Schlüsselwörter: Angehörigenpflege, Vereinbarkeit, erwerbstätige Pflegende, pflegende Männer, Pflegearrangements

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1 ZSR 2016; 62(1): Diana Auth, Mirjam Dierkes, Simone Leiber und Sigrid Leitner* Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? Typische Arrangements und Ressourcen erwerbstätiger pflegender Söhne DOI /zsr Abstract: We carried out comparative case studies in eleven German companies and conducted interviews with male employees caring for an elderly parent. The overwhelming majority of the sons claim not to have problems in reconciling work and care, although they spend significant time at care work. In the paper we try to explain this pattern by looking at their typical work and care arrangements. We show that male care is organized all around full time employment. Schlüsselwörter: Angehörigenpflege, Vereinbarkeit, erwerbstätige Pflegende, pflegende Männer, Pflegearrangements 1 Einleitung Herr Moll 1 ist Vollzeit erwerbstätig und pflegt seine Eltern. Während seine Ehefrau tagsüber die Versorgung übernimmt, kümmert sich Herr Moll morgens, abends, nachts und am Wochenende um seine Eltern. So leistet er unter der Woche neben der umfangreichen Erwerbstätigkeit ca. 20 bis 25 Stunden an Pflege. 2 Auch wenn er aufgrund einer hohen Arbeitszeitflexibilität keine Vereinbarkeitsprobleme beschreibt, fühlt Herr Moll sich dennoch stark belastet, vor allem wegen des hohen zeitlichen Aufwands, den die Versorgung beider Eltern- 1 Herr Moll (Name geändert) ist einer der pflegenden Söhne, die im Rahmen des Projekts Männer zwischen Erwerbstätigkeit und Pflege MÄNNEP (siehe Fn. 3) interviewt wurden. 2 Dieser Studie liegt ein weiter Pflegebegriff zu Grunde, der basierend auf Keck (2012: 84) die Bereiche medizinische Pflege, Hilfe bei Alltagsverrichtungen, Unterstützung bei der sozialen Teilhabe, Pflegeprävention, Pflegeorganisation sowie die Sorge um die pflegebedürftige Person umfasst. *Kontaktperson: Prof. Dr. Sigrid Leitner, Technische Hochschule Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 54, Köln, sigrid.leitner@th-koeln.de

2 80 Diana Auth et al. teile mit sich bringt. Ähnlich wie Herr Moll übernehmen in Deutschland immer mehr Männer Pflegeaufgaben: Der Anteil der männlichen Hauptpflegepersonen ist zwischen 1998 und 2010 von 20 Prozent auf 28 Prozent angestiegen, wobei sich der Anteil der pflegenden Söhne von fünf Prozent auf zehn Prozent sogar verdoppelt hat (TNS Infratest Sozialforschung 2011: 27). Berücksichtigt man nicht nur die Hauptpflegepersonen, sondern alle Angehörigen, die mindestens eine Stunde pro Tag Pflege- und Versorgungsarbeiten übernehmen, liegt der Anteil der pflegenden Männer im Jahr 2010 sogar bei 35 Prozent (Rothgang et al. 2012: 82 84). Dies ist gerade aus der Gleichstellungsperspektive eine interessante Entwicklung, denn die bislang sehr ungleiche Verteilung unbezahlter Pflegearbeit zwischen den Geschlechtern führt zu den bekannten Abhängigkeitsstrukturen von zumeist weiblichen Pflegenden. Der internationale Forschungsstand zeigt, dass die geschlechtsspezifische Verteilung informeller Pflegearbeit länderübergreifend gegeben ist. Wenn Männer pflegen, dann vor allem im Rentenalter (Colombo et al. 2011: 89; Lamura et al. 2006). Eine egalitäre Aufteilung von Pflegeaufgaben könnte hingegen ein zukunftsweisender Ansatz sein nicht nur für die Gleichstellung der Geschlechter in Familie und Arbeitswelt, sondern auch für die gesamtgesellschaftliche Organisation der demografisch bedingten steigenden Pflegebedarfe. Die Pflegeforschung verweist außerdem auf einen zweiten Trend: Immer mehr häuslich Pflegende, selbst die Hauptpflegepersonen, sind erwerbstätig. Der Anteil der erwerbstätigen Hauptpflegepersonen ist zwischen 1998 und 2010 von 37 Prozent auf 59 Prozent angestiegen, wobei sich der Anteil der Vollzeitbeschäftigten von 16 Prozent auf 28 Prozent erhöht hat (TNS Infratest Sozialforschung 2011: 31). Die Zahlen passen zu dem Befund aus der Pflegestatistik, wonach die Pflege zusammen mit oder allein durch ambulante Pflegedienste zunimmt. Der Anteil ambulanter Pflegeleistungen ist gegenüber dem ausschließlichen Pflegegeldbezug und der stationären Pflegeversorgung von 20 Prozent im Jahr 1999 auf 23 Prozent im Jahr 2013 angestiegen (Auth 2013: 420; Destatis 2015: 9). Die Frage der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stellt sich also mit zunehmender Dringlichkeit, wie auch die politischen Reformbemühungen der letzten Jahre im Hinblick auf die arbeitsrechtliche Freistellung von pflegenden Erwerbstätigen durch unterschiedliche Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Pflegeauszeiten zeigen: Mittlerweile sind eine bezahlte Pflegezeit von zehn Tagen ( kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit dem Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld, das gegebenenfalls als Lohnersatzleistung von der Pflegeversicherung gezahlt wird), eine unbezahlte Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, eine unbezahlte dreimonatige Sterbebegleitungsauszeit sowie eine unbezahlte Teilzeitpflegezeit ( Familienpflegezeit ) von bis zu zwei Jahren

3 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 81 als Rechtsanspruch für Beschäftigte verankert. Für die unbezahlten Pflegezeiten kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden (ausführlich BMFSFJ 2015). Besonders interessant erscheint es aufgrund dieser Trends mehr Männer/Söhne und mehr Erwerbstätige in der Angehörigenpflege, diejenigen Pflegearrangements genauer in den Blick zu nehmen, in denen erwerbstätige Männer bzw. insbesondere erwerbstätige Söhne an der Pflege und Versorgung von Angehörigen beteiligt sind. Im Folgenden werden Ergebnisse der Studie Männer zwischen Erwerbstätigkeit und Pflege (MÄNNEP) 3 vorgestellt, die die Frage beantworten sollen, auf welche familiären und sozialen Netzwerke, professionellen Hilfen sowie arbeitsrechtlichen und betrieblichen Ressourcen erwerbstätige Söhne zurückgreifen, die zudem noch Angehörige pflegen. Das Projekt wurde von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert und zwischen Juni 2013 und Januar 2015 an der Hochschule Düsseldorf, der Technischen Hochschule Köln sowie an der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt. Methodisch wurde das Projekt über elf Betriebsfallstudien realisiert. Um die Männer möglichst im Kontext ähnlicher, förderlicher Rahmenbedingungen zu befragen, wurden bewusst vor allem solche Betriebe angefragt, die sich bereits als pflegesensibel ausgezeichnet hatten. 4 Auf Basis eines qualitativen Stichprobenplans wurde versucht, ein Betriebssample zusammenzustellen, das hinsichtlich der Merkmale Branche, Flexibilität der Arbeitsbedingungen, Stadt/Land/Region sowie Unternehmensgröße eine möglichst große Bandbreite abdeckt. Trotz einer tendenziell eher zurückhaltenden Bereitschaft von Unternehmen, sich an der Studie zu beteiligen, konnte letztlich ein breit gestreutes Sample von Betrieben zusammengestellt werden. Lediglich ein Ost-West- Vergleich konnte nicht realisiert werden, da kein ostdeutsches Unternehmen zur Teilnahme bereit war. Zum Sample zählen sieben Großunternehmen und vier kleine und mittelständische Betriebe (KMU), die sowohl privatwirtschaftlich organisiert (acht Fälle) als auch dem Öffentlichen Dienst (drei Fälle) zuzurechnen sind. Es handelt sich weiter um sieben Industrie- und vier Dienstleistungsunternehmen unterschiedlicher Branchen. Auch wenn alle letztlich an der Untersuchung beteiligten Unternehmen zu einem gewissen Grad als pflege- 3 Siehe auch die Projekthomepage: Wir danken Daniela Brüker und Marina Vukoman für ihre Mitarbeit im Projektteam und die Durchführung zentraler Bestandteile der empirischen Erhebungen und Auswertungen. 4 Als Anhaltspunkte hierfür wurden beispielsweise die Mitgliedschaft in einschlägigen Netzwerken (z. B. Erfolgsfaktor Familie), die Zertifizierung als familienfreundlicher Betrieb (z. B. durch die Hertie-Stiftung) sowie die Teilnahme an Wettbewerben zur Familienfreundlichkeit gewertet.

