den~.~ 2016 *) Die Veranschlagung erfolgte gemäß 24 Abs. 3 LHO Berlin, (9297)

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1 Bezirksamt Treptow I Köpenick von Berlin Bezirksbürgermeister' den~.~ 2016 Berlin, (9297) xenia.rothe@ba-tk.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses f über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antrag auf Aufhebung der Sperre der nach 6 Haushaltsgesetz 2016/2017 in Verbindung mit 22 Satz 3 LHO und 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagten Ausgaben. für die Maßnahme K01 Merian-Schule Hoernlestraße 80 Neubau Mehrzweckraum -Mensa I Cafeteria Kapitel 3702 Titel Ansätze: abgelaufenes Haushaltsjahr 2015: laufende Haushaltsjahr 2016: kommende Haushaltsjahr , ,00 *) ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2015: 0,00 Vertügungsbeschränkungen: 0,00 Gesamtkosten (ursprünglich geschätzt) : ,00 Gesamtkosten (geprüfte Vorplanungsunterlage): ,00 Gesamtkosten (geprüfte Bauplanungsunterlage): ,00 *) Die Veranschlagung erfolgte gemäß 24 Abs. 3 LHO

2 1.0 Vorbemerkungen: "Die Mittel für die Baumaßnahme sind nach 6 Satz 2 Halbsatz 2 Haushaltsgesetz 2016/2017 i.v.m. 24 Absatz 3 und 22 Satz 3 LHO qualifiziert gesperrt veranschlagt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses ( 36 Absatz 1 Satz 3 LHO). Darüber hinaus ist die Aufhebung der Sperre durch den Hauptausschuss mit einem Bericht gesondert zu beantragen (Nr. II. A. 27 der Auflagen zum Haushalt 2016/2017)." 1. 6 Satz 2 HG 16/17 lautet: "Alle Maßnahmen im Sinne des 24 der Landeshaushaltsordnung, für die bei lnkrafttreten dieses Gesetzes keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, sind gemäß 24 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung gesperrt, solche mit einem Kostenrahmen über EURO sind gemäß 22 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung gesperrt." Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 73. Sitzung vom 1 O.Dezember 2015 zum Haushaltsplan 2016/2017 u.a. folgende Auflage beschlossen: Auflage Nr. 27 "Die Veranschlagungen nach 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken. DerSenat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme. zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUrn II/1323.H F, wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUrn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten; betragliehe Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen."

3 1.0 Beschlussempfehlung: Der Hauptausschuss stimmt der Freigabe der nach 6 Haushaltsgesetz 2016/2017 i.v.m. 22 Satz 3 LHO und 24 Abs. 3 LHO qualifiziert gesperrt veranschlagten Ausgaben zu. ( 36 Absatz 1 Satz 3 LHO, Nr. II. A. 27 der Auflagen zum Haushalt 2016/2017). Die Gesamtkostenänderungen resultieren nicht aus Planänderungen und bedürfen daher nicht der Zustimmung nach 24 Absatz 5 Satz 2 LHO. Dies wird wie folgt begründet: 2.0 Bericht 2.1 Ausgangslage Das Bezirksamt hat mit der Investitionsplanung 2015 bis 2019 und mit der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 diese Investitionsmaßnahme aus der pauschalen Zuweisung beschlossen. Da. zum Zeitpunkt der Veranschlagung im Haushaltsplan keine Bauplanungsunterlage (BPU) vorlag und sich der Kostenrahmen auf über beläuft, ist der Ansatz gemäß 24 Abs. 3 LHO gesperrt. Für die Bauvorbereitung wurden im laufenden Haushaltsjahr 2016 bereits ,00 aus Kapitel 3702 Titel bereitgestellt und beauftragt. Damit war keine Inangriffnahme der Maßnahme verbunden. Zwischenzeitlich liegt die durch den Bedarfsträger und dem Bezirksstadtrat für Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft genehmigte Bauplanunterlage (BPU) vor. Insgesamt beläuft sich die Investitionssumme gemäß der genehmigten Bauplanungsunterlage auf ,00. Der notwendige Mehrbedarf wird in der nächsten Investitionsplanung des BA Treptow Köpenick berücksichtigt. 2.2 Notwendigkeit der Maßnahme Mit derzeit ca. 937 Schülern ist die Merian Schule eine der am stärksten nachgefragten Schulen im Stadtbezirk Treptow-Köpenick, mit stetig steigenden Schülerzahlen. Neben dem Hauptstandort Hoernlestraße 80 wird seit 2010 das ca. 800 m entfernte Schulgebäude in der Mittelheide 49 mitgenutzt Mit Sitz der Schulleitung am Stamm-. sitz in der Hoernlestraße 80 übernimmt diese auch die Leitung für den Filialstandort Mittelheide 49. Wegen der ungünstigen getrennten Standortkonstellation ist die Schulleitung ständig bemüht, die Gemeinsamkeit beider Schulstandtorte zu bewahren und auszubauen. Für einen Zusammenhalt und Identitätsbildung der beiden Schulstandorte Hoernlestraße und Mittelheide finden oft gemeinsame Veranstaltun-

