NACHRICHTEN Wirtschaft...68 Sozial- und Tarifpolitik...70 Technik...70 Bekanntmachungen...72 Bauanzeiger...72

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1 SAAR BAU REPORT 3/2006 AKTUELL Saarländische Baukonferenz 2006 Frühjahrstagung...64 Zahlungsmoral am Bau verbessert...65 Baumärkte der Zukunft...65 Beschluss zum Vergaberecht begrüßt...66 Organisationsreform im Handwerk...67 Saarländische Ingenieure und Metaller mit neuen Präsidenten...67 INHALT NACHRICHTEN Wirtschaft...68 Sozial- und Tarifpolitik...70 Technik...70 Bekanntmachungen...72 Bauanzeiger...72 RECHT Arbeitsrecht...74 Steuern...75 Vertragswesen...76 AUS- UND FORTBILDUNG Eignungstest für angehende Azubis...78 Bachelor muss zum Beruf Bauingenieur befähigen...78 Einschulungstermine Schuljahr 2006/ Blockzeiten im ersten und zweiten Ausbildungsjahr...79 Baugeräteführer...80 BAU SAAR VERBANDSLEBEN Saarländische Bauindustrie...82 Auszeichnungen für Bauingenieurnachwuchs...83 Architektenwettbewerb mit guten Ergebnissen...84 Beiratssitzung...85 Fussballfieber...86 Meisterhaft...87 Maler und Lackierer...87 Dachdecker...88 Landesgütegemeinschaft...89 MAGAZIN Fachliteratur...90 Termine, Impressum, Personalien...90 Beachten Sie auch die Sonderbeilage zur Wiedererrichtung der historischen Haube der Saarbrücker Schlosskirche in der Mitte dieses Heftes. 63

2 AKTUELL Saarländische Baukonferenz 2006 Frühjahrstagung Am 23. Mai tagte die Saarländische Baukonferenz im Haus der Saarländischen Bauwirtschaft am Saarbrücker Kohlweg. Da in diesem Jahr turnusgemäß die Baukonferenz unter der Federführung der Maler- und Lackiererinnung des Saarlandes stand, begrüßte deren Landesinnungsmeister K. Drouin die Ehrenamtsträger des Bau- und Ausbaugewerbes des Saarlandes. Die Frühjahrskonferenz wird entgegen der Herbstkonferenz jeweils als interne Tagung ohne Öffentlichkeit durchgeführt. Drouin brachte in seinem Eingangsstatement seine Enttäuschung über die bisherige Arbeit der neuen Bundesregierung zum Ausdruck. Er äußerte die Befürchtung, dass sich sozialdemokratische Vorstellungen bei den wichtigen Reformvorhaben zunehmend überproportional durchsetzen. Schließlich schilderte er ein eher skeptisches Bild hinsichtlich der baukonjunkturellen Entwicklung im Bau- und Ausbauhandwerk, da sich insbesondere die politischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau durch die Politik der großen Koalition weiter verschlechtern werden. Im Anschluss befassten sich die Vertreter der Baukonferenz mit der aktuellen baukonjunkturpolitischen Situation. Die die Baukonferenz tragenden politischen Organisationen Bau Saar, AGV Handwerk sowie Maler- und Lackiererinnung des Saarlandes stellten dabei die Ergebnisse ihrer Frühjahrskonjunkturumfragen vor. K. Hannig, Hauptgeschäftsführer des Bau Saarund Geschäftsführer der Maler- und Lackiererinnung des Saarlandes, wertete die Umfrageergebnisse vorsichtig positiv. Eine leichte Stimmungsaufhellung sei wahrnehmbar. Die Zahlen des Statistischen Landesamtes, insbesondere zum Wohnungsbau seien wegen verschiedener statistischer Sondereffekte allerdings mit großer Vorsicht zu interpretieren. Der Präsident des Bau Saar Bernardi unterstrich die Notwendigkeit vorsichtiger Interpretation hinsichtlich der Wohnungsbauentwicklung ausdrücklich. Für die im AGV Handwerk organisierten Landesinnungen des Baunebengewerbes konnten dessen Präsident Becken sowie Geschäftsführer Weisgerber ebenfalls eine günstigere Stimmung bestätigen. Ein wichtiger Themenkomplex bei den Beratungen stellte die Organisationsreform des Handwerks dar. Nach den Vorstellungen des ZDH sollen regional zwischen Fachverbänden und Kammern Abgrenzungsvereinbarungen hinsichtlich einer fairen Aufgabenverteilung abgeschlossen werden. Die Geschäftsführer der beiden Verbände machten übereinstimmend deutlich, dass zwar bezüglich der aktuellen Aufgabenverteilung zwischen HWK des Saarlandes einerseits und Bau Saar sowie Maler- und Lackiererinnung bzw. AGV Handwerk auf der anderen Seite grundsätzlich eine Einigung absehbar sei, dass man aber verbandsseitig das vom ZDH erwartete uneingeschränkte Bekenntnis zur Pflichtmitgliedschaft nicht mittragen wolle. Nach engagiert geführter Diskussion vertraten die Ehrenamtsträger sämtlicher Innungen die Auffassung, dass eine Pflichtmitgliedschaft ohne Wenn und Aber unakzeptabel sei und man sich in der Vereinbarung zur Pflichtmitgliedschaft nur soweit bekennen könne wie sie sich auf die gesetzlichen Aufgaben der Kammer beziehe. Im weiteren Verlauf beschäftigte man sich mit der Fortsetzung der Qualitätskampagne mit dem Zertifikat Qualitätsbetrieb mit Brief und Siegel. Die von allen positiv gewertete Initiative soll durch weitere Schaltungen des Rundfunkspots fortgesetzt werden. HGF Hannig wies nochmals darauf hin, dass die Landesinnungen im Bau Saar diese Kampagne in die bundesweite Meisterhaft - Kampagne des ZDB integrierten. Schließlich verständigten sich die Organisationen für die öffentliche Herbst-Baukonferenz auf das Thema Steuerpolitik und Mittelstand. Hier soll insbesondere die komplexe Unternehmenssteuerreform, Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer und Spekulationssteuer diskutiert werden. Es soll versucht werden, hierzu einen kompetenten Gastreferenten zu finden. 64

3 Zahlungsmoral am Bau verbessert Gründe: konjunkturelle Belebung und professionelleres Forderungsmanagement! Die Belebung der konjunkturellen Entwicklung im Frühjahr 2006 hat nicht nur die Stimmung im deutschen Baugewerbe verbessert. Die Baufirmen berichten auch darüber, dass die Auftraggeber wieder pünktlicher zahlen als in den Vorjahren. Mit diesen Worten kommentierte am 12. Mai in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die jüngsten Ergebnisse einer Umfrage des Verbandes der Vereine Creditreform. Danach ist der Anteil der Baufirmen, die länger als 30 Tage auf die Begleichung ihrer Rechnungen warten mussten, binnen eines Jahres von 40 auf 29 % zurückgegangen. Knipper führt diese positive Entwicklung vor allem auf das Anspringen der Konjunktur und die guten Geschäftserwartungen in der Gesamtwirtschaft für das laufende Jahr zurück. Gerade für die oft unter Liquiditätsengpässen leidenden Baufirmen ist dies eine positive Entwicklung, die mit dazu beigetragen hat, dass die Zahl der Insolvenzen in der Bauwirtschaft deutlich zurückgegangen ist, so Knipper. Ein weiterer Grund liege in dem wesentlich professionelleren Forderungsmanagement in der Bauindustrie selbst. So hätten 79 % der Baufirmen ihr Mahnwesen verbessert, 77 % überwachten den Zahlungseingang regelmäßiger und 50 % seien bereit, auch rechtliche Schritte einzuleiten. Ein verbessertes Zahlungsverhalten attestieren die befragten Baufirmen auch den öffentlichen Auftraggebern. Hier stieg der Anteil derer, die ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen, innerhalb der letzten zwölf Monate von 45 auf 58 %. Die Gründe für diese Verbesserung sieht Knipper darin, dass nach wie vor etwa 60 % des Volumens öffentlicher Bauaufträge von den Kommunen vergeben werden. Bei diesen habe sich die Finanzlage Anfang 2006 gegenüber dem Vorjahr deutlich entspannt; dies sei vor allem auf steigende Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen. Als problematisch wertete Knipper allerdings die Tatsache, dass öffentliche Auftraggeber im Vergleich zu privaten Kunden nach wie vor die säumigeren Zahler seien. Während lediglich 20 % der Baufirmen bei Privatkunden länger als 30 Tage auf ihr Geld warten müssten, sei der Anteil bei öffentlichen Auftraggebern mit gut 41 % doppelt so hoch. Baumärkte der Zukunft: Bauindustrie setzt auf Verkehrswegebau und Stadtumbau! Deutschland hat gute Chancen, zum zentralen Güterumschlagplatz Europas zu werden. Voraussetzung ist jedoch, dass dafür zügig die verkehrsinfrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Diese Auffassung vertrat der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dr. Hans-Peter Keitel, anlässlich eines Symposiums zum Thema Mobilität und Stadtumbau in Berlin. Wer beispielsweise die Hafenstandorte Hamburg und Bremen für den weiter boomenden Container-Umschlag ausbauen wolle, der müsse sich um den Weitertransport der Container kümmern, also konkret um die Vertiefung der Elbe, den Bau der Hamburger Hafenquerspange und die sog. Y-Trasse, um auch die Schiene stärker in die Transportkette einzubeziehen. Gleichzeitig sprach sich Keitel dafür aus, die bereits reichlich angegriffene Substanz der Verkehrsbauten zu sichern. Vor allem gelte dies für die Schienennetze, für deren Erhaltung jährlich 2,5 Mrd. Euro aufgebracht werden müssten. Mehr und mehr gelte dies aber auch für die Brücken im Bereich der Bundesfernstraßen, die bereits zu 15 % einen nicht mehr zufriedenstellenden oder gar kritischen Bauzustand erreicht hätten. All diese Maßnahmen könnten jedoch nur dann realisiert werden, wenn die Investitionsmittel für den Verkehrswegebau deutlich über die derzeit geplanten 9 Mrd. Euro auf die von der Pällmann- Kommission errechneten 12 Mrd. Euro jährlich aufgestockt würden. Ebenso wichtig sei es, die Städte auf den vorstehenden demografischen Wandel vorzubereiten, erläuterte Keitel. Dabei dürfe es allerdings nicht nur um einen Rückbau von Wohnungskapazitäten gehen; wichtig sei auch die Modernisierung der dauerhaft notwendigen Bausubstanz, die Aufwertung des Wohnungsumfelds und die Revitalisierung brach gefallener innerstädtischer Flächen. Stadtumbau finde aber auch unter der Erde statt, ergänzte Keitel. 17 % des öffentlichen Kanalnetzes seien kurz- bis mittelfristig sanierungsbedürftig, bei weiteren 14 % stünden langfristig Sanierungen an. Mit dem Abbau dieses Sanierungsstaus von fast 80 Mrd. Euro allein sei es jedoch nicht getan, es gelte Rückbautechniken zu entwickeln, um die Kapazitäten an eine nachlassende Inanspruchnahme anzupassen. Bund, Länder und Gemeinden könnten jedoch die vor ihnen liegenden Aufgaben im Verkehrswegebau wie im Stadtumbau allein nicht bewältigen, stellte Keitel klar. Auch in Deutschland müsse sich deshalb längerfristig ähnlich wie in Großbritannien eine PPP-Quote von mindestens 15 % durchsetzen. Im öffentlichen Hochbau habe PPP bereits den Durchbruch geschafft: 28 PPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von 650 Mio. Euro seien inzwischen vergeben worden; über 100 PPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von 6 Mrd. Euro seien in der Vorbereitung bzw. befänden sich in der Ausschreibung. Im Vergleich dazu sei der privatwirtschaftliche Ansatz im Verkehrswegebau nur wenig vorangekommen. Beispielsweise habe es das im Jahr 2001 aufgelegte privatwirtschaftliche Ausbauprogramm für Bundesautobahnen (A-Modelle) bislang lediglich auf vier Ausschreibungen gebracht. Keitel forderte deshalb die Bundesregierung auf, den Ankündigungen im Koalitionsvertrag Taten folgen zu lassen: Wir brauchen dringend eine zweite Staffel für A- Modelle, Pilotprojekte für die Erprobung weiterer PPP-Vertragsmodelle und generell eine Verschlankung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Kontrolle Schwarzarbeit: Detektei Gläser beendet Dienst Altersbedingt hat Günther Gläser, der seit über 10 Jahren für den Bau Saar Baustellen bei Verdacht auf Schwarzarbeit und unberechtigte Handwerksausübung überprüft hat, seinen Dienst zum beendet. Der Kontrolldienst wird vom Bau Saar in Kooperation u.a. mit der Handwerkskammer des Saarlandes unterhalten. Jährlich wurden dabei zwischen 100 und 130 Baustellenkontrollen durchgeführt. Bei Bestätigung des Verdachtes auf Schwarzarbeit wurden Bauherr und Schwarzarbeiter beanzeigt sowie eine Meldung an die Berufsgenossenschaft veranlasst. Bis ein Nachfolger gefunden ist, wenden sich die Mitgliedsbetriebe des Bau Saar direkt an die Geschäftsstelle an Herrn Rechtsanwalt Weyers / Frau Schlarb (06 81/ / 23) oder verwenden den im Internet eingestellten Meldebogen für Verdachtsbaustellen. 65

