Barrierefreiheit im Straßenraum

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1 Barrierefreiheit im Straßenraum - eine Einführung Beuth-Hochschule Folie 1 Hilke Groenewold Dipl.-lng. Architektin Sachverständige für Barrierefreiheit in Stadtraum und Architektur Beuth-Hochschule Folie 2 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 1

2 Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule Folie 3 Gesetzeshierarchie Öffentliches Recht Bundesgesetzte UN BRK Landesgesetze Berichte und Aktionspläne Grundgesetz Art.3 Verfassungen der Länder BGG Landesgleichstellungsges. BBauG BauO der Länder FStrG Straßengesetze der Länder Beuth-Hochschule Folie 4 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 2

3 Gesetze Grundgesetz Grundgesetz / Art. 3 Gleichheit vor dem Gesetz ( ) Abs. 3 ( ) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Satz 2 / 1994 hinzugefügt) Verfassungen der Länder Beuth-Hochschule Folie 5 Gesetze BGG (2002) BGG 4 Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, (...) sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Beuth-Hochschule Folie 6 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 3

4 Beuth-Hochschule Folie 7 Gesetze BGG (2002) Bauliche Anlagen [ ] bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen [ ] sind [ ] barrierefrei zu gestalten. (BGG 8 Abs. 2 Satz 1) Landesgleichstellungsgesetze äquivalent auf Bauten des Landes Beuth-Hochschule Folie 8 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 4

5 Gesetze Brandenburgisches Straßeng. 9 Straßenbaulast (1) ( ) Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Belange des Fußgänger-, Rad- und Behindertenverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs, des Wirtschaftsverkehrs, des Umweltschutzes und der Stadtentwicklung sowie insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, auch bei Bundesfernstraßen, angemessen zu berücksichtigen. ( ) Beuth-Hochschule Folie 9 Gesetze Berliner Straßengesetz 7 Straßenbaulast (1) ( ) (2) ( ) Dabei sind auch die Funktion der Straße als Aufenthaltsort, das Stadtbild und die Belange des Denkmal-und Umweltschutzes, der im Straßenverkehr besonders gefährdeten Personen sowie von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. ( ) Beuth-Hochschule Folie 10 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 5

6 Barrierefreiheit im Verkehrswesen Regelwerke H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen 2011 FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, Köln (Hierbei stehen die Buchstaben E für Empfehlung, M für Merkblatt und R für Richtlinie) DIN: Deutsches Institut für Normung e. V. DB AG: Deutsche Bahn AG VDV: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Quelle: Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung, Sozialverband VdK, Bonn, S. 11 Beuth-Hochschule Folie 11 Regelwerke der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) RIN Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (R1) 2008 RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (R1) 2006 RiLSA Richtlinien für Lichtsignalanlagen (R1) 2010 R-FGÜ 01 Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R1) 2001 RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straße (R1) 1995/2009 EFA Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanl.(R2) 2002 EAR 05 Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (R2) 2005 ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (R2) 2010 H BVA Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (W1) 2011 Beuth-Hochschule Folie 12 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 6

7 FGSV Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen Vermittlung von Leitlinien und Prinzipien zur barrierefreien Gestaltung Verkehrsanlagen (Möglichkeiten, W1) Ziel der Hinweise Zusammenstellung der notwendigen Anforderungen nach aktuellem Wissensstand Konkretisierung der Richtlinien z.b. für die Anlage von Stadtstraßen, der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen und auch Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehr Vorgabe von Leitlinien und Prinzipien einer barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen Beuth-Hochschule Folie 13 DIN Teil 1 zu DIN Teil 3 DIN : Barrierefreies Bauen Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen DIN Barrierefreie Verkehrs- und Freiräume in Bearbeitung DIN Abschn. 4.2 Äußere Erschließung auf dem Grundstück DIN : Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen (zurückgezogen) Beuth-Hochschule Folie 14 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 7

8 Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule Folie 15 Behinderung Geht uns alle an Definition mobilitätseingeschränkte Menschen im engeren Sinn (Behinderung). Personen, mit einer dauerhaften Behinderung. Gehbehinderte Menschen, sehbehinderte Menschen, blinde Menschen, hörgeschädigte Menschen, greifbehinderte Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung, Analphabeten, im weiteren Sinn (Einschränkung). Personen, mit einer vorübergehenden Behinderung. Kinder, werdende Mütter, ältere Menschen, fremdsprachige Menschen, Personen mit Gepäck, Personen mit Kinderwagen, Beuth-Hochschule Folie 16 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 8

