Anwendbares Recht. 1 SächsVwVfZG. VwVfG. Spezielle Verfahrensvorschriften. Spezielle Verfahrensvorschriften. Landes-VwVfG. Landes-VwVfG.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anwendbares Recht. 1 SächsVwVfZG. VwVfG. Spezielle Verfahrensvorschriften. Spezielle Verfahrensvorschriften. Landes-VwVfG. Landes-VwVfG."

Transkript

1 Anwendbares Recht Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler 1 VwVfG Bund Länder Spezielle Verfahrensvorschriften Spezielle Verfahrensvorschriften VwVfG (des Bundes) Landes-VwVfG als Verweisungsnorm Landes-VwVfG als Vollregelung Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) 1 SächsVwVfZG Folie 01 - Anwendbares Recht

2 Gestaltung des Verwaltungsverfahrens Hinweis: ähnliche, oft wortlautidentische Regelungen für - Verwaltungsverfahren der Steuerverwaltung in Abgabenordnung (AO) - Verwaltungsverfahren der Sozialverwaltung in SGB X - Verwaltungsverfahren der Landesverwaltungsverfahrensgesetze Allgemeine Normen: Schutz vor Missbrauch und fehlende Objektivität 20 VwVfG zwingender Ausschluss von Personen 21 VwVfG Besorgnis der Befangenheit Amtssprache 23 VwVfG Untersuchungsgrundsatz 24 VwVfG Recht zur Hinzuziehung von Bevollmächtigten und Beiständen 14 VwVfG Akteneinsichtsrecht 29 VwVfG Anhörung Beteiligter 28 VwVfG Geheimhaltung 30 VwVfG Beratung und Auskunft 25 VwVfG im jeweiligen Fachgesetz oder durch gesonderte Spezialgesetze kann es Abweichungen oder weitergehende Regelungen geben! Folie 02 - Gestaltung des Verwaltungsverfahrens

3 Besondere Verfahrensgestaltungen Förmliches Verwaltungsverfahren 63 bis 71 VwVfG (Verfahren mit mündlicher Verhandlung) Beschleunigungsmöglichkeiten bei Genehmigungsverfahren 71 a bis 71 e VwVfG Planfeststellungsverfahren 72 bis 74 VwVfG (typisches Instrument für die Genehmigung von raumbedeutsamen Großvorhaben bspw. Verkehrswege usw.) Wichtig: - Konzentrationswirkung (schließt andere behördliche Genehmigungen gleich mit ein) - Präklusionswirkung (schließt alle Einwendungen und Rechte Betroffener aus, die im Verfahren nicht rechtzeitig vorgetragen wurden) Folie 02 - Gestaltung des Verwaltungsverfahrens

4 Öffentlich-rechtliche Handlungsformen der Verwaltung Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, Leisnig Art: Gesetz: Verwaltungsakt (auch unter den Begriffen: Bescheid, Genehmigung, Verfügung usw. geläufig) VwVfG Spezialgesetze Merkmale: - Regelungsgehalt - Außenwirkung - konreter Sachverhalt - individuelle Personen - keine Außenwirkung Besonderheiten: Allgemeinverfügung Öffentlichrechtlicher Vertrag VwVfG BGB ( 62 S. 2 VwVfG) Spezialgesetze -Regelungsgehalt - Außenwirkung - konkreter Sachverhalt - individuelle Personen Rechtsnorm (Satzung und Rechtsverordnung) Spezialgesetze (bsp. 4 SächsGemO) -Regelungsgehalt - Außenwirkung - abstrakte Sachverhalte - allgemeiner Personenkreis - Regelungsgehalt sonstige Pläne (soweit nicht Satzung oder Rechtsverordnung) Spezialgesetz Verwaltungsvorschrift z.t. in Spezialgesetzen - Regelungsgehalt - keine Außenwirkung (aber Art. 3 I GG!!) - abstrakte Sachverhalte - allgemeiner Personenkreis Gesetzl. Bezugnahmen Realakt (tatsächliche Handlungen) z.t. in Spezialgesetzen - keine Regelung - Außenwirkung - konkreter Sachverhalt - individuelle Personen Folie 03 - Öffentlich-rechtliche Handlungsformen

5 Rechtsanwalt Dr.Torsten Schmidt Leisnig / Döbeln Merkmale des Verwaltungsaktes 35 S. 1 VwVfG Behörde 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt hoheitliche Maßnahme alle Maßnahmen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (siehe Abgrenzungstheorien) Regelung (Regelungsgehalt) auf das Setzen einer Rechtsfolge gerichtet; Rechtswirkung nicht nur tatsächliche Wirkung Einzelfall Konkret-individuell (Ausnahme: konkret-generelle Allgemeinverfügung) Unmittelbare Außenwirkung darf sich nicht auf innerbehördlichen Bereich beschränken Folie 04 - Merkmale des Verwaltungsaktes