4 AKTUELL Beschluss zum Vergaberecht begrüßt "Das Deutsche Baugewerbe begrüßt die am 28. Juni von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für die geplante Reform des Vergaberechts. Damit werden die Aussagen des Koalitionsvertrages zur künftigen Ausgestaltung des Vergaberechts sinnvoll konkretisiert," erklärte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes in Berlin. Aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft kommt es nun darauf an, dass diese Eckpunkte zum Vergaberecht in den kommenden Monaten sachgerecht umgesetzt werden. "Ziel muss es sein, das Vergaberecht mittelstandsgerecht fortzuentwickeln. Schließlich unterfallen mehr als 90% aller Bauvergaben nicht dem europäischen Vergaberecht, das mit seiner Komplexität den Mittelstand zunehmend vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausschließt," so Robl weiter. Das Baugewerbe wird dabei sein besonderes Augenmerk auf folgende Punkte richten: Das europäische Vergaberecht soll nur im zwingend erforderlichen Umfang umgesetzt werden. Das deutsche Vergaberecht soll im "Unterschwellenbereich" autonom gestaltet werden, d.h. die Regeln zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der europäischen Schwellenwerte sind unabhängig von den Regeln für europaweit auszuschreibende Vorhaben fortzuentwickeln. Mittelstandspolitische Zielsetzungen des Vergaberechts sind zu stärken; dazu gehört, die Fach- und Teillosvergabe weiter zu fördern wie auch den Trend zur Vergabe an Generalübernehmer zu stoppen. Insbesondere soll das neu eingeführte nationale Präqualifikationsverfahren als Mittel zur Entbürokratisierung genutzt werden. Schlussendlich ist ein effektiver Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte zu schaffen. "Die Entscheidung der Bundesregierung, das Vergaberecht im bestehenden System, d.h. unter Aufrechterhaltung der Vergabeordnungen (VOB/VOL/VOF) und der Vergabe- und Vertragsausschüsse (DVA/DVAL) zu reformieren, weist den richtigen Weg. Das Baugewerbe hat bereits zahlreiche Vorschläge für eine anwenderfreundlichere, die Interessen des Mittelstands besser berücksichtigende Ausgestaltung des Vergaberechts vorgelegt. Wir werden uns hiermit intensiv in die anstehenden Beratungen einbringen. Es gilt, den Interessen der mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft an einem transparenten und fairen Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge noch besser Gehör zu verschaffen", so Robl abschließend. Organisationsreform im Handwerk Beschlüsse des FDP-Bundesparteitages in Rostock Der Bundesparteitag der FDP hat sich am 13./14. Mai 2006 auch mit dem Thema "Reform des Kammerwesens" befasst. Hierzu wurde ein umfangreicher Beschluss gefasst. Der Beschluss enthält u. a. folgende Kernaussagen. Die FDP sieht in der bestehenden, auf dem Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft begründeten Organisation der Industrieund Handelskammern sowie der Handwerkskammern in Form von Körperschaften öffentlichen Rechts eine geeignete Form der Selbstverwaltung der Wirtschaft und der Interessenvertretung der Unternehmen. Es besteht jedoch ein erhebliches Maß an Reformbedarf, um den Anforderungen einer sich immer weiter globalisierenden Wirtschaft gerecht zu werden und so das deutsche Kammerwesen wetterfest zu machen. Eine Kammerreform muss die drei genannten Punkte berücksichtigen: Erstens sollten jene Kleinstfirmen, die keinen originär gewerblichen Charakter haben und nicht ausbilden können, auf Dauer von Beiträgen befreit werden. Das sind im Übrigen auch jene Unternehmen, die persönlichere Note 66 Die individuelle Beratung im Saarland für Handwerker. Bank 1 Saar. Damit Träume keine bleiben.

5 die mangels ihrer Größe spezifische Dienstleistungen der Kammern (z. B. Außenwirtschaft) in der Regel nie nutzen werden. Zweitens müssen die Kammern für mehr Transparenz in ihrer Rechnungslegung, Geschäftsführung und Qualität sorgen. Dazu sind entsprechende Leistungskennzahlen einzuführen, wie sie auch im unternehmerischen Controlling üblich sind. Darüber hinaus müssen die Kammern gefordert und in die Lage versetzt werden, wieder ihre eigentliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu artikulieren, wahrzunehmen. Gleichzeitig sollen die Kammern sich auf ihre Kernaufgaben beschränken. Diese sind vornehmlich: Betreuung von Auszubildenden Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen Existenzgründungsberatung Sachverständigenwesen Gutachterliche Stellungnahmen zu Förderanträgen Stellungnahme zur Eintragungsfähigkeit ins Handelsregister Erstellung von Exportdokumenten. Drittens muss die innere Verfassung der IHK'n sowie der HwK'n mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz ermöglichen. Um die Wirkungsrechte der einzelnen Kammermitglieder zu stärken, werden in dem Beschluss sodann einige Neuerungen vorgeschlagen. Hierzu zählen: Gesetzlicher Auftrag zur dauernden selbstkritischen Aufgabenkritik, einschließlich der Prüfung des Katalogs der auf die Kammern übertragenen hoheitlichen Aufgaben auf Notwendigkeit und Verfahrenseffizienz sowie Aufträge zur Vorlage von Vorschlägen zur Entbürokratisierung. Bindung aller wirtschaftlichen Aktivitäten der Kammern an Vollversammlungsbeschlüsse, bei gesetzlichem Ausschluss von Quersubventionierung aus Pflichtbeiträgen und bei denselben steuerlichen Rahmenbedingungen wie privater Anbieter. Saarländische Ingenieure und Metaller mit neuen Präsidenten Dr.-Ing. Rogmann neuer IKS-Präsident Die Mitglieder der Ingenieurkammer des Saarlandes haben in ihrer Jahresversammlung am 31. Mai 2006 einen neuen Vorstand gewählt. Alle Vorstandsämter wurden neu besetzt. Zum Präsidenten wurde Dr.-Ing. Frank Rogmann (44) aus Homburg gewählt. Vizepräsident wurde Dipl.-Ing. Franz-Josef Weber aus Wadern. Zugleich wurde Altpräsident Schmehr verabschiedet. Nach 15-jähriger Präsidentschaft trat Werner M. Schmehr nicht mehr für das Amt an. Staatssekretär Dr. Ege hob in seinem Grußwort das vielfältige ehrenamtliche Engagement von Werner M. Schmehr in Berufsverbänden, Schlichtungsstellen und Beiräten hervor, das im vergangenen Jahr durch die Überreichung des Bundesverdienstkreuzes am Bande gewürdigt wurde. Georg Weisweiler neuer ME-Präsident Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes (ME Saar) am 8. Juni 2006 in Saarbrücken hat Georg Weisweiler das Präsidentenamt des Verbandes angetreten. Er war zuvor vom Präsidium des Verbandes zum neuen ehrenamtlichen Vorsitzenden gewählt worden. Weisweiler löst damit Dr. Walter Koch ab, der die Verbandsführung im letzten Jahr kommissarisch wahrgenommen hatte. 67