4 82 Diana Auth et al. sensibel charakterisiert werden können, variierte der Umfang der für pflegende Angehörige bereitgestellten Maßnahmen stark zwischen den analysierten Betrieben. 5 Das methodische Vorgehen umfasste zum einen 25 leitfadengestützte, halbstandardisierte ExpertInneninterviews mit Personalrats- oder Betriebsratsmitgliedern sowie mit Verantwortlichen aus der Unternehmensleitung oder Personalabteilung der ausgewählten Unternehmen. Dadurch sollte die betrieblich-strukturelle Ebene der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eingefangen werden. Zum anderen wurden (angelehnt an Witzel 2000) 44 leitfadengestützte, problemzentrierte Interviews mit erwerbstätigen pflegenden Männern in den ausgewählten Unternehmen durchgeführt, um die subjektive Situation der Vereinbarkeitsproblematik zu erfassen. 6 Von diesen Männern waren 37 pflegende Söhne bzw. (in einem Fall) Neffen. 7 Diese gehen in die folgende Analyse ein. 8 Alle Interviews wurden transkribiert und anschließend in Anlehnung an die Auswertungsmethode des thematischen Kodierens (Hopf/Schmidt 1993; vgl. auch Kuckartz 2010: 84 92; Schmidt 2012) softwaregestützt (MAXQDA) mit Hilfe eines Codierleitfadens ausgewertet. Der Aufsatz gibt zunächst einen Überblick über den Forschungsstand zu erwerbstätigen pflegenden Männern (Kapitel 2) und beschreibt daran anschließend die Kernbefunde der MÄNNEP-Studie (Kapitel 3) im Hinblick auf das Ausmaß des Engagements von erwerbstätigen Söhnen in der (Schwieger- )Elternpflege, eventuell bestehende Vereinbarkeitsprobleme und berichtete Belastungen der interviewten Männer. In Kapitel 4 werden die Vereinbarkeitsressourcen erwerbstätiger pflegender Söhne analysiert und typische Unterstützungsarrangements herausgearbeitet. Der Aufsatz schließt mit Thesen darüber, warum pflegende Söhne kaum Vereinbarkeitsprobleme benennen. 5 Zur genauen Beschreibung des Betriebssamples sowie der betrieblichen Maßnahmen und Strategien zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf siehe Auth et al (Projekt- Abschlussbericht). 6 Alle Kontakte zu den pflegenden Männern wurden faktisch über Anlaufstellen in den Betrieben selbst hergestellt, was eine gewisse Selektivität der Auswahl nicht ausschließt. Denn hier handelt es sich ausschließlich um Mitarbeiter, deren Pflegetätigkeit zumindest diesen Anlaufstellen im Betrieb bekannt war. Dennoch haben viele Männer in den Interviews durchaus kritisch zu betrieblichen Rahmenbedingungen Stellung bezogen. 7 Zur Anonymisierung wurden die Männer (M) fortlaufend durchnummeriert (M 1 M 44) Die Nummerierung bezieht sich auf alle interviewten Männer, nicht nur auf das (engere) Sample der pflegenden Söhne. 8 Es ist davon auszugehen, dass die intergenerationale Pflegebeziehung zwischen Söhnen und Eltern sich grundsätzlich von anderen Pflegebeziehungen (zwischen Vätern und Kindern oder zwischen Männern und ihren Partner/-innen) unterscheidet. Sie unterliegt anderen Motivationslogiken (z. B. Langehenning 2012).

5 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 83 2 Erwerbstätige pflegende Männer: Ein blinder Fleck in der Vereinbarkeitsforschung Analog zur gesellschaftlichen Relevanz, die dem Thema zunehmend beigemessen wird, rückt die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vermehrt in den Fokus der Forschung. Seit den 1990er Jahren wurden inzwischen einige Studien zur Vereinbarkeitsproblematik publiziert, die sich allerdings nur selten und nicht durchgängig mit den Gender-Aspekten der Vereinbarkeitsfrage beschäftigen (u. a. BMFSFJ 1997; Franke/Reichert 2010; Kohler/Döhner 2011; Kümmerling/Bäcker o.j.; Schneider et al. 2006; Keck/Saraceno 2009; Keck 2012; Bold/Deußen 2013). In Hinblick auf die hier gewählte Fragestellung interessiert zunächst, unter welchen Umständen Erwerbstätige sich für die Übernahme von Pflegeverantwortung entscheiden. Unbestritten ist in der Literatur, dass Frauen sich im Falle einer Pflegesituation häufiger als Männer aus dem Erwerbsleben zurückziehen (müssen), indem sie entweder in Teilzeit wechseln oder ganz aus dem Beruf ausscheiden 9 mit allen Folgen für die eigenständige finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Absicherung (Schneider et al. 2001; Lüdecke et al. 2006; Keck 2012). Es zeichnet sich allerdings die Tendenz ab, dass Frauen zum Rückzug aus dem Beruf zugunsten einer Pflegeübernahme immer weniger bereit sind (Zulehner 2009: 14). Darüber hinaus kann Keck (2012: 173) zufolge schon zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass Frauen mit einer hohen Erwerbsneigung, die in Vollzeit arbeiten und keine Kinder haben, ihre Berufstätigkeit eher nicht reduzieren oder aufgeben, sondern professionelle Dienste mit der Angehörigenpflege beauftragen. Das Geschlecht an sich lässt sich also nicht als der alleinige oder entscheidende Faktor für die Übernahme von Pflegeverantwortung durch erwerbstätige Angehörige ausmachen. Eine nachweisbar höhere Erklärungskraft ergibt sich vielmehr aus einer bereits vorhandenen Teilzeiterwerbs-tätigkeit, einem eher niedrigen Einkommen sowie einer niedrigeren Berufsposition und einer höheren Sorgepräferenz (darunter wird der Wert verstanden, der dem Da-sein für Andere zugemessen wird). Dieser Befund lässt sich zumindest für die Übernahme intensiver Pflegetätigkeit belegen und untermauert die sogenannte Opportunitätskostenhypothese (Keck 2012; vgl. auch Blinkert/Klie 2004). Zudem begünstigen Sandwich -Positionen berufliche Veränderungen bei Frauen 9 60 Prozent aller weiblichen Pflegenden sind gar nicht erwerbstätig, 27 Prozent gaben ihre Erwerbsarbeit für die Pflege auf (Stiegler/Engelmann 2011: 2).

