Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Telefon: 9(0) II B 2.4 Fax: 9(0)

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 9. September 2014 V A 2-1 Telefon: 9(0) Fax: 9(0) bernd.kramm@senstadtum.berlin.de Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Telefon: 9(0) II B 2.4 Fax: 9(0) wolfgang.lampe@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 10 Titel Neubau von zwei Sporthallen in der Kniprodestraße (Pankow) für zwei Oberstufenzentren Anlagen 40. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember Drucksache Nr. 17/1400 (II.A.28 und II.B.90b) Auflagenbeschlüsse 2014/2015 Ansatz T Ansatz T Ansatz T *) Ist 2013: 0 T Verfügungsbeschränkungen: 0 T Aktuelles Ist (Stand ): 0,00 Gesamtkosten: *) Die Baumaßnahme wird im Rahmen der Durchführung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) finanziert. Bei den bei MG 10, Titel veranschlagten Ausgaben handelt es sich um einen 10 %igen kommunalen Anteil der förderfähigen Gesamtkosten. 1

2 Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn, wo keine Kostenrichtwerttabellen von Sen- StadtUm vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten; betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung weiterhin beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden ersucht, für ausnahmsweise nach 24 Abs. 3 LHO veranschlagte Maßnahmen dem Hauptausschuss vor Inangriffnahme der Maßnahme über die Ergebnisse der Prüfung der BPU zu berichten, sofern sich die bisher im Haushaltsplan ausgewiesenen Gesamtkosten um mehr als 10 v.h. oder Euro erhöhen werden. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachfolgenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und der Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperren bei den Ausgaben sowie der nach Prüfung der Bauplanungsunterlagen entstandenen Gesamtkostenerhöhung von um auf zuzustimmen. 2. Vorbemerkungen Die Oberstufenzentren Bürowirtschaft und Dienstleistungen mit Standort in der Mandelstraße 6-8, Berlin, und Sozialwesen II mit Standort in der Straßmannstraße 14-16, Berlin, wurden ohne Sportanlagen in Betrieb genommen, da diese auf Grund fehlender Grundstücksflächen an den Schulstandorten und im unmittelbaren Umfeld nicht realisiert werden konnten. Mit dem Neubau von zwei Sporthallen sollen die Oberstufenzentren mit den notwendigen Sportflächen versorgt werden. Die Sporthallen werden als Standardhallen nach Musterraumprogramm errichtet. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Grundstücksbereitstellung durch den Bezirk Pankow konnte das zu bebauende Grundstück seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erst im Januar 2014 vorgegeben werden. Die verzögerte Grundstücksbereitstellung sowie die Beauflagung des Fördermittelgebers hinsichtlich eines nachhaltigen Baubeginns (hier Tiefenenttrümmerung der Altfundamente, Entsorgung der Abbruchmaterialien, Baumfällungen) noch in 2014, erfordert ein vom Regelverfahren nach ABau abweichendes Planungs- und Ausschreibungsverfahren. Hierzu wurde eine Leitplanung erstellt. Die Bauleistungen werden als Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgeschrieben und an einen Generalunternehmer beauftragt. 2

