Haushaltsplan 2013/2014

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1 Haushaltsplan 2013/2014 Einzelplan 01 Landtag

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3 Inhalt Seite Vorwort 5 Übersicht über Bauausgaben 7 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr Kapitel Landtag (Einnahmen) 13 Kapitel Landtag (Ausgaben) 15 Kapitel Landtag (Abschluss) 31 Kapitel Landtag (Stellenplan) 33 Kapitel Landtag (Abschluss Stellenplan) 36 Kapitel Der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Einnahmen) 37 Kapitel Der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Ausgaben) 39 Kapitel Der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Abschluss) 46 Kapitel Der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Stellenplan) 47 Kapitel Der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Abschluss Stellenplan) 49 Landtag (Abschluss) 51 Landtag (Abschluss Stellenplan) 53 3

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5 Vo rwort Vorwort zum Einzelplan 01 Landtag Aufgaben und Aufbau in den wichtigsten Grundzügen Der Einzelplan 01 gliedert sich in die Kapitel und Das Kapitel enthält die für die Mitglieder des Landtags sowie für die Funktionsfähigkeit des Landtags und seiner Verwaltung notwendigen Einnahmen und Ausgaben. Der gemäß 25 SächsDSG vom 25. August 2003 (GVBl. S. 330) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz vom 14. Juli 2 (GVBl. S. 270) gewählte Sächsische Datenschutzbeauftragte ist beim Landtag angesiedelt. Seine Aufgaben sind der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Unterstützung bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Er untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landtags, soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Aufbau und Aufgaben des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus dem Gesetz. Das Kapitel enthält die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel (Personal- und Sachkosten). Der Landtag ist unmittelbares Verfassungsorgan. Er ist die gewählte Vertretung des Volkes vom Freistaat Sachsen; er hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Dresden. Der Landtag besteht in der Regel aus 120 Abgeordneten, die nach Maßgabe von Art. 44 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen auf fünf Jahre gewählt werden. Dem Landtag der 5. Wahlperiode gehören bedingt durch Überhang- und Ausgleichsmandate 132 Abgeordnete an. Ihr Status ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags näher ausgeformt. Der Landtag der 5. Wahlperiode ist am 30. August 2009 gewählt worden; er hat sich am 29. September 2009 konstituiert. Seine Mitglieder haben sich zu den Fraktionen der CDU (58 Mitglieder), die LINKE (29 Mitglieder), der SPD (14 Mitglieder), der FDP (14 Mitglieder), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (9 Mitglieder) und der NPD (8 Mitglieder) zusammengeschlossen. Rechte und Pflichten der Fraktionen sind im Gesetz zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen des Landtags geregelt. Aufbau, Arbeitsweise und Aufgaben des Landtags werden von der Verfassung im 3. Abschnitt in den Grundzügen behandelt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Landtags vom 29. September Organe des Landtags sind danach das Plenum, die Ausschüsse, das Präsidium und der Präsident. Das Plenum entscheidet im Regelfall nach einer Vorbereitung durch Ausschüsse. Der Landtag der 5. Wahlperiode hat zurzeit 8 Fachausschüsse: 1. Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, 2. Haushalts- und Finanzausschuss, 3. Ausschuss für Schule und Sport, 4. Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 5. Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft, 6. Innenausschuss, 7. Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, 8. Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien. Die Ausschüsse können Unterausschüsse einsetzen. Weitere ständige Ausschüsse sind: Petitionsausschuss, Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten, Bewertungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. 5

6 Hinzu kommen die nach gesonderten Rechtsvorschriften gewählten Gremien: Parlamentarische Kontrollkommission, Parlamentarisches Kontrollgremium, G-10 Kommission, der Ausschuss nach Artikel 113 der Sächsischen Verfassung (Notparlament). Außerdem hat der Landtag in seiner 21. Sitzung eine Enquete-Kommission (Strategien für eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen) eingesetzt. Zusätzlich hat der Landtag in seiner 5. Wahlperiode bisher 3 Untersuchungsausschüsse eingesetzt. Der Landtag wählt den Präsidenten und drei Vizepräsidenten für die Dauer der Wahlperiode. Der Präsident ist staatsrechtlicher Repräsentant des Landtags. Er führt dessen Geschäfte und vertritt den Freistaat Sachsen in Angelegenheiten des Landtags. Der Präsident und die Vizepräsidenten teilen sich die Sitzungsleitung. Im Falle seiner Verhinderung wird der Präsident vom Ersten Vizepräsidenten, ist auch dieser verhindert, vom Zweiten Vizepräsidenten und bei dessen Verhinderung, vom Dritten Vizepräsidenten vertreten. Außerhalb des Vertretungsfalles üben die Vizepräsidenten keine Organfunktion aus. Der Präsident wird in seiner Amtsführung vom Präsidium unterstützt, in dem er den Vorsitz führt. Der Präsident leitet die Landtagsverwaltung. Sein ständiger Vertreter in Angelegenheiten der Landtagsverwaltung ist der Direktor beim Landtag. Der Pressesprecher ist dem Präsidenten zugeordnet. Dem Präsidialbüro sind folgende Bereiche angegliedert: R 1 (Veranstaltungen, Besucherdienst und Publikationen) und R 2 (Protokoll, elektronische Medien und Ausstellungen). Die Landtagsverwaltung unterstützt den Landtag und seine Gremien, den Präsidenten und die Mitglieder des Landtags bei der Wahrnehmung der in der Landesverfassung zugewiesenen Aufgaben in organisatorischer und technischer Hinsicht sowie in rechtlichen Angelegenheiten. In diesem Rahmen wirkt sie insbesondere an der Vorund Nachbereitung der Sitzungen des Landtags, des Präsidiums und der Ausschüsse mit. Ferner unterstützt sie den Landtagspräsidenten bei der Vertretung des Landtags nach außen und bei seinen Verwaltungsaufgaben. Die Landtagsverwaltung ist nicht Teil der exekutiven Verwaltungsorganisation, hat aber den Rang und die Rechtsstellung einer obersten Staatsbehörde für alle Bediensteten der Landtagsverwaltung. Die Landtagsverwaltung ist im Übrigen wie folgt gegliedert: Abt. P Ref. PD 1 Ref. PD 2 Ref. PD 3 Ref. PD 4 Abt. Z Ref. ZD 1 Ref. ZD 2 Ref. ZD 3 Ref. ZD 4 SDB Ref. SDB 1 Ref. SDB 2 Ref. SDB 3 Ref. SDB 4 Parlamentsdienste Juristischer Dienst Plenardienst, Präsidium, Parlamentarische Geschäftsstelle, Stenografischer Dienst Ausschussdienst Petitionsdienst Zentrale Dienste Abgeordnetenangelegenheiten, Personal, Justiziariat Haushalt, Organisation, Informationstechnik Informationsdienste, Parlamentsdruckerei Gebäudemanagement, Sicherheit, Innerer Dienst, Veranstaltungsorganisation Sächsischer Datenschutzbeauftragter Technik, Informatik, Medien Soziales, Statistik, Wissenschaft, nicht öffentlicher Bereich Personalwesen, Kommunales, Kultus, Umwelt/Landwirtschaft, Gesundheitswesen Justiz, Sicherheit, Steuer, Internationales, Grundsatz Geschäftsstelle beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten SAB Sächsischer Ausländerbeauftragter Der Sächsische Ausländerbeauftragte stützt sich zur Erledigung seiner Aufgaben auf eine Geschäftsstelle, die Bestandteil der Landtagsverwaltung ist. Außerdem ist dem Sächsischen Ausländerbeauftragten die Geschäftsstelle der Härtefallkommission angegliedert. 6