6 84 Diana Auth et al. (Schneider et al. 2013). Auch bei Klott (2010: 109) wird dies indirekt bestätigt: Ein bereits erfolgtes berufliches Kürzertreten, beispielsweise in Form von Frühverrentung oder Teilzeitarbeit, stellt für Männer einen begünstigenden Faktor für die Übernahme der Pflege dar. Die im Rahmen der MÄNNEP-Studie interviewten Männer entsprechen dem Bild des pflegebedingten beruflich Kürzertretenden allerdings überwiegend nicht, wie die Beschreibung des Samples in Kapitel 3 zeigt. Die Art und der Umfang der Pflegetätigkeiten, die erwerbstätige Männer (und Frauen) übernehmen, sind bislang wenig untersucht. Generell lässt sich der empirische Befund, dass Männer eher organisatorische und strukturierende Aufgaben übernehmen, Frauen dagegen emotionale und körperbezogene Pflegetätigkeiten im engeren Sinne, nach wie vor belegen (vgl. z. B. Schneider et al. 2006: 7; Keck/Saraceno 2009: 46; Keck 2012: ). Auch in diesem Feld zeichnet sich jedoch ein Wandel ab, und Männer zeigen (inzwischen) durchaus Bereitschaft zur Übernahme von Körperpflege (Cahill 2000; Klott 2010) so auch im Sample der MÄNNEP-Studie (Auth et al. 2015). In diesem Kontext gilt es zudem, immer auch die Perspektive der Pflegebedürftigen mit einzubeziehen. Denn die Wahrscheinlichkeit zur Übernahme von körperlicher Pflege durch pflegende Männer und pflegende Frauen wird oftmals stark durch spezifische Tabus in verschieden-geschlechtlichen Pflegebeziehungen bestimmt, wenn die Pflege nicht im Rahmen einer (ehe-)partnerschaftlichen Beziehung stattfindet (vgl. auch Fisher 1994: ; Arber/Ginn 1995; Klott 2010: 127; Keck 2012: 174). Die Übernahme unterschiedlicher Aufgaben im Feld der intergenerationalen Pflege geht allerdings nach Auffassung einiger AutorInnen auch auf unterschiedliche Zugänge zur Pflege und zum Verständnis dessen, was gute Pflege ausmacht, zurück. Matthews (2005) berichtet auf der Grundlage einer von ihr 2002 durchgeführten Auswertung von Interviews, dass (sozialisationsbedingt) Männer als Söhne und Frauen als Töchter hierzu unterschiedliche Einstellungen erkennen lassen: Söhne orientierten sich eher am Leitbild der Autonomie(- erhaltung) der Eltern, Töchter entwickelten dagegen eine auf die Abhängigkeit der Eltern hin orientierte Einstellung zur Pflege. Außerdem verorteten Männer und Frauen sich in unterschiedlichem Ausmaß im familiären Kontext: Während Töchter sich, sofern Geschwister vorhanden sind, stärker als Teil dieses Familiennetzwerkes in Bezug auf die pflegebedürftigen Eltern verstünden, stünden pflegende Söhne den Eltern eher als einzeln ansprechbare Bezugspersonen im Falle von konkretem Bedarf zur Verfügung. Diese Befunde findet auch Klott (2010: 226) in ihrer Studie bestätigt. Das beschriebene Verhalten der Söhne lässt jedoch nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf die emotionale Qualität der Pflege

7 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 85 zu: Vor allem neuere Studien, so auch die Ergebnisse der MÄNNEP-Studie, zeigen, dass Männer durchaus emotional engagiert sind (Archer/MacLean 1994; Campbell 2010; Auth et al. 2015). Gerade in den Fällen, die ein breites Spektrum und einen hohen zeitlichen Umfang an Pflegetätigkeiten aufweisen, stellt sich die Frage nach der individuellen Belastungssituation in besonderer Weise. Diesbezüglich konnten in der MÄNNEP-Studie auch konkrete Belastungskonstellationen identifiziert werden. Generell zur Belastung pflegender Angehöriger 10 stellen Dallinger und Schmitt (2001: 45 46) fest, dass diese sich, sofern sie erwerbstätig sind, als weniger belastet beschreiben als Pflegende, die nicht erwerbstätig sind (vgl. auch Bernhard/Phillips 2007:153). Im Wesentlichen gilt der Befund, dass Frauen auch bei objektiv gleicher Belastung ein höheres subjektives Belastungsempfinden aufweisen als Männer, wie beispielsweise von Zank und Schacke (2007) in ihrer Längsschnittstudie zur Belastung pflegender Angehöriger von demenziell Erkrankten (LEANDER) oder im Rahmen der EUROFAMCARE-Studie (Lüdecke et al. 2006) nachgewiesen werden konnte. Allerdings sei zu berücksichtigen, so Fromme et al. (2005: 1173), dass Männer unter Umständen sozialisationsbedingt nicht von alleine von ihren Belastungen berichten, möglicherweise aber dennoch stark belastet sein könnten. Die EUROFAMCARE-Studie stellt heraus, dass das subjektive Belastungsempfinden steigt, wenn die Pflege mit Beeinträchtigungen der Berufstätigkeit einhergeht (Lüdecke et al. 2006: 97). Insofern sind Vereinbarkeitsprobleme bzw. deren Abwesenheit möglicherweise von entscheidender Bedeutung. Relativ unumstritten ist, dass vor allem flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zur (vorübergehenden) Arbeitszeitreduktion und generell eine gewisse betriebliche Flexibilität Voraussetzungen und wirkungsvolle Instrumente der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege darstellen: Männer wie Frauen brauchen diese Lösungen, die ihnen die Übernahme der Pflegeverantwortung ermöglichen (Kohler/Döhner 2011; Kümmerling/Bäcker o.j.; Schneider et al. 2006; Keck/Saraceno 2009; Dosch 2012; Reuyß et al. 2012; Bernhard/Phillips 2007; Schneider et al. 2013). Problematisch sind hingegen Arbeitsanforderungen wie hohe Mobilität und zeitliche Verfügbarkeit sowie Schichtarbeit, die sich oftmals in typisch männlichen Erwerbsarbeitsfeldern finden. Arksey (2002: 159) findet in ihren Untersuchungen allerdings Hinweise darauf, dass, bezogen auf den innerbetrieblichen Umgang mit Fragen der Vereinbarkeit, Frauen als Arbeit- 10 Trotz der geschlechtsneutralen Formulierung bezieht sich dieses Resultat vor allem auf pflegende Frauen, die den größten Teil der von Dallinger und Schmitt untersuchten Gruppe darstellen.