3 3. Planungsstand / Baubeginn Es liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) vom 27. Juni 2014 (geprüft 25. August 2014) über ,00 vor. Die Bauplanungsunterlagen enthalten die Planungstiefe Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm. Der Baubeginn für die vorgezogenen Maßnahmen der Tiefenenttrümmerung, Entsorgung, Baumfällungen und Leitungsumverlegungen sollen ab September 2014 ausgeschrieben werden, um die Baufreimachung des Grundstückes vor Leistungebeginn des Generalunternehmers zu sichern. Der Planungsstand bzw. Stand der Kostenermittlung ist der Anlage 1 zu entnehmen. 4. Kostenveränderungen im Rahmen der Bauplanungsunterlagen Grundlage der Veranschlagung der Baumaßnahme im Haushaltsplan 2014/2015 war eine grobe Kostenschätzung aus dem Dezember 2010 mit Gesamtkosten von T, Das damals für die Bebauung vorgesehene Grundstück (Kniprodestraße / Michelangelostraße) stand ab Juli 2013 nicht mehr zur Verfügung. Damit veränderte sich die Grundlage für das mit T genehmigte 1. Bedarfsprogramm vom 5. Juni 2013 (geprüft am 11. Juni 2013). Erst im Februar 2014 wurde das neue Grundstück (Conrad-Blenkle-Str. 34 / Kniprodestraße) für die weitere Planung zur Verfügung gestellt. Das hierfür neu aufzustellende Bedarfsprogramm wurde am 18. März 2014 mit Gesamtkosten von T genehmigt. Das nunmehr vorliegende Prüfergebnis zu den BPU bestätigt diese Gesamtkosten. Die Kostenerhöhung in Höhe von T gegenüber dem 1. Bedarfsprogramm ( T ) und gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung ergibt sich im Wesentlichen aus Folgendem: Das nunmehr zur Verfügung gestellte Grundstück erfordert einen weitaus höheren Erschließungsaufwand. Hier fallen Kosten für Baumfällarbeiten, den Rückbau vorgefundener Bestandsfundamente sowie für die erforderliche Umverlegung von vorhandenen Versorgungsleitungen der benachbarten Schule im Bereich der späteren Baufläche an. 5. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. Auswirkungen eines Verzichts Damit die Fördermittel in der im Bescheid vom genannten Höhe genutzt werden können, ist es entsprechend den Förderkriterien zwingend erforderlich, bereits in 2014 mit der Ausführung der Maßnahme zu beginnen. Die Oberstufenzentren Elinor-Ostrom-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Dienstleistungen), Mandelstraße 6 8 und Jane-Addams-Schule (OSZ Sozialwesen II), Straßmannstr wurden ohne gedeckte Sportanlagen in Betrieb genommen. In den geprüften Bedarfsprogrammen für die Sanierung des Standortes Mandelstraße und für den Umbau des Schulstandorts Straßmannstraße waren die jeweiligen Bedarfe für die Sporthallen bereits nachgewiesen und anerkannt worden. Die notwendigen Sporthallen konnten wegen fehlender Grundstücksflächen auf den Schulstandorten und im unmittelbaren Umfeld nicht realisiert werden. Der Sportunterricht der Elinor-Ostrom-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Dienstleistungen) wird z. Zt. in der Max-Schmeling-Halle durchgeführt. Da diese Halle vielfach anderer Nutzung unterliegt (Sport- und sonstige Großveranstaltungen), ergibt sich eine Ausfallquote von ca. 25 % des gesamten Sportunterrichts. 3

4 Der Sportunterricht des OSZ Bürowirtschaft und Dienstleistungen unterliegt besonderer Bedeutung. Die Elinor-Ostrom-Schule ist die einzige Schule Berlins, die Sport- und Fitnesskaufleute sowie Sportfachleute ausbildet. Auch im Hinblick auf diese Ausbildungsberufe ist eine dem Bedarf entsprechende eigene, qualitativ hochwertige und verkehrsgünstige gelegene Sporthalle erforderlich. Im Ausbildungsplan ist die Nutzung eines Fitnessraumes vorgesehen, der in der Max-Schmeling-Halle nicht für die Auszubildenden der Elinor-Ostrom-Schule vorhanden ist. Ebenso sollen Anteile an Theorie neben den praktischen Anwendungen vermittelt werden, so dass ein Unterrichtsraum hierfür unmittelbar bei den Sportflächen erforderlich ist. Ein Seminarraum kann in der Max-Schmeling-Halle nicht gestellt werden. Die notwendigen Sportgeräte, die nicht in der Halle vorhanden sind, müssen aktuell sehr aufwendig von den Lehrerinnen und Lehrern des OSZ Bürowirtschaft und Dienstleistungen zur Halle und zurück transportiert werden. Das OSZ Sozialwesen II mit vielen unterschiedlichen Bildungsgängen hat Standorte in der Straßmannstraße sowie in der Darßer Straße. Die Schülerinnen und Schüler, die in der Straßmannstraße unterrichtet werden, haben an drei Standorten Sportunterricht: Sporthalle Darßer Straße, Velodrom, kleine Halle der Georg-Weerth-Schule (Kooperationspartner). Hieraus ergeben sich neben organisatorischen Problemen gleichfalls kapazitative Erschwernisse. Die Kapazität der Sporthalle in der Darßer Straße reicht für den gesamten notwendigen Sportunterricht für beide Standorte nicht aus, da sie zur Hälfte parallel von dem OSZ Gastgewerbe genutzt wird. Zudem liegen die Standorte Straßmannstraße und Darßer Straße räumlich weit auseinander, so dass wegen der langen Anfahrtswege der Sportunterricht für Schülerinnen und Schüler aus der Straßmannstraße nur in Randstunden in der Darßer Straße erteilt werden kann. Das Velodrom steht häufig wegen der dort stattfindenden Sportgroßveranstaltungen nicht zur Verfügung. Da die zugewiesen Hallenzeiten nicht ausreichen, muss die Unterrichtszeit von 90 auf 45 Minuten gekürzt werden. Die Lagerung schulischer Sportgeräte ist nur sehr eingeschränkt möglich. Aufgrund des großen Zugeständnisses der Kooperationsschule Georg-Weerth-Schule finden z.zt. 10 Stunden Sportunterricht in der kleinen Halle dieser Schule statt. Diese Halle ist jedoch für den Sportunterricht einer kompletten Klasse zu klein. Das OSZ Sozialwesen II verzeichnete in den letzten Jahren eine stetige Steigerung der Schülerzahlen wegen einer vermehrten Nachfrage nach den dort angebotenen Bildungsgängen. Der Bedarf an ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern wird auch in den nächsten Jahren nicht zurückgehen, so dass die Ausbildungszahlen weiter ansteigen werden. Jährlich wird die Zahl der eingerichteten Klassen in der gymnasialen Oberstufe erhöht. Diese Klassen bedingen in 3 Jahren einen wesentlich höheren Bedarf an Sportunterricht an als zunächst angenommen wurde. 6. Risikoanalyse und Risikovorsorge Im Rahmen der Fortschreibung der Planung wurden die im Folgenden aufgeführten Risiken identifiziert. Diese wurden in Bezug auf Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit qualitativ bewertet. Die im Eintrittsfall entstehenden Kosten wurden ermittelt und Strategien zur Risikominimierung entwickelt. Zur Vervollständigung der Gesamtübersicht sind auch die Risikofaktoren aufgeführt, die i.d.r. eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit für Mehrkosten haben und im Zuge der Risikovorsorge bereits in die Fortschreibung der Planung und Kostenberechnung eingeflossen sind. 4