7 Übersicht über Bauausgaben Baumaßnahmen, Ausgaben für Mieten, Pachten, Bauhaushalt und Grundstücksbewirtschaftung Im Einzelplan 14 Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung sind für den Einzelplan 01 Ausgaben wie folgt veranschlagt: in Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Kapitel Gruppe ,5 968,3 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume Kapitel Gruppe ,7 166,6 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Kapitel Gruppe ,0 200,0 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Gesamtbaukosten bis zu 1.000,0 Kapitel Gruppe ,0 620,0 Große Baumaßnahmen mit Gesamtbaukosten über 1.000,0 Kapitel Gruppe 712 ff. 0,0 0,0 7

8 über die Einnahmen und Ausgaben im Haushalts- über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen und im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR Landtag 7,5 7, , Der Sächsische Datenschutzbeauftragte 42,0 153,4 195, ,6 Summe ,5 153,4 202, ,2 Summe ,7 37, , mehr(+)/weniger(-) +11,8 +153,4 +165,2 +592,1 8

9 über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen und im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushalts- Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 Ausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Baumaßnahmen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen + Überschuss -Zuschuss Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR , ,7 295, , , ,6 263,8 17, , , , ,5 312, , , , ,4 398, , ,2 +303,1 +134,1-86,4 +942,9-777,7 9

10 über die Einnahmen und Ausgaben im Haushalts- über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen und im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Kapitel Bezeichnung Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR Landtag 7,5 7, , Der Sächsische Datenschutzbeauftragte 42,0 154,3 196, ,5 Summe ,5 154,3 203, ,3 Summe ,5 153,4 202, , mehr(+)/weniger(-) +0,0 +0,9 +0, ,1 10

11 über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen und im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushalts- Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 Ausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Baumaßnahmen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen + Überschuss -Zuschuss Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben (Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben) Verpflichtungsermächtigungen Kapitel - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR - - Tsd. EUR , ,9 561, , , ,1 271,7 17, , , , ,6 578, , , , ,5 312, , ,9-47,1 +224,1 +266, , ,2 11

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13 Kapitel 01 01Landtag (Einnahmen) 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Gebühren und tarifliche Entgelte --- *** *** 0, Einnahmen aus dem Haushaltsplanentwurf, 0,2 *** *** Haushaltsrechnung, Haushaltsplan 0,0 Einnahmen aus der kostenpflichtigen Abgabe von Haushaltsplanunterlagen an externe Bezieher Einnahmen aus Veröffentlichungen 4,5 4,5 4,5 0, Vermischte Einnahmen 2,0 2,0 2,0 0, Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung --- *** *** und Nutzung 0, Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen --- *** *** Sachen 0, Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen 1,0 1,0 1,0 (bis zu 5,0 im Einzelfall, ohne Kfz) 0, Rückzahlung der Beiträge zum Versorgungswerk --- *** *** der Mitglieder des Sächsi- schen Landtages 777,2 Rückzahlungen der Beiträge zum Versorgungswerk der Mitglieder des Landtages, sofern und soweit diese nicht im Jahr 2010 durch die Berechtigten gemäß 45a Abs. 2 SächsAbgG in Anspruch genommen wurden. Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Zuweisungen der Bundesagentur für *** Arbeit im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 0,0 Der Leertitel dient dem Nachweis von Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. 13

14 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Erstattungen des Generationenfonds ,0 Im Rahmen der Vollfinanzierung erstattet der Generationenfonds gemäß 6 Abs. 1 Generationenfondsgesetz vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725, 726) dem Freistaat Sachsen angefallene Versorgungsausgaben für die ab dem 1. Januar 1997 begründeten Dienstverhältnisse. Der Leertitel dient zum Nachweis von Erstattungen des Generationenfonds für Versorgungsempfänger, deren Ansprüche auf einem nach dem 31. Dezember 1996 begründeten Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen beruhen, mit Ausnahme der Beamten auf Widerruf Erstattung von Versorgungszuschlägen Bei Abordnungen, die nicht mit dem Ziel der Versetzung erfolgen, ist ein Versorgungszuschlag zu erheben, der dem Ausgleich für spätere Versorgungslasten dient. Gesamteinnahmen 7,7 7,5 7,5 778,1 14

