KONZEPT FÜR ZUSÄTZLICHE BETREUUNG

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2 2 / 9 Inhaltsverzeichnis Vrwrt 1. Ziele der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung 2. Zielgruppe 3. Anspruchsvraussetzungen 4. Anfrderungen an die 87b Betreuungskräfte 5. Aufgaben der 87b-Betreuungskräfte 6 Aufgaben der 87b-Betreuungskräfte bei immbilen Bewhnern 7. Ziele der unterschiedlichen Angebte 8. Leistungsumfang und Leistungserbringung 9. Einarbeitung der Betreuungskräfte 10. Dkumentatin durch Betreuungskräfte und Pflege 11. Frtbildung 12. Anhang 2

3 3 / 9 Vrwrt Mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes zum haben Pflegeheime für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Bewhner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Anspruch auf die Vereinbarung leistungsgerechter Vergütungszuschläge. Die Vereinbarung der Vergütungszuschläge setzt vraus, dass die Bewhner zum anspruchsberechtigten Persnenkreis nach 45a SGB XI gehören und dass sie über die ntwendige Versrgung hinaus, zusätzlich betreut und aktiviert werden. Das Pflegeheim muss für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung über zusätzliches szialversicherungspflichtig beschäftigtes Betreuungspersnal verfügen, deren Anzahl sich an einem Persnalschlüssel vn 1:25 rientiert. Wenn die Vraussetzung nach 87b Abs. 1 SGB XI erfüllt sind, ist der vereinbarte Vergütungszuschlag vn der zuständigen Pflegekasse zu tragen und unmittelbar mit dem Pflegeheim abzurechnen. Mit dem Vergütungszuschlag sind alle zusätzlichen Leistungen der Betreuung und Aktivierung nach 87b Abs. 1 SGB XI abgeglten, sfern sie mit dem zur Verfügung stehenden zusätzlichen Persnal erbracht werden können. Mit dem für zusätzliche Betreuung und Aktivierung" werden die Rahmenbedingungen und das Angebt zusätzlicher Aktivierungs- und Betreuungsleistungen für das Asklepis Pflegeheim Weserblick beschrieben. Die zusätzlichen Leistungsangebte rientieren sich an der Zielsetzung und den Grundsätzen nach 1 und 2 der GKV Richtlinien zu 87b Abs. 3 SGB XI. Die Leistungsangebte, die swhl Gruppen- als auch Einzelaktivierungen vrsehen, werden im Rahmen einer mnatlichen Besprechung zwischen dem Pflegepersnal und den Betreuungskräften geplant und dkumentiert. 3

4 4 / 9 1. Ziele der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung Für die anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen wird durch den Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte die Betreuung intensiviert und die Lebensqualität verbessert. Ebens wird durch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung die Kmmunikatin mit anderen Menschen gefördert, Alltagsaktivitäten unterstützt und mehr Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglicht. 2. Zielgruppe Alle Bewhnerinnen und Bewhner mit einer demenziellen Erkrankung, einer psychiatrischen Erkrankung der einer geistigen Behinderung, die einen erheblichen Mehrbedarf an Beaufsichtigung und Betreuung haben und vllstatinär der als Kurzzeitpflegegast in den Einrichtungen betreut werden. Anspruchsberechtigt sind alle Bewhner, unabhängig vn einer Pflegeeinstufung, sfern die Vraussetzungen nach 45a SGB XI erfüllt sind. 3. Anspruchsvraussetzungen Der Hilfebedarf für Bewhnerinnen und Bewhner mit einer demenziellen der einer psychiatrischen Erkrankung der einer geistigen Behinderung wird auf Basis der ärztlichen Diagnse und des bestehenden Screenings und Assessments zur Feststellung vn Persnen mit erheblich eingeschränkter Alltagskmpetenz PEA" eingeschätzt. Kriterium für eine erheblich eingeschränkte Alltagskmpetenz ist, dass vn den 13 Items (Fragen) mindestens 2 Items ein trifft zu" zutreffen und davn mindestens einmal bei einem Item zwischen 1 und 9. Trifft dagegen zusätzlich zu den genannten Kriterien auch nch mindestens ein weiteres Item aus einem der Bereiche (1, 2, 3, 4, 5, 9, 11) zu, s liegt sgar eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskmpetenz vr, die aber zu den gleichen Ansprüchen im statinären Bereich führt, wie bei der erheblich eingeschränkten Alltagskmpetenz. An die jeweilige Pflegekasse des Bewhners muss eine Mitteilung erflgen, dass die Vraussetzungen aus Sicht der Pflegeeinrichtung erfüllt sind. Die Kasse entscheidet dann ggf. unter Anfrderung weiterer Unterlagen über den Anspruch. In Zweifelsfällen beauftragt sie den MDK mit einer Überprüfung der Vraussetzungen. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können erst in Anspruch genmmen werden, wenn die schriftliche Bestätigung der zuständigen Pflegekasse vrliegt, aus der hervrgeht, dass eine erheblich eingeschränkte Alltagskmpetenz nach 45a SGB XI gegeben ist. Die Bewhner werden bei Abschluss des Heimvertrags schriftlich auf das zusätzlich vrgehaltene Angebt und die Anspruchsvraussetzungen hingewiesen. Bei bestehenden Heimverträgen werden betrffene Bewhnerinnen und Bewhner separat über das Leistungsangebt infrmiert. 4