8 86 Diana Auth et al. nehmerinnen eher mit Entgegenkommen und Anerkennung rechnen können als männliche Mitarbeiter. Hier spielt nicht zuletzt die Haltung der Vorgesetzten in Bezug auf die tatsächlich umgesetzte Pflegesensibilität eines Unternehmens eine wichtige Rolle, wie sich vielfach zeigen ließ (z. B. Schneider et al. 2006: 12; Kümmerling/Bäcker o.j.: 46; Reuyß et al. 2012). Zu Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Netzwerken und (in-)formeller Hilfe im Zusammenhang mit der Angehörigenpflege ist die Datenlage unter Gender-Aspekten widersprüchlich: Es sei hier auf Studien verwiesen, die Männern attestieren, in stärkerem Umfang auf ambulante Hilfen zurückzugreifen als Frauen und auch mehr informelle Hilfe in Anspruch zu nehmen (Lüdecke et al. 2006; Dosch 2012; vorsichtig bei Reuyß et al. 2012; vgl. den Überblick zur teilweise widersprüchlichen Studienlage bei Klott 2010). Auch hier scheint allerdings das Verwandtschaftsverhältnis zur pflegebedürftigen Person eine wichtige Rolle zu spielen: Lüdecke und Mnich (2009: 15) stellen fest, dass der Zugriff auf professionelle Dienste bei der Pflege der Eltern bei beiden Geschlechtern in etwa gleich hoch ist; auf informelle Hilfen greifen pflegende Söhne ihren Berechnungen zufolge allerdings häufiger zurück. Klott (2010: 224) dagegen gelangt zu dem Schluss, dass die Inanspruchnahme von informeller Hilfe und professionellen Diensten höchst individuell erfolge und damit nicht in zwingendem Zusammenhang mit dem Geschlecht der Pflegeperson stehe. Aus netzwerktheoretischer Perspektive beleuchtet Dosch (2012) das Thema: Männer, die erwerbstätig sind und pflegen, greifen ihr zufolge umfangreich auf vor allem professionelle Dienste und betriebliche Ressourcen (in dieser Lesart: Netzwerkanteile) zurück. Dies belegt auch die MÄNNEP-Studie, deren Ergebnisse im Folgenden dargestellt werden. 3 Söhne zwischen Erwerbstätigkeit und Pflege Die 37 pflegenden Söhne des Samples sind zwischen 42 und 60 Jahre alt, wobei 31 von ihnen mindestens 50 Jahre alt sind. Die meisten sind verheiratet (25) oder leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft (4). Nur zwei der pflegenden Söhne haben einen Migrationshintergrund. Ein Großteil weist als höchsten Bildungsabschluss Abitur (17) oder Fachabitur (3) auf. Weitere neun pflegende Söhne verfügen über die mittlere Reife. Die berufliche Stellung der informell Pflegenden ist relativ hoch: 13 haben Führungsverantwortung, neun Männer sind Abteilungsleiter und nur drei pflegende Söhne arbeiten als Ungelernte. Das Haushaltsnettoeinkommen streut stark (8 pflegende Söhne machten dazu keine Angabe). Es ist jedoch bemerkenswert, dass elf Haushalte mehr als Euro

9 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 87 pro Monat zur Verfügung haben. Nur fünf Personen des Samples wohnen in einer Großstadt, lediglich sieben wohnen nicht im gleichen Ort wie die pflegebedürftige Person. Tabelle 1: Sample erwerbstätiger pflegender Söhne, n = 37 Alter Unter und älter Lebensform Verheiratet/eheähnliche Lebensgemeinschaft Ledig Geschieden/getrennt lebend /4 6 2 Migrationshintergrund 2 Bildungsabschluss* Abitur/Fachabitur Mittlere Reife Hauptschulabschluss Volksschulabschluss Monatliches Haushaltsnettoeinkommen in ** 1.000/ / /4.000 Über Wohnort Großstadt Kleinstadt Dorf Räumliche Nähe zur pflegebedürftigen Person Gemeinsamer Haushalt In der Nachbarschaft Gleicher Ort Weiter entfernt 17/ Quelle: Eigene Darstellung Anmerkungen: * n = 36, ** n = 29

10 88 Diana Auth et al. Die befragten pflegenden Söhne übernehmen in bemerkenswertem Umfang Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeaufgaben: pflegende Söhne sind Hauptpflegepersonen, d. h., sie sind mehr als andere informelle HelferInnen des jeweiligen Pflegearrangements mit der regelmäßigen Hilfe und Pflege ihres/ihrer Angehörigen befasst. 13 pflegende Söhne sind Nebenpflegepersonen. 15 pflegende Söhne leisten mindestens 14 Stunden pro Woche Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsarbeit. Ebenso viele pflegen gleichzeitig oder zeitlich nacheinander mehr als eine angehörige Person. Das Spektrum der ausgeübten Pflegetätigkeiten umfasst sowohl Körperpflege (13) als auch Demenzversorgung (16), 12 haushälterische Versorgung (25), Administratives und Behörden (30), medizinische Versorgung 13 (31) und persönliche Betreuung (34). Der Versorgungsbedarf 14 in den einzelnen Pflegearrangements wurde in 20 Fällen als hoch (Faktor 3), in acht Fällen als mittel (Faktor 2) und in neun Fällen als gering (Faktor 1) eingestuft. Der Versorgungsanteil der pflegenden Söhne wurde in Prozent des gesamten Versorgungsbedarfs in einem häuslichen Pflegearrangement geschätzt. Dieser Versorgungsanteil der pflegenden Söhne wurde mit dem jeweiligen Faktor des Versorgungsbedarfs in dem entsprechenden Pflegearrangement multipliziert. 15 Daraus 11 Prinzipiell bezieht sich die Betreuung, Hilfe und Pflege auf häusliche Pflegearrangements. Wurde die pflegebedürftige Person im Pflegeverlauf in die stationäre Versorgung übergeben, wurden auch familiäre Unterstützungsleistungen rund um einen stationären Aufenthalt berücksichtigt. 12 D. h. in 16 der von uns untersuchten Fälle lag eine diagnostizierte Demenz vor, mit der umgegangen werden musste. Wir haben nicht näher nach individuellen Spezifika der Demenzversorgung (z.b. im Sinne der Notwendigkeit rein beaufsichtigender Tätigkeiten) unterschieden. 13 Z. B. Arztbesuche, Tablettengabe, Katheterwechsel. 14 Neben der Orientierung an den Pflegestufen erfolgte die Einstufung des Versorgungsbedarfs aufgrund der qualitativen Fallbeschreibungen, die den Zeitumfang der Pflege erfassen. Bei demenziell erkrankten Angehörigen sowie der parallelen Versorgung von zwei Angehörigen wurde durchweg ein hoher Versorgungsbedarf attestiert. 15 Das Produkt von Versorgungsanteil und Versorgungsbedarf ergibt den Indexwert für die Gesamtpflegeverantwortung. Dieser Wert kann zwischen 0,1 und 3 betragen. Minimalbeispiel: Der Sohn übernimmt zehn Prozent der Versorgung in einem Pflegearrangement mit geringem Versorgungsbedarf (Faktor 1): 0,1x1=0,1. Maximalbeispiel: Der Sohn übernimmt 100 Prozent der Versorgung in einem Pflegearrangement mit hohem Versorgungsbedarf (Faktor 3): 1x3=3.

