ERFOLGSBERICHT SCHULSERVICE 2013/2014. Lehrlinge und Schüler im Dialog mit der OÖGKK
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1 ERFOLGSBERICHT SCHULSERVICE 2013/2014 Lehrlinge und Schüler im Dialog mit der OÖGKK
2 _2 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 Inhalt Einleitung 3 Zieldefinition, Zielgruppenstruktur 4 Referenten 4 Statistik 5 Feedback 12 Überblick
3 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _3 Erfolgsbericht Schulservice Im Frühjahr 1995 wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesschulrat und der OÖGKK das Projekt Lehrlinge im Dialog mit der OÖGKK an Berufsschulen in Oberösterreich eingeführt. Aufgrund der positiven Erfahrungen in den Berufsschulen wurde begonnen diese Vortragsreihe auch an n Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen n Allgemeinbildenden höheren Schulen und n Polytechnischen Schulen einzuführen. Derzeit werden die Vorträge fast flächendeckend in ganz Oberösterreich an ca. 150 Schulen abgehalten. Seit Beginn Frühjahr 1995 wurden somit 1744 Vorträge abgehalten Lehrlinge und Schüler wurden in dieser Zeit über die Sozialversicherung in Österreich informiert. Die sehr positiven Rückmeldungen vom Landesschulpräsidenten sowie von Direktoren der Schulen haben gezeigt, wie wichtig es ist unsere Jugend über die Aufgaben und Leistungen der Sozialversicherung zu informieren. Weiters wurden vom Schulservice Vorträge bei anderen Institutionen sowie GKK-intern abgehalten. Externe Vorträge: n BFI n Rehamed Tisserand n Kurheim Hanuschhof n Kurheim Linzerheim n Gewerkschaftsschulen n Vereine GKK-intern: n Mitarbeiterseminare (Einschulung neuer Mitarbeiter, Lehrlinge) n SV-Grundausbildung n Allgemeine Fachausbildung n GKK-Akademie n Moderationsseminare
4 _4 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 Zieldefinition Junge Menschen, die ins Berufsleben eintreten, wissen oft wenig über ihre Rechte und Pflichten. Am Lohnzettel müssen sie feststellen, dass ihnen bestimmte Summen automatisch von ihrem Gehalt abgezogen werden (Lohnsteuer, SV-Abzug). Was sich hinter dem Sozialversicherungsbeitrag verbirgt, ist für viele undurchschaubar. Beispielsweise weiß kaum jemand, wie sich der SV-Abzug prozentuell aufteilt (Kranken-, Pensions-, Unfall- Arbeitslosenversicherung...). Ungeklärt wird der Eindruck erweckt, es könnte sich um Zwangsbeiträge handeln. Der soziale Schutz, den die Gebietskrankenkasse bietet, soll deshalb in Relation zur Beitragsleistung gebracht und vermittelt werden. Zielgruppenstruktur Berufsschulen Die OÖGKK hat unter dem Titel Lehrlinge im Dialog mit der OÖGKK mit dem Landesschulrat 1994 ein Projekt gestartet: OÖGKK-Experten halten im Rahmen des Berufsschulunterrichtes Vorträge zu Themen der Sozialversicherung. Sie beantworten auch spezielle Fragen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung. Dieses Serviceangebot wird derzeit von allen 27 Berufsschulen in Oberösterreich genutzt. Berufsbildende Schulen Aufgrund der Erfahrungen und der großen Nachfrage in den Berufsschulen wurde das Projekt ab Jänner 1996 auf berufsbildende Schulen (HAK, HASCH, HBLA, HTL) ausgeweitet. Allgemeinbildende höhere Schulen Ab dem Schuljahr 96/97 wurde mit dem Aufbau von Vorträgen in sämtlichen Allgemeinbildenden höheren Schulen in Oberösterreich begonnen. Referenten