Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 05. April 2018 II LIP 5 - H / /
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- Sabine Erna Huber
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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 05. April 2018 II LIP 5 - H / / Vanessa.Neumann@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Antrag auf Freigabe von nach 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagten Ausgaben bei Maßnahmen des Sonvermögens Infrastruktur Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) Kapitel 9810 SIWANA Titel Zuschuss an die DRK Kliniken Westend zur Erneuerung und Strukturoptimierung Zentralen Notfallaufnahme (Charlottenburg- Wilmersdorf) Titel Zuschuss an die Humboldt-Universität für energetische Sanierung Hoffassaden und Dach Ziegelstr. 13 (Mitte) Titel Zuschuss an die Humboldt-Universität für Sanierung Hoffassaden und Dach Unter den Linden 9 und 11, Kommode und Gouverneurshaus (Mitte) Titel Beschaffung von Containern als mobiler Ausweichstandort während Sanierungen Titel Zuschuss an das Max-Delbrück-Centrum zur Erneuerung leitungsgebundenen Infrastruktur (Pankow) Vorgang: 19. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 14. Dezember 2017 Drucksache 18/0700 (II. A. 21) Ansatz zu Titel abgelaufene Haushaltsjahre (Ansatz 2015): ,00 laufendes Haushaltsjahr (fortgeschriebenes Soll): ,00 Ist abgelaufenen Haushaltsjahre: 0,00 Verfügungsbeschränkungen: ,00 aktuelles Ist: 0,00 Gesamtkosten: ,00 (gem. BPU vom ) 1
2 Ansatz zu Titel abgelaufenes Haushaltsjahr (Ansatz 2017): ,00 laufendes Haushaltsjahr (fortgeschriebenes Soll): ,90 Ist abgelaufenen Haushaltsjahre: ,10 Verfügungsbeschränkungen: ,90 aktuelles Ist: 0,00 Gesamtkosten: ,00 (gem. BPU vom ) Ansatz zu Titel abgelaufenes Haushaltsjahr (Ansatz 2017): ,00 laufendes Haushaltsjahr (fortgeschriebenes Soll): ,01 Ist abgelaufenen Haushaltsjahre: ,99 Verfügungsbeschränkungen: ,01 aktuelles Ist: 0,00 Gesamtkosten: ,00 (gem. BPU vom ) Ansatz zu Titel abgelaufenes Haushaltsjahr (Ansatz 2017): ,00 laufendes Haushaltsjahr (fortgeschriebenes Soll): ,73 Ist abgelaufenen Haushaltsjahre: ,27 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist: ,49 Gesamtkosten: ,00 (gem. BPU vom ) Ansatz zu Titel abgelaufenes Haushaltsjahr (Ansatz 2017): ,00 laufendes Haushaltsjahr (fortgeschriebenes Soll): ,24 Ist abgelaufenen Haushaltsjahre: ,76 Verfügungsbeschränkungen: ,24 aktuelles Ist: 0,00 Gesamtkosten: ,00 (gem. Teil-BPU für Teilprojekte I und II 1 vom ) 1 Teilprojekt I: Baufeldfreimachung und Umsetzung Kältecontainer Haus 77 ( ) und Teilprojekt II: Primärer Fernwärmeanschluss Gebäudekomplex Haus 23 ( ) 2
3 Gem. 6 Satz 2, 3 Haushaltsgesetz 2018/2019 gilt: Alle Maßnahmen im Sinne des 24 LHO, für die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, sind gemäß 24 Abs. 3 Satz 3 LHO gesperrt; solche mit einem Kostenrahmen über Euro sind gemäß 22 Satz 3 LHO gesperrt. Satz 2 gilt nicht für Planungsleistungen und Leistungen Bauvorbereitung (Bauvorbereitungsmittel) sowie Maßnahmen, die über das Sonvermögen Infrastruktur wachsenden Stadt (SIWANA) finanziert werden. Das Abgeordnetenhaus hat zum Haushaltsplan 2018/2019 u.a. folgende Auflage beschlossen: Auflage Nr. 21: Die Veranschlagungen nach 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken. Der Senat und die Bezirke werden aufgefort, die Aufhebung nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/o Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis BPU gesont zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit Baumaßnahme zu begründen als auch Berlin, bei einem Verzicht Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss Bericht eine Darstellung zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadt- Wohn III 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung Wirtschaftlichkeit Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. Beschlussempfehlung Der Hauptausschuss stimmt Freigabe nach 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagten Ausgaben im Haushaltsplan des Sonvermögens Infrastruktur Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) bei folgenden Maßnahme zu und nimmt den Bericht zur Kenntnis. Ferner stimmt Hauptausschuss vorgezogenen Ausschreibung und Vergabe bei folgenden Teilmaßnahmen Gesamtmaßnahme bei Titel zu und nimmt den Bericht zur Kenntnis: - Teilprojekt I Baufeldfreimachung und Umsetzung Kältecontainer Haus 77 mit Kosten in Höhe von und - Teilprojekt II Primärer Fernwärmeanschluss Gebäudekomplex Haus 23 mit Kosen in Höhe von
4 Zusammenfassen Bericht: Maßnahme Prüfergebnis BPU Notwendigkeit Maßnahme und Nachteile bei Maßnahmenverzicht Nutzungskosten und Wirtschaftlichkeit Titel Zuschuss an die DRK Kliniken Westend zur Erneuerung und Strukturoptimierung Zentralen Notfallaufnahme (Charlotten- burg- Wilmersdorf) BPU in Höhe von erfolgte am durch die SenStadt- Wohn. Die Differenz zwischen den geprüften Gesamtkosten und dem Ansatz i.h.v. 3,5 Mio. ist nicht haushaltsrelevant. Die Maßnahme wird mit einem Festbetrag bewilligt, die Mehrkosten gehen zu Lasten des Krankenhausträgers. Die DRK Kliniken Westend sind im Krankenhausplan als Notfallkrankenhaus ausgewiesen. Jährlich werden in Notfallaufnahme Notfälle behandelt. Ein Notarztfahrzeug Feuerwehr sowie ein Rettungswagen sind hier stationiert. Rund Mal im Jahr wird die Notfallaufnahme von Feuerwehr angefahren. Die zu Anfang 1990er Jahre errichtete Notfallaufnahme ist für die Notfallversorgung steigenden Bevölkerungszahl nicht konzipiert. Mit Baumaßnahme werden die Prozesse in Notfallaufnahme den gewachsenen Anforungen angepasst und ablauforganisatorisch deutlich verbessert. Durch einen Erweiterungskörper im Zentrum Notfallaufnahme, durch Bebauung des Innenhofes geschaffen wird, kann Grundriss entsprechend den Betriebsabläufen mit klarer Trennung interner und allgemein zugänglicher Bereiche funktionsgerecht gegliet werden. Unter anem werden die Aufnahme- und Wartebereiche so zusammengefasst, dass eine gezielte Ersteinschätzung Erkrankungsschwere und eine daran orientierte Überwachungssituation gewährleistet werden. Die Untersuchungs- und Behandlungszimmer werden im zentralen Bereich angeordnet und um weitere Räume ergänzt. So werden zukünftig eine fachübergreifende Nutzung und eine deutliche Kapazitätserweiterung möglich sein. Die Nutzungskosten sind nicht haushaltsrelevant und werden im Rahmen dualen Finanzierung von den Krankenhausträgern über die Erlöse finanziert. Titel Zuschuss an die Humboldt- Universität für energetische Sanierung Hoffassaden und Dach Ziegelstr. 13 BPU in Höhe von erfolgte am Da es sich im SIWANA um einen Investi- Für das Objekt ist die energetische Fassadensanierung geplant. Ziel ist die Wieherstellung vollen Funktionalität Gebäudehülle zur Vermeidung von bauschädigenden Witterungseinflüssen in die statische Konstruktion Bauhülle. Das Gebäude aus dem Jahr 1988 weist bereits altersbedingte Witterungsschäden in den Bereichen des Daches und Fassade auf. Nach Fertigstellung Sanierungsmaßnahmen betragen die zu erwartenden jährlichen Nutzungskosten ,80. 4
5 (Mitte) tionszuschuss handelt, trägt die Humboldt Universität zu Berlin die Mehrkosten in Höhe von 1 Mio.. Der voraussichtliche Baubeginn ist , mit einer Fertigstellung wird zum Mai 2019 gerechnet. Die Hoffassaden erhalten eine neue Außenwandverkleidung inkl. Wärmedämmverbundsystem. Die Fenster werden erneuert und z. T. mit einer elektronischen Sonnenschutzanlage ausgestattet. Die Eingangstüren werden ebenfalls erneuert (inkl. System zur Zugangskontrolle) und an zwei Türen werden für den barrierefreien Zugang Hebebühnen eingebaut. Die Sanierung am Dach erfolgt an drei