63plus. Wege zu einem längeren Erwerbsleben

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1 63plus Wege zu einem längeren Erwerbsleben

2 Herausgeber: Niedersächsische IHK-Arbeitsgemeinschaft Hannover-Braunschweig Schiffgraben Hannover Dr. Mirko-Daniel Hoppe Stand: Juli

3 Vorwort Bereits heute sind in einigen Branchen gutausgebildete Fachkräfte knapp. Gerade in den ländlichen Regionen Südniedersachsens ist die Fachkräfteknappheit aufgrund des demografischen Wandels schon heute besonders ausgeprägt. Es besteht kein Zweifel, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren noch deutlich verstärken wird. Während insbesondere in diesen ländlichen Regionen immer weniger junge Nachwuchskräfte zur Verfügung stehen werden, verlassen andererseits die geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden Jahren die Betriebe. Die sogenannte Rente mit 63 hat zu einer deutlichen Verschärfung der Situation geführt. Gerade dort, wo Unternehmen bereits heute vor großen Herausforderungen stehen, geeignete Fachkräfte für sich zu gewinnen, wurden und werden durch die Rente nach 45 Beitragsjahren große Lücken in die Belegschaften gerissen. Sowohl für die einzelnen Betriebe, als auch regionalund gesamtwirtschaftlich ist es erstrebenswert, die dringend benötigten Fachkräfte, auch über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus, in den Unternehmen zu halten. Mit dem vorliegenden Positionspapier wollen wir ein komplexes Thema möglichst anschaulich darstellen und einen lösungsorientierten Beitrag leisten, der die Möglichkeiten zu einem längeren Erwerbsleben und zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand aufzeigt. Dr. Hannes Rehm Präsident IHK Hannover Dr. Wolf-Michael Schmid Präsident IHK Braunschweig 63plus Wege zu einem längeren Erwerbsleben 3

4 Wichtigster Handlungsbedarf in Kürze: In den Unternehmen: Aufstiegs- und Weiterbildung von Mitarbeitern auch über das 45. bzw. 50. Lebensjahr hinaus. Entwicklung und Angebot von altersgerechten Arbeitsplätzen forcieren, sowohl im Hinblick auf körperliche Belastungen als auch in Bezug auf Teilzeitarbeit. Ausbau betrieblicher Gesundheitsvorsorge und von Fitness-Angeboten. Die Anstrengungen der Unternehmen bedürfen geeigneter politischer Rahmen bedingungen: Es müssen dringend alle Maßnahmen ergriffen werden, um Anreize für ältere Fachkräfte zu schaffen, ihr Erwerbsleben auszudehnen. Dazu sind erhebliche Anpassungen und die Schaffung einer deutlich höheren Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erforderlich. Dazu zählen insbesondere: Potenzielle Bezieher der Rente mit 63 sollten Rentenzuschläge erwerben können, wenn sie bis zur regulären Altersgrenze weiterarbeiten. Die Teilrente (zukünftig Flexi- oder Kombi-Rente) muss erheblich flexibler ausgestaltet werden. Insbesondere die Hinzuverdienstgrenzen müssen grundsätzlich überprüft und zumindest deutlich erhöht sowie weniger starr ausgestaltet werden. Arbeitnehmer, die über die reguläre Altersgrenze hinaus arbeiten, dürfen dafür nicht länger steuerlich bestraft werden. Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, die bei der Beschäftigung von Rentnern zu zahlen sind, sowie Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung, die bei den Rentenansprüchen des Arbeitnehmers keine Berücksichtigung finden, verstoßen gegen das Äquivalenzprinzip. Sie müssen daher abgeschafft werden. 4