Berufsschulen 27 Kaufmännische und Gewerbliche Berufsschulen in Oberösterreich Referent/innen: Ingrid Bruckner (bis November 2013), Gerald Heller, Eva Huemer, Gerald Macho Zielgruppe: Lehrlinge 1., 2., 3. und 4. Lehrjahr Dauer: 2 Unterrichtseinheiten Berufsbildende Schulen 80 Berufsbildende Schulen in Oberösterreich Referent: Gerald Macho Zielgruppe: Schüler in HAK, HASCH, HTL, HBLA Dauer: 2 Unterrichtseinheiten Allgemeinbildende höhere Schulen 40 AHS und BORG in Oberösterreich Referent: Gerald Heller Zielgruppe: Schüler in AHS, BORG Dauer: 2 Unterrichtseinheiten
5 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _5 Statistik Schuljahr 1994/ /2013 Berufsschulen Vorträge Schüler Schuljahr 94/95 bis 04/ Schuljahr 05/ Schuljahr 06/ Schuljahr 07/ Schuljahr 08/ Schuljahr 09/ Schuljahr 10/ Schuljahr 11/ Schuljahr 12/ Schuljahr 13/ Gesamt Berufsbildende mittlere und höhere Schulen Vorträge Schüler Schuljahr 95/96 bis 04/ Schuljahr 05/ Schuljahr 06/ Schuljahr 07/ Schuljahr 08/ Schuljahr 09/ Schuljahr 10/ Schuljahr 11/ Schuljahr 12/ Schuljahr 13/ Gesamt
6 _6 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 Allgemeinbildende höhere Schulen Vorträge Schüler Schuljahr 96/97 bis 04/ Schuljahr 05/ Schuljahr 06/ Schuljahr 07/ Schuljahr 08/ Schuljahr 09/ Schuljahr 10/ Schuljahr 11/ Schuljahr 12/ Schuljahr 13/ Gesamt Polytechnische Schulen Vorträge Schüler Schuljahr 97/98 bis 04/ Schuljahr 05/ Schuljahr 06/ Schuljahr 07/ Schuljahr 08/ Schuljahr 09/ Schuljahr 10/ Schuljahr 11/ Schuljahr 12/ Schuljahr 13/ Gesamt Schuljahr 1994/ /2014 Vorträge Schüler Gesamt Schuljahr 2013/2014 Vorträge Schüler Berufsschulen Allgemeinbildende höhere Schulen Berufsbildende mittlere und höhere Schulen Gesamt
7 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _7 Schuljahr 2013/2014 Berufsschulen Vorträge Schüler BS Altmünster 0 0 BS Attnang BS Braunau 0 0 BS Freistadt BS Gmunden BS Gmunden BS Kremsmünster BS 1 Linz 0 0 BS 2 Linz BS 3 Linz 0 0 BS 5 Linz BS 6 Linz BS 7 Linz 3 80 BS 8 Linz 0 0 BS 9 Linz BS 10 Linz 0 0 BS Mattighofen 2 51 BS Ried 0 0 BS Linz 10, Expositur 0 0 BS Rohrbach BS Schärding BS 1 Steyr BS 2 Steyr BS Vöcklabruck 0 0 BS 1 Wels 4 91 BS 2 Wels BS 3 Wels Gesamt Vortragende: Ingrid Bruckner (bis November 2013), Gerald Heller, Eva Huemer, Gerald Macho Fachschule für Sozialberufe Vorträge Schüler Linz 3 73 Vortragender: Gerald Heller
8 _8 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 Schuljahr 2013/2014 Allgemeinbildende höhere Schulen Vorträge Schüler BG, BRG Bad Ischl 3 50 WRG Kreuzschwestern Linz 2 36 ORG Bogenhofen 1 14 BORG Braunau 2 33 Gymnasium Dachsberg Prambachkirchen 3 61 BG, BRG Enns 3 58 BG, BRG Freistadt 2 34 BG, BRG Gmunden 3 62 Gymnasium Ort Gmunden 2 39 BORG Grieskirchen 3 72 BRG, BORG Kirchdorf 4 84 Stiftsgymnasium Kremsmünster 2 32 RG Lambach 1 21 BRG Leonfelden 2 54 BRG Petrinum Linz 3 55 BORG Linz Gymnasium und RG Aloisianum Linz 1 27 BG, WRG Körnerstraße Linz 3 60 Europagymnasium Baumgartenberg 1 46 BG, BRG Peuerbachstraße Linz 2 46 BG, BRG Ramsauerstraße Linz 2 40 BORG Perg BRG Solarcity, Linz 2 23 BORG Ried BRG Ried 2 62 BG, BRG Schärding 4 77 BRG Michaelerplatz Steyr 3 63 BG, BRG Werndlpark, Steyr 3 65 BRG Traun 1 42 BG, WRG Schloss Traunsee Gmunden 3 64 BG Vöcklabruck 3 62 ORG der Franziskanerinnen Vöcklabruck 2 55 BG, BRG Brucknerstraße Wels 3 81 BG, BRG Schauerstraße Wels 3 62 BRG Wallererstraße Wels 3 54 Gesamt Vortragender: Gerald Heller
