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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 20. November 2017 V B / V B 6 Telefon 9(0) Fax 9(0) sven.holzgreve@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 10 (alt)/mg 03 (neu) Titel FU, Neubau Tiermedizinisches Zentrum für Resistenzforschung, Robert-von Ostertag-Straße Mitteilung gemäß 24 Abs. 3 LHO zur Entsperrung der Mittel Anlagen 1 Planungsstand/ Stand der Kostenermittlung 2 Baupreisindex 3 SenStadtWohn III 1323.H F Betriebskosten 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 10. Dezember Drucksache Nr. 17/2600 (II.A.27) Auflagenbeschlüsse 2016/ Ansatz T VE T Ansatz 2018 (geplant) T VE T Ansatz 2019 (geplant) T VE T Ist T Verfügungsbeschränkung 0 T VE T *) Aktuelles Ist (Stand ) ,77 Geschätzte Gesamtkosten: T *) Sperre nach 24 Abs. 3 LHO Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUm III 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUm vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen

2 Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachfolgenden Bericht und die mit den Bauplanungsunterlagen ermittelten Gesamtkosten von zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und der Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperren bei den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zuzustimmen. 2. Vorbemerkungen 2.1. Standort Das TZR realisiert eine innovative Integration von Grundlagendisziplinen mit tiermedizinischklinischer Forschung, wie sie bislang an keinem deutschen Universitätsstandort oder außeruniversitären Forschungszentrum existiert. Konzeptionell wird das transdisziplinäre TZR erstmals die Translation von neuen grundlagenwissenschaftlichen Erkenntnissen in diagnostische, therapeutische und hygienische Maßnahmen im Hinblick auf die Reduzierung resistenter Infektionserreger ermöglichen. Die räumliche Unterbringung des Neubaus ist auf den Bestandflächen der Veterinärmedizin in Düppel nicht mehr möglich. Die fehlenden räumlichen Entwicklungspotentiale erfordern eine Sicherung des Flurstücks 783 als letzte Flächenreserve. Die Entwurfsplanung mit rund m² Hauptnutzfläche (NF 1-6) umfasst Forschungsflächen, in denen modernste Ressourcen für interdisziplinäre Forschung gebündelt für die einzelnen Arbeitsgruppen zur Verfügung stehen. In allen Labor-, Tierversuchslabor- und OP-Bereichen ist die biologische und gentechnische Sicherheitsstufe 2 zu realisieren, die eine flexible Nutzung der technischen Infrastruktur sichert Anteilige Bundesförderung Der Bund beteiligt sich an den Gesamtkosten nach dem Reglement der Mitfinanzierung von Forschungsbauten an Hochschulen (Art. 91 b, Abs. 1, Nr. 3 Grundgesetz) mit bis zu T. Die Bundesförderung ist auf 5 Jahre begrenzt. Alle bis zum erbrachten Leistungen können in die Bundesbeteiligung einbezogen werden. Leistungen ab 2020 erhalten keine anteilige Bundesförderung mehr. Die Rechnungslegung der bis erbrachten Leistungen kann in 2019, die Gesamtabrechnung gegenüber dem Bund muss spätestens 2020 erfolgen. Die Freie Universität beteiligt sich an den Gesamtkosten mit T. Die Fördermittel werden in Pauschalraten bis zur Endabrechnung wie folgt zur Verfügung gestellt: 2015: 10% des Bundesanteils: = 1.419,3 T 2016: 20% des Bundesanteils: = 2.838,6 T 2017: 30% des Bundesanteils: = 4.257,9 T 2018: 25% des Bundesanteils: = 3.548,3 T 2019: 15% des Bundesanteils: = 2.128,9 T insgesamt bis zu = ,0 T Die Einnahme erfolgt jeweils bei Kapitel 0330, Titel Planungsstand / Baubeginn / Kosten Es liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) vom 30. Mai 2017 (Prüfdatum 26. Oktober 2017) mit Gesamtkosten von T vor. (siehe Anlage 1, Planungsstand / Stand der Kostenermittlung). Die Gesamtkosten erhöhen sich gegenüber den ursprünglichen geschätzten Kosten um T