9 Behinderungen Arten Beuth-Hochschule Folie 17 Demograf. Wandel Alternde Gesellschaft Verteilung der Altersgruppen mit GdB % - über % % % - bis 18 Beuth-Hochschule Folie 18 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 9

10 Barrieren In der gebauten Umwelt Räumliche Barrieren Horizontal Vertikal Ergonomisch Sensorische Barrieren Information, Orientierung- und Leitung Visuell/Optisch Akustisch Taktil Beuth-Hochschule Folie 19 Motorische Behinderungen Begegnungsmaße Beuth-Hochschule Folie 20 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 10

11 Motorische Behinderungen Bedarfe Bewältigung von Niveauunterschieden bereits ab 2-3 cm problematisch Verminderte Gehgeschwindigkeit (bis 0,6 m/ s) Gefahr, hinter Sichthindernissen zu verschwinden (Rollstuhl) Stolpergefahr bei unebenen Oberflächen Anforderung an Bedienelementen Größere Bewegungsräume beachten Schaffung von Regenerationsflächen Beuth-Hochschule Folie 21 Motorische Behinderungen Anforderungen an die Straßenraumgestaltung Niveaugleiche Flächen Für sehr gute Sichtverhältnisse bei Überquer- ungsvorgängen (z. B. Rollstuhl) sorgen Gesicherte Überquerungsstellen, die auch langsame Gehgeschwindigkeit gestatten Beuth-Hochschule Folie 22 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 11

12 Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen Seitenraumbreite 2,70 m* *) Lt. Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen 2 m nutzbare Gehwegbreite FGSV, Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen Beuth-Hochschule Folie 23 Sensorische Behinderungen Sehen % der menschlichen Wahrnehmung über das Sehen Zwei Gruppen von Behinderungen Sehbehinderte (orientieren sich noch visuell) Blinde (hauptsächliche Orientierung über Hörsinn, Tastsinn und Gleichgewichtssinne und manchmal auch über den Geruchssinn) Beuth-Hochschule Folie 24 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 12

13 100 % Visus Grauer Star Makula Degeneration Retinitis Pigmentosa Grüner Star Diab. Rethinopathie Beuth-Hochschule Quelle: Folie 25 Sensorische Behinderungen Sehen Volker König Orientierung mit Langstock taktil - akustisch (Zwei Sinne Prinzip) Beuth-Hochschule Folie 26 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 13

14 Sensorische Behinderungen Sehen Bedarfe: Können nur schwer oder keinen Blickkontakt aufnehmen (Kommunikation) Nutzen oft den Langstock als verlängerten Arm Benötigen Orientierungsmerkmale Visuell, Taktil und Akustisch Leuchtdichtekontraste / Große Schriften / Blendfreie und ausreichende Beleuchtung Beuth-Hochschule Folie 27 Sensorische Behinderungen Sehen Anforderungen an Straßenraumgestaltung: Durchgängig ertastbaren/erkennbaren (strukturierten) Wegeverlauf taktil/akustisch erkennbar visuell erkennbar Gesicherte Überquerungsstellen Taktile/akustische Hilfen zum Auffinden sicherer Überquerungsstellen Innere Leitlinie (Gebäude, Kantsteine) zur Orientierung Äußere Leitlinie (Trennung zu anderen Verkehrsflächen ) als Absicherung Beuth-Hochschule Folie 28 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 14

15 Sensorische Behinderungen Hören Schwerhörende Personen evtl. mit Hilfsmittel: Hörgerät (ab Hörverlust von 40% ratsam) Chochlea Implantat (ab Hörverlust von 90%) Gehörlose Personen vor dem Spracherwerb ertaubt (ca. 5 Jahre) nach dem Spracherwerb ertaubt visuelle Orientierbarkeit im Verkehrsraum = Bedarf von sehbehinderten Menschen Beuth-Hochschule Folie 29 Barrierefreiheit Zwei Sinne Prinzip Informationskanäle: Visuell (Sehen) Auditiv (Hören) Taktil (Tasten durch Hände, Füße und Haut) statt sehen hören und tasten / fühlen statt hören sehen und fühlen / tasten Beuth-Hochschule Folie 30 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 15

16 Zwei Sinne Prinzip Beispiele Rillenplatte Blitz-Leuchte I.L.I.S. Handlaufbeschriftung Beuth-Hochschule Folie 31 Taktile / akustische Leitsysteme Taktil und akustische Signalgeber an LSA Beuth-Hochschule Folie 32 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 16

17 Taktile Leitsysteme Tastpläne BLISTA I.L.I.S. Leitung zum Tastplan Braille- und Profilschrift Beuth-Hochschule Folie 33 Elektro-akustische Leitsysteme RFID - GPS Wird sich in den nächsten Jahren standardisieren Barrierefreie Architektur / Joachim Fischer, Philipp Meuser Beuth-Hochschule Folie 34 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 17