Teilflächen: Verbindungsanbau, Kopfbau und die Durchfahrt sollen erneuert werden. Es ist eine Erneuerung Dachabdichtung und Regenentwässerungsableitungen geplant. An Wohnheimwestfassade erhält eine begrenzte Zahl von Fenstern außenliegenden Sonnenschutz. Bei einem Verzicht Sanierungsmaßnahme können die Anforungen Energiesparverordnung, Barrierefreiheit und Zugangskontrollen nicht umgesetzt werden. Titel Zuschuss an die Humboldt- Universität für Sanierung Hoffassaden und Dach Unter den Linden 9 und 11, Kommode und Gouverneurshaus (Mitte) BPU in Höhe von erfolgte am Da es sich im SIWANA um einen Investitionszuschuss handelt, trägt die Humboldt Universität zu Berlin die Mehrkosten in Höhe von 2 Mio.. Der voraussichtliche Baubeginn ist , mit einer Fertigstellung wird zum September Die Sanierung Hoffassaden und des Daches umfasst drei Teilmaßnahmen: - Altes Palais (Unter den Linden 9): Sanierung Hoffassade i. H. v. 1,9 Mio. - Gouverneurshaus (Unter den Linden 11): Sanierung Hoffassade i. H. v. 1,4 Mio. - Gouverneurshaus (Unter den Linden 11): Sanierung des Daches i. H. v. 1,2 Mio.. Die Sanierung Hausfassaden des Alten Palais und des Gouverneurshauses sieht vor, dass gesamte Putz entfernt und durch einen Wärmedämmputz ersetzt werden soll. Bei Dachsanierung des Gouverneurshauses ist geplant, dass die gesamte Dachabdichtung des Gebäudes von Undichtigkeiten und mangelhafter Regenwasserführung erneuert werden soll. Das Alte Palais und das Gouverneurshaus sind als Baudenkmale in Denkmalliste Berlin erfasst und wurden von 1999 bis 2006 saniert, davon betroffen waren jedoch nicht die hofseitigen Fassaden und das Dach des Gouverneurshauses. Daher hat sich ein erheblicher Instandsetzungsbedarf aufgestaut. Nach Fertigstellung Sanierungsmaßnahmen betragen die zu erwartenden jährlichen Nutzungskosten für beide Gebäude ,58. Einsparungen sind bei Wärme/Fernwärme zu erwarten. 5
6 2019 gerechnet. Die Fassaden am Alten Palais und des Gouverneurshauses zeigen über das gesamte Gebäude Risse und Feuchteschäden an den Hauptgesimsen, die durch Undichtigkeit in Rinnenkonstruktion aufgetreten sind. An den Hoffassaden besteht durch bereichsweise herabfallende Putz- und Betonteile eine Gefährdungssituation. Die Dachabdichtung des Gouverneurshaus ist undicht, wodurch es zu ständigen Havarien kommt. Die uneingeschränkte Nutzung im darunterliegenden Geschoss befindlichen Büros ist nicht gewährleistet. Durch die Sanierung des Daches und des Dachgeschosses sollen vollwertige Büroflächen im 3. Obergeschoss und vollwertige Nutzungseinheiten für die juristische Fakultät entstehen. Bei einem Verzicht Sanierungsmaßnahmen beiden Hoffassaden bleibt die Gefahr für die körperliche Unversehrtheit durch herabfallende Putz- und Betonteile weiterhin bestehen. Durch den Verzicht Sanierungsmaßnahmen am Dach ist eine uneingeschränkte Nutzung Büros auf Grund von Havarien nicht möglich. Titel Beschaffung von Containern als mobiler Ausweichstandort während Sanierungen BPU in Höhe von erfolgte am durch das BA Friedrichs- hain- Kreuzberg. Die voraussichtliche Fertigstellung ist zum geplant. Für die in bezirklicher Zuständigkeit zu sanierenden Schulstandorte ist regelmäßig Baufreiheit herzustellen. Durch die Schulsanierungsoffensive und die Aufnahme einer Mehrzahl von bezirklichen Schulstandorten in die Investitionsfinanzierungen, wird eine Verlagerung des Schulbetriebs in ane benachbarte Schuleinrichtungen nur noch in Einzelfällen möglich. Im vorliegenden Fall wird das Hauptgebäude des Robert-Koch- Gymnasiums saniert, dazu ist im Hof eine temporäre Containeranlage mit Klassen-, Fachräumen, Lehrerzimmer, Kopierer, Lager und stellv. Schulleitung geplant. Die Schule muss wegen Belastungen während Bauzeit, z. B. Schadstoffsanierung, Erneuerung Haustechnik freigezogen werden, ein Unterricht kann während Bauzeit nicht stattfinden. Auf Grund Auslastung im Bezirk können die Schüler nicht auf ane Schulstandorte verteilt werden. Nach Fertigstellung bzw. Bereitstellung des Containers als Ausweichstandort betragen die zu erwartenden jährlichen Nutzungskosten für ,60. 6