3 Phasen der Kostenermittlung: Testat Frühe Kostensicherheit ( ): T Geprüftes Bedarfsprogramm ( ): T Geprüfte Vorplanungsunterlagen ( ): T Geprüfte Bauplanungsunterlagen ( , Prüfdatum: ): T Die Kostenentwicklung zwischen Bedarfsprogramm und Vorplanungsunterlagen (1,7 Mio. ) resultiert im Wesentlichen aus drei Tatbeständen: Zusätzlicher Nutzungsbedarf für ein Außenlager (Lagerung von Einstreu, Futter, Mist Tierkadaver, nicht benutztem Tierstallzubehör) Umwandlung von Tierhaltungsräumen/ zusätzlicher Bedarf an Technik- und Verkehrsflächen Berücksichtigung von indexbedingten Kostensteigerungen Die entsprechende Zustimmung im Sinne von 24 Abs. 5 LHO hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 17. August 2016 erteilt. Die zusätzlichen Kosten der geprüften BPU resultieren im Wesentlichen aus Mehrkosten der KG 200, 300, 400 und 700: VPU (geprüft) T Mehr- /Minderkosten T BPU (geprüft) KG 100 Grundstück 0 KG 200 Herrichten und Erschließen KG 300 Bauwerk-Baukonstruktion KG 400 Bauwerk-Technische Ausstattung KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung und Kunstwerke KG 700 Baunebenkosten Großgeräte Indexhochrechnung nach Prüfabschluss Gesamtkosten Bezogen auf damit verbundenen Planungs- und Bauleistungen können die Mehrkosten (MK) wie folgt aufgeschlüsselt werden: T MK infolge höherer notwendiger Anschlusskapazitäten der Ver- und Entsorgung, die sich erst im Laufe der Entwurfsplanung ergeben haben (KG 200) MK infolge eines bei der Vorplanung nicht vorhersehbaren Mengenbedarfs von doppelwandigen Edelstahlrohr für die Entsorgung gentechnisch belasteter Abwässer (KG 300 und 400) MK bei den Honoraren für Architekten und Ingenieure infolge der Erhöhung der anrechenbaren Kosten sowie Beschleunigungsmaßnahmen zur Sicherung des Fertigstellungstermins, um dem hohen Risiko des Verlustes von Fördermitteln entgegenzuwirken (KG 700) - 3 -

4 Meilensteine: VPU geprüft 11/2016 BPU eingereicht 05/2017 BPU geprüft 10/2017 Baugenehmigung ( 77 BauOBln) 11/2017 Baufeldfreimachung 11/2017 geplanter Baubeginn 02/2018 geplante Fertigstellung 09/2019 Inbetriebnahme 12/2019 Mit den Bauarbeiten soll im Januar 2018 begonnen werden. Bauvorbereitende Maßnahmen, wie Untersuchungen auf Kampfmittel, Baumfällarbeiten, Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung müssen bereits ab November 2017 erfolgen, um die enge Baudurchführungszeit optimal auszunutzen und die Inanspruchnahme der Fördermittel nicht zu gefährden. 4. Berichterstattung im Sinne von 24 Abs. 5 LHO / Konzeptionelle Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung Die Berücksichtigung des aktuellen Baupreisindexes stellt ebenso wie die bautechnische Planungsfortschreibung auf der Grundlage der Vorplanung keinen genehmigungspflichtigen Änderungstatbestand nach 24 Abs. 5 LHO dar. 5. Bedeutung und Notwendigkeit der Baumaßnahme / Auswirkungen eines Verzichts Im Wettbewerb der Bundesländer um die 91-b-Fördergelder ist eine frühzeitige Anmeldung der Projekte im Wissenschaftsrat unerlässlich, auch um den innovativen Wissens- und Forschungsvorsprung beizubehalten bzw. ausbauen zu können. Die Einwerbung dieser Fördermittel gelingt nur wenigen Forschungsvorhaben von nationaler Bedeutung. Dazu ein Auszug aus der Förderempfehlung des Wissenschaftsrates: Der beschriebene interdisziplinäre und translationale Ansatz ist für die Veterinärmedizin in hohem Maße innovativ und originell Der interdisziplinäre Ansatz und die aufeinander aufbauenden Forschungsschwerpunkte machen eine räumliche Zentrierung der Arbeitsgruppen unabdingbar. Insbesondere die Anbindung von Tierhaltungsmöglichkeiten und die Anforderungen an die Bio- und Gentechniksicherheit unter Bedingungen der Sicherheitsstufe 2 sind dezentral nicht umsetzbar. Die Durchführung des Forschungsprogramms ist daher essentiell an die Errichtung eines eigenen Forschungsbaus gebunden. Da es in Deutschland kein vergleichbares interdisziplinäres Forschungsprojekt zu Resistenzmechanismen bei Infektionskrankheiten in der Tiermedizin gibt, ist das Vorhaben ein Desiderat von herausragender nationaler Bedeutung. Auch international gibt es im tiermedizinischlebensmittelassoziierten Bereich keine Institution, die in der Konstruktion diesem Vorhaben gleichkommt. Mit seiner Forschungsprogrammatik besitzt das TZR ein Alleinstellungsmerkmal und flankiert substantiell äquivalente Bemühungen in der Humanmedizin. 6. Risikoanalyse und Risikovorsorge Im Rahmen der Fortschreibung der Planung wurden die im Folgenden aufgeführten Risiken identifiziert und in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet

5 Risiken für Mehrkosten aufgrund von Eintrittswahrscheinlichkeit* Mehrkosten 1) Baugrundrisiken etwas erhöht weitestgehend berücksichtigt Im Rahmen des Verfahrens zur frühen Kostensicherheit wurde ein Baugrundgutachten erstellt, welches tragfähigen Baugrund mit großem Grundwasserflurabstand (>9 m) ausweist und eine Flachgründung empfiehlt. Altlasten wurden nicht gefunden, der Oberboden ist zu entsorgen. Aufgrund eines konkreten Kampfmittelverdachts (Bombentrichter im Luftbild und Flakstellungen) wurde eine Kampfmittelräummaßnahme durchgeführt. Die Baugrundrisiken sind so weit wie möglich untersucht und in den Kosten berücksichtigt. Restrisiken bleiben jedoch bestehen. 2) Schadstoffentsorgung hoch weitestgehend berücksichtigt Der Boden wurde untersucht. Der Oberboden wurde als Z2 nach LAGA TR Boden beprobt und ist zu entsorgen. Mit Baubeginn erfolgt die abschließende Beprobung und Entsorgung, soweit erforderlich. Dies ist in den Kosten berücksichtigt Es verbleibt ein geringes Restrisiko. 3) Vergaberisiken etwas erhöht teilweise berücksichtigt/ ggf. erheblich Im Zuge der VOB-Vergaben kommt es gelegentlich zu Rügen und Nachprüfverfahren. Diese Risiken lassen sich durch eine Qualitätssicherung in den Vergabeverfahren, so wie sie bei SenStadtWohn erfolgt, mindern. Der durch solche Nachprüfverfahren entstehende Schaden wirkt sich unmittelbar auf die Termine und mittelbar auch auf die Kosten aus. Aufgrund der angespannten Marktsituation bei Bauleistungen ist die Preisentwicklung aktuell sehr dynamisch. Daher ist damit zu rechnen, dass das zu erzielende Preisniveau eher hoch liegt. 4) Insolvenzen gering ggf. erheblich Im Zuge der VOB-Vergabeverfahren werden die Bieter auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt aber nicht aus, dass Auftragnehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz geraten. Die ggf. entstehenden Mehrkosten für die Beauftragung neuer Baufirmen sind nicht abschätzbar. 5) Einhaltung Fertigstellung hier: Förderbedingungen für Bundesmittel hoch. Teilweise berücksichtigt/ ggf. erheblich Die Inanspruchnahme der Bundesfördermittel i. H. von 14,193 Mio. ist verbunden mit der Auflage, die Leistungen bis einschließlich 2019 zu erbringen. Im bisherigen Rahmenterminplan wird dieser Auflage mit Baubeginn im Herbst 2017 und Fertigstellungstermin Ende 2019 Rechnung getragen. Zeitverluste durch unvorhersehbare Verzugs- oder Unterbrechungsgründe, z. B. durch die schwierige Bergung von Kampfmitteln, Insolvenzen etc. kann der enge Ausführungsrahmen nur durch besondere Anstrengungen, ggf. unter Einführung von Sonderschichten, ausgleichen. Die ggf. entstehenden Kosten durch die Rückerstattung bereits gezahlter Fördermittel sind nicht abschätzbar. Um dem vorzubeugen, wurden zusätzliche Beratungsleistungen zur Terminsicherung beauftragt, die eine deutlich bessere Organisation, Koordination und Logistikplanung der Baustelle ermöglichen, als dies im Rahmen der üblichen Vertragsgestaltung erwartet werden kann. Weitere zusätzliche Leistungen zur Optimierung der Baustellenlogistik und eventuell zum Mehrschichtbetrieb können im weiteren Verlauf erforderlich werden. 6) Aufhebung der Sperre hoch nicht berücksichtigt erheblich Eine Verschiebung der Entscheidung des Hauptausschusses würde in Folge zu einer Verschiebung der Gesamtmaßnahme mit der Verpflichtung zur Rückerstattung von Fördermitteln an den Bund führen. Sollte die Entsperrung der Mittel nicht unmittelbar erfolgen können, könnten die Rohbauleistungen nicht vergeben werden. Die enge Baudurchführungszeit lässt keinen Spielraum, wenn die vollständige Inanspruchnahme der Fördermittel nicht gefährdet werden soll. *Qualitative Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikoereignissen : Auftreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0,50) "hoch" häufig - bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50-0,20) "erhöht" manchmal - bei jedem Fall (0,20-0,10) "etwas erhöht" selten - bei jedem 10. bis 25. Fall (0,10-0,04) "gering" fast nie - höchstens bei jedem 25, Fall (0,04-0) "sehr gering" - 5 -

