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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 10. Dezember 2012 V A 1-9 / V A 1 Telefon / Fax anke.wappler@senstadtum.berlin.de sylvia.baumgaertner@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 10 Titel Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes für Lebenswissenschaften (HU) Ansatz T Ansatz T Ansatz T Ist T Verfügungsbeschränkungen 0 Aktuelles Ist ( ) ,25 Geschätzte Gesamtkosten: T 15. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 14. Juni Drucksache Nr. 17/0400 (II.A.22) Auflagenbeschlüsse 2012/ Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin bei einem Verzicht der Baumaßnahme erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachfolgenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperren bei den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen aufzuheben

2 2. Vorbemerkungen Die Lebenswissenschaften bilden einen Eckpfeiler der wissenschaftlichen Ausrichtung der Humboldt-Universität zu Berlin, demzufolge kommt diesem Aspekt im Zukunftsprofil der Universität eine außerordentliche Bedeutung zu. Im Ergebnis der dritten Runde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen hat sich die Humboldt-Universität zu Berlin im Juni 2012 mit einem Zukunftskonzept, das auf eine Schaffung exzellenter Rahmenbedingungen für die Spitzenforschung setzt, als eine führende Exellenzuniversität durchgesetzt. Die Humboldt-Universität zu Berlin bildet ihre Studentinnen und Studenten hervorragend aus und gewährleistet dieses hohe Niveau auch weiterhin durch Umsetzung dieser Baumaßnahme. Der Neubau des Forschungs- und Laborgebäudes am Standort Berlin-Mitte, dem ehemaligen Campus der Veterinärmedizin, ist ein maßgeblicher Schritt zur Konzentration des Fachgebiets Biologie auf dem Campus Nord und dient der räumlichen Bündelung des Zentrums für Lebenswissenschaften in unmittelbarer Nähe zur Charité und dem geplanten Institut für Systembiologie des Max-Delbrück-Centrums. Das Institut für Biologie arbeitet in enger Vernetzung mit anderen Instituten, es besteht eine studienübergreifende Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Der Neubau ist ein Kernstück dieser Aktivitäten, da in diesem Gebäude die molekularbiologisch orientierten Gruppen zusammengeführt werden. Mit dem Neubau wird eine Konzentration der bisher an vier Standorten, teilweise in Mietobjekten untergebrachten Fachgebieten, angestrebt. Gegenstand der Baumaßnahme ist nicht nur der Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes, sondern auch die Sanierung und der Umbau des benachbarten, denkmalgeschützten Hauses 9. Hier wird der Innenbereich bei weitgehendem Erhalt der konstruktiven Struktur umgebaut, so dass im Erdgeschoss Praktikums- und Seminarräume untergebracht werden können. 3. Planungsstand/Kosten/Realisierungsmöglichkeit Es liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) vom 30. Juli 2012 über T vor. Mit den Bauarbeiten zur Baufeldfreimachung einschließlich Abbruch soll im Februar bzw. Juni 2013 begonnen werden, um die Inbetriebnahme zum Wintersemester 2015/2016 zu ermöglichen. 4. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. Auswirkungen eines Verzichts Mit der Titelverleihung zur Eliteuniversität sind die Rahmenbedingungen für die kontinuierliche Spitzenforschung und deren weitere Förderung gesteckt. Eine Verzögerung bzw. ein Verzicht auf die Baumaßnahme würde das Engagement der Universität und damit des Landes Berlin für die Lebenswissenschaften unglaubwürdig machen und die weitere Entwicklung der Humboldt-Universität stark gefährden. Für einen Erfolg des Zukunftskonzepts ist die konsequente und nachhaltige Bündelung aller Ressourcen auf dem Campus nachzuweisen. Der Neubau ist von entscheidender Bedeutung für eine effektive Zusammenarbeit mit den außeruniversitären Partnern, für erfolgreiche Neuberufungen sowie für eine exzellente Ausbildung der Studenten. Der Fortbestand der räumlichen Verteilung der Professuren auf vier Standorte (Invalidenstraße 42/43, Chausseestraße 117, Luisen-/Philipp/Hannoversche Straße und Arboretum Späthstraße) statt einer Konzentration am Standort Campus Nord wäre unwirtschaftlich, würde die Bedingungen für Lehre und Forschung fortwährend beeinträchtigen und dem Exzellenzkonzept der Humboldt-Universität zu Berlin widersprechen