4 gen der Schüler und Lehrer beider Standorte in der Stammschule in der Heerniestraße 80 statt. Die räumliche Situation am Standort Heerniestraße 80 ist dafür jedoch unzulänglich. Als provisorische Aula dienen zwei zusammengelegte ehemalige Klassenräume im EG des Nebentraktes. Die Mittagsversorgung findet beengt in zwei dafür zusammengelegten ehemaligen Klassenräumen im EG des Hauptgebäudes statt. Zukünftig wird die Schüleranzahl weiter stark steigen. Damit ist unter anderem auch ein erhöhter Raumbedarf für Unterrichtsräume verbunden. Die Speiseversorgung am Standort Heerniestraße hat derzeit eine weitaus zu geringe Kapazität. Der Neubau soll auch für Klausuren für max. 75 Schüler genutzt werden. Derzeit ist kein Raum entsprechender Größe vorhanden. Damit die Schule ihrer Führungsrolle im Bezirk, im Land Berlin und über die Landesgrenzen hinaus weiter gerecht werden und den sich selbst hochgesteckten Zielen nachkommen kann, benötigt die Stammschule in der Heerniestraße 80 zwingend den Neubau eines Mehrzweckraums verbunden mit dem Angebot einer Mensa/Cafeteria sowie den Umbau des Bestandes zur Schaffung von zusätzlichen Unterrichtsräumen. 2.3 Nachteile bei Maßnahmenverzicht Sollte der Neubau nicht realisiert werden, ist das sehr erfolgreiche Konzept der Merian Schule als Integrierte Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe im teilweise gebundenen Ganztagsbetrieb mit derzeit ca. 937 Schülern gefährdet. Eine nicht ausreichende und den Normen entsprechende Speisenversorgung bedingt eine Gefährdung des Ganztagskonzeptes. Ebenfalls ist die sehr erfolgreiche musisch-darstellende Ausrichtung der Schule in Gefahr, weil für die vorhandenen und stetig steigenden Schülerzahlen derzeit keine ausreichenden Räumlichkeiten für Proben- und Auftritts-Möglichkeiten vorhanden sind. Sollte das Bauvorhaben nicht realisiert werden, ist die Organisation und Durchführung von Abitur- und sonstigen Prüfungen mit der entsprechenden Beaufsichtigung und damit das Gesamtkonzept der Schule gefährdet. Eine sinnvolle Leitung und Verwaltung beider Standorte wäre ggf. nur durch Teilung der Schule entsprechend den beiden Standorten möglich, was wiederum die Lebensfähigkeit des sehr erfolgreichen Schulkonzeptes in Frage stellt und zusätzliche Kosten verursachen würde. Eine Teilung/Gefährdung/Einschränkung der Merian Schule, die das vom Senat propagierte gemeinsame Lernen von Schülern unterschiedlicher Leistungsniveaus in vorbildlicher Weise praktiziert, wäre ein bildungspolitisch fatales Signal.