6 Alle derzeit erkennbaren Risiken wurden in der Planung und geprüften Kostenberechnung entsprechend berücksichtigt. Eine Risikovorsorge von ca T für Unvorhergesehenes (UV) dient als Reserve für unvorhersehbare und unabweisbare Maßnahmen. 7. Baupreis-Index Die Kostenberechnung der BPU sowie die Prüfung basieren auf dem Index III. Quartal Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme können zum geplanten Fertigstellungszeitpunkt im IV. Quartal 2019 und bei einer durchschnittlichen Indexsteigerung von rd. 2,0 % *) pro Jahr auf ca T ansteigen (Berechnung siehe Anlage 2). Als Basis für die fiktive Indizierung auf den Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme ist die durchschnittliche Indexentwicklung der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt worden. *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2010 = 100) 8. Nutzungskosten / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 8.1 Wirtschaftliche Ausführung Hochbau Bei der Planung der Maßnahme wurden die wirtschaftlichen Standards öffentlichen Bauens und in hohem Maße Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Der Neubau soll nach dem BNB- Standard Silber für Laborgebäude im Neubau zertifiziert werden (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes; BNB_LN 2014). Die Baumaßnahme erfolgt umwelt- und ressourcenschonend. Durch den kompakten Baukörper und die flächensparende Raumanordnung wird eine größtmögliche aktive Reduktion der Transmissionswärmeverluste erreicht und gleichzeitig der Flächenbedarf für das Gebäude reduziert. Die Einfachheit und Kompaktheit des Baukörpers mit einem optimierten Verhältnis von energieübertragender Gebäudeoberfläche zu nutzbarem Gebäudevolumen (A/V-Verhältnis) lässt in der Nutzung niedrige Wärmeenergieverbräuche erwarten. Neben den baurechtlich verbindlichen Anforderungen der EnEV, des EEWärmeG und der DIN wird das Pflichtenheft für die Erreichung eines vorbildlichen energetischen Standards für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung umgesetzt. Das Gebäude erhält eine hochwirksame Wärmedämmung und LED-Leuchten. Der minimierte Einsatz auf Oberflächenbeschichtungen wie Putz und Farbe und die Verwendung langlebiger Materialien verringert die Lebenszykluskosten und den Primärenergieeinsatz für das Bauwerk auf das Notwendigste. Die Fassade sowie die tragenden Stahlbetonteile (Sichtbeton) im Innenraum sind nahezu wartungsfrei. Die Deckenuntersichten werden möglichst ohne Unterdecken ausgeführt. Von der Bedarfsplanung über die Vorplanung bis hin zur Aufstellung der BPU wurden auf allen Ebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt, die immer auch Variantenuntersuchungen zum Inhalt hatten. So hat sich der kompakte Neubaukörper mit minimaler Unterkellerung als günstig hinsichtlich der Gründungskosten und der zu erwartenden Bauzeit herausgestellt. Auch die Platzierung der wesentlichen technischen Anlagen im 1. OG zwischen der Tierhaltung im EG und den Laboren im 2. OG stellt hinsichtlich der Leitungsführung, des Tierschutzes und der Hygiene ein Optimum im Vergleich zu verfügbaren Alternativen dar. Der Prozess der Planungsoptimierung wird in der Ausführungsplanung fortgesetzt. 8.2 Wirtschaftliche Ausführung Gebäudetechnik Auch die technischen Anlagen und Systeme, die knapp über 50% der Bauwerkskosten ausmachen, wurden in 12 Varianten untersucht und mittels Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen optimiert. Hierbei waren jedoch aufgrund der Tatsache, dass mit gentechnisch veränderten Organismen (GvO) gearbeitet wird, umfangreiche Sicherheitsanforderungen einzuhalten, die eine entsprechend aufwändige und ausfallsichere A 3 13 Anlagentechnik erforderlich machen. Auch der Tier