5 Einleitung In den kommenden Jahrzehnten stehen vor allem die ländlichen Regionen Niedersachsens, aber auch bundesweit, vor erheblichen demografischen Veränderungen, die insbesondere durch eine höhere Lebenserwartung bei gleichzeitig rückläufigen Bevölkerungszahlen zum Ausdruck kommen. Die Folge wird eine kontinuierliche Abnahme der Personen im erwerbsfähigen Alter sein. Es wird also immer weniger Erwerbspersonen geben und diese werden immer älter. Vor diesem Hintergrund hat die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer, neben einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen und der Zuwanderung, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Während einerseits über die Notwendigkeit eines Einwanderungsgesetzes debattiert wird, mit dessen Hilfe gezielt neue Arbeitskräftepotenziale für bestimmte Berufsfelder erschlossen werden sollen, dürfen auf der anderen Seite bereits vorhandene Potenziale nicht leichtfertig ungenutzt bleiben. In den letzten Jahren konnte die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer kontinuierlich gesteigert werden. Dies ist nicht zuletzt auf die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und die bereits erfolgten Anstrengungen der Unternehmen zurückzuführen, der absehbaren Fachkräftelücke rechtzeitig zu begegnen. Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Niedersachsen nach Altersgruppen Eigene Darstellung, Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Nordost (2015) Einführung der Rente mit Jährige Jährige Januar 2009 Juli 2009 Juli 2010 Januar 2010 Januar 2011 Juli 2011 Januar 2012 Juli 2012 Januar 2013 Juli 2013 Januar 2014 Juli plus Wege zu einem längeren Erwerbsleben 5

6 Diese positive Entwicklung ist zum Ende des letzten Jahres mit Einführung der Rente mit 63 aber nahezu zum Stillstand gekommen. Erstmals seit 2006 stieg die Beschäftigung der 60- bis 64-Jährigen langsamer als die Gesamtbeschäftigung. Allein bis April 2015 gingen bundesweit Anträge für die Rente nach 45 Beitragsjahren bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Dabei bewahrheiten sich die schlimmsten Befürchtungen. Gerade qualifizierte Facharbeiter nehmen die ihnen gebotene Möglichkeit auf eine vorzeitige, abschlagsfreie Rente wahr. Das heißt neben der vorzeitigen Belastung der Rentenkasse, gehen dem Arbeitsmarkt gerade die dringend benötigten Fachkräfte frühzeitig verloren, die in den kommenden Jahren besonders knapp werden. Durch die Rente nach 45 Beitragsjahren gehen der Wirtschaft besonders viele Facharbeiter verloren. Besonders stark betroffen sind sowohl die Metall- und Elektroindustrie, als auch der IT-Bereich und die chemische Industrie. Überraschend ist dies nicht scheinen die Bedingungen der Rente mit 63 gerade für diese Gruppe maßgeschneidert zu sein. Bereits im ersten Quartal 1 nach Einführung der Rente nach 45 Beitragsjahren sank die Zahl der Erwerbtätigen 63plus nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) um 3,4 Prozent zum Vorquartal. Noch gravierender ist der Rückgang bei den MINT- Facharbeitern 63plus, der mit 8,5 Prozent deutlich stärker ausfiel. Gerade in den gewerblich-technischen Branchen, nicht nur in der Metall- und Elektroindustrie, sondern auch im IT-Bereich und der chemischen Industrie wiegt dieser Verlust umso stärker, da dort bereits zuvor vielerorts Probleme bestanden, den Fachkräftebedarf zu decken. Die Zahl der Akademiker wird in den kommenden Jahren aufgrund der zunehmenden Akademisierung ansteigen, während die Zahl der ausgebildeten Facharbeiter kon tinuierlich sinken wird. Ab Mitte der 2020er-Jahre wird sich dieser Prozess aufgrund des zunehmenden altersbedingten Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge (sog. Baby-Boomer ) verstärken. Die Folge werden erhebliche Engpässe an Arbeitskräften mit abgeschlossener Berufsausbildung sein Quartal

7 Fachkräftemangel: In den kommenden Jahrzehnten werden der Wirtschaft primär nicht Akademiker, sondern Facharbeiter fehlen. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Folge werden bis ,5 Mio. Fachkräfte aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Dem stehen aber lediglich 7,6 Mio. Zugänge gegenüber. Abbildung 2: Nachwuchslücke, Entwicklung ausgewählter Alterskohorten in Niedersachsen und Bremen, 2010 bis 2060 Quelle: IAB-Regional, Der demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte in Niedersachsen und Bremen, 01/2012, basierend auf der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Basis: Bevölkerungsdaten 2008, mittlere Einschätzung mit einem Wanderungssaldo von bundesweit ) in Tausend 703 Nachwuchslücke 15- bis 19-Jährige 60- bis 64-Jährige Vor dem Hintergrund der absehbaren Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, wäre es folgerichtig, die Rente mit 63 rückgängig zu machen, da sie den älteren Arbeitnehmern jegliche Anreize nimmt, länger zu arbeiten. Vielmehr konterkariert die Rente mit 63 alle bisherigen Bemühungen, die Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmer zu verlängern und bewirkt, dass die Betriebe das Know-how ihrer älteren Fachkräfte frühzeitig verlieren. 63plus Wege zu einem längeren Erwerbsleben 7

