Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 9. September 2014 V A 2-1 Telefon

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 9. September 2014 V A 2-1 Telefon An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 10 Titel Neubau des OSZ Chemie/Physik/Biologie; Lipschitzallee (Neukölln) Anlagen 40. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember Drucksache Nr. 17/1400 (II.A.28) Auflagenbeschlüsse 2014/2015 Ansatz T Ansatz T *) Ansatz T *) Ist 2013: 0 T Verfügungsbeschränkungen: 100 T *) Aktuelles Ist: 0,00 *) Die Baumaßnahme wird im Rahmen der Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) mit 90 v.h. finanziert. Diese Ausgaben sind im Kapitel 1330, Titel veranschlagt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung stellt 100 v. H. der Investitionssumme aus Kapitel 1330, Titel zur Verfügung. Bei den bei MG 10, Titel veranschlagten Ausgaben handelt es sich um den 10 %igen kommunalen Anteil der förderfähigen Gesamtkosten, der durch Sperren nachzuweisen ist. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn, wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUm vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten; betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. 1

2 Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachfolgenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und der Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperre bei den Ausgaben zuzustimmen. 2. Vorbemerkungen Der Neubau des Oberstufenzentrums (OSZ) für Chemie, Physik, Biologie ersetzt das Lise- Meitner-Oberstufenzentrum (Rudower Straße 184) als einziges OSZ im Berlin- Brandenburger Raum, welches die Gesamtheit der Berufsfelder Chemie, Physik und Biologie abdeckt. Das OSZ für Chemie, Physik, Biologie leistet in der dualen Berufsausbildung in den naturwissenschaftlichen Fachdisziplinen einen großen Beitrag bei der Bereitstellung geeigneten Personals für die Industrie, aber auch für die Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen im Land Berlin. Aus den ehemaligen Ausbildungsberufen Chemielaborant und Chemiefacharbeiter sind Fachdisziplinen wie z.b. Molekularbiologie, Gentechnologie bzw. Biologie und Mikrosystemtechnik entstanden. Berlin hat sich zu einem zentralen Standort der Wissenschaft und Forschung entwickelt und unterstützt insbesondere die Forschungsschwerpunkte Biotechnologie und Medizintechnik. Die Nachfrage auf dem ersten Arbeitsmarkt in dieser Branche ist stetig gestiegen und setzt weiterhin auf Wachstum. Die Gebäude des Lise-Meitner-Oberstufenzentrum sind infolge veralteter Bausubstanz, Schadstoffbelastungen und mangelndem Brandschutz stark sanierungsbedürftig. Die gegebenen Strukturen sind für zukünftige Anforderungen naturwissenschaftlicher Ausbildungsgänge sowie die steigenden Schülerzahlen nicht weiter ausbaufähig. Mit dem Neubau des OSZ erfolgt gleichzeitig eine Kapazitätserweiterung um 300 Schülerplätze auf 1100 Schülerplätze. Im Ergebnis der Voruntersuchungen für die Erstellung des Bedarfsprogramms zeigte sich ein Neubau als die wirtschaftlichere Lösung. Mit der Realisierung der geplanten Baumaßnahme und dem weiteren Ausbau des wissenschaftlichen Profils der Schule kann das OSZ dem steigenden technischen Innovationsdruck gerecht werden. Die Baumaßnahme wird im Rahmen der Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) mit 90 v. H. finanziert. 3. Planungsstand / Kosten / Baubeginn Zur deutlichen Trennung der funktionalen Inhalte und wegen der zeitlichen Trennung der jeweiligen Ausführung wurden die Bauplanungsunterlagen (BPU) in zwei Teil-BPU, hier Teil- BPU Neubau Schulgebäude und Teil-BPU Ausstattung, aufgeteilt und getrennt aufgestellt. Es liegen geprüfte Teil-BPU für den Neubau des Schulgebäudes vom (geprüft 25. August 2014) über sowie geprüfte Teil-BPU für die Ausstattung mit Datum vom (geprüft 25. August 2014) über vor. 2