6 NACHRICHTEN 68 W IRTSCHAFT Trend positiv: Endlich steigende Aufträge und Umsätze Der baukonjunkturelle Erholungsprozess verfestigt sich, wenn auch regional und spartenmäßig unterschiedlich. So steigen die Aufträge und Umsätze insbesondere in den alten Bundesländern, im Osten sind zwar steigende Aufträge, aber immer noch sinkende Umsätze zu melden. Während im Westen alle Bausparten zum Auftragswachstum beitragen, blieb in den neuen Bundesländern beim Wohnungsbau die Nachfragebelebung aus. Zwischenzeitlich liegt auch das Frühjahrsgutachten der wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute vor. Zur Situation der Bauwirtschaft und den Erwartungen für 2006/07 heißt es: Im Prognosezeitraum dürfte sich die positive Grundtendenz in der Bauwirtschaft fortsetzen. Darauf deuten nach dem Gutachten der Anstieg der Auftragseingänge sowie die deutliche Verbesserung des Geschäftsklimas im Baugewerbe hin. Im ersten Quartel des Jahres 2006 sei es zwar wegen des außergewöhnlich langen Winters zu einem erneuten Rückschlag gekommen. Im weiteren Verlauf des Jahres würden diese Ausfälle aber wieder aufgeholt. Dem Gutachten ist dabei wörtlich zu entnehmen, dass die langanhaltende Talfahrt am Bau - zumindest vorübergehend - gestoppt sei. Der Wohnungsbau werde im Jahr 2006 erneut von Sonderfaktoren beeinflusst. Die im Vorjahr wegen der Abschaffung der Eigenheimzulage gestellten Bauanträge würden größtenteils in diesem Jahr abgearbeitet werden. Darüber hinaus werde die für das Jahr 2007 geplante Mehrwertsteuererhöhung einen Anreiz für private Haushalte bieten, Bauinvestitionen in dieses Jahr vorzuziehen. Schließlich werde wegen der anhaltenden Verteuerung von Energie vermehrt in Wärmedämmung und Modernisierung von Heizungsanlagen investiert werden. Da die vorgezogenen Baumaßnahmen sowie zusätzliche Investitionsanreize im Jahr 2007 fehlen würden und keine grundlegende Verbesserung der Einkommens- und Arbeitsmarktperspektiven in Sicht sei, erhalte der Wohnungsbau ab dem kommenden Jahr erneut einen Dämpfer. Auch im Mietwohnungsbau sei keine Aufhellung zu erwarten, zumal sich die Abschreibungsbedingungen verschlechtern würden. Insgesamt würden die Investitionen im Wohnungsbau im Jahr 2006 um 1,2 v.h. ansteigen, im Jahr 2007 würden sie hingegen stagnieren. Der gewerbliche Bau werde im Prognosezeitraum am konjunkturellen Aufschwung teilhaben. Darauf deuten nach Ansicht der Forschungsinstitute die Baugenehmigungen und die Auftragseingänge hin, die in den vergangenen Quartalen deutlich aufwärts gerichtet gewesen sind. Zudem seien im Energieund Entsorgungssektor größere Investitionen angekündigt. Da die Büromieten erstmals seit drei Jahren nicht mehr sinken würden, könne von einem Rückgang der Leerstände bei den Büroimmobilien ausgegangen werden. Auch blieben die Finanzierungsbedingungen günstig. Unter diesen Umständen würden die gewerblichen Bauinvestitionen im Jahr 2006 um 1,0 v.h. und im Jahr 2007 um 1,9 v.h. ansteigen. Saarland Bauhauptgewerbe Bei den öffentlichen Bauinvestitionen werde es im Jahr 2006 zu einer Trendwende kommen. Nach dem Frühjahrsgutachten sprechen hierfür verschiedene Faktoren: Die Haushaltssituation der Kommunen, auf die rd. zwei Drittel der öffentlichen Bauinvestitionen entfielen, habe sich verbessert, die Einnahmen des Bundes aus der Lkw-Maut, die für Verkehrsinvestitionen vorgesehen seien, stiegen an, und die Bundesmittel für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur seien aufgestockt worden. Zudem würde das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung", das erhebliche Baumaßnahmen enthalte, fortgesetzt. Der öffentliche Bau werde daher im Jahr 2006 um 1,3 v.h. und im Jahr 2007 um 2,5 v.h. ansteigen. Die Bauinvestitionen in allen Bereichen würden daher im Jahr 2006 um 1,2 v.h. und im Jahr 2007 um 0,9 v.h. ansteigen. Monatliche Daten Geleistete Arbeitsstunden (Anzahl in 1.000) Bauart 2006 in % 2006/05 in % April Jan.-April April Jan.-April 2005/ /03 Wohnungsbau ,1-6,2-12,1-5,8 Wirtschaftsbau ,3 5,6 0,6-8,5 Öffentl. Bau insg ,7-12,9-9,2 2,1 Hochbau ,5-46,8-21,5 16,2 Straßenbau ,6-7,2-2,0 10,1 Sonst. Tiefbau ,1-3,3-10,4-7,4 Insgesamt ,3-4,5-7,1-4,0 darunter Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten ,0-2,0-4,5-5,4 Beschäftigte (Anzahl) Stellung im Betrieb 2006 in % 2006/05 in % April Jan.-April April Jan.-April 2005/ /01 Tätige Inhaber ,3-6,7-4,6-0,3 Angestellte ,7-3,0-5,7 1,1 Arbeiter ,8-6,1-6,6-2,8 Lehrlinge (gew.) ,7 7,4 2,5-1,9 Insgesamt ,2-4,8-5,9-1,9 darunter Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten ,6-3,2-5,7-6,5 Baugewerblicher Umsatz (in EUR) Bauart 2006 in % 2006/05 in % April Jan.-April April Jan.-April 2005/ /01 Wohnungsbau ,3 3,7 4,6-0,7 Wirtschaftsbau ,9 19,2-3,0-4,6 Öffentl. Bau insg ,5 5,0-1,6 1,5 Hochbau ,4-14,8 11,1 2,2 Straßenbau ,0-6,9 2,6 10,0 Sonst. Tiefbau ,1 26,2-10,4-4,6 Insgesamt ,0 9,6-0,4-1,2 darunter Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten ,0 13,8 1,1-3,8 Auftragseingang (in EUR) Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten Bauart 2006 in % 2006/05 in % April Jan.-April April Jan.-April 2005/ /01 Wohnungsbau ,7 86,5-27,7-6,7 real 0,7 85,2-27,8-7,6 Wirtschaftsbau ,7 34,3 10,7-12,8 real 1,5 32,7 8,8-13,9 Öffentl. Bau insg ,2 23,4-5,3 4,8 real 43,8 21,5-6,5 4,0 Hochbau ,1 3,6-44,0 29,0 real 438,4 2,5-44,9 27,4 Straßenbau ,7-7,9 13,7 7,3 real -11,0-10,0 13,4 7,7 Sonst. Tiefbau ,8 63,5 0,4-6,4 real 75,7 61,2-1,6-7,6 Insgesamt ,1 36,9-2,7-3,8 real 22,6 35,3-3,9-4,7 Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

7 Diese Einschätzung wird von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft weitgehend geteilt. Hinsichtlich der Entwicklung am Bauarbeitsmarkt prognostiziert der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie für die alten Bundesländer nur noch einen geringen Rückgang der Beschäftigtenzahlen im Jahresdurchschnitt 2006 gegenüber dem Vorjahr. In den neuen Bundesländern wird allerdings nochmals ein Beschäftigungsabbau von rund 5 % erwartet. Wie sieht die Entwicklung im Saarland aus? Aktuell liegen nunmehr die Zahlen des Statistischen Landesamtes bis einschließlich April vor. Hinsichtlich der Dauer des beobachteten Zeitraums gewinnt die Auswertung nunmehr langsam an Aussagekraft. Bezogen auf den geringen Basiswert bleiben sie aber weiterhin interpretierungsbedürftig. Insbesondere im Bereich Wohnungsbau muss beachtet werden, dass Tätigkeiten von saarländischen Firmen außerhalb des Saarlandes in die Statistik mit einfließen und dass der Umbau ehemaliger amerikanischer Kasernen zum Wohnungsbau zählt. Gleichwohl darf festgehalten werden, dass die Betriebe des saarländischen Bauhauptgewerbes bislang in diesem Jahr endlich wieder eine erfreulichere Entwicklung der konjunkturellen Situation vermelden können. Während die Beschäftigtenzahlen in den ersten vier Monaten 2006 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nochmals um 4,8 % gesunken sind, sind die Umsätze im gleichen Zeitraum im Vorjahresvergleich um 9,6 % und die Auftragseingänge sogar um 36,9 % gestiegen. Auch wenn die geschilderten statistischen Sondereffekte angemessene Berücksichtigung bei der Gesamtbetrachtung finden, REGIONALE BAUKONJUNKTUR Januar bis April 2006 Jan.-Feb < Bauhauptgewerbe > Bundesland Auftrags- Beschäftigte Umsatz Geleistete Baugeneheingang* Arbeitsstd. migungen EUR Anzahl EUR cbm Baden-Württemberg % gegen ,9-2,5 12,1 0,6 3,3 Bayern % gegen ,9-1,7 6,8 0,3 39,9 Berlin % gegen ,1-6,2-7,6-14,2 24,7 Brandenburg % gegen ,0-5,0-16,9-12,0 22,7 Bremen % gegen ,5-1,9 36,0-8,3 25,7 Hamburg % gegen ,4-11,4-6,7-8,1-37,2 Hessen % gegen ,3-5,3 1,9-7,7-10,1 Meckl.-Vorpommern % gegen ,6-8,2-20,3-14,9 23,8 Niedersachsen % gegen ,4-3,8-1,2-4,4 0,7 Nordrhein-Westfalen % gegen ,1-7,1-9,5-6,4 15,5 Rheinland-Pfalz % gegen ,5-3,0 5,7-4,6 89,2 Saarland % gegen ,9-4,8 9,6-4,5 54,6 Sachsen % gegen ,4-6,1-0,8-7,3 23,0 Sachsen-Anhalt % gegen ,8-10,0-10,0-14,8-16,6 darf doch auch im Saarland von einer echten Trendwende gesprochen werden. Die Zeichen stehen auf Erholung. Zahl der arbeitslosen Bauleute sinkt im Mai auf unter ! Die anhaltende gesamtwirtschaftliche Belebung - das BIP stieg im 1. Quartal nominal um 3,2 % - wirkt sich positiv auf die Entwicklung des deutschen Bauarbeitsmarktes aus. Wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie heute in Berlin mitteilte, ist die Bauarbeitslosigkeit im Mai im Vorjahresvergleich um ein Drittel zurückgegangen. Insgesamt waren Bauleute ohne Arbeit. Dies ist der niedrigste Wert und der stärkste saisonale Rückgang der Arbeitslosenzahl seit Aufnahme der monatlichen Berichterstattung Auch im Baubereich geht der Beschäftigungsabbau allmählich zu Ende: Fast 70 % der im Rahmen der Frühsommerumfrage des DIHK befragten Bauunternehmen gaben an, in diesem Jahr ihre Belegschaft zu halten, 13 % wollen sogar mehr Personal einstellen. Allerdings hat vermutlich auch die zunehmende Zahl der Ein-Euro-Jobber - die nicht zu den Arbeitslosen gezählt werden - und vor allem die für Mitte des Jahres geplante Änderung der Förderung der Ich-AGs zum starken Rückgang der Arbeitslosenzahl beigetragen. Ab August werden die Förderdauer verkürzt und die Vergabekriterien verschärft, so dass vorgezogene Ich- AG-Gründungen nicht auszuschließen sind. Schleswig-Holstein % gegen ,2-1,2-2,5-5,8 47,5 Thüringen % gegen ,2-5,5-2,7-8,0 18,8 Neue Bundesländer 1) % gegen ,2-6,7-8,5-11,1 13,9 Alte Bundesländer % gegen ,2-4,0 1,4-3,6 18,9 Bundesgebiet % gegen ,3-4,7-0,8-5,5 18,3 *) Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten 1) Neue Bundesländer inkl. Berlin 69