5 Risiken für Mehrkosten auf Grund von Eintrittswahrscheinlichkeit* Mehrkosten 1) Tiefenenttrümmerung / Schadstoffentsorgung Boden erhöht / Boden hoch Bestandsfundamente weitestgehend berücksichtigt Der Umfang des Rückbaus der im Baugrund befindlichen Bestandsfundamente ist ermittelt. Jedoch liegen erst mit Abschluss der Tiefenenttrümmerung hinreichend sichere Erkenntnisse über in tieferen Betonlagen gfs. anzutreffende Schadstoffbelastungen vor. Gemäß Baugrundgutachten sind im Baugrund Auffüllungen >= Z 0 anzutreffen. Entsprechende Bodenuntersuchungen sind durchgeführt und hieraus die Kosten im Abgleich der Kubatur des Bodeneingriffes ermittelt. Jedoch bestimmt erst die Haufwerksbildung nach Aushub über Art (= Z 0 / > Z 0) und Umfang der Schadstoffbeseitigung des Bodens. 2) Vergaberisiken gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Das VOB-Vergabeverfahren der EU-weiten Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen könnte gerügt werden mit der Folge eines sich hieran anschließenden Nachprüfverfahrens. Für die Dauer des Nachprüfverfahrens ist der Prozess der Ausschreibung unterbrochen. Hieraus resultieren Terminverschiebungen der Ausschreibung / Beauftragung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kosten. Dieses Risiko lässt sich durch eine Qualitätssicherung in dem Vergabeverfahren, wie diese bei SenStadtUm erfolgt, mindern. 3) Insolvenzen gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Im Zuge des VOB-Vergabeverfahrens wird der Bieter (ggf. Generalunternehmer) auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt jedoch nicht aus, dass der Generalunternehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz gerät. Die ggf. entstehenden Mehrkosten für die Beauftragung einer neuen Firma sind nicht abschätzbar. 5) Aufhebung der Sperre hoch nicht berücksichtigt erheblich Eine Verschiebung der Entscheidung des Hauptausschusses würde in Folge zu einer Verschiebung der Gesamtmaßnahme führen. Sollte die Entsperrung der Mittel nicht unmittelbar nach der Sommerpause erfolgen können, könnten die Bauleistungen für den nachhaltigen Baubeginn zwar ausgeschrieben werden, jedoch wäre der Beginn der Ausführung in 2014 nicht mehr zu realisieren. Hierdurch wäre die Inanspruchnahme der GRW-Fördermittel in der bisher zugesagten Höhe in Gefahr. *Qualitative Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikoereignissen : Auftreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0,50) "hoch" häufig - bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50-0,20) "erhöht" manchmal - bei jedem Fall (0,20-0,10) "etwas erhöht" selten - bei jedem 10. bis 25. Fall (0,10-0,04) "gering" fast nie - höchstens bei jedem 25, Fall (0,04-0) "sehr gering" 7. Baupreis-Index Der am 16. November 2013 mit dem Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung und des Berliner Betriebegesetzes vom 4. November 2013 in Kraft getretene neue Absatz 5 des 24 LHO beinhaltet, dass die Baukosten vor Veranschlagung auf den voraussichtlichen Fertigstellungszeitpunkt jährlich um die durchschnittlichen statistischen Baukostensteigerungen der letzten fünf Jahre fortzuschreiben sind. Zur Zeit werden unter der Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen in intensiver Abstimmung mit den betroffenen Verwaltungen und Dienststellen Ausführungsvorschriften zu 24 Abs. 5 erarbeitet. Hierbei ergeben sich ggf. Anpassungserfordernisse bei den Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV 24 LHO. 5