8 Betriebliche Maßnahmen Zunächst sind die Unternehmen gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um ältere Mitarbeiter länger an sich zu binden. In der Personalpolitik muss es daher vor allem in drei Bereichen zu Anpassungen kommen. Die Unternehmen müssen Möglichkeiten schaffen, ältere Mitarbeiter länger in den Betrieben zu halten. Altersgerechte Arbeitsplätze, betriebliches Gesundheitsmanagement, aber auch Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im fortgeschrittenem Erwerbsalter sind von großer Bedeutung. Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten müssen zukünftig verstärkt älteren Mit arbeitern auch über das 50. Lebensjahr hinaus geboten werden. Hier ist ein Paradigmenwechsel nötig. Die Zeiten eines Überangebots junger Bewerber und Frühverrentungen sind endgültig vorbei. Die kommenden Jahrzehnte werden vielerorts und in vielen Branchen durch alternde Belegschaften und Fachkräfteknappheit geprägt sein. Des Weiteren muss die Entwicklung und das Angebot altersgerechter Arbeitsplätze forciert werden. Dabei sind sowohl die körperlichen Belastungen als auch die Möglichkeiten von (Alters-)Teilzeitarbeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus gilt es, die Gesundheitsvorsorge und gezielte Fitness-Angebote in den Betrieben auszubauen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird bereits u. a. von der Demografieagentur Niedersachsen propagiert und zunehmend in Betrieben eingeführt. 8

9 Politische Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden Die Anstrengungen der Unternehmen bedürfen aber geeigneter Rahmenbedingungen. An dieser Stelle ist die Politik gefordert. Wenn auch aus politischen Gründen an der Rente mit 63 festgehalten wird, so muss doch das Gesamtkonstrukt Renteneintritt in einer Art und Weise überarbeitet werden, dass es sich zukünftig lohnt, länger im Erwerbsleben zu verbleiben. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand muss möglichst flexibel gestaltet werden. Es müssen möglichst starke Anreize für ein längeres Erwerbsleben geschaffen werden auch über die reguläre Altersgrenze hinaus. Es müssen Anreize geschaffen werden, gerade auch für die Arbeitnehmer, die bereits 45 Beitragsjahre aufweisen können, bis zum regulären Renteneintrittsalter oder auch darüber hinaus weiterzuarbeiten. 63plus Wege zu einem längeren Erwerbsleben 9

10 Frühzeitiger Rentenbezug oder arbeiten über die Altersgrenze hinaus? Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, sowohl mit als auch ohne Rentenbezug, die Möglichkeit weiter einer Berufstätigkeit nachzugehen. Nach Erreichen der Altersgrenze können Arbeitnehmer unbegrenzt hinzuverdienen, unabhängig von einem möglichen Rentenbezug. Vor Erreichen der Altersgrenze gelten für arbeitende Rentner hingegen strikte Hinzuverdienstgrenzen. Bereits leichteste Überschreitungen dieser Grenzen führen zu deutlichen Einbußen bei der Voll- bzw. Teilrente. Bezieher einer Vollrente dürfen vor dem Erreichen der Altersgrenze sogar lediglich 450 Euro (Minijob) hinzuverdienen, falls sie keine Einbußen bei ihrer Rente erleiden wollen. Die folgenden Möglichkeiten stehen älteren Arbeitnehmern offen: Erwerbstätigkeit ohne Rentenbezug Erwerbstätigkeit (> Minijob) mit Rentenbezug Rentenbezug ohne Erwerbstätigkeit (maximal Minijob) 63 < reguläre Altersgrenze Teilrente mit Rentenabschlägen (Hinzuverdienstgrenzen) Fall 3 Vorzeitige Vollrente mit Rentenabschlägen > reguläre Altersgrenze Späterer Rentenbeginn mit Rentenzuschlägen Fall 1 Vollrente ohne Rentenzuschläge (keine Hinzuverdienstgrenzen) Fall 2 Reguläre Vollrente ohne Rentenabschläge Sonderfall: Rente mit 63 Teilrente ohne Rentenabschläge (Hinzuverdienstgrenzen) Fall 4 Vorzeitige Vollrente ohne Rentenabschläge 10