3 Mit der Realisierung des geplanten Forschungsneubaus und der weiteren Konzentration biologischer Institute am Campus Nord kann die Humboldt-Universität die Entwicklung der Lebenswissenschaften weiter fördern, die Ausbauplanungen im Museum für Naturkunde umsetzen sowie künftig erhöhte Mietforderungen abwenden. 5. Nutzungskosten / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 5.1. Wirtschaftliche Ausführung Hochbau Bei der Planung der Maßnahme wurden die wirtschaftlichen Standards öffentlichen Bauens und die Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Durch die Baumaßnahme werden bisher brachliegende Flächen im Haus 9 auf dem Campus Nord reaktiviert und einer bildungspolitischen Nutzung zugeführt. Durch die Konzentration der Lebenswissenschaften an einem Standort werden die derzeit noch erforderliche Wege und Fahrten zwischen den verteilten Standorten reduziert bzw. vermieden. Die Baumaßnahme erfolgt umwelt- und ressourcenschonend. Durch den kompakten Baukörper und die flächensparende Raumanordnung werden energetische Potenziale genutzt und gleichzeitig der Bedarf an innerstädtischem Raum für das Gebäude reduziert. Die Einfachheit und Kompaktheit des Baukörpers sowie das hiermit verbundene optimierte Verhältnis von energieübertragender Gebäudeoberfläche zu nutzbarem Gebäudevolumen (A/V-Verhältnis) lässt in der Nutzung niedrige Heizenergieverbräuche erwarten. Neben den baurechtlich verbindlichen Anforderungen der EnEV, des EEWärmeG und der DIN wird das Pflichtenheft für die Erreichung eines vorbildlichen energetischen Standards für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt umgesetzt. Das Gebäude erhält eine hochwirksame Wärmedämmung. Die innenräumlichen Strukturen wurden so gewählt, dass in Verbindung mit der Transparenz in Fassade und Dach eine maximale Tageslichtausbeute auch in zentralen Bereichen des Gebäudes erreicht und so die energieaufwändige künstliche Beleuchtung auf ein notwendiges Maß reduziert wird. Laborflächen sind konzentriert angeordnet, um auf diesem Weg die Wirtschaftlichkeit der Nutzung der notwendigen Laborausstattungen zu erhöhen. Das Vorhaben führt zu einer Aufwertung des Campus Nord als Ganzes und des Teilgebiets an der Philippstraße im Besonderen. Durch die Überarbeitung der Freianlagen verbessern sich die Wegeführung und damit die allgemeine Nutzbarkeit des Campus. Gleichzeitig entstehen mit den Freianlagen Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität für Lehrende, Studierende und Besucher des Campus. Konstruktion und Baustoffe wurden unter Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit und der Lebenszykluskosten gewählt. Es werden langlebige, wartungsarme bis wartungsfreie Bauteile verwendet. Bei der Auswahl von Baustoffen werden Abbau-, Verarbeitungs- und Transportwege berücksichtigt. Für die Sanierung des Hauses 9 werden Bauelemente so weit möglich weiter- oder wiederverwendet. Da entsprechend dem vom Senat beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2011 der im Land Berlin anfallende Beton zukünftig auch im Hochbau hochwertig und ressourcenschonend verwertet werden soll, ist geplant, bei dieser Maßnahme Recycling-Beton zu verwenden. Die Konstruktion des Neubaus wurde im Zuge der Planung optimiert. Es wurden zahlreiche bauliche Varianten erarbeitet und miteinander abgewogen. Insbesondere betrachtet wurden Varianten zur Ausführung mit und ohne Kellergeschoss sowie mit unterschiedlichen Einbindetiefen des Gebäudes in den Untergrund. Auch bei der Gründung und Baugrubensicherung wurden verschiedene Varianten untersucht. Die kostenmäßigen - 3 -

4 Auswirkungen des schlechten Baugrunds konnten durch Planungsanpassungen aufgefangen werden Wirtschaftliche Ausführung Gebäudetechnik Die Gebäudetechnik wird auf das betrieblich notwendige Maß begrenzt. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben der Arbeitssicherheit für einen sicheren Laboratoriumsbetrieb. Innerhalb dieses Rahmens wurden mittels umfangreicher Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Anlagen und Systeme der Technischen Ausrüstung optimiert. Die Wärmeversorgung erfolgt unter Nutzung von Fernwärme aus Anlagen mit Kraft-Wärme- Kopplung. Es werden flächendeckend effiziente Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung aus der Abluft eingesetzt. Durch den Einsatz moderner Beleuchtungs- und Steuerungssysteme werden Energieverbräuche reduziert. Grundsätzlich kommen nur Anlagen höchster Effizienzklasse zum Einsatz. Die Vorgaben der EnEV 2009 werden beim geplanten Neubau des Forschungs- und Laborgebäudes für Lebenwissenschaften um 30 % unterschritten. Im Ergebnis umfangreicher Untersuchungen während der Planungsphase werden voraussichtlich können folgende Betriebs- und Instandsetzungskosten nach DIN erzielt, die in den Bauplanungsunterlagen ihren Niederschlag finden. Die Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten gemäß Vordruck BauWohn 123 ist als Anlage, getrennt für Neubau und Haus 9, beigefügt. Neubau Laborgebäude Haus 9 Betriebskosten /a /a Instandsetzungskosten /a /a Nutzungskosten /a /a 6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Baumaßnahme sind im Doppelhaushaltsplan 2012/2013 bei Kapitel 1250, MG 10, Titel nach 24 LHO Abs. 3 veranschlagt. In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - 4 -

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