7 Die Auslagerung des Schulbetriebs in zeitlich befristet bereitzustellende Containern auf dem Gelände des Robert-Koch- Gymnasiums ist somit zwingend notwendig. Titel Zuschuss an das Max- Delbrück- Centrum zur Erneuerung leitungsgebundenen Infrastruktur (Pankow); hier Teilprojekte I und II Teil-BPU i.h.v für die beiden Teilprojekte I (Baufeldfreimachung und Umsetzung Kältecontainer Haus 77) und II (Primärer Fernwärmeanschluss Haus 23) erfolgte am Die Gesamtkosten beiden vorgezogenen Baumaßnahmen erstrecken sich auf den Ausführungszeitraum 2018 bis Der voraussichtlicher Baubeginn ist für Mai 2018 geplant, die Fertigstellung im Frühjahr Die Erneuerung leitungsgebunden technischen Infrastruktur am Campus Berlin-Buch umfasst alle sanierungs- und erneuerungsbedürftigen Medien und die Trassierung des gesamten Kälte- und Wärmenetzes. Dies erfort umfangreiche, komplizierte und sehr dringende Infrastrukturmaßnahmen, en Umsetzung bei Sicherstellung des laufenden Betriebs erfolgen muss. In Teilen des Campus sind akut Maßnahmen notwendig, welche einer vorgezogenen Umsetzung bedürfen. Es werden deshalb Teilprojekte gebildet, die nacheinan realisiert und freigegeben werden. Teilprojekt I sieht vor, dass während Bauzeit des Käthe-Beutler-Hauses die Versorgungsleistung Robert-Rössle- Klinik mit Kälte sichergestellt wird. Im Rahmen Sanierung und des Ausbaus Campusinfrastruktur soll Neubau des Käthe-Beutler-Hauses in das umstehende Gebäudeensemble schon jetzt in das avisierte Kälteverbundnetz eingebunden werden. Die dezentrale Kälteanlage im Haus 77 soll zeitnah zurückgebaut werden. Um den Synergieeffekt Infrastrukturmaßnahme und Baufeldfreimachung für das Neubauvorhaben Käthe-Beutler-Haus zu nutzen, ist sofortige Planungs- und möglichst zügige Baubeginn des Rückbaus von Haus 77 erforlich. Da Neubau des Käthe- Beutler-Hauses den bestehenden Innenhof baulich und räumlich verschließen wird, müssen die Maßnahmen zum Teilprojekt I in Abhängigkeit zu den Rohbauarbeiten durchgeführt werden. Bei einem Verzicht vorgezogenen Baumaßnahme am Haus 77 würden erheblich höhere Kosten entstehen. Über die nach Erneuerung leitungsgebundenem technischen Infrastruktur am Campus Berlin- Buch anfallenden jährliche Nutzungskosten wird mit Beantragung Aufhebung Sperre für die restlichen Teilprojekte insgesamt berichtet. Teilprojekt II sieht die Wärmeanbindung des Hauses 23 vor. Der Fernwärmeanschluss des Gebäudekomplexes wird zeit über eine Sekundärleitung von einem Wärmetauscher im Haus 16 her- 7
8 angeführt und im Innenhofbereich auf drei einzelne Hausanschlüsse aufgeteilt. Die Sekundärleitung des Fernwärmeanschlusses soll durch einen Anschluss mit einer Primärleitung ersetzt werden. Die Installation einer Primär- / Sekundär - Heizungsstation im Haus 23 stellt nachhaltig sicher, dass gestiegene Bedarf an Heizenergie neuen Laborflächen gedeckt werden kann. Bei einem Verzicht vorgezogenen Baumaßnahme am Haus 23 ist die Bereitstellung von Heizwärme in den neuen Laborbereichen sowie die Erfüllung erhöhten Sicherheitsanforungen in den Laboren nicht gewährleistet. Es besteht deshalb die dringende Notwendigkeit einer beschleunigten Umsetzung Infrastrukturmaßnahmen. Bei den Maßnahmen enthalten die geprüften Bauplanungsunterlagen keine Änungen gegenüber ursprünglichen Bedarfsanmeldung. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen 8
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Mehra) Zustimmung gern. 24 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 LHO (kostensteigernde Planänderungen)
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