8 NACHRICHTEN 70 S OZIAL- UND TARIFPOLITIK Dr. Dieter Hundt zur Gesundheitsreform Die weitere Erhöhung der Lohnzusatzkosten ist das Gegenteil dessen, was die Koalition zugesagt hat! Die von den Koalitionsparteien beschlossenen Eckpunkte zur Gesundheitsreform stehen dem Ziel, durch die Absenkung von Lohnzusatzkosten Wachstum und Beschäftigung zu fördern, diametral entgegen. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht wie von der Koalition zugesagt stabil gehalten und möglichst gesenkt, sondern im Gegenteil auf ein neues Rekordniveau angehoben. Ich kann nicht erkennen, mit welchen Maßnahmen die Koalition in den Folgejahren die notwendige Absenkung der Beiträge erreichen will, erklärte Hundt. Die beschäftigungspolitisch unverzichtbare Entkopplung der Gesundheits- von den Arbeitskosten findet nicht statt. Die geplante Steuerfinanzierung der Krankheitskosten für Kinder bleibt zumindest bis zum Ende dieser Legislaturperiode mit 3,0 Mrd. sogar hinter dem heutigen Bundeszuschuss von 4,2 Mrd. zurück. Auch ist nicht gewährleistet, dass künftige Beitragssteigerungen über eine lohnunabhängige Prämie finanziert werden. Enttäuschend ist darüber hinaus, dass der Leistungskatalog offenbar nahezu unverändert bleiben soll und damit vorhandenes Potenzial für Ausgabensenkungen verschenkt wird. Ich fordere die Bundesregierung auf, an ihrem Ziel zur Absenkung der Sozialversicherungsbeitragssätze auf unter 40 Prozent festzuhalten. Nach den Eckpunkten zur Gesundheitsreform ist klar, dass weitergehende Strukturreformen in den Sozialversicherungen erforderlich sind. Anderenfalls würde die Bundesregierung auch dieses Ziel verfehlen. Zugesagt war eine nachhaltige Absenkung der Beitragssätze unter 40 Prozent bereits zum 1. Januar Es darf deshalb auf keinen Fall bei den jetzigen Beschlüssen bleiben. Die Gesundheitsreform muss dringend durch Maßnahmen ergänzt werden, mit denen eine Entkoppelung von Gesundheits- und Arbeitskosten eingeleitet, der Leistungskatalog auf Kernleistungen reduziert und die Eigenbeteiligung erweitert wird. Positiv sind lediglich die verabredeten Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen und zwischen den Leistungsanbietern. Hiervon sind mittel- und langfristig Effizienzgewinne zu erwarten. Zu begrüßen ist auch, dass die private Krankenversicherung als Vollversicherung erhalten bleiben soll. Der neue Gesundheitsfonds wird keines der Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen. Wünschenswert wäre eine zentrale Inkassostelle für alle Sozialversicherungsbeiträge als Maßnahme zum Bürokratieabbau. Dies wird jedoch nicht erreicht. Während heute die Sozialversicherungsbeiträge zusammen abgerechnet und abgeführt werden, müssen künftig die Krankenversicherungsbeiträge getrennt ermittelt und überwiesen werden. Dieses doppelte Inkassoverfahren führt im Ergebnis zu neuer und unnötiger Bürokratie in Betrieben. Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung Bund-Länder-Eckpunktepapier geht in die richtige Richtung Große Koalition zeigt doch Reformwillen Die Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung ist einen wichtigen Schritt vorangekommen. Mit dem Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeigt die große Koalition doch Reformwillen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper, am in Berlin. Mit dem von der Bund- Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegten Eckpunktepapier seien wichtige Weichen gestellt. Ich hoffe sehr, dass nun schnell ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet und das Gesetzgebungsverfahren im Frühsommer 2007 abgeschlossen wird, so Knipper weiter. Neben den vorgeschlagenen Änderungen auf der Leistungsseite, wo man sich aus Sicht der Arbeitgeber weitaus mehr gewünscht hätte, seien die Vorgaben zur Organisationsreform und die Behandlung der Altlastenproblematik richtungsweisend. Wird dieses Paket umgesetzt, kann die Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland die Zukunft meistern. Die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist sehr zu loben, weil sie die Vorgaben des Koalitionsvertrages mit einem praktikablen Vorschlag 1:1 umsetzt. Nun sei es wichtig, die Eckpunkte schnell im Gesetz umzusetzen, meinte Knipper. T ECHNIK Richtlinien für Bauwerksabdichtungen Der Band 2 der von der BFA Bauwerksabdichtung erarbeiteten BWA Richtlinien für Bauwerksabdichtungen Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser liegt inzwischen gedruckt vor. Das Werk kann beim Otto Elsner Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Dieburg zum Preis von 19,80 EURO bezogen werden. ISBN , (Tel , Fax , info@elsner.de, EU-Führerschein- Richtlinie Die EU-Verkehrsminister haben sich auf wesentliche Änderungen in der Führerschein-Richtlinie verständigt. Bei den Beschlüssen, die noch vom EU-Parlament bestätigt werden müssen, hatte die deutsche Seite unter Bundesverkehrsminister Tiefensee noch wesentliche Konkretisierungen durchsetzen können. Diese betreffen zum einen die Geltungsdauer für die neuen Führerscheindokumente. Statt der vorgesehenen zehnjährigen Geltungsdauer werden die neuen Dokumente 15 Jahre gültig sein. Auch wurde beschlossen, dass es keine Gesundheitsprüfungen bei der Erneuerung der Dokumente geben wird. Die neuen Regelungen werden auch als wirksames Instrument angesehen, um gegen den internationalen Führerscheinmissbrauch vorgehen zu können. Laut Angaben des Bundesverkehrsministeriums sind in den vergangenen anderthalb Jahren bei Kontrollen durch die Polizei mehr als 2100 Deutsche mit ausländischen Führerscheinen aufgefallen, denen in Deutschland der Führerschein wegen Alkohol oder Drogendelikten entzogen worden war. Ein wesentlicher Punkt der zukünftigen Europäischen Führerscheinregelung ist die verbindliche Einführung von Sicherheitsmerkmalen. Wegen der unterschiedlichen im Umlauf befindlichen Führerscheindokumente und veralteter Lichtbilder wird die Arbeit der Kontrollorgane in Europa derzeit noch erschwert. Durch die künftig einheitlichen Dokumente und die verbesserten Sicherheitsmerkmale werden auch Führerschein-Fälschungen deutlich erschwert. In Deutschland werden die Autofahrer

9 bis zu 26 Jahren Zeit haben, ihr Dokument gegen den neuen EU- Führerschein zu tauschen. Dies gilt unabhängig davon, wer derzeit welches Führerscheindokument besitzt. Auch die grauen und rosa Papierführerscheine behalten während dieser Zeit ihre Gültigkeit. Die neuen EU-Führerscheine werden unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Beratungen im EU-Parlament und der dann erforderlichen Umsetzungsfristen voraussichtlich erstmals ab dem Jahr 2012 ausgegeben. Baunormung Die nachstehend aufgeführten Normen können bei der Beuth-Verlag GmbH, Fax: (030) oder auch über die Internetseite des Beuth-Vertriebes bezogen werden. DIN 1052/A1: -(Kurzvefahren) Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau; Änderung A1 DIN EN 1990/A1: Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung: Deutsche Fassung EN 1990:2002/A1:2005 DIN EN /A1:- (Kurzverfahren) Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten Teil 1-1: Allgemeines Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau; Deutsche Fassung EN :2004/prA1:2006 DIN EN : Eurocod 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten; Deutsche Fassung EN :2006 DIN EN : Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten; Deutsche Fassung EN :2004 DIN EN : Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben Teil 3: Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden; Deutsche Fassung EN :2005 DIN EN Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Bewehrte Schüttkörper; Deutsche Fassung EN 14475:2006 Deutsche Bank Ihr kompetenter Finanzierungspartner für den geschäftlichen Bedarf. db BusinessKreditlinie für kurzfristige Finanzierungsspitzen db InvestitionsDarlehen für Erneuerungsund Erweiterungsinvestitionen db Leasing als Alternative zur Finanzierung herstellerunabhängig Attraktive Konditionen Profitieren Sie von professionellen Finanzierungslösungen und der persönlichen Beratung durch unsere Spezialisten. Sprechen Sie jetzt mit uns über Ihre Investitionswünsche: Investment & FinanzCenter Saarbrücken Kaiserstraße Saarbrücken Telefon (06 81) Leistung aus Leidenschaft. Business Banking: Ihre Investitionswünsche im Blickpunkt. 71

10 NACHRICHTEN 72 B EKANNTMACHUNGEN Veränderungen in der Handwerksrolle Die Handwerkskammer des Saarlandes gibt für die Monate April und Mai 2006 folgende Veränderungen bekannt: Eintragungen A & E Bedachungs-GmbH Dachdeckerbetrieb, St. Johanner Straße 41-43, Saarbrücken Afrim Rrusta Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Kabelverleger im Hochbau Maxstraße 20, Bexbach Andreas Weber und Jürgen Hütt BG Stuckateurbetrieb, Flurweg 11, Eppelborn Andrej Jan Gruca Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger Josefstraße 27, Heusweiler Andrzej Ficer Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb Martinstraße 9, Schwalbach Axel Wotschel Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb St.Johanner Straße 108 g, Saarbrücken Bejamin Osmanagic Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb Saarbrücker Straße 117, Saarbrücken Benjamin Krebs Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb Breitenbacherstraße 20, Saarbrücken Björn Winterhalter Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger Erzpfuhlstraße 6 a, Spiesen-Elversberg Constantin Westphal Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb Im Füllengarten 52 a, Saarbrücken Dirk Stefan Adler Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Im Rod 46, Quierschied Dirk Zufelde und Heiko Meiser BG Zimmererbetrieb, Auf dem Breitenfeld 14, Neunkrichen DM Bausanierungen GmbH Maurer- und Betonbauerbetrieb, Maler und Lackierer Am Güterbahnhof 2, Saarbrücken Dostert Fussbodenbau GmbH Estrichleger, An der Sandrennbahn 14, Homburg Günther Regin GmbH Dachdeckerbetrieb, Vor dem Bahnhaus 1, Bexbach HH Bauunternehmung e.k. Maurer- und Betonbauerbetrieb, Zimmerer Dunantstraße 14, Neunkirchen Jaroslaw Pietruszka Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Eisenflechter Im Hahn 6, St. Wendel Josef Diliberto und Gordon Cziesely BG Straßenbauer, Hauptstraße 19, Schwalbach Jürgen Marx Stuckateur, Warndstraße 75, Saarbrücken K & S Putz GmbH Stuckateur, Maler und Lackierer, Griesdell 13, Heusweiler Karl Peter Ziegler Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Fuger im Hochbau, Estrichleger Colmarer Str. 6, Saarbrücken Marc Boulesteix und Marcus May BG Stuckateurbetrieb, Talsweg 12, Saarbrücken Mehmet Günebakan Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Eisenflechter Auf der Werth 9, Saarbrücken Michael Daniel Heitz Zimmerer, Dachdecker, Langwiesstr. 29, Überherrn Michael Siebenschuch Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger An der Donau 17 a, St. Ingbert MS Comfort-Bau GmbH Immobilien- und Bauträgergesellschaft, Maurer- und Betonbauerbetrieb Adenauerstraße 9 b, Mandelbachtal Mustafa Ay Maurer- und Betonbauerbetrieb, Straßenbauer Sulzbachtalstraße 27, Sulzbach Patrick Etzberger und Alexandra Keßler BG Maler und Lackierer, Stuckateur, Deckenhardter Straße 76, Oberthal Peter Nessler Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb Hermannstraße 83, Neunkirchen Philipp Gerstner Dachdeckermeister, Labachstraße 1, Saarwellingen Philippe Laurent Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger Schloss Straße 10, Wadern Piotr Marek Gruca Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Fuger im Hochbau, Estrichleger Josefstraße 27, Heusweiler Piotr Michail Gibas Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger Im Hahn 6, St. Wendel Reiner Link Estrichleger, Lindenstraße 21, St. Ingbert SAB Handels- und Baugesellschaft mbh Maurer- und Betonbauerbetrieb, Saarlouiser Straße 13 b, Überherrn Siefgried Peters Maler und Lackierer, Stuckateur, Tenschstr. 3, Ottweiler Stefan Seifert Maurer- und Betonbauerbetrieb, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Oberkircher Straße 11, Freisen Sven Butzbach Straßenbauer, Robert-Schumann-Str. 19, Püttlingen Ute Marina Schülke Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Fuber im Hochbau, Kabelverleger im Hochbau, Eifelstraße 27, Völklingen Uwe Krause Maurer- und Betonbauerbetrieb, Fuger im Hochbau, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Ahornweg 11, Mandelbachtal Walter Weber Maler- und Lackierermeister, Stuckateurbetrieb, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger Im Schneppenbruch 7, Losheim am See Werner Johannes Dräger Maurer- und Betonbauerbetrieb, Straßenbauer, Dorfstraße 50, Nalbach Adrian Jokisz Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Fischerstraße 53, Dillingen Adriano Brausch und Jörg Theis BG Stuckateur, Maler und Lackierer, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger, Am Hansenberg 7, Losheim am See Alexander Zaisler Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, In der Dell 17, Neunkirchen Andrea Marita Schreiner Brunnenbauerbetrieb, Neuwerckmühle, Ratzwiller Angelo Falsone Stuckateur, Schumannstraße 1, Dillingen Bernhard Wiehn Dachdeckermeister, Am Hähnchenfeld 1, Homburg Charles-Jaques Paulus Dachdecker, Alte Lebacher Straße 4, Saarbrücken Daniel Funk Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Stuckateur, Maler und Lackierer, Estrichleger, Lilienweg 10, Mettlach Deniz Denkli Zimmerer, Birkenweg 3, Großrosseln Frank Obert Maurer- und Betonbauermeister, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger, Lindenstraße 12, Homburg Franz Georg Kowalski Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger Tulpenweg 9, Neunkirchen Hans-Dietmar Riga Straßenbauer, Piesbacher Straße 14, Beckingen Klaus Himmel Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger Wiebelskircher Straße 45, Neunkirchen Marcin Krupa Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Kabelverleger im Hochbau An der Holzmühler Brücke 2 a, Saarlouis Mike Stefan Schmidtbauer Estrichleger, Asphaltierer, Vorstadtstraße 41, Saarwellingen Muhammet Hanefi Cukur Estrichleger, Oberdorfstraße 50, Wadern Peter Schu Gerüstbauer, Am Freizeitpark 7, Nohfelden Stanislaw Schmunk Maler- und Lackierermeister, Stuckateur, Quienstr. 20 a, Saarbrücken Staudter GmbH Stuckateurbetrieb, Zur Lambertstraße 15, Wadgassen

