Angaben je Prtin der Verzehrseinheit möglich Bezug auf Referenzaufnahmen in Przent möglich vrerst Ausnahme der verpflichtenden Nährwertdeklaratin bei alkhlischen Getränken >1,2 Vl%
10 LMIV: Was ist anders als bisher? Verpflichtende Angaben bisher -Verkehrsbezeichnung* - Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers, Händlers - Zutatenverzeichnis - Mindesthaltbarkeitsdatum* - Alkhlgehalt* - Menge bestimmter Zutaten - Nettfüllmenge ( 7 Abs. 1 EichG*) * Angaben in einem Sichtfeld Zukünftig - Bezeichnung des Lebensmittels* - Zutatenverzeichnis - Menge bestimmter Zutaten - allergene Zutaten - Nettfüllmenge* - Mindesthaltbarkeits- /Verbrauchsdatum, ggf. Einfrierdatum - Anweisungen zur Aufbewahrung - Lebensmittelunternehmer - ggf. Ursprungsland - Alkhlgehalt (>1,2 Vl%)* - Nährwertdeklaratin (ab 2016)
11 LMIV: Was ist anders als bisher? Allergenkennzeichnung Liste der 14 Hauptallergene gem. Anhang II identisch bisher keine besndere Darstellungsfrm zukünftig - Verwendung des Wrtlauts gem. Anhang II - Hervrhebung durch Schriftart, Schreibstil der Hintergrund - im Zutatenverzeichnis ( Allergenbx nicht zulässig) - auch für lse Ware (Mitgliedstaaten-Regelung)
12 LMIV: Was ist anders als bisher? Einfrierdatum bisher keine Regelung Herkunft bei Fleisch nur für Rindfleisch zukünftig verpflichtend für Fleisch- und Fleischerzeugnisse swie unverarbeitete Fischerzeugnisse - für Geflügel, Schwein, Schaf, Ziege (frisch, gefrren, nicht für verarbeitetes Fleisch); - weiterhin für primäre Zutaten, wenn das Prdukt Herkunfts- bzw. Ursprungsangaben enthält, diese aber nicht mit der Herkunft der primären Zutat übereinstimmen
13 LMIV: Was ist anders als bisher? Lesbarkeit bisher deutlich lesbar zukünftig Mindestschriftgröße für die verpflichtenden Angaben: 1,2 mm x-höhe für Packungen > 80 cm² (größte Oberfläche), snst 0,9 mm Zustandsbeschreibung keine präzise Regelung in LMKV (aber in Richtlinie 2000/13/EG) Angaben zum physikalischen Zustand, wenn snst zur Täuschung geeignet (z.b. gefrren, aufgetaut, geräuert)
14 Pflichthinweise bisher Herkunft LMIV: Was ist anders als bisher? Hinweise z. B. für Kffein, Aspartam zukünftig - Aspartam, - mit zugesetzten Pflanzensterinen, -Kffeinhinweise, - aufgetaut, - Herkunftshinweis bei pflanzlichen Ölen und Fetten, - Nanhinweis, - Lebensmittelimitate, - diverse Angaben für Fleisch und Fleischerzeugnisse
15 LMIV: Was ist anders als bisher? Nährwertkennzeichnung verpflichtend ab 13. Dezember 2016 (bis dahin nur bei Auslbung, aber dann bereits in neuer Frm) bisher freiwillig (aber: verpflichtend bei gesundheitsbezgenen Angaben) zukünftig bligatrisch Ausnahmen: Kleinpackungen, Nahrungsergänzungsmittel (weil eigenständig geregelt), Mineralwässer, Kräutersalz, Kaffee, Tee (weitere siehe Anhang V), alkhlische Getränke, lse Ware
16 LMIV: Was ist anders als bisher? Nährwertkennzeichnung was ist neu? bisher Big 4 = Brennwert, Eiweiß, Khlenhydrate, Fett der Big 8 = Brennwert, Eiweiß, Khlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststffe, Natrium zukünftig Big 7 Brennwert Fett gesättigte Fettsäuren Khlenhydrate Zucker Eiweiß Salz ggf. Nährwertkennzeichnung gem. Health-Claims-Verrdnung