6 Bei sinngemäßer Übertragung der Regelung des neuen 24 Abs. 5 LHO auf die bereits veranschlagten Baumaßnahmen des Doppelhaushalts 2014/15 ergibt sich für die Baumaßnahme Folgendes: Die geprüften Kosten der vorliegenden Bauplanungsunterlagen in Höhe von T basieren auf dem Kostenstand 05/2014 (II. Quartal 2014). Die Gesamtkosten würden, bei einem Fertigstellungszeitpunkt im III.Quartal 2016 und einer durchschnittlichen Indexsteigerung von 2,2 % pro Jahr, auf rd T ansteigen. Grundlage der Ermittlung ist der Zeitraum II. Quartal 2014 bis III. Quartal 2016 (Berechnung siehe Anlage 2). Als Basis für die fiktive Indexhochrechnung auf den Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme ist der durchschnittliche Wert der Indexentwicklung der letzten 5 Jahre zwischen Februar 2009 und Februar 2014 von rd. 2,2 % *) zugrunde gelegt." *) Quelle: Februarwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2005 = 100) 8. Nutzungskosten / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bei der hier vorliegenden Planung wurden die wirtschaftlichen Standards des öffentlichen Bauens und die Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Dachfläche wird auf zwei Drittel mit ca m² extensiver Dachbegrünung versehen. Hierdurch werden die Einleitmengen Regenwasser in das Kanalnetz sowie die hierauf berechneten Einleitgebühren reduziert, die Anzahl notwendiger Dachabläufe verringert und die in der Regel sonst zusätzlich erforderliche Kosten für Regenwasserrückhaltung (Rigolen) vollständig eingespart. Durch die Nutzung des Regenwassers werden Kosten der Bewässerung für die Freianlagen eingespart. Desweiteren werden durch Einsatz eines BHKW (Blockheizkraftwerkes) die CO2-Emissionen reduziert. Die Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten gemäß Vordruck ABau III 1323.H F (ehem. BauWohn 123) ist als Anlage 3 beigefügt. Betriebskosten Instandsetzungskosten Nutzungskosten /a /a /a 9. Finanzierung Die Baumaßnahme Neubau von zwei Sporthallen in der Kniprodestraße (Pankow) für zwei Oberstufenzentren ist weiterhin mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur förderfähig. Eine entsprechende Förderzusage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung liegt auf der Grundlage der geprüften BPU vor. Danach können (80,38 % der Gesamtkosten) aus GRW- Fördermitteln finanziert werden. Daraus ergibt sich ein Eigenmittelanteil von (19,62 %). Der Eigenanteil für die Baumaßnahme ist im Haushaltsplan 2014/ 2015 bei Kapitel 1250, MG 10, Titel nach 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. 6

7 Die Finanzierung des kommunalen Anteils in Höhe von 19,62 % der förderfähigen Gesamtkosten stellt sich wie folgt dar: finanziert bis T T T ab T T Die Folgerungen aus den erhöhten Gesamtkosten und der Erhöhung des kommunalen Anteils, werden mit der Aufstellung zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 bzw. zur Aufstellung der Finanz- und Investitionsplanung bzw. des Investitionsprogramms durch neue Prioritätensetzungen gezogen. In Vertretung In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 7

8 Anlage 1 Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand: August 2014 Neubau von zwei Sporthallen in der Kniprodestraße (Pankow) für zwei Oberstufenzentren HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl. ermittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 7 2) 8 Objektüberwachung 9 3) DIN 276 (Kostenstruktur) Schätzung Toleranz ±30 % Berechung ±20 % bis 25 % Anschlag ± 10 % bis 15 % Feststellung Toleranz ± 0 % ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen 1) Genehmigungsplanung; hier: Antrag auf Zustimmung gem. 76 BauOBln, eingereicht am ) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation *) Der Toleranzrahmen bei den Gesamtbaukosten von Hochbaumaßnahmen, bezogen auf die jeweilige Kostenermittlungsart, ergibt sich aus der einschlägigen Rechtssprechung der Oberlandesgerichte

9 Anlage 2 Berechnung der fiktiven Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung KostenBPU T Baupreisindex *) rd. 2,2 % rd. 257,4 T pro Jahr rd. 64,35 T pro Quartal Prüfung BPU II. Quartal 2014 voraussichtliche Fertigstellung III. Quartal 2016 entspricht 9 Quartalen 64,35 T pro Quartal x 9 Quartale rd. 579 T Kostenermittlung T zuzüglich mögliche Kostensteigerung 579 T fiktive Gesamtkosten zum T voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung *) Quelle: Februarwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2005 = 100)

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