15 Kapitel 01 01Landtag (Ausgaben) 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Ausgaben Personalausgaben Grundentschädigung nach 5 Sächs , , ,9 AbgG 7.995,8 Untereinander gegenseitig deckungsfähig mit 01 01/411 04, 01 01/411 05, 01 01/411 06, 01 01/411 08, 01 01/ , 01 01/ gegenüber ,7 mehr 2014 gegenüber ,6 weniger Veranschlagt ist die Grundentschädigung nach 5 SächsAbgG. Die Grundentschädigung ändert sich nach Maßgabe des 5 Abs. 3 SächsAbgG Aufwandsentschädigung nach , , ,1 SächsAbgG 4.116,2 Vgl. Vermerk bei 01 01/ gegenüber ,5 mehr 2014 gegenüber ,2 weniger Die Aufwandsentschädigung ändert sich nach Maßgabe des 6 Abs. 2 S. 7 bis 9 SächsAbgG. 1. Kostenpauschale nach 6 Abs. 2 SächsAbgG 4.235, ,3 2. Zusätzliche Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale nach 6 Abs. 2 S. 10 bis 12 79,3 79,3 SächsAbgG 3. Amtsaufwandsentschädigung nach 6 Abs. 6 Sächs AbgG 98,5 98,5 Summe 4.413, ,1 Veranschlagt sind unter Position 3 die in 6 Absatz 6 Satz 1 und 2 SächsAbgG normierten steuerfreien Amtsaufwandsentschädigungen für - den Präsidenten: mtl. 460,16 - die Vizepräsidenten: mtl. je 230,08 - die Fraktionsvorsitzenden: mtl. je 306,78 - die Vorsitzenden von Ausschüssen und Enquete-Kommissionen: mtl. je 332,34 - die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Fall der Vertretung des Ausschussvorsitzenden ab der zweiten aufeinanderfolgenden Sitzung: mtl. je 332, Dienstreisekosten nach 11 SächsAbgG 140,0 195,0 85,0 einschließlich erforderlicher Annexausgaben 142,1 Vgl. Vermerk bei 01 01/ Die Ausgaben sind übertragbar gegenüber ,0 mehr 2014 gegenüber ,0 weniger Leistungen nach 10, 11a, 21 und ,3 408,6 406,5 SächsAbgG 365,2 15

16 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ noch zu Vgl. Vermerk bei 01 01/ Abgeltung Freifahrtberechtigung DB nach 10 SächsAbgG 22,4 22,4 2. Zuschüsse zu Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen nach 21 SächsAbgG 329,8 326,2 3. Sonstige Zahlungen nach 11a SächsAbgG und 22 SächsAbgG 56,4 57,9 Summe 408,6 406, Aufwandsentschädigung für Kosten der ,6 Ausstattung der Abgeordnetenbüros der Mitglieder des Sächsischen Landtags 28,4 nach 6 Abs. 7 SächsAbgG Die Ausgaben sind übertragbar gegenüber ,6 mehr Veranschlagt ist die Aufwandsentschädigung für die Ausstattung eines Abgeordnetenbüros für die 6. Legislaturperiode nach 6 Abs. 7 SächsAbgG (2.863,23 je Abgeordneten) Leistungen an ausscheidende und ehemalige 4.865, , ,6 Mitglieder des Sächsischen Land- tags und deren Hinterbliebene 4.004,7 Vgl. Vermerk bei 01 01/ Die Ausgaben sind übertragbar (Übergangsgeld, Versorgungsabfindung) gegenüber ,2 weniger 2014 gegenüber ,4 mehr Das Übergangsgeld, die Versorgungsabfindung und die Altersentschädigung ändern sich nach Maßgabe des 5 Abs. 3 SächsAbgG. 1. Zahlungen nach 26 Abs. 2 und 3 SächsAbgG 54,3 750,3 2. Übergangsgeld nach 12 i. V. m. 40 SächsAbgG 365, ,7 3. Versorgungsabfindung nach 17 SächsAbgG 24,1 734,2 4. Zuschüsse zu Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen nach 21 SächsAbgG 292,7 374,4 5. Altersentschädigung nach 13 bis 16 und 42 i. V. m. 40 SächsAbgG 3.809, ,9 6. Sonstige Zahlungen nach 19 und 22 SächsAbgG 227,7 231,1 Summe 4.774, , Aufwendungen für Mitarbeiter der Mitglieder 6.432, , ,8 des Sächsischen Landtags nach 6 Abs. 4 SächsAbgG 6.152,2 Vgl. Vermerk bei 01 01/ Die Ausgaben sind übertragbar. 16

17 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ noch zu gegenüber ,1 mehr Der Aufwendungsersatz ändert sich nach Maßgabe der jeweiligen Ausführungsbestimmungen, die vom Präsidium erlassen werden ( 6 Absatz 4 Satz 1 SächsAbgG) Vorsorgebeiträge der Mitglieder des 657,9 133,2 179,6 Sächsischen Landtags nach 13 und 14a SächsAbgG 198,0 Vgl. Vermerk bei 01 01/ Die Ausgaben sind in das Jahr 2014 übertragbar gegenüber ,7 weniger 2014 gegenüber ,4 mehr Bezüge der planmäßigen Beamten und 3.214, , ,6 Richter (einschl. Abordnungen) 2.405,2 2013: Bei einer Planstelle der BesGr. A 13, gd ist ein Anteil von 0,5 dieser Planstelle (einschließlich der Mittel) gesperrt. Diese Planstelle ist in 2014 wegfallend. 2014: Bei einer Planstelle der BesGr. A 13, gd ist ein Anteil von 0,5 dieser Planstelle (einschließlich der Mittel) gesperrt. Diese Planstelle ist in 2014 wegfallend. Der dient dem Nachweis von Bezügen einschließlich Zulagen und Zuwendungen sowie Aufwandsentschädigungen Leistungsbezahlung der Beamten 4,6 4,6 4,6 0,0 Sammelansatz für die Kapitel und Mehrarbeitsvergütungen für Beamte , Übergangsgelder und Ausgleiche nach dem BeamtVG 0,0 Ein Beamter oder Richter mit Dienstbezügen, der nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, erhält ein Übergangsgeld nach 47 BeamtVG in der am 31. Oktober 2007 geltenden Fassung. Beamte im Sinne des 17h Abs. 1 Satz 1 SächsBesG, die vor Erreichen der Altersgrenze nach 49 Abs. 1 oder 2 SächsBG wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten, erhalten neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich nach 17h SächsGesG Zuführungen an die Versorgungsrücklage 13,5 13,5 13, ,8 17

