Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Sachstandsbericht

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1 Erster Landesbeamter Dezernat IV Az.: ELB; IV Sitzungsvorlage 32/2016 Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern - Sachstandsbericht TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 1 Verwaltungsausschuss öffentlich 1 Anlage Schreiben an Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann vom Beschlussvorschlag Der Verwaltungsausschuss 1. nimmt von der aktuellen Entwicklung der Unterbringung von Betreuung von Asylbewerbern im Landkreis Karlsruhe Kenntnis. 2. fordert, derzeit keine Schulstandorte aufzugeben, um den Spracherwerb für alle Flüchtlinge bis zum Alter von 18 Jahren in sogenannte VKL-Klassen sicherzustellen. I. Sachverhalt 1. Aufnahme von Asylbewerbern In den ersten fünf Monaten dieses Jahres kamen über Asylbewerber nach Baden Württemberg. Im selben Zeitraum des Vorjahres waren es lediglich etwa Zwar sind seit März die Zugangszahlen unter das Vorjahresniveau gefallen. Ob und ggf. wie lange diese Entwicklung anhalten wird, ist aber nach wie vor nicht absehbar. So wurden nach Angaben der europäischen Grenzschutzagentur Frontex allein in der letzten Maiwoche fast Menschen auf dem Mittelmeer aus seeuntüchtigen Booten gerettet. Auch lagen in den vergangenen Jahren die Zugangszahlen in der zweiten Jahreshälfte stets deutlich höher als in der ersten. Vor dem Hintergrund dieser unklaren Lage sehen sich derzeit weder Bund noch Land in der Lage, über die Zahl der in den nächsten Monaten aufzunehmenden Flüchtlinge eine Prognose abzugeben. Wie vom Integrationsministerium zugesagt, hatte das Landratsamt Karlsruhe im Mai und Juni keine weiteren Flüchtlinge aufzunehmen. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies auch im Juli und August so sein wird. Vorrangig werden weiterhin zunächst die Landkreise bedient, die Ihrer Aufnahmeverpflichtung noch nicht nachgekommen

2 sind. Sollte die Zahl der Neuzugänge nicht wesentlich ansteigen, ist zudem auch danach vorerst nur mit wenigen Zuweisungen zu rechnen. Anfang Juni 2016 waren im Landkreis Karlsruhe in 32 Städten und Gemeinden rd. 50 Gemeinschaftsunterkünfte mit Unterbringungsplätzen in Betrieb oder standen kurz vor der Betriebsaufnahme. Hinzu kommt eine größere Anzahl von Wohnungen, die in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden auch für die Anschlussunterbringung zur Verfügung stehen. 2. Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes im Landkreis Karlsruhe Seit August 2015 hatte das Land auch im Landkreis drei Erstaufnahmeeinrichtungen mit einer Gesamtkapazität von rund Plätzen geschaffen und betrieben. Zum Jahresende 2015 wurde die Einrichtung auf dem Gelände der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal geschlossen. Einen Monat später wurde auch die Erstaufnahmeeinrichtung in Philippsburg-Huttenheim aufgelöst. Seit dem sind auch im ehemaligen Kantinengebäude des KIT Campus Nord in Eggenstein-Leopoldshafen keine Asylbewerber mehr untergebracht. Das Regierungspräsidium hatte bereits angekündigt, diese Einrichtung bis Anfang Juli zu schließen, sie aber weiter vorzuhalten, falls erneut Unterbringungsbedarf bestehen sollte. 3. Regionale Verteilung der Asylbewerber in Baden-Württemberg Landesweit waren gegen Ende April etwa Personen in Erstaufnahmestellen untergebracht, davon fast im Regierungsbezirk Karlsruhe. Die ungleiche Verteilung der Erstaufnahmekapazitäten in Baden-Württemberg besteht somit zwar fort, hat aber auf den Landkreis Karlsruhe praktisch keine Auswirkungen. Entsprechend seiner Zusage vom April hat das Land inzwischen damit begonnen, das Ungleichgewicht bei der vorläufigen Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen abzubauen. Landkreise, die mit der Aufnahme im Rückstand sind, erhalten höhere Zuweisungen. Im Vergleich zum April ist daher das Defizit der vier hauptbetroffenen Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart um etwa 500 Personen zurückgegangen. Der Landkreis hat im Mai und Juni keine Asylbewerber mehr aufgenommen und rechnet auch im Juli und August nicht mit einer Aufnahme. Die Verwaltung wird die Entwicklung in diesem Bereich weiter aufmerksam verfolgen. 