3 Kostenaufwüchse infolge der gestiegenen Marktpreise (2,1 % bzw. rd seit Prüfung der Vorplanungsunterlagen im II. Quartal 2013) konnten durch Optimierungen im Rahmen des fortgeschrittenen Planungsprozesses fast vollständig kompensiert werden. Der Planungsstand bzw. Stand der Kostenermittlung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Unmittelbar nach Zustimmung des Hauptausschusses zur Mittelfreigabe soll die Ausführung von Baugrube und Bodenplatte ausgeschrieben und umgehend beauftragt werden, damit der entsprechend Förderauflage geforderte nachhaltige Baubeginn in 2014 (Baufreimachung, Baugrube und Bodenplatte) realisiert werden kann. Der gegenwärtige Terminplan sieht für die Maßnahme Baugrube und Bodenplatte einen Baubeginn im November 2014 vor. 4. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. Auswirkungen eines Verzichts oder Verschiebung Die Baumaßnahme ist grundsätzlich durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu 90 % förderfähig. Für die Bauplanungsunterlagen Neubau Schulgebäude und Ausstattung liegen entsprechende Förderzusagen vor. Um den Förderkriterien gerecht zu werden, ist es zwingend erforderlich, erste Fördermittel noch im Jahr 2014 in Anspruch zu nehmen und noch in 2014 mit der Ausführung zu beginnen. Das Lise-Meitner-Oberstufenzentrum nutzt bisher das Ende der 70er Jahre errichtete Gebäude in der Rudower Straße 184, das gravierende Mängel aufweist, schadstoffbelastet und nicht wirtschaftlich zu sanieren ist. Die gegebenen Strukturen sind für zukünftige Anforderungen nicht weiter ausbaufähig und hinsichtlich der bestehenden Parameter als unwirtschaftlich zu betrachten. Einer Erweiterung des bestehenden Altbaus auf die erforderliche Kapazität müssten zwingend umfangreiche Maßnahmen der Schadstoffsanierung des gesamten Gebäudes (Künstliche Mineralfasern, Asbest) sowie eine Ertüchtigung auf derzeit geltende Brandschutzanforderungen voraus gehen. Ein Ersatzgebäude mit erforderlichem Ausstattungsgrad steht für eine temporäre Unterbringung während der Sanierung / Ertüchtigung nicht zur Verfügung. Die hieraus resultierende Sanierung im laufenden Schulbetrieb würde wegen der abzusichernden Bauzwischenstände in Bezug auf Brandschutz und Entfluchtung zusätzliche Kosten verursachen. 5. Risikoanalyse und Risikovorsorge Im Rahmen der Fortschreibung der Planung wurden die im Folgenden aufgeführten Risiken identifiziert. Diese wurden in Bezug auf Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit qualitativ bewertet. Die im Eintrittsfall entstehenden Kosten wurden ermittelt und Strategien zur Risikominimierung entwickelt. Zur Vervollständigung der Gesamtübersicht sind auch die Risikofaktoren aufgeführt, die i.d.r. eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit für Mehrkosten haben bzw. im Zuge der Risikovorsorge bereits in die Fortschreibung der Planung und Kostenberechnung eingeflossen sind. 3