6 Leisnig / Döbeln Arten der Verwaltungsakte I. Unterscheidung nach Regelungsinhalt: - Befehlende Verwaltungsakte (Gebote und Verbote von bestimmtem Tun, Dulden oder Unterlassen) - Rechtsgestaltende Verwaltungsakte (begründen, verändern oder beseitigen ein konkretes Rechsverhältnis) - Feststellende Verwaltungsakte (stellen ein Recht oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer Person oder Sache fest) II. Unterscheidung nach Rechtswirkung für Betroffenen - Begünstigende Verwaltungsakte (begründen oder bestätigen ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil - 48 Abs. 2 S. 2 VwVfG) - Belastende Verwaltungsakte (wirken sich nachteilig aus, weil sie in ein Recht eingreifen oder ein Begehren ablehnen) III. Unterscheidung nach der Gestattungsart - Erlaubnis (Kontrollerlaubnis) (Gestattung einer Handlung nach präventivem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) - Bewilligung (Ausnahmebewilligung) (Gestattung nach repressivem Verbot mit Befreiungsvorbehalt) Folie 05 - Arten der Verwaltungsaktes

7 Leisnig / Döbeln IV. Unterscheidung nach der Reichweite - Zusage (Unterfall: Zusicherung) (verbindliches Versprechen, eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme vorzunehmen) - Vorbescheid (beschränkt sich auf die Feststellung einzelner Tatbestandsvoraussetzungen für eine Genehmigung) - Teilgenehmigung (beschränkt sich auf einen Teil der Gesamtanlage; für diesen Teil ist die Teilgenehmigung Endbescheid) - Vorläufiger Verwaltungsakt (Verwaltungsakte unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; vorläufige [Steuer-]festsetzungen) Folie 05 - Arten der Verwaltungsaktes

8 Formanforderungen bei Verwaltungsakten Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Form: Grundsatz 37 Abs. 2 S.1 VwVfG: Schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise 1. Abweichung: - nachträgliche Form Schriftliche oder elektronische Bestätigung eines mündlichen VA bzw. schriftliche Bestätigung eines elektronischen VA, wenn berechtigtes Interesse 2. Abweichung: Spezialgesetz schreibt bestimmte Form vor. 3. Abweichung: Zusicherung, 39 VwVfG Bestimmtheit: Begründung: 37 Abs. 1 VwVfG hinreichende Bestimmheit Grundsatz 39 Abs. 1 VwVfG Begründungspflicht bei schriftlichen und elektronischen Verwaltungsakten Ausnahmen: 39 Abs. 2 VwVfG Bekanntgabe: Grundsatz: individuelle Bekanntgabe ohne besondere Bekanntgabeform (nur teilweise in 41 Abs. 1 VwVfG) 1. Abweichung: - 41 Abs. 3 und 4 VwVfG statt individuelle Bekanntmachung öffentliche Bekanntmachung 2. Abweichung: - Spezialgesetze regeln besondere Bekanntgabeform (bspw. Zustellung damit ist immer förmliche Zustellung nach VwZG gemeint) Folie 06 - Formanforderungen bei Verwaltungsakten

9 Rechtmäßigkeitsbegriff Formelle Rechtmäßigkeit Materielle Rechtmäßigkeit Gesetzesvorbehalt Zuständigkeit Verfahren Form Tatbestandsseite Rechtsfolgenseite Liegt überhaupt eine Rechtsgrundlage (Ermächtigungsgrundlage vor)? War die Behörde sachlich und örtlich zuständig? Sind die Verfahrensvorschriften beachtet? Hat der Verwaltungsakt die vorgeschriebene Form? Liegen alle Tatbestandsvoraussetzungen vor? Wurden unbestimmte Rechtsbegriffe richtig angewandt? Wurde die richtige Rechtsfolge ausgewählt? Wurde das Ermessen richtig gebraucht? Folie 07 - Rechtmäßigkeitsbegriff

10 Leisnig / Döbeln Prüfungsreihenfolge Eingriffs-VA I. Ermächtigungsgrundlage II. Formelle Rechtmäßigkeit 1. Zuständigkeit 2. Form 3. Begründung 4. Verfahren (Anhörung) III. Materielle Rechtmäßigkeit 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage beachtet Insbesondere: Unbestimmte Rechtsbegriffe richtig ausgelegt und angewendet? 2. Richtige Rechtsfolge gewählt 3. Richtiger Adressat gewählt 3. Bei Ermessen: - Handlungsermessen (muss überhaupt etwas getan werden= - Rechtsfolgenermessen (wurde die richtige Maßnahme ausgewählt) - Adressatenauswahlermessen (wurde richtiger Adressat ausgewählt) Folie 08 - Prüfungsreihenfolge EingriffsVA

11 Prüfungsreihenfolge Leistungsbescheid I. Ermächtigungsgrundlage II. Formelle Rechtmäßigkeit 1. Zuständigkeit 2. Form 3. Begründung 4. Verfahren (Anhörung) III. Materielle Rechtmäßigkeit A. Auf der Primärebene: Rechtmäßigkeit der Maßnahme B. Auf der Sekundärebene: Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheids 1. Kostenhöhe 2. Kostenlast 3. Adressatenauswahl Folie 08a - Prüfungsreihenfolge Leistungsbescheid