18 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ noch zu Zuführungen an das Sondervermögen nach 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage für aktive Beamte Aufwendungen für geringfügig entlohnte 36,7 63,1 72,5 Beschäftigungen i. S. des 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 34,4 Mittel in Höhe von 6,5 in 2013 und in Höhe von 14,8 in 2014 für den elektronischen Pressespiegel sind gesperrt bis ein entsprechender Beschluss des Präsidiums des Sächsischen Landtages gefasst wird gegenüber ,4 mehr 2014 gegenüber ,4 mehr Entgelte für Arbeitnehmerinnen und 4.429, , ,2 Arbeitnehmer 4.764, gegenüber ,5 mehr 2014 gegenüber ,2 mehr Der dient dem Nachweis von: - Tabellenentgelten und sonstigen Entgeltbestandteilen der Tarifbeschäftigten, einschließlich Jahressonderzahlungen sowie besonderen Zahlungen gemäß 23 TV-L, Aufstockungsbeträgen bei Altersteilzeit, Abfindungen, - Entgelten und sonstigen Entgeltbestandteilen der außertariflich Beschäftigten ( 17 Abs. 2 zweiter Anstrich TVÜ-Länder), - Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (VBL). Die Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit werden bei nachgewiesen Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverhältnissen bis zu 24 Monaten, außer geringfügig Beschäftigte i. S. des 8 Abs. 1 SGB IV 64,1 66, gegenüber ,1 mehr Der dient dem Nachweis von: - Tabellenentgelten und sonstigen Entgeltbestandteilen der Tarifbeschäftigten, einschließlich Jahressonderzahlungen sowie besonderen Zahlungen gemäß 23 TV-L, Aufstockungsbeträgen bei Altersteilzeit, Abfindungen, - Entgelten und sonstigen Entgeltbestandteilen der außertariflich Beschäftigten ( 17 Abs. 2 zweiter Anstrich TVÜ-Länder), - Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (VBL). Die Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit werden bei nachgewiesen Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit 13,8 13,8 13,8 von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2, Aufwendungen für Beschäftigte in *** Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 0, Entgelte für Auszubildende in tariflichen 39,3 37,8 39,1 Ausbildungsverhältnissen 36,0 18

19 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ noch zu Bei dem werden die Ausbildungsentgelte und sonstigen Entgelte an Auszubildende, einschließlich Jahressonderzahlungen, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (VBL) nachgewiesen Nicht aufteilbare Personalausgaben 92,1 92,1 92,1 45,6 Veranschlagt sind Vergütungen/Löhne von Aushilfskräften für Parlamentsdienste, Besucherdienst sowie Erstattungen für vorübergehend abgeordnete Beamte (befristete Parlamentsaufträge) und sonstige Personalkosten Ruhegehälter 303,9 313,0 379, , gegenüber ,4 mehr Beamte, deren Beamtenverhältnis durch Eintritt in den Ruhestand im Sinne des 21 Nr. 4 BeamtStG endet, erhalten ein Ruhegehalt. Beamten auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf, deren Beamtenverhältnis durch Entlassung endet, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Unterhaltsbeitrag nach 15, 38, 66 Abs. 5 BeamtVG in der nach 17 Abs. 2 SächsBesG geltenden Fassung bewilligt werden. Entsprechendes gilt für die Versorgung der Richter. Darüber hinaus sind Leistungen im Rahmen eines durchgeführten Versorgungsausgleiches aufgrund des 225 SGB VI i.v.m. der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung (BGBl. 2001, S. 2628) zu erstatten Witwen- und Waisengeld, Witwenabfindung sowie Sterbegeld 0,0 Aus diesen Mitteln werden an die Hinterbliebenen der von erfassten Beamten folgende Arten der Hinterbliebenenversorgung geleistet: - Witwengeld nach 19, 20 BeamtVG, - Waisengeld nach 23, 24 BeamtVG, - Witwenabfindung nach 21 BeamtVG, - Unterhaltsbeiträge nach 22, 26, 41 BeamtVG, - Sterbegeld nach 18 BeamtVG. Dabei ist das Beamtenversorgungsgesetz in der nach 17 Abs. 2 SächsBesG geltenden Fassung anzuwenden Zuführungen an die Versorgungsrücklage 7,8 7,8 7, ,5 Zuführungen an das Sondervermögen nach 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage für Versorgungsempfänger Unterstützungen auf Grund der Unterstützungsgrundsätze, 3,5 3,5 3,5 Fürsorgemaßnah- men sowie Kosten nach dem 1,8 Arbeitssicherheitsgesetz Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 3,0 3,0 3,0 0,0 19

20 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ noch zu Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse in besonderen Fällen (bei Bedarf: Auslandstrennungsgeld) sowie Umzugskostenvergütungen einschl. Zahlungen nach der Richtlinie über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltführung aus Anlass von Versetzungen und Abordnungen vom Inland in das Ausland und vom Ausland in das Inland (AER) vom 15. Dezember 1997 (GMBl. des Bundes 1998, S. 26), geändert durch die Richtlinie vom 29. März 2000 (GMBl. des Bundes, S. 373), in der jeweils geltenden Fassung Ausgaben für das Jobticket 9,3 9, gegenüber ,3 mehr Sammelansatz für die Kapitel und Veranschlagt sind die Arbeitgeberanteile für das Jobticket der Beschäftigten der Landtagsverwaltung und des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Zur Verstärkung der Personalausgaben des Einzelplanes 0,0 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstattungsgegenstände 313,0 433,9 562,4 (außer IT und E- Government) 331,2 Mittel in Höhe von 28,9 in 2013 sowie in Höhe von 75,4 in 2014 für den elektronischen Pressespiegel sind gesperrt bis ein entsprechender Beschluss des Präsidiums des Sächsischen Landtages gefasst wird gegenüber ,9 mehr 2014 gegenüber ,5 mehr 1. Geschäftsbedarf 84,0 140,0 2. Druckerzeugnisse (auch in digitaler Form) 144,5 136,0 3. Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen 153,0 223,0 4. Unterhaltung und Wartung 19,4 20,4 5. Sonstiges 33,0 43,0 Summe 433,9 562, Brief- und Paketgebühren, sonstige 82,0 79,0 81,0 Fernmeldegebühren 57,0 Veranschlagung der Brief- und Paketgebühren und sonstigen Fernmeldegebühren (außer Sächsisches Verwaltungsnetz) Brief- und Paketgebühren 49,0 51,0 2. Sonstiges 30,0 30,0 Summe 79,0 81,0 20