4 Risiken für Mehrkosten auf Grund von Eintrittswahrscheinlichkeit* Mehrkosten 1) Kosten Bauzeit erhöht nicht berücksichtigt Die Ausführung der Bauleistungen (Roh- und Ausbau) bis IV.Quartal 2017 sowie die Beschaffung der Aussattung sowie der technischen Einrichtungen in 2017/18 tragen das Risiko von Kostenerhöhungen aus Preissteigerungen. Die hieraus entstehenden Mehrkosten sind nicht abschätzbar. 2) Schadstoffentsorgung sehr gering weitestgehend berücksichtigt Im Baugrund aufzufindende Schadstoffe werden nicht erwartet, da die Baumaßnahme in der Auffüllung eines rückgebauten Mittelstufenzentrums gründet. Abschließende Untersuchungen sind in der Bauplanungsunterlage berücksichtigt. 3) Vergaberisiken gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Die VOB-Vergabeverfahren der EU-weiten Ausschreibungen werden gelegentlich gerügt mit der Folge hieran anschließender Nachprüfverfahren. Die Dauer der Nachprüfverfahren sowie die Unterbrechnung während der Verfahren selbst führt zu Terminverschiebungen der Ausschreibungen / Beauftragungen sowie hieraus resultierender Verzögerungen der Folgegewerke. Diese Risiken lassen sich durch eine Qualitätssicherung in den Vergabeverfahren, wie diese bei SenStadtUm erfolgt, mindern und sind in der Häufigkeit als als sehr gering einzuschätzen. Die Auswirkungen einzelner Nachprüfverfahren auf den Bauablauf können jedoch enorm sein. Die ggf. aus Bauzeitverzögerung entstehenden Mehrkosten sind nicht abschätzbar. 4) Insolvenzen gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Im Zuge der VOB-Vergabeverfahren werden die Bieter auf Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt nicht aus, dass Auftragnehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz geraten. Die ggf. entstehenden Mehrkosten für die Beauftragung neuer Baufirmen sind nicht abschätzbar. 5) Aufhebung der Sperre hoch nicht berücksichtigt erheblich Eine Verschiebung der Entscheidung des Hauptausschusses würde in Folge zu einer Verschiebung der Gesamtmaßnahme führen. Sollte die Entsperrung der Mittel nicht unmittelbar nach der Sommerpause erfolgen können, könnten die Bauleistungen für den nachhaltigen Baubeginn zwar ausgeschrieben werden, jedoch wäre der Beginn der Ausführung in 2014 nicht mehr zu realisieren. Hierdurch wäre die Erfüllung der Förderauflage in Gefahr. 6) Honorarrisiken gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurde am eingeführt. Sämtliche Planer wurden vor der Einführung der HOAI 2013 beauftragt und haben als Vertragsgrundlage die HOAI 2009, die nach aktueller Rechtsauffassung für geschlossene Verträge (auch Stufenverträge) Bestand hat. Trotzdem besteht das Risiko, dass einzelne Planer die Anpassung der Honorarvereinbarung auf die neue HOAI gerichtlich einfordern. Eine einschlägige Klage aus einem anderen Bundesland ist gegenwärtig beim Bundesgerichtshof anhängig. Mit der HOAI 2013 sind die Honorare um rd. 30 % angehoben worden. *Qualitative Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikoereignissen : Auftreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0,50) "hoch" häufig - bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50-0,20) "erhöht" manchmal - bei jedem Fall (0,20-0,10) "etwas erhöht" selten - bei jedem 10. bis 25. Fall (0,10-0,04) "gering" fast nie - höchstens bei jedem 25, Fall (0,04-0) "sehr gering" 4

5 6. Baupreis-Index Der am 16. November 2013 mit dem Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung und des Berliner Betriebegesetzes vom 4. November 2013 in Kraft getretene neue Absatz 5 des 24 LHO beinhaltet, dass die Baukosten vor Veranschlagung auf den voraussichtlichen Fertigstellungszeitpunkt jährlich um die durchschnittlichen statistischen Baukostensteigerungen der letzten fünf Jahre fortzuschreiben sind. Zur Zeit werden unter der Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen in intensiver Abstimmung mit den betroffenen Verwaltungen und Dienststellen Ausführungsvorschriften zu 24 Abs. 5 erarbeitet. Hierbei ergeben sich ggf. Anpassungserfordernisse bei den Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV 24 LHO. Bei sinngemäßer Übertragung der Regelung des neuen 24 Abs. 5 LHO auf die bereits veranschlagten Baumaßnahmen des Doppelhaushalts 2014/15 ergibt sich für die Baumaßnahme Neubau des OSZ Chemie/Physik/Biologie Folgendes: Die geprüften Kosten der vorliegenden Bauplanungsunterlagen in Höhe von insgesamt basieren auf dem Kostenstand 05/2014 (II. Quartal 2014). Die Gesamtkosten würden, bei einem Fertigstellungszeitpunkt im III. Quartal 2018 und einer durchschnittlichen Indexsteigerung von 2,2 % pro Jahr, auf rd ansteigen. Grundlage der Ermittlung ist der Zeitraum II. Quartal 2014 bis III. Quartal 2018 (Berechnung siehe Anlage 2). Als Basis für die fiktive Indexhochrechnung auf den Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme ist der durchschnittliche Wert der Indexentwicklung der letzten 5 Jahre zwischen Februar 2009 und Februar 2014 von rd. 2,2 % *) zugrunde gelegt. *) Quelle: Februarwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2005 = 100) 7. Nutzungskosten / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bei der hier vorliegenden Planung wurden die wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens und die Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Grundlage der BPU sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur Lage der Lüftungszentralen, der Art der Dachentwässerung, der achsbezogenen Reduzierung der Gebäudekubatur, der Ausbildung der Fassade und der technischen Ausführung der Abzugshauben. Die Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung einschl. der angestrebten Unterschreitung um 30 Prozent werden eingehalten. Die Schule wird künftig über Fernwärme mit einem hohen Anteil an regenerativen Energien versorgt. Der Primärenergiefaktor der Fernwärme liegt bei 0,6. Durch den Lichthof und seine großflächige Verglasung wird eine gute Tageslichtversorgung der Unterrichts- und Laborräume gewährleistet und hierdurch der Energiebedarf für die Beleuchtung reduziert. Die Lüftungsanlagen wurden mit einem hohen Wärmerückgewinnungsgrad geplant und ausgeführt. Hierdurch werden zusätzlich Kosten für die Beheizung des Gebäudes eingespart. Ein weiteres Ziel ökologischen Bauens ist die Minimierung des Trinkwasserverbrauches durch geeignete Maßnahmen, wie die Planung wassersparender Installationen und Geräte. Das auf dem Grundstück und dem Gebäude anfallende Regenwasser wird mittels Versickerungsflächen und Rigolen der Versickerung auf dem Grundstück zugeführt. 5