12 Leipzig Der rechtswidrige Verwaltungsakt Anfechtbarer Verwaltungsakt Regelfall Ist auch als rechtswidriger Verwaltungsakt wirksam; kann bestandskräftig werden. Rechtswirkung entfällt nur durch Anfechtung (Anfechtungswiderspruch und Anfechtungsklage) Voraussetzung: Jeder formelle oder materielle Rechtsverstoß Nichtiger Verwaltungsakt Ausnahmefall Ist von vornherein rechtsunwirksam (nichtig) Auch ohne Klage rechtsunwirksam Anfechtung nicht erforderlich und nicht zulässig Voraussetzung: Besonderer Nichtigkeitsgrund 44 Abs. 1 VwVfG: besonders schwerwiegender Fehler, der offenkundig ist 44 Abs. 2 VwVfG: - Unkenntlichkeit der Behörde - etw. gesetzl. Urkundenform unterlassen - Unzuständige Behörde bei ortsgebundenem Recht - tatsächliches Ausführungshindernis - auf straf- oder ordnungswidriges Handeln gerichtet - Sittenwidrigkeit Folie 09 - Der rechtswidrige Verwaltungsakt 1

13 Nachträgliche Heilung möglich 45 VwVfG (Nachholung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz vor Verwaltungsgericht) - Nachholung des Antrages - Nachholung der Begründung - Nachholung der Anhörung - Nachholung des Beschlusses - Nachholung einer behördlichen Mitwirkungshandlung Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Leipzig Heilung ausgeschlossen Rechtsmittel: Anfechtungsklage (ggf. vorher Anfechtungswiderspruch) Führt als Gestaltungsklage erst zur Aufhebung durch richterliche Entscheidung Rechtsmittel: Feststellungsklage über die Nichtigkeit des VA Hebt den VA nicht auf, sondern stellt deklaratorisch fest, dass der VA von Anfang an unwirksam ist. Folie 09 - Der rechtswidrige Verwaltungsakt 2

14 Leipzig / Leisnig Rücknahme oder Widerruf von Verwaltungsakten Nachträgliche Aufhebung eines Verwaltungsaktes durch die Behörde Rechtswidriger Bescheid Rechtmäßiger Bescheid 48 VwVfG Rücknahme 49 Widerruf Folie 10 - Rücknahme oder Widerruf

15 Rechtliche Eigenarten des Verwaltungsaktes Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Leipzig / Leisnig Fehlerunabhängige Rechtswirksamkeit - auch der rechtswidrige (aber nicht nichtige) Verwaltungsakt ist wirksam - unwirksam ist nur der nichtige Verwaltungsakt ( 44 VwVfG) Bestandskraft - rechtlich gesicherte Existenz (nur unter engen Voraussetzungen aufhebbar) Vollstreckungstitel - verwaltungseigene Vollstreckung (VwVG des Bundes bzw. der Länder) Folie 11 - Rechtliche Eigenarten des Verwaltungsaktes

16 Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Leisnig/ Sachsen Bekanntgabe Aufhebung Bedingungseintritt Fristablauf Erledigung Entwurfsphase Rechtsbehelfsfrist Anfechtbarkeit Bestandswirkung Bestandskraft Nachwirkung Existenz- und Wirksamkeitsvoraussetzung Folie 12 - Wirksamwerden des Verwaltungsaktes

17 Leisnig / Sachsen Normgegebene Spielräume der Verwaltung Rechtsnorm: Tatbestandsseite Rechtsfolgenseite Unbestimmte Rechtsbegriffe Beurteilungsspielraum Ermessen ( kann ; soll ) Gerichtliche Nachprüfung: Unbestimmte Rechtsbegriffe im Regelfall voll prüfbar; Beschränkt auf das Vorliegen von Ermessensfehlern Beurteilungsspielräume nur in wenigen Ausnahmefällen: - Prognoseentscheidungen - Risikobewertungen - Verwaltungspolitische Rechtsbegriffe - Beurteilungsspielräume im Prüfungsrecht - Entscheidungen wertender Art durch Ausschüsse aus Sachverständigen oder Interessenvertretern - Beamtenrechtliche Beurteilung Folie 13 - Normgegebene Spielräume der Verwaltung

18 Ermessen Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Leisnig / Sachsen Was ist Ermessen? Rechtsfolge A Tatbestand liegt vor Rechtsfolge B Rechtsfolge C Entscheidungsmöglichkeiten der Verwaltung Voraussetzung für Ermessen: Einräumung durch gesetzliche Rechtsvorschrift übliche gesetzliche Formulierungen: - kann (Ermessenskann) - ist befugt. - darf Ermessensbindung: Keine Beliebigkeit oder Willkür, sondern 40 VwVfG - Ausübung entsprechend dem Zweck der Ermächtigung und unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen (sog. pflichtgemäßes Ermessen) Folie 14 - Ermessen 1