18 Kognitive Behinderungen Beuth-Hochschule Folie 35 Beuth-Hochschule Folie 36 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 18

19 Einschränkungen Bedarfe von Kinder (1) Bedarfe: Kognitiv eingeschränkte Wahrnehmung Impulsive und spontane Bewegungsabläufe Mangelnde Kenntnisse über Verkehrsregeln Leicht ablenkbar durch vielfältige Umweltreize Eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit mit übrigen Verkehrsteilnehmern Besonderes Schutzbedürfnis (Unfälle!) Zu Fuß: 6 bis 10-jährige Kinder Mit dem Fahrrad: jährige Kinder Schulwegsicherung! Beuth-Hochschule Folie 37 Einschränkungen Bedarfe von Kinder (2) Anforderungen an die Straßenraumgestaltung: Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs muss nachhaltig gesenkt werden Sichere (gesicherte) Überquerungsstellen Sehr gute Sichtverhältnisse insbesondere an Überquerungsstellen Lückenloses, sicheres Radverkehrsnetz Ausreichende Seitenräume (Benutzungspflicht Gehweg junge Radfahrer) Beuth-Hochschule Folie 38 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 19

20 Einschränkungen Ältere Menschen (1) Bedarfe Heterogene Zielgruppe aufgrund individuell breit gestreuter Leistungsfähigkeit Verschiedene Mobilitätseinschränkungen, tendenziell Verschlechterung der sensorischen Informationsaufn. verringerte Aufmerksamkeitsleistungen, verringerte Reaktionszeiten, verringerte motorische Fähigkeiten. Anforderungen abhängig von Einschränkung Schwere Bewältigung komplexer Situationen Beuth-Hochschule Folie 39 Einschränkungen Ältere Menschen (2) Anforderungen an die Straßenraumgestaltung Verkehr verlangsamen ( Entschleunigen ) Komplexe Verkehrssituationen vermeiden Sichere Überquerungsstellen schaffen Anforderungen überlagern sich je nach Einschränkung mit den Anforderungen anderer Gruppen mobilitätseingeschränkter Menschen Beuth-Hochschule Folie 40 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 20

21 Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule Folie 41 DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum (63 Seiten) Beuth-Hochschule Folie 42 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 21

22 Leitung im Öffentlichen Raum Das Prinzip Stop Warnen Achtung Informieren / Entscheiden Leiten Geh Beuth-Hochschule Folie 43 Bodenindikatoren DIN Typen Sperrfeld (Rippen quer) Stop Einstiegsfeld (Rippen quer) Abzweigfeld (Noppen) Aufmerksamkeitsfeld (Noppen) Achtung Auffindestreifen a) Gehen (Rippen l.), b) Achtung (Noppen) Richtungsfeld (Rippen längs) Geh Leitstreifen (Rippen längs) Begleitstreifen Beuth-Hochschule Folie 44 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 22

23 Bodenindikator Geh! Rillen Rippen Begleitstreifen Beuth-Hochschule Folie 45 Bodenindikator Stop! Bordsteinkante parallele Struktur zur Gefahr Beuth-Hochschule Folie 46 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 23

24 Bodenindikator Achtung! Noppen- oder Rautenstruktur Beuth-Hochschule Folie 47 Bodenindikatoren Querung Bordhöhe 3 cm Beuth-Hochschule Folie 48 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 24

25 Fußgängerverkehrsanlagen Zielkonflikt Beuth-Hochschule Folie 49 Bodenindikatoren Getrennte Querung Achtung und Ausrichtung Stopp Beuth-Hochschule Folie 50 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 25

26 Auszug aus Aachener Standards (1) geteilte Überwege Bsp. Borngasse 3 cm Kante Nullabsenkung Sperrfeld (aus weißen Noppen- Platten) Gehwegbelag (aus grauem Betonstein) Aufmerksamkeitsf. (aus weißen Noppen) Richtungsfeld (aus weißen Rippen-Platten) Leitstreifen (aus Basalt-Kleinpflaster) (Quelle: Auszug aus dem Status Bericht vom , vorgestellt im Mobilitätsausschuss Stadt Aachen.pdf, S.4 Beuth-Hochschule Folie 51 Ausbildung von Treppen Noppen U-Bhf. Rathaus Steglitz Aufmerksamkeitsfeld Stufenkantenmarkierung (Foto: Karl-Dieter Wüstermann) Beuth-Hochschule Folie 52 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 26