4. Einrichtung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Karlsruhe Maßnahmen 2016 und Ausblick 2017 Zum verfügte der Landkreis Karlsruhe über rd Unterbringungsplätze (einschließlich vorübergehender Belegungen) in rd. 50 Einrichtungen. Im Jahr 2016 sind weitere Unterkünfte mit rd Unterbringungsplätzen konkret in der Umsetzung. Die zwei größten Einrichtungen entstehen in Waldbronn-Neurod und Eggenstein- Leopoldshafen. Für die Jahre 2016/2017 sind weitere Unterkünfte (inkl. Erweiterungs- Seite 2

3 maßnahmen und Kombimodelle) geplant. Im Masterplan wurde der Ausbau im Kreistag am 12. Mai 2016 dargestellt. Im Gegenzug werden in den kommenden Jahren etwa Unterbringungsplätze entfallen, da vorübergehende Belegungen aufgelöst und mobile Wohneinheiten zurückgebaut werden müssen. Weiterhin werden mobile Wohneinheiten mit befristeter Baugenehmigung termingerecht zurückgebaut (Grabener Straße - die Auflösung ist fast abgeschlossen) bzw. aufgelöst (Friedrich-Hecker-Allee in Waghäusel im August 2016). Die Reduzierung der Belegung in den Behelfsbelegungen ist insbesondere in Heidelsheim deutlich vorangeschritten. In anderen Gemeinschaftsunterkünften wurde begonnen, die Nachverdichtungen zurückzunehmen. Diese Maßnahmen werden mit Fertigstellung weiterer Unterkünfte in den nächsten drei Monaten konsequent weiter umgesetzt. In Stutensee und Waghäusel sind neue Gebäude für die Anschlussunterbringung in Betrieb gegangen oder stehen kurz vor dem Bezug. Damit stehen weitere Kombimodelle wie schon in Ettlingen (Busenstraße) zur Verfügung, um flexibel auf Zuweisungen in die vorläufige Unterbringung und in die Anschlussunterbringung reagieren zu können. Mit dieser Belegungsform werden Leerstände vermieden. Denn es stehen derzeit nicht genügend Personen zur Anschlussunterbringung an, um die neuen Gebäude vollständig belegen zu können. Dieses Vorgehen ist förderunschädlich für die Städte und Gemeinden, welche Förderungen von Bund und Land für die Anschlussunterbringung beantragt haben. Es verhindert auch weitgehend, dass Flüchtlinge aus ihrem aufgebauten Sozialgefüge vor Ort gerissen werden. Mit den Kombimodellen können die Integrationsmaßnahmen am gleichen Ort fortgesetzt und die aufgebauten Strukturen weiter genutzt werden. 5. Anschlussunterbringung Im Laufe dieses Jahres wurden bis Anfang Juni 721 Personen in die Anschlussunterbringung zugewiesen. Nach Einschätzung der Verwaltung werden im ersten Halbjahr 2016 insgesamt über 800 Personen anschlussuntergebracht. Trotz der wiederholten Zusicherung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Zahl der Entscheidungen in Asylverfahren schon bis Mitte des Jahres deutlich zu erhöhen, ist eine solche Entwicklung für die Asylbewerber im Landkreis Karlsruhe nicht erkennbar. Die Zahlen stagnieren seit Monaten bei durchschnittlich 25 Entscheidungen pro Woche. Auch die Zuweisung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) blieb bisher hinter den Erwartungen Anfang des Jahres zurück. Die Verwaltung passt daher ihre bisherige Planung (3.000 Anschlussunterbringungen oder UMA) an und geht davon aus, dass im zweiten Halbjahr 2016 voraussichtlich Asylbewerber zur Anschlussunterbringung anstehen werden. Da aber schon derzeit etwa Asylbewerber im Landkreis vorläufig untergebracht sind, von denen die weitaus meisten in die Anschlussunterbringung gehen werden, bedeutet dies lediglich eine zeitliche Verschiebung. Auch in den folgenden Jahren ist mit hohen Zuweisungen in die Anschlussunterbringung zu rechnen. Um die Planungen zur vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis und zur Anschlussunterbringung durch Seite 3