9 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _9 Schuljahr 2013/2014 Berufsbildende mittlere und höhere Schulen Kindergartenschulen Vorträge Schüler Linz Stockhofstraße 2 42 Linz Honauerstraße 2 36 Ried 3 56 Steyr 2 54 Vöcklabruck 3 61 Gesamt Höhere technische Lehranstalten Vorträge Schüler HTL Braunau HTL Hallstatt 5 88 HTL Haslach 2 51 HTL Neufelden 2 44 HTL Vöcklabruck HTL Wels/Lebensmitteltechnik 2 49 Gesamt Medizinische Fachschulen Vorträge Schüler KH Bad Ischl 3 60 KH Braunau 3 61 KH Freistadt 2 41 KH Gmunden 2 53 KH Kirchdorf 3 51 AKH Linz 3 64 BH Schwestern Linz 2 53 Elisabethinen Linz 2 40 KH Ried 3 56 KH Rohrbach 2 48 KH Steyr KH Vöcklabruck 3 70 KH Wels 4 81 KH Schärding 2 40 Gesamt Vortragender: Gerald Macho
10 _10 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 Schuljahr 2013/2014 Berufsbildende mittlere und höhere Schulen Handelsakademien und Handelsschulen Vorträge Schüler HAK/HASCH Bad Ischl 3 65 HAK/HASCH Braunau 4 80 HAK/HASCH Eferding 3 62 HAK/HASCH Freistadt 3 64 HAK/HASCH Gmunden 4 66 HAK/HASCH Kirchdorf 4 70 HAK/HASCH Lambach 2 48 HAK/HASCH Ried HAK/HASCH Rohrbach HAK/HASCH Schärding 4 70 HAK/HASCH Steyr 2 41 HAK/HASCH Traun 6 74 HAK/HASCH Vöcklabruck HAK/HASCH Wels HAK/HASCH Wels Gesamt Höhere Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe u. Fachschulen Vorträge Schüler HBLA Bad Ischl HBLA Bad Ischl Tourismus HBLA Bad Leonfelden HBLA Braunau FS Ebensee Caritas 4 65 HBLA Ebensee Mode HLA Freistadt 2 41 HBLA Kirchdorf 4 69 HBLA Linz Garnisonstraße 2 50 HBLA Linz Lentia Mode HBLA Linz Stockhofstraße 1 34 HBLA Linz Landwiedstraße FS Linz Oblatinnen 2 61 HBLA Perg 3 88 HBLA Ried HBLA Rohrbach 4 94 HBLA Steyr HBLA Vöcklabruck HBLA Wels HBLA Weyer 4 90 Gesamt Vortragender: Gerald Macho
11 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _11 Kurheim Hanuschhof Kurheim Linzerheim Rehamed Tisserand Juli 2002 Juni 2014 Zeitraum Vorträge Kurgäste Juli 2002 Juni Juli 2003 Juni Juli 2004 Juni Juli 2005 Juni Juli 2006 Juni Juli 2007 Juni Juli 2008 Juni Juli 2009 Juni Juli 2010 Juni Juli 2011 Juni Juli 2012 Juni Juli 2013 Juni Gesamt Vortragende: Ingrid Bruckner (bis November 2013), Gerald Heller, Eva Huemer, Gerald Macho Die Einrichtungen der OÖGKK auf einen Blick
12 _12 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014
13 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _13
14 _14 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 Aus der Zeitschrift htl up to date, Ausgabe 58 (Juni 2009):
15 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _15 Überblick 2014 Was versteht man unter Solidarität, gibt es eine Obergrenze bei den Beiträgen, kann ich mich auch freiwillig versichern?? Das Solidaritätsprinzip Das wesentliche Merkmal der Sozialversicherung und damit auch der sozialen Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip. Dieses bewirkt einen Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken genauso wie zwischen Personen mit großem und solchen mit geringem Krankheitsrisiko, zwischen besser und schlechter Verdienenden sowie zwischen kinderreichen Familien mit einem Einkommen und Zwei-Personen-Haushalten mit Doppeleinkommen. Schließlich