5 5 / 9 4. Anfrderungen an die 87b-Betreuungskräfte Die in der Betreuung der Bewhner eingesetzten sg. 87b-Betreuungskräfte" müssen die Kriterien der Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikatin und den Aufgaben vn zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen erfüllen. Die 87b- Betreuungskräfte müssen demnach ein Orientierungspraktikum und eine Qualifizierungsmaßnahme mit mind. 160 Unterrichtstunden vrweisen. Eine pflegefachliche Ausbildung ist nicht erfrderlich. Es besteht dennch die Möglichkeit eine Pflegefachkraft bzw. eine Fachkraft aus dem Szialen Dienst für die Betreuung einzusetzen. Neben den frmalen Kriterien sind flgende Kriterien besnders wichtig: - eine psitive Haltung gegenüber den zu betreuenden Bewhnern - sziale Kmpetenz und kmmunikative Fähigkeiten - Bebachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit - die Bereitschaft zur nnverbalen Kmmunikatin - Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besnderheiten - Psychische Stabilität und Fähigkeit zur Reflexin des eigenen Handelns - Fähigkeit sich abzugrenzen - Fähigkeit zur würdevllen Betreuung und Anleitung vn Bewhnern - Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität 5. Aufgaben der 87b-Betreuungskräfte bei mbilen Bewhnern Zu den Aufgaben der 87b- Betreuungskräfte gehört es, den anspruchsberechtigten Bewhnerinnen und Bewhnern zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebte zu machen, sie zu mtivieren an den Aktivitäten teilzunehmen und sie dabei zu begleiten und zu unterstützen. Zu den Aktivitäten zählen z.b. Malen und basteln swie handwerkliche Tätigkeiten leichte Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, z.b. kchen und backen Anfertigen vn Erinnerungsalben Musik hören, musizieren, singen Brett-, und Kartenspiele Spaziergänge Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe Besuch vn kulturellen Veranstaltungen, Gttesdiensten und Geburtstagsfeiern Lesen, vrlesen und Ftalben ansehen Unterstützung der Bewhner bei der Teilhabe an Veranstaltungen die snst nicht möglich wäre Unterstützung bei der Teilhabe an internen (Bewhner) Stammtischen 5

6 6 / 9 Unterstützung bei der Teilhabe an interner Tier-gestützter Therapie (Hunde) Durchführung vn jahreszeitlich abgestimmten Festlichkeiten Gedächtnistraining Die 87b-Betreuungskräfte sllen für Gespräche und Srgen der anspruchsberechtigten Bewhner zur Verfügung stehen, sie sllen auf Ängste eingehen, swie Sicherheit und Orientierung vermitteln. Die Aktivierungen rientieren sich an den individuellen Fähigkeiten, Vrlieben, und der Bigraphie der Bewhner swie an dem jeweiligen Befinden bzw. der Tagesfrm des Bewhners. Grundsätzlich sllen die Aktivierungs- und Betreuungsangebte in Gruppen mit einer entsprechenden Gruppengröße durchgeführt werden. Wenn jedch z.b. wegen Bettlägerigkeit, besnderer Unruhe und herausfrderndes Verhalten der bei einer snstigen szial-emtinalen Bedürfnislage eine Teilhabe an einem Gruppenangebt nicht angezeigt ist der wenn Bewhner dies ausdrücklich ablehnen, werden geeignete Einzelbetreuungen angebten. 6. Aufgaben der 87b-Betreuungskräfte bei immbilen Bewhnern (bei Dauerbettlägerigkeit) Das Leistungsangebt für dauerbettlägerige, immbile Bewhner umfasst: Einzelgespräche (sfern möglich) Handmassage bzw. Berührungen der Hände Musik hören Singen und summen Gedächtnistraining Tastspiel Akustische Reize, z.b. Orffsche Instrumente Whl-Gerüche anbieten Luft zufächern Snstige Möglichkeiten der sinnlichen Stimulatinen Möglichkeiten Das Leistungsangebt für dauerbettlägerige, immbile Bewhner wird als Einzelbetreuung der als Betreuungsangebt für maximale 2 Bewhner in einem Zimmer angebten. 7. Ziel der unterschiedlichen Angebte Vermittlung vm psitiven Erleben Stärkung des Selbstwertgefühls Erleben vn gruppendynamischen Przessen Zweitweise Ablenkung der Aufmerksamkeitder Bewhner/innen vn ihren Alterungs- und Krankheitsprzessen 6