11 Fall 1: Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Altersgrenze ohne Rentenbezug Arbeitet ein Arbeitnehmer nach Erreichen der Altersgrenze weiter und bezieht keine Rente, so müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im vollen Maße Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. 2 Darüber hinaus fallen Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung an, obwohl für den Arbeitnehmer kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Für jeden zusätzlich gearbeiteten Monat erhöhen sich die späteren Rentenansprüche um 0,5 Prozent (6 Prozent pro Jahr). Auf diese Weise wird für ältere Arbeitnehmer ein pekuniärer Anreiz geschaffen, auch über die reguläre Altersgrenze hinaus zu arbeiten. Abbildung 3: Rentenzu- und -abschläge in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter bei Rentenbeginn Rentenzuschläge: Die Rente erhöht sich bei späterem Renteneintritt um 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr). Reguläre Altersrente: Rentenbeginn bei Erreichen der Altersgrenze Rentenabschläge: Die Rente verringert sich um 0,3 Prozent pro Monat bei vorzeitigem Rentenbeginn (3,6 Prozent pro Jahr). 2 Es muss nur der ermäßigte Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (14,0 Prozent + evtl. Zusatzbeiträge) gezahlt werden, da der Rentner keinen Anspruch auf Krankentagegeld besitzt. 63plus Wege zu einem längeren Erwerbsleben 11

12 Bei einem vorzeitigen Rentenbezug müssen hingegen Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Diese fallen mit 0,3 Prozent je Monat (3,6 Prozent pro Jahr) jedoch geringer aus. Sehr kritisch sind aber die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung zu bewerten. Den geleisteten Zahlungen stehen keine Leistungen gegenüber, daher wird an dieser Stelle das Äquivalenzprinzip verletzt. Das Äquivalenzprinzip muss gewahrt bleiben. Gezahlten Beiträgen muss ein Leistungsanspruch gegenüberstehen. Die Beiträge müssen deshalb zukünftig entfallen. Das Hauptargument, das gegen einen Entfall der Beiträge vorgebracht wird, dass die älteren Arbeitnehmer auf diese Weise jüngere Arbeitnehmer verdrängen könnten, da diese für die Unternehmer teurer wären, überzeugt kaum, wenn gleichzeitig darauf verwiesen wird, dass ältere Arbeitnehmer im Durchschnitt geringere Leistungskraft aufweisen würden. Fall 2: Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Altersgrenze und Rentenbezug Arbeitet ein Arbeitnehmer nach Erreichen der Altersgrenze neben seinem Rentenbezug weiter, müssen Arbeitgeberanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden, während die Arbeitnehmeranteile entfallen. Die Rentenansprüche des Arbeitnehmers erhöhen sich in diesem Fall trotz geleisteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung nicht. Hier ist die Verletzung des Äquivalenzprinzips noch gravierender als im Fall ohne Rentenbezug. Den geleisteten Arbeitgeberbeiträgen sowohl zur Arbeitslosen- als auch zur Rentenversicherung stehen keinerlei Leistungsansprüche gegenüber, daher müssen diese zukünftig entfallen. 12

13 Fall 3: Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Altersgrenze bei Teilrentenbezug Ältere Arbeitnehmer gehen oftmals aus gesundheitlichen Gründen oder weil sie einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vorziehen, nicht mehr einer Vollzeitbeschäftigung nach, sondern arbeiten Teilzeit. Ab einem Lebensalter von 63 Jahren besteht die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs. Für (Teil-)Rentner, die die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben, reduziert sich die Vollrente bei Überschreiten der Minijob-Grenze in Abhängigkeit des Hinzuverdienstes, so dass lediglich eine entsprechende Teilrente bezogen wird. In diesen Fällen müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Der spätere Rentenanspruch des Rentners erhöht sich beim Übergang zur Vollrente in Abhängigkeit des Ausmaßes der Teilrente (1/3, 1/2 oder 2/3) und der zusätzlich gezahlten RV-Beiträge. Die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand muss deutlich erhöht werden. Insbesondere die Ausgestaltung der Teilrente bedarf dringend einer Überarbeitung hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenzen, Rentenabschläge und Rentenfreibeträge bei der Besteuerung. Die Teilrente ist in der jetzigen Form aufgrund der strikten Hinzuverdienstgrenzen für viele ältere Arbeitnehmer besonders unattraktiv. Überschreitet ein 2/3-Rentner seine Hinzuverdienstgrenze (inklusive einer zweimaligen Ausnahme im Jahr bis zur doppelten monatlichen Höhe) nur um einen Euro, so bekommt er nur noch eine 1/2-Teilrente. Darüber hinaus ist die Teilrente vor Erreichen der Altersgrenze mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat verbunden, die auch bei einer späteren Vollrente erhalten bleiben. Dazu kommt eine höhere steuerliche Belastung, da der Rentenfreibetrag beim Übergang zur Vollrente neu festgelegt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen müssen abgeschafft oder zumindest deutlich flexibler ausgestaltet werden. 63plus Wege zu einem längeren Erwerbsleben 13