27 Bodenindikatoren techn. Qualitäten Entwässerung/Vereisung Reinigung / Kontrastwerte zu halten Nachhaltigkeit (Vandalismus, Schneeräumung, Frostschutz u. ä.) Verschmutzung (Kontraste) Rutschfestigkeit Ästhetik Beuth-Hochschule Folie 53 Blindenleitsystem Leitlinien innere - äußere mittige bes. Gehwegbelag Beuth-Hochschule Folie 54 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 27

28 Blindenleitsystem Besonderer Bodenbelag links Fritzlar rechts Aachener Standards Beuth-Hochschule Folie 55 Blindenleitsystem Leitlinien Flächenentwässerungsrinne (BIRCO) Muldenrinne Beuth-Hochschule Folie 56 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 28

29 Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule Folie 57 DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (24 Seiten) Beuth-Hochschule Folie 58 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 29

30 Kontrastanforderungen DIN (2009) Priorität 1: 0,83 < K 0,99 Warnungen, Notfälle mind. 0,7 / bei s-w 0,8 hoher Kontrast 70-90% Priorität 2: 0,50 < K 0,83 Entscheidungsfunktionen mind. 0,4 guter Kontrast 40-70% Priorität 3: 0,28 < K 0,50 Leitfunktion mind. 0,4 guter Kontrast 40-70% Beuth-Hochschule Folie 59 Visuelle Gestaltung Sehobjektgröße Betrachtungsabstand und -winkel Beuth-Hochschule Folie 60 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 30

31 Visuelle Gestaltung Sehobjektgröße Quelle: Verbesserung der visuellen Informationen im öffentlichen Raum, Bundesministerium für Gesundheit, 1996 Neu: DIN 32975, Beuth-Hochschule Folie 61 Visuelle Gestaltung Schriftform DIN (Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung) Serifenlos (ohne Ober- und Unterstriche) halbfett oder fett Groß- und Kleinschreibung 90 Grad Abstand der Zeichen mind. 1,2 Beuth-Hochschule Folie 62 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 31

32 Barrierefreies Bauen Gliederung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule Folie 63 Shared Space Gemeinschaftsstraße Selbsterklärende Straßen Shared Space Gemeinschaftsstraße Begegnungszone (50 km/h) (4-10 o. 30 km/h) (0 km/h) (4-10 km/h) (0 km/h) (20 km/h) CH Verkehrsberuhigter Bereich (Wohnstr., Spielstr.) Verbot für Fahrzeuge aller Art Kinderspiel auf Fahrbahn oder Seitenstreifen Fußgängerbereich Beuth-Hochschule Folie 64 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 32

33 Shared Space (1) Definition: ( gemeinsam genutzter Raum ) Innerhalb eines schilder- und regelungsfreien Straßenraums soll eine konfliktfreie(re) Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmende stattfinden. Hinweiszeichen eines Shared-Space-Bereichs mit den Logos der Partner des EU-Projekts Quelle: :15 Uhr Beuth-Hochschule Folie 65 Shared Space (2) Quelle: :15 Uhr Beuth-Hochschule Folie 66 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 33

34 Shared Space (3) Shared Space ist Nicht barrierefrei Quelle: :15 Uhr Beuth-Hochschule Folie 67 Shared Space Barrierefreiheit? Sehen und Gesehen werden ist essentiell wichtig kognitiven Einschränkungen Durchqueren und Orientieren für B und SB höhengleiche Ausgestaltung keine gesonderten Fl. zum Parken Keine LSA oder ges. Querungen Keine Schilder o. Markierungen Beuth-Hochschule Folie 68 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 34

35 Shared Space Barrierefrei aber wie? Längenbegrenzung für einen Leitstreifen auf eine Strecke von 250 m Visuelle und taktile Trennung von Straße und Bürgersteig Kennzeichnung der Bereiche zum Parken Schaffung gesicherter Überquerungsstellen Barrierefreie Ausbildung von HST des ÖPNV Beuth-Hochschule Folie 69 Gemeinschaftsstraßen Straßenräume mit besonderem Querungsbedarf Zentrale Bereiche mit vielfältigen Nutzungen Mindeststärke an Passanten und Radfahrenden Max. 500 m Länge FGSV (keine Regelwerke und Empfehlungen) Blinde und Sehbehinderte sowie Ältere und Kinder müssen berücksichtigt werden Mischflächen nicht zwingend Mindestmaß an Parken / wenige Verkehrszeichen Beuth-Hochschule Folie 70 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 35