7 7 / 9 Beachtung der individuellen Ansprüche, Bedürfnisse, kultureller und szialer Neigung Training der geistigen, körperlichen und seelischen Fertigkeiten Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit und Entscheidungsfähigkeit Förderung und Erhaltung der Kmmunikatin 8. Leistungsumfang und Leistungserbringung Die zusätzlichen Leistungsangebte rientieren sich an der Zielsetzung und den Grundsätzen nach 1 und 2 der GKV Richtlinien zu 87b Abs. 3 SGB XI. Die zusätzlichen Betreuung und Aktivierung umfasst demnach Leistungen, die über den im jeweiligen Rahmenvertrag nach 75 SGB XI vereinbarten ntwendigen Leistungsumfang hinausgehen. Die Leistungen können höchstens in dem zeitlichen Umfang erbracht werden, wie zusätzliches 87b-Betreuungspersnal zur Verfügung steht. Grundlage hierfür ist 87b SGB XI, wnach für jeden anspruchsberechtigten Heimbewhner mit erheblichem allgemeinen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung der fünfundzwanzigste Teil einer Vllkraftstelle zur Verfügung steht (Persnalschlüssel vn 1:25). Die Dienst- und Fachaufsicht der 87b- Betreuungskräfte ist an die Leitung des Szialdienstes gekppelt. Die Leitung des Szialdienstes stellt sicher, dass die 87b- Betreuungskräfte auf dem Dienstplan geführt werden. Auf dem Dienstplan sind der Name, Vrname, der jeweilige Stellenumfang, swie die geplanten und erbrachten Dienstzeiten und Arbeitsstunden zu dkumentieren. Die zusätzlichen Betreuungskräfte werden in vllem Umfang und für den Bereich der zusätzlichen Betreuungsleistungen eingesetzt. Die Leitung des Szialdienstes entwickelt gemeinsam mit den Betreuungskräften das 87b-Betreuungsangebte und implementieren die Angebte in der Einrichtung. Sie erstellen pr Whnbereich regelmäßig eine aktuelle Liste der anspruchsberechtigten Bewhner. Auf dieser Grundlage wird die Planung der Angebte erstellt. Die Zuteilung der Bewhner zu einer Gruppe der die Indikatin für eine Einzelbetreuung werden in Absprache mit dem Pflegedienst vrgenmmen. Die Pflegedienstleitung arbeitet mit der Leitung des Szialdienstes eng und vertrauensvll zusammen und srgt dafür, dass die für die Betreuung relevanten Infrmatinen jederzeit zur Verfügung stehen. Die 87b-Betreuungskräfte stellen ihrerseits sicher, dass der Pflegedienst über alle Besnderheiten bei der Betreuung infrmiert ist. Dies wird dadurch zusätzlich sichergestellt, dass die zusätzlichen Betreuungskräfte an mnatlichen Teambesprechungen bzw. täglichen Übergaben teilnehmen. Darüber hinaus können sich die 87b-Betreuungskräfte durch 14-tägige interne Teambesprechungen gegenseitig austauschen und kntinuierliche Verbesserungen diskutieren und erarbeiten. Diese Teambesprechungen werden vn der Leitung des 7