kommt es zu einem Solidarausgleich zwischen Aktiven und Pensionisten. Es ist eine gesetzliche Krankenversicherung notwendig, um diese Solidarausgleiche auf breitester Basis zu sichern. Solidarität heißt auch: einkommensabhängige Beiträge, aber beitragsunabhängige Sachleistungen. Beitragsgrenzen Die Beiträge in der sozialen Krankenversicherung sind nicht vom individuellen Risiko des Einzelnen abhängig, sondern von seinem Einkommen. Zur Berechnung der Beiträge wird dieses Erwerbseinkommen aber nur bis zu einer Höchstgrenze der sogenannten Höchstbeitragsgrundlage herangezogen. Die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG beträgt Monatlich 4.530,00 Euro Täglich 151,00 Euro Für Sonderzahlungen jährlich 9.060,00 Euro Überschreitet das Einkommen eines Erwerbstätigen einen bestimmten Betrag die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht, bewirkt es keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Geringfügigkeitsgrenze im ASVG beträgt Monatlich 395,31 Euro Täglich 30,35 Euro
16 _16 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 Freiwillige Versicherung In Österreich besteht wegen des Systems der Pflichtversicherung für alle im Inland selbständig und unselbständig erwerbstätigen Personen sowie für bestimmte Angehörige ein umfangreicher sozialer Schutz. Einen ausreichenden Versicherungsschutz können jene Personen, die von diesem System nicht erfasst sind, durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung (= Selbstversicherung) erlangen. Für Studierende, die in keiner gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich oder in einem anderen EU-Staat pflichtversichert sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, gibt es die Möglichkeit einer Selbstversicherung zu einem günstigen Tarif. Auch geringfügig beschäftigte Personen können sich sehr preiswert in der Krankenund Pensionsversicherung selbst versichern. Versicherungsschutz für die ganze Familie Ohne zusätzliche Beitragszahlungen sind im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung Ehegatt/innen, Lebensgefährt/innen und Kinder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mitversichert. Der Versicherungsschutz durch die OÖGKK schließt mehr als drei Viertel der oberösterreichischen Bevölkerung ein. Denn unter dem vollen Versicherungsschutz stehen nicht nur die Versicherten selbst, sondern auch ihre Familien. OÖGKK: Zweitgrößte Krankenkasse in Österreich Versichertenstand der Gebietskrankenkassen in Österreich (2013)
17 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _17 Vertragspartnernetz Ein großer Teil der medizinischen Leistungen wird von unseren Vertragspartnern an unsere Versicherten abgegeben. Mit dem Abschluss eines Vertrages werden die Anbieter von Leistungen zu Vertragspartnern der OÖGKK. Erst solche Verträge ermöglichen der OÖGKK die flächendeckende Erfüllung ihres gesetzlichen Versorgungsauftrages. Dadurch wird den Versicherten der Zugang zu allen notwendigen Leistungen sichergestellt. Geschützte Personen in Oberösterreich Vertragspartner in Oberösterreich: Praktische Ärzte 663 Fachärzte 399 Radiologen 22 Labor 6 Zahnbehandler 380 Krankenanstalten 24 Öffentl. Apotheken 196 Hausapotheken 208 Physiotherapeuten 80 Logopäden 58 Bandagisten 67 Optiker 189 Orthopädieschuhmacher 58 Transporteure 24 Taxi 441 Hebammen 43 Institute 32 Hörgeräteakustiker 118 Ergotherapeuten 35 Hippotherapeuten 34 klinische Psychologen 8