14 Um das Instrument attraktiver zu machen, reicht es nicht aus die Teilrente in Flexioder Kombirente umzubenennen. Es gilt, die strikten Hinzuverdienstgrenzen abzuschaffen oder aber zumindest deutlich flexibler auszugestalten. So wären beispielsweise bei Überschreitungen der Grenze betragsgenaue Verrechnungen beim Rentenbezug denkbar, statt rigider Sprünge von 2/3-Renten auf 1/2-Renten bzw. von 1/2-Renten auf 1/3-Renten. Die bei der Teilrente berücksichtigten Rentenabschläge sollten sich durch die weitere Berufstätigkeit anteilig reduzieren. Darüber hinaus dürfen Teilrentner, die gern weiter im Berufsleben stehen möchten, aber nicht mehr einer Vollzeittätigkeit nachgehen wollen oder können, nicht noch steuerlich und mit ebenso hohen Rentenabschlägen bestraft werden, wie frühzeitige Bezieher einer Vollrente. Um das Instrument der Teilrente attraktiver zu machen, wäre es zum Beispiel denkbar, dass sich die Rentenabschläge bei Bezug einer 1/2-Teilrente halbieren. Das heißt, Rentner, die bereits zwei Jahre vor Erreichen der regulären Altersgrenze eine Teilrente beziehen, aber dann noch zwei Jahre einer Teilzeittätigkeit nachgehen, sollten beim Übergang in die Vollrente nicht dieselben Rentenabschläge von 7,2 Prozent erleiden müssen wie frühzeitige Vollrentner, sondern beispielsweise lediglich 3,6 Prozent. Darüber hinaus ist die steuerliche Komponente zu überdenken. Teilrentner sollten nicht länger steuerlich dafür bestraft werden, dass sie erst später eine Vollrente beziehen. Teilrentner dürfen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als vorzeitige Vollrentner. Der Rentenfreibetrag sollte beim Übergang von der Teil- zur Vollrente nicht mehr in der jetzigen Form reduziert werden. Zu Beginn des (Voll-)Rentenbezugs wird für den gesamten Ruhestand das Ausmaß der Rentenbesteuerung festgelegt mit jedem späteren Jahr sinkt der Rentenfreibetrag um 2 Prozent (ab Prozent), so dass sich der zu versteuernde Rentenanteil erhöht. 14

15 Es ist zum Beispiel nicht verständlich, siehe Abbildung 4, dass ein frühzeitiger Vollrentner, der 2015 im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand geht, bis zu seinem Lebensende einen Rentenfreibetrag von 30 Prozent erhält. Dagegen erhielte derselbe Rentner, der zunächst zwei Jahre lediglich eine Teilrente bezieht und 2017 vollständig aus dem Berufsleben ausscheidet nur einen Rentenfreibetrag von 26 Prozent auf seine gesamte Vollrente. Hier besteht Anpassungsbedarf der Rentenfreibetrag sollte beim Eintritt in die Teilrente für die bis dahin erworbenen Rentenansprüche endgültig festgesetzt werden, während der reduzierte Rentenfreibetrag beim Übergang von der Teilzur Vollrente lediglich für die zusätzlichen Rentenansprüche, die während des Teilrentenbezugs erworben wurden, Anwendung finden sollte. Abbildung 4: Rentenbesteuerung Steuerpflichtiger Anteil der Bruttorente in Abhängigkeit des Rentenbeginns Eigene Darstellung, Daten: Deutsche Rentenversicherung 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % plus Wege zu einem längeren Erwerbsleben 15