5 2.4 Betriebs- und Instandsetzungskosten Die Betriebs- und Instandsetzungskosten nach DIN betragen für den Neubau jährlich ,02 und sind im Vordruck HF ABau (Anlage) dargestellt. Die Umbaumaßnahmen im bestehenden Schulgebäude sind flächenmäßig zum Bestandsgebäude so gering, dass dadurch keine relevanten Änderungen an den Betriebs- und Instandsetzungskosten en~stehen. Aus diesem Grund wurde auf die Angaben zu den Betriebs- und Instandsetzungskosten nach DIN für den Bestandsbau verzichtet. 2.5 Wirtschaftlichkeit Die Merian-Schule besteht aus 2 Schulstandtorten, wobei der Hauptsitz in der Heern Iestraße liegt. Nur auf dem Grundstück in der Heerniestraße sind ausreichend große und noch bebaubare Freiflächen vorhanden, auf denen der Neubau Mehrzweckraum -Mensa/Cafeteria errichtet werden kann. Durch den Neubau werden die im Bestandsgebäude befindlichen ehemaligen Unterrichtsräume, welche derzeit für die Speiseversorgung und für Veranstaltungen genutzt werden, wieder für die Nutzung als Unterrichtsraum frei. Damit kann der wachsende Bedarf an Schulplätzen, der sich durch die dynamisch wachsende Bevölkerung ergibt, für die Merian-Schule und den Bezirk Treptow Köpenick gedeckt werden. Verkehrstechnisch ist das Schulgebäude in der Heerniestraße sehr günstig erschlossen. ln unmittelbarer Nähe befindet sich die S-Bahn-Station Köpenick sowie mehrere Bus- und Straßenbahnstationen. ln.der Phase der Vorplanung wurden zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß.av 7 LHO mehrere Variantenvergleiche zu den Kriterien: Standortwahl - speziell Lage auf dem Grundstück, Erschließung, Tragwerk und Baustoffe, Wahl der technischen Ausstattung und Entwässerungsmöglichkeiten mit Auswirkung auf die Investitions-, Betriebs- und Instandsetzungskosten und den Aspekten der Funktionserfüllung vorgenommen. Diese belegen die Handlungsalternativen und Entscheidungsmotive maßgeblicher Planungsentscheidungen im Rahmen der Vorplanung und sind in der Vorplanungsunterlage dokumentiert. Die Ergebnisse aus dem vorgenommenen Variantenvergleich mit Wahl.der jeweils wirtschaftlichsten Variante wurden in der bestätigten Bauplanungsunterlage berücksichtigt. Eine Änderung der Entscheidung zur Auswahl der wirtschaftlichsten Varianten wurde nicht vorgenommen. Es handelt sich bei der dargestellten Maßnahme um die, nach den angesetzten Kriterien, wirtschaftlichste Lösung.

6 2.6 Darstellung der Mehrkosten ln der Investitionsplanung , BW-Beschluss vom , sind für das geplante Bauvorhaben Mittel in Höhe von gesamt in der pauschalen Zuweisung eingestellt. Die erste Anmeldung erfolgte zur Investitionsplanung mit einer Gesamtfinanzierung in Höhe von Die Beauftragung der Leistungen für die Erstellung der Vorplanungsunterlagen wurden über Bauvorbereitungsmittel des Bezirkes in Kapitel 3306 Titel in 2015 ausgelöst. Stand der Kostenschätzung in der bestätigten VPU (berechnet nach BKI Kennwerten, Stand 1/2016) = Grundlage für die vorliegende Bauplanungsunterlage war die bestätigte und freigegebene Vorplanungsunterlage vorri Die Zustimmung zur Änderung der ursprünglichen Planung ( 24 Abs. 5 LHO) sowie zur Entsperrung der nach Haushaltsgesetz 2016/2017 gesperrten Bauvorbereitungsmittel, ist mit dem Hauptausschussbeschluss Rote Nummer 2889 vom erfolgt. Die Beauftragung der Leistungen für die Erstellung der Bauplanungsunterlagen wurden über Kapitel 3702 Titel in 2016 ausgelöst. Stand der Kostenberechnung in der bestätigten BPU (berechnet nach exakter Massenermittlung anhand der vorliegenden Planunterlagen. und bewertet mit Einheitspreisen auf Basis von aktuell im Jahr 2016 abgeschlossenen Vergleichsobjekten sowie dem Baupreisindex mit Stand Mai/2016) = Gemäß der geprüften Kostenberechnung in der vorliegenden BPU werden die Kosten der bestätigten VPU von insgesamt um 5,0 % überschritten. Die Gesamtkostenerhöhung gegenüber der angemeldeten I fortgeschriebenen Investitionssumme von beträgt damit ,00 welche sich wie folgt begründet: KG Kosten gem. VPU, Kosten gem. BPU Differenz bestätigt in geprüft in BPU zu VPU in 100 0,00 0,00 0, , ,51-14, , , , , , , , , , , ,53 488, , , ,68 UV inkl. Rundung , , ,16 Ges , , ,00