11 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 89 ergibt sich ein Indexwert für die Gesamtpflegeverantwortung der einzelnen Männer. Diese wird bei 24 pflegenden Söhnen als gering, bei zehn als mittel und bei drei als hoch eingeschätzt. Gleichzeitig weisen die pflegenden Männer eine starke Erwerbsarbeitsorientierung auf (Tabelle 2): Die überwiegende Zahl der pflegenden Söhne arbeitet trotz Pflege kontinuierlich in Vollzeit weiter (in 30 von 37 Fällen). Damit stellt sich die Frage, wie die Pflegeverantwortung trotz umfangreicher Erwerbstätigkeit wahrgenommen wird. Die erwerbsarbeitsbezogenen Vereinbarkeitsstrategien variieren, doch in den meisten Fällen werden informelle Regelungen oder flexible Arbeitszeitmodelle genutzt. Alle anderen Optionen kommen deutlich seltener vor. In sechs Fällen wurde die Arbeitszeit vertraglich reduziert, in zwei Fällen finden sich Veränderungen der Arbeitszeitlage, in einem Fall wurde Familienpflegezeit beansprucht (die Pflegezeit wurde in unserem Sample nicht genutzt) und von einem Mann wurde Altersteilzeit (Blockmodell) in Anspruch genommen. Tabelle 2: Hohe berufliche Kontinuität trotz Pflegeübernahme, n = 37 Kontinuität der Vollzeitarbeit 30 Stundenreduzierungen 6 Verschiebung der Arbeitszeitlage 2 Altersteilzeit 1 Familienpflegezeit 1 Quelle: eigene Darstellung Insgesamt bildet sich hier also ein spezifisches Muster der Vereinbarkeitsstrategien erwerbstätiger Söhne ab: Während Frauen die Berufstätigkeit oftmals nach dem Pflegebedarf ausrichten (z. B. Schneider et al. 2001), organisieren Männer die Pflege eher um ihre (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit herum und nutzen Wochenenden, Urlaubstage sowie die Morgen-, Abend- und Nachtstunden zur Pflege. Häufig geht dies auf Kosten von Erholungszeiten. Interessanterweise kommt die MÄNNEP-Studie gleichzeitig zu dem Befund, dass die pflegenden Söhne aus ihrer subjektiven Perspektive heraus mehrheitlich in den Interviews angeben, Werte von 0,1 bis 1 weisen eine geringe Gesamtpflegeverantwortung aus, Werte von 1,1 bis 2 eine mittlere und Werte von 2,1 bis 3 eine hohe Gesamtpflegeverantwortung.

12 90 Diana Auth et al. nicht unter Vereinbarkeitsproblemen zu leiden ein erstaunliches Ergebnis, das einer genaueren Analyse bedarf Pflegende Söhne mit Vereinbarkeitsproblemen im Betrieb Insgesamt geben nur elf von 37 pflegenden Söhnen an, Vereinbarkeitsprobleme zu haben. Da sich die Helfernetzwerke in den Pflegearrangements der Männer mit und ohne Vereinbarkeitsprobleme nicht wesentlich unterscheiden, kann davon ausgegangen werden, dass die Vereinbarkeitsproblematik überwiegend im betrieblichen Bereich verursacht wird. Dies belegen auch die qualitativen Fallanalysen der Männer, die Vereinbarkeitsprobleme benennen (vgl. Anhang 1). Die meisten dieser Männer nutzen auf die eine oder andere Art und Weise die Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung; dennoch stellt sich die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht immer einfach dar. Zum einen gibt es strukturelle Hindernisse, die in der Art der Tätigkeit liegen und problematisch für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sind: M 12 wünscht sich die Möglichkeit der Telearbeit, die vom Betrieb aber nicht angeboten wird. Bei M 15 bringt der Beruf gewisse Erfordernisse an Flexibilität mit sich, wie Rufbereitschaften oder Abend- und Wochenendtermine, die nicht immer planbar sind. M 26 hat aufgrund seiner Führungsposition wenig Arbeitszeitflexibilität, und M 27 ist ebenfalls in einer Führungsposition sowie zudem auch im Außendienst tätig, was ihn in seinem Arbeitsalltag relativ unflexibel macht. Zum anderen werden Schwierigkeiten mit KollegInnen und insbesondere mit Vorgesetzten geschildert: Als Beispiel kann M 6 dienen, der den Eindruck hat, dass ihm die Stundenreduzierung (auf 80 Prozent Teilzeit) nachteilig ausgelegt werde und er seine Rolle im Team verloren habe und nicht mehr in Aufgaben einbezogen werde. Ein anderes Beispiel ist M 16, der sich von seinem Vorgesetzten mehr Verständnis und ein stärker eigenständiges Handeln gewünscht hätte. Trotz einer Dienstvereinbarung, die ganz klar eine Absprache zwischen direktem Vorgesetztem und Mitarbeiter ermöglicht, habe dieser sich hinter hierarchischen Strukturen versteckt und sich schwer getan, mit M 16 etwas auszuhandeln. 16 Wir haben in den Interviews danach gefragt, wie sehr die Männer sich bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von ihrem Arbeitgeber unterstützt fühlen, wie zufrieden sie mit den Angeboten ihres Arbeitgebers sind, wie sie das Betriebsklima beschreiben würden und wie sie die Arbeit neben der Pflege und Betreuung empfinden.

13 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 91 Schließlich wird bei drei Männern, die alle im selben Betrieb beschäftigt sind, die Vereinbarkeitsproblematik schlicht ignoriert: M 37 will seine Arbeitszeit für eine gewisse Zeit reduzieren, kann dies jedoch nicht durchsetzen bzw. es wird ihm geraten, sein Ansinnen nicht weiter zu verfolgen. M 38 beantragt eine Auszeit zur Sterbebegleitung, die von seinem Vorgesetzten abgelehnt wird. M 39 will seine Arbeitszeit reduzieren, was ihm von seinem Vorgesetzten aufgrund der zu erledigenden Arbeitsmenge in einer kleinen Abteilung verweigert wird. Angesichts von Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb und einem drohenden Arbeitsplatzverlust verfolgt M 39 sein Ansinnen nicht weiter. Hier bestätigt sich, was sich auch in anderen Untersuchungen findet: Von erheblicher Bedeutung für die tatsächliche Pflegesensibilität eines Betriebs ist nicht ausschließlich das Vorhandensein verschiedener betrieblicher Instrumente, wie z. B. Teilzeitregelungen. Vielmehr sind diese Instrumente nur dann eine hilfreiche Unterstützung für pflegende MitarbeiterInnen, wenn sie vom Führungspersonal auch verinnerlicht und angewandt werden. Eine Sensibilisierung des Führungspersonals ist hier also von großer Bedeutung (vgl. auch Schneider et al. 2006: 12; Kümmerling/Bäcker o.j.: 46; Reuyß et al. 2012). Insgesamt ist eine Unternehmenskultur entscheidend, in der das Thema Pflege nicht tabuisiert wird (vgl. auch Bernhard/Phillips 2007: ). Wenn grundsätzlich betriebliche, oftmals ökonomisch motivierte Belange, Vorrang vor den im persönlichen Umfeld begründeten Bedarfen der MitarbeiterInnen haben, wie es in den oben genannten Beispielen der Fall ist, sind die notwendigen Rahmenbedingungen einer gelingenden Vereinbarkeit nicht gegeben. In Bezug auf die Frage der Vereinbarkeitsprobleme und die Einkommenssituation der Männer lässt sich kein eindeutiges Muster erkennen. Drei der Männer, die Probleme benannten, lagen mit ihrem Haushaltsnettoeinkommen zwischen und Euro, vier sogar im Bereich über Euro monatlich. Zu den drei Weiteren liegen leider keine Angaben vor. 3.2 Pflegende Söhne ohne Vereinbarkeitsprobleme im Betrieb 26 von 37 pflegenden Söhnen geben an, im Betrieb keine Vereinbarkeitsprobleme zu haben (vgl. Anhang 2). Auf Basis unserer qualitativen Befragung erfassen wir an dieser Stelle lediglich die subjektive Wahrnehmung der Männer, d.h. die Beschreibung derjenigen Tatbestände, die von den Männern als Problem erkannt und im Rahmen der in Fußnote 16 beschriebenen Leitfadenfragen auch benannt wurden. Gleichzeitig machten wir nicht prinzipiell die Erfahrung, dass die befragten Männer nicht bereit gewesen wären, etwa über negative Vorkommnisse im Betrieb oder persönliche Probleme zu sprechen (vgl. z. B. Ab-