19 Leisnig / Sachsen Abgrenzung: Zwingende Vorschriften muss..ist zu darf nicht Die Behörde hat keinerlei Entscheidungsspielraum; das Gesetz gibt eine zwingende Rechtsfolge vor. Sog. Gebundene Verwaltung Soll-Vorschriften Ermessen soll. kann. usw. Für den Regelfall ist die eindeutig vorgegebene Rechtsfolge maßgeblich, jedoch sind Ausnahmen in atypischen Fällen möglich Die Behörde hat die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsfolgenvarianten Sog. Ermessensverwaltung Ermessensreduktion Tatbestand liegt vor.kann. Rechtsfolge A Rechtsfolge B Rechtsfolge C trotz gesetzlich eingeräumter Entscheidungsmöglichkeiten ist im konkreten Einzelfall nur eine Entscheidung ermessenfehlerfrei Folie 14 - Ermessen 2

20 Ermessensfehler Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Leisnig / Sachsen Ermessensnichtgebrauch (Ermessensunterschreitung) Behörde macht von eingeräumten Ermessen gar keinen Gebrauch (verkennt bspw., dass ihr Ermessen eingeräumt ist) Ermessensüberschreitung Behörde wählt eine Rechtsfolge, die nicht mehr im Rahmen der Ermessensvorschrift liegt. Ermessensfehlgebrauch Behörde lässt sich durch andere Gesichtspunkte und nicht nur vom Zweck des Ermessens leiten Verstoß gegen Grundrechte Folie 15 - Ermessensfehler

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl V XIII XV XIX A. Überblick zum allgemeinen Verwaltungsrecht 1 1 B. Grundlagen des Verwaltungsrechts 3 2 I. Die öffentliche

Mehr

Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele. Dr. Siegfried F. Franke

Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele. Dr. Siegfried F. Franke Allgemeines Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele von Dr. Siegfried F. Franke Universitätsprofessor für Wirtschaftspolitik und Öffentliches Recht an der

Mehr

Fakultät Lehrstühle/Professuren Prof. Dr. Rossi Downloads AG GK ÖR II (Teil 1) VerwR Allgemeine Materialien

Fakultät Lehrstühle/Professuren Prof. Dr. Rossi Downloads AG GK ÖR II (Teil 1) VerwR Allgemeine Materialien Universität Augsburg Institut für Öffentliches Recht Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht II (Teil 1) Gliederung zu Fall 1 Stand: SS 2009 Vorbemerkung: Die Fälle und die Lösungen können auf

Mehr

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung 1. Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 1.2 Sozialrecht 1.3 Gerichtszweige 1.4 Rechtsnormen 1.4.1 Verfassung 1.4.2 Gesetz

Mehr

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Inhalt Verzeichnis der Übersichten 12 Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Kapitel 1 Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 16 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 16 1.2 Sozialrecht 19 1.3 Gerichtszweige

Mehr

Der Verwaltungsakt. Rechtsanwältin Christiane Müller

Der Verwaltungsakt. Rechtsanwältin Christiane Müller Der Verwaltungsakt Verwaltungsakte im Alltag Bewilligung von Bafög, Arbeitslosengeld, AG II, Erteilung einer Arbeitserlaubnis begünstigender VA Ablehnung eines Wohngeldantrages, Feststellung einer Sperrzeit

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht von Rechtsanwalt Dr. Dirk Kues Richter Thomas Baumeister * * * JURA INTENSIV VERLAGS GmbH & Co KG Münster 2014 *Der Autor ist seit 14 Jahren als Dozent für das bundesweite

Mehr

5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht

5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht 5 Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F Verwaltungsinformationsrecht I Verfassungsrechtliche Grundlagen Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 Satz 1 GG) Recht auf informat Selbstbestimmung (Art 2 Abs

Mehr

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 6: Einführung in das Verwaltungsrecht AT

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 6: Einführung in das Verwaltungsrecht AT Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 6: Einführung in das Verwaltungsrecht AT Zu unterscheiden sind: Materielles Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht In beiden Bereichen werden vertiefte

Mehr

Arten des Verwaltungsverfahrens

Arten des Verwaltungsverfahrens Arten des Verwaltungsverfahrens nicht-förml. Verfahren ( 10 ff. VwVfG) förmliches Verfahren ( 63 ff. VwVfG) Planfeststellungsbeschluss ( 72 ff. VwVfG) Folie V/1 Anhörung ( 28 VwVfG) Gelegenheit zur Äußerung

Mehr

Verwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16

Verwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 6. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.) Wintersemester 2014/2015 Allgemeines Verwaltungsrecht Di 10-12 Uhr, HS 4 Do 10-12 Uhr, HS 5 Erster Teil: Die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts

Mehr

Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung. abstrakt-generell konkret-individuell abstrakt-generell konkret-individuell

Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung. abstrakt-generell konkret-individuell abstrakt-generell konkret-individuell Richard U. Haakh Richter (am VG) i.r. Allgemeines Verwaltungsrecht Arbeitsblatt zum Thema Verwaltungsakt A. Übersicht Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung öffentlich rechtlich privatrechtlich Rechtsakte

Mehr

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Vorwort 5 Autorenverzeichnis 13 Bearbeiterverzeichnis 15 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 17 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation,

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht II Wiederholung 19 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. Nach 32 GWB kann die Kartellbehörde

Mehr

Inhalt. Einführung in das Verwaltungsrecht (AT) 1

Inhalt. Einführung in das Verwaltungsrecht (AT) 1 Inhalt Einführung in das Verwaltungsrecht (AT) 1 Lektion 1: Der Verwaltungsakt, 35 VwVfG 7 A. Behörde 7 B. Hoheitliche Maßnahme 8 C. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts 8 I. Interessentheorie 9 II.