7 ln der Phase der Investitionsplanung und der nächsten Phase der Erstellung der Vorpla: nungsunterlage ertolgte die Ermittlung des Kostenrahmens über die Fläche oder Kubatur anhand von aktuellen Vergleichsobjekten und unter Berücksichtigung von spezifischen Gegebenheiten des Bauvorhabens am geplanten Standort. Die Phase der Vorplanung ist eine tiefergehende Kostenermittlung zur Investitionsplanung mit der Prüfung und dem Nachweis der Notwendigkeit. ln beiden Phasen ist jedoch noch keine detaillierte Ermittlung von Einzelkosten ertorderlich, notwendig oder möglich. Die Kostensteigerung gegenüber der bestätigten VPU mit Stand bis zur geprüften BPU ergibt sich zusammenfassend aus folgenden Gründen: 1. exakte Einzelmassenberechnungen anhand der vorliegenden Planunterlagen 2. Aufstellung von verpreisten Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Kostengruppen 3. Berücksichtigung aktueller marktüblicher Preise für einzelne Bauteile und Bauelemente 4. Berücksichtigung der Erhöhung des aktuellen Baupreisindex, Stand Mai I Honoraranpassungen gemäß geprüfter an rechenbarer Kosten 6. Anpassung UV und Rd. entsprechend der geprüften Kosten Darstellung der quantitativen Änderungen Es gibt keine Abweichungen der Flächen in der geprüften BPU zur bestätigten VPU. Damit hat sich die quantitative Programmvorgabe nicht geändert Darstellung der konzeptionellen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planunq (Abweichung VPU zu BPU) Es gibt keine Abweichungen der Planung in der geprüften BPU zur bestätigten VPU. Damit hat sich die konzeptionelle Programmvorgabe nicht geändert Darstellung der fiktiven Gesamtkosten gemäß 24 Abs. 5 LHO zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung Eine Indexsteigerung bis zur Fertigstellung der Maßnahme in 2018 ist voraussichtlich zu erwarten. Der Beginn der Baumaßnahme ist lt. Bauablaufplan für 05/2017 vorgesehen, die Fertigstellung ist für 08/2018 geplant. Basis für die fiktive lndizierung ist die durchschnittliche Indexentwicklung der vergangenen fünf Jahre von rd. 2,1 % (berechnet aus dem Zeitraum 01/ /2016) für den geplanten Zeitraum von Baubeginn bis Fertigstellung (1 Jahr und 6 Monate bzw. 6 Quartale a 0,525%) ergibt sich eine fiktive Indexentwicklung von rd. 3,15 %. Die geprüften Gesamtkosten von würden sich damit fiktiv um rd

8 auf erhöhen. Maßgabe für die VeranschlagunQ und Ratenbildung bleibt jedoch nach wie vor die jeweils aktuelle Unterlage (hier bestätigte BPU vom ). 2.7 Darstellung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme Für die Baumaßnahme sollen folgende Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan veranschlagt werden: (Veranschlagungshistorie) Gesamtkosten finanziert bis Erste Anmeldung , , , ,00 Aufnahme Investitions , , , ,00 programm bestätigte VPU geprüfte BPU , , , , , , , Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zum Schreiben ihre Mitzeichnung erklärt. live~ 11 Bezirksbürgermeister