14 92 Diana Auth et al. schnitt 3.3 zum Thema Belastungen). 17 Der vergleichsweise geringe Grad der Thematisierung betrieblicher Vereinbarkeitsprobleme ist daher ein Befund, der näher beleuchtet werden muss. Die Gesamtpflegeverantwortung dieser Männer ist in 18 Fällen gering, in sechs Fällen mittel und nur in zwei Fällen hoch. Sieben Söhne ohne Vereinbarkeitsprobleme erledigen ihre Betreuungs- und Pflegeaufgaben zeitlich so, dass ihre Erwerbstätigkeit davon nicht berührt wird. 19 pflegende Söhne ohne Vereinbarkeitsprobleme nutzen erwerbsarbeitsbezogene Vereinbarkeitsstrategien. Zumeist handelt es sich dabei um unterschiedliche Formen der Arbeitszeitflexibilisierung, die Vollzeit-Erwerbstätigkeit bleibt jedoch erhalten. In nur fünf Fällen erfolgt eine Arbeitszeitverkürzung aufgrund der Pflegeaufgaben. Bei M 35 beispielsweise ist die Gesamtpflegeverantwortung als gering einzustufen, so dass die Arbeitszeitverkürzung zu einer relativ entspannten Situation führt: Er nutzt die Möglichkeiten der Gleitzeit und hat seine Arbeitszeit auf 33 Wochenstunden reduziert. Er kümmert sich täglich nachmittags und abends um seine Mutter, insbesondere in Form von persönlicher Betreuung und dem Erledigen von Einkäufen. Einmal pro Tag kommt ein medizinischer Dienst, zusätzlich sind eine Reinigungshilfe und ein Mahlzeitendienst Teil des Pflegearrangements. Ähnlich, allerdings mit einer mittleren Gesamtverantwortung, stellt sich die Situation bei M 14 dar: Er nutzt die Möglichkeiten der Gleitzeit und hat seine Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche reduziert. Er sorgt täglich für die medizinische Versorgung seiner Mutter, leistet Körperpflege, erledigt die Einkäufe sowie das Zubereiten von Frühstück und Abendessen und leistet aufgrund der Demenzerkrankung der Mutter viel persönliche Betreuung. Wochentags kommen ein Pflegedienst und ein Mahlzeitendienst, zweimal pro Woche ist ein Reinigungsservice engagiert. Zudem sind sporadisch noch informelle HelferInnen an der Betreuung beteiligt. Dabei handelt es sich um den Bruder, die Partnerin und zwei Freundinnen der Mutter. M 20 ist ein Beispiel für die pflegenden Männer, die ihre Arbeitszeit am stärksten reduziert haben. Er ist entsprechend atypisch für unser Gesamtsample, da er der Pflege gegenüber der Erwerbstätigkeit eindeutig Priorität einräumt: M 20 unterstützt seine Mutter unter der Woche morgens und abends sowie am Wochenende dreimal täglich (morgens, mittags, abends). An Pflegeaufgaben übernimmt er Betreuung, Einkaufen, Haushaltsarbeiten sowie die Regelung von behördlichen und finanziellen Angelegenheiten. Zudem ist er Ansprechpartner 17 Im Gegenteil, die meisten Männer vermittelten den Eindruck, als seien sie froh, dass jemand sich einmal ausdrücklich für ihre Belange und auch Probleme interessiert und waren in der Regel in den Gesprächen sehr auskunftsfreudig.

15 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 93 für den Arzt. M 20 hat zwei Jahre lang Familienpflegezeit in Anspruch genommen und seine Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert. Danach sah er sich allerdings aufgrund des anhaltenden Hilfebedarfs und seiner eigenen Erschöpfung nicht in der Lage, wieder in Vollzeit zu arbeiten. Er ist jetzt 33 Stunden pro Woche erwerbstätig. Er wird in der Pflege durch eine Nachbarin der Mutter unterstützt, die täglich im Haushalt hilft und auch Anziehhilfen leistet. Einen Pflegedienst lehnt die Mutter ab. Obwohl der Versorgungsbedarf der Mutter als gering einzustufen ist, ist die Pflege für den Sohn aufgrund der konflikthaften Beziehung zur Mutter (emotional) stark belastend. Dieser atypische Fall ist dadurch charakterisiert, dass keine formellen Hilfsdienste in Anspruch genommen werden, weil dies von der Pflegebedürftigen abgelehnt wird. Die Pflege und Betreuung lastet fast ausschließlich auf dem pflegenden Sohn, wobei er noch etwas Unterstützung durch eine Nachbarin erfährt. Zwei Männer im Sample fallen dadurch auf, dass sie trotz hoher Gesamtpflegeverantwortung keine erwerbsarbeitsbezogenen Vereinbarkeitsstrategien nutzen: M 36 erhält die häusliche Pflege seiner dementen Mutter einige Monate lang nur unterstützt durch einen Pflegedienst aufrecht, bis sie dann in einer stationären Einrichtung untergebracht wird. Seine Vereinbarkeitsprobleme löst er hauptsächlich durch informelle Absprachen mit seinem Vorgesetzten und seinen KollegInnen. Eine Stundenreduzierung kommt für ihn nicht in Frage, weil dies nach seiner Einschätzung bedeuten würde, den Arbeitsbereich wechseln zu müssen. M 43 versorgt seinen Vater über drei Monate hinweg fast komplett alleine. Da sich der Vater weigert, die Körperpflege durch einen ambulanten Dienst durchführen zu lassen, wird lediglich die medizinische Versorgung professionell erledigt und das Essen geliefert. Dennoch verändert M 43 nichts an seiner Arbeitszeit. Als die Pflege nicht mehr mit seiner Erwerbstätigkeit vereinbar ist, wählt er als Lösung die stationäre Unterbringung für seinen Vater. 3.3 Belastungsempfinden pflegender Söhne Obwohl die pflegenden Söhne der MÄNNEP-Studie größtenteils angeben, im Betrieb nicht unter Vereinbarkeitsproblemen zu leiden, so benennt ein Großteil der Befragten dennoch das Erleben von mangelnder Erholung und mangelnder (freier) Zeit für sich selbst als aus der Pflegesituation resultierende Belastung. Diese Belastung zeigt sich in unterschiedlichen Ausprägungen und Facetten, die jedoch naturgemäß miteinander verwoben sind. So beklagen einige der Befragten den Zeitdruck, der sich aus den unterschiedlichen Anforderungen im Beruflichen und im Privaten ergibt und Stress erzeugt.