16 Fall 4: Die Teilrente wird von der Rente mit 63 konterkariert Durch die Rente mit 63 wird dieses Missverhältnis noch weiter verstärkt. Für Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre aufweisen können, aber die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben, ist es äußerst unattraktiv weiterzuarbeiten. Während sie auf ihre Freizeit und eine vorzeitige, abschlagsfreie Vollrente verzichten müssten, könnten sie ihre zukünftigen Rentenansprüche bis zur regulären Altersgrenze nur im geringen Ausmaß erhöhen. Erst nach Erreichen der Altersgrenze können Rentenzuschläge von 0,5 Prozent pro Monat erworben werden, während bei einem vorzeitigen Rentenbezug keine Rentenabschläge anfallen. Daher ist es für diese Personengruppe am attraktivsten, die vorzeitige Vollrente zu wählen und ggf. einen Minijob auszuüben, mit dem sie bis zu 450 Euro steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Durch vorzeitige Rentenzuschläge, könnten Anreize für potenzielle Bezieher der Rente mit 63 geschaffen werden, nicht vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Abbildung 5: Rentenzuschläge in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter bei Rentenbeginn im Falle der Rente mit 63 Rentenzuschläge: Die Rente erhöht sich bei späterem Renteneintritt nach Erreichen der regulären Altersgrenze um 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr). Keine Rentenzuschläge: Bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze werden keine Zuschläge auf die Altersgrenze bezahlt. Rente mit 63 (nach 45 Beitragsjahren): Reguläre Altersrente ohne Abschläge 16

17 Bei einem Hinzuverdienst von über 450 Euro reduziert sich die Vollrente auf eine Teilrente, die der Rentner auch noch versteuern müsste. Des Weiteren würde der Rentenfreibetrag beim späteren Übergang von Teil- auf Vollrente neu fest gesetzt, das heißt reduziert werden, so dass ein höherer Rentenanteil bis zum Lebensende versteuert werden müsste. Beispiel: Rentenbesteuerung bei möglicher Rente mit 63 Wird im Jahr 2015 die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente mit 63 wahrgenommen, so erhält der Rentner für die Gesamtdauer seines Rentenbezugs einen Rentenfreibetrag von 30 Prozent. Arbeitet derselbe Rentner aber stattdessen bis zur regulären Altersgrenze weiter, so erhöht sich sein Rentenanspruch nur marginal, sein Rentenfreibetrag verringert sich aber auf 26 Prozent. Arbeitet der Rentner über die Altersgrenze hinaus bis 2019, so erhält er für jeden Monat einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent, muss aber bis an sein Lebensende 78 Prozent seiner Rente versteuern, da sich sein Rentenfreibetrag auf 22 Prozent verringert. 63plus Wege zu einem längeren Erwerbsleben 17

18 Es besteht akuter Reformbedarf Eine Reform der bisherigen Teilrente ist überfällig. Über die Einführung einer Flexi- bzw. Kombirente wurde bisher nur viel gesprochen, ein ausgearbeitetes Konzept liegt aber immer noch nicht vor, obwohl dies bereits für das Ende des vergangenen Jahres von der Großen Koalition versprochen wurde. Vielmehr hat sich der Diskurs der Koalitionspartner in den letzten Monaten verschärft. Eine gemeinsame Lösung scheint in immer weitere Ferne zu rücken. Das Thema ist aber zu wichtig, um die sich bietende Möglichkeit leichtwertig zu vertun. Jetzt besteht die Chance durch ein überarbeitetes, deutlich flexibleres Instrument, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vielfältiger zu gestalten und dabei durch die Rente mit 63 verlorengegangene Anreize für einen länge ren Verbleib im Berufsleben wieder zu implementieren. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand muss deutlich an Flexibilität gewinnen. Die Neugestaltung der Teilrente bietet eine große Möglichkeit. Von großer Bedeutung wird sein, dass älteren Arbeitnehmern, die eine sehr heterogene Gruppe darstellen, unterschiedlichste Ausgestaltungsmöglichkeiten für den Übergang in den Ruhestand zur Verfügung gestellt werden. Hier gilt es insbesondere die Hinzuverdienstgrenzen deutlich anzuheben und flexibler zu gestalten. Des Weiteren muss den älteren Arbeitnehmern vermittelt werden, dass sie durch die Wahl des Teilrenten bezugs keine Nachteile erleiden. Auf diese Weise könnte die Teilrente, die bisher eher ein stiefmütterliches Dasein fristet, deutlich an Attraktivität gewinnen und viele ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben gehalten werden. 18

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