17 LMIV: Was ist anders als bisher? Nährwertkennzeichnung: mögliche zusätzliche Angaben bisher Stärke, mehrwertige Alkhle, einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Chlesterin, Vitamine und Mineralstffe Guideline Daily Amunt (GDA) zukünftig einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkhle, Stärke, Ballaststffe, Vitamine und Mineralstffe keine Angabe der Transfettsäuren und Chlesterin möglich freiwillig freiwillig möglich, aber unter Beachtung spezieller Vrgaben
18 LMIV: Was ist anders als bisher? Nährwertkennzeichnung neue Reihenflge und Begriffe bisher zukünftig Brennwert [kj/kcal] Eiweiß [g] Khlenhydrate [g] davn: - Zucker [g] - mehrwertige Alkhle [g] - Stärke [g] Fett [g] davn: - gesättigte Fettsäuren [g] - einfach ungesättigte Fettsäuren [g] - mehrfach ungesättigte Fettsäuren [g] - Chlesterin [mg] Ballaststffe [g] Natrium [g] Vitamine und Mineralstffe Energie [kj/kcal] Fett [g] davn: - gesättigte Fettsäuren [g] - einfach ungesättigte Fettsäuren [g] - mehrfach ungesättigte Fettsäuren [g] Khlenhydrate [g] davn: - Zucker [g] - mehrwertige Alkhle [g] - Stärke [g] Ballaststffe [g] Eiweiß [g] Salz [g] (berechnet aus Natriumgehalt) Vitamine und Mineralstffe
19 LMIV: Wie kennzeichnen? zwingend auf dem Etikett bei verpackten Lebensmitteln und in den Begleitpapieren im Internethandel müssen Infrmatinen vr Abschluss des Vertrages verfügbar sein (Ausnahme: MHD erst zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichtend) Ändert sich etwas an der Deklaratin des Prdukts, muss dies durch eine neue GTIN (Artikelnummer) der eine Zusatzinfrmatin kmmuniziert werden
20 Praktische Schritte: LMIV: Wie kennzeichnen? bereits jetzt auf neue Kennzeichnung einstellen, inkl. neuer Nährwertkennzeichnung neue Pflichtangaben ermitteln bspw. Herkunft vn Fleisch, Allergene in lser Ware, Zuckergehalt (Gesamtheit der Ein- und Zweifachzucker im Prdukt egal, b zugesetzt der vn Natur aus) Werbung (Flyer, Internetauftritt) überarbeiten hierbei insbes. auch HCVO beachten Hervrhebung allergener Bestandteile im Zutatenverzeichnis ggf. ntwendige Anweisungen zur Aufbewahrung der Verwendung erstellen Schulung der Mitarbeiter (insbes. Allergene bei lser Ware) alte Etikettendrucker überprüfen, b diese den neuen technischen Anfrderungen gerecht werden (Fettdruck einzelner Wrte möglich? Etikettengröße ausreichend?) Vrsicht beim Austausch der Rhstffe (wenig Austausch verringert die Bearbeitung der Allergenlisten/Zutatenlisten
21 LMIV: Wann geht s ls? Lebensmittel, die vr dem mit alter Kennzeichnung im Verkehr sind, dürfen slange verkauft werden, bis die Bestände erschöpft sind Nährwertdeklaratinen müssen bis zum umgestellt werden, auch hier Restbestände möglich Bereits ab muss die nch freiwillige Nährwertdeklaratin den Vrgaben der LMIV entsprechen Natinale DurchführungsV zur LMIV Entwurf vm LMKV und NKV werden vraussichtlich zum aufgehben Regelungen zur lsen Ware, Art und Weise der Allergenkennzeichnung deutsche Sprache für in Deutschland vermarktete Lebensmittel Pflicht eines Zutatenverzeichnisses bei Bier beibehalten Verkehrsverbte, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Annett Reinke Verbraucherzentrale Brandenburg e.v. Tel
23 Weiterführende Infs - Fragen und Antwrten zur Anwendung der Verrdnung (EU)Nr. 1169/ Gesetzestext der Verrdnung (EU)Nr. 1169/ Durchführungsverrdnung (EU) NR. 1337/2013 für Frischfleisch - Health-Claims-Verrdnung (EG) NR. 1924/ Übersicht über eurpäische Richtlinien, Verrdnungen und Bestimmungen im Kntext der LMIV (Quelle: Eurpainstitut Zürich) - Lebensmittelklarheit - interessant auch BMEL-Seite
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