11 Stefan Loebens Stuckateur, Vitusstraße 5, Püttlingen SVB Stahl-, Verblechung-, Betonfertigteile-Montage GmbH Gerüstbauer, In der Hitzendell 10, Blieskastel Thomas Fandel Maurer- und Betonbauerbetrieb, Ponter Straße 4, Merzig Thomas Leufgens Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Am Wasserhaus 4-6, Merzig Thomas Schönberger Zimmerermeister, Gerlfangerstraße 8, Rehlingen-Siersburg Udo Becker Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Primelweg 1, Schwalbach Uwe Schönberger Zimmerermeister, Im Vasenfeld 6, Rehlingen-Siersburg Wolfgang Raber Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Rosenstraße 26, Heusweiler Löschungen Alexander Motzek Estrichleger, Fliesenleger, Kabelverleger im Hochbau Illtalstraße 1, Eppelborn Barth Keramik GmbH Fliesenlegerbetrieb, Schneiderstraße 15, Wadern Bernd Heisel GmbH Maler- und Lackiererbetrieb, Gerüstbauer Vogelsbergstraße 18, Mettlach Günther Regin Dachdeckermeister, Vor dem Bahnhaus 1, Bexbach Jochen Bayer Straßenbauermeister, Römerbergstraße 20, Saarbrücken José Costa Stuckateurbetrieb, Völklinger Str. 22, Heusweiler Jost GmbH Maler-, Lackierer- und Stuckateurbetrieb Dellbornerstraße 17, Losheim am See Marc Reinshagen Stuckateurmeister, Am Wingertsbach 21, Ottweiler Radoslaw Sadowski Fliesenleger, Estrichleger. Kohlengrubstr. 18, Schiffweiler Ramona Erika Dörr Estrichlegerbetrieb, Kelwerbach 19, Schmelz Robert Holewicz Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Am Kleekopf 12, Schmelz Siegfried Peters und Marco Knackstedt BG Maler-, Lackierer- und Stuckateurbetrieb, Tenschstr. 3, Ottweiler Tobias Sickel Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb Richard-Wagner-Str. 21, Blieskastel Weiss Michael E.U.R.L. Stuckateurbetrieb, Talstraße 82, Beckingen WIG Wohnungsunternehmen und Immobilienvermittlung GmbH Maurerbetrieb, Waldstraße 56, Saarwellingen Adrian Brausch Stuckateur, Maler und Lackierer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Am Hansenberg 7, Losheim am See Dieter Mayer Gerüstbauer, In der Hitzendell 11, Blieskastel Paul Grün GmbH Maurer- und Betonbauerbetrieb, Jahnstraße 203, Saarlouis Hans Uwe Rollinger Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb, Estrichleger Kappelbergstraße 2, Quierschied Löchner und Vollmar GmbH Zimmererbetrieb, Schreinerbetrieb, Galgenbergstraße 15, Illingen Roland Schmelter Betonbohrer- und Betonschneiderbetrieb Schloßbergstr. 71, Wallerfangen Christian Dahl Betonborer- und Betonschneiderbetrieb, Steinberger Straße 5, Oberthal Marian Jürgen Passauer Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieb Lothringerstraße 15, Püttlingen Reinhard Schieback Maurer- und Betonbauerbetrieb, Auf der Raht 1, Püttlingen Sadik Denkli Zimmerer, Birkenweg 3, Großrosseln Uwe Schöneberger und Thomas Schöneberger BG Zimmererbetrieb, Grosstraße 94, Saarlouis Baumaschinenpreise Der Erzeugerpreisindex für Maschinen für die Bauwirtschaft betrug im Mai 2006 auf der Basis 200=100 (Baugeräteliste 2001) 106,0. Im Vergleich zum Vormonat ist der Index um 0,6 % gestiegen. Zum Vorjahr betrug die Steigerung 1,1 %. Maschinen für die Bauwirtschaft Zeitraum Index (ohne MwSt.) 2000 = 100 1) 1990 = 100 2) JD ,7 100,0 1 JD ,7 103,51 1 JD ,7 107,0 1 JD ,4 110,1 1 1 JD ,9 110,71 1 JD ,4 112,4 1 JD ,3 113,4 1 JD ,3 113,4 1 JD ,4 113,6 1 JD ,6 114,9 1 JD ,0 115,4 JD ,9 116,4 JD ,8 117,5 JD ,6 117,2 JD ,7 118,5 JD ,8 120,9 Bauanträge Saarpfalz-Kreis Torsten Brückner und Nadja Brückner Landauer Straße 2, Zweibrücken Neubau eines Einfamilienwohnhauses Patrick Wagner Erikastraße 32, Homburg Einfamilienwohnhaus mit Carport 2006 Januar 105,2 121,4 Februar 105,3 121,5 März 105,4 121,6 April 105,4 121,6 Mai 106,0 122,3 1) Basisjahr des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr der Baugeräteliste ) Umrechnung von Basis 2000 = 100 auf Basis 1990 = 100: Index 2000 = 100 multipliziert mit 1,154. Basisjahr der Baugeräteliste 1991 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2 73

12 RECHT 74 A RBEITSRECHT Aktuelle Rechtsprechung 1. Tarifliche Ausschlussfrist Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , Az.: 10 AZR 70/05 Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage bewahrt die tarifliche Ausschlussfrist des 16 Nr. 1 BRTV-Bau nur für solche Ansprüche, die für den Arbeitgeber erkennbar mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Normalfall verbunden sind. Zahlungsansprüche, die zusätzlich auf eine unrichtige Eingruppierung gestützt werden, bedürfen auch dann zur Wahrung der Ausschlussfrist einer gesonderten, hierauf gestützten Geltendmachung, wenn sie während des Kündigungsrechtsstreits fällig werden. 2. Kleinbetriebsklausel, Altbeschäftigte, Neueinstellungen LAG Hamm, Urteil vom , Az.: 7 Sa 959/05 Der am erworbene Kündigungsschutz bleibt nur dann erhalten, wenn entweder im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mehr als fünf so genannte Altbeschäftigte im Betrieb verblieben sind oder unter Hinzuziehung der Neueinstellungen der Schwellenwert von 10 Arbeitnehmern überschritten wird. Von einer Neueinstellung ist auch dann auszugehen, wenn ein durch Kündigung frei gewordener Arbeitsplatz wieder besetzt wird. 3. Fehlerhafte Berechnung der Kündigungsfrist, Klagefrist Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , Az.: 2 AZR 148/05 Der Arbeitnehmer kann die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch nach der am in Kraft getretenen Neufassung von 4 Kündigungsschutzgesetz außerhalb der fristgebundenen Klage nach 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz geltend machen. 4. Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom , Az.: 11 Sa. 476/05 Während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch wenn der Einzelvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält. 5. Schwerbehinderung rückwirkende Gleichstellung LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom , Az.: 10 Sa. 502/05 Stellt ein behinderter Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung einen Antrag auf Gleichstellung, so greift der gesetzliche Kündigungsschutz selbst im Falle der rückwirkenden Stattgabe des Antrages frühestens drei Wochen nach Antragstellung ein. 6. Kündigungserklärung, Vertreter ohne Vertretungsmacht LAG Köln, Urteil vom Az.: 8 Sa. 832/05 Die Kündigungserklärung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht ist unwirksam. Eine Heilung der Unwirksamkeit durch nachträgliche Genehmigung ist auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Regelungen des BGB nicht möglich. 7. Nachträgliche Zulassung, Krankenhausaufenthalt LAG Köln, Beschluss vom Az.: 3 Ta 23/06 Allein das Vorliegen eines Krankenhausaufenthalts rechtfertigt noch keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Arbeitnehmer durch seine Krankheit objektiv daran gehindert war, eine Klage zu formulieren oder seine Rechte auf andere Weise wahrzunehmen. 8. Treuwidrige Zugangsvereitelung eines Kündigungsschreibens Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , Az.: 2 AZR 366/04 der Partner in Sachen Beton Beton für alle Einsatzgebiete Betonpumpendienst Beratung und Service Dem Arbeitnehmer ist die Berufung auf den verspäteten Zugang eines Kündigungsschreibens nach Treu und Glauben verwehrt, wenn er die Verspätung selbst zu vertreten hat. Erforderlich ist aber, dass der Arbeitgeber seinerseits alles getan hat, um den Zugang sicherzustellen. 9. Schriftform bei einer Zweckbefristung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , Az.: 7 AZR 541/04 Bei der Zweckbefristung muss zwar nicht der Sachgrund, wohl aber der konkrete Vertragszweck gemäß 14 Abs. 4 Tzbfg schriftlich vereinbart werden. 10. Übergang eines Handwerksbetriebs Bundesarbeitsgericht, Urteil vom , Az.: 8 AZR 204/ a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten. Es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen, bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln einen Betrieb oder Betriebsteil gründet. Überdies ist erforderlich, dass der Erwerber gerade die wesentlichen Betriebsmittel des Teilbetriebs übernimmt. GROSS-th-beton GmbH & Co. KG... eben mehr als Beton Verwaltung: Dudweilerstraße St.Ingbert Telefon: / Fax: 06894/ info@gross-th-beton.de Internet: Werke: St.Ingbert 06894/15265 Saarlouis / Neunkirchen 06821/ Argenthal/Hunsrück 06761/2052 Ingelheim 06132/8129 Kirchheimbolanden 06352/2149 Plaidt 02632/71610