4 die Städte und Gemeinden auch im Einzelnen aufeinander abstimmen zu können, wird die Verwaltung eine Umfrage durchführen, welche Kapazitäten zur Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen oder geplant sind. Ausreise, Abschiebungen In den ersten fünf Monaten dieses Jahres haben 324 Personen die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis verlassen, ohne in die Anschlussunterbringung zu gehen. Hiervon wurden 57 Personen abgeschoben, davon 6 in sichere Drittstaaten und 49 in Westbalkanstaaten. Die anderen Personen haben sich größtenteils für die freiwillige Rückreise entschieden. 6. Eckpunkte eines Integrationsgesetzes Bundestag und Bundesrat beraten derzeit den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem Bundesministerium des Inneren vorgelegten Entwurf eines Integrationsgesetzes. Kerninhalte des Gesetzes sind die folgenden: Niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen Es sollen Arbeitsgelegenheiten in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) geschaffen werden. Bereits vor Abschluss des Asylverfahrens sollten damit Flüchtlinge niederschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden. Damit soll auch zur Teilhabe und Akzeptanz von Schutzsuchenden vor Ort beigetragen werden. Diese Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen werden durch von der Arbeitsagentur beauftragte Maßnahmenträger durchgeführt. Da die Erfahrungen vor Ort gezeigt haben, dass diese gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten ihre Integrationswirkung erst dann richtig entfalten, wenn sie in Kombination mit einem Sprachkursangebot erfolgen, wird die Kreisverwaltung auf eine Koppelung der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen mit entsprechenden Sprachförderangeboten drängen. Mehr Berufsausbildungsförderung Vorgesehen ist, dass ausbildungsbegleitende Hilfe, assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen je nach Zielgruppe früher als bisher zur Verfügung stehen sowie die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zum Teil erstmalig für bestimmte Ausländerinnen und Ausländer geöffnet werden. Damit eröffnen sich die Chancen für diejenigen, die einen schnelleren Einstieg in Arbeit nehmen wollen. Befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig vom regionalen Arbeitsmarkt Die Vorrangprüfung wird befristet für drei Jahre bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt und damit auch Tätigkeit in Leiharbeit ermöglicht. Um mögliche negative Seite 4

5 Auswirkungen in Regionen mit angespannter Arbeitsmarktlage zu vermeiden, sollen die Bundesländer selbst bestimmen, in welchen Arbeitsamtsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt. Für Flüchtlinge, aber auch für die Arbeitgeber, wird sich damit deutlich mehr Rechtssicherheit und eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands ergeben. Erweiterte Integrationskurse mit Wertevermittlung Unter Beibehaltung der Sprachkursanteile soll die Wertevermittlung in den Integrationskursen deutlich von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt werden. Sicherer Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung Der Aufenthaltsstatus von geduldeten Auszubildenden in schulischer und betrieblicher Ausbildung soll so geregelt werden, dass eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung gilt. Bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für weitere zwei Jahre erteilt ( 3+2-Regel ). Auch wenn keine direkte Anschlussbeschäftigung gefunden wurde, sollen die Potenziale der hier Ausgebildeten im