16 94 Diana Auth et al. Es kam eher, sage ich mal, da dieser Gedanke, das war ja das, ob ich mir dann über zu Hause Gedanken gemacht habe. Das war, wie gesagt, bis nachmittags eigentlich gar nicht. Aber nachmittags fing es dann halt an. Was muss ich denn heute noch machen? Ach, nachher muss ich zum Hausarzt, Rezept holen, Apotheke, die Medikamente. Und was kochen will ich ja auch noch. Und der Hausgang muss ja auch noch geputzt werden. Also, diese Dinge, die kamen dann, sage ich mal, je näher der Feierabend rückte, dann mal vielleicht so ein Stück weit mehr in den Vordergrund. (IB10, M01 18 ) Andere betonen eher das (aus den zeitlichen Restriktionen resultierende) Fehlen von Phasen für die eigene Regeneration. Hier steht im Vordergrund, dass das eigene Bedürfnis nach Erholung und freier Zeit aufgrund der Pflegesituation massiv zurückgestellt wird oder werden muss, wie folgendes Zitat zeigt: Ja, manchmal wünsche ich mir einfach mal wieder ein bisschen mehr Ausgeglichenheit. Dass ich einfach so sage: Ach, jetzt möchte ich mal wieder runterkommen, einfach so. Wenn ich dann so, was weiß ich, irgendwo noch schnell was kaufe und sehe dann so Leute, mehr oder weniger gelangweilt irgendwo sitzen und rumzu (unv.) Eigentlich, das könntest du auch mal wieder haben. Einfach mal nicht jetzt/ Langeweile ist ja der falsche Ausdruck. Einfach mal abschalten. Einfach mal abschalten, keine Aufgaben, keine Verpflichtungen zu haben und einfach mal wieder runterzukommen. (IB8, M01) Sehr gewichtig stellen die pflegenden Söhne auch die Belastung durch die Sorge um den/die pflegebedürftige/n Angehörige/n dar. Viele Befragte schildern, dass die Gedanken an die pflegebedürftige Person oft sehr präsent sind. Insbesondere werden diese Sorgen hervorgerufen durch den gesundheitlichen Zustand derselben. Speziell, wenn eine Demenz diagnostiziert wurde, spielen potenziell selbst- und gegebenenfalls fremdgefährdende Handlungen der dementen Angehörigen eine belastende Rolle: Du warst zwar hier auf der Arbeit, aber gedanklich? Stecken die jetzt das Haus an? Sind sie nachher noch alle daheim, wenn du heim kommst? Was passiert? (IB10, M04) Auch der eigene Umgang mit der Demenzerkrankung bedeutet eine große Herausforderung für die pflegenden Angehörigen, die diesbezüglich oftmals ein deutliches Belastungsempfinden formulieren. Sie beschreiben den emotionalen Stress, der durch die Verhaltensänderungen bei den erkrankten Angehörigen ausgelöst wird: Es war teilweise so, dass nachts auf einmal, man ist wach geworden und habe ich gedacht: Was ist denn da OBEN los? Dann bin ich hochgerannt, dann saß sie in der Küche 18 Diese Anonymisierung ist wie folgt zu lesen: Interview mit Mann Nr. 1 aus Betrieb Nr. 10.

17 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 95 vorm Tisch. Dann hatte sie wieder Unterzucker und wollte noch was essen, schaffte aber dann auch nicht, sich ein Brot zu machen. Und das habe ich dann gemacht. Dann habe ich sie nach einer Stunde wieder ins Bett. Und (seufzt) wenn man sie am anderen Tag drauf angesprochen hat, dann hat sie gesagt: Das stimmt nicht. Ich war die ganze Zeit im Bett. Ich weiß davon nichts. Das ist eine Unterstellung, nach dem Motto, du willst mich ja nur hier RAUS haben. Das waren so die (Räuspern) die Sachen, wo ich sage, da war ich eigentlich auch psychisch auch sehr stark angespannt. (IB10, M02) In einigen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass die Belastungen durch die Demenz des/der Pflegebedürftigen zu deutlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen psychischer Art auch bei den pflegenden Söhnen geführt haben. Hier spielt insbesondere die erlebte Hilflosigkeit der erkrankten Eltern eine Rolle, die die jahrelang eingeübten Positionen und Rollen der Generationen zueinander durcheinander bringt. Da die Befragten von permanenter Anspannung und längerfristig verminderter Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit berichten, kann von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Pflegesituation ausgegangen werden. Einige der Befragten beschreiben, dass sie auch in Form von ganz manifesten körperlichen Beschwerden und Erkrankungen unter der doppelten Beanspruchung zu leiden hatten. Zu den eigenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Sorge um den pflegebedürftigen Angehörigen tritt bei manchen der Befragten noch die Sorge um andere Familienmitglieder hinzu. Dies betrifft vor allem pflegende Söhne, die sich in einer Sandwich-Position befinden, d. h., die neben der Pflegeverantwortung für die Eltern zusätzlich für eigene Kinder im betreuungspflichtigen Alter zuständig sind. Hier wird die Befürchtung geäußert, dass die Kinder negativ von der Pflegesituation beeinträchtigt werden, wie in der folgenden Aussage eines Mannes in der Sandwich-Position deutlich wird: Für mich war eigentlich auch so das Problem, ich habe ja gemerkt, wie auch meine Familie darunter gelitten hat, speziell die Söhne. Und das war für mich auch immer so, tja, wie soll ich mal sagen? So innerliche Zerrissenheit auf der einen Seite, mein Vater sollte nicht außer Haus gehen. Und auf der anderen Seite habe ich aber gemerkt, wie die Familie gelitten hat. Und DAS war für mich eine sehr schwere Zeit. (IB10, M02) Weitere Sorgen gelten anderen Familienangehörigen, die ebenfalls in die Pflege eingebunden sind. Es wird deutlich, dass Söhne oftmals die Pflege mithilfe eines umfangreichen Netzwerkes aus professionellen und nicht-professionellen Helfern organisieren. Häufig ist hierbei auch die (Ehe-)Partnerin eingebunden oder übernimmt sogar den Part der Hauptpflegeperson. Diese Konstellation führt bisweilen zu Besorgnis um diese Personen.

18 96 Diana Auth et al. Aufgrund solcher Situationen und der Tatsache, dass die Pflegesituation viel Zeit und Energie in Anspruch nimmt, berichten einige der befragten Söhne nicht zuletzt auch über Gewissenskonflikte. Diese beziehen sich zum einen auf die eigene Familie, die unter der Pflegesituation (potenziell) zu leiden hat, zum anderen aber auch auf den Arbeitgeber und den pflegebedürftigen Angehörigen. Ein besonders eindrückliches Beispiel für die Gewissensnot gegenüber dem Arbeitgeber findet sich in folgender Interview-Passage: I: Also, das hört sich für mich an, als würden Sie ungerne ins Minus gehen wollen. B: Ja, klar. I: Haben Sie da Bedenken, dass sich das negativ auf... B: Nein. I:... ihre Produkt/ B: Auch nicht. (schmunzelt) Aber ich habe selber ein schlechtes Gewissen damit. (IB8, M01) Dem Befragten fällt es deutlich schwer, von seinem Recht auf die Nutzung von Arbeitszeitkonten Gebrauch zu machen, obwohl er davon im Resultat keine Verschlechterung seiner Arbeitsleistung zu erwarten scheint. Das schlechte Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber manifestiert sich hier dennoch offensichtlich in dem Gefühl, keine vollwertige Arbeitskraft zu sein. Auch gegenüber den pflegebedürftigen Angehörigen haben die pflegenden Männer teilweise Gewissenskonflikte, die aus dem Gefühl resultieren, ihnen (und den anderen Lebensbereichen ebenso) nicht gerecht zu werden. Dazu kommen in dieser Beziehung gelegentlich Schuldgefühle, die sich daraus ergeben, dass die Befragten meinen, beispielsweise nicht die richtigen (medizinischen) Entscheidungen im Sinne ihrer pflegebedürftigen Angehörigen getroffen zu haben oder weil sie an einem bestimmten Punkt die Unterbringung im Pflegeheim veranlasst haben. Die von uns befragten Männer berichten darüber hinaus häufiger von Konflikten im familiären Umfeld, die jedoch in der Regel nicht explizit in Hinsicht auf ihren potenziell belastenden Charakter benannt werden. Nur in geringem Umfang treten Konflikte mit den pflegebedürftigen Angehörigen selbst auf; die meisten der Befragten (mit wenigen Ausnahmen) geben ein gutes Verhältnis zu den von ihnen gepflegten Personen an. Schwierigkeiten ergeben sich allerdings, wie oben bereits benannt, aus dem Umgang mit demenz-induziertem Verhalten. Gelegentlich berichten die befragten Männer auch von Konflikten mit anderen Familienangehörigen, vor allem mit Geschwistern. Diese resultieren oftmals entweder aus einer unerwünschten Einmischung in die Pflegesituation oder gerade aus einer, aus der Sicht der Befragten, ungenügenden Beteiligung an den im Kontext der Pflege anfallenden Aufgaben.