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns I. Überblick II. Der Verwaltungsakt III. Nebenbestimmungen zumverwaltungsakt IV. Der fehlerhafte Verwaltungsakt V. Bestandskraft, Widerruf

Mehr

Repetitorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

Repetitorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.) Wintersemester 2018/2019 Repetitorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Mo 10-12 Uhr, C 10 I. Einführung 1. Eingrenzung des Stoffes

Mehr

Verwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16

Verwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 8. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute 1. Materielle

Mehr

Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip :

Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip : Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip : 1. Bearbeitervermerk lesen 2. Sachverhalt lesen 3. Schlagwörter zuordnen 4. Problemschwerpunkte setzen 5. Gliederung 6. Ausfertigung 7. Positiv denken Obersatz:

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns I. Überblick II. Der III. Nebenbestimmungen zum IV. Der fehlerhafte V. Bestandskraft, Widerruf und Rücknahme von en VI. Die Zusicherung

Mehr

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GBl. S. 324) Inhaltsübersicht

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GBl. S. 324) Inhaltsübersicht Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden - Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden - Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller

Mehr

Sachbereich: Verwaltungshandeln

Sachbereich: Verwaltungshandeln die verschiedenen Arten des Verwaltungshandelns beschreiben Überblick über das Verwaltungshandelns - Fiskalisches Handeln Bürgerliches Recht - Hoheitliches Handeln Erlass von Rechtsverordnungen Staatsrecht,

Mehr

Amtliche Abkürzung: HVwVfG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 18 vom

Amtliche Abkürzung: HVwVfG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 18 vom Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HVwVfG Gliederungs-Nr.: 304-18 gilt ab: 28.12.2009

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Grundriss für die Ausund Fortbildung von Horst Suckow vormals Fachhochschullehrer an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege,

Mehr

Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V)

Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern Titel: Verwaltungsverfahrens-,

Mehr

Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat

Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat Sachbereich: Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen Rechtsstaat Begriff und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung nennen 1 Verwaltung im System der Gewaltenteilung Staatsrecht Einordnung des

Mehr

Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. Gliederungsübersicht

Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. Gliederungsübersicht Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14 Vertreter der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht Universität Trier Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederungsübersicht 1:

Mehr

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung Überblick

6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung Überblick Überblick A Verwaltungsakt B Öffentlich-rechtlicher Vertrag C Rechtsverordnung D Satzung E Plan sui generis F Verwaltungsvorschrift G Privatrechtliches Handeln H Realakt A Der Verwaltungsakt I Einleitung:

Mehr

Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom zu prüfen.

Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom zu prüfen. Lösungsvorschlag: Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 08.05.2017 zu prüfen. Als Ermächtigungsgrundlage für den Aufhebungsbescheid könnte hier 48 oder

Mehr

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung Öffentliches Recht I Sommersemester 2004 Gliederung Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung II. Literaturhinweise zum Öffentlichen Recht III. Was ist Öffentliches Recht? Abgrenzung zum Privatrecht

Mehr

Clip 1. Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. I. Notwendigkeit von Kontrolle. II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern

Clip 1. Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. I. Notwendigkeit von Kontrolle. II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern Clip 1 Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht I. Notwendigkeit von Kontrolle II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern 2) Verwaltungsextern - formlose Rechtbehelfe - förmliche Rechtsbehelfe

Mehr

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte Fall 1; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze: 1 Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bindet die Verwaltung an die Regelungen des Gesetzgebers. Danach ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden.

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 6; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze 2.1 Prüfung des Verwaltungsaktes Bei der Ablehnung des Erholungsurlaubs könnte es sich um einen Verwaltungsakt handeln. Dann müssten die Voraussetzungen des 35

Mehr

ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT

ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT als Begleitskript für die Einführungsveranstaltung für Studenten an - Technischen Universitäten - wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten - Fachhochschulen von Prof. Dr. H.