Land gehalten werden. Daher soll es für eine Dauer von sechs Monaten eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche geben. Da viele Flüchtlinge die derzeit für diese Regelung gültige Altersgrenze von 21 Jahren überschreiten, ist vorgesehen, diese Altersgrenze komplett aufzuheben. Pflicht zur Mitwirkung bei Integrationsmaßnahmen Es wird gesetzlich geregelt, dass die Teilnahme an Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen und an Integrationskursen verpflichtend ist. Wird diese Pflicht verletzt, führt dies zu einer Senkung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zukünftig können auch Flüchtlinge, die bereits einfache Sprachkenntnisse erworben haben, zu einem Integrationskurs verpflichtet werden. Befristete Wohnsitzzuweisung zur Vermeidung sozialer Brennpunkte Die Bundesländer sollen die Möglichkeit erhalten, anerkannten Flüchtlingen befristet einen Wohnsitz zuzuweisen. Dies entspricht einer Forderung der Länder. Ihnen wird so die Möglichkeit gegeben, die Verteilung von Schutzberechtigten besser zu steuern. Dadurch soll das Entstehen sozialer Brennpunkte vermieden werden und Integration besser gelingen. Personen, die eine Berufs-, bzw. Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen, die den durchschnittlichen Bedarf einer Einzelperson in der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Regelbedarf und Kosten der Unterkunft deckt, sollen von der Wohnsitzzuweisung ausgenommen sein. Das bedeutet: Wer eine Ausbildung oder eine solche Arbeit findet, kann seinen Wohnsitz wechseln, auch wenn sein Einkommen noch nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie ausreichen sollte. Konkret bedeutet dies für Beschäftigte, dass bei einem Einkommen von aktuell 712 im Monat die Wohnsitzzuweisung nicht gilt bzw. aufzuheben ist. Seite 5

6 7. Schul- und Ausbildungskonzept Kinder und Jugendliche bis zum 20igsten Lebensjahr werden in Kindergarten und Schule untergebracht. Zu Beginn wird in speziellen Klassen der Spracherwerb sichergestellt. Sofern der Spracherwerb es ermöglicht, werden die Flüchtlinge in die regulären Klassen der Schulen eingegliedert und integriert. Hier ist die Zusammenarbeit zwischen Städten und Gemeinden, dem Regierungspräsidium und dem staatlichen Schulamt intensiviert worden, um diese Personengruppe bestmöglich zu versorgen. So wird bis Ende des Schuljahres allen Flüchtlingskinder ermöglicht, die deutsche Sprache zu erlernen. Die Flüchtlinge in der Altersklasse von 6 bis 10 Jahren (Primarbereich) werden in den Grundschulen unterrichtet, Flüchtlinge von 11 bis 15 Jahren (Sekundarstufe I) Haupt-/ Werkreal-/ Gemeinschafts-/ und Realschulen. Für die 16 bis 18 Jahre alten Schüler (Sekundarstufe II) sind die VKL-Klassen neben VAB/O-Klassen in den beruflichen Schulen auch bei den Gymnasien eingerichtet worden, die beim Spracherwerb die gemeinsamen Anstrengungen unterstützen. Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 bestanden darüber hinaus insgesamt 15 VAB/O- Klassen (rd. 250 Schüler) an den landkreiseigenen beruflichen Schulen. Im 2. Halbjahr des aktuellen Schuljahres sind 26 VAB/O-Klassen (412 Schüler) eingerichtet. Diese sollen bis zum Ende des Schuljahres auf 28 VAB/O-Klassen aufgestockt werden. Möglich ist dies nur unter der Voraussetzung, dass die hierfür notwendigen Lehrerressourcen von der Kultusverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Die Aufteilung der 26 VAB/O-Klassen auf die einzelnen Schulstandorte ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Beschulungsliste: VAB/O-Klassen zum 2. Halbjahr im Schuljahr 2015/16 Schule / Bezirk Klassen Schüler Albert-Einstein-Schule, Ettlingen, Bez Bertha-von-Suttner-Schule, Ettlingen, Bez Wilhelm-Röpke-Schule, Ettlingen, Bez Berufliche Schulen, Bretten, Bez Balthasar-Neumann-Schule I, Bruchsal, Bez Balthasar-Neumann-Schule II, Bruchsal, Bez Handelslehranstalt Bruchsal, Bez Käthe-Kollwitz-Schule, Bruchsal, Bez Gesamt Insgesamt können somit alle Flüchtlinge im Alter von bis zu 20 Jahren versorgt werden. Damit verbunden ist ein Anstieg der Schülerzahlen. Daher sollten keine vorhandenen Seite 6