6 Die Planung verbrauchsarmer Gebäude- und Anlagentechnik sowie die Reduzierung von Energiekosten für Beleuchtung und Beheizung führt im Ergebnis zu einer Einsparung des Energieverbrauches (Wärme/Strom) gegenüber dem Bestandsgebäude von insgesamt 543 MWh/Jahr. Dies entspricht einer Ersparnis von ca /Jahr. Die Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten gemäß Vordruck ABau III 1323.H F (ehem. BauWohn 123) ist als Anlage 3 beigefügt. Betriebskosten Instandsetzungskosten Nutzungskosten /a /a /a 8. Finanzierung Die Ausgaben der Baumaßnahme Neubau des OSZ Chemie/Physik/Biologie - sind im Haushaltsplan 2014/ 2015 bei Kapitel 1250, MG 10, Titel nach 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Die Finanzierung des 10%igen kommunalen Anteils der Förderfähigen Gesamtkosten stellt sich wie folgt dar: finanziert bis T T T ab T T Folgerungen aus der Erhöhung der Gesamtkosten, und damit verbunden des kommunalen Anteils, werden spätestens bei der Anmeldung zur Finanzplanung 2015 bis 2019 bzw. zum Haushaltsplan 2016/2017 im Rahmen des dann zur Verfügung stehenden Investitionsvolumens gezogen. In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 6

7 Anlage 1 Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand: August 2014 Neubau des OSZ Chemie/Physik/Biologie HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl. ermittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 7 2) 8 Objektüberwachung 9 3) DIN 276 (Kostenstruktur) Schätzung Toleranz ±30 % Berechung ±20 % bis 25 % Anschlag ± 10 % bis 15 % Feststellung Toleranz ± 0 % ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen 1) Genehmigungsplanung; hier: Antrag auf Zustimmung gem. 76 BauOBln, eingereicht am ) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation *) Der Toleranzrahmen bei den Gesamtbaukosten von Hochbaumaßnahmen, bezogen auf die jeweilige Kostenermittlungsart, ergibt sich aus der einschlägigen Rechtssprechung der Oberlandesgerichte

8 Anlage 2 Berechnung der fiktiven Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung KostenBPU T Baupreisindex *) rd. 2,2 % rd T pro Jahr rd. 291 T pro Quartal Prüfung BPU II. Quartal 2014 voraussichtliche Fertigstellung III. Quartal 2018 entspricht 17 Quartalen 291 T pro Quartal x 17 Quartale rd T Kostenermittlung T zuzüglich mögliche Kostensteigerung T fiktive Gesamtkosten zum T voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung *) Quelle: Februarwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2005 = 100)

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