21 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Sächsisches Verwaltungsnetz 100,0 70,0 70,0 13, gegenüber ,0 weniger Veranschlagt sind für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) die volumenabhängigen Fernsprechkosten zu externen Teilnehmern, die ab Beginn des SVN beauftragten Zusatzleistungen (Netzerweiterungen, Routermieten, etc.) und alle Mobilfunkkosten (Grundgebühren für Sprach- und Datenanschlüsse, Gebühren der Gespräche und für die mobile Datenübertragung). Der dient der Deckung der bei Kapitel zentral verausgabten Kosten. Die Veranschlagung der Pauschalkomponente (Kosten der Sprach- und Datenkommunikation zwischen den Landesbehörden, die Bereitstellung zentraler Dienste wie und Internet, der zentrale Mobilfunkübergang) des SVN erfolgt zentral im Wirtschaftsplan des Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste. 1. Volumenabhängige Fernsprechkosten zu externen Teilnehmern 55,0 55,0 2. Zusatzleistungen 0,0 0,0 3. Mobilfunkkosten 15,0 15,0 Summe 70,0 70, Kosten für Landtagsdrucksachen 72,5 59,5 59,5 46, gegenüber ,0 weniger 1. Herstellung der Landtagsdrucksachen 54,5 54,5 2. Parlamentsbezogene Druckleistungen 5,0 5,0 Summe 59,5 59, Haltung von Dienstkraftfahrzeugen 71,5 76,0 80,5 59,1 1. Kraft- und Schmierstoffe 40,0 42,0 2. Unterhaltung und Instandsetzung 28,0 30,0 3. Sonstiges 8,0 8,5 Summe 76,0 80, nachrichtlich: Bestand an Dienstfahrzeugen am Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Pkw Die Fahrbereitschaft des Landtags besteht aus 2 Fahrzeugen Persönliche Ausrüstungsgegenstände 22,0 22,0 23,0 und Verbrauchsmittel 13,3 21

22 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ noch zu Veranschlagt sind Ersatzausstattungen für Pförtner, Kraftfahrer, Boten, Handwerker, Drucker, Hausdienst Bewirtschaftung der Grundstücke, 185,0 200,0 185,0 Gebäude und Räume 190,2 Veranschlagt ist der Bedarf für kleinere Ausgaben im Zusammenhang mit der Grundstücksbewirtschaftung, soweit die Bewirtschaftung nicht dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement obliegt und die Ausgaben im Einzelplan 14 zu veranschlagen sind. Veranschlagt sind außerdem Wartungs- und Reparaturkosten für spezifische technische Anlagen Mieten und Pachten für Grundstücke, 42,0 42,0 42,0 Gebäude und Räume 40,8 Veranschlagt sind Nutzungsentgelte für vom Landtag gemietete Räume für auswärtige Ausschusssitzungen sowie für gepachtete Stellplätze Mieten und Pachten für Maschinen, Fahrzeuge 332,5 318,0 319,0 und Geräte 280,7 1. Kopiergeräte 280,0 280,0 2. Miete für Dienst-Kfz 35,0 36,0 3. Sonstiges 3,0 3,0 Summe 318,0 319, nachrichtlich: Bestand an Dienstfahrzeugen am Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 gemietete/geleaste Dienst-Kfz Unterhaltung der Grundstücke und baulichen 50,0 50,0 50,0 Anlagen 34,7 Ausgabemittel zur Erledigung kleinerer dringender Instandsetzungsarbeiten, die sich ohne technische Sachkunde beurteilen lassen und die Strukturen eines Gebäudes nicht verändern Aus- und Fortbildung, Umschulung 46,0 43,0 43,0 31, Gerichts- und ähnliche Kosten 22,0 22,0 22,0 7,8 22

23 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Kosten für Sachverständige und Mitglieder 321,8 327,1 248,0 von Fachbeiräten u. ä. Ausschüssen 262, gegenüber ,1 weniger 1. Kosten für Sachverständige 149,1 100,0 2. Honorare, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschl. Reisekosten für Vertragsstenografen 160,0 130,0 3. Dolmetscherkosten und Kosten für andere Sachverständige für den Ausländerbeauftragten ,0 18,0 Summe 327,1 248, Reisekostenvergütungen 25,0 25,0 25,0 23,0 Reisekostenvergütungen sind veranschlagt für: 1. Inlandsdienstreisen 15,9 15,9 2. Auslandsdienstreisen 7,6 7,6 3. Reisen in Angelegenheiten der Personal- und Schwerbehindertenvertretung 1,0 1,0 4. Auslagen gem. 12 Abs. 2 Sächs. Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) 0,5 0,5 Summe 25,0 25,0 Veranschlagt sind die Reisekosten für die Landtagsverwaltung Veranstaltungen des Sächsischen Landtags 150,0 150,0 150,0 149,8 Die Ausgaben sind veranschlagt zur Erfüllung von Repräsentationsverpflichtungen des Landtags. Im Ansatz enthalten sind auch Kosten für Ehren- und Gastgeschenke sowie übliche Nebenkosten bei Delegationsreisen. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Zur Verfügung des Präsidenten des 25,0 25,0 25,0 Sächsischen Landtags für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung 25,0 in besonderen Fällen Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Aus den Ausgaben können auch Zuwendungen aus besonderer Veranlassung für karitative Einrichtungen oder Zwecke sowie für die Übernahme von Schirmherrschaften bis höchstens 10,2 jährlich geleistet werden Kosten für Veröffentlichungen, Dokumentationen 685,0 754,3 764,3 und Öffentlichkeitsarbeit 646,3 Nach 63 Absatz 3 Satz 2 SäHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial an Dritte gegen ermäßigtes Entgelt bzw. unentgeltlich abgegeben werden. 23