36 Gemeinschaftsstraße Aachen Templergraben (1) Templergraben: Blick auf Bibliothek - Auszug aus Entwurf Juni Quelle: tmp/tmp/ / / /00-anlagen/ 03/03_Dokumentation_Workshop_Sherad_Space.pdf :15 Uhr Beuth-Hochschule Folie 71 Gemeinschaftsstraße Aachen Templergraben (2) Leitlinie mit 3 cm taktil und kontrastreicher Kante Bus Wartestand mit 16 cm Bordsteinkante abgesenkt Quelle: tmp/tmp/ / / /00-anlagen/ 02/02_Erleuterungsbericht_Teil_1_ pdf :15 Uhr Beuth-Hochschule Folie 72 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 36

37 Gemeinschaftsstraße Aachen Templergraben (3) Kleinpflaster Basalt 8*8 cm Straßenquerschnitt im Bereich der Bushaltestelle Kleinpflaster Basalt 12*12 cm Einfassung, Aufkantung 18 cm Taktiler Leitstreifen (mit 3 cm kontrastreicher Kante) Bus Wartestand mit 16 cm Bordsteinkante abgesenkt Quelle: tmp/tmp/ / / /00-anlagen/ 02/02_Erleuterungsbericht_Teil_1_ pdf :15 Uhr Beuth-Hochschule Folie 73 Selbsterklärende Straße / Begegnungszone Quelle: Barrieren in Stadtquartieren überwinden, 2012, Seite 63, Architekten Mühlich, Fink & Partner Fotos: Wolfgang Haller von SHP Ingenieure Beuth-Hochschule Folie 74 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 37

38 Begegnungszone (CH) Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fußgänger die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Signal (Verkehrszeichen) Begegnungszone Quelle: Beuth-Hochschule Folie 75 Barrierefreies Bauen Zusammenfassung Gesetzliche Grundlage Behinderungen und Bedarfe Blinden-Norm Bodenindikatoren Querungen / Plätze Sehbehinderten-Norm Shared Space / Begegungszone Beuth-Hochschule Folie 76 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 38

39 Baustellensicherung Anforderungen (1) Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer darf im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden Auf Personen mit Kinderwagen, Sehbehinderte, Rollstuhlnutzende und Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen Geh- und Radwege sind weiterzuführen, ggfs. über Notwege. Ansonsten sind Überquerungshilfen anzuordnen (z.b. Fußgängerüberwege FGÜ) oder eine Umleitung einzurichten Notsteige und Überleitungen müssen immer entsprechend gesichert werden Beuth-Hochschule Folie 77 Baustellensicherung Anforderungen (2) Überleitungen müssen barrierefrei gestaltet sein (ohne Stufe, max. 20% Neigung bzw. mit einem Seitenverhältnis von 1:5 bei kurzer Überleitung) Beschilderung der Geh- und Radwege einschl. Notwege müssen entsprechend ihrer Bestimmung sein Zusatzschild Radfahrer absteigen darf nicht mehr verwendet werden Lichtehöhe der Schilder mind. 2,30 m anbringen Beuth-Hochschule Folie 78 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 39

40 Baustellensicherung Anforderungen (3) Abmessungen der Geh- und Radwege (Quelle: VdK Übungsheft zum Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung S. 55) Beuth-Hochschule Folie 79 Baustellensicherung Gute Praxisbeispiele (Beispiele, Stadt Münster, Tiefbauamt - Quelle: VdK Übungsheft zum Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung S. 61) Beuth-Hochschule Folie 80 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 40

41 Baustellensicherung häufigste Fehler Fehlende Absicherung durch Absperrband Unzureichende Höhe der Absicherung Fehlende Tastleisten oder Tastkanten Fehlende Keile oder Rampen als Bordsteinabsenkung Mangelnder Abstand der Absperrschranken zur Baugrube Nicht ausreichend verbleibende Gehwegbreite Nicht mehr nutzbare Querungsstellen Fehlende bzw. nicht ausreichende Beleuchtung Beuth-Hochschule Folie 81 Baustellensicherung RSA DIN Quelle: Übungsheft zum Handbuch / Barrierefreie Verkehrsraumgestalung VdK 2009 Beuth-Hochschule Folie 82 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 41

42 Zeichnung: Dr. Petra Zadel-Sodtke (nach Prof. Philippen) Die Vielfalt Vielen des Menschen Dank für ist das Ihre Maß Aufmerksamkeit! für Gebäude, Außenraum und Städtebau Haben Sie noch Fragen? Beuth-Hochschule Folie 83 Hilke Groenewold Dipl.-lng. Architektin Sachverständige für Barrierefreiheit in Stadtraum und Architektur Beuth-Hochschule Folie 84 Architektin, Sachverständige für Barrierereiheit Folie 42

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