18 _18 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014? Wie hoch sind meine Beiträge, wo hat die OÖGKK die höchsten Ausgaben, wie hoch ist der Verwaltungsaufwand? Für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge gelten folgende Prozentsätze: Beiträge und Umlagen in Prozent Versicherter Dienstgeber gesamt Krankenvers. Arbeiter 3,95 3,70 7,65 Krankenvers. Angestellte 3,82 3,83 7,65 Krankenvers. Lehrlinge (ab 3. Lehrj.) 3,95 3,70 7,65 Unfallversicherung (seit ) 1,30 1,30 Pensionsversicherung 10,25 12,55 22,80 Arbeitslosenversicherung (einkommensabhängig) 3,00 3,00 6,00 Arbeiterkammerumlage 0,50 0,50 Landarbeiterkammerumlage 0,75 0,75 Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 0,50 1,00 Schlechtwetter-Entsch. 0,70 0,70 1,40 Insolvenzzuschlag 0,55 0,55 Nachtschwerarbeitsbeitrag 2,00 2,00 Mitarbeitervorsorgebeitrag 1,53 1,53 Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten 5,10 5,10 Die Aufwendungen der OÖGKK im Jahr 2012 betrugen Millionen Euro. Davon wurden über 96 Prozent (1.849 Millionen Euro) den Versicherten in Form von Versicherungsleistungen zurückgegeben. Die restlichen Aufwendungen enthalten vor allem den Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand, der 46,29 Millionen Euro bzw. 2,50 Prozent der Ausgaben beträgt. Sozialversicherungsbeitrag 58 Cent Pensionsversicherung 19 Cent Krankenversicherung 15 Cent Arbeitslosenversicherung 4 Cent Unfallversicherung 3 Cent Wohnbauförderung 1 Cent AK-Umlage
19 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _19 Versicherungsleistungen im Jahr 2013 Ärztliche Hilfe 361,0 Heilmittel (Arzneien) 353,2 Heilbehelfe und Hilfsmittel 40,0 Zahnbehandlung, Zahnersatz 125,0 Anstaltspflege 722,1 Krankengeld 95,0 Mutterschaftsleistungen 68,4 Sonstige 145,9 Angaben in Millionen Euro Wann bin ich von der Rezeptgebühr befreit, welche Kostenbeteiligungen gibt es beim Krankenhausaufenthalt, wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Kur- oder Erholungsaufenthalt?? E-card Die e-card ersetzt den Krankenschein und wird daher beim Besuch eines Vertragsarztes benötigt. Die Ausstellung der e-card ist kostenlos. Vom Gesetzgeber ist ein Service-Entgelt von 10,55 Euro pro Kalenderjahr vorgesehen. Es wird vom Dienstgeber eingehoben. Das Service-Entgelt entfällt n für Pensionisten und deren Angehörige, n für Präsenz- und Zivildiener, n für alle, die von der Rezeptgebühr aufgrund des Einkommens befreit sind. Medikamente Für jedes verordnete Medikament ist die Rezeptgebühr in der Höhe von 5,40 Euro direkt in der Apotheke zu entrichten. Auf Antrag können folgende Personen von der Rezeptgebühr befreit werden: n Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Grenzwerte nicht übersteigen: Alleinstehende 857,73 Euro Ehepaare 1.286,03 Euro Bei Personen, die Infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen, erhöhen sich diese Grenzbeträge: Alleinstehende 986,39 Euro Ehepaare 1.478,93 Euro Alle diese Grenzbeträge erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende unversorgte Kind um 132,34 Euro Leben mit dem Antragsteller Personen im Haushalt, die über ein eigenes Einkommen verfügen, so wird dieses Einkommen ebenfalls aliquot angerechnet.