24 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ noch zu gegenüber ,3 mehr 1. Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, etc.) 539,3 549,3 2. Veranstaltungen 150,0 150,0 3. Öffentlichkeitsarbeit des Ausländerbeauftragten 3a. Ausländerbeauftragter 40,0 40,0 3b. Integration 25,0 25,0 Summe 754,3 764,3 Der Ausgaberahmen schließt auch sonstigen Aufwand im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit, einschl. Einladungen zu Landespressekonferenzen, ein. Aus den Mitteln können auch Bewirtungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit Ausstellungen, bestritten werden. Aus den Ausgabemitteln des Ausländerbeauftragten können auch Zuwendungen aus besonderer Veranlassung für karitative Einrichtungen oder ähnliche Zwecke geleistet werden. Die für die Öffentlichkeitsarbeit des Ausländerbeauftragten veranschlagten Mittel stehen im Umfang von 25,0 (Ziffer 3b.) unter dem Vorbehalt des entsprechenden Gesetzesbeschlusses über die Aufgabenerweiterung Besucherdienst und unterrichtsbegleitende 298,0 245,0 245,0 politische Bildung 189,7 Nach 63 Absatz 3 Satz 2 SäHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial an Dritte gegen ermäßigtes Entgelt bzw. unentgeltlich abgegeben werden gegenüber ,0 weniger Veranschlagt sind Kosten für Informationsveranstaltungen zur Arbeit des Sächsischen Landtags, Einführung von Jugendgruppen und anderer Besuchergruppen in die Parlamentsarbeit sowie für die Förderung der politischen Bildung. Aus dem Ansatz dürfen auch Bewirtungskosten im Zusammenhang mit den genannten Aktivitäten bestritten werden Umzugs- und Verlegungskosten von 13,0 13,0 20,0 Dienststellen 1, gegenüber ,0 mehr Leistungen auf Grund von gerichtlichen 5,0 5,0 5,0 Entscheidungen oder Prozessvergleichen sowie außergerichtlichen Vergleichen oder Anerkenntnissen im Zusammenhang mit der Vertretung des Staates in Prozessangelegenheiten 0, Leistungsentgelte für die Nutzung von 113,0 106,0 88,0 Pressediensten 107, gegenüber ,0 weniger Veranschlagt sind Gebühren für Pressedienste. 24

25 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Künstlersozialabgabe gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz 2,5 3,5 3,5 - KSVG 3,5 Gemäß 24 Künstlersozialversicherungsgesetz vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, sind Unternehmen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für eigene Zwecke zu nutzen Vermischte Verwaltungsausgaben 15,0 10,0 10,0 4, gegenüber ,0 weniger Veranschlagt sind Ausgaben für Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen (soweit keine Dienstreise), Unfallrenten, Entschädigungen an Dritte sowie sonstige vermischte Verwaltungsausgaben Ausgaben für die Erforschung, Aufbereitung, Dokumentation und Publikation der Geschichte der Sächsischen Parlamente 20,0 20, gegenüber ,0 mehr Veranschlagt sind die nicht aufteilbaren sächlichen Verwaltungsausgaben für die Erforschung der Geschichte der Sächsischen Parlamente einschließlich der Finanzierung der hierfür erforderlichen Arbeitsmittel und Grundlagen. Aus diesem Ansatz werden auch die Dokumentation und die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse geleistet. Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Kostenbeteiligung am Parlamentsspiegel 10,0 10,0 10,0 der Bundesländer 6,5 Veranschlagt ist die Kostenbeteiligung des Freistaates Sachsen am Gesamt-Parlamentsspiegel der Bundesländer durch Erstattung an das betreuende Land Nordrhein-Westfalen Ausgleichsabgabe nach SGB IX - Rehabilitation 8, und Teilhabe behinderter Men- schen 0,0 Gemäß 77 Abs. 1 SGB IX haben Arbeitgeber, solange sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Sie ist jährlich mit der Erstattung der Anzeige nach 80 Abs. 2 SGB IX an das zuständige Integrationsamt abzuführen. Da der Freistaat Sachsen gemäß 77 Abs. 8 SGB IX hinsichtlich der Entrichtung der Ausgleichsabgabe als ein Arbeitgeber gilt, können Überbesetzungen mit Unterbesetzungen auch ressortübergreifend ausgeglichen werden. Den anteiligen Ausgleichsabgabebetrag ermittelt das Landesamt für Steuern und Finanzen Zuschüsse für die Erforschung, Aufbereitung, Dokumentation und Publikation der Geschichte der Sächsischen Parlamente 45,0 45,0 25

26 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ noch zu gegenüber ,0 mehr Veranschlagt sind die Mittel für die insbesondere wissenschaftliche Erforschung der Geschichte der Sächsischen Parlamente. Die Mittel dürfen auch in Form von Stipendien oder Zuschüssen zu Stipendien verwendet werden Staatliche Teilfinanzierung der Parteien 886,0 886,0 886,0 902,3 Die Ausgaben sind übertragbar. Veranschlagt sind Zahlungen für die Staatliche Teilfinanzierung der Parteien an die Landesverbände der Parteien gem. 18 ff PartG Zuschüsse an die Fraktionen des Landtags , , ,1 zur Erfüllung ihrer parlamentari- schen Aufgaben ,1 Die Ausgaben sind übertragbar. Die Erläuterungen sind verbindlich gegenüber ,4 mehr 2014 gegenüber ,1 mehr Grundlage für die Zuschüsse an die Fraktionen sind 2 und 3 des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes vom 24. August 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. September Die Zuschüsse ändern sich regelmäßig im Umfang von 60 % um den gleichen Prozentsatz, um den die Vergütungen der Beschäftigten des Freistaates Sachsen durch Vergütungstarife durchschnittlich geändert werden. Bezugsgröße für künftige Anpassungen sind die für 2012 geltenden Werte für den Sockelbetrag je Fraktion von mtl ,03, den Betrag für jeden der Fraktion angehörigen Abgeordneten von mtl. je 2.532,00 und den Oppositionszuschlag je Oppositionsfraktion von mtl. je ,59. Daneben werden den Fraktionen des Sächsischen Landtags gem. 2 Satz 2 Fraktionsrechtsstellungsgesetz die zu ihrer Aufgabenerledigung notwendigen Räume sowie die dazu notwendigen Sach- und Dienstleistungen einschließlich der durch den Landtag zur Verfügung gestellten Informations- und Kommunikationseinrichtungen nach Maßgabe des Haushaltsplanes unentgeltlich überlassen. Unter Sach- und Dienstleistungen fallen insbesondere Büro-, Beratungs- und Nebenräume (einschließlich ihrer Ausstattung mit raumgebundenen Einrichtungen und Möbeln), weitere Räume (außerhalb der Fraktionsräume) für Beratungen und Veranstaltungen zur Nutzung im Bedarfsfall, sowie zentrale Einrichtungen (z. B. Kantine, Bibliothek, Archiv und Postverteilung) zur regelmäßigen Nutzung, Unterhaltung und Betrieb der Räume und Einrichtungen zur bestimmungsgerechten Nutzung und Nutzung der für die Arbeit der Fraktionen maßgeblichen Hausdienste, Bereitstellung von Pkw-Stellflächen innerhalb und außerhalb des Gebäudes, Nutzung der Telekommunikationsanlage und der PC-Anwendungen für interne und externe Kommunikation einschließlich der Pressedienste, Beratungsleistungen für EDV-Hard- und Software, parlamentarische Unterlagen (Landtagsdrucksachen, Plenarprotokolle). Bei Veränderungen der Mitgliederzahlen der Fraktionen müssen die Beträge entsprechend fortgeschrieben werden. Die Mitarbeiter der Fraktionen können über- und außertariflich vergütet werden. Die Fraktionen können gemäß 6 Absatz 6 Satz 4 SächsAbgG besondere Mehraufwandsentschädigungen für den Mehraufwand zur Wahrnehmung von wesentlichen Funktionen, insbesondere als stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisvorsitzende, aus diesem Ansatz in Höhe von mtl. 332,34 gewähren Kostenerstattung für Volksbegehren und 23,0 23,0 23,0 Volksentscheide 0,0 Die Ausgaben sind übertragbar. Veranschlagt ist die Kostenerstattung für Volksbegehren und Volksentscheide gem. 25 Abs. 3 und 48 Abs. 3 des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (VVVG). 26