Mehr

Kapitel B: Fälle und Übungen 28 I. Aufgaben 28 II. Lösungen 29. Teil II: Die Organisation und die Träger der öffentlichen Verwaltung 31

Kapitel B: Fälle und Übungen 28 I. Aufgaben 28 II. Lösungen 29. Teil II: Die Organisation und die Träger der öffentlichen Verwaltung 31 Inhaltsverzeichnis Teil I: Einführung in das deutsche Rechtssystem und das allgemeine Sozialverwaltungsrecht 15 Kapitel A: Theoretische Grundlagen 15 I. Einleitung 15 II. Struktur der deutschen Rechtsordnung

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 2. Abschnitt: Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 2. Abschnitt: Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 1 1. Verwaltung und Verwaltungsrecht 1 1.1 Der Begriff Verwaltung 1 1.2 Das Verwaltungsrecht 2 2. Träger der Verwaltung, 3 2.1 Unmittelbare

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht III Wiederholung Liegt in den folgenden Fällen jeweils ein Verwaltungsakt vor: 1. D möchte an einer Demonstration teilnehmen. Weil D schon häufiger

Mehr

2. Klausur Verwaltungsrecht (Wiederholungsklausur) Sommersemester 2009

2. Klausur Verwaltungsrecht (Wiederholungsklausur) Sommersemester 2009 A) Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg ( 40 VwGO) - keine aufdrängende Spezialzuweisung - öffentlich-rechtliche Streitigkeit i.s.d. 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO o Hier: Natur des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses,

Mehr

Teil II Der Verwaltungsakt: 1. Funktion materiell-rechtlich verfahrensrechtlich prozessrechtlich vollstreckungsrechtlich

Teil II Der Verwaltungsakt: 1. Funktion materiell-rechtlich verfahrensrechtlich prozessrechtlich vollstreckungsrechtlich Teil II Der Verwaltungsakt: 1. Funktion materiell-rechtlich verfahrensrechtlich prozessrechtlich vollstreckungsrechtlich 2. Merkmale des Verwaltungsaktes Merkmal Bedeutung Abgrenzung Maßnahme zweckgerichtetes

Mehr

Lösung Fall 9: Die störende Kneipe

Lösung Fall 9: Die störende Kneipe Lösung Fall 9: Die störende Kneipe Lernziel: Feststellungsklage; Nichtigkeit, Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts Die Klage des A hat Aussicht auf Erfolg, sofern sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit

Mehr

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht III Wiederholung Liegt in den folgenden Fällen jeweils ein Verwaltungsakt vor: 1. D möchte an einer Demonstration teilnehmen. Weil D schon häufiger

Mehr

Die Normenhierarchie

Die Normenhierarchie Die Normenhierarchie Europarecht Grundgesetz Bundesgesetz Bundesrechtsverordnung (Art. 80 GG) Landesverfassung Landesgesetz Landesrechtsverordnung (Art. 70 Landesverfassung NRW) Satzung Beachte dazu auch:

Mehr

Verwaltungsverfahrensgesetz

Verwaltungsverfahrensgesetz Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Kommentar 8., neu bearbeitete Auflage Begründet von Dr. Hansjochen Dürr T T T.., Präsident des Verwaltungsgerichts Dr. Hans J oachim Knack y Karlsruhe Staatssekretä

Mehr

Verwaltung und Verwaltungs recht Rechts quellen der Verwaltung

Verwaltung und Verwaltungs recht Rechts quellen der Verwaltung Verwaltung und Verwaltungs recht Rechts quellen der Verwaltung formelle Gesetze Rechtsverordnungen Satzungen z.b. kommunale Satzungen Bebauungsplan Gewohnheitsrecht Richterrecht Verwaltungsvorschriften

Mehr

D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze - Fall 3 D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben. A. Sachurteilsvoraussetzungen

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit V. Ermessens-

Mehr

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht Obersatz: Die Klage des A hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Hauptfall A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Mehr

Inhalts verzeichni s. Abkürzungsverzeichnis 13. A. Einleitung. B. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz 21

Inhalts verzeichni s. Abkürzungsverzeichnis 13. A. Einleitung. B. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz 21 Inhalts verzeichni s Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung B. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz 21 C. Begriff und Wesen des baurechtlichen Vorbescheids 35 I. Begriff 35 II. Sinn und Zweck 38 III.

Mehr

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 10. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute I. Nebenbestimmungen

Mehr

Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist.

Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist. Lösungsskizze zu Fall 3 Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist. A) Sachurteilsvoraussetzungen I. Eröffnung

Mehr

Kreis Warendorf. Arbeitshilfe zum Thema Ermessen

Kreis Warendorf. Arbeitshilfe zum Thema Ermessen Kreis Warendorf Arbeitshilfe zum Thema Ermessen Stand: Januar 2013 Ermessen im Rechtskreis des SGB II A. Definition und Abgrenzung 3 I. Definition 3 II. Abgrenzung 3 B. Die Ermessensentscheidung 4 I. Entschließungsermessen

Mehr

Inhalt: Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Inhalt: Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil Inhalt: Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht 7 A. Begriff und Stellung des Verwaltung 7 B. Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht 9 I. Abgrenzungstheorien

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht 1 Grundkurs Verwaltungsrecht I SS 2005 Prof. Dr. Jochen Rozek Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht 1. Abschnitt: Einführung

Mehr

Inhalt. Vorwort...12 Kapitel 1 Grundlagen des Verwaltungsrechts Begriff der Verwaltung Definitionsspektrum...