20 _20 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 Formlos und ohne Antrag sind diese Personen von der Rezeptgebühr befreit: n Personen, bei denen schon in anderem Zusammenhang ein besondere soziale Schutzbedürftigkeit festgestellt wurde. Zum Beispiel n Pensionsbezieher/innen mit Ausgleichszulage. n Patient/innen mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit n Zivildienstleistende und deren anspruchsberechtigte Angehörige n bei Überschreitung der jährlichen Rezeptgebührenobergrenze (Zwei Prozent vom Jahresnettoverdienst) Spitalsaufenthalt Die OÖGKK übernimmt die Kosten für die stationäre Krankenhauspflege auf der allgemeinen Gebührenklasse. Durch die Beiträge, die die OÖGKK an den OÖ Krankenanstaltenfonds zahlt, sind alle Leistungen (Operationen, Medikamente etc.) abgegolten. Dies gilt auch für die aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden neuen Behandlungsmethoden. Für mitversicherte Angehörige ist bei stationärem Aufenthalt maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr ein Kostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrages variiert je nach Krankenhaus und beträgt zwischen 17,00 Euro und 18,80 Euro pro Tag. Für Versicherte heben die Krankenhäuser für höchstens 25 Tage pro Kalenderjahr einen Verpflegskostenbeitrag von täglich 11,59 Euro ein. Dieser Beitrag kommt ausschließlich den Krankenhäusern zugute. Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, zahlen diesen Beitrag nicht. Kur und Erholung Die OÖGKK bietet Kur und Erholung primär für mitversicherte Angehörige. Für die Kuraufenthalte von Erwerbstätigen und Pensionisten ist in erster Linie die Pensionsversicherungsanstalt zuständig. Für eine Bewilligung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Die OÖGKK führt zwei Kurheime n den Hanuschhof in Bad Goisern n das Linzerheim in Bad Schallerbach und n das Rehamed Tisserand in Bad Ischl. Beim Aufenthalt in einem Kur- und Erholungsheim ist ein einkommensabhängiger täglicher Selbstbehalt zu entrichten: bei monatlichem Bruttoeinkommen bis 1.439,11 Euro 7,40 Euro bei monatlichem Bruttoeinkommen bis 2.020,50 Euro 12,68 Euro bei monatlichem Bruttoeinkommen über 2.020,50 Euro 17,97 Euro Von diesem Selbstbehalt befreit sind n Personen, deren monatliches Erwerbseinkommen 857,73 Euro nicht übersteigt. Bei Angehörigen bestimmt das Bruttoeinkommen des Versicherten die Höhe der Zuzahlung. n Bezieher einer Ausgleichszulage zur Pension n Rezeptgebührenbefreite Personen aufgrund des Einkommens (wenn OÖGKK Kostenträger)
21 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _21 Heilbehelfe und Hilfsmittel Heilbehelfe und Hilfsmittel dienen einerseits der akuten Kranken behandlung, als auch der medizinischen Rehabilitation oder dazu, bestehende körperliche Gebrechen zumindest teilweise auszugleichen. Diese Artikel können nach einer ärztlichen Verordnung bei den entsprechenden Vertragspartnern (z. B. Bandagist) bezogen werden. Für eine Vielzahl von medizinischen Artikeln übernimmt die OÖGKK im Rahmen der medizinischen Rehabilitation die tariflichen Kosten zur Gänze. Für alle anderen Heilbehelfe und Hilfsmittel ist ein Kostenanteil vom Versicherten zu tragen, der 10 Prozent der Kosten beträgt, mindestens jedoch 30,20 Euro (bei Sehbehelfen mindestens 90,60 Euro). Von der Kostenbeteiligung befreit sind n Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. für die ohne Rücksicht auf das Lebensalter Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe besteht n Personen, die von der Rezeptgebühr aufgrund des Einkommens befreit sind. Krankengeld Erkrankte Arbeitnehmer erhalten während der Arbeitsunfähigkeit den Lohn vom Dienstgeber weitergezahlt. Ist dieser Entgeltfortzahlungsanspruch erschöpft (abhängig von der Beschäftigungsdauer), leistet die OÖGKK mit dem Krankengeld einen Ersatz des Verdienstentganges, der nahezu die Höhe des Einkommens erreichen kann und das bis zu einer Dauer von 52 Wochen. Wie lange besteht Mutterschutz, wie hoch ist das Wochengeld, wer bekommt ein Kinderbetreuungsgeld?? Wochengeld Eine Arbeitnehmerin, die ein Kind erwartet, darf während des Mutterschutzes (acht Wochen vor der Entbindung, für den Tag der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung) nicht mehr arbeiten. Für die Zeit dieses Beschäftigungsverbotes ersetzt die OÖGKK mit dem Wochengeld den Nettolohn zur Gänze.