27 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Zuführungen an den Generationenfonds 958,7 973, ,3 877, gegenüber ,1 mehr Dieser wurde umgesetzt von 01 01/ Gemäß 5 Generationenfondsgesetz vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725, 726) führt der Freistaat Sachsen zur Finanzierung der Versorgung und Beihilfe künftiger Versorgungsempfänger einen prozentualen Anteil der jeweiligen Besoldungsausgaben dem Generationenfonds zu. Der konkrete Prozentsatz richtet sich nach der Generationenfonds-Zuführungsverordnung vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725, 734) Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände, 5,0 8,5 8,5 Gesellschaften 3,0 Veranschlagt sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände und Gesellschaften, an deren Mitgliedschaft ein dienstliches Interesse besteht Zuschüsse an den Verein ehemaliger 4,1 5,0 5,0 Landtagsabgeordneter 4,1 Veranschlagt sind Zuschüsse zu den Kosten der Geschäftsführung des Vereins sowie zum notwendigen Geschäftsbedarf Mittel für internationale Zusammenarbeit, 14,0 14,0 14,0 insbesondere sächsisch-israeli- sche und Partnerschaft der Parlamente 4,6 Die Ausgaben sind übertragbar. Veranschlagt sind Zuschüsse auch für die Arbeit der sächsisch-israelischen Parlamentariergruppe. Der Ausgaberahmen schließt die Übernahme von Reise- und Bewirtungskosten ein. Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen , Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und 100,0 142,0 305,0 Ausrüstungsgegenständen 87,4 Mittel in Höhe von 32,0 in 2013 für den elektronischen Pressespiegel sind gesperrt bis ein entsprechender Beschluss des Präsidiums des Sächsischen Landtages gefasst wird gegenüber ,0 mehr 2014 gegenüber ,0 mehr 27

28 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ noch zu Komplettierung der technischen und Büroausstattung 122,0 285,0 2. Erwerb von Kunstgegenständen zur Ausgestaltung des Landtags 20,0 20,0 Summe 142,0 305, gruppe(n) 54 Internationale, interregionale und grenzüberschreitende Beziehungen Mit den veranschlagten Mitten wird der zunehmenden Befassung mit grundsätzlichen Fragen der Europäischen Gemeinschaft und den zunehmenden Aktivitäten im Rahmen der internationalen und grenzüberschreitenden Beziehungen Rechnung getragen. So stehen die Mittel neben den Aufwendungen für die Mitarbeit in Gremien im Zusammenhang mit der Europäischen Union und grenzüberschreitenden Beziehungen, der Pflege der Partnerschaften mit ausländischen Parlamenten und den Repräsentationsverpflichtungen aus Anlass von Besuchen ausländischer Parlamentarier zur Verfügung. Darüber hinaus dienen sie der Realisierung der Veranstaltungen des Forums Mitteleuropa beim Landtag einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit und weiterer Aktivitäten im europäischen Raum Mieten und Pachten für Konferenzräume, Technik und weitere Ausstattungen 8,0 8, gegenüber ,0 mehr Veranschlagt sind Mittel für die Anmietung von Konferenztechnik und weiteren Ausstattungsgegenständen, deren käuflicher Erwerb unwirtschaftlich wäre sowie für die Anmietung auswärtiger Konferenz- und Tagungsräume Kosten für Sachverständige und externes Fachpersonal 10,0 10, gegenüber ,0 mehr Veranschlagt sind Kosten für Sachverständige, Honorare, Tagegelder und der Ersatz von Auslagen einschl. Reisekosten Repräsentationsverpflichtungen und Protokollbedarf 3,0 3,0 Die Mittel sind veranschlagt zur Erfüllung von Repräsentationsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung außenwirksamer internationaler Beziehungen. Im Ansatz enthalten sind auch Kosten für Ehren- und Gastgeschenke sowie übliche Nebenkosten bei internationalen Zusammenkünften. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen Kosten für Veröffentlichungen, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit 30,0 30, gegenüber ,0 mehr Veranschlagt sind die Mittel für Publikationen, sonstige Veröffentlichungen, Dokumentationen und Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur Wahrnehmung des bildungspolitischen Auftrages im Zusammenhang mit den Aktivitäten im Bereich der internationalen und interregionalen Beziehungen insbesondere im europäischen Kontext. Hierunter fällt auch die Informationsgewinnung und -aufbereitung etwa im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle und weiterer europapolitischer Belange. 28