Inhalt. Vorwort...12 Kapitel 1 Grundlagen des Verwaltungsrechts Begriff der Verwaltung Definitionsspektrum... Inhalt Vorwort...12 Kapitel 1 Grundlagen des Verwaltungsrechts...13 1.1 Begriff der Verwaltung... 13 1.1.1 Definitionsspektrum... 13 1.1.2 Organisatorisch... 13 1.1.3 Materiell... 14 1.2 Ausrichtung der

Mehr

Abschlussprüfung 2018 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2015

Abschlussprüfung 2018 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2015 Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 08 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 05 3. Prüfungsbereich: Verwaltungsrecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Kapitel A: Einführung 17 I. Vollstreckungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts 17 II. Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 18 Die Bedeutung des

Mehr

Modul Schulung Verwaltungsrecht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisationsrecht

Modul Schulung Verwaltungsrecht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisationsrecht Modul 1 Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisationsrecht Das Recht der öffentlichen Verwaltung Der Standort des Verwaltungsrechts im Rechtsgefüge der Bundesrepublik Deutschland Allgemeines

Mehr

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Übungsklausur - Folien Wintersemester 2012/13

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Übungsklausur - Folien Wintersemester 2012/13 Teil I: Unbestimmte Rechtsbegriffe Definition: Unbestimmte Rechtsbegriffe sind Gesetzesbegriffe, die auf der Tatbestandsseite einer Norm stehen und im Einzelfall für die Rechtsanwendung einer Auslegung

Mehr

AG VerwR Teil 1 / Woche 3

AG VerwR Teil 1 / Woche 3 AG VerwR Teil 1 / Woche 3 Lösungsskizze zu Fall 3 (Gewerbeuntersagung) Bearbeitervermerk: Prüfung der Erfolgsaussicht der Klage Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, Zuständigkeit des Gerichts, Zulässigkeit

Mehr

Lösungsskizze zur Prüfungsklausur: Allgemeines Verwaltungsrecht

Lösungsskizze zur Prüfungsklausur: Allgemeines Verwaltungsrecht Laufbahnlehrgang für den mittleren Dienst 1. Prüfungsarbeit Allgemeines Verwaltungsrecht Lösungsskizze zur Prüfungsklausur: Allgemeines Verwaltungsrecht Hilfsmittel: Zeit: Seitenzahl: Hilfsmittel: Hinweis:

Mehr

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 26. September 2011 Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG Dr. Gisela Meister-Scheufelen Zusicherung 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Universität Würzburg Sommersemester Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht -

Universität Würzburg Sommersemester Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Universität Würzburg Sommersemester 2015 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise Obersatz: Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg,

Mehr

Verwaltungsverfahrensgesetz

Verwaltungsverfahrensgesetz Verwaltungsverfahrensgesetz Beck scher Kompakt-Kommentar Herausgegeben von Dr. Winfried Huck Professor an der Hochschule Braunschweig/ Wolfenbüttel und Tongji-Universität, Shanghai, V.R. China Dr. Martin

Mehr

Der Verwaltungsakt. So handelt die Verwaltung. Hartmut Vöhringer

Der Verwaltungsakt. So handelt die Verwaltung. Hartmut Vöhringer Der Verwaltungsakt So handelt die Verwaltung Hartmut Vöhringer Was sind Verwaltungsakte Verwaltungsakte sind Rechtsakte, die als einseitige verwaltungsrechtliche Anordnung zur Regelung von Einzelfällen

Mehr

Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG)

Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG) Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG) Befristung (Nr. 1) - Wirkung des VA abhängig von einem zukünftigen gewissen Ereignis Auflage (Nr. 4) - schreibt Tun, Dulden oder Unterlassen vor unabhängig von der Erfüllung

Mehr

Korrektur von Steuerverwaltungsakten

Korrektur von Steuerverwaltungsakten Korrektur von Steuerverwaltungsakten von Dr. Roberto Bartone Richter am Finanzgericht des Saarlandes, Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken und Alexander von Wedelstädt Abteilungsdirektor

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt A stellt einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus in der Rostocker Innenstadt. Dem Vorhaben stehen

Mehr

Torsten Barthel Gerhard Ropeter Holger Weidemann. Verwaltungsrecht. - Lernbuch - 2. Auflage. G a P-Verlag

Torsten Barthel Gerhard Ropeter Holger Weidemann. Verwaltungsrecht. - Lernbuch - 2. Auflage. G a P-Verlag Torsten Barthel Gerhard Ropeter Holger Weidemann Verwaltungsrecht - Lernbuch - 2. Auflage G a P-Verlag Vorwort...III Inhaltsübersicht...V Verzeichnis der Fälle...IX Verzeichnis der Übersichten...X Verzeichnis

Mehr

Aufhebung von Verwaltungsakten. I. Übersicht

Aufhebung von Verwaltungsakten. I. Übersicht Aufhebung von Verwaltungsakten I. Übersicht Aufhebung = VA actus contrarius Unterscheidung rm/rw VA, d.h. sämtliche form. + mat Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen Abgrenzung belastend oder begünstigend Spezialregelungen:

Mehr

Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht

Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht Besprechung der Klausur 1217 aus dem WS 2015/2016 Erfolgsaussichten der Klage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs II. Statthafte Klageart III. Klagebefugnis

Mehr

Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen

Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen Nebenbestimmungen a) Allgemeines Nebenbestimmungen ergänzen oder beschränken die Hauptregelung eines Verwaltungsakts durch weitere Bestimmungen. Sie sind deshalb sinnvoll, weil rechtliche oder tatsächliche

Mehr

Fall 2 Der unzuverlässige Sonnenstudiobetreiber

Fall 2 Der unzuverlässige Sonnenstudiobetreiber Fall 2 Der unzuverlässige Sonnenstudiobetreiber Lernziel: Aufbau einer Anfechtungsklage, Fristenproblematik, Merkmale eines Verwaltungsaktes Die Klage ist erfolgreich, wenn sie zulässig und begründet ist.

Mehr

Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgese tz

Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgese tz Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgese tz begründet von Dr. Klaus Obermayer t weiland Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg 3., völlig neu bearbeitete Auflage herausgegeben von Dr. Roland Fritz

Mehr

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1 Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1 Bearbeitet von Hans-Gerd Pieper 10., aktualisierte Auflage 2017. Lernkarten. 59 Karteikarten. ISBN 978 3 86752 501 5

Mehr

Kapitel I: Verwaltung und Verwaltunqsrecht Teil: Einführung in das Allgemeine Verwaltungsrecht 1

Kapitel I: Verwaltung und Verwaltunqsrecht Teil: Einführung in das Allgemeine Verwaltungsrecht 1 Grundzüge des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwältungsprozessrechts auf einen Blick IX Vorwort Benutzungshinweise Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Stichwortverzeichnis

Mehr

Auszug aus dem. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)

Auszug aus dem. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) Rechtlich verbindlich ist die im jeweiligen Gesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gesetzes Auszug aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 4; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze: 1.1 Verwaltungsrechtsträger ist der Staat, welcher die Hoheitsgewalt ausübt. Dabei wird unterschieden zwischen unmittelbarer Staatsverwaltung und mittelbare Staatsverwaltung.

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 14. Oktober 2014 bis 17. Oktober 2014 4. Prüfungsaufgabe: Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren Arbeitszeit:

Mehr

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Wahlverwandtschaften Kurzlösung

Wahlverwandtschaften Kurzlösung Wahlverwandtschaften Kurzlösung Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger

Mehr

Manche sind gleicher Lösungsvorschlag

Manche sind gleicher Lösungsvorschlag Manche sind gleicher Lösungsvorschlag Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger

Mehr

Sachbereich: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bezügen zum Recht der Gefahrenabwehr

Sachbereich: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bezügen zum Recht der Gefahrenabwehr die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz darstellen Art 0 Abs. 3 GG: Vorrang des Gesetzes, Vorbehalt des Gesetzes; Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage; Wesentlichkeitstheorie Staatsrecht Vertrauensschutz

Mehr

(1 ZSP) Abschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2013

(1 ZSP) Abschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2013 Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 06 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 03 3. Prüfungsbereich: Verwaltungsrecht

Mehr

Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom zu prüfen.

Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom zu prüfen. Lösungsvorschlag: Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 08.05.2017 zu prüfen. Als Ermächtigungsgrundlage für den Aufhebungsbescheid könnte hier 48 oder

Mehr

Die Tagespflegeerlaubnis als Verwaltungsakt

Die Tagespflegeerlaubnis als Verwaltungsakt Die Tagespflegeerlaubnis als Verwaltungsakt Fachtagung für Kindertagespflege 22./23.11.2017 Bernhard Söhl, Regierungsrat Agenda 1. Gebundenes Verwaltungshandeln vs. Ermessen 2. Erteilung der Erlaubnis

Mehr

Einführung in das Verwaltungsprozessrecht

Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Einführung in das Verwaltungsprozessrecht Übersicht der wichtigsten Klagearten Klagetyp Klageziel Klageart nach VwGO Gestaltungsklage Aufhebung eines VA Anfechtungsklage ( 42 I 1. Alt. VwGO) Leistungsklage

Mehr

Erster Teil Grundlagen

Erster Teil Grundlagen Vorwort... V Verzeichnis der Übersichten... XV Verzeichnis ausgewählter Literatur... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIX Erster Teil Grundlagen Fälle Seite 1 Verfassungsrechtliche Vorgaben und europarechtliche

Mehr

Modul IV Ermessen. verlangt (fehlende Tatbestandsbestimmtheit).

Modul IV Ermessen. verlangt (fehlende Tatbestandsbestimmtheit). Modul IV Ermessen A. Ausgangspunkt: Offene Normen im Verwaltungsrecht o Unbestimmter Gesetzesbegriff liegt vor, wenn eine Norm die tatbeständlichen Voraussetzungen der Rechtsfolge in besonders offener

Mehr