7 Schulstandorte insbesondere bei den Haupt- und Werkrealschulen vorzeitig wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahl von 16 Kinder geschlossen werden. Mit Schreiben an das Kultusministerium (Anlage) wurde diese Forderung nochmals von Seiten des Landkreises untermauert, da davon auch das Kronauer Modell betroffen sein könnte. 8. Vermittlung von Sprachkenntnissen Die zentrale Aufgabenstellung in der Flüchtlingshilfe ist die möglichst zeitnahe Integration von Menschen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Grundvoraussetzung hierfür ist eine zügige und möglichst lückenlose Vermittlung der hierfür notwendigen Sprachkenntnisse. Zum Ende des Monats April 2016 stellte sich die Situation bei den Asylbewerbern in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises folgendermaßen dar: Alter Gesamt Iran, Irak, Sichere Sonstige Syrien, Eritrea Herkunftsländer über Gesamt Folgende Sprachförderangebote stehen zur Verfügung: Altersgruppe 4 bis 6, 7 bis 15 und 16 bis 20 Jahre Diese Altersgruppen werden im Kindergarten- und Schulsystem betreut. Siehe hierzu oben Ziffer 7. Altersgruppe 21 bis 55 Jahre (2.881 Personen) Für diese Altersgruppe bestehen folgende Möglichkeiten des Spracherwerbs: Ehrenamtliche Sprachkursangebote an allen GU-Standorten (sämtliche Flüchtlinge) Integrationssprachkurse (nur Iran, Irak, Syrien und Eritrea) Grund- und Aufbaukurse nach der VwV Deutsch für Flüchtlinge (keine sicheren Herkunftsländer) Projekt Sprache und Arbeit der BEQUA (keine sicheren Herkunftsländer) Hinzu kommen besondere Sprachförderangebote wie ein vom Landkreis finanziertes Sprachkursangebot für Mütter im Bereich der GU Pfinztal, das dem besonderen Bedarf dieses Personenkreises Rechnung trägt. Außerdem werden bei Bedarf noch Aufsto- Seite 7

8 ckungskurse vom Landkreis in den Fällen finanziert, in denen bei den Aufbaukursen im Rahmen der VwV Deutsch für Flüchtlinge das für den Arbeitsmarkt notwendige Sprachniveau B1 nicht erreicht wurde. Bei der notwendigen flächendeckenden Sprachversorgung von Flüchtlingen ergeben sich derzeit noch folgende Probleme: Die Landesförderung in Form der VwV Deutsch für Flüchtlinge wurde um ein weiteres Förderjahr fortgeschrieben und in vielen Bereichen an die aktuellen Bedarfe angepasst. Problem ist aber nach wie vor der mit ca für den Landkreis Karlsruhe relativ geringe Förderbetrag, der die notwendigen Grund- und Aufbaukurse nur für etwa 160 Personen ermöglicht. Diesem Angebot stehen aber allein bei der Personengruppe zwischen 21 und 55 Jahren aktuell ca Personen (nicht Irak, Iran, Syrien und Eritrea hier besteht der vorrangige Anspruch auf Besuch eines Integrationssprachkurses und nicht sichere Herkunftsstaaten hier steht nur das ehrenamtliche Sprachkursangebot zur Verfügung) gegenüber. Entsprechende Kursangebote sind teilweise bereits angelaufen, teilweise sind sie im Aufbau. Um den hohen Bedarf decken zu können, müssten auch über die etwa 160 landesfinanzierten Plätze hinaus Grund- und Aufbaukurse angeboten werden, die Finanzierung müsste hier jedoch über den Landkreis als Freiwilligkeitsleistung erfolgen. Für die meisten für den Besuch eines Integrationssprachkurses in Frage kommenden Flüchtlinge wurde ein entsprechender Zulassungsantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veranlasst. Die Bearbeitungszeit der Anträge liegt derzeit bei etwa 6 bis 8 Wochen. Erst wenige Anträge wurden bereits bewilligt. Eine zuverlässige Rückmeldung über den Stand der Bewilligungen und der Ablehnungen (z. B. wegen Dublin- Verfahren) liegen hier jedoch noch nicht vor. Da nicht der Landkreis, sondern das BAMF direkt Auftraggeber der Integrationssprachkursträger ist, besteht keine Rückmeldepflicht der Integrationssprachkursträger gegenüber dem Landkreis. Die häufig auch überregional tätigen Integrationssprachkursträger sind vielfach überfordert, entsprechende Rückmeldungen vorzunehmen. Hier wäre es Aufgabe des BAMF, die Landkreise zuverlässig über den Stand der Antragsverfahren auf dem Laufenden zu halten. Im Rahmen des geplanten neuen Integrationsgesetzes ist vorgesehen, für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln zu schaffen, die als Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) bezeichnet werden. Ziel ist eine niederschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt sowie das Angebot einer sinnvollen und gemeinnützigen Betätigung während des Asylverfahrens. Die konkreten Maßnahmen sollen von Maßnahmeträgern erbracht werden, welche die Bundesagentur für Arbeit beauftragt. Hier wurde im Rahmen einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom Landkreis Karlsruhe angeregt, diese Maßnahmen mit entsprechenden Sprachangeboten zu koppeln. Die Erfahrungen im Landkreis, insbesondere auch mit den entsprechenden Angeboten der BEQUA, haben gezeigt, dass solche Arbeitsgelegenheiten ihre Integrationswirkung erst dann richtig entfalten, wenn sie in Kombination mit einem Sprachkursangebot erfolgen. Das gilt im Übrigen auch für die sonstigen arbeitsmarktorientierten Maßnahmen der Agentur für Arbeit, die nach wie vor nicht direkt mit entsprechenden Sprachfördermaßnahmen gekoppelt werden dürfen. Hier wäre, nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass die Agentur für Arbeit und das Bundesamt für Mig- Seite 8

9 ration und Flüchtlinge mittlerweile gemeinsam geführt werden, eine größere Flexibilität der Maßnahmen wünschenswert. Zum soll die Verordnung über die berufsbezogene Deutschförderung Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) in Kraft treten. Dabei sollen die allgemeine und die berufsbezogene Sprachförderung künftig besser miteinander verzahnt werden. Basis werden die bestehenden Integrationskurse sein (Ziel: B1). Daran anknüpfend wird eine berufsbezogene Sprachförderung angeboten, die die bisherige, nicht auf Dauer angelegte berufsbezogene ESF-Sprachförderung ablöst. Voraussetzung ist grundsätzlich Sprachniveau B1. Sollte dieses in den Integrationskursen nicht erreicht werden, besteht die Möglichkeit, Spezialmodule zum Erreichen von B1 anzubieten. Diese berufsbezogene Sprachförderung kann jetzt auch mit Maßnahmen der Arbeitsagentur gekoppelt werden. Finanziert wird diese berufsbezogene Sprachförderung durch den Bund, zuständig für Organisation und Durchführung wird das BAMF sein. Der stärkere Berufsbezug und die Sprachvermittlung aus einem Guss für den gesamten Migrationsbereich sind sehr positiv zu bewerten, aber: Die Integrationskurse stehen im Flüchtlingsbereich nach wie vor nur Flüchtlingen aus Iran, Irak, Syrien und Eritrea offen Für die neue berufsbezogene Sprachförderung gilt die gleiche Einschränkung auf Personen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Hier ist davon auszugehen, dass wie bei den Integrationssprachkursen nur Personen aus den Staaten Iran, Irak, Syrien und Eritrea berücksichtigt werden. Zielsetzung der Verordnung ist die Vermeidung von Doppelstrukturen in der Sprachförderung. Das ist aber nur möglich, wenn die Integrationssprachkurse und die berufsbezogene Sprachförderung auch für andere Flüchtlinge mit hohen Bleibechancen geöffnet werden. Ansonsten ist dieser Personenkreis nach wie vor auf die von Land und Kreis finanzierten Sprachkursangebote angewiesen und damit würden nach wie vor Doppelstrukturen notwendig sein. Abzuwarten bleibt, wie sich der in der Verordnung festgeschriebene Vorrang für SGB II-Bezieher auswirken wird. Das wird stark davon abhängen, ob es tatsächlich Angebote in bedarfsgerechtem Umfang geben wird. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Seit 2013 wachsen bei der staatlichen Aufgabe der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern Defizite im Landkreis Karlsruhe an. Beginnend im Jahr 2013 mit 2 Mio., waren es 6 Mio. im Jahr 2014 und 9,8 Mio. im Jahr Im Jahr 2016 werden 22 Mio. nicht über die Pauschale pro Asylbewerber abgedeckt sein. Über das dem Landkreis entstehende Defizit wurde bereits mehrfach berichtet. Im Herbst 2015 einigte sich die Landesregierung erstmals mit den kommunalen Spitzenverbänden, die liegenschaftsbezogenen Kosten 2014 vollständig zu tragen und ab 2015 den Landkreisen alle entstehenden Kosten zu ersetzen. Für das Jahr 2014 wurde Seite 9

10 dem Landkreis nun über die Pauschale für jeden Asylbewerber hinaus eine Nachzahlung aufgrund der gemeldeten und anerkannten Kosten in Höhe von 3,2 Mio. zugesagt. Mit der Überweisung der Nachzahlung für 2014 wird im 2. Quartal gerechnet. Für das Jahr 2015 müssen die geprüften Jahresabschlüsse der Landkreise abgewartet werden. Hier wurde aber bereits vereinbart, dass nicht nur die liegenschaftsbezogenen Kosten mit einer nachlaufenden, für jeden Landkreis aufgrund der nachgewiesenen Kosten angepassten Pauschale ausgeglichen werden, sondern auch die anderen unmittelbaren Kosten im Asylbereich. Der für das Jahr 2016 erwartete nachlaufende Spitzabrechnungsbetrag ist im Haushalt mit 22 Mio. veranschlagt. Hier sind die Zahlungen frühestens 2018 zu erwarten. Im Bereich der Jugendhilfe wurden im Haushaltsansatz für 2016 für die Unterbringung der UMA Fallkosten in Höhe von 9,5 Mio. eingestellt. Die für die Haushaltsplanung 2016 zugrunde gelegte Fallzahl ist trotz rückläufiger Zuweisungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt überschritten. Die im Rahmen der Jugendhilfe aufgebrachten Kosten werden durch das Land in einem vereinfachten Verfahren erstattet, sofern innerhalb eines Monats nach der Einreise des UMA Jugendhilfe gewährt wird ( 89d SGB VIII). Nicht kostenerstattungspflichtig sind demnach Fälle, bei denen durch längeres Entweichen oder auch durch lange Bearbeitungszeiten in der Erstaufnahme die Monatsfrist nicht eingehalten werden kann. Auch wenn bisher die Monatsregelung in nahezu allen Fällen greift, bleibt damit ein nicht kalkulierbares Risiko im Bereich der Kostenerstattung. Derzeit ist dieses im Haushalt mit 0,5 Mio. bewertet. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten der Jugendhilfe für Flüchtlingsfamilien in der vorläufigen und der Anschlussunterbringung. Für den Bereich der Kinderbetreuung wurden für 2016 insgesamt 3,5 Mio. in den Haushalt eingestellt. Die Entwicklungen im Rahmen der Erziehungshilfen für Flüchtlingsfamilien, Kinder und Jugendliche in der vorläufigen und der Anschlussunterbringung sind derzeit nicht einschätzbar und stellen daher für die künftigen Jugendhilfeausgaben des Landkreises Karlsruhe einen gewissen Risikofaktor dar. Die Personalrekrutierung erfolgt wie bisher in direkter Abhängigkeit von der Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Sämtliche personellen Auswirkungen bewegen sich im Rahmen des über den Haushalt 2016 veranschlagten und genehmigten Personalbudgets. III. Zuständigkeit Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird der Kreistag über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Asyl informiert. Die Angelegenheit wird im für die Bereiche Finanzen und Liegenschaften zuständigen Verwaltungsausschuss vorberaten ( 34 Abs. 4 Landkreisordnung i. V. m. 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe). Seite 10

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