29 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Aufwendungen zur Pflege internationaler, interregionaler und grenzüberschrei- tender Beziehungen 40,0 40, gegenüber ,0 mehr Veranschlagt sind der voraussichtliche Bedarf für Aufwendungen im Rahmen der Partnerschaften mit ausländischen Parlamenten und aus Anlass von Besuchen ausländischer Parlamentarier und Gäste im Landtag sowie für Besuche des Präsidenten und weiterer parlamentarischer Vertreter im Ausland, soweit diese nicht unter die Dienstreisen nach 11 SächsAbgG fallen. Darüber hinaus stehen hier die Mittel für Veranstaltungen und weitere Aktivitäten des Sächsischen Landtags mit seinen internationalen und interregionalen Partnern, insbesondere aus dem Raum Mitteleuropa zur Verfügung Vermischte Verwaltungsausgaben Summe der gruppe 91,0 91,0 99 Informationstechnik (IT) und E- Government Übersicht über das dem DV-Bereich und E-Government zuzuordnende Personal: Anzahl Beamte BesGr. A14 1 BesGr. A13 1 Beschäftigte EG 12 1 EG 11 3 EG 8 2 Zusammen Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstattungsgegenstände 190,6 136,8 136,3 für IT und E-Govern- ment 116, gegenüber ,8 weniger 1. Geschäftsbedarf 1,5 1,5 2. Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen 8,0 14,3 3. Unterhaltung und Wartung 122,8 116,0 4. Sonstiges 4,5 4,5 Summe 136,8 136,3 Veranschlagt sind Kleinteile und Wartungskosten für EDV-Anlagen, Geräte und Software

30 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Verbrauchsmittel für IT und E-Government 25,0 20,0 20,0 16, gegenüber ,0 weniger Aus- und Fortbildung für IT und E- 24,0 15,0 26,0 Government 2, gegenüber ,0 weniger 2014 gegenüber ,0 mehr Sonstige Dienstleistungen für IT und E- 120,0 255,0 160,0 Government 23, gegenüber ,0 mehr 2014 gegenüber ,0 weniger Erwerb von IT-Infrastruktur und IT-Verfahren 245,0 153,0 256,0 202,1 Mittel in Höhe von 9,0 in 2013 sowie in Höhe von 7,0 in 2014 für den elektronischen Pressespiegel sind gesperrt bis ein entsprechender Beschluss des Präsidiums des Sächsischen Landtages gefasst wird gegenüber ,0 weniger 2014 gegenüber ,0 mehr 1. IT-Infrastruktur (Hardware) 89,0 179,0 2. IT-Infrastruktur (Software) 64,0 77,0 3. IT-Verfahren 0,0 0,0 4. Sonstiges 0,0 0,0 Summe 153,0 256,0 Veranschlagt ist Software für Bibliothek und Abgeordnetenangelegenheiten sowie Aktualisierung vorhandener Programme. Veranschlagt sind Maßnahmen zur Komplettierung des Informations- und Kommunikationssystems. Der Mehrbedarf ergibt sich aus dem Wechsel der Legislaturperiode mit entsprechendem Erneuerungs-, Erweiterung- und Anpassungsbedarf Summe der gruppe 604,6 579,8 598,3 360,3 Gesamtausgaben , , , ,6 30

31 Kapitel 01 01Landtag (Abschluss) 01 Landtag Landtag Ist 2 FKZ Abschluss Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen 7,7 7,5 7,5 778,1 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 0, Gesamteinnahmen 7,7 7,5 7,5 778,1 Personalausgaben , , , ,1 Sächliche Verwaltungsausgaben (51-54) 3.351, , , ,2 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen , , , ,8 Sonstige Sachinvestitionen (81-82) 345,0 295,0 561,0 289,5 Gesamtausgaben , , , ,6 Überschuss (+) / Zuschuss (-) , ,7 31

32 32

33 Kapitel 01 01Landtag (Stellenplan) 01 Landtag Landtag FKZ Stellen 2012 Stellen 2013 Stellen 2014 Stellenpläne Bezüge der planmäßigen Beamten und Richter (einschl. Abordnungen) Stellenplan: Amtsbezeichnung BesGr. LGr. Personalsoll A: Oberste Landesbehörde Direktor beim Sächsischen Landtag B 8 hd 1) Ministerialdirigent B 6 hd Ministerialrat B 3 hd Ministerialrat A 16 hd Regierungsdirektor A 15 hd Regierungsoberrat A 14 hd Oberamtsrat A 13 gd davon kw: 1 im Jahr 2014 Amtsrat A 12 gd Regierungsamtmann A 11 gd Amtsinspektor A 9+AZ md Amtsinspektor A 9 md Summe (Oberste Landesbehörde) Summe Sonstige Vermerke Personalsoll A: 1) Die Stelle der Besoldungsgruppe B 8 darf bis zum Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers bis zur Wertigkeit B 9 besetzt werden. Summe Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Stellenplan: EntgeltGr. LGr. Personalsoll A: Oberste Landesbehörde E 15Ü hd E 15 hd E 14 hd

34 01 Landtag Landtag FKZ Stellen 2012 Stellen 2013 Stellen 2014 noch zu E 13 hd davon kw: 1 im Jahr 2013 E 12 gd davon kw: 1 im Jahr 2014 E 11 gd E 9 gd E 8 md E 6 md E 5 md E 3 md davon kw: 1 im Jahr PKP ed PK4 ed Summe (Oberste Landesbehörde) Summe Begründung der Änderungen im Stellenplan Personalsoll A: Oberste Landesbehörde Zugänge: durch zeitliche Verschiebung von kw-vermerken 1 0 E 13 Verlängerung der Tätigkeit der Enquete-Kommission bis durch zeitliche Verschiebung von kw-vermerken 1 0 Stellen Zugänge insgesamt Abgänge: Vollzug konkreter kw-vermerk (mit Jahr und/oder stellenkonkret) 0 1 E E E Vollzug konkreter kw-vermerk (mit Jahr und/oder stellenkonkret) 2 1 Stellen Abgänge insgesamt -1-1 Stellen Zugänge / Abgänge (-) 34

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