22 _22 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 Kinderbetreuungsgeld Seit 1. Jänner 2002 ersetzt das Kinderbetreuungsgeld das bisherige Karenzgeld. Es ist eine Familienleistung und wird unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit oder Pflichtversicherung ausbezahlt. Anspruch haben leibliche sowie Adoptiv- und Pflegeeltern von Kindern, die nach dem 31. Dezember 2001 geboren wurden. Als weitere Voraussetzungen sind vorgesehen n Anspruch auf Familienbeihilfe und gemeinsamer Haushalt n Keine Überschreitung der Zuverdienstgrenze von , Euro brutto pro Jahr. n Hinsichtlich des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuverdienst von 6.400, Euro möglich. Unselbstständig Erwerbstätige und deren Angehörige beantragen das Kinderbetreuungsgeld bei der OÖGKK, Selbstständige bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und Landwirte bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Wie lange und in welcher Höhe wird das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt? Bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner) 14,53 Euro Bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner) 20,80 Euro Bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner) 26,60 Euro Bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner) 33,00 Euro Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mit maximal 14 Monaten Bezugsdauer (davon mindestens 2 Monate der andere Elternteil) in der Höhe von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens mindestens 33,00 Euro bis maximal 66,00 Euro Künstliche Befruchtung? Seit Beginn des Jahres 2000 ist das sogenannte IVF-Fonds-Gesetz in Kraft. Damit wurde festgelegt, dass für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen 70 Prozent der Behandlungskosten von einem Fonds getragen werden, der je zur Hälfte aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von den Krankenversicherungsträgern gespeist wird. Wie oft kann ich eine Vorsorgeuntersuchung machen, wie verhalte ich mich bei einem Erkrankungsfall im Aus land, wo gibt es in meiner Nähe eine OÖGKK-Dienststelle? Jugendlichenuntersuchung In Oberösterreich sind die meisten berufstätigen Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren bei der OÖGKK versichert. Per Gesetz ist die OÖGKK verpflichtet, diese jungen Versicherten einmal pro Jahr zu einer ärztlichen Untersuchung einzuladen. Für Lehrlinge wird diese Untersuchung direkt in den Berufsschulen durchgeführt, alle anderen jugendlichen Dienstnehmer werden zur Untersuchung in die Dienststellen der OÖGKK eingeladen.
23 Erfolgsbericht Schulservice 2013/2014 _23 Vorsorgeuntersuchung Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einmal pro Jahr eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung bei Einrichtungen der Sozialversicherung oder einem Arzt Ihres Vertrauens in Anspruch nehmen. Ziel ist es, Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz- und Kreislauferkrankungen möglichst frühzeitig zu erkennen. Seit 1. Oktober 2005 wird in Österreich die neue Vorsorgeuntersuchung angeboten. In einigen Bereichen hat es wichtige Anpassungen und Neuerungen gegeben, die sich auf Grund internationaler wissenschaftlicher Erkenntnisse als wirksam in der Prävention von Krankheiten erwiesen haben. Urlaubsbetreuung Inland: Die e-card kann beim Urlaub im Inland bei jedem Vertragsarzt verwendet werden. Ausland: Ab 1. Jänner 2006 gilt in der EU, den EWR-Ländern und in der Schweiz grundsätzlich die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz EKVK) auf der Rückseite der e-card. Sie kann in jedem der 28 EU- bzw. drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) und in der Schweiz direkt beim Leistungserbringer (also z. B. beim Arzt) eingelöst werden. Anders bei jenen Ländern, mit denen Österreich ein bilaterales (zweiseitiges) Abkommen in der Krankenversicherung abgeschlossen hat (Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Türkei). Hier muss der entsprechende Betreuungsschein zumeist vor Beginn der ärztlichen Behandlung dem ausländischen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden. Dort erhalten Sie eine Art Patientenschein, erst damit ist es möglich, am Aufenthaltsort Arzt, Medikamente oder ein Spital auf Kosten Ihres Krankenversicherungsträger in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten: Bei der Planung des Auslandsaufenthaltes sollten Sie bedenken, dass die Kosten einer notfalls erforderlichen Kranken behandlung im Einzelfall überhaupt nicht oder nur teilweise durch staatliche Abkommen oder Verträge gedeckt sind. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall den Abschluss einer privaten Reise- und Urlaubsversicherung in Erwägung ziehen. Unterstützungsfonds In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann die OÖGKK ihre Hilfe auch über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus mit dem sogenann ten Unterstützungsfonds anbieten. Aus diesem Unterstützungsfonds können zum Beispiel Zuschüsse für nicht zur Gänze gedeckte Kosten einer Krankenbehandlung (einschließlich Kieferregulierungen oder Zahnersatz) kommen. Wichtige Voraussetzung: Es muss sich prinzipiell um Leistungen handeln, für die die OÖGKK zuständig ist. Die Höhe der Unterstützungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragsteller. Für detaillierte Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen in jeder Dienststelle gerne zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns unter Alle Infos finden Sie auch im Internet unter
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