8 8 / 9 Szialdienstes mderiert. Die zusätzlichen Aktivierungs- und Betreuungsleistungen können swhl als Gruppenangebte, als auch in Frm einer Einzelbetreuung stattfinden. Sweit als möglich wird dabei die Frm der Gruppenbetreuung gewählt, um sicherzustellen, dass mit dem zur Verfügung stehenden 87b-Betreuungspersnal möglichst viele Leistungsangebte vrgehalten und erbracht werden können. Die Gruppengröße muss aufgrund der besnderen Bedürfnisse der Zielgruppe im Einzelfall festgelegt werden. Die zusätzlichen Angebte finden swhl in der kreativen Stube wie auch schwerpunktmäßig in den Aufenthaltsräumen der Whnbereiche der bei Einzelbetreuung auch im Bewhnerzimmer statt. Es gilt das Mtt: Die Betreuung kmmt zum Bewhner nicht umgekehrt. 9. Einarbeitung der Betreuungskräfte Die Betreuungskräfte leisten vr Beginn ihrer Tätigkeit ein Orientierungspraktikum (5 Tage gemäß Richtlinie) unter Anleitung bzw. Supervisin des Szialdienstes und vn Pflegefachkräften ab. Dabei wird ihnen gezielter Einblick in die alltägliche Betreuung und Aktivierung demenziell der psychiatrisch erkrankter der behinderter Menschen gegeben. Vermittelt werden im Rahmen des Orientierungspraktikums grundlegende Einblicke in den Alltag der Arbeit mit diesen Menschen, die als Basis für eine Entscheidung, in diesem Bereich tätig zu werden, dienen können. Vraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft sind ein abslviertes Orientierungspraktikum, das Abslvieren des Basiskurses, ein durchgeführtes Betreuungspraktikum und ein abgeschlssenes Mdul 3 der alternativ eine Anerkennung nach 5 der Richtlinie. Im Rahmen der Übergangsregelungen können auch unter enger Begleitung beim Vrliegen bestimmter Kriterien (gemäß 6 der Richtlinie) Beschäftigte eingesetzt werden, die im Laufe der Tätigkeit, spätestens jedch bis zum die vrgeschriebene Qualifizierungsmaßnahme abschließen. Ab dem können nur nch Betreuungskräfte eingesetzt werden, die eine erfrderliche Qualifizierung abgeschlssen haben der gemäß 5 der Richtlinie anerkannt werden können. Zu Beginn der Tätigkeit und im Rahmen der Übergangsregelung werden die zusätzlichen Betreuungskräfte durch den Szialdienst und erfahrene Pflegefachkräfte angeleitet und begleitet. Im Rahmen der Einarbeitung erflgt eine gemeinsame Durchführung vn Angebten, danach sind die Betreuungskräfte selbständig tätig, allerdings immer mit Rücksprachemöglichkeit zu einem festen Ansprechpartner, der Leitung des Szialdienstes. 10. Dkumentatin durch Betreuungskräfte und Pflege Die Betreuungskräfte dkumentieren auf Basis der Leistungsplanung die Inanspruchnahme des Angebts tagesgenau bei den einzelnen Bewhnern in einem 8

9 9 / 9 Dkumentatinssystem. Besnderheiten werden in den Tagesereignissen der Pflegedkumentatin erfasst. Dkumentatin in der Pflegeplanung durch die Pflege: Bereits bei der Anamnese wird ein Vrliegen der Anspruchsvraussetzungen überprüft. Liegen diese vr, wird der Antrag auf Leistungen an die Pflegekasse gesandt. Bestätigt die Kasse das Vrliegen der Kriterien, erflgt ein Eintrag in das EDV Bewhnermanagementsystem. Das Ergebnis der Befundung durch den Pflegedienst geht in die Pflegeplanung ein unter der ATL 9 Raum und Zeit gestalten Teilnahme am Angebt nach 87b. Danach erflgt eine Einschätzung des Bewhners für das entsprechende Beschäftigungs- Betreuungsangebt. Im Durchführungsnachweis wird die entsprechende Maßnahme vn der 87b-Betreuungskraft abgezeichnet. Zur Erstellung der Abrechnung erflgt eine mnatliche Meldung vn den Betreuungskräften, bei welchen Bewhnern die Anspruchsvraussetzung nach 87b SGB XI an zumindest einem Kalendertag im Mnat erfüllt sind. Damit kann die entsprechende Abrechnung mit der zuständigen Kasse im Rahmen der regulären Rechnungsstellung erflgen. 11. Frtbildung Im Rahmen der Jahresplanung für interne und externe Frtbildungen erhalten die 87b- Betreuungskräfte die Möglichkeit, Frtbildungsangebte wahrzunehmen. Die Frtbildungen umfassen insgesamt mind. 2 Tage im Jahr, aktualisieren thematisch das erfrderliche Wissen und ermöglichen eine Reflexin der beruflichen Praxis der Betreuungskräfte. 12. Anhang Richtlinien nach 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifizierung und zu den Aufgaben vn zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen Vereinbarung gemäß 87b SGB XI über die Vergütungszuschläge 9

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