19 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 97 Als weitere Belastungen äußern die befragten Männer gelegentlich finanzielle Einbußen, eine wahrgenommene Isolation im Privaten durch die starke zeitliche Beanspruchung im Rahmen der Pflege und ein als unangemessen beurteilter bürokratischer Aufwand, den die Pflegesituation erforderlich macht. 4 Typische Arrangements und Netzwerke erwerbstätiger pflegender Söhne Neben den erwerbsarbeitsbezogenen Vereinbarkeitsstrategien werden die pflegenden Söhne des Samples auch durch informelle und formelle HelferInnen in der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt (vgl. Tabelle 3). Die häufigsten informellen HelferInnen (in 21 Fällen) sind die Ehefrauen bzw. Partnerinnen der pflegenden Söhne, aber auch die eigenen Eltern sind in zehn Fällen in die Pflege ihrer PartnerInnen involviert, und in 15 Fällen leisten die Geschwister der pflegenden Söhne Unterstützung. Bei den formellen Hilfenetzwerken dominieren die Pflegedienste, die in 23 der 37 Pflegearrangements beteiligt sind. In acht Fällen wird ein Hausnotrufdienst genutzt, in sieben Fällen ein Betreuungsdienst, und in sechs Fällen gibt es eine Haushaltshilfe. Jeweils in fünf Fällen kommt ein Mahlzeitendienst, oder es wird die teilstationäre Versorgung in einer Tagespflege genutzt. In vier Fällen wird auf eine 24-Stunden-Pflegekraft zurückgegriffen. Auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege wird häufig (in 17 Fällen) in Anspruch genommen, diese ist jedoch für die alltägliche Versorgung der pflegebedürftigen Angehörigen nicht von Bedeutung, sondern dient der temporären Entlastung zur Ermöglichung von Erholungsurlaub von pflegenden Angehörigen oder wenn diese aus anderen Gründen wie z. B. Krankheit zeitweilig die Pflege nicht übernehmen können.

20 98 Diana Auth et al. Tabelle 3: Informelle und formelle HelferInnen in den Pflegearrangements Informelle HelferInnen Formelle HelferInnen Ehefrau/Partnerin 21 Pflegedienst 23 Elterngeneration 14 Mutter(5) Vater (5) Schwiegereltern (2) Tante (1) Onkel (1) Geschwistergeneration 19 Bruder (10) Schwester (5) Schwägerin (2) Cousin (1) Cousine (1) Kurzzeitpflege 17 Hausnotruf 8 Kinder 8* Betreuungsdienst 7 NachbarInnen 5 Haushaltshilfe 6 Befreundete 2 Mahlzeitendienst 5 Tagespflege 5 Migrantische Pflegekraft im Haushalt 4 Quelle: Eigene Darstellung. Anmerkungen: *Genannt wurden viermal Sohn, dreimal Kinder und einmal Nichte Es zeigt sich also: Die von uns befragten Söhne pflegen nicht alleine. Sie werden zumeist sowohl von informellen als auch von formellen HelferInnen unterstützt. Betrachtet man die Rolle der Männer in den einzelnen Pflegearrangements, so wird deutlich, dass die Gesamtpflegeverantwortung der pflegenden Söhne überwiegend als gering und mittel einzuschätzen ist, selbst wenn der Versorgungsbedarf der pflegebedürftigen Person mittel oder hoch ist. Während die HelferInnen-Netzwerke in den Pflegearrangements mit geringem Versorgungsbedarf der pflegebedürftigen Person im Durchschnitt ein bis zwei informelle HelferInnen und ein bis zwei professionelle Dienste umfassen, erweitert sich das HelferInnen-Netzwerk bei einem mittleren Versorgungsbedarf in der Regel auf zwei informelle HelferInnen und drei professionelle Dienste. Bei einem hohen Pflegebedarf steigt die Anzahl der Dienste im Pflegearrangement noch weiter. Das Engagement der pflegenden Söhne hingegen bleibt relativ stabil (vgl. Anhang 3). In 13 von 37 Fällen kam es zudem zum Übergang in eine stationäre

21 Trotz Pflege kein Vereinbarkeitsproblem? 99 Versorgung als sich das häusliche Arrangement nach einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht mehr aufrechterhalten ließ. 5 Fazit: Warum pflegende Söhne kaum Vereinbarkeitsprobleme haben Die in diesem Beitrag vorgestellten Ergebnisse zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bei pflegenden Söhnen haben gezeigt, dass der Beitrag der erwerbstätigen Söhne zur Unterstützung ihrer Angehörigen größer ist, als dies in der öffentlichen sowie wissenschaftlichen Diskussion häufig wahrgenommen wird. Gleichzeitig stellt es einen interessanten Befund dar, dass die Mehrzahl der Männer angibt, im Betrieb keine Vereinbarkeitsprobleme zu haben, wenngleich die Männer durch die Begleitumstände der Pflegesituation durchaus stark belastet sind. In der Gesamtschau der in der Studie untersuchten Fälle lässt sich ein Muster erkennen, welches Männer von Frauen zu unterscheiden scheint und einen Erklärungsansatz dafür liefern kann, dass die von uns befragten pflegenden Söhne kaum von Vereinbarkeitsproblemen betroffen zu sein scheinen: Während wir aus der Literatur wissen, dass Frauen häufig die Erwerbstätigkeit nach der Pflege ausrichten, zeigt unsere Analyse, dass die Pflegetätigkeit von den Söhnen um ihre Erwerbstätigkeit herum organisiert wird. Aktivitäten im Rahmen der Pflege werden von ihnen außerhalb der Arbeitszeiten, d. h. am frühen Morgen, nachmittags, abends und nachts sowie am Wochenende und im Urlaub übernommen. Diese Strategie wird allerdings nicht zuletzt dadurch ermöglicht, dass ihnen vor allem durch Ehefrauen und Partnerinnen (als häufigste informelle HelferInnen, wie in Abschnitt 4 beschrieben) eine familiäre Unterstützungsressource zur Verfügung steht, auf die, so ist zu vermuten, umgekehrt pflegende Töchter nicht gleichermaßen zurückgreifen können. Ehemänner oder Partner von pflegenden Frauen stehen hierfür nicht in gleichem Umfang zur Verfügung. Lüdecke und Mnich (2009: 17) stellen in ihrer Auswertung des deutschen Samples der EUROFAMCARE-Studie sogar die These auf, dass Männer vor allem dann in Pflegeverantwortung gehen, wenn die entsprechende familiäre und soziale Unterstützung dafür als gesichert gelten kann. Insgesamt verfügen auch die in der MÄNNEP-Studie befragten Männer über umfangreiche HelferInnen-Netzwerke mit formellen und informellen AkteurInnen. Dieses Ergebnis deckt sich mit Studienbefunden, die insgesamt eine höhere Versorgung und Unterstützung von Männern in Pflegesituationen im Vergleich zu pflegenden Frauen feststellen (vgl. z. B. die Übersicht zur Studienlage bei Klott 2010). Die-

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