7 schutz und die Sicherheit der Allgemeinheit erfordern es, den unterbrechungslosen Weiterbetrieb des Hauses bei Ausfall von Versorgungsträgern und Anlagenteilen sicherzustellen. Da Fernwärme am Grundstück nicht in ausreichender Kapazität anliegt, wurde eine Eigenversorgung mittels BHKW geplant. Im Bereich der Lüftung entsteht der höchste Energieverbrauch. Hier kommt eine Wärmerückgewinnung der - unter den gegebenen Randbedingungen höchst möglichen Effizienz zum Einsatz. 8.3 Betriebskosten Die Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUm III 1323.H F ist als Anlage 3 beigefügt. Die zu erwartenden jährlichen Kosten betragen nach Fertigstellung der Maßnahme: Betriebskosten rd. 649 T Instandsetzungskosten rd. 89 T Nutzungskosten 738 T 9. Finanzierung Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Baumaßnahme sind im Haushaltsplan 2016/2017 bei Kapitel 1250, MG 10 (alt)/mg 03 (neu), Titel nach 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich wie folgt dar: finanziert bis T T 2018 (geplant) T 2019 (geplant) T ab T Summe T Um die Inanspruchnahme der Bundesmittel bis Ende 2019 abzusichern, wird der erforderliche erhöhte Kassenmittelbedarf in 2018 und 2019 im Rahmen der bei Kapitel 1250 insgesamt für Hochbaumaßnahmen veranschlagten Ausgaben im Wege der Deckungsfähigkeit kraft Vermerk sichergestellt. In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - 7 -

8 FU, Neubau Tiermedizinisches Zentrum für Resistenzforschung (TZR) Anlage 1 Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand: Juni 2017 HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl. ermittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 7 2) 8 Objektüberwachung 9 3) DIN 276 (Kostenstruktur) Schätzung Toleranz ±30 % *) Berechung ±20 % bis 25 % *) Anschlag ± 10 % bis 15 % *) Feststellung Toleranz ± 0 % *) ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen 1) Genehmigungsplanung: liegt seit dem vor 2) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation *)Die o.a. Toleranzrahmen der Gesamtbaukosten bei Hochbaumaßnahmen, bezogen auf die jeweilige Kostenermittlungsart, werden durch die bestehende Rechtssprechung der Oberlandesgerichte gesetzt

9 Anlage 2 Berechnung der fiktiven Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung Kosten BPU T Baupreisindex *) 2,0 % 738 T pro Jahr 184,5 T pro Quartal Prüfung BPU III. Quartal 2017 voraussichtliche Fertigstellung IV. Quartal 2019 entspricht 9 Quartalen 184,5,5 T pro Quartal x 9 Quartale rd T Kosten gesamt T zuzüglich mögliche Kostensteigerung T fiktive Gesamtkosten zum T voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes (Basisreihe 2005 = 100)

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