9 F (Vorblatt zu den Bauplanungsunterlagen) Bedarfsträger/in BA Treptow-Köpenick von Berlin Schul- und Sportamt I Ber.Schule Telefon 030/ Datum Baudienststelle (wenn baufachlich zuständig) BA Treptow-Köpenick von Berlin Abt. SE FM I FB Hochbau Telefon 030/ Datum BAUPLANUNGSUNTERLAGEN Bezeichnung des Titels fl.lr die Baumaßnahme K 01 I Merlan-Schule Neubau Mehrzweckraum - Mensa I C~feteria, Hoerniestraße 80 I Kapitel 3702 Titel Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach der Kostenberechnung: ,00 Die Vorplanungsunterlagen ~ sind durch BA TK Schulamt I BUrgermeister mit Schreiben genehmigt worden. D wurden fur diese Baumaßnahme entsprechend den ergänzenden AV zu de:ln AV 24 LHO, Nr. 2.2 bzw. 3.2 nicht erstellt, weil Bei der Aufstellung der Bauplanungsunterlagen ist 0 von dem genehmigten Bedarfsprogramm 0 von dem genehmigten Rahmenantrag 181 von den genehmigten Vorplanungsunterlagen 181 nicht abgewichen worden 0 aus zwingenden GrUnden geringfugig abgewichen worden. Die Abweichungen sind in den Bauplanungsunterlagen Im Einzelnen dargelegt und begrundet. Anlag~/_/). t#.dji.nstr gerfln Genehmigung Die Bauplanungsunterlagen werden genehmigt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden festgesetzt auf: ,00 Baupreisindex (MonaUJahr) Mai I 2016 Mit der ~ehmigung ist keine Finanzierungszusage ve~bunden. Berlin,, }o. 2J.{;(, Senatsver;waltung fllr Stadtentwicklung und Umwelt ~:zv:~~~~~tändig71.;;;7 J Unt rschrift l T Jdfold rar V l ~ ABau2013 Seile 1 "von 1 )

10 H F (Angaben zu den Betriebs- und ln stan dsetzung ~kos ten nach DIN 18960/ ) Angaben zu den Betriebs- und Instandsetzungskosten nach DIN 18960/ Ermittlung der nach Fertigstellung der Maßnahme zu erwartenden jährlichen Haushaltsbelastungen ( 24 Abs. 1 LHO) Baumaßnahme: 1 ) Llegenschaftsbezelchnung: Neubau Mehrzweckraum und Mensa I Cafeteria Merian-Schule Hoernlestraße Batlin-Köpenick Merlan-Schule Bezeichnung des Bauwerks/Baukörpers: Heerniestraße 80 Neubau Mehrzweckraum und Mensa I Cafeteria Berlln-Köpenlck Fläche: 2 ) BRia: Gradtagszahl: 3.588,00 ( Wärmeleistung: Elektr. Anschlussleistung: 25,00 kw Art der Nutzungskosten NKgrnach Einhell Kosten 2 ) Kosten/Einheit Kosten/Jahr Anteil Verbrauch/Jahr Verbrauch 2 ) DIN ( 1m' a) (lne) (in /a) (in%) (EinheiVa) (Einh.tm a) Wasser 311 m 0,61 1,69 381,00 1,97 226,00 0,36 Abwasser 321 m' 0,89 Wärme/Fernwärme/ klilte MWh 6,15 2,46 61,60 556,00 2,88 226,00 0, ,00 19,67 62,00 0,1 0 Strom 316 MWh 5,84 sonst. i/or-/j:ntsorgung :!17-311\; ~ l ' -. Reinigung und Pnege '. Bedienung, Inspektion, Wartung Sicherheits und Überwa 360 ' -.. chungsdlenste ;..,.. =- -_ -. ~'i_ Betriebskosten (Summe NKgr. 310 bis 360) 0, ,00 18,69 19,00 0,03-0,00 0,00 " t---jL 5.750,00 29,77 :: ,00 27,02 ~ - 0, , Nachrichtliche Angabe der Personal- 0,00 kosten (in E) bei Einsatz von verwaltungseigenem Personal: - = ( Instandsetzung Baukonstruktton 410 ' ~ 00% v: :J<~ ~ Nachrtchlllche Angabe der Personal ~ ~-..:_c::_ - >- - ~---~ kosten (ln E) bei Einsatz von verwall-l-ns_ta_n_ds_e_tzu_n_g_t_ec_h_ n._a_nl_ag_e_n+--42_o_-l- J. ~:J~% V : l(~~~ 100-_. -,l--~_._6tt.tl _,60_-; '?. z'lo, ~ijelgenem Personal: Instandsetzung Außenanlagen " _0;86$ '7;:-~RI :="~ 1-:52e;oo A.l /:Jb, t]'o Instandsetzungskosten (Summe 410 bis 430) 23:36&,00 Summe Nutzungskosten 310 bis 360 und 410 bis 430 Aufgestellt Bertln, (PLZ) (Datum) I. V. Wache, GTB Berlln mbh, I.V. Mußtow, Architekt Untetschrift Aufsteller (z.b. LeHer der hausverwaltenden Dlenststelle/Facltily Ma 1 l Genaue Bezeichnung, Ort, Straße, Hausnummer 2 ) Bezugsgrößen sind~~~ / NGFa (DIN 277/ ) Hausverwaltende Dienststelle: 1 ) ij tlri<st\mt "rreptow ~ l<..nlclc von El rrlln Abt BOrgerdlonsto, I roonal, Finanzen Immobilion und Wlrl~chart Servlceelnht~lt Faclllty Munagem<mt Fachbereich 0Qjeklnwnaoement Postfach ABau 2013 Solle 1 von 1

11 _ Anlage 1 zur Mitzeichnung I zum Votum KapitellTitel Bezeichnung der Maßnahme 3702/ K001 Merian-Schule, Hoernlestraße 80 in Berlin Köpenick Neubau Mehrzweckraum Mensa/Cafeteria 12?J 24 Abs. 3 LHO (Aufhebung der Sperre) Aufnahme iri den Haushaltsplan durch Revision 0 24 Abs. 5 LHO (Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung) Antrag an SenFin am Zustimmung erteilt am. D _Zustimmung Hauptausschuss erforderlich (Abweichung > 1 0%) D 54 Abs. 1 LHO (Abweichung von anerkannten Bauplanungsunterlagen) D Ergänzungsunterlagen erforderlich (Abweichung > 350 T ) Veranschlagungshistorie Erste Anmeldung Aufnahme lnvestitionsprogr., Aufnahme Haushaltsplan GK T Rate 2. Rate 3. Rate Jahr T Jahr T Jahr T Rate Jahr T 5. Rate Jahr T Planung~ablauf Bedarfsprogramm (eingereicht) Bedarfsprogramm (Prüfergepnis) Vorplanungsunterlagen (eingereicht) Vorplanungsunterlagen - (Prüterget>nis) Bauplanungsunterlagen.(eingereicht) Bauplanungsunterlagen (Prüferget>nis) 1-. Ergänzungsunterlage (eingereicht) 1. Ergänzungsunterlage (Prüferget>nis) 2. Ergänzungsunterlage (eingereicht) 2. Ergänzungsunterlage (Prüferget>nis) GKin T Datum Beteiligung SenFin bei Änderungen D riein; ja, am -D nein; ja, am I2?J nein; ja, <;~m -12?l nei_n: ja, am I2?J nein; ja, am I2?J nein; ja, am 0 nein; ja, am _ D nein; ja, am D nein; ja, am D nein; ja, am Bedarfsänderung aufgrund 0 nutzerspezifischer Anforderungen 0 technischer/baufachlicher Anforderungen 12?J reiner Kostensteigerungen D sonstiger Sachverhalte

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