13 S TEUERN Haushaltsbegleitgesetz 2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2006 dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Damit wurden u.a. folgende Maßnahmen beschlossen: die Anhebung des allgemeinen Satzes der Umsatz- sowie der Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent zum , die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent, die Anhebung des Pauschalbeitragssatzes für Minijobs von 25 auf 30 Prozent, die Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 Euro pro Stunde, die Herabsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, das schrittweise Auslaufen der pauschalen Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Ersatz des bisherigen gesetzlichen Bundeszuschusses zur Bundesagentur für Arbeit (BA) im Falle eines Haushaltsdefizits durch einen - auch überjährigen - zinslosen Kredit des Bundes (Liquiditätshilfe) an die BA. Am ursprünglichen Gesetzentwurf wurden noch Änderungen vorgenommen. So wurde eine Klarstellung aufgenommen, dass GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen (Artikel 11). Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 trat vorbehaltlich o.g. Ausnahmen zum 1. Juli 2006 in Kraft. Steueränderungen ab Die Große Koalition hat sich Anfang Mai 2006 auf die Umsetzung von im Koalitionsvertrag vereinbarte Steuermaßnahmen per geeinigt: a. Reichensteuer Für zu versteuernde Einkommen von mehr als 250 T für Ledige und 500 T für Verheiratete soll die Steuer um 3 %- Punkte von derzeit 42 auf 45 % angehoben werden. Gewerbliche Einkünfte werden mit dem Zuschlag nicht belastet. b. Pendlerpauschale Die Pendlerpauschale wird für die ersten 20 km gestrichen. Steuerpflichtige, deren Entfernung mehr als 20 km beträgt, erhalten somit beginnend ab dem 21 km die Pauschale von 0,30 je Entfernungskilometer. c. Elterngeld Eltern, die die Betreuung ihres ab dem geborenen Kindes übernehmen und dafür berufliche eine Pause einlegen, erhalten 67 % ihres letzten Nettoeinkommens, höchstens 1.800,- im Monat ein Jahr lang als so genanntes Elterngeld. Geplante Mehrwertsteuererhöhung ab Im Hinblick auf die geplante Mehrwertsteuererhöung zum wird auf Folgendes hingewiesen: Der neue Steuersatz ist auf sämtliche Lieferungen, sonstige Lieferungen und Eigenverbrauchstatbestände anzuwenden, die nach dem bewirkt werden. Bei sonstigen Leistungen, etwa der Errichtung eines Neubaus oder der Reparatur eines Gebäudes, ist die Beendigung der Leistung entscheidend. Unerheblich ist sowohl bei Lieferungen als auch bei sonstigen Leistungen, wann die vertragliche Vereinbarung geschlossen, die Rechnung gestellt und die Zahlung geleistet wurde. Der erhöhte Umsatzsteuersatz kann somit nicht durch Anzahlungen, die in 2006 geleistet werden oder durch eine vorzeitige Rechnung verhindert werden. Eine Sonderregelung gilt nur für den Fall, dass Teilleistungen im Vertrag vereinbart wurden, vertragsgemäß erbracht und auch separat abgerechnet werden. Für diesen Fall ist für den Steuersatz nicht die Gesamtleistung, sondern die jeweilige Teilleistung maßgeben. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Es muss sich um wirtschaftlich abgrenzbare Teile einer Werklieferung oder einer Werkleistung handeln. 2. Dieser Leistungsteil muss bis zum beendet worden sein. 3. Für die Teilleistung muss ein Teilentgelt vereinbart worden sein. Wurde zunächst ein Vertrag über eine einheitliche Leistung geschlossen, so muss die vertragliche Änderung vor dem vorgenommen worden sein. Das Teilentgelt muss gesondert abgerechnet werden SB-Gersweiler Am Güterbahnhof Tel.: (06 81) Fax: (06 81)

14 RECHT Unternehmenssteuerreform Am 2. Juli 2006 hat der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD getagt und erste Eckpunkte für eine Reform der Unternehmenssteuerbesteuerung beschlossen. Danach soll die Unternehmenssteuerbelastung auf maximal 30 Prozent zurückgeführt werden. Dies soll durch eine Halbierung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 12,5 Punkte erreicht werden. Für die Bauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH bedeutet dies eine beträchtliche Senkung der Ertragsteuerbelastung. Die im Rahmen der Körperschaftsteuer diskutierte Ausweitung der Bemessungsgrundlage durch die Hinzurechnung von Fremdfinanzierungszinsen werden die baugewerblichen Betriebe in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft aller Voraussicht nach überwiegend nicht betreffen, da hier entsprechende Freibeträge vorgesehen sind. Gelungen ist es, als einen wesentlichen Eckwert der Unternehmenssteuerreform auch die Einbeziehung der Personenunternehmen zu verankern. Dies soll in Form einer Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns von Personenunternehmen erfolgen. Die Präferenz der Bundesregierung geht immer mehr hin zu einer allgemeinen Thesaurierungsrücklage zum Steuersatz der Kapitalgesellschaften von dann rd. 30 Prozent. Verbessert werden soll zudem die Investitionsrücklage gemäß 7 g EStG. Seitens der Bauspitzenverbände wird hier insbesondere auf eine Anhebung der Grenze des zulässigen Betriebsvermögens von heute Euro auf dann rd Euro gedrängt. Ferner sollte der Zeitraum, bis zu dem ein neues Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen anzuschaffen bzw. herzustellen ist, von zwei auf fünf Jahre verlängert werden. Im Bereich der Gewerbesteuer ist eine verbesserte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Personenunternehmen von heute 1,8 auf dann 3,8 vorgesehen. Dies wäre mehr als eine Verdoppelung und enthielte zusätzlich auch die im Rahmen des "Job- Gipfels" im März 2005 bereits vorgesehene Verbesserung des Anrechnungsfaktors um 0,2 Punkte. Im Gegenzug soll der Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer gestrichen werden. In Kombination mit der verbesserten Anrechnung werden hier vor allem ertragsschwächere Unternehmen entlastet, so dass auch diese Maßnahme tendenziell zu Gunsten der baugewerblichen Betriebe zu bewerten ist. Ferner soll die Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 4 Prozent gesenkt werden. Allerdings befinden sich in der Diskussion derzeit auch Überlegungen, die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag (Mieten, Pachten, Leasinggebühren, Zinsen) auszuweiten. Da jedoch auch hier Freibeträge für mittelständische Unternehmen im Gespräch sind, sieht es derzeit so aus, als komme es auch bei der Gewerbesteuer per Saldo zu einer leichten Verbesserung der Belastungssituation für die baugewerblichen Betriebe. Zahlreiche Fragen der Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform sind nach wie vor offen. Sie sollen erst im Herbst mit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden. Als Zwischenfazit kann jedoch derzeit festgehalten werden, dass die Unternehmenssteuerreform aus Sicht des Baugewerbes durchaus wichtige Verbesserungen beinhaltet, auch wenn von einer grundlegenden Steuerstrukturreform nicht die Rede sein kann. V ERTRAGS- WESEN Kalkulation und Nachunternehmereinsatz Das OLG Rostock hat mit Beschluss vom 8. März 2006 Az. 17 Verg 16/05 entschieden, dass unrichtige kalkulatorische Angaben hinsichtlich der Nachunternehmer den Inhalt des Nachunternehmerverzeichnisses nicht ändern und daher ein Vergabe-Ausschluss bei Diskrepanzen zwischen dem Nachunternehmerverzeichnis und der Urkalkulation nicht gerechtfertigt ist. Im entschiedenen Fall enthielt das Angebot des Unternehmers ein ausgefülltes Nachunternehmerverzeichnis, in dem die vorgesehenen Nachunternehmer unter Angabe der jeweiligen Leistungsposition namentlich benannt wurden. Die in diesem Verzeichnis gemachten Angaben deckten sich mit den Angaben des Unternehmens im Bereich der Urkalkulation, in die von der Vergabestelle im Rahmen der Angebotsaufklärung Einsicht genommen wurden, aber nicht vollständig. Das OLG gab der sofortigen Beschwerde gegen den hierauf gestützten Angebotsausschluss mit der Begründung statt, für die Frage der Vollständigkeit des Nachunternehmerverzeichnisses sei allein das Angebot laut Leistungsverzeichnis maßgeblich. Bei der Kalkulation handele es sich lediglich um Interna des anbietenden Unternehmens. Auch Kalkulationsirrtümer beeinträchtigten die angebotenen Preise nicht. Unrichtige kalkulatorische Angaben hinsichtlich der Nachunternehmer könnten deshalb den 76

15 Inhalt des allein maßgeblichen Nachunternehmerverzeichnisses nicht ändern. Das Urteil räumt erfreulicherweise das Missverständnis vieler öffentlicher Auftraggeber aus, die Urkalkulation sei Bestandteil des Angebotes. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich bei den Angaben in der Urkalkulation um Interna des Unternehmens, in die der öffentliche Auftraggeber nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Einblick nehmen darf. Neue Vergabeverordnung beschlossen Das Bundeskabinett hat anlässlich seiner Sitzung am 28. Juni 2006 den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) beschlossen. Neben einer Vielzahl rein redaktioneller Änderungen ist als einzige materielle Änderung die Anpassung der Schwellenwerte in 2 der Vergabeverordnung (Artikel 1 Nr. 1 des Entwurfs der VgV) zu nennen. Die ursprünglich in 7 VgV vorgesehene Streichung der 3. Abschnitte von VOB/A und VOL/A ist nicht mehr enthalten. Es ist nun vorgesehen, den Entwurf dem Bundesrat zuzuleiten, der in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 22. September 2006 die geänderte Vergabeverordnung abschließend beraten soll. Dessen Zustimmung vorausgesetzt, wird die neue Vergabeverordnung und damit auch die Neufassungen von VOB/A und VOL/A voraussichtlich im Oktober 2006 in Kraft treten. Gleichzeitig mit dem Beschluss der neuen Vergabeverordnung hat das Bundeskabinett einige Eckpunkte zur weiteren Vergaberechtsreform beschlossen. In diesen Schwerpunkten zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System wird im wesentlichen ein Arbeitsauftrag an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie formuliert, bis Ende 2006 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des deutschen Vergaberechts im bestehenden Rechtssystem vorzulegen. Zuvielforderung führt zur Unwirksamkeit Der BGH hat mit Urteil vom Az: X ZR 276/02 folgende Entscheidung getroffen: Die vom BGH entwickelten Grundsätze zur Unwirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung gelten grundsätzlich auch bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Werkvertragsrecht. Dabei ist den Besonderheiten des Werkvertragsrechts Rechnung zu tragen. In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen über das vereinbarte Toleranzmaß der Geradheitsabweichungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Glasscheiben. Der Auftraggeber forderte dabei ein illusorisches Leistungsmaß, weshalb seine Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch das Ausmaß der Zuvielforderung ins Leere ging. Nach Auffassung des Gerichts ist die Signalwirkung der Mahnung, mit der eine illusorische Forderung gestellt wird, nicht mehr gegeben. Die Entscheidung ist deshalb interessant, weil zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oft weit auseinander liegende Auffassungen über das vertraglich geschuldete Bausoll bestehen. In einem solchen Fall ist dem Auftraggeber anzuraten, die Grundsätze des BGH zu beachten. Er läuft sonst Gefahr, dass seine Mahnung unwirksam ist und er weder Kostenvorschuss noch Kostenerstattung geltend machen kann. Änderung des BGB- Basiszinssatzes Mit Wirkung vom 1. Juli 2006 hat die Deutsche Bundesbank den sogenannten Basiszinssatz i.s. v. 247 BGB auf 1,95 % erhöht. Damit gilt für alle Geldschulden aus Rechtsgeschäften, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sind, für Verzugszeiträume ab dem 1. Juli 2006 ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 6,95 % (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; 288 Abs. 1 Satz 1 BGB). Für Geschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, gilt ein Verzugszinssatz von 9,95 % (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; 288 Abs. 2 BGB), ebenso für Verträge auf Basis der VOB 2002 ( 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B). Eine Übersicht über die unterschiedlichen Verzugszinssätze nach BGB bzw. VOB mit Stand 1. Juli 2006 ist in der ZDB-Infoline unter dem Stichwort Verzugszins abrufbar. Ausschluss wegen fehlender Angaben Unvollständige Angebote sind grundsätzlich, im Interesse eines korrekten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bieter, nach der Rechtsprechung des BGH auszuschließen. Fraglich ist, ob dies auch für Nachweise der Eignung uneingeschränkt gilt. Beispiel: Der Auftraggeber schreibt eine Bauleistung nach VOB/A im offenen Verfahren europaweit aus. Eine Bietergemeinschaft reicht ein Angebot ein. Der geforderte aktuelle Gewerbezentralregisterauszug liegt bei der Submission nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vor. Gegen den Ausschluss des Angebots trägt die Bietergemeinschaft vor, dass dem Auftraggeber aus anderen Verfahren vor und nach der vorliegenden Submission laufend Gewerbezentralregisterauszüge vorgelegt worden seien. Ist das Angebot auszuschließen? Der Vergabesenat des OLG Schleswig hat in seinem Beschluss vom Az. 1 Verg 5/056 hierzu entschieden, dass das Angebot auszuschließen ist: 1. Bis zum Submissionstermin ist nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt worden. Das zweite Mitglied hat den geforderten Nachweis verspätet vorgelegt. Damit lag für die einheitlich zu betrachtende Bietergemeinschaft der geforderte Eignungsnachweis verspätet vor. 2. Dem Ausschluss kann auch nicht entgegengehalten werden, dass dem Auftraggeber aus anderen Bauvorhaben fortlaufend Auszüge aus dem Gewerbezentralregister der beiden Firmen vorgelegt worden sind. Fordert der Auftraggeber ausdrücklich von allen Bietern die Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges, ist diese Anforderung zu erfüllen. Es kommt nicht darauf an, ob die mit dem Registerauszug geforderte Information dem Auftraggeber bereits aus einem anderen Bauvorhaben bekannt ist. 3. Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei der Prüfung von Ausschlussgründen ein strenger Maßstab anzulegen. Dieser Maßstab gilt auch für Bieter und somit eignungsbezogene Nachweise. Die Vergabeunterlagen sahen zwingend vor, dass der Gewerbezentralregisterauszug mit dem Angebot vorzulegen ist. Die fristgerechte Vorlage des Registerauszuges ist als eine formelle Komponente der Zuverlässigkeitsprüfung anzusehen. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass die Forderung nach einem aktuellen Gewerbezentralregisterauszug leicht und ohne großen Aufwand erfüllt werden kann. Eine andere Vorgehensweise würde dem vergaberechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen. 77

16 AUS- UND FORTBILDUNG 78 Eignungstest für angehende Auszubildende Ohne qualifizierte Nachwuchskräfte hat die Bauwirtschaft keine Zukunft. Der Arbeitgeberverband der saarländischen Bauwirtschaft und sein Ausbildungszentrum unterstützen die Unternehmen bei der Sicherung des beruflichen Nachwuchses durch umfassende Maßnahmen: Führungen im Ausbildungszentrum Beteiligung an Berufsmessen und Gewerbeschauen jegliche Informationen zu den Bauberufen ständig aktualisierte und abrufbare Informationen über den Internetauftritt individuelle Beratung durch qualifiziertes Personal Weiterleitung von Umfrageergebnissen an Multiplikatoren Und ab sofort Durchführung eines theoretischen und praktischen Eignungstests mit Beurteilungsprofil für zukünftige Auszubildende Eignungstest mit Beurteilungsprofil Die Qualität eines Bewerbers auf Grund eines Vorstellungsgesprächs zu beurteilen, ist schwierig. Das Ausbildungszentrum möchte bei der Auswahl geeigneter Interessenten unterstützen und bietet ab sofort einen Eignungstest an. Wie läuft der Eignungstest ab? Mit den Bewerbern, die sich für das angebotene Berufsbild interessieren und sich im Unternehmen vorgestellt haben, wird ein Praktikumsvertrag (auf Anfrage erhältlich) über mindestens eine Woche, wovon zwei Tage im Ausbildungszentrum Bau Saar in Saarbrücken- Schafbrücke durchgeführt werden, abgeschlossen. Das Ausbildungszentrum beurteilt die fachlichen und sozialen Fähigkeiten des Bewerbers in Theorie und Praxis. Anschließend ergeht eine fachlich fundierte Empfehlung, bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistungen während dieser Zeit. Die Beurteilung kann als eine Entscheidungshilfe herangezogen werden. Es soll jedoch auch dem Auszubildenden die Möglichkeit geben, Einblicke in die vielfältigen Tätigkeitsfelder seines zukünftigen Berufes zu geben. Was kostet der Eignungstest? Der Eignungstets ist eine Serviceleistung des Ausbildungszentrums und für Mitglieder des Bau Saar kostenfrei. Nichtmitglieder zahlen einen Kostenbeitrag von 80,-. Evtl. anfallende Kosten für An- und Abreise sowie für Übernachtungen und Verpflegung sind zu übernehmen. Der Theorietest kann auch im Internet unter df herunter geladen werden. Kontakt: Ausbildungszentrum Bau Saar GmbH Kolbenholz Saarbrücken-Schafbrücke Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Markus Pirron Telefon: Fax: Mail: Web: Bachelor muss zum Beruf des Bauingenieurs befähigen Wer den Studienabschluss des Bachelors im Bauingenieurwesen erwirbt, muss eine Grundlagen- und Fachausbildung von sechs Semestern absolviert haben, zwingend ergänzt durch eine ausreichende Praktikumszeit und eine dreimonatige Bachelor-Arbeit. Andernfalls befähigt der Abschluss nicht zum Beruf des Bauingenieurs. Dies erklärte Dr.-Ing. Klaus Dieter Ehlers, Vorsitzender des Präsidialausschusses Bauingenieurausbildung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie in Berlin. Die Deutsche Bauindustrie unterstützt damit die Empfehlungen des Konvents für Technikwissenschaften der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften (acatech) zu Bachelor- und Masterstudiengängen in den Ingenieurwissenschaften, der diese Mindestanforderungen für den Bachelor formuliert hatte. Den jetzt vorliegenden Beschluss der Interessengruppe von neun Universitäten, TU-9, den Bachelor grundsätzlich in sechs Semestern auszubilden, beurteilte Ehlers hingegen kritisch. Zwar sei verständlich, dass diese hochqualifizierten Hochschulen ihren Schwerpunkt auf die Ausbildung von Masterabsolventen legten. Nicht zuletzt mit Blick auf die fortschreitende Einführung von Studiengebühren insbesondere für den Masterstudiengang rechne die Wirtschaft jedoch mit einem Anstieg der Bachelorabsolventen auch an den wissenschaftlichen Hochschulen. Dass die TU-9- Hochschulen uns nicht berufsbefähigte Bachelor zur unternehmensinternen Ertüchtigung überlassen, ist inakzeptabel, so Ehlers weiter. Die Erklärung der TU-9-Hochschulen ist aus Sicht des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie ein deutliches Indiz für eine zunehmend heterogene Hochschulausbildung im Bauingenieurwesen mit in der Folge nicht mehr vergleichbaren Abschlussniveaus. Dazu trage insbesondere auch die jüngst zu beobachtende Abkehr der Bildungspolitik von einer Programmakkreditierung neuer Studiengänge bei. Angesichts dieser Entwicklung denke der Hauptverband, gemeinsam mit anderen Arbeitgeberorganisationen des Bauwesens, über die Einführung eines eigenen Hochschulrankings Bauingenieurwesen nach. Einschulungstermine für das Schuljahr 2006/2007 Die Zuweisung der Auszubildenden zu den Gruppen A und B erfolgt für den Einzugsbereich der Berufschule Neunkirchen am 23. August 2006 Saarbrücken am 24. August 2006 Saarlouis am 25. August 2006 im Ausbildungszentrum Bau Saar GmbH, Kolbenholz 4, Saarbrücken- Schafbrücke, jeweils um 9.oo Uhr. Alle Auszubildenden müssen zu dem für sie in Frage kommenden Termin im Ausbildungszentrum anwesend sein. Diese Regelung gilt nicht im Dachdeckerhandwerk. Einschulung der Auszubildenden im DACHDECKERHANDWERK: Dienstag, der 29. August 2006, 9.30 Uhr im Techn.-gewerbl. Berufsbildungszentrum Saarbrücken I, Am Mügelsberg, Saarbrücken (Haupttreppenhaus).

17 Blockzeiten im Ersten Ausbildungsjahr 2006/07 Das 1. Ausbildungsjahr ist in die Gruppen A und B aufgeteilt. Im Wechsel zwischen zwei bis vier Wochenblöcken sind die Auszubildenden im Ausbildungszentrum oder in der Berufschule. Es sind für die Grundbildung jeweils zwei bis drei Wochenblöcke Mauerwerk, Holzbau, Schalung mit Bewehrung, Ausbau mit Putz, Estrich, Fliesen, Trockenbau und Vermessung für die Hochbau- und Ausbaufacharbeiter vorgesehen. Die Tiefbau- und Hochbaufacharbeiter erlernen zusätzlich Straßen- und Kanalbau, Vermessung mit Schnurgerüstbau und Nivellement. Die berufsbezogene Vertiefung wurde auf acht Wochen erhöht, um der fachspezifischen Ausbildung mehr Nachdruck zu verleihen. 2. Ausbildungsjahr Im 2. Ausbildungsjahr werden in 13 Wochen überbetrieblicher Ausbildung Fachkenntnisse und Fertigkeiten der beruflichen Fachbildung vermittelt. Die Blöcke im Ausbildungszentrum und der Berufschule werden in gegenseitigem Einverständnis abgestimmt. Die gewählte zeitliche Verteilung ergibt sich zwingend aus dem zu bewältigenden Gesamtprogramm des Ausbildungszentrums. Darüber hinaus waren weiterhin bei der Einteilung auch die Termine der Zwischen- und Gesellenprüfungen zu berücksichtigen. Die Ausbildungsbetriebe werden um Verständnis gebeten, dass aus vorgenannten Gründen ein Teil der Auszubildenden schon nach kurzer betrieblicher Ausbildungszeit wieder zur überbetrieblichen Ausbildung einberufen wird. Die Blockzeiten der Berufschule betragen jeweils zwei Wochen. Am Ende des letzten Blocks der überbetrieblichen Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr steht immer die praktische Zwischenprüfung. Die berufliche Grundbildung im Schuljahr 2006/2007 verläuft nach folgendem Zeitplan: Z E I T R A U M LERNORTE berufliche Grundbildung Betrieb Ausbildungszentrum Berufsschule der Bauwirtschaft vom bis A + B vom bis A B vom bis B A vom bis B A am B A vom bis A B vom bis B A vom bis A + B vom bis A B vom bis B A vom bis A B vom bis B A vom bis A B vom bis A + B vom bis B A vom bis A B vom bis B A vom bis A B vom bis B A vom bis A + B am B A vom bis A B vom bis B A vom bis A + B vom bis A B am A B vom bis B A (am und ) B A vom bis A B ab A + B Übersichtsplan über die Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum Bau Saar GmbH, Kolbenholz 4, Saarbrücken-Schafbrücke. Die Planung der Blöcke für die überbetriebliche Ausbildung erfolgte in Absprache und Übereinstimmung des Blockunterrichts der Berufsbildungszentren Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen. Eventuelle Änderungen bleiben vorbehalten. 2. Ausbildungsjahr, Gruppe M 1 - Maurer Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum Bau Saar, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis Aufbaulehrgang 2 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis und vom bis Blockzeiten der Berufschule Neunkirchen: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Ausbildungsjahr, Gruppe M 2 - Maurer Blöcke überbetrieblicher Ausbildung im Ausbildungszentrum Bau Saar, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis Aufbaulehrgang 2 vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 4 vom bis Blockzeiten der Berufschule Saarlouis: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Ausbildungsjahr, Gruppe SBB - Betonbauer Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum AGV Bau, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 2 79

18 AUS- UND FORTBILDUNG 80 vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis Aufbaulehrgang 4 vom bis Blockzeiten der Berufschule Saarbrücken vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Ausbildungsjahr, Gruppe ZI Zimmerer Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum AGV Bau, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 2 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis und vom bis Blockzeiten der Berufschule Saarbrücken: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Ausbildungsjahr, Gruppe ST 1 Stuckateure Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum AGV Bau, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 2 vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis Aufbaulehrgang 4 vom bis Blockzeiten der Berufschule Saarlouis: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Ausbildungsjahr, Gruppe ST 2 Stuckateure Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum AGV Bau, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis Aufbaulehrgang 2 vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis Aufbaulehrgang 4 vom bis Blockzeiten der Berufschule Saarlouis: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Ausbildungsjahr, Gruppe FL - Fliesenleger Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum AGV Bau, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis Aufbaulehrgang 2 vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 4 vom bis Blockzeiten der Berufschule Saarbrücken: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Ausbildungsjahr, Gruppe TB 1 Tiefbaufacharbeiter Straßenbauer Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum AGV Bau, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis Aufbaulehrgang 2 vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis Aufbaulehrgang 4 vom bis Blockzeiten der Berufschule Neunkirchen: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Ausbildungsjahr, Gruppe TB 2, Tiefbaufacharbeiter Straßenbauer Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum AGV Bau, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 2 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis Blockzeiten der Berufschule Neunkirchen: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Ausbildungsjahr, Gruppe EL - Estrichleger Blöcke überbetrieblicher Schulung im Ausbildungszentrum AGV Bau, Kolbenholz 4, Schafbrücke Aufbaulehrgang 1 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 2 vom bis und vom bis Aufbaulehrgang 3 vom bis Aufbaulehrgang 4 vom bis Blockzeiten der Berufschule Saarbrücken vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis

19 1. Ausbildungsjahr, Baugeräteführer Planung Berufschule, Ausbildungszentrum, RAG Bildung GmbH, Grundlehrgang Mauern im Ausbildungszentrum Bau Saar vom bis Grundausbildung Metall RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Grundlehrgang Tiefbau im Ausbildungszentrum Bau Saar vom bis Grundausbildung Metall RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Grundlehrgang Schalen im Ausbildungszentrum Bau Saar vom bis Grundausbildung Metall RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Grundausbildung Elektrotechnik RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Grundausbildung Kunststoff bei der RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Grundausbildung Maschinenausbildung RAG Bildung GmbH in Velsen vom bis Grundausbildung Hydraulik RAG Bildung GmbH in Velsen vom bis Grundausbildung Pneumatik RAG Bildung in Velsen vom bis Blockzeiten der Berufschule in Neunkirchen: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Adresse RAG Lehrwerkstatt: Völklingen- Fenne, Saarbrücker Str Großrosseln-Felsen, Schachtanlage Adresse ABZ Bau Saar: Saarbrücken, Kolbenholz 4 Arbeitszeit RAG: Arbeitszeit ABZ Bau: von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Mo Do von Uhr bis Uhr Fr 2. Ausbildungsjahr, Baugeräteführer Planung Berufschule, Ausbildungszentrum, RAG Bildung GmbH, Lehrgang Schalen im Ausbildungszentrum Bau Saar vom bis Lehrgang Autogenschweißen bei der RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Lehrgang Elektroschweißen bei der RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Lehrgänge Brennen-Löten-Umformen bei der RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Lehrgang Maschinenausbildung bei der RAG Bildung GmbH in Velsen vom bis Lehrgang Tiefbau im Ausbildungszentrum Bau Saar vom bis Lehrgang Elektrotechnik bei der RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Lehrgang Maschinenelemente 1 bei der RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Lehrgang Maschinenelemente 2 bei der RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Lehrgang Elektrotechnik bei der RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Lehrgang Pneumatik bei der RAG Bildung GmbH in Velsen vom bis Blockzeiten der Berufschule in Neunkirchen: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis Adresse RAG Lehrwerkstatt: Völklingen- Fenne, Saarbrücker Str Großrosseln-Felsen, Schachtanlage Adresse ABZ Bau Saar: Saarbrücken, Kolbenholz 4 Arbeitszeit RAG: Arbeitszeit ABZ Bau: von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Mo Do von Uhr bis Uhr Fr 3. Ausbildungsjahr, Baugeräteführer Planung Berufschule, Ausbildungszentrum, RAG Bildung GmbH, Berufschultag: Donnerstag Keine überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungszentrum Bau Saar. Bauanteil bei der Abschlußprüfung entfällt. Arbeitszeit bei RAG Bildung GmbH - Übungswerkstätten: Uhr Lehrgang E-Pneumatik bei der RAG Bildung GmbH in Velsen vom bis Lehrgang E-Hydraulik bei der RAG Bildung GmbH in Velsen vom bis Lehrgang Maschinenausbildung bei der RAG Bildung GmbH in Velsen vom bis Lehrgang Elektrotechnik bei der RAG Bildung GmbH in Fenne vom bis Im 3. Ausbildungsjahr findet während der Maschinenausbildung in 2 Tagen die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer mit Fahrerlaubnis statt. Zum Ablegen der Gesellenprüfung als Baugeräteführer erhalten Sie von uns noch schriftlichen Bescheid. Im Rahmen der Baugeräteführerausbildung ist es dem Ausbildungszentrum des Arbeitgeberverbandes der saarländischen Bauwirtschaft gelungen eine zusätzliche Qualifikation für die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr und Ihre Betriebe kostenneutral zu implementieren. Ab sofort wird die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer mit Fahrerlaubnis ins Ausbildungsprogramm aufgenommen. 81

20 VERBANDSLEBEN BAUINDUSTRIE Saarländische Bauindustrie im ATRIUM der Saarwirtschaft Die Saarländische Bauindustrie im Bau Saar konnte auf Einladung des saarländischen Wirtschaftsministers ihre diesjährige Mitgliederversammlung im ATRIUM, im neuen Haus der Wirtschaftsförderung Saar durchführen. Der Vorsitzende der Saarländischen Bauindustrie und Stellvertretende Vorsitzende des Bau Saar, Klaus J. Heller, bedankte sich dann auch bei seiner Eröffnung und Begrüßung ausdrücklich bei Wirtschaftsminister Dr. H.P. Georgi für die Gelegenheit, im Hause des Wirtschaftsministeriums zu tagen. Nachdem der Vorsitzende in seiner Begrüßung die Gelegenheit nutzte, im Beisein des Wirtschaftsministers die konjunkturelle Situation der Bauwirtschaft auf Bundes- und Landesebene zu dokumentieren und darüber hinaus interessante Fakten im Hinblick auf die Wettbewerbssituation der Bauwirtschaft zu zeigen, stellte der Wirtschaftsminister das neue Haus, die verschiedenen Institutionen im Hause und die neuen Zuständigkeiten für die Bauwirtschaft in seinem Ministerium vor. Daneben berichtete der Minister über verschiedene baurelevante Projekte des Landes und hob dabei das V.l.n.r.: T. Schuck, K. H. Ecker, U. Heinz, R. Weyand geplante Engagement des Landes im Straßenbau hervor. Nach seinem Vortrag beantwortete Dr. Georgi noch Fragen aus den Reihen der Bauindustrie zu den Themen PPP, Präqualifikation, Mittelstandsförderungsgesetz, VOB-Reform und Steuerpolitik. Nachdem der Wirtschaftsminister wegen einer anderweitigen terminlichen Verpflichtung die Mitgliederversammlung verlassen musste, begrüßte der Vorsitzende Heller für die Bauindustrie wichtige Persönlichkeiten, so den Direktor des Landesamtes für Bau- und Liegenschaften, MRat R. Weyand, den Geschäftsführer der Strukturholding Saar, T. Schuck, den Geschäftsführer des Entsorgungsverbandes Saar, K.H. Ecker, sowie den PPP-Beauftragten des Saarlandes, U. Heinz. In Form eines Round Table informierten die Herren über die verschiedenen Auf- gaben und Probleme und insbesondere baurelevante Projekte ihrer Institutionen und standen den Gästen aus der Bauindustrie für weitere Fragen zur Verfügung. Nach diesem, aus der Terminsituation des Wirtschaftsministers vorgezogenen öffentlichen Teil der Versammlung eröffnete K. Heller dann die interne Regulariensitzung. Der Vorsitzende ergänzte seinen Begrüßungsbericht mit weiteren Detailinformationen zur Konjunktursituation. Heller äußerte sich darüber hinaus über die Wettbewerbsproblematik, insbesondere über die sich aus der EU- Osterweiterung ergebenden Probleme. Ein weiteres Thema des Berichts war die aktuelle Verbandsstruktur und Strategiedebatte in der Bauverbandslandschaft. Schließlich informierte der Vorsitzende über Gespräche des Bau Saar mit dem Verband der Baustoffindustrie des Saarlandes, über Möglichkeiten einer künftig engeren kooperativen Zusammenarbeit. Im Anschluss an die Ausführungen Hellers berichtet der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Hannig im Detail über die Verbandsarbeit für die saarländische Bauindustrie. Hannig konzentrierte sich dabei schwerpunktmäßig auf die Bereiche Sozial- und Tarifpolitik, Wettbewerbsproblematik, Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsdienste des Bau Saar. Er ergänzte darüber hinaus die Ausführungen des Vorsitzenden zur